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Die Suchergebnisse von Google sollen in Europa bald anders aussehen. Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals zwei Strafen gegen Google verhängt. Obwohl es um verhältnismäßig wenig Geld geht, dürfte die Entscheidung in den USA trotzdem für Unmut sorgen.

Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen Googles Suchergebnisse in Europa bald sichtbar anders aussehen. Erstmals hat die Behörde zwei Strafen gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verhängt. Wegen wettbewerbswidrigem Verhalten in der Suche und im Play Store muss der Konzern insgesamt 890 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Zudem muss Google seine Produkte anpassen, um faire Bedingungen im Wettbewerb zu schaffen.
Es ist das dritte Mal, das die Kommission Strafen im Rahmen des DMA verhängt. Bisher trafen sie Meta und Apple. Das Gesetz soll verhindern, dass große Digitalkonzerne ihre Position nutzen, um Wettbewerber zu benachteiligen und Nutzer:innen an das eigene Ökosystem zu binden.
Eigene Dienste in der Suche bevorzugt
Die erste Strafe in Höhe von 460 Millionen Euro erhält Google, weil das Unternehmen in seiner Suchmaschine nach Auffassung der Kommission eigene Angebote bevorzugt. Wer nach Hotels oder Flügen sucht, bekomme in der Google-Suche zunächst Googles eigene Vergleichsdienste präsentiert. Andere Angebote von Anbietern wie Skyscanner oder Booking.com seien weniger sichtbar.
In Zukunft muss Google seine Suchergebnisse so gestalten, dass eigene und konkurrierende Dienste gleich behandelt werden. Das Unternehmen kann dafür entweder die Sichtbarkeit konkurrierender Angebote erhöhen oder die der eigenen Dienste reduzieren, erklärt die Kommission. „Jeder Dienst, der auf Auffindbarkeit im Netz angewiesen ist, leidet unter Googles Verhaltensweise“, kommentiert Felix Styma, Koordinator der „Initative for Neutral Search“.
Die Entscheidung geht deutlich weiter als das frühere Verfahren gegen Google Shopping im Jahr 2017. Dieses stammte noch aus der Zeit vor dem DMA und handelte dem US-Konzern eine Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro sowie Anpassungen der Suchergebnis-Seiten ein. Nun sind jedoch auch Maps, Übersetzungen, Spiele und Sportergebnisse betroffen.
Zuletzt zeigte sich das an der Fußball-Weltmeisterschaft: Wer nach den aktuellen Ergebnissen eines Spiels suchte, bekam viele Informationen direkt in der Google-Suche angezeigt. Damit klickten Nutzer:innen nicht mehr auf andere Angebote wie zum Beispiel die Seite Kicker. Darin sieht die Kommission eine Verzerrung des Wettbewerbs und einen Verstoß gegen den DMA.
Auch europäische Unternehmen und die Zivilgesellschaft fordern schon lange von der Kommission, den DMA hier umzusetzen, diese Praktik zu bestrafen und einen fairen Wettbewerb herzustellen.
Google Play schränkt App-Anbieter ein
Die zweite Strafe betrifft Verstöße im Zusammenhang mit dem Google Play Store für mobile Geräte und beträgt 430 Millionen Euro. Nach dem DMA müssen Entwickler ihre Kund:innen kostenlos auf alternative Kaufmöglichkeiten hinweisen und weiterleiten dürfen, etwa auf eigene Webseiten oder andere App-Stores. App-Anbieter seien jedoch sowohl technisch als auch vertraglich daran gehindert worden, Nutzer:innen über günstigere Angebote außerhalb des Play Stores zu informieren oder dort Verträge abzuschließen.
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Zwar dürfe Google für die Vermittlung neuer Kund:innen grundsätzlich eine Provision verlangen, teilt die Kommission mit. Die Höhe der verlangten Gebühren sowie deren Laufzeit gingen jedoch über das hinaus, was mit dem DMA vereinbar sei.
Google hat bereits Änderungen angekündigt
Das Verfahren wurde vor zwei Jahren eröffnet. Seitdem gibt es einen konstanten Austausch zwischen der Behörde und dem Unternehmen: Die Kommission berichtet von 80 bis 90 Treffen mit Google.
Wie die Kommission erklärt, hat Google bereits mehrere Änderungen vorgeschlagen und teilweise getestet. Dazu gehören Anpassungen bei der Darstellung eigener Dienste in der Suche sowie Änderungen bei Sportinhalten und Werbeanzeigen.
Auch bei den Regeln für externe Kaufangebote im Play Store habe Google erste Anpassungen vorgenommen. Die EU-Kommission bewertet dies als Fortschritt, will jedoch prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich den Anforderungen des DMA genügen.
Besonders relevant ist die Entscheidung für Googles im Vorjahr eingeführte KI-Suche. Zwar waren die KI-Übersichten noch nicht Teil des eigentlichen Verfahrens. Nach Angaben der Kommission gelten die nun festgelegten DMA-Prinzipien künftig aber auch für diese Funktionen. Google darf also auch in KI-generierten Antworten eigene Dienste nicht bevorzugen.
Mehrere Studien haben bereits gezeigt, dass die KI-Übersicht von Google und generell Chatbots das Nutzungsverhalten beeinflussen. Klassische Internetangebote bekommen immer weniger Klicks ab, was das Geschäftsmodell vieler Medien und sonstiger Online-Dienste gefährdet.
0,22 Prozent des Jahresumsatzes
Google muss innerhalb von 60 Tagen Änderungen vornehmen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen.
Im Vergleich zu dem Umsatz des Unternehmens fällt die heutige Strafe allerdings ohnehin gering aus: Sie beträgt 0,22 Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes, teilt die Kommission mit. Für die Höhe der Strafe berücksichtige Brüssel die Schwere und Dauer der Verstöße, es sei aber keine „Mathematik“, sagte eine Kommissionsbeamtin gegenüber Journalist:innen. Der DMA selbst erlaubt Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.
Die grüne EU-Abgeordnete Alexandra Geese äußerte sich enttäuscht über die Höhe der Strafe. Diese stehe „in keinem Verhältnis“ zu dem Schaden, den Google der europäischen Wirtschaft zugefügt habe.
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Google kann gegen die Entscheidungen vor Gericht vorgehen. Ob das Unternehmen diesen Weg wählt, bleibt vorerst offen. Der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber äußerte sich der Spitzenmanager Kent Walker jedenfalls kritisch über die Entscheidung. Dies werde nicht den fairen Wettbewerb fördern, sondern zu einer Verschlechterung der Produkte führen. Die Beschwerde sei „von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer“ vorangetrieben worden, so Walker. Etwaige Änderungen am Produkt würden zu Lasten europäischer Unternehmen und Verbraucher gehen, so der Google-Manager.
Seitens der US-Regierung sind negative Reaktionen auf die heutige Entscheidung zu erwarten. In der Vergangenheit bezeichneten Regierungsvertreter den DMA offen als „Handelshemmnis“. Medienberichten zufolge wurde die Entscheidung monatelang aufgehalten, mutmaßlich, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Die Kommission bestätigte heute, dass sie vor der offiziellen Verkündung der Entscheidung sowohl Google als auch der US-Regierung Bescheid gab.
Gleichzeitig startet derzeit ein „Digitaldialog“ zwischen der Kommission und den USA. Die Kommission beharrt darauf, dass EU-Gesetzgebung nicht zur Verhandlung steht. Die USA hingegen wollen genau darüber sprechen.
„Längst überfällig“
In Europa fallen die Reaktionen auf die Strafen hingegen positiv aus. Max Bank von der NGO Rebalance Now bezeichnet die Strafe als „richtig und längst überfällig“. Nur mit entschlossenen Maßnahmen lasse sich die „übermäßige Marktmacht von Big Tech“ wirksam begrenzen.
Der Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbands BEUC, Agustín Reyna, begrüßt die Strafen ebenfalls: „Google hat die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher:innen eingeschränkt und den fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten untergraben. Es war höchste Zeit, dass die Kommission das Gesetz durchsetzt.“
Dass die Strafe auf sich warten ließ, kritisiert Felix Duffy von LobbyControl: „Statt ihre eigenen Regeln zeitnah durchzusetzen, lässt sich die EU offenbar aus den USA unter Druck setzen und schwächt damit den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie demokratische Grundprinzipien.“
Fest steht, dass die Kommission in diesem Verfahren die Frist des DMA deutlich überschritten hat: Eigentlich müsste ein Verfahren nach zwölf Monaten zum Abschluss kommen. Die Kommission antwortet auf den Vorwurf, dass sie Google noch etwas Zeit geben wollte, um Lösungen vorzuschlagen, die mit dem Digitalgesetz vereinbar waren. Die Einhaltung des Gesetzes sei das höchste Ziel der Behörde, nicht das Verhängen von Strafen.
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Jüngst hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz drastisch einzuschränken. Nun zeigt ein Bericht des MDR, dass Innenminister Dobrindt noch viel weiter gehen will, um staatliches Handeln im Geheimen zu belassen.

Das Bundesinnenministerium (BMI) will offenbar weit stärker am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sägen, als bisher bekannt war. MDR-Recherchen zufolge will das Ministerium die Auskunftsrechte von Abgeordneten und Medien beschneiden, Online-Plattformen wie FragDenStaat ausschalten und zudem die Aufsicht- und Beschwerdestelle abschaffen. Das sollen bislang unbekannte Vermerke aus dem BMI von Anfang Februar 2026 belegen, die dem MDR vorliegen.
Demnach schlägt das BMI unter Alexander Dobrindt (CSU) vor, die Rechte von Abgeordneten und Journalist:innen einzuschränken. Laut Vermerk könnten sich diese entweder auf das Presserecht oder auf ihre parlamentarischen Auskunftsrechte berufen, um an staatliche Informationen zu gelangen. Bereits der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, den Zugang nur noch natürlichen Personen zu gewähren, die „ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“.
Aus Sicht des BMI handelt es sich dabei um eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“, für die es eine „Klärung“ brauche, schreibt der MDR. Worauf das BMI abzielt, ist jedoch gravierend: Zwar können Abgordnete weiterhin etwa Kleine Anfragen oder Journalist:innen Presseanfragen stellen. Ein Recht auf eine inhaltlich substanzielle Antwort oder auf die Herausgabe behördlicher Unterlagen ist damit, anders als beim IFG, indes nicht verbunden.
Frontalangriff auf FragDenStaat
Zudem drängt das BMI laut MDR darauf, eine Identifikationspflicht für Menschen einzuführen, die IFG-Anträge stellen. In einem Vermerk macht das BMI klar, was hinter diesem Wunsch steckt: „Frageportale wie ‚Frag den Staat’ könnten demnach nicht weiterhin als ‚Strohmann’ eingesetzt werden“, zitiert der MDR aus dem Papier. Erst an zweiter Stelle werde die Sorge genannt, dass automatisierte oder KI-generierte Anträge in großer Menge gestellt werden könnten, womöglich auch von feindlichen ausländischen Staaten.
Die Online-Plattform FragDenStaat bietet seit dem Jahr 2011 einen niedrigschwelligen Zugang zum IFG und macht es einfach, Anträge an die richtigen Behörden zu stellen. Eigenen Angaben zufolge hat die Transparenzplattform mehr als 130.000 Menschen geholfen, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten.
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Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, wertet die Vorschläge aus dem BMI als Frontalangriff. „Alexander Dobrindt will FragDenStaat ausschalten“, sagt Semsrott zu netzpolitik.org. Dem Innenminister gehe es darum, sich öffentlicher Kontrolle zu entledigen. „Wenn er mit seinem Vorhaben durchkommt, ist das IFG tot“, sagt Semsrott.
Anwendungsbereich verengen, Aufsicht abschaffen
Auch an anderer Stelle möchte das BMI das IFG schwächen. Dem MDR nach will es die Bereiche Forschung und Lehre pauschal vom IFG ausnehmen sowie laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem Anwendungsbereich lösen. Auskunft erhielt man gegebenenfalls also erst, wenn ein Gesetz beschlossen ist.
Weitere Einschränkungen wünscht sich das BMI zudem dabei, welche Behörden welche Dokumente liefern müssen. Demnach sollen Ämter keine Dokumente und Unterlagen mehr herausgeben dürfen, die nicht bei ihnen entstanden sind. Antragsteller:innen müssten also jede Behörde einzeln abklappern, um an die gewünschten Informationen zu kommen. Dies würde den Prozess nicht nur mühseliger, sondern auch teurer machen, da die Gebühren für IFG-Anfragen steigen sollen.
De facto abschaffen will das BMI auch die Kontrolle, indem es vorschlägt, ein Referat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen. An diese im IFG verankerte Stelle können sich alle wenden, die ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansehen. Zudem kontrolliert der Bundesbeauftragte auch andere Bundesbehörden, wie sie mit dem IFG und Anfragen umgehen.
Der Angriff von Innenminister Dobrindt auf demokratische Rechte sei „noch weitreichender als bisher befürchtet“, sagt Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte von Netzwerk Recherche und 2005 einer der zivilgesellschaftlichen Mitinitiatoren des Bundes-IFG. „Jetzt soll auch die unabhängige Kontrollinstanz, die über die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes wacht, ersatzlos gestrichen werden. Offenbar lässt es sich ohne Kontrolle ungestörter durchregieren“, sagt Redelfs.
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Deutschland fällt aus der Zeit
Das IFG garantiert seit zwei Jahrzehnten den Zugang zu amtlichen Dokumenten und Informationen auf Bundesebene. Es wird von Bürger:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Medien genutzt, um staatliches Handeln transparenter zu machen oder Skandale aufzudecken. Während EU-Länder wie Österreich zuletzt aufgeholt und nach zähem Ringen die Amtsverschwiegenheit abgeschafft haben, würde Deutschland also den Rückwärtsgang einlegen.
Grundsätzlich hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli beschlossen, das IFG massiv einzuschränken. Darauf folgte eine Protestwelle: Gegen die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung ist ein Bündnis aus über 100 Organisationen und Medien auf die Barrikaden gegangen, zugleich hat eine Online-Petition inzwischen fast 600.000 Unterschriften gesammelt. Heftige Kritik gab es auch von der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, die vor einem Rückschritt in eine Zeit des „verschlossenen Obrigkeitswissens“ warnen.
Dies ist offenkundig auch beim Juniorpartner in der Koalition angekommen: In einem Positionspapier der SPD-Fraktion, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat, stellen sich die Abgeordneten gegen den geplanten Kahlschlag. Zwar sei eine stellenweise Reform denkbar, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Allerdings dürfe es nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen, heißt es in dem Papier. „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“
Update, 15:30: Einschätzung von Manfred Redelfs wurde nachträglich eingefügt.
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Die Bundesregierung will den Geheimdiensten neue Befugnisse im bisher beispiellosen Ausmaß geben. Zugleich schwächt sie Betroffenenrechte, unabhängige Aufsicht und Möglichkeiten für Transparenz. Eine freiheitliche Demokratie kann sich diese unausgewogene und gefährliche Mischung nicht leisten.

Deutschland braucht angesichts der unbestritten gewachsenen Bedrohungen für unsere Freiheit von innen und außen leistungsfähige Nachrichtendienste. Ich habe nie einen Widerspruch darin gesehen, Grundrechte klar zu verteidigen und zugleich einen wehrhaften Staat zu verlangen.
Da Nachrichtendienste aber nun mal im Verborgenen arbeiten und dabei tief in Grundrechte eingreifen können, muss ihre Macht klar begrenzt und wirksam kontrolliert werden. Rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz sind Voraussetzung dafür, dass starke Nachrichtendienste dauerhaft legitim und handlungsfähig bleiben.
Beispiellose Befugnis-Erweiterung
Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums geht leider in eine andere Richtung. Er setzt zwar einige verbindliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und führt für bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle ein.
Zugleich erweitert er die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in bisher beispiellosem Ausmaß.
Dem stehen deutlich eingeschränkte Betroffenenrechte, eine geschwächte Kontrolle und ein nahezu flächendeckender Rückzug bei der Informationsfreiheit gegenüber. Die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deswegen zu Recht vor deutlichen Zweifeln an der Verfassungskonformität.
Unabhängige Kontrolle geschwächt
Der Gesetzentwurf verlagert wesentliche Zuständigkeiten von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der G‑10-Kommission zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Die Begründung dafür überzeugt nicht.
Stattdessen gehen über Jahrzehnte aufgebautes Fachwissen, institutionelles Gedächtnis und die Erfahrung aus hunderten Kontrollen verloren, selbst wenn einige Mitarbeiter:innen die Behörden wechseln sollten.
Die BfDI hat aufgrund ihrer breiten Zuständigkeiten im Datenschutz auch den für die Kontrollen unerlässlichen technischen Sachverstand, der keinesfalls noch einmal – und parallel – beim UKRat aufgebaut werden kann.
Datenschutz-Aufsicht zweigeteilt
In Zukunft wäre die Datenschutzaufsicht im Sicherheitsbereich zweigeteilt. Der UKRat wäre zuständig für BND und BfV.
Die BfDI wäre weiterhin zuständig u.a. für Militärischen Abschirmdienst, Militärisches Nachrichtenwesen, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Polizei beim Deutschen Bundestag, Zollfahndung, Staatsschutzjustiz beim Generalbundesanwalt, Financial Intelligence Unit, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, sicherheitsrelevante Register, Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.
Wie soll das bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aussehen? Wie sollen unterschiedliche Kontrollmaßstäben bei vergleichbaren Tätigkeiten vermieden werden?
Verlagerung der Aufsicht unverantwortlich
Aus der Erfahrung aus meiner Zeit als Bundesbeauftragter weiß ich: Entscheidend für eine effiziente und starke Kontrolle sind Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugang zu allen relevanten Informationen und die Fähigkeit, Rechte im Konfliktfall durchzusetzen.
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Genau hier bleibt der Entwurf hinter dem Allernotwendigsten zurück. Der UKRat wird einem verweigerten Einsichtsrecht nichts entgegensetzen können. Damit entscheiden am Ende die Nachrichtendienste und ihre Fachaufsicht darüber, was überhaupt kontrolliert werden darf.
Der interne Streit im UKRat, in dessen Verlauf 2024 Mitglieder den UKRat verließen, offenbart grundlegende Schwächen. Dort wurden unklare Rollen, unzureichende Verzahnung von Vorab- und Nachkontrolle, starke Leitungsbefugnisse des Präsidenten und fehlende öffentliche Nachprüfbarkeit beklagt.
Diese Probleme müssen dringend gelöst werden, um die wichtige Vorabkontroll-Funktion des UKRats zu legitimieren und zu stärken. In dieser Situation wesentliche Teile der Datenschutzaufsicht zum UKRat zu übertragen wäre unverantwortlich.
Prüffelder vorher offenlegen
Eine völlig befremdliche Regelung im Gesetzentwurf ist das „Prüfprogramm“. Es soll vom UKRat den Nachrichtendiensten für zwei Jahre im Voraus zugeleitet werden, selbst spätere Änderungen sind mitzuteilen.
Eine Aufsicht, die alle ihre Prüffelder lange vorher offenlegen muss, verliert aber die wichtige Möglichkeit, notfalls auch kurzfristig und ohne Vorwarnung kontrollieren zu können. So kann sie auf aktuelle Entwicklungen nicht reagieren. Es drohen blinde Flecke bei potenziellen Missständen.
Neben der historisch beispiellosen Ausdehnung der Kompetenzen der Nachrichtendienste und dem Umbau der Aufsicht bliebe die Öffentlichkeit auch jahrelang ohne Auskunft über die Praxis der neuen Regeln. Denn der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats für seine neuen Aufgaben soll die Jahre 2028 bis 2030 umfassen und folglich frühestens 2031 erscheinen.
Fragwürdige Machtverschiebung
Zudem sollen Bundeskanzleramt oder Bundesinnenministerium Berichte ganz oder teilweise untersagen können – auch gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Mit der Idee von Unabhängigkeit ist das nicht zu vereinbaren.
Im Spannungs- und Verteidigungsfall will der Entwurf die Kontrolle zusätzlich reduzieren und Abstriche bei Datenpflege, Dokumentation und Protokollierung zulassen. In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig. Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich.
Noch weiter geht der neue „Zustimmungsfall“ des BND-Gesetzes: Er soll weitreichende Sonderbefugnisse und verringerte Kontrollen ermöglichen, ohne dass der Bundestag den Ausnahmefall als solcher beschließt. Das ist eine verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament.
Zwei Jahre ohne Schutz
Die BfDI verliert ihre Zuständigkeit für individuelle Eingaben Betroffener sofort mit Inkrafttreten Anfang 2027, während der Kontrollrat solche Ersuchen erst ab 2029 bearbeiten soll.
Gerade bei geheimen Maßnahmen können Betroffene ihre Rechte aber meist nicht selbst wahrnehmen. Die unabhängige Aufsichtsbehörde übernimmt deshalb eine verfassungsrechtliche Kompensationsfunktion. Die Bundesbeauftragte weist deswegen zu Recht darauf hin, dass eine Aussetzung dieser Schutzfunktion für zwei Jahre die Rechtmäßigkeit des gesamten Systems unterminiert.
Der Übergang der Aufsichtsfunktion ist schlecht bzw. überhaupt nicht geregelt. Die vorgesehene Austauschmöglichkeit zwischen BfDI und UKRat ist völlig unzureichend. Konkrete Erkenntnisse über bestehende Mängel oder drohende Verstöße drohen verloren zu gehen. Eine Anschlussregelung der Zusammenarbeit von UKRat und den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder (zuständig für die Landesämter für Verfassungsschutz) fehlt.
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Dies erweckt bei mir schon fast den Eindruck gezielter Sabotage der unabhängigen Aufsicht.
Geheimhaltung kein Selbstzweck
Der Referentenentwurf betrifft auch das Informationsfreiheitsgesetz, zusätzlich zu dem vom Koalitionsausschuss angedachten Verschlechterungen. Schon heute sind die Nachrichtendienste davon ausgenommen, Bürger:innen Informationen zur Verfügung stellen zu müssen. Künftig soll diese Bereichsausnahme ausdrücklich auch ihre Aufsichtsbehörden und den UKRat erfassen.
Zusätzlich sollen nachrichtendienstbezogene Informationen bei praktisch allen anderen Bundesstellen dem Informationszugang entzogen werden, sobald sie von einem Dienst stammen, dessen Tätigkeit abbilden oder Rückschlüsse darauf zulassen.
Damit würde aus einer institutionellen Ausnahme eine wandernde Sperrwirkung mit unklarer Begrenzung. Die Geheimhaltung folgt der Information durch die gesamte Bundesverwaltung. Eine einzelfallbezogene Prüfung, ob eine Veröffentlichung tatsächlich ein Sicherheitsinteresse gefährdet, findet nicht statt.
Gefährliches Legitimations-Defizit
Als Begründung nennt der Entwurf unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Möglichkeit, fremde Mächte könnten mit KI-gestützten Anfragen Behörden systematisch ausforschen.
Solche Risiken rechtfertigen Schutzvorschriften, Missbrauchsabwehr und die Schwärzung sensibler Angaben – aber keinen pauschalen Ausschluss unbedenklicher, historischer oder aufsichtsbezogener Informationen.
Informationsfreiheit ermöglicht Journalist:innen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft staatliches Handeln zu überprüfen. Da Betroffene wegen der Geheimhaltung kaum klagen können, ist öffentliche Kontrolle besonders wichtig.
Wenn der Staat den Diensten beispiellos mehr Befugnisse gibt, die Fachaufsicht schwächt und dann auch noch den Informationszugang massiv beschneidet, entsteht ein gefährliches Legitimationsdefizit des Rechtsstaats.
Gesetzentwurf verfehlt Balance
Der Rechtsstaat kann wehrhaft sein und dennoch seine Macht beschränken. Das für eine freie Gesellschaft notwendige Vertrauen in die wichtige Arbeit ihrer Nachrichtendienste entsteht nur durch klare Gesetze, wirksame Kontrolle und nachvollziehbare (öffentliche) Rechenschaft.
Diese Balance verfehlt der Referentenentwurf völlig.
Prof. Ulrich Kelber ist Diplom-Informatiker und Honorar-Professor für Datenethik. Er war Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Das französische Parlament hat sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geeinigt. Das wird die digitale Welt für junge Menschen nicht sicherer machen und gefährdet alle. Denn es bereitet den Weg für ein Internet, das nur noch mit Ausweiskontrolle zugänglich ist. Ein Kommentar.

Am gestrigen Dienstag hat sich das französische Parlament auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der jungen Menschen bis 15 Jahren Accounts auf sozialen Medien verbieten soll. Damit steuert Frankreich auch auf Alterskontrollen für alle zu, die notwendig wären, um die Altersgrenze durchzusetzen. Es ist zudem das erste EU-Land, das dem australischen Modell folgt.
In Kraft treten sollen die neuen Regelungen bereits nach den Sommerferien. Im Vorfeld haben Fachleute gewarnt, dass nationale Social-Media-Verbote nicht mit EU-Recht vereinbar wären, weil das Gesetz über digitale Dienste (DSA) solchen Alleingängen enge Grenzen setzt. Allerdings könnte die EU bald neue Realitäten schaffen, denn die EU-Kommission plant bis Herbst einen Vorschlag für Zugangsverbote und Altersbeschränkungen.
Auf gleich fünf Ebenen ist das französische Social-Media-Verbot falsch und schlecht.
1. Es ist falsch, weil Aussperren nicht schützt
In digitalen Räumen gehen junge Menschen ihren Bedürfnissen nach, etwa nach Spaß, Gemeinschaft, Neugier, Aufklärung oder Herausforderung. Gerade für isolierte oder marginalisierte Kinder sind soziale Medien eine „Lebensader“, schreibt etwa UNICEF. Dabei begegnen sie jedoch allerlei Gefahren – teils, weil sie aktiv danach suchen. Es ist weltfremd zu glauben, ein Verbot könnte sie davon abhalten. Selbst ein von der EU-Kommission berufenes Duo, das nach Anhörung von Expert*innen für Alterskontrollen plädiert, schreibt: Es brauche einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen, weil sich Verbote umgehen lassen.
Junge Menschen in Frankreich dürften teils auf frei zugängliche Seiten ausweichen, teils die Kontrollen austricksen, etwa mit simplen Werkzeugen wie VPN-Diensten. So macht es jedenfalls die Mehrheit der betroffenen Minderjährigen in Australien. Hinzu kommt: Einige Gefahren für junge Menschen, etwa Cybermobbing oder das Verbreiten intimer Aufnahmen, geschehen oftmals unter Gleichaltrigen. Alterskontrollen ändern daran nichts.
Selbst Befürworter*innen von Social-Media-Verboten und Alterskontrollen pochen aus diesen Gründen auf ein umfassendes Schutzkonzept. Dazu gehören etwa sicherere Designs auf Plattformen wie TikTok und Instagram, auch gegen Lobby-Widerstände, sowie ein Hilfesystem, das Personal und Geld kostet. Verbote sind dagegen billig zu haben – und diesen Weg hat Frankreich eingeschlagen.
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2. Es ist falsch, weil Alterskontrollen alle gefährden
Noch ist nicht beschlossen, welche Methoden der Alterskontrolle in Frankreich zum Einsatz kommen sollen. Gerade bei Verpflichtungen für Plattformen kann Frankreich das EU-Recht in die Quere kommen, zumindest wenn die Plattformen nicht freiwillig mitziehen. Es dürfte jedoch unwahrscheinlich sein, dass sich Social-Media-Plattformen komplett verweigern – zu viele Staaten haben bereits ähnliche Regulierungen eingeführt oder arbeiten daran. Jüngst hat die EU zudem eine Alterskontroll-App („Mini-Wallet“) vorgestellt, die EU-weit zum Einsatz kommen soll.
Nach wie vor gibt es jedoch keine Technologie, die den hohen Ansprüchen an Alterskontrollen genügen könnte. Durch die Bank weg fordern Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die sowohl genau und robust als auch datensparsam und diskriminierungsfrei sind, aber beides zusammen geht nicht.
Selbst vorbildlich umgesetzte Alterskontrollen schaffen einen potenziell gefährlichen Kontroll-Apparat. Einmal eingeführt, bräuchte eine solche Infrastruktur nur noch zwei verschärfende Updates – ein technisches und ein juristisches – und fertig ist der Apparat für Massenüberwachung. Auch der Deutsche Ethikrat hat eindringlich vor Missbrauch der Technologie gewarnt.
Es drohen etwa Ausweispflicht oder Klarnamenpflicht; sie könnten leicht missbraucht werden und bedrohen freie Kommunikation im Netz. Entsprechende Begehrlichkeiten liegen zumindest nahe, autoritäre Parteien werden in Europa zunehmend mächtiger. Schon heute gibt es erste Rufe nach einem möglichen Verbot von VPN-Diensten.
3. Es ist falsch, weil es bessere Lösungen gibt
Zum Schutz junger Menschen in der digitalen Welt gibt es Dutzende teils sehr ambitionierte Ansätze. Allein das interdisziplinäre Gremium aus deutschen Fachleuten hat 56 Empfehlungen ausgearbeitet. 54 davon handeln nicht von Social-Media-Verbot und Alterskontrollen.
Es geht unter anderem um sicherere Räume und ums Ende von suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs. Zum Beispiel sollen Plattformen keine Push-Benachrichtigungen, keine personalisierten Feeds mit schier unwiderstehlicher Sogwirkung und kein Endlos-Scrolling nutzen. Tech-Konzerne dürften sich mit Händen und Füßen dagegen wehren.
Es geht auch um niedrigschwellige Werkzeuge für elterliche Kontrolle. Um menschliche Fürsorge durch ein Hilfesystem mit geschulten Ansprechpersonen von der Schwangerschaft über die Kita bis hin zur Schule – das ist kostspielig. Unter all den Optionen ist keine so gefährlich für Grundrechte und zugleich so billig zu haben wie Zugangsverbote und Alterskontrollen.
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4. Es ist falsch, weil es nicht EU-weit ausgehandelt wurde
Sowohl Befürworter*innen als auch Kritiker*innen von Social-Media-Verboten haben sich immer wieder für EU-weite Lösungen ausgesprochen. Nicht zuletzt durch Gesetze wie DSA und DMA haben sich EU und Mitgliedstaaten auf eine EU-weite Plattformregulierung verständigt. Das schützt vor Zersplitterung und jahrelangen Rechtsstreits. Die EU-Kommission hat sogar für Herbst einen eigenen Vorschlag angekündigt.
Präsident Emmanuel Macron, der zur nächsten Präsidentschaftswahl 2027 nicht mehr antreten darf, hatte das französische Social-Media-Verbot jedoch zur Chefsache gemacht. Anscheinend will er sich damit ein politisches Erbe setzen und Frankreich als Vorreiter inszenieren.
5. Es ist falsch, weil es den falschen Fokus setzt
Nachrichtenmedien in Frankreich, Deutschland und vielen anderen Ländern werden nun mit Tunnelblick über das Verbot bis 15 Jahre berichten. Seit Monaten gelingt es nicht, die internationale Debatte von dieser einen Maßnahme zu lösen. Expert*innen werden in Interviews vor allem dazu befragt, wie sie das Verbot bewerten. Auch Umfragen in der Bevölkerung kreisen immer wieder um diese eine Frage. Politik und Medien bestärken sich gegenseitig in dieser Fixierung.
Es ist ein wertvolles Momentum, dass Kinder- und Jugendschutz im Netz gerade in vielen Staaten weit oben auf der Tagesordnung steht. Aber die Debatte kreist um technische Lösungsversuche, die schweren Schaden anrichten könnten. Aus dem Blick geraten dabei dringend notwendige Maßnahmen gegen die ausbeuterischen Praktiken von Tech-Konzernen, die ohne Rücksicht aufs Wohlbefinden ihrer Nutzer*innen Aufmerksamkeit bündeln und daraus maximalen Profit schlagen.
Und es gerät auch aus dem Blick, dass junge Menschen statt Verboten vor allem Fürsorge von Eltern, Aufsichtspersonen und Pädagog*innen brauchen sowie gute Optionen für altersgerechte Beschäftigung.
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Chatbots wirken auch bei persönlichen Fragen oft wie eine neutrale Instanz. Unsere Recherche zeigt, wie sehr das bei einem Schwangerschaftsabbruch täuschen kann – besonders dann, wenn man ChatGPT um Rat fragt.

Es ist der zweite positive Schwangerschaftstest, den Veronika in der Hand hält. Es war doch nicht der ganze Stress, weswegen ihre Periode ausgeblieben ist. Veronika ist schwanger. Sie hat das Gefühl, als würde ihr der Boden unter den Füßen weggezogen, erzählt sie. Der frisch unterschriebene Vertrag für ihre neue Wohnung in einer anderen Stadt, die Umzugspläne, alles hängt in der Luft. Veronika ist zu dem Zeitpunkt 26, seit anderthalb Jahren in einer Beziehung, sucht gerade nach ihrem beruflichen und privaten Weg. Die junge Frau weiß sofort, dass sie die Schwangerschaft nicht fortführen will.
Veronika sucht nach Informationen: bei Google, in Foren, bei ChatGPT. „Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!“, sagt der Chatbot prompt, als sie ihm die erste Frage stellt. Veronika ist vor den Kopf gestoßen, die Reaktion passt nicht zu ihrer Innenwelt. Doch im Verlauf des Gesprächs holt ChatGPT sie doch noch ab, erklärt ihr die Gesetzeslage, was sie jetzt tun kann.
„Man fühlt sich als Frau trotz all der Unterstützung von Partner und Familie sehr alleine damit“, erzählt sie im Gespräch mit netzpolitik.org. „Es ist ja der eigene Körper, die Entscheidung trägt man letztlich alleine, sitzt am Ende alleine bei dem Termin.“
Besonders eine Frage treibt sie zu dieser Zeit um: Wird sie den Abbruch möglicherweise bereuen? Sie sucht nach Erfahrungsberichten in verschiedenen Foren und stößt dabei schnell auch auf eindeutig tendenziöse Darstellungen. Weil sie es genau wissen will, fragt sie den Chatbot nach Studien.
Die erste, rund zwei DIN-A4-Seiten lange Antwort wirkt auf den ersten Blick ausgewogen, verfehlt bei genauerem Hinsehen jedoch an vielen Stellen das Thema und ist inkohärent. Veronika gräbt tiefer und bittet um aktuelle Studien aus Deutschland. Der Chatbot nennt ihr drei Quellen: eine Studie, deren Aussagekraft er selbst gleich wieder relativiert; die ELSA-Studie, aus der er hohe Stigmaerfahrungen und deren psychische Folgen zitiert; und eine dritte ist gar keine Studie. „Klingt so, als würde sich keine Frau danach besser fühlen“, kommentiert Veronika diese Antwort dem Chatbot gegenüber.

Was ChatGPT dabei nicht einordnet: Die dritte Quelle stammt aus einem Netzwerk von Abtreibungsgegner:innen. Der zitierte Text reißt die Zahlen der ELSA-Studie aus dem Zusammenhang – daraus bastelt ChatGPT die Aussage, die Mehrheit der Frauen empfinde nach einem Schwangerschaftsabbruch Schuld- und Schamgefühle. „Das war nicht das, was ich in dem Moment gebraucht habe“, sagt Veronika im Gespräch mit netzpolitik.org.
Immer mehr Menschen nutzen Sprachmodelle wie ChatGPT auch für persönliche Anliegen. Laut einer Bitkom-Umfrage vom April 2026 nutzen 58 Prozent aller Menschen in Deutschland KI in irgendeiner Form – bei den 16- bis 29-Jährigen sind es sogar 74 Prozent. 44 Prozent davon nutzen KI auch als Ratgeber bei persönlichen Fragen, 34 Prozent bei Gesundheitsthemen.
Doch wie verlässlich sind die Antworten, die ein Sprachmodell bei einem so sensiblen Thema wie dem Schwangerschaftsabbruch generiert? Um das herauszufinden, hat eine Gruppe von Journalistinnen vier gängige Sprachmodelle – ChatGPT, Gemini, Grok und Claude – auf Deutsch, Englisch und Italienisch getestet.
Das Recherche-Team hat für den Test drei Szenarien entworfen, sogenannte „Personas“: Eine Jugendliche im Alter von 16 Jahren, eine 28-jährige Frau in der Probezeit und eine 36-jährige Frau mit zwei Kindern. Jede Persona stellte den Chatbots sieben aufeinander aufbauende Fragen: von einer offenen Einstiegsfrage über Methoden, Schmerzen und Fruchtbarkeit bis zu den Kosten. Drei davon betrafen gezielt Erfahrungsberichte anderer Frauen – allgemein, zur Abtreibungspille und zum chirurgischen Eingriff. Die Fragen orientierten sich an den häufigsten Google-Suchbegriffen rund um das Thema Schwangerschaftsabbruch und Abtreibung. Insgesamt hat das Recherche-Team auf diese Weise einen Datensatz aus 36 Gesprächen im Zeitraum zwischen Februar und Ende April 2026 generiert und ausgewertet. Und ist dabei, wie Veronika, auch auf fragwürdige Quellen gestoßen.
„Du bist nicht allein“
Der Test zeigt, dass die Chatbots erstmal in allen Sprachen verständnisvoll reagieren, wenn die Personas eine ungewollte Schwangerschaft offenbaren. Das Gespräch beginnt fast immer mit einer Empathie-Formel wie „Du bist nicht allein“ oder „Erst einmal tief durchatmen“. Im Deutschen folgt in der Regel schnell der Verweis auf Beratungsstellen. Die meisten Antworten erklären außerdem direkt die möglichen Optionen: Schwangerschaft austragen, sie abbrechen, oder – seltener – austragen und das Kind zur Adoption freigeben. Schon in der ersten Antwort tauchen häufig konkrete nächste Schritte auf, etwa der Hinweis, einen Arzt- oder Beratungstermin zu vereinbaren. Auch die Rechtslage in Deutschland wird oft angerissen, mit dem verpflichtenden Beratungsgespräch und der anschließenden dreitägigen Wartezeit bis zum Abbruch. Insgesamt fällt auf, dass die erste Antwort durchweg einfühlsam ist und die Informationen inhaltlich größtenteils korrekt sind.
Doch gleich zu Beginn machen alle Chatbots denselben, möglicherweise entscheidenden Fehler: Sie ordnen die Caritas gleichberechtigt neben anderen Schwangerschaftskonfliktberatungen ein. Doch als Wohlfahrtsorganisation der katholischen Kirche stellt die Caritas den für den Schwangerschaftsabbruch benötigten Beratungsschein seit 2002 nicht mehr aus – auf Forderung von Papst Johannes Paul II. In elf von zwölf deutschsprachigen Gesprächen wird Caritas dennoch gleich neben Stellen wie Pro Familia genannt, die Beratungsscheine ausstellen. In sechs Fällen bezeichnen die Chatbots sie explizit als „anerkannte Beratungsstelle“, was im Zusammenhang mit einem möglichem Schwangerschaftsabbruch, den die Persona erwägt, die Verwechslungsgefahr verstärkt.
„Es ist schwierig, wenn die Caritas bei Schwangerschaftsabbrüchen oder der Option eines Abbruchs als Beratungsstelle genannt wird, die Beratungsscheine ausstellt – oder wenn man das zumindest so lesen könnte“, sagt Pro-Familia-Beraterin Johanna Walsch, die einige der Gespräche für diese Recherche geprüft hat. „Somit können sich Personen zwar bei der Caritas beraten lassen, aber sie müssen noch einmal zu einer anderen Beratungsstelle, wenn sie eine Beratungsbescheinigung erhalten möchten. Das bedeutet deutlich mehr Aufwand unter enormem Zeitdruck“, erklärt sie.
Abtreibungsgegner:innen mit der Stimme der KI
Eine ehemals ungewollt schwangere Person, die ihre Erfahrung mit uns geteilt hat, erinnert sich aus der Zeit auch an ein Forum, auf das sie bei ihrer Recherche gestoßen ist. Maria, deren Namen wir geändert haben, war zum Zeitpunkt ihrer ungewollten Schwangerschaft 40 Jahre alt und hatte ihre Familienplanung abgeschlossen. Dass sie die Schwangerschaft nicht fortführen wollte, war ihr von der ersten Minute an klar. Auch sie fühlte sich trotz Unterstützung von Familie und Ärztin auf sich gestellt: „Ich habe mich in der Situation unfassbar alleine gefühlt. Und irgendwie ist man auch alleine, weil man das alles mit sich ausmachen muss“, erzählt sie. „Obwohl ich das doch jedem genauso sagen würde: Es war doch schwierig, das Stigma abzustellen und sich einzugestehen, dass ‚ich will das nicht‘ ein ausreichender Grund ist.“
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Um dem entgegenzuwirken, suchte sie nach Erfahrungsberichten. Damals bei Google. Sie stieß auf ein Forum auf der Seite Profemina. „Die sind doch sehr pro-life eingestellt, das hat man schnell gemerkt“, erzählt sie. Als „pro-life“ ist eine Position gemeint, die Schwangerschaftsabbrüche ablehnt und das Recht auf Leben ab der Empfängnis über das Selbstbestimmungsrecht der schwangeren Person stellt. Zwar ließ sich Maria nicht so leicht aus der Ruhe bringen, „doch irgendwo haben die mich schon gepiekst“, erzählt sie. Sie schaute sich damals auf den Seiten von Profemina um und resümiert: „Irgendwie war es einfach nicht ergebnisoffen. Es ging immer so in die Richtung: Vielleicht geht’s ja doch. Wo man einfach wieder ein schlechtes Gewissen bekommt, wenn man sagt: Nein, für mich geht’s aber nicht.“
Auch wenn Maria das Forum über Google gefunden hat, scheinen Inhalte daraus mittlerweile auch den Weg in die Antworten von Chatbots zu finden: Profemina taucht in rund 17 Prozent aller Antworten als Quelle auf – sowohl insgesamt als auch in den deutschsprachigen Tests. Am höchsten ist der Anteil bei ChatGPT mit etwa 30 Prozent, am niedrigsten bei Gemini und Claude mit rund 7 Prozent – in ähnlicher Größenordnung über alle getesteten Sprachen hinweg. Auf Deutsch ist Profemina im Rahmen der Tests bei ChatGPT sogar die zweithäufigste Quelle überhaupt, nur Reddit wird öfter genannt.
Die Organisation wird dem Lager der Abtreibungsgegner:innen zugeordnet und gehört zum gleichen Netzwerk wie die tendenziöse Quelle, die auch Veronika untergekommen ist. Profemina ist 2018/19 in die Schlagzeilen geraten. Es gab Vorwürfe, dass Mitarbeiter:innen der Organisation tendenziöse Beratungsgespräche mit ungewollt Schwangeren durchgeführt hätten.
Seitdem hat Profemina ihr Geschäftsmodell umgebaut, auch wenn die ideologische Ausrichtung gleich geblieben ist. So bietet die Organisation heute Online‑, Chat- und Telefonberatungen an und unterhält mehrere Webseiten, auf denen abtreibungskritische Narrative verbreitet werden. Auf dem Portal Profemina befnden sich Informationsangebote in mehr als 20 Sprachen, deren Gestaltung oft subtil wirkt, deren Kernbotschaft jedoch gegen den Schwangerschaftsabbruch gerichtet ist.
Bei der Frage nach Links zu den Kosten schlägt ChatGPT der 16-jährigen Persona beispielsweise einen Profemina-Artikel vor, zusammengefasst als „Kosten + Unterschiede je nach Methode (einfach erklärt)“. Folgt man dem Link, gelangt man auf eine Seite, die die Kosten und die Kostenübernahme zwar ausführlich erklärt, aber mit einem tendenziösen Abschlusssatz endet: „Das ist alles so kompliziert! Was nun?” Darunter werden gleich Kontaktmöglichkeiten per Mail, WhatsApp oder Telefon vorgeschlagen.

Besonders oft taucht Profemina dann als Quelle auf, wenn die Personas auf der Suche nach Erfahrungsberichten sind. In 33 Prozent der deutschsprachigen Fragen nach Erfahrungsberichten haben die Chatbots mindestens einen Profemina-Link in ihre Antworten integriert. Bei ChatGPT lag dieser Anteil sogar bei 64 Prozent.
So teasert etwa ChatGPT bei dem Experiment der 16-jährigen Persona Erfahrungsberichte aus dem Profemina-Forum mit den Worten „Trauer in Wellen“ oder „Ich bereue meinen Abbruch“ an. Der Chatbot verweist außerdem auf Reddit-Beiträge in ähnlichem Ton. Am Ende der Antwort ordnet ChatGPT seine Rechercheergebnisse ein und schlägt vor, er könne „positive Erfahrungsberichte gezielt raussuchen (die gibt’s auch!)“. Der Grundeindruck von der Antwort bleibt jedoch tendenziell beängstigend. „Selbst wenn der Chatbot die Profemina-Erfahrungsberichte bedingt einordnet, werden durch Formulierungen aus den Berichten unterschwellig Botschaften transportiert“, kommentiert Pro Familia-Beraterin Walsch diese Quellenauswahl.
Grundsätzlich lässt sich zu den deutschen Quellen sagen, dass Claude und Gemini am ehesten institutionell ausgerichtet sind: Rund ein Drittel der Quellen stammt von Gesundheitsämtern und Fachgesellschaften, ein weiteres Fünftel von Beratungsstellen wie Pro Familia oder AWO. Presse und Foren spielen kaum eine Rolle. Auch warnt Claude gelegentlich vor Seiten wie Profemina – tut dies allerdings teils bevor als auch nachdem es die Seite trotzdem verlinkt. Auch Gemini warnt die Personas explizit vor Profemina und ist das einzige Modell, das die Seite konsequent – mit Ausnahme eines Bildes – nicht zu den Erfahrungsberichten zitiert.
ChatGPT hat dabei ein komplett anderes Profil. Über die Hälfte der Zitate in den deutschen Gesprächen bezieht sich auf Foren. Institutionelle Quellen machen hier weniger als ein Fünftel und anerkannte Beratungsstellen einen verschwindend geringen Anteil aus. Presseberichte zitiert der Chatbot ebenso wenig. Die Lücke füllen stattdessen Inhalte aus Abtreibungsgegner:innen-Netzwerken. Der Chatbot von Elon Musk, Grok, nutzt überdurchschnittlich viele Quellen. Dabei halten sich institutionelle Quellen, anerkannte Beratungsstellen, NGOs, aber auch Foren die Waage. Profemina kommt zwar vor, macht durch die Masse prozentual jedoch wenig aus. Grok hat zudem den höchsten Anteil an Publikumsmedien als Quelle.
Wie LLMs funktionieren
Das Problem bei den Chatbots wie ChatGPT ist, dass es sich dabei für die Nutzer:innen um eine „Black Box“ handelt. Wie genau sie funktionieren, ist unklar. Die Unternehmen legen nicht alle Details ihres Trainingsprozesses und ihrer Trainingsdaten offen, auf deren Grundlage später mit Hilfe statistischer Zusammenhänge Text generiert wird.
Jennifer Haase, die am Weizenbaum-Institut und der Humboldt-Universität zu Berlin zur Interaktion zwischen Mensch und KI forscht, beschreibt die Funktionsweise so: „Es ist ein bisschen wie in unserem Gehirn: Was wir oft miteinander in Verbindung bringen, wird dann wahrscheinlich auch wieder gemeinsam erzeugt.“ Haase vermutet, dass Schwangerschaftsabbruch von den Modellen höchstwahrscheinlich als medizinisches Thema eingestuft wird. Das würde bedeuten, dass die Modelle „feingestimmt“ wurden – ein zusätzlicher Trainingsschritt, in dem das Verhalten geprägt wird, um solche Anfragen vorsichtig zu behandeln. Dadurch können die Modelle darauf trainiert werden, die Nutzer:innen auf professionelle Beratung zu verweisen. Allerdings gibt es hierzu keine eindeutigen Informationen, räumt Haase ein.
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„Das Sprachmodell selbst enthält kein Wissen im herkömmlichen Sinne – es ist ein rein statistisches Modell, das Texte generiert, die für das menschliche Ohr plausibel klingen. Das muss nicht wahr sein“, erklärt Simon Ostermann vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz. „Wenn man einen Chatbot zur Informationssuche nutzt, läuft im Hintergrund in der Regel eine Suchmaschine“, sagt er. Das bedeutet, dass die dem Chatbot zur Verfügung stehenden Daten und Suchergebnisse eine Rolle spielen. Chatbots zeichnen sich demnach dadurch aus, dass sie Suchergebnisse nicht nur präsentieren, sondern sie zusammenfassen und umformulieren. „Sprachmodelle haben eine große Kontextgröße. Sie können viel Text auf einmal lesen. Praktisch heißt das: Die Top-20-Suchergebnisse werden aneinandergereiht und dem Modell reingeschoben. Aus denen macht es dann eine halbe Seite Zusammenfassung“, so Ostermann. Folglich bleibt die klassische SEO-Optimierung relevant. Das heißt: Wenn Websites durch bestimmte Techniken dafür sorgen, dass sie weit oben in den Suchergebnissen erscheinen, tauchen sie potenziell auch häufiger als Quelle in Antworten von Chatbots auf.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass das Problem der unausgewogenen Quellen bei Chatbots damit zusammenhängt, welche Akteure im Netz besonders präsent beziehungsweise gut auffindbar sind. SEO-Experte Hannes-Jeremia Jaacks verantwortet unter anderem die digitale Strategie der NGO Women on Web, die sich für reproduktive und digitale Rechte einsetzt, und beschäftigt sich intensiv mit der Frage der Sichtbarkeit. Er erklärt: „Die Caritas ‚Schwangerschaftsberatung‘ wird digital stark nachgefragt und über zahlreiche Beratungsstellen mit dazugehörigen digitalen Präsenzen angeboten. Daraus entsteht eine Verknüpfung der Begriffe für die Algorithmen.“ Die Unterscheidung zur Konfliktberatung, in der der zum Abbruch benötigte Schein ausgegeben wird, geht Jaacks zufolge in der Antwort unter. „Die Chatbots halten uns hier auch einen Spiegel vor: Sie reproduzieren die begriffliche Unschärfe, die wir ihnen durch unsere Inhalte und unser Suchverhalten füttern“, ordnet der Experte ein.
Eine Caritas-Sprecherin sieht das weniger kritisch – die Organisation führe schließlich Konfliktberatungen durch, stelle nur keinen Schein aus, und das sei „den meisten Ratsuchenden“ auch klar. Dabei verweist sie auf die Caritas-Website sowie darauf, dass Ratsuchende bereits bei der Terminvergabe entsprechend aufgeklärt würden. Gegenüber netzpolitik.org sagt sie, dass die gute Auffindbarkeit der Beratungsangebote im Internet dem Ziel diene, „einen möglichst niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Unterstützung zu ermöglichen.“
Die Seite von Profemina bezeichnet Jaacks als „alte Schule suchmaschinenoptimiert“. Im Hauptmenü fänden sich extrem lange, teils absurde Themenlisten (etwa „schwanger durch Petting“), die gezielt auf Nischen-Suchanfragen abzielen. „So lernt der Algorithmus, dass Profemina eine gute Quelle für Spezialthemen ist – und profitiert davon auch bei der KI“, erklärt der SEO-Experte.
Zudem scheint hier eine hohe Nachfrage auf vergleichsweise geringes Angebot zu treffen: „Die Menschen kommen häufig mit dem Gedanken, sie sind die einzige Person, der das passiert ist in ihrem Umfeld, weil keiner darüber spricht“, erzählt die Pro-Familia-Beraterin Walsch. „Da fehlt es definitiv an Austausch untereinander. Aber die Erfahrung zeigt, dass die Menschen in der realen Welt zu viel Angst haben, darüber zu sprechen.“ Im Internet sind Erfahrungsberichte hauptsächlich auf wenige Foren verteilt – darunter das Profemina-Forum. Obwohl unter den Top-Suchanfragen bei Google vielfach nach Erfahrungsberichten gesucht wird, gibt es offenbar nur wenige Seiten, die den Bedarf auch abdecken.
Alle vier Tech-Unternehmen wurden um Interviews gebeten. Anthropic (Claude) und xAI (Grok) reagierten nicht. Google (Gemini) und OpenAI (ChatGPT) verwiesen auf ihre Policy-Richtlinien, die beide keine expliziten Aussagen zum Umgang mit Schwangerschaftsabbrüchen beinhalten. Außerdem beriefen sich die Unternehmen auf ihre Nutzungshinweise, dass Modelle Fehler machen und medizinische Versorgung nicht ersetzen können. Eine OpenAI-Sprecherin ergänzte: „Wir arbeiten eng mit Ärzt:innen weltweit zusammen, um schädliche oder irreführende Antworten zu reduzieren.“ Das seit 5. Mai 2026 – nach dieser Recherche-Testreihe – verfügbare GPT‑5.5 sei „bislang am stärksten darin, Nutzerkontext wie Geschlecht zu berücksichtigen.“
Potenzial mit Schwachstellen
Trotz aller Probleme bietet generative KI Chancen. So hat die Unterhaltung mit dem Chatbot Veronika auch geholfen: „Ich war eigentlich nie jemand, der ChatGPT genutzt hat, um Gefühle niederzuschreiben“, erzählt sie. „Aber in der Zeit hat es mir geholfen, einfach Dinge loszuwerden und meinen Frust abzulassen, wenn ich mit niemandem sonst darüber sprechen wollte.“ Veronika hat es geholfen, gesetzliche Regelungen und die konkreten Schritte, die sie unternehmen kann, noch einmal von ChatGPT zusammenfassen zu lassen. „Meine Ärztin hatte mir zwar auch schon vieles gesagt, aber in dem Moment ist man emotional einfach so überfordert, dass man nicht alles mitbekommt“, erzählt sie.
Grundsätzlich sehen auch Berater:innen – trotz aktueller Einschränkungen in der Zuverlässigkeit – in der KI eine Chance. So sagt etwa Anna Terfehr-Hoffmann, Referentin für Frauen und Gleichstellung bei AWO: „KI bietet hier echtes Potenzial: Übersetzungen, Folgefragen, Spracheingabe, leichter zugängliche Einstiegsmöglichkeiten für eine erste Auseinandersetzung.“ Und Beraterin Corinna Kopf von der Diakonie findet, dass die „eigentliche Konfliktlage“ im Leben der Menschen in der Beratung schneller angesprochen werden kann, wenn sie bereits über Grundinformationen verfügen. Bedenklich ist allerdings dabei die Frage des Datenschutzes: „Hier fließen Daten von schwangeren Personen an KI-Anbieter:innen“, bemerkt Terfehr-Hoffmann. „Je nach Anbieter:in und Nutzungsform könnten solche Daten auch zum Modelltraining oder für Werbezwecke etc. eingesetzt werden.“
Branchenübergreifend gilt es als erstrebenswert, von Chatbots zitiert zu werden – auch in der Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonfliktberatung, um verlässliche Informationen bereit zu stellen. Unsicherheit, wie das technisch überhaupt gehen soll und zugleich die Sorge, dass sich die Ausrichtung der Chatbots kaum steuern lässt, schwingt jedoch bei allen Gesprächspartner:innen aus der Beratung mit.
Die Verschlossenheit der Technologie und die Deutungshoheit privater Unternehmen über ihre Inhalte bleiben ein Aspekt, den es künftig mitzudenken gilt. Unser Experiment zeigt, wie deutlich sich dabei aktuell Lücken auftun – Lücken, die die Chatbots teils fehlerhaft selbst füllen, die teils aber auch ausgenutzt werden können, um mit tendenziösen Informationen zu Menschen in Konfliktsituationen vorzudringen. Die Konsequenzen dieser Gemengelage tragen am Ende jene, die es am wenigsten gebrauchen können – ungewollt Schwangere auf der Suche nach verlässlichen Informationen. „In dem Moment habe ich an jedem Seil gezogen, was mir helfen könnte“, erzählt Veronika mit Blick auf ihre Erfahrung mit dem Chatbot. Und Referentin Terfehr-Hoffmann schlussfolgert: „Es ist durchaus eine politische Kernaufgabe, den Zugang zu verlässlichen, evidenzbasierten Informationen auch in diesem Bereich abzusichern.“
Dieser Beitrag entstand im Rahmen des „Algorithmic Accountability Reporting Fellowships“ der Organisation AlgorithmWatch. Marta Abba und Carlotta Dotto haben bei der Recherche mitgewirkt.
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Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2024 durfte sie 129 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 79 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist neuer Rekord. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte.

Polizei und Ermittlungsbehörden haben 2024 in Deutschland 79 Mal IT-Geräte mit Staatstrojanern gehackt, 129 Einsätze wurden angeordnet. Das hat das Bundesjustizamt bekannt gegeben. Das ist ein neuer Rekord an Trojaner-Einsätzen.
Das Bundesjustizamt veröffentlicht jedes Jahr Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung. Wir bereiten sie regelmäßig auf.
Anlass für den Einsatz von Staatstrojanern waren wie immer vor allem Drogen, so das Justizamt in der Pressemitteilung: „Wie in den vergangenen Jahren begründete vor allem der Verdacht einer Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz die Überwachungsmaßnahmen.“
64 kleine Trojaner
Mit der „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ hacken Ermittler Geräte, um Kommunikation auszuleiten. Dieser „kleine Staatstrojaner“ wurde 97 Mal angeordnet. In 64 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“.
Spitzenreiter ist Nordrhein-Westfalen, dort haben Ermittler 25 Mal gehackt. Danach folgen Bayern und Hessen mit je sieben Trojaner-Einsätzen. Baden-Württemberg und Sachsen haben die Quellen-TKÜ drei Mal eingesetzt, Niedersachsen und Schleswig-Holstein je einmal. Berlin hat vier Anordnungen bekommen, aber keinen Einsatz durchgeführt.
Der Generalbundesanwalt hat acht Trojaner-Einsätze durchgeführt.
Die Justizstatistik schlüsselt leider nicht auf, bei welchen Straftaten der kleine Staatstrojaner eingesetzt wird. Das Bundesjustizamt sagt, dass „vor allem“ Drogendelikte Anlass für Überwachung sind.
15 große Trojaner
Mit der „Online-Durchsuchung“ hacken Ermittler Geräte, um sämtliche Daten auszuleiten. Dieser „große Staatstrojaner“ wurde 32 Mal angeordnet. In 15 Fällen wurde der Einsatz „tatsächlich durchgeführt“. Das ist ein Allzeit-Rekord.
Der Generalbundesanwalt hat sechs Anordnungen in vier Verfahren bekommen. Anlass waren laut Statistik vier Mal kriminelle oder terroristische Vereinigungen und drei Mal Hochverrat. In zwei Fällen hat der oberste Ermittler tatsächlich gehackt.
Bayern hat fünf Mal gehackt, vier Mal wegen Drogen und einmal wegen Mord. Nordrhein-Westfalen hackte vier Mal, von zwölf Anordnungen ergingen zehn wegen Erpressung und zwei wegen Kriegswaffen. Hamburg hackte zweimal, wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Baden-Württemberg hackte einmal, von sechs Anordnungen ergingen fünf wegen Erpressung und eine wegen Mord. Rheinland-Pfalz hackte einmal wegen Drogen.
Für und gegen Sicherheit
Politisch werden Staatstrojaner meist mit Terrorismus, Mord und Totschlag oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung begründet. Spitzenreiter sind jedoch auch weiterhin Drogendelikte. Damit verhindert der Staat, dass Sicherheitslücken geschlossen werden, um Drogen-Dealer zu bekämpfen.
Die Polizeibehörden haben mehrere Staatstrojaner, die sie einsetzen können. Das BKA hat selbst einen Trojaner mit dem Namen Remote Communication Interception Software programmiert. Ab 2013 hatte das BKA den Trojaner FinSpy von FinFisher. Seit 2019 nutzt das BKA auch Pegasus von NSO. Welche weiteren Trojaner Polizei und Geheimdienste haben, will keine Bundesregierung öffentlich sagen.
Mehr staatliches Hacken
Erst seit sechs Jahren gibt es offizielle Statistiken, wie oft die deutsche Polizei Staatstrojaner einsetzt. Seitdem steigen die Zahlen Jahr für Jahr.
In den vergangenen Jahren waren die veröffentlichten Zahlen oft falsch. Wir fanden Widersprüche, deshalb mussten Justizbehörden und Bundesjustizamt die Zahlen korrigieren. Ermittlungsbehörden hatten das Hacken von Geräten mit dem Abhören von Telefonaten verwechselt.
Die schwarz-rote Bundesregierung weitet das staatliche Hacken massiv aus. Die Bundespolizei soll Staatstrojaner gegen Personen einsetzen, die noch gar keine Straftat begangen haben. Bundeskriminalamt und Bundespolizei sollen bei Cyberangriffen zurück hacken. Die Geheimdienste sollen mehr Hacken und Schwachstellen geheim halten.
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Die Entscheidung des ZDF, einen Auftritt des Rappers Danger Dan und des Pianisten Igor Levit aus dem Programm zu nehmen, schlägt hohe Wellen. In einem offenen Brief kritisieren mehrere Fernsehräte, dass der Sender damit die Chance vergeben habe, eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus anzustoßen.

Das ZDF hat Danger Dan und Igor Levit aus der Kabarettsendung „Die Anstalt“ ausgeladen, weil das Lied „Keine Angst“ als Aufruf zur Gewalt verstanden werden könne. Die Ausladung erfolgt gegen den Willen der Redaktion, die die Entscheidung in ihrer Sendung (ab etwa Minute 47:00) kritisch aufarbeitet.
In einem offenen Brief kritisieren mehrere Fernsehräte die Entscheidung des ZDF als mutlos. Sie bedauern, dass der Redaktion nicht das Vertrauen entgegengebracht wurde, den Liedtext kritisch einzuordnen.
Ich habe diesen Brief ebenfalls unterschrieben. Seit September 2025 vertrete ich im ZDF-Fernsehrat den Bereich „Internet“. Über meine Erfahrungen dort schreibe ich auf netzpolitik.org regelmäßig meine Kolumne „Neues aus dem Fernsehrat“.
Der offene Brief im Wortlaut:
Sehr geehrter Herr Intendant, lieber Herr Dr. Himmler,
wir schreiben Ihnen heute als Mitglieder des Fernsehrats, um unserer Besorgnis und auch Ärger über die Ausladung der Künstler Danger Dan und Igor Levit aus der Jubiläumssendung zur 100. Ausgabe der „Anstalt“ Ausdruck zu verleihen.
Sie haben uns persönlich sowie die Öffentlichkeit darüber informiert, dass die Geschäftsleitung des ZDF die Präsentation des Liedes „Keine Angst“ unterbunden hat, weil „der Text des Liedes als Anleitung zum politischen Extremismus verstanden werden kann, der Selbstjustiz propagiert und rechtswidrige Taten und Gewalt nicht ausschließt.“ Die Entscheidung fiel gegen den Willen der Redaktion der „Anstalt“.
Es ist die – im ZDF-Staatsvertrag und in den Programmrichtlinien definierte – Aufgabe des ZDF, durch seine Angebote zu einem vielfältigen und kontroversen öffentlichen Diskurs beizutragen und dabei insbesondere die Menschenwürde sowie den demokratischen und sozialen Rechtsstaat zu fördern. Zur Erfüllung dieser Aufgabe tragen Satiresendungen wie die „Anstalt“ wesentlich bei. Sie thematisieren politische Entwicklungen in zugespitzter Form, fördern kritisches Denken und tragen so zur öffentlichen Meinungsbildung bei.
Der erstarkende Rechtsextremismus ist eine besondere Gefahr für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland. Danger Dan entwirft in „Keine Angst“ eine Anleitung für den Einsatz gegen die Bedrohung durch die extreme Rechte. Viele Menschen im Land, Medienschaffende, Jurist*innen, Wissenschaftler*innen, Aktivist*innen, Künstler*innen erleben täglich rechtsextreme Gewalt und Einschüchterung. Auch Berichte über mangelnden Schutz durch staatliche Strukturen sind kein Einzelfall. Diese Entwicklung dürfte sich zuspitzen und besondere Bedeutung erlangen, wenn Rechtsextreme in Deutschland in Verantwortung kommen.
Das ZDF hat hier die Gelegenheit verpasst, anders als nach der Vorstellung von „Das ist alles von der Kunstfreiheit gedeckt“ im ZDF Magazin Royale in 2021, eine Debatte über Rechtsextremismus in Deutschland und die vielfältigen Möglichkeiten seiner Bekämpfung anzustoßen. Auch „Keine Angst“ ist unserer Auffassung nach von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. Die darüber hinausgehende Frage, ob ein – die Programmrichtlinien verletzender – Aufruf zur Gewalt vorliegt, kann sich nicht aus der isolierten Betrachtung einzelner Liedzeilen, sondern nur im Kontext der gesamten Sendung beantworten lassen. Die dafür relevante kritische Einordnung des Liedtexts, auch mit den Künstlern, wäre Aufgabe der Redaktion der „Anstalt“ gewesen. Diese Möglichkeit wurde ihr ohne Not genommen. Nicht zuletzt weil der Text laut der öffentlichen Berichterstattung dem Justitiariat bereits Wochen vor dem geplanten Auftritt bekannt war, hätte die Geschäftsleitung bereits deutlich früher an die „Anstalt“ herantreten und sich von einer ausreichenden inhaltlichen Auseinandersetzung überzeugen können.
Die Absage des Auftritts von Danger Dan und Igor Levit zeugt damit nicht nur von fehlendem Mut, sondern auch von fehlendem Vertrauen in die Redaktion der Sendung, sich angemessen mit dem Lied auseinanderzusetzen. Wir befürchten, dass dies auch abschreckende Auswirkungen auf andere Formate haben kann. Auch aufgrund des konkreten Verfahrens und der Kurzfristigkeit der Absage entsteht zudem der öffentliche Eindruck, dass diese notwendige Debatte unterbunden werden soll. Wir halten die Absage daher für einen Fehler.
Mit freundlichen Grüßen
Cornelia Berger
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin von ver.di – Vereinte DienstleistungsgewerkschaftMaike Finnern
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Deutschen GewerkschaftsbundesDilan Deniz Kılıç
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Bereichs „Muslime“Lisa Paus
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des BundesAngela Spizig
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin aus dem Bereich „Medienwirtschaft und Film“ aus dem Land Nordrhein-WestfalenGabriela Terhorst
Mitglied im Fernsehrat als Vertreterin des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V.Erik Tuchtfeld
Mitglied im Fernsehrat als Vertreter des Bereichs „Internet“Jörn Voß
Mitglied im Fernsehrat als Vertreter des Bereichs „Bürgerschaftliches Engagement“
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Der Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz im Kreativbereich ist schambehaftet und wird in der Regel argwöhnisch beäugt. Dabei zählt am Ende die Qualität eines Werkes – und die müssen wir erst einmal erkennen.

Kaum jemand entkommt den Heilsversprechen oder auch apokalyptischen Prophezeiungen rund um sogenannte künstliche Intelligenz. Sie gilt wahlweise als Booster für Wirtschaft und Forschung oder als Killer für Klima und Kultur. Bislang bewegt sie vor allem die Portfolios von Aktienanlegern.
Als jüngst ein betagter Journalist ganze Texte mit einer KI generieren ließ, war die Empörung groß. Sofort mahnten besorgte Kollegen: Die KI nehme uns das Denken ab. Denken sei aber gesund. Ergo verdumme uns die KI – wir sterben früher! Teilnehmer eines Workshops für kreatives Schreiben beichteten, dass sie heimlich KI für eine Schreibaufgabe nutzten. „Manche gestanden es tränenreich und sogar voller Selbstekel“, heißt es. Andere Medienmacher ergriffen die Gelegenheit beim Schopfe, um sich und ihre Arbeit heiligzusprechen: Das eigene Unternehmen solle „ein Fest für Menschen von Menschen“ bleiben.
Auch im künstlerisch-kreativen Bekanntenkreis rümpft man standardmäßig die Nase, wenn es um das Thema KI geht. Auf Nachfrage stellt sich aber doch heraus, dass die meisten in der einen oder anderen Form mit Chatbots arbeiten. Die Musikerin holt sich Inspiration für ihre Songs, der Autor für seine Texte. Und für Verwaltungsaufgaben geht es oftmals gar nicht mehr ohne: Der Start-up-Gründer rechnet seine Excel-Tabellen „mit Chat“ durch. Und der befreundete Software-Entwickler nutzt täglich Claude.
Die Frage sollte deshalb längst nicht mehr „Warum KI?“, sondern „Wie KI?“ lauten. Denn am Ende zählen doch bekanntermaßen Qualität und Aussagekraft eines Werkes sowie der ökonomische Nutzen für den Anwender.
Alles nur geklaut
In der Kulturkritik ist der größte Vorwurf an die KI ihre fehlende Originalität. Denn alles, was ein Chatbot produziert, sei ja nur geklaut. Das stimmt gewissermaßen. Aber genau genommen gab es Billigware, Ideenklau, Propaganda und Schwindeleien auch schon lange zuvor, mit und ohne Computerunterstützung.
Gegen Ausweiskontrollen im Netz.
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So ist die meistverkaufte 12-Inch-Single aller Zeiten und einer der prägendsten Songs der 80er auch „geklaut“: „Blue Monday“ von New Order. Die Band hatte das Lied aus vielen kleinen Soundschnipseln anderer Musiker zusammengebaut, wie der YouTuber „Creating Music and Sound“ in einem Video hervorragend erklärt. New Order nutzte dafür sogar ein Sample von Kraftwerk.
Auch der deutsche Produzent Moses Pelham hat Kraftwerk gesampelt. Pelham schnitt zwei Sekunden aus Kraftwerks „Metall auf Metall“ und legte sie als Dauerschleife unter „Nur mir“, produziert für die Rapperin Sabrina Setlur. Kraftwerk klagte. Seit 1999 streiten die Kontrahenten vor Gericht. Abseits einer rechtlichen Beurteilung zeigt die unterschiedliche Verwendung der beiden Kraftwerk-Stücke, dass es auf die Idee hinter dem Sampling ankommt.
Mehr als die Summe aller Teile
Pelhams Sampling erfüllt keine wirkliche Funktion, in „Nur mir“ erscheint es wahllos und austauschbar. Anders ist das bei New Order und „Blue Monday“. Die vielen verschiedenen, genial zusammengesetzten Elemente werden in der Summe zu einer mächtigen „Wall of Sound“. Durch die besondere Idee und das handwerklich ausgezeichnete Arrangement entsteht ein gänzlich neues Werk, das über seine Einzelteile hinauswächst und bis heute fasziniert.
Eine KI schafft es dagegen nicht, eigenständig über die Summe der verfügbaren Daten hinauszugehen. Für diesen letzten und essenziellen Schritt braucht es den ideenreichen Anwender. Gerade deshalb sind Wertschätzung für Qualität und der Blick auf den Kontext von Inhalten in einer von Massenproduktion bestimmten Zeit so wichtig.
Die Entwicklung von Geschmack und Medienkompetenz wird damit zum wichtigen Mittel im kulturellen und politischen Umgang mit einer zunehmend vermüllten Welt. Zugegeben eine äußerst schwierige Aufgabe in Zeiten der Dauerablenkung. Dabei sind die qualitativen Unterschiede von KI-Content gewaltig.
Der entscheidende Unterschied
Einerseits begeistern viele Content Creator wie „Gossipgoblin“ oder „Demonflyingfox“ sowie der Künstler Jon Rafman rasant wachsende Fan-Gemeinden mit durchdachten und unterhaltsamen KI-Inhalten. Andererseits fluten banale Aktivisten, Propagandisten und Meme-Macher das Netz mit KI-generiertem Schund. Zu den unzähligen Negativbeispielen gehören menschenverachtende Videos von Donald Trump und die „Musik“ des rechtsradikalen KI-Avatars Danny Bones, dessen Macher die erfundene Figur als Dreckschleuder für ihre politischen Parolen benutzen.
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Ob politische Hetzer oder feinsinnige Künstler – sie alle nutzen dabei dieselben Werkzeuge. Hinter den einen Inhalten stecken betrügerische Geschäftsinteressen und hinterhältige Propaganda, hinter den anderen der Wille, Mitmenschen nachhaltig zu bewegen und zu inspirieren. Die Werte von Produzenten und Konsumenten machen schließlich den entscheidenden Unterschied.
Handarbeit bleibt Handarbeit
Vor knapp einhundert Jahren verteilten der Deutsche Musiker-Verband und die Internationale Artisten-Loge ein Flugblatt gegen den Tonfilm. „Tonfilm ist Kitsch“, stand in dicken schwarzen Buchstaben darauf. „100% Tonfilm = 100% Verflachung.“ Die neue Technik sei „wirtschaftlicher und geistiger Mord“. Wer Kunst und Künstler liebe, lehne den Tonfilm ab. Hinter dem Flugblatt standen die Kinomusiker – sie begleiteten damals Stummfilme live im Saal. Durch den Tonfilm verloren sie ihre Arbeit und das Kino seinen ursprünglichen Charakter.
Die Kritik am Tonfilm scheint heutzutage seltsam abstrakt, auch wenn seitdem tatsächlich eine gewisse Verflachung des Kinos eintrat und das Aussterben der Live-Musiker in den Sälen tragisch ist. Der Fortschritt durch neue Technologien hat immer einen hohen Preis. Dennoch entsteht neben der Massenware der zeitgenössischen Unterhaltungsindustrie bis heute sehr viel Schönes auf den Bildschirmen.
Die KI nimmt uns geradezu in die Pflicht, unsere Sinne zu schärfen und ganz genau hinzusehen, um am Ende die Qualität eines Werkes besser wertschätzen zu können. Gute Handarbeit, auch mit Unterstützung einer Maschine, bleibt gute Handarbeit.
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Die 29. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 117.150 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,
mein Kollege Timur hat diese Woche einen umfangreichen Text über das neue Kompetenzzentrum der Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht. Das soll „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Und je weiter ich beim Lesen kam, desto mehr schüttelte ich den Kopf. Am Ende blieb ein Gefühl: Hier wird medienwirksam einem angeblich großen Problem der Kampf angesagt. Aber ob dieses große Problem überhaupt existiert, ist nicht klar. Die wenigen verfügbaren Zahlen, die es zu „bandenmäßigem Leistungsmissbrauch“ gibt und die Timur darlegt, sprechen eher eine andere Sprache.
Eine klare Sprache sprechen jedoch diejenigen, die sich darum sorgen, dass all das mehr Misstrauen gegen Arbeitssuchende aus dem Ausland schürt. Dass rassistisch diskriminierte Menschen noch mehr Probleme bei ihren Anträgen bekommen, wenn eine Auswertung Stereotype reproduziert und so Menschen, die diesen Stereotypen entsprechend, ungleich öfter besonderen Kontrollen unterzogen werden.
Die Innenministerkonferenz im Juni hat klargemacht, was die Zielrichtung ist. Sie will mehr Datenaustausch und KI-Analysen mit dem Ziel „einer datenbasierten Risikoanalyse im Sinne einer Verdachtsgenese“. Was die Innenminister:innen auch wollen: Menschen aus anderen EU-Ländern sollen es schwerer haben, überhaupt an Sozialleistungen zu kommen, wenn sie in Deutschland sind. Das treibt systematisch Ausgrenzung und Abschottung voran. Die Freizügigkeit, eine der großen Errungenschaften der EU, wird so in ihrer Idee ausgehöhlt bis zur Unkenntlichkeit.
Gleichzeitig säen die ständigen Erzählungen von Sozialbetrüger:innen aus anderen Ländern und der Fokus auf „Verdachtsmomente“ ein Misstrauen in der Gesellschaft, das großen Schaden anrichtet. Wo jemand kontrolliert wird, muss doch auch etwas dran sein, oder? So etabliert sich eine Kultur, die Maßnahme für Maßnahme, Kompetenzzentrum für Kompetenzzentrum den Zusammenhalt vergiftet.
Doch Zusammenhalt bräuchten wir doch jetzt umso mehr, genau wie soziale Sicherheit für all jene, die Unterstützung brauchen. Maschinen, deren Aufgabe es ist, Verdächtigungen zu generieren, lösen diese Herausforderungen mit Sicherheit nicht.
Viele Grüße
anna
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Meinungsfreiheit: Wie wir Hass bekämpfen, ohne die Freiheit des Wortes zu verlieren
Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit, auch für beunruhigende Meinungen. Die Geistesfreiheit ist inhaltlich unbeschränkt und gerichtlich durchsetzbar. Doch Meinungsstreit schützt nicht vor Widerspruch, Protest und Empörung. Wir brauchen klare Regeln gegen Hass und Hetze – gerade im Netz. Von Gastbeitrag, Johannes Masing –
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Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit, auch für beunruhigende Meinungen. Die Geistesfreiheit ist inhaltlich unbeschränkt und gerichtlich durchsetzbar. Doch Meinungsstreit schützt nicht vor Widerspruch, Protest und Empörung. Wir brauchen klare Regeln gegen Hass und Hetze – gerade im Netz.

Dürfen wir heute jede Meinung, jede politische Position öffentlich äußern? Dürfen wir auch für Ordnungsvorstellungen eintreten, die die Errungenschaften der Verfassungsrechtsprechung, die Grundrechte, die Gleichheit der Menschen wie letztlich die Meinungsfreiheit selbst infrage stellen?
Die verfassungsrechtliche Antwort ist ein klares: Ja.
Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit
Das Bundesverfassungsgericht formuliert das so: „Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit im Vertrauen auf die Kraft der freien öffentlichen Auseinandersetzung […] grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit. Der parlamentarische Rat bekannte sich hierzu auch gegenüber dem soeben erst überwundenen Nationalsozialismus. […] Entsprechend gewährleistet Art. 5 Abs. 1 und 2 Grundgesetz die Meinungsfreiheit als Geistesfreiheit unabhängig von der inhaltlichen Bewertung ihrer Richtigkeit, rechtlichen Durchsetzbarkeit oder Gefährlichkeit“.
Wir dürfen also auch die Grundlagen unserer liberal-individualistischen Ordnung selbst infrage stellen – bis hin zu Forderungen nach einem Kalifat, einem fundamentalistisch-christlichen Staat, autoritären Führern oder einen libertären Staat des Stärkeren. Wir dürfen Forderungen erheben, die nach der Ewigkeitsgarantie des Grundgesetzes nie durchgesetzt werden dürften. Das Grundgesetz setzt darauf, dass sich der Geist der Freiheit in Freiheit behauptet.
Inhaltliche Grenzen gibt es im Privatrechtsverhältnis zwischen Bürgern, wo die Grundrechte nicht unmittelbar gelten: Über meine Nachbarn kann ich nicht beliebig herziehen, da kann ich auch nicht alles sagen, was ich denke. Im Übrigen aber gibt es Grenzen nur für das „Wie“ der Meinungsverbreitung. Das Grundgesetz ermächtigt erst dann zum Eingriff, „wenn Meinungsäußerungen die rein geistige Sphäre des Für-richtig-Haltens verlassen und in Rechtsgutverletzungen oder erkennbar in Gefährdungslagen umschlagen.“
Die maßgebliche Grenze bildet die Friedlichkeit. Der Gesetzgeber darf vor Äußerungen schützen, die „ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, d. h. den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren“. (Dies ist auch die Interpretationsanleitung für die Strafnormen von Hass und Hetze oder die Befürwortung von Gewalt.)
Meinungsfreiheit unter Druck
Diese Meinungsfreiheit gerät unter Druck. In einer zunehmend polarisierten Gesellschaft und umso mehr, wenn Kriege in sie hineinwachsen, werden Gegenpositionen leicht als feindliche Einschüchterung, Rechtsgutverletzung oder Aggression empfunden.
Umgekehrt schlagen in einer solchen Situation Meinungsäußerungen auch tatsächlich schneller in Einschüchterung und bedrohliche Feindseligkeit um. Hier die Linie zu finden, ist nicht einfach.
Dabei macht es mir durchaus Sorge, wenn der Europarat ein förmliches Anschreiben an den deutschen Innenminister richtet, um seiner Sorge um die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit in Deutschland Ausdruck zu geben – auch wenn das Schreiben nicht in jedem Punkt überzeugt.
Das Bundesverfassungsgericht stellt jedenfalls in einem freiheitlichen Sinne klar, dass allein der Schutz vor Beunruhigung durch Konfrontation mit provokanten Meinungen keine Einschränkung der Meinungsfreiheit erlaubt. „Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in ihrer gedanklichen Konsequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind, gehört zum freiheitlichen Staat. Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des ‚allgemeinen Friedensgefühls’ oder der ‚Vergiftung des geistigen Klimas’ sind ebenso wenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewusstseins durch totalitäre Ideologien.“
Hierin liegt eine Zumutung ‑ und zugleich ein großes Zutrauen in die Meinungsfreiheit.
Menschenbild des Grundgesetzes
Allerdings ist dieses Zutrauen in der neuen Rechtsprechung zu den Parteiverboten und zum Ausschluss der Parteienfinanzierung ein Stück weit verloren gegangen. Hier wird nicht mehr wie früher maßgeblich auf eine „aktiv kämpferische, aggressive Haltung“ abgestellt, sondern unmittelbar darauf, ob die Programmatik einer Partei inhaltlich mit dem Kernbereich der Verfassung vereinbar ist.
Unabhängig von der Art der Propagierung ihrer Ziele wird materiell geprüft, ob etwa die Vorstellungen zum Staatsangehörigkeitsrecht oder zum Umgang mit Religion einer Partei mit der Menschenwürde und, abstrakter, dem „Menschenbild des Grundgesetzes“ vereinbar sind – oder andernfalls zu Sanktionen berechtigen.
Konsequenterweise findet dies dann seine Fortsetzung in den Berichten der Verfassungsschutzämter, und nicht anders dann in den sie kontrollierenden verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Man kann fragen, ob es richtig ist, der wehrhaften Demokratie ein so weites, primär wertebezogen-inhaltlich definiertes Verständnis zu unterlegen. Die Gefahr, hier auf eine abschüssige Bahn zu geraten, ist groß. Für Parteien nimmt dies die Meinungsfreiheit jedenfalls zurück – und zwar schon inhaltlich.
Inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit
Es bleibt aber zu betonen, dass dies eine Ausnahme für die Parteien ist. Eine solche inhaltliche Beschränkung der Meinungsfreiheit gilt nur für politisch aktive Parteien, insbesondere für solche mit politischem Potential, und kann auch nur im Rahmen des aufwendigen Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht sanktioniert werden.
Den Bürgerinnen und Bürgern als Individuen werden solche inhaltlichen Grenzen des Denkens nicht vorgegeben. Das gilt auch dann, wenn sie sich mit anderen zusammenschließen.
Für andere Vereinigungen als politische Parteien bleibt es auch nach neuerer Rechtsprechung dabei, dass Maßnahmen erst dann ergriffen werden können, wenn die Ziele kämpferisch-aggressiv verfolgt werden. Hier hält das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich daran fest, dass die wehrhafte Demokratie die Meinungsfreiheit als inhaltlich unbeschränkte Geistesfreiheit für Vereinigungen nicht zurück nimmt. Die Offenheit der Meinungsfreiheit ist auch Vereinigungen verbürgt.
Verfassungstreue im öffentlichen Dienst
Noch nicht ganz ausgelotet sind die Grenzen der Meinungsfreiheit, die sich aus der Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst ergeben.
Die letzten Jahrzehnte bestand weitestgehend Einigkeit, dass die alte Praxis des Radikalenerlasses mit der Regelanfrage zur Verfassungstreue bei den Verfassungsschutzämtern zutiefst illiberal und einer freiheitlich Ordnung nicht würdig war. Anfragen wurden deshalb nach 1990 in der Praxis nur noch aus konkretem Anlass in Ausnahmefällen gestellt – freilich mit erheblichen Unterschieden in den Ländern. Dies ist heute jedoch wieder unsicher geworden.
Bemerkenswert ist jedenfalls, dass sich die Gesetzeslage hierzu kaum geändert hat und weiterhin viel Raum für eine Kontrolle der politischen Überzeugungen von Beamtenanwärtern lässt; inzwischen kommt auch die Regelanfrage zurück.
Fraglich ist im Zuge der neueren Rechtsprechung allerdings, unter welchen verfassungsrechtlichen Bedingungen entsprechende Erkenntnisse von den Verfassungsschutzämter übermittelt werden dürfen. Die derzeitige Gesetzeslage erlaubt dies aber praktisch uneingeschränkt.
Es ist sicher richtig und durch die Verfassung vorgezeichnet, dass Beamte für die freiheitliche, demokratische Grundordnung jedenfalls funktionsabhängig einstehen müssen und insoweit Einschränkungen ihrer Meinungsfreiheit unterliegen.
Deutschland hat hier aber noch kein klares Maß gefunden, wieweit solche Pflichten reichen – und geht insoweit jedenfalls weiter als andere europäische Länder.
Meinungsstreit und Kampf um Tabus
All dies ändert nichts daran, dass die Meinungsfreiheit im allgemeinen Staat-Bürger-Verhältnis inhaltlich strikt gilt. Sie ist dabei auch gerichtlich durchsetzbar.
Dennoch fordert der Umgang mit ihr Mut. Denn selbstverständlich schützt Meinungsstreit nicht vor Widerspruch, vor Protesten und vor Empörung aus der Gesellschaft. Der Kampf nicht nur um das, was richtig ist, sondern auch um das, was zu sagen akzeptabel oder inakzeptabel ist, ist Teil der Meinungsfreiheit.
Meinungskampf ist immer auch Kampf um Tabus. Das liberale Skript vertraut darauf, dass erstarrten Tabus dann auch immer wieder entgegengetreten wird – nicht mit Ressentiments und Hetze, sondern mit der Kraft des Arguments.
Es ist die große Aufgabe des Rechts und der Gerichte dafür zu sorgen, dass dieses möglich ist und Tabus nicht durch soziale Macht erstickend wirken oder sogar zu Recht werden und erstarren. Den Gerichten ist hier eine große Verantwortung aufgetragen.
Unsere Gerichte leisten hier, insgesamt betrachtet, gute Arbeit. Erwähnt sei nur die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, mit der die Folgen der Bundestagsresolution zur BDS-Kampagne eingeschränkt wurden oder die zahlreichen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte, mit denen Versammlungsverbote – etwa gegenüber fundamentalistisch-religiösen Vereinigungen, Verschwörungstheoretikern, Rechtsradikalen, pro-palästinensischen oder pro-russischen Gruppen aufgehoben wurden und werden.
Solche Entscheidungen sorgen dafür, dass Meinungsfreiheit nicht nur auf dem Papier steht, sondern Wirklichkeit ist.
Klare Regeln für Kommunikation
Mit der Meinungsfreiheit setzen wir letztlich immer auf das Argument – allem zum Trotz, und auch wenn man hieran heute manchmal verzweifeln möchte.
Eine Chance hat das Vertrauen in die Meinungsfreiheit nur dann, wenn es gelingt, klare Kommunikationsregeln zu installieren – Regeln, die nicht provokante Inhalte, aber manipulative Kommunikation, Hass und Hetze eindämmen. Unser zentrales Problem liegt dabei heute in der Eigenlogik der Netzkommunikation und ihrer Manipulationsanfälligkeit. Es wird alles darauf ankommen, dass solche Regeln auch im Netz Wirksamkeit entfalten.
Die Europäische Union setzt hierzu an. Insbesondere mit dem Digital‑Services‑ und dem Digital‑Markets‑Act hat sie eine anspruchsvolle Regulierung auf den Weg gebracht. Sie begibt sich damit auf einen steinigen Weg, der auch seinerseits aus der Perspektive der Meinungsfreiheit kritisch begleitet werden muss.
Dabei zeigt die Geschichte, dass faire Kommunikationsregeln immer nur sehr begrenzt gegenüber wirtschaftlicher Macht gesichert werden konnten. Wir müssen dies aber mit Macht angehen und die Europäische Union hierbei unterstützen – auch gegenüber den Interessen der USA und deren Unternehmen.
Wenn dieses wenigstens ansatzweise gelingt, dürfen wir weiter Zutrauen in die Meinungsfreiheit haben – auch das Zutrauen, dass sich die Kraft individueller Freiheit in Freiheit gegen deren Anfeindungen zu behaupten vermag.
Dass Freiheit freilich immer auch Risiko ist, gehört zu ihr selbst. Es definiert die Freiheit, dass wir ihr Ergebnis nicht voraussagen können.
Vielleicht ist dieses Risiko aber geringer als manch Sicherheitsversprechen.
Prof. Dr. Dr. h.c. Johannes Masing ist Rechtswissenschaftler und ehemaliger Richter des Bundesverfassungsgerichts. Dieser Text ist sein Keynote-Vortrag auf dem Berliner Kongress Wehrhafte Demokratie.
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Im Namen des Jugendschutzes sollen alle im Netz ihr Alter nachweisen, das will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU). Die Forderung stützt sie auf einen Expert*innen-Bericht, der bei Alterskontrollen erhebliche Mängel aufweist. Die Analyse.

Am Montag hat sich EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) für umfassende Alterskontrollen im Netz ausgesprochen, die weit über soziale Medien hinausgehen. Die Pläne markieren das Ende der Arbeit eines EU-Gremiums für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Nach fünf Monaten haben die beiden Co-Vorsitzenden die Ergebnisse vorgelegt.
Auf 156 Seiten schildern die Gesundheits-Expert*innen, warum unter anderem flächendeckende Alterskontrollen junge Menschen vor den Gefahren der digitalen Welt schützen sollen. Im Vorfeld hat das Duo in drei Terminen Fachleute angehört. Auf Grundlage des Berichts will die EU-Kommission nach dem Sommer ein Gesetz vorschlagen, so von der Leyen.
In aller Kürze haben wir den Bericht bereits am Montag zusammengefasst. Diese Analyse zeigt nun anhand von vier zentralen Problemen, warum der Bericht der Expert*innen auf tönernen Füßen steht. Der Fokus liegt dabei auf den Empfehlungen zu Alterskontrollen, weil sie auf besondere Weise Grundrechte einschränken.
Auf Anfrage von netzpolitik.org verteidigt der Co-Vorsitzende Jörg Fegert den Bericht als „wissenschaftsbasiert“. Er gibt an, dass die EU-Kommission ihn und seine Co-Vorsitzende Melchior „auch inhaltlich unterstützt“ habe. Maria Melchior verweist auf Anfrage auf ihren Kollegen.
- Überblick: Das empfiehlt der Bericht
- Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“
- Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen
- Drittes Problem: Unklare Zielsetzung
- Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache
Überblick: Das empfiehlt der Bericht
In der Debatte um Alterskontrollen und Social-Media-Verbote sind vor allem fünf Empfehlungen des Berichts zentral:
1. Drastische Ausweitung über soziale Medien hinaus: Social-Media-Verbot war gestern – die Expert*innen wollen praktisch alles mit einer Altersschranke versehen, was jungen Menschen schaden könnte. Das geht weit über das australische Modell hinaus. Treffen kann es laut Bericht neben sozialen Medien auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots oder Videoplattformen. Den Rundumschlag bezeichnet der Bericht eher verharmlosend als „social media+“. Die EU-weite Altersgrenze soll bei 13 Jahren liegen.
2. Hohe Anforderungen an sichere Designs: Um für Jugendliche weiter zugänglich zu sein, müssten Plattformen wie TikTok und Instagram so manches ändern. Der Bericht warnt zum Beispiel vor suchtfördernden Mechanismen und manipulativen Designs, vor unendlichem Scrollen, Push-Benachrichtigungen und Personalisierung. Das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA) geht solche Risiken bereits an, gilt aber nicht für alle digitalen Räume. Hier könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (Digital Fairness Act) nachhelfen, heißt es im Bericht.
3. Beweistlastumkehr: Aktuell läuft es so, dass Aufsichtsbehörden einschreiten, wenn sie erfahren, dass ein Dienst im Netz gegen Regeln verstoßen könnte. Die Expert*innen wollen dieses Prinzip umkehren: Anbieter sollten zuerst beweisen, dass ihre Dienste für junge Menschen sicher sind, bevor sie überhaupt ohne Altersbeschränkung auf den europäischen Markt dürfen.
4. Strenge Alterskontrollen: Es soll „effektive“ Systeme zur Alterskontrolle für alle geben, heißt es im Bericht. Einfach ausgedrückt sollen die Kontrollen sicherstellen, dass junge Menschen keine unerwünschten digitalen Räume mehr betreten können.
5. Nationale Alleingänge plus EU-weite Regeln: Einerseits empfiehlt der Bericht EU-weite Regeln und warnt: „Die Fragmentierung des europäischen Binnenmarkts für digitale Dienstleistungen stellt ein reales Risiko dar.“ Andererseits heißt es: Mitgliedstaaten könnten dennoch eigene Wege gehen und etwa ein höheres Mindestalter als 13 Jahre festlegen. Zur Begründung verweist der Bericht lediglich auf „nationale und historische Kontexte“.
Erstes Problem: Hier spricht nicht „das Gremium“
Der Abschlussbericht der EU-Expert*innen ist nicht das erste Papier zu diesem Thema. Zuvor hatten sich auch ein deutsches Expert*innen-Gremium und der Deutsche Ethikrat geäußert. Es gibt aber einen wichtigen Unterschied.
Der Deutsche Ethikrat hat 26 Mitglieder; sie sollen laut Gesetz „naturwissenschaftliche, medizinische, theologische, philosophische, ethische, soziale, ökonomische und rechtliche Belange in besonderer Weise repräsentieren“ und ein „plurales Meinungsspektrum“ vertreten. Das deutsche Expert*innen-Gremium war mit 18 Mitgliedern auch interdisziplinär besetzt, mit Fachleuten für unter anderem Medienrecht, Medienpädagogik, Gesundheit oder Kriminologie.
Die Expertise hinter dem EU-Bericht dagegen ist schmaler. Verfasst haben ihn lediglich die beiden Co-Vorsitzenden des Gremiums, Jörg Fegert (Experte für Kinder- und Jugendpsychiatrie aus Ulm) und Maria Melchior (Expertin für öffentliche Gesundheit aus Paris). Sie schreiben: „Die Verantwortung für die Empfehlungen liegt allein bei uns.“
In einem Presse-Briefing der EU-Kommission wollten Journalist*innen wissen, wie die Empfehlungen des EU-Berichts zustande kamen. Die Antwort: Man habe im Gremium keinen Konsens angestrebt. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert mehr dazu. Die Rolle von ihm und Melchior sei es gewesen, „wissenschaftsbasiert die Argumente abzuwägen und sich gemeinsam auf Empfehlungen zu einigen“. Der Prozess sei so angelegt gewesen, dass er auf „zeitnahe Ergebnisse“ abzielt. Man habe sich auf die „Erfahrung“ seiner Co-Vorsitzenden und von ihm „verlassen“.
Im Gegensatz zu den Empfehlungen des Deutschen Ethikrats und des deutschen Gremiums setzt der EU-Bericht also auf Vertrauen statt Debatte. Viele Nachrichtenmedien haben berichtet, das „EU-Gremium“ habe Empfehlungen vorgelegt. Aber das ist irreführend. In dem Abschlussbericht spricht kein Gremium, sondern ein Duo. Ein möglicher Grund für das Medienecho: Auch die EU-Kommission spricht in ihrer öffentlichen Kommunikation mal von den Co-Vorsitzenden des Panels, mal vereinfachend vom „Panel“.
Zweites Problem: Irreführung bei Alterskontrollen
Bei Alterskontrollen formulieren Fegert und Melchior Ansprüche, die nicht miteinander vereinbar sind. Einerseits sollen Alterskontrollen streng sein, wie aus ihrem Bericht hervorgeht. Sie sollen etwa das Alter von Personen „präzise“ feststellen und „robust“ sein gegen Umgehungsversuche.
Anderseits sollen Alterskontrollen dem Bericht zufolge mild sein: Sie sollen „verhältnismäßig“ sein, Grundrechte wahren und „höchsten“ Standards für Datenschutz und Privatsphäre entsprechen. Sie sollen „inklusiv“ sein und „diskriminierungsfrei“. Weiter sollen sie „auf die Verarbeitung von Ausweisdokumenten oder biometrischen Daten zum Zwecke der Altersschätzung verzichten“.
Der Knackpunkt: Strenge und milde Ansätze widersprechen sich. Wie wir bereits berichtet haben, gibt es keine Lösung, die Vorteile beider Ansätze in sich vereint. So brauchen präzise und robuste Alterskontrollen Belege, dass ein Mensch tatsächlich erwachsen ist. Sie brauchen Belege, dass jemand den Altersnachweis nicht von einer anderen Person geklaut hat. Möglich ist das aber nur mit Einbußen bei unter anderem Privatsphäre, Zugänglichkeit und Teilhabe. Wer alles auf einmal verspricht, führt in die Irre.
Die EU-Kommission hat eine App für Alterskontrollen entwickeln lassen, die „Mini-Wallet“. Hierfür sollen Menschen auch ihr Gesicht biometrisch scannen, wie ein Demo-Video zeigt. Damit soll die App prüfen, ob das Gesicht vor der Kamera mit dem Foto auf dem Ausweis übereinstimmt. Kurz nach Veröffentlichung des Prototypen hat ein IT-Sicherheitsexperte die App in nur zwei Minuten gehackt. Sowohl beim Deutschen Ethikrat als auch beim deutschen Expert*innen-Gremium ist die Mini-Wallet durchgefallen. Beide Gremien haben geschrieben, die Mini-Wallet sei „abzulehnen“.
Jörg Fegert, Co-Autor des EU-Berichts, war selbst Teil des deutschen Gremiums, das die Mini-Wallet ablehnt. Im EU-Bericht schreiben er und seine Co-Autorin jedoch das glatte Gegenteil: Die Mini-Wallet sei „robust, benutzerfreundlich und die Privatsphäre wahrend“, sie könne ein „geeignetes Werkzeug“ sein. Kritik an der Mini-Wallet kommt nicht zur Sprache.
Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärt Fegert: „Es stimmt, dass ich auch Mitglied der deutschen Kommission war. Dort wurde über die Entscheidungen abgestimmt, es waren nicht alle Empfehlungen einstimmige Empfehlungen.“ Die Ablehnung der Mini-Wallet durch den Deutschen Ethikrat sei „eine Momentaufnahme in einer Pilotphase“ gewesen. Die Mini-Wallet sei noch nicht vollständig „zero-knowledge-proof“ gewesen.
Fegert nutzt die Bezeichnung „zero-knowledge-proof“ in seiner Antwort wie ein Adjektiv. Es ist aber ein Nomen. Das englische Wort „proof“ bedeutet hier nicht „geschützt“, sondern „Beweis“.
Auch im Bericht ist Zero Knowledge Proof ein wichtiges Stichwort. Hier schreibt das Duo, Methoden zur Alterskontrolle sollten diesen Standard nutzen. Einfach ausgedrückt soll er Tracking vermeiden: Nutzende sollen bei der Altersabfrage anonym bleiben. Dienste sollen bloß erfahren, ob jemand eine Altersschwelle überschreitet, mehr nicht. Das Problem: In den öffentlichen Spezifikationen zur Mini-Wallet ist dieser „Zero Knowledge Proof“ nach wie vor nur optional und nicht verpflichtend. Die von Fegert erwähnte „Momentaufnahme“ ist also immer noch Status quo.
Zuletzt gibt es eine praktische Hürde für die geplanten Alterskontrollen, wie aus dem Bericht hervorgeht. Viele junge Menschen haben keinen Ausweis, den sie in ihrer Alterskontroll-App hinterlegen könnten. EU-Mitgliedstaaten sollen dafür zuständige Stellen benennen, heißt es im Bericht: „Die Benennung vertrauenswürdiger Anbieter von Altersnachweisen (…) ist für das wirksame Funktionieren der Altersüberprüfung in der EU von entscheidender Bedeutung.“
Von wem sollen die Kinder und Jugendlichen in der EU ihre Altersnachweise bekommen? Das steht noch nicht fest. Es fehlt Klarheit, wie viel Bürokratie die Kontrollen im Alltag bedeuten – für Kinder, Familien und Behörden.
Drittes Problem: Unklare Zielsetzung
Es ist das wohl wichtigste Argument der Kritiker*innen von Alterskontrollen: Menschen können die Kontrollen einfach umgehen. Das liegt an der Architektur des Internets. Mit VPN-Diensten oder dem Tor-Browser lassen sich an einem Ort altersbeschränkte Websites ohne Schranken besuchen, und zwar kinderleicht. Der Internetverkehr fließt dann über Server an einem anderen Ort, etwa über ein anderes Land ohne Alterskontrollen.
In Australien, wo seit Dezember 2025 ein Social-Media-Verbot bis 16 Jahre gilt, umgeht sogar die Mehrheit junger Menschen die Altersschranken. Das zeigen mehrere erste Erhebungen. Auch Fegert und Melchior schreiben: „Erste Ergebnisse aus Ländern, die pauschale Altersbeschränkungen für den Zugang zu sozialen Medien eingeführt haben, zeigen, dass die meisten Minderjährigen einen Weg finden, diese Regelungen zu umgehen.“
Das weckt Zweifel, ob Alterskontrollen überhaupt geeignet sind, junge Menschen wirksam vor den Gefahren des Internets zu schützen. Für staatliches Handeln ist Geeignetheit ein zentraler Maßstab.
Diese Zweifel finden im Bericht keinen Platz. Stattdessen beschreiben Fegert und Melchior ein anderes Verständnis vom Zweck der Alterskontrollen. Sie verweisen auf die Minderheit der Betroffenen, die sich durch ein Social-Media-Verbot von digitalen Diensten zurückgezogen haben. Diese jungen Menschen würden dann mehr Zeit für Offline-Aktivitäten haben, zum Beispiel Sport. „Dies zeigt, dass ein fortschreitender Wandel hinsichtlich der Normen für die Nutzung von Social Media+ durch Minderjährige möglich ist und anerkannt werden muss“, schreibt das Duo.
Das ist zunächst Spekulation: Ob das Verbot wirklich gesellschaftliche Normen verändert hat, müssten Sozialwissenschaftler*innen untersuchen. Weiter spekuliert das Duo, Altersbeschränkungen würden „kulturellen Wandel fördern“. Und: „Die Wirksamkeit von Altersbeschränkungen würde einen Wandel in gesellschaftlichen Einstellungen erfordern.“
Damit beschreiben die beiden Gesundheits-Expert*innen einen fundamental anderen Ansatz. Demnach wären Alterskontrollen nicht etwa „robust“ gegen Umgehungsversuche, wie es an anderer Stelle im Bericht heißt. Sie wären kein Schutzschirm, der Gefahren von Kindern und Jugendlichen fernhält. Stattdessen wären Altersschranken vor allem ein Signal mit normativer Wirkung. Junge Menschen und Familien würden daraufhin ihren Umgang mit sozialen Medien überdenken, zur Einsicht gelangen und sich selbst schützen.
Was versprechen sich die Expert*innen also wirklich von Altersschranken: ein Signal oder einen echten Schutzschirm? Für Eltern dürfte der Unterschied wichtig sein. Sollten sie darauf vertrauen, dass Alterskontrollen ihre Kinder vor Gefahren abschirmen – oder müssten sie vielmehr bei ihren Kindern um Einsicht werben, weil die Kontrollen eher symbolisch sind?
Die Frage ist auch essentiell, um zu bewerten, ob Alterskontrollen rechtsstaatlich wären. Ein Signal ist ein sehr anderer Zweck als ein Schutzschirm. Der Erfolg lässt sich schwerer vorhersagen oder empirisch belegen. Aus rechtsstaatlicher Perspektive braucht es aber genaue Begründungen, ob Alterskontrollen geeignet und erforderlich wären, um ihren Zweck zu erfüllen.
Jörg Fegert kann auf Anfrage von netzpolitik.org „keine verfassungsrechtliche Problematik im deutschen Kontext erkennen“, schreibt er. Es gehe darum, nicht-altersangemessene Mechanismen und Inhalte von Kindern und Jugendlichen fernzuhalten. Zudem führt er einen weiteren, also dritten, Zweck von Alterskontrollen an. Demnach könnten Alterskontrollen zum „Empowerment“ junger Menschen beitragen, wenn Plattformen Beschwerden und Meldungen junger Menschen bevorzugt behandeln müssten. Einfach ausgedrückt: Alle sollen ihr Alter nachweisen – damit Inhaltsmoderator*innen bei TikTok oder Instagram Meldungen von Erwachsenen nachrangig behandeln.
Beide Erläuterungen des Experten blenden zentrale Aspekte aus: Altersschranken gelten für digitale Räume in der Breite, nicht allein für riskante Mechanismen und Inhalte. Davon betroffen wären nicht nur junge Leute, sondern alle 450 Millionen Menschen in der EU, die etwa ihre Ausweise und Gesichter scannen lassen müssten. Wer die Altersschranken nicht überwinden will oder kann, wäre von wichtigen Angeboten für Information und Teilhabe abgeschnitten. Das sind tiefe Eingriffe, die Grundrechte einschränken. Umso wichtiger ist die Frage nach dem genauen Zweck der Maßnahme und ihrer Verhältnismäßigkeit.
Bestenfalls bewertet das ein interdisziplinäres Gremium mit unter anderem Jurist*innen, die ihre Abwägungen und ihren Dissens öffentlich nachvollziehbar ausführen. Die EU-Kommission hat sich für einen anderen Weg entschieden.
Viertes Problem: Unwissenschaftliche Sprache
An mehreren Stellen nutzt der Bericht Formulierungen, die eher nach Pressestelle klingen als nach wissenschaftlicher Analyse. Mindestens drei Passagen fallen besonders ins Auge.
1. „state-of-the-art“: Das Duo schreibt, die Alterskontroll-App der EU (Mini-Wallet) entspreche dem „höchsten technologischen Standard“, („state-of-the-art“). Das ist auffällig wertend und beißt sich mit der Ablehnung von Ethikrat und deutschem Expert*innen-Gremium. Der Begriff steht auch in einer Pressemitteilung der EU-Kommission, die ihre eigene App als „state-of-the-art“ anpreist.
2. „Zugang zu Kindern“: Im Mai nutzte Ursula von der Leyen eine auffällige Formulierung: „Die Frage ist nicht, ob junge Menschen Zugang zu sozialen Medien haben sollten; die Frage ist, ob soziale Medien Zugang zu jungen Menschen haben sollten.“ Alltagssprache ist das nicht, sondern ein Stilmittel. Im Fokus steht nicht mehr, dass die die Politik jungen Menschen etwas wegnimmt. Stattdessen stehen Social-Media-Konzerne im Fokus, die Kindern anscheinend zu nahe kommen. Mehrfach übernehmen auch Fegert und Melchior das Stilmittel, etwa wenn sie darüber schreiben, wie Dienste „Zugang zu Kindern und Jugendlichen erhalten“.
3. „child safety gap“: Ein weiterer auffälliger Begriff im Bericht lässt sich nur mit Vorgeschichte verstehen. Anbieter wie Meta scannen anlasslos Nachrichten, um Hinweise auf sogenanntes Material von Kindesmissbrauch zu finden. Kritiker*innen haben dafür die Bezeichnung freiwillige Chatkontrolle etabliert. Rechtens ist diese Form der Massenüberwachung privater Kommunikation nur durch eine befristete Ausnahmeregelung. Eine Weile lang sah es so aus, als könnte sich die EU nicht auf eine Verlängerung einigen. Die Lobby-Organisation Thorn warnte deshalb vor einer „Kinderschutzlücke“ („child safety gap“). Der Begriff lenkt von der Kritik an der Maßnahme ab und rückt die Sicherheit von Kindern in den Fokus. Bislang fehlen stichhaltige Belege, ob Chatkontrolle wirklich zur Sicherheit beiträgt. Auch die EU-Kommission hat das Wort „gap“ in ihrer öffentlichen Kommunikation übernommen. In ihrem Bericht schreiben auch Fegert und Melchior vom „child safety gap“. Im Einklang mit der EU-Kommission fordern sie eine Verlängerung der freiwilligen Chatkontrolle und eine dauerhafte Chatkontrolle.
Das sind zunächst nur drei Details aus einem langen Papier. Aber sie werfen die Frage auf: Wie viel von diesem Bericht ist wissenschaftlich fundiert – und wie viel ist politische Agenda der EU-Kommission?
Fegert erklärt hierzu auf Anfrage von netzpolitik.org: „Wir waren in unseren Empfehlungen frei und unabhängig.“ Er bezeichnet den Bericht als „wissenschaftbasierte Politikberatung“. Im Zentrum stehe „Evidenz als Ausgangspunkt für die Entwicklung der Empfehlungen“. Er räumt jedoch ein: Expert*innen aus der EU-Kommission hätten ihn und Melchior „auch inhaltlich bei Recherchen und Informationsbeschaffung unterstützt“.
Was Kinder im Netz erleben, und was Politik daraus lernen kann
Bei mindestens zwei von drei Treffen des Expert*innen-Gremiums war Ursula von der Leyen persönlich vor Ort, wie auch Fegert bestätigt. Rund zwei Monate, bevor das Gremium seine Ergebnisse präsentiert hat, sagte von der Leyen: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Damit hat die Kommissionspräsidentin ihren Expert*innen quasi in den Block diktiert, was sie von ihnen erwartet.
Bei der Präsentation des Papiers sagte von der Leyen schließlich: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Fegert erklärt auf Anfrage: „Die Verantwortung für den Inhalt des Berichts und der Empfehlungen liegt ausschließlich bei uns Ko-Vorsitzenden.“
Wer wie das Duo einen Bericht von öffentlichem Interesse verfasst, dürfte Einflussnahme aus vielen Richtungen erleben – das allein muss nichts bedeuten. Entscheidend ist, was im Bericht steht, ob die Argumente vollständig und schlüssig sind. Und gerade beim grundrechtlich sensiblen Thema Alterskontrollen finden sich erhebliche Mängel. Losgelöst von den Beweggründen der Beteiligten erfüllt der Bericht damit eine bestimmte Funktion: Er gibt den netzpolitischen Plänen der EU-Kommission einen wissenschaftlichen Anstrich.
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Berlin und Bund legen vor, Brandenburg zieht nach. Auch hier plant die Regierung, Informationsfreiheitsrechte zu schwächen. Wieder sollen Sicherheitsbedenken die Intransparenz rechtfertigen.

Die Brandenburger Landesregierung will das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) ändern. Gegenüber rbb|24 hat ein Sprecher des Innenministeriums am gestrigen Donnerstag bestätigt, dass sie aktuell an einem Gesetzentwurf arbeitet.
Wie schon der Berliner Senat begründet auch Brandenburg die Schritte mit einer abstrakten Gefahrenlage. „Der Schutz kritischer Infrastruktur ist angesichts verschiedenster Bedrohungslagen von entscheidender Bedeutung“, heißt es in der Mitteilung, die rbb|24 auf Anfrage erhielt. Die Änderungen sollen dem Land erlauben, besser auf solche Bedrohungen zu reagieren.
Das AIG regelt in Brandenburg bisher, wie Bürger*innen an behördliche Informationen gelangen. Es garantiert jeder Person ein Recht auf Akteneinsicht, solange nicht überwiegende öffentliche oder private Interessen dagegensprechen. Welche konkreten Änderungen das Land plant, ist noch offen. So tiefgreifend wie der Bund könne das Land aufgrund der Landesverfassung nicht vorgehen.
Die Schwächung der Informationsfreiheit liegt im Trend
Die Bundesregierung kündigte Anfang Juli in ihrem „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ an, dass sie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) massiv einschränken will. Zu den Vorhaben gehört, Informationen nur noch mit „berechtigtem Interesse“ herauszugeben und Organisationen, Unternehmen und Stiftungen das Recht völlig zu entziehen.
Brandenburg nimmt sich offenbar ein Vorbild an einem deutschlandweiten Trend. Weitere CDU- und SPD-geführte Bundesländer planen eine Beschneidung der Informationsfreiheitsrechte: Auch Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen legten mit Verweis auf Sicherheitsbedenken und Bürokratieabbau Gesetzentwürfe vor.
Berlin schaffte als erstes Bundesland Tatsachen: Das Abgeordnetenhaus zog den Anschlag auf das Berliner Stromnetz heran, um im März ein Gesetz zu verabschieden, mit dem Behörden Anfragen pauschal ablehnen können.
„Nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie“
Fachleute kritisieren den Versuch, Intransparenz mit Sicherheitsbedenken rechtzufertigen. Die Jurist*innen Philipp Schönberger und Hannah Vos vom Transparenzportal FragDenStaat schreiben im Verfassungsblog: „Offensichtlich dient die diskursive Verknüpfung mit einer Bedrohungslage vor allem als Vehikel für eine möglichst weitreichende Abschirmung der Exekutive vor öffentlicher Kontrolle.“ Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider warnte: „Wer Informationsfreiheit pauschal beschränkt, schafft nicht mehr Sicherheit, sondern weniger Demokratie.“
Für die Pläne der Bundesregierung hagelt es Kritik. Mehr als eine halbe Million Menschen wollen die Informationsfreiheit schützen, zeigt eine laufende Petition von FragDenStaat. Auch 131 Organisationen stellen sich gegen das Vorhaben. Selbst in den eigenen Reihen regt sich Widerstand: Die SPD-Bundestagsabgeordneten kündigten der Parteispitze in einem internen Papier an, sie würden nicht für die Abschaffung des bestehenden Transparenzniveaus stimmen.
Auch in Brandenburg dürfte es Gegenstimmen geben. Kurz vor den Neuigkeiten der Landesregierung warnte die Verbraucherzentrale Brandenburg vor der Entkernung des IFG. Sie verweist auf ein eigenes Verfahren gegen den Ostdeutschen Sparkassenverband – auf Akteneinsicht nach dem AIG.
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Unwetter kommen mal aus heiterem Himmel, mal kündigen sie sich lange vorher an. In beiden Fällen hilft es, gut gewappnet zu sein. Dank eures Rückenwindes sind wir das.

Wenn feuchtwarme Luft in kühlere Höhen aufsteigt, bilden sich Gewitterwolken. In Hitzephasen kann es einige Zeit dauern, bis sich die Anspannung entlädt. Zunächst liegt ein Knistern in der schwülen Luft, Windböen kommen auf, erste Blitze zucken. Donnergrollen, dann ein Wolkenbruch. Straßen werden geflutet, Menschen suchen hektisch Zuflucht unter Dachvorsprüngen und in Hauseingängen.
Im vergangenen Quartal gab es etliche solcher Unwetter. Hitzedom, Höllensommer, Wüstentage – die ursächliche Wetterlage hat viele Namen. Gleichzeitig kündigte sich auch im politischen Berlin ein nahendes Gewitter an.
Bereits Anfang Mai veränderte sich der Luftdruck über dem Regierungsviertel spürbar. Nach einem Jahr Schwarz-Rot zogen viele Bilanz: Die Koalition liefere nicht, zanke sich zu viel und verschleppe Reformen. Dunkle Wolken ballten sich über dem Reichstagsgebäude zusammen.
Kurz vor der Sommerpause und parallel zur Herrenfußball-WM donnerte es dann los: Ein Gesetzentwurf jagte den nächsten, im Eiltempo wurden Stellungnahmen von der Zivilgesellschaft verlangt, bevor das Kabinett dann seinerseits Entwürfe an den Bundestag übergab. Auch bei uns ging es mitunter hektisch zu. Der Teufel steckt bei Gesetzentwürfen im Detail. Und es braucht Zeit, um zu verstehen, welche Folgen geplante Maßnahmen haben.
Wir haben deshalb gerade viel auf dem Tisch: Biometrische Videoüberwachung, die Rückkehr der Vorratsdatenspeicherung, Fotofahndung im Netz, Reform der Nachrichtendienste – die Flut an gefährlichen Vorhaben ist schier endlos. Darüber hinaus will die schwarz-rote Koalition auch noch die Informationsfreiheit unterspülen.
So gehen wir nun in die Sommerpause und ins zweite Halbjahr. Doch die Ruhe ist trügerisch. Denn das Kabinett tagt auch in den kommenden Wochen und hinter den Kulissen werkelt die Regierung überfleißig an ihren Reformvorhaben. Es bleibt also drückend heiß und das nächste Gewitter zieht schon auf.
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Die harten Zahlen
Dagegen ist die Wetterlage in unseren Finanzen erfreulich ruhig. Jedoch können unsere Spendeneinnahmen einen Tacken Rückenwind vertragen. Wir liegen zum Ende des ersten Halbjahres mit etwas über 6 Prozent hinter unseren Erwartungen.
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Unsere Spendeneinnahmen
Im zweiten Quartal haben wir 186.900 Euro an Spenden von euch erhalten. Das ist ein gutes Ergebnis und liegt etwas mehr als 4 Prozent über unserem Plan. Weil das erste Quartal deutlich unter unseren Erwartungen blieb, schließen wir das erste Halbjahr bei den Spendeneinnahmen dennoch mit einem Minus in Höhe von 27.500 Euro ab.
Unsere Einnahmen
Insgesamt belaufen sich unsere Einnahmen im zweiten Quartal auf 193.872 Euro. Die Spendeneinnahmen betragen 96 Prozent der Gesamteinnahmen. Die restlichen 4 Prozent setzen sich aus regelmäßigen Einnahmen und den sonstigen Erlösen zusammen.
Regelmäßige Einnahmen erzielen wir durch Verkäufe im Webshop, der Verwertung unserer Veröffentlichungen im Pressespiegel und dem Zuschuss für den Platz im Rahmen des Freiwilligendienstes. In den sonstigen Erlösen stellen wir die Erstattungen für Ausfallzeiten aufgrund von Krankheit (AAG) und Zinserträge dar.
Unsere Ausgaben
Unsere Haushaltslage hat zugelassen, den Tarifabschluss im TVöD Bund mitzugehen und unser Einheitsgehalt (EG 13, Stufe 1) im Mai um 2,8 Prozent zu erhöhen. Verausgabt haben wir für Personalkosten im zweiten Quartal 225.377 Euro und liegen damit rund 9.500 Euro unter den veranschlagten Kosten laut unserem Stellenplan. Die Einsparung liegt unter anderem am Stellenwechsel in der IT. Dadurch war die Stelle der Systemadministration im April nicht besetzt.
Seit dem 1. Mai 2026 haben wir eine neue Leitung der IT: Daniel Tippmann folgte Christophe, der in den gut zwei Jahren zuvor erfolgreich die technische Infrastruktur von netzpolitik.org verschlankt und auf neuen Stand gebracht hat. Wir freuen uns auf die gemeinsamen Projekte mit Daniel!
In den Sachkosten haben wir für das zweite Quartal 61.163 Euro und damit rund 25.300 Euro weniger ausgegeben als kalkuliert. Das ist vor allem der monatlichen Kalkulation von Ausgaben geschuldet, die jedoch nicht monatlich, sondern punktuell im Jahr auftreten – wie Beratungs- und Fortbildungskosten.
Insgesamt haben wir im zweiten Quartal 2026 an Personal- und Sachkosten 286.540 Euro verausgabt.
Unser Projekt Reichweite hatten wir in den letzten beiden Quartalsberichten 2025 vorgestellt. Die Projektlaufzeit beträgt drei Jahre bis Herbst 2027. Die Finanzierung in Höhe von 200.000 Euro entnehmen wir aus unseren Rücklagen. In 2025 haben wir für das Projekt insgesamt 38.000 Euro vor allem für den Relaunch unserer Website und eine Stelle für die Verbreitung unserer Inhalte in den sozialen Medien ausgegeben. Im ersten Quartal 2026 haben wir lediglich Personalkosten in Höhe von etwas unter 7.600 Euro verausgabt.
Im zweiten Quartal konnten wir den Relaunch unserer Website abschließen und haben die Arbeit an der Installation sowie Konfiguration der neuen Software zur Verwaltung der Spendendaten aufgenommen. Dafür haben wir insgesamt 38.100 Euro aufgewendet. Im Projekttopf verbleiben somit etwas über 116.000 Euro, die bis Ende 2027 vor allem für Personalkosten im Bereich Social Media und Spendenverwaltung verplant sind.
Das vorläufige Ergebnis
Wir schließen das 2. Quartal mit einem Ergebnis in Höhe von ‑91.600 Euro ab. Laut Plan haben wir mit einem Ergebnis von ‑134.400 Euro gerechnet. Ein Minus in den ersten drei Quartalen beunruhigt uns nicht besonders, solange es im Rahmen unserer Erwartungen bleibt. Das gleichen wir nach unseren bisherigen Erfahrungen im vierten Quartal mit der Jahresendkampagne aus.
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Die Bundesregierung verrät nicht, ob deutsche Geheimdienste bei Databrokern Daten aus der Werbeindustrie kaufen. Vieles spricht dafür, doch auch die neue Geheimdienst-Reform soll keine klare Rechtsgrundlage schaffen. Kritiker:innen wie die Bundesdatenschutzbeauftragte haben verfassungsrechtliche Bedenken.

Das Haus von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat gerade einen Entwurf für eine tiefgreifende Geheimdienstreform vorgelegt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Bundesnachrichtendienst sollen weitreichende neue Befugnisse bekommen und auch technisch aufrüsten, etwa bei staatlichem Hacking, KI und Videoüberwachung.
Nach einer anderen Form der Überwachung sucht man im Gesetzestext jedoch vergeblich: Die Überwachung mit kommerziell gehandelten Daten. Insbesondere Daten, die angeblich nur für Werbezwecke gesammelt werden, sind inzwischen zur Handelsware geworden. Databroker haben beispielsweise metergenaue Standortdaten von Smartphones im Angebot. Auch Informationen zu Vorlieben von Personen oder ihrem Online-Verhalten lassen sich erwerben.
Der Fachbegriff für Überwachung auf Grundlage von Werbedaten ist ADINT. Der Begriff steht für Advertising-Based Intelligence, also werbebasierte Aufklärung, und taucht lediglich in der Begründung für das neue BND-Gesetz auf. Expert*innen sehen darin den Hinweis, dass deutsche Dienste durchaus ADINT nutzen könnten – allerdings ohne saubere Rechtsgrundlage.
Staatliche Überwachung mit kommerziellen Daten
Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk zeigen seit 2024, dass sich mit Standortdaten aus der Werbeindustrie auch hochrangige Beamte der Bundesregierung und der EU-Kommission, NATO-Militärstützpunkte und sogar Mitarbeitende von Geheimdiensten ausspionieren lassen.
Seit Längerem ist bekannt, dass US-Behörden wie das FBI oder die Abschiebe-Miliz ICE ADINT einsetzen. Zuletzt hatten Recherchen aufgedeckt, dass auch die ungarische und die österreichische Regierung Produkte eines ADINT-Dienstleisters erworben haben. Die Bundesregierung hatte Fragen von Journalist:innen dazu in der Vergangenheit nicht beantwortet.
Strittig ist, ob die Nutzung von ADINT-Daten durch deutsche Geheimdienste legal wäre. Ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages weckte daran Zweifel. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider und andere Expert:innen hatten wiederholt betont, dass es dafür eine ausdrückliche Grundlage im Gesetz brauche. Staatliche Stellen könnten sich nicht auf allgemeine Generalklauseln stützen, die es ihnen erlauben, Daten zu erheben.
Eingeständnis durch die Hintertür?
Eine klare Regelung für Datenkäufe konnte auch die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) im neuen Gesetzentwurf nicht finden. Behördensprecher Karsten Füllhaase erklärt auf Anfrage von netzpolitik.org:
Der aktuelle Gesetzesentwurf enthält weder für das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) noch für den Bundesnachrichtendienst (BND) eine explizite Rechtsgrundlage für den Ankauf und die Nutzung kommerzieller Daten, insbesondere von Werbedatenbanken. Die Bundesregierung stützt bereits nach der aktuell geltenden Rechtslage den Datenkauf auf die Generalklauseln nach § 8 Bundesverfassungsschutzgesetz bzw. § 5 BND-Gesetz. Diese Normen werden durch den vorgelegten Gesetzentwurf nur unwesentlich geändert.
Dennoch taucht das Wort „ADINT“ im Gesetzentwurf auf, und zwar in den Erläuterungen zu Paragraf 88 des neuen BND-Gesetzes. Dort geht es darum, unter welchen Bedingungen der deutsche Auslandsgeheimdienst Daten an andere Stellen weitergeben darf. Zitat: „Unter diese Norm fällt auch die Übermittlung von angekauften Datensammlungen z.B. von umfänglichen Werbedaten (sog. ADINT-Daten), oder von im Internet verfügbaren Datenleaks.“
Solche Daten können dem Entwurf zufolge auch automatisiert und in Gänze an andere übermittelt werden. Die Vermutung liegt nahe: Darf der BND solche Daten weitergeben, dann geht die Bundesregierung offenbar auch davon aus, dass er sie haben kann – und möglicherweise auch erwerben.
Auch an anderen Stellen taucht Ankauf von Daten in der Begründung des Gesetzes auf. „Damit wird deutlich, dass es sich um einen üblichen modus operandi des BND handelt“, schlussfolgert der Jurist Peter Schantz. Der ehemalige Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium hat eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und kritisiert darin das Fehlen einer gesetzlichen Regelung. Für notwendig hält er sie unter anderem deshalb, weil Dienste auch sensible Daten kaufen könnten.
Bundesdatenschutzbeauftragte kritisiert Entwurf
„Hätte der Staat diese Daten auch selbst erheben dürfen?“ Diese Frage nach dem sogenannten “hypothetischen Ersatzeingriff“ müsse sich der Gesetzgeber stellen, so Schantz. Dabei müsse berücksichtigt werden, ob die Verkäufer die Daten selbst überhaupt rechtmäßig verarbeiten.
Im Fall von Werbedaten bezweifeln viele Fachleute – von Datenschutzbehörden über Jurist*innen bis hin zum Verbraucherschutzministerium –, dass deren Verarbeitung und Verkauf durch Databroker legal ist. Ursprünglich wurden die Daten in der Regel für Werbezwecke erhoben, nicht für Datenhandel oder Überwachung; die Einwilligung der Betroffenen kann allein deshalb nicht wirksam sein.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte ist der Auffassung, „dass die Nutzung kommerzieller Werbedaten einer inhaltlich bestimmten und normenklaren gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage bedarf“, erklärt deren Sprecher. Er weist auf das „potentiell sehr hohe Eingriffsgewicht“ der Überwachung mit Werbedaten hin. Das erfordere nach Auffassung der BfDI „verfassungsrechtlich neben erhöhten Anforderungen an Zweckbindung und Dokumentation auch ausreichende Kontrollmechanismen“. Schließlich würden die Maßnahmen heimlich erfolgen und betroffenen Menschen wäre eine nachträgliche Rechtsverfolgung kaum möglich. Der vorgelegte Gesetzentwurf erfülle diese Anforderungen nicht.
Ähnlich argumentiert Jurist Schantz: Kontrolle und Rechtsschutz müssten gewährleistet sein. Ihm zufolge müsse einbezogen werden, welcher Personenkreis betroffen ist, schließlich enthalten Pakete von Databrokern oft Daten über Millionen Menschen. Es drohe „die Umgehung der gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Eingriffsvoraussetzungen, die an die staatliche Datenerhebung zu stellen wären“, warnt er.
In Großbritannien werden Datenkäufe kontrolliert
Politikwissenschaftler Thorsten Wetzling von der Stiftung Interface kritisiert den Gesetzentwurf mit Blick auf ADINT ebenso als unzureichend. Er und sein Co-Autor Corbinian Ruckerbauer gehörten zu den ersten, die in Deutschland den Blick auf die „Informationsbeschaffung mit der Kreditkarte“ gelenkt haben.
„Die Regierung pocht weiterhin auf größtmögliche Beinfreiheit bei ihren Datenkäufen“, kommentiert Wetzling heute. Andere Länder würden das anders handhaben. Ein Beispiel sei das Vereinigte Königreich, „wo zumindest ein Genehmigungsverfahren unter Beteiligung der unabhängigen Rechtskontrolle erforderlich wird, wenn ein Nachrichtendienst dort gekaufte Daten in seine eigenen IT-Systeme einverleiben will.“
In Deutschland hingegen sei bisher nicht geplant, dass der Unabhängige Kontrollrat auch bei der kommerziellen Datenbeschaffung tätig wird. Die Bundesbehörde soll bei der Kontrolle der Geheimdienste künftig grundsätzlich wichtiger werden – aber nicht im Bereich ADINT. Wetzling zufolge müsste der Kontrollrat eigentlich Verträge mit privaten Dienstleistern vor Kaufentscheidungen sichten dürfen oder die Nutzung gekaufter Daten in den Systemen des BND genehmigen.
Der Staat müsse nachrichtendienstliche Datenkäufe stärker begrenzen und wirksamer kontrollieren, sagt der Forscher. Dafür sprächen „gewichtige Argumente des Grundrechtsschutzes, aber auch der nationalen Sicherheit“, so Wetzling mit Blick auf das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Sie hätten hervorgehoben, dass „beim Ankauf von Daten aus Werbedatenbanken eine besondere Gefahr von Eingriffen in den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung“ besteht und das „Erfordernis ausdrücklicher gesetzlicher Schutzvorkehrungen“ ins Spiel gebracht.
Keine harmlosen Daten
Kritik haben die Fachleute an einem weiteren Aspekt: In der Begründung für das Gesetz stellt das Innenministerium ADINT in Zusammenhang mit „allgemein zugänglichen Quellen“. Forscher Wetzling und Jurist Schantz finden das nicht überzeugend.
„Offenbar werden die Daten als wenig sensibel eingestuft, weil fälschlich angenommen wird, sie seien allgemein zugänglich“, schreibt Jurist Schantz in seiner Stellungnahme. Dies sei erstens nicht zutreffend, weil sie zwar käuflich seien, aber nicht frei abrufbar. Zweitens seien auch allgemein zugängliche Daten nicht per se schutzlos.
„Unverfroren“ findet das Thorsten Wetzling von Interface. Einerseits gebe es „den millionenfachen Ankauf von Datensätzen mit erstaunlich granularen personenbezogenen Daten“, andererseits offen zugängliche Infos wie Presseveröffentlichungen. Die Bundesregierung setze das gleich. ADINT stelle jedoch einen grundlegenden Paradigmenwechsel in der nachrichtendienstlichen Informationsbeschaffung dar. Dass dieser „verzwergt“, also kleingeredet werden soll, ist Wetzling zufolge „nicht vertrauensfördernd“.
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Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

„Wir vergleichen das Jobcenter mit einem Taschenspieler, immer fehlt ein bißchen was im Bewilligungsbescheid und verbleibt in der Tasche.“ So schildert eine Sprecherin der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! auf Anfrage von netzpolitik.org ihre Erfahrungen. Mal sei es die korrekte Miethöhe, mal der Regelbedarf für eine Person im Haushalt, mal das Geld für Bildung und Teilhabe, mal die Kosten für die Reparatur der Brille. Ein anderes Mal finde überhaupt keine Antragsbearbeitung statt.
Die Initiative BASTA! berät und unterstützt Menschen, die Bürgergeld erhalten, bei Klagen. „Es sind wirklich viele Gelder, die erst gar nicht zur Auszahlung kommen“, berichtet die Sprecherin. „Gerade bei Menschen aus Osteuropa kommt das Geld nicht in gesetzlich geregelter Höhe an.“ Dass Menschen trotz ihres Rechtsanspruchs Leistungen verweigert werden, fürchtet BASTA!, könnte sich bald noch weiter verschlimmern. Der Grund: das neue Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch.
Die kürzliche Reform des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, die am 1. Juli weitgehend in Kraft getreten ist, sah nämlich neue und erweiterte Aufgaben zur Bekämpfung des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ für die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dafür hat das neue zentrale „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ in Nürnberg am Monatsanfang seine Arbeit aufgenommen. Es soll die bisherigen Ressourcen bündeln und dadurch noch effizienter gegen „organisierten Leistungsmissbrauch“ vorgehen – durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen soll es diesen bekämpfen.
Ganze 72 Mitarbeiter*innen soll die zentrale Einheit in Nürnberg beschäftigen. Im ersten Halbjahr 2027 sollen fünf weitere regionale Zentren dazukommen. Ihre zukünftigen Standorte stehen noch nicht abschließend fest.
Alle sechs Zentren zusammen sollen mehr als 10 Millionen Euro jährlich kosten. Diesen Kosten sollen jedoch „Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen“, heißt es im Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Diese Schätzung beruht auf zwei laufenden Pilotprojekten in NRW und Berlin.
Laut Vanessa Ahuja, der zuständigen Vorständin bei der Bundesagentur für Arbeit, treten „kriminelle, organisierte Strukturen nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf“ und sind „ausdrücklich nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt“. Die Datenlage, die auf solche vermeintlichen organisierten Strukturen hinweist, ist jedoch mehr als dünn.
Gibt es überhaupt ein Problem mit organisiertem Leistungsmissbrauch?
„Organisierter Leistungsmissbrauch“ – die Arbeitsagentur spricht von „bandenmäßigem“ Missbrauch – besteht laut der Behörde etwa darin, dass EU-Bürger*innen nach Deutschland kommen, ihre Arbeitsverträge oder ihre Selbständigkeit vortäuschen, um dann aufstockende Leistungen zu erhalten. Sie würden von Kriminellen nach Deutschland gelockt, die im Hintergrund agieren und die gezahlten Leistungen für sich einbehalten.
Die Daten zu Verfahren wegen Verdachts auf „bandenmäßigen“ Betrug liegen nur aus den 300 Jobcentern vor, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Daten aus den 104 rein kommunal organisierten Jobcentern fehlen hierzu. Auch kann die Dunkelziffer – wie so häufig – höher sein. Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.
Vergangenes Jahr haben die Jobcenter 430 Verfahren eröffnet. In rund drei Viertel der Fälle haben sie eine Strafanzeige gestellt. Im Jahr davor gab es ähnlich viele eröffnete Verfahren, in rund der Hälfte der Fälle kam es zu einer Strafanzeige. Wie die Strafverfolgungsbehörden mit den Anzeigen weiterverfahren, bleibt häufig unklar. Den Ausgang teilen sie den Jobcentern nicht immer mit.
Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Im Jahr 2024 kam es bei 36 Fällen mit bekanntem Ausgang zu 3 Verurteilungen zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 kam es zu 6 Verurteilungen zu Geldstrafen bei 44 Fällen mit bekanntem Ausgang. Selbst in diesen Fällen waren die Gerichte offenbar nicht überzeugt, dass es sich tatsächlich um „bandenmäßigen“ Betrug handelte. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe vor – in minder schweren Fällen ab sechs Monaten.
Zum Vergleich: Zuletzt bezogen rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ eröffnen die Jobcenter nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst.
Beim Arbeitslosengeld ist von „organisiertem Leistungsmissbrauch“ etwa die Rede, wenn eine Firma Menschen einstellt, ihnen fiktiv Lohn zahlt und sie dann nach Ablauf von 12 Monaten arbeitslos meldet. Hier liegen die Zahlen in einem noch niedrigeren zweistelligen Bereich. Die Bundesagentur gibt an, dass die Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr lediglich zehn Fälle „bandenmäßigen“ Betrugs zur Anzeige gebracht und sechs an den Zoll abgegeben haben. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Behörde keine Daten vor. Auch hier zum Vergleich: Etwa eine Million Menschen bezog zuletzt Arbeitslosengeld.
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Nicht umsonst haben zahlreiche Expert*innen und Verbände darauf hingewiesen, dass es in der Debatte um Leistungsmissbrauch an Fakten mangele und die Diskussion extrem unverhältnismäßig und diffamierend geführt werde. Beispielsweise haben im Herbst 60 Organisationen die öffentliche Debatte scharf verurteilt. Sie stigmatisiere armutsbetroffene Menschen und blende strukturelle Ursachen wie Ausbeutung, unsichere Beschäftigung und fehlenden Schutz von Arbeitsmigrant*innen aus.
Wo in den Daten steckt „organisierter Leistungsmissbrauch“?
Mit Hilfe von strukturellen und einzellfallunabhängigen Datenanalysen soll das neue Kompetenzzentren Auffälligkeiten finden, die auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ hinweisen. So seien etwa „eine gehäufte zeitgleiche Anmeldung von Mitarbeitern einer Firma, auffällige Fluktuation oder die Anmeldung von übermäßig vielen Personen an einer Wohnadresse“ Hinweise solcher Art, teilte die Sprecherin der Bundesarbeitsagentur auf Anfrage mit.
Wie genau das Zentrum die Daten analysieren und auf solche „Auffälligkeiten“ stoßen will, möchte die Arbeitsagentur nicht offenlegen. „Die konkreten Prüfmechanismen, wie Leistungsmissbrauch aufgedeckt wird, werden im Detail nicht veröffentlicht“, so die Sprecherin. „Es werden die bereits bestehenden IT-Verfahren der BA genutzt.“
Bisher war für solche Analysen der sogenannte Fachbereich „Enterprise Fraud Management“ der Zentrale der BA zuständig. Dieser analysiert monatlich Auszahlungsdaten der BA, um zeitgleiche, doppelte Auszahlungen von Leistungen zu identifizieren. Hegen die Datenanalyst*innen den Verdacht, dass etwa Arbeitsbescheinigungen manipuliert oder Arbeitsverhältnisse fingiert sind, führen sie durch gezielte Abfragen im Datenbestand anlassbezogene „Plausibilisierungen“ durch. Wie aus einem geleakten Dokument hervorgeht, dessen erste Version im Jahr 2019 an die Öffentlichkeit gelang, stellt diese Abteilung die Ergebnisse ihrer Analysen in einer sogenannten Heatmap zusammen und verschickt sie an die jeweiligen Jobcenter.
Bei dieser Heatmap handelt es sich um eine aus der Polizeiarbeit entlehnte Methode der „Mustererkennung“, mit der sich die Daten von bestimmten Leistungsbeziehenden etwa nach „Adressen, Arbeitgebern, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzten Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen“ sortieren und anzeigen lassen. Die Jobcenter sollen dann die Heatmaps nutzen, um „Auffälligkeiten zu entdecken“ und weitere Ermittlungen vor Ort durchzuführen.
Ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht
Nicht alle Leistungsbeziehenden werden auf möglichen Leistungsmissbrauch durch den Fachbereich durchleuchtet. Offenbar wird es beim Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch auch so bleiben. „Die Datenanalyse wird sich ausschließlich auf ausgewählte Fallkonstellationen, Gruppen oder Risikohinweise begrenzen“, sagte die Sprecherin der BA gegenüber netzpolitik.org.
So berichtet beispielsweise die Leiterin eines Jobcenters, die in einer Ende 2025 veröffentlichten Studie zitiert wird, dass ihrem Jobcenter mit der Heatmap „Adressen von 200 Rumänen zur Verfügung gestellt“ wurden. Sie beschreibt, dass Heatmaps soziale Netzwerke widerspiegeln sollen, bei denen die Häufung von Leistungsbeziehenden an einem bestimmten Ort als Hinweis auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ gilt. Nach näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.
Welche Gruppen beim Verdacht des „organisierten Missbrauchs“ im Visier der BA stehen, geht ebenfalls aus der bereits erwähnten geleakten Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ hervor. Beratungsstellen und Verbände wie der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. und das Netzwerk Europa in Bewegung kritisierten nach der Veröffentlichung, dass diese Arbeitshilfe rassistische und Rom*nja-feindliche Zuschreibungen reproduziere und insbesondere Menschen aus Rumänien und Bulgarien unter Generalverdacht des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ stelle.
Organisierter Leistungsmissbrauch oder institutioneller Rassismus?
Eine Beweisführung, dass diese Menschen tatsächlich „organisierten Leistungsmissbrauch“ begehen, fehle im Dokument vollkommen, so die Kritik weiter. Die darin genannten „Tatmuster“ und „Erkennungsmerkmale“ – etwa das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, einer Anmeldung des Betriebs bei einem Unfallversicherungsträger oder eine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses – seien keine Indizien für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, sondern sprächen vielmehr für „das Vorliegen einer tatsächlichen, echten – aber prekären, ungeschützten, unsicheren und ausbeuterischen Beschäftigung“. Die Arbeitshilfe deute die eigentlichen Opfer zu Täter*innen um.
Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitshilfe nach den Protesten der Verbände etwas entschärft und nennt in späteren Fassungen keine konkreten Nationalitäten und ethnischen Gruppen mehr. Trotzdem kommt beispielsweise die Berliner Ombudsstelle gegen Diskriminierung zu der Einschätzung, dass die Arbeitshilfe Rom*nja-feindliche Diskriminierung bewirkt und gegen das Grundgesetz verstößt.
Während die BA darin nun „ausdrücklich darauf hinweist, dass EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen“, entfaltet die Arbeitshilfe in der behördlichen Praxis eben diese Wirkung. Zu diesem Schluss kommen auch Sozialwissenschaftler*innen in einer Studie von Ende 2025, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Zuschreibungen des „Sozialmissbrauchs“ würden häufig mit Bezug auf Menschen aus dem südöstlichen Europa artikuliert und insbesondere Rom*nja „virulenten Verdachtsmomenten“ ausgesetzt. Dabei handle es sich nicht nur um persönliche Vorurteile einzelner Mitarbeitender, sondern um rassistische institutionalisierte Praktiken. Das digitale Verfahren der Heatmap sei ein Ausdruck hiervon.
„Gefahr, stereotype Zuschreibungen zu institutionalisieren“
Verbände und Beratungsstellen weisen seit Jahren auf eine besonders restriktive Behandlung von Unionsbürger*innen in Jobcentern hin. In vielen Fällen werden die Leistungen trotz eines Anspruchs verweigert. Insbesondere Rom*nja oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sind schon jetzt mit systematischen und rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen konfrontiert. „Wir erleben dies beispielsweise derzeit bei ukrainischen Roma“, schreibt Roma Antidiscrimination Network (RAN) an netzpolitik.org. RAN ist ist ein bundesweites Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung von Rom*nja, das an der Organisation Roma Center e. V. angesiedelt ist. „Immer wieder wird ihnen unterstellt, sie seien keine ukrainischen Staatsangehörigen, obwohl entsprechende Dokumente vorliegen.“ Dies führe zu verzögerter Leistungsgewährung, zusätzlichen Nachweispflichten und erheblichen Unsicherheiten.
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Auch das Roma Antidiscrimination Network weist auf die Gefahr hin, bereits bestehende stereotype Zuschreibungen weiter zu institutionalisieren. „Deutschland hat sich aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verfolgung bewusst gegen die Erfassung ethnischer Zugehörigkeit entschieden“, so das Netzwerk. „Auch wenn formell keine ethnischen Daten erhoben werden dürfen, besteht die Gefahr, dass über Nationalität, Wohnort, Namen oder bestimmte Sozialdaten faktisch ethnische Profile entstehen.“
„Präventive Datenanalysen sehen wir besonders kritisch“
Laut dem neuem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit nun insbesondere auch präventiv wirksam werden und Leistungsmissbrauch verhindern, noch bevor er entsteht. Das kann bedeuten, dass das Kompetenzzentrum die Angaben „bereits bei Antragstellung“ auf Unstimmigkeiten prüft, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Beispielsweise kann das eine Prüfung auf zeitgleiche Leistungsbezüge über Rechtskreise oder Kreisgrenzen hinweg sein. Die regionalen Zentren sollen die Auffälligkeiten dann einer vertieften Sachverhaltsaufklärung unterziehen.
Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze bewertet das Roma Center den Ausbau präventiver Datenanalysen und die enge Zusammenarbeit von Sozialbehörden mit Strafverfolgungsbehörden kritisch. Staatliche Stellen seien dazu verpflichtet, jede Form von Datensammlung, Datenverknüpfung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Strafverfolgungsbehörden besonders streng an Grundrechten, Diskriminierungsschutz und dem Schutz vor rassistischer Profilbildung auszurichten“, schreibt das Roma Center in einer Pressemitteilung.
Zudem zeigten Erfahrungen aus mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen, dass ein repressiver Ansatz gegen sogenannte Problemimmobilien oder vermeintlichen Leistungsmissbrauch soziale Probleme nicht löst. „Trotz jahrelanger Taskforces, Kontrollen und Räumungen sind weder Ausbeutung noch Armut verschwunden“, kritisiert RAN gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen würden die betroffenen Menschen verdrängt und sie verlieren ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze und die Anbindung an Schulen oder soziale Hilfen. Die eigentlichen Profiteure der Ausbeutung blieben dagegen unbehelligt. „Aus unserer Sicht sollte diese Bilanz Anlass sein, neue Kontrollstrukturen kritisch zu hinterfragen, anstatt sie auf Bundesebene auszuweiten“, fügt RAN hinzu.
Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und CDU-Politiker Michael Brand, zeigt sich hingegen gelassen: „Einer Institution, die ihre Arbeit noch nicht begonnen hat und die sich aufgrund von massenhaft festgestelltem Leistungsmissbrauch unserer Sozialsysteme auf die Bekämpfung dieses Leistungsmissbrauchs fokussiert, implizit vorab bereits das Risiko von Rassismus zur unterstellen, ist nicht die Haltung der Bundesregierung, auch nicht die des Beauftragten“, sagte er auf Anfrage von netzpolitik.org.
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Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.
Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.
Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.
Alterskontrollen für alle
Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.
Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.
Kontrolle first, Bedenken second
Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.
Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.
Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.
Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“
Plattformregulierung als schärferes Schwert
Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.
Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.
Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.
Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.
Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.
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Die schwarz-rote Koalition will nicht nur bei der Informationsfreiheit, sondern auch beim Datenschutz die Axt anlegen. Sie plant unter anderem pauschale Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen und will die Aufsicht zentralisieren. Kritik kommt von Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und Zivilgesellschaft.

Am 2. Juli haben die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss ein sogenanntes Reformpaket verabredet. Einige der vorgeschlagenen 34 Maßnahmen haben seitdem für heftige Debatten gesorgt, etwa Verschärfungen beim Thema Krankschreibung oder die De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund. Bislang weniger im Fokus stehen Pläne der Koalition, auch beim Datenschutz die Axt anzulegen.
Dabei haben die Vorschläge es durchaus in sich: Unter anderem sollen viele Unternehmen ganz vom Datenschutz ausgenommen und betriebliche Datenschutzbeauftragte aussortiert werden. Auch die Datenschutzaufsicht will die Regierung radikal umbauen.
Auf Anfrage von netzpolitik.org gehen Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen hart mit den Plänen ins Gericht. „Wer Ausnahmen schafft, die innerbetriebliche Kontrolle und Beratung abbaut und Aufsichtsstrukturen schwächt, hat eine klare Zielrichtung“, kritisiert etwa Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DVD). „Die Koalition versucht, den Datenschutz an allen Ecken und Ende kaputt zu machen.“
„Die Große Koalition versucht mit dem irreführenden Narrativ vom Datenschutz als ‚Bürokratiemonster’ und Innovationshemmnis, ein europäisch verankertes Grundrecht abzubauen“, konstatiert auch Svea Windwehr, die Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64. „Mit der gleichen Kahlschlagmentalität, wie sie auch bei den Vorschlägen zum IFG zu erkennen ist, sollen betriebliche Datenschutzbeauftragte reduziert und kleine und mittelständische Unternehmen von Datenschutzpflichten ausgenommen werden.“
Ausnahme für 99 Prozent der deutschen Unternehmen
Überschrieben ist der verhältnismäßig knapp gehaltene 14. Punkt des Reformpakets mit „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“. Übergeordnetes Ziel ist eine Vereinfachung des Datenschutzes. Ein neues Datengesetzbuch soll das Datenrecht harmonisieren und unter Wahrung des Datenschutzes die Datennutzung fördern, heißt es in dem Papier.
Einer der Vorschläge sticht besonders hervor: Er zielt darauf ab, viele Unternehmen und Verarbeitungstätigkeiten gleich ganz vom Datenschutz zu befreien. Man wolle sich bei der EU dafür einsetzen, dass „nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden“.
Dass insbesondere Vereine und sogenannte KMUs (Kleine und Mittelständische Unternehmen) beim Datenschutz entlastet werden sollen, hatte Schwarz-Rot bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Neu ist, dass dies über eine pauschale Befreiung von der gesamten Datenschutzgrundverordnung geschehen soll. Nach Angaben des Statischen Bundesamtes galten 2023 99,3 Prozent der deutschen Unternehmen als KMUs. Schwarz-Rot will also weite Teile der deutschen Wirtschaft weitgehend vom Datenschutz ausnehmen.
Das Problem: Von der Organisationsform oder der Größe eines Unternehmens hängt nicht ab, ob es Daten verarbeitet, die für Menschen gefährlich werden können. Auch bei Selbsthilfevereinen oder kleinen Unternehmen im Finanzwesen können hochsensible Daten landen.
Nicht nach Größe, sondern nach Risiko unterscheiden
Aus diesem Grund kritisiert Tobias Keber den Vorschlag. „Ein Handwerksbetrieb, bei dem nur wenige und in der Regel nicht sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann genauso wie ein kleines Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, das große Mengen enorm sensibler Daten nutzt, als KMU gelten“, so der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg. Pauschale Ausnahmen würden diese Unterschiede nicht abbilden.
Es gebe zahlreiche Vorschläge aus der Fachwelt, wie Vereinfachungen für Vereine und Wirtschaft besser erreicht werden können, kritisiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BVD) in einer Stellungnahme: „Nicht die Unternehmensgröße, sondern das Risiko der Verarbeitung muss das entscheidende Kriterium für die Umsetzungspflichten sein.“ Dieser risikobasierte Ansatz sei in der DSGVO bereits angelegt, er müsse nur gestärkt werden.
Wer Vereine und KMUs tatsächlich entlasten wolle, müsse vielmehr die Hersteller von Software in die Haftung nehmen, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Denn bisher tragen Anwender:innen die rechtliche Verantwortung, wenn sie etwa Dienste wie Microsoft 365 nutzen, obwohl sie an deren Datennutzung gar nichts ändern können.
Kamp fordert: „Hersteller und Anbieter von IT-Diensten sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte von Anfang an datenschutzkonform auszugestalten.“ Damit würde die datenschutzrechtliche Verantwortung dorthin verlagert werden, wo die Entscheidung über die Gestaltung von IT-Produkten getroffen werde. Zudem sollten auch Auftragsverarbeiter, also externe Dienstleister, verpflichtet werden, „ihre Dienste nur so anzubieten, dass die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden können“.
Innerbetriebliche Expert:innen sollen aussortiert werden
Die Koalition will auch einen weiteren Dauerbrenner der deutschen Datenschutzdebatte angehen: Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese müssen in Deutschland, anders als in vielen anderen EU-Ländern, benannt werden, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeitende ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Sie sollen dafür sorgen, dass im Unternehmen entsprechende Expertise für Datenschutz vorhanden ist, werden insbesondere von Unionspolitiker:innen jedoch immer wieder als bürokratisches Ärgernis dargestellt. Laut Koalitionsbeschluss soll ihre Zahl in kleineren und mittleren Unternehmen deshalb reduziert werden.
Diesen Ansatz kritisiert nicht nur der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, demzufolge die Reduzierung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten den Aufwand für Unternehmen massiv erhöhe und verteuere, während das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Vorstände steige.
Auch Tobias Keber, der Landesbeauftragte aus Baden-Württemberg, kann dem Vorschlag wenig abgewinnen. „Hier würde man das Kind mit dem Bade ausschütten“, weil im Unternehmen Wissen und der Aufsicht wichtige Ansprechpartner:innen wegfallen würden, während datenschutzrechtliche Verpflichtungen bestehen blieben. „Eine Abschaffung wäre ein klarer Rückschritt“, sagt auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.
Ebenfalls für eine „schlechte Idee“ hält das Frank Spaeing von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Er erinnert daran, dass es die deutsche Wirtschaft gewesen sei, die sich in den 70er-Jahren bei Entstehung der ersten Datenschutzgesetze für die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter eingesetzt habe, weil sie ein strenges Aufsichtsregime habe verhindern wollen.
„Die Logik war damals: Mehr Eigenverantwortung für die Unternehmen und dadurch mehr Ruhe vor den Behörden.“ Wenn man nun auf die internen Beauftragten verzichten wolle, müsse man gleichzeitig die externe Kontrolle durch die Datenschutzaufsicht verschärfen. Die Koalition plane nun allerdings das genau Gegenteil, so Spaeing weiter.
Zentralisierung der Datenschutzaufsicht
In der Debatte um eine Vereinheitlichung der föderalen Datenschutzaufsicht legt sich die Koalition nun auf eine Zuständigkeitskonzentration beim BfDI fest, also beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Derzeit kontrolliert dieser, von einigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere öffentliche Stellen des Bundes. Bereits in den Koalitionsverhandlungen hatte die Union gefordert, den Landesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht über die Wirtschaft zu entziehen und diese beim BfDI zu zentralisieren.
Dem Vernehmen nach war es die damalige SPD-Chefin Saskia Esken, die das verhindert hatte. Inzwischen gehen die Sozialdemokraten diesen Weg offenbar mit, obwohl sie damit auf Konfrontationskurs zum Bundesrat gehen. Denn nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen und die Landesdatenschutzbeauftragten warnen vor einer Zentralisierung, weil diese sowohl die Kontrolle als auch die Beratung vor Ort schwächen könnte. Auch der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, der zufolge die föderale Aufsichtsstruktur beibehalten, aber effizienter und einheitlicher werden soll.
Die Datenschutzbehörden seien in der Fläche heute schon nicht präsent genug, sagt Frank Spaeing von der DVD, der selbst als externer Datenschutzbeauftragter arbeitet. Eine Zentralisierung würde dazu führen, dass die Aufsicht gar nicht mehr vor Ort wahrnehmbar wäre.
Kritik kommt auch von Svea Windwehr von D64: Die Bündelung von Kompetenzen beim BfDI müsse kritisch gesehen werden. „Föderale Aufsichtsstrukturen schützen gegen Corporate Capture und antidemokratische Akteure.“ Spezialkompetenzen wie die zu Normierungsverfahren könnten hingegen an den BfDI abgegeben werden, um die Arbeit der deutschen Datenschutzaufsicht zu vereinfachen. Das müsse jedoch mit entsprechenden Ressourcen bei der Behörde einhergehen.
Wie eine echte Reform des Datenschutzes aussehen könnte
Dass auch die Datenschutzbehörden selbst Reformbedarf bei der Aufsicht sehen, machen Meike Kamp und Tobias Keber deutlich. Sie verweisen auf die Stuttgarter Impulse, in denen sie und ihre Länderkolleg:innen Vorschläge für eine effizientere Aufsicht skizziert haben. Zentrales Element: Die bislang nur informell agierende Datenschutzkonferenz, in der alle Behörden sich absprechen, solle institutionalisiert, mit einer Geschäftsstelle und bindenden Mehrheitsbeschlüssen versehen werden.
Zudem wollen die Behörden ein „Einer für alle“-Prinzip einführen: Wenn eine Behörde etwas geprüft hat, soll es eine andere bei vergleichbaren Themen nicht mehr tun. Dies geht weiter, als es das Reformpaket der Koalition vorschlägt. Zwar sieht dieses eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz vor, allerdings nur mit dem Ziel, dass dort „gemeinsame Standards“ erarbeitet werden.
Dass eine echte Reform des Datenschutzes möglich wäre, die sowohl für Vereinfachung sorgt als auch mehr Durchschlagskraft bringt, hatte kürzlich im Interview mit netzpolitik.org auch Datenschutz-Aktivist Max Schrems betont. Er schlägt vor, den risikobasierten Ansatz der DSGVO zu stärken und kleinere Unternehmen etwa bei Dokumentationspflichten zu entlasten. Gleichzeitig müsse die Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber Konzernen und Datenhändlern gestärkt werden.
Die Frage sei allerdings, ob das politisch gewollt ist, so Tom Jenissen von der Digitalen Gesellschaft. Er erinnert daran, dass die Bundesregierung sich in aktuellen Verhandlungen des Rates der EU-Mitgliedstaaten über den Datenomnibus für weitreichende Rückschritte einsetzt. „Es bleibt zu hoffen, dass Europaparlament und Rat den populistischen Forderungen der deutschen Regierung nicht nachgeben.“
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Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt.

Die Schufa, die größte Wirtschaftsauskunftei des Landes, besitzt neben ihren aktuellen Daten eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen. Das hat eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.
Laut der Recherche handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten.
Wenn Menschen bei der Schufa anfragen, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gibt die Auskunftei diese historischen Informationen nicht an. In der Süddeutschen heißt es: „Auf der offiziellen Datenkopie, die Verbraucher bei der Schufa anfordern können, tauchen diese Informationen nicht auf.“ Laut der Datenschutzgrundverordnung müssen in der Regel alle, die Daten über Menschen bereithalten, diese bei Auskunftsersuchen auch offenlegen.
Die Schufa schreibt mittlerweile auf ihrer Website selbst: „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus.“ Das erfülle nach Rechtsauffassung der Schufa den Auskunftsanspruch. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf Ihren Score haben“, so die Auskunftei.
„Keine Rechtsgrundlage“
Laut der Süddeutschen Zeitung nutzt die Schufa die alten Daten, um ihren Kunden zu zeigen, wie gut der neue Schufa-Score funktioniert. Die Daten werden also zu Werbe- und Demonstrationszwecken genutzt. Dies widerspricht nach gängiger Ansicht von Datenschützer:innen dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der in der DSGVO festgelegt ist. Mehrere Daten- und Verbraucherschützer:innen, mit denen NDR und Süddeutsche gesprochen haben, wie Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth, sehen für die Praxis „keine Rechtsgrundlage“. Janal verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zweckbindung von Datenspeicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.
Gegenüber dem NDR sagt Janal: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischen Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.“ Zwar könne es zulässig sein, dass alte Daten gespeichert werden, um die Zuverlässigkeit des Scores zu prüfen. „Aber das ließe sich auch mit einem deutlich kleineren Datensatz ermöglichen“, so Janal auf tagesschau.de.
Datenschutzbeauftragter eingeschaltet
Die Schufa hingegen sieht sich im Recht. Gegenüber SZ und NDR sagt sie, dass sie nicht mit einer „historischen Datenbank“ arbeite, sondern „historische Daten zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken“ speichere. Die Daten seien „archivierte Datensätze“ und die Schufa sei dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.
Der Skandal geht noch über die Schattendatenbank hinaus. Laut der Recherche können Kunden der Schufa auch historische Schufa-Scores, also die Kreditwürdigkeit von Menschen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit, abrufen. Laut der Recherche tun einige Kunden dies auch. Die Bayreuther Professorin Ruth Janal sagt zu dieser Praxis gegenüber der SZ, dass diese Daten „die Vertragspartnerinnen der Schufa schlicht überhaupt nichts angehen“. Die Schufa hingegen hält auch diese Praxis für legal.
Laut der Recherche ist der Hessische Datenschutzbeauftragte seit mehr als einem Jahr mit der Prüfung der Datentests und der Frage nach Auskunft über die alten Daten befasst. Die Prüfung dauert an.
Hinweis 14:40 Uhr:
Im Teaser konkretisiert, dass aus den historischen Alt-Daten Schufa-Scores errechnet werden, welche die Kunden der Schufa nutzen können.
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Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt.

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.
Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.
Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.
Adesso fungiert als Generalunternehmer
Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.
Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.
Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.
Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.
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Damit hat Schwarz-Rot offenbar nicht gerechnet: Heftige Kritik am Angriff auf die staatliche Transparenz kommt nicht nur von der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Dazu erreicht eine Petition gegen das Vorhaben bemerkenswerten Zulauf.

Der Widerstand gegen die kürzlich im Koalitionsausschuss von Schwarz-Rot verabredete De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit wächst weiter. Nicht nur haben sich mehr als 120 Organisationen aus der Zivilgesellschaft gegen die Pläne gestellt und zahlreiche Medien für das wichtige Gesetz Partei ergriffen, auch eine Petition von FragDenStaat hat ungewöhnlich viel Zulauf erreicht: Sie hat innerhalb einer guten Woche gerade die Marke von 500.000 Unterzeichner:innen geknackt.
Schon in der letzten Woche war ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt geworden, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat. In diesem Papier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“
Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“
„Völlig überfahren“
Der Tagesspiegel hatte zudem erfahren, dass die SPD-Politiker:innen von dem Vorstoß des Koalitionsausschusses offenbar überrascht wurden. „Wir wurden völlig überfahren“, sagte einer gegenüber dem Medium.
Johannes Schätzl, der für die SPD-Fraktion im Innenausschuss sitzt, sagte dem Medium: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme“. Weiter erklärte der Abgeordnete: „Ich werde einer solchen Gesetzesänderung meine Zustimmung verweigern.“. Auch andere SPD-Abgeordnete haben laut dem Bericht angekündigt, dass die Pläne mit ihnen „nicht zu machen“ seien.
Der Tagesspiegel berichtet zudem von Vermutungen, die Bundesregierung sei vom Ausmaß des Widerstandes überrascht worden. Man munkle im Regierungsviertel, sie habe die Sprengkraft des Themas unterschätzt und wohl gehofft, dass die Sache zwischen all den anderen Großvorhaben untergehe.
Behörden stellen sich gegen Bundesregierung
Kritik an den Plänen kommt auch von den für die Informationsfreiheit zuständigen Behörden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt. Letztere bezeichneten die Argumente für die Einschränkung der Transaprenz wie etwa Bürokratieabbau und Sicherheit als Vorwand.
Die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider sieht in dem Vorhaben nicht nur „im Ergebnis die Abschaffung“ der Informationsfreiheit, sondern kritisiert auch, dass der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt würde. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will.
Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die BfDI sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.
Auch international Befürchtungen
Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“
Der Südwestrundfunk berichtet, dass Deutschland bei der Transparenz schon heute nur auf Platz 127 rangiere – oftmals sogar noch hinter autoritären Staaten. Die Pläne der Bundesregierung würden hier zu einem weiteren Absinken des Standards führen.
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Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.
In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.
Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.
Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.
Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.
Der gläserne Mensch unter Generalverdacht
Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.
Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.
Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.
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Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums.

In der EU sollen strenge Kontrollen Menschen im Netz nach Altersgruppen sortieren. Dafür hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, als sie am heutigen Montag die Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums zum Schutz junger Menschen im Netz entgegengenommen hat.
Ins Rollen gekommen ist die internationale Debatte, nachdem die australische Regierung ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, verbunden mit strengen Alterskontrollen. Erste Studien zeigen jedoch, dass ein Großteil der australischen Jugendlichen soziale Medien weiter nutzt. Ein breiter Chor aus Fachleuten hält solche Verbote für schädlich, selbst wenn sie funktionieren würden. Dennoch wollen zahlreiche EU-Staaten das australische Modell nachahmen – und die EU-Kommissionspräsidentin will es drastisch ausweiten.
Auf der Pressekonferenz spricht von der Leyen von „Social Media Plus“ und bekräftigt damit die frisch vorgelegten Empfehlungen des Gremiums aus internationalen Fachleuten. Mit dem euphemistischen Begriff „Social Media Plus“ will das Gremium „in der Breite Dienste definieren, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen“. Als Beispiele nennt der Bericht auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen, KI-Systeme und „Companions“; das sind Chatbots, die den Eindruck einer Vertrauensperson erwecken.
Mit Social Media hat das allerdings wenig zu tun. Vielmehr ist „Social Media Plus“ ein dehnbarer Begriff für allerlei Dienste im Netz, die die EU künftig mit strengen Altersschranken belegen könnte.
Ein nach Altersgruppen abgestuftes Internet
Für „Social Media Plus“ soll den Expert*innen zufolge eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren gelten. Geplant ist ein Modell mit mehreren Stufen. Die Kleinsten bis 3 Jahre sollen gar keine Bildschirmzeit haben. 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht Internet-fähige Geräte nutzen dürfen. Für 13- bis 17-Jährige sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie dem Alter angemessen sind, etwa durch Jugendschutz-Features. Die elterliche Kontrolle soll dabei zunehmend schwinden, während junge Menschen selbstständiger werden.
Die Durchsetzung der feinen Altersstufen soll den Expert*innen zufolge nicht nur bei Eltern oder Aufsichtspersonen liegen. Stattdessen sollen technische Kontrollsysteme sicherstellen, dass Menschen digitale Räume nur gemäß ihrer Altersgruppe betreten. Die Expert*innen empfehlen „effektive Systeme zur Alterskontrolle“. In dem Kontext hat sich von der Leyen einmal mehr für die Alterskontroll-App der EU ausgesprochen, die sogenannte „Mini-Wallet“.
Zusätzlich könnten EU-Mitgliedstaaten nationale Einschränkungen einführen, heißt es im Papier der Expert*innen. Insgesamt haben die Fachleute 156 Seiten Bericht und 26 Seiten Zusammenfassung vorgelegt. Wir werden dazu noch eine ausführliche Analyse veröffentlichen.
Das EU-Gremium hatte sich am 5. März 2026 erstmals getroffen. Lange bevor die Expert*innen ihre Ergebnisse vorlegen konnten, hatte sich von der Leyen bereits öffentlich für das ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen stark gemacht und damit Einfluss auf das Gremium genommen.
Andere Fachleute empfehlen das Gegenteil
Parallel haben sich in Deutschland bereits zwei weitere Gremien mit demselben Thema befasst: Der Deutsche Ethikrat hat ein Social-Media-Verbot klar abgelehnt und enge Grenzen für Alterskontrollen gezogen. Ein weiteres Expert*innen-Gremium ist bei Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu gemischten Ergebnissen gekommen.
Mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern haben bereits im März eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt und einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben gefordert. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.
Auf der Pressekonferenz sagte von der Leyen mit Blick auf ihr eigenes Expert*innen-Gremium, aus dem Englischen übersetzt: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Sie sprach von Daten, Fakten und Konsens. Das ist jedoch grob irreführend, denn andere Fachleute fordern das glatte Gegenteil: kein Social-Media-Verbot und keine Alterskontrollen.
Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt. Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.
Deutscher Ethikrat warnte vor Zensur und Missbrauch
Je nach Ausgestaltung droht mit Alterskontrollen ein umfassender Kontroll-Apparat oder gar ein Apparat zur Massenüberwachung. Wer zentrale Dienste des Internets nutzen will, könnte sich künftig mit amtlichen Dokumenten oder Scans des Gesichts ausweisen müssen. Die EU arbeitet an mehreren angeblich datensparsamen Lösungen: die kleine digitale Brieftasche („Mini-Wallet“) und die normale digitale Brieftasche („EUDI-Wallet“).
Die Mini-Wallet haben der Deutsche Ethikrat und das deutsche Expert*innen-Gremium bereits klar abgelehnt. Bei der EUDI-Wallet droht die EU-Kommission derzeit, die gesetzlich verankerten Pläne zum Schutz der Privatsphäre zu sabotieren.
Mit Blick auf Alterskontrollen warnte der Deutsche Ethikrat:
Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.
Genau dieses Instrument will Ursula von der Leyen offenbar EU-weit einführen. Zunächst werde sie sich die Empfehlungen genau durchlesen, sagte sie auf der Pressekonferenz. „Nach dem Sommer“ könne die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Wie unter anderem Euractiv berichtete, eignet sich als Datum die für September geplante jährliche „Rede zur Lage der Union“.
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Die letzten Wochen waren voller dreiköpfiger Affen, mit denen die tollpatschig bis fintenreich agierende Bundesregierung von ihren Gesetzesvorhaben ablenken will. Was will sie aber damit eigentlich erreichen?

Look behind you, a three headed monkey!
Um die politischen Entwicklungen der letzten Tage besser verstehen zu können, hilft es vielleicht, an Guybrush Threepwood zu denken. Guybrush Threepwood ist die Hauptfigur der Computerspielreihe Monkey Island und ein sehr tollpatschiger Kerl, der eigentlich ein mächtiger Pirat sein will. Zu den Finten, um seine Gegner abzulenken und zu übertölpeln, gehört auch der Ausspruch mit einem dreiköpfigen Affen. Schau! Da, hinter dir! Ein dreiköpfiger Affe. Und schon ist der Gegner abgelenkt und Guybrush kann so auch Gegner überwinden, an denen er normalerweise nicht vorbeigekommen wäre.
Die letzten Wochen waren leider voller dreiköpfiger Affen, die uns informationspolitisch immer wieder abgelenkt haben. Geht man dem Ziel dieser Finten aber genauer auf den Grund, so zeigt sich doch eine oftmals bösartige Doppelmoral und leider ein ebenso äußerst fragliches Verhalten, das einer Demokratie nicht würdig ist. Aber diese Degitalisierung wird ein Fechtkampf über mehrere Runden, also: en garde.
Kapitel 1: Die Krankschreibung
Am 1. Juli hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Eckpunktepapier für unterschiedliche Reformen geeinigt. „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wird das betitelt. Inhaltlich ist vieles unscharf, aber bereits ein Punkt fiel durch seine Absonderlichkeit auf und muss eher als Finte gesehen werden, denn als sinnhafte Politik: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.
„Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte dazu Kanzler Merz. Das klingt noch geradezu diplomatisch. Denn der eigentliche Kern dieser Regelung scheint eher ein tiefes Misstrauen von einigen wenigen Arbeitgebern zu sein. Oder wie ein Sprecher der „Unternehmer Baden-Württemberg“ dazu zitiert wird: „Wir können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten und diesen auch nicht länger dulden.“
Allerdings stehen Unternehmer*innen-Verbände wie diese mit ihrer Sichtweise auf die Reformvorhaben als „wichtiges gesellschaftspolitisches Signal“ eher isoliert da. Hausärzte warnen vor einer Flutung von Praxen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt sogar vor mehr Fehltagen. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, um damit den Krankenstand senken zu wollen, geht im Kern am Problem vorbei. Der aktuelle Krankenstand und die Meldung und Erfassung sind eigentlich eine bemerkenswerte Geschichte von teilerfolgreichen Digitalisierungsmaßnahmen in Kombination mit Folgen der Corona-Pandemie.
Auf der Suche nach den tieferen Gründen für den hohen Krankenstand kommen aus unterschiedlichen Quellen dann ganz andere Gründe hervor als nur ein vermeintlich sprunghafter Anstieg massenhaften „Blaumachens“. Das Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung kommt 2025 zu dem Ergebnis, dass sowohl die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als auch hohe Infektionswellen nach der Corona-Pandemie maßgeblich für höhere Krankenstände sind. Ähnlich sieht das auch der Spitzenverband der Betriebskrankenkassen.
Damit gibt es beim Krankenstand in Deutschland also tatsächlich eine wirksame Digitalisierungsmaßnahme mit der eAU, nur ist das Ergebnis politisch anscheinend nicht so genehm. Krankenstände werden statistisch besser erfasst, sind damit aber erst einmal höher als in einer Zettelwelt. Die Transparenz über den eigentlichen Krankenstand hat also zugenommen, das scheint jedoch nicht zu gefallen. Ein generell höheres Krankheitsniveau ist aber auch eine Folge der Corona-Pandemie, deren Folgen ja auch politisch hätten einzudämmen versucht werden können.
Die Befürchtung eines Anstiegs eines massenhaften „Blaumachens“ durch die telefonische Krankschreibung ist in Relation auch nicht anhand der realen Zahlen von Arbeitsunfähigkeit belegbar, weil die telefonische Krankschreibung bei gerade einmal 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen liegt (Zahlen bis 2024). Das kann also nicht den ach so hohen Krankenstand begründen.
Einen möglichen Effekt auf vermeintliches „Blaumachen“ könnte man vielleicht in stärker aufkommenden Videosprechstunden sehen, allerdings liegt deren Anteil auch bei unter einem Prozent. Online-Krankschreibungen über Tele-Gesundheitsanbieter wie Teleclinic könnten ebenso als mögliche Quelle massenhaften Blaumachens gesehen werden, weil es hier doch relativ einfach sein kann, an eine Krankschreibung zu kommen. Nur sind Anbieter wie Teleclinic zugleich auch auf das Gesundheitswesen angepasste Abrechnungsoptimierer: Jede Videosession eine neue Ärzt*in, um möglichst alle Abrechnungsziffern immer voll mitnehmen zu können. Das Ganze dann digital skaliert, um mit möglichst wenigen Kosten viel Ertrag aus dem Gesundheitswesen ziehen zu können. Grundlage für so ein wirtschaftsoptimiertes Gesundheitsunternehmen wie Teleclinic schuf aber ausgerechnet das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege aus dem Jahr 2021. Minister damals war ein gewisser Jens Spahn (CDU), das sollte der Transparenz halber dann doch gesagt werden.
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Diese Finte mit dem „Hier, ein Blaumacher, der dem Sozialsystem auf der Tasche liegt“ geht also eher nach hinten los. Die Koalition scheint das inzwischen auch verstanden zu haben, wird doch jetzt vom Pragmatismus bei Krankschreibungen gesprochen, wie auch immer der juristisch und praktisch genau funktionieren soll.
Aber vielleicht ist der Wirbel um die telefonische Krankschreibung ja auch eher Ablenkung von weiteren Vorhaben.
Kapitel 2: Geheimnisdienst
Allein die letzten Tage waren von unzähligen unschönen politischen Finten geprägt, auf unterschiedlichen Ebenen. Eine Chatkontrolle, die über einen Verfahrenstrick auf EU-Ebene doch wieder möglich gemacht wurde. Ein Bundespolizeigesetz, das im letzten Änderungsantrag noch schnell die Möglichkeit biometrischer Echtzeitüberwachung schuf. Schau! Hinter dir! Hier schnell ein Änderungsantrag und eine neue Abstimmung! Als netzpolitisch engagierte Person kannst du gar nicht so schnell gucken. Mit Transparenz und nachvollziehbarer Politik hat das nichts mehr zu tun. Ein solches Verhalten muss geradezu als Versuch gewertet werden, sich bewusst demokratischer Kontrolle zu entziehen.
Mehr Möglichkeiten bei gleichzeitig weniger Kontrolle wollen auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz, die zu „echten“ Geheimdiensten werden sollen, wie Anna, Daniel und Markus zum Entwurf der Reform des Nachrichtendienstrechts feststellen.
Fintenreich ist im Gesetzentwurf die Formulierung etwa im Kontext von Schwachstellen von IT-Sicherheitssystemen. Unter anderem geht es darum, „Schwachstellen in Wert bringen zu können“. „Vor allem im Bereich der 0‑Day-Schwachstellen schafft die Übermittlung einen erheblichen Mehrwert.“ Alles, was an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet wird, soll unverzüglich mit den Nachrichtendiensten geteilt werden. Das BSI würde damit zu einem Hoflieferanten für Schwachstellen, wie Dennis-Kenji Kipker bei heise schreibt.
Aus Sicht der Sicherheitsforschung oder betroffener Organisationen und Unternehmen ergibt sich hier ein mehrfaches Dilemma in der aktuellen Situation: Das verantwortungsvolle Melden von Sicherheitslücken würde dazu führen, dass der deutsche Geheimdienst Schwachstellen „in Wert bringen möchte“ oder, deutlich formuliert, vielmehr offensiv ausnutzen wird. Das kann nicht im Sinne der Sicherheit an sich sein, denn Sicherheitslücken schauen nicht auf die Nation derer, die sie ausnutzen, sie sind einfach ein Risiko für alle.
Das BSI würde also von der Community der IT-Sicherheit mit Misstrauen beäugt werden, weil es zur Zusammenarbeit mit Geheimdiensten gesetzlich verpflichtet wäre. Für eine Behörde, deren Sinn und Zweck es ist, IT-Sicherheit und damit Vertrauen in digitale Systeme zu schaffen, wäre das eine Hypothek, die letztlich zu weniger IT-Sicherheit führen wird – für uns alle.
Das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken führte bei großen staatlichen Akteuren in der Historie ohnehin nicht selten zu erheblichen Problemen, weil selbst diese Akteure schon nicht unbedingt alles geheimhalten konnten, was diese in ihrem offensiven Cyber-Arsenal haben. Große Cyberattacken wie WannaCry und NotPetya, beide erfolgten 2017, hatten ihren Ursprung in Schwachstellen, die über die Shadow Brokers wohl aus den Arsenalen amerikanischer staatlicher Cyber-Akteure kamen.
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Die Finte mit dem Verweis auf Bedrohungen von außen, die unbedingt mit allen Mitteln abgewehrt werden müssen, geht also wieder nach hinten los und streut nur Misstrauen und Unsicherheit, die uns alle negativ betreffen würde.
Kapitel 3: Die Informationsfreiheit
In die vor Misstrauen und zweifelhaftem Demokratieverständnis strotzenden Gesetzesvorhaben reiht sich zuletzt eine Maßnahme, die geradezu unbeschränktes Vertrauen in das Handeln staatlicher Organisationen suggeriert. Im Eckpunktepapier wird im Bereich des Bürokratierückbaus das Informationsfreiheitsgesetz erwähnt. Es soll „weiterentwickelt werden“. Die fintenreiche Formulierung der Weiterentwicklung ist eigentlich de facto eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).
Der Widerstand gegen diese Pläne ist infolgedessen entsprechend groß, von ganz unterschiedlichen Seiten. Journalist*innen und deren Organisationen wie etwa das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit sind tief besorgt über die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und sehen die Gefahr, dass Korruption, die Veruntreuung öffentlicher Gelder und andere Missstände unentdeckt bleiben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne folgerichtig für undemokratisch. Es gibt einen offenen Brief von einem breiten Bündnis von mehr als 100 Organisationen.
Nichts im geplanten Gesetzesvorhaben, was bisher als Grund für eine Anpassung des IFGs vorgebracht wurde, ist belastbar. Anfragen, die die öffentliche Sicherheit gefährden würden, können heute schon abgelehnt werden. Schwärzungen der Namen von Beschäftigten in der Verwaltung sind ebenso möglich und bei vielen Behörden gang und gäbe. Keines der Schutzargumente ist glaubhaft bei kritischer Prüfung.
Es ist, um auf die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verweisen, nichts anderes als ein Vorwand, eine Finte. Ein dreiköpfiger Affe, da schau! Hinter dir! Informationsfreiheit ist „eben der Aufwand, der in einer Demokratie anfällt“, wie Leutheusser-Schnarrenberger das treffend zusammenfasst.
Am Ende dieser Kolumne bleibt nach den letzten Tagen eine Frage übrig: Guybrush Threepwood will mit seinen Finten auf den dreiköpfigen Affen ja irgendwie ein Pirat sein. Bei vielen aktuellen Gesetzesvorhaben stellt sich die Frage, was die tollpatschig bis fintenreich agierende Regierung eigentlich sein will? Steigbügelhalter für autoritäre Zustände? Quelle von Misstrauen, das die soziale Schieflage noch weiter verstärken könnte? Bereiter einer Wirtschaftsherrschaft, einer Korporatokratie?
In einem solchen politischen System wird das Digitale dann weniger zu einem Hilfsmittel für Transparenz, Demokratie und Teilhabe, sondern zu einem Herrschaftsinstrument. Es ist der Regierung dringend anzuraten, sich der Folgen und der Wahrnehmung ihres Handelns gewahr zu werden. Denn aktuell fühlen sich Teile der Bevölkerung wahrscheinlich wie Guybrush Threepwood nach einer ziemlich sinnfreien Übung im Schwertkampf:
I can’t help but feel I’ve been ripped off.
I’m sure you’re feeling something similar.
Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Vorsitzende des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V., der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gehört.
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Die 28. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 19 neue Texte mit insgesamt 139.659 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,
geht es Euch auch so, dass ihr gar nicht mehr wisst, wo ihr anfangen sollt, euch aufzuregen? Bei der Krankschreibung ab dem ersten Tag, der Abschaffung der Informationsfreiheit oder doch der Attacke auf psychotherapeutische Sitzungen? Oder ärgert ihr euch noch mehr über die Kürzung des Elterngeldes um zwei Monate? Oder den Angriff auf den Berliner Volksentscheid und die Möglichkeit, Wohnraum zu vergesellschaften? Oder darüber, dass die Steuerentlastung bei kleinen Einkommen nicht wirklich ankommt – und wieder mal die Überreichen nicht wirklich angetastet werden?
Oder sollte man sich besser über die Hoppla-Hopp-Einführung von Verhaltensscannern im Bundespolizeigesetz empören? Oder über die Ausdehnung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse? Oder die steuerliche Besserstellung bei Abfindungen von Hochverdienern? Oder wollt ihr protestieren gegen die weitere Kürzung von Sozialleistungen, die mehr Leute in die Obdachlosigkeit bringen wird? Oder doch gegen die geplante Aufweichung des Datenschutzes?
Die Merz-Regierung kündigt gerade während der Fußball-WM und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause eine Gesetzesänderung nach der anderen an – und der Bundestag verabschiedet noch auf die Schnelle geänderte Gesetze wie jetzt gerade das Bundespolizeigesetz. Wir kommen gar nicht mehr hinterher. Und das soll so sein.
Dass die Bundesregierung diese ganzen Änderungen im Paket bringt, kommt nicht von ungefähr. Die Strategie heißt „Flood the Zone“. Während der rechtsradikale Steve Bannon den politischen Raum mit „Scheiße“ fluten will, setzt die Bundesregierung auf eine Fülle von Härten gegen die Bevölkerungsmehrheit – während sie die ungerechten Eigentumsverhältnisse, die genau diese Mehrheit von 81 Prozent anprangert, mal wieder nicht antastet. Hier läge der große Hebel, mit dem die grassierende Unzufriedenheit, die den Erfolg der extremen Rechten so befeuert, eigentlich angegangen werden könnte. Aber was weiß ich schon von Sozialpolitik als kleiner Digitaljournalist.
Das Ziel von „Flood the Zone“ ist Überforderung, es kommt so viel, dass wir gar nicht mehr wissen, wo wir anfangen sollen. Und am Ende formiert sich kein Widerstand, sondern Resignation. Das ist das Kalkül hinter solcher Politik.
Wir können als Medium in so einer Situation nur das tun, was wir am Besten können: netzpolitische Themen aufbereiten, immer wieder erklären, Fakten heranschaffen. Wir können die Stimmen der Zivilgesellschaft verstärken, damit valide Kritik in der großmedial-politikfreien Sportberichterstattung im Stile von „Die Regierung hat einen Kompromiss gefunden und packt jetzt endlich was an“ nicht untergeht. Wir werden den Finger in die Wunde legen und Vorhaben analysieren, damit die demokratische Zivilgesellschaft mit guten Argumenten in die „Zone“ gehen kann.
Von Sommerpause und Saure-Gurken-Zeit kann keine Rede sein. Selbst wenn der nächste Timmy mittlerweile in der Ostsee unterwegs ist.
Wir sehen uns – vielleicht dann doch auf der Straße.
Herzliche Grüße
Markus Reuter
AfD-Parteitag in Erfurt: Die Angst vor dem faschistischen Überwachungsstaat
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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione
Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor. Von Anna Biselli, Daniel Leisegang, Markus Reuter –
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Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.
Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.
Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.
- Drei übergeordnete Ziele
- Geheimdienste und Polizei nähern sich an
- Mittel sollen geheim bleiben
- Abschnorcheln bleibt erlaubt
- Behörden sollen hacken dürfen
- Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren
- Niedrige Hürden für unsichere US-Software
- Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen
- Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden
- Noch weniger Transparenz als zuvor
Drei übergeordnete Ziele
Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.
Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.
Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.
Geheimdienste und Polizei nähern sich an
Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.
Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.
Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.
Mittel sollen geheim bleiben
Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.
Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.
Abschnorcheln bleibt erlaubt
Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.
Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.
Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.
Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.
Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.
Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.
Behörden sollen hacken dürfen
Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.
Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.
Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.
Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren
Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.
Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.
Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.
Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.
Niedrige Hürden für unsichere US-Software
Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.
Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.
Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.
Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen
Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.
In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.
Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.
Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.
Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.
Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden
Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.
Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.
Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.
Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.
Noch weniger Transparenz als zuvor
Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.
Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“
Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.
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