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16.07.2026 17:09

Mit einem neuen Kompetenzzentrum will die Bundesagentur für Arbeit effizienter „organisierten Leistungsmissbrauch“ aufdecken. Fachleute zweifeln, ob das Problem existiert, und befürchten: Insbesondere rassistisch diskriminierte Menschen könnten so ins Visier geraten und nicht die Leistungen bekommen, die ihnen zustehen.

Eine Ampel leuchtet rot,, dahinter ist das braune Gebäude des Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Manche Menschen werden bereits in der Eingangszone von Jobcentern abgewiesen und können keinen Antrag auf Leistungen stellen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Revierfoto

„Wir vergleichen das Jobcenter mit einem Taschenspieler, immer fehlt ein bißchen was im Bewilligungsbescheid und verbleibt in der Tasche.“ So schildert eine Sprecherin der Berliner Erwerbsloseninitiative BASTA! auf Anfrage von netzpolitik.org ihre Erfahrungen. Mal sei es die korrekte Miethöhe, mal der Regelbedarf für eine Person im Haushalt, mal das Geld für Bildung und Teilhabe, mal die Kosten für die Reparatur der Brille. Ein anderes Mal finde überhaupt keine Antragsbearbeitung statt.

Die Initiative BASTA! berät und unterstützt Menschen, die Bürgergeld erhalten, bei Klagen. „Es sind wirklich viele Gelder, die erst gar nicht zur Auszahlung kommen“, berichtet die Sprecherin. „Gerade bei Menschen aus Osteuropa kommt das Geld nicht in gesetzlich geregelter Höhe an.“ Dass Menschen trotz ihres Rechtsanspruchs Leistungen verweigert werden, fürchtet BASTA!, könnte sich bald noch weiter verschlimmern. Der Grund: das neue Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch.

Die kürzliche Reform des Bürgergelds zum Grundsicherungsgeld, die am 1. Juli weitgehend in Kraft getreten ist, sah nämlich neue und erweiterte Aufgaben zur Bekämpfung des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ für die Bundesagentur für Arbeit (BA) vor. Dafür hat das neue zentrale „Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch“ in Nürnberg am Monatsanfang seine Arbeit aufgenommen. Es soll die bisherigen Ressourcen bündeln und dadurch noch effizienter gegen „organisierten Leistungsmissbrauch“ vorgehen – durch präventive, analytische und koordinierende Maßnahmen soll es diesen bekämpfen.

Ganze 72 Mitarbeiter*innen soll die zentrale Einheit in Nürnberg beschäftigen. Im ersten Halbjahr 2027 sollen fünf weitere regionale Zentren dazukommen. Ihre zukünftigen Standorte stehen noch nicht abschließend fest.

Alle sechs Zentren zusammen sollen mehr als 10 Millionen Euro jährlich kosten. Diesen Kosten sollen jedoch „Einsparungen in etwa dreifacher Höhe gegenüberstehen“, heißt es im Bericht des zuständigen Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales. Diese Schätzung beruht auf zwei laufenden Pilotprojekten in NRW und Berlin.

Laut Vanessa Ahuja, der zuständigen Vorständin bei der Bundesagentur für Arbeit, treten „kriminelle, organisierte Strukturen nicht massenhaft, aber auch nicht nur in Einzelfällen auf“ und sind „ausdrücklich nicht auf bestimmte Gruppen begrenzt“. Die Datenlage, die auf solche vermeintlichen organisierten Strukturen hinweist, ist jedoch mehr als dünn.

Gibt es überhaupt ein Problem mit organisiertem Leistungsmissbrauch?

„Organisierter Leistungsmissbrauch“ – die Arbeitsagentur spricht von „bandenmäßigem“ Missbrauch – besteht laut der Behörde etwa darin, dass EU-Bürger*innen nach Deutschland kommen, ihre Arbeitsverträge oder ihre Selbständigkeit vortäuschen, um dann aufstockende Leistungen zu erhalten. Sie würden von Kriminellen nach Deutschland gelockt, die im Hintergrund agieren und die gezahlten Leistungen für sich einbehalten.

Die Daten zu Verfahren wegen Verdachts auf „bandenmäßigen“ Betrug liegen nur aus den 300 Jobcentern vor, die von der Bundesagentur für Arbeit und den Kommunen gemeinsam betrieben werden. Daten aus den 104 rein kommunal organisierten Jobcentern fehlen hierzu. Auch kann die Dunkelziffer – wie so häufig – höher sein. Dennoch sprechen die Zahlen eine deutliche Sprache.

Vergangenes Jahr haben die Jobcenter 430 Verfahren eröffnet. In rund drei Viertel der Fälle haben sie eine Strafanzeige gestellt. Im Jahr davor gab es ähnlich viele eröffnete Verfahren, in rund der Hälfte der Fälle kam es zu einer Strafanzeige. Wie die Strafverfolgungsbehörden mit den Anzeigen weiterverfahren, bleibt häufig unklar. Den Ausgang teilen sie den Jobcentern nicht immer mit.

Für das Jahr 2025 weiß die Arbeitsagentur in 39 Fällen, was aus den Anzeigen wurde. In 10 von ihnen gab es eine Verurteilung zu einer Geldstrafe. Im Jahr 2024 kam es bei 36 Fällen mit bekanntem Ausgang zu 3 Verurteilungen zu Geldstrafen. Im Jahr 2023 kam es zu 6 Verurteilungen zu Geldstrafen bei 44 Fällen mit bekanntem Ausgang. Selbst in diesen Fällen waren die Gerichte offenbar nicht überzeugt, dass es sich tatsächlich um „bandenmäßigen“ Betrug handelte. Für diesen Straftatbestand sieht das Strafgesetzbuch nämlich eine Freiheitsstrafe vor – in minder schweren Fällen ab sechs Monaten.

Zum Vergleich: Zuletzt bezogen rund 5,2 Millionen Menschen Bürgergeld. Verfahren wegen „bandenmäßigen Leistungsmissbrauchs“ eröffnen die Jobcenter nur bei nicht-deutschen Unionsbürger*innen. Alle anderen Fälle, die im Zusammenhang mit organisierten Tätergruppen stehen, werden nicht separat als bandenmäßiger Leistungsmissbrauch erfasst.

Beim Arbeitslosengeld ist von „organisiertem Leistungsmissbrauch“ etwa die Rede, wenn eine Firma Menschen einstellt, ihnen fiktiv Lohn zahlt und sie dann nach Ablauf von 12 Monaten arbeitslos meldet. Hier liegen die Zahlen in einem noch niedrigeren zweistelligen Bereich. Die Bundesagentur gibt an, dass die Agenturen für Arbeit im vergangenen Jahr lediglich zehn Fälle „bandenmäßigen“ Betrugs zur Anzeige gebracht und sechs an den Zoll abgegeben haben. Zum Ausgang dieser Verfahren liegen der Behörde keine Daten vor. Auch hier zum Vergleich: Etwa eine Million Menschen bezog zuletzt Arbeitslosengeld.

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Nicht umsonst haben zahlreiche Expert*innen und Verbände darauf hingewiesen, dass es in der Debatte um Leistungsmissbrauch an Fakten mangele und die Diskussion extrem unverhältnismäßig und diffamierend geführt werde. Beispielsweise haben im Herbst 60 Organisationen die öffentliche Debatte scharf verurteilt. Sie stigmatisiere armutsbetroffene Menschen und blende strukturelle Ursachen wie Ausbeutung, unsichere Beschäftigung und fehlenden Schutz von Arbeitsmigrant*innen aus.

Wo in den Daten steckt „organisierter Leistungsmissbrauch“?

Mit Hilfe von strukturellen und einzellfallunabhängigen Datenanalysen soll das neue Kompetenzzentren Auffälligkeiten finden, die auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ hinweisen. So seien etwa „eine gehäufte zeitgleiche Anmeldung von Mitarbeitern einer Firma, auffällige Fluktuation oder die Anmeldung von übermäßig vielen Personen an einer Wohnadresse“ Hinweise solcher Art, teilte die Sprecherin der Bundesarbeitsagentur auf Anfrage mit.

Wie genau das Zentrum die Daten analysieren und auf solche „Auffälligkeiten“ stoßen will, möchte die Arbeitsagentur nicht offenlegen. „Die konkreten Prüfmechanismen, wie Leistungsmissbrauch aufgedeckt wird, werden im Detail nicht veröffentlicht“, so die Sprecherin. „Es werden die bereits bestehenden IT-Verfahren der BA genutzt.“

Bisher war für solche Analysen der sogenannte Fachbereich „Enterprise Fraud Management“ der Zentrale der BA zuständig. Dieser analysiert monatlich Auszahlungsdaten der BA, um zeitgleiche, doppelte Auszahlungen von Leistungen zu identifizieren. Hegen die Datenanalyst*innen den Verdacht, dass etwa Arbeitsbescheinigungen manipuliert oder Arbeitsverhältnisse fingiert sind, führen sie durch gezielte Abfragen im Datenbestand anlassbezogene „Plausibilisierungen“ durch. Wie aus einem geleakten Dokument hervorgeht, dessen erste Version im Jahr 2019 an die Öffentlichkeit gelang, stellt diese Abteilung die Ergebnisse ihrer Analysen in einer sogenannten Heatmap zusammen und verschickt sie an die jeweiligen Jobcenter.

Bei dieser Heatmap handelt es sich um eine aus der Polizeiarbeit entlehnte Methode der „Mustererkennung“, mit der sich die Daten von bestimmten Leistungsbeziehenden etwa nach „Adressen, Arbeitgebern, über mehrere Leistungsfälle hinweg genutzten Telefonnummern oder Zahlungsverbindungen“ sortieren und anzeigen lassen. Die Jobcenter sollen dann die Heatmaps nutzen, um „Auffälligkeiten zu entdecken“ und weitere Ermittlungen vor Ort durchzuführen.

Ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht

Nicht alle Leistungsbeziehenden werden auf möglichen Leistungsmissbrauch durch den Fachbereich durchleuchtet. Offenbar wird es beim Kompetenzzentrum Leistungsmissbrauch auch so bleiben. „Die Datenanalyse wird sich ausschließlich auf ausgewählte Fallkonstellationen, Gruppen oder Risikohinweise begrenzen“, sagte die Sprecherin der BA gegenüber netzpolitik.org.

So berichtet beispielsweise die Leiterin eines Jobcenters, die in einer Ende 2025 veröffentlichten Studie zitiert wird, dass ihrem Jobcenter mit der Heatmap „Adressen von 200 Rumänen zur Verfügung gestellt“ wurden. Sie beschreibt, dass Heatmaps soziale Netzwerke widerspiegeln sollen, bei denen die Häufung von Leistungsbeziehenden an einem bestimmten Ort als Hinweis auf „organisierten Leistungsmissbrauch“ gilt. Nach näherer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Verdacht unbegründet war.

Welche Gruppen beim Verdacht des „organisierten Missbrauchs“ im Visier der BA stehen, geht ebenfalls aus der bereits erwähnten geleakten Arbeitshilfe „Bekämpfung von bandenmäßigem Leistungsmissbrauch im spezifischen Zusammenhang mit der EU-Freizügigkeit“ hervor. Beratungsstellen und Verbände wie der Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein Tacheles e. V. und das Netzwerk Europa in Bewegung kritisierten nach der Veröffentlichung, dass diese Arbeitshilfe rassistische und Rom*nja-feindliche Zuschreibungen reproduziere und insbesondere Menschen aus Rumänien und Bulgarien unter Generalverdacht des „organisierten Leistungsmissbrauchs“ stelle.

Organisierter Leistungsmissbrauch oder institutioneller Rassismus?

Eine Beweisführung, dass diese Menschen tatsächlich „organisierten Leistungsmissbrauch“ begehen, fehle im Dokument vollkommen, so die Kritik weiter. Die darin genannten „Tatmuster“ und „Erkennungsmerkmale“ – etwa das Fehlen eines schriftlichen Arbeitsvertrags, einer Anmeldung des Betriebs bei einem Unfallversicherungsträger oder eine kurzfristige Kündigung des Arbeitsverhältnisses – seien keine Indizien für „bandenmäßigen Leistungsmissbrauch“, sondern sprächen vielmehr für „das Vorliegen einer tatsächlichen, echten – aber prekären, ungeschützten, unsicheren und ausbeuterischen Beschäftigung“. Die Arbeitshilfe deute die eigentlichen Opfer zu Täter*innen um.

Die Bundesagentur für Arbeit hat die Arbeitshilfe nach den Protesten der Verbände etwas entschärft und nennt in späteren Fassungen keine konkreten Nationalitäten und ethnischen Gruppen mehr. Trotzdem kommt beispielsweise die Berliner Ombudsstelle gegen Diskriminierung zu der Einschätzung, dass die Arbeitshilfe Rom*nja-feindliche Diskriminierung bewirkt und gegen das Grundgesetz verstößt.

Während die BA darin nun „ausdrücklich darauf hinweist, dass EU-Bürger nicht unter Generalverdacht stehen, Leistungsmissbrauch zu begehen“, entfaltet die Arbeitshilfe in der behördlichen Praxis eben diese Wirkung. Zu diesem Schluss kommen auch Sozialwissenschaftler*innen in einer Studie von Ende 2025, die die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Auftrag gegeben hat. Zuschreibungen des „Sozialmissbrauchs“ würden häufig mit Bezug auf Menschen aus dem südöstlichen Europa artikuliert und insbesondere Rom*nja „virulenten Verdachtsmomenten“ ausgesetzt. Dabei handle es sich nicht nur um persönliche Vorurteile einzelner Mitarbeitender, sondern um rassistische institutionalisierte Praktiken. Das digitale Verfahren der Heatmap sei ein Ausdruck hiervon.

„Gefahr, stereotype Zuschreibungen zu institutionalisieren“

Verbände und Beratungsstellen weisen seit Jahren auf eine besonders restriktive Behandlung von Unionsbürger*innen in Jobcentern hin. In vielen Fällen werden die Leistungen trotz eines Anspruchs verweigert. Insbesondere Rom*nja oder Menschen, die als solche wahrgenommen werden, sind schon jetzt mit systematischen und rechtswidrigen Schwierigkeiten bei der Beantragung von Sozialleistungen konfrontiert. „Wir erleben dies beispielsweise derzeit bei ukrainischen Roma“, schreibt Roma Antidiscrimination Network (RAN) an netzpolitik.org. RAN ist ist ein bundesweites Netzwerk gegen Rassismus und Diskriminierung von Rom*nja, das an der Organisation Roma Center e. V. angesiedelt ist. „Immer wieder wird ihnen unterstellt, sie seien keine ukrainischen Staatsangehörigen, obwohl entsprechende Dokumente vorliegen.“ Dies führe zu verzögerter Leistungsgewährung, zusätzlichen Nachweispflichten und erheblichen Unsicherheiten.

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Auch das Roma Antidiscrimination Network weist auf die Gefahr hin, bereits bestehende stereotype Zuschreibungen weiter zu institutionalisieren. „Deutschland hat sich aus den Erfahrungen der nationalsozialistischen Verfolgung bewusst gegen die Erfassung ethnischer Zugehörigkeit entschieden“, so das Netzwerk. „Auch wenn formell keine ethnischen Daten erhoben werden dürfen, besteht die Gefahr, dass über Nationalität, Wohnort, Namen oder bestimmte Sozialdaten faktisch ethnische Profile entstehen.“

„Präventive Datenanalysen sehen wir besonders kritisch“

Laut dem neuem Gesetz soll die Bundesagentur für Arbeit nun insbesondere auch präventiv wirksam werden und Leistungsmissbrauch verhindern, noch bevor er entsteht. Das kann bedeuten, dass das Kompetenzzentrum die Angaben „bereits bei Antragstellung“ auf Unstimmigkeiten prüft, erklärt die Sprecherin der Arbeitsagentur. Beispielsweise kann das eine Prüfung auf zeitgleiche Leistungsbezüge über Rechtskreise oder Kreisgrenzen hinweg sein. Die regionalen Zentren sollen die Auffälligkeiten dann einer vertieften Sachverhaltsaufklärung unterziehen.

Gerade vor dem Hintergrund der nationalsozialistischen Verfolgung von Rom*nja und Sinti*zze bewertet das Roma Center den Ausbau präventiver Datenanalysen und die enge Zusammenarbeit von Sozialbehörden mit Strafverfolgungsbehörden kritisch. Staatliche Stellen seien dazu verpflichtet, jede Form von Datensammlung, Datenverknüpfung und Zusammenarbeit zwischen Sozial- und Strafverfolgungsbehörden besonders streng an Grundrechten, Diskriminierungsschutz und dem Schutz vor rassistischer Profilbildung auszurichten“, schreibt das Roma Center in einer Pressemitteilung.

Zudem zeigten Erfahrungen aus mehreren nordrhein-westfälischen Kommunen, dass ein repressiver Ansatz gegen sogenannte Problemimmobilien oder vermeintlichen Leistungsmissbrauch soziale Probleme nicht löst. „Trotz jahrelanger Taskforces, Kontrollen und Räumungen sind weder Ausbeutung noch Armut verschwunden“, kritisiert RAN gegenüber netzpolitik.org. Stattdessen würden die betroffenen Menschen verdrängt und sie verlieren ihre Wohnungen, ihre Arbeitsplätze und die Anbindung an Schulen oder soziale Hilfen. Die eigentlichen Profiteure der Ausbeutung blieben dagegen unbehelligt. „Aus unserer Sicht sollte diese Bilanz Anlass sein, neue Kontrollstrukturen kritisch zu hinterfragen, anstatt sie auf Bundesebene auszuweiten“, fügt RAN hinzu.

Der Beauftragte der Bundesregierung gegen Antiziganismus und CDU-Politiker Michael Brand, zeigt sich hingegen gelassen: „Einer Institution, die ihre Arbeit noch nicht begonnen hat und die sich aufgrund von massenhaft festgestelltem Leistungsmissbrauch unserer Sozialsysteme auf die Bekämpfung dieses Leistungsmissbrauchs fokussiert, implizit vorab bereits das Risiko von Rassismus zur unterstellen, ist nicht die Haltung der Bundesregierung, auch nicht das des Beauftragten“, sagte er auf Anfrage von netzpolitik.org.


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16.07.2026 13:11

Die EU-Kommission will bald einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorlegen. Doch während die Frage nach dem „Ob“ von Alterskontrollen politisch entschieden scheint, ist die Frage nach dem grundrechtskompatiblen „Wie“ längst nicht beantwortet. Dabei gäbe es ganz andere Möglichkeiten, das Netz zu einem besseren Ort zu machen.

Person liegt mit Smartphone in der Hand an einem Pool.
Nicht nur die Diskussion um Alterskontrollen läuft heiß. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Bruno Gomiero

Der DSC-Beirat ist ein Gremium aus Zivilgesellschaft, Forschung und Wirtschaft. Er soll in Deutschland die Durchsetzung des Digital Services Act begleiten und den zuständigen Digital Services Coordinator unterstützen. Svea Windwehr ist Mitglied des Beirats und berichtet in dieser Kolumne regelmäßig aus den Sitzungen.

Es ist ein Sommer der Rekordtemperaturen in Europa und auch digitalpolitisch geht es heiß her. Auf die Schnelle und ohne Rücksicht auf grundrechtliche Verluste hat die schwarz-rote Koalition die IP-Vorratsdatenspeicherung durch die erste Lesung im Bundestag gejagt, einen Frontalangriff auf das Informationsfreiheitsgesetz gestartet und ist nicht nur dabei, mit dem sogenannten Sicherheitspaket die biometrische Auswertung des gesamten Internets zu beschließen, sondern hat – spontan – auch noch neue Befugnisse für die Bundespolizei eingeführt, um Gesichtserkennung in Echtzeit zu ermöglichen.

Angesichts dieser Nachrichten wirkt die Durchsetzung des Digital Services Acts, der seit 2024 geltende Rechtsrahmen für Online-Plattformen in Europa, wie ein zu vernachlässigendes Thema. Wenn nicht auch hier Massenüberwachung und massive Probleme für die Sicherheit, Privatsphäre und das offene Netz lauern würden.

Alterskontrollen für alle

Nachdem sich eine von Bundesministerin Karin Prien eingesetzte Expert:innenkommission nicht darauf einigen konnte, welche Art von Alterskontrollen sie genau empfehlen möchte, wird die Europäische Kommission wohl bald Tatsachen schaffen. Basierend auf dem Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zum Schutz junger Menschen im Netz hat Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen Anfang der Woche angekündigt, einen Gesetzentwurf für ein europäisches „Mindestalter“ vorzulegen. Vorgesehen ist, dass junge Menschen unter 13 Jahren keinen Zugang zu einer breiten Palette an Diensten haben sollen. Welche Dienste genau gemeint sind, ist unklar – von der Leyen spricht von „Social Media Plus“, gemeint sein könnten also auch Angebote wie Messenger-Apps, Online-Spiele, Videoplattformen oder KI-Systeme.

Der Bericht der beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission zeichnet ein sehr viel differenzierteres Bild als die Social-Media-Verbote für Unter-16-Jährige, die in Australien bereits gescheitert sind und dennoch in Ländern wie Großbritannien und Dänemark vorangetrieben werden. Der Bericht spricht sich für einen gestaffelten Ansatz aus: Kleine Kinder bis 3 Jahre sollten Bildschirmen gar nicht ausgesetzt sein, 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht im Internet unterwegs sein, ab 13 und bis 17 sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie kinder- beziehungsweise altersgerecht sind. Die beiden Vorsitzenden der Expert:innenkommission differenzieren also durchaus zwischen verschiedenen Altersgruppen und heben auch deutlich die Vorteile und Chancen hervor, die das Netz und Online-Räume für junge Menschen bieten können. Dennoch ist klar, dass jede Form von Alterskontrollen im Namen des Jugendschutzes Alterskontrollen für alle Nutzer:innen bedeuten. Und genau hier liegt die Krux.

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Kontrolle first, Bedenken second

Der Bericht unterstreicht, dass Altersverifikationstechnologien verhältnismäßig sein müssen und Grundrechte wahren sollen, insbesondere die Rechte von Kindern. Sie sollen außerdem höchsten Anforderungen bezüglich Sicherheit und Datenschutz genügen müssen. In diesem Kontext werden sogenannte Zero Knowledge Proofs erwähnt, also kryptographische Ansätze, um zu bestätigen, dass eine Aussage wie „über 18“ wahr ist, ohne genauere Informationen wie Alter oder Identität preiszugeben. Zero Knowledge Proofs sind aber keine Pauschallösung, um sicherzustellen, dass Anbieter von Altersverifikationstechnologien nicht erfahren, welche Webseiten eine Benutzerin besucht, oder dass die Website keine weiteren Informationen über eine Benutzerin erhält. Für die Herausforderungen, die Alterskontrollen mit sich bringen, braucht es weitere Lösungen und verbindliche Schutzmechanismen.

Wie auch die deutsche Expert:innenkommission bleibt uns also auch von der Leyens Expert:innenbericht Antworten auf eine Kernfrage schuldig: Wie sollen Alterskontrollen umgesetzt werden, die die Privatsphäre und Datensicherheit aller Nutzenden schützen, sich nicht als Überwachungsinfrastruktur zweckentfremden lassen, und tatsächlich zugänglich für alle sind? Verfügbare Altersfeststellungstechnologien basieren entweder auf Ausweisdokumenten, die für viele Menschen, inklusive jüngere Teenager, nicht zugänglich sind. Hier fehlt ein alltagstaugliches Konzept, wie Menschen ohne Ausweisdokumente diskriminierungsfrei an Altersnachweise kommen sollen. Oder aber auf der Schätzung von Alter anhand biometrischer Daten oder anderer Signale, also auf der umfangreichen Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Einerseits zeigen die Expert:innen die damit verbundenen massiven Gefahren von Alterskontrolltechnologien nicht nur für Grundrechte, sondern auch das offene und freie Internet auf, andererseits sprechen sie sich trotzdem für altersbasierte Einschränkungen aus.

Von der Leyen selbst hat sich in der Vergangenheit schon für eine Umsetzung von Alterskontrollen anhand des sogenannten „Mini-Wallets“ ausgeprochen, also jener Altersverifikationsapp, die Telekom-Tochter T‑Systems unter Einsatz von Google-Komponenten für einen mittleren Millionenbetrag gebaut hat.

Genau jene App, die nicht nur IT-Expert:innen scharf wegen ihrer Sicherheits- und Privatsphäremängel kritisiert haben, sondern auch der deutsche Ethikrat. In seiner durchaus differenzierten Stellungnahme zu „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ hat sich der Rat mit Blick auf diese Mängel gegen Altersverifikation anhand der „Mini-Wallet“ ausgesprochen: „Alternativen wie die Mini-Wallet oder gar das Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Handykamera sind aus Gründen der Sicherheit und des Schutzes der Privatsphäre abzulehnen.“

Plattformregulierung als schärferes Schwert

Jenseits der Frage, wie Alterskontrollen einigermaßen grundrechtsschonend umgesetzt werden könnten, bleibt die Frage ihrer Wirksamkeit unterbelichtet. Wie Kinder- und Jugendschutzorganisationen, Vertretungen von Jugendlichen und sogar Aufsichtsbehörden immer wieder betonen, sind altersbasierte Beschränkungen nicht das richtige Mittel, um Plattformen tatsächlich zu Räumen zu machen, in denen Kinder und Jugendliche sich und das Netz in einem geschützten Rahmen ausprobieren können.

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Hier geben Nachrichten aus Brüssel Grund zu Hoffnung: In ihrer Untersuchung von Meta ist die Europäische Kommission zu dem vorläufigen Ergebnis gekommen, dass suchtfördernde Designfeatures auf Instagram und Facebook gegen den DSA verstoßen.

Konkret geht es um genau die Features, die Menschen auf den Plattformen bleiben lassen und so zentral zu Metas Geschäftspraktiken sind: hochpersonalisierte Empfehlungen, Autoplay und endlose Feeds. Die EU-Kommission argumentiert, dass Meta nicht nur die negativen Implikationen dieser Features unzureichend analysiert und gemindert hat. Sondern der Konzern habe auch ihm vorliegende Informationen dazu ignoriert, wie Kinder und Jugendliche mit diesen Features interagieren. Die Schlussfolgerung der Kommission: Diese Features müssen abgeschaltet werden.

Ob es tatsächlich so weit kommt, wird sich in den nächsten Phasen der Untersuchung zeigen. Fest steht aber, dass der DSA Chancen bietet, mehr als nur die Symptome von problematischen Geschäftspraktiken zu bekämpfen. Wo Alterskontrollen das Risiko bergen, das Internet für alle unsicherer zu machen, könnte der DSA genutzt werden, um diejenigen in die Verantwortung zu ziehen, die für den Status Quo verantwortlich sind. Und wie der Fall von X zeigt, wirkt die Arbeit der Europäischen Kommission: Am Mittwoch wurde bekannt gegeben, dass X Forderungen der EU-Kommission zugestimmt hat, um den Anforderungen des DSA gerecht zu werden. Wenn also sogar Elon Musk dazu gebracht werden kann, europäischer Regulierung zu folgen, beweist das: Der DSA wirkt. Auch große US-Plattformen können durch konsequente Durchsetzungsarbeit in ihre Schranken gewiesen werden, ohne dass die Rechte ihrer Nutzenden massiv eingeschränkt werden müssen.

Die nächsten Wochen werden zeigen, wie die Europäische Kommission mit den Empfehlungen aus dem Expert:innenbericht umgehen wird. Zu befürchten sind Alterskontrollen für große Teile des Internets. Zu gewinnen gäbe es dagegen die Chance, einen tatsächlich wirksamen Weg für ein besseres Internet für alle einzuschlagen – besonders auch für junge Menschen.


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15.07.2026 18:25

Die schwarz-rote Koalition will nicht nur bei der Informationsfreiheit, sondern auch beim Datenschutz die Axt anlegen. Sie plant unter anderem pauschale Ausnahmen für kleine und mittelständische Unternehmen und will die Aufsicht zentralisieren. Kritik kommt von Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und Zivilgesellschaft.

Foto einer Axt auf einem Holzklotz, darum verteilt liegen Spähne
Seit neuestem müssen Artikel zum Thema Datenschutz mit Äxten bebildert werden – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jonathan Ikemura

Am 2. Juli haben die Spitzen von Union und SPD im Koalitionsausschuss ein sogenanntes Reformpaket verabredet. Einige der vorgeschlagenen 34 Maßnahmen haben seitdem für heftige Debatten gesorgt, etwa Verschärfungen beim Thema Krankschreibung oder die De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund. Bislang weniger im Fokus stehen Pläne der Koalition, auch beim Datenschutz die Axt anzulegen.

Dabei haben die Vorschläge es durchaus in sich: Unter anderem sollen viele Unternehmen ganz vom Datenschutz ausgenommen und betriebliche Datenschutzbeauftragte aussortiert werden. Auch die Datenschutzaufsicht will die Regierung radikal umbauen.

Auf Anfrage von netzpolitik.org gehen Datenschutzexpert:innen, Aufsichtsbehörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen hart mit den Plänen ins Gericht. „Wer Ausnahmen schafft, die innerbetriebliche Kontrolle und Beratung abbaut und Aufsichtsstrukturen schwächt, hat eine klare Zielrichtung“, kritisiert etwa Frank Spaeing, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz (DVD). „Die Koalition versucht, den Datenschutz an allen Ecken und Ende kaputt zu machen.“

„Die Große Koalition versucht mit dem irreführenden Narrativ vom Datenschutz als ‚Bürokratiemonster’ und Innovationshemmnis, ein europäisch verankertes Grundrecht abzubauen“, konstatiert auch Svea Windwehr, die Co-Vorsitzende des digitalpolitischen Vereins D64. „Mit der gleichen Kahlschlagmentalität, wie sie auch bei den Vorschlägen zum IFG zu erkennen ist, sollen betriebliche Datenschutzbeauftragte reduziert und kleine und mittelständische Unternehmen von Datenschutzpflichten ausgenommen werden.“

Ausnahme für 99 Prozent der deutschen Unternehmen

Überschrieben ist der verhältnismäßig knapp gehaltene 14. Punkt des Reformpakets mit „Moderner Datenschutz für mehr Wachstum“. Übergeordnetes Ziel ist eine Vereinfachung des Datenschutzes. Ein neues Datengesetzbuch soll das Datenrecht harmonisieren und unter Wahrung des Datenschutzes die Datennutzung fördern, heißt es in dem Papier.

Einer der Vorschläge sticht besonders hervor: Er zielt darauf ab, viele Unternehmen und Verarbeitungstätigkeiten gleich ganz vom Datenschutz zu befreien. Man wolle sich bei der EU dafür einsetzen, dass „nicht-kommerzielle Tätigkeiten (zum Beispiel in Vereinen), kleine und mittelständische Unternehmen und risikoarme Datenverarbeitungen (zum Beispiel Kundenlisten von Handwerkern) vom Anwendungsbereich der DSGVO ausgenommen werden“.

Dass insbesondere Vereine und sogenannte KMUs (Kleine und Mittelständische Unternehmen) beim Datenschutz entlastet werden sollen, hatte Schwarz-Rot bereits im Koalitionsvertrag angekündigt. Neu ist, dass dies über eine pauschale Befreiung von der gesamten Datenschutzgrundverordnung geschehen soll. Nach Angaben des Statischen Bundesamtes galten 2023 99,3 Prozent der deutschen Unternehmen als KMUs. Schwarz-Rot will also weite Teile der deutschen Wirtschaft weitgehend vom Datenschutz ausnehmen.

Das Problem: Von der Organisationsform oder der Größe eines Unternehmens hängt nicht ab, ob es Daten verarbeitet, die für Menschen gefährlich werden können. Auch bei Selbsthilfevereinen oder kleinen Unternehmen im Finanzwesen können hochsensible Daten landen.

Nicht nach Größe, sondern nach Risiko unterscheiden

Aus diesem Grund kritisiert Tobias Keber den Vorschlag. „Ein Handwerksbetrieb, bei dem nur wenige und in der Regel nicht sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden, kann genauso wie ein kleines Unternehmen aus dem Gesundheitssektor, das große Mengen enorm sensibler Daten nutzt, als KMU gelten“, so der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg. Pauschale Ausnahmen würden diese Unterschiede nicht abbilden.

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Es gebe zahlreiche Vorschläge aus der Fachwelt, wie Vereinfachungen für Vereine und Wirtschaft besser erreicht werden können, kritisiert der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten (BVD) in einer Stellungnahme: „Nicht die Unternehmensgröße, sondern das Risiko der Verarbeitung muss das entscheidende Kriterium für die Umsetzungspflichten sein.“ Dieser risikobasierte Ansatz sei in der DSGVO bereits angelegt, er müsse nur gestärkt werden.

Wer Vereine und KMUs tatsächlich entlasten wolle, müsse vielmehr die Hersteller von Software in die Haftung nehmen, so die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp. Denn bisher tragen Anwender:innen die rechtliche Verantwortung, wenn sie etwa Dienste wie Microsoft 365 nutzen, obwohl sie an deren Datennutzung gar nichts ändern können.

Kamp fordert: „Hersteller und Anbieter von IT-Diensten sollten gesetzlich verpflichtet werden, ihre Produkte von Anfang an datenschutzkonform auszugestalten.“ Damit würde die datenschutzrechtliche Verantwortung dorthin verlagert werden, wo die Entscheidung über die Gestaltung von IT-Produkten getroffen werde. Zudem sollten auch Auftragsverarbeiter, also externe Dienstleister, verpflichtet werden, „ihre Dienste nur so anzubieten, dass die Datenschutzgrundsätze eingehalten werden können“.

Innerbetriebliche Expert:innen sollen aussortiert werden

Die Koalition will auch einen weiteren Dauerbrenner der deutschen Datenschutzdebatte angehen: Die betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese müssen in Deutschland, anders als in vielen anderen EU-Ländern, benannt werden, wenn in einem Betrieb in der Regel mindestens zwanzig Mitarbeitende ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.

Sie sollen dafür sorgen, dass im Unternehmen entsprechende Expertise für Datenschutz vorhanden ist, werden insbesondere von Unionspolitiker:innen jedoch immer wieder als bürokratisches Ärgernis dargestellt. Laut Koalitionsbeschluss soll ihre Zahl in kleineren und mittleren Unternehmen deshalb reduziert werden.

Diesen Ansatz kritisiert nicht nur der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten, demzufolge die Reduzierung der betrieblichen Datenschutzbeauftragten den Aufwand für Unternehmen massiv erhöhe und verteuere, während das Haftungsrisiko für Geschäftsführer und Vorstände steige.

Auch Tobias Keber, der Landesbeauftragte aus Baden-Württemberg, kann dem Vorschlag wenig abgewinnen. „Hier würde man das Kind mit dem Bade ausschütten“, weil im Unternehmen Wissen und der Aufsicht wichtige Ansprechpartner:innen wegfallen würden, während datenschutzrechtliche Verpflichtungen bestehen blieben. „Eine Abschaffung wäre ein klarer Rückschritt“, sagt auch die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp.

Ebenfalls für eine „schlechte Idee“ hält das Frank Spaeing von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz. Er erinnert daran, dass es die deutsche Wirtschaft gewesen sei, die sich in den 70er-Jahren bei Entstehung der ersten Datenschutzgesetze für die Einführung betrieblicher Datenschutzbeauftragter eingesetzt habe, weil sie ein strenges Aufsichtsregime habe verhindern wollen.

„Die Logik war damals: Mehr Eigenverantwortung für die Unternehmen und dadurch mehr Ruhe vor den Behörden.“ Wenn man nun auf die internen Beauftragten verzichten wolle, müsse man gleichzeitig die externe Kontrolle durch die Datenschutzaufsicht verschärfen. Die Koalition plane nun allerdings das genau Gegenteil, so Spaeing weiter.

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Zentralisierung der Datenschutzaufsicht

In der Debatte um eine Vereinheitlichung der föderalen Datenschutzaufsicht legt sich die Koalition nun auf eine Zuständigkeitskonzentration beim BfDI fest, also beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Derzeit kontrolliert dieser, von einigen Ausnahmen abgesehen, insbesondere öffentliche Stellen des Bundes. Bereits in den Koalitionsverhandlungen hatte die Union gefordert, den Landesdatenschutzbeauftragten die Aufsicht über die Wirtschaft zu entziehen und diese beim BfDI zu zentralisieren.

Dem Vernehmen nach war es die damalige SPD-Chefin Saskia Esken, die das verhindert hatte. Inzwischen gehen die Sozialdemokraten diesen Weg offenbar mit, obwohl sie damit auf Konfrontationskurs zum Bundesrat gehen. Denn nicht nur zivilgesellschaftliche Organisationen und die Landesdatenschutzbeauftragten warnen vor einer Zentralisierung, weil diese sowohl die Kontrolle als auch die Beratung vor Ort schwächen könnte. Auch der Bundesrat hat kürzlich eine Initiative beschlossen, der zufolge die föderale Aufsichtsstruktur beibehalten, aber effizienter und einheitlicher werden soll.

Die Datenschutzbehörden seien in der Fläche heute schon nicht präsent genug, sagt Frank Spaeing von der DVD, der selbst als externer Datenschutzbeauftragter arbeitet. Eine Zentralisierung würde dazu führen, dass die Aufsicht gar nicht mehr vor Ort wahrnehmbar wäre.

Kritik kommt auch von Svea Windwehr von D64: Die Bündelung von Kompetenzen beim BfDI müsse kritisch gesehen werden. „Föderale Aufsichtsstrukturen schützen gegen Corporate Capture und antidemokratische Akteure.“ Spezialkompetenzen wie die zu Normierungsverfahren könnten hingegen an den BfDI abgegeben werden, um die Arbeit der deutschen Datenschutzaufsicht zu vereinfachen. Das müsse jedoch mit entsprechenden Ressourcen bei der Behörde einhergehen.

Wie eine echte Reform des Datenschutzes aussehen könnte

Dass auch die Datenschutzbehörden selbst Reformbedarf bei der Aufsicht sehen, machen Meike Kamp und Tobias Keber deutlich. Sie verweisen auf die Stuttgarter Impulse, in denen sie und ihre Länderkolleg:innen Vorschläge für eine effizientere Aufsicht skizziert haben. Zentrales Element: Die bislang nur informell agierende Datenschutzkonferenz, in der alle Behörden sich absprechen, solle institutionalisiert, mit einer Geschäftsstelle und bindenden Mehrheitsbeschlüssen versehen werden.

Zudem wollen die Behörden ein „Einer für alle“-Prinzip einzuführen: Wenn eine Behörde etwas geprüft hat, soll es eine andere bei vergleichbaren Themen nicht mehr tun. Dies geht weiter, als es das Reformpaket der Koalition vorschlägt. Zwar sieht dieses eine gesetzliche Verankerung der Datenschutzkonferenz vor, allerdings nur mit dem Ziel, dass dort „gemeinsame Standards“ erarbeitet werden.

Dass eine echte Reform des Datenschutzes möglich wäre, die sowohl für Vereinfachung sorgt als auch mehr Durchschlagskraft bringt, hatte kürzlich im Interview mit netzpolitik.org auch Datenschutz-Aktivist Max Schrems betont. Er schlägt vor, den risikobasierten Ansatz der DSGVO zu stärken und kleinere Unternehmen etwa bei Dokumentationspflichten zu entlasten. Gleichzeitig müsse die Durchsetzung des Datenschutzes gegenüber Konzernen und Datenhändlern gestärkt werden.

Die Frage sei allerdings, ob das politisch gewollt ist, so Tom Jenissen von der Digitalen Gesellschaft. Er erinnert daran, dass die Bundesregierung sich in aktuellen Verhandlungen des Rates der EU-Mitgliedstaaten über den Datenomnibus für weitreichende Rückschritte einsetzt. „Es bleibt zu hoffen, dass Europaparlament und Rat den populistischen Forderungen der deutschen Regierung nicht nachgeben.“


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15.07.2026 12:28

Als junger Mensch mal pleite gewesen, aber heute finanziell alles okay? Der Schufa ist das offenbar egal, sie berechnet Scores aus historischen Daten – Kunden können die offiziell für Tests nutzen. NDR und SZ haben einen weiteren Datenskandal der Schufa aufgedeckt.

Holzschrank mit mehreren kleinen Schubladen, jede mit einem Griff und einem beschrifteten Etikett
Die Schufa speichert auch historische Daten über Millionen Menschen - Fachleute zweifeln an der Rechtmäßigkeit. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Jan Antonin Kolar

Die Schufa, die größte Wirtschaftsauskunftei des Landes, besitzt neben ihren aktuellen Daten eine Schattendatenbank mit historischen und veralteten Daten über Millionen von Menschen. Das hat eine gemeinsame Recherche von NDR und Süddeutscher Zeitung herausgefunden. Die Schufa bewertet die Kreditwürdigkeit von Menschen, zu ihren Kunden gehören unter anderem Banken, Energieversorger oder Telekommunikationsunternehmen.

Laut der Recherche handelt es sich bei den Daten um „alte Kredite und Kreditkarten, Pfändungen und Privatinsolvenzen, Schulden, die die Betroffenen oft schon vor Jahren beglichen haben“. Es seien Daten, die die Schufa schon längst gelöscht haben müsste, so der Bericht weiter. Die sensiblen Daten könnten großen Schaden anrichten.

Wenn Menschen bei der Schufa anfragen, welche Daten diese über sie gespeichert hat, gibt die Auskunftei diese historischen Informationen nicht an. In der Süddeutschen heißt es: „Auf der offiziellen Datenkopie, die Verbraucher bei der Schufa anfordern können, tauchen diese Informationen nicht auf.“ Laut der Datenschutzgrundverordnung müssen in der Regel alle, die Daten über Menschen bereithalten, diese bei Auskunftsersuchen auch offenlegen.

Die Schufa schreibt mittlerweile auf ihrer Website selbst: „Wir weisen historische Daten auf der Datenkopie nach Art. 15 DSGVO nicht gesondert aus.“ Das erfülle nach Rechtsauffassung der Schufa den Auskunftsanspruch. „Verbraucherinnen und Verbraucher wollen vor allem wissen, wie es aktuell um ihre Bonität steht und welche Daten Einfluss auf Ihren Score haben“, so die Auskunftei.

„Keine Rechtsgrundlage“

Laut der Süddeutschen Zeitung nutzt die Schufa die alten Daten, um ihren Kunden zu zeigen, wie gut der neue Schufa-Score funktioniert. Die Daten werden also zu Werbe- und Demonstrationszwecken genutzt. Dies widerspricht nach gängiger Ansicht von Datenschützer:innen dem Grundsatz der Datensparsamkeit, der in der DSGVO festgelegt ist. Mehrere Daten- und Verbraucherschützer:innen, mit denen NDR und Süddeutsche gesprochen haben, wie Ruth Janal, Expertin für Datenschutz und Professorin an der Universität in Bayreuth, sehen für die Praxis „keine Rechtsgrundlage“. Janal verweist in diesem Zusammenhang auch auf die Zweckbindung von Datenspeicherungen, die gesetzlich vorgeschrieben ist.

Gegenüber dem NDR sagt Janal: „Eine dauerhafte Speicherung solcher historischen Daten auf Vorrat für unbestimmte zukünftige Zwecke ist nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nicht zulässig.“ Zwar könne es zulässig sein, dass alte Daten gespeichert werden, um die Zuverlässigkeit des Scores zu prüfen. „Aber das ließe sich auch mit einem deutlich kleineren Datensatz ermöglichen“, so Janal auf tagesschau.de.

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Datenschutzbeauftragter eingeschaltet

Die Schufa hingegen sieht sich im Recht. Gegenüber SZ und NDR sagt sie, dass sie nicht mit einer „historischen Datenbank“ arbeite, sondern „historische Daten zu Datenschutzkontroll‑, Test‑, Entwicklungs- und Rechtsverteidigungszwecken“ speichere. Die Daten seien „archivierte Datensätze“ und die Schufa sei dazu verpflichtet, diese aufzubewahren.

Der Skandal geht noch über die Schattendatenbank hinaus. Laut der Recherche können Kunden der Schufa auch historische Schufa-Scores, also die Kreditwürdigkeit von Menschen zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit, abrufen. Laut der Recherche tun einige Kunden dies auch. Die Bayreuther Professorin Ruth Janal sagt zu dieser Praxis gegenüber der SZ, dass diese Daten „die Vertragspartnerinnen der Schufa schlicht überhaupt nichts angehen“. Die Schufa hingegen hält auch diese Praxis für legal.

Laut der Recherche ist der Hessische Datenschutzbeauftragte seit mehr als einem Jahr mit der Prüfung der Datentests und der Frage nach Auskunft über die alten Daten befasst. Die Prüfung dauert an.

Hinweis 14:40 Uhr: 
Im Teaser konkretisiert, dass aus den historischen Alt-Daten Schufa-Scores errechnet werden, welche die Kunden der Schufa nutzen können.


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14.07.2026 12:00

Die Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenserkennung, die in Berlin geplant ist, wird von Adesso SE errichtet. Damit baut erstmals in Deutschland ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur in den öffentlichen Raum. Adesso SE ist für ein massives Datenleck bekannt.

Ein Bild vom U-Bahneingang Kottbusser Tor in Berlin
Zunächst soll der Kotti im Fokus stehen, dann die Technologie auch anderswo in Berlin eingesetzt werden. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Ralf Knüfer, Bearbeitung netzpolitik.org

Der Anbieter, der Berlin mit KI-gestützter Videoüberwachung aufrüsten wird, heißt Adesso SE. Das gab die Polizei Berlin gegenüber netzpolitik.org bekannt. Adesso SE ist eine international agierende IT-Holding mit Hauptsitz in Dortmund. In den deutschen Städten, in denen die Polizei bereits Verhaltensscanner betreibt, in Mannheim und Hamburg, hat sie das Fraunhofer IOSB entwickelt. Das ist ein Teil der Fraunhofer-Gesellschaft, eines gemeinnützigen Vereins.

Mit Adesso SE baut nun erstmals ein privatwirtschaftliches Unternehmen eine derartige Infrastruktur für den Produktivbetrieb in den öffentlichen Raum. Laut des Ende 2025 verabschiedeten Berliner Polizeigesetzes darf auch kommerzielle Überwachungstechnologie mit den personenbezogenen Daten von Berliner*innen trainiert werden.

Schon am 1. Juni berichtete Oliver Türpe von der Berliner Polizei im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses, dass der Zuschlag für die Errichtung von Videoüberwachung mit automatisierter Verhaltenskontrolle an sogenannten kriminalitätsbelasteten Orten in Berlin an die Adesso SE ging. Laut Ausschreibung stehen dafür vier Millionen Euro zur Verfügung. Gegenüber netzpolitik.org wollte die Polizei den Hersteller zunächst nicht nennen, bestätigte auf Nachfrage den Zuschlag für Adesso SE nun aber doch.

Adesso fungiert als Generalunternehmer

Adesso SE darf zur Erfüllung des Auftrages auch Hard- und Software anderer Hersteller einkaufen, so lange diese in Europa ansässig sind. Das Unternehmen hat dieses Jahr seinen Firmenhauptsitz in Dortmund mit einer KI-gestützten Überwachungslösung ausgerüstet. Dabei arbeitet Adesso SE mit dem Video-KI-Unternehmen Staige zusammen, an dem Adesso SE Anteile hält.

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Die Videoüberwachung am Firmensitz beschreibt das Unternehmen so: „Die integrierte KI analysiert die Videodaten in Echtzeit, erkennt Bewegungsmuster automatisch und erstellt fortlaufend ein vollständiges Lagebild […] Erkennt die KI im Livestream Auffälligkeiten entlang der vorab definierten Regeln, informiert sie das Sicherheitspersonal.“ Das klingt ziemlich genau wie das, was Berlin will.

Das ausführende Video-KI-Unternehmen Staige hat sich unter anderem auf Sicherheitslösungen für Nahverkehr und öffentlichen Raum spezialisiert. Über 1.400 dieser Systeme habe man bereits installiert. Die Software detektiert beispielsweise Schläge, Tritte und andere Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten – so wie es in Berlin gefordert ist. Sie kann aber angeblich auch Menschenströme tracken und Personen über mehrere Kameras hinweg verfolgen.

Adesso SE, die Holding hinter Staige, ist für einen beeindruckenden Sicherheitsvorfall bekannt. Von Mitte 2022 bis Anfang 2023 waren Angreifer*innen im IT-System des Unternehmens unterwegs. Sie installierten manipulierte Komponenten und hatten so weitreichenden Zugriff.


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13.07.2026 16:48

Damit hat Schwarz-Rot offenbar nicht gerechnet: Heftige Kritik am Angriff auf die staatliche Transparenz kommt nicht nur von der Opposition, sondern aus der Koalition selbst. Dazu erreicht eine Petition gegen das Vorhaben bemerkenswerten Zulauf.

Person sitzt an einem Tisch und blättert in einem Ordner mit Dokumenten
Sollte die Bundesregierung die Pläne umsetzen, wird es für Bürger:innen und Presse noch schwieriger an staatliche Dokumente zu kommen. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Anastassia Anufrieva

Der Widerstand gegen die kürzlich im Koalitionsausschuss von Schwarz-Rot verabredete De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit wächst weiter. Nicht nur haben sich mehr als 120 Organisationen aus der Zivilgesellschaft gegen die Pläne gestellt und zahlreiche Medien für das wichtige Gesetz Partei ergriffen, auch eine Petition von FragDenStaat hat ungewöhnlich viel Zulauf erreicht: Sie hat innerhalb einer guten Woche gerade die Marke von 500.000 Unterzeichner:innen geknackt.

Schon in der letzten Woche war ein Positionspapier aus der SPD-Bundestagsfraktion bekannt geworden, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat. In diesem Papier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“

Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

„Völlig überfahren“

Der Tagesspiegel hatte zudem erfahren, dass die SPD-Politiker:innen von dem Vorstoß des Koalitionsausschusses offenbar überrascht wurden. „Wir wurden völlig überfahren“, sagte einer gegenüber dem Medium.

Johannes Schätzl, der für die SPD-Fraktion im Innenausschuss sitzt, sagte dem Medium: „Die Beschlüsse des Koalitionsausschusses sehen vor, Kernelemente dieses Gesetzes so einzuschränken, dass es einer De-facto-Abschaffung des IFG gleichkäme“. Weiter erklärte der Abgeordnete: „Ich werde einer solchen Gesetzesänderung meine Zustimmung verweigern.“. Auch andere SPD-Abgeordnete haben laut dem Bericht angekündigt, dass die Pläne mit ihnen „nicht zu machen“ seien.

Der Tagesspiegel berichtet zudem von Vermutungen, die Bundesregierung sei vom Ausmaß des Widerstandes überrascht worden. Man munkle im Regierungsviertel, sie habe die Sprengkraft des Themas unterschätzt und wohl gehofft, dass die Sache zwischen all den anderen Großvorhaben untergehe.

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Behörden stellen sich gegen Bundesregierung

Kritik an den Plänen kommt auch von den für die Informationsfreiheit zuständigen Behörden. Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt. Letztere bezeichneten die Argumente für die Einschränkung der Transaprenz wie etwa Bürokratieabbau und Sicherheit als Vorwand.

Die BfDI Louisa Specht-Riemenschneider sieht in dem Vorhaben nicht nur „im Ergebnis die Abschaffung“ der Informationsfreiheit, sondern kritisiert auch, dass der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt würde. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will.

Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die BfDI sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Auch international Befürchtungen

Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“

Der Südwestrundfunk berichtet, dass Deutschland bei der Transparenz schon heute nur auf Platz 127 rangiere – oftmals sogar noch hinter autoritären Staaten. Die Pläne der Bundesregierung würden hier zu einem weiteren Absinken des Standards führen.


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13.07.2026 14:39

Am Freitag hat der Bundestag den Einsatz von KI-Kameras an Bahnhöfen beschlossen. Weitere automatisierte Überwachungstools sollen folgen. Doch die haben in einer Demokratie nichts verloren. Ein Kommentar.

Illustration eines zerfließenden Auges.
Video-KI, Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank: Die Möglichkeiten polizeilicher Einsichtnahme werden massiv entgrenzt. – Alle Rechte vorbehalten: Imago / fStopImages

Im vergangenen Jahr hat automatisierte Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Deutschland einen erstaunlichen Siegeszug hingelegt. Zuvor gab es sie nur in Mannheim. Vor fast genau einem Jahr wurde sie in Frankfurt am Main gestartet, vor zehn Monaten in Hamburg.

In Berlin wird der Einsatz gerade vorbereitet, ebenso in zwei Städten in Baden-Württemberg. Und am Freitag hat der Bundestag den Einsatz an deutschen Bahnhöfen beschlossen. Vier Tage zuvor hat das Innenministerium einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der dem Verfassungsschutz den Zugriff auf Überwachungsanlagen erlaubt.

Die Kontrolle von Menschen mittels automatisierter Videoüberwachung eskalierte innerhalb eines Jahres vom experimentellen Probelauf zur kommenden Realität. Das ging rasant.

Die Systeme in den verschiedenen Städten erkennen bislang entweder bestimmte Verhaltensmuster oder Gesichter auf Videostreams. In Baden-Württemberg und an den deutschen Bahnhöfen sollen die Technologien zusammen ausgerollt werden.

Die Bundesregierung will BKA und Bundespolizei zudem bald weitere, extrem invasive Maßnahmen der automatisierten Überwachung erlauben: Eine Internetsuchmaschine für Stimmen und Gesichter und eine Megadatenbank mit KI-gestützter Analyse, wie sie auch Palantir im Angebot hat. Entsprechende Befugnisse für BND und Verfassungsschutz finden sich ebenfalls im Entwurf des Geheimdienstgesetzes.

Der gläserne Mensch unter Generalverdacht

Zusammengedacht ergibt das ein System, das vollautomatisiert kontrolliert, was Menschen in der Öffentlichkeit tun, sie bei unerwünschtem Verhalten identifiziert und dann gleich auch noch recherchiert, wo sie sich bewegen und mit wem sie bekannt sind.

Jede einzelne der kommenden Technologien stellt alle Menschen unter Generalverdacht. Jedes Gesicht wird gescannt, jedes Verhalten wird bewertet, jeder Mensch, der mit der Polizei zu tun hat, landet in der Megadatenbank. Die totalitären Tendenzen sind der automatisierten Überwachung immanent. Sie gefährdet die Demokratie und läuft ihr ganz grundsätzlich zuwider.

Demokratie ist die Aushandlung der Bedürfnisse verantwortungsbewusster Individuen, von denen angenommen werden muss, dass sie sich angemessen verhalten. Abweichungen können geahndet werden, doch ohne die grundsätzliche Vor-Annahme der Wohlgesonnenheit seiner Bewohner*innen kippt ein System ins Totalitäre. Demokratie hat auch etwas mit Vertrauen zu tun. Wer meint, alle Menschen fürchten zu müssen, wird versuchen, sie zu kontrollieren. Da wo jeder verdächtig ist, beginnt der Überwachungsstaat.


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13.07.2026 12:14

Die EU-Kommissionspräsidentin will das australische Modell drastisch ausweiten und plant flächendeckende Alterskontrollen im Netz. Treffen kann es nicht nur soziale Medien, sondern auch App-Marktplätze, Videospiele, Chatbots. Grundlage sind neue Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums.

Jörg Fegert, Urusla, von der Leyen, Maria Melcior
Ursula von der Leyen (Mitte) mit den Co-Vorsitzenden des Expert*innen-Gremiums, Jörg Fegert (links) und Maria Melcior (rechts). – Alle Rechte vorbehalten: Screenshot: European Broadcasting Service; Bearbeitung: netzpolitik.org

In der EU sollen strenge Kontrollen Menschen im Netz nach Altersgruppen sortieren. Dafür hat sich Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) ausgesprochen, als sie am heutigen Montag die Empfehlungen eines Expert*innen-Gremiums zum Schutz junger Menschen im Netz entgegengenommen hat.

Ins Rollen gekommen ist die internationale Debatte, nachdem die australische Regierung ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige eingeführt hat, verbunden mit strengen Alterskontrollen. Erste Studien zeigen jedoch, dass ein Großteil der australischen Jugendlichen soziale Medien weiter nutzt. Ein breiter Chor aus Fachleuten hält solche Verbote für schädlich, selbst wenn sie funktionieren würden. Dennoch wollen zahlreiche EU-Staaten das australische Modell nachahmen – und die EU-Kommissionspräsidentin will es drastisch ausweiten.

Auf der Pressekonferenz spricht von der Leyen von „Social Media Plus“ und bekräftigt damit die frisch vorgelegten Empfehlungen des Gremiums aus internationalen Fachleuten. Mit dem euphemistischen Begriff „Social Media Plus“ will das Gremium „in der Breite Dienste definieren, die Minderjährigen zugänglich sein könnten und altersunangemessene und/oder risikobehaftete Merkmale aufweisen“. Als Beispiele nennt der Bericht auch App-Marktplätze, Videospiele, Videoplattformen, KI-Systeme und „Companions“; das sind Chatbots, die den Eindruck einer Vertrauensperson erwecken.

Mit Social Media hat das allerdings wenig zu tun. Vielmehr ist „Social Media Plus“ ein dehnbarer Begriff für allerlei Dienste im Netz, die die EU künftig mit strengen Altersschranken belegen könnte.

Ein nach Altersgruppen abgestuftes Internet

Für „Social Media Plus“ soll den Expert*innen zufolge eine EU-weite Altersgrenze von 13 Jahren gelten. Geplant ist ein Modell mit mehreren Stufen. Die Kleinsten bis 3 Jahre sollen gar keine Bildschirmzeit haben. 3- bis 13-Jährige sollen nur unter Aufsicht Internet-fähige Geräte nutzen dürfen. Für 13- bis 17-Jährige sollen Dienste nur dann zugänglich sein, wenn sie dem Alter angemessen sind, etwa durch Jugendschutz-Features. Die elterliche Kontrolle soll dabei zunehmend schwinden, während junge Menschen selbstständiger werden.

Die Durchsetzung der feinen Altersstufen soll den Expert*innen zufolge nicht nur bei Eltern oder Aufsichtspersonen liegen. Stattdessen sollen technische Kontrollsysteme sicherstellen, dass Menschen digitale Räume nur gemäß ihrer Altersgruppe betreten. Die Expert*innen empfehlen „effektive Systeme zur Alterskontrolle“. In dem Kontext hat sich von der Leyen einmal mehr für die Alterskontroll-App der EU ausgesprochen, die sogenannte „Mini-Wallet“.

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Zusätzlich könnten EU-Mitgliedstaaten nationale Einschränkungen einführen, heißt es im Papier der Expert*innen. Insgesamt haben die Fachleute 156 Seiten Bericht und 26 Seiten Zusammenfassung vorgelegt. Wir werden dazu noch eine ausführliche Analyse veröffentlichen.

Das EU-Gremium hatte sich am 5. März 2026 erstmals getroffen. Lange bevor die Expert*innen ihre Ergebnisse vorlegen konnten, hatte sich von der Leyen bereits öffentlich für das ein Social-Media-Verbot und Alterskontrollen stark gemacht und damit Einfluss auf das Gremium genommen.

Andere Fachleute empfehlen das Gegenteil

Parallel haben sich in Deutschland bereits zwei weitere Gremien mit demselben Thema befasst: Der Deutsche Ethikrat hat ein Social-Media-Verbot klar abgelehnt und enge Grenzen für Alterskontrollen gezogen. Ein weiteres Expert*innen-Gremium  ist bei Social-Media-Verbot und Alterskontrollen zu gemischten Ergebnissen gekommen.

Mehr als 400 Forschende aus 29 Ländern haben bereits im März eindringlich vor Alterskontrollen gewarnt und einen Stopp entsprechender Gesetzesvorhaben gefordert. Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“, schreiben sie in einem offenen Brief. Auf dem Spiel stünden „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und „Autonomie“ aller Menschen.

Der Pudding wird uns auf die Füße fallen

Auf der Pressekonferenz sagte von der Leyen mit Blick auf ihr eigenes Expert*innen-Gremium, aus dem Englischen übersetzt: „Das sind genau die Belege, auf die wir gewartet haben.“ Sie sprach von Daten, Fakten und Konsens. Das ist jedoch grob irreführend, denn andere Fachleute fordern das glatte Gegenteil: kein Social-Media-Verbot und keine Alterskontrollen.

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Die Bundesregierung hatte im April mitgeteilt, noch keine gemeinsame Position zum Social-Media-Verbot zu haben. Mitte Mai hatte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) nach anfänglichen Sympathien für das Konzept ausdrücklich „Nein“ zu einem Social-Media-Verbot gesagt. Wenig später hatte sich Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) kritisch geäußert und damit die Position seines Parteichefs Markus Söder gestützt.

Deutscher Ethikrat warnte vor Zensur und Missbrauch

Je nach Ausgestaltung droht mit Alterskontrollen ein umfassender Kontroll-Apparat oder gar ein Apparat zur Massenüberwachung. Wer zentrale Dienste des Internets nutzen will, könnte sich künftig mit amtlichen Dokumenten oder Scans des Gesichts ausweisen müssen. Die EU arbeitet an mehreren angeblich datensparsamen Lösungen: die kleine digitale Brieftasche („Mini-Wallet“) und die normale digitale Brieftasche („EUDI-Wallet“).

Die Mini-Wallet haben der Deutsche Ethikrat und das deutsche Expert*innen-Gremium bereits klar abgelehnt. Bei der EUDI-Wallet droht die EU-Kommission derzeit, die gesetzlich verankerten Pläne zum Schutz der Privatsphäre zu sabotieren.

Mit Blick auf Alterskontrollen warnte der Deutsche Ethikrat:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.

Genau dieses Instrument will Ursula von der Leyen offenbar EU-weit einführen. Zunächst werde sie sich die Empfehlungen genau durchlesen, sagte sie auf der Pressekonferenz. „Nach dem Sommer“ könne die EU-Kommission einen Gesetzentwurf vorlegen. Wie unter anderem Euractiv berichtete, eignet sich als Datum die für September geplante jährliche „Rede zur Lage der Union“.


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12.07.2026 09:00

Die letzten Wochen waren voller dreiköpfiger Affen, mit denen die tollpatschig bis fintenreich agierende Bundesregierung von ihren Gesetzesvorhaben ablenken will. Was will sie aber damit eigentlich erreichen?

Eine Nebelkerze auf einer Straße stößt orangenen Rauch aus
Nebelkerze (Symbolbild). – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Sara Kurfeß

Look behind you, a three headed monkey!

Um die politischen Entwicklungen der letzten Tage besser verstehen zu können, hilft es vielleicht, an Guybrush Threepwood zu denken. Guybrush Threepwood ist die Hauptfigur der Computerspielreihe Monkey Island und ein sehr tollpatschiger Kerl, der eigentlich ein mächtiger Pirat sein will. Zu den Finten, um seine Gegner abzulenken und zu übertölpeln, gehört auch der Ausspruch mit einem dreiköpfigen Affen. Schau! Da, hinter dir! Ein dreiköpfiger Affe. Und schon ist der Gegner abgelenkt und Guybrush kann so auch Gegner überwinden, an denen er normalerweise nicht vorbeigekommen wäre.

Die letzten Wochen waren leider voller dreiköpfiger Affen, die uns informationspolitisch immer wieder abgelenkt haben. Geht man dem Ziel dieser Finten aber genauer auf den Grund, so zeigt sich doch eine oftmals bösartige Doppelmoral und leider ein ebenso äußerst fragliches Verhalten, das einer Demokratie nicht würdig ist. Aber diese Degitalisierung wird ein Fechtkampf über mehrere Runden, also: en garde.

Kapitel 1: Die Krankschreibung

Am 1. Juli hat sich der Koalitionsausschuss auf ein Eckpunktepapier für unterschiedliche Reformen geeinigt. „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ wird das betitelt. Inhaltlich ist vieles unscharf, aber bereits ein Punkt fiel durch seine Absonderlichkeit auf und muss eher als Finte gesehen werden, denn als sinnhafte Politik: die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

„Die Zahl der Krankentage in Deutschland ist zu hoch“, sagte dazu Kanzler Merz. Das klingt noch geradezu diplomatisch. Denn der eigentliche Kern dieser Regelung scheint eher ein tiefes Misstrauen von einigen wenigen Arbeitgebern zu sein. Oder wie ein Sprecher der „Unternehmer Baden-Württemberg“ dazu zitiert wird: „Wir können uns keinerlei Missbrauch mehr leisten und diesen auch nicht länger dulden.“

Allerdings stehen Unternehmer*innen-Verbände wie diese mit ihrer Sichtweise auf die Reformvorhaben als „wichtiges gesellschaftspolitisches Signal“ eher isoliert da. Hausärzte warnen vor einer Flutung von Praxen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) warnt sogar vor mehr Fehltagen. Die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung, um damit den Krankenstand senken zu wollen, geht im Kern am Problem vorbei. Der aktuelle Krankenstand und die Meldung und Erfassung sind eigentlich eine bemerkenswerte Geschichte von teilerfolgreichen Digitalisierungsmaßnahmen in Kombination mit Folgen der Corona-Pandemie.

Auf der Suche nach den tieferen Gründen für den hohen Krankenstand kommen aus unterschiedlichen Quellen dann ganz andere Gründe hervor als nur ein vermeintlich sprunghafter Anstieg massenhaften „Blaumachens“. Das Zentralinstitut für Kassenärztliche Versorgung kommt 2025 zu dem Ergebnis, dass sowohl die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) als auch hohe Infektionswellen nach der Corona-Pandemie maßgeblich für höhere Krankenstände sind. Ähnlich sieht das auch der Spitzenverband der Betriebskrankenkassen.

Damit gibt es beim Krankenstand in Deutschland also tatsächlich eine wirksame Digitalisierungsmaßnahme mit der eAU, nur ist das Ergebnis politisch anscheinend nicht so genehm. Krankenstände werden statistisch besser erfasst, sind damit aber erst einmal höher als in einer Zettelwelt. Die Transparenz über den eigentlichen Krankenstand hat also zugenommen, das scheint jedoch nicht zu gefallen. Ein generell höheres Krankheitsniveau ist aber auch eine Folge der Corona-Pandemie, deren Folgen ja auch politisch hätten einzudämmen versucht werden können.

Die Befürchtung eines Anstiegs eines massenhaften „Blaumachens“ durch die telefonische Krankschreibung ist in Relation auch nicht anhand der realen Zahlen von Arbeitsunfähigkeit belegbar, weil die telefonische Krankschreibung bei gerade einmal 0,8 bis 1,2 Prozent aller Krankschreibungen liegt (Zahlen bis 2024). Das kann also nicht den ach so hohen Krankenstand begründen.

Einen möglichen Effekt auf vermeintliches „Blaumachen“ könnte man vielleicht in stärker aufkommenden Videosprechstunden sehen, allerdings liegt deren Anteil auch bei unter einem Prozent. Online-Krankschreibungen über Tele-Gesundheitsanbieter wie Teleclinic könnten ebenso als mögliche Quelle massenhaften Blaumachens gesehen werden, weil es hier doch relativ einfach sein kann, an eine Krankschreibung zu kommen. Nur sind Anbieter wie Teleclinic zugleich auch auf das Gesundheitswesen angepasste Abrechnungsoptimierer: Jede Videosession eine neue Ärzt*in, um möglichst alle Abrechnungsziffern immer voll mitnehmen zu können. Das Ganze dann digital skaliert, um mit möglichst wenigen Kosten viel Ertrag aus dem Gesundheitswesen ziehen zu können. Grundlage für so ein wirtschaftsoptimiertes Gesundheitsunternehmen wie Teleclinic schuf aber ausgerechnet das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege aus dem Jahr 2021. Minister damals war ein gewisser Jens Spahn (CDU), das sollte der Transparenz halber dann doch gesagt werden.

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Diese Finte mit dem „Hier, ein Blaumacher, der dem Sozialsystem auf der Tasche liegt“ geht also eher nach hinten los. Die Koalition scheint das inzwischen auch verstanden zu haben, wird doch jetzt vom Pragmatismus bei Krankschreibungen gesprochen, wie auch immer der juristisch und praktisch genau funktionieren soll.

Aber vielleicht ist der Wirbel um die telefonische Krankschreibung ja auch eher Ablenkung von weiteren Vorhaben.

Kapitel 2: Geheimnisdienst

Allein die letzten Tage waren von unzähligen unschönen politischen Finten geprägt, auf unterschiedlichen Ebenen. Eine Chatkontrolle, die über einen Verfahrens­trick auf EU-Ebene doch wieder möglich gemacht wurde. Ein Bundespolizeigesetz, das im letzten Änderungsantrag noch schnell die Möglichkeit biometrischer Echtzeitüberwachung schuf. Schau! Hinter dir! Hier schnell ein Änderungsantrag und eine neue Abstimmung! Als netzpolitisch engagierte Person kannst du gar nicht so schnell gucken. Mit Transparenz und nachvollziehbarer Politik hat das nichts mehr zu tun. Ein solches Verhalten muss geradezu als Versuch gewertet werden, sich bewusst demokratischer Kontrolle zu entziehen.

Mehr Möglichkeiten bei gleichzeitig weniger Kontrolle wollen auch der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz, die zu „echten“ Geheimdiensten werden sollen, wie Anna, Daniel und Markus zum Entwurf der Reform des Nachrichtendienstrechts feststellen.

Fintenreich ist im Gesetzentwurf die Formulierung etwa im Kontext von Schwachstellen von IT-Sicherheitssystemen. Unter anderem geht es darum, „Schwachstellen in Wert bringen zu können“. „Vor allem im Bereich der 0‑Day-Schwachstellen schafft die Übermittlung einen erheblichen Mehrwert.“ Alles, was an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gemeldet wird, soll unverzüglich mit den Nachrichtendiensten geteilt werden. Das BSI würde damit zu einem Hoflieferanten für Schwachstellen, wie Dennis-Kenji Kipker bei heise schreibt.

Aus Sicht der Sicherheitsforschung oder betroffener Organisationen und Unternehmen ergibt sich hier ein mehrfaches Dilemma in der aktuellen Situation: Das verantwortungsvolle Melden von Sicherheitslücken würde dazu führen, dass der deutsche Geheimdienst Schwachstellen „in Wert bringen möchte“ oder, deutlich formuliert, vielmehr offensiv ausnutzen wird. Das kann nicht im Sinne der Sicherheit an sich sein, denn Sicherheitslücken schauen nicht auf die Nation derer, die sie ausnutzen, sie sind einfach ein Risiko für alle.

Das BSI würde also von der Community der IT-Sicherheit mit Misstrauen beäugt werden, weil es zur Zusammenarbeit mit Geheimdiensten gesetzlich verpflichtet wäre. Für eine Behörde, deren Sinn und Zweck es ist, IT-Sicherheit und damit Vertrauen in digitale Systeme zu schaffen, wäre das eine Hypothek, die letztlich zu weniger IT-Sicherheit führen wird – für uns alle.

Das bewusste Offenhalten von Sicherheitslücken führte bei großen staatlichen Akteuren in der Historie ohnehin nicht selten zu erheblichen Problemen, weil selbst diese Akteure schon nicht unbedingt alles geheimhalten konnten, was diese in ihrem offensiven Cyber-Arsenal haben. Große Cyberattacken wie WannaCry und NotPetya, beide erfolgten 2017, hatten ihren Ursprung in Schwachstellen, die über die Shadow Brokers wohl aus den Arsenalen amerikanischer staatlicher Cyber-Akteure kamen.

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Die Finte mit dem Verweis auf Bedrohungen von außen, die unbedingt mit allen Mitteln abgewehrt werden müssen, geht also wieder nach hinten los und streut nur Misstrauen und Unsicherheit, die uns alle negativ betreffen würde.

Kapitel 3: Die Informationsfreiheit

In die vor Misstrauen und zweifelhaftem Demokratieverständnis strotzenden Gesetzesvorhaben reiht sich zuletzt eine Maßnahme, die geradezu unbeschränktes Vertrauen in das Handeln staatlicher Organisationen suggeriert. Im Eckpunktepapier wird im Bereich des Bürokratierückbaus das Informationsfreiheitsgesetz erwähnt. Es soll „weiterentwickelt werden“. Die fintenreiche Formulierung der Weiterentwicklung ist eigentlich de facto eine Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG).

Der Widerstand gegen diese Pläne ist infolgedessen entsprechend groß, von ganz unterschiedlichen Seiten. Journalist*innen und deren Organisationen wie etwa das Europäische Zentrum für Presse- und Medienfreiheit sind tief besorgt über die Auswirkungen auf die Pressefreiheit und sehen die Gefahr, dass Korruption, die Veruntreuung öffentlicher Gelder und andere Missstände unentdeckt bleiben. Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne folgerichtig für undemokratisch. Es gibt einen offenen Brief von einem breiten Bündnis von mehr als 100 Organisationen.

Nichts im geplanten Gesetzesvorhaben, was bisher als Grund für eine Anpassung des IFGs vorgebracht wurde, ist belastbar. Anfragen, die die öffentliche Sicherheit gefährden würden, können heute schon abgelehnt werden. Schwärzungen der Namen von Beschäftigten in der Verwaltung sind ebenso möglich und bei vielen Behörden gang und gäbe. Keines der Schutzargumente ist glaubhaft bei kritischer Prüfung.

Es ist, um auf die ehemalige Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zu verweisen, nichts anderes als ein Vorwand, eine Finte. Ein dreiköpfiger Affe, da schau! Hinter dir! Informationsfreiheit ist „eben der Aufwand, der in einer Demokratie anfällt“, wie Leutheusser-Schnarrenberger das treffend zusammenfasst.

Am Ende dieser Kolumne bleibt nach den letzten Tagen eine Frage übrig: Guybrush Threepwood will mit seinen Finten auf den dreiköpfigen Affen ja irgendwie ein Pirat sein. Bei vielen aktuellen Gesetzesvorhaben stellt sich die Frage, was die tollpatschig bis fintenreich agierende Regierung eigentlich sein will? Steigbügelhalter für autoritäre Zustände? Quelle von Misstrauen, das die soziale Schieflage noch weiter verstärken könnte? Bereiter einer Wirtschaftsherrschaft, einer Korporatokratie?

In einem solchen politischen System wird das Digitale dann weniger zu einem Hilfsmittel für Transparenz, Demokratie und Teilhabe, sondern zu einem Herrschaftsinstrument. Es ist der Regierung dringend anzuraten, sich der Folgen und der Wahrnehmung ihres Handelns gewahr zu werden. Denn aktuell fühlen sich Teile der Bevölkerung wahrscheinlich wie Guybrush Threepwood nach einer ziemlich sinnfreien Übung im Schwertkampf:

I can’t help but feel I’ve been ripped off.
I’m sure you’re feeling something similar.

Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Vorsitzende des Innovationsverbunds Öffentliche Gesundheit e.V., der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gegen die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes gehört.


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11.07.2026 08:15

Die 28. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 19 neue Texte mit insgesamt 139.659 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

geht es Euch auch so, dass ihr gar nicht mehr wisst, wo ihr anfangen sollt, euch aufzuregen? Bei der Krankschreibung ab dem ersten Tag, der Abschaffung der Informationsfreiheit oder doch der Attacke auf psychotherapeutische Sitzungen? Oder ärgert ihr euch noch mehr über die Kürzung des Elterngeldes um zwei Monate? Oder den Angriff auf den Berliner Volksentscheid und die Möglichkeit, Wohnraum zu vergesellschaften? Oder darüber, dass die Steuerentlastung bei kleinen Einkommen nicht wirklich ankommt – und wieder mal die Überreichen nicht wirklich angetastet werden?

Oder sollte man sich besser über die Hoppla-Hopp-Einführung von Verhaltensscannern im Bundespolizeigesetz empören? Oder über die Ausdehnung sachgrundlos befristeter Arbeitsverhältnisse? Oder die steuerliche Besserstellung bei Abfindungen von Hochverdienern? Oder wollt ihr protestieren gegen die weitere Kürzung von Sozialleistungen, die mehr Leute in die Obdachlosigkeit bringen wird? Oder doch gegen die geplante Aufweichung des Datenschutzes?

Die Merz-Regierung kündigt gerade während der Fußball-WM und kurz vor der parlamentarischen Sommerpause eine Gesetzesänderung nach der anderen an – und der Bundestag verabschiedet noch auf die Schnelle geänderte Gesetze wie jetzt gerade das Bundespolizeigesetz. Wir kommen gar nicht mehr hinterher. Und das soll so sein.

Dass die Bundesregierung diese ganzen Änderungen im Paket bringt, kommt nicht von ungefähr. Die Strategie heißt „Flood the Zone“. Während der rechtsradikale Steve Bannon den politischen Raum mit „Scheiße“ fluten will, setzt die Bundesregierung auf eine Fülle von Härten gegen die Bevölkerungsmehrheit – während sie die ungerechten Eigentumsverhältnisse, die genau diese Mehrheit von 81 Prozent anprangert, mal wieder nicht antastet. Hier läge der große Hebel, mit dem die grassierende Unzufriedenheit, die den Erfolg der extremen Rechten so befeuert, eigentlich angegangen werden könnte. Aber was weiß ich schon von Sozialpolitik als kleiner Digitaljournalist.

Das Ziel von „Flood the Zone“ ist Überforderung, es kommt so viel, dass wir gar nicht mehr wissen, wo wir anfangen sollen. Und am Ende formiert sich kein Widerstand, sondern Resignation. Das ist das Kalkül hinter solcher Politik.

Wir können als Medium in so einer Situation nur das tun, was wir am Besten können: netzpolitische Themen aufbereiten, immer wieder erklären, Fakten heranschaffen. Wir können die Stimmen der Zivilgesellschaft verstärken, damit valide Kritik in der großmedial-politikfreien Sportberichterstattung im Stile von „Die Regierung hat einen Kompromiss gefunden und packt jetzt endlich was an“ nicht untergeht. Wir werden den Finger in die Wunde legen und Vorhaben analysieren, damit die demokratische Zivilgesellschaft mit guten Argumenten in die „Zone“ gehen kann.

Von Sommerpause und Saure-Gurken-Zeit kann keine Rede sein. Selbst wenn der nächste Timmy mittlerweile in der Ostsee unterwegs ist.

Wir sehen uns – vielleicht dann doch auf der Straße.

Herzliche Grüße

Markus Reuter


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Geheimdienstreform: Zeitenwende für Spione

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor. Von Anna Biselli, Daniel Leisegang, Markus Reuter –
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10.07.2026 16:32

Bundesnachrichtendienst und Verfassungsschutz sollen „echte“ Geheimdienste werden, sagt Innenminister Dobrindt. Jetzt zeigt der Entwurf für die Komplettreform, was das heißt: Zurückhacken, Abschnorcheln, Kameras anzapfen – und das mit weniger öffentlicher Kontrolle als zuvor.

dreigeteiltes Bild: Innenminister Dobrindt, Schild des Verfassungsschutzes und BND-Gebäude.
Innenminister Dobrindt will BND und BfV aufrüsten. – BfV - Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix, BND - CC BY 2.0: Alper Çuğun, Dobrindt - CC BY 4.0: European Union

Fast 700 Seiten lang ist der Gesetzentwurf aus dem Innenministerium, der Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst in nie dagewesenem Ausmaß aufrüsten soll. Die Dienste sollen etwa Zurückhacken dürfen und bekommen ein Arsenal neuer Befugnisse zu KI und Biometrie.

Schon vor mehr als einem halben Jahr gab es Berichte zu Arbeiten an dem Gesetz. An einigen Stellen soll es gehakt haben, die Abstimmungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz hätten sich verzögert. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe unbedingt beide Gesetze gemeinsam durch die Tür bringen wollen.

Nun ist der Referentenentwurf aus dem Innenministerium öffentlich. Es geht nicht nur um Ergänzungen, sondern um eine komplett neue Grundlage für die Arbeit der Dienste. Außerdem sollen mehr als zehn weitere Gesetze geändert werden. Der noch nicht in der Regierung abgestimmte Entwurf enthält zudem neue Regelungen für die Aufsicht der Geheimdienste. Unterm Strich soll die Kontrolle der Behörden schlanker werden – und öffentliche Transparenz noch weiter sinken. Die Übersicht.

Drei übergeordnete Ziele


Die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts, so der Entwurf, verfolge „drei übergeordnete Ziele“: Erstens sollen die Dienste in Anbetracht der „verschärften Bedrohungslage im In- und Ausland“ mehr Befugnisse erhalten. Zweitens solle der Entwurf der Vorrede zufolge die Kontrolle über die Geheimdienste stärken. Und drittens nehme er Anpassungen vor, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hatte.

Ein Urteil aus dem Jahr 2024 beanstandet etwa, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht. Außerdem erachten die Richter:innen eine hauptamtliche Aufsicht als erforderlich, weil die bisher für die Kontrolle zuständige G‑10-Kommission nicht ausreiche. Um die Mängel zu beheben, hat das Gericht der Bundesregierung eine Frist Ende 2026 gesetzt. Das heißt: Die Zeit für eine Neuregelung drängt.

Laut Medienberichten will die Bundesregierung den Entwurf noch vor der parlamentarischen Sommerpause abstimmen – dann könnte ab Herbst der Bundestag darüber diskutieren.

Geheimdienste und Polizei nähern sich an


Die geplanten Umbrüche für BND und Verfassungsschutz greifen das Trennungsgebot an, das in Deutschland wegen historischer Lehren bislang eine wichtige Grundlage für Geheimdienst- und Polizeipolitik war. Die verschiedenen Institutionen, so die Konsequenz aus Erfahrungen mit Gestapo und Stasi, sollten getrennte Aufgaben und Befugnisse haben. Während die Geheimdienste vor allem Informationen sammeln sollen, darf die Polizei auch direkt eingreifen.

Mit der Reform will Innenminister Dobrindt, „dass aus dem Nachrichtendienst nun ein echter Geheimdienst wird“, wie er Anfang des Jahres mit Blick auf den Verfassungsschutz sagte. Offenbar versteht er darunter, dass ein Geheimdienst auch eingreifen soll. Das zeigt sich etwa an den geplanten Befugnissen für aktive Eingriffe in IT-Systeme. Verfassungsschutz und BND sollen demnach unter bestimmten Bedingungen zurückhacken dürfen.

Die Trennung zwischen Geheimdiensten und anderen Sicherheitsbehörden verschwimmt auch bei den Möglichkeiten, Daten auszutauschen. Im Entwurf finden sich etwa Passagen, die es dem Verfassungsschutz erlauben, gemeinsam mit anderen deutschen Behörden Daten auszuwerten, auch automatisiert.

Mittel sollen geheim bleiben


Im Vergleich zu den vorigen Gesetzen schafft der neue Entwurf mehr Übersicht. Das aktuelle BND-Gesetz verweist an vielen Stellen auf die Regelungen für den Verfassungsschutz. Das soll sich ändern. Der Entwurf für die beiden neuen Gesetze zählt auch klarer als bisher „nachrichtendienstliche Mittel“ auf, die Verfassungsschutz und BND nutzen dürfen. Dazu gehören beispielsweise verdeckte Ermittler:innen im Internet, die sich in Online-Netzwerke einschleusen, sowie die Überwachung von Wohnräumen und Telekommunikation.

Aber diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Dienste sollen ihre nachrichtendienstlichen Mittel lediglich in einer Dienstvorschrift „abschließend“ benennen. Darin hat die Öffentlichkeit jedoch keinen Einblick, denn Dienstvorschriften der Geheimdienste bleiben wie so vieles geheim. Genau so funktioniert auch das Gesetz für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), das im Dezember verabschiedet wurde.

Abschnorcheln bleibt erlaubt


Nach wie vor soll der BND in großem Umfang Daten abschnorcheln. Konkret bedeutet das: Der Auslandsgeheimdienst soll Internetknoten anzapfen dürfen, Kommunikationsdaten ausleiten und die erhobenen personenbezogenen Daten auswerten. Bislang hieß das Fernmeldeaufklärung, der neue Gesetzentwurf bezeichnet das als „strategische Aufklärung“.

Dem Entwurf zufolge soll der Geheimdienst solche Maßnahmen auf das „notwendige Maß“ und auf maximal 15 Prozent des Datenvolumens beschränken, „welches in allen Telekommunikationsnetzen übertragen werden kann“. Eine solche Beschränkung lässt sich aber nur schwer kontrollieren, was das Bundesinnenministerium (BMI) in seiner Begründung selbst einräumt.

Zudem können etwa über den Internetknoten in Frankfurt am Main, den DE-CIX, mehr als 200 Terabit pro Sekunde (Tbit/s) fließen. In den vergangenen 12 Monaten flossen jedoch nur durchschnittlich rund 13 Tbit/s. Darf der BND also 15 Prozent des höchstmöglichen Datenvolumens abschöpfen, entspräche das schlicht dem gesamten Datenverkehr.

Ein solches Ausspähen „reiner Inlandskommunikation“ ist für den Auslandsgeheimdienst grundsätzlich unzulässig. Allerdings lässt sich technisch nicht klar eingrenzen, welche Daten ausschließlich zum Inland gehören. Der BND müsste die Daten dem Entwurf zufolge also filtern – „soweit technisch möglich“. Dass das nicht immer funktioniert, war bereits vor mehr als zehn Jahren klar.

Der Betreiber des DE-CIX sagte damals für seinen Internetknoten, dass selbst wenn „der BND das weltbeste Filtersystem bauen könnte, das 99,9 Prozent [Genauigkeit] erreicht, dann redet man immer noch über mehrere Millionen fehlerhaft getaggter Verbindungen – jeden Tag“.

Das allein führt wohl dazu, dass der Auslandsgeheimdienst zwangsweise auch inländische Telekommunikation überwachen wird. Erlaubt ist ihm das allerdings nur, „wenn im Einzelfall tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Maßnahme erforderlich ist, um Informationen zu zumindest erheblichen Bedrohungen zu erlangen“.

Behörden sollen hacken dürfen


Eine neue Befugnis im Entwurf ist, dass der BND ausdrücklich zurückhacken darf – wenn „eine unmittelbar bevorstehende Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut besteht“. In diesem Fall soll der Auslandsgeheimdienst Daten verändern oder löschen dürfen, Datenströme umleiten oder „den Betrieb informationstechnischer Systeme einschränken oder unterbinden“. Der BND soll also nicht nur Angriffe auf IT-Systeme aufdecken, sondern die Systeme der Angreifenden selbst angreifen dürfen.

Unterstützung soll der BND von „inländischen öffentlichen Stellen“ wie dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erhalten. Das BSI soll Software-Schwachstellen und auch sogenannte Zero-Day-Schwachstellen künftig proaktiv an den Geheimdienst weitergeben. Der BND soll diese Sicherheitslücken dann für Cyberangriffe auf andere Systeme ausnutzen dürfen. Zero Day („null Tage“) bedeutet, dass Angreifende eine Schwachstelle bereits verwenden können, während die Anbieter davon nichts wissen. Das heißt, es verbleiben null Tage Zeit, um sie zu schließen.

Auch der Verfassungsschutz soll hacken dürfen. Dabei soll der Dienst Geräte manipulieren dürfen, die Daten umleiten, löschen oder Fehlinformationen verbreiten. Dieses Zurückhacken ist auch unter dem Begriff „Hackback“ bekannt, Fachleute kritisieren die Maßnahmen aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen.

Dienste sollen KI kaufen, nutzen, trainieren


Sowohl Verfassungsschutz als auch BND sollen dem Entwurf zufolge ausdrücklich personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Für den BND ist das etwa im Paragrafen über die „Allgemeine Befugnis zur Weiterverarbeitung“ geregelt. Damit sind auch sogenannte KI-Systeme gemeint. Die dazu gehörige Begründung nennt Anwendungen, „welche für ihre Funktion selbstlernende Systeme verwenden und anpassungsfähig auf einen autonomen Betrieb ausgelegt sind“. Zudem soll der BND mit personenbezogenen Daten auch eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen.

Für einige KI-Auswertungen gibt es höhere Hürden, zum Beispiel wenn der Geheimdienst „personenbezogene Vorhersagen oder Empfehlungen“ erstellt oder automatisiert „Verhaltens- und Persönlichkeitsprofile“, um das „individuelle Bedrohungspotenzial“ einer Person einzuschätzen. Diese Ergebnisse gelten dann als „Auswertungsprodukte mit erheblichem Eingriffsgewicht“. Die Hürde: Solche Vorhersagen müssten dazu dienen, eine „zumindest erhebliche Bedrohung“ aufzuklären.

Solche „erheblichen“ Bedrohungen gibt es im Aufgabenbereich des BND jedoch viele. Dazu zählen zum Beispiel organisierte Kriminalität, hybride Einflussnahme, Extremismus und dessen Unterstützung oder auch: „krisenhafte Entwicklungen im Ausland“, die theoretisch eine Auswirkung auf Deutschland haben könnten. Es ist also ein Begriff, der sich breit interpretieren lässt.

Dass automatisierte Anwendungen und KI-Systeme schnell zu Verzerrungen und falschen Ergebnissen führen können, ist dabei offenbar auch dem Innenministerium klar. Der BND dürfe „keine diskriminierenden Algorithmen nutzen oder entwickeln“, heißt es analog zu anderen Gesetzen wie dem hessischen Polizeigesetz. Aber wie soll der BND – oder irgendeine Behörde – so etwas sicherstellen? Es gehört zum Wesen vieler KI-Systeme, dass sich deren Ergebnisse nicht leicht nachvollziehen lassen. Daher soll sich der BND die Ergebnisse stichprobenartig genau anschauen, heißt es im Entwurf, und sicherstellen, dass eine Entscheidung „zur Weiterverarbeitung/Maßnahmenveranlassung auch von einem Menschen aufgrund der vorliegenden Informationen getroffen worden wäre“.

Niedrige Hürden für unsichere US-Software


Eine der Sorgen bei den jüngsten KI-Regelungen für Polizeien war, dass Systeme von US-Anbietern wie Palantir zum Einsatz kommen könnten – Stichwort: digitale Souveränität. Dem will das Innenministerium durch eine Vorzugsregel für eigene und EU-Produkte entgegenwirken. Von privaten oder öffentlichen Stellen aus anderen Staaten dürfe der BND nur Anwendungen kaufen, wenn er selbst oder andere europäische Stellen keine ebenso geeignete Anwendung haben.

Besonders eng, das wird aus der Begründung des Gesetzes deutlich, will man es hier aber nicht sehen. Wenn ein Produkt einmal angeschafft ist, soll es auch „beliebig lange“ genutzt werden dürfen. Und der BND soll auch nicht jedes Mal prüfen müssen, ob es auch eine europäische Lösung gibt. Es reiche, wenn er alle paar Jahre – die Begründung nennt drei bis fünf – schaut, „welche kommerziell verfügbaren Anwendungen für seine Tätigkeit von Relevanz sein könnten und ob es für diese Anwendungen europäische/deutsche Anbieter gibt“. Für den Softwaremarkt ist das eine sehr lange Zeit.

Neben dem BND soll auch der Verfassungsschutz eine KI-Erlaubnis bekommen. Das steht in der Norm über „Qualifizierte Auswertung“. Die Rede ist von einer „automatisierten Anwendung, die durch Verknüpfung neue Erkenntnisse über die Persönlichkeit einer Person oder ihre Beziehungen zu anderen Personen oder zu Objekten gewinnt“.

Gesichter suchen, öffentliche Kameras anzapfen


Neben ausdrücklichen KI-Befugnissen geht es im Gesetzentwurf auch um biometrische Daten. Der Verfassungsschutz soll biometrische Merkmale mit allem abgleichen dürfen, worauf er „zur Erfüllung seiner Aufgaben zugreifen darf“, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte“ vorliegen, dass das für seine Aufgaben erforderlich ist. Das heißt, er soll es eigentlich immer machen dürfen, wenn es einen Grund dafür gibt, „also nicht lediglich auf Vorrat ins Blaue“.

In der Begründung zum Entwurf heißt es weiter, dass ein Abgleich mit Daten erfolgen soll, die der Verfassungsschutz selbst gespeichert hat – oder mit für ihn zugänglichen Daten von Verfassungsschutzbehörden der Länder.

Biometrische Echtzeit-Abgleiche soll die Behörde auch nutzen dürfen. Damit soll sie Videoüberwachung live auswerten dürfen und prüfen, ob eine Person im Visier der Behörde an einem bestimmten Ort auftaucht. Für den Zugriff auf entsprechende Kamera soll der Verfassungsschutz Betreiber verpflichten dürfen, Aufnahmen herauszugeben, live auszuleiten oder gleich die Videoüberwachungsanlagen mit zu nutzen – zumindest wenn es um Überwachung von öffentlich zugänglichen Räumen geht. Das heißt, der Verfassungsschutz dürfte in Echtzeit Kameras am Bahnhof oder im Einkaufszentrum anzapfen.

Auch der BND soll biometrische Daten auswerten dürfen. Ein Vergleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet soll ausdrücklich erlaubt sein. Das Verständnis von öffentlicher Zugänglichkeit ist hier allerdings etwas anders gefasst, als man es erwarten könnte. Denn dazu zählen für das BMI „alle Bereiche des Internets, auch solche, die mittels einer vorgelagerten Zugangshürde geschützt sind“. Erst wenn „Schutzmechanismen über rein formale Hürden hinausgehen“ werde dann der Zugriff zum Einsatz eines „nachrichtendienstlichen Mittels“, für das andere Hürden gelten.

Um biometrische Daten abzugleichen, müsste der BND laut Entwurf keine eigenen Mittel nutzen – ein Abgleich dürfte auch über öffentliche oder private Stellen im Ausland erfolgen, wenn er selbst oder andere deutsche oder europäische Stellen das nicht können. Das öffnet die Tore dafür, dass der BND am Ende Anwendungen nutzt, die es nach europäischen Datenschutzrechten nicht geben dürfte. Der Geheimdienst könnte bei außereuropäischen Partnern um Hilfe bitten, für die schwächere Regeln gelten.

Geheimdienst-Kontrolle soll schlanker werden


Für die Kontrolle des Inlands- und Auslandsgeheimdienstes sind bislang unter anderem die G10-Kommission, das Parlamentarische Kontrollgremium und der Unabhängige Kontrollrat (UKRat) zuständig. Die G‑10-Kommission soll dem Entwurf zufolge jedoch wegfallen. Das G‑10-Gesetz regelt derzeit, unter welchen Voraussetzungen in Deutschland die Geheimdienste von Bund und Ländern in das durch Artikel 10 des Grundgesetzes geschützte Brief‑, Post- und Fernmeldegeheimnis eingreifen dürfen und wie derartige Eingriffe kontrolliert werden.

Künftig soll mehr Kontrolle im UKRat gebündelt werden, der neue Aufgaben bekommt und das Parlamentarische Kontrollgremium unterstützen soll. Bislang ist der UKRat als oberste Bundesbehörde nur für den Auslandsgeheimdienst BND zuständig. Laut Gesetzentwurf soll er künftig auch den Inlandsgeheimdienst kontrollieren.

Ähnlich wie ein Gericht soll der UKRat besonders eingriffsintensive Einzelmaßnahmen beider Geheimdienste vorab genehmigen. Außerdem soll er die Dienste administrativ kontrollieren, etwa wie sie personenbezogene Daten verarbeiten.

Mehr Befugnisse für den UKRat würden jedoch weniger Befugnisse für die Bundesdatenschutzbeauftragte bedeuten. Eine solche Schwächung der für Geheimdienste mitunter lästigen Behörde hatte die aus dem Amt scheidende Louisa Specht-Riemenschneider bereits befürchtet. Ihr Nachfolger Moritz Hennemann dürfte demnach nur noch weniger sensible Bereiche beaufsichtigen, etwa die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der allgemeinen Verwaltung des BND oder bei Aus- und Fortbildungen.

Noch weniger Transparenz als zuvor


Einige neue Regeln sollen die Informationsfreiheit weiter einschränken. Schon heute sind die Geheimdienste vom Informationsfreiheitsgesetz ausgenommen und müssen keine Dokumente an Bürger:innen freigeben – außer es geht um Umweltinformationen.

Künftig sollen für Bürger:innen selbst solche Informationen über die drei Geheimdienste des Bundes tabu sein, die anderen staatlichen Stellen vorliegen. Insbesondere soll das für den Unabhängigen Kontrollrat gelten. In der Begründung des Entwurfs heißt es: „Alle Tätigkeiten der Nachrichtendienste sollen nach dem Willen des Gesetzgebers vom Anspruch auf Informationszugang ausgeschlossen sein.“

Das hätte weitreichende Folgen. Nicht einmal eine Statistik über künftige Agent:innen in Ausbildung soll es noch geben. Eine Ausnahme im Gesetz für Hochschulstatistik soll verhindern, dass feindliche Akteure erfahren, wie viel Spionage-Personal Deutschland in Zukunft haben könnte. Während ihre Macht enorm wächst, sollen Deutschlands Geheimdienste also noch intransparenter werden.


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10.07.2026 15:47

Die Bundespolizei soll an Bahnhöfen Videoüberwachungssysteme einsetzen, die Menschen identifizieren und ihr Verhalten beurteilen. Heute wurde das Gesetz vom Bundestag verabschiedet. Bald sollen weitere KI-Überwachungs-Tools kommen.

Eine graue Bahnhofsszene, ein farbiges Kreuz markiert eine Person.
Der Bundestag hat ein neues Bundespolizeigesetz verabschiedet. Darin enthalten: die Berechtigung zu vollautomatisierter Videoüberwachung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster / Montage: netzpolitik.org

Ohne sich gründlich darauf vorbereiten oder gar Expert*innen konsultieren zu können, haben die Abgeordneten des Bundestag heute das Zeitalter der automatisierten Überwachung auf Bundesebene eingeläutet. Die massive Verschärfung des Bundespolizeigesetzes hat die schwarz-rote Koalition erst drei Tage vor der Abstimmung offenbart. Mit ihren Stimmen wurde das Gesetz auch verabschiedet. Eigentlich sollte nur eine Anpassung an die Vorgaben des Grundgesetzes beschlossen werden.

2016 hatte das Bundesverfassungsgericht wesentliche Teile des BKA-Gesetzes für verfassungswidrig erklärt. Heimliche Überwachung darf nur in engen Grenzen stattfinden, so der Tenor. Da sich viele Regelungen aus dem BKA-Gesetz auch im Bundespolizeigesetz fanden, wurde auch dessen Entschärfung notwendig. Und aus dieser Entschärfung ist nun eine Verschärfung und damit der Beginn einer neuen Ära der Kontrolle geworden.

Software soll der Polizei bei der Arbeit helfen, sie effizienter machen und Personal einsparen. Eine ganze Reihe von softwaregestützten Überwachungsbefugnissen ist gerade auf dem Weg durch den Bundestag, wurde dort diese Woche bereits in erster Lesung besprochen.

Als erstes final beschlossen wurde am heutigen Freitag das Bundespolizeigesetz: Es erlaubt Videoüberwachung, beispielsweise an Bahnhöfen, die automatisch Menschen identifiziert und Verhalten bewertet. Irene Mihalic, Grünen-Abgeordnete sagte während der Bundestagsdebatte zum Gesetz: „Mit der biometrischen Echtzeitüberwachung greift die Koalition tief in Grundrechte ein.“ Clara Bünger von der Linken sagte: „Die flächendeckende Überwachung wird für Millionen zum Normalzustand.“ Und: „Dafür bekommt der Innenminister fast eine Milliarde mehr als im Vorjahr. Eine Milliarde für Überwachung.“

Mit den kommenden Sicherheitsgesetzen soll die Bundespolizei – wie auch das BKA – zudem eine Art Internet-Suchmaschine für Gesichter und Stimmen und eine KI-gestützte Megadatenbank erhalten, die selbstständig Verdächtige definiert. Die Befugnisse aus den Sicherheitsgesetzen bilden ab, was aktuell technisch möglich ist. Sie sind aus Perspektive der Grundrechte höchst fragwürdig, denn sie setzen alle Menschen unter Generalverdacht.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Entmenschlichung der Polizeiarbeit

Es ist eine Zeitenwende. Wo bislang noch menschliche Polizist*innen uns auf Bildschirmen beobachteten oder Schlüsse aus persönlichen Daten zogen, wird künftig immer öfter Software agieren. Es ist auch: eine Entmenschlichung der Polizeiarbeit.

In zahlreichen Bundesländern wurden oder werden Gesichtersuchmaschine, Megadatenbank und KI-Kameras bereits erlaubt, doch mit der Änderung des Bundespolizeigesetzes werden die Technologien, die bislang nur vereinzelt und in Insellösungen genutzt wurden, bundesweit ausgerollt. Alexander Throm von der CDU sagte bei der finalen Bundestagsdebatte zur Einführung der KI-Kameras: „Das wird maßstabsbildend werden für die Länder der Bundesrepublik.“

Der nun verabschiedete Gesetzentwurf enthält neben der Befugnis zur automatisierten Videoanalyse auch weitere digitale Überwachungsbefugnisse, nämlich Regelungen zur Nutzung von Staatstrojanern, Drohnen, Stillen SMS, IMSI-Catchern, Fluggastdaten-Erhebung und Kennzeichenscannern.

Die KI-Überwachung ist ein Projekt aus Ampel-Zeiten. Es wurde vom Scheitern der Koalition gestoppt, jetzt versucht Schwarz-Rot, es zu vollenden. Doch es kann noch verhindert werden. 2021 hat der Bundesrat eine vorhergehende Fassung des Gesetzes abgelehnt, auch dieses Mal muss er seine Zustimmung geben.


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10.07.2026 14:22

Weil Facebook und Instagram der Gesundheit ihrer Nutzer:innen schaden würden, fordert die EU-Kommission weitreichende Änderungen. Weniger personalisierte Empfehlungen, wirksame Begrenzungen der Bildschirmzeit und bessere Werkzeuge für die elterliche Kontrolle sollen die Risiken verringern.

Unfähig das Handy aus der Hand zu legen? Das ist die Absicht der Plattformen, unterstellt die EU-Kommission. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: ROBIN WORRALL

Vor zwei Jahren hat die Europäische Kommission ein Verfahren gegen Meta gestartet, um das süchtig machende Design von Facebook und Instagram zu untersuchen. Heute hat die Behörde die vorläufigen Ergebnisse der Untersuchung vorgestellt: Meta verstößt demnach gegen den Digital Services Act, weil das Unternehmen die Risiken seines Plattformdesigns nicht ausreichend bewertet und ihnen nicht wirksam entgegengewirkt habe.

Zu den problematischen Elementen zählen nach Ansicht der Kommission unter anderem endloses Scrollen, automatische Wiedergabe, Push-Benachrichtigungen und hochgradig personalisierte Empfehlungssysteme. Diese versetzten Nutzer:innen in einen „Autopilot-Modus“ und förderten ungesunde Anwendungsgewohnheiten sowie zwanghafte Nutzung. Nach Angaben der Behörde habe Meta auch nicht ausreichend berücksichtigt, wie viel Zeit Minderjährige nachts auf Facebook oder Instagram verbringen und wie die Formate „Reels“ und „Stories“ ebenfalls zu exzessiver oder zwanghafter Nutzung führen können.

Hilfsmittel sind nicht wirksam genug


Facebook und Instagram bieten zwar Werkzeuge zur Begrenzung der Bildschirmzeit und Funktionen für die elterliche Kontrolle an, doch diese seien nach Einschätzung der Kommission nicht wirksam genug. Die Zeitmanagement-Tools könnten leicht weggeklickt werden und führten nicht zu einer spürbaren Verringerung der Nutzung. Über die Eltern-Tools sagte eine Kommissionsbeamtin gegenüber Journalist:innen: „Man muss schon ein Experte sein, um sie zu finden und zu aktivieren.“

Die Kommission verlangt daher Änderungen des Designs von Facebook und Instagram: Das endlose Scrollen und die automatische Wiedergabe sollen standardmäßig deaktiviert werden, Meta soll wirksame Bildschirmzeit-Pausen einführen und das Empfehlungssystem so ändern, dass es weniger auf möglichst viel Engagement ausgerichtet ist.

Die Grünen-Abgeordnete des Europäischen Parlaments, Alexandra Geese, begrüßt die Entscheidung und kommentiert: „Die Europäische Kommission benennt die Mechanismen, mit denen Instagram und Facebook sehr bewusst Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene manipulieren und ausbeuten. Und sagt klar: Das verletzt den DSA. Jetzt heißt es dranbleiben, bis echte Änderungen sichtbar sind.”

Kommission gibt keine Frist vor


Meta hat nun die Gelegenheit, zu den vorläufigen Ergebnissen Stellung zu nehmen. Eine Frist gibt es dafür nicht. Die Erfahrung in anderen Verfahren zeigt, dass viel Zeit vergehen kann, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Im Februar hatte die Kommission sehr ähnliche Vorwürfe gegen TikTok erhoben. Seitdem hat es noch keine weitere Entwicklung gegeben.

Es gibt zwei mögliche Ausgänge: Entweder könnte die Behörde Änderungen von Meta akzeptieren und das Verfahren einstellen. Oder sie könnte final feststellen, dass ein Verstoß vorliegt und eine Geldstrafe verhängen, so wie es bisher in zwei Verfahren gegen X sowie Temu passiert ist. Die Strafe kann bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes von Meta betragen, aber auch deutlich geringer ausfallen.

Die Kommission stützt ihre Einschätzung auf Metas Risikoanalysen, internen Daten und Dokumenten des Unternehmens, wissenschaftlichen Studien sowie Gesprächen mit Expert:innen.


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10.07.2026 11:45

Bei der Plattform Lieferando haben sich die Arbeitsbedingungen im Vergleich zum vergangenen Jahr verschlechtert, bei den Plattformen Wolt, Bolt, Uber und Uber Eats sind sie gleichermaßen schlecht geblieben. Auf diese Missstände verweist der kürzlich veröffentlichte Fairwork-Bericht.

Logos der Plattformen Lieferando, Wolt und Uber Eats auf einem Handy-Bildschirm
Eine Studie hat die Arbeitsbedingungen verschiedener Plattform-Dienste verglichen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Silas Stein

Flink, eine Lieferplattform für Lebensmittel, steht allein auf dem Siegertreppchen für faire Arbeitsbedingungen. Mit einigem Abstand folgt Helpling, eine Plattform für Reinigungsdienstleistungen. Die Plattform bietet Beschäftigten immerhin faire Arbeitsverträge an. Das ist schon mehr als die Unternehmen Wolt, Bolt, Lieferando, Uber und Uber Eats tun. Sie teilen sich den hintersten Platz, weil sie keine fairen Arbeitsbedingungen nachweisen können.

Auf diese Defizite verweist der Fairwork-Bericht 2026 (PDF). In der Studie des Wissenschaftszentrums Berlin (WZB) und des Oxford Internet Institutes der Universität Oxford haben Forscher*innen zum vierten Mal die Arbeitsstandards in der deutschen Plattformökonomie untersucht.

Das macht faire Arbeitsstandards aus


Um Plattformen hinsichtlich ihrer Arbeitsstandards zu bewerten, haben die Forschenden fünf Bereiche definiert. In diesen fünf Bereichen wurden Kriterien definiert, die faire Arbeitsbedingungen ausmachen. Erfüllen die Plattformen die Kriterien, können sie in jedem Bereich zwei Punkte sammeln.

Erhält ein Unternehmen die maximal zu erreichende Punktzahl zehn, würde es übersetzt die Mindeststandards fairer Arbeitsbedingungen voll erfüllen. Flink hat als bestbewertete Plattform sieben Punkte erreicht. Wolt, Bolt, Lieferando, Uber und Uber Eats haben null Punkte in der Wertung.

Plattformbeschäftigte befinden sich demnach in einem fairen Arbeitsverhältnis, wenn

  1. faire Bezahlung besteht, entsprechend dem Mindestlohn.
  2. faire Arbeitsbedingungen herrschen, etwa durch angemessene Sicherheitsausrüstung oder eine Unfallversicherung.
  3. faire Verträge abgeschlossen sind, sprachlich verständlich und frei von unfairen Bedingungen.
  4. faire Managementprozesse ablaufen, durch die Beschäftigte etwa gegen Zahlungsprobleme oder andere Sanktionen vorgehen können.
  5. faire Mitbestimmung möglich ist, wenn Betriebsräte gewählt und legitimiert werden.

Praktisch herrschen schlechte Arbeitsbedingungen


Die Mindeststandards fairer Arbeit bietet keine der untersuchten Plattformen.

Die Arbeitssituation von Beschäftigten kennzeichnet sich weiterhin durch Löhne unterhalb des Mindestlohns, durch nicht vorhandene oder undurchsichtige Arbeitsverträge, durch eingeschränkte soziale Absicherung und durch fehlende Möglichkeiten, gegen diskriminierende Managemententscheidungen vorzugehen. So lautet die Bestandsaufnahme des Berichts.

In der Einzelbetrachtung achtet lediglich das Unternehmen Flink grundlegende Arbeitnehmerrechte und setzt sich für den Schutz der Beschäftigten ein. Zwar überwacht auch diese Plattform, wie viele Lieferungen die Beschäftigten pro Stunde ausführen und wie sie von Kund*innen bewertet werden. Die Höhe des Gehalts oder die zugeteilten Aufträge beeinflusst das jedoch nicht. Nur eine unabhängige Interessenvertretung existiert nicht.

Bei Flink besteht ein eindeutiges Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als einzige der untersuchten Plattformen sind Beschäftigte direkt angestellt und nicht über Subunternehmen, wie es ansonsten branchentypisch geworden ist.

»Brutaler Manchesterkapitalismus, der die Rechte von Arbeitnehmern aushöhlt«

Subunternehmen drücken die Arbeitsstandards


Der Fairwork-Bericht bestätigt durch wissenschaftliche Untersuchungen nun, worauf medial bereits aufmerksam gemacht wurde. Arbeiten Plattformen mit Subunternehmen zusammen, führt das für die Beschäftigten zu schlechteren Arbeitsbedingungen.

Sichtbar wird dieses Ergebnis am Fall des Lieferdienstes Lieferando. Konnte sich die Plattform im Fairwork-Bericht 2025 in puncto fairer Verträge, fairer Managementprozesse und fairer Mitbestimmung noch teilweise behaupten, erfüllt Lieferando heute keine Kriterien fairer Arbeitsbedingungen mehr.

Das Unternehmen setzt seit Frühjahr 2025 vermehrt auf die Zusammenarbeit mit Subunternehmen.

Die Debatte über das Direktanstellungsgebot


Wurden Subunternehmerstrukturen im Fairwork-Bericht 2025 noch als relativ neues Phänomen der Plattformökonomie behandelt, liegt der Fokus des diesjährigen Berichts auf möglichen Auswegen. Zur Debatte steht ein Direktanstellungsgebot. Würde so ein Gebot als gesetzliche Vorgabe eingeführt werden, wären Plattformen zur direkten Anstellung von Arbeitnehmer*innen verpflichtet.

In der deutschen Fleischindustrie wurde so ein Gesetz, das so genannte Arbeitsschutzkontrollgesetz, 2021 verabschiedet. In der Folge haben sich die Arbeitsbedingungen der Branche nachweislich verbessert.

Laut dem Fairwork-Bericht könnte ein Direktanstellungsgebot eine gültige Maßnahme zur nationalen Umsetzung der EU-Plattformarbeitsrichtlinie sein, die die Bundesregierung zum Schutz von Beschäftigten bis zum 2. Dezember umsetzen muss.

Die Umsetzung der EU-Richtlinie


In der Bundespolitik besteht jedoch eine kritische Haltung gegenüber der Direktanstellung. Während die Linke in einem Antrag solch ein Gebot fordert, befürchtet die CDU angebliche Nachteile für kleine Anbieter. Plattformen könnte der Markteintritt erschwert werden, während Beschäftigte nicht mehr auf ein flexibles Arbeitsmodell zurückgreifen könnten, so die Argumentation. Stattdessen soll sich an einer einheitlichen europäischen Regelung orientiert werden. Ähnlich positioniert sich auch die Plattform Lieferando.

Eine wissenschaftliche Untersuchung zeigt jedoch, dass ein Direktanstellungsgebot unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Branchen übertragbar wäre. Die Arbeitsstandards in der Plattformökonomie erfüllen einige Voraussetzungen, aber es bedarf weiterer Prüfungen, lautet eine erste Einschätzung des Fairwork-Berichts. Nach juristischer Einschätzung wird die Bundesregierung so ein Gesetz allerdings eher als letztes Mittel statt als erste Entscheidung wählen.

Ob eine Maßnahme geeignet war, werde sich an ihrer Wirkung messen. Die Arbeitsbedingungen in der Plattformökonomie verbessern sich dann, „wenn die Verantwortung dort endet, wo auch die Gewinne anfallen: bei der Plattform selbst“, schlussfolgern die Forschenden.

Die Forschungsmethodik


Die Ergebnisse der Studie basieren auf drei Forschungsschritten. Zuerst wurden öffentlich verfügbare Informationen in einer Hintergrundrecherche zusammengeführt. Danach hat das Forschungsteam Interviews mit Plattform-Manager*innen geführt. Schließlich wurden Plattformbeschäftigte und Interessenvertretungen interviewt, wobei die Befragten überwiegend aus dem Raum Berlin stammen. Da das Fairwork-Projekt international angelegt ist, wurden die Bewertungen intersubjektiv von verschiedenen Länder-Teams geprüft.

Vor der Veröffentlichung des Berichts erhielten die bewerteten Plattformen die Möglichkeit, die Ergebnisse zu prüfen und zu kommentieren. Keine der Plattformen äußerte sich gegenüber den Forschenden.


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09.07.2026 17:59

Die Gesetzentwürfe zu digitalen Befugnissen für Sicherheitsbehörden haben im Bundestag viel Kritik eingesteckt. Wer will, kann mit einer Petition und E‑Mail-Aktion den Gegenwind verstärken.

Zwei Personen stehen in einem Pappkarton; eine mit einer Überwachungskamera, die andere mit einem übergroßen Kopf übergestülpt. Um sie herum Protestierende.
Zur Petitionsübergabe nur aus Pappmaché erschienen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). – Alle Rechte vorbehalten: Chris Grodotzki / Campact

Eine Pappmaché-Version von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt springt aus einem Pappkarton, begleitet von einer riesigen Überwachungskamera. Diese Szene hat die NGO AlgorithmWatch vorbereitet, als sie am gestrigen Mittwoch eine Petition gegen das Überwachungspaket übergeben hat, pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag. Vor Ort waren die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne), Clara Bünger (Linke) und Maja Wallstein (SPD).

Durch die Reformen dürfte die Polizei automatisiert etwa Fahndungsfotos mit Social-Media-Beiträgen abgleichen und über Datenbanken hinweg Analysen durchführen. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket scharf, unter anderem weil Behörden die Daten zum biometrischen Abgleich sogar an private Firmen im Ausland übermitteln könnten. Außerdem mache der Gesetzentwurf nicht klar, wie der Abgleich von Bildern gesuchter Personen mit im Netz verfügbaren Fotos funktionieren soll, ohne gegen die KI-Verordnung der EU zu verstoßen.

AlgorithmWatch hat die Petition Mitte April gestartet, nachdem Innen- und Justizministerium die drei Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorlegt hatten. Fast drei Monate später überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe nun in die Ausschüsse – und die Petition zählt mehr als 167.000 Unterschriften. Zusätzlich hat die Organisation eine E‑Mail-Vorlage eingerichtet, mit der sich Interessierte in wenigen Klicks persönlich an Mitglieder des Bundestags wenden können.

„Genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen“


Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen. Eine halbe Stunde Aussprache gab es für das umfangreiche Paket. Der Entwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung“ soll nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Die Gesetzentwürfe „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ wandern in den Innenausschuss.

Die Opposition hatte Anfang Juli Anträge vorgelegt. „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“, schreibt etwa die Linksfraktion. „Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt“, sagt Clara Bünger in ihrer Rede im Bundestag. „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“

Die Grünen kritisieren, dass die Regierung die Befugnisse für digitale Ermittlungen pauschal ausweiten will. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Konstantin von Notz. Die Grünen fordern, die automatisierte Datenanalyse sowie die Fotofahndung im Netz solle stattdessen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

AlgorithmWatch sieht keine Spielräume. „Die vorgeschlagenen Befugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundsätzen“, schreibt die Organisation mit Blick auf den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet. Die Regierung solle die Entwürfe zurückziehen. In der E‑Mail-Vorlage an Bundestagsabgeordnete heißt es deshalb: „Stoppen Sie diese Überwachungspläne!“


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09.07.2026 17:21

Während sich Datenschutzbehörden in Europa gerade erst in Stellung bringen gegen die Überwachungsbrillen, entwickelt Meta offenbar schon an einer Brille, die dauerhaft aufzeichnet. Doch es regt sich immer mehr Protest gegen die übergriffige Technologie.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Meta arbeitet einem Bericht der Financial Times zufolge an einer Überwachungsbrille („smart glasses“), welche permanent Audioaufnahmen und alle paar Sekunden Fotos der Umgebung machen soll. Die Technologie wird euphemistisch „Super Sensing“ genannt, Nutzer:innen sollen dann die Meta-KI zu den Aufzeichnungen ihres Geräts befragen können.

Laut dem Tech-Medium The Verge sollen die Aufnahmen weder den Nutzer:innen noch Meta direkt zugänglich sein, sondern Metadaten aus diesen extrahiert werden und auf die Server des Unternehmens geladen werden.

Meta selbst wollte zwar gegenüber der Financial Times nichts zu „internen Prototypen“ sagen, verwies aber auf ein KI-Forschungsprojekt namens „Aria“, das angeblich Privatsphäre schützende Technologien entwickle. Dem Bericht zufolge verkauft Meta die Entwicklung der permanenten Überwachungsbrille offenbar als datenschutzfreundlich.

Dieser Logik entsprechend plane Meta, dass die Brille die permanenten Aufnahmen auch nicht durch eine Warnleuchte anzeigt, denn diese sei für „aktive Aufnahmeszenarien“ reserviert, heißt es in einem Whitepaper aus dem Jahr 2025, das The Verge verlinkt.

Schon aktuelle Generation ist gefährlich


Die beständige unkontrollierte Weiterentwicklung der Brillen zeigt, dass die existierenden Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken von der Industrie ignoriert werden. Zuletzt war Meta dabei aufgeflogen, in die existierende Brillengeneration Gesichtserkennung einbauen zu wollen. Nachdem WIRED darüber berichtet hatte, nahm der Konzern die Funktion vorerst aus der Programmierung.

Ich sehe was, was du nicht siehst



Doch schon die jetzt verfügbaren Überwachungsbrillen von Meta stehen massiv in der Kritik – und das nicht nur, weil sie für digitale Gewalt und unerlaubte Aufnahmen genutzt werden. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte schon vor Jahren fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Proteste gegen die Brillen


Unterdessen gibt es aber auch immer mehr Protest gegen die Überwachungsbrillen. Eine britische Gruppe mit den Namen „Everyone hates Elon“ beispielsweise hängt falsche Werbe-Plakate im Namen von Meta auf. Darauf steht: „Der größte Fortschritt in Technologie für Perverse seit dem Trenchcoat“. Angespielt wird hier auf die Nutzer:innen der Brille, die heimlich Frauen aufnehmen und deren Bilder im Netz verbreiten.

Neben Aktivist:innen und Digital-Rights-Organisationen bringen sich auch die Datenschutzbehörden gegen die Überwachungsbrillen in Stellung.

Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.


Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nachdem Whistleblower:innen berichtet hatten, dass intime Aufnahmen aus Smart Glasses bei Datenarbeiter:innen landen, haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer:innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.


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09.07.2026 14:55

Eigentlich hat das EU-Parlament wiederholt die anlasslose Überwachung im Internet abgelehnt. Mit einem außergewöhnlichen Manöver gelang es der konservativen Parlamentspräsidentin Metsola, eine umstrittene Ausnahmeregelung dennoch durchzuboxen.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola blickt durch ein Guckloch.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) setzt sich dafür ein, dass Online-Dienste freiwillig in unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen schauen dürfen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix

Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.

Der Gesetzestext wandert nun wieder zurück an den Rat, der ihn binnen dreier Monate unverändert annehmen muss. Sollte dies scheitern, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich der Rat mit dem Parlament auf einen endgültigen Text einigen müsste.

Scharfe Kritik am Prozess


Kritiker:innen der anlasslosen Überwachung, etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft, sprechen von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Nur mit einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt“, sagt Macher gegenüber netzpolitik.org. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertet dies als einen „herbe[n] Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.

Wenig Freude ist auch aus der Grünen-Fraktion zu vernehmen. „Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, sagt Erik Marquardt, der im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten sitzt. „Unter dem Vorwand von Kinderschutz wird Zuckerberg und Co. jetzt weiter die Möglichkeit eingeräumt, private Kommunikation in Europa auf ihren Plattformen zu überwachen“, so Marquardt.

Grundsätzlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie darf nicht ohne Weiteres überwacht werden. Eine vorübergehende Ausnahme hatte es jedoch Online-Anbietern möglich gemacht, die Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig zu scannen, um dabei potenziell rechtswidriges Material aufzuspüren.

Ausnahmeregelung lief aus


Die seit dem Jahr 2021 geltende Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Zuvor hatten es die EU-Institutionen nicht geschafft, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Während sich die EU-Kommission und die EU-Länder im Rat für eine Verlängerung einsetzten, kam es im EU-Parlament zu Spannungen: Letztlich stimmten sogar viele Christdemokraten im Parlament gegen den Vorschlag, obwohl die Fraktion als sichere Bank für eine Verlängerung galt.

Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden. Über diesen Vorschlag sowie über von EU-Abgeordneten eingebrachte Änderungsvorschläge stimmte heute das Parlament in zweiter und finaler Lesung ab.

Indes schöpft etwa Simeon de Brouwer von der europäischen Digital-NGO EDRi (European Digital Rights) Hoffnung. So hätten mehrere Änderungsanträge nur knapp die absolute Mehrheit verpasst, darunter Vorschläge, das Scannen von unbekanntem Material auszunehmen oder sich bei der Überwachung auf verdächtige Personen zu beschränken.

„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt“, sagt de Brouwer zu netzpolitik.org. Beide Seiten hätten heute gewonnen: Zwar sei einerseits die vorübergehende Ausnahmeregelung erneut verlängert worden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen stimmte.

Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen. In diesem Verfahren würden wieder die üblichen Mehrheitsregeln gelten, so de Brouwer: Entsprechend sei das Mandat des Parlaments dadurch nicht untergraben, sondern gestärkt worden, hofft de Brouwer.

Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden


Um diesen langfristigen Ansatz ringt die EU seit geraumer Zeit. Neben einer dauerhaften Regelung für das Scannen unverschlüsselter Inhalte sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch dafür sorgen, dass Material vor seiner Verschlüsselung durchleuchtet und gegebenenfalls an Behörden gemeldet wird – eine Technik, die als Client-Side-Scanning bekannt ist. Das Vorhaben löste großen Widerstand aus – ein „beispiellos breites Spektrum“ von Interessengruppen wehrt sich gegen die geplante Chatkontrolle.

Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt. Zuletzt zeigten sich die EU-Länder offen für einen Kompromiss, der für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation über Messenger von der verpflichtenden Chatkontrolle ausnimmt.


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09.07.2026 13:27

56 Empfehlungen haben Fachleute für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Sie fordern ein Sofortprogramm. Die Kommunen loben die Ideen, aber fragen sich, wer das bezahlen soll. Das Familienministerium will noch nicht über Geld sprechen.

Ein Grundschüler lässt seinen Kopf auf dem Tisch ruhen; das Gesicht ist nicht zu sehen.
"Jede Schule soll über mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson verfügen", empfehlen die Expert*innen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon; Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor gut zwei Wochen hat ein Gremium aus Expert*innen insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen vor digitalen Gefahren zu schützen. Fachkräfte sollen Eltern, Kinder und Jugendliche begleiten, von der Schwangerschaft über die Kita bis zur Schule. Bundesweit sollen Erwachsene mehr über Digitales lernen; Grundschüler*innen sollen ein „KI-Seepferdchen“ absolvieren. Die Expert*innen sehen ihre Empfehlungen als „zusammenhängendes Ganzes“, die Bundesregierung solle daraus ein „Sofortprogramm“ machen.

Erste Reaktionen aus den Kommunen werfen nun die Frage auf, was davon Realität werden kann. Auf Anfrage von netzpolitik.org loben die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise zwar die Ideen, machen jedoch klar, dass es für die Umsetzung vor allem Geld und Personal braucht.

Das Bundesfamilienministerium will auf Anfrage noch nicht über Geld sprechen. Allerdings bestätigt eine Sprecherin, dass bis Ende des Jahres ein Sofortprogramm kommen soll. Auch das Expert*innen-Gremium ist mit seiner Arbeit noch nicht ganz fertig. Am 11. September soll es ausführliche Hintergründe zu den 56 Empfehlungen vorlegen. Wir haben die Positionen von Kommunen, Ländern und dem Bund im Überblick zusammengestellt.

Städtetag: „Städte eng einbinden“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städtetag vertritt rund 3.200 Städte und Gemeinden mit rund 54 Millionen Einwohner*innen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen „enthalten viele fachlich sinnvolle Ansätze“, lobt Geschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber netzpolitik.org. Aber: Viele Vorschläge würden Personal und Geld voraussetzen. „Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage und des anhaltenden Fachkräftemangels können viele Städte neue Aufgaben derzeit nicht aus eigener Kraft übernehmen.“ Schuchardt warnte vor neuen Projekten, die parallel entstehen. Stattdessen sollten vorhandene Angebote in Schulen und Jugendhilfe gestärkt werden.

💡 Was fällt auf? Die Städte wollen mehr Mitsprache. „Von der Bundesregierung erwarten wir nun, die Städte von Beginn an eng einzubinden“, schreibt Schuchardt. „Wünschenswert“ wäre es gewesen, wenn das bereits die Expert*innen-Kommission getan hätte.

Städte- und Gemeindebund: „finanzielle Schieflage“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt nach eigenen Angaben rund 11.000 Kommunen, dabei sind auch kleinere Gemeinden.

📌 Was ist die Position? Wieder geht es ums Geld. Auf Anfrage lobt der Sprecher die Empfehlungen zwar als „Grundlage“, aber Knackpunkt sei „die finanzielle Schieflage der kommunalen Haushalte“. Bund und Länder müssten „neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen auskömmlich und dauerhaft finanzieren“.

💡 Was fällt auf? Der Verband nennt einige konkrete Punkte, die zwingend zum Sofortprogramm der Bundesregierung gehören müssten: Frühe Hilfen wie Medienbildung in Kita und Schulen, Sozialarbeit in der Schule und niedrigschwellige Beratung.

Landkreise bräuchten „erhebliche Ressourcen“


👤 Wer ist das? Der Deutsche Landkreistag vertritt die 294 Landkreise in Deutschland. Dort leben laut Landkreistag mehr als zwei Drittel der Bevölkerung.

📌 Was ist die Position? Der Landkreistag will die Empfehlungen sorgfältig auswerten, schreibt deren Pressesprecher auf Anfrage. „Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Umsetzung anspruchsvoll wäre und erhebliche zusätzliche Ressourcen voraussetzen würde – personell wie finanziell.“ Das sei bei allen guten Ansätzen der eigentliche Knackpunkt. Als Beispiele nennt der Sprecher unter anderem Jugendhilfe, Beratungsangebote und Sozialarbeit in der Schule.

Länder warten auf den Bund


👤 Wer ist das? Hessen hat gerade den Vorsitz in der Konferenz Jugend- und Familienminister*innen (JFMK) aller Bundesländer. Die 56 Empfehlungen hat Miriam Zeleke kommentiert, hessische Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen dürften nicht nur zur Kenntnis genommen und abgelegt werden, mahnt Zeleke in einem öffentlichen Statement. Sie gehörten „mit Ressourcen hinterlegt und umgesetzt“. Hessen will die Empfehlungen demnach in die JFMK mitnehmen. Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die JFMK in Wartehaltung. Einem Sprecher zufolge warte man auf den finalen Bericht der Expert*innen und das Sofortprogramm des Bundes.

💡 Was fällt auf? Wir wollten von der JFMK wissen, welche Empfehlungen die Länder direkt umsetzen wollen. Darauf gab es keine Antwort. Stattdessen schrieb ein Sprecher, „dass bereits Vieles umgesetzt ist“. Mit Blick auf Alterskontrollen verwies der Sprecher auf die kürzlich angekündigte Alterskontroll-App der EU, die sogenannte Mini-Wallet. Allerdings hatten die Expert*innen des Familienministeriums diese Lösung ausdrücklich abgelehnt.

Familienministerium: Sofortprogramm „bis Ende des Jahres“


👤 Wer ist das? Das CDU-geführte Familienministerium ist in der schwarz-roten Bundesregierung für Kinder- und Jugendschutz im Netz zuständig. Vor dem Hintergrund der internationalen Debatte um mehr Schutz für junge Menschen im Netz hat es die Expert*innen-Kommission einberufen.

📌 Was ist die Position? Das Familienministerium bezeichnet die Empfehlungen auf Anfrage als „belastbare Grundlage“. Nun würden Bundesressorts, Länder und EU-Ebene die Empfehlungen auswerten. Deutsche Städte und Gemeinden hat die Sprecherin in dem Kontext allerdings nicht erwähnt. „Für die Umsetzung soll ein Sofortprogramm bis Ende des Jahres 2026 eingerichtet werden.“ Von wem genau? Keine Antwort.

💡 Was fällt auf? Während mehrere kommunale Spitzenverbände vor allem die Finanzierung als Knackpunkt nennen, will das Ministerium derzeit nicht über Geld sprechen. Auch auf Fragen zur Priorisierung der 56 Empfehlungen gibt es keine Antwort.


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09.07.2026 08:04

Damit die Polizei Daten über psychisch Erkrankte von Kliniken bekommen kann, haben einige Bundesländer neue Regeln erarbeitet. Eine Umfrage zeigt: Weitere könnten bald nachziehen.

Flur auf der Akutstation der Klink fuer Psychiatrie der Charite in Berlin.
Die meisten Menschen kommen freiwillig in eine psychiatrische Klinik. Zwangseinweisungen und anderes regeln die PsychKGs der Länder. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Wann kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Welche Hilfen stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu? Welche Rechte hat eine zwangsuntergebrachte Person, wenn es um Besuch, Kommunikation und anderes geht?

Aktuell diskutieren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Reform ihrer Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), die diese Fragen regeln. Die Landesgesetze, die sich in jedem Bundesland namentlich und inhaltlich etwas unterscheiden, behandeln in ihrer jüngsten Neufassung aber noch ein anderes Thema: Es geht um den Datenaustausch über Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.

Der hessische Landtag hatte derartige neue Regeln bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Dort müssen psychiatrische Kliniken nun die zuständige Polizeibehörde informieren, wenn eine vorher zwangsuntergebrachte Person entlassen wird – zumindest wenn sie wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde und theoretisch künftig wieder eine Gefahr von ihnen ausgehen könnte.

Das Gesetz in Hessen und die aktuellen Entwürfe aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich in ihren genauen Regelungen durchaus unterscheiden, bekamen viel Kritik – sowohl von medizinischen Fachleuten als auch von Betroffenenvertretungen und Datenschützer:innen. Durch verpflichtenden Datenaustausch zwischen Klinik, Sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei fürchten die Kritiker:innen unter anderem weitere Stigmatisierung von erkrankten Personen, dass das ärztliche Vertrauensverhältnis beschädigt wird und dass sich der Fokus von Hilfen zu einem Generalverdacht verschiebt.

Die Gesetze in den Ländern, die Zwangsunterbringungen und ähnliches regeln, unterscheiden sich inhaltlich und namentlich. Wir benutzen in diesem Text die Abkürzung PsychKG als Sammelbegriff. Hier eine Übersicht, welches Gesetz in welchem Bundesland einschlägig ist:

  • Baden-Württemberg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Bayern: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
  • Berlin: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Brandenburg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)
  • Bremen: Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)
  • Hamburg: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)
  • Hessen: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
    (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M‑V)
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
  • Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)
  • Saarland: Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Sachsen: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG)
  • Sachsen-Anhalt: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)
  • Schleswig-Holstein: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)
  • Thüringen: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG)

Doch wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wer plant eine Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze und wann? Wir haben bei allen Bundesländern nachgefragt, bei denen eine Überarbeitung länger her oder noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist. Die Mehrheit der Bundesländer plant demnach, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest einzelne Abschnitte zu ändern. Viele wollen dabei auch die Befugnisse zum Datenaustausch ändern.

Hamburg plant einen „Paradigmenwechsel“

Hamburg arbeitet bereits an einem entsprechenden Entwurf, teilt ein Sprecher der dortigen Sozialbehörde auf Anfrage mit. Die Neufassung soll nicht weniger als einen „landesrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich bringen, „weg vom Unterbringungsgesetz hin zu einem strukturgebenden Gesetz zur Versorgung und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen“. Das legte bereits der Landespsychiatrieplan aus dem Jahr 2025 fest. Der besagt auch, dass eine Fertigstellung des Gesetzentwurfs bis Ende 2026 geplant ist.

Aber neben besseren Hilfeangeboten sind auch Datenaustauschbefugnisse bei dem neuen Entwurf ein Thema – „sofern Datenschutz-rechtlich umsetzbar“, schreibt der Sprecher.

In Baden-Württemberg ist eine geplante Reform im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir knapp erwähnt. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz solle fortgeschrieben und angepasst werden, heißt es da.

Einen genauen Zeitplan dafür hat die seit Mai bestehende Landesregierung noch nicht. Das zuständige Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit antwortet auf Anfrage, der Zeitplan sowie die geplanten Maßnahmen seien davon abhängig, dass „der baden-württembergische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“.

Geplant ist laut einem Sprecher, die Kompetenzen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) „um hoheitliche Aufgaben“ zu erweitern. Sie sollen Unterbringungen, also unfreiwillige Einweisungen, vorläufig anordnen und Amtshilfe organisieren dürfen. „Des Weiteren sollen regional verortet Krisen- und Notfalldienste als Anlaufstellen außerhalb der Regeldienstzeiten der SpDi aufgebaut werden“, so der Sprecher weiter.

Ebenso schreibt er:

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Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.

Der Sprecher betont jedoch, dass man „ein Zentralregister über die Erfassung psychisch kranker Menschen“ weiterhin „grundlegend“ ablehne.

Keine Details aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Auch Rheinland-Pfalz will in der aktuellen Legislatur der schwarz-roten Landesregierung, die im März 2026 begonnen hat, ein neues PsychKG auf den Weg bringen. Weitere Details kann oder will das dortige Gesundheitsministerium jedoch noch nicht offenbaren. Es sei „noch zu früh, um über den Entwicklungsstand zu berichten“, so ein Sprecher.

Es gebe jedoch seit Februar 2026 im Land eine jugendpsychiatrische Präventionsambulanz, um die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen zu verbessern. Auch für Erwachsene seien derartige Ambulanzen im Aufbau, um „Gewaltpotenziale bei psychisch erkrankten Erwachsenen zu erkennen und zu adressieren sowie die zugrunde liegenden psychischen Erkrankungen gezielt zu behandeln“. Der Sprecher schreibt auch: „Nur, weil ein Mensch psychische Probleme hat, wird er nicht automatisch zum Risiko für die Gesellschaft.“

Keine Details, aber schon erste Arbeiten gibt es im Saarland, wo sich laut Sozialministerium eine „kleine Novelle“ auf der Arbeitsebene befinde. Worum es dabei geht und ob Datenaustausch eine Rolle spielt, verrät das Ministerium nicht. „Details können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden“, so eine Sprecherin.

In Berlin soll die nächste Regierung die Reform steuern

In Berlin steht eine PsychKG-Reform in der kommenden Legislaturperiode an. Die beginnt, sobald sich nach den anstehenden Wahlen im September eine neue Landesregierung nach der derzeitigen schwarz-roten Koalition gebildet hat. Ob es dabei auch um neue Regelungen für einen Datenaustausch geht, beantwortet ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch nicht explizit.

Aber der derzeitige Gesundheitssenat, das wird aus seiner Antwort deutlich, legt den Fokus weniger auf Daten, sondern betont, dass „die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund“ stehe und „der Schutz der persönlichen Rechte sowie die Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen“ dabei „höchste Priorität“ hätten. Außerdem betont er, dass es keinen einfachen Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt oder Straftaten gebe und eine „bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung“ ein „wesentlicher Baustein der Gewaltprävention“ sei.

Wie es um diese Versorgung in Berlin bestellt ist, soll eine Evaluation zeigen, die aktuell stattfindet. „Dabei werden insbesondere die bestehenden Versorgungsstrukturen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen analysiert. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung, zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet werden.“

Welchen Weg der künftige Senat einschlägt, wird aber mehr als von der Haltung des bisherigen Gesundheitssenats wohl von der künftigen Regierungskonstellation abhängen.

Sachsen-Anhalt evaluiert noch

Ebenfalls erst evaluieren, bevor es an die Änderungen geht, will das Land Sachsen-Anhalt. Im dortigen PsychKG ist eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten vorgeschrieben. Die ist für das seit 2020 geltende Gesetz längst fällig und soll laut Gesundheitsministerium „bis einschließlich 2027 andauern“. Erst danach wolle man eine Novellierung des dortigen PsychKGs prüfen.

In Bayern gibt es seit dem Mai 2025 eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, an der auch „Vertreterinnen und Vertreter von Angehörigen und Betroffenenverbänden“ teilnehmen. Die Aufgabe dieser Gruppe ist es, „die Gefahren, die von einer kleinen Gruppe schwerst psychisch kranker Menschen ausgehen, möglichst zu minimieren“. Eine Sprecherin des Sozialministeriums schreibt: „Sie verfolgt einen offenen und differenzierten Ansatz, da das Thema vielschichtig und komplex ist und einer gründlichen, differenzierten Aufarbeitung bedarf. Dabei soll unnötige Stigmatisierung psychisch kranker Menschen vermieden werden, ohne die tatsächliche Gefahr zu verharmlosen.“

Das heißt auch nicht, dass durch die Arbeit der Gruppe Gesetzesänderungen anstehen. Sie werde „geeignete und nachhaltige Maßnahmen vorschlagen, die eine Behandlung dieser Menschen ermöglichen“. Zwangsweise Unterbringungen auszuweiten, so ein Sprecher des Ministeriums, sei aber nicht geplant. Erste Ergebnisse, so das Ministerium, „werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen“.

Datenübermittlungsbefugnisse an die Polizei stehen bereits seit der Neuregelung 2018 im bayerischen Gesetz. Die Polizei sei außerdem „in den allermeisten Fällen ohnehin eine am Unterbringungsverfahren beteiligte Behörde“, so die Sprecherin des Sozialministeriums. Eine Neuregelung sei deshalb in Bayern nicht erforderlich.“

Keine konkreten Zeitpläne, das PsychKG zu überarbeiten, hat Brandenburg. Das dortige Gesundheitsministerium teilt jedoch mit, man beobachte „aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet, auch in anderen Bundesländern“. Außerdem gebe es einen „kontinuierlichen Austausch mit dem Innenministerium, um zu entscheiden, ob und wann in unserem Handlungsrahmen ein Tätigwerden angezeigt ist“.

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Doch auch unabhängig von einer neuen Gesetzesgrundlage ist Datenaustausch ein Thema für das Bundesland: Wie „Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten, Polizei, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen Stellen verbessert werden kann, beschäftigt derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, an der auch kommunale Vertreter beteiligt sind.“

Zusätzlich gibt es in Brandenburg eine weitere, ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum „Umgang mit verhaltensauffälligen Geflüchteten“, die sich „mit fachlichen und organisatorischen Verfahrenswegen für den Umgang mit psychisch belasteten, unterstützungsbedürftigen oder sicherheitsrelevant auffälligen Geflüchteten“ befasst.

Wie Berlin auch betont Brandenburg jedoch, dass psychische Erkrankungen „nicht pauschal mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt“ werden dürften. „Maßgeblich bleibt die konkrete Einzelfallprüfung“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Schleswig-Holstein diskutiert „Optimierungen“

Schleswig-Holstein will laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums keine Novelle seines PsychKGs durchführen, es würden aber „verschiedene mögliche Änderungen im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) geprüft und ressortübergreifend erörtert“. Dabei gehe es auch „um eine Optimierung der Informations- und Berichtspflichten sowie mögliche Verbesserungen hinsichtlich strukturierter Meldewege auf gesetzlicher Grundlage“.

Thüringen wiederum erarbeitet derzeit Änderungen an seinem PsychKG, will darin aber keine neuen Datenaustauschbefugnisse regeln. Es gehe bei der PsychKG-Reform um Nachbesserungen „vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach den Erfahrungen aus der Praxis der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Kliniken und der psychisch kranken Menschen“. Zwang sollte möglichst vermieden werden, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen „auf das unbedingt notwendige Maß“ reduziert.

Nichts geplant in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Keine Pläne für eine Erneuerung des Landes-PsychKGs hat Bremen. Dort gibt es unabhängig davon jedoch seit April 2025 eine „Ständige Konferenz zur Prävention von Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen“, die aus einer früheren Arbeitsgruppe hervorgegangen ist. Dort treffen sich regelmäßig etwa Vertreter:innen aus dem Sozial‑, Gesundheits‑, und Innenbereich mit Polizei, Kliniken und Gerichten.

Sie sprechen laut dem Grundsatzpapier beispielsweise darüber, wie sie Meldewege verbessern können und erarbeiten Vorschläge zu Präventions- und Versorgungsangeboten. Neben derartigen strukturellen Fragen können die verschiedenen Institutionen jedoch auch Fallkonferenzen einberufen, um gemeinsam zu einer bestimmten Personen zu beraten. Das ist erlaubt „wenn eine akute und/oder anhaltende Gefährdungssituation“ bezüglich der Person besteht und eine einzelne Institution die Situation mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr bearbeiten kann.

Eine knappe Absage an Reformpläne schickte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Auch andere Initiativen, die sich mit der Verhinderung von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Krankheiten befassen, gebe es in der Zuständigkeit des Ministeriums nicht. Auch Sachsen hat offenbar keine Absichten, sein PsychKG erneut zu ändern. Dort gab es im Juni 2024 die letzte Novelle.

Dass ein Bundesland eine Änderung seines Psychisch-Kranken-Gesetzes plant und dabei auch Regelungen zu Datenaustausch angehen will, sagt noch nichts über deren künftigen Umfang aus. Doch die Gesetzgebungsbeispiele aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lassen die Sorge zu, dass psychisch Erkrankte immer häufiger zur Sache der Polizei werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Februar 2026 Empfehlungen herausgegeben, wie neue PsychKGs und die darin enthaltenen Regelungen zu Zwangsunterbringungen gestaltet werden können. Die medizinische Fachgesellschaft schlägt vor, zwischen Meldepflichten und Melderechten zu unterscheiden.

Meldepflichten dürfe es nur sehr begrenzt und gegenüber Nicht-Sicherheitsbehörden wie den Sozialpsychiatrischen Diensten geben. Gegenüber der Polizei sollte es lediglich ein eng begrenztes Melderecht „für nicht-medizinische Informationen zum Gefahrenpotenzial der Person“ geben. Medizinische Informationen sollten „nur Personen in Einrichtungen weitergegeben werden dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“.


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08.07.2026 14:31

Die Pläne des Koalitionsausschusses, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen, geraten immer mehr ins Wanken. Nach großen Teilen der Zivilgesellschaft und den zuständigen Behörden stellen sich nun auch die SPD-Bundestagsabgeordneten dagegen. Wir veröffentlichen ein Positionspapier der SPD-Fraktion im Volltext.

Ein Berg aus Akten.
Bislang können Bürger:innen (fast) alle Akten des Staates anfordern. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Wesley Tingey

Innen‑, Digital- und Rechtspolitiker:innen der SPD-Fraktion stellen sich deutlich gegen die Pläne des Koalitionsausschusses zur De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit, die seit einer Woche auf massiven Widerstand aus der Zivilgesellschaft gestoßen ist. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.

In diesem Papier aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“

Zwar zeigen sich die Abgeordneten offen für eine Überprüfung zu Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen zu kritischen Infrastrukturen, generell halten sie das Informationsfreiheitsgesetz aber für sicher. Es enthalte heute schon „die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet“ hätten.

Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

Massiver Gegenwind


Der Koalitionsausschuss hatte am 2. Juli Pläne vorgestellt, die einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes nahekommen. Arne Semsrott von FragDenStaat sprach vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Die Pläne beinhalteten unter anderem, dass die Bürger:innen bei Informationsfreiheitsanfragen ein „berechtigtes Interesse“ vortragen müssen und nicht wie heute der Staat begründen muss, wenn er Dokumente nicht freigibt. Gleichzeitig sollten nur noch natürliche Personen und zudem nur noch Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen anfragen dürfen.

Außerdem will die Koalition die Gebührenobergrenze von 500 Euro abschaffen, so könnten die Anfragen über Kosten noch mehr als heute abschreckend wirken. Einführen will der Koalitionsausschuss zudem ein generelles Schwärzen von Namen, was die Nachvollziehbarkeit der Informationen erschweren würde.

Gegen diese De-Facto-Abschaffung haben sich mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen ausgesprochen, darunter zahlreiche Medien- und Journalismusverbände. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt.

Eine Petition gegen das Vorhaben hat in kürzester Zeit mehr als 400.000 Unterzeichner:innen gesammelt. Nun ist der Widerstand gegen die Pläne in der SPD-Fraktion selbst angekommen.

Die Digitalorganisation D64 hat unterdessen eine Aktion „Rettet das Informationsfreiheitsgesetz!“ gestartet. In der Graswurzel-Kampagne stellt D64 Musteranträge für Parteimitglieder von Union und SPD bereit, damit sich dort unterschiedliche Parteigliederungen für das Informationsfreiheitsgesetz und gegen die geplanten Änderungen aussprechen können.

Update, 8. Juli 2026, 15:25 Uhr: Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“

 


Dokument






 

  • Dokument: Positionspapier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion zur Informationsfreiheit
  • Datum: Juli 2026


„Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben. Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“


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08.07.2026 12:47

Nach dem Motto „Ausprobieren statt Abwarten“ brachte die Bundesregierung ein Gesetz durchs Parlament, mit dem die öffentliche Verwaltung neue Technologien testen darf. Die große Koalition hofft, so die Verwaltungsdigitalisierung anzukurbeln. Doch das Reallabore-Gesetz widerspricht demokratischen Grundsätzen, wissenschaftlichen Standards und dem Prinzip der Transparenz.

Ralph Brinkhaus im Bundestag
Ralph Brinkhaus hat die Parlamentsinitiative fürs Bundeserprobungsgesetz mit angestoßen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz prüfen, ob eingereichte Anträge vollständig sind? Nicht alles, was technisch möglich ist, darf die öffentliche Verwaltung rechtlich tun. Wollen Behörden Technologien testen, brauchen sie sogenannte Erprobungs-Klauseln in einzelnen Gesetzen.

Ende Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das Erprobungen auch dann erlaubt, wenn es eine solche Klausel nicht gibt: das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von „Innovationen“ in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“. Der kurze Name: Bundeserprobungsgesetz, auch Reallabore-Gesetz. Den Entwurf des Bundeserprobungsgesetzes haben die Bundesregierung und Regierungsfraktionen wortgleich eingebracht.

Die Verwaltung soll also auch dann Technologien testen können, wenn es das jeweilige Gesetz wie etwa das Registerzensus-Erprobungsgesetz nicht explizit vorsieht. „Die allgemeine Erprobungsklausel ist wirklich ein Novum im Bundesrecht“, sagt Philipp Amthor (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Sie erlaube es Bundesbehörden, von Bundesrecht abzuweichen. „Dadurch können Verwaltungsverfahren unter anderem digitaler und bürgerfreundlicher gestaltet werden“, so Amthor.

Drei gravierende Probleme

Erprobungs-Klauseln in Gesetzen gibt es seit den 1960er-Jahren. Neu ist der umfassende Ansatz des Bundeserprobungsgesetzes. Im Vorfeld bewarb die parlamentarische Initiative um Ralph Brinkhaus (CDU) das Gesetz damit, man könne dringend benötigtem Fortschritt schneller den Weg ebnen. Kürzere Wege, damit Gesetze schneller angepasst werden können. Das läuft unter dem Schlagwort „regulatorisches Lernen“.

Laut Gesetz ist damit gemeint, dass die Verwaltung „Wissen über die Auswirkungen der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen, Verwaltungsverfahren“ erwirbt und anhand des Wissens das Gesetz „möglichst schnell“ angepasst werden kann. Das Wissen generiert die Verwaltung in sogenannten Reallaboren, also unter „möglichst realen“ Bedingungen. Die Erprobungsphasen sind dabei zeitlich begrenzt.

Doch hat das Gesetz mindestens drei gravierende Probleme, die der Forderung nach Innovation zuwiderlaufen und demokratische Mechanismen stören: Das Bundeserprobungsgesetz greift erstens empfindlich in den Grundsatz der Gewaltenteilung ein. Zweitens müssen Behörden ihre Erprobungen nicht wissenschaftlich evaluieren. Und schließlich verpflichtet das Gesetz sie auch nicht dazu, ihre Erprobungen öffentlich einsehbar zu dokumentieren. Wie und was die Verwaltung erprobt, entzieht sich damit weitgehend öffentlicher Kontrolle.

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Im Widerspruch zur Gewaltenteilung

„Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch“, so erklärt es das Bundesministerium der Justiz. Doch dieser demokratische Grundsatz wurde im Gesetz aufgeweicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah nur Spezial-Erprobungsklauseln vor, etwa für die EUDI-Wallet, der digitalen Brieftasche für Bürger:innen, mit der sie sich ab dem 2. Januar 2027 online ausweisen können.

Erst über die Formulierungshilfe hat der Gesetzgeber einen allgemeinen Teil hinzugefügt und damit den Anwendungsbereich für die Erprobungsklauseln ausgeweitet: Demnach könnten Verwaltungen mit behördlicher Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum aus dem normalen Verwaltungsverfahren ausscheren.

Dass eine Behörde als Teil der Exekutiven eine solche Entscheidung treffen darf, lasse sich „schwer mit unseren Gewaltenteilungsgrundsätzen in Einklang bringen“, sagt Sabine Fuhrmann, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Denn verbindliche Regelungen des Verfahrensrechts auszusetzen, obliegt normalerweise dem Parlament als Teil der Legislative.

Im Klartext: Normalerweise dürfen Verwaltungen nur auf Grundlage von geltendem Recht handeln. Mit dem neuen Gesetz können Behörden nun aber ihr Handeln auf der Basis interner Verwaltungsentscheidungen wesentlich ändern.

Erproben ohne System

Wie mehrere Sachverständige bei einer Anhörung im Mai anmerkten, sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass das Gesetz keine Pflicht zur wissenschaftlichen Evaluierung enthalte. Die sei für „regulatorisches Lernen“ jedoch Voraussetzung, so etwa Carlo Zensus von der Bitkom. Wie geht es weiter, wenn das Reallabor erfolgreich war? Wie werden die Reallabore ausgewertet? Wann mündet eine erfolgreiche Erprobung in ein Gesetz? Diese Fragen lasse das Gesetz offen, kritisierte auch Moritz Heuberger von den Grünen bei der zweiten Lesung im Bundestag.

Warum Behörden nicht dazu verpflichtet sind, ihre Erprobungen wissenschaftlich auszuwerten, fragte Sonja Lemke von der Linkspartei im Digitalausschuss. „Es ist unsere Freiheit als Parlament zu entscheiden, wie wir mit der Sache umgehen oder nicht“, so die Antwort von Ralph Brinkhaus (CDU). „Wir halten sehr wenig davon, verpflichtende Mechanismen einzubringen, die die Souveränität des Parlamentes in seiner Entscheidungsfindung unterhöhlen. Das heißt, wir gucken uns an, was passiert ist, wir entscheiden dann, wie wir damit umgehen. Das ist unsere Aufgabe als höchster Souverän.“

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Brinkhaus’ Aussage sei ungewöhnlich, erklärt Fuhrmann gegenüber netzpolitik.org. Das Parlament sei nicht dazu gezwungen, Empfehlungen in einem Evaluationsbericht umzusetzen. Das folge aus der bloßen Pflicht zur Evaluation nicht. Ein solcher Bericht sei vielmehr dazu gedacht, den Souverän inhaltlich zu unterstützen. Auch mit einer Pflicht, die Ergebnisse aus Reallaboren wissenschaftlich zu bewerten, liege die Entscheidung klar beim Parlament.

Eigenwillige Definition

Dass die Definition der „Reallabore“ im Gesetz von der wissenschaftlichen Definition abweicht, die sich im Wissenschaftsbetrieb durchgesetzt hat, lässt zudem Zweifel am Innovationswillen der Gesetzgeber aufkommen. Das merkte etwa Oliver Parodi vom Karlsruher Institute of Technology bei der Sachverständigen-Anhörung im Digitalausschuss an. Wissenschaftliche Reallabore seien „Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die dazu dienen, in einem räumlich abgegrenzten gesellschaftlichen Kontext unter anderem wissenschaftliche wie gesellschaftliche Lernprozesse zu verstetigen.“

Dabei sei es wesentlich, dass Wissenschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten. „Reallabore forschen in der, mit der und für die Gesellschaft und vereinen stets Forschungs‑, Gestaltungs- und Bildungsziele“, so Parodi in seiner Stellungnahme. Laut Bundeserprobungsgesetz sei die Beteiligung der Wissenschaft am Prozess der Erprobung aber nur optional.

Tests im Verborgenen

Was die Verwaltung erprobt und zu welchem Zweck, bleibt mit dem Gesetz zudem im Verborgenen. Denn das Gesetz enthält keine Pflicht zur Transparenz. Zwar gibt es eine Reallabore-Innovationsportal vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei dem auch die Federführung für das Bundeserprobungsgesetz liegt. Laut Ministerin Katharina Reiche soll die Plattform Vernetzung und Austausch von Wissen unterstützen und umfasst unter anderem die Themen Bildung, Energie und Klimaschutz, Gesundheitsdigitalisierung und eGovernment. Allerdings müssen die erprobenden Stellen ihre Projekte dort nicht melden, die Teilnahme ist freiwillig.

Von einem Transparenzregister, mit dem Bürger:innen etwa nachvollziehen können, ob der Bund oder ihre Gemeinde bestimmte Technologien erprobt und welche Verwaltungsdaten sie dabei verwenden, ist dieses Portal weit entfernt. Praktisch teste die öffentliche Verwaltung hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kritisierte die Abgeordnete Lemke im Digitalausschuss.


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08.07.2026 09:34

Exzess bei KI-Befugnissen: Nun soll die Bundespolizei auch noch Videobilder in Echtzeit analysieren. Per Änderungsantrag erweitert die schwarz-rote Koalition die geplante automatisierte Überwachung massiv. Das Gesetz soll schon am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Ein belebter Bahnhof, eine Person ist mit einem roten Rechteck markiert.
Software soll auf Bahnhofs-Kameras Menschen identifizieren, ihr Verhalten einordnen und sie über mehrere Kameras hinweg verfolgen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster, Montage netzpolitik.org

Zahlreiche Bundesländer haben ihren Polizeien bereits Software-gestützte Echtzeit-Videoanalyse erlaubt, nun zieht die Bundesregierung nach. Die Bundespolizei soll künftig automatisiert die Bilder von Kameras prüfen. Software soll nach bestimmten Gesichtern suchen und identifizieren, wer gerade was tut. Die Bundespolizei könnte die Technologien an Bahnhöfen, aber auch an Häfen und Flughäfen einsetzen.

Das geht aus einem Änderungsantrag zur Reform des Bundespolizeigesetzes hervor. Diese Reform, die neben weiteren drei Sicherheitsgesetzen gerade durch den Bundestag gedrängt wird, erweitert nun die geplanten KI-Überwachungsbefugnisse massiv. Bislang beinhaltete das „Sicherheitspaket“ die Erlaubnis, im Internet nach bestimmten Gesichtern zu suchen und Datenanalysen nach Palantir-Art durchzuführen. Nun kommt noch die automatisierte Auswertung von Videobildern hinzu. Der Antrag wurde gestern eingereicht und wird am heutigen Mittwoch im Innenausschuss debattiert. Das entsprechend reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit zwei verschiedenen Technologien soll die Bundespolizei künftig die Live-Streams von Videokameras untersuchen dürfen. Eine wird aktuell bereits in Frankfurt am Main getestet. Dabei werden die Gesichter aller Passant*innen vermessen und mit einer Liste von gesuchten Gesichtern abgeglichen. Stimmt ein Gesicht im videoüberwachten Areal mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem gesuchten Gesicht überein, schlägt die Software Alarm.

90 Sekunden im Netz:
Pia erklärt Verhaltensscanner

Verhaltensscanner sind KI-Systeme, die Videoaufnahmen daraufhin analysieren, was Menschen gerade tun.

Und die automatisierte Verhaltensanalyse ist nur ein Schritt hin zu einer noch ganzheitlicheren Überwachung.

Alles, was erlaubt ist

Die KI-Verordnung der EU setzt derartiger Live-Gesichtserkennung enge Grenzen. Sie darf nur in bestimmten Fällen angewendet werden. Die Bundespolizei soll beinahe alle diese Verbotslücken ausnutzen. Sie soll mit der Technologie nach Menschen suchen, die das Leben einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, nach Menschen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, nach Menschen, die mutmaßlich Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind oder vermissten Personen, die sich in Lebensgefahr befinden. Die Maßnahme muss richterlich angeordnet werden, Treffer müssen von zwei Polizist*innen geprüft werden. Mit der Begrenzung glaubt die Bundesregierung, sich noch innerhalb des Rahmens der KI-Verordnung zu bewegen.

Die andere Technologie, mit der die Bundespolizei Videostreams durchsuchen soll, prüft automatisiert, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Derartige Software wird bereits in der Mannheimer und der Hamburger Innenstadt erprobt. Berlin bereitet den Einsatz vor. Sie ordnet menschliche Bewegungen in Kategorien ein wie: „Tanzen“, „Rennen“ oder „einander Umarmen“. Findet sie etwa Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten, weist sie die wachhabenden Beamt*innen auf die Situation hin. Auch die Wahrnehmung mutmaßlich hilfloser Menschen führt zu einer derartigen Alarmierung. Die Hilflosigkeit wird dann wohl mindestens bei liegenden Tätigkeiten angenommen. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass dieser polizeiliche Fokus zu einer Diskriminierung von obdachlosen Menschen führt.

Außerdem soll die Software selbstständig Waffen detektieren und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, automatisiert über mehrere Kameras hinweg verfolgen. Laut Gesetzesbegründung ist es auch möglich, Personen zu identifizieren, die sich ungewöhnlich lange in einem Bereich aufhalten. So sollen potenziell suizidale Menschen von der Umsetzung des Suizids abgehalten werden.

Laut dem Gesetzespaket dürfen die beiden Programme dann auch mit den Gesichtern und dem Verhalten von Bürger*innen trainiert werden. Nach zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Befugnisse geben. Die wird „im Zusammenwirken mit“ einer wissenschaftlichen Einrichtung, also nicht unabhängig, erstellt.


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07.07.2026 15:13

Verbrämt als „Bürokratierückbau“ plant die Regierungskoalition das Plattmachen der Informationsfreiheit. Mehr als hundert Organisationen fordern heute in einem offenen Brief, den tiefen Einschnitt in Transparenzrechte und Pressefreiheit zu verhindern.

Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch
Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Die Idee der Koalition aus CDU, CSU und SPD, den gesetzlichen Anspruch auf Informationsfreiheit in großem Maße zurückzufahren, stößt weiter auf starken Widerstand: Heute taten sich mehr als hundert Organisationen zusammen, um in einem offenen Brief dagegen zu protestieren. Die Informationsfreiheit dürfe nicht in so drastischem Maße beschränkt werden. Sie weisen auf den Umstand hin, dass gerade auch Skandale von Koalitionspolitikern mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) rausgekommen seien.

Eine Petition mit derzeit 370.000 Unterzeichnern, die sich explizit an die Sozialdemokraten richtet, fordert von der SPD-Fraktion im Bundestag: SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit! Die Informationsfreiheit müsse bewahrt werden.

Lars Klingbeil, SPD-Chef und Vizekanzler, erklärte auf Nachfrage gestern in der Bundespressekonferenz nur, es gäbe „Schwachpunkte“ beim IFG. Das hätte die Regierung festgestellt. Er halte das Vorhaben aber für „vertretbar“, man wolle das IFG „reformieren und weiterentwickeln“.

Diese Haltung verwundert, denn in der vergangenen Legislaturperiode wollte die SPD in der Ampel-Koalition noch ein Bundestransparenzgesetz einführen. Es sollte die Informationsfreiheit erheblich ausbauen und Behörden dazu verpflichten, von sich aus Informationen freizugeben anstatt bei IFG-Anfragen nur zu reagieren.

„Keine lästige Pflicht der Verwaltung“


Der Begriff Informationsfreiheit beschreibt das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Schwarz-Schwarz-Rot preist diese staatliche Transparenz nicht mal mehr in Sonntagsreden, sondern plant unter dem Motto des „Bürokratierückbaus“ die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. An staatliche Informationen zu gelangen, würde dann erheblich erschwert oder gar nicht mehr möglich sein. Auch die Gebühren für die wenigen Anfragen, die noch zugelassen wären, sollen explodieren.

Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz



Gestern kritisierten auch die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern die Pläne: Informationsfreiheit sei „keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns“.

Sie wehrten sich auch gegen die Begründung des Vorhabens: Neben dem „Bürokratierückbau“ war für die Unterminierung der Informationsfreiheitsrechte auch mit der staatlichen Resilienz argumentiert worden. Dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie kritischer Infrastrukturen, aber auch „der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung“ wolle man stärker Rechnung tragen, schrieben die Koalitionäre.

Dieses Argument sei jedoch nur vorgeschoben, erklärten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Das Auskunftsrecht biete nämlich bereits einen umfassenden Schutz für Sicherheitsinteressen.

Pressefreiheit bedroht


Der heute veröffentlichte offene Protestbrief richtet sich an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Bundestagsabgeordneten im Innenausschuss. Die Unterzeichner, darunter Amnesty International, Greenpeace, LobbyControl, Wikimedia Deutschland, der Chaos Computer Club, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), abgeordnetenwatch, FragDenStaat, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband und Zeitungen wie der Freitag und die taz, kritisieren das rückwärtsgewandte Staatsverständnis der Koalition. Sie bezeichnen die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz als einen „massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte“. Das Vorhaben sei alarmierend.

Besonders hart käme es für Journalisten und die Pressefreiheit, so die Unterzeichner:

Das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden. Sollten die geplanten Anpassungen von Ihnen umgesetzt werden, so wäre das nicht nur das Aus für einen Großteil der IFG-Anträge, sondern auch ein fataler Einschnitt in die Pressefreiheit in Deutschland.


Die Ideen entsprächen auch nicht dem Willen der Mehrheit der Menschen: „Ein Großteil der Bevölkerung (83 %) wünscht sich […] mehr proaktive Transparenz und Informationsfreiheit der Behörden.“




Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs, der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört. Als solche, aber auch als langjährige IFG-Nutzerin, als Autorin und Publizistin stehe ich vollumfänglich hinter dem Anliegen des Briefes.


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07.07.2026 13:11

Menschen sorgen sich wegen Sanktionsklauseln in Verträgen des ZDF um die journalistische Unabhängigkeit des Senders. Unser Kolumnist schlägt mehrere Maßnahmen vor, wie der Sender sowohl kritische Berichterstattung sichern als auch Mitarbeitende in den USA schützen kann.

Eine Mainzelmännchen-Ampel, alles außer dem roten Signal ist ausgegraut
Was wird durch die Sanktionsklausel eingeschränkt? CC-BY 4.0: PantheraLeo1359531, Bearbeitung: netzpolitik.org

Diktiert Donald Trump dem ZDF die Interviewpartner:innen? Diese Sorge hat mehr als 340.000 Menschen bewegt, eine Petition an den Intendanten des ZDF zu unterschreiben und ihn aufzufordern, die journalistische Unabhängigkeit des Senders zu sichern.

Es ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Petition: Nicht nur die schiere Anzahl an Unterschriften ist außergewöhnlich – mir wäre keine andere Unterschriftensammlung dieser Größenordnung bekannt, die den ÖRR betrifft –, sondern auch die Stoßrichtung der öffentlichen Debatte. Es sind nicht wie sonst so oft die Pauschalkritiker:innen, die laut ins Horn blasen und erklären, warum es den ÖRR im Allgemeinen und das ZDF im Besonderen nicht braucht. Sondern es ist eine breite Masse an Menschen, die ihrem Wunsch nach einem starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausdruck verleihen.

Ihre Sorge ist berechtigt, die Antwort darauf komplex: Nein, es gibt keine Anzeichen für einen Einfluss der US-Sanktionslisten auf die Berichterstattung des ZDF. Ja, wir müssen die Auswirkungen von Sanktionsregimes auf die Meinungs‑, Presse- und Rundfunkfreiheit kritisch diskutieren.

Journalistische Geschäftsbeziehungen


Grundsätzlich sind Sanktionen ein Mittel, um auf Verstöße gegen das Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und damit die Stabilität der internationalen Ordnung zu fördern. In Deutschland drohen für Verstöße gegen das Sanktionsregime der EU – beispielsweise gegen Russland – oder der Vereinten Nationen empfindliche Freiheitsstrafen. Diese Sanktionen adressieren zum einen direkt (primär) bestimmte Unternehmen oder Einzelpersonen, indem sie beispielsweise Vermögenswerte beschlagnahmen oder einfrieren. Sie entfalten aber auch eine sekundäre Wirkung, indem sie (auch im Ausland ansässigen) Dritten wirtschaftliche Tätigkeiten unterschiedlicher Art mit den sanktionierten Personen unter Strafe verbieten. Das betrifft zum Beispiel den Im- und Export von Gütern oder auch andere Geschäftsbeziehungen.

Doch wie könnte das überhaupt die Berichterstattung des ZDF betreffen? Die journalistische Berichterstattung über ein Thema oder Interviews mit einer Person sind zunächst, ganz ohne Austausch von Waren und Dienstleistungen, keine wirtschaftlichen Beziehungen. Es gibt jedoch „Mitwirkendenverträge“, die beispielsweise mit den Teilnehmenden von Talkshows abgeschlossen werden und die die Grundlage für die Auszahlung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen bilden.

In diesem Rahmen fließt Geld – wenn auch nicht als Entlohnung, sondern lediglich zum Ausgleich des entstandenen Aufwands. Dabei ist es – soweit mir berichtet wurde – bei weitem nicht so, dass jeder Interviewpartner oder jede Talkshow-Gästin eine solche Entschädigung erhält. Bei Interviews sei es beispielsweise eher eine Ausnahme, während es bei Talkshows oft, aber auch nicht immer eine Aufwandsentschädigung gebe.

In diese Mitwirkendenverträge hat das ZDF eine Klausel aufgenommen, in der die Vertragspartner:innen bestätigen müssen, „weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC [der zuständigen US-Behörde] oder anderer zuständiger Behörden“.

Das entspricht zum einen der oben skizzierten, aber nicht unproblematischen, unmittelbaren Verpflichtung, europäische und UN-Sanktionen umzusetzen. Zum anderen beinhaltet die Klausel auch einen Verweis auf die Sanktionslisten der USA, eine Folge der beschriebenen sekundären Wirkung: Das ZDF beschäftigt in den USA Journalist:innen und andere Arbeitnehmer:innen, außerdem hat der Sender dort Immobilien wie beispielsweise Studios. Mit dieser Klausel versucht der Sender, diese Menschen und Vermögenswerte vor dem Zugriff der US-Behörden zu schützen.

Zum Gebrauch und Missbrauch von Sanktionslisten


Die Kritik an Sanktionen ist so alt wie die Existenz der Sanktionsregime selbst. Sanktionen gegen einzelne Staaten können, je nach konkreter Ausgestaltung, auch die Zivilbevölkerung ganz empfindlich treffen und erhebliche humanitäre Auswirkungen haben. Auch ihre Wirksamkeit ist stark umstritten.

Sanktionen gegen Individuen schränken deren Grundrechte massiv ein – ohne Zugriff auf Bankkonten und Kreditkarten wird es zur Herausforderung, durch den Alltag zu navigieren. Das gilt aber nicht für alle Betroffenen gleichermaßen: Während russische Oligarchen wohl auch ohne Zugriff auf ihre Vermögenswerte in den USA oder Europa noch ein gutes Leben führen können, sind Journalist:innen oder Aktivist:innen ungleich härter betroffen.

Nun könnte man das als unkritisch(er) bewerten, wenn die Sanktionslisten tatsächlich reine „Schurkenlisten“ wären und jeder dort genannte Journalist in Wahrheit ein Propagandist und jede Aktivistin eine Terroristin wäre. Dem ist jedoch nicht so.

Insbesondere die Trump-Regierung nutzt Sanktionslisten gezielt, um Menschenrechtsverteidiger:innen und Vertreter:innen internationaler Organisationen zu bestrafen. So verhängten die USA im Dezember letzten Jahres Einreisesperren gegen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, sowie den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton. Noch umfangreicher sind die Sanktionen gegen die Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs: US-amerikanische Unternehmen dürfen keine Geschäftsbeziehungen mehr mit ihnen eingehen, sodass Kreditkarten nicht mehr funktionieren, Bestellungen bei Amazon nicht mehr möglich sind und Zugänge zu E‑Mail-Konten gesperrt wurden. Diese Maßnahmen brachten die Staatengemeinschaft so sehr auf, dass unter anderem eine internationale Allianz von 79 Ländern sowie die EU und die UN die Rücknahme der Sanktionen forderten.

Auch EU- oder UN-Sanktionslisten sind nicht unproblematisch. So führte die mangelnde Transparenz über Vorwürfe und der fehlende Rechtsschutz für Betroffene zu zwei Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (Kadi I und Kadi II). Das Gericht stellte fest, dass auch bei Durchführung völkerrechtlicher Verpflichtungen die Verfassungsprinzipien der EU, etwa der Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Aktuell werden zudem intensiv die Sanktionen gegen Jacques Baud und Hüseyin Doğru diskutiert, die sich im EU-Gebiet aufhalten und denen die Verbreitung russischer Propaganda vorgeworfen wird, allerdings ohne dass ihnen strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden. Dies hat zur Folge, dass ihr Vermögen – abgesehen von einer finanziellen Ausstattung auf Höhe des Existenzminimums – eingefroren ist und sie das EU-Gebiet weder betreten noch verlassen dürfen. Diverse Unionsrechtler:innen wie die ehemalige deutsche EuGH-Richterin Ninon Colneric halten das Sanktionsregime in der aktuellen Form für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.

Freie Berichterstattung sichern


Die Sanktionsklauseln des ZDF bereiten zu Recht vielen Menschen, auch mir, Sorgen. Im ZDF-Fernsehrat haben wir sie in der letzten Sitzung Mitte Juni deshalb auch intensiv diskutiert. Da hilft es zwar etwas, wenn der ZDF-Intendant Himmler betont, dass der „freie und unabhängige Journalismus des ZDF von diesem Sanktionsregime nicht betroffen“ sei und bisher Mitwirkende noch nie wegen einer Unvereinbarkeit mit den Sanktionsregimen abgelehnt worden seien. Aber der fade Beigeschmack und kaum messbare Abschreckungseffekte in Redaktionen bleiben.

Das ZDF muss den Anwendungsbereich der besonders problematischen US-amerikanischen Sanktionslisten deshalb im Rahmen der angekündigten Überprüfung der Praxis auf ein absolutes Minimum reduzieren. Nur wenn es einen konkreten territorialen US-Bezug gibt, beispielsweise bei Formaten der in den USA ansässigen Journalist:innen, darf die Klausel überhaupt in Betracht gezogen werden, um offensichtliche Verstöße gegen das US-Recht zu vermeiden, die tatsächlich mit erheblichen Gefahren für die dort lebenden Personen verbunden wären.

Gleichzeitig muss der Sender uneingeschränkt die kritische Berichterstattung gewährleisten, beispielsweise in dem er auf Mitwirkendenverträge verzichtet oder die Formate von in Deutschland ansässigen Kolleg:innen übernommen werden. Zudem sollte die EU ihre „Blocking-Verordnung“ schärfen. Sie verbietet es Unternehmen in der EU unter Strafe, sich an bestimmten US-Sanktionen zu beteiligen. Zukünftig sollten hiervon alle Fälle erfasst werden, in denen Engagement für Demokratie, Menschenrechte und die internationale Ordnung sanktioniert werden.

Die Bindung an europäische (und damit auch UN-Sanktionslisten) kann ein deutsches Medienunternehmen nicht umgehen. Hier muss der Sender in Zweifelsfällen auf „Mitwirkendenverträge“ mit Interviewpartner:innen und Talkshowgästen, nicht allerdings auf die Mitwirkung selbst, verzichten, falls andernfalls Einschränkungen der journalistischen Freiheit drohen.

Gesamtgesellschaftlich brauchen wir darüber hinaus eine kritische Debatte über Nebenwirkungen von Sanktionslisten. Jedenfalls für den Bereich der journalistischen Berichterstattung braucht es umfangreiche Bereichsausnahmen, wie sie beispielsweise auch für anwaltliche Tätigkeiten bestehen. Die Angst vor möglichen Sanktionsverstößen darf nie dazu führen, dass die freie Auseinandersetzung über diese einschneidende Instrumente, auch mit den von ihnen Betroffenen, unterbunden wird.


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07.07.2026 08:23

Reporter ohne Grenzen klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den BND. Anwalt Niko Härting will erreichen, dass der Gerichtshof den Schutz gegen die mächtigen Hacking-Instrumente verbessert.

EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. CC-BY-SA 2.0: Davide Restivo

Der Bundesnachrichtendienst hackt schon seit vielen Jahren. Und zuweilen geraten dabei Journalisten ins Visier des Auslandsgeheimdienstes, wie etwa die Spiegel-Reporterin Susanne Koelbl. Der BND darf mittlerweile bei drohenden Gefahren von internationaler erheblicher Bedeutung auf gesetzlicher Basis Staatstrojaner zum Einsatz bringen. Er kann die Schadsoftware etwa in Krisenregionen oder gegen Terrorgruppen anwenden, er beobachtet aber auch Themenfelder wie Migration und „Hacktivismus“. All das sind auch Berichterstattungs- und Recherchegebiete im Journalismus.

Daher erhob Reporter ohne Grenzen eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die deutsche Gesetzgebung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Regelungen zur heimlichen Überwachungssoftware das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nicht ausreichend schützten. Gerade Journalisten bräuchten die Vertraulichkeit ihrer Chat-Gespräche oder E‑Mails. Das Hacken mit Staatstrojanern könne Informanten abschrecken. Das habe das Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt.

Eine heimliche Überwachungsmaßnahme mit einem Staatstrojaner macht den Rechtsschutz für Betroffene und deren Kommunikationspartner fast unmöglich, da die geheime Schadsoftware beim Einsatz möglichst unentdeckt bleiben soll. Auch im Nachhinein werden Betroffene nur in Ausnahmefällen benachrichtigt. Die Kontrolle dieser mächtigen Hacking-Instrumente ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Straßburger Richter des EGMR, die nur einen Bruchteil der an sie gerichteten Beschwerden annehmen, werden sich mit dem Anliegen von Reporter ohne Grenzen wohl näher befassen. Darauf deutet ein Schreiben des Höchstgerichts hin, in dem es die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auffordert. Dieser Fragenkatalog vom Juni könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Gerichtshof ein priorisiertes Musterverfahren einleitet.

Wir sprechen über die Beschwerde mit Niko Härting, der Reporter ohne Grenzen vor dem Gerichtshof vertritt. Härting ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Einsatz von Staatstrojanern wird geprüft


Portraitfoto Niko Härting
Niko Härting.


netzpolitik.org: Die Richter in Straßburg prüfen nun das deutsche Gesetz, das dem BND den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt. Ist der geheimdienstliche Einsatz von Staatstrojanern überhaupt mit der notwendigen Vertraulichkeit bei der Arbeit von Berufsgeheimnisträgern vereinbar?

Niko Härting: Beim Einsatz des Staatstrojaners durch die Geheimdienste kommen mehrere Eingriffsrisiken zusammen. Erstens erfolgt der Einsatz heimlich, ohne dass die Betroffenen dies merken und steuern oder eine gerichtliche Prüfung erwirken können. Zweitens ist der Rechtsweg gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, so dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach geltendem Recht unmöglich ist. Und drittens ist die Streubreite des Trojaners groß, da nicht nur Daten und Informationen des Besitzers des Endgeräts, sondern auch die Kommunikation überwacht wird, die mit Dritten – auch etwa Journalistinnen und Anwälte – geführt wird. Dies ist mit dem Berufsgeheimnis nicht zu vereinbaren.

netzpolitik.org: Ist das Ziel der Beschwerde auch, dass der Gerichtshof neue Standards beim staatlichen Hacken setzt?

Niko Härting: Ja, zum Trojaner gibt es bislang keine Rechtsprechung des EGMR. Der Gerichtshof interessiert sich jetzt ausweislich seiner Fragen sehr für die technische Funktionsweise der Spyware und für die Auswirkungen auf das Schwachstellenmanagement. Das lässt auf eine Grundsatzentscheidung hoffen.

Wie kann ein Rechtsschutz für Journalisten aussehen?


netzpolitik.org: Wie sähe aus Ihrer Sicht ein moderner effektiver Rechtsschutz für Journalisten aus, die gehackt worden oder als Dritte mitbetroffen sind?

Niko Härting: Es bedarf – jedenfalls im Nachhinein – strenger, gerichtlich überwachter Mitteilungspflichten, und es muss – anders als heute – zur seltenen Ausnahme werden, dass der betroffene Journalist nichts von dem Eingriff erfährt. Auch der pauschale Ausschluss des Rechtswegs gehört abgeschafft.

netzpolitik.org: Sollten Menschen, die mit Staatstrojanern gehackt wurden, sowie mitbetroffene Dritte generell im Nachgang benachrichtigt werden, auch bei einer „Quellen-TKÜ“, also wenn der BND ein IT-System hackt, um danach laufende Kommunikation auszuleiten? Und sollte bei einer unrechtmäßigen Überwachung Anspruch auf eine Entschädigung bestehen?

Niko Härting: Wenn man das Gesetz liest, ist die Benachrichtigung der Betroffenen schon jetzt eigentlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es viel zu viele Ausnahmegründe, die in der Praxis dazu führen, dass die Regel, nämlich die Benachrichtigung, zur seltenen Ausnahme wird. Der EGMR wird sich damit befassen müssen, ob diese Rechtspraxis menschenrechtswidrig ist. Entschädigungen, die auch jetzt bereits denkbar sind, sind demgegenüber nur ein schwacher Trost.

netzpolitik.org: Welche Konsequenzen müssten in Deutschland folgen, wenn Reporter ohne Grenzen in dem Beschwerdefall erfolgreich ist?

Niko Härting: Der EGMR wird dem deutschen Gesetzgeber hoffentlich klare Grenzen beim Einsatz des Staatstrojaners setzen und den Schutz der Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträger vor Überwachung stärken. Gleichfalls ist zu hoffen, dass der Gerichtshof gerichtlichen Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Maßnahmen in Deutschland einfordert und der absurden Lage ein Ende setzt, die wir derzeit haben.

Denn es wird immer behauptet, die Geheimdienste würden in Deutschland besonders „engmaschig“ kontrolliert. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Kontrolle in Deutschland ist im internationalen Vergleich äußerst lax und soll jetzt durch die geplante Reform des Rechts der Nachrichtendienste weiter gelockert werden, indem man bei den Geheimdiensten die Datenschutzkontrolle bei der Bundesdatenschutzbeauftragten abschafft und dort Stellen streicht.

Sicherheit von Systemen gefährdet


netzpolitik.org: In Deutschland gilt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das vom Bundesverfassungsgericht im ersten Staatstrojaner-Beschwerdeverfahren etabliert wurde. Ist es aus Ihrer Sicht in der deutschen Gesetzgebung ausreichend berücksichtigt?

Niko Härting: Nein, das Computer-Grundrecht, das das Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffen hat, ist nie so richtig mit Leben gefüllt worden: weder durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder anderer Gerichte noch durch den Gesetzgeber. Und beim Staatstrojaner ist das Computer-Grundrecht natürlich eigentlich ein zentrales Thema. Schauen wir einmal, was der EGMR jetzt zum menschenrechtlichen Schutz sagt.

netzpolitik.org: Angesichts des Fragenkatalogs des EGMR an die Bundesregierung: Wie fällt Ihre Bilanz aus, wenn es um die Risiken von Staatstrojanern geht? Wird die IT-Sicherheit von Privaten und von der Wirtschaft durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die eben nicht gemeldet und geschlossen werden, so strukturell geschwächt, dass staatliches Hacken gar nicht zu rechtfertigen ist?

Niko Härting: Das ist eine Frage, die ein Computer Scientist besser beantworten kann als ein Jurist. Aber von den Experten hört man immer wieder die Warnung, dass unbemerkte Schwachstellen, die für staatliche Überwachung genutzt werden, die ganze Sicherheitsarchitektur von Systemen gefährden können.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!


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