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07.07.2026 15:13

Verbrämt als „Bürokratierückbau“ plant die Regierungskoalition das Plattmachen der Informationsfreiheit. Dagegen wehren sich die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern. Auch mehr als hundert Organisationen fordern heute in einem offenen Brief, den tiefen Einschnitt in Transparenzrechte und Pressefreiheit zu verhindern.

Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch
Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Die Idee der Koalition aus CDU, CSU und SPD, den gesetzlichen Anspruch auf Informationsfreiheit in großem Maße zurückzufahren, stößt weiter auf starken Widerstand: Heute taten sich mehr als hundert Organisationen zusammen, um in einem offenen Brief dagegen zu protestieren. Die Informationsfreiheit dürfe nicht in so drastischem Maße beschränkt werden. Sie weisen auf den Umstand hin, dass gerade auch Skandale von Koalitionspolitikern mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) rausgekommen seien.

Eine Petition mit derzeit 370.000 Unterzeichnern, die sich explizit an die Sozialdemokraten richtet, fordert von der SPD-Fraktion im Bundestag: SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit! Die Informationsfreiheit müsse bewahrt werden.

Lars Klingbeil, SPD-Chef und Vizekanzler, erklärte auf Nachfrage gestern in der Bundespressekonferenz nur, es gäbe „Schwachpunkte“ beim IFG. Das hätte die Regierung festgestellt. Er halte das Vorhaben aber für „vertretbar“, man wolle das IFG „reformieren und weiterentwickeln“.

Diese Haltung verwundert, denn in der vergangenen Legislaturperiode wollte die SPD in der Ampel-Koalition noch ein Bundestransparenzgesetz einführen. Es sollte die Informationsfreiheit erheblich ausbauen und Behörden dazu verpflichten, von sich aus Informationen freizugeben anstatt bei IFG-Anfragen nur zu reagieren.

„Keine lästige Pflicht der Verwaltung“

Der Begriff Informationsfreiheit beschreibt das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Schwarz-Schwarz-Rot preist diese staatliche Transparenz nicht mal mehr in Sonntagsreden, sondern plant unter dem Motto des „Bürokratierückbaus“ die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. An staatliche Informationen zu gelangen, würde dann erheblich erschwert oder gar nicht mehr möglich sein. Auch die Gebühren für die wenigen Anfragen, die noch zugelassen wären, sollen explodieren.

Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

Gestern kritisierten auch die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern die Pläne: Informationsfreiheit sei „keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns“.

Sie wehrten sich auch gegen die Begründung des Vorhabens: Neben dem „Bürokratierückbau“ war für die Unterminierung der Informationsfreiheitsrechte auch mit der staatlichen Resilienz argumentiert worden. Dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie kritischer Infrastrukturen, aber auch „der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung“ wolle man stärker Rechnung tragen, schrieben die Koalitionäre.

Dieses Argument sei jedoch nur vorgeschoben, erklärten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Das Auskunftsrecht biete nämlich bereits einen umfassenden Schutz für Sicherheitsinteressen.

Pressefreiheit bedroht

Der heute veröffentlichte offene Protestbrief richtet sich an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Bundestagsabgeordneten im Innenausschuss. Die Unterzeichner, darunter Amnesty International, Greenpeace, LobbyControl, Wikimedia Deutschland, der Chaos Computer Club, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), abgeordnetenwatch, FragDenStaat, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband und Zeitungen wie der Freitag und die taz, kritisieren das rückwärtsgewandte Staatsverständnis der Koalition. Sie bezeichnen die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz als einen „massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte“. Das Vorhaben sei alarmierend.

Besonders hart käme es für Journalisten und die Pressefreiheit, so die Unterzeichner:

Das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden. Sollten die geplanten Anpassungen von Ihnen umgesetzt werden, so wäre das nicht nur das Aus für einen Großteil der IFG-Anträge, sondern auch ein fataler Einschnitt in die Pressefreiheit in Deutschland.

Die Ideen entsprächen auch nicht dem Willen der Mehrheit der Menschen: „Ein Großteil der Bevölkerung (83 %) wünscht sich […] mehr proaktive Transparenz und Informationsfreiheit der Behörden.“


Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs, der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört. Als solche, aber auch als langjährige IFG-Nutzerin, als Autorin und Publizistin stehe ich vollumfänglich hinter dem Anliegen des Briefes.


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07.07.2026 13:11

Menschen sorgen sich wegen Sanktionsklauseln in Verträgen des ZDF um die journalistische Unabhängigkeit des Senders. Unser Kolumnist schlägt mehrere Maßnahmen vor, wie der Sender sowohl kritische Berichterstattung sichern als auch Mitarbeitende in den USA schützen kann.

Eine Mainzelmännchen-Ampel, alles außer dem roten Signal ist ausgegraut
Was wird durch die Sanktionsklausel eingeschränkt? CC-BY 4.0: PantheraLeo1359531, Bearbeitung: netzpolitik.org

Diktiert Donald Trump dem ZDF die Interviewpartner:innen? Diese Sorge hat mehr als 340.000 Menschen bewegt, eine Petition an den Intendanten des ZDF zu unterschreiben und ihn aufzufordern, die journalistische Unabhängigkeit des Senders zu sichern.

Es ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Petition: Nicht nur die schiere Anzahl an Unterschriften ist außergewöhnlich – mir wäre keine andere Unterschriftensammlung dieser Größenordnung bekannt, die den ÖRR betrifft –, sondern auch die Stoßrichtung der öffentlichen Debatte. Es sind nicht wie sonst so oft die Pauschalkritiker:innen, die laut ins Horn blasen und erklären, warum es den ÖRR im Allgemeinen und das ZDF im Besonderen nicht braucht. Sondern es ist eine breite Masse an Menschen, die ihrem Wunsch nach einem starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausdruck verleihen.

Ihre Sorge ist berechtigt, die Antwort darauf komplex: Nein, es gibt keine Anzeichen für einen Einfluss der US-Sanktionslisten auf die Berichterstattung des ZDF. Ja, wir müssen die Auswirkungen von Sanktionsregimes auf die Meinungs‑, Presse- und Rundfunkfreiheit kritisch diskutieren.

Journalistische Geschäftsbeziehungen

Grundsätzlich sind Sanktionen ein Mittel, um auf Verstöße gegen das Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und damit die Stabilität der internationalen Ordnung zu fördern. In Deutschland drohen für Verstöße gegen das Sanktionsregime der EU – beispielsweise gegen Russland – oder der Vereinten Nationen empfindliche Freiheitsstrafen. Diese Sanktionen adressieren zum einen direkt (primär) bestimmte Unternehmen oder Einzelpersonen, indem sie beispielsweise Vermögenswerte beschlagnahmen oder einfrieren. Sie entfalten aber auch eine sekundäre Wirkung, indem sie (auch im Ausland ansässigen) Dritten wirtschaftliche Tätigkeiten unterschiedlicher Art mit den sanktionierten Personen unter Strafe verbieten. Das betrifft zum Beispiel den Im- und Export von Gütern oder auch andere Geschäftsbeziehungen.

Doch wie könnte das überhaupt die Berichterstattung des ZDF betreffen? Die journalistische Berichterstattung über ein Thema oder Interviews mit einer Person sind zunächst, ganz ohne Austausch von Waren und Dienstleistungen, keine wirtschaftlichen Beziehungen. Es gibt jedoch „Mitwirkendenverträge“, die beispielsweise mit den Teilnehmenden von Talkshows abgeschlossen werden und die die Grundlage für die Auszahlung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen bilden.

In diesem Rahmen fließt Geld – wenn auch nicht als Entlohnung, sondern lediglich zum Ausgleich des entstandenen Aufwands. Dabei ist es – soweit mir berichtet wurde – bei weitem nicht so, dass jeder Interviewpartner oder jede Talkshow-Gästin eine solche Entschädigung erhält. Bei Interviews sei es beispielsweise eher eine Ausnahme, während es bei Talkshows oft, aber auch nicht immer eine Aufwandsentschädigung gebe.

In diese Mitwirkendenverträge hat das ZDF eine Klausel aufgenommen, in der die Vertragspartner:innen bestätigen müssen, „weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC [der zuständigen US-Behörde] oder anderer zuständiger Behörden“.

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Das entspricht zum einen der oben skizzierten, aber nicht unproblematischen, unmittelbaren Verpflichtung, europäische und UN-Sanktionen umzusetzen. Zum anderen beinhaltet die Klausel auch einen Verweis auf die Sanktionslisten der USA, eine Folge der beschriebenen sekundären Wirkung: Das ZDF beschäftigt in den USA Journalist:innen und andere Arbeitnehmer:innen, außerdem hat der Sender dort Immobilien wie beispielsweise Studios. Mit dieser Klausel versucht der Sender, diese Menschen und Vermögenswerte vor dem Zugriff der US-Behörden zu schützen.

Zum Gebrauch und Missbrauch von Sanktionslisten

Die Kritik an Sanktionen ist so alt wie die Existenz der Sanktionsregime selbst. Sanktionen gegen einzelne Staaten können, je nach konkreter Ausgestaltung, auch die Zivilbevölkerung ganz empfindlich treffen und erhebliche humanitäre Auswirkungen haben. Auch ihre Wirksamkeit ist stark umstritten.

Sanktionen gegen Individuen schränken deren Grundrechte massiv ein – ohne Zugriff auf Bankkonten und Kreditkarten wird es zur Herausforderung, durch den Alltag zu navigieren. Das gilt aber nicht für alle Betroffenen gleichermaßen: Während russische Oligarchen wohl auch ohne Zugriff auf ihre Vermögenswerte in den USA oder Europa noch ein gutes Leben führen können, sind Journalist:innen oder Aktivist:innen ungleich härter betroffen.

Nun könnte man das als unkritisch(er) bewerten, wenn die Sanktionslisten tatsächlich reine „Schurkenlisten“ wären und jeder dort genannte Journalist in Wahrheit ein Propagandist und jede Aktivistin eine Terroristin wäre. Dem ist jedoch nicht so.

Insbesondere die Trump-Regierung nutzt Sanktionslisten gezielt, um Menschenrechtsverteidiger:innen und Vertreter:innen internationaler Organisationen zu bestrafen. So verhängten die USA im Dezember letzten Jahres Einreisesperren gegen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, sowie den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton. Noch umfangreicher sind die Sanktionen gegen die Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs: US-amerikanische Unternehmen dürfen keine Geschäftsbeziehungen mehr mit ihnen eingehen, sodass Kreditkarten nicht mehr funktionieren, Bestellungen bei Amazon nicht mehr möglich sind und Zugänge zu E‑Mail-Konten gesperrt wurden. Diese Maßnahmen brachten die Staatengemeinschaft so sehr auf, dass unter anderem eine internationale Allianz von 79 Ländern sowie die EU und die UN die Rücknahme der Sanktionen forderten.

Auch EU- oder UN-Sanktionslisten sind nicht unproblematisch. So führte die mangelnde Transparenz über Vorwürfe und der fehlende Rechtsschutz für Betroffene zu zwei Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (Kadi I und Kadi II). Das Gericht stellte fest, dass auch bei Durchführung völkerrechtlicher Verpflichtungen die Verfassungsprinzipien der EU, etwa der Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

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Aktuell werden zudem intensiv die Sanktionen gegen Jacques Baud und Hüseyin Doğru diskutiert, die sich im EU-Gebiet aufhalten und denen die Verbreitung russischer Propaganda vorgeworfen wird, allerdings ohne dass ihnen strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden. Dies hat zur Folge, dass ihr Vermögen – abgesehen von einer finanziellen Ausstattung auf Höhe des Existenzminimums – eingefroren ist und sie das EU-Gebiet weder betreten noch verlassen dürfen. Diverse Unionsrechtler:innen wie die ehemalige deutsche EuGH-Richterin Ninon Colneric halten das Sanktionsregime in der aktuellen Form für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.

Freie Berichterstattung sichern

Die Sanktionsklauseln des ZDF bereiten zu Recht vielen Menschen, auch mir, Sorgen. Im ZDF-Fernsehrat haben wir sie in der letzten Sitzung Mitte Juni deshalb auch intensiv diskutiert. Da hilft es zwar etwas, wenn der ZDF-Intendant Himmler betont, dass der „freie und unabhängige Journalismus des ZDF von diesem Sanktionsregime nicht betroffen“ sei und bisher Mitwirkende noch nie wegen einer Unvereinbarkeit mit den Sanktionsregimen abgelehnt worden seien. Aber der fade Beigeschmack und kaum messbare Abschreckungseffekte in Redaktionen bleiben.

Das ZDF muss den Anwendungsbereich der besonders problematischen US-amerikanischen Sanktionslisten deshalb im Rahmen der angekündigten Überprüfung der Praxis auf ein absolutes Minimum reduzieren. Nur wenn es einen konkreten territorialen US-Bezug gibt, beispielsweise bei Formaten der in den USA ansässigen Journalist:innen, darf die Klausel überhaupt in Betracht gezogen werden, um offensichtliche Verstöße gegen das US-Recht zu vermeiden, die tatsächlich mit erheblichen Gefahren für die dort lebenden Personen verbunden wären.

Gleichzeitig muss der Sender uneingeschränkt die kritische Berichterstattung gewährleisten, beispielsweise in dem er auf Mitwirkendenverträge verzichtet oder die Formate von in Deutschland ansässigen Kolleg:innen übernommen werden. Zudem sollte die EU ihre „Blocking-Verordnung“ schärfen. Sie verbietet es Unternehmen in der EU unter Strafe, sich an bestimmten US-Sanktionen zu beteiligen. Zukünftig sollten hiervon alle Fälle erfasst werden, in denen Engagement für Demokratie, Menschenrechte und die internationale Ordnung sanktioniert werden.

Die Bindung an europäische (und damit auch UN-Sanktionslisten) kann ein deutsches Medienunternehmen nicht umgehen. Hier muss der Sender in Zweifelsfällen auf „Mitwirkendenverträge“ mit Interviewpartner:innen und Talkshowgästen, nicht allerdings auf die Mitwirkung selbst, verzichten, falls andernfalls Einschränkungen der journalistischen Freiheit drohen.

Gesamtgesellschaftlich brauchen wir darüber hinaus eine kritische Debatte über Nebenwirkungen von Sanktionslisten. Jedenfalls für den Bereich der journalistischen Berichterstattung braucht es umfangreiche Bereichsausnahmen, wie sie beispielsweise auch für anwaltliche Tätigkeiten bestehen. Die Angst vor möglichen Sanktionsverstößen darf nie dazu führen, dass die freie Auseinandersetzung über diese einschneidende Instrumente, auch mit den von ihnen Betroffenen, unterbunden wird.


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07.07.2026 08:23

Reporter ohne Grenzen klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den BND. Anwalt Niko Härting will erreichen, dass der Gerichtshof den Schutz gegen die mächtigen Hacking-Instrumente verbessert.

EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. CC-BY-SA 2.0: Davide Restivo

Der Bundesnachrichtendienst hackt schon seit vielen Jahren. Und zuweilen geraten dabei Journalisten ins Visier des Auslandsgeheimdienstes, wie etwa die Spiegel-Reporterin Susanne Koelbl. Der BND darf mittlerweile bei drohenden Gefahren von internationaler erheblicher Bedeutung auf gesetzlicher Basis Staatstrojaner zum Einsatz bringen. Er kann die Schadsoftware etwa in Krisenregionen oder gegen Terrorgruppen anwenden, er beobachtet aber auch Themenfelder wie Migration und „Hacktivismus“. All das sind auch Berichterstattungs- und Recherchegebiete im Journalismus.

Daher erhob Reporter ohne Grenzen eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die deutsche Gesetzgebung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Regelungen zur heimlichen Überwachungssoftware das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nicht ausreichend schützten. Gerade Journalisten bräuchten die Vertraulichkeit ihrer Chat-Gespräche oder E‑Mails. Das Hacken mit Staatstrojanern könne Informanten abschrecken. Das habe das Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt.

Eine heimliche Überwachungsmaßnahme mit einem Staatstrojaner macht den Rechtsschutz für Betroffene und deren Kommunikationspartner fast unmöglich, da die geheime Schadsoftware beim Einsatz möglichst unentdeckt bleiben soll. Auch im Nachhinein werden Betroffene nur in Ausnahmefällen benachrichtigt. Die Kontrolle dieser mächtigen Hacking-Instrumente ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Straßburger Richter des EGMR, die nur einen Bruchteil der an sie gerichteten Beschwerden annehmen, werden sich mit dem Anliegen von Reporter ohne Grenzen wohl näher befassen. Darauf deutet ein Schreiben des Höchstgerichts hin, in dem es die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auffordert. Dieser Fragenkatalog vom Juni könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Gerichtshof ein priorisiertes Musterverfahren einleitet.

Wir sprechen über die Beschwerde mit Niko Härting, der Reporter ohne Grenzen vor dem Gerichtshof vertritt. Härting ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Einsatz von Staatstrojanern wird geprüft

Portraitfoto Niko Härting
Niko Härting.

netzpolitik.org: Die Richter in Straßburg prüfen nun das deutsche Gesetz, das dem BND den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt. Ist der geheimdienstliche Einsatz von Staatstrojanern überhaupt mit der notwendigen Vertraulichkeit bei der Arbeit von Berufsgeheimnisträgern vereinbar?

Niko Härting: Beim Einsatz des Staatstrojaners durch die Geheimdienste kommen mehrere Eingriffsrisiken zusammen. Erstens erfolgt der Einsatz heimlich, ohne dass die Betroffenen dies merken und steuern oder eine gerichtliche Prüfung erwirken können. Zweitens ist der Rechtsweg gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, so dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach geltendem Recht unmöglich ist. Und drittens ist die Streubreite des Trojaners groß, da nicht nur Daten und Informationen des Besitzers des Endgeräts, sondern auch die Kommunikation überwacht wird, die mit Dritten – auch etwa Journalistinnen und Anwälte – geführt wird. Dies ist mit dem Berufsgeheimnis nicht zu vereinbaren.

netzpolitik.org: Ist das Ziel der Beschwerde auch, dass der Gerichtshof neue Standards beim staatlichen Hacken setzt?

Niko Härting: Ja, zum Trojaner gibt es bislang keine Rechtsprechung des EGMR. Der Gerichtshof interessiert sich jetzt ausweislich seiner Fragen sehr für die technische Funktionsweise der Spyware und für die Auswirkungen auf das Schwachstellenmanagement. Das lässt auf eine Grundsatzentscheidung hoffen.

Wie kann ein Rechtsschutz für Journalisten aussehen?

netzpolitik.org: Wie sähe aus Ihrer Sicht ein moderner effektiver Rechtsschutz für Journalisten aus, die gehackt worden oder als Dritte mitbetroffen sind?

Niko Härting: Es bedarf – jedenfalls im Nachhinein – strenger, gerichtlich überwachter Mitteilungspflichten, und es muss – anders als heute – zur seltenen Ausnahme werden, dass der betroffene Journalist nichts von dem Eingriff erfährt. Auch der pauschale Ausschluss des Rechtswegs gehört abgeschafft.

netzpolitik.org: Sollten Menschen, die mit Staatstrojanern gehackt wurden, sowie mitbetroffene Dritte generell im Nachgang benachrichtigt werden, auch bei einer „Quellen-TKÜ“, also wenn der BND ein IT-System hackt, um danach laufende Kommunikation auszuleiten? Und sollte bei einer unrechtmäßigen Überwachung Anspruch auf eine Entschädigung bestehen?

Niko Härting: Wenn man das Gesetz liest, ist die Benachrichtigung der Betroffenen schon jetzt eigentlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es viel zu viele Ausnahmegründe, die in der Praxis dazu führen, dass die Regel, nämlich die Benachrichtigung, zur seltenen Ausnahme wird. Der EGMR wird sich damit befassen müssen, ob diese Rechtspraxis menschenrechtswidrig ist. Entschädigungen, die auch jetzt bereits denkbar sind, sind demgegenüber nur ein schwacher Trost.

netzpolitik.org: Welche Konsequenzen müssten in Deutschland folgen, wenn Reporter ohne Grenzen in dem Beschwerdefall erfolgreich ist?

Niko Härting: Der EGMR wird dem deutschen Gesetzgeber hoffentlich klare Grenzen beim Einsatz des Staatstrojaners setzen und den Schutz der Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträger vor Überwachung stärken. Gleichfalls ist zu hoffen, dass der Gerichtshof gerichtlichen Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Maßnahmen in Deutschland einfordert und der absurden Lage ein Ende setzt, die wir derzeit haben.

Denn es wird immer behauptet, die Geheimdienste würden in Deutschland besonders „engmaschig“ kontrolliert. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Kontrolle in Deutschland ist im internationalen Vergleich äußerst lax und soll jetzt durch die geplante Reform des Rechts der Nachrichtendienste weiter gelockert werden, indem man bei den Geheimdiensten die Datenschutzkontrolle bei der Bundesdatenschutzbeauftragten abschafft und dort Stellen streicht.

Sicherheit von Systemen gefährdet

netzpolitik.org: In Deutschland gilt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das vom Bundesverfassungsgericht im ersten Staatstrojaner-Beschwerdeverfahren etabliert wurde. Ist es aus Ihrer Sicht in der deutschen Gesetzgebung ausreichend berücksichtigt?

Niko Härting: Nein, das Computer-Grundrecht, das das Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffen hat, ist nie so richtig mit Leben gefüllt worden: weder durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder anderer Gerichte noch durch den Gesetzgeber. Und beim Staatstrojaner ist das Computer-Grundrecht natürlich eigentlich ein zentrales Thema. Schauen wir einmal, was der EGMR jetzt zum menschenrechtlichen Schutz sagt.

netzpolitik.org: Angesichts des Fragenkatalogs des EGMR an die Bundesregierung: Wie fällt Ihre Bilanz aus, wenn es um die Risiken von Staatstrojanern geht? Wird die IT-Sicherheit von Privaten und von der Wirtschaft durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die eben nicht gemeldet und geschlossen werden, so strukturell geschwächt, dass staatliches Hacken gar nicht zu rechtfertigen ist?

Niko Härting: Das ist eine Frage, die ein Computer Scientist besser beantworten kann als ein Jurist. Aber von den Experten hört man immer wieder die Warnung, dass unbemerkte Schwachstellen, die für staatliche Überwachung genutzt werden, die ganze Sicherheitsarchitektur von Systemen gefährden können.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!


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06.07.2026 17:05

Nach den verheerenden Erdbeben in Venezuela versorgen NGOs die Menschen mit Satelliteninternet und Strom, um Kommunikation zu ermöglichen. Die Regierung lockert ihre Online-Zensur nur teilweise: X ist nach zwei Jahren Blockade wieder erreichbar, dutzende Nachrichtenseiten bleiben gesperrt.

Ein leicht unscharfes Foto in einem bergigen Dorf, im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift „Wifi: Gratis“, im Hintergrund Katastrophenhelfer:innen
Venezuela: Kostenloses Internet in den Ruinen soll vor allem Rettungskräfte unterstützen – Alle Rechte vorbehalten: Conexión Segura Y Libre

Am 24. Juni trafen zwei massive Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5 Venezuela, die heftigsten Beben seit über hundert Jahren. Sie sorgten für weite Zerstörung, die Zahl der Toten und Verletzten liegt aktuell bei über 3.300 beziehungsweise über 16.000 und steigt täglich. Besonders stark betroffen ist die Küstenregion des Bundesstaats La Guaira, der neben der Hauptstadt Caracas am Karibischen Meer liegt.

Auch der Internetbetrieb wurde durch Schäden an der Infrastruktur und Stromausfälle beeinträchtigt. Unmittelbar nach den Erdbeben fiel die landesweite Netzabdeckung auf 66 Prozent ihres Normalwerts, informiert „VE sin Filtro“ („Venezuela ohne Filter“), ein Programm der NGO „Conexión Segura Y Libre“ („Sichere und freie Verbindung“). Vier Tage nach den Erdbeben erreichte der nationale Wert immerhin schon 95 Prozent, in La Guaira hingegen nur 56 Prozent. Und auch heute, eineinhalb Wochen nach den Beben, fehlt in vielen Teilen von La Guaira nach wie vor jede Internetverbindung, berichtet uns der Geschäftsführer der NGO, Andrés Azpúrua.

Lebenswichtiges Internet

Dabei ist eine funktionierende Verbindung gerade lebenswichtig. Seit den Erdbeben befindet sich das Land – und insbesondere La Guaira – im Ausnahmezustand. Zuerst wollten alle wissen, ob ihre Familie und ihre Freund:innen die Katastrophe überlebt hatten. Millionen Venezolaner:innen versuchten dies aus dem Ausland in Erfahrung zu bringen. Während die Verbindung ausblieb, hatten sie keine Chance, die Menschen vor Ort zu erreichen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Nach und nach teilten die überlasteten Krankenhäuser online ganze Listen mit Patienteninformationen, die für viele die erste Information über ihre Angehörigen waren.

Gleichzeitig liefen die intensiven Rettungsarbeiten an, für welche die Kommunikation essenziell ist. In den sozialen Medien machen Menschen auf Stellen aufmerksam, die noch nicht geborgen wurden, auf Personen, von denen noch immer jede Spur fehlt, auf Werkzeuge und Materialien, die für die Arbeiten dringend gebraucht werden. Verschiedene Hilfsangebote für die Bevölkerung werden auch über das Internet koordiniert und verbreitet: Dolmetscher:innen für ausländische Rettungskräfte, wo es Notunterkünfte und Essen gibt, welche Sachspenden gerade gebraucht werden und welche nicht.

NGOs wie „Conexión Segura Y Libre“ und „Redes Ayuda“ („Hilfsnetzwerke“) fingen daher an, Internet-Hotspots in den besonders betroffenen Gebieten einzurichten. Dort können sich Rettungskräfte, Helfer:innen, medizinisches Personal sowie die Bevölkerung kostenlos mit dem Internet verbinden und ihre Smartphones mit Strom aufladen. Viele der aktiven Hotspots sind auf einer Website zentral einsehbar.

Das Internet kommt dabei über Starlink, das Satellitennetzwerk von Elon Musk. Das Unternehmen hatte am 26. Juni angekündigt, sein Angebot in den besonders betroffenen Gebieten Venezuelas einen Monat lang kostenlos zur Verfügung zu stellen. Doch um das Netzwerk nutzen zu können, braucht man ein Kundenkonto, die physische Ausrüstung und Strom. Allein der Strom fehlt in vielen Teilen der Region noch immer.

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Transport aus Spanien

An ihrem ersten Hotspot in Carabellada, der seit dem 27. Juni verfügbar ist, hat die NGO „Conexión Segura Y Libre“ daher einen benzinbetriebenen Generator eingerichtet. Da Benzin in Venezuela in den benötigten Mengen allerdings nicht einfach zu bekommen ist, wird die Organisation bei weiteren Internetzugangspunkten Solarpanels nutzen. Im Moment sammeln sie für das Vorhaben Spenden. Von den angestrebten 8.000 Euro haben sie bisher über 3.000 Euro erhalten.

Von dem Geld haben sie sieben Starlink-Terminals und zehn Solarmodule in Europa gekauft, da das Material in Venezuela schwerer zu beschaffen oder viel teurer ist. Die dazu passenden Batterien und Generatoren hat die NGO bereits vor Ort. Anderes Material haben sie gebraucht erhalten. Andrés Azpúrua selbst wird mit dem Material am Dienstag nach Venezuela reisen. „Vielleicht schaffen wir es noch, weitere Ausrüstung vor dem morgigen Flug zu besorgen“, sagt er im Gespräch mit netzpolitik.org am Montag.

Die NGO versuche, so viel wie möglich mit anderen Organisationen wie „Redes Ayuda“ zu kooperieren, erzählt Azpúrua. Manchmal habe man an einem Ort mehr Antennen als Generatoren oder andersherum. Auch für den Transport haben sie bereits Unterstützung von anderen Organisationen erhalten.

Vor Ort werden sie wohl nicht nur kleine Hotspots aufbauen, sagt der Geschäftsführer: „Wenn wir eine Unterkunft oder ein Krankenhaus identifizieren, das eine Internetverbindung braucht, reicht eine Antenne vielleicht nicht aus, um den Bereich abzudecken. Dann muss ein Netzwerk mit Access Points aufgebaut werden, wie es üblich ist, nur dass das Internet über Starlink-Satelliten statt einem Glasfaseranschluss kommt.“ Aus diesem Grund wird der Spendenaufruf offen bleiben, um auch künftige Kosten abzudecken. Trotzdem betont Azpúrua: „Es handelt sich um eine Kampagne für einen konkreten Bedarf. Der Großteil der Hilfsgelder sollte an humanitäre Organisationen wie die Caritas gehen.“ Der Wiederaufbau werde schließlich lange dauern.

Darüber hinaus bieten die Telekommunikationsunternehmen Movistar, Digitel und Movilnet ihren Kund:innen SMS über Starlink an, die unabhängig von den Standard-Mobilfunknetzen funktionieren. Um das Angebot nutzen zu können, braucht man ein LTE-kompatibles Smartphone. Anrufe und Internet funktionieren darüber nicht.

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X wieder verfügbar

Ähnlich wichtig wie die Internetverbindung sind die Plattformen, auf welchen die Menschen miteinander kommunizieren sowie die Webseiten, über welche sie sich informieren. Vor knapp zwei Jahren, im August 2024, sperrte die venezolanische Regierung X. Da der Zugang zu unabhängigen Medien ohnehin schon lange eingeschränkt wurde, war und ist X für die Verbreitung und den Konsum von Nachrichten in Venezuela sehr wichtig. Von über 200 blockierten Webseiten, die „VE sin Filtro“ auf ihrer Übersichtsseite dokumentiert, sind nach Angaben der NGO mindesten 65 Webseiten unabhängigen Medien zuzuordnen. Andere Seiten sind Informationsplattformen oder gehören zu Menschenrechtsorganisationen.

Nach den Erdbeben forderte die Organisation, dass sowohl X als auch die Nachrichtenseiten mit sofortiger Wirkung freigegeben werden müssten. „In einer Krise können Hindernisse für die Informationsbeschaffung Leben kosten“, schrieben sie.

Tatsächlich gab die venezolanische Regierung die Plattform X nach und nach frei. Erst war nur die Hauptdomain frei, was dazu führte, dass Bilder, Videos und Links weiterhin nicht funktionierten. Bei einem Telekommunikationsanbieter im Staatsbesitz funktionieren die Links noch immer nicht. Da die Freigabe der Plattform allerdings nie offiziell angekündigt wurde, ist davon auszugehen, dass sie nicht unbefristet anhalten wird, schreibt die mexikanische Zeitung El Gráfico. Dazu passend kursierten schon Meldungen, dass X zwischendurch erneut blockiert wurde.

Medien weiterhin gesperrt

Die Websites von Medien und Organisationen sind nach wie vor gesperrt. Neben Azpúruas NGO gibt es weitere Stimmen, welche die sofortige Freigabe der Seiten verlangen: eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, Amnesty International und Miguel Henrique Otero, der Chefredakteur der venezolanischen Zeitung El Nacional, die selbst von der Zensur betroffen ist. Die Kommission der Vereinten Nationen schrieb am 25. Juni kurz nach den Erdbeben: „In diesen entscheidenden Stunden ist der Zugang zu Informationen eine Frage von Leben und Tod“. Amnesty International warnte ebenfalls, dass die Einschränkungen der Presse und von Online-Kommunikationskanälen „verlorene Menschenleben“ zur Folge haben könnten.

Für die Sperranordnungen ist die Telekommunikationsbehörde CONATEL verantwortlich. Chefredakteur Otero fordert, dass die Telekommunikationsunternehmen die Anordnungen nicht erfüllen sollen. Dabei richtet er sich besonders an das spanische Unternehmen Telefónica mit seiner Marke Movistar. Ein europäisches Unternehmen dürfe sich nicht auf behördliche Anordnungen berufen, um Beschränkungen durchzusetzen, welche grundlegende Rechte verletzen, schreibt Otero.


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06.07.2026 15:38

Die schwarz-rote Koalition behauptet, geplante Einschnitte bei der Transparenz würden der Sicherheit dienen und die Nutzung des IFG erleichtern. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern widersprechen vehement und warnen: Die Pläne würden Deutschland zurück in die Zeit des „verschlossenen Obrigkeitswissens“ katapultieren.

Dunkle, schwarzr Gittertüen, an denen ein Schild mit der Aufschrift "Closed" steht
Union und SPD wollen zur Politik hinter verschlossenen Türen zurückkehren. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masaaki Komori

Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Einschränkung der staatlichen Transparenz reißt nicht ab. Nach zahlreichen journalistischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Oppositionspolitiker:innen warnt nun auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Die geplanten Änderungen würden zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund und gleichzeitig zu mehr Bürokratie führen.

„Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Pressemitteilung der Konferenz. Sie ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Bundesländer, in denen ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz besteht. In der Regel sind dies die gleichen Behörden, die auch für die Datenschutzaufsicht zuständig sind.

Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen sei es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken, so die Informationsfreiheitsbeauftragten heute. „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“

Eine Petition der Transparenzorganisation FragDenStaat zum Schutz der Informationsfreiheit hat unterdessen bereits mehr als 300.000 Unterschriften in wenigen Tagen erhalten.

„Kommt einer Abschaffung nahe“

CDU, CSU und SPD hatten sich letzte Woche im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Einer der Punkte: Weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelt seit Anfang 2006, dass Bundesbehörden der Öffentlichkeit grundsätzlich Zugang zu relevanten Informationen gewähren müssen. Journalist:innen, Unternehmer:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder anderweitig Interessierte können seitdem Anträge auf Herausgabe von Informationen stellen. Auch in der Arbeit von netzpolitik.org spielt das IFG eine wichtige Rolle.

Dass der Staat vor seinen Bürger:innen keine Geheimnisse haben sollte – oder wenn, dann nur in absoluten Ausnahmefällen – erscheint aus heutiger Perspektive geradezu selbstverständlich. Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellte 2006 jedoch einen Paradigmenwechsel dar, wie erst kürzlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hervorhob. Bis dahin galt schließlich das Preußische Amtsgeheimnis, dem zufolge Akten und Informationen staatlicher Behörden grundsätzlich geheim sind.

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Dahin will die schwarz-rote Koalition dem Bekunden nach zwar nicht zurück, vielmehr verkauft sie ihre Pläne als Vereinfachungen, die Menschen die Nutzung des IFG erleichtern sollen. Mit diesem Framing geht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten jedoch hart ins Gericht: „Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, so die Pressemitteilung.

„Rückkehr in die Zeit vor über 20 Jahren“

Die Hürden für Auskünfte nach dem IFG würden durch die Pläne der Koalition stark erhöht. In der Pressemitteilung kritisiert die Konferenz besonders, dass IFG-Anfragen nur noch dann möglich sein sollen, wenn die antragstellende Person ein „berechtigtes Interesse“ hat.

Dies sei eine „die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Nicht mehr der Staat müsse die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerr:innen müsse das Informationsinteresse rechtfertigen. „Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip ‚verschlossenen Obrigkeitswissens‘ herrschte.

Anfragen sollen zudem nur noch dann möglich sein, wenn die fragende Person keine anderen Informationsrechte hat. Die Konferenz kritisiert außerdem, dass die Koalition den Kreis der antragsberechtigten Personen massiv einschränken will. So sollen nur noch Deutsche oder Bürger:innen eines EU-Landes mit Wohnsitz in Deutschland Auskunft erhalten. Vereinen, NGOs und anderen juristischen Personen soll der Informationszugang ganz gestrichen werden.

„Bürokratischer Aufwand würde erheblich steigen“

Weiter kritisieren die Informationsfreiheitsbeauftragten Pläne für steigende Gebühren und pauschale Ausnahmen für komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung. Schließlich sehe bereits das bislang geltende Gesetz einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor. Schon heute würden es gesetzliche Ausnahmen ermöglichen, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren.

„Es besteht deshalb daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“ Die Bundesregierung nutze „den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“

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Dass die Änderungen dazu beitragen sollen, das IFG für Menschen verständlicher zu machen, erschließe sich der Konferenz nicht. Stattdessen würden der Verwaltung durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden:

Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen.

“Verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“

Vorige Woche hatte bereits Louisa Specht-Riemenschneider, die scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so die Juristin, die das Amt aus gesundheitlich Gründen aufgibt.

Von ihrem Nachfolger Moritz Hennemann ist bislang keine Einlassung zum Thema bekannt.

Stattdessen kritisierten nun auch zwei ehemalige BfDIs die Pläne der Regierung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen Peter Schaar und Ulrich Kelber die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „verheerend“. Schaar hatte das Amt von 2003 bis 2013 inne, Kelber von 2019 bis 2024.

„Die angekündigten Änderungen offenbaren ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“, so die beiden ehemaligen Bundesbeauftragten. Sie fordern: „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“


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06.07.2026 14:28

Kein Online-Shopping, kein Flohmarkt-Besuch: Das Leben mit Bezahlkarte ist teuer und fremdbestimmt, berichtet Alexandra Keiner. Die Soziologin am Weizenbaum-Institut erforscht, wie Migrant*innen durch Finanzinfrastruktur kontrolliert werden. Sie sagt, die Bezahlkarte könne bald auch anderen Gruppen drohen.

Eine Übersetzungs-App. Output: "Sie machen uns das Leben so schwer wie möglich, in allen Bereichen"
Betroffene der Bezahlkarte haben Alexandra Keiner auch mit Hilfe von Übersetzungs-Apps von ihren Schicksalen berichtet. – Alle Rechte vorbehalten: privat

In vielen deutschen Kommunen erhalten Geflüchtete Transferleistungen nur noch auf eine „Bezahlkarte“. Überweisungen sind damit nur sehr eingeschränkt möglich, Bargeldabhebungen oft nur bis zu 50 Euro im Monat. Finanzkonzerne wollen das restriktive Konzept nun auf weitere marginalisierte Gruppen ausweiten, sagt Alexandra Keiner. Sie forscht am Weizenbaum-Institut zur Bezahlkarte. Im Interview mit netzpolitik.org spricht sie über die wirtschaftlichen Interessen hinter der Bezahlkarte, die Rücküberweisungen in die Herkunftsländer, die damit unterbunden werden sollen, und die Einschränkungen, die die Karte für Betroffene im Alltag mit sich bringt.

netzpolitik.org: Normalerweise werden Zahlungen in Deutschland mit einer Girokarte getätigt. Wie unterscheidet sich die Bezahlkarte davon?

Alexandra Keiner: Der wichtigste Unterschied ist: Bei der Bezahlkarte hast du kein eigenes Konto, sondern nur eine Prepaidkarte, die mit Guthaben aufgeladen wird. Du kannst nicht frei über dein Geld verfügen. Welche Einschränkungen die Bezahlkarte hat, entscheiden die Länder und Kommunen. Unternehmen setzen diese Entscheidungen technisch um.

Anbieter wie Publ°k, Secupay oder PayCenter geben die Karten aus und wickeln die Zahlungen ab. In 14 Bundesländern laufen die Zahlungen über das Netzwerk von Visa, in zweien über das von Mastercard. Das ist schon ein bisschen ironisch: Visa hatte jahrelang den Werbespruch „Die Freiheit nehm’ ich mir“, trägt aber tatsächlich dazu bei, Menschen einzuschränken und zu bevormunden.

Visa positioniert sich als Partner der Verwaltung

netzpolitik.org: Welches Interesse haben Visa und Mastercard daran, Bezahlkarten an Geflüchtete auszuteilen?

Alexandra Keiner: Die bekommen ja einen Anteil an jeder Zahlung. Je mehr Menschen solche Karten nutzen müssen, desto interessanter wird dieses Geschäft für die Kreditkartenunternehmen. Es überrascht deshalb auch nicht, dass Visa bereits vorgeschlagen hat, ähnliche Karten auch für weitere Transferleistungsempfänger*innen einzusetzen.

Gleichzeitig positioniert sich Visa gemeinsam mit Unternehmen wie Publ°k zunehmend als Partner für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Gemeinsam werben sie nicht nur für die Bezahlkarte, sondern auch für E‑Payment und andere digitale Bezahllösungen für Behörden und Kommunen.

Neue Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung

netzpolitik.org: Gibt es noch weitere Einschränkungen mit der Bezahlkarte?

Alexandra Keiner: Je nach Bundesland und Ausgestaltung kann sie beispielsweise nur in einem bestimmten Gebiet genutzt werden. Ein Betroffener berichtete in einem Interview, dass seine Karte gesperrt wurde, nachdem er außerhalb des vorgesehenen Gebietes einkaufen wollte. Um sie zu entsperren, musste er zur Ausländerbehörde gehen, womit diese mitbekommt, dass er gegen räumliche Beschränkungen verstoßen hat. Die Bezahlkarte ist also nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern schafft auch neue Möglichkeiten für staatliche Kontrolle und Überwachung.

Und Überweisungen sind nur ausnahmsweise möglich. Ursprünglich wollten die Innenminister*innen Überweisungen komplett ausschließen. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass das im Alltag nicht funktioniert, weil Menschen Überweisungen tätigen müssen, beispielsweise für das Deutschlandticket oder einen Handyvertrag. Deshalb gibt es inzwischen in vielen Bundesländern eine sogenannte Whitelist. Darüber kann die Behörde bestimmte Empfänger, etwa die Deutsche Bahn oder Mobilfunkanbieter freischalten.

Schwierig wird es, wenn man einen Anwalt bezahlen muss. Man kann zwar beantragen, den Anwalt auf die Whitelist setzen zu lassen. Aber ob das klappt, entscheidet am Ende die Behörde und das kann dauern. Das kann zum Problem werden, wenn man schnell rechtliche Unterstützung braucht.

An den Wohnort gefesselt

netzpolitik.org: Wo wird die Bezahlkarte denn am repressivsten ausgestaltet?

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In Interviews, die ich in Brandenburg geführt habe, wurde deutlich, dass die Bezahlkarte dort besonders restriktiv umgesetzt wird. Viele meiner Interviewpartner*innen berichteten, dass es keine Whitelist gibt oder sie zumindest nichts davon wussten. Dadurch wird zum Beispiel das Deutschlandticket zum Problem: Es kostet inzwischen 63 Euro, aber man kann nur 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Ohne solidarische Strukturen, die Menschen zusätzlich mit Bargeld unterstützen, bedeutet das für viele, dass sie ihren Wohnort kaum noch verlassen können.

Durch die Bargeldbegrenzung fallen auch viele Möglichkeiten weg, Geld zu sparen. Flohmärkte, Kleinanzeigen oder auch die Tafel funktionieren oft nur mit Bargeld. Gleichzeitig ist Online-Shopping mit der Bezahlkarte gar nicht möglich. Dabei sind viele Produkte im Internet günstiger als im stationären Handel.

netzpolitik.org: Was halten Händler*innen von der Bezahlkarte?

Beim Einkaufen vor Ort gibt es Probleme. Die Bezahlkarte wird nicht überall akzeptiert. Händler zahlen bei einem Einkauf mit der Girokarte niedrigere Gebühren als bei Debitkarten wie der Bezahlkarte. Vor allem kleinere Händler nehmen deshalb oft keine Debitkarten an.

„Super demütigend“

Und dann ist es immer noch so, dass die Karte technische Probleme hat. Ich habe mit einem Betroffenen aus Bayern gesprochen, dessen Bezahlkarte an der Supermarktkasse nicht funktionierte. Er musste dann den gesamten Einkauf in die Regale zurückräumen. Alle im Laden haben das mitbekommen. Das war natürlich super demütigend.

Die internen Arbeitsdokumente der zuständigen Arbeitsgruppe zur Bezahlkarte zeigen außerdem, dass noch weitere Einschränkungen diskutiert wurden. Darin finden sich Vorschläge, den Kauf von Alkohol oder Zigaretten zu verbieten oder die Höhe und Häufigkeit von Einkäufen einzuschränken. Vieles davon wurde, teilweise auch aus technischen Gründen, nicht umgesetzt. Trotzdem zeigt sich daran, dass die Bezahlkarte auf einem grundlegenden Misstrauen gegenüber geflüchteten Menschen beruht. Offenbar geht man davon aus, dass ihr Umgang mit Geld kontrolliert und eingeschränkt werden muss.

netzpolitik.org: Grund, die Bezahlkarte einzuführen, war offiziell, dass damit Geflüchteten die Möglichkeit genommen werden soll, Transferleistungen in die Heimat zu überweisen. Du hast auch zu diesen Rücküberweisungen geforscht. Sind die denn so ein Riesen-Phänomen?

Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld in die Heimat

Alexandra Keiner: Es gibt eine aktuelle Studie, die besagt, dass nur sieben Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld in die Heimat schicken. Darunter sind aber nicht nur Asylbewerber*innen, sondern auch Geflüchtete, die bereits einen Job haben und gegebenenfalls mehr Geld zur Verfügung haben. Man kann davon ausgehen, dass Asylbewerber*innen, die rund 450 Euro im Monat bekommen, kaum Geld übrig haben, um es zu verschicken.

Aus der Forschung zu Rücküberweisungen wissen wir außerdem, dass sie für viele Familien eine wichtige Form der Unterstützung sind und das Geld in den meisten Fällen für Lebensmittel, Medikamente, Miete, Bildung oder andere grundlegende Ausgaben genutzt wird. Deshalb finde ich auch die Grundannahme problematisch, dass Geflüchtete ihr Geld nicht für ihre Familie ausgeben dürfen. Auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Warum sollte das ausgerechnet bei Geflüchteten anders sein?

Für die politische Annahme hinter der Einführung der Bezahlkarte, dass Rücküberweisungen dazu führen, dass es mehr Migration gibt, gibt es keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang, das sehen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages so.

„Sehr viel zusätzliche Arbeit“

netzpolitik.org: Wie aufwändig ist die Bezahlkarte für die ausstellenden Behörden?

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Alexandra Keiner: Die Behördenmitarbeiter werden ein Stück weit zu Bankangestellten. Sie sind Ansprechpartner bei Problemen mit der Karte. Die regionale Beschränkung lässt sich beispielsweise aufheben, wenn der betroffene Mensch nicht der Residenzpflicht unterliegt oder nahe Verwandte in einer anderen Stadt hat. Den Antrag dazu müssen dann die Verwaltungsangestellten prüfen. Auch Anträge auf Mehrbedarfe, Überweisungen oder andere Ausnahmen müssen bearbeitet werden und in den Einstellungen der Bezahlkarte angepasst werden. Das ist sehr viel zusätzliche Arbeit.

Teilweise müssen die Betroffenen trotzdem persönlich erscheinen, um das Guthaben auf der Bezahlkarte freizuschalten. Solche Termine verursachen nicht nur zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung, sondern auch für die Betroffenen. Ich habe mit einer Person in Thüringen gesprochen, die jeden Monat drei Busse nehmen muss, um da hinzukommen. Sie hat mir erzählt, dass sie vor diesen Terminen Angst hat, weil sie auch für Abschiebungen genutzt werden können.

Die Bezahlkarte in den Bundesländern

netzpolitik.org: Wo überall werden bereits Bezahlkarten ausgegeben?

Alexandra Keiner: Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Nach meinem Kenntnisstand ist Nordrhein-Westfalen derzeit das einzige Bundesland, das den Kommunen ein Opt-out ermöglicht. Einige Kommunen haben von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht.

Brandenburg ist wiederum ein Sonderfall. Dort gibt es keine Weisung des Innenministeriums, die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet. Deshalb konnte sich beispielsweise Potsdam gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden.

In den meisten anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit nach meinem Kenntnisstand nicht. Das heißt aber nicht, dass die Bezahlkarte dort schon überall ausgegeben wird. In Berlin zum Beispiel verzögert sich die Einführung schon seit Längerem.

Die Lösung: Gratis-Konten für alle

netzpolitik.org: Was wäre denn die saubere Lösung?

Alexandra Keiner: Eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Auch Menschen im Asylverfahren sollten ein ganz normales, im besten Fall gebührenfreies Girokonto bekommen, wie andere Menschen auch.

Aus meiner Sicht geht es vor allem um finanzielle Selbstbestimmung. Menschen sollten selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld ausgeben, ohne ständig kontrolliert und bevormundet zu sein. Das ist für mich echte Inklusion. Die Bezahlkarte macht dagegen genau das Gegenteil: Sie erinnert die Menschen jeden Tag daran, dass sie nicht Teil dieser Gesellschaft sind.

Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Einschränkungen in der Bezahlkarten-Praxis: freiheitsrechte.org/bezahlkarte

Update, 6.7.2026, 15.50 Uhr: Preis Deutschlandticket korrigiert.


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06.07.2026 08:36

Bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt ging es auch um drohende KI-Überwachung. Viele Protestierende fürchten sich davor, dass Videoanalysen und Megadatenbanken Nazis in die Hände fallen. Bereits jetzt ist das Tech-Arsenal beeindruckend, mit dem die Polizei die Rechten absichert.

Polizei mit Helmen vor Wasserwerfer.
Die Thüringer Polizei erhielt Unterstützung aus dem ganzen Bundesgebiet. Hubschrauber und Wasserwerfer sind mit Kameras bestückt. – Alle Rechte vorbehalten: Timothy Froh

Erfurt am vergangenen Samstag: Eine Polizeikolonne bahnt sich ihren Weg durch eine Menge aus Menschen in gelben Westen. Wer im Weg steht, wird zur Seite geschubst. Protestierende kommen zu Fall. Einige skandieren: „Wir sind friedlich, was seid ihr?“ Dann plötzlich Gelächter: Der Letzte in der Kolonne ist ein Clown mit wütender Mimik, der den martialischen Stil der Polizist*innen imitiert.

Der Clown und die Menschen in den gelben Westen wollen den Bundes-Parteitag der AfD verhindern. Je nach Quelle sind dafür zwischen 31.000 und 50.000 Menschen angereist. Mehrere tausend Polizist*innen sollen sie davon abhalten. Thüringen ist eine AfD-Hochburg, die Partei ist hier mit Abstand stärkste Kraft.

Der Protest steht auf mehreren Ebenen im polizeilichen Fokus. Kameras auf Stäben, die Polizisten halten. Kameras auf den Wasserwerfern und unter dem Hubschrauber, der über dem Geschehen kreist. Vor allem mit der Kamera aus der Luft kann die Polizei aus großer Höhe und Distanz scharfe Porträts schießen. Mit der Internet-Gesichtersuche, die Bund und viele Landespolizeien einführen wollen, ließen sich dann beispielsweise Arbeitsstelle, Vereinsmitgliedschaften oder Social-Media-Profile der abgebildeten Person aufstöbern.

„Dann landet man in einer Datenbank“

Tom, einer der Demonstrierenden, fürchtet, dass eine kommende AfD-Regierung die Bilder nutzen könnte, um Gegner*innen zu identifizieren. Weitere in Thüringen geplante Polizei-Befugnisse, so wie die automatisierte Verhaltenserkennung oder der Aufbau einer KI-basierten Megadatenbank, könnten ebenfalls zur Ausforschung der Strukturen politischer Bewegungen genutzt werden, meint Tom. „Dann landet man in einer Datenbank, weil man auf einer Demonstration war“, sagt er.

Tom ist mit seiner Angst vor einer kommenden High-Tech-Überwachung nicht allein bei diesem Anti-AfD-Protest. Das polizeigesetzkritische Bündnis „ThürPAG stoppen“ stellt einen ganzen Demoblock. David vom Bündnis, der ebenfalls im Rahmen der Proteste in Erfurt ist, sagt: „Die Möglichkeit, Personen anhand von Daten aus dem Internet zu identifizieren, ist extrem einschüchternd.“ Versammlungsfreiheit brauche Anonymität. Sonst könnten staatliche Stellen Profile davon erstellen, wer mit wem bei welchen Protesten dabei ist, sagt David.

Das Bündnis ThürPAG stoppen verschickte dazu ein Statement: „Viele der geplanten Maßnahmen sind Werkzeuge aus dem Repertoire autoritärer Überwachungsstaaten. Wenn sie dann auch noch in die Hände einer rechtsextremen Partei wie der AfD fallen, dann droht eine Gängelung und Verfolgung demokratisch und antifaschistisch gesinnter Menschen in Thüringen.“ ThürPAG stoppen hat auch eine Petition gegen die thüringische Polizeigesetznovelle aufgesetzt.

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Blockade auf Straße.
Protestler*innen blockieren den gesamten Gothaer Platz. – Gemeinfrei: Denis Glismann

„Wehrt euch, leistet Widerstand“

Die Hoffnung, den Parteitag zu verhindern, hatte sich früh zerschlagen. Die AfD-Delegierten waren bereits in der Nacht angereist. Anfangs blockieren Protestierende dennoch die Zufahrtswege. Doch nach und nach ziehen immer mehr Gruppen als Demonstrationszüge durch die Stadt und finden dann auf dem Gothaer Platz zusammen. Die Menge singt: „Wehrt euch, leistet Widerstand, gegen den Faschismus hier im Land.“ Vor genau 100 Jahren hielt die NSDAP rund 25 Kilometer entfernt ihren ersten Parteitag nach der Neugründung ab.

Plötzlich ertönen Buhrufe aus der Menge, Protestierende und Polizist*innen rennen los. Etwa zehn Beamte bilden eine schützende Traube um vier Menschen in grauer Weste, ausgestattet mit Helmen, Kameras und Mikrofon. Auf den ersten Blick ein Presse-Team, tatsächlich scheinen es rechte YouTuber zu sein. Ein Sprecher der Kundgebung fordert über ein Megafon von der Polizei, die Nazi-Streamer zu entfernen. Die Menge drumherum skandiert „Nazis raus“ – und die Polizei eskortiert sie schließlich davon.

Die Demo zieht daraufhin am zentralen Platz Erfurts vorbei, dem Anger. Hier hängen seit vergangenem Jahr zehn Spezial-Kameras, die mit je mehreren Objektiven gleichzeitig ganze Straßenzüge hochauflösend und scharf erfassen können. Die Aufnahmen werden 14 Tage lang gespeichert.

Demo zieht durch Innenstadt.
Die Demo zog nach den Blockadeaktionen durch die Erfurter Innenstadt. – Gemeinfrei: Denis Glismann

Software soll erkennen, wer was tut

Geht es nach der Thüringer Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD sollen die Kameras bald mit Verhaltenserkennungs-Software ausgerüstet werden und Bewegungsmuster automatisiert in „problematisch“ oder „egal“ einteilen. Als die Demo vorbeizieht, hängen Blenden vor den Objektiven – zum Schutz des Versammlungsrechts. Doch als am Morgen zahlreiche Aktivist*innen über diesen Platz anreisten, waren die Blenden noch nicht heruntergeklappt.

Marla ist eine der Demonstrationsteilnehmenden. Die junge Juristin treiben ebenfalls sowohl der Rechtsruck, als auch die drohende KI-Überwachung um. Sie muss auf ihrem Arbeitsweg beinah täglich am Anger umsteigen. „Ich habe da jedes Mal ein mulmiges Gefühl“, sagt sie. Marla fürchtet zudem, dass Thüringen bei der Erstellung einer Datenbank für die KI-Auswertung auf Software von Palantir zurückgreifen könnte. Die Milliardäre hinter dem Unternehmen seien für faschistische Einstellungen bekannt, ihr Produkt „aus demokratischer Perspektive inakzeptabel“.

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Was die Polizei bereits kann

Die Thüringer Polizei hat auch ohne die neuen, geplanten, KI-Werkzeuge ein beeindruckendes Überwachungsarsenal, mit dem sie den Protest abbilden und analysieren kann. Sie besitzt beispielsweise mehrere Drohnen, mit denen sie regelmäßig auch Großveranstaltungen kontrolliert. Wie viele Drohnen genau ihr zur Verfügung stehen und was die alles können, hält sie geheim. Videoaufnahmen können wohl als Mindestqualifikation vorausgesetzt werden. Im September 2025 waren 85 Thüringer Polizist*innen dazu befähigt, die Flugobjekte zu steuern.

Die Thüringer Polizei kann zudem Mobiltelefone mit IMSI-Catchern orten und abhören. Sie kann sie mit Cellebrite knacken und hat wohl ebenfalls Zugriff auf Kennzeichenscanner. Und sie kann zudem Staatstrojaner und Funkzellenabfragen nutzen.

2021 hat die thüringische Polizei beispielsweise nach Sachbeschädigungen per Funkzellenabfrage 138.000 Datensätze zu rund 11.000 Mobilfunkrufnummern erfasst: Standorte, SMS, wer mit wem telefonierte. Benachrichtigt wurden die Betroffenen nicht.

Ein Stadtplatz mit einem Kameraturm.
Der dunkle Turm vom Anger. Wird das große Auge auch bei zukünftigen Versammlungen verdeckt sein? – Gemeinfrei: Denis Glismann

Jetzt wird zurückgestarrt

Das Bündnis ThürPAG stoppen benennt auch seine Sorge vor einem weiteren geplanten Polizei-Tool: der elektronischen Fußfessel. Die kann nach dem aktuellen Gesetzentwurf schon bei einer Gefahr für Anlagen mit „unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden. Die Polizei könnte demnach Menschen, die Straßenblockaden ankündigen, mit elektronischen Peilsendern fesseln.

Der Clown, der anfangs so humorvoll die brutalen Polizist*innen imitierte, ist nicht allein angereist. Er hat eine ganze Truppe von Demo-Clowns dabei. Eine seiner Kolleg*innen, sie trägt einen bunten Hut zur roten Nase, baut sich vor einem Polizisten auf, das geschminkte Gesicht nur einen halben Meter vom Polizeihelm entfernt. Die Clownin starrt in die Augen hinter dem Visier – immer länger und länger. Den ganzen Tag schaute der Staat auf die Zivilgesellschaft – aus dem Hubschrauber, dem Wasserwerfer, den Mast-Kameras. Hier starrt jemand demonstrativ zurück.


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04.07.2026 06:52

Die 27. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 120.074 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

Kontrolle ist, so schreibt der Duden, „dauernde Überwachung“ oder auch „Herrschaft, Gewalt, die man über jemanden, sich, etwas hat“. Es gibt Bereiche, da ist Kontrolle gut. Bei der Trinkwasserqualität zum Beispiel, damit die Menschen im brandenburgischen Zehdenick rechtzeitig vor Gesundheitsgefahren gewarnt werden können. Oder bei Chemikalien in Kleidung, die wir besser nicht auf unserer Haut tragen sollten.

Wenn es um Menschen und nicht Trinkwasser oder Textilien geht, sollte statt der Kontrolle etwas anderes im Vordergrund stehen: Vertrauen. Vertrauen ist das Fundament einer Demokratie, ohne Vertrauen sind keine Selbstbestimmung und keine Freiheit möglich.

In seiner ersten Regierungserklärung aus dem Mai 2025 sprach auch Bundeskanzler Friedrich Merz viel von Vertrauen. Vertrauen, sagte er damals, sei „Teil eines neuen Grundverständnisses“ der Koalition. Davon ist nichts mehr übrig geblieben.

Verpflichtende Krankschreibungen ab dem ersten Tag, über diese Idee aus den „Reformplänen“ der Regierung haben sich viele zu Recht aufgeregt. Doch das Misstrauen der schwarz-roten Bundesführung gegenüber denjenigen, für die sie Politik gestalten soll, zeigt sich an noch viel mehr Stellen: Nächste Woche findet die erste Lesung des Überwachungspakets im Bundestag statt. Diese Woche haben wir einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der zeigt, wie künftig das Netz gerastert werden soll, um mögliche Widersprüche zu Asyl- und Aufenthaltsanträgen zu finden. Und Berlin bekommt bald seinen ersten Verhaltensscanner, denn auch auf Länderebene ist der Trend zu einer Kontrollgesellschaft ungebrochen.

Für Unternehmen soll es dafür künftig weniger Kontrolle – oder in Regierungsworten: Bürokratie – geben. Berichtspflichten für die Konzerne sollen weitgehend wegfallen. Während Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, Daten über ihr gesamtes Leben offenlegen und künftig damit rechnen müssen, dass ihre Daten noch freier ausgetauscht werden.

Da dachte ich: Wenn jemandem Unternehmen mehr am Herzen liegen als Menschen, dann ist dieser Mensch vielleicht als Konzern-Lobbyist besser aufgehoben als als Bundeskanzler.

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Es grüßt mit einem Ohrwurm,

anna


Breakpoint: Who’s your Big Brother?

Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen. Von Carla Siepmann –
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Bargeld-Verordnung: Wie die EU die Rolle des Bargelds stärken will

Mit der Einführung des Digitalen Euro versprechen die EU-Institutionen, auch das Bargeld zu stärken. Parlament und Mitgliedstaaten wollen etwa „No Cash“-Schilder wirkungslos machen. Damit reagieren sie auch auf Kritik von Bargeld-Befürworter:innen. Von Leonhard Pitz –
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Cyber-Sklaverei in Scam-Fabriken: „Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil“

Kambodscha meldet, Hunderte von Scam-Fabriken geschlossen zu haben. Berichte von Amnesty International, der UN und Interpol widersprechen dieser Darstellung und zeigen, was tatsächlich mit den Zwangsarbeiter:innen geschieht. Von Denis Glismann –
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Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf. Von Anna Biselli –
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Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse. Von Sebastian Meineck –
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Informationsfreiheit: Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“. Von Daniel Leisegang, Markus Reuter –
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Vereinte Nationen: „Wir können nicht mehr sagen, wir hätten von nichts gewusst“

Der KI-Expertenrat der UN hat den ersten globalen Wissenschaftsbericht zu Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Er zeigt: Regulierung kann mit der rasanten Entwicklung von KI nicht Schritt halten. Von Rika Baack –
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Frühere Staatstrojaner-Untersuchungen der EU: Ausschussmitglied mehrfach mit Pegasus-Software infiziert

Ein Mitglied des EU-Komitees zur Untersuchung von Staatstrojaner-Einsätzen in der EU wurde mehrfach selbst ausspioniert — während der Ermittlungen. Von Rika Baack –
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03.07.2026 16:33

Ein Mitglied des EU-Komitees zur Untersuchung von Staatstrojaner-Einsätzen in der EU wurde mehrfach selbst ausspioniert — während der Ermittlungen.

Stelios Kouloglou bei einer Anhörung: Er sitzt an einem halbrunden Tisch und dreht sich um in Richtung der Kamera.
Stelios Kouloglou nahm an zahlreichen Anhörungen des PEGA-Ausschusses teil – offenbar mit Spion in der Hosentasche. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos

Nicht mal einen irreführenden Link habe Stelios Kouloglou angeklickt. Dennoch wurde das Mitglied des EU-Sonderausschusses, das in den Jahren 2022 und 2023 den Einsatz kommerzieller Staatstrojaner-Software und mögliche Verstöße gegen EU-Recht untersuchte, selbst Opfer mehrerer Angriffe. Das kanadische Citizen Lab hat heute einen Bericht veröffentlicht, demzufolge auch geheime Dokumente und Besprechungen ausgespäht worden sein könnten.

Stelios Kouloglou ist investigativer Journalist und war zwischen 2015 und 2024 Mitglied des EU-Parlaments. Im Jahr 2022 wurde er stellvertretendes Mitglied des PEGA-Komitees der EU, das als Reaktion auf das Pegasus Project gegründet wurde: Dieses hatte offengelegt, dass Menschen aus dem Journalismus, Aktivismus und der Politik sowie andere Bürger:innen weltweit mit der Software Pegasus ins Visier genommen worden waren. Der Ausschuss sollte die europäische Dimension des Skandals untersuchen und Konsequenzen erarbeiten.

Während der Spionage-Ermittlung ausspioniert

Pegasus ist ein Staatstrojaner des israelischen Unternehmens NSO Group, mit der sich iOS- und Android-Geräte ausspähen lassen. Als Staatstrojaner gelten Programme, mit denen Ermittlungsbehörden heimlich in IT-Systeme eindringen und diese überwachen.

Dem Citizen Lab der Universität Toronto zufolge ist dies der erste Nachweis, dass ein Mitglied des PEGA-Ausschusses Ziel eines Angriffs geworden war. Angestoßen wurde die Analyse durch das Opfer selbst: Im Mai dieses Jahres wandte sich Kouloglou an das Citizen Lab, das eine forensische Analyse seines iPhones durchführte. Das Ergebnis: Sein Gerät wurde gleich zwei Mal, am 21. Oktober 2022 und am 6. und 7. März 2023 mit Pegasus infiziert. Der erste Angriff lag in einer „besonders intensiven“ Arbeitsphase des Komitees zu einem vorläufigen Bericht über Überwachungsfälle. Zum Zeitpunkt des zweiten Angriffs trug Kouloglou zu Diskussionen um den finalen Ausschussbericht bei.

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Das Citizen Lab schreibt die Angriffe keinem konkreten Klienten der NSO Group zu. Die Analyse würde aber darauf hinweisen, dass dieselben Angreifenden hinter den Attacken auf sieben russische und belarussische Journalist:innen und Aktivist:innen stecken könnten. Die Infektionen lassen sich mit derselben Apple-ID verbinden. Auf Kouloglous Smartphone kamen offenbar Infektionen in Belgien und Griechenland vor: Die Angreifenden könnten also über eine NSO-Group-Lizenz verfügt haben, die mehrere europäische Länder einschloss.

Alle Arbeit umsonst?

Das Citizen Lab ruft dazu auf, dass frühere Mitglieder des PEGA-Ausschusses und ihre Mitarbeitenden ihre Geräte analysieren lassen sollten. Es liege an der EU und auch nationalen Parlamenten, Angriffe auf ihre Parlamentsmitglieder und parlamentarische Prozesse zu untersuchen.

Dass die Analyse politisches Gehör findet, ist unwahrscheinlich: Die Empfehlungen des Komitees stauben ein. Seitdem haben abermalige Untersuchungen den Einsatz weiterer Staatstrojaner aufgedeckt. In Deutschland wurde noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf diskutiert, der der Bundespolizei erlauben würde, Geräte mit Schadsoftware zu infiltrieren.


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03.07.2026 12:07

Der KI-Expertenrat der UN hat den ersten globalen Wissenschaftsbericht zu Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Er zeigt: Regulierung kann mit der rasanten Entwicklung von KI nicht Schritt halten.

UN-Generalsekretär António Guterres hält eine Rede, hinter ihm sind Nationalflaggen aufgestellt.
UN-Generalsekretär António Guterres betont, dass die Mitgliedsstaaten ohne gemeinsame Regeln jede Kontrolle über KI verlieren. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pacific Press Agency

Das wissenschaftliche KI-Gremium der Vereinten Nationen hat am Mittwoch einen ersten vorläufigen Bericht zu den Chancen, Risiken und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. KI könne massive Fortschritte in der Medizin, der Landwirtschaft und vielen weiteren Feldern bringen. Doch die Kluft zwischen ihrer rapiden Entwicklung und der aktuellen KI-Regulierung kann dem Bericht zufolge katastrophale Folgen haben, etwa in der Biotechnologie oder Cybersicherheit.

Das Gremium sieht ein großes Dilemma. Auf der einen Seite sollen Regierungen möglichst evidenzbasiert handeln. Auf der anderen Seite entwickeln sich KI-Technologien so schnell, dass Regulierung zu spät komme, wenn wissenschaftliche Befunde feststehen. „Die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz entwickeln sich schneller weiter, als es möglich ist, sie zu messen oder regulieren“, heißt es im Bericht. Zudem könne KI aktiv über ihre Fähigkeiten hinwegtäuschen. Selbst unter den Industrieländern mangele es an technischer Expertise, um Gefahren fortschrittlicher KI-Modelle einzuschätzen.

KI verstärkt globale Ungleichheiten

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Digital Divide, der Spaltung im Zugang zu Technologien zwischen reichen und armen Ländern. Folgen der Technologie für die Umwelt würden den Globalen Süden stärker treffen als den Norden, verzerrte KI-Modelle und Deepfakes vor allem marginalisierten Gruppen schaden. Darüber hinaus geht es den Fachleuten um Mitbestimmung: Länder, die KI zwar einsetzen, aber keinen Einfluss auf ihre Entwicklung haben, würden Anschluss und Kontrolle verlieren. Zu investieren sei deshalb lokal: nicht nur in eigene Infrastrukturen, sondern auch in KI-Kompetenz und Regulierungsmaßnahmen.

Das Gremium aus 40 internationalen Forschenden verschiedener Disziplinen soll unabhängig von den Vereinten Nationen arbeiten. Seine Aufgabe ist nicht, direkte politische Maßnahmen vorzuschlagen. Vielmehr sollen die Fachleute den aktuellen Wissensstand aufzeigen, damit daraus entsprechende Schritte abgeleitet werden können. Unter Künstlicher Intelligenz fasst das Gremium alle Maschinensysteme, die „wahrnehmen, lernen und handeln“.

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Vom 6. bis 7. Juli findet in Genf der erste Global Dialogue on AI Governance statt: Hier dient der Bericht als Grundlage für die Gespräche der UN-Mitgliedsstaaten. Die Arbeit des Gremius geht unterdessen weiter. Der Bericht soll kontinuierlich erweitert werden, außerdem plant das Gremium Berichte zu inhaltlichen Schwerpunkten wie KI und Umwelt oder KI und Kinderschutz.

„Wir können nicht mehr sagen, wir hätten von nichts gewusst“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres auf der Pressekonferenz zum Bericht. „Was wir damit tun, hängt jetzt von uns allen ab.“


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03.07.2026 10:44

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne der Bundesregierung für „undemokratisch“, Journalisten warnen vor einem Vertrauensverlust. Sie verweisen zudem auf Machenschaften von Koalitionspolitikern, die nur dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.

Berg im Nebel
So transparent wird die Sicht auf den Staat, wenn es nach der Bundesregierung geht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Federico Bottos

Am gestrigen Donnerstag hatte die schwarz-rote Koalition ihre Pläne aus dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Mit dabei: Ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, den zahlreiche Medien- und Journalistenverbände scharf verurteilen. Vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ ist da die Rede und davon, dass die Bundesregierung die Informationsfreiheit in die Tonne trete.

Mit ihrem Urteil sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht allein. Auch Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilt die Kritik. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, sagte Specht-Riemenschneider gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Aus ihrer Sicht werde der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, so Specht-Riemenschneider gegenüber dem RND.

„Undemokratisch“

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Kritik an den Plänen kommt auch von der Linkspartei. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke kritisiert, dass die Koalition die Informationsfreiheit de facto abschaffen will. „Mit den Angriffen auf das Informationsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Dabei ist Transparenz gegenüber den Bürger*innen in einer Demokratie Pflicht! Denn nur so können Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org.

Sie verweist darauf, dass durch IFG-Anfragen „rechtswidrige Machenschaften“ von Regierungspolitikern aufgedeckt worden seien. „Sei es bei Spahn und seinen Maskendeals oder seiner Villa, Katharina Reiche mit ihrer Wirtschaftskumpanei oder bei Phillip Amthors Werbung für Augustus Intelligence: Diese Personen machen deutlich, warum es eine staatliche Transparenz mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen braucht.“

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Auf einen solchen Zusammenhang verweist auch der investigative Journalist Markus Grill auf Bluesky: „Die von der CDU/SPD-Regierung geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird die Arbeit investigativer Journalisten, und damit die Aufklärung über Missstände bzw. die Kontrolle der Regierung, sehr behindern. Viele Spahn-Enthüllungen z.B. wären ohne IFG unmöglich gewesen.“

Bundesregierung will zentrale demokratische Rechte beschneiden

Yannick Müller von D64 verweist gegenüber netzpolitik.org darauf, dass unter der Ampel-Regierung sogar ein bundesdeutsches Transparenzgesetz geplant war, das die Informationsfreiheit ausbauen sollte. „Die Einschränkung des IFG ergibt sich also nicht aus der Verwaltungspraxis heraus, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz“, sagt Müller.

Manfred Redelfs aus dem Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte“. Er schreibt: „Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.“

Auf das Vertrauensproblem weist auch Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland hin: „Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.“ Sie fordert deswegen: „Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle.“


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03.07.2026 08:07

Die Berliner Polizei hat sich für eine Verhaltensscanner-Software entschieden. Die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums soll noch in diesem Quartal am Kottbusser Tor starten. Später soll das System auch an weiteren hochfrequentierten Orten das Verhalten von Passant*innen analysieren.

Eine Installlation mit Postern auf denen Augenpaare abgedruckt sind und die an der Hochbahn-Station Kottbusser Tor hängen, Schriftzug scheint spiegelverkehrt durchs Glas.
Kottbusser Tor – Kreisverkehr (+U-Bahn-Station) unter Beobachtung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mikolas Voborsky

Die Berliner Polizei hat sich eine neue Software ausgesucht. Die analysiert, was Menschen tun, und teilt das in „egal“ und „problematisch“ ein. Dazu kommt eine spezielle Videokamera-Variante, die Bilder für die Analyse-Software liefert. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die „validierende Teststellung“ des Systems sei abgeschlossen, so die Polizei zu netzpolitik.org.

Noch im dritten Quartal, also bis Ende September, wird voraussichtlich die erste Verhaltensscanner-Kamera am Kottbusser Tor installiert. Es wird die erste Kamera, die in Berlin für die Polizei anlasslos und legal den öffentlichen Raum filmt. Eine Zeitenwende.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft.“

Das Verhaltensscanner-System soll automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkennen und die kritischen Aufnahmen einer Person vorführen, die dann womöglich zu weiteren Maßnahmen greift. In Mannheim scannt ein derartiges System seit acht Jahren Passant*innen, oft ohne deren Kenntnis. Seit vergangenem Jahr ist die gleiche Technologie in Hamburg im Einsatz. Die Hälfte der Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder will sie erlauben.

Die Software diskriminiert Wohnungslose

Aus Mannheim ist bekannt, wie die Software funktioniert. Sie sucht nicht – was ihr erklärtes Ziel ist – nur Schläge oder Tritte, sondern detektiert auch „Tanzen“, „jemanden Umarmen“ und viele andere harmlose Tätigkeiten, um diese von einem Schlag oder Tritt abzugrenzen.

Wie die Berliner Polizei mitteilt, soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen. Um in Notsituationen schnell zu reagieren, so die Begründung. In Hamburg ist der Alarm bei „Liegen“ ebenfalls scharfgeschaltet. Auf den dort überwachten Plätzen halten sich, wie in Berlin am Kottbusser Tor, viele wohnungslose Menschen auf. Dass die Alarmierung einen diskriminierenden Fokus auf die bereits stigmatisierte Personengruppe legt, ist unumgänglich.

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Nach dem Kottbusser Tor will die Berliner Polizei die Warschauer Brücke an die Videoüberwachung und das Verhaltenserkennungs-System anbinden, dann den Alexanderplatz und den Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. All das sind hochfrequentierte Gebiete in Berlin.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren.“ Auch das erlaubt nämlich das neue Berliner Polizeigesetz.

Der Hersteller ist noch geheim

Am 26. Mai 2026 wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Entschluss für eine Software gefällt, so die Polizei. Sie weiß also seit über einem Monat, mit welcher Technologie sie die Menschen auf Straßen und Plätzen überwachen wird. Aber den Hersteller hält sie noch geheim.

Fünf Unternehmen hätten sich auf die Ausschreibung des Verhaltensanalyse-Systems beworben. Die Namen der Wettbewerber und des Gewinners sollen später öffentlich gemacht werden. Mannheim und Hamburg haben ihre Verhaltensscanner-Software vom Fraunhofer IOSB, aber auf dem Markt sind auch für Menschenrechtsverletzungen kritisierte Anbieter wie Hikvision.

Neben den genannten, mutmaßlich kriminalitätsbelasteten Orten will die Polizei auch im Objektschutz Verhaltensscanner-Technologie nutzen: am Berliner Rathaus, Alten Stadthaus und Jüdischen Museum. Hier ist der Betriebsstart für Ende 2026 geplant.


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02.07.2026 16:56

Die EU-Staaten wollen ein totes Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle zurückbringen. Im EU-Parlament regt sich Widerstand. Die Verhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle-Verordnung gehen in die Sommerpause. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Außenminister Constantinos Kombos, Präsident Nikos Christodoulidis, stv. Europa-Ministerin Marilena Raouna.
Abschlusszeremonie der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Die EU-Staaten wollen die Datenschutz-Regeln wieder schwächen, damit Internet-Dienste Inhalte ihrer Nutzer durchsuchen dürfen. Der Rat hat heute eine neue vorübergehende Ausnahme der E‑Privacy-Richtlinie auf den Weg gebracht.

Wir veröffentlichen zehn interne Dokumente zu den Chatkontrolle-Verhandlungen.

Ausnahme ausgelaufen und wirkungslos

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Von 2021 bis April hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die Ausnahme-Regel am 3. April aus. Befürworter der freiwilligen Chatkontrolle befürchten, dass ohne dieses Gesetz weniger Kindesmissbrauch im Internet gemeldet wird.

Doch das stimmt nicht, die Polizei erhält weiterhin massenhaft Hinweise. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen einfach weiter und berufen sich dafür auf andere Rechtsgrundlagen.

Deutschland für freiwillige Chatkontrolle

Obwohl die Ausnahme-Regel für die freiwillige Chatkontrolle nicht notwendig ist und vom EU-Parlament abgelehnt wurde, soll sie wieder eingeführt werden. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte einen neuen Anlauf gemacht.

Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag. Das Bundesinnenministerium wies die deutsche Delegation an: „Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-Verordnung hat höchste Priorität.“ Die deutsche Gesandte sagte in Brüssel, „dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe“.

Auch eine deutsche Beamte der EU-Kommission macht Druck. Die freiwillige Chatkontrolle „habe 15 Jahre sehr gut funktioniert“ – also lange vor der Ausnahme-Regel. Trotzdem drohen einige Unternehmen, „nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung [einzustellen]“. „Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das Parlament-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne.“

Abstimmen, bis das Ergebnis passt

Letzte Woche haben die EU-Staaten die Ratspräsidentschaft beauftragt, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Den haben sie heute angenommen. Nur Italien hat Kritik geäßert.

Nächste Woche stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob sie das Gesetzgebungsverfahren mit Dringlichkeit fortsetzen.

Wichtige Abgeordnete lehnen das ab. Die Berichterstatterin Birgit Sippel kritisiert das „unlautere Manöver“: „Als Berichterstatterin für die Interim-Verordnung werde ich eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten nicht unterstützen.“

Auch die EU-Staaten sind „nicht sicher, ob eine Mehrheit im Parlament zustande“ kommt.

Keine Einigung bei Trilog

Gefährlicher als die vorübergehende Ausnahme ist die dauerhafte Chatkontrolle-Verordnung. Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen. Eine Einigung im Trilog ist weiterhin nicht in Sicht.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Die Trilog-Verhandlungen haben bisher vor allem wenige kontroverse Aspekte geeinigt. Darunter sind Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten. Sprachnachrichten und Anrufe sollen nicht gescannt werden. Eine Altersverifikation wird nicht verpflichtend.

Verpflichtend oder freiwillig

Knackpunkt der Verhandlungen bleibt die Frage, ob Dienste-Anbieter die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig scannen dürfen oder sogar gegen ihren Willen scannen müssen. Die Ratspräsidentschaft hat eine „Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten“ vorgeschlagen. Die EU-Staaten haben dazu keine einheitliche Position.

In der letzten Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene wurde das Thema „nur kurz angesprochen“. Bisher hatte das EU-Parlament eine freiwillige Chatkontrolle „generell abgelehnt“. Jetzt sind die Abgeordneten bereit, „die freiwillige Aufdeckung zu prüfen“.

Das Parlament hat „aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe“.

Deutschland ist nicht gegen verpflichtende Chatkontrolle, „solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen“ darstellt. Der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle sollte „nicht eingeschränkt werden und sich sowohl auf bekannte als auch auf unbekannte CSAM-Inhalte sowie auf Grooming beziehen“.

Keine Einigung im Sommer

Eine Einigung im Trilog wird es wohl nicht so bald geben. Gestern ist die EU-Ratspräsidentschaft von Zypern auf Irland übergegangen.

Letzte Woche war noch geplant, dass die technischen Verhandler im Juli noch zweimal tagen. Diese Woche sagen Verhandler, dass die Juli-Termine für technische Verhandlungen abgesagt sind. Der Trilog macht Sommerpause.

Der nächste politische Trilog ist „für den 29. September vorgesehen“. Dann ist Herbst – und das dritte Quartal fast vorbei.

Update: Zwei weitere Dokumente ergänzt.


Hier die Dokumente in Volltext:


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-17 58505
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 17. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 17. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 17. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

In der Aussprache zu Dok. 10431/26 zeigte sich überwiegende Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorsitzes. Es blieben jedoch zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Sperr- und Auslistungs-Anordnungen offen. Unterschiedliche Auffassungen gab es zum Ausschluss von Audiokommunikation aus dem Anwendungsbereich. Auch wurde die vorgeschlagene forcemajeure Klausel (Zeile 44) von einigen Delegation als zu weitgehend erachtet.

Zur Frage des weiteren Verfahrens zur Aufdeckung von CSAM gab es nur wenige Wortmeldungen. Diese bezogen sich jedoch im Wesentlichen auf die Frage, ob und wie weit verschlüsselte Kommunikation aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werde.

Vorsitz wird am 26. Juni dem AStV einen Sachstand vorlegen und um Bestätigung bitten, dass mit dem Gesamtpaket zur Aufdeckung (Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung, getrennt nach öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) weiterverhandelt werden soll.

II. Im Einzelnen

zu Dokument 10431/26

Artikel 1 und 2
Zeilen 106a, 137

Der Ausschluss von Audiokommunikation und die vom EP vorgeschlagene Klarstellung zu Audio Tracking bei Videos wurde von uns ebenso wie von FIN, ITA und POL begrüßt. Für eine Beibehaltung von Audio im Anwendungsbereich sprachen sich hingegen FRAU, HUN und BGR aus. LTU erklärte, dem Ausschluss von Audio zustimmen zu können, wenn dies nur für nicht-öffentliche Inhalte gelte. FRA unterstützte ausdrücklich den Verweis auf die e‑evidence RL in Zeile 137. HRV bat hier um die Ergänzung von Metadaten, welche sich auch Inhaltsdaten ergäben. KOM gab zu bedenken, dass man hier präzise sein und festlegen müsse, ob Audio aus dem kompletten Anwendungsbereich herausgenommen werde oder nur bei der Aufdeckung. Ein Ausschluss aus dem kompletten Anwendungsbereich führe dazu, das Audio auch nicht Teil des Risikomanagements sein werde und Diensteanbieter Meldungen z.B. von Nutzern nicht verarbeiten dürften. Zudem sei nicht klar, ob es nur um gespeicherte Videos ginge oder livestreaming, das leider sehr relevant in diesem Kontext sei. Es sei auch nicht klar, was mit „embedded content“ sei oder mit animierten Bildern.

Zeile 129

Lediglich POL ging explizit auf den Textvorschlag ein und begrüßte die Idee der Verschiebung in einen EG. KOM hingegen sah es mit Hinweis auf den simplification Omnibus als notwendig an, dies im verfügenden Teil zu regeln.

Zeilen 130, 130a, 134

Wir betonten, dass die Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch in den Anwendungsbereich fallen müssten, zeigten uns aber flexibel, wie dies in der VO verankert werde (auch HRV). NLD sprach sich gegen eine eigene Definition aus. FRA plädierte dafür, dies Frage wie bei der CSA-RL zu handhaben (auch ITA, LTU). SWE legte hierzu PV ein. KOM erläuterte, dass man sich in der RL für eine getrennte Lösung entschieden habe, da die MS bei der konkreten Höhe der Strafen flexibel sein wollten. Dieses Problem bestehe bei der VO aber nicht. Eine ausdrückliche Nennung sei sinnvoll, auch weil man dann Hashes für solche Handbücher generieren und Löschung veranlassen könne.

Zeilen 141b (i.V.m. Artikel 13 und 48)

FIN begrüßte grundsätzlich die vorgeschlagene Definition (auch POL), machte aber klar, dass das konkrete Verfahren der „Eilmeldung“ bzw. wann ein solcher Fall eintrete noch nicht eindeutig sei. Auch müsse das Verhältnis zu Art. 18 DSA geklärt werden. KOM stimmte zu, dass man hier gerade beim Begriff „fortlaufender Missbrauch“ genauer definieren müsse, um zu viele (ungerechtfertigte) Meldungen zu vermeiden.

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Artikel 14–15, Artikel 16–18, Artikel 18a‑c

FRA erneuerte seine Bedenken, dass Regelungen entgegen dem etablierten FRA Behördensystem geschaffen würden. Die Verfahren in den Zeilen 341c und h würden von der TCO-VO abweichen und seien zu langsam. Zu den Sperranordnungen komme von FRA ein Textvorschlag. Zur URL-Liste sei nicht klar, wie diese erstellt werde und ob sie tatsächlich nur bekanntes Material betreffen solle (ähnlich HUN). Auslistungs-Anordnungen schließlich sollten nicht zeitlich begrenzt sein (auch ITA, LTU).

HRV sah in dem gewählten Text für „force majeure“ ein zu einfaches Schlupfloch für die Diensteanbieter (auch SWE, HUN, BGR).

ITA erinnerte an die bekannte Haltung, dass Entfernungsanordnungen nur durch justizielle Stellen erlassen werden dürften (SWE deutlich dagegen). Im Falle der Art. 16–18 könne man eine direkte Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden mit anschließender justizieller Überprüfung akzeptieren. ITA sei bereit, den Vorschlag des EP zu Art. 14 und 15 zu prüfen. Es müsse aber klar sein, dass dies das Verfahren nicht über Gebühr verlangsamen dürfe. ITA spreche sich zudem für die EP Forderung nach starken Entschädigungsregeln aus.

LVA zeigte große Skepsis gegenüber dem Wunsch des EP, die geklammerten Stellen in Zeilen 395–406 wieder aufzunehmen. Dies könne das Verfahren erheblich verlangsamen. (ähnlich LTU).

KOM erklärte, dass die URL Liste zu größtmöglicher Kohärenz führen werde. Die MS könnten die festgestellten URL live einspeisen. Dass die Liste „nur“ bekanntes Material enthalte, läge daran, dass die MS die URL nur melden würden, wenn CSAM dort festgestellt worden sei. Damit sei das Material automatisch bekanntes Material.

Artikel 43

Wir begrüßten die vorgeschlagene Verschlankung des Textes. FRA bat um Ergänzung der Interpol Datenbank in Art. 43d. KOM hingegen plädierte für eine klare und abschließende Beschreibung der Aufgaben des Zentrums. Das Zentrum habe eine zentrale Rolle in der Verordnung und das Mandat müsse klar beschrieben sein. Es sei nicht sinnvoll, dass die Aufgaben „über den ganzen Text verstreut würden“. KOM werde hierzu eine Textvorschlag vorlegen.

Artikel 66

HRV erneuerte, unterstützt von ITA, HUN und LUX, seine Forderung, den Technologieausschuss für alle MS zu öffnen. ITA sprach sich zudem gegen den von der KOM in der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag für eine Öffnung für nicht MS-Staatsangehörige aus. Dies unterlaufe die Bemühungen der EU für technologische Souveränität. FRA forderte, Bestimmungen zu Interessenskonflikten im Text aufzunehmen.

Artikel 89

FRA sah es als zu früh an, über diese Frage zu diskutieren. ITA sah es als ausreichend an, freiwillige Maßnahmen erst zuzulassen, wenn das EU Zentrum seinen Betrieb aufgenommen habe.

Vorsitz bat abschließend um evtl. weitere schriftliche Kommentare bis heute Dienstschluss.

zu Dokument 9659/26

Vorsitz dankte eingangs allen MS; die schriftliche Kommentare eingereicht hätten und bat um evtl. weitere Stellungnahmen.

FIN machte klar, verpflichtende Aufdeckung in interpersoneller Kommunikation mit nicht öffentlich zugänglichen Inhalten nicht akzeptieren zu können. In öffentlich-zugänglichen Inhalten sei dies akzeptabel. Freiwillige Aufdeckung müsse im Rahmen bleiben und keine Inhalte sondern lediglich „patterns“ identifizieren. FIN sei auch gegen eine Suche durch das Zentrum.

MLT und FRA erneuerten die Forderung, den Anwendungsbereich auf bekanntes und neues Material sowie Grooming zu erstrecken. FRA ergänzte, dass die Verordnung bewährte Verfahren nicht unterlaufen und erschweren dürfe.

Auch POL unterstrich noch einmal die bekannte Position, dass ein generelles Monitoring zu vermeiden sei und Aufdeckung im nicht-öffentlichen Bereich nur gezielt erfolgen dürfe.

NLD, unterstützt von LUX und ITA stellten die Frage, ob und in welcher Form verschlüsselte Inhalte vom Anwendungsbereich ausgeschlossen seien und baten dahingehend um Klarstellung im Text.

Vorsitz verwies hierzu lediglich auf die allgemeine Ausrichtung, welche Encryption nicht explizit ausschließe.

Abschließend informierte Vorsitz über die geplante Befassung des AStV am 26. Juni. Man wolle einen Sachstand aufbereiten und über den Ansatz zur Aufdeckung informieren. Man habe schon das Gefühl, dass man mit diesem Ansatz weiterarbeiten könne. Natürlich müsse man an den einzelnen Elementen arbeiten und insbesondere der jeweilige Anwendungsbereich sei problematisch. Man habe mit EP zumindest in Ansätzen zur Aufdeckung in öffentlichen Inhalten gesprochen. Hier sei EP aber bislang nur zur Anwendung auf bekanntes Material bereit. Am Rande der Sitzung sprach EP zudem davon, dass die MS im AStV auch rote Linien vorbringen könnten.

Einen von der KOM vorgeschlagenen Text zur Angleichung an den DSA werde man im nächsten ITM diskutieren und ggf noch diese Woche den MS vorlegen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP: 49 – Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Hier:
    1. Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Vorbereitung des Trilogs
    2. Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer Sachstand und Leitlinien für die weiteren Beratungen
  • Dokument: 10499/26
  • Weisung

Weisung: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026

1. Ziel des Vorsitzes

Trilogvorbereitung zur CSA-VO sowie aktueller Stand und Leitlinien zur Interims-VO

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter schützt Kinder nicht nur vor sexuellem Missbrauch im Internet, sondern auch vor körperlichem sexuellem Missbrauch. Hinweise auf CSAM sind in vielen Fällen erste Ermittlungsansätze, die im Ergebnis zur Beendigung von anhaltendem Missbrauch führen. Gehen diese Hinweise zurück, bedeutet das auch einen Rückgang an Aufdeckung von laufendem Missbrauch.

Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-VO hat daher höchste Priorität.

Die RP wird darin unterstützt, einen weiteren Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO zu verfolgen. Der Text einer solchen VO sollte sich möglichst nah an der ausgelaufenen Interims-VO halten. Einschränkungen gegenüber der bisherigen Interims-VO lehnen wir ab.

Die vorgeschlagene Laufzeit der VO bis 03.04.2028 wird unterstützt. Anstelle einer festen Laufzeit könnte die neue Interims-VO bis zum Inkrafttreten der CSA-VO gelten, um ein erneutes Auslaufen wie in diesem Jahr zu vermeiden.

In Bezug auf die Verhandlungen zur CSA-VO wird befürwortet, dass sich der Vorsitz weiterhin auf Grundlage des Kompromissvorschlags auf die entscheidenden Fragen der Aufdeckung konzentriert, abgeschichtet nach den vorgeschlagenen Arten der Aufdeckung, einschließlich der Aufdeckung durch das EU-Zentrum. Diese wesentlichen Fragen sollten nicht zurückgestellt werden, denn auch die weniger schwierigen Nebenbestimmungen können erst dann bewertet werden, wenn die grundsätzliche Ausgestaltung der VO absehbar ist.

3. Sachstand

Zur Interims-VO:

Mit dem Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist eine Rechtsgrundlage entfallen, die den Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von den nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte. Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung der Interims-VO war gescheitert, da sich EP und Rat nicht auf eine Position einigen konnten.

EP-Präs. Metsola signalisierte bei ER Bereitschaft, 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste Rat (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde und für die auch jetzt nicht sicher ist, ob Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei eigentlicher CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.

Zur CSA-VO:

Vorsitz hat Trilog intensiv vorangetrieben und zu vielen Teilen der VO Einigung mit EP erzielt. Zudem in Absprache mit KOM Angleichung an die Bestimmungen des DSA erreicht. Hinsichtlich der stark abweichenden Positionen des EP und des Rates zu Aufdeckung (EP setzt auf sehr stark eingegrenzte, aus Sicht der Praktiker nicht praktikable, Aufdeckungsanordnung, Rat auf Freiwilligkeit wie bei der Interims-VO) gab es erste Ideen des Vorsitz Diese zeichnen sich durch Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen und Trennung zwischen öffentlich zugänglichen Inhalten und nicht-öffentliche zugänglichen Inhalten aus. Angesichts bekannter kritischer Haltung des EP zur freiwilligen Aufdeckung dürfte Einigung schwierig werden.


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-26 73442
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 26. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP 49: Preventing and combatting child sexual abuse – Interims-VO ist überraschend wieder im Spiel
  • Hier:
    1. Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
    2. Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
  • Bezug: 10449/26
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

3036. AStV-2 am 26. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

Nachdem EP-Präsidentin Metsola das Aufleben der bereits am EP gescheiterten Interims-VO beim Europäischen Rat in der vergangenen Woche in Aussicht gestellt hatte, befasst sich der AStV-2 am 26. Juni mit deren Neuauflage. Die Sitzung erbrachte einen klaren Auftrag seitens der MS an die Vorsitz, das Angebot des EP für eine 2. Lesung zur Interims-VO anzunehmen und dazu schnellstmöglich einen angepassten Standpunkt des Rates in 1. Lesung vorzulegen. Es wurde dabei deutlich, dass die MS hierbei eine Übernahme des Textes der im April ausgelaufenen Interims-VO wünschten. Dem KOM Vorschlag, ggf. eine längere oder flexible Laufzeit bis zum Inkrafttreten der endgültigen CSA-VO vorzusehen, schlossen sich neben mir auch LVA, MLT, SVN und EST an. Ich unterstützte ebenso wie FRA, LVA und GRC den Appell der KOM, die Arbeiten zügig voranzutreiben, damit das EP in seiner Plenumssitzung Anfang Juli abstimmen könne.

Die Abfrage des Vorsitz, ob man im kommenden Trilog zur CSA-VO mit dem EP das Thema Aufdeckung auf Basis des vorgelegten Vorschlags (Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) aufgreifen solle, ergab kein eindeutiges Ergebnis.

Vorsitz sagte zu, noch unter eigenem Vorsitz einen Text für die Interims-VO vorzulegen und im Rat zu diskutieren. Zur Dauer der Verlängerung der Interims-VO sowie zum genauen Inhalt des am Montag stattfindenden Trilogs äußerte sich Vorsitz in seinen Schlussfolgerungen nicht.

II. Im Einzelnen

Vorsitz berichtete eingangs über den erzielten Fortschritt in den Trilogen. Man habe zu einem großen Teil der CSA-VO Einigung mit dem EP erzielt. Der Komplex Aufdeckung sei aber sehr schwierig. Vorsitz habe einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der versuche, die weit auseinander liegenden Positionen des EP und des Rates zusammenzubringen. EP habe Bereitschaft signalisiert, sich damit zu befassen, lehne aber weiterhin freiwillige Aufdeckung ab. Vorsitz bitte daher um Leitlinien für den Trilog am 29. Juni. Es sei zu entscheiden, ob Vorsitz zunächst nur die weitestgehend geeinigten Textteile versuche abzuschließen (Option B) oder den Kompromissvorschlag zur Aufdeckung bereits in die Verhandlungen einbringe (Option A).

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Des Weiteren sei es notwendig, auf ein Angebot des EP zu reagieren, doch noch eine Einigung zur Interims-VO zu suchen, um die derzeit bestehende Rechtslücke zu schließen. EP wolle die 2. Lesung durchführen. Hierfür brauche es einen neuen Text und eine Ratsposition in 1. Lesung. EP könne dann in 2. Lesung entscheiden, ob es den Text übernehme oder nicht. Sollte das EP nicht innerhalb von 3 Monaten entscheiden, gelte die Ratsposition als angenommen.

KOM (GD HOME, Beate Gminder) begrüßte den erzielten Fortschritt und sah im Kompromissvorschlag zur Aufdeckung den richtigen Ansatz. KOM sehe für den kommenden Trilog ausreichend Themen, die man abschließen könne. Ggf. könne man auch bereits das Thema Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten ansprechen. Es sei wichtig, das derzeitige Momentum zu nutzen. Zur Interims-VO herrsche dringender Handlungsbedarf. Die darauf basierende Aufdeckung durch die Diensteanbieter habe 15 Jahre sehr gut funktioniert und die festgestellten und übermittelten Inhalte seien die Hauptquelle von Ermittlungen gewesen. Das EP-Angebot sei eine Chance, die man ergreifen müsse. Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das EP-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne. Es gäbe Signale der Diensteanbieter, dass man ggf. nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung einstellen werde. Hinsichtlich der Laufzeit der Interims-VO könne sich KOM auch einen längeren Zeitraum, ggf. auch eine Formulierung „bis zum Inkrafttreten der CSA-VO“ vorstellen, um zu vermeiden, dass man in 2 Jahren wieder vor der gleichen Problematik stehe.

Ich unterstrich, dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe (auch LVA und FRA). Insofern unterstütze ich die Ausführungen der KOM und plädierte für eine erneute Befassung des AStV in der nächsten Woche. Man müsse das Angebot des EP annehmen und die unveränderte Rechtslage wie vor Auslaufen der Interims-VO wiederherstellen. Auch hinsichtlich der Laufzeit unterstütze ich den Vorschlag der KOM. Dies könnte ein Weg sein, eine erneute Rechtslücke zu vermeiden. Hinsichtlich des Trilogs am kommenden Montag seien wir der Auffassung, dass man sich weiterhin auf die zentrale Frage der Aufdeckung konzentrieren müsse. Dieses könne man nicht zurückstellen, da auch die weiteren Bestimmungen der VO erst bewertet werden könnten, wenn die Fragen zur Aufdeckung geklärt seien.

Für eine Annahme des Angebots des EP und die Vorlage einer zur ausgelaufenen Interims-VO textidentischen Ratsposition sprachen sich alle MS außer ITA aus. Hierbei gaben BEL, LTU, MLT und POL zu bedenken, dass dies nicht die Verhandlungen zur CSA-VO negativ beeinflussen dürfe.

ITA lehnte eine Lösung wie die Interims-VO aus generellen Erwägungen ab. Man habe sich hierzu auf technischer Ebene bereits mehrfach geäußert.

Hinsichtlich der Abfrage, ob man beim kommenden Trilog auf Basis des Kompromissvorschlages bereits Verhandlungen zur Aufdeckung beginnen solle (Option A) oder ob man lediglich versuchen solle, im Grundsatz geeinigte Textteile zu finalisieren (Option B), ergab sich zwar eine grundsätzliche Zustimmung zum Kompromissvorschlag, aber ein uneinheitliches Bild zum weiteren Verfahren.

Für Option A sprachen sich neben mir auch ESP, FIN, LVA, SVK, NLD, DNK, POL, ROU und GRC aus. Option B wurde von FRA, PRT, HRV, AUT, CZE, MLT, SVN, HUN und SWE bevorzugt. Die übrigen MS äußerten sich nicht oder nicht eindeutig.

LUX sah ebenso wie EST, AUT (mit Hinweis auf Position des AUT Parlaments) und ITA noch technischen Diskussionsbedarf zum Kompromissvorschlag zur Aufdeckung. ITA bat insbesondere darum, das EP um Erläuterung zu bitten, wie die Aufdeckung nur für bestimmte Personen/Gruppen funktionieren soll (ähnlich AUT).

Vorsitz schlussfolgerte eine breite Unterstützung für eine Annahme des EP Angebots zur Interims-VO. Man werde eine Text für die Beratung auf technischer Ebene noch unter eigenen Vorsitz vorlegen und diskutieren.


  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-30 54649
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 30. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMDS
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 30. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80

Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 30. Juni 2026

I. Zusammenfassung und Wertung

TOP 2: Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse

Outcome of the fifth trilogue on 29 June 2026

Vorsitz berichtete vom gestrigen Trilog, bei dem man für große Teile des Textes eine politische Einigung erzielen konnte. Eine neue Textfassung werde gerade von IRL vorbereitet. Man habe auch einen ersten kurzen Austausch zum Komplex Aufdeckung gehabt.

Folgende Einigung sei erzielt worden:

Zu Audio habe man sich darauf verständigt, Audio in Videos im Anwendungsbereich zu belassen. „Sprachnachrichten“ können gemeldet werden, aber unterliegen nicht der Aufdeckung. Anrufe sind nicht vom Anwendungsbereich umfasst.

Zur Altersverifikation gab es schwierige Verhandlungen, da der Rat diese verpflichtend haben wollte, das EP aber auf „kann“ bestand. Zudem bestand das EP auf eine lange Liste von Sicherungsmaßnahmen, die das Verfahren quasi unmöglich gemacht hätten. Daher sei man – im Zuge eines Gesamtkompromisses – davon abgerückt, Altersverifikation in den Risikominderungsmaßnahmen explizit aufzuführen. Anbieter könnten diese aber nach wie vor einsetzen. Im Gegenzug habe EP seine umfangreiche Liste zur Risikobewertung und zur Risikominderung aufgegeben.

Bei grenzüberschreitenden Entfernungs- und Auslistungsanordnungen habe man sich auf das TCO-Modell verständigt.

Die Verhandlungen zu den Sperranordnungen hätten dazu geführt, dass das EP die Ratsposition plus die Möglichkeit zur Klage akzeptiert habe. Zu den Behörden sei EP von seiner ursprünglichen Forderung, dass nur justizielle oder unabhängige Stellen diese ausstellen dürften, abgerückt. Es sei gelungen, eine Ausnahmeklausel zu formulieren, die die Möglichkeit offenhalte, dass dies Anordnungen in bestimmten Fällen auch durch die „zuständige Behörde“ ausgestellt werden könnten (mit anschließender justizieller Bestätigung).

Bei der Feststellung von CSAM habe man ebenfalls eine Formulierung gefunden, die nicht mehr auf der EP Forderung nach „faktischer Unabhängigkeit“ beruhe, sondern – mit engen Bedingungen – zulasse, dass Strafverfolgungsbehörden „zuständige Behörden“ sein könnten.

Zur Übermittlungsdauer von CSAM habe man sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Mandate von EP und Rat auf „3 Monate für alles“ geeinigt.

Den Komplex Aufdeckung habe man nur kurz angesprochen. Man könne als erstes Ergebnis festhalten, dass EP zumindest Bereitschaft erklärt habe, die freiwillige Aufdeckung zu prüfen. Bislang habe EP dies generell abgelehnt. EP habe aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe. Dann sei man bereit, mit dem Vorschlag des Vorsitz zur Aufdeckung weiter zu arbeiten.

Auf Nachfrage ITA erläuterte Vorsitz, dass im Trilog die Frage, welche Art von CSAM in den Anwendungsbereich fallen solle, noch kein Thema war.

TOP 3: Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application

Examination of Presidency text
Dok: 11100/26

Vorsitz erläuterte kurz die Beweggründe des gewählten Verfahrens. Man habe sich bewusst soweit als möglich an den damaligen KOM Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO gehalten. Es seien aber einige technische Anpassungen notwendig gewesen, da es sich nicht mehr um eine Verlängerung handele. Das Gültigkeitsdatum (April 2028) wolle man ebenfalls beibehalten. Es sei im Frühjahr vom Rat als ausreichend erachtet worden und nun sei man in den Verhandlungen zur CSA-VO ja deutlich weitergekommen. Es sei schwierig, dem EP nun erneut volle 2 Jahre vorzuschlagen. Dies könne ein falsches Signal sein. Der von der KOM vorgeschlagenen Lösung, die Laufzeit an die Verabschiedung der CSA-VO zu koppeln, berge die große Gefahr, beim EP starken Widerstand hervorzurufen. Man sehe nur dann eine realistische Chance, wenn nicht versuche, noch mehr Zeit „herauszuschlagen“.

Dieser Einschätzung stimmten im Wesentlichen alle wortnehmenden MS (POL, FRA, DEU, NLD, BEL, LTU, DNK, ESP, LVA, HRV, PRT, MLT, SWE, FIN) und zeigten sich daher flexibel, auch wenn vereinzelt der Wunsch nach einem längeren Zeitraum durchaus erkennbar war.

JD ergänzte, dass seine offene Formulierung, wie von der KOM vorgeschlagen, rechtlich auch nicht möglich sei.

Vorsitz schlussfolgerte Zustimmung für den vorgeschlagenen Text und die Festlegung auf eine Laufzeit bis zum 3. April 2028. Der Vorgang (mit entsprechender Ergänzung des Datums und kleinen technischen Änderungen) werde nun dem AStV vorgelegt und gehe anschließend in ein 24-stündiges schriftliche Verfahren. IRL (als Vorsitz ab morgen) erklärte, aufgrund der breiten Zustimmung den Vorgang im AStV als I‑Punkt behandeln zu wollen.

IRL unterstrich zudem, die Trilogverhandlungen zur CSA-VO mit dem zum Komplex Aufdeckungen gewählten Ansatz sowie der gleichen Intensität weiter verhandeln zu wollen. Derzeit plane man ITM am 2. und 13. Juli sowie JI-Referent*innen Sitzung am 14. Juli. Ein politischer Trilog sei für den 29. September vorgesehen. Ab September werde man sich dann auch mit der Sitzfrage des Zentrums befassen.


  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026
  • TOP: 7 – Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer
  • Hier:
    • Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates
    • Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
  • Dokument: 11248–26
  • Weisung

Weisung: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026

1. Ziel des Vorsitzes

Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates zur Interims-VO.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor

Zustimmung

3. Sachstand

Zur Interims-VO:

Mit Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist Rechtsgrundlage entfallen, die Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte.

Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung war gescheitert, da EU und Rat sich nicht auf eine Position einigen konnten.

Nun hat EP-Präs. Metsola beim ER Bereitschaft signalisiert, eine 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste der Rat eine (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde. Auch jetzt nicht sicher, ob eine Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz eine Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei der eigentliche CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.


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02.07.2026 14:52

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Vier Personen stehen an Rednerpulten vor den Flaggen der Europäischen Union und Deutschlands, drei Männer und eine Frau, die Frau trägt einen roten Blazer
Wollen die Informationsfreiheit schleifen: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Mike Schmidt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.

Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.

Koalition will IFG faktisch abschaffen

Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.

So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.

Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.

Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.

Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.

In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.

Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.

„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“

Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.

Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.

Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.

Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“

„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“

Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“

Warum das IFG wichtig ist

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.

„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.

Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.

Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag

Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.

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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.

Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.

Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.

Das steht noch im Papier

Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.

Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.

In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.

Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.

Insgesamt 34 Maßnahmen geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.

Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.

Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).


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02.07.2026 11:03

Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

Nadine Schön, Karin Prien, Olaf Köller
Die Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission Nadine Schön (links), Olaf Köller (rechts) mit CDU-Familienministerin Karin Prien (mittig). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/epd; Bearbeitung: netzpolitik.org

Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.

Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.

Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?

Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.

Das sind die Lücken in der Argumentation


Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:

Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.


Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.

Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.

Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolge Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?

Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.

Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.

Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?

EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte


Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.

Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?

Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.

Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?

Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?


Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?

Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.

Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.

Internationale Warnungen verhallen


Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch


Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.

In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.

Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“

Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?


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01.07.2026 14:04

Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Dieses Bild zeigt eine Person mit orangefarbenen Haaren, die mit einer großen, abstrakten digitalen Spiegelstruktur interagiert. Die Struktur besteht aus Quadraten in verschiedenen Grün-, Orange-, Weiß- und Schwarztönen, die so zusammengesetzt sind, dass sie die Gestalt der Person widerspiegeln. Die Hand der Person ist ausgestreckt, als würde sie auf die Spiegelstruktur zeigen oder mit ihr interagieren. Hinter der Struktur sind orangefarbene Ströme aus Binärcode (Nullen und Einsen) zu sehen, die auf das digitale Raster zuströmen.
Welche Rolle sollen automatisierte Systeme in Asyl- und Visumsverfahren spielen? CC-BY 4.0: Yutong Liu & Kingston School of Art

Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.

Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.

Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unter anderem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.

Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium hatten damals gemeinsam ein Eckpunktepapier verfasst, das wir über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten haben. Dort hieß es:

Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.

„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“


Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“

Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.

KI-Training auch für Polizei und Arbeitsagentur


Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Arbeitsagenturen, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.

Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.

Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Von „allgemein“ zu „individuell“



Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.

Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.

Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.

Wer prüft die KI?



Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?

Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.

„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“


Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.

Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf  Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“

Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“

Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können


Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“

Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.

In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.

Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.

Diskriminierung verboten?


Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“

Die Formulierung aus dem Gesetz ist wortgleich zu der aus dem hessischen Polizeigesetz, bei der es um automatisierte Datenanalyse für die Polizei geht. Gegen das Gesetz liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde vor.

Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.

Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“

Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.

Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: Bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.

Diese Probleme sind bereits an automatisierten Systemen in den Niederlanden deutlich geworden. Ein Verfahren, das dort zur Prüfung von Visumsanträgen genutzt wurde, diskriminierte Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften. So wurden beispielsweise unverheiratete, nepalesische Männer zwischen 35 und 40 Jahren als Risikogruppe markiert.

Wie es mit dem Gesetz weitergeht


Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.

Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“

Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden.“


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30.06.2026 18:01

Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

Porträt von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP); eine rote Stecknadel symbolisiert Standortdaten
Haben Handy-Standortdaten Begehrlichkeiten bei Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geweckt? – Porträt: IMAGO / photonews.at; Grafische Elemente: Pixabay; Montage: netzpolitik.org

Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.

Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.

Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.

Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.

Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.

Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.

Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro


Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“

Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.

In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.

Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.

Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.

Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“


Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:

Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.


Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.

Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.

Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres


Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.

Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.

Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

Deutschland hält Databroker-Deals geheim


Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.

Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.

In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.

Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“


Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.

Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.

„Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.


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30.06.2026 17:08

Kambodscha meldet, Hunderte von Scam-Fabriken geschlossen zu haben. Berichte von Amnesty International, der UN und Interpol widersprechen dieser Darstellung und zeigen, was tatsächlich mit den Zwangsarbeiter:innen geschieht.

Aus Scam-Fabriken befreite Menschen harrten im Januar 2026 wochenlang vor der indonesischen Botschaft in Phnom Penh aus - in der Hoffnung endlich heimreisen zu dürfen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Anadolu Agency

Schon mal eine Betrugsnachricht via Social Media oder per SMS erhalten?

Hi, ist das die Nummer von David? :)


Es besteht die Chance, dass diese Nachricht aus einem „Scam Center“ – einer Fraud Factory – in Südostasien stammt. Laut Interpol stecken dahinter groß angelegte Betrugs-Ökosysteme, die auf Investment- und Liebesbetrug ausgelegt sind. Bei diesen Betrugsmaschen bauen die Täter oft über lange Zeiträume Vertrauen zu den Opfern auf. KI-Technologie treibe die Entstehung immer ausgefeilterer Methoden voran: KI-generierte Inhalte, manipulierte Audio- und Bilddateien und automatisierte Interaktionen, die über mehrere Plattformen hinweg simuliert werden.

Die Chance ist jedoch höher, dass hinter der Nachricht ein Mensch sitzt, der zum Betrügen gezwungen wird. Trotz der technischen Innovationen verlassen sich die kriminellen Organisationen weiterhin überwiegend auf die Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen.

Gezwungen von „chinesischen Gangstern“


Ein aktueller Amnesty-Bericht erzählt die Geschichte hinter den Betrugs-Chats aus der Perspektive dieser Opfer auf der anderen Seite: Eines davon ist Winta (kein Echtname). Winta suchte als 16-Jährige in Ost-Afrika nach einer Arbeit, ihre Mutter war kurz zuvor verstorben. Ein Mann habe Winta und ihrer Schwester Jobs auf einem Kreuzfahrtschiff angeboten und beide nach Sri Lanka gebracht. Doch von dort aus wurden sie laut des Berichts nach Myanmar und Laos verschleppt, wo „chinesische Gangster“ sie zur Arbeit in einer Scam-Fabrik zwangen.

Sieben Jahre später, im Jahr 2026, ist Winta in Kambodscha – weiterverschleppt in eine andere Anlage. Laut Amnesty wissen die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren von der Scam-Fabrik. Seit Beginn des Frühjahrs gehen die Behörden gegen einige davon vor. Doch Winta wird kurz vor dem Eintreffen der Polizei in eine andere Anlage gebracht – dort gefesselt und geschlagen – und zuletzt an einem Stadtrand nahe der thailändischen Grenze ausgesetzt. Die später eintreffende Polizei habe ihr und den anderen Opfern jedoch nicht geholfen, sondern gedroht: Die Ausgesetzten sollen die Gegend verlassen, ansonsten bringe die Polizei sie wieder zurück zur Anlage.

Seit Mitte 2025 verkündet Kambodschas Regierung historische Schläge gegen die transnational organisierten Syndikate – die Hintermänner der Scam-Fabriken. Amnesty International sowie ein UN-Bericht von Februar 2026 dokumentieren jedoch, dass ein Großteil der Anlagen weiterhin in Betrieb ist. Gleichzeitig behandeln die Behörden die Befreiten wie Kriminelle.

Cyberkriminalität in „industriellem Ausmaß“


Der UN-Bericht bezeichnet die Scam-Fabriken als Cyberkriminalitäts-Operationen in „industriellem Ausmaß“. Im Raum Südostasien arbeiten demnach mindestens 300.000 Menschen aus 66 Ländern in Scam-Fabriken. Die meisten davon unfreiwillig. Rund drei Viertel der Anlagen lägen den Satellitenbildern zufolge in der Mekong-Region, konzentriert vor allem in Kambodscha und Myanmar.

Den globalen Gewinn solcher Scam-Fabriken schätzt der UN-Bericht auf rund 64 Milliarden US-Dollar im Jahr. Davon entfallen 43 Milliarden US-Dollar allein auf die Mekong-Region (Kambodscha, Myanmar, Laos, Vietnam, Thailand). Ein weiterer Hotspot seien die Philippinen.

Eine zentrale Rolle spiele die rasante Expansion des digitalen und kryptobasierten Finanzwesens: Die Kriminellen nutzen Strohmann-Bankkonten und tauschen Gewinne in digitale Kryptowährungen um, verschieben diese über Krypto-Wallets. Außerbörsliche Broker waschen diese Gelder anschließend und führen sie den regulären Bankkanälen wieder zu.

Die Spur eines Millionenbetrugs

Behördliches Eingreifen ist überwiegend inszeniert


Die kambodschanische Regierung behauptet seit Beginn ihrer Maßnahmen, mehr als 250 Anlagen geschlossen zu haben, so der Amnesty-Bericht. Sie habe in tausenden Fällen mit Strafverfahren und Abschiebungen gegen kriminelle Akteure reagiert. Zudem habe sie mehrere mutmaßliche Bandenchefs festgenommen.

Die Amnesty-Recherchen widersprechen diesem Bild. Im Jahr 2025 habe die Organisation 46 von 53 identifizierten Anlagen besucht. Im Jahr 2026 identifizierte sie 33 neue Anlagen und besuchte 29 davon. Entgegen den Regierungsbehauptungen fand Amnesty International nur bei 24 von diesen insgesamt 86 identifizierten Anlagen Belege für staatliches Eingreifen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nur in 25 Prozent der Fälle interveniert hat – ein starker Kontrast zur angeblichen Schließung von 250 Anlagen.

In Bezug auf die Strafverfahren kritisiert Amnesty mangelnde Transparenz: Die Regierungsangaben seien widersprüchlich und es gehe aus ihnen nicht hervor, ob Verfahren tatsächlich in Anklagen und Verurteilungen mündeten. Auch wer überhaupt verfolgt und untersucht werde – ob Betreiber, Eigentümer, Finanziers, hochrangige Akteure und mitschuldige Beamte –, habe die kambodschanische Regierung nicht offengelegt. Gleichzeitig gehe sie mit Klagen, Festnahmen und anderen Repressalien gegen Helfer:innen und unabhängige Journalist:innen vor, die über Scam-Fabriken berichten.

Razzia nach Absprache


Der Amnesty-Bericht identifiziert drei zentrale Muster:

  1. Die kambodschanischen Behörden handeln nicht aus eigenem Antrieb, sondern reagieren auf internationalen Druck. So beispielsweise als chinesische Bandenmitglieder einen südkoreanischen Studenten zu Tode folterten und damit eine diplomatische Krise auslösten.
  2. Selbst wo die kambodschanische Regierung intervenierte, habe Amnesty bei mindestens drei von 24 Anlagen festgestellt, dass der Betrieb sowie die Menschenrechtsverletzungen fortbestehen. Die Behörden greifen trotz Wissens darüber nicht ein.
  3. Mutmaßliche Absprachen zwischen den Managern der Anlagen und den lokalen Behörden haben die Effektivität der polizeilichen Maßnahmen signifikant untergraben. Die Opfer berichteten, die Betreiber hätten im Vorfeld der Razzien Warnungen erhalten und so Verlegungen zu anderen Anlagen vornehmen können.


In einer Fallstudie beschreibt Amnesty eine konkrete Anlage, die von der Polizei unangetastet blieb. Maskierte, bewaffnete Wachleute patrouillieren hier weiterhin die Tore und kontrollieren Fahrzeuge. Acht Opfer berichteten zudem übereinstimmend, die Polizei sei an diesem Ort regelmäßig vorbeigekommen, um Leichen abzuholen – und zum Kaffeetrinken. Ein ghanaisches Opfer habe einen Polizisten direkt auf Englisch angesprochen und um Hilfe gebeten. Der Polizist habe sie ignoriert.

Strafen und Folter gehören dazu


Der UN-Bericht widmet sich ebenfalls den Zuständen in den Anlagen und stützt sich dabei auf Interviews und schriftliche Aussagen von Betroffenen, Zeugenaussagen sowie Gesprächen mit Fachleuten.

Demnach hätten sämtliche Befragte schwere Misshandlungen erlebt, Misshandlungen mit angesehen oder selbst ausführen müssen. Wer die Vorgaben in den Betrugsfabriken nicht erfüllen konnte, dem drohten Strafen, Schläge oder der Weiterverkauf an andere Anlagen.

Der Zwang beginnt bereits mit dem Finanziellen: Die Verträge seien den Opfern oft erst nach der Ankunft vorgelegt worden. Ein Opfer aus Bangladesch etwa habe einen 18-Monats-Vertrag unterschreiben müssen, der ihn zu 200.000 Dollar „Gewinn“ verpflichtete. Ein thailändisches Opfer habe täglich Betrugserlöse von 9.500 US-Dollar generieren müssen. Geldstrafen folgten für Vergehen wie „Tastatur-Tragen“. Wer gehen wollte, hatte erfundene Rechnungen zu begleichen. Angehörige wurden per Videoanruf erpresst, indem diese den Misshandlungen zusehen mussten.

Arbeitstage konnten bis zu 19 Stunden lang sein. Gähnen, sprechen, singen oder die Beine übereinander schlagen konnte verboten sein. Bei morgendlichen Appellen konnten leistungsschwache Teams als Warnung an die übrigen gefoltert werden. Manche Opfer berichten, sie seien zur Strafe in Wassercontainern eingesperrt gewesen oder dass sie tagelang in völliger Dunkelheit ausharren mussten. Eine andere Person schilderte, seine Gruppe habe über Wochen so wenig Nahrung erhalten, dass die Kraft zum Stehen fehlte. Manche der Gefangenen seien bei Fluchtversuchen oder durch Folter gestorben.

Gewalt in jeder Form


Beide Berichte dokumentierten zudem, dass die sexualisierte Gewalt in den Scam-Fabriken seit 2024 zugenommen hat. Die Befragten berichteten, Opfer von Vergewaltigungen, erzwungener Prostitution sowie erzwungener Abtreibung geworden zu sein.

Auch psychische Gewalt habe zur Tagesordnung gehört, darunter Drohungen von Organraub oder das Gelände niemals lebend verlassen zu werden. Es herrschte eine allgegenwärtige Atmosphäre der Überwachung und Unsicherheit darüber, was gesagt und wem vertraut werden durfte.

Um Fluchtversuche zu verhindern, wurden manche Zwangsarbeiter:innen isoliert oder ihnen strafrechtliche Sanktionen außerhalb des Geländes angedroht. Ein vietnamesisches Opfer beschreibt, wie ihre Schwester nach einem Fluchtversuch mit einem Taser gefoltert und für eine Woche ohne Nahrung eingesperrt wurde.

Eine automatisierte Betrugsmaschine

Der Köder kommt aus vertrauter Quelle


Laut UN-Bericht beginnt die Rekrutierung bei der Mehrheit der Opfer durch vertraute Quellen wie Freunde oder Familienmitglieder. Die Anwerbung laufe professionalisiert mit mehrstufigen Bewerbungsverfahren ab: mit Tests, Vorstellungsgesprächen via Zoom und inszenierten Personalabteilungen. Werbevideos zeigten scheinbar zufriedene Angestellte an sauberen Arbeitsplätzen. Fast 80 Prozent der Befragten gaben zudem an, vorher nichts von der Existenz derartiger Scam-Fabriken gewusst zu haben.

Soziale Medien seien dem UN-Bericht zufolge der wichtigste Anwerbekanal und Facebook das meistgenutzte Netzwerk. Der Kontakt wandere von dort auf verschlüsselte Messenger wie Telegram, WhatsApp oder Signal. Künstliche Intelligenz durchforste soziale Netzwerke gezielt nach Menschen, die Anzeichen finanzieller Not zeigten.

Einige Opfer berichten, selbst zum Anwerben neuer Opfer gedrängt worden zu sein. Dafür habe es finanzielle Versprechen oder die Aussicht auf Freilassung gegeben.

Behörden behandeln Befreite wie Kriminelle


Tatsächliche Schließungen von Scam-Fabriken resultierten in Kambodscha darin, dass tausende Menschen auf den Straßen der Hauptstadt Phnom Penh strandeten, berichtet auch NPR. Demnach habe es nur ein einziges überfülltes Schutzhaus gegeben – mit einer langen Warteliste.

Statt Schutz erwarte viele Opfer bei den Behörden eine feindselige Bürokratie, unbezahlbare Geldstrafen für überzogene Visa und überfüllte Abschiebeeinrichtungen. Keine der befragten Befreiten sei laut Amnesty als Opfer von Menschenhandel anerkannt, obwohl alle völkerrechtlichen Definitionen erfüllten seien. Die kriminellen Banden haben zudem viele der Opfer als sogenannte „Money Mules“ eingesetzt – sie also dazu gezwungen, ihre Bankkonten für die Geldwäsche herzugeben. Ihnen drohen deshalb Strafverfahren und dauerhafte Bankensperren.

„Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil,“ beschreibt der UN-Bericht die Lage der Befreiten und fordert ein Non-Punishment-Prinzip: Der Staat darf Verschleppte nicht für Straftaten verfolgen, zu denen sie gezwungen wurden. Stattdessen muss er gegen die eigentlichen Hintermänner vorgehen, grenzüberschreitend gegen die organisierte Kriminalität durchgreifen und die Korruption in den eigenen Strukturen bekämpfen.


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29.06.2026 17:27

Mit der Einführung des Digitalen Euro versprechen die EU-Institutionen, auch das Bargeld zu stärken. Parlament und Mitgliedstaaten wollen etwa „No Cash“-Schilder wirkungslos machen. Damit reagieren sie auch auf Kritik von Bargeld-Befürworter:innen.

Schild vor einer Trempe von eime Restaurant: Cards only-Hier nur bargeldlos
Parlament und Mitgliedstaaten wollen solche Schilder wirkungslos machen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon

Vergangene Woche einigte sich das Europaparlament als letzte der drei großen EU-Institutionen auf ein Gesetzespaket zum Digitalen Euro. Zusätzlich zur digitalen Zentralbankwährung sollen die geplanten Verordnungen aber auch das Bargeld stärken. Doch wie sieht diese Stärkung genau aus? Und worin unterscheiden sich die Pläne von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament?
Konkret geht es um das „Single-Currency-Package“: Dieses enthält neben den Vorschlägen zum Digitalen Euro auch ein EU-Gesetz, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel („Legal Tender“) definiert.

Was bedeutet „gesetzliches Zahlungsmittel“?



Fragt man den Juristen Sebastian Omlor, ist das bitter nötig: „Die rechtliche Situation des Bargelds im Euroraum ist aktuell einigermaßen defizitär.“ Die Euro-Einführungsverordnung von 1998 stelle lediglich im Wortlaut knapp fest, dass sowohl Euro-Scheine als auch Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien. „In den Verordnungen der Europäischen Union oder auch mit dem staatlichen Recht etwa der Bundesrepublik Deutschland ist aber nirgends genauer niedergelegt, was wir denn unter einem gesetzlichen Zahlungsmittel verstehen“, erklärt Omlor, der Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Marburg ist und das Institut für das Recht der Digitalisierung leitet.

Omlor geht es vor allem um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Doch hinter dem juristischen Konzept des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ stecken auch Fragen, die ganz konkret den Alltag betreffen. „Wann darf man denn sagen: ‚Ich als Händler nehme kein Bargeld‘? Oder: ‚Wir wollen nur Kreditkartenzahlungen’? Das sind die Details, die im Moment nicht konkret im Gesetz stehen“, erklärt Omlor. In anderen Worten: Es geht um eine gesetzliche Annahmepflicht und ihre Grenzen.

Ungleichbehandlung beim Digitalen Euro



Eine solche Annahmepflicht schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung für das Bargeld vor. Doch sie will auch Ausnahmen verankern. Explizit nennt der Entwurf den Fall, dass jemand einen kleinen Geldbetrag mit einem großen Geldschein zahlt. Auch wenn ein Geschäft „ausnahmsweise“ kein Wechselgeld hat, soll die Pflicht zur Bargeldannahme wegfallen. Außerdem behält sich die Kommission das Recht vor, weitere Ausnahmen zu erlassen.

Aus Sicht von Professor Omlor ändert die Verordnung, so wie die EU-Kommission sie vorgelegt hat, fast nichts in der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäuferin und Kunde. Das kritisieren Bargeld-Befürworter:innen. Denn anders als beim Bargeld will die EU-Kommission es beim Digitalen Euro deutlich schwerer machen, dass Geschäfte die Zahlung damit verweigern. „Das Schild ‚No Cash‘ wäre zulässig, das Schild ‚No Digital Euro’ wäre nicht zulässig“, bricht Omlor den Unterschied in der Annahmepflicht vereinfacht herunter.

Sebastian Omlor sieht das vor allem darin begründet, dass der Digitale Euro neu ist, während das Bargeld etabliert ist. „Das heißt, der Digitale Euro müsste jetzt den Markteintritt schaffen und jedenfalls so weit ausgerollt werden, dass es für mich als privaten Zahler attraktiv wird, damit zu zahlen.“ Um eine dafür notwendige breite Akzeptanzstruktur zu schaffen, hätte sich die EU-Kommission dazu entschlossen, die Annahmepflicht beim digitalen Euro strikter auszugestalten als das beim Bargeld der Fall ist.

Gegenwind von Bürger:innen, Parlament und Mitgliedstaaten



Die Bargeld-Branche sowie eine Initiative, die dem Namen nach ein angebliches „Bargeldverbot“ bekämpft, laufen gegen diese Ungleichbehandlung Sturm. Ihre Forderung: Die EU-Verordnung zum Bargeld müsse auch „No Cash“-Schilder verbieten. Eine entsprechende Petition, die unter anderem das zum Ziel hat, wurde Ende Mai in Straßburg übergeben.

Das Lobbyieren fürs Bargeld hatte offenbar Erfolg: Die EU-Mitgliedstaaten sehen in ihrem Vorschlag zum Gesetzentwurf der Kommission ein Verbot von „No Cash“-Schildern vor, zumindest wenn Kund:innen und Verkäufer:innen beide vor Ort sind. Gleiches gilt für das Europaparlament, das sich ebenfalls dazu entschied, No-Cash-Schilder auszuschließen.

Verkaufsautomaten dürfen Bargeld laut Parlaments-Mandat zwar ablehnen, allerdings muss der Zugang der Bevölkerung zu „essenziellen Dienstleistungen“ beachtet werden. Der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager erklärt diesen Punkt so: „Sei es jetzt am Bahngleis oder auch im Supermarkt, es soll auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit Bargeld zu zahlen, sodass sozusagen essenzielle Dienstleistungen auch weiter angeboten werden.“

Gegen das Geldautomaten-Sterben



Die Verordnung zum Digitalen Euro greift auch ein zweites Problem der Euro-Münzen und ‑Scheine auf: Es wird schwerer, sie zu bekommen. Laut Zahlen der Bundesbank sank in Deutschland die Zahl der Geldautomaten von 2018 bis 2023 um fast 14 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 8.000 Automaten. Zudem gibt es seit über 20 Jahren Jahr für Jahr weniger Bankfilialen, seit 2018 fielen alleine 9.000 Standorte weg.

Der Gesetzesvorschlag der Kommission begegnet dem Problem nicht direkt, verpflichtet aber die Staaten, in städtischen und ländlichen Gebieten „für einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld“ zu sorgen. Dafür müssen diese einen jährlichen Bericht erstellen und gegebenenfalls gegensteuern.

Rechtsprofessor Omlor sieht darin eine Stärkung des Bargelds. „Wir haben jetzt erstmals eine europarechtliche Vorgabe, die die Bargeldversorgung in der gesamten Union sichert“, sagt Omlor im Gespräch mit netzpolitik.org.

Die Mitgliedstaaten der EU wollen sich sogar selbst eine Pflicht auferlegen, Resilienzpläne für Bargeld zu erstellen. Auch das EU-Parlament ist für eine solche Pflicht. Hintergrund sind Sorgen vor Angriffen auf die Stromversorgung. In solchen Situationen wäre das bargeldlose Zahlen so gut wie unmöglich und die Nachfrage nach Münzen und Scheinen stiege stark an.

Nutzung des Bargelds geht in Deutschland zurück



Am Ende bleibt die Rolle des Bargelds auch eine Frage der Praxis. Denn je stärker Menschen Bargeld nutzen, desto mehr Anreize haben Politik und Unternehmen, eine breite Akzeptanz und Versorgung sicherzustellen. Der Trend geht in Deutschland allerdings in die andere Richtung: Die Bargeldnutzung gehe kontinuierlich zurück, schreibt die Bundesbank in einer kürzlich veröffentlichten Studie. Zum ersten Mal wurde die Mehrheit der erfassten Zahlungen unbar durchgeführt.

Gleichzeitig ist der gesellschaftliche Wert der Münzen und Scheine vielen klar. So gaben 80 Prozent der Befragten an, dass es „für Deutschland“ wichtig sei, bar zahlen zu können. Ob die Politik diesem gesellschaftlichen Anspruch gerecht werden kann, zeigt sich wohl auch dann, wenn Kommission, Parlament und Rat im Trilog über die finale Version der EU-Bargeld-Verordnung verhandeln. Die Verhandlungen könnten schon im Juli starten, sofern es im Europaparlament keinen Einspruch über das Mandat des Währungssausschusses gibt.


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28.06.2026 08:21

Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen.

Eine Nahaufname der Kameralinse der smarten Brille von Meta. In der Mitte der Linse ist ein roter Punkt.
Kleiner Sucher vom Großen Bruder: Metas "Smart Glasses". – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / MiS, Bearbeitung: netzpolitik.org

Man muss sich die Gefangenen im Panopticon als glückliche Menschen vorstellen. Dafür bedarf es nur einer kleinen Anpassung: Der Wärter, der vom Turm in der Mitte des Gefängnisses alle Insassen jederzeit beobachtet, wird abgeschafft. Stattdessen müsste dafür gesorgt werden, dass sich alle Insassen jederzeit gegenseitig beobachten können.

Sicher würden sie sich mit dem Wissen, unter ständiger Überwachung zu stehen, nach wie vor unwohl fühlen. Der Gedanke aber, dass sie selbst ja auch andere überwachen können, würde ihr mulmiges Gefühl übertünchen. Denn es ist zwar überaus unangenehm, einen Blockwart zu haben – dafür aber umso erfreulicher, selbst einer zu sein.

Warum also nicht allen eine Freude und jeden zum Spitzel der anderen machen?

Überwache deinen Nächsten

Dieser Philosophie folgen Meta und Amazon anscheinend in jüngster Vergangenheit verstärkt. 

Vor einigen Tagen brachte Meta seine „Smart Glasses“ in neuem, modischem Design auf den Markt. Die Brillen haben integrierte Kameras und Erkennungssysteme, mit dem die Träger:innen unbemerkt Aufnahmen von anderen Menschen in ihrer Umgebung machen können.

Und Amazon stellte vor Kurzem neue Überwachungskameras vor. Die „Klingelkameras“ ermöglichen es Nutzer:innen, die Umgebung vor ihrem Hauseingang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu filmen.

Damit verfestigen die Konzerne eine neue Art der Überwachung, bei der nicht ein Staat oder Unternehmen direkt überwachen, sondern Menschen sich gegenseitig ausspähen – unbemerkt und jederzeit.  

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Die Unternehmen versprechen dabei einen jeweils besonderen Mehrwert. Ring Kameras sollen beim Auffinden eines in der Nachbarschaft entlaufenden Hundes helfen. Und seine Brille bewirbt Meta damit, dass die integrierte Kamera viel einfacher anzuwenden sei, als das Smartphone in der Hand zu halten. Zudem verfüge sie über eine Objekt- und Gesichtserkennung, was die Orientierung im Alltag erleichtern soll. (Menschen haben eine implementierte Objekt- und Gesichtserkennung, und zwar in der Großhirnrinde. Aber gut.)

Besonders perfide an den neuen Modellen der Meta-Brillen ist, dass sie kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und es auch – wenn überhaupt – nur schwer zu erkennen ist, ob sie gerade filmen.

Produkte wie Meta-Brillen und Klingelkameras führen so einen Zustand konstanter Überwachung herbei, bei dem niemand mehr weiß, wann er wo von wem aufgezeichnet wird. Und zwar nicht von der Polizei oder einer privaten Sicherheitsfirma, sondern von den eigenen Nachbarn, den eigenen Freunden, vom eigenen Partner, beim Spazierengehen auf der Straße, beim Einkaufen im Supermarkt, beim betrunkenen Feiern im Club, beim Spielen auf dem Schulhof oder beim Geschlechtsverkehr im eigenen Bett.

Jeder will Big Brother sein

Es scheint widersinnig, dass so viele Menschen Systeme befürworten, die sie selbst in den intimsten Momenten beobachten und aufzeichnen können. Zumal sie selbst ständig beobachtet werden, wenn derartige Systeme massentauglich werden. Dennoch verwundert es nicht, dass so viele Menschen Meta-Brillen und Co. nutzen. Denn niemand möchte überwacht werden, aber jeder will selbst Big Brother sein.

Dabei ist diese Form der Überwachung von Gleichen durch Gleiche nicht so neu. Schon immer waren Überwachungssysteme darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, andere auszuspionieren und zu überwachen, obwohl sie selbst kaum Teil des Machtapparats waren. Das war auch eine zentrale Idee bei der philosophischen Entwicklung des Panopticons, das Gefängnis und Strafe „demokratisieren“ sollte.

Eines aber unterscheidet Denunzianten, Blockwarte und Spitzel von Besitzern einer Klingelkamera und Nutzer:innen von Meta-Brillen: Erstere wissen, dass ihr Handeln einem größeren System der Überwachung dient. Viele Nutzer:innen von Meta-Brillen und Klingelkameras scheinen hingegen zu glauben, die Überwachungsgeräte nur für ihren eigenen Mehrwert zu nutzen.

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Dabei kaufen wir den Überwachungskonzernen nun lediglich die Drecksarbeit ab – und zwar buchstäblich zum Preis von 400 Euro für eine Meta-Brille. Unter Anleitung der Konzerne, die allzu gerne alles über uns wissen wollen, bauen wir uns nun unsere eigene Überwachungsstruktur, mit der wir uns gegenseitig ausspionieren. Im Gegenzug bekommen wir selbst ein bisschen Macht über die Menschen um uns herum.

Überwachung, um zu überwachen

Doch immer, wenn man von Überwachung spricht, ist jemand nicht allzu weit, der verkündet, er habe „habe ja nichts zu verbergen“. Solche Menschen kann man auch mit dem Argument, dass die Konzerne die gesammelten Daten weiterverarbeiten und dabei auch allzu gerne mit Exekutivbehörden zusammenarbeiten, nicht von der Gefährlichkeit derartiger Überwachungssysteme überzeugen. Das Problem ist hier jedoch nicht die Privatsphäre des Nutzers, der sie kauft, sondern die völlige Verletzung der Privatsphäre jeder einzelnen Person in seiner Umgebung. Ob man sich hier überwachen lässt oder nicht, das entzieht sich völlig dem Einfluss Einzelner, anders als etwa bei dem eigenen Gebrauch eines Smartphones oder digitaler Dienste.

George Orwell schrieb in seinem Roman „1984“: „Das Ziel von Verfolgung ist die Verfolgung. Das Ziel der Folter ist Folter. Das Ziel der Macht ist Macht.“ Und das Ziel von Überwachung ist häufig die Überwachung selbst. Überwachung gibt zuallererst denjenigen Macht, die von der Überwachung profitieren – und zwar weit mehr als jenen, die die Überwachung ausüben.

Was die Konzerne mit den gesammelten Daten genau anstellen, ist weitgehend unklar. Früher oder später werden sie diese Daten weiterverarbeiten – sei es zur Personalisierung von Werbung, dem Training hauseigener KI-Systeme oder zum Weiterverkauf an andere private oder staatliche Überwachungsdienste.

Ich will nicht in einem Zustand konstanter Überwachung leben, auch dann nicht, wenn ich selbst Menschen überwachen „darf“. Ich will mich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Angst zu haben, ständig gefilmt zu werden – egal ob von Überwachungsbrillen oder Klingelkameras. Das Panopticon ist Teil einer Philosophie, bei der konstante Überwachung – richtigerweise – als Teil einer Bestrafung betrachtet wird.

Die Überwachungsinteressen von Konzernen und die Machtfantasien derjenigen, die ihnen dabei helfen, sie zu verfolgen, stellen einen tiefen Einschnitt in unser aller Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit dar. Diese neue Form der Überwachung hat das Ziel der Überwachung selbst – und wer sich heute eine Meta-Brille kauft, macht sich zu ihrem Komplizen.


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27.06.2026 09:06

Die 26. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 145.481 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

ein Chemiewerk leitet sein Abwasser in einen See. Daraufhin wird den Kindern verboten, darin zu schwimmen. Mehr geschieht nicht.

Diesen Vergleich las ich in dieser Woche irgendwo. Vermutlich rund um die Empfehlungen, die eine Expert:innen-Kommission zu Jugendschutz im Netz veröffentlicht hat.

Die Fachleute haben das Problem, auf das der Vergleich hinweist, offenbar erkannt. Sie schlagen der Bundesregierung zwei Alternativen vor: Entweder verbietet sie Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren. Oder sie sorgt stattdessen dafür, dass die Plattformen etwa algorithmisch gesteuerte Endlos-Feeds und personalisierte Werbung abstellen.

Damit hat die Kommission, wie meine Kollegin Chris schreibt, den Ball ins Feld der Politik zurückgespielt und sie vor eine Wahl gestellt: Ihr könnt ein Verbotsschild am toxischen See aufstellen und das Baden untersagen. Oder ihr könnt das Chemiewerk dazu zwingen, keine giftigen Abwässer mehr einzuleiten. Das Wasser im See wäre damit wieder sauberer – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für uns alle.

Familienministerin Karin Prien (CDU) hat sich bereits direkt nach der Veröffentlichung für das Verbotsschild ausgesprochen: Eine gesetzliche Altersgrenze sei „grundsätzlich“ der richtige Weg.

Ich wünschte, wir würden spätestens jetzt noch mal genauer auf die Folgen schauen, die eine solche Entscheidung hat. Ein Verbot würde die Teilhabe von Jugendlichen deutlich einschränken. Und AltersAusweiskontrollen wären das Ende der Anonymität im Netz.

Anonymität ist aber zentral für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie. Und gerade Jugendliche profitieren von einem freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz, etwa wenn es um sexuelle Orientierung und Aufklärung geht.

Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel weitere Nutzergruppen online ausgesperrt und politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich der Deutsche Ethikrat: Er warnt ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“ und spricht sich auch deshalb gegen ein Social-Media-Verbot aus.

Bei alledem lohnt der Blick nach Australien, wo die aktuelle Debatte ihren Anfang genommen hat: Das dortige Verbot ist laut einer Studie weitgehend wirkungslos, weil minderjährige Nutzer:innen Fake-Accounts erstellen, Konten von älteren Personen nutzen oder mittels VPN ihren Standort verschleiern.

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Mit anderen Worten: Die Jugendlichen ignorieren das Verbotsschild am Seeufer, überwinden den Zaun und schwimmen weiter im schmutzigen Wasser.

Kommt gut durchs heiße Wochenende!

Daniel


10 Jahre „Funk“: Reichweite auf Big-Tech-Plattformen ist nicht mehr genug

Bald feiert Funk, das Jugendangebot von ARD und ZDF, seinen zehnten Geburtstag. Das zentrale Ziel bei der Gründung, junge Menschen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen, hat Funk erreicht. Nun wird es Zeit, die Messlatte höher zu legen. Von Leonhard Dobusch –
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Mysteriöse Schallkanone in Serbien: Staatsanwaltschaft beschuldigt Protestierende

Die Oberstaatsanwaltschaft von Belgrad ermittelt gegen die demokratische Protestbewegung. Sie wirft dieser vor, den Einsatz einer Schallkanone am 15. März 2025 simuliert zu haben, um einen Bürgerkrieg zu starten. Aktivist:innen sprechen von Repression und Einschüchterung. Von Markus Reuter –
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Statistik zu polizeilichem Schusswaffengebrauch: Neue Höchststände bei Polizeischüssen und Taser-Einsätzen

Mehr Verletzte und weiter viele Tote durch Polizeischüsse, dazu mehr Taser-Einsätze: Aktuelle Zahlen aus Bund und Ländern zeigen, dass der Gebrauch polizeilicher Distanzwaffen deutlich zunimmt. Das widerlegt die Argumente von Taser-Befürwortern. Von Matthias Monroy –
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Biometrische Passfotos statt Pseudonyme: EU-Kommission höhlt Schutzrechte bei digitaler Brieftasche aus

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Grüne: Palantir nein, Datenanalyse ja

Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen. Von Constanze –
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Zensur-Agentur: Clearingstelle Urheberrecht sperrt Domain wegen Rechtschreibfehler

Eigentlich soll die Clearingstelle Urheberrecht im Internet illegale Streaming-Plattformen sperren. Tatsächlich macht sie dabei immer wieder Fehler. Die 18-jährige Lina deckt sie auf. Der neueste Fail: Die CUII hat eine nicht existierende Domain aus Versehen gesperrt. Von Martin Schwarzbeck –
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Abschiebungen: Durchsucht und angezeigt

Eigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff. Von Chris Köver –
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Alternative zu Visa, Paypal und Co.: EU-Abgeordnete stimmen für Digitalen Euro

Das Europäische Parlament hat für den Digitalen Euro votiert. Im weiteren Aushandlungsverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission stehen dann Haltelimits, Gebühren und Offline-Zahlungen im Fokus. Eine Einführung des digitalen Zentralbankgeldes ist frühestens ab 2029 möglich. Von Denis Glismann, Leonhard Pitz –
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Jugendschutz-Empfehlungen: Expert*innen-Kommission schlägt Alternativen zum Social-Media-Verbot vor

Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik. Von Chris Köver –
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Online-Tracking: Deutschland und Google wollen Cookie-Banner retten

Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen. Von Ingo Dachwitz –
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Polizeirechtsnovelle verabschiedet: Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen

Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat. Von Leonhard Pitz –
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Asylpolitik: Auskunft ist keine Beratung

Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen. Von Anna Biselli –
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Auch ohne Gesetz: Weiterhin massenhaft Hinweise auf Kindesmissbrauch

Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren. Von Andre Meister –
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Moritz Hennemann: Neuer Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit gewählt

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt. Von Ingo Dachwitz –
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Verwaltungsdigitalisierung: Trotz Einigung von Bund und Ländern droht Schnittstellen-Chaos

Bürger:innen stellen digitale Anträge und die Verwaltung bearbeitet sie. Damit sie an der richtigen Stelle ankommen, braucht es eine Transport-Infrastruktur. Bund und Länder haben sich nun auf eine Lösung dafür geeinigt und wollen sie bundesweit ausrollen. Scheitern könnte das jedoch schon an den Landesgrenzen. Von Esther Menhard –
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Gefilmt, bestraft, zum Schweigen gebracht: Wie russische Überwachungssoftware die georgische Zivilgesellschaft unterdrückt

Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage. Von Gastbeitrag, Anonym –
Artikel lesen


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27.06.2026 08:59

Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage.

Demonstrierende bei Nacht vor einem Gebäude
Seit rund 580 Tagen demonstrieren Menschen allabendlich vor dem Parlamentsgebäude in Tiflis. CC-BY 4.0: Anonym

Mitte März 2025 erhält Nino einen Anruf vom Gericht. Der Assistent eines Richters am Stadtgericht von Tiflis erklärt der georgischen PR-Dozentin in ihren Vierzigern, sie sei zu einer Anhörung vorgeladen. Der Grund: Nino habe zweieinhalb Monate zuvor eine Straße in der georgischen Hauptstadt blockiert.

Der Anruf überrascht Nino. Zwar hat sie tatsächlich gegen die mutmaßliche Manipulation der letzten Wahlen und die Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche protestiert. Und sie wusste schon lange, dass die Umgebung bei den Protesten rund um das georgische Parlament mit Überwachungskameras übersät ist. Allerdings hatte sie das Überwachungssystem nicht für so effektiv gehalten, dass sie leicht zu identifizieren wäre.

Bei der Anhörung einige Tage später sieht sie Videoaufnahmen, die sie bei der Demonstration zeigen – aufgenommen von eben jenen Überwachungskameras rund um das Parlament. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie versucht, eine Straße zu überqueren, während ihr andere Demonstrant*innen von der gegenüberliegenden Seite entgegenkommen. Nino wird vorgeworfen, eine Straßenblockade initiiert zu haben.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht
Die Fahnen Georgiens und der EU sind auf dem Demonstrationen häufig zu sehen.

Das System hatte sie mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert und als unrechtmäßige Demonstrantin registriert – die Geldstrafe beläuft sich auf 5.000 Georgische Lari, umgerechnet etwa 1.620 Euro. Doch schickt ihr das Gericht den Bußgeldbescheid nie zu. Stattdessen werden fünf Monate später Ninos Bankkonten gesperrt. Sie ist gezwungen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um die Geldstrafe zu begleichen. Erst einige Wochen später werden ihre Konten wieder freigegeben und Zahlungen gehen regulär ein und ab.

Ähnlich wie viele andere Betroffene in Tiflis kann sich Nino das Risiko weiterer Bußgelder nicht leisten, demonstrieren geht sie deshalb kaum noch. Ihr Fall entspricht dem vieler Menschen in Georgien, die seit 2025 nicht mehr an Demonstrationen gegen die Regierungspartei „Georgischer Traum“ teilnehmen. Die Partei ist seit 2012 an der Macht und wird hinter den Kulissen von ihrem Gründer Bidzina Iwanischwili gesteuert – einem Milliardär, der sein Vermögen im postsowjetischen Russland gemacht hat. Die erst kürzlich eingeführten Überwachungstechniken, zu denen Gesichtserkennungssoftware und ein umfangreiches Netzwerk aus KI-gestützten Kameras gehören, ermöglichten das, was physische Gewalt allein nicht vermochte: Den Behörden gelang es, die Protestbewegung zu brechen – indem sie Druck und Angst verbreiteten.

Von der EU-Kandidatur zu autoritärer Unterdrückung

2023 erhielt Georgien den Status als EU-Beitrittskandidat – ein Meilenstein, der für die meisten Menschen in Georgien weit mehr bedeutet als eine diplomatische Formalität: Die mögliche EU-Mitgliedschaft repräsentiert einen Weg in Richtung institutioneller Reformen, rechtlichen Schutzes und wirtschaftlicher Integration – und einen strukturellen Ankerpunkt gegen den Einfluss eines mächtigen und feindseligen Nachbarn. Die Meinungsfreiheit ist bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten garantiert, sowohl gesetzlich als auch im täglichen Leben.

Nach den mutmaßlich manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 gehen viele Menschen in Georgien auf die Straße. Sie protestieren ununterbrochen für mehr als anderthalb Jahre. Das Europäische Parlament fordert eine Wiederholung der Wahl. Als Reaktion darauf verkündet Georgiens Premierminister Irakli Kobakhidze, seine Regierung werde den EU-Beitrittsprozess bis 2028 aussetzen. Dieser Schritt wird mehrheitlich als verfassungswidrig angesehen, da die georgische Verfassung alle öffentlichen Stellen ausdrücklich dazu verpflichtet, den Beitritt zu befördern. Zudem unterstützen 86 Prozent der Menschen in Georgien laut einer Umfrage von 2023 den Beitritt.

Je länger die Proteste anhalten, desto mehr Rechte verlieren die Demonstrierenden: Während 2023 Versammlungen ohne Genehmigung organisiert werden durften und die Meinungsfreiheit garantiert war, gilt im Jahr 2024 schon das Verhüllen des Gesichts als Ordnungswidrigkeit, und die Strafe für das Blockieren einer Straße steigt von 500 auf 5.000 GEL. Zwei Jahre später werden beide Handlungen zu Straftaten erklärt, und selbst das Versammeln auf einem Gehweg erfordert nun eine staatliche Anmeldung. Seit 2026 steht es zudem unter Strafe, die Regierung als illegitim zu bezeichnen oder sie online mit Ausdrücken zu kritisieren, die als beleidigend erachtet werden könnten. Transparency International kommt zu dem Schluss, dass „die vom ‚Georgischen Traum’ geänderten Gesetze die durch die georgische Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abgeschafft haben“.

Viele Menschen in einer Stadt bei Nacht, eine Person hält ein Schild hoch auf dem auf Englich steht, dass die Wahl gefälscht gewesen sei.
„Die Wahlen waren manipuliert“, steht auf dem Schild.

Shako, eine Beamtin und Demonstrantin, die die repressiven Maßnahmen des Staates entschieden ablehnt, kommentiert: „Sie können den Protest nicht aus den Köpfen der Menschen verbannen – also versuchen sie, ihn von den Straßen zu verbannen.“

Für Nino hat die Geldstrafe für ihre angebliche Straßenblockade Auswirkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen: „Jetzt gehe ich praktisch nicht mehr nach draußen – ich gehe nur noch zu den Demonstrationen.“ Damit meint sie die Versammlungen am Samstag, die jeweils ein spezifisches Thema adressieren. Sie unterscheiden sich von den allgemeinen Rustaveli-Protesten, die nach der Allee benannt wurden, auf der sich die Menschen täglich vor dem Parlamentsgebäude versammeln. „Ich habe das Geld [für die Strafe] innerhalb einer halben Stunde per Crowdfunding aufbringen können – aber was ist mit jemandem, der nicht über die gleichen Kontakte verfügt wie ich? Ich wollte andere nicht in eine Lage bringen, in der sie mich ständig unterstützen müssten. Also habe ich aufgehört, zu den Rustaveli-Protesten zu gehen.“

Ähnlich geht es Luka. Vor den Repressalien nahm das Leben des Winzers in seinen späten Zwanzigern einen typischen Weg: Weinfeste, sein Freundeskreis, ganz normale Wochenenden. Der Wendepunkt kam, als er mit ansehen musste, wie ein Polizist bei einem Angriff auf eine Demonstration einem Freund von ihm die Knochen brach. Danach war sein Leben nicht mehr dasselbe.

Luka ist seit November 2024 regelmäßig bei den Protesten dabei und hat bereits drei Bußgeldbescheide für Straßenblockaden erhalten. Im georgischen System werden die Bescheide allerdings nicht unmittelbar zugestellt: Die Briefe treffen erst Wochen oder Monate später ein. Bis dahin haben die Schulden bereits eine automatische Kontosperre ausgelöst. Für Luka bedeutet das, dass sein Konto jederzeit konfisziert werden kann. „Jetzt habe ich drei Strafzahlungen am Hals. Jeder Bescheid, der eintrifft, jede Beschwerde, die ich einreichen muss, jeder Anruf von einer unbekannten Nummer bereitet mir bis heute einen enormen Stress. Meine Lebensqualität verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem sie [der Georgische Traum] an der Macht bleiben“, erläutert er.

Da sein eigenes Konto jederzeit gesperrt werden könnte, fängt Luka an, die Konten anderer Personen für Zahlungen zu nutzen. Geld auf seinem eigenen Konto anzusparen, ist nicht mehr möglich. Die psychischen Folgen wiegen allerdings schwerer, erklärt er.

Bis Dezember 2024 weiten sich die Proteste auf Dutzende Städte in Georgien aus; viele lokale Medien bezeichnen sie als die größten Demonstrationen seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990. Die Regierung reagiert mit Brutalität: Die Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein, um die Demonstrierenden zu unterdrücken, während physische Angriffe sowohl durch Ordnungskräfte als auch durch regierungsnahe „Tituschki“ (Söldner) dokumentiert sind.

Die Ombudsstelle erfasst 282 Fälle von körperlicher Misshandlung durch die Ordnungskräfte. Allein im November und Dezember 2024 werden mindestens 486 Menschen festgenommen. Dennoch kehren die Menschenmengen immer wieder zurück und verbringen selbst Weihnachten und Silvester auf der Straße. Es entstehen thematisch fokussierte Proteste unter der Anleitung von Lehrkräften, Kunstschaffenden, Sportler*innen und medizinischem Fachpersonal, die sich auf insgesamt 37 der 55 Städte in Georgien und mehr als 40 Städte im Ausland ausbreiten. Die Gewalt schreckt sie nicht ab.

Doch dann beginnen die Identifizierungen, und die ersten Bußgelder werden verhängt. Bis März 2025 erhalten die Demonstrierenden nach Angaben der Georgian Young Lawyers Association, dem Verband junger Anwält*innen in Georgien, insgesamt Strafen in Höhe von mindestens 2 Millionen GEL (rund 640.000 Euro). Schlagartig sind die Behörden in der Lage, Teilnehmende der Demonstrationen präzise zu identifizieren und nur wenige Wochen später vor Gericht zu bringen. Zunächst verstehen die Menschen nicht, wie sie so leicht ausfindig gemacht werden konnten. Die Antwort darauf war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren vorbereitet.

Die Macht russischer Überwachungssysteme

Der georgische Überwachungsapparat entstand nicht aufgrund der Proteste von 2024. Nika Simonishvili, ein Anwalt, der Dutzende Fälle im Kontext der georgischen Proteste vor Gericht betreut hat, erfuhr nur zufällig von der Gesichtserkennungssoftware: „Während einer Verhandlung ist es einer Staatsanwältin herausgerutscht: ‚Wir benutzen Künstliche Intelligenz.‘ Die andere Vertreterin griff sie sofort am Arm: ‚Hör auf, sei still‘, sagte sie zu ihr. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin: ‚Wir nutzen ein spezielles Programm‘“, erinnert sich Simonishvili.

Das „spezielle Programm“, das die Staatsanwältin versehentlich erwähnte, nennt sich Polyface. Seit 2013 besteht ein Vertrag zur Nutzung des Gesichtserkennungssystems zwischen dem georgischen Innenministerium und Papillon AO, einem Unternehmen mit Sitz in Moskau. Papillon AO wurde von der Schweiz, der Ukraine, Japan und den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt. Seine Dienste werden in erster Linie von russischen Strafverfolgungsbehörden und von Staaten eingesetzt, die von Russland kontrolliert werden – darunter Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Belarus.

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2008 war Russland, das Georgien nun also durch seine Überwachungstechnologien unterstützt, während eines fünftägigen Kriegs in das Land eingefallen und hatte anschließend die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu unabhängigen Staaten erklärt – eine Position, die von der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt wurde. Seitdem sind russische Truppen in den Gebieten stationiert. Fast zwei Jahrzehnte später kontrolliert Moskau noch immer rund 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets, und die sogenannten Verwaltungslinien, die das besetzte vom unbesetzten Georgien trennen, fungieren in der Praxis als eine lebendige und sich schleichend verschiebende Grenze.

Das Überwachungssystem wurde in den vergangenen elf Jahren fünf Mal aktualisiert und erhielt im Oktober 2024 eine unbefristete Lizenz. Laut einem Vertrag über ein Update aus dem Jahr 2018 sollen die Mitarbeitenden des georgischen Ministeriums direkt von russischem Personal geschult worden sein. Nach wie vor unterliegt eine Kernkomponente der staatlichen Sicherheitsinfrastruktur von Georgien der gesetzlichen Zuständigkeit des besetzten Gebiets. Das bedeutet, dass Papillon AO – wie jedes andere in Georgien aktive russische Unternehmen – nach russischem Recht verpflichtet ist, auf Verlangen mit russischen Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten.

Sechs Spalten sind mit sechs Jahreszahlen überschrieben und mit Informationen versehen.
Das georgische Innenministerium hat seine Kapazitäten zur Gesichtserkennung seit 2013 durch sechs Verträge ausgebaut. Die Ausschreibungsunterlagen sind hier einsehbar.

Automatisierte Repression

Mehrere Demonstrierende, die für diese Reportage interviewt wurden, haben sich während der Anhörungen zum ersten Mal in den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen und gaben zu, dass sie von der Präzision des Systems schockiert waren. „Ich bezeichne diese Kameras immer als ‚Seelenleser‘“, erklärt Simonishvili. „Dieser Zoom, den sie haben…“

„Levani (eine Freundin von mir) befand sich kaum am Rand des Bildausschnitts, aber die Kamera hatte so stark herangezoomt, dass jeder Gesichtsausdruck, jedes Lächeln sichtbar war. Das war unvorstellbar“, beschreibt Elene die Aufnahmen. Sie ist Forscherin, die sich mit Themen der Zivilgesellschaft beschäftigt und ein Jahr lang im Auftrag der Demonstrierenden die Aufnahmen von Protesten ausgewertet hat. Nino erinnert sich an einen Clip, der sich weit verbreitet hatte – die Kamera war so hochauflösend, dass der Text auf einem Blatt Papier in der Hand einer demonstrierenden Person vollständig lesbar war. In einem anderen Video war der Text auf dem Bildschirm eines Handys zu erkennen, den gerade jemand tippte.

Eine Person mit roter Kapuze und von hinten gefilmt liest einen Text von einem Blatt Papier
Ein Bild aus den Aufnahmen einer Kamera aus dem Jahr 2025. Es wurde in den sozialen Medien verbreitet und zeigt den Zoom einer Überwachungskamera auf eine bedruckte Seite.

Durch die Linse des Systems

Polyface 3.7.0, das neueste System-Update, das das georgische Innenministerium erworben hat, wurde Anfang Juni 2025 installiert. Zu diesem Zeitpunkt haben die massenhaften Identifizierungen aus der Ferne und die Ahndung von Verstößen bereits begonnen. Polyface basiert auf einem Deep-Learning-Algorithmus zur Bilderkennung, der von 3DiVi entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um ein weiteres russisches KI-Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Nowosibirsk hat und von einem russischen Staatsfonds für Risikokapitalanlagen unterstützt wird. Die Technik hinter Polyface 3.7.0 macht selbst bei schlechten Lichtverhältnissen hochauflösende Aufzeichnungen von großen Menschenmengen und kann individuelle Gesichter selbst unter Masken oder bei teilweiser Bedeckung identifizieren.

Aus der Ausschreibung geht hervor, dass das georgische Ministerium ausdrücklich Lizenzen für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen angefordert hat; bis 2025 war das System auf 30 gleichzeitige Nutzer*innen begrenzt. Diese Änderung impliziert einen gestiegenen Bedarf zur Überwachung von Demonstrationen seitens des Ministeriums.

Um Gesichter mit Identitäten abzugleichen, nutzt das System die „Unified Information Bank“, eine Datenbank, die Zugriff auf Fotos aus dem georgischen Melderegister bietet. Die Software kann zudem Suchvorgänge anhand von zusätzlichen Bildern aus sozialen Medien und anderen externen Quellen durchführen, die dem System eingespeist werden – eine Funktion, die das Ministerium 2024 angefordert hat. Das neue Feature deutet auf einen Einsatz des Systems zur plattformübergreifenden Überwachung hin.

Durch den Abgleich von zuvor nicht veröffentlichtem Videomaterial der Überwachungskameras mit den Spezifizierungen der Ausschreibung seitens der georgischen Regierung und den öffentlich zugänglichen Unterlagen von Polyface können drei Einsatzmöglichkeiten der Software identifiziert werden:

  • Automatisierte Identifizierung: Polyface scannt eine Live-Übertragung der Überwachungskameras, wählt jedes suchbare Gesicht in der Menschenmenge aus und setzt es für einige Sekunden in den Fokus – lang genug, um ein Foto abzuspeichern, mit dem die Person identifiziert werden kann. Anschließend wechselt das System zum nächsten Gesicht. Dieser Vorgang läuft kontinuierlich ab, ohne dass ein Mensch die Kamera bedient.
  • Gesteuerte Suche: Die manuelle Steuerung einer Kamera wird von einem Menschen übernommen: Die Person richtet die Kamera auf ein Gesicht, zoomt heran und gleicht das Bild des Gesichts in Echtzeit mit der Datenbank ab. Der Vertrag von 2018 sieht vor, 30 individuellen Nutzer*innen gleichzeitig Zugang zu geben. Der Vertrag von 2024 hebt diese Nutzungsbeschränkung auf.
  • Warnmeldungen zu Zielpersonen: Eine Liste von Personen von Interesse – Aktivist*innen, Organisator*innen von Protesten, Demonstrant*innen, die mit Bußgeldern belegt wurden, oder Personen, die bei früheren Razzien identifiziert wurden – wird vorab in das System geladen. Wenn eine Kamera eine Zielperson von dieser Liste entdeckt, markiert Polyface die Person sofort. Diese Funktion ist seit der ursprünglichen Anschaffung im Jahr 2013 Teil des Systems.

Der Clip zeigt, wie sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch bewegt. Sie verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern – wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.
Videoclip 1

Im ersten Videoclip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.

Der Clip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.
Videoclip 2

Im zweiten Videoclip bewegt sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch und verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.

Beide Vorgänge entsprechen den dokumentierten Fähigkeiten von Polyface; es gibt keinen technischen Grund, der verhindern würde, dass sie parallel auf verschiedenen Kameras oder zu unterschiedlichen Zeiten ablaufen.


Unterdrückung durch Unsicherheit

Elene hat erlebt, wozu die Kameras fähig sind. Dass die Behörden im Nachhinein Aufnahmen von dem Zeitraum durchforsten könnten, zu dem sie an Protesten teilgenommen hat, lässt sie nicht mehr los. Eine Geldstrafe kann jeden Moment eintreffen – eine weitere Belastung, zusätzlich zu ihrer Erwerbslosigkeit und allem anderen, mit dem ihre Familie zu kämpfen hat.

Schon früh richten Aktivist*innen Hilfsfonds ein: Menschen spenden Geld, die Fonds begleichen die Strafzahlungen, und der Protest kann weitergehen. „Anfangs fühlte sich ein Bußgeld fast wie ein Abzeichen an – die Leute sammelten Geld für einen, es herrschte Solidarität“, sagt Elene. Dann konfisziert die Regierung die Konten und die Demonstrierenden sind wieder auf sich gestellt. „Ich habe diese Zeit genau beobachtet. Manche Menschen konnten überhaupt kein Geld aufbringen – Leute in Rente, Barkeeper*innen, Arbeiter*innen, Menschen, die von Sozialhilfe leben. Am Ende nahmen manche von ihnen Kredite auf.“

Da die Bußgelder erst Wochen oder sogar Monate später eintreffen, wird den Teilnehmenden klar, dass das Demonstrieren keine zeitlich begrenzte Handlung mehr ist. Sie wird zu einem permanenten, stets durchsuchbaren Datensatz innerhalb der Überwachungsinfrastruktur. „Die Software identifiziert nicht nur den Menschen – sie kann seine komplette Protestgeschichte rekonstruieren: wann jemand angekommen ist, wie lange die Person blieb, wie oft sie zurückkam. Sobald jemand bei einer Demonstration identifiziert wurde, kann das System ihn bei jeder anderen Veranstaltung mit Videoüberwachung ausfindig machen“, erklärt Giorgi Lubaretsi, ein georgischer Cybersicherheitsexperte.

Der Abschreckungseffekt zeigt Wirkung

Elene stellt fest, dass ihr Wissen darüber, wie leistungsfähig die Kameras sind, einen Einfluss darauf hat, wie sie sich durch die Stadt bewegt. „Ich bin schon lange nicht mehr durch das Parlamentsviertel gelaufen, nicht einmal bei Tageslicht. Die Dichte an Kameras dort ist enorm, deshalb nehme ich einen längeren Weg zur Arbeit. Einmal war die Straße wegen der Proteste bereits gesperrt, und ich habe aus Angst trotzdem den Tunnel genommen, um hinüberzukommen“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich habe meine Kommunikation auf Facebook komplett eingestellt. Alles läuft jetzt über Signal. Ich spreche kaum noch mit jemandem auf öffentlichen Plattformen.“

Eine Grafik veranschaulicht Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.
Die Anordnung von 46 Kameras auf der Rustaveli-Allee.

Mehrere Demonstranten berichten, wie sie aus Angst vor einer Identifizierung aufgehört haben, Parolen zu skandieren, Trillerpfeifen zu benutzen, Plakate hochzuhalten, Fotos zu machen oder sogar auffällige Kleidung zu tragen.

„Ich wurde paranoid. Sobald ich das Haus verließ, verdeckte ich mein Gesicht. Ich trug unauffällige Kleidung und hatte trotzdem das Gefühl, identifiziert werden zu können“, beschreibt die 22-jährige Tamuna, eine Studentin und regelmäßige Demonstrantin, ihre damaligen Gefühle. „Keine Trillerpfeifen mehr, keine Plakate mehr. Ich vermied es, mit bestimmten Leuten zu sprechen oder in ihrer Nähe zu stehen – solche, von denen ich dachte, dass der Staat sie im Auge hat. Ich ging auch nicht mehr zu den Demonstrationen, weil an den Kreuzungen, an denen die Demonstrationszüge vorbeikamen, mittlerweile zu viele Kameras installiert waren. Ich meide diese Gegend immer noch, selbst bei Tageslicht.“

Etliche Kameras an einer Säule
Überwachungskameras am Torbogen des Parlaments.

Die Masken, die Demonstrierende zum Schutz vor den Überwachungskameras vermehrt trugen, fangen an, die Demonstration anonymer zu machen. Die Teilnehmenden können in der Menge nicht mehr ihre Freund*innen ausmachen. Die Maßnahme, die eigentlich dem Eigenschutz dienen sollte, sorgt selbst für Beunruhigung. „Als alle anfingen, Masken zu tragen, bekam ich auf dem Rustaveli-Platz Angst. Man sieht keine Gesichter mehr, man verliert den Kontakt, man erkennt die Leute nicht mehr. Das ist sehr belastend“, sagt Nino.

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Die abschreckende Wirkung der intensiven Überwachung führt zu einer geringeren Bereitschaft der Menschen, an den Protesten teilzunehmen. „Das Ausmaß hat sich enorm verändert“, bestätigt Nino. „Als dann auch noch die Gelder beschlagnahmt wurden und keine Hoffnung mehr auf Hilfe bestand, kamen weitaus weniger Menschen auf die Straße.“

Tamuna blickt zurück auf ihren Optimismus zu Beginn der Proteste: „Ich hatte das Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen – das hatte für mich eine enorme Bedeutung. Ich habe fünf Tage pro Woche an den Protesten teilgenommen, ohne Ausnahmen.“ Doch der Einsatz des Überwachungssystems bringt eine drastische Änderung mit sich: „Als ich hörte, dass das Gericht Kameraaufnahmen nutzt, um Personen zu identifizieren, war meine erste Reaktion Wut. Wut darüber, beobachtet zu werden und ungerecht bestraft zu werden. Dann setzte allmählich die Angst ein. Ich änderte meinen Weg zu den Protesten. Ich begann, mein Gesicht zu verhüllen. Dann wurde auch das Verhüllen des Gesichts unter Strafe gestellt. Ich wollte die Strafen vermeiden, ich musste sie vermeiden. Diese Angst war einer der Hauptgründe, warum ich aufhörte, hinzugehen. Es war nicht meine Entscheidung.“

Elene beschreibt die Schuldgefühle, die darauf folgten: „Als ich aufhörte, zu den Demonstrationen zu gehen, schämte ich mich, als hätte ich mich wie ein feiges Kind verhalten. Anfangs konnte ich nicht einmal mit Freund*innen darüber sprechen.“

Der Beamte Shako erlebte ein ähnliches Trauma. Als das Blockieren von Straßen oder Gehwegen zu einer Straftat wurde und er hört, dass Kameras mit Gesichtserkennungssoftware die Demonstrierenden identifizierten, fällt seine Entscheidung schnell. Mit drei kleinen Kindern zu Hause kann er nicht länger das Risiko rechtfertigen, durch eine Verhaftung möglicherweise länger von ihnen getrennt zu werden.

Erekle, ein Lehrer aus Tiflis, ergänzt das Bild einer sich wandelnden Stimmung unter den Demonstrierenden. „Monatelang war ich fast jeden Tag dabei. Jetzt gehe ich nur noch selten“, sagt er. „Als das Blockieren der Straße unter Strafe gestellt wurde, bin ich auf den Gehweg ausgewichen. Als das Gesetz gegen Demonstrationen auf Gehwegen kam, habe ich mich noch weiter zurückgezogen. Es fühlt sich an wie ein Rückzug im Krieg. Aber das ist nicht das Ende der Schlacht. Sie [die Regierung] haben es immer noch nicht geschafft, das Feuer zu löschen.“

Viele Menschen in einer Straße bei Nacht, über ihnen hängt Weihnachtsschmuck der zwischen den Häusern aufgespannt wurde
Seit bald 600 Tagen demonstrieren die Menschen in Tiflis.

Die moralische Distanz zwischen jenen, die es weiterhin riskieren, an den Protesten teilzunehmen, und jenen, die es sich nicht mehr leisten wollen oder können, wird dabei immer größer. Seit mehr als anderthalb Jahren ist diese Situation für viele Menschen in Tiflis der Alltag.

Luka, der Winzer, geht immer noch regelmäßig zu den Protesten und ist wütend auf Menschen wie Nino, die damit aufgehört haben. „Ehrlich gesagt bin ich überrascht von Leuten, die wegen der Bußgelder nicht mehr hingehen. Hätten sie sich damals nicht einschüchtern lassen, als Masken noch erlaubt waren [um Kameras zu vermeiden], das Rumstehen auf den Gehwegen noch erlaubt war und es noch tausend Auswege gab, stünden wir heute stärker da.“

„Die Leute, die immer noch dort stehen, haben sich so weit von uns entfernt, sind so verletzt“, entgegnet Elene. Erekle fügt hinzu: „Das System verändert die Art und Weise, wie wir protestieren. Manchmal bremst es uns aus, spaltet uns oder versucht, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken. Die Gesellschaft zerbricht leichter als ein Pfirsich.“

Der demokratische Schein

Gesichtserkennungssysteme sind kein Alleinstellungsmerkmal autoritärer Staaten. Die gleiche Infrastruktur existiert in Städten überall in Europa und darüber hinaus. Der Unterschied liegt – fürs Erste – im politischen Willen. In Georgien führt er dazu, dass Proteste unterdrückt und zum Schweigen gebracht werden.

Eto Buziashvili, Forscher am Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council in Washington, USA, fügt dem Bild eine strategische Dimension hinzu: „Papillon ist ein zentraler Bestandteil der russischen Sicherheitsinfrastruktur. Die Integration dieser Art biometrischer Technologie aus Russland in die nationale Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit Georgiens dar. Der Einsatz feindlicher KI-Systeme ist ein Mechanismus zur langfristigen Dominanz der Informationsfreiheit von Bürger*innen eines anderen Landes.“

Buziashvili identifiziert zwei unterschiedliche Risiken: „Integritätsangriffe könnten darin bestehen, Software so zu programmieren, dass bestimmte Personen ‚ignoriert‘ werden – beispielsweise ausländische Geheimdienstmitarbeitende eines feindlichen Landes –, während gleichzeitig eine detaillierte Karte der Machtstrukturen im Gastland entsteht: von hochrangigen Beamt*innen bis zu bürgerlichen Aktivist*innen. Politische Dissident*innen können gleichzeitig gezielt ins Visier genommen werden.“

In diesem Fall ist der Einsatz importierter Technologie zur Beeinflussung der Regierungsgeschäfte nachvollziehbar. Buziashvili erinnert an den russischen Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, als der georgische Internetverkehr über russische Server umgeleitet wurde – eine Taktik zur Isolierung der georgischen Regierung. „Wenn ein Gegner Zugang zu Datenbanken erhält, die für die Gesichtserkennung verwendet werden, kann er sie zur Erstellung von Geheimdienstprofilen nutzen. Es gibt einen tragischen Präzedenzfall: Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, erhielten sie auch Zugang zu den biometrischen Systemen, die die USA errichtet hatten, und nutzten sie, um ebenjene Afghan*innen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hatten.“

Elene hat Monate damit verbracht, das Filmmaterial aus den Überwachungskameras zu sichten. Ob russische Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen, ist bisher nicht bestätigt. Doch für sie reicht schon die Möglichkeit, um ihr Angst zu machen: „Der Gedanke, dass ein anderes Land – und ausgerechnet Russland – meine biometrischen Daten haben könnte. Ich weiß nicht, was sie damit anstellen werden. Wir schlagen denselben Weg ein wie Russland. Das Ziel dieser Art von totaler Kontrolle ist es, dass ein Mensch ständig Angst empfindet, dass in ihm bei jeder Handlung, selbst der legitimsten, das Gefühl aufkommt, etwas Illegales, Falsches, Ungerechtes zu tun.“

Die Geldstrafen sind nur der Anfang. Auf dem Bürgersteig zu stehen, ohne sich vorher bei der Regierung angemeldet zu haben, ist mittlerweile ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Der Preis für das Teilnehmen an einer Demonstration in Georgien wird nicht mehr mit Geld gebüßt, sondern mit Freiheit.

Was auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die fundamentalste Frage der postsowjetischen Zeit Georgiens: Welchen Weg will das Land einschlagen? Seit den frühen 1990er-Jahren, als das Land die Unabhängigkeit von der Sowjetunion errungen hatte, und seit der Rosenrevolution von 2003, die zum Rückzug des Präsidenten Eduard Schewardnades führte, wurde diese Frage nicht mehr so heftig diskutiert. Was die Kameras letztlich aufzeichnen, sind keine Unruhen. Es handelt sich um die Verteidigung des verfassungsmäßigen Rechts, zu fordern, dass Georgien an seiner europäischen Zukunft festhält, für die sich seine Bürger*innen ausgesprochen haben.

Auch nach fast 580 Tagen versammeln sich jeden Abend weiterhin Hunderte, wenn nicht Tausende, um auf der Rustaveli-Allee zu protestieren – und jede einzelne Person wird beobachtet. „Früher war ihre Kapazität begrenzt, sie konnten vielleicht 2.000 Menschen aktiv überwachen“, schätzt Nino. „Diese neuen Kameras geben ihnen unbegrenzte Kapazität. Selbst eine ‚unbedeutende‘ Person kann nun kostengünstig verfolgt werden. Das ist das Beängstigende daran: Es spielt keine Rolle mehr, wie harmlos dein Verhalten ist.“

Um die Demonstrierenden vor polizeilichen oder juristischen Maßnahmen oder Folgen zu schützen, wurden Namen und persönliche Details verändert, sodass sie nicht identifiziert werden können. Eine englischsprachige Fassung findet sich hier.


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25.06.2026 17:06

Bürger:innen stellen digitale Anträge und die Verwaltung bearbeitet sie. Damit sie an der richtigen Stelle ankommen, braucht es eine Transport-Infrastruktur. Bund und Länder haben sich nun auf eine Lösung dafür geeinigt und wollen sie bundesweit ausrollen. Scheitern könnte das jedoch schon an den Landesgrenzen.

Rohre für die Rohrpost, auf denen "supply" und "return" steht
Einigung von Bund und Ländern: damit Anträge genau dort ankommen, wo sie hingehören (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Unsplash / Malcolm Choong

Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.

Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.

Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.

Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.

Wie verbindlich ist die Verpflichtung?


Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.

Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.

Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.

Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.

FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.

Vendor-Lock-in im Kleinen


Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.

Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.

Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“

Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.

Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.

Teure Doppelstrukturen


Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.

Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.

Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.

Am liebsten morgen


Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.

Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.


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25.06.2026 16:40

Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt.

Zwei Portraits: Eine Person mit schulterlangen, blonden Haaren vor einer Betonwand, rechts eine Person mit kurzen Haaren und Brille vor einer Bücherwand
Die scheidende und der neue BfDI: Louisa Specht-Riemenschneider und Moritz Hennemann – Alle Rechte vorbehalten: Specht: Johanna Wittig, Hennemann: Julian Vogel

Der Bundestag hat heute Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er wurde von der Unions-Fraktion vorgeschlagen und erhielt 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen. Der Jurist folgt damit auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach gut zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgibt.

Hennemann ist seit 2023 Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Für wissenschaftliche Veröffentlichungen wurde der 1985 geborene Jurist mehrfach mit rechtswissenschaftlichen Auszeichnungen geehrt.

In seiner Publikationsliste finden sich neben zahlreichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch zahlreiche Texte zu Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act und dem Data Governance Act. Expertise zum Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Aufgabenfeld des BfDI gehört, hat der Jurist nicht vorzuweisen.

Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes, der Daten als ökonomisches Gut sieht und die Nutzung von Daten für Innovation und Geschäftsmodelle betont. In einem Gastbeitrag in der FAZ begrüßte er Ende 2025 das Digital-Omnibus-Gesetzespaket der EU, das von Datenschutzbehörden, Forscher:innen und Zivilgesellschaft als Angriff auf die KI-Verordnung und die DSGVO kritisiert wird.

Verfechter einer „Datenrealpolitik“


Moritz Hennemann veröffentlichte in der Vergangenheit mehrfach gemeinsam Texte mit Louisa Specht-Riemenschneider. 2022 sprachen sie sich etwa in einem gemeinsamen Gastbeitrag in einem Background-Newsletter des Tagesspiegel für eine „Datenrealpolitik“ aus. Darin beschrieben sie „die Bildung effizienter und resilienter globaler Daten(handels)ökosysteme“ als „eine Zukunftsfrage der freien Welt“.

Auch die scheidende BfDI war vor ihrem Amtsantritt Jura-Professorin und gilt als Vertreterin eines innovationsorientierten Datenschutzes. In Fragen der Gesundheitsdigitalisierung etwa positionierte sie sich deutlich kompromissbereiter als ihr Vorgänger Ulrich Kelber. Sie betonte jedoch auch die Notwendigkeit, Schutzlücken im Datenschutz zu schließen und verwies dabei regelmäßig auf Databroker-Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk.

Mit dem Datenbarometer rief Specht-Riemenschneider eine wiederkehrende Erhebung zu Einstellungen der Bevölkerung zu unterschiedlichen Datenthemen ins Leben und forderte erst kürzlich die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes. In der Debatte um eine Harmonisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland sprach sie sich für eine Zentralisierung der Aufsicht über die Wirtschaft bei ihrer Behörde aus. Pläne der Bundesregierung, ihrem Haus die Datenschutzaufsicht über den Bundesnachrichtendienst zu entziehen, kritisierte sie.

Eine öffentliche Ausschreibung oder ein anderweitig transparentes Verfahren für die Nachbesetzung der BfDI-Stelle fand nicht statt.


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25.06.2026 16:05

Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren.

Drei Personen halten ein Papier in die Kamera
Missbrauchsbeauftragte, Innenminister und BKA-Präsident präsentieren das Bundeslagebild "Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen". (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bernd Elmenthaler

Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.

Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.

Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Die Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.

Drastischer Rückgang befürchtet



Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.

Auch die Innenminister von der Länder warnen. Letzte Woche schrieben sie auf ihrer Konferenz: „Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte droht ein massiver Einbruch bei der Aufdeckung solcher Straftaten. Hiermit droht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust.“

Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.

Sorge unberechtigt



Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:



Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:



Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.

Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“

Kein konkreter Zusammenhang



Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.

Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“

Die Hälfte Falschmeldungen



Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.

Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“

Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.

Präsidentin gegen Parlament



Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.

Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.

Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.

Politische Sackgasse



Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.

Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.

Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.

Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.

Update (26.06.): Wir haben das Statement der Innenministerkonferenz ergänzt.




Hier die Dokumente in Volltext:



  • Datum: 22. Juni 2026
  • Von: Bundesministerium des Innern
  • An: Donata Vogtschmidt, MdB
  • Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
  • Hier: Arbeitsnummer 6/186


Schriftliche Frage Monat Juni 2026


Frage



Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?

Antwort



Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:

NCMEC-Hinweiseingänge 2026



Monat Januar Februar März April Mai
strafrechtlich nicht relevant 9.832 7.121 6.898 5.960 6.636
strafrechtlich relevant 10.985 14.411 12.071 9.613 7.775
Gesamt 20.817 21.472 18.969 15.573 14.351



Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.



  • Datum: 25. Juni 2026
  • Von: Bundeskriminalamt
  • An: netzpolitik.org



Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:


Jahr Gesamt NCMEC DSA
2023 180.287 180.287 -
2024 207.030 205.728 1.302
2025 221.544 220.141 1.403



Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:


Jahr 2026 Januar Februar März April Mai
Gesamt 20.888 21.536 19.054 15.643 14.463
Quote strafrechtliche Relevanz 53% 67% 64% 62% 54%


Auslaufen



Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.

Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.

Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html

Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.


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