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Bürger:innen stellen digitale Anträge und die Verwaltung bearbeitet sie. Damit sie an der richtigen Stelle ankommen, braucht es eine Transport-Infrastruktur. Bund und Länder haben sich nun auf eine Lösung dafür geeinigt und wollen sie bundesweit ausrollen. Scheitern könnte das jedoch schon an den Landesgrenzen.

Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.
Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.
Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.
Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.
Wie verbindlich ist die Verpflichtung?
Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.
Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.
Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.
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Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.
FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.
Vendor-Lock-in im Kleinen
Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.
Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.
Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“
Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.
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Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.
Teure Doppelstrukturen
Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.
Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.
Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.
Am liebsten morgen
Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.
Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.
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Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt.

Der Bundestag hat heute Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er wurde von der Unions-Fraktion vorgeschlagen und erhielt 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen. Der Jurist folgt damit auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach gut zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgibt.
Hennemann ist seit 2023 Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Für wissenschaftliche Veröffentlichungen wurde der 1985 geborene Jurist mehrfach mit rechtswissenschaftlichen Auszeichnungen geehrt.
In seiner Publikationsliste finden sich neben zahlreichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch zahlreiche Texte zu Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act und dem Data Governance Act. Expertise zum Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Aufgabenfeld des BfDI gehört, hat der Jurist nicht vorzuweisen.
Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes, der Daten als ökonomisches Gut sieht und die Nutzung von Daten für Innovation und Geschäftsmodelle betont. In einem Gastbeitrag in der FAZ begrüßte er Ende 2025 das Digital-Omnibus-Gesetzespaket der EU, das von Datenschutzbehörden, Forscher:innen und Zivilgesellschaft als Angriff auf die KI-Verordnung und die DSGVO kritisiert wird.
Verfechter einer „Datenrealpolitik“
Moritz Hennemann veröffentlichte in der Vergangenheit mehrfach gemeinsam Texte mit Louisa Specht-Riemenschneider. 2022 sprachen sie sich etwa in einem gemeinsamen Gastbeitrag in einem Background-Newsletter des Tagesspiegel für eine „Datenrealpolitik“ aus. Darin beschrieben sie „die Bildung effizienter und resilienter globaler Daten(handels)ökosysteme“ als „eine Zukunftsfrage der freien Welt“.
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Auch die scheidende BfDI war vor ihrem Amtsantritt Jura-Professorin und gilt als Vertreterin eines innovationsorientierten Datenschutzes. In Fragen der Gesundheitsdigitalisierung etwa positionierte sie sich deutlich kompromissbereiter als ihr Vorgänger Ulrich Kelber. Sie betonte jedoch auch die Notwendigkeit, Schutzlücken im Datenschutz zu schließen und verwies dabei regelmäßig auf Databroker-Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk.
Mit dem Datenbarometer rief Specht-Riemenschneider eine wiederkehrende Erhebung zu Einstellungen der Bevölkerung zu unterschiedlichen Datenthemen ins Leben und forderte erst kürzlich die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes. In der Debatte um eine Harmonisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland sprach sie sich für eine Zentralisierung der Aufsicht über die Wirtschaft bei ihrer Behörde aus. Pläne der Bundesregierung, ihrem Haus die Datenschutzaufsicht über den Bundesnachrichtendienst zu entziehen, kritisierte sie.
Eine öffentliche Ausschreibung oder ein anderweitig transparentes Verfahren für die Nachbesetzung der BfDI-Stelle fand nicht statt.
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Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren.

Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.
Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.
Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.
Die vorübergehende Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.
Drastischer Rückgang befürchtet
Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.
Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:
Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:
Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.
Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“
Kein konkreter Zusammenhang
Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.
Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“
Die Hälfte Falschmeldungen
Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“
Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.
Präsidentin gegen Parlament
Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.
Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.
Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.
Politische Sackgasse
Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.
Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.
Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.
Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.
Hier die Dokumente in Volltext:
- Datum: 22. Juni 2026
- Von: Bundesministerium des Innern
- An: Donata Vogtschmidt, MdB
- Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
- Hier: Arbeitsnummer 6/186
Schriftliche Frage Monat Juni 2026
Frage
Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?
Antwort
Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:
NCMEC-Hinweiseingänge 2026
| Monat | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| strafrechtlich nicht relevant | 9.832 | 7.121 | 6.898 | 5.960 | 6.636 |
| strafrechtlich relevant | 10.985 | 14.411 | 12.071 | 9.613 | 7.775 |
| Gesamt | 20.817 | 21.472 | 18.969 | 15.573 | 14.351 |
Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.
- Datum: 25. Juni 2026
- Von: Bundeskriminalamt
- An: netzpolitik.org
Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:
| Jahr | Gesamt | NCMEC | DSA |
|---|---|---|---|
| 2023 | 180.287 | 180.287 | - |
| 2024 | 207.030 | 205.728 | 1.302 |
| 2025 | 221.544 | 220.141 | 1.403 |
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:
| Jahr 2026 | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 20.888 | 21.536 | 19.054 | 15.643 | 14.463 |
| Quote strafrechtliche Relevanz | 53% | 67% | 64% | 62% | 54% |
Auslaufen
Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.
Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html
Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.
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Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.
Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.
Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.
Auskunft ist keine Beratung
Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.
Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.
Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.
Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr
„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.
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Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.
„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“
Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“
Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“
„Beratung wichtiger denn je“
Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.
Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“
Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.
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„Ein struktureller Interessenkonflikt“
Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.
Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.
Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“
Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.
Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.
Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“
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Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.
Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.
Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.
Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“
Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:
- eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
- KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
- Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
- Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
- verdeckte Kennzeichenscanner.
Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.
Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft
Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.
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So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“
Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken
Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.
Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.
Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.
Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“
Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.
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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.
Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“
Gesetz gilt ab morgen
Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.
Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits morgen in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.
Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.
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Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen.

Das Cookie-Banner ist wohl eines der hartnäckigsten Ärgernisse des Internets. Weil Nutzer:innen ohne ihr Einverständnis nicht getrackt werden dürfen, bombardieren Websites und Werbefirmen sie mit den Einwilligungsanfragen. Oft sind diese manipulativ gestaltet und häufig werden sie weggeklickt. Echte Selbstbestimmung für Nutzer:innen ist so nicht möglich. Die EU-Kommission hat deshalb einen Vorschlag gemacht, der die Banner weitgehend abschaffen könnte.
Im Rahmen des Digital-Omnibus-Gesetzespakets sollen Diensteanbieter nach dem Willen der Kommission verpflichtet werden, automatische Signale zu Tracking-Präferenzen zu beachten. Solche Signale könnten Nutzer:innen etwa über ihren Browser senden. Dagegen wenden sich seit längerem nicht nur Lobby-Organisationen der Tracking-Wirtschaft, sondern auch mehrere Länder wie Deutschland und Frankreich.
Ein kürzlich von Politco geleaktes Dokument aus dem Rat der EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Gegenwehr war erfolgreich. Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung des von der Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b vor, in dem die Cookie-Revolution stattfinden sollte.
„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die EU-Kommission will endlich die Cookie-Banner abschaffen, aber Google und einige EU-Mitgliedsstaaten wollen sie nun unbedingt behalten“, kommentiert Datenschutz-Aktivist Max Schrems von der Organisation noyb den Vorgang. „Jahrzehntelang wurde sich über EU-Bürokratie beschwert, aber in Wirklichkeit fürchtet sich die Tracking-Industrie dermaßen vor einer Möglichkeit, dass Verbraucher:innen einfach ‚Nein’ sagen können, dass nach etwas Lobbying alle umfallen.“
So könnte eine Zukunft ohne Cookie-Banner aussehen
Die Idee der EU-Kommission ist schnell erklärt: Einwilligungen oder Ablehnungen zum Online-Tracking sollen künftig nicht mehr über individuell gestaltete Banner auf den jeweiligen Websites abgegeben werden, sondern standardisiert und automatisiert durch maschinenlesbare Signale, die sogenannten Privacy Signals.
Praktisch hieße das etwa, dass Nutzer:innen ihre Präferenzen über Einstellungen im Browser, im Betriebssystem oder über spezialisierte Programme, sogenannte Einwilligungs-Agenten, festlegen könnten. Betreiber:innen von Websites und Werbefirmen müssten diese Signale laut Entwurf der Kommission „respektieren“. Sie dürften sie also nicht mehr ständig erneut nach Einwilligungen fragen. Ausnahmen sollen für journalistische Medien gelten, deren Werbefinanzierung man aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht gefährden wolle.
Die Idee hinter den Privacy Signals ist nicht neu, schon vor mehr als 15 Jahren implementierten einige Browser den „Do Not Track“-Standard. Mit dessen Hilfe konnten Nutzer:innen über einen einzigen Klick signalisieren, dass sie nicht getrackt werden wollen. Die Werbeindustrie ignorierte den Standard jedoch. Versuche des Europäischen Parlaments, Ende der 2010er-Jahre im Rahmen der ePrivacy-Reform ein ähnliches Signal verbindlich einzuführen, scheiterten am massiven Widerstand der Industrie.
In Deutschland schuf deshalb zuletzt die Ampel-Regierung einen rechtlichen Rahmen für „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“, mit denen Nutzer:innen ihre Zustimmung oder Ablehnung für einzelne Websites managen können. Im letzten Moment verließ Digitalminister Volker Wissing jedoch der Mut und sein Ministerium sorgte mit einer Verordnung dafür, dass die Signale der Einwilligungsmanager nicht bindend sind, sondern von Trackern ignoriert werden können. Bislang hat die Bundesdatenschutzbeauftragte einen einzigen Einwilligungs-Manager zertifiziert.
Zuspruch aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft
Die EU-Kommission entschied sich bei ihrem Vorschlag für den neuen Artikel 88b für einen Mittelweg: Eine pauschale Ablehnung jeglichen Trackings ist nicht vorgesehen, stattdessen ein Management für jede einzelne Website. Dafür sollten die Signale verbindlich sein, die Tracking-Industrie hätte sie – mit der Ausnahme bei journalistischen Medien – nicht weiter ignorieren dürfen.
Dieser Ansatz stieß auf breite Zustimmung in Forschung und Zivilgesellschaft. Anfang Juni veröffentlichten zahlreiche Wissenschaftler:innen von europäischen Universitäten einen offenen Brief, in dem sie die Notwendigkeit einer derartigen Regelung betonten. „Das derzeitige Einwilligungssystem der EU versagt in demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Hinsicht – und es versagt beim Schutz genau jener Menschen, denen es eigentlich dienen sollte“, heißt es darin.
Artikel 88b biete „eine einmalige Chance“. Er könne das digitale Ökosystem der EU „von endlosen Pop-ups hin zu einer interoperablen, maschinenlesbaren Rechteinfrastruktur verändern, die einfach und reibungslos funktioniert“. Die Implementierung von Privacy Signals sei nicht nur technisch machbar, sondern passe auch gut zum Ansatz der EU, die seit Jahrzehnten Gelder für die Forschung an Privatsphäre-schützenden Technologien bereitgestellt.
Der Vorschlag könne zudem nicht nur Nutzer:innen das Leben leichter machen, sondern könne auch Unternehmen erleichtern, sich an geltendes Recht zu halten. Allerdings schlugen die Wissenschaftler:innen mehrere Nachbesserungen vor, damit die Regelung die erwünschte Wirkung erziele.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, wie der neue Ansatz wirksamer werden könne. Anbieter sollten etwa die Signale nicht nur „respektieren“, sondern auch umsetzen müssten.
Mitgliedstaaten kritisieren fehlende Folgenabschätzung
„Artikel 88b im Digital-Omnibus könnte die kaputte Einwilligungspraxis im Datenschutz reparieren“, findet auch Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland im Gespräch mit netzpolitik.org. Wo Cookie-Banner Verantwortung auf einzelne Nutzende abwälzen würden, würde ein verbindliches Privacy Signal sie wieder dort verorten, wo sie hingehört: bei den Unternehmen, die mehr als das Nötige an Daten wollten. Franke warnt: „Wer das aus dem Digital-Omnibus streicht, baut nicht Bürokratie ab, sondern schwächt das Vertrauen in europäischen Datenschutz insgesamt.“
Doch genau danach sieht es gerade aus. Seit Monaten berät der Rat der Mitgliedstaaten über seine Position zum Daten-Omnibus und die Cookie-Regelung ist einer der umstrittenen Punkte. Mächtige Länder wie Deutschland, Frankreich und Polen haben sich immer wieder vehement gegen die Privacy Signals ausgesprochen. Dabei führten sie Ratsdokumenten zufolge mögliche negative Konsequenzen für die europäische Wirtschaft ins Feld. Die EU-Kommission habe die Maßnahme ohne Folgenabschätzung vorgeschlagen, das sei problematisch.
Mit ihrem Drängen haben die Staaten offenbar Erfolg: Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung von Artikel 88b vor. Die Initiative für Privacy Signals wäre damit einmal mehr Geschichte – jedenfalls dann, wenn sich der Rat bei den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission durchsetzen würde. Bereits am Freitag könnte der Rat seine Position beschließen.
Kritik an Verhalten der Bundesregierung
Daran gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft. „Die Bundesregierung betreibt in Brüssel offenbar gezielte Interessenvertretung zugunsten der Adtech- und Verlagsindustrie und auf Kosten der Verbraucher:innen“, schreibt auf Anfrage etwa Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ausgerechnet die Regelung, die Nutzer:innen endlich eine einfachere Kontrolle über Tracking und Profilbildung ermöglichen würde, soll gestrichen werden.“
Besonders sauer stößt dem Verbraucherschützer die Begründung der Bundesregierung auf, mit der sie sich gegen Artikel 88b ausgesprochen hat: eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Gleichzeitig fordere sie bei anderen, deutlich weiterreichenden Änderungsvorschlägen wie einer Neudefinition personenbezogener Daten keine Folgenabschätzung. Das wirke wenig konsistent, so Glatzner. „Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ein Vorwand genutzt wird, um die einzige verbraucherfreundliche Maßnahme im gesamten Paket zu verhindern.“
Auch Max Schrems von noyb hält nicht mit Kritik hinter dem Berg: Cookie-Banner seien keine Erfindung des Datenschutzes, sondern der Tracking-Industrie, denn ohne Einwilligung gebe es kein Online-Schnüffeln. „Jetzt hat man Angst, dass eine einfachere Möglichkeit, ‚Ja’ oder ‚Nein’ zu sagen, Umsatzeinbußen bei Google und Co zur Folge hat.“ Daher lobbyiere die Tracking-Industrie, „was das Zeug hält“, um das Cookie-Banner zu behalten.
Google warnte vor Folgen
Besonders einflussreich war offensichtlich ein Lobby-Papier von Google, das unter der Überschrift „Verschwunden mit einem Klick“ vor drastischen Folgen der Privacy-Signal-Lösung für die Online-Wirtschaft warnte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass deutlich weniger Menschen ihre Zustimmung zum Tracking geben, wenn sie einfache Einstellungsmöglichkeiten haben, zeichnete der US-Konzern das Bild von einer Regelung, die Europa mindestens 40 bis 50 Milliarden Euro kosten würde.
Dies nicht etwa, weil weniger Geld für Werbung ausgegeben würde, sondern weil die Werbung ohne Tracking-Cookies weniger effizient sei und deshalb weniger Umsatz für die Werbekunden generieren würde. Mal abgesehen davon, dass dies eine hochgradig spekulative Schätzung ist, dürfte das Unternehmen dabei vor allem sein eigenes Geschäftsinteresse im Blick haben: Google ist der größte Werbekonzern der Welt. 132 Milliarden Dollar Gewinn machte er in 2025, so viel wie kein US-Unternehmen je zuvor, den Großteil davon mit Werbung.
Unterstützung erhielten Googles Lobbyist:innen erneut von Verbänden der Deutschen Digitalwirtschaft wie Bitkom und dem Bundesverband Digitalwirtschaft (BVDW). Auch deutsche Handels- und Werbeorganisationen wie der Deutsche Handelsverband, der E‑Commerce-Verband oder der Markenverband unterzeichneten einen offenen Brief des BVDW und sprachen sich mit drastischen Worten gegen die Regelung aus.
Zum wiederholten Male stellten sich im Kampf gegen Datenschutz und für Tracking auch deutsche Medienverbände an die Seite von Google, namentlich der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.
Deutsche Datenschutz-Forscher:innen haben den Aussagen der Werbe-Industrie in einem offenen Brief an die Bundesregierung vehement widersprochen. Es sei nicht haltbar, dass die Einführung von Privacy Signals automatisch zu wirtschaftlichen Verlusten führe. Vielmehr könne Artikel 88b dazu führen, dass Nutzer:innen mehr Informationen hätten und sie deshalb sowohl Risiken als auch Vorteile besser einschätzen können. Die Einwilligungsrate könne für vertrauensvolle Dienste dadurch sogar steigen.
Der digitale Omnibus als „Geschenk an Big Tech“
Bereits an diesem Freitag könnte der Rat seine Position zum Daten-Omnibus beschließen. Dabei steht noch bei mehreren kritischen Punkten eine Einigung aus. So hat die EU-Kommission beispielsweise vorgeschlagen, klarzustellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für das Training von KI-Modellen nutzen dürfen. Zudem sollen pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausgenommen werden.
Beides hatte – anders als der Vorschlag zu Privacy Signals – massive Kritik von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft ausgelöst. Die EU-Kommission betont, sie wolle mit dem Omnibus-Paket lediglich ihre Digitalgesetzgebung harmonisieren und vereinfachen. Kritiker:innen sprechen von einer De-Regulierungsagenda und einem Angriff auf Grundrechte.
Dass sie den digitalen Omnibus insgesamt als problematisches Vorhaben sehen, zeigte gestern erneut eine Veranstaltung von Digital-Rights- und Verbraucherschutz-Organisationen in Brüssel und Berlin. „Der Schutz von Grundrechten durch bestehende EU-Digitalgesetze muss jetzt verteidigt und durchgesetzt werden, statt sie auszuhöhlen“, sagte etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft. „Wir fordern, dass die EU-Kommission für die Menschen in der EU kämpft und nicht für die Interessen von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen.“
Nach Analysen von Anti-Lobby-Organisationen stammen zahlreiche Vorschläge im Omnibus von dem Wunschzettel der großen US-Tech-Konzerne. Von „Vereinfachung” und „Bürokratieabbau” zu sprechen, lenke deshalb von der Realität ab, so Macher. „In Wirklichkeit erleben wir gerade den bislang größten Rückbau von Digitalrechten in der EU. Dieses Geschenk an Big-Tech-Unternehmen ist gleichzeitig ein Einknicken vor dem Druck der US-Regierung.“
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Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.
Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.
In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.
Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.
Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?
- Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
- Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
- Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
- Was sagt die Kommission zu eine einem Handy-Verbot an Schulen?
- Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
- Was war der Arbeitsauftrag?
- Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
- Was passiert auf Ebene der EU?
- Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.
Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.
Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:
Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.
Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).
In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.
Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.
Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.
Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.
Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.
Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.
Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.
Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?
Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“
Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.
An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.
Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.
Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.
Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.
Was war der Arbeitsauftrag?
Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.
Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.
Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?
Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.
Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.
Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.
Was passiert auf Ebene der EU?
Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.
Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.
Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.
Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.
Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.
Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.
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Das Europäische Parlament hat für den Digitalen Euro votiert. Im weiteren Aushandlungsverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission stehen dann Haltelimits, Gebühren und Offline-Zahlungen im Fokus. Eine Einführung des digitalen Zentralbankgeldes ist frühestens ab 2029 möglich.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) im Europäischen Parlament hat heute für die Einführung des Digitalen Euro (D€) gestimmt und damit den Weg für das Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht.
Sollte der Digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingestuft werden, müssen ihn die meisten Unternehmen und Händler im Euro-Währungsraum annehmen.
Die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Dezember 2025 auf eine Position geeinigt. Die Einigung hatte sich hingezogen. Grund waren strittige Fragen zwischen Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion auf der einen Seite und den Mitgliedern der sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen auf der anderen.
EU-Parlament will mehr Datenschutz
Das Europäische Parlament will durch den Digitalen Euro Datenschutz und Privatsphäre bei digitalen Zahlungen verbessern.
Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ würden integriert werden. Mit Technologien wie „Zero-Knowledge-Proofs“ können Transaktionen überprüft werden, ohne dass personenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Diese würden nur in dem Umfang verarbeitet, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Die EZB hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Offline-Funktion nur in physischer Nähe
Besonders datenschutzfreundlich soll die Offline-Funktionalität des Digitalen Euro werden. Transaktionen von Mobilgerät zu Mobilgerät sollen ohne aktive Internetverbindung möglich sein. Dabei soll auf Datenspeicherung verzichtet werden, was die gleiche Anonymität wie bei Bargeldzahlungen ermögliche.
Die Offline-Funktion läuft über das Herunterladen von „Tokens“ auf das Endgerät, die zur Bezahlung von Gerät-zu-Gerät versendet werden. Für die Offline-Transaktionen soll es Zahlungslimits geben können, um illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche vorzubeugen.
Eine konkrete Grenze bei der physischen Distanz zwischen den Nutzungsgeräten ist nicht vorgesehen. Dadurch werden die maximalen Übertragungsgrenzen von Technologien wie Bluetooth, NFC oder WLAN vollständig nutzbar sein.
Gebühren sollen geringer als bei Privatanbietern ausfallen
Das EU-Parlament möchte zudem einen „no-worse-off“-Grundsatz, wonach Händler für den Digitalen Euro auf keinen Fall höhere Kosten tragen müssen als bei Kreditkarten oder andere vergleichbare Zahlungsmittel privater Anbieter.
Für die Festlegung der Zahlungsgebühren soll eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren gelten: Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Gebühren anhand der durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Zahlungsmittel gedeckelt werden.
Gemeinsam mit der Verordnung zum Digitalen Euro beschloss der Ausschuss auch seine Position zur Bargeld-Verordnung. Damit will die EU die Rolle von Euro-Scheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel stärken. Zudem soll weiterhin verpflichtend gelten, dass Standorte mit sogenannten essenziellen Dienstleistungen Bargeld annehmen müssen, „selbst wenn dort nur noch Automaten stehen, sei es jetzt am Bahngleis oder im Supermarkt“, sagt der Europaabgeordnete Damian Boeselager (Volt) gegenüber netzpolitik.org.
EU-Kommission und EZB sollen Haltelimits festlegen
Ein Kernpunkt der bisherigen Verhandlungen war eine Begrenzung der maximalen Summe, die eine Person am D€ halten dürfe. Haltelimits sollen verhindern, dass die Nutzer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Die Bankenlobby befürchtet damit eine Verdrängung ihres Fiatgelds. Expert:innen und die Europäische Zentralbank (EZB) befürchten hingegen, dass zu geringe Haltelimits den Digitalen Euro weniger attraktiv machen.
Das EU-Parlament fordert, dass die EZB einen technischen Bericht mit einer empfohlenen Obergrenze erstellt. Die Kommission soll auf dieser Grundlage dann eine Obergrenze per delegiertem Rechtsakt festlegen. Das konkrete Haltelimit soll abschließend zwar von der EZB festgelegt werden, dieses Limit bewegt sich aber im Rahmen der Obergrenze, die von der Kommission vordefiniert wird.
Ihr Haltelimit sollen Nutzer:in auf mehrere Konten aufteilen können. Unternehmen oder Vereine hingegen sollen keine D€ halten dürfen. Entsprechende Geldtransfers an diese würden demnach auf ihre regulären Bankkonten überwiesen.
Trilog-Verhandlungen kommen
Laut des Fortschrittsberichts der EZB soll es erste Pilot-Ausgaben des Digitalen Euro ab Mitte 2027 geben. Eine öffentliche Ausgabe des Digitalen Euro zum 1. Januar 2029 sei demnach noch möglich, „wenn wir es schaffen, uns bis Ende 2026 mit den Mitgliedsstaaten noch zu einigen im Trilog”, so Boeselager.
Der Digitale Euro würde in der Folge auch die Abhängigkeit der Eurozone von US-amerikanischen Kreditkartenanbietern reduzieren. Politisch motivierte Sanktionen gegen Einzelpersonen – wie zuletzt bei einem Richter des Internationalen Strafgerichtshofs – könnten damit eingeschränkt werden.
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Eigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff.

Ausländerbehörden melden mutmaßliche Hinweise auf Straftaten, die sie bei der Durchsuchung von Computern und Handys von abzuschiebenden Personen finden, an die Polizei oder den Zoll. Das zeigen die Antworten der zuständigen Behörden und Ministerien in den Bundesländern auf Anfrage von netzpolitik.org.
In Bayern kam es etwa in den vergangenen fünf Jahren zu 12 solcher Meldungen, teilt ein Sprecher des zuständigen Landesamtes für Rückführungen mit. „Die Mitteilung strafrechtlich relevanter ‚Zufallsfunde’ erfolgt jeweils in Form einer Verdachtsmeldung an die sachlich zuständige Polizeidienststelle sowie an die zuständige Ausländerbehörde.“
In Nordrhein-Westfalen liegt die Aufgabe seit 2022 bei der Zentralen Ausländerbehörde Essen. Dort arbeiten drei Personen in einer „Stabsstelle Datenforensik“ an der Durchsuchung. 2024 kam es in sieben Fällen zu Zufallsfunden während der Auswertung, im Jahr 2025 in sechs Fällen, schreibt eine Sprecherin der Stadt Essen. Gebe es Anhaltspunkte für eine Straftat, würden diese angezeigt – als Beispiele nennt sie „Fälle von Kinderpornographie oder Tötungsaufzeichnungen“.
Auch Berlin, Hessen und Niedersachsen bringen Zufallsfunde zur Anzeige. Allerdings erfassen die Länder nicht, wie oft das geschieht. In Hamburg sei es bislang zu keinem Fall gekommen.
Dafür schreibt die Sprecherin aus Niedersachsen, an welche Art von Behörden die Meldungen gehen, darunter: „Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung oder Zoll“.
Was das Aufenthaltsrecht vorsieht
Ausländerbehörden dürfen seit mehr als zehn Jahren die Datenträger von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, die abgeschoben werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Identität oder Herkunft der Person nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die Durchsuchungen sind in vielen Bundesländern inzwischen Standard.
Nachdem die Behörden dafür anfangs bei den jeweiligen Landeskriminalämtern andockten, haben inzwischen mehrere Bundesländer eigene Abteilungen für die forensischen Untersuchungen etabliert. Die Ausländerbehörden können die Datenträger einziehen und zur Auswertung einschicken.
Laut Aufenthaltsrecht dienen die Durchsuchungen dazu, Hinweise auf die Identität oder Herkunft einer Person zu erlangen. Anhand von angerufenen Telefonnummern, Dokumenten auf einem Handy oder verwendeten Sprachen soll die Behörde darauf schließen, welches Herkunftsland für die Person Passpapiere ausstellen könnte. Zahlen dazu, wie erfolgreich dieses Vorgehen im Sinne der Behörden ist, werden nicht erfasst.
Eine Weitergabe von Informationen an Ermittlungsbehörden ist im Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Die Betroffenen sind auch keiner Straftat beschuldigt, sie haben lediglich keine Papiere, die ihre Herkunft bestätigen könnten.
Laut den Behörden ist dies aber auch nicht notwendig. Die Sprecherin der Stadt Essen verweist etwa auf das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz als Rechtsgrundlage.
Die Sprecherin der Landesaufnahmestelle Niedersachsen schreibt: „Einschlägig sind die rechtlichen Normen der Strafprozessordnung, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes.“
„Kein Verbot“ als Freifahrtschein
Auch das Landesamt für Rückführungen in Bayern legt ein fehlendes Verbot im zuständigen Paragrafen im Aufenthaltsrecht als Erlaubnis aus: Die „Zulässigkeit einer Datenweitergabe“ bemesse sich an den allgemeinen Datenschutzregeln im Bundesland (BayDSG). Dieses erlaube die Weitergabe, „da die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind“.
In Hessen schließlich zieht das Innenministerium das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) heran. Es regele auch die Datenübermittlung zwischen Gefahrenabwehr– und Polizeibehörden, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich erscheint. Die Ausländerbehörden im Land gelten laut Verordnung als Gefahrenabwehrbehörden.
Schwere der Tat muss maßgeblich sein
Der Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle von Betroffenen, deren Datenträger laut Aufenthaltsrecht eingezogen oder durchsucht werden. Er sagt: Finden Ausländerbehörden bei der Durchsuchung von Datenträgern zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit Anhaltspunkte für Straftaten und leiten diese an Ermittlungsbehörden weiter, dann sei das eine „zweckändernde Weiterverarbeitung“. „Sie begründet einen neuen Grundrechtseingriff und braucht eine eigenständige Rechtsgrundlage.“
Entscheidend sei deswegen, dass die Verantwortlichen nach der Schwere der jeweiligen Tat unterscheiden. Laut Verfassung dürften vorliegende Daten nur dann für einen neuen Zweck genutzt werden, wenn sie dafür mit vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln hätten erhoben werden dürfen. „Die vollständige Auswertung von Datenträgern, die teilweise höchstsensible private Daten beinhalten, greift besonders tief in die Grundrechte der Betroffenen ein.“
Eine Übermittlung sei daher nur bei hinreichend schweren Straftaten zulässig, bei leichteren Delikten und Ordnungswidrigkeiten dürfte sie unverhältnismäßig sein, sagt er. „Ansonsten wird die Datenträgerauswertung im Aufenthaltsrecht zum Einfallstor für eine Strafverfolgung, die auf direktem Weg unzulässig gewesen wäre.“
Anders gesagt: Weil Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein oder der Besitz von Drogen in geringen Mengen in Deutschland keine Durchsuchung von Smartphone oder Computer rechtfertigen, dürften solche Delikte auch im Fall einer zufälligen Entdeckung bei der Datenträgerdurchsuchung von den Ausländerbehörden nicht an die Polizei gemeldet werden.
Regierung hält an Durchsuchungen fest
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält die Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen, das ebenfalls Handyforensik einsetzt: Die Behörde darf nicht mehr pauschal von allen Schutzsuchenden ohne Identitätspapiere das Handy verlangen, sondern muss prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.
Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel der Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die GFF.
Die Bundesregierung will trotzdem weiter an der Rechtsgrundlage für die Maßnahme festhalten. Zuletzt hatte die Ampelregierung das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft und dabei die Befugnisse der Ausländerbehörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen. Außerdem darf neben den Daten auf Computer oder Handy nun auch alles durchsucht werden, was Betroffene in der Cloud gespeichert haben.
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Eigentlich soll die Clearingstelle Urheberrecht im Internet illegale Streaming-Plattformen sperren. Tatsächlich macht sie dabei immer wieder Fehler. Die 18-jährige Lina deckt sie auf. Der neueste Fail: Die CUII hat eine nicht existierende Domain aus Versehen gesperrt.

Lina ist zurück. Die 18-jährige Studentin hat mit ihren Recherchen die Grundlage für bereits sieben Texte auf netzpolitik.org gelegt. Und jetzt hat sie schon wieder einen Skandal aufgedeckt.
Lina ist Fan der Netzneutralität. Wenn in Deutschland Websites gesperrt werden, dann soll das doch bitte auf der Grundlage von Gesetzen geschehen, findet sie.
Linas Erzfeind ist die CUII. Das steht für Clearingstelle Urheberrecht im Internet. Es ist die Geschäftsstelle eines Vereins, in dem sich deutsche Internetprovider gemeinsam mit Groß-Eigentümern von Urheberrechten organisieren – wie zum Beispiel der Deutschen Fußball Liga, der Musik- oder der Filmindustrie.
Lina geht es ums Prinzip
Die privatwirtschaftliche Organisation sperrt regelmäßig Domains, weil auf deren Websites urheberrechtlich geschützte Werke abrufbar sein sollen. Die Sperre geschieht per Domain-Namen-System, ist also leicht zu umgehen. Aber Lina geht es ums Prinzip.
Immer wieder findet sie Domains, die CUII zu Unrecht gesperrt hat. Auch in der neuesten Sperr-Runde hat sie wieder einige Fails aufgestöbert. Die gesperrten Seiten switchroms.me und megakino.tw existieren gar nicht mehr. Mit stikeout.im hat die CUII zudem eine Domain gesperrt, die es nie gab. Gemeint war wohl strikeout.im, die CUII hat vermutlich per Tippfehler die falsche Domain gesperrt.
„Dass sowas niemandem auffällt, ist schon interessant“, sagt Lina, und: „Es ist schade, wie die CUII weiterhin so achtlos mit unserem offenen Internet umgeht, und so simple Fehler weiterhin begeht.“
Lange hatte Lina Zugang zur jeweils aktuellsten CUII-Sperr-Liste. Ein CUII-Mitglied hatte diese wohl versehentlich offen ins Netz gestellt. Diese Liste ist inzwischen offline, doch Lina gibt deshalb nicht auf. Aktuell scannt sie gemeinsam mit Freunden das gesamte Internet nach Domains, die von der CUII gesperrt wurden. So fand sie auch die aktuellsten Fails. „Meine Liste der gesperrten Seiten ist jetzt wieder ziemlich aktuell“, sagt sie.
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Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.

Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.
Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.
Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.
Innerparteilicher Streit
In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.
Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.

Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.
Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.
Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.
Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.
26.000 Mitglieder können abstimmen
Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.
Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“
Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.
Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.
CDU-Landesverband hält sich bedeckt
Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.
Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.
Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.
Schluss mit Palantir in NRW
Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünen stimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.
Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.
Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.
Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.
Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.
Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.
Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.
Wo ist der Konflikt mit der CDU?
Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.
Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.
Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.
Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“
Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.
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Die digitale Brieftasche befindet sich auf der Zielgeraden. Und auf den letzten Metern hat die EU-Kommission die Schutzrechte der Nutzer:innen weiter ausgehöhlt. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works mahnt zur Vorsicht.

Dass geltendes Recht nicht immer eins zu eins umgesetzt wird, zeigt sich derzeit in Brüssel. Dort verhandelt die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten die technischen Details zur EUDI-Wallet. Die digitale Brieftasche soll Ende des Jahres EU-weit an den Start gehen; in Deutschland soll es am 2. Januar 2027 so weit sein.
Am vergangenen Donnerstag hat das zuständige eIDAS Committee wichtige Entscheidungen zur EUDI-Wallet getroffen. Diese waren zuvor vertagt worden, nachdem sich das Komitee auf der vorangegangenen Sitzung am 6. Mai nicht einigen konnte. Grund waren „fundamentale Probleme“ mit einem Entwurf der Kommission für einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Der konkretisiert, wie genau Vorgaben aus einem Gesetz umzusetzen sind.
Bei einem der Streitthemen zog die Kommission nun den Kürzeren, was für Wallet-Nutzer:innen Vorteile bedeutet. Bei anderen konnte sie sich jedoch größtenteils durchsetzen, was die Schutzrechte der Nutzer:innen deutlich aushöhlt – auch wenn der Gesetzestext diese explizit einfordert.
Besserer Schutz gegen Datensauger
Einen Dämpfer bekam die Kommission beim Thema„relying parties“ (zu deutsch: „vertrauende Beteiligte“). Das können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Soziale Netzwerke sollen etwa keine Gesundheitsdaten aus der Wallet ihrer Nutzer:innen abfragen dürfen.
Die Kommission wollte, dass vertrauende Beteiligte je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik, sprach sich letzte Woche für eine solche Verpflichtung aus.
Registrierungszertifikate sollen technisch sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Sie fungieren wie ein Datenausweis, mit dem sich Unternehmen gegenüber Wallets legitimieren und der Abfragekategorien beschränkt.
Ihre Ablehnung gegenüber verpflichtenden Registrierungszertifikaten begründet die Kommission damit, dass sich alle Beteiligten an geltendes Recht zu halten hätten. Bürgerrechtsorganisationen wie epicenter.works machen sich hingegen für technische Vorkehrungen stark, damit vertrauende Beteiligte gar nicht erst in die Versuchung kommen, mehr Daten abzufragen als es ihnen erlaubt ist.
In die gleiche Kerbe schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte. Er betont, dass es ohne verpflichtende Registrierungszertifikate erheblich schwieriger wäre, „zu überprüfen, ob die von der auf das Wallet angewiesenen Partei angeforderten Attribute in den Geltungsbereich ihrer registrierten Attribute fallen“.
Deine Daten landen bei der Polizei.
Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.
Die Entscheidung des Komitees zugunsten einer Verpflichtung führt dazu, dass Wallet-Nutzer:innen künftig größeres Vertrauen darin haben können, dass Unternehmen und Behörden tatsächlich nur jene Daten abfragen können, die ihnen auch zustehen.
Frei wählbare Pseudonyme sind „nicht mehr realisierbar“
Durchgesetzt hat sich Kommission mit ihrem Vorschlag zum Thema Pseudonyme. Die Verordnung sieht vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen – sofern rechtlich keine weiteren Daten erforderlich sind – mit frei gewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen können.
Auch hier stellt sich die Kommission auf den Standpunkt, dass die rechtlichen Vorgaben klar seien und es keiner technischen Festlegungen bedürfe. Sie will die Anbieter lediglich dazu verpflichten, eine spezifische Schnittstelle (WebAuthn) für den pseudonymen Login bei Webdiensten anzubieten. Anbieter wissen dann etwa, dass sich ein Mensch und kein Bot anmeldet. Ein frei gewähltes Pseudonym, wie es die Verordnung vorgibt, ist das nicht.
Aus Sicht von Bürgerrechtler:innen schränkt dies die Schutzrechte von Nutzenden deutlich ein. Außerdem verstoße der Beschluss gegen die Vorgaben der eIDAS-Verordnung.
epicenter.works warnte bereits im Vorfeld vor den Folgen dieser Entscheidung: Sollten die technischen Anforderungen nicht festlegen, wie etwa Unternehmen die rechtlichen Vorgaben konkret umsetzen müssen, bestehe die Gefahr, „dass Pseudonyme zwar formal zulässig bleiben, in der Praxis jedoch – aufgrund von Anforderungen, die Nutzende indirekt zur Offenlegung ihrer Identität zwingen – nicht mehr realisierbar sind.“
Biometrische Bilder kommen in die Wallet
Auch bei der Frage, ob biometrische Gesichtsdaten in die Wallet aufgenommen werden, setzte sich die Kommission weitgehend durch.
Die Kommission wollte das Passfoto verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.
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Das eIDAS Comittee votierte am Donnerstag mehrheitlich für ein Passfoto als weiteres Datenfeld. Allerdings können sie den Bürger:innen die Möglichkeit geben, sich gegen die Aufnahme eines solchen Bildes zu entscheiden (Opt-out).
Daher hängt es nun von den einzelnen EU-Staaten ab, wie sie diese Vorgabe in ihren jeweiligen nationalen Wallets umsetzen. Zu den Ländern, die sich in der Sitzung am 6. Mai gegen die verpflichtende Weitergabe von Gesichtsbildern ausgesprochen haben, gehören unter anderem Spanien, die Niederlande, Italien und Deutschland.
epienter.works sieht die Entscheidung in zweierlei Hinsicht kritisch. Zum einen könne nun „jedes Mal, wenn ein Bürger das Wallet nutzt, […] ein signiertes Gesichtsbild an das anfragende Unternehmen oder die anfragende Behörde übermittelt werden.“ Es ließen sich leicht Situationen vorstellen, „in denen Nutzer unter Druck gesetzt werden könnten, ihre biometrischen Daten herauszugeben“.
Zum anderen sei das Vorgehen der Kommission demokratisch bedenklich, da die eIDAS-Verordnung keine klare Rechtsgrundlage für eine derart umfangreiche Verarbeitung biometrischer Daten vorsieht. Darüber hinaus habe die Kommission dem EU-Parlament in den Trilog-Verhandlungen zugesichert, dass biometrische Informationen kein fester Bestandteil des EUDI-Wallets sein würden. Dieses Versprechen habe sie nun gebrochen.
epicenter.works mahnt zur Vorsicht
Nach den jüngsten Beschlüssen des eIDAS Comittee zeigt sich epicenter.works ernüchtert vom bisherigen Prozess, den die Nichtregierungsorganisation von Beginn an aktiv begleitet hat.
Seit Jahren wird um die rechtliche und technische Ausgestaltung der Wallet gerungen. Und gerade in den vergangenen Monaten habe die Kommission immer wieder versucht, die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung zu dehnen oder gar auszuhebeln, kritisiert epicenter.works.
Die Brieftasche werde sich nun an der Praxis messen lassen müssen. Und die NGO mahnt zu Vorsicht: Die Bürger:innen sollten zunächst „unabhängige Prüfungen“ abwarten, bevor sie die digitale Brieftasche nutzen – insbesondere dann, wenn Tracking ein Problem sein könnte.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Mehr Verletzte und weiter viele Tote durch Polizeischüsse, dazu mehr Taser-Einsätze: Aktuelle Zahlen aus Bund und Ländern zeigen, dass der Gebrauch polizeilicher Distanzwaffen deutlich zunimmt. Das widerlegt die Argumente von Taser-Befürwortern.

Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten im vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 46 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.
Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984.
Die Angaben stammen aus der aktuellen Statistik „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch (SWG)“, die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DhPol) in Münster geführt wird. Zuständig dafür ist das Polizeitechnische Institut der DhPol. Den Auftrag für die jährlich erstellte Statistik gab die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern. Dort wird sie jeweils auf der Frühjahrstagung vorgestellt.
Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.
Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details
Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen.

Von den 2025 insgesamt 93 abgegebenen tödlichen oder nicht-tödlichen Schüssen auf Personen werden nach Angaben der DhPol bis auf sieben Fälle nahezu alle als „Notwehr/Nothilfe“ eingestuft. Demnach habe jeweils eine „Leibes- und Lebensgefahr“ vorgelegen. Die Einordnung folgt dabei der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaften. In diesen Fällen kommt es nach Abschluss der Todesermittlungen nicht zu einer Anklage – außer die Opfer oder ihre Hinterbliebenen versuchen, dies gerichtlich zu erzwingen.
Neue Kategorie „Schüsse auf Personen in Fahrzeugen“
Die Statistik der DhPol enthält auch Zahlen zu Polizeischüssen auf „Sachen“. Deren Zahl stieg erneut deutlich an und lag 2025 bei 113 Fällen. 2024 waren es noch 80, im Jahr zuvor lediglich 23. Zu den „Sachen“ gehören aus Behördensicht auch Tiere, diese werden aber gesondert gezählt: 17.203 Mal schoss die Polizei im vergangenen Jahr etwa nach Wildunfällen oder bei Tollwutverdacht auf Tiere. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Zahl etwa verzehnfacht.
Als „Sachen“, auf die von der Polizei geschossen wird, gelten auch Fahrzeuge. Befinden sich darin Personen, müssen diese Fälle jedoch als Schüsse auf Personen klassifiziert werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es mehrere solcher Einsätze mit Verletzten und im Fall eines Baggerfahrers mit einem Toten gegeben. In der diesjährigen Statistik hat die DhPol hierfür erstmals die Kategorie „Schusswaffengebrauch gegen Personen in Fahrzeugen“ eingeführt. Darin werden 38 Fälle gezählt.
Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen
Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent.
Das Phänomen ist auch der Innenministerkonferenz bekannt. Im Protokoll ihrer Frühjahrssitzung 2022 steht, es würden „vermehrt herausragende schwerste Gewaltstraftaten durch Personen mit psychischen Erkrankungen verübt“. Dadurch sei ein „Handlungsdruck für die beteiligten behördlichen Strukturen in Bezug auf den Umgang mit diesen Menschen“ entstanden. Eine eigene Kategorie in der jährlichen Schusswaffenstatistik gibt es jedoch nicht.
„Die Innenminister*innen nutzen spektakuläre Einzelfälle, um eine allgemeine Gefährlichkeit von Menschen in oder mit psychischen Problemen zu unterstellen“, so Norbert Pütter von CILIP. „Damit verfestigen sie ein Feindbild, das tödliche Polizeischüsse befördert.“
Als „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ zählt die DhPol außerdem „unbeabsichtigte Schussauslösungen“. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppelt. In 16 Fällen richteten Polizist*innen ihre Waffe gegen sich selbst. In der Statistik werden diese Vorfälle als „Selbsttötung/Selbsttötungsversuch“ geführt.
Immer mehr Taser-Einsätze in Deutschland
Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Taser-Einsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben.
Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung.
Taser-Statistiken wieder unter Verschluss
Seit 2020 führt die DhPol auf Bitten der IMK auch eine Statistik zu Taser-Einsätzen. Diese enthält deutlich mehr Informationen als die Schusswaffenstatistik und dokumentiert unter anderem das Alter der Betroffenen. CILIP erhielt diese jährlich erstellten Dokumente für die Jahre 2020 bis 2023 über IFG-Anfragen. Für die Folgejahre wurden die Daten jedoch als Verschlusssache eingestuft, nachdem ein oder mehrere Bundesländer Angaben zu Spezialeinheiten als „vertraulich“ behandeln wollten.
„Der Staat muss über die Ausübung seines Gewaltmonopols Transparenz schaffen. Die offziellen Statistiken müssen deshalb nicht nur detailliert sein, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, kritisiert deshalb Laura Schmitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster im Forschungsprojekt „SAFE – Schusswaffengebrauch im Polizeidienst“ auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nach mehreren IFG- und Presseanfragen der CILIP und der Zeitung „nd“ liegen die Zahlen inzwischen auch für 2024 und 2025 vor. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg sichtbar: Im Jahr 2025 registrierten die Bundesländer insgesamt 1.321 Taser-Einsätze – darunter zählt aber auch, wenn die Waffe lediglich gezogen, aber nicht ausgelöst wurde. 1.118 der gesamten Fälle verliefen nach Angaben der Landespolizeien erfolgreich.
Die meisten Taser-Einsätze erfolgten auch im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen (2025: 347, 2024: 217), Rheinland-Pfalz (2025: 253, 2024: 100) und Brandenburg (2025: 178, 2024: 207). In fast der Hälfte aller Fälle verzeichneten die Bundesländer Verletzte; allerdings waren dies zumeist oberflächliche Verbrennungen der Haut, die durch die Pfeilspitzen an den Elektroden verursacht werden, sowie Schürfwunden.
Taser sind keine Alternative
Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen.
Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Taser-Einsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen.
Taser werden oft auch gegen unbewaffnete Personen eingesetzt. Damit ist ein weiteres Argument der Befürworter widerlegt: Die Elektrowaffe sollte demnach helfen, dass mehr Menschen Polizeieinsätze überleben, wenn diese mit Hieb- oder Stichwaffen hantieren. In 57 Prozent der bundesweiten Einsätze wurden Taser jedoch letztes Jahr gegen Unbewaffnete gerichtet.
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Die Oberstaatsanwaltschaft von Belgrad ermittelt gegen die demokratische Protestbewegung. Sie wirft dieser vor, den Einsatz einer Schallkanone am 15. März 2025 simuliert zu haben, um einen Bürgerkrieg zu starten. Aktivist:innen sprechen von Repression und Einschüchterung.

Am 15. März des vergangenen Jahres protestierten Hunderttausende in der serbischen Hauptstadt Belgrad gegen die Regierung von Aleksandar Vučić. Auf dem Höhepunkt der Demonstration am Abend wurde eine weiterhin unbekannte Schallwaffe gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Sie teilte die schnell auseinanderlaufende Menschenmenge auf einer Länge von mehr als einem Kilometer in der Mitte durch. Die Protestorganisator:innen brachen daraufhin die Großdemonstration aus Sicherheitsgründen ab – und warfen der Regierung den Einsatz der Waffe vor.
Der Fall bekam internationale Beachtung, auch durch gemeinsame Recherchen von netzpolitik.org mit Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Land wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht forderte Serbien auf, in Zukunft den Einsatz solcher Waffen zu verhindern. Welche Art von Waffe eingesetzt wurde, war Gegenstand verschiedener Untersuchungen.
„Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung“
Laut dem Medium Nova.rs würde nun gegen vier unterschiedliche Gruppen ermittelt. Die erste Gruppe bestehe aus den Personen, die an einem Studentenplenum im Januar 2025 teilgenommen hätten. Die zweite Gruppe seien die angeblichen Ausführenden, also diejenigen, die die Bewegungen der versammelten Bürger koordiniert hätten, sagte Oberstaatsanwalt Markovic laut dem Bericht.
Ihm zufolge wird auch gegen eine dritte Gruppe ermittelt: Personen, die mediale Unterstützung leisteten, Behauptungen über die Schallkanone in sozialen Netzwerken und den Medien veröffentlichten. Als vierte Gruppe bezeichnete er Menschen, die an der Dokumentation und medizinischen Aufarbeitung des Falles beteiligt gewesen seien.
Personen in Serbien, mit denen netzpolitik.org in Kontakt ist und die aufgrund der Ermittlungen anonym bleiben wollen, sehen die Ermittlungen einerseits als vollkommen absurd an, andererseits als klare Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung.
Interaktive Karte
Im Nachgang der Ereignisse hat die International Research Group, die aus Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien besteht, eine interaktive Karte erstellt. Die Karte trägt verfügbares Material zusammen und soll dazu beitragen, die Vorgänge am 15. März in Belgrad zu rekonstruieren. Die Karte wurde fortlaufend von mehreren Akteuren aktualisiert und enthält auch nicht-verifiziertes Material. Sie lässt deshalb nur mit Einschränkungen zuverlässige Rückschlüsse zu.
Rot = Ereignisse. Blau = Kameraaufnahmen des Vorfalls. Gelb = Verdächtiges / Auffälliges / Hinweise. Grün = Zusätzliches Material
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Bald feiert Funk, das Jugendangebot von ARD und ZDF, seinen zehnten Geburtstag. Das zentrale Ziel bei der Gründung, junge Menschen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen, hat Funk erreicht. Nun wird es Zeit, die Messlatte höher zu legen.

Mit dem Start ihres gemeinsamen Jugendangebots „Funk“ haben ARD und ZDF eines der größten und radikalsten Experimente in der öffentlich-rechtlichen Geschichte gewagt: völlig ohne linearen Sender im Hintergrund öffentlich-rechtliche Inhalte für junge Zielgruppen direkt auf den großen kommerziellen Plattformen publizieren.
Zehn Jahre später bestreitet kaum jemand ernsthaft, dass das Experiment geglückt ist. Und zwar nicht nur weil es gelungen ist, junge Zielgruppen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen: rund 80 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen Funk. Die vielen unterschiedlichen Formate verbunden mit der Herausforderung, an einer sich ständig wandelnden, jungen Zielgruppe dranzubleiben, machen Funk zu einem kreativen Experimentier- und Innovationsfeld.
Längst wechseln auch Menschen und deren Know-how von Funk zurück in die Anstalten – von Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim bis hin zum aktuellen ARD-Vorsitzenden und HR-Intendanten Florian Hager, der sich seine Sporen mit dem Aufbau von Funk verdient hat. In dem Maße, in dem Reichweite auf Drittplattformen und Publikumsinteraktion auch für andere Zielgruppen an Bedeutung gewinnen, nimmt auch die Bedeutung dieses Know-how-Transfers zu.
Aber gerade weil die Sinnhaftigkeit von Funk insgesamt – anders als die einzelner Funk-Formate – inzwischen nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt wird, sollte der zehnte Geburtstag Anlass sein zu fragen: Sollte Funk nicht mehr leisten, als junge Zielgruppen auf Kommerzplattformen zu erreichen? Es gibt drei konkrete Stellen, an denen man die Messlatte für Funk künftig höher legen sollte.
1. Wo sind die Live-Formate, die gemeinsam junge Öffentlichkeit herstellen?
Live ist demokratische Gegenwart: Wenn bei einem (stundenlangen) Live-Stream auf YouTube oder Twitch das Publikum gleichzeitig, gemeinsam und interaktiv teilnimmt, erzeugt das ein anderes Öffentlichkeitsgefühl als der hunderttausendfach isoliert konsumierte, perfekt geschnittene Clip.
Und auch wenn Funk auf Twitch schon präsent ist, fehlt es am Programmatischen und Innovativen. Wo sind wiederkehrende Live-Formate, die mehr sind als gelegentliche Streams? Wo sind Live-Debattenformate, Live‑Q&As, Live-Erklärstücke zu aktuellen Kontroversen, Live-Korrekturen von Falschinformationen? Wo sind neue öffentlich-rechtliche Live-Formate, die die neuen digitalen Möglichkeiten auszureizen versuchen?
2. Wo bleiben tagesaktuelle Nachrichtenformate für die Funk-Zielgruppe?
Mehr und neue Live-Formate könnten auch eine Antwort auf eine weitere, öffentlich-rechtliche Leerstelle sein: Funk fehlt es an eigenen, tagesaktuellen Nachrichten-Formaten. Selbst der wöchentliche Nachrichtenüberblick „Die Woche – der Funk-Podcast“ wurde Ende 2025 eingestellt.
Es ist eine besondere Herausforderung, junge Zielgruppen mit tagesaktuellen Nachrichteninhalten zu erreichen, wenn die über immer weniger Erfahrung mit klassischen Print- und Fernsehnachrichten verfügen. Aber genau deshalb sollte Funk diesem Bereich eine höhere Prioriät einräumen.
3. Welchen Beitrag leistet Funk für eine dezentral-offene Digitalinfrastruktur jenseits von Big Tech?
Wenn öffentlich-rechtliche Medien im digitalen Zeitalter ihren demokratischen Auftrag erfüllen wollen, müssen sie mehr als nur öffentlich-rechtliche Inhalte liefern. Zentral für Digitalen Public Value ist auch ein öffentlich-rechtliches (Selbst-)Verständnis als gemeinwohlorientierter Infrastrukturanbieter.
Und gerade weil Funk Reichweite und öffentlich-rechtliche Budgets hat, wäre es prädestiniert, dort zu investieren, wo Marktlogiken strukturell versagen: in offene Protokolle, Interoperabilität und Portabilität. Kurz: in digital-öffentliche Räume.
Es ist völlig nachvollziehbar, dass sich Funk in den ersten zehn Jahren darauf konzentriert hat, auf kommerziellen Drittplattformen zu reüssieren. Wäre das nicht gelungen, Funk wäre keine zehn Jahre alt geworden. Doch der alleinige Fokus auf die großen, datenkapitalistischen und werbefinanzierten Kommerzplattformen passt nicht mehr in eine Welt, die dringender denn je nach öffentlich-rechtlichen Ausweichrouten verlangt.
Diese Erkenntnis dürfte sich inzwischen auch bei den Funk-Verantwortlichen durchgesetzt haben. Seit dieser Woche verfügt auch Funk über eine eigene Instanz bei Mastodon (und witzelt zum Start, dass sogar 3sat früher dran war). Und bereits einen Monat davor hatte Funk-Chef Philipp Schild öffentlich mehr Engagement in diesem Bereich angekündigt:
Wir brauchen Alternativen zu den Plattformen der Big-Tech-Konzerne. Mit AT Protocol und Mastodon existieren technische Systeme, die das ermöglichen würden. Aber: Die Nutzenden – gerade in der Funk-Zielgruppe – wollen nicht auf einen großen Content-Pool und einen guten Vorschlagsalgorithmus verzichten. Genau hier liegt die eigentliche Aufgabe.
In der Tat ist das eine ebenso wichtige wie ambitionierte Aufgabe. Dass Funk sich zutraut, hier einen substanziellen Beitrag zu leisten, ist erfreulich. Aber es ist auch höchste Zeit. In diesem Sinne: Alles Gute für die nächste Funk-Dekade!
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Die 25. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 11 neue Texte mit insgesamt 91.181 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,
am kommenden Mittwoch soll der sächsische Landtag eine Polizeigesetz-Novelle verabschieden, die im Bundesland das Zeitalter der automatisierten Überwachung einleitet. Kameras sollen dann Menschen identifizieren und ihr Verhalten analysieren. Die Polizei soll im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen fahnden und aus verschiedensten Quellen gesammelte Informationen in eine Mega-Datenbank kippen, aus der ein Chatbot beispielsweise Listen von Verdächtigen generiert. Dazu kommt die Erlaubnis zum verdeckten Einsatz von Kennzeichenscannern und Staatstrojanern.
Die schwarz-rote Minderheitsregierung greift für diesen Überwachungs-Exzess auf Stimmen des BSW zurück. Doch es gibt im Bundesland auch deutlichen Widerstand. Antifaschistische Bündnisse, Fußball-Fan-Anwält*innen, Netzaktivist*innen, der Chaos Computer Club, die Landesdatenschutzbeauftragte, die sächsischen Jusos und die Grüne Jugend mahnten diese Woche noch einmal eindringlich vor den neuen Befugnissen.
Noch darf man auf die Vernunft der sächsischen Abgeordneten von Schwarz-Rot-BSW hoffen. Und selbst wenn sie der Dystopie die Tür öffnen, bricht die bundesweite Welle der Polizeigesetzverschärfungen vielleicht anderswo. Noch hat der Bundestag Gesichtersuche und Datenanalyse für Bundesbehörden nicht verabschiedet. Noch sind in Berlin die KI-Kameras nicht installiert. Noch kann die Linke die Überwachungspläne in Thüringen aufhalten. Viel Hoffnung geben mir auch die Demonstrationen gegen Polizeigesetzverschärfungen, vergangene Woche in Berlin und Kiel, heute in Hamburg und Leipzig – als quasi allerletzte Mahnung an die dortigen Abgeordneten.
Viel Spaß beim Lesen!
Martin
Update, 22.6.2026, 7.50 Uhr: Misgendern der Datenschutzbeauftragten korrigiert.
Degitalisierung: Montage
Ähnlich wie in Propagandafilmen wird heute daran geforscht, wie sich Werbebotschaften gut in KI-Suchen integrieren lassen. Mit Blick auf Google stellt sich die Frage, ob es da nicht einen harten Schnitt braucht. Von Bianca Kastl –
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Proteste gegen Polizeigesetz-Verschärfungen: Eine Welle von Widerstand
Deutsche Polizeien sollen uns mit KI überwachen. Lange blieb der Aufschrei aus, jetzt gab und gibt es in gleich vier Städten Demonstrationen dagegen. Von Denis Glismann, Martin Schwarzbeck –
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Medizinregistergesetz: „Ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“
Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide das Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen. Von Daniel Leisegang –
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Schweiz: „Die Republik“ setzt sich gegen Palantir durch
Palantir kassiert vor einem Handelsgericht in der Schweiz eine Niederlage. Der US-Konzern wollte nach kritischer Berichterstattung der „Republik“ eine Gegendarstellung erreichen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Darstellung der Tatsachen weitestgehend korrekt sei. Von Constanze –
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EuGH-Urteil: Frankreich darf Pornoseiten zu Alterskontrollen zwingen
Darf Frankreich im nationalen Recht festlegen, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer*innen prüfen müssen? Zwei Anbieter aus Tschechien klagten dagegen, der Europäische Gerichtshof formulierte Bedingungen. Von Chris Köver –
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Überwachungsbrille von Meta: Ich sehe was, was du nicht siehst
Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die Privatsphäre. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte. Von Chris Köver, Markus Reuter –
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Soziale Netzwerke : Warum W Social mehr kalter Kaffee als heißer Scheiß ist
Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine gute Idee. Überhaupt spricht einiges dagegen, sich bei dem schwedischen Startup einen Account zuzulegen. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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Sachsen: Vielzahl von Protesten gegen Polizeigesetz
Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten. Von Leonhard Pitz –
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INPOL-Datei: Eine Million Menschen in Deutschland in größter Polizeidatenbank ausgeschrieben
Das Bundeskriminalamt führt verschiedenste Dateien mit umfangreichen Personendaten – auch mit Gesichtsbildern, Fingerabdrücken oder DNA-Daten. Es gibt aber auch ein Recht auf Auskunft. Von Matthias Monroy –
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Neuer EU-Aktionsplan: Frontex soll Schiffe und Flugzeuge in Ärmelkanal schicken
Die EU-Kommission will verhindern, dass Migrant*innen nach Großbritannien ausreisen. Dazu gibt es auch diplomatischen Druck auf die Herkunftsländer. Von Matthias Monroy –
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Memes, Memifizierung, Memokratie: „Wer nicht mitlacht, gehört nicht dazu“
Memes und AI-Slop prägen die zweite Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Der Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich sieht darin eine neue illiberale Regierungsform begründet – die „Memokratie“. Ein Interview über autoritäre Bildpolitik, das emanzipatorische Potenzial von Memes und ihre politische Zukunft. Von Denis Glismann –
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Memes und AI-Slop prägen die zweite Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Der Kunsthistoriker Wolfgang Ullrich sieht darin eine neue illiberale Regierungsform begründet – die „Memokratie“. Ein Interview über autoritäre Bildpolitik, das emanzipatorische Potenzial von Memes und ihre politische Zukunft.

Im Zentrum des Bildes steht eine Person in weißer Tunika. Licht strahlt aus ihren Händen, die sie einem Kranken auflegt. Das Motiv zeigt nicht Jesus, sondern Donald Trump. Vor wehender US-Flagge, umringt von betenden Menschen, einer Krankenschwester und einem Soldaten. Dazu US-Symbole der Macht und Dominanz: Weißkopfseeadler und Kampfjets. Das KI-generierte Bild postete Trump im April 2026 auf seiner Plattform „Truth Social“.

Das Motiv löste prompt heftige Kritik im christlich-konservativen Lager aus, Evangelikale warfen Trump Blasphemie und Selbstüberhöhung vor. Der US-Präsident löschte den Post am nächsten Tag und gab an, er sei auf dem Bild lediglich als „Arzt“ zu sehen gewesen. Nur die „Fake News“ hätten auf eine andere Idee kommen können. Es ist selten, dass Trump solche Rückzieher macht: Für gewöhnlich kann er sich im Netz auf eine Gefolgschaft verlassen, die seine Memes aufgreift und reproduziert.
Der Kunsthistoriker und Kulturwissenschaftler Wolfgang Ullrich wertet die Kommunikationsmittel der Trump-Administration als Ausdruck einer neuen illiberalen Regierungsform. Bildsprache und Internethumor würden auf offiziellen Accounts der US-Regierung gezielt als Mittel genutzt, um den öffentlichen Diskurs zu beeinflussen, so Ullrich. Insbesondere die Memes dienten dazu, demokratische Diskurse zu polarisieren, Feindbilder zu produzieren und die Stimmung für bestimmte Narrative auszuloten. In seinem Buch „Memokratie“ untersucht Ullrich die Strategien autoritärer Bildpolitik – und was man ihr entgegensetzen kann.
„Das Andersdenkende abgeschreckt werden, wird in Kauf genommen“
netzpolitik.org: Wir sehen in den sozialen Medien, dass die US-Regierung mehr und mehr KI-generierte Memes einsetzt. Die Medien sprechen in diesem Zusammenhang von „AI-Slop“ oder „Slopaganda“. Der Iran wendet diese Strategie ebenfalls an. Was passiert da?
Wolfgang Ullrich: Diese Formate wollen mit Bildern oder „Bildwitzen“ bestimmte Narrative starkmachen. Bei klassischen Memes steht oft der Witzcharakter im Zentrum, bei AI-Slop soll eher ein kinoartig großes und suggestives Geschehen imaginiert werden. Es sind keine Formate, die dazu gedacht sind, politisch Andersdenkende zu überzeugen. Es geht darum, vor allem jene Menschen, die einem weltanschaulich nahestehen, zu befeuern. Es sind deshalb auch keine diskursiven oder argumentativen, sondern schrille, laute und polemische Formate. Dass Andersdenkende abgeschreckt werden, wird dabei gerne in Kauf genommen, weil umgekehrt gilt: Je mehr es die einen abschreckt, umso begeisterter sind die anderen.
Trump-Fans sollen zudem dazu gebracht werden, ihrerseits aktiv zu werden und ebenfalls politische Inhalte zu „memifizieren“. Es gibt sehr viele Memes und KI-generierte Videos von sogenannten „Meme-Warriors“, die etwa Trump als militärischen Oberbefehlshaber feiern, der am roten Knopf sitzt und anderen Befehle erteilt. Oder es wird auf die vermeintliche Überlegenheit der US-Armee verwiesen. Auch das Bild von Trump als Jesus stammt ursprünglich von einem Meme-Warrior, der es bereits im Februar gepostet hatte.
Die Lego-Videos aus dem Iran hingegen sollen Menschen aus verschiedenen Milieus ansprechen, um so neue Konflikte und Allianzen innerhalb der westlichen Öffentlichkeit zu schaffen. Es sollen sowohl linke Trump-Gegner als auch ultrarechte MAGA-Anhänger ihren Spaß an den Videos haben. Die MAGA-Bewegung soll so in einen primär antisemitischen Flügel und einen primär antimuslimischen Flügel gespalten werden. Und auf einmal sympathisiert jemand möglicherweise für eine Seite, die man sonst nicht mag. Das irritiert natürlich und bringt Unruhe in die Gesellschaft.
Die Lego-Videos wären ohne soziale Medien nicht denkbar, wo sie verbreitet, kommentiert und weiterverarbeitet werden. Man konnte die Reaktion ja sehen: In vielen politischen Milieus gab es auf einmal Nachahmungen der Lego-Videos. Sie haben sich schnell zu einem eigenen Meme entwickelt.
„Meme-Warriors bestimmen die politische Richtung“
netzpolitik.org: Wann wird aus der Memifizierung der Politik eine Memokratie?
Wolfgang Ullrich: Wenn Memes nicht nur ein Kommunikationsmittel der Politik sind, sondern Politik darauf zugeschnitten und damit legitimiert wird. Soziale Medien werden dann zu einem wichtigeren Ort politischer Auseinandersetzung als etwa Parlamente.
Trump macht politisch sehr viel per Dekret, also am US-Kongress vorbei, und lässt sich dabei von der vermeintlichen Stimmung im Netz leiten. Der Kongress ist in Trumps zweiter Amtszeit auffallend irrelevant geworden. Gleichzeitig hat man das Gefühl, ein paar Tausend Meme-Warriors bestimmen die politische Richtung – zumindest mehr als die Abgeordneten oder der Rest der US-Bevölkerung.
Und es gab ja schon Fälle, wo Trump wieder zurückgerudert ist, weil die Meme-Warriors nicht mitgezogen sind. Es ist also nicht so, dass er auf niemanden hören würde. Aber die politische Legitimation scheint über eine vage definierte Gruppe von Anhängern zu laufen, die Fanfiction produzieren und Memes verbreiten. Das heißt, die oft brachiale Durchsetzung von Inhalten in sozialen Medien wird zur eigentlichen Grundlage der Politik.
Deine Daten landen bei der Polizei.
Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.
Soziale Medien sind aber kein demokratischer Ort. Zwar können dort theoretisch alle teilhaben, aber nicht unter denselben Bedingungen. Die Algorithmen bestimmen, was verstärkt wird – und sie verstärken oft aggressive und schrille Inhalte. Ein Politiker, der damit Entscheidungen begründet oder diese wieder zurücknimmt, folgt keinen demokratischen Prinzipien im engeren Sinne.
netzpolitik.org: Welche Auswirkungen auf Politik und Gesellschaft hat die Memifizierung – auch im Hinblick auf die Darstellung von Krieg und Gewalt?
Wolfgang Ullrich: Wenn die Trump-Regierung über Memes beispielsweise die politische Entscheidung kommuniziert, das Internierungslager „Alligator Alcatraz“ in Florida in Betrieb zu nehmen – wo die Trump-Regierung Menschen gefangenhält, die sie abschieben will -, dann ist das keine harmlose Meme-Kultur mehr. Der Name soll an die berühmt-berüchtigte Gefangeneninsel bei San Francisco erinnern, wo vor allem Schwerkriminelle inhaftiert waren. Zugleich wird suggeriert, dass die Alligatoren aus den Sümpfen Floridas die Ausbrechenden auffressen würden. Dieses krasse Bild gibt die Trump-Regierung in Wissen vor, dass im Netz Tausende auf derartige Inspirationen warten, um eigene Memes und KI-Videos zu produzieren. Einige davon repostet die Regierung dann auf ihren offiziellen Accounts.
Im Ergebnis entstehen Inhalte, in denen etwa Menschen, die ohne rechtsstaatliches Verfahren inhaftiert und deportiert werden, nicht mehr vorkommen. Stattdessen sehen wir KI-generierte Alligatoren, garniert mit lustigen Sprüchen. Ein sehr ernstes politisches Thema wird so bagatellisiert und banalisiert. Und wer kritisch nachfragt, erntet schnell den Vorwurf, ein Spielverderber zu sein und keinen Humor zu haben. Das zeigt, wie geschickt diese Strategie ist: Ein ernsthafter Diskurs soll gar nicht erst entstehen und die gemeinsame Grundlage für rationale Argumente geht verloren.
„Memes haben immer eine exkludierende Dimension“
netzpolitik.org: Heißt das, Memes können die politische Debatte unterhöhlen?
Wolfgang Ullrich: Ja, ein an sich komplexes Thema wird „weggewitzelt“ und in eine Sprache übersetzt, in der allein derbe Affekte erzeugt und bedient werden. Gleichzeitig führen Memes und AI-Slop dazu, dass sich Trumps Kritiker intellektuell beleidigt fühlen und sich von der Politik abwenden, weil es ihnen „zu doof“ wird. Auch damit hat die Trump-Regierung ein Ziel erreicht, weil jene dann nicht mehr als ihre Gegner hervortreten.
Insofern ist das eine Verdummungsstrategie. Und es wird nicht besser, wenn sich die Medien darum bemühen, das, was „trashig“ und albern kommuniziert wird, wieder in politische Sprache zu übersetzen. Dann wird zwar der Kern der politischen Entscheidung mitgeteilt, aber das Narrativ und seine rassistische Motivation tauchen so nicht auf.

netzpolitik.org: Wie sollten Medien also mit der Memokratie umgehen?
Wolfgang Ullrich: Bei „Alligator Alcatraz“ sollten sie zumindest deutlich machen, dass allein durch die Namensgebung eine bestimmte Stimmung in der Bevölkerung erzeugt werden soll. Schon der Verweis auf das Gefängnis Alcatraz soll suggerieren, dass es sich bei den Inhaftierten in Florida um Schwerstkriminelle handelt, die man unbedingt loswerden müsse. Die Bezeichnung soll diese Menschen zu asozialen Wesen machen, um deren Rechte man sich nicht kümmern muss.
Auch warum überhaupt mit Memes gearbeitet wird, sollten Medien analysieren. Etwa die Frage, wen die US-Regierung damit erreichen oder ausschließen will. Memes haben immer auch eine exkludierende Dimension und transportieren auf harte Weise: Wer nicht mitlacht, gehört nicht dazu. Außerdem sollten die Medien genauer darauf achten, bei welchen Themen oder zu welchen Zeitpunkten Trump und seine Leute mit Memes agieren. Oft passiert das in einer „Testphase“ einer politischen Entscheidung, in der sie die Reaktionen der Meme-Warriors abwarten und schauen, ob genügend Rückendeckung vorhanden ist.
„Es ist eine Form von Populismus“
netzpolitik.org: Trump tritt über die Memes mit seiner Online-Gefolgschaft also in eine Beziehung ein. Ist die Memokratie auf den Personenkult angewiesen? Was bleibt von ihr, wenn Trump abtritt?
Wolfgang Ullrich: Die Memokratie hat eine Neigung zum Personenkult, weil sich über die Personalisierung starke Affekte transportieren und Geschichten erzählen lassen. Anfänglich braucht es diesen Impuls vielleicht auch: Follower folgen auf der Plattform schließlich primär der Person, nicht einer Institution.
Zugleich handelt es sich nicht nur um einen Personenkult, sondern immer auch um eine Form von Populismus. Weil eben nur das, was auf Affekte zielt – wo es also um Hass, Wut, Schadenfreude und Zynismus geht –, auch am ehesten viral gehen wird. Deshalb wird ein memokratischer Stil wohl immer auch ein populistischer Stil sein, weil dieser in sozialen Medien breites Gehör findet.
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Wenn Trump nicht mehr im Amt ist, wird ein Vakuum entstehen. Die Meme-Warriors sind aber schon dabei, einen Nachfolger aufzubauen. AI-Slop ist hier ein interessantes Thema, weil sie jeden Tag zahlreiche solcher Videos veröffentlichen, in denen JD Vance oder Marco Rubio vorkommen. Vance wird von den Meme-Warriors aktuell mehr geliebt als Rubio.
Potenzielle Nachfolger werden daraufhin getestet, welche Narrative sich mit ihnen gut verknüpfen lassen. Vielleicht sogar andere als bei Trump? Ich glaube, Vance und Rubio hätten gute Chancen, mit derselben memokratischen Logik wie Trump weiterzumachen. Meine Prognose ist, dass wir mit Vance als Nachfolger weiterhin memokratische Verhältnisse haben werden. Rubio hingegen könnte zu einem konventionelleren Politikstil zurückkehren. Anders als Vance greift er die Motive der Meme-Warriors bisher kaum auf.
Das Meme als Oppositionsmedium
netzpolitik.org: Weiten wir den Blick: Winnie the Pooh ist in China zensiert, weil Xi offenbar den Vergleich mit der Cartoon-Figur scheut. Ähnliches gilt in Russland für das Bild von Putin „the gay clown“. Eignet sich das Meme für den Kampf gegen Autokraten?
Wolfgang Ullrich: Memes sind ursprünglich ein emanzipatorisches Format, um sich – meist in Subkulturen – über Mächtige lustig zu machen. Das kann befreiend, verbindend und auch solidaritätsstiftend sein. Memes stehen damit in der Tradition von Karikatur und Satire. Ihr Humor kann nicht zuletzt als Schutz vor den Mächtigen fungieren.
Doch mit dem Humor Andersdenkender hat Trump große Probleme. Das sieht man daran, wie hartnäckig er gegen Comedians postet. Selbst wenn diese nur einen relativ harmlosen Witz über ihn machen, will er sie absetzen lassen, ihre Sender schließen oder Lizenzen entziehen. Trump möchte offenbar am liebsten ein Monopol darauf haben, sich über andere zu belustigen.
Und wer die Frühzeit der Memes nicht kennt, könnte fast glauben, dass diese nur dazu dienen, Regierungspolitik durch Veralberung unangreifbar zu machen. Damit sind sie aber nicht mehr emanzipatorisch, sondern bedrohlich: Weil jene, über die Trump witzelt, befürchten müssen, dass er ernst macht, weil er die Macht dazu hat. Es wäre schade, wenn das Meme seinen Status als Oppositionsmedium verliert.
Der Habitus des Ernstnehmens
netzpolitik.org: Der kalifornische Gouverneur Gavin Newsom reagierte auf Trump mit eigenen Memes. Ist das eine erfolgreiche Strategie?

Wolfgang Ullrich: Newsom hat dadurch eine größere mediale Öffentlichkeit erhalten. Allerdings hat die Demokratische Partei keine gut organisierte Armee an Meme-Warriors, die seine Inhalte aufgreifen. Deshalb verpuffte das schnell wieder.
Um Erfolg zu haben, müsste man wie Steve Bannon vorgehen – also nach dem Prinzip: „Flood the zone with shit“. Dazu braucht es aber Tausende von Accounts, die das „Fluten“ durchführen und sich nicht zu schade dafür sind, jeden Tag „Shit“ zu posten und zu reposten.
Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdami hat in seinem Wahlkampf mehr auf das Wort als auf das Bild gesetzt. Das war erfolgreich. Während die Strategie von Trump und Newsom darauf abzielt, so albern und schrill wie möglich zu sein, hat Mamdami die Anliegen der Leute demonstrativ ernstgenommen. Er sagte: Ich höre euch zu, ich interessiere mich für euch, ich zeige Empathie, ich mache mir Gedanken, wie man eure Probleme lösen kann.
Dafür braucht es eine Person, die das glaubwürdig verkörpert – den Habitus des Ernstnehmens statt Veralberung und Banalisierung. Den Leuten etwas zuzutrauen, ihnen auf Augenhöhe zu begegnen und sie Argumente abwägen zu lassen – wer das tut, kann der Memokratie etwas entgegensetzen.
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Die EU-Kommission will verhindern, dass Migrant*innen nach Großbritannien ausreisen. Dazu gibt es auch diplomatischen Druck auf die Herkunftsländer.

Die EU-Kommission hat einen Aktionsplan für die Migrationsroute über den Ärmelkanal vorgelegt. Darin beschreibt sie unter anderem geplante Unterstützungsmaßnahmen durch die Grenzagentur Frontex sowie die Polizeiagentur Europol. Hintergrund ist, dass weiterhin viele Menschen die Überfahrt von Frankreich oder Belgien nach Großbritannien mit kleinen Booten wagen. Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration kamen dabei in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt 121 Menschen ums Leben oder gelten als vermisst.
Der Aktionsplan, den die Kommission mit Blick auf die Tagung des Europäischen Rats vorlegt, sieht verschiedene Maßnahmenbündel mit dem „Schlüsselpartner“ Großbritannien vor. Dazu gehört die sogenannte Migrationsdiplomatie mit Herkunfts- und Transitländern, um irreguläre Ausreisen aus der EU zu verhindern und Rückführungen in diese Länder zu erleichtern. Strafverfolgungsbehörden werden angewiesen, Schleusernetzwerke systematischer zu zerschlagen. Außerdem soll das Grenzmanagement an den Küsten der am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten ausgebaut werden. Dabei setzt die Kommission vor allem auf Frontex.
Frontex soll Küsten überwachen
Die Grenzagentur soll dem Vorschlag zufolge ihre Präsenz im Ärmelkanal und in der Nordsee deutlich ausbauen. Dazu soll Frontex auch Truppen seiner neuen „Ständigen Reserve“ an die Küsten entsenden. Zudem sollen „maritime und luftgestützte Überwachungsmittel“ bereitgestellt werden. Der Aktionsplan nennt konkret „Schiffe und Flugzeuge“, um verdächtige Bewegungen frühzeitig zu erkennen. Damit soll die „Küstenüberwachungsinfrastruktur“ der Mitgliedstaaten verbessert werden.
Bereits seit 2021 ist Frontex mit der Operation „Opal Coast“ im Ärmelkanal aktiv, Gaststaat ist Belgien. Dort ist bislang nur ein Frontex-Überwachungsflugzeug stationiert. Live-Videos von Einsätzen werden an das Frontex-Situationszentrum sowie ein belgisches Einsatzzentrum gestreamt. Offizielles Ziel der Mission ist auch, Such- und Rettungseinsätze der Anrainerstaaten zu unterstützen. Über Schiffe verfügt Frontex in „Opal Coast“ derzeit nicht.
Neben mehr Präsenz vor Ort soll Frontex künftig auch Risikoanalysen zum möglichen Missbrauch von Visa und Aufenthaltstiteln für die als „illegal“ erklärten Weiterreisen aus der EU nach Großbritannien erstellen. Die Kommission freut sich nach eigenen Angaben auf einen „wechselseitig vorteilhaften Austausch von operativen Informationen“ mit Behörden der Regierung in London, etwa zur Nutzung von Visa und Aufenthaltstiteln für illegale Weiterreisen.
Europol soll Internetauftritte von Schleusern löschen lassen
Zuständig für die Strafverfolgung von Schleuserkriminalität ist Europol. Im Zentrum des Aktionsplans steht das „Zentrum gegen Migrantenschmuggel“ bei Europol in Den Haag, das auch Geheimdienstinformationen analysieren soll. Europol soll Schleusernetzwerke entlang der gesamten Route der Migrant*innen umfassend „kartieren“.
Die Kommission kündigt außerdem an, dass Europol mit dem „EU Internet Forum“ sowie dem digitalen Ermittlernetzwerk „DigiNex“ die Nutzung des Internets durch Schleuser bekämpfen soll. Europol soll mit Betreibern von Online-Plattformen zusammenarbeiten, um „die Online-Präsenz von Schleusernetzwerken“ zu identifizieren und zu stören. Strafverfolgungsbehörden, Diensteanbieter und Nichtregierungsorganisationen sollten auch Möglichkeiten des Digital Services Act voll ausschöpfen, um die „Bekämpfung der Schleusungskriminalität, auch in ihrer Online-Dimension“, zu verstärken. Welche Möglichkeiten das sind, wird nicht ausgeführt, es dürfte sich um die Richtlinien der jeweiligen Plattformen handeln.
Visapolitik als Druckmittel
Mit der sogenannten „Migrationsdiplomatie“ will die EU außerdem Gespräche mit Herkunfts- und Transitländern in Asien, Afrika und dem Nahen Osten intensivieren, um irreguläre Abfahrten bereits im Vorfeld zu verhindern und Migrant*innen ohne Aufenthaltsrecht leichter zurückzuführen. Zur vereinfachten „Rücknahme“ gehören beschleunigte Identifizierungsverfahren und die zügige Ausstellung von Reisedokumenten.
Dazu will die Kommission notfalls Druck ausüben. Ausdrücklich als Hebel genannt wird die Visapolitik, um Drittstaaten zur Kooperation zu bewegen. Der Aktionsplan sieht außerdem vor, dass die EU und Großbritannien gemeinsame „Aufklärungskampagnen“ zu Gefahren der illegalen Überfahrt durchführen.
Pakt zwischen Großbritannien und Frankreich
Zur verstärkten Zusammenarbeit gegen Migrant*innen auf der Ärmelkanalroute haben Großbritannien und Frankreich vor einem Jahr ein bilaterales Abkommen geschlossen. Der britische Premierminister Keir Starmer bezeichnete es damals als „bahnbrechendes Rückführungs-Pilotprojekt“ nach dem Prinzip: „Einer raus, einer rein.“ Migrant*innen, die im Boot nach Großbritannien kommen, sollen sofort nach Frankreich „zurückgeschafft“ werden. Im Gegenzug nimmt Großbritannien für jede abgeschobene Person einen Flüchtling über eine reguläre Asylroute auf.
Die französischen Behörden melden für Mai 2026, dass sie 53 von 82 Versuchen, mit kleinen Booten den Ärmelkanal zu überqueren, vereiteln konnten; das entspricht einem Anteil von 65 Prozent. Die französische Präfektur für den Ärmelkanal und die Nordsee hat bei den jüngsten Einsätzen verschiedene Wasserfahrzeuge sowie einen Jetski eingesetzt, um Migrant*innen abzufangen. Dies ist erst seit einer neuen Gesetzesänderung erlaubt. Trotzdem gelang nach Angaben des britischen Innenministeriums am vergangenen Montag 710 Migrant*innen in elf Booten die Überfahrt.
Razzien in Deutschland
Auch Deutschland ist in die gemeinsame Schleuserbekämpfung mit den Ärmelkanal-Anrainern eingebunden, sogar mit einer zentralen Rolle. Zum zweiten Mal führte die Bundespolizei im März Razzien durch, um Lieferketten zu stören, über die Ausrüstung für Überfahrten beschafft, gelagert und weiterverteilt worden sein soll. Zwölf der Durchsuchungen erfolgten in Deutschland, zwei in Belgien. Dabei stellte die Polizei elf Schlauchboote, einen Außenbordmotor sowie Kisten mit Schwimmwesten und Fahrradschläuchen sicher.
Für die Ermittlungen gründeten die Polizeibehörden aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien eine gemeinsame Ermittlungsgruppe unter dem Dach von Europol. Neben der Bundespolizei waren vor allem Behörden aus Nordrhein-Westfalen beteiligt, wo die Razzien stattfanden. Die EU-Agentur für justizielle Zusammenarbeit koordinierte die grenzüberschreitende Rechtshilfe, darunter Europäische Haftbefehle und Europäische Ermittlungsanordnungen, mit denen im Ausland Durchsuchungen und Überwachungen angeordnet werden können.
Studie: Mehr Todesfälle trotz weniger Boote
Die Organisation Border Forensics hatte dieses Jahr eine neue Studie veröffentlicht. Darin heißt es, dass die neue britische Politik und Zahlungen von umgerechnet 726 Millionen Euro an Frankreich zu einem starken Anstieg von Todesfällen im Ärmelkanal geführt hätten, obwohl die Anzahl der Boote und Ankünfte zurückging. Geografische Auswertungen belegten, dass die Todesfälle näher an der französischen Küste auftreten.
Als Ursachen identifiziert die Studie extreme Überfüllung der Boote sowie chaotische Ablegemanöver wegen gewaltsamer Polizeieinsätze. Ein weiterer wichtiger Grund seien die Razzien wie in Deutschland, die den Zugang zu Bootsmaterialien und Rettungsmitteln erschweren. Migrant*innen und ihre Helfer*innen müssten daher auf minderwertige Schlauchboote zurückgreifen.
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Das Bundeskriminalamt führt verschiedenste Dateien mit umfangreichen Personendaten – auch mit Gesichtsbildern, Fingerabdrücken oder DNA-Daten. Es gibt aber auch ein Recht auf Auskunft.

Deutsche Behörden haben aktuell über eine Million Menschen zur Fahndung ausgeschrieben. Dabei geht es nicht nur um Fest- oder Ingewahrsamnahmen, sondern auch um Aufenthaltsermittlung oder heimliche Beobachtung. Die Einträge erfolgen im INPOL-System, das vom Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden geführt und aus den Bundesländern befüllt wird. Auch Überwachungen zur Führungsaufsicht nach einer Haftentlassung oder im Zuständigkeitsbereich des Zolls können zu einer Speicherung führen.
Die Zahlen stammen aus der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Darin gibt das Innenministerium auch Auskunft zu weiteren Polizeidatenbanken. So sind etwa im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA fast 34 Millionen Fälle aktenkundig. Diese müssen nicht unbedingt aktuell sein: Alle Einträge unterliegen Löschfristen, die von den Behörden aber nach einer Prüfung verlängert werden können.
Zehntausende Fälle zu politischen „Phänomenbereichen“
In einer Datei „Innere Sicherheit“ sind außerdem Zehntausende Personen zu unterschiedlichen politischen „Phänomenbereichen“ erfasst. Die größte Gruppe entfällt auf den Bereich „Rechts“ mit 39.513 Personen. Dem Bereich „Links“ werden 11.988 Personen zugeordnet, „Religiöse Ideologie“ enthält weitere 5.746 Personen. 5.393 Personen sind mit „Ausländische Ideologie“ gespeichert. Weitere 15.476 Personen sind keinem der genannten „Phänomenbereiche“ eindeutig zugeordnet; dazu gehören etwa militante Coronaleugner*innen oder selbsternannte „Reichsbürger*innen“.
Derzeit sind außerdem rund 5,7 Millionen Menschen mit 7,6 Millionen Fotos in INPOL gespeichert, darunter über die Hälfte Asylsuchende. Diese können damit von Landeskriminalämtern, Zollbehörden oder den Verfassungsschutzämtern über ein Gesichtserkennungssystem beim BKA abgefragt werden. Die Behörden nutzen das System zur Identifizierung unbekannter Personen.
In einer Finger- und Handflächenabdruckdatei liegen 2,9 Millionen Personendatensätze. 2,8 Millionen Datensätze sind von „Asylsuchenden und sonstigen Ausländern, die erkennungsdienstlich behandelt wurden“, digital gespeichert. Weitere 1,16 Millionen Personen sind in einer „DNA-Analyse-Datei“ erfasst.
Heimliche Kontrollen im Schengen-Raum
Polizeien des Bundes und der Länder sowie der deutsche Inlandsgeheimdienst können Personen auch zur Fahndung im Schengener Informationssystem (SIS) eintragen. Diese können dann in allen Mitgliedstaaten vollstreckt werden. Insgesamt wird im SIS derzeit nach über zwei Millionen Personen und 93 Millionen Dokumenten oder anderen Gegenständen wie Fahrzeugen oder Kennzeichen gefahndet.
Auffällig sind dort besonders die – wie jedes Jahr gestiegenen – Ausschreibungen zur gezielten und verdeckten Kontrolle nach Artikel 36 der SIS-Verordnung. Bei der verdeckten Kontrolle sollen die Betroffenen davon möglichst nichts erfahren, die interessierte Behörde erhält aber einen Hinweis, wann und warum die Person im SIS abgefragt wurde – etwa bei einer Grenzkontrolle oder der Beantragung eines Reisepasses. Derzeit sind von allen Schengen-Staaten rund 108.000 Personen zu einer solchen heimlichen Fahndung ausgeschrieben. Weitere 92.000 Personen sollen beim Antreffen auch durchsucht werden. Aus Deutschland stammten im Jahr 2025 zusammen 4.200 dieser Artikel-36-Fahndungen.
„Auskunftsgenerator“ der Roten Hilfe
Personen können bei den Behörden anfragen, welche Daten über sie gespeichert sind – allerdings gibt es nicht immer Auskünfte, etwa wenn diese auf Polizeispitzel oder Informant*innen zurückgehen oder gegen die Person aktuell ermittelt wird. Beispielsweise über einen „Auskunftsgenerator“ der Roten Hilfe können diese Abfragen selbst vorgenommen werden.
In der Antwort an die Linksfraktion nennt das BKA Zahlen für Auskunftsersuchen für das Jahr 2023: Damals wurden 5.916 Ersuchen zu polizeilichen Systemen gestellt. Möglich ist auch die Auskunft zum Schengener Informationssystem und dem EU-Passagierdatensystem. In 159 Fällen hat das BKA die Auskunft „eingeschränkt“, in 25 Fällen „in Gänze verweigert“, hieß es in einer früheren Antwort. Bei der Bundespolizei wurden im Jahr 2023 insgesamt 1.297 Ersuchen auf Erteilung von Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten gestellt.
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Die geplante Polizeirechtsnovelle schadet politischem Protest und bedeutet massive Grundrechtseingriffe. Mit dieser Warnung positionieren sich zivilgesellschaftliche Organisationen in Sachsen gegen das Polizeigesetz – kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag. Kritik kommt von Fußballfans, antifaschistischen Bündnissen, den Jusos, dem CCC sowie der Landesdatenschutzbeauftragten.

Kurz vor der finalen Abstimmung im Landtag warnen zivilgesellschaftliche Organisationen vor der massiven Verschärfung des sächsischen Polizeirechts. Die Kritik an den Grundrechtseingriffen kommt von antifaschistischen Bündnissen, Fan-Anwält:innen, Netzaktivist:innen, dem Chaos Computer Club, der Landesdatenschutzbeauftragten sowie den sächsischen Jusos und der Grünen Jugend.
Sie fordern die Abgeordneten auf, lediglich die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs umzusetzen, aber auf neue Überwachungsbefugnisse zu verzichten. Zwei Demos sind bereits angekündigt.
Neue Überwachungsbefugnisse für die sächsische Polizei
Das Sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (SächsPVDG) steht vor einer massiven Verschärfung. Die schwarz-rote Minderheitskoalition will gemeinsam mit dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) der Polizei viele neue technische Möglichkeiten geben, Bürger präventiv zu überwachen. Konkret soll die Polizei folgende Befugnisse zur Gefahrenabwehr bekommen:
- eine Plattform für die automatisierte Datenanalyse,
- verdeckte Kennzeichenscanner,
- Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ),
- softwaregestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung) sowie
- biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz.
Vergangene Woche ging der gemeinsame Änderungsantrag der drei Fraktionen zum Gesetzentwurf der sächsischen Staatsregierung durch den Innenausschuss. Am 24. Juni soll die Gesetzesnovelle mit den Stimmen von BSW, CDU und SPD im Plenum des Landtags verabschiedet werden. Dagegen formiert sich jetzt Widerstand aus der Zivilgesellschaft.
Breites Bündnis kritisiert Biometriedatenbank und Generalverdacht
So hat heute ein breites Bündnis aus zivilgesellschaftlichen Organisationen und Netzaktivist:innen einen Appell an die Abgeordneten veröffentlicht. Zu den Unterzeichner:innen gehören die großen antifaschistischen Aktionsnetzwerke „Leipzig nimmt Platz“ und „Dresden WiEdersetzen“. Letztere organisieren etwa den Protest gegen die jährlich stattfindenden Neonazi-Aufmärsche, die zum Jahrestag der Bombardierung Dresdens stattfinden. Auch der Chaos Computer Club und seine Lokalgruppen in Chemnitz, Zwickau, Leipzig und Dresden sowie der Verein netzbegrünung haben unterzeichnet.
Das Bündnis sieht die wesentlichen grund- und datenschutzrechtlichen Bedenken durch die bekannt gewordene Einigung von CDU, SPD und BSW nicht ausgeräumt:
Wir appellieren an alle Abgeordneten des sächsischen Landtags, dieser massiven Ausweitung der (digitalen) Überwachung nicht zuzustimmen. Die zum Beschluss vorliegenden Anträge stellen alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und beschädigten damit das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bevölkerung massiv.
Die Organisationen kritisieren insbesondere die biometrische Gesichter- und Stimmensuche im Netz. Sie war auch von Sachverständigen im Innenausschuss kritisiert worden, da sie gegen die KI-Verordnung der EU verstoße. Die Unterzeichner:innen befürchten eine massenhafte Überwachung von unverdächtigen Personen: „Die biometrische Analyse aller im Internet verfügbaren Quellen benötigt eine im Vorfeld angelegte Biometriedatenbank und führt damit unweigerlich zu einem bislang nie dagewesenen Ausmaß an Überwachung auch völlig Unbeteiligter“.
Deine Daten landen bei der Polizei.
Wir decken es auf. Mit deiner Unterstützung.
Auch die automatisierte Datenanalyse und die Ausweitung der Staatstrojaner-Nutzung lehnen sie ab und verweisen auch auf zukünftige Gefahren:
Besondere Aufmerksamkeit verdient zudem die langfristige Wirkung solcher Befugnisse. Sicherheitsgesetze werden nicht nur von den derzeit Verantwortlichen angewendet, sondern stehen auch künftigen Regierungen und Behörden zur Verfügung. […] Gerade deshalb müssen Überwachungsbefugnisse von Anfang an eng begrenzt werden, verhältnismäßig sein und einer effektiven und wirksamen Kontrolle unterliegen. Gesetzliche Regelungen sollten so ausgestaltet werden, dass sie auch gegenüber möglichen künftigen Machtmissbräuchen robust bleiben und nicht zur Beobachtung, Einschüchterung oder Verfolgung politisch missliebiger Personen oder gesellschaftlicher Gruppen genutzt werden können.
Der Chaos Computer Club nennt den Gesetzentwurf „ein Stelldichein digitaler Repression“ und „eines der weitreichendsten Landespolizeigesetze überhaupt“. Der CCC-Sprecher Dirk Engling warnt: „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen.“
„Leipzig nimmt Platz“ befürchtet Einschränkungen von Protest
In einer Antwort an netzpolitik.org äußert sich „Leipzig nimmt Platz“ noch deutlicher. Für das Aktionsnetzwerk ist die geplante Novelle ein „sicherheitspolitischer Offenbarungseid und frontaler Angriff“ auf die Bürgerrechte.
Wir erleben eine Abkehr von der klassischen Gefahrenabwehr hin zu einer Kriminalisierung durch automatisierte Mustererkennung. Das stellt einen beispiellosen Dammbruch dar: Bürgerinnen und Bürger geraten ins polizeiliche Raster, ohne dass konkrete Anhaltspunkte für eine Tat vorliegen.
Wir kritisieren, dass diese massive digitale Aufrüstung ohne jeden nachgewiesenen sicherheitspolitischen Bedarf erfolgt. Die Polizei bleibt den Beleg schuldig, für welche konkreten, realen Gefahrenlagen diese Grundrechtseingriffe überhaupt zwingend erforderlich sein sollen. Bis heute gibt es keine empirischen Belege dafür, welche spezifischen Straftaten durch algorithmenbasierte Rasterung im Vorfeld tatsächlich verhindert werden.
Das Aktionsnetzwerk befürchtet auch Einschränkungen der eigenen antifaschistischen Arbeit und von demokratischem Protest:
Die unbestimmten Eingriffsschwellen im Vorfeld von Versammlungen erlauben es der Polizei zukünftig, Datenanalysen im Umfeld von Mobilisierungen einzusetzen. Wenn Menschen befürchten müssen, dass ihre Anwesenheit im öffentlichen Raum oder bei Demonstrationen durch biometrische Fernidentifizierung erfasst wird und sie durch intransparente Analyse-Software ins Visier der Polizei geraten könnten, wird legitimer Protest erstickt und die Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt.
Dass einige Befugnisse, wie die Erstellung eines KI-basierten Verhaltensprofils, unter Vorbehalt einer richterlichen Zustimmung stehen, beruhigt „Leipzig nimmt Platz“ nicht: „Die Vergangenheit hat gezeigt, wie einfach und ohne Konsequenzen ein Richtervorbehalt in der Praxis umgangen werden kann. Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk auf netzpolitik.org-Anfrage.
Fußballanwält:innen sehen „polizeilichen Präventivstaat“
Kritik kommt auch von organisierten Fußballfans. In einem Statement warnen drei sächsische Fanhilfen vor der Polizeirechtsnovelle. Fanhilfen organisieren juristische Unterstützung für Fußballfans, die in Konflikt mit der Polizei geraten.
Die Fanhilfe Zwickau, die Dresdener Schwarz-Gelbe-Hilfe sowie das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig schreiben:
Das Bekanntwerden der Einigung zwischen der Regierungskoalition aus Christ- und Sozialdemokraten und der Wagenknecht-Partei lässt uns Fanhilfen – und Fußballfans im Allgemeinen – nur noch kopfschüttelnd zurück. Schob das BSW noch Ende April 2026 in einer Stellungnahme den effektiven Schutz der Grundrechte voran, rollt die Kleinstpartei dem Polizei- und Überwachungsstaat jetzt den roten Teppich aus.
Dass der US-Konzern Palantir für die automatisierte Datenanalyse nicht beauftragt werden soll und auf Druck des BSW die Einführung von Tasern für alle Polizist:innen abgesagt wurde, überzeugt die Fanhilfen nicht:
Die aktuelle Novellierung des Sächsischen Polizeigesetzes bleibt das genaue Gegenteil der vom Verfassungsgerichtshof eingeforderten Überprüfung des Gesetzes von 2019. Der technische Fortschritt wird hier als Blaupause für eine weitere Verschärfung genutzt, nur dass eben nicht der US-Softwarehersteller Palantir darauf stehen darf. Trotz der berücksichtigten Kompromisse hat sich Sachsen faktisch an die Spitze der schärfsten Landespolizeigesetze gestellt und steht an der Schwelle zu einem polizeilichen Präventivstaat.
Grünen-Entwurf als Alternative
Der sächsische Verfassungsgerichtshof hatte 2024 das derzeitige SächsPVDG in einigen Punkten für verfassungswidrig erklärt. Die Befugnisse und ihre Eingriffsschwellen waren zu unbestimmt geregelt, stellte das Gericht fest – und ordnete Nachbesserungen an. Der sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) verband die verfassungsrechtlichen Reparaturen jedoch mit einer erheblichen Ausweitung der polizeilichen Befugnisse.
Einen alternativen Weg zeigten die Grünen auf. Die grüne Fraktion im Landtag veröffentlichte im April einen eigenen Gesetzentwurf, der auf die neuen Überwachungsbefugnisse verzichtet. Stattdessen enthält er lediglich die vom Verfassungsgerichtshof vorgeschriebenen Änderungen sowie Maßnahmen gegen häusliche Gewalt und Befugnisse zur Drohnenabwehr.
Datenschutzbeauftragte: „Grundrechte bleiben auf der Strecke“
Die sächsische Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert wünscht sich, dass der Landtag dem von BSW, CDU und SPD geplanten Gesetz nicht zustimmt und stattdessen nur das Urteil des Verfassungsgerichtshofs umsetzt. Hundert bewertet die Einigung von BSW und Schwarz-Rot zwar als deutliche Verbesserung im Vergleich zum Regierungsentwurf, „insbesondere wurde das KI-Training mit personenbezogenen Daten oder die Nutzung von Internetdaten zur automatisierten Datenanalyse gestrichen“.
Dennoch, sagt die Datenschutzbeauftragte gegenüber netzpolitik.org, könne sie „die Ausweitung der polizeilichen Befugnisse aus datenschutzrechtlicher und damit bürgerrechtlicher Sicht nicht gutheißen“. Sachsen steige damit „wieder in die Verschärfungsspirale der Sicherheitsgesetzgebung des Bundes und der Länder ein. Die Grundrechte bleiben dabei leider auf der Strecke.“
Jusos positionieren sich gegen die Novelle
Das sehen offenbar auch weite Teile der in Sachsen mitregierenden SPD so. Insbesondere die Jusos positionieren sich deutlich gegen das geplante Gesetz. Auf Anfrage von netzpolitik.org sagt Mats Rudolph, Vorsitzender der sächsischen Jusos, dass trotz einiger Verbesserungen zentrale Probleme bestehen blieben.
Das Gesetz bleibt ein sicherheitspolitischer Wunschkatalog der CDU. Das zeigen Befugnisse zur automatisierten Datenanalyse, biometrischen Echtzeitüberwachung oder Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Aus unserer Sicht sind diese Eingriffe schlicht zu weitreichend und nicht ausreichend begrenzt. […] Nicht alles, was technisch möglich ist, muss der Staat auch dürfen.
Die Jusos fordern die Abgeordneten der SPD-Fraktion auf, der geplanten SächsPVDG-Novelle nicht zuzustimmen. Die Änderung des Gesetzes solle sich auf die Umsetzung des Urteils beschränken.
Jede Stimme zählt
Einen entsprechenden Antrag hatten die Jusos auch auf dem SPD-Landesparteitag eingebracht, der am vergangenen Wochenende in Dresden stattfand. Dieser wurde mit 57 zu 50 Stimmen allerdings knapp abgelehnt.
Ein solch gespaltenes Bild in der SPD-Fraktion würde die Novelle vermutlich kippen. Da das BSW nach Informationen von Freier Presse und netzpolitik.org nur elf Stimmen zugesichert hat, hätte die Verschärfung des SächsPVDG lediglich eine Mehrheit von zwei Stimmen – wenn CDU und SPD vollständig zustimmen. Grüne und Linke im Parlament haben angekündigt, gegen die Novelle zu stimmen.
Eine Petition und zwei Demos
Neben den Jusos macht auch eine weitere Parteijugend gegen die geplante Polizeirechtsverschärfung mobil. Schon im Mai hat die Grüne Jugend Sachsen eine Petition gegen die Ausweitung der Überwachungsbefugnisse gestartet.
Für den 23. Juni, den Vorabend der finalen Abstimmung im Landtagsplenum, hat die Grüne Jugend eine Demo angemeldet. Um 17 Uhr soll vor dem Sächsischen Landtag in Dresden demonstriert werden. Ronja Zierold, Sprecherin der Grünen, sagt in dem Demoaufruf:
Wenn staatliche Stellen technische Möglichkeiten erhalten, Kommunikation auszuspähen, Bewegungen nachzuverfolgen oder Daten automatisiert auszuwerten, trifft das nicht nur einzelne Verdächtige. Es verändert das Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft grundsätzlich. Das schadet politischem Protest, zivilgesellschaftlichem Engagement und einer lebendigen Demokratie. Freiheitsrechte werden Stück für Stück ausgehöhlt! Mit jeder neuen Befugnis, jeder neuen Datei, jeder neuen Kamera, jeder neuen Ausrede. Genau deshalb gehen wir auf die Straße.
In Leipzig wird bereits am Samstag, den 20. Juni, demonstriert. Zu diesem Protest aufgerufen hatten unter anderem Copwatch Leipzig, „Leipzig nimmt Platz“ und das Rechtshilfekollektiv Chemie Leipzig.
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Mit W Social ist ein soziales Netzwerk gestartet, bei dem man sich nur nach Passkontrolle anmelden kann. Das ist keine gute Idee. Überhaupt spricht einiges dagegen, sich bei dem schwedischen Startup einen Account zuzulegen. Ein Kommentar.

Mit großem Brimborium startet heute das soziale Netzwerk W Social, das sich selbst seit Monaten großspurig als europäische Alternative zu Twitter darstellt. W Social will besser sein, weil man die Daten in Europa hostet. Außerdem muss man dort für einen Account über 18 Jahre alt sein und mit seinem Personalausweis nachweisen, dass man eine Person ist. So sollen Bots, Spam, Desinformation und Manipulation ausgeschlossen werden, das Versprechen des Anbieters.
Mal abgesehen davon, dass mit diesem Konzept Identifizierungspflichten und Alterskontrollen im Netz Vorschub geleistet wird, ist vollkommen unklar, warum wir ausgerechnet einem profitorientierten schwedischen Start-Up glauben sollen, es besser zu machen als die etablierten Twitter-Alternativen Mastodon, Bluesky oder auch Eurosky.
Geldgeber von W Social sind laut Medienberichten ein schwedisches Medieunternehmen, mit an Bord sind Leute von Spotify und Ericsson, die Geschäftsführerin war früher bei Ebay. W Social kündigt jetzt schon die Einführung für Werbung und Micropayments für Medienartikel hinter Bezahlschranke an.
Es gibt unkommerzielle Alternativen
Im Gegensatz dazu gibt es mit dem Fediverse, zu dem auch Mastodon gehört, seit Jahren unzählige unkommerzielle Alternativen und Projekte. Technisch ähnlicher zu W Social ist Eurosky, das Projekt der nicht-kommerziellen Modal-Stiftung aus den Niederlanden. Es hat vor einigen Tagen auch eine von Bluesky unabhängige App veröffentlicht.
Technisch baut W Social wie Bluesky und Eurosky auf dem AT-Protokoll auf. Das ist ein offenes, föderiertes Protokoll für soziale Anwendungen und Netzwerke. Es ermöglicht eine Interoperabilität zwischen verschiedenen Anwendungen sowie die Möglichkeit, Benutzerkonten umzuziehen.
W Social profitiert davon, dass schon Millionen Nutzer:innen bei Bluesky dabei sind, mit denen die W‑Social-Nutzer:innen interagieren können. Das ist der große Vorteil föderierter Protokolle. Es ist also schon etwas los, wenn das Projekt startet. Im Gegensatz zu etablierten Gegenspielern Mastodon, Bluesky und Eurosky, die Open Source sind, setzt W Social aber auf geschlossenen Code. Auch das führt nicht gerade zu mehr Glaubwürdigkeit.
Vorschusslorbeeren von ganz oben
Was an dem ganzen Trubel aber wirklich verwundert: Die Europäische Kommission, Ursula von der Leyen, die Europäische Zentralbank und deren Präsidentin Christine Lagarde haben gerade ihren Bluesky-Account nicht irgendwann zu Eurosky umgezogen, sondern zu W Social. Das und vieles mehr hat die Aktivistin Elena Rossini herausgefunden.
Bei soviel Vorschusslorbeeren würde mich ja interessieren, welche Kontakte das schwedische Startup hat spielen lassen, um die sonst in Sachen soziale Netzwerke eher schwerfällige EU-Kommission zu sich zu locken. Geht es der Kommission darum, Identifizierungspflichten zu stärken oder Anwendungsfälle für das EUDI-Wallet zu schaffen? Oder kennt man sich einfach gut und kommerziell ist der Kommission immer lieber als unkommerziell? Oder irgendwas mit digitaler Souveränität, weil das ja immer gut kommt? Es bleibt unklar.
Bekannt ist auf jeden Fall auch, dass W Social auch Rechtsradikalen, sofern sie denn ihren Pass vorzeigen, Raum geben will. Die AfD-Vorsitzende Alice Weidel sei willkommen, ließ die CEO von W Social den Schweizer „Blick“ wissen. Und Blocklisten wie bei Bluesky werde es nicht geben. Na dann, wohl bekomms!
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Smart Glasses kommen im Mainstream an. Sie sehen aus wie herkömmliche Brillen und sind eine völlig neue Bedrohung für die Privatsphäre. Was man über die übergriffigen Geräte wissen sollte.

Die Stadt Potsdam hat Smart Glasses kürzlich in ihren Bädern verboten. Die französische Datenschutzaufsicht warnt vor den Brillen und spricht davon, dass sie Überwachung normalisieren könnten. Und auch in Brüssel erhöht sich der Druck: Europaabgeordnete fordern Aufklärung darüber, wer die mit den Brillen aufgezeichneten Bilder eigentlich zu sehen bekommt.
Smart Glasses sind der neue Technik-Hype und mit den dicken schwarzen Brillen mit der eingebauten Kamera verbreitet sich auch die Kritik an den Gefahren. Influencer filmen damit heimlich Frauen am Strand oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz, eine neue Form der digitalen Gewalt.
Zugleich warnen Kritiker*innen vor den tiefgreifenden Veränderungen durch die Brillen. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“
Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.
Mit den heutigen Möglichkeiten der biometrischen Gesichtserkennung hat sich dieses Problem noch verschärft. Denn auch wenn in den Modellen von Meta bislang keine Funktion zur Gesichtserkennung scharf gestellt ist, hat der Konzern diese schon in Stellung gebracht. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis jede Begegnung mit einer brillentragenden Person die Frage aufwirft: Werde ich gerade identifiziert?
Was macht es mit einer Gesellschaft, wenn man davon ausgehen muss, in jeder Situation unbemerkt gefilmt werden zu können? Sollte das überhaupt erlaubt sein? Und wer könnte die Technologie jetzt noch stoppen?
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu den neuen Überwachungsbrillen:
- Was können die Brillen und wie werden sie beworben?
- Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?
- Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?
- Kann die Brille auch Gesichter erkennen?
- Was passiert mit den Daten?
- Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?
- Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?
- Was tun Datenschutzbehörden in der EU?
- Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?
- Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?
- Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?
- Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?
- Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?
- Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?
Was können die Brillen und wie werden sie beworben?
Die Überwachungsbrillen werden als Smart Glasses vermarktet und gehören zu den sogenannte Wearables, sind sind also tragbare, mit Computern ausgestattete Geräte.
Die Datenbrillen können einerseits filmen und damit die Umgebung erkennen und andererseits Informationen im Sichtfeld einblenden. Manche Brillen haben weitere Sensoren sowie Mikrofon und Lautsprecher verbaut. Die Geräte werden meist mit einem weiteren Gerät wie einem Smartphone sowie Apps verknüpft und sind so mit dem Internet und KI-Anwendungen verbunden.
Die Brillen haben im Gegensatz zur klassischen Virtual-Reality-Brille transparente Gläser, die um Informationen ergänzt werden können, und sollen für Anwendungen der Augmented oder Mixed Reality genutzt werden. Darunter versteht man, dass der klassischen menschlichen Sicht eine weitere Ebene der Information hinzugefügt wird, es handelt sich dabei um eine Art Mensch-Maschine-Schnittstelle, ähnlich wie bei Cyborgs.
Denkbare Nutzungen neben dem Fotografieren und Filmen sind Objekt- und Gesichtserkennung, Navigation, Unterhaltung, Kommunikation oder Interaktion mit einem Endgerät.
Erkennt man, wenn mit der Brille gefilmt wird?
Laut Meta: ja. Eine kleine weiße Leuchtdiode am rechten Rand des Rahmens zeigt an, dass jemand seine Umgebung mit der Brille gerade aufzeichnet oder dass die KI-Funktion aktiv ist, mit der sich Nutzer*innen Informationen zu ihrer Umgebung anzeigen lassen können.
Allerdings ist die Leuchte leicht zu manipulieren. Im Netz kursieren zahlreiche Anleitungen, um heimlich mit der Brille filmen zu können. Und auch sonst ist für Umstehende nicht unbedingt zu erkennen, ob die Brille gerade aufnimmt, zum Beispiel bei hellem Sonnenschein oder Gegenlicht.
Für Sprachaufnahmen gibt es gar keinen Hinweis. Laut Meta kann das Mikrofon mindestens im Umkreis von zwei Metern aufnehmen.
Kann man die Brille mit dem eigenen Instagram-Account verbinden?
Die Brille funktioniert nur in Kombination mit einer Begleit-App auf dem Handy. Diese kann auch mit dem eigenen Instagram- oder Facebook-Account verbunden werden. Danach können Nutzer*innen Aufnahmen aus der Brille etwa direkt in ihren Insta-Stories posten. Technisch sind in der Zukunft alle möglichen App- und Daten-Verknüpfungen der Brillen denkbar, so wie das heute auch mit Smartwatches passiert.
Kann die Brille auch Gesichter erkennen?
In früheren Versionen der Smart Glasses hat Meta nach rechtlichen Abwägungen auf Gesichtserkennung verzichtet. Noch im April sagte Meta, sollte man Gesichtserkennung einführen, würde diese nicht geschehen, ohne zuvor „sehr sorgfältig vorzugehen“.
Anfang Juni deckte das US-Magazin WIRED dann auf, dass Meta die Funktion zur Gesichtserkennung bereits in Position gebracht hat. In den neueren Versionen der App, die Nutzer*innen für den Einsatz der Brille herunterladen müssen, war die Funktion bereits im Code hinterlegt, wenn auch noch nicht offengelegt. Zuvor hatte bereits die New York Times über die Pläne berichtet, die Smart Glasses von Meta mit einer Gesichtserkennung auszustatten.
Das neue Feature heißt NameTag und erkennt Menschen im Gesichtsfeld der Kamerabrille. Ist es aktiv, kann es Träger*innen auf eine erkannte Person hinweisen. Nach der Veröffentlichung von WIRED hat Meta die Funktion in der neuen Version der App wieder aus dem Code entfernt.
Was passiert mit den Daten?
Nach Angaben von Meta werden die Aufnahmen, die mit den Brillen gemacht werden, zunächst nur zwischen der Brille und der zugehörigen App synchronisiert und können von dort aus auf dem Handy gespeichert werden.
Ist die Funktion des „Cloud Processing“ eingeschaltet, werden die Aufnahmen jedoch auch an einen Meta-Server verschickt. Auch Aufnahmen, die mit der Meta-KI analysiert werden, werden dafür auf einen Server übermittelt. Mit dieser Funktion können sich Nutzer*innen zusätzliche Informationen zu Dingen anzeigen lassen, die im Sichtfeld auftauchen, etwa Speisekarten übersetzen lassen oder ein Denkmal erklärt bekommen.
Kann auch die Polizei die Aufnahmen zu Gesicht bekommen?
Alle Daten, die privat gesammelt werden, können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen wie beispielsweise bei Ermittlungsverfahren auch in die Hände der Polizei gelangen. Die Nutzung solcher Brillen wird zu mehr privater Videoüberwachung des öffentlichen Raumes führen und damit auch potentiell zu mehr Daten für Ermittlungsbehörden. Es ist ein Ausbau privater Überwachung, ähnlich wie Heimüberwachungssysteme wie Amazon Ring.
Bekommen weitere Menschen die Aufnahmen zu Gesicht?
In den Nutzungsbedingungen von Meta steht, dass die Interaktionen mit seinen KI-Assistenten sowohl automatisiert als auch „manuell“ von Menschen überprüft werden könnten. Meta lagert diese Prüfungen an Subunternehmen aus. Die schwedische Zeitung Svenska Dagbladet sprach im Frühjahr mit Mitarbeiter*innen eines solchen Unternehmens in Kenia. Sie berichten, dass sie im Rahmen ihrer Arbeit Aufnahmen sichten müssen, die Menschen nackt, auf der Toilette oder beim Sex zeigten. In den USA läuft deswegen schon eine Sammelklage gegen Meta.
Was tun Datenschutzbehörden in der EU?
Zuständig für den Datenschutz von Meta ist die irische Datenschutzaufsicht DPC, denn dort hat der Konzern seinen EU-Sitz.
Doch auch jenseits von Irland bringen sich Aufsichtsbehörden derzeit in Stellung. Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.
Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nach den Veröffentlichungen in Schweden haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.
Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zustimmt („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer*innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.
Darf man eine andere Person ohne deren Zustimmung einfach so filmen?
Andere ohne deren Zustimmung auf der Straße einfach zu filmen, ist in Deutschland nicht prinzipiell verboten, kann aber eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellen. Das lässt sich zivilrechtlich verfolgen.
Ähnlich ist es mit dem „Recht am eigenen Bild“ laut Kunsturhebergesetz: Aufnahmen, auf denen eine andere Person erkennbar ist, darf man nur veröffentlichen, wenn diese ausdrücklich zustimmt. Ausnahmen gelten für Personen der Zeitgeschichte, auf Großveranstaltungen oder wenn jemand auf einem Landschaftsbild nur im Hintergrund als Beiwerk auftaucht. Ein Livestream mit der Brille in der Innenstadt, bei einer Wanderung oder einem Festival ist immer ein Verstoß gegen das Gesetz, wenn dort Menschen ungefragt ins Netz gestreamt werden. Allerdings können Betroffene nur zivilrechtlich dagegen vorgehen und zum Beispiel auf Unterlassung oder Schadensersatz klagen.
Es gibt also einen Unterschied zwischen dem eigentlichen Filmen und der Veröffentlichung. Allerdings kann auch schon das reine Filmen ein Verstoß sein – gegen die Datenschutzgrundverordnung der EU.
Mit dem Handy oder mit einer Überwachungsbrille gefilmt: Wo ist der Unterschied?
Aus rechtlicher Sicht macht es in Deutschland keinen Unterschied, womit gefilmt wird. Entscheidend ist, wo eine Aufnahme entsteht und wie sie weiterverwendet wird.
Aber: Eine Handykamera wird von Umstehenden meist klar als Kamera wahrgenommen. Sie bekommen mit, dass gefilmt wird, und können sich wegducken, ausweichen oder die filmende Person ansprechen. Eine in eine Brille eingebaute Kamera ist für viele nicht zu erkennen. Nutzer*innen können damit filmen und andere sogar identifizieren, ohne dass Menschen in ihrer Umgebung eine Chance hätten, das zu merken oder dem zu widersprechen.
Geht es um den Datenschutz, ist das ein relevanter Unterschied, weil die DSGVO nach der Zustimmung verlangt, bevor andere gefilmt werden dürfen.
Darf man andere nackt in der Sauna oder am FKK-Strand filmen?
Derzeit sind solche heimlichen Voyeursaufnahmen zwar verboten, aber nicht strafbar. Das zeigte ein Fall aus Leipzig. Die dortige Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen einen Mann eingestellt, der zwei Frauen heimlich in der Sauna filmte. Die Begründung: Bei einer Sauna handele es sich nicht um einen vor Blicken besonders geschützten Raum – das wäre aber die Voraussetzung für eine Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen laut Strafgesetzbuch.
Das Bundesjustizministerium plant, dies zu ändern. Im Entwurf für das neue Gesetz gegen digitale Gewalt ist vorgesehen, das heimliche Filmen als eigenen Tatbestand ins Strafgesetzbuch aufzunehmen. Derzeit läuft die Konsultation der Verbände, bevor das Gesetz im Bundestag diskutiert wird.
Was, wenn ich im Bikini am Badesee gefilmt werde?
Betroffene haben im Fall von heimlichen Bikiniaufnahmen noch weniger Handhabe als bei Nacktaufnahmen. Sogenannte „Rizzfluencer“ nutzen das aus. Sie filmen Frauen mit Hilfe von Smart Glasses heimlich am See, in der Kneipe oder auf der Straße und veröffentlichen das Material im Netz für Reichweite.
Betroffene können in so einem Fall nur auf eigene Faust vor Gericht ziehen und wegen Verstoßes gegen das Persönlichkeitsrecht klagen. Doch dieser Privatklageweg ist teuer und anstrengend, kritisieren Fachleute.
Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt könnte das womöglich ändern. Laut Entwurf soll auch strafbar werden, das Gesäß oder die weibliche Brust „in sexuell bestimmter Weise“ zu filmen. Doch die Formulierung steht in der Kritik, weil sie vage ausfällt. Fachleute fürchten, dass sie Betroffenen nicht helfen wird.
Wie nennt man Menschen, die diese Brillen benutzen?
Es haben sich verschiedene Bezeichnungen für die Nutzer:innen solcher Brillen eingebürgert. Bei dem Versuch von Google in den 2010er-Jahren, eine solche Brille einzuführen, etablierte sich der Name „Glasshole“ – eine Kombination aus dem Produkt „Google Glass“ und „Asshole“ (Arschloch). Der abfällige Name geht darauf zurück, dass Menschen das Produkt als invasiv und die Nutzer:innen es als übergriffig empfanden.
Im Zusammenhang mit Metas Überwachungsbrille ist derzeit von „Pervert Glasses“ die Rede, die Nutzer:innen wurden in Wired als „Meta Creeps“ und weiterhin auch als „Glassholes“ bezeichnet.
Wie viele der Brillen sind schon im Umlauf?
Das Unternehmen EssilorLuxoticca, das die Brillen für Meta herstellt, spricht von mehr als sieben Millionen weltweit verkauften Exemplaren im vergangenen Jahr. In diesem Jahr sollen es zehn Millionen werden. Wie viele davon in Europa verkauft wurden, gibt das Unternehmen nicht bekannt.
Noch dominiert Meta diesen Markt. Doch weitere Tech-Konzerne wie Apple und OpenAI haben bereits eigene Modelle angekündigt.
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Darf Frankreich im nationalen Recht festlegen, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer*innen prüfen müssen? Zwei Anbieter aus Tschechien klagten dagegen, der Europäische Gerichtshof formulierte Bedingungen.

Frankreich darf Anbieter von Pornoseiten unter bestimmten Umständen dazu verpflichten, das Alter ihrer Nutzer*innen zu überprüfen – auch wenn diese ihren Sitz in einem anderen EU-Staat haben. So urteilte heute der Europäische Gerichtshof (EuGH).
Frankreich verpflichtet alle Anbieter von pornografischen Inhalten im Netz seit Juni 2025 zu harten Alterskontrollen. Ein einfacher Klick, dass man über 18 ist, reicht seitdem nicht aus. Plattformen müssen das Alter ihrer Nutzer*innen über einen Drittanbieter verlässlich prüfen lassen. Das betrifft auch die weltweit populärsten Seiten PornHub, XHamster und XVideos.
Zwei der Unternehmen zogen dagegen vor Gericht: Die tschechischen Firmen WebGroup Czech Republic und NKL Associates betreiben die Seiten XVideos und XNXX. Sie gehören seit Jahren zu den meistbesuchten Pornoseiten weltweit.
Sie argumentierten, Frankreichs Regeln verstießen gegen das „Herkunftslandprinzip“, festgehalten in der E‑Commerce-Richtlinie. Diese sieht vor, dass Anbieter in der EU in dem Staat reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben – im Falle der beiden Unternehmen sollte also tschechisches Recht gelten, nicht französisches.
Der Europäische Gerichtshof wies das in seinem heutigen Urteil zurück. Demnach gelte zwar das Prinzip, dass Anbieter in der EU in dem Land reguliert werden, in dem sie ihren Firmensitz haben. Allerdings seien unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen davon möglich, etwa wenn es um den Jugendschutz geht.
Damit das erlaubt sei, müsse Frankreich allerdings zunächst das Herkunftsland bitten, selbst aktiv zu werden, und anschließend sowohl dieses Land als auch die EU-Kommission über seine Pläne verständigen.
Auswirkungen auf nationales Social-Media-Verbot
Der Gerichtshof hat dabei nicht geprüft, ob diese Voraussetzungen im Fall von Frankreich gegeben waren oder ob harte Alterskontrollen tatsächlich die einzige wirksame Methode darstellen, um Kinder vor Pornografie zu schützen. Das muss jetzt der französische Staatsrat tun, der den Fall vor den EuGH gebracht hat.
Die Entscheidung könnte jedoch indirekte Auswirkungen auf die Debatte um ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche haben, die derzeit vehement in der EU geführt wird. Frankreich ist eines der Länder in der EU, die ein solches Verbot vorbereiten.
„Das Urteil macht deutlich, dass Altersbeschränkungen für soziale Medien ebenfalls gegen den Grundsatz des Herkunftslandes verstoßen würden“, sagt Simeon de Brouwer vom europäischen Dachverband European Digital Rights. Mitgliedstaaten, die solche nationalen Verbote einführen wollten, müssten demnach ebenfalls nachweisen, dass das Verbot notwendig sei und dass die Maßnahmen im Herkunftsland einer Plattform nicht ausreichten.
Das dürfte im Fall eines Social-Media-Verbots schwerer sein als bei nationalen Altersbeschränkungen für Pornoplattformen, weil es im Fall von Social-Media-Plattformen durchaus Alternativen gibt, etwa die Plattformen für alle Nutzer*innen sicherer zu machen.
Unabhängig von dem Fall stehen die beiden klagenden Porno-Plattformen auch auf dem Prüfstand in der EU. Die EU-Kommission hat vor einem Jahr Verfahren gegen XNXX und XVideos eingeleitet, ebenso gegen Konkurrenten Pornhub und Stripchat. Auch hier geht es um Jugendschutz und Alterskontrollen: Sie sollen Minderjährige unzureichend vor schädlichen Inhalten schützen – ein Verstoß gegen das Gesetz für digitale Dienste (DSA). Das bestätigte die Kommission im März in einer vorläufigen Feststellung.
Das DSA sieht keine Pflicht für Alterskontrollen vor. Er verpflichtet Anbieter aber zu Maßnahmen, um Minderjährige vor Inhalten wie Pornografie zu schützen. Die Plattformen können sich nun zu der Feststellung äußern. Stellt die Kommission abschließend einen Verstoß fest, droht ihnen eine Strafe in Höhe von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes.
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Palantir kassiert vor einem Handelsgericht in der Schweiz eine Niederlage. Der US-Konzern wollte nach kritischer Berichterstattung der „Republik“ eine Gegendarstellung erreichen. Das Gericht urteilte jedoch, dass die Darstellung der Tatsachen weitestgehend korrekt sei.

Es wirkt wie eine David-gegen-Goliath-Geschichte: ein kleines Magazin aus Zürich gegen einen milliardenschweren US-Konzern. Denn „Die Republik“ aus der Schweiz war nach einer kritischen Berichterstattung über Palantir mit einer Klage des Tech-Giganten konfrontiert. Er forderte eine Gegendarstellung wegen „sachlicher Ungenauigkeiten“ und zog vor das Handelsgericht des Kantons Zürich.
Anfang Dezember letzten Jahres hatte „Die Republik“ zusammen mit dem WAV-Recherchekollektiv ausführlich darüber geschrieben, wie Palantir in der Schweiz jahrelang versuchte, mit staatlichen Behörden ins Geschäft zu kommen. Dafür hatten die Journalisten zahlreiche Dokumente zum Lobbying ausgewertet.
Sie legten auch eine Bewertung des Schweizer Militärs offen, in der eine Zusammenarbeit mit dem US-Konzern erwogen, strategische Risiken analysiert und eine Kooperation dann aus mehreren Gründen abgelehnt worden war: wegen Unwägbarkeiten bei Datenhoheit, Abhängigkeiten und digitaler Souveränität, wegen des Risikos eines Datenabflusses und aus Grundrechtserwägungen.
Palantir hatte dem Gericht mit der Klage einen Text zur Gegendarstellung übermittelt, der unterhalb des „Republik“-Artikels angefügt werden sollte, um angeblich falsche Tatsachen zu korrigieren und die eigenen Sichtweisen zu unterstreichen. Das Handelsgericht urteilte am 4. Juni nun in weiten Teilen gegen diese Forderung nach einer Gegendarstellung.
Den Tatsachen entsprochen
Es wird aus dem Urteil deutlich, dass die Darstellung der „Republik“ über die Versuche von Palantir, über sieben Jahre hinweg eine Zusammenarbeit mit Schweizer Bundesbehörden zu etablieren, den Tatsachen entsprechen. Sie sind weder unsachlich noch falsch. Auch die sprachlichen Wertungen zu den Rechercheergebnissen waren nach Ansicht des Gerichts zulässig.
Auch die Darstellung über die Analyse der Schweizer Armee beanstandet das Urteil nicht. Darin riet die Armee, keine Kooperation mit Palantir einzugehen. Das Zürcher Gericht ließ die vorgebrachte Kritik daran nicht gelten: In dem Artikel werde nicht so getan, als wäre ein handfestes Angebot des Konzerns abgelehnt worden. Die Autoren hätten deutlich gemacht, dass es vielmehr darin um eine Bewertung der Vor- und Nachteile einer Zusammenarbeit ging.
Insgesamt entschied das Gericht bei 22 von 23 geforderten Gegendarstellungen zugunsten des Magazins „Republik“. Damit ist nur ein kleines Detail der umfänglichen Recherche korrekturbedürftig, das die Entstehungsgeschichte eines Software-Produkts von Palantir betrifft.
Was wäre, hätte Palantir Recht bekommen?

Adrienne Fichter, die an der Recherche gearbeitet und bei „Die Republik“ darüber geschrieben hatte, ist über das Urteil erfreut: „Es ist ein riesiger Gewinn für ein kleines investigatives Medienmagazin wie uns, das sauber und solide arbeitet.“ Sie merkt gegenüber netzpolitik.org aber auch an, dass die Richter mit dem Urteil „alle europäischen Medien“ gestärkt hätten.
Denn hätte Palantir mehrheitlich Recht bekommen, hätte das nicht nur für die Schweizer Presse ein falsches Signal gesendet. Das wäre „ein Präzedenzfall“ gewesen, sagt Fichter, „der Palantir ermutigt hätte, gegen weitere Medien ins Feld zu ziehen.“ Schließlich berichteten in Europa viele Medien kritisch über den Konzern. Die Ablehnung in ganz Europa habe merklich zugenommen: „Hier haben sie Mühe, neue Kunden zu gewinnen.“
Weitere rechtliche Schritte
Der Konzern Palantir, der nationalistische Ideologien vertritt und über X verbreitet, und die mit ihm verbundenen prominenten Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp kommentieren öffentliche Kritik aus Europa wenig. Im Blog von Palantir wurde aber eine wortreiche deutschsprachige „Korrektur“ zu den „Republik“-Recherchen veröffentlicht, die den Journalisten Falschaussagen vorwirft.
Anders als der „Korrektur“-Blogbeitrag vom Dezember 2025 ist eine aktuelle Erwiderung auf das Urteil, die am Wochenende von Palantir veröffentlicht worden war, schon am Montag wieder gelöscht worden. Darin stand, dass der Konzern das Urteil begrüße. Auch die vollständigen Gegendarstellungsforderungen sind entfernt worden. Ob das eine Bedeutung für das weitere rechtliche Vorgehen hat, ist bisher unklar.
Denn das Urteil des Handelsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Palantir könnte dagegen innerhalb eines Monats Beschwerde beim Bundesgericht einlegen. Wir haben den Konzern gefragt, ob er weitere rechtliche Schritte erwägt. Darauf bekamen wir keine Antwort.
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Im Gesundheitsausschuss des Bundestages musste die Regierung massive Kritik für ihren Entwurf des Medizinregistergesetzes einstecken. Er beschränke den Datenschutz, beschneide das Widerspruchsrecht und gefährde die Grundrechte der Patient:innen. Zuspruch gab es für einen Änderungsantrag der Grünen.

In rund 350 verschiedenen Datenbanken lagern Gesundheitsdaten aus Deutschland. Zu den größten dieser sogenannten Medizinregister zählen das „Deutsche Herzschrittmacher-Register“ mit den Daten von mehr als einer Million Patient:innen oder das „TraumaRegister DGU“, das Daten von über 100.000 Personen enthält.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will diese Daten für Forschende zugänglich machen. Dafür soll es einheitliche Vorgaben und Qualitätsstandards geben, das steht im Regierungsentwurf des Medizinregistergesetzes, der derzeit im Bundestag verhandelt wird. Ein neues Zentrum für Medizinregister (ZMR) soll die Register auf Datenschutz und Datenqualität prüfen. Qualifizierte Register werden dann in einem Verzeichnis aufgeführt, dürfen zu einem festgelegten Zweck kooperieren und auch anlassbezogen Daten zusammenführen.
In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses am vergangenen Mittwoch äußerten verschiedene Verbände und Fachleute deutliche Kritik an den Regierungsplänen: Der Entwurf verstoße gegen europäisches Recht, es drohe die Gefahr einer Reidentifizierung von Personen und die Widerspruchsmöglichkeiten der Patient:innen seien unzureichend. Abhilfe könne teilweise ein Änderungsantrag der Grünen schaffen, für den sich einige der Sachverständigen aussprachen.
Regelungen zum Datenschutz seien „mangelhaft“
Am deutlichsten fiel die Kritik von Thilo Weichert vom Netzwerk Datenschutz Expertise aus. Er bescheinigte dem Regierungsentwurf, „gegen Europarecht sowie nationales Verfassungsrecht“ zu verstoßen. Als Grund führte der ehemalige Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein an, dass die Regierung zentrale grundrechtliche Vorgaben und deren Konkretisierung in der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) missachte. Der Entwurf sei daher „mangelhaft“.
Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene bei jeder sie betreffenden Datenverarbeitung informiert werden müssen. Die Bundesregierung will die Betreiber von Medizinregister jedoch nur dazu verpflichten, allgemein und einmalig über die Zwecke ihrer Datenbank zu informieren. Die Betroffenen könnten so nicht nachvollziehen, was mit ihren Daten passiert, so Weichert: „Ich bin sehr skeptisch, dass diese Regelung dann vor dem Europäischen Gerichtshof oder auch vorm Bundesverfassungsgericht standhält.“
Außerdem seien die Schutzvorkehrungen für die Register unzureichend, was für die Betroffenen „ein lebenslanges, unverhältnismäßiges Risiko“ bedeute. Dass das Gesetz eine Speicherdauer der Gesundheitsdaten von bis zu 100 Jahren vorsehe, vergrößere dieses Problem noch, sagte Weichert. Angesichts einer solchen Zeitspanne könne die Regierung nicht ernsthaft von einer Löschfrist sprechen.
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Das Risiko der Reidentifizierung
Auch die Bundesärztekammer kritisiert in ihrer Stellungnahme den unzureichenden Datenschutz.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Daten qualifizierter Medizinregister miteinander verknüpft werden können. Die Betreiber sollen dafür registerübergreifende Pseudonyme auf Grundlage des unveränderbaren Teils der Krankenversichertennummer von Versicherten (KVNR) erstellen. Damit aber lägen den Registerbetreibern faktisch sowohl die identifizierenden Klardaten der Betroffenen als auch die pseudonymisierten Daten vor. Medizinregister sollten jedoch grundsätzlich nur mit pseudonymisierten Daten arbeiten, so die Forderung der Bundesärztekammer. Außerdem sollte die Registerarchitektur konsequent dem Grundsatz der Datenminimierung folgen.
Auch Thilo Weichert warnte vor der Gefahr der Reidentifizierung. Der Entwurf trage dazu bei, dass die Krankenversichertennummer zu einem „Kennzeichen von allgemeiner Bedeutung“ für den Gesundheitsbereich werde. Damit erhöhe sich das Risiko der Reidentifizierung massiv. Es bedürfe dann nur noch „eines geringen Zusatzwissens“, so Weichert in der Anhörung, um festzustellen, zu wem ein Datensatz gehört.
Bei der Krankenversichertennummer handele es sich gemäß der DSGVO zudem um eine „nationale Kennziffer“. Eine solche Ziffer ist aber nur dann zulässig, wenn der Persönlichkeitsschutz der Betroffenen gewahrt bleibt, erklärte Weichert. Garantien dafür sehe der Gesetzentwurf nicht vor.
Widerspruchsrechte stärken
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe unterstrich, dass der Datenschutz insbesondere für vulnerable Gruppen wichtig ist. „Wir haben Menschen, die HIV-infiziert sind, unter unseren Mitgliedern. Da ist natürlich der Datenschutz ein ganz großes Thema“, sagte Siiri Ann Doka vom Dachverband, der bundesweit mehr als einhundert Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen vertritt.
Die BAG Selbsthilfe sehe sich in einem Zwiespalt, sagte Doka. Einerseits begrüße ihr Verband es, wenn Medizinregister eingerichtet werden. Andererseits gebe es „erhebliche Risiken für die Daten der Patienten“. Dieses Spannungsverhältnis ließe sich auflösen, wenn Patient:innen stärker eingebunden werden. Alle stehen vor der gleichen Frage: „Will ich die Forschung fördern und im Grunde anderen auch Hilfestellung für ihre Erkrankung geben? Oder muss ich mich auf den Schutz meiner Daten konzentrieren?“
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Zur Patientenbeteiligung zähle auch, dass Betroffene eine Möglichkeit erhalten, sich möglichst barrierearm darüber zu informieren, was mit ihren Daten passiert, und deren Nutzung gegebenenfalls differenziert widersprechen zu können, sagte Doka. Die BAG Selbsthilfe spreche sich daher für eine zentrale Vertrauensstelle aus, die auch die Widersprüche von Patient:innen aufnehme.
Forderung nach einer unabhängigen Vertrauensstelle
Der Verband greift damit einen Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf. Er sieht vor, eine unabhängige Vertrauensstelle beim Robert Koch-Institut einzurichten. Sie soll unter anderem Pseudonymisierungsverfahren vereinheitlichen und Widersprüche von Patient:innen entgegennehmen.
Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte stellt sich hinter diesen Vorschlag. Die Vertrauensstelle könne „einen wesentlichen Beitrag zu einer einheitlichen und transparenten Registerlandschaft leisten“ und zugleich die Betroffenenrechte stärken, schreibt Louisa Specht-Riemenschneider in ihrer Stellungnahme. Allerdings betont sie, dass dann geklärt werden müsse, wie die Vertrauensstelle finanziell und personell ausgestattet wäre.
Das hier mit Blick auf den Regierungsentwurf grundsätzlich Klärungsbedarf besteht, hat die Anhörung ebenfalls gezeigt. Denn für das neue Zentrum für Medizinregister sieht das Gesetz bislang gerade einmal vier Personen vor. „Wie wollen Sie so die notwendige fachliche Kompetenz zusammenbekommen“, fragte der sichtlich entgeisterte Thilo Weichert am Mittwoch, „um die zahlreichen Aufgaben zu erfüllen, die ein solches Zentrum wahrnehmen muss?“
Auch diese Frage sollte der Bundestag noch klären, bevor er im Plenum über den Gesetzentwurf abstimmt.
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