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06.08.2026 18:06

Das Digitalministerium will Staat und Verwaltung digitalisieren. Doch Minister Wildberger wiederholt bekannte Fehler im Prestige-Projekt. Das zeigt ein Bericht des Bundesrechnungshofs, den wir veröffentlichen. Noch immer fehlen Standards und ein Projektmanagement-Tool.

Karsten Wildberger vor einer blauen Leinwand, er guckt zur Seite
Digitalminister Karsten Wildberger will die Verwaltungsdigitalisierung umkrempeln. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung und Minister Karsten Wildberger rühmen sich für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Doch sie wiederholen bekannte Fehler.

Das zeigt ein aktueller Bericht des Bundesrechnungshofs. Zuerst berichtete Bild. Wir veröffentlichen das Dokument: Verwaltungsdigitalisierung – Umsetzung der Empfehlungen des Bundesrechnungshofes zur 21. Legislaturperiode.

Statt gemeinsamen Standards zu folgen, preschen einzelne mit Insellösungen vor, die nur in ihrem Ökosystem funktionieren. Es fehlt eine Gesamtstrategie. Es fehlt ein klares Zielbild. Und es fehlen Instrumente, einzelne Digitalisierungsmaßnahmen zu monitoren – also zu erfassen, was bisher passiert, was nachzubessern ist und was insgesamt besser laufen könnte.

Ministerium ringt mit Fallstricken

Ein Großprojekt von Minister Wildberger ist der Deutschland-Stack. Der Baukasten ist wesentlicher Teil der Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Er soll Bund, Ländern und Kommunen „Bausteine“ an die Hand geben, mit denen sie ihre Verwaltungsleistungen einheitlich digitalisieren können.

Mit dem Stack greift Wildberger Kritik und Empfehlungen auf, die Expert:innen etwa zum Onlinezugangsgesetz 2.0 äußerten. Er soll einheitliche Basiskomponenten bestimmen, die Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen nachnutzen können, Standards setzen für anschlussfähige Lösungen und eine zentrale Stelle, die eine Gesamtstrategie im Blick hat.

Der Deutschland-Stack ist seit gut einem Jahr beschlossen. Schon jetzt ist für den Bundesrechnungshof (BRH) erkennbar, dass das Ministerium mit den großen Fallstricken ringt.

Standards dringend notwendig

Zu den Basiskomponenten zählen unter anderem Fit-Connect, das National Once Only Technical System und die EUDI-Wallet, so das Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat im Juni.

Diese Komponenten bestehen schon deutlich länger als der Deutschland-Stack. Ob sie mit dem Stack kompatibel sind, sei laut Rechnungshof fraglich. Das habe das BMDS nicht ausreichend geprüft. Unter Umständen müssen die zuständigen Stellen die Komponenten an den Stack anpassen. Es bestehe „das Risiko“, dass das bis zum offiziellen Start des Deutschland-Stacks Anfang 2028 nicht rechtzeitig gelingt.

Insgesamt fordern die Prüfer:innen das BMDS dazu auf, bei den „Standards und Technologien für den Deutschland-Stack“ einen Zahn zuzulegen. Nach eigener Zielvorgabe will das BMDS sie erst Anfang 2028 umfassend bereitstellen.

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Erst wenn wesentliche Standards und Technologien für den Deutschland-Stack feststehen, kann das BMDS abschließend bewerten, welche bestehenden Basisdienste konform zum Deutschland-Stack sind. Trotzdem beschloss der IT-Planungsrat, welche IT-Lösungen als Basisdienste für den Deutschland-Stack vorgesehen sind.

Keine verlässliche Grundlage

Verbindliche Standards fehlen etwa beim Thema generative KI und IT-Sicherheit, bemängeln die Rechnungsprüfer. Gleichzeitig entwickelt das Digitalministerium etwa das KI-Projekt Spark und fördert Projekte zu agentischer KI über den Agentic AI Hub. Akteure wie Länder oder Unternehmen haben laut BRH damit keine „verlässliche Planungsgrundlage“.

Erschwerend komme hinzu, dass die Akteure nicht erkennen können, welche Standards sie verbindlich umsetzen müssen. Zwar sind alle „128 erarbeiteten Standards und Technologien“ auf der Website zum Deutschland-Stack aufgelistet. Aber es ist nicht ausgewiesen, welche davon der IT-Planungsrat beschlossen hat.

Niemand steht am Steuer

Die wackelige Kommunikation auf der Website passt ins Bild. Der Rechnungshof bemängelt grundsätzlich, dass das Ministerium das Steuer nicht in der Hand hat. So gebe es erst jetzt, ein Jahr nach dem Beschluss zum D‑Stack, eine Meilensteinplanung. Dabei habe das BMDS versäumt, „Risiken und Abhängigkeiten zwischen den Projekten des D‑Stacks“ zu ermitteln. Das könne wiederum zu Verzögerungen führen.

Das BMDS hat zudem versäumt, ein übergreifendes Berichtswesen aufzubauen. Damit fehlen ihm geeignete Informationen, um den Deutschland-Stack zu steuern.

Auch die zentrale Software zum Projektmanagement PMflex komme laut BRH viel zu spät. Damit will das Ministerium erfassen, welche Fortschritte die zuständigen Behörden bei der Modernisierungsagenda Bund machen. Laut Agenda sollte das Tool innerhalb von vier Monaten fertig sein. Aber wahrscheinlich werden die Ressorts erst ab 2027 damit arbeiten.

Für den „Überblick über den Stand der Vorhaben zur Verwaltungsdigitalisierung“ sei das Tool unumgänglich. Damit sollen die Ressorts unter anderem „Kennzahlen zur Wirkungsmessung“ festhalten und auch, ob die gewählten Maßnahmen effektiv sind.

Das könnte aber insgesamt schwierig werden. Laut Rechnungshof hat die Bundesregierung in der Modernisierungsagenda „nur vage und abstrakt formuliert“, welche Ziele sie in der Verwaltungsdigitalisierung erreichen will. Wie genau gemessen werden soll, welche Maßnahme erfolgreich ist, ist nicht über Kennzahlen oder Ähnliches festgelegt.

Der Bundesrechnungshof kritisierte bereits in seinem Bericht vor einem Jahr, dass etwa Zielbild und Monitoring fehlen.


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06.08.2026 13:50

Drei Monate nach Beginn des Social-Media-Verbots für unter 16-Jährige hat die australische Regierung die Effekte per Umfrage ermittelt. Demnach haben die meisten jungen Menschen weiterhin ihre Accounts. Andere weichen auf Angebote ohne Altersgrenzen aus. Die Übersicht.

Eine Teenagerin mit Smartphone in der Hand
Australische Kinder und Jugendliche sind immer noch online (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Bestimage, Bearbeitung: netzpolitik.org

Weltweit eifern Regierungen dem australischen Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige nach, das im Dezember 2025 gestartet ist. Demnach dürfen betroffene Kinder und Jugendliche keinen Account auf Plattformen wie TikTok oder Instagram haben. Im September diesen Jahres will die EU-Kommission Pläne für ein ähnliches Modell ankündigen. Fachleute warnen eindringlich davor, junge Menschen aus digitalen Räumen auszuschließen und das mit Alterskontrollen für alle durchzusetzen.

Mit mehreren Umfragen will die australische Regierung den Erfolg des Modells messen: einerseits vor dem Verbot, andererseits drei, sechs, zwölf und 24 Monate danach. Inzwischen liegen die Ergebnisse der ersten Umfrage danach vor. Die Antworten von rund 1.000 befragten Kindern, Jugendlichen und Eltern liefern keine Hinweise auf einen Erfolg des Verbots. Die fünf wichtigsten Lehren.

1. Die meisten Minderjährigen sind noch online

An seiner namensgebenden Aufgabe ist das Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige bislang gescheitert: Die meisten Betroffenen in Australien haben ihre Social-Media-Accounts immer noch.

Die Umfrage legt den Fokus hier auf 10- bis 15-Jährige. Genau diese Kinder und Jugendlichen hätte das Verbot aus digitalen Räumen ausschließen sollen. Vor dem Verbot hatten rund fünf von zehn jungen Menschen dieser Altersgruppe bereits eigene Accounts auf altersbeschränkten Plattformen. Nach dem Verbot waren es laut Umfrage immer noch rund vier von zehn.

Noch höher sind die Zahlen, wenn man allgemein nach der monatlichen Nutzung fragt – unabhängig davon, ob es über einen eigenen Account geschieht. Vor dem Social-Media-Verbot nutzten demnach 85,9 Prozent der Befragten altersbeschränkte Plattformen. Nach dem Verbot waren es mit 81,5 Prozent nur etwas weniger.

2. Plattformen kontrollieren wohl nur punktuell

Der wichtigste Grund für das löchrige Social-Media-Verbot sind der Umfrage zufolge laxe Kontrollen vonseiten der Plattformen. Hierfür wurden 357 junge Menschen befragt, warum sie ihre Accounts noch haben. Die Hälfte von ihnen sagte demnach, die Plattform habe sie noch nicht kontrolliert.

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Mehr als jede dritte Person habe bei der Plattform ein (offenbar falsches) Alter hinterlegt und behauptet, über 16 Jahre alt zu sein. Und knapp jede fünfte Person sagte, nach einer Alterskontrolle sei ihr Alter falsch eingeschätzt worden, also offenbar als zu hoch.

Diese Befunde zeigen: In den ersten Monaten scheuten Social-Media-Plattformen in Australien offenbar davor zurück, flächendeckend das Alter aller Nutzer*innen abzufragen, um Minderjährige zu finden. Genau das könnte jedoch nötig sein, um die Ansprüche der australischen Regierung zu erfüllen. Bereits im März hat sich die zuständige Aufsichtsbehörde (eSafety Commissioner) bei Facebook, Instagram, Snapchat, TikTok und YouTube wegen mangelhafter Kontrollen beschwert und mit Geldbußen gedroht.

3. Einige weichen bereits auf andere Angebote aus

Obwohl das Social-Media-Verbot bislang nur eine Minderheit der unter 16-Jährigen überhaupt erwischt hat, weichen bereits manche auf andere Angebote aus. Wieder liegt der Fokus der Umfrage auf Kindern und Jugendlichen zwischen 10 und 15 Jahren. Vor dem Verbot sagten demnach vier von zehn, sie würden mindestens täglich Messenger nutzen – nach dem Verbot waren es fünf von zehn. Auch bei Videospielen ist die tägliche Nutzung um wenige Prozentpunkte gestiegen, und zwar von 26,5 auf 29 Prozent.

Die Aufsichtsbehörde sieht darin „frühe Signale für eine potenzielle Umverteilung von Online-Aktivitäten“. Mit Blick auf die Bedürfnisse junger Menschen erscheint das plausibel: Sie suchen eben Dinge wie Austausch, Spaß und Unterhaltung im Netz. Ist eine Anlaufstelle schwerer zugänglich, nutzen sie eine andere.

Frei von Risiken für junge Menschen sind Videospiele und Messenger allerdings nicht. Auch hier kann es zum Beispiel zu übergriffigen Kontakten, Belästigung oder Mobbing kommen. Gerade in Spielen gibt es auch manipulative und suchtfördernde Designs. Ein Expert*innen-Duo im Auftrag der EU-Kommission hat daraus bereits eine Konsequenz gezogen und fordert Altersbeschränkungen und ‑kontrollen für praktisch alle potenziell riskanten Dienste, weit über klassische soziale Medien hinaus.

4. Einige tricksen die Kontrollen bereits aus

Zwar konnten die meisten befragten australischen Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren ihre Social-Media-Accounts behalten. Dennoch erlaubt die Umfrage erste Einblicke in die Trickkiste junger Menschen, die Alterskontrollen umgehen. Befragt wurden hier 357 Menschen zwischen 10 und 15 Jahren, die trotz des Verbots noch einen Social-Media-Account haben.

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  • 12 Prozent haben die Kontrollen überwunden, etwa mit Make-up oder einem fremden Ausweis.
  • Rund 10,9 Prozent haben sich von ihren Eltern helfen lassen.
  • 8,5 Prozent haben nach einer altersbedingten Account-Sperre einfach einen neuen Account erröffnet.
  • 7,4 Prozent haben einen VPN-Dienst genutzt.
  • 2,5 Prozent haben sich nach einer altersbedingten Account-Sperre beschwert und den Zugriff auf ihren Account wieder bekommen.

Bei diesem Teil der Umfrage konnten Menschen mehrere Antwortmöglichkeiten wählen. Die Zahlen legen nahe: Schon jetzt sind allerlei Tricks bekannt. Wenn Social-Media-Plattformen ihre Alterksontrollen verschärfen, dürfte auch der Widerstand zunehmen, teils sogar mit Unterstützung der Eltern. Es geht also nicht nur darum, wie flächendeckend Plattformen Alterskontrollen ausrollen. Zumindest bei einigen Betroffenen hat das Social-Media-Verbot auch ein Akzeptanz-Problem.

5. Die australische Regierung hofft aufs Gelingen

Der eigentliche Erfolg das Social-Media-Verbots misst sich nicht an Nutzungszahlen, sondern daran, ob es Kindern und Jugendlichen damit besser geht als zuvor. Auch das hat die Umfrage berücksichtigt. Das Ergebnis: „Die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder blieben unverändert.“

Die Autor*innen benennen zudem drei zentrale Annahmen hinter dem erhofften gesellschaftlichen Wandel:

  1. Plattformen setzen Alterskontrollen „konsequent und wirksam“ um. Das war laut Umfrage in den ersten drei Monaten nicht der Fall.
  2. Die „Einstellungen“ von Eltern und Kindern „verändern sich“, sodass sie die Altersbeschränkungen auch selbstständig unterstützen. Hierfür sehen die Autor*innen der Studie bislang „gemischte Signale“.
  3. Betroffene Kinder und Jugendliche wenden sich durch die Beschränkungen vermehrt Offline-Aktivitäten zu, „die ihr Wohlbefinden und ihre Entwicklung fördern“. Auch das zeichnet sich laut Umfrage bisher nicht ab.

In ihrer öffentlichen Kommunikation richtet die Aufsichtsbehörde den Fokus nicht auf diese ernüchternden Zahlen, sondern auf das Prinzip Hoffnung: Die Befunde seien eine „Momentaufnahme“, schreibt sie. Sie würden Einblicke gewähren in „auftauchende Signale des Wandels“. Der „Wert“ des Berichts liege darin, zu untersuchen, ob die „Grundlage für langfristige Ergebnisse“ gelegt wurden.

Vom Scheitern der Maßnahmen will die Aufsichtsbehörde offenkundig nicht sprechen. Aber auch von einem Erfolg ist keine Rede.


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05.08.2026 16:49

Seinen Umsatz konnte Palantir im Vergleich zum Vorjahr nahezu verdoppeln. Nicht zuletzt ist das lukrativen öffentlichen Verträgen zu verdanken. Zugleich verlagert der Konzern offenbar seine Gewinne in die USA, um in Europa möglichst wenig Steuern zu zahlen, wie eine neue Analyse zeigt.

Alex Karp, Palantir-CEO, vor einem rot leuchtendem Hintergrund.
Hinter Palantir-CEO Alexander Karp fließen Daten- und Geldströme. Letztere offenbar an Europa vorbei. – Alex Karp: World Economic Forum, CC-BY-NC-SA 4.0; Palantir-Screenshot: Salvador Rios / Unsplash; Euro-Scheine: Robert Anasch / Unsplash; Datenstrom: A. C. / Unsplash

Alex Karp, der Geschäftsführer von Palantir, hat Grund zur Begeisterung: „Dieses Quartal war nicht von dieser Welt.“ Am gestrigen Dienstag sorgte das umstrittene Datenanalyse-Unternehmen mit seinem immensen Umsatz für Schlagzeilen. Um 93 Prozent stiegen die Erlöse im Jahresvergleich auf 1,68 Milliarden Euro.

Weltweit, auch in Europa, schließt Palantir Verträge mit Behörden, Geheimdiensten, Militärs oder Rüstungsunternehmen. Jedoch gestaltete der US-amerikanische Konzern seine Unternehmensstrukturen offenbar so aus, dass er sowohl in den USA als auch in Europa ausgesprochen wenig Steuern zahlt. Das legt ein neuer Forschungsbericht dar. Verfasst hat diesen das britische Centre for International Corporate Tax Accountability and Research, das spezialisiert ist auf Praktiken zur Steuervermeidung von multinationalen Konzernen.

Steuerausfälle taktisch herbeigeführt

Laut des Forschungsberichts gab Palantir weit geringere Gewinnmargen in Europa als den USA an. Die Forschenden verweisen auf die „Gewinnverlagerung“: Einnahmen, die Palantir im Ausland generiert, verschiebe es zurück in die USA, wo das Unternehmen möglicherweise noch ein Jahrzehnt lang keine Bundeseinkommenssteuer zahlen muss.

Dass die USA für Palantir eine Steueroase darstellt, sei teils US-Präsident Donald Trumps „One Big Beautiful Bill Act“ zu verdanken, teils der Taktik, Mitarbeitende mit Aktienoptionen statt mit Löhnen zu vergüten. Dabei handelt es sich um eine Gesetzeslücke, die enorme Steuerabzüge ermöglicht. Erst im Januar gaben europäische Staats- und Regierungschefs außerdem Trumps Forderung nach, US-amerikanische multinationale Konzerne von einer globalen Mindeststeuer auszunehmen. Das kommt auch Palantir zugute.

Mit großem Abstand ist das Vereinigte Königreich am meisten von Palantirs Steuersenkungsstrategien betroffen. Doch schon auf dem zweiten Platz der untersuchten Länder landet Deutschland. Hier ist dem Bericht zufolge mit einem Steuerausfall von 1,6 Millionen Euro zu rechnen. Im untersuchten Jahr 2024 stammten 65 Prozent des Gesamtumsatzes in Deutschland aus Dienstleistungsgebühren der US-Muttergesellschaft. Das könnte darauf hindeuten, dass der Großteil der Umsätze aus deutschen Verträgen in den USA verbucht wird, wodurch die in Deutschland ausgewiesenen Umsätze und Gewinne erheblich unterschätzt würden.

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Große Vorbilder bei der Steuervermeidung

Palantir ist bei weitem nicht das erste US-amerikanische Technologie-Unternehmen, das wegen Steuervermeidung unter die Lupe genommen werden. Apple, Amazon und Microsoft standen dafür, wie sie Umsätze in Europa verbuchen, teils schon vor Gericht. Die Taktiken, die die Forschenden Palantir zuschreiben, sind allerdings meist nicht illegal.

Im Bericht geht es um geringere Beträge als bei Vorfällen anderer US-Konzerne. Auch wenn es zu den 50 größten börsennotierten Unternehmen weltweit zählt, ist Palantir deutlich kleiner als US-amerikanische Big-Tech-Unternehmen wie Amazon, Apple, Meta oder die Google-Mutter Alphabet. Doch seine Einnahmen steigen rasant, und vor allem wächst sein globaler Einfluss, besonders in kritischen Bereichen wie dem Militär und den Geheimdiensten.

Wachsam an der falschen Stelle?

Die Forschenden hinter dem Bericht stellen klare Forderungen: Bestehende Regierungsverträge mit Palantir sollten hinterfragt werden, zukünftige vermieden. Ein klarer Hinweis für die deutschen Bundesländer, deren Landesregierungen bereits millionenschwere Verträge mit Palantir geschlossen haben: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Bayern.

Dort haben Regierungen offenbar Aufträge für den Betrieb öffentlicher Dienstleistungen an einen Konzern vergeben, der ihnen finanzielle Mittel für staatliche Aufgaben vorenthält: Während deutsche Polizeibehörden mit Palantirs Software Überwachungsstrukturen aufbauen, konzentriert sich Palantir wohl darauf, Steuerpflichten zu reduzieren.


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05.08.2026 14:18

Beleidigungen, Zwangsoutings oder Bedrohung: Queere Menschen, die von Gewalt im Netz betroffen sind, haben seit Juli in Berlin eine eigene Anlaufstelle – die zugleich helfen soll, Zahlen zu sammeln.

Regenbogenflagge im Wind
Rechtsextreme wie Islamist*innen schüren den Hass auf queere Menschen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Rob Maxwell/Unsplash

Queerfeindliche Gewalt nimmt zu. Das Bundeskriminalamt hat im vergangenen Jahr eine Steigerung um 12,8 Prozent bei queerfeindlichen Straftaten verzeichnet und schreibt, auffällig sei der hohe Anteil an Gewaltdelikten. Vor allem rechtsextreme Gruppen mobilisieren massiv gegen die queere Community. Aber auch islamistische Akteur*innen schüren den Hass.

Das Projekt Queersafe Berlin des LSVD Verband Queere Vielfalt e.V. Berlin Brandenburg bietet eine Anlaufstelle für Menschen, die queerfeindliche Gewalt im Netz erfahren. Florian Winkler-Schwarz spricht über das neue Projekt und darüber, welche Lücken es schließt.

Person lächelt in die Kamera
Florian Winkler-Schwarz war lange Leiter des queeren Clubs SchwuZ und ist seit März 2025 Geschäftsführer des LSVD-Landesverbandes Berlin-Brandenburg. – Alle Rechte vorbehalten: Thomas Schwarz

netzpolitik.org: Florian Winkler-Schwarz, warum braucht Berlin jetzt eine eigene Fachstelle gegen digitale Gewalt?

Florian Winkler-Schwarz: Die Fachstelle ist ein Ergebnis des runden Tisches gegen queerfeindliche Gewalt. Dieser ist entstanden, weil die Gewaltzahlen in Berlin an queeren Menschen so hoch sind und man Maßnahmen dagegen ergreifen will. Eine der Annahmen, die dabei entstanden ist: Gewalt beginnt nicht erst auf der Straße, sondern bereits im Netz – durch Beleidigungen, Bedrohungen, Hasskommentare, die queere Menschen dort erfahren.

Bis dato gab es dazu aber keine Erhebung. Wir sind jetzt die erste Stelle, die das systematisch erfasst. Außerdem ist unser Auftrag, den Opfern von queerfeindlicher digitaler Gewalt zu helfen – psychosozial, aber auch juristisch.

netzpolitik.org: Welche Art von Unterstützung bieten Sie an?

Florian Winkler-Schwarz: Zum einen unterstützen wir durch Beratungen. Wir hören den Betroffenen zu und hören heraus, was sie brauchen. Das kann etwa bedeuten, dass wir helfen, die Sicherheits-Einstellungen im eigenen Online-Profil zu verbessern. Bei einer anderen Person kann es heißen, dass wir Anzeige bei der Polizei erstatten und bei der dritten ist es eine psychosoziale Beratung, weil die Person traumatisiert ist von der Gewalt, die sie erlebt hat.

netzpolitik.org: Warum schicken Sie die Betroffenen nicht einfach zur Polizei?

Florian Winkler-Schwarz: Queere Menschen haben oft Bedenken im Umgang mit der Polizei oder schlechte Erfahrungen gemacht. Dann kann dieser gesamte Anzeigenvorgang über uns abgewickelt werden. Wir dienen auch als Stelle, wenn Menschen bei einer Anzeige nicht ihre Privatadressen angeben wollen. In so einem Fall können wir das als Verband direkt mit der Staatsanwaltschaft machen.

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Im Bedarfsfall klagen wir auch auf dem zivilrechtlichen Weg. Ein Beispiel: Im Netz kursiert gerade ein KI-generiertes Video von einem vermeintlichen Computerspiel, in dem Menschen mit einem Transporter in eine queere Demo rasen können. Wir prüfen juristisch, wie wir dagegen vorgehen können – nicht nur gegen die Person, die das erstellt hat, sondern auch gegen das Unternehmen, das die Technologie anbietet, mit der das Video erstellt wurde.

netzpolitik.org: Ihre Fachstelle arbeitet seit Juli. Wer nimmt die Beratung bisher in Anspruch?

Florian Winkler-Schwarz: Bisher sind es weniger Einzelpersonen und überraschend oft queere Organisationen, die sich an uns wenden und unsere Unterstützung im Umgang mit Hass im Netz suchen. Sie wollen wissen: Was zeigen wir an, wie können wir das rechtssicher anzeigen? Welche Einstellungen sollte ich vornehmen? Sollte ich auf Hass reagieren oder es einfach ausblenden oder löschen?

netzpolitik.org: Sie arbeiten auch mit der Organisation HateAid zusammen, die bereits seit mehreren Jahren Betroffene von digitaler Gewalt berät. Welche Rolle spielt HateAid?

Florian Winkler-Schwarz: HateAid ist ein sogenannter „Trusted Flagger“, also eine Organisation, die laut EU-Recht bei den sozialen Medien bevorzugt Löschungen und Bewertungen von Kommentaren einreichen kann. Wenn Einzelpersonen Inhalte melden, werden diese oft nicht gelöscht, weil Meta oder andere Plattformbetreiber das anders auslegen, oder alles dauert sehr lange. Wenn hingegen HateAid diese Inhalte meldet, kommt es zu einer beschleunigten Bearbeitung. Wir können über HateAid also dafür sorgen, dass Kommentare, Videos oder Fotos, die jemandem belasten, schneller wieder verschwinden.

Umgekehrt verweist HateAid an uns, wenn es um spezifische Formen von digitaler Gewalt gegen queere Menschen geht. Das sind Themen wie Zwangsoutings oder wenn Menschen Nacktbilder aus queeren Datingapps stehlen und mit der Veröffentlichung drohen.

„Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies sind für viele Tagesordnung“

netzpolitik.org: Es gibt bei digitaler Gewalt offenbar ein sehr großes Dunkelfeld von Taten, die niemals angezeigt werden. Queere Personen sind besonders oft betroffen, doch sie zeigen die Gewalt nur selten an. Warum?

Florian Winkler-Schwarz: Das hat mehrere Gründe. Viele Menschen nehmen digitale Gewalt oft gar nicht als Gewalt wahr. Beleidigungen, blöde Sprüche, kotzende Smilies unter Kommentaren: Das ist bei vielen Personen leider so an der Tagesordnung, dass eine Form von Resilienz entstanden ist. Wenn einem jemand auf der Straße eine Beleidigung hinterherschreit, ist die Chance, dass das zur Anzeige kommt, wesentlich höher, als wenn genau der gleiche Satz im Netz unter einem Kommentar steht.

Das zweite Grund: Queere Menschen haben nicht immer gute Erfahrungen mit der Polizei gemacht. Viele lehnen die Polizei ab, auch wegen ihrer Historie im Umgang mit queeren Menschen. Außerdem glauben viele Menschen, dass eine Anzeige gar nichts bringen würde, da das Netz oftmals anonym ist und man den Täter eh nicht ermitteln kann. Die Realität ist aber, dass enorm viele Menschen, anders als man das denken könnte, mit Klarnamen agieren. Wir sind ja selber als LSVD immer wieder von Hasskommentaren betroffen und sehen: Der überwiegende Teil der Menschen agiert mit Klarnamen.

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„Nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das Beste aller Mittel“

netzpolitik.org: Raten Sie Betroffenen auch mal von einer Anzeige ab?

Florian Winkler-Schwarz: Wir raten allen Menschen, Vorfälle bei uns zu melden, damit sie in die Statistik eingehen. Aber nicht für alle Menschen ist eine Anzeige das beste Mittel. Manche wollen vielleicht einfach nur reden, eine Einschätzung bekommen, ob ein Kommentar überhaupt strafbar ist. Vieles im Netz schrammt ja absichtlich an der Grenze zur Strafbarkeit entlang. Am Ende entscheidet immer die betroffene Person, was sie tun möchte.

netzpolitik.org: In Berlin wurde gerade ein 20-Jähriger verurteilt, weil er insgesamt sieben schwule Männer mit einer Dating-App in eine Falle gelockt, ausgeraubt, zusammengeschlagen und erniedrigt hatte. Andere ahmen die Taten nach.

Florian Winkler-Schwarz: Das ist ein Phänomen, wo wir die Grauzone sehen zwischen digitaler und körperlicher Gewalt auf der Straße. Da sieht man, dass es eine krasse Schnittstelle gibt zwischen Anbahnung dieser Gewalttat im Netz und Ausführung im öffentlichen Raum oder in der privaten Wohnung. So etwas ist noch nicht im Strafgesetz ausreichend berücksichtigt.

netzpolitik.org: Die Berliner Polizei hatte diese Fälle teils nur als „schweren Raub“ eingeordnet und nicht als queerfeindliche Straftat. Was ist da schief gelaufen?

Florian Winkler-Schwarz: Das müssen Sie die Polizei fragen. Wenn das Merkmal Queerfeindlichkeit nicht erfasst wird in der Anfangsanzeigenaufnahme, dann verschwindet so ein Fall auch aus der Statistik. Da wäre die dringende Bitte an die Polizei, dafür zu sorgen, dass alle Kolleg*innen so sensibel geschult werden, dass queerfeindliche Gewalt von Anfang an richtig gekennzeichnet wird.

netzpolitik.org: Was würden Sie jemanden sagen, der gerade digitale Gewalt erlebt und zögert, sich zu melden?

Florian Winkler-Schwarz: Bitte melde dich auf jeden Fall bei uns. Das Beratungsgespräch ist komplett unverbindlich und wir sind vor allem da, um dir zuzuhören. Du entscheidest am Schluss, was passiert. Wenn gar nichts passieren soll, ist das total in Ordnung. Aber wir würden dir gerne die Möglichkeiten aufzeigen, die du hast, dich zu wehren.


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05.08.2026 12:08

Thüringen soll ein neues Polizeigesetz bekommen, das eine Vielzahl weiterer Befugnissen einführt. Zahlreiche Expert*innen haben sich mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Aus ihrer Sicht ist er mit dem Grundgesetz nicht vereinbar.

Ein Kameraturm vor grauem Himmel
Die Livestreams der Videoüberwachung in Thüringen (hier am Erfurter Anger) sollen künftig automatisiert nach bestimmten Verhaltensmustern durchsucht werden. CC-BY-NC-SA 4.0: Denis Glismann

Wie viele andere Bundesländer soll auch Thüringen ein Polizeigesetz bekommen, das verschiedene Maßnahmen automatisierter Überwachung erlaubt: Datenanalysen, Videoüberwachung mit Gesichts- und Verhaltenserkennung, Gesichtersuche im Internet und vieles mehr.

Im Rahmen einer Anhörung im Innenausschuss haben 32 Menschen und Verbände Stellungnahmen dazu abgegeben. Die Hälfte von ihnen hat uns ihre Analysen zukommen lassen. Aus den Papieren wird ersichtlich: Das Polizeigesetz steht an mehreren Stellen im Konflikt mit dem Grundgesetz. Eine Reihe von Expert*innen sieht sogar eine deutliche Unvereinbarkeit. Wir haben uns angeschaut, was die Kritiker*innen zu den Befugnissen sagen.

Präventives Sicherheitsrecht statt Gefahrenabwehr

Der Verein Digitalcourage unterstreicht in seiner Stellungnahme, dass Freiheit, informationelle Selbstbestimmung und andere Grundrechte die Grundlage einer demokratischen Gesellschaft seien. Zugleich kämen jede neue Kameraanalyse, jede Datenverknüpfung und jede biometrische Identifizierung zu einem bereits bestehenden Überwachungsgefüge hinzu. „Der Rechtsstaat muss nicht alles technisch Machbare erlauben. Im Gegenteil: Seine Aufgabe ist es, Macht zu begrenzen“, schreibt Digitalcourage.

Aus Sicht des antifaschistischen Erfurter Bündnisses „Auf die Plätze“ treibt der Gesetzentwurf eine schleichende Normalisierung autoritärer Werkzeuge und entgrenzter Polizeiarbeit voran. Die Freiheitsrechte drohen laut dem Bündnis, „unter dem Deckmantel der Sicherheit verdrängt und zu inhaltsleeren Phrasen zu werden.“

Felix Ruppert, der an der Ludwig-Maximilians-Universität München Rechtswissenschaften lehrt, konkretisiert, dass der Entwurf an die Stelle des Gefahrenabwehrrechts ein präventives Sicherheitsrecht stelle, das sich „mittels kaum konturierter Voraussetzungen auf bloße Anhaltspunkte und Prognosen stützt und so auf Grundlage unklarer Eingriffsschwellen einen besonders weiten Anwendungsbereich zieht, dabei allerdings an vielen Stellen die gebotene Abwägung mit den damit einhergehenden Grundrechtseingriffen übergeht.“

Die Landesarbeitsgemeinschaft Jungen- und Männerarbeit Thüringen sieht die Gefahr aufziehen, dass damit zugleich „die strukturelle Absicherung präventiver und beratender Hilfesysteme unzureichend berücksichtigt bleibt.“

Auf dem Weg zur „Superdatenbank“?

Der Chaos Computer Club hat seine Stellungnahme gemeinsam mit drei Hackspaces aus dem Bundesland abgegeben. Darin fokussiert er unter anderem auf die Befugnis zur automatisierten Datenanalyse, wie sie mit Palantir-Software möglich ist. Diese und die damit einhergehende Zusammenführung zahlreicher Datenbestände stellen, so der CCC, besonders intensive Grundrechtseingriffe dar.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2023 in einem Grundsatz-Urteil Datenanalyse-Befugnisse aus Polizeigesetzen als verfassungswidrig eingestuft – im Fall von Hessen und Hamburg. Es forderte hohe Eingriffsschwellen für die immens invasive Kontrolltechnik. So muss zum Beispiel eine hinreichend konkretisierte Gefahr vorliegen, damit die Nutzung des Werkzeugs rechtmäßig ist. Thüringen bleibt dabei hinter den Vorgaben zurück, schreibt der CCC, weil die nötige Bedrohung im Gesetzentwurf zu vage formuliert sei.

Kristin Pfeffer, die an der Hochschule der Polizei Hamburg Öffentliches Recht lehrt, schreibt, dass mit den polizeilich erfassten Daten auch weitere Register verknüpft werden könnten, beispielsweise das Melde‑, Waffen‑, Führerschein- oder Kfz-Register, ebenso Daten, die von Geheimdiensten oder anderen Staaten erhoben werden. Pfeffer bemängelt, dass der Entwurf nicht darauf eingeht, wie diskriminierende Algorithmen verhindert und die Nachvollziehbarkeit sichergestellt werden sollen.

„Ein ganz neuer Eingriff von besonderer Eingriffsintensität bestünde im Anlegen einer neuen vorsorglichen ‚Superdatenbank‘“, schreibt Pfeffer zudem. Eine solche sei verfassungsrechtlich durch nichts zu rechtfertigen. Sollte Derartiges nicht beabsichtigt sein, müsse das Gesetz dies klarstellen.

„Selbsterfüllende Prophezeiung“

Digitalcourage kritisiert, dass für die Analyse auch Daten von von „Opfern, Zeug*innen, Hinweisgeber*innen, Anzeigeerstatter*innen und anderen unbeteiligten Dritten“ verwendet werden sollen, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Gewonnen würden diese Daten aus „Verdächtigungen, Kontakten, Hinweisen, früheren Kontrollen, Zeugenaussagen und Zufallsfunden“.

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In dieser Mischung sieht das Digitalcourage eine weitere Gefahr. Denn: „Polizeidaten sind keine neutrale Abbildung von Kriminalität. Sie spiegeln auch bisherige Kontrollpraxis wider.“ Auf diese Weise käme es zu einer selbsterfüllenden Prophezeiung: Wo die Datenanalyse Gefahren vermutet, wird stärker kontrolliert. Und wo stärker kontrolliert wird, werden mehr Verstöße gefunden. Diese Funde bestätigen anschließend die vermeintliche Prognose. „Am Ende wirkt die Maschine treffsicher, obwohl sie bestehende Ungleichheiten nur verstärkt“, schreibt Digitalcourage.

Das antifaschistische Erfurter Bündnis „Auf die Plätze“ befürchtet, dass der Gesetzentwurf auch komplexe Profilbildungen ermögliche, die etwa Bewegungsmuster, das soziale Umfeld und persönliche Neigungen umfassen. „Solche Werkzeuge sind ein Geschenk an zukünftige autoritäre Regierungen, da sie eine Identifizierung und Verfolgung politischer Gegner massiv erleichtern können“, schreibt das Bündnis. Der Paragraf mit der Datenanalyse-Befugnis solle deshalb ersatzlos aus dem Entwurf gestrichen werden.

Die Bundesbeauftragte für die Informationsfreiheit und den Datenschutz, Louisa Specht-Riemenschneider, vermisst in ihrer Stellungnahme unter anderem eine Regelung zur Speicherdauer in der Analyse-Datenbank. Mit der aktuell geplanten Regelung könnten personenbezogene Daten über einen sehr langen Zeitraum unter bestimmten Bedingungen sogar unbegrenzt gespeichert werden, was Specht-Riemenschneider für unverhältnismäßig hält.

Sorge vor dem faschistischen Überwachungsstaat

Nils Zurawski, der an der Universität Hamburg lehrt, hält umfassende Datensammlungen gerade auch angesichts einer drohenden autoritären Regierung für gefährlich, insbesondere wenn sie Personen umfassen, die bislang nicht im Fokus der Polizei standen.

Auch Digitalcourage erachtet es als politisch fahrlässig, Überwachungsinstrumente zu schaffen, mit denen künftige Regierungen das Verhalten von Personen automatisiert bewerten können. Sie könnten die Befugnisse zudem dazu missbrauchen, „um Klimaaktivist*innen elektronische Fußfesseln anzulegen, engagierten Gewerkschafter*innen die Teilnahme an Streiks zu erschweren, bei Demonstrationen mittels Drohnen massenhaft Handydaten auszulesen“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis hat ebenfalls die Gefahr einer rechtsradikalen Regierungsübernahme auf dem Schirm. Angesichts dessen „sollte das Ziel von Sicherheitspolitik die Sicherung von Grund- und Freiheitsrechten und von Minderheiten sein, welche in Thüringen schon bald Angriffen durch den Staat selbst ausgesetzt sein könnten“, schreibt das Bündnis. Sicherheitspolitik solle auf soziale Sicherheit setzen und die Ursachen von Kriminalität wie Armut bekämpfen.

Verhaltensscanner: Wenig Forschung, viel Marketing

Der CCC glaubt nicht an die Wirksamkeit von Videoüberwachung und verweist dafür auf eine Metastudie sowie einen Bericht des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen. Die auf der Videoüberwachung aufbauende automatisierte Verhaltensanalyse sieht der CCC nicht bereit für den Wirkbetrieb. Es gäbe in dem Bereich zu wenig Forschung, dafür aber viele Marketing-Versprechen. Dementsprechend seien Videoüberwachung und insbesondere die geplanten Verhaltensscanner „zur Gefahrenabwehr ungeeignet.“

Auch AlgorithmWatch verweist darauf, dass die Wirksamkeit der automatisierten Verhaltensanalyse bislang nicht hinreichend untersucht wurde. Es gebe keine unabhängige Evaluation der in Deutschland bekannten Einsätze dieser Überwachungstechnologie.

Die Technologie filtere das Verhalten aller Personen in einem bestimmten Bereich pausenlos und analysiere es auf bestimmte Muster hin, schreibt Felix Ruppert. „Mit dem verfassungsgerichtlich zugestandenen Recht, […] nicht permanent dem Gefühl einer Überwachung ausgesetzt zu sein, lässt sich dies nur schwerlich in Einklang bringen“, so der Jurist. „Verfassungsrechtlich ist das nicht tragbar“, schreibt Ruppert. Es ergäbe sich „ ein erheblicher Überwachungseffekt auf die Gesamtgesellschaft“.

Gesichtersuchmaschinen: Gefahr für die Versammlungsfreiheit

Der Gesetzentwurf soll der Thüringer Polizei auch die Möglichkeit geben, mit Hilfe von Software im Internet nach bestimmten Gesichtern und Stimmen zu suchen. Aus Sicht der Bundesdatenschutzbeauftragten sei dies wegen „des hohen Eingriffsgewichts sowie der zu pauschalen und undifferenzierten Ausgestaltung […] mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht vereinbar.“

Insbesondere für die Grundrechte unbeteiligter Personen bestehe ein sehr hohes Risiko. Außerdem könne jede Fehl-Erkennung im Bereich polizeilicher Maßnahmen zu „mitunter auch dauerhaften erheblichen Einschränkungen der Lebensführung sowie gesellschaftlichen und beruflichen Nachteilen führen.“

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Der Einsatz von Gesichtersuchmaschinen bedeute in der Praxis, „dass unzählige Fotos, Videos und Sprachaufnahmen von Unbeteiligten durchsucht werden, obwohl sie keinerlei Anlass gegeben haben“, schreibt Digitalcourage. Dass diese Personen die Daten zum Teil freiwillig ins Netz gestellt haben, spiele dabei keine Rolle. „Wer ein Urlaubsfoto hochlädt, auf einem Gruppenbild erscheint, auf einer Demonstration gefilmt wird, in einem Livestream auftaucht oder auf einer Vereinsseite zu sehen ist, stellt sich damit nicht für eine staatliche Datenbank bereit“, so die NGO.

Der Jurist Felix Ruppert kritisiert, dass das Gesetz keine Kategorisierung der zu suchenden biometrischen Daten vornehme. So sei es möglich, neben Gesichts- und Stimmerkennung die Identifikation von Menschen auch über ihren Gang oder ihre Iris vorzunehmen. In Zeiten technischen Fortschritts besäße die Befugnis damit eine „nicht vollauf überschaubare Breite“.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis verweist darauf, dass sich auf Bildaufnahmen etwa von Demonstrationen künftig nahezu alle Teilnehmenden identifizieren ließen. Das Bündnis sieht darin eine Gefahr für die Versammlungsfreiheit. Schwierig sei auch, dass der Entwurf keine Benachrichtigung der von einem biometrischen Abgleich betroffenen Personen vorsehe; ein solcher sei auch nur mit erheblichem Aufwand durchsetzbar. Betroffene hätten demnach keine Möglichkeit, gegen die Nutzung ihrer biometrischen Daten vorzugehen.

Elektronische Fußfessel und die drohende Ausweitung präventiver Polizeiarbeit

Mit dem Gesetzentwurf soll auch der Einsatz der elektronischen Fußfessel ausgeweitet werden. Diese will die Landesregierung künftig nicht nur Tätern der häuslichen und sexualisierten Gewalt aufzwingen, sondern auch Menschen, die beispielsweise mutmaßlich eine Gefahr für „Anlagen mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ darstellen. Der Landesfrauenrat Thüringen sieht das kritisch. Er fürchtet eine generelle Ausweitung der präventiven Polizeiarbeit und fordert klare Angaben, in welchen Fällen und ab welcher Schwere der drohenden Tat die Fußfessel eingesetzt werden soll.

Das Auf-die-Plätze-Bündnis sieht die Ausweitung des Fußfesseleinsatzes ebenfalls kritisch. „Denn eine unmittelbare Bedeutung für das Gemeinwesen hat prinzipiell jede Anlage, aus der sich ein direkter Nutzen für einen bestimmbaren Personenkreis ziehen lässt – darunter können Kindergärten, Schwimmbäder, Straßen, aber unter Umständen auch Unternehmen fallen“, schreibt das Bündnis. Denkbar ist demnach also, dass bereits eine drohende Straßenblockade zum Fußfesseleinsatz führen kann.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena befürchten: „Wenn eine elektronische Aufenthaltsüberwachung nicht strikt auf den Schutz konkret gefährdeter Personen für den Bereich der häuslichen Gewalt begrenzt wird, kann sie zu einem Instrument gegen politische und soziale Bewegungen werden.“

Taser-Einsatz und Kennzeichenscanner

Der Jurist Andreas Ruch von der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen problematisiert in seiner Stellungnahme die Einführung von Elektroimpulswaffen. Er fürchtet, dass damit polizeiliche Gewaltanwendung normalisiert wird und die Einsatzkräfte in immer mehr Situationen versuchen, diese mit Hilfe von Waffen aufzulösen. Der Einsatz von Tasern sei „mit erheblichen Unsicherheitsfaktoren behaftet“, schreibt Ruch. Die Auswirkungen etwa auf Herzerkrankte oder Schwangere seien nicht untersucht.

Felix Ruppert von der Uni München hält zudem fest, dass eine anlasslose, ohne konkrete Gefahrenlage durchgeführte automatisierte Kennzeichenerkennung unzulässig ist. Dennoch sei die Technologie im Gesetzentwurf „weitgehend voraussetzungsarm“ verankert. Damit werde beispielsweise auch die Erstellung von Bewegungsprofilen möglich.

Geschäftsstelle und Vorstand von Demokratischer Jugendring Jena sehen im Kennzeichenscanner auch eine Bedrohung für die gesellschaftliche Partizipation von Jugendlichen. „Gerade Fahrten zu Demonstrationen, Gedenkveranstaltungen, CSDs, Protesten für Vielfalt und eine offene Gesellschaft, Fanbegegnungen oder Jugendverbandswochenenden dürfen nicht den Eindruck erzeugen, dass politische und jugendkulturelle Mobilität staatlich mitprotokolliert wird“, schreiben sie.

Hinweis: Die Stellungnahme des CCC wurde unter anderem von Constanze Kurz verfasst, die als Redakteurin bei netzpolitik.org arbeitet.


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04.08.2026 15:35

Ab nächstem Jahr erprobt die Europäische Zentralbank den Digitalen Euro in der Praxis. Wirklich damit zahlen darf allerdings nur ein kleiner Kreis von Menschen. Auch werden nicht alle Anwendungsfälle getestet.

Ein Snackautomat, im Hintergrund eine blau-gelb eingefärbte Euro-Münze.
Der Snackautomat als Testobjekt? (Symbolbild) – Automat: Stéphan Valentin / unsplash.com; Hintergrund: Immo Wegmann / unsplash.com

Der Digitale Euro kommt – das ist mittlerweile so gut wie sicher. Schon im nächsten Jahr will die Europäische Zentralbank (EZB) gemeinsam mit den nationalen Zentralbanken die digitale Währung testen. Wirklich damit zahlen dürfen in dieser Phase allerdings nur wenige.

Auch wenn die Gesetzgebung auf der Zielgeraden ist, Standards schon geschrieben sind und das ganze Projekt schon seit über sechs Jahren diskutiert wird: Ein Pilotprojekt soll zeigen, ob Europas geplante neue digitale Währung in der Praxis funktioniert. Die EZB schreibt selbst:

Ziel ist es, die zugrunde liegende Infrastruktur unter realen Bedingungen zu testen, etwa bei Zahlungen in Geschäften oder zwischen Privatpersonen. Dabei werden wir prüfen, ob das System robust, benutzerfreundlich und skalierbar ist. Die gewonnenen Erkenntnisse werden in die laufenden Vorbereitungsarbeiten für die potenzielle Ausgabe eines Digitalen Euro einfließen.

Muss die EZB jetzt ihre Snackautomaten umrüsten?

Getestet wird der Digitale Euro (D€) nur an einem kleinen Kreis von Menschen: den Mitarbeiter:innen der EZB sowie der nationalen Zentralbanken. Nur sie werden den „Beta Digital Euro“ laut EZB nutzen können, „um Geld an einen Kollegen zu überweisen, mit dem Smartphone in der Kantine der EZB zu bezahlen oder bei teilnehmenden Händlern online einzukaufen, während das Eurosystem den Vorgang überwacht und Feedback zu den Erfahrungen der Teilnehmer sammelt und weitergibt.“

Die Zentralbanken prüfen nach eigener Aussage aktuell, wie sie diesen Pilotbetrieb genau umsetzen. „Dazu gehört die Überlegung, ob und in welchem Umfang Einrichtungen wie die Kantine oder Verkaufsautomaten angepasst werden können, um den digitalen Euro in alltäglichen Zahlungssituationen zu erproben“, schreibt die Bundesbank auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nicht alle Offline-Varianten werden getestet

Obwohl an den Verkaufsstellen mit NFC gezahlt wird, also über einen Chip, der auf elektromagnetische Wellen in direkter Nähe reagiert, wird für das Bezahlen am Automaten eine Internet-Verbindung benötigt werden. Ein Test für das Offline-Bezahlen an der Kasse ist nicht vorgesehen. Das überrascht, weil der Digitale Euro explizit als On- und Offline-Variante konzipiert wurde, auch um das Zahlungssystem resilienter zu machen gegenüber Cyberangriffen und Stromausfällen. Beim D€ sind On- und Offlinezahlungen zwei unterschiedliche technische Systeme.

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Auf Anfrage von netzpolitik.org weist die EZB darauf hin, dass das Versenden von Digitalen Euros zwischen Privatpersonen über das Internet und offline über NFC getestet werden, genauso wie das Online-Bezahlen im E‑Commerce. „Diese Priorisierung der Anwendungsfälle umfasst bereits die Erprobung sowohl von Online- als auch von Offline-Beta-Transaktionen mit dem Digitalen Euro“. Das soll dem Eurosystem und den teilnehmenden Pilot-Zahlungsdienstleistern dabei helfen, alle für den Start der digitalen Währung erforderlichen Funktionen rechtzeitig zu entwickeln.

36 Finanzunternehmen sind beim Pilot dabei

Das Online-Shopping könnte das einzige Mal sein, dass auch gewöhnliche EU-Bürger:innen die Bezahloption „Digitaler Euro“ sehen. „Wie genau die Zahlungsoption Nichtteilnehmern angezeigt wird, hängt von der Ausgestaltung des Pilotprojekts mit den teilnehmenden Händlern und Zahlungsdienstleistern ab“, schreibt die EZB. Noch ist nicht klar, welche Händler:innen an der Pilotphase teilnehmen, ein entsprechender „Call for Interest“ soll noch in diesem Jahr folgen.

Bei den beteiligten Finanzunternehmen ist die EZB schon weiter. Sie hat vor kurzem 36 Finanzdienstleister ausgewählt, die sich an dem Pilot-Projekt beteiligen. Aus Deutschland sind unter anderem die Deutsche Bank dabei sowie die Zentralstelle der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, die DZ Bank.

Kommt der D€ – unabhängig vom Ergebnis des Pilots?

Der Pilot soll Mitte 2027 in den Praxisbetrieb starten. Dieser soll zwölf Monate dauern, allerdings sehen die Verträge der nationalen Zentralbanken mit den beteiligten Unternehmen auch die Option vor, um weitere sechs Monate zu verlängern.

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Will die Zentralbank das Feedback aus dem Pilotprojekt dann noch einarbeiten, bleibt nicht viel Zeit. Die EZB plant, den Digitalen Euro im Jahr 2029 im Euroraum auszurollen – sofern sich EU-Kommission, Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament noch in diesem Jahr im Trilog einigen.

Die finale Entscheidung über die Ausgabe fällt dann im EZB-Rat, dort sitzen die Chefs der nationalen Zentralbanken sowie die sechs Mitglieder des EZB-Direktoriums. Doch für die Entscheidung des EZB-Rats spielen die Erfahrungen aus dem Piloten des Digitalen Euro offenbar keine Rolle. Auf eine Anfrage von netzpolitik.org zum Zeitplan und den Parametern der Entscheidung des EZB-Rats schreibt die Europäische Zentralbank: „Der EZB-Rat wird eine Entscheidung über die Ausgabe des Digitalen Euro treffen, sobald die entsprechenden Rechtsvorschriften von den europäischen Mitgesetzgebern [Ministerrat und Parlament, Anm. d. Red.) verabschiedet worden sind.“ Die Bundesbank hingegen schreibt auf Anfrage, dass die Erfahrungen aus der Pilotphase „für die weitere Entwicklung und die Entscheidungsfindung des EZB-Rats von zentraler Bedeutung sind.“

Die Frage, ob ein „Nein“ des EZB-Rats überhaupt noch eine Option sei, wenn EU-Kommission, Rat und Parlament den Digitalen Euro unterstützen, wollte die EZB nicht klar beantworten. „Wir gehen nicht auf hypothetische Szenarien ein und beurteilen den Ausgang des Gesetzgebungsverfahrens nicht im Voraus“, schreibt eine Sprecherin auf netzpolitik.org-Anfrage.

Damit dürfte klar sein: Wenn der Trilog nicht noch scheitert, wird der Digitale Euro kommen. Für Beschäftigte der Europäischen Zentralbank sogar schon 2027.


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04.08.2026 11:30

Gut eineinhalb Jahre nach dem Sturz des Assad-Regimes im Dezember 2024 bleiben die meisten Syrer:innen vom Internet abgeschnitten. Gleichzeitig werden Fake News und Hetze im digitalen Raum zur ernsthaften Bedrohung für einen friedlichen Übergang.

Syriatel am Flughafen Damaskus. Am Tower sind viele Empfangsschüsseln.
Werbung für Syriatel in Damaskus, im Jahr 2006. CC-BY-SA 3.0: Danij84, Bearbeitung: netzpolitik.org

Welche Bedeutung hat das Internet für eine Gesellschaft, die sich nach Jahrzehnten der Diktatur neu formiert? Wie leicht zerbricht der zivile Frieden an Gewalt und Hetze, die aus dem digitalen Raum in das analoge Leben übergreifen? Am Beispiel Syrien zeigt sich aktuell, wie stark das Internet den Verlauf eines fragilen Übergangsprozesses prägt – und wie es zum Schauplatz und Brandbeschleuniger schwelender Konflikte werden kann.

Im Dezember 2024 stürzte ein Militärbündnis unter Führung der Miliz Hayat Tahrir asch-Scham (HTS) den langjährigen Diktator Baschar al-Assad in Syrien. Seitdem befindet sich die syrische Gesellschaft auf dem holprigen Weg in einen neuen, demokratischen Staat, der alle konfessionellen und politischen Gruppen miteinbeziehen soll. Eine ganze Reihe von Unsicherheiten erschwert diesen Wandel: von geopolitischen Konflikten über die wirtschaftliche Krise und materielle Zerstörung infolge des Krieges bis hin zu lange gewachsenen Spannungen zwischen Bevölkerungsgruppen, die immer wieder zu Gewalt führen.

Syrisches Internet heute: kaputt und teuer



Diese Herausforderungen spiegeln sich in der syrischen Internetnutzung wieder. Am offensichtlichsten ist die Tatsache, dass Syrer:innen auch mehr als eineinhalb Jahre nach dem Sturz Assads sehr begrenzten Internetzugang haben. Laut einem Bericht des Beratungsunternehmens Kepios nutzte nur ein Drittel der syrischen Bevölkerung Ende 2025 das Internet. Nach 14 Jahren Krieg ist ein großer Teil der Infrastruktur beschädigt. Mobilfunkmasten waren durch Luftangriffe zerstört worden und sind noch nicht wieder aufgebaut. Glasfaser- und Kupferkabel wurden – und werden noch immer – von organisierten Banden geklaut, wodurch ganze Stadtteile von bezahlbarem Internet abgeschnitten werden. Zudem haben die meisten Haushalte nur wenige Stunden am Tag Strom.

„Das Internet ist sehr, sehr langsam und fällt manchmal für mehrere Stunden aus“, schreibt ein Mann aus Damaskus bei Whatsapp. Eine Frau aus Qamishli berichtet, dass das Internet auf ihrem Smartphone teuer sei und nur für Whatsapp und einfaches Browsen ausreiche. Für intensivere Recherchen und Kommunikation, die sie für ihre Arbeit brauche, müsse sie sich an öffentliche Orte mit gutem WLAN begeben. „Dort fühle ich mich als Menschenrechtsaktivistin aber nicht sicher, weswegen ich an vielen Online-Events nicht teilnehmen kann.“

Laut Speedtest Global Index war die Internetqualität in Syrien im März 2026 die zweitschlechteste der Welt. Langsamer war die Verbindung nur in Kuba. Beim Mobilfunk lag Syrien auf Platz 99 von 105. Zudem bleibt der Zugang zu vielen Webseiten und Dienstleistern für Syrer:innen nach wie vor eingeschränkt, zum Beispiel zu Netflix, Tiktok, ChatGPT oder Paypal. Obwohl Europa und die USA ihre Sanktionen gegen Syrien im vergangenen Jahr aufgehoben haben, sind noch nicht alle Änderungen von Technologie-Unternehmen umgesetzt worden.

Ob Syrer:innen sich solch datenintensive Programme wie Netflix überhaupt leisten könnten, ist eine andere Frage. „Der Internetanschluss zu Hause reicht nicht einmal für das Minimum aus“, sagt ein Mann aus Latakia. Das Mobilfunk-Internet sei besser, aber sehr teuer: „Für meine Frau und mich kostet es 30 US-Dollar im Monat – und das bei einem monatlichen Einkommen von nur 100 US-Dollar.“

In Syrien leben aktuell 90 Prozent der Bevölkerung unterhalb der Armutsgrenze. Laut dem syrischen IT-Experten Alaa Ghazal ist das Internet nach dem Sturz Assads schlagartig um bis zu 300 Prozent teurer geworden. „Die Durchschnittspreise der neuen Internetpakete liegen zwischen 11 und 20 Prozent des Mindestlohns – ein exorbitanter Anteil selbst für diejenigen, die überhaupt ein Einkommen haben“, sagt Alaa Ghazal. Besonders kritisch sieht er, dass die syrische Regierung die digitale Transformation vorantreibt – zum Beispiel Beschäftigten im öffentlichen Dienst ihre Gehälter nur noch über eine E‑Wallet-App auszahlt –, während die meisten Menschen keinen stabilen und bezahlbaren Zugang zum Internet haben.

Alaa Ghazal berät als Experte für Cyber Security und Informationssicherheit zivilgesellschaftliche Organisationen und Menschenrechtsverteidiger:innen. In einem Videocall erklärt er, dass es aktuell in Syrien nur zwei Anbieter für mobile Daten gebe: MTN und Syriatel, beides Privatfirmen. Allerdings übte die Übergangsregierung zunehmend Druck auf sie aus, um die Kontrolle über sie zu erlangen und Teile ihres Gewinns zu beschlagnahmen. Im Februar 2026 erklärte der Kommunikationsminister in einem TV-Interview, dass sowohl Syriatel als auch MTN unter staatlicher Aufsicht stünden. „Syriatel war einer der wichtigsten Geldgeber Syriens vor dem Sturz, weil sie sehr große Mengen Bargeld hatten. Deswegen war die Kontrolle darüber der neuen Regierung nach dem Sturz Assads sehr wichtig“, sagt Ghazal.

Wer kontrolliert das Internet?



Alaa Ghazal bereitet ein weiteres Thema Sorgen: Er schätzt, dass derzeit 90 Prozent des syrischen Kabel-Internets von Verbindungen durch die Türkei abhängt. Diese starke Abhängigkeit habe sich im Laufe der Kriegsjahre verfestigt. „Weite Teile Nordsyriens, die während dieser Zeit außerhalb der Kontrolle des Assad-Regimes lagen, waren gezwungen, die türkische Infrastruktur zu nutzen, da sie vom staatlichen Telekommunikationsnetz abgeschnitten waren“, erklärt Ghazal. „Das ist sehr gefährlich, denn die Türkei ist ein politischer Player, dem wir nicht vertrauen können.“

Vor dem Sturz Assads habe die Türkei schon mehrmals das Internet im Nordosten Syriens abgeschnitten, zum Beispiel während Militäraktionen zur Besetzung des kurdischen Afrin. Auch gab es 2017 und 2018 gezielte Phishing-Angriffe vonseiten der Türkei auf Nutzer:innen in Nordsyrien. „Von der Türkei abhängig zu sein, ist ein Problem für die nationale Sicherheit“, sagt Ghazal.

Inzwischen sind mehrere Alternativen geplant, zum Beispiel ein zweites Kabel nach Zypern und eine Kabelverbindung nach Jordanien. Die Übergangsregierung möchte Syrien sogar zu einem „strategischen Korridor für Datenübertragung zwischen Asien und Europa“ machen. Anfang 2026 erhielt eine saudi-arabische Firma den Zuschlag für das 800-Millionen-Dollar-Projekt mit dem Namen SilkLink, das ein 4.500 Kilometer langes Glasfaserkabel, mehrere Datencenter und eine Landestation für Untersee-Internetkabel in der Küstenstadt Tartous vorsieht.

Internet als Kriegswaffe



Die Frage, welche Sicherheitsrisiken durch die Kontrolle des Internets entstehen, stellt sich jedoch nicht nur im Bezug auf externe Player. Im Juli 2025 eskalierten Spannungen zwischen der drusischen Minderheit in der Region Sweida im Südwesten von Syrien und lokalen Beduinen, die von den staatlichen Streitkräften unterstützt wurden. Auslöser war der Überfall bewaffneter Beduinen auf einen jungen drusischen Mann an einem Checkpoint. Im Kern ging es um die Frage nach Autonomie der drusischen Region und die Angst der Minderheit vor dem Verlust ihrer Rechte im neuen syrischen Staat. Bewaffnete Gruppen aller Beteiligten begingen in den folgenden Tagen schwere Verbrechen gegen die Zivilbevölkerung.

Fast zeitgleich mit dem Beginn der Gewalt fiel in Sweida das Internet aus. Eine ganze Woche lang befand sich die Region in einem nahezu kompletten Kommunikations-Blackout: Es gab weder über Mobilfunk noch Festnetzanschlüsse Internetzugang, ebenso wenig funktionierten Anrufe. Obwohl die syrische Übergangsregierung das Blackout mit „technischen und logistischen Schwierigkeiten“ begründete, spricht Alaa Ghazal zufolge der gleichzeitige Ausfall verschiedener, voneinander unabhängiger Netzwerke zeitgleich mit dem Beginn des Angriffs für eine zentral gesteuerte Abschaltung. Die komplette Isolation habe zu höheren Opferzahlen geführt, da die Bewohner Sweidas sich nicht vor Angriffen warnen oder sichere Fluchtwege ausloten konnten. „Die Abschaltung der Telekommunikation und des Internets wurde in dieser Situation als Kriegswaffe eingesetzt“, sagt er.

Auch für die Dokumentation von Menschenrechtsverletzungen sei das Internet unverzichtbar, argumentiert Alaa Ghazal. „Wenn es in Sweida nicht das Satelliten-Internet durch Starlink gegeben hätte, hätten wir nicht vom Ausmaß der Massaker erfahren.“ Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie im März 2025 Dutzende Starlink-Empfänger konfiszierte. Es begründete das damit, dass sie den Frequenzbereichen der syrischen Telekommunikation und den Einnahmen des Ministeriums schadeten.

Konfessionelle Konflikte: digital und analog



Die Angst vor konfessioneller Spaltung und der Unterdrückung von Minderheiten ist eines der wichtigsten Themen, die die syrische Gesellschaft in dieser fragilen Übergangsphase umtreiben. Die Assads, die als Angehörige der alawitischen Minderheit über eine sunnitische Mehrheit regierten, haben konfessionelle Hetze jahrzehntelang genutzt, um die Menschen in Syrien gegeneinander auszuspielen. Die Gewalt in Sweida ebenso wie die Angriffe auf die alawitische Minderheit an der Küste im März 2025 haben gezeigt, wie schnell lokale Streitigkeiten auch jetzt noch entlang dieser Bruchlinien eskalieren können. Das Internet ist dabei zugleich Schauplatz und Brandbeschleuniger.

„Misinformation ist überall eine Gefahr, aber in instabilen Ländern wie Syrien ist sie noch viel gefährlicher“, sagt Ahmad Primo, Journalist und Factchecker aus Aleppo. „Wir sprechen von einem Land, das der Krieg 15 Jahre lang zerrissen hat. Der zivile Frieden hängt am seidenen Faden. Es ist also sehr einfach, Fake News zu verwenden, um die Lunte des Krieges wieder zu zünden.“

Ahmad Primo war für seine Arbeit als Journalist in Syrien während der Revolution mehrmals inhaftiert, 2014 flüchtete er in die Türkei. Heute lebt er in Norwegen und betreibt seit zehn Jahren die Factchecking-Plattform Verify-SY. Zusammen mit seinem 13-köpfigen Team und vielen Freiwilligen deckt er Misinformation und Desinformation auf. Auf Facebook, das in Syrien noch viel genutzt wird, folgen ihnen aktuell 617.000 Menschen. Seit dem Sturz des Regimes im Dezember 2024 ist ihre Arbeit relevanter denn je. Denn mit der plötzlichen Freiheit kamen auch Massen an Falschinformationen und gezielten Desinformations-Kampagnen. Ahmad Primo und sein wachsendes Team arbeiteten teilweise 20 Stunden am Tag, um der Flut an Fake News Herr zu werden.

Sie begannen, einen eigens entwickelten KI-Chatbot einzusetzen, der die Erstanfragen von Nutzer:innen entgegennimmt. Wenn Personen sich bei einer kursierende Nachricht unsicher sind, können sie über Whatsapp, Facebook, Instagram oder X den Chatbot danach fragen. Der Bot durchsucht das Archiv von Verify-SY. Existiert dort bereits eine Recherche zum Thema, verweist der Bot darauf. Gibt es noch keine, erlaubt er den User:innen, eine neue Anfrage zu hinterlegen, die dann von den Mitarbeiter:innen bearbeitet wird. Sie recherchieren in den Medien, durch offizielle Anfragen und mithilfe eines Netzwerks von Freiwilligen in ganz Syrien, ob die gemeldete Nachricht wahr oder falsch ist. Dann veröffentlichen sie einen Bericht dazu.

Darüber hinaus bietet Verify-SY Fortbildungen im Bereich Medienkompetenz und Factchecking an, insbesondere mit Blick auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Syrien. „Wenn heute eine Nachricht behauptet, dass ein Sunnit einen Alawiten angegriffen hat, kann das zu einem Massaker führen, auch wenn es nicht stimmt.“ Ahmad Primo will das Bewusstsein der syrischen Bevölkerung dahingehend schärfen, „dass sie keinerlei Informationen ohne Beweise und Quellen glauben.“

Wer ist im Internet sicher?



Doch es sind nicht nur Fake News, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt gefährden. „Seit dem Sturz des Regimes haben wir einen massiven Anstieg von Hass und Hetze, Verleumdung und Bedrohung im digitalen Raum beobachtet“, schreibt die Anwältin Sawsan Reshid aus Qamishli per Whatsapp. „Dieses Phänomen nimmt weiter zu, ohne dass die syrische Übergangsregierung ernsthafte Maßnahmen ergreift.“ Sawsan Reshid erzählt, dass sie Berichte einer NGO auf ihrer Facebook-Seite geteilt habe, in denen es um Menschenrechtsverletzungen von staatlichen Streitkräften und regierungsnahen Milizen gegen Angehörige der kurdischen Streitkräfte ging. „Daraufhin wurde ich Ziel einer Hetzkampagne einer Seite, die sich speziell gegen kurdische Aktivisten richtet. Ich wurde beleidigt und beschimpft, und mein Foto wurde in den Beiträgen gezeigt. Das machte mir wirklich Angst und schränkte meine Bewegungsfreiheit ein.“

Sawsan Reshid ist nicht die Einzige, die das erlebt hat. Die syrische Journalistin und Aktivistin Zaina Erhaim hat zwanzig Fälle von Hetzkampagnen gegen syrische Aktivistinnen dokumentiert und festgestellt, dass dabei die immer gleichen und aus anderen Kontexten bekannten Methoden zum Einsatz kommen: „stark sexualisierte Sprache, explizite Vergewaltigungsdrohungen, die Verbreitung von Bildern ohne Einwilligung der Betroffenen sowie koordinierte Mobs, die ihre Profile mit Hassreden und sexistischen Beleidigungen überschwemmen.“ Sie stellt fest, dass die Angriffe schwerwiegender sind, wenn die betroffenen Frauen einer konfessionellen oder ethnischen Minderheit angehören. Wenn unter Assad die Meinungsfreiheit im Netz aus Angst vor staatlicher Verfolgung eingeschränkt war, so ist sie es heute durch die Angst vor Hetzkampagnen, die im schlimmsten Fall zu realer Gewalt führen können.

Doch auch die Gefahr, wegen Posts im Internet inhaftiert zu werden, ist unter der Regierung Ahmed Al-Sharaas nicht gebannt. Das zeigte der Fall des syrisch-britischen Aktivisten Hassan Akkad im Juni 2026. Er wurde in einem Café in Damaskus festgenommen, nachdem er in einer satirischen Online-Kampagne wohlhabende Geschäftsleute und Personen des öffentlichen Lebens dazu aufgefordert hatte, Geld in den Wiederaufbau Syriens zu investieren. Einer der kritisierten Männer zeigte Hassan Akkad wegen Verleumdung und Rufmord an.

Er stützte sich dabei auf das Cybercrime-Gesetz, das 2012 von Baschar al-Assad eingeführt und 2022 erweitert wurde, um missliebige Stimmen im Internet mundtot zu machen. Laut dem Syrian Observatory For Human Rights wird dieses Gesetz nach wie vor missbraucht, um Journalist:innen, Aktivist:innen und Bürger:innen zum Schweigen zu bringen, die Kritik an der Regierung oder anderen mächtigen Personen äußern. Das werfe „zunehmend Fragen nach den Grenzen der Meinungsfreiheit und dem Recht der Öffentlichkeit auf Wahrheit auf“.


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03.08.2026 16:04

Resistance against Palantir in Europe is growing. We speak with US activists from „Purge Palantir“ about why and how they organize protests against the corporation in its home country.

Alexander Karp, Palantir CEO at World Economic Forum 2026
Alexander Karp, Palantir CEO. CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Business for Palantir is not going well now in Europe: The Swiss army has decided against it, the French domestic intelligence agency no longer wants it, London’s mayor has blocked a million-dollar police deal and all across the United Kingdom, political pressure is mounting around a million-dollar contract with the British health system.

The company, founded by libertarian billionaire Peter Thiel in 2003, is also facing criticism in its home market. In the United States, where it is headquartered, Palantir provides software not only to military and intelligence, but also to Immigration and Customs Enforcement. ICE uses their surveillance tools to hunt down unwanted groups or individuals.

Protest by civil society is being organized against the cooperation with ICE and against other unethical business practices. We speak to the two activists Jeff and Kay from the US campaign „Purge Palantir“.

Jeff is a long-time activist and an organizer, he is also an author. Kay is an organizer, trainer, and movement builder.

Dieses Interview gibt es auch auf Deutsch.



The three worst things that Palantir is doing


netzpolitik.org: Here in Germany, the U.S. business of Palantir is mostly known for working together with ICE and also with U.S. Army and intelligence agencies. What is the most problematic use of Palantir’s software?

Purge Palantir: Before we say what we’re most critical about we should explain what Palantir says they are doing. Palantir says that their product sits on top of existing software and supposedly makes everything better. It supposedly sees patterns and connections between all the massive amounts of data that are coming in, whether it’s a hospital, whether it’s a department store, whether it’s military. They sort of aggregate that data and help their customers see patterns, and they help to make them more efficient. That’s what they’re saying they’re doing.

It’s very hard to get them out once they’re in, because they have specialists who connect their system to the other systems of the given, whether that’s a company, whether that’s a city government, whether it’s a military. It’s unclear what data they are holding and keeping.

The three worst things that they’re doing: One, as many German readers might know, Elon Musk and a number of coders came in when the Trump administration took over and started taking down the U.S. government civil service and bureaucracy. There was the so-called Department of Governmental Efficiency or DOGE. It destroyed departments of the government, it fired lots of workers, but it also sucked up tons and tons of data.

Government data consisted of different parts: The Social Security Administration didn’t talk to the passport agency in the interest of data privacy. The U.S. doesn’t have a national ID like many other countries. This data was all aggregated, and Palantir had a role in all of that. Palantir software is in many of the governmental departments, not just the military.

The second thing is obviously: We do know that Palantir software is not just finding patterns in order to track down immigrants, but it’s also using various facial recognition systems for people who are protesting against deportation and ICE.

The third thing: Palantir has had a significant role with the Israeli defense forces and has given instructions for where Hamas allegedly is, where to bomb. It has a role in the genocide. If you listen to Alex Karp’s talk, …

netzpolitik.org: … Palantir’s CEO …

Purge Palantir: … he said that they’ve killed lots of people in Gaza, most of them Hamas. It’s an incredibly unprincipled thing to say they’re just happy to have played a role in this destruction.

netzpolitik.org: What was the beginning of „Purge Palantir“? Why did you start the campaign?

Purge Palantir: „Purge Palantir“ actually has a bit of a longer history, we’re like a current iteration of a much longer fight. During Trump’s first term, some advocates and organizers started noticing that ICE was able to find and pinpoint people in ways that were previously just not possible. They started doing a lot of digging and discovered a web of data brokers and companies like Palantir that helped ICE specifically, using all of our public and private data to be able to find people.

So out of that came a campaign called „No Tech for ICE“. It was targeting Palantir, but also Google, Amazon, some of the other tech companies that were enabling ICE to separate families and to conduct kidnappings. „Purge Palantir“ grows out of that, now under the second Trump administration. During the first Trump administration, Palantir’s Karp was pretty explicit that they’re going to help the agents in the background, at the offices. Back then he said that they are not going to be involved in what’s called enforcement and removal operations where the agents are picking people up physically for deportation.

Under the second Trump administration that has vanished. Palantir is now enabling the worst of Trump’s attacks. I think that’s been one of the catalysts for „Purge Palantir“.

Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

The „Palantir Payroll“


netzpolitik.org: What is the volume of contracts Palantir holds with the U.S. Government? How much money are we talking about?

Purge Palantir: It grows every day, so I’m outdated. The last number I saw: They were in 21 or 26 different federal agencies. They’ve said for a long time that their goal is to become the central operating system of the U.S. Government and now increasingly the central operating system of the West. About half of their revenue comes from U.S. federal governments and the military, the rest is commercial and foreign governments.

netzpolitik.org: Palantir has long-term contracts that extend well beyond the Trump administration’s term in office. Is it a problem that will persist under Trump’s successor?

Purge Palantir: Yes, the contracts are longer than the current administration. But I think that’s not permanent or untouchable. Contracts get canceled in the federal government all the time.

A few months ago we launched something called the „Palantir Payroll“. It’s a list of all members of U.S. Congress who are getting money from Palantir. People have demanded that their members of Congress cut ties with the company. 12 or 14 people who are up for reelection this year have said that they’re not going to take any more money from Palantir. I think elected official members of Congress know that the company is really toxic and that people don’t want them to be bought and paid for by this company and people like Peter Thiel and Alex Karp.

A lot of people still don’t know what Palantir is


netzpolitik.org: How did you achieve that politicians refuse Palantir’s money or give it back?

Purge Palantir: It’s a great testament to the large number of coalition groups in „Purge Palantir“. There are many groups that want to fight, whether those are unions or community groups, whether that’s California or Connecticut or Maine. Because of what happened in Minnesota people find that their congressperson, their representative was taking money from the corporation that was identifying and abetting the kidnapping of people and the murder of two people who were trying to stop those kidnappings from ICE.

It’s a testament to how many different groups across the country started taking the message particularly to the Democrats and saying: Do you want to be part of that? It is the hard work of lots and lots of different kinds of people who have been standing up and asking their representatives to take a stand.

netzpolitik.org: What is the average American thinking about Palantir? And what do right-wing political forces say about the company?

Purge Palantir: It’s hard to say with certainty, but what we’ve seen is that, especially over the last year, a growing number of everyday people know about Palantir. Even if they don’t know exactly what they do, they know that they’re in surveillance. What we found is that a lot of younger people know about Palantir, even if they’re not paying attention to politics.

I think they’re becoming more of a household name. Peter Thiel especially, as someone who has his hands in a lot of anti-democratic and far-right things and in forms of surveillance and control, is someone that people on the left and the right don’t like. But a lot of people still don’t know what Palantir is.

One of the strengths of our campaign is that the things that Palantir is up to, like tearing down democracy, surveilling people, or AI driven warfare, are activities that people on the left and the right don’t like and are able to unite behind. There are Republicans running for office in Florida and other parts of the country that have been very outspoken against Palantir.

I think the right wing is also paying attention. Obviously, parts of the right-wing are in support of Palantir because they support military supremacy. But a lot of the working class people who support MAGA also care about surveillance.

Töten auf Basis von Metadaten

What is the goal you are fighting for?


netzpolitik.org: Your campaign helped to change the reputation of Palantir. What is the ultimate goal you are fighting for? Can the campaign be compared to a boycott campaign?

Purge Palantir: Palantir sells to businesses and to governments. So that’s harder to think about a boycott. But we just published a list of corporations that have contracts with Palantir. It’s really important to know who’s doing business with Palantir, who’s choosing that software because they’re making a moral choice. We do think it’s important to let those companies know that they could choose not to use software that engages in the genocide, that kidnaps our neighbors, that creates a military with no guardrails, and that stands for a surveillance state and for Western supremacy.

One of the main things that we’re doing and have been doing is large-scale public education. People need to know how pernicious Palantir is, what they’re doing, what they stand for. They say it: We kill people, we believe in Western supremacy. They’re pretty honest about where they stand. We don’t believe that we should be funding and supporting those kinds of businesses.

netzpolitik.org: Are there any lawsuits or similar legal actions in the U.S. in which people are challenging Palantir by calling on the law?

Purge Palantir: Unfortunately, in the U.S., we don’t have strong laws for data and privacy and against corruption. The crimes that they’re committing in Gaza and in Iran and other parts of the world are war crimes.

You should not siding with technofascists


netzpolitik.org: A lot of the tech billionaires right now are coming from the U.S. What makes Alex Karp, Peter Thiel and Palantir so special that you set up the campaign against them?

Purge Palantir: The tech companies are concentrated largely in the U.S. And they’re exporting their tech all across the world. Peter Thiel is traveling and donating to far-right candidates that align with him all over Europe, all over South America, increasingly parts of Asia. The fantasies are to completely deregulate everything, privatize everything, and have some sort of „AI God“ run things.

netzpolitik.org: What would you suggest to activists in Europe and especially in Germany? What can they do about Palantir?

Purge Palantir: What health care workers in the UK are doing is bigger and stronger than what we have in the U.S. I think the fact that football ultras are carrying banners in Germany, that’s impressive. We want to have that: Be in the cultural zeitgeist. We were talking with folks in Argentina who were collaborating with people in Bavaria.

I think it’s impressive where Europe’s at. I don’t think we have great advice for you.

I think on the larger strategy, we should politically force politicians to make a decision: If you are on the left, on the center left, or on the center, you are not siding with technofascists. And as we’ve talked about earlier: There are many people on the far right that also don’t trust this level of surveillance.

What gives hope


netzpolitik.org: What gives you hope and makes you believe you can win this fight against a multi-billion dollar company?

Purge Palantir: The wins we’re seeing every day like the mayor of London rejecting Palantir, the people across the UK and the German intelligence rejecting Palantir. Those wins give me hope. Just recently SEIU (Service Employees International Union), one of the largest unions here, came out and said that they are engaged in a campaign against the company. So seeing every day the growing amount of people and of organizations who are speaking out across the world and who are fighting back. Palantir might have money, sure. But we have more people …

netzpolitik.org: … and some European governments who do not share Palantir’s values?

Purge Palantir: Like I said before: Half of their revenue comes from the U.S. federal government. Under this current administration, there’s not a lot of room to affect that. But the other half comes from the private sector and international governments. I think that people and organizers in Europe have real leverage in slowing down this company, maybe even more than we have in the U.S. Because their success depends on their ability to grow across European governments. Slowing down and stopping that is a huge success.

netzpolitik.org: Thank you very much!


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03.08.2026 16:04

In Europa trifft Palantir auf zunehmenden Widerstand. Wir sprechen mit US-Aktivisten der Kampagne „Purge Palantir“ darüber, warum und wie sie Protest gegen den Konzern in seinem Heimatland organisieren.

Alexander Karp, Palantir CEO at World Economic Forum 2026
Alexander Karp, Palantir CEO. CC-BY-NC-SA 4.0: World Economic Forum

Für Palantir läuft das Geschäft in Europa nur noch schleppend: Die Schweizer Armee hat sich dagegen entschieden, der französische Inlandsgeheimdienst will auch nicht mehr, Londons Bürgermeister blockiert einen Millionendeal der Polizei und im ganzen Vereinigten Königreich wächst aktuell der politische Druck rund um einen Millionenvertrag mit dem britischen Gesundheitssystem. Sogar die Grünen in Baden-Württemberg stimmten gerade dagegen.

Der Konzern, der vom rechtslibertären Milliardär Peter Thiel im Jahr 2003 gegründet worden war, sieht sich auch im Heimatmarkt Kritik ausgesetzt. Denn in den Vereinigten Staaten, wo er seinen Hauptsitz hat, stattet Palantir neben Militärs und Geheimdiensten auch die US-Abschiebemiliz ICE (Immigration and Customs Enforcement) mit Software aus. ICE setzt die Überwachungswerkzeuge bei der Jagd nach unerwünschten Gruppen oder Menschen ein.

Dagegen und gegen andere unethische Geschäfte des Konzerns organisiert sich zivilgesellschaftlicher Protest. Wir sprechen mit zwei der Aktiven der US-Kampagne „Purge Palantir“ (etwa „Palantir löschen“).

Jeff ist bereits seit Jahrzehnten Aktivist und Kampagnen-Organisator sowie Autor. Kay ist ebenfalls Organisator und Trainer, der Kampagnen plant und durchführt.

This interview is also available in English.



Die drei schlimmsten Dinge


netzpolitik.org: Bei uns in Deutschland ist das US-Geschäft von Palantir vor allem dafür bekannt, mit der Deportationsbehörde ICE sowie mit der US-Armee und mit Geheimdiensten zusammenzuarbeiten. Was ist das Problematischste an der Software von Palantir?

Purge Palantir: Bevor wir auf die Probleme eingehen, sollten wir erklären, was Palantir nach eigenen Angaben tut. Palantir sagt, dass ihr Produkt an bestehenden Softwareprogrammen andockt und angeblich alles besser macht. Es soll Muster und Zusammenhänge in den riesigen einfließenden Datenmengen erkennen, egal ob es sich um ein Krankenhaus, um ein Kaufhaus oder um Militärdaten handelt. Sie aggregieren diese Daten und helfen ihren Kunden, darin Muster zu erkennen und effizienter zu werden. Das ist, was sie behaupten zu tun.

Es ist sehr schwierig, sie irgendwo wieder herauszubekommen, sobald sie einmal drin sind. Denn sie haben Fachkräfte, die ihr Softwaresystem mit anderen Systemen verknüpfen, sei es in Unternehmen, in einer Stadtverwaltung oder beim Militär. Es ist unklar, welche Daten sie speichern und behalten.

Die drei schlimmsten Dinge, die sie tun: Erstens, wie viele Deutsche wohl gelesen haben, kam Elon Musk und eine Reihe von IT-Leuten ins Spiel, als die Trump-Regierung an die Macht kam und begann, US-amerikanische Behörden und Institutionen zusammenzukürzen und abzubauen. Es gab das sogenannte Department of Governmental Efficiency (Abteilung für staatliche Effizienz, DOGE). Diese Abteilung zerstörte Regierungsbehörden und staatliche Institutionen, entließ viele Angestellte, aber sie sammelte auch riesige Datenmengen ein.

Daten der US-Regierung bestanden aus separaten Teilen: Die Sozialversicherungsbehörde sprach aus Gründen des Datenschutzes nicht mit der Passbehörde. Die USA verfügen nicht über eine nationale Identifikationsnummer wie viele andere Länder. All diese Daten wurden zusammengeführt, und Palantir spielte dabei eine Rolle. Die Software von Palantir ist in vielen Regierungsbehörden im Einsatz, nicht nur beim Militär.

Zweitens: Wir wissen, dass die Software von Palantir nicht nur dazu dient, Muster zu erkennen, um Menschen zu verfolgen, sondern auch verschiedene Gesichtserkennungssysteme einsetzt, um Personen zu identifizieren, die sich gegen die Abschiebung wehren und gegen die Deportationsbehörde ICE protestieren.

Drittens: Palantir hat eine bedeutende Rolle bei den israelischen Verteidigungskräften gespielt und Anweisungen gegeben, wo sich Hamas-Leute angeblich aufhalten und wo man bombardieren soll. Das Unternehmen hat eine Rolle bei der Völkermordtat gespielt. Wenn man sich Alex Karps Rede anhört, …

netzpolitik.org: … des Geschäftsführers von Palantir …

Purge Palantir: … so sagt er, dass sie in Gaza sehr viele Menschen getötet hätten, die meisten davon Hamas-Mitglieder. Es ist eine ausgesprochen unethische Aussage, zu sagen, sie wären darüber erfreut, eine Rolle bei dieser Zerstörung gespielt zu haben.

netzpolitik.org: Was war der Beginn von „Purge Palantir“? Warum gibt es die Kampagne?

Purge Palantir: „Purge Palantir“ hat eine etwas längere Geschichte. Wir sind nur eine aktuelle Facette eines viel längeren Kampfes. Während Trumps erster Amtszeit bemerkten einige Engagierte unter uns, dass das ICE in der Lage war, Menschen auf eine Art und Weise zu finden und zu identifizieren, die zuvor schlichtweg nicht möglich gewesen war. Sie begannen, Nachforschungen anzustellen, und entdeckten ein Netzwerk von Data Brokern und Unternehmen wie Palantir, die dem ICE gezielt halfen, indem sie alle öffentlich zugänglichen und privaten Daten nutzten, um Personen zu identifizieren.

Aus dieser Erkenntnis entstand eine Kampagne namens „No Tech for ICE“. Sie richtete sich gegen Palantir, aber auch gegen Google, Amazon und andere Tech-Unternehmen, die dem ICE dabei halfen, Familien auseinanderzubrechen und Entführungen zu verüben. „Purge Palantir“ ist eine Fortsetzung dieser Kampagne, jetzt während der zweiten Amtszeit von Trump. Während der ersten Amtszeit von Trump äußerte sich Palantirs CEO Karp sehr deutlich dazu, dass sie den ICE-Leuten im Hintergrund und in den Büros helfen würden. Damals sagte er, dass sie aber nicht an den sogenannten „Enforcement and Removal Operations“ beteiligt sein würden, bei denen die ICE-Leute Menschen physisch festnehmen, um sie abzuschieben.

Unter der zweiten Trump-Regierung sind diese Aussagen verschwunden. Palantir ermöglicht nun die schlimmsten Angriffe, die Trump durchführen lässt. Ich denke, dass dies einer der Auslöser für „Purge Palantir“ war.

Mit Palantir und Paragon auf Migrantenjagd

Die „Palantir Payroll“


netzpolitik.org: Wie groß ist der Umfang der Verträge, die Palantir mit der US-Regierung abgeschlossen hat? Über wie viel Geld reden wir?

Purge Palantir: Der Umfang wächst jeden Tag, so dass ich nicht mehr auf dem neuesten Stand bin. Die letzte Zahl, die mir bekannt ist, war, dass sie in 21 oder 26 verschiedenen Bundesbehörden vertreten sind. Sie haben schon vor langer Zeit erklärt, dass es ihr Ziel ist, das zentrale Betriebssystem der US-Regierung zu werden, nun zunehmend auch das zentrale Betriebssystem des Westens. Etwa die Hälfte ihrer Einnahmen stammt von der US-Bundesregierung und dem Militär, der Rest ist kommerzieller Natur und kommt von ausländischen Regierungen.

netzpolitik.org: Palantir hat langfristige Verträge, die weit über die Amtszeit der Trump-Regierung hinausgehen. Wird das also auch unter Trumps Nachfolger ein Problem bleiben?

Purge Palantir: Ja, die Verträge sind länger als die Amtszeit der aktuellen Regierung. Aber ich denke, dass sie nicht in Stein gemeißelt oder unumstößlich sind. Verträge werden in der US-Regierung ständig gekündigt.

Vor ein paar Monaten haben wir die „Palantir Payroll“ gestartet. Es ist eine Liste aller Mitglieder des US-Kongresses, die Geld von Palantir erhalten. Leute verlangen von ihren Abgeordneten, dass diese die Verbindungen zu dem Unternehmen kündigen. 12 oder 14 Personen, die noch dieses Jahr wiedergewählt werden müssen, haben nun erklärt, dass sie kein Geld mehr von Palantir annehmen werden. Ich denke, die gewählten Mitglieder des US-Kongresses wissen, dass das Unternehmen sehr umstritten ist und dass die Menschen nicht wollen, dass sie von solchen Firmen und Personen wie Peter Thiel und Alex Karp gekauft und bezahlt werden.

Viele Menschen wissen nicht, was Palantir ist


netzpolitik.org: Warum lehnen Abgeordnete das Geld von Palantir ab oder geben es zurück?

Purge Palantir: Das liegt an der großen Anzahl von Gruppen, die sich im „Purge Palantir“-Netzwerk engagieren. Es gibt viele, die sich für den Kampf einsetzen, sei es in Gewerkschaften oder in Bürgerinitiativen, in Kalifornien, Connecticut oder Maine. Aufgrund dessen, was in Minnesota passiert ist, haben die Menschen das Gefühl, dass die Abgeordneten Geld von einem Konzern erhalten, der die Entführungen technisch unterstützt und ermöglicht sowie die Morde an zwei Personen, die versuchten, die Entführungen durch das ICE zu verhindern.

Das zeigt, dass viele verschiedene Gruppen in den ganzen USA diese Botschaft besonders an die demokratischen Abgeordneten gerichtet haben und sie gefragt haben: Wollt ihr Teil davon sein? Es ist das Ergebnis der harten Arbeit vieler verschiedener Gruppen, die sich für ihre Überzeugungen einsetzen und ihre Abgeordneten auffordern, sich zu positionieren.

netzpolitik.org: Was denken die Menschen in den USA über Palantir? Und was sagen die rechtsgerichteten politischen Kräfte zu dem Unternehmen?

Purge Palantir: Es ist schwierig, das mit Sicherheit zu sagen, aber wir haben festgestellt, dass immer mehr Menschen im Alltag schon von Palantir gehört haben, vor allem in den letzten Jahren. Selbst wenn sie nicht genau wissen, was das Unternehmen macht, wissen sie, dass es mit Überwachung zu tun hat. Wir haben festgestellt, dass viele junge Menschen von Palantir gehört haben, sogar wenn sie sich nicht besonders für Politik interessieren.

Ich denke, dass der Unternehmensname immer bekannter wird. Besonders Peter Thiel, der in viele antidemokratische und rechtsextreme Projekte involviert ist sowie in Überwachungs- und Kontrollsysteme, ist eine Person, die weder von den Linken noch von den Rechten gemocht wird. Aber viele Menschen wissen auch immer noch nicht, was Palantir ist.

Eine der Stärken unserer Kampagne liegt darin, dass die Aktivitäten von Palantir, etwa die Zerstörung der Demokratie, die Überwachung von Menschen oder der Einsatz von KI-gestützter Kriegsführung, von Menschen auf der linken und der rechten Seite nicht gern gesehen werden und sie eine gemeinsame Front bilden können. In Florida und anderen Teilen des Landes gibt es republikanische Abgeordnete, die sich sehr deutlich gegen Palantir ausgesprochen haben.

Ich denke, dass auch die Rechte aufmerksam ist. Natürlich gibt es auf der rechten Seite auch Unterstützung für Palantir, weil sie die militärische Vorherrschaft befürworten. Aber viele der Arbeiter und Arbeiterinnen, welche die MAGA-Bewegung unterstützen, sind auch gegen Überwachung.

Töten auf Basis von Metadaten

Was ist das Ziel?


netzpolitik.org: Was ist das eigentliche Ziel der „Purge Palantir“-Kampagne? Kann sie mit einer Boykottkampagne verglichen werden?

Purge Palantir: Palantir verkauft an Unternehmen und an Regierungen. Ein Boykott ist also schwierig. Aber wir haben eine Liste von Unternehmen veröffentlicht, die Verträge mit Palantir haben. Es ist sehr wichtig zu wissen, mit wem Palantir Geschäfte macht, wer sich für diese Software entscheidet, weil dabei eine moralische Entscheidung getroffen wird. Wir sind der Meinung, dass diese Unternehmen wissen müssen, dass sie sich auch dafür entscheiden können, keine Software zu nutzen, die an einem Völkermord beteiligt ist, die Entführungen in unserer Nachbarschaft ermöglicht, die eine Armee ohne jegliche Grenzen schafft und die für einen Überwachungsstaat und die Vorherrschaft des Westens steht.

Eines der Hauptthemen, mit denen wir uns beschäftigen und die wir in den Mittelpunkt unserer Arbeit stellen, ist die öffentliche Aufklärung in großem Stil. Die Menschen müssen wissen, wie schädlich Palantir ist, was sie tun und wofür sie stehen. Palantir sagt es selbst: Wir töten Menschen, wir glauben an die Vorherrschaft des Westens. Sie sind ziemlich ehrlich, wenn es um ihre Positionen geht. Wir sind der Meinung, dass wir solche Unternehmen nicht unterstützen und ihnen keine Finanzierung zukommen lassen sollten.

netzpolitik.org: Gibt es in den Vereinigten Staaten Klagen oder andere rechtliche Schritte, mit denen Menschen Palantir auf juristischer Ebene herausfordern?

Purge Palantir: Leider haben wir in den USA keine strengen Gesetze zum Datenschutz und zur Bekämpfung von Korruption. Die Verbrechen, die sie in Gaza, im Iran und in anderen Teilen der Welt begehen, sind Kriegsverbrechen.

Mit Techno-Faschisten verbündet man sich nicht


netzpolitik.org: Viele der Tech-Milliardäre der Gegenwart stammen aus den Vereinigten Staaten. Was macht Alex Karp, Peter Thiel und Palantir so besonders, um eine eigene Kampagne gegen sie ins Leben zu rufen?

Purge Palantir: Die Tech-Konzerne sind vor allem in den USA angesiedelt und exportieren ihre Technologie in die ganze Welt. Peter Thiel reist umher und spendet Geld an Rechtsradikale, die seine Ansichten teilen, und zwar in ganz Europa, in ganz Südamerika und zunehmend auch in Teilen Asiens. Die Phantasien dahinter sind, alles zu deregulieren, alles zu privatisieren und eine Art „KI-Gott“ regieren zu lassen.

netzpolitik.org: Was würden Sie Engagierten in Europa und in Deutschland raten, was können sie gegen Palantir tun?

Purge Palantir: Was die Gesundheitsfachleute in Großbritannien auf die Beine stellen, ist ein größerer und stärkerer Protest als das, was wir in den USA haben. Ich finde es beeindruckend, dass die Fußballfans in Deutschland mit Bannern demonstrieren. Wir wollen das auch: Teil dieses kulturellen Zeitgeistes sein. Wir haben mit Leuten in Argentinien gesprochen, die wiederum mit Leuten in Bayern zusammenarbeiten.

Ich finde, dass Europa in dieser Hinsicht sehr gut aufgestellt ist. Ich glaube nicht, dass wir euch gute Ratschläge geben können.

Ich denke, dass wir politischen Druck auf die Politiker ausüben sollten, damit sie sich entscheiden: Wenn sie links oder in der politischen Mitte sind, dann können sie nicht zugleich auf der Seite der Techno-Faschisten sein. Und wie wir bereits gesagt haben: Es gibt auch viele Leute bei der extremen Rechten, die dieser Art von Überwachung nicht vertrauen.

Was Hoffnung macht


netzpolitik.org: Was macht aktuell Hoffnung, einen Kampf gegen ein Unternehmen mit Milliardenumsatz gewinnen zu können?

Purge Palantir: Es sind die Erfolge, die wir jeden Tag erleben, etwa die Ablehnung von Palantir durch den Bürgermeister von London, die Ablehnung von Palantir durch die Bevölkerung in Großbritannien und durch deutsche Geheimdienste. Sie geben Hoffnung. Erst kürzlich gab die SEIU (Service Employees International Union), eine der größten Gewerkschaften hierzulande, bekannt, dass sie auch eine Kampagne gegen das Unternehmen gestartet hat. Jeden Tag sehe ich, dass immer mehr Menschen und Organisationen weltweit ihre Stimme erheben und sich gegen Palantir wehren. Palantir mag zwar Geld haben, aber wir haben mehr Menschen …

netzpolitik.org: … und einige europäische Regierungen, welche die Werte von Palantir nicht teilen?

Purge Palantir: Wie ich schon sagte: Die Hälfte der Palantir-Einnahmen stammt von der US-Regierung. Unter der derzeitigen Regierung ist es schwierig, hier etwas zu bewirken. Die andere Hälfte aber kommt aus dem Privatsektor und von internationalen Regierungen. Ich denke, dass die Menschen und Engagierten in Europa einen großen Einfluss auf die Verlangsamung der Geschäfte dieses Unternehmens haben, vielleicht sogar mehr als wir in den USA. Denn der Erfolg von Palantir hängt von ihrer Fähigkeit ab, bei den europäischen Regierungen an Einfluss zu gewinnen. Die Verlangsamung und das Stoppen dieses Prozesses wäre ein großer Erfolg.

netzpolitik.org: Herzlichen Dank für das Gespräch.


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02.08.2026 11:23

In Sachsen-Anhalt könnte die AfD die Landtagswahl gewinnen. Dem freien Radio Corax aus Halle will der rechtsextreme Landesverband die Finanzierung streichen. Was macht das mit den meist ehrenamtlichen Radiomacher:innen? Ein Interview über Medien im Visier von Rechtsextremen.

Auf einer großen Fensterscheibe steht in Großbuchstaben "Radio Corax" geschrieben.
Radio Corax wird stellvertretend für kritische Medien und demokratische Öffentlichkeit angegriffen. – Alle Rechte vorbehalten: Marcus-Andreas Mohr

In fünf Wochen sind die Landtagswahlen in Sachsen-Anhalt. Laut Umfragen kann die AfD mit über 40 Prozent stärkste Kraft werden. Der als gesichert rechtsextremistisch eingestufte Landesverband plant radikale Änderungen. Dabei ist Medienpolitik einer der wichtigsten Bausteine.

So will die AfD als erste Amtshandlung die Rundfunkstaatsverträge kündigen und behauptet, dass damit die Rundfunkgebühren wegfallen würden. Ob sich das so umsetzen ließe, ist unter Expert:innen umstritten. Noch weiter oben im Wahlprogramm macht die Partei deutlich, wer ihr noch ein Dorn im Auge ist. Im Abschnitt „Medien“ nennt sie den Freien Radiosender Corax namentlich und schreibt, ihm die Förderung streichen zu wollen.

Radio Corax ist ein sogenanntes Bürger:innenradio, das seit mehr als einem Vierteljahrhundert aus Halle an der Saale sendet. Derzeit gestalten etwa 400 Mitglieder das Programm, das 24 Stunden täglich zu hören ist und aus 175 Sendungen besteht. Fast alle von ihnen engagieren sich ehrenamtlich. Die Sendelizenz von Radio Corax gilt noch bis 2035. Dieses Jahr wurde der Sender für seine Arbeit für den „Panterpreis“ der taz nominiert.

Johanna Fischer ist seit 2018 bei Radio Corax. Sie koordiniert dort das mehrsprachige Radioprojekt Common Voices Radio und ist Teil der Geschäftsführung. Im Interview erzählt sie, wie ihr Sender Gegenöffentlichkeit schafft und sein Überleben sichert.

„Wir stehen im Widerspruch zu den völkischen Ideen der AfD“


netzpolitik.org: Johanna, laut Wahlprogramm will die AfD Sachsen-Anhalt Radio Corax „den Geldhahn zudrehen“. Was war deine erste Reaktion darauf?

Johanna: Wir haben uns nicht erst Anfang des Jahres damit auseinandergesetzt, was mit den Landtagswahlen auf uns zukommt. Uns ist ja allgemein bekannt, wie sich die gesellschaftliche Stimmung und die politischen Machtverhältnisse in Sachsen-Anhalt in den letzten Jahren verändert haben. In diesem Sinne war die Überraschung nicht sehr groß: Denn wir stehen stark im Widerspruch zu den politischen und völkischen Ideen der AfD in Sachsen-Anhalt. Wir werden stellvertretend für viele Menschen und bestimmte Positionen, die wir hier im Radio vertreten, angegriffen.

netzpolitik.org: Wie realistisch ist es, dass eine AfD-Regierung eure Finanzierung streicht?

Eine Peson im Sweatshirt und Kappe steht an einem Radio-Arbeitsplatz und spricht ins Mikrofon.
Johanna Fischer ist seit 2018 in der Welt der Freien Radios unterwegs. – Alle Rechte vorbehalten: Radio Corax


Johanna: In Sachsen-Anhalt verwaltet die Landesmedienanstalt knapp zwei Prozent der Rundfunkbeiträge. Ein kleiner Teil dieses Geldes fließt an uns als nicht-kommerzielles Lokalradio. Das macht etwa ein Drittel unserer Finanzierung aus. Das ist für uns eine wichtige Finanzierung.

Von heute auf morgen kann man diese Gelder nicht einfach streichen. Aber natürlich kann es sein, dass die AfD, wenn sie in Regierungsverantwortung kommt, mehr Einfluss auf die Landesmedienanstalt nimmt. Die Medienanstalt hat den Auftrag, die Gelder aus den Rundfunkgebühren zu verwalten und zu verteilen.

Die Medienanstalt verfügt mit der Versammlung über ein Gremium, in dem Vertreter:innen verschiedener Parteien sowie der Zivilgesellschaft gemeinsam Entscheidungen treffen. Deren Zusammensetzung wird sich nicht gleich im September verändern.

„Ein Modell für den radikalen Umbau der Gesellschaft“


netzpolitik.org: Derzeit bittet ihr mit einer Förderkampagne um finanzielle Unterstützung. Warum?

Johanna: Es ist wichtig, die Situation hier in Sachsen-Anhalt ernst zu nehmen und gut zu analysieren. Sollte es zu einer AfD-Alleinregierung kommen, wird Sachsen-Anhalt zu einem Modell für den radikalen Umbau der Gesellschaft. Dementsprechend brauchen wir als Radio eine gewisse Grundfinanzierung.

Es gibt schon seit Längerem den Förder- und Freundeskreis von Radio Corax. Dieser hat zum Ziel, die Arbeit von Radio Corax ideell und materiell zu unterstützen. In der Vergangenheit konnten wir mit seiner Hilfe beispielsweise einen Veranstaltungsraum sichern, den auch andere Gruppen nutzen können. Aktuell wollen wir wachsen: Bis zur Wahl wollen wir 959 Freund:innen werden – wie unsere Frequenz 95.9.

„Radio Corax wird umso relevanter“


netzpolitik.org: Wie läuft die Kampagne bisher?

Johanna: Wir haben viel Resonanz bekommen. Wir sind mit ungefähr 200 Mitgliedern gestartet und die Zahl ist schnell gestiegen. Unser Ziel haben wir aber noch nicht erreicht. Gerade sind wir bei ungefähr 470 alten und neuen Freund:innen. Das heißt, etwa die Hälfte ist erreicht. Es ist aber auch noch ein gutes Stück zu gehen.

Uns ist wichtig, über eine Grundlage zu verfügen, auf die niemand Einfluss nehmen kann, und mit der wir die Arbeit sicherstellen können, die wir hier in Halle machen. Das ist uns ein enorm großes Anliegen. Wir wollen weiter bestehen. Denn wenn die AfD hier in Regierungsverantwortung kommt, wird das Radio umso relevanter, als es ohnehin schon ist.

netzpolitik.org: Welche Rolle hätte Radio Corax, wenn die AfD regiert?

Johanna: Freie Radios sind immer auch als eine Gegenöffentlichkeit zu verstehen, als Medien, bei denen es um Zugangsoffenheit geht. Das bedeutet, dass Menschen, die in anderen Medien unter Umständen keine Stimme bekommen, ihre Themen einfach selbst ins Radio bringen können. Wir sind selbst verwaltet und haben eben diesen Anspruch: dass Personen, die in unserer Gesellschaft marginalisiert sind und besonders wenig zu Wort kommen, bei uns eine Stimme haben.

Radio Corax ist gleichzeitig auch ein wichtiges lokales Medium, weil es in Sachsen-Anhalt insgesamt wenig Lokaljournalismus und Medienhäuser gibt. Vor den Landtagswahlen haben wir beispielsweise das Projekt „Ein Platz der Republik“ ins Leben gerufen. Damit wollen wir als Radio nochmal mehr nach Sachsen-Anhalt ausschwärmen und uns vernetzen. Wir wollen Menschen kennenlernen, die beispielsweise in Salzwedel, Kalbe, Halberstadt leben und aktiv sind.

Wir wollen uns aber auch selbst zeigen. Damit Menschen Radio Corax als Medium kennenlernen, an das sie sich wenden können. Entweder um zu sagen: „Wir wollen eine Sendung machen und über die Probleme in Wettin-Löbejün sprechen“, oder: „Wir machen eine Veranstaltung und wollen dafür eine Öffentlichkeit herstellen.“

„Wir sind ein sozio-kultureller Ort“


netzpolitik.org: Zu eurer Arbeit gehört also nicht nur Radiomachen?

Johanna: Genau, wir sind auch ein sozio-kultureller Ort. Wir sind ein Ort, an dem Menschen sich begegnen, sich wohl und ernst genommen fühlen und Veranstaltungen machen können.

Außer uns sind viele andere Projekte, Initiativen und Räume im Visier und werden angegriffen. Sie befürchten, dass sie vor dem Aus stehen, weil ihnen Förderungen wegfallen. Auch für solche Projekte wollen wir eine Plattform sein, damit sie hier weiterhin zu Wort kommen oder Räumlichkeiten nutzen können. Damit wir uns in so schwierigen politischen Zeiten gegenseitig unterstützen können.

netzpolitik.org: Wurden du oder deine Kolleg:innen bei Radio Corax schon mal persönlich bedroht?

Johanna: Bis jetzt wurde bei Radio Corax niemand persönlich angegriffen. Und trotzdem merken wir, dass die Grundstimmung eine andere ist. Dass Angriffe gegen Personen zunehmen, die antifaschistisch aktiv oder als solche erkennbar sind, die als queer gelesen, die rassifiziert werden.

netzpolitik.org: Zuletzt wurde Radio Corax auch zur Zielscheibe des rechtspopulistischen Portals Nius.

Johanna: Da sind wir ja nicht die einzigen. Es gibt mittlerweile viele rechte Medien oder einzelne Blogger:innen und Journalist:innen, die eine sehr große Reichweite haben und über Projekte wie Radio Corax berichten. Deren Berichterstattung ist ganz klar politisch motiviert. Und sie führt dazu, dass wir auch bei anderen rechten Akteuren in den Fokus geraten und dann wiederum mehr Programmbeschwerden erhalten. Wir versuchen, ihnen daher nicht so viel Aufmerksamkeit zu schenken.

„Den Ort gilt es zu verteidigen!“


netzpolitik.org: Schlagen dir die Anfeindungen aufs Gemüt?

Johanna: Das ist ja genau das, was die AfD und andere erreichen wollen. Sie wollen zermürben. Die AfD will, dass zivilgesellschaftliche Initiativen aufgeben, noch bevor etwas passiert. Die AfD will Projekte wie uns lähmen. Aber das lassen wir nicht zu.

Dass unser Radio angegriffen wird, bewirkt bei vielen – so ist mein Eindruck – eher noch so einen Klick, eine Art Umdenken: Das ist ein extrem wichtiges Medium und ein extrem wichtiger Ort. Für mich. Für Halle. Und den gilt es zu verteidigen, unbedingt! Es gibt immer wieder Anlässe, sich neue Projekte zu überlegen und so viele Dinge, über die es zu berichten gilt.

netzpolitik.org: Welche Themen bekommen in Sachsen-Anhalt gerade zu wenig Aufmerksamkeit?

Johanna: Sehr viele. Es gibt gerade in vielen Städten Christopher Street Days. Junge queere Menschen berichten, dass sie massive Probleme haben, eigene Räume für sich zu beanspruchen. Es gibt auch Fragen von Infrastruktur und Mobilität. Schauen wir zum Beispiel auf die Altmark im Norden von Sachsen-Anhalt. Dort ist die Anbindung zum Nahverkehr sehr schlecht. Salzwedel zum Beispiel befindet sich eine Stunde von der nächsten Autobahn entfernt.

Es gibt aber auch um Probleme mit medizinischer Versorgung, weil es zu wenig Fachärztinnen gibt, was wiederum zu einer Überlastung der Krankenhäuser führt. Personen im Asylverfahren und Migrant:innen haben Probleme mit Abschiebepolitiken und der Kürzung von Deutschkursen.

Und dann gibt es viele tolle Initiativen überall in Sachsen-Anhalt, die bereits an vielen Problemen ansetzen. Zum Beispiel die drei Personen, die sich mindestens einmal im Monat auf den Marktplatz in Salzwedel setzen und dort einen sogenannten Quasselstuhl anbieten und so mit Menschen ins Gespräch kommen.


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01.08.2026 07:57

Die 31. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 6 neue Texte mit insgesamt 44.930 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,

meine netzpolitische Woche begann mit dem Kommentar meines Kollegen Timur zum Anschlag auf den Berliner CSD, bei dem eine Person getötet und 31 teils schwer verletzt wurden.

Schnell häuften sich Nachrichtenmeldungen, in denen Politiker*innen Bestürzung und Beileid zum Ausdruck brachten. Darunter Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Ich erinnere mich noch an mein Störgefühl angesichts dieser Schlagzeilen, aber ich konnte es nicht so recht in Worte fassen. Timur ist genau das gelungen: „Es fühlt sich wie Hohn an“, schreibt er. Und weiter:

Seit Jahren ist ein Anstieg von queerfeindlichen Anfeindungen, Gewalt und Hass gegen queere Menschen und Einrichtungen zu verzeichnen. Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit Kürzungen. Viele zentrale Projekte der Aufklärungs- und Unterstützungslandschaft brechen weg, weil ihnen die Förderung gestrichen wird.


Im Lauf der Woche haben wir nachdenklich verfolgt, wie sich nach dem Anschlag Forderungen nach noch mehr Überwachungsstaat häuften, während eine beispiellose Palette an neuen Überwachungsgesetzen längst auf dem Weg ist. Beachtlich fand ich ein Interview, das ihr vielleicht in unserem netzpolitischen Ticker bemerkt habt. Darin mahnt selbst der Professor einer Polizei-Hochschule:

Eine flächendeckende Überwachung oder ein weitreichender KI-Einsatz führten zu Zuständen, die wir nicht wollen und die verfassungsrechtlich nicht haltbar wären.

Nachlese zu Geheimdiensten


Mit Befugnissen für mehr Überwachung hat sich diese Woche auch meine Kollegin Anna beschäftigt. Der Entwurf aus dem Innenministerium zur Reform der Gesetze für BND und Verfassungsschutz ist zwar schon seit Anfang Juli öffentlich. Die rund 700 Seiten geben aber Anlass für ausführliche Nachlese. Es steckt einfach zu viel drin.

So soll Geheimdiensten in einem Ausnahmezustand noch viel mehr erlaubt sein als ohnehin – bis hin zur Rekrutierung von Unternehmen, die BND-Agent*innen bei der Arbeit helfen müssen.

Eine weitere Nachlese stand diese Woche auch bei mir auf dem Programm. Wieder ging es um ein Papier, das bereits seit einer Weile online war, aber kaum öffentlich beachtet wurde. Obwohl ich mich täglich damit befasse, war es mir zunächst durch die Lappen gegangen.

Die EU-Kommission hatte sich zum französischen Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geäußert. Und dabei klare Grenzen gezogen: Frankreich dürfe Plattformen nach aktueller Rechtslage nicht zu Alterskontrollen verpflichten. Das gilt ebenso für andere EU-Mitgliedstaaten, darunter wohl auch Österreich, das genau solche Pflichten für Alterskontrollen laut aktuellem Gesetzentwurf einführen will.

Nachlese zum Social-Media-Verbot


Für die öffentliche Debatte ist das wichtig. Es verpasst den internationalen Mühen einen Dämpfer und lässt die Luft aus der Hauruck-Rhetorik rund um Social-Media-Verbote. Aber auch das ist noch nicht die ganze Story.

Denn auch die EU-Kommission ist großer Fan von Altersbeschränkungen und Kontrollen. Ja, sie bremst zwar nationale Alleingänge, aber nur mit Blick auf eine EU-weite Regulierung, die Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) wahrscheinlich im September ankündigen wird.

Ich glaube, viele Menschen wollen ganz praktisch wissen, wann sie ihren Ausweis zücken müssen, bevor sie Seiten wie YouTube oder TikTok besuchen wollen: morgen schon, im September, nächstes Jahr?

Und Nachrichtenmedien wollen ihnen genau das verraten. Manchmal geht das aber schief, und ein halbgares Vorhaben wird bereits als beschlossene Sache präsentiert. Es ist ja auch verwirrend, in welchem Stadium die Bestrebungen nach Altersbeschränkungen sind: Mal ist es nur eine Ankündigung, mal ein Gesetzentwurf, mal sogar ein verabschiedetes Gesetz – das aber nicht angewandt werden kann. Ja, das lässt auch bei uns die Köpfe rauchen. Wer die aktuelle Lage einmal in Ruhe aufgedröselt sehen möchte, gerne hier entlang.

Ins Wochenende verabschieden will ich mich jedoch nicht, ohne vorher noch diesen praktischen Kalender mit euch zu teilen, der CSD-Termine und Veranstaltungen in ganz Deutschland zeigt.

Alles Gute und bis die Tage
Sebastian


Breakpoint: Roboter-Republik

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Forderungen nach CSD-Anschlag: Schamlose Heuchelei

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Baden-Württemberg: Grüne Basis stimmt gegen Palantir

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Trügerische Transparenz: Was die neuen KI-Labels bringen und was nicht

Um mehr Vertrauen im Umgang mit digitalen Medien zu schaffen, gilt ab Sonntag die neue Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Unter anderem Label und Wasserzeichen sollen offenlegen, dass Texte oder Bilder nicht menschengemacht sind. Viele begrüßen das, doch der Ansatz hat auch Lücken. Von Tomas Rudl –
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#310 Off The Record: Ein Geheimdienst-Monstrum mit 700 Seiten

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31.07.2026 10:47

Um mehr Vertrauen im Umgang mit digitalen Medien zu schaffen, gilt ab Sonntag die neue Pflicht zur Kennzeichnung von KI-Inhalten. Unter anderem Label und Wasserzeichen sollen offenlegen, dass Texte oder Bilder nicht menschengemacht sind. Viele begrüßen das, doch der Ansatz hat auch Lücken.

Ein Stempel auf KI-Inhalten: Wie viel wird das bringen? (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / CFOTO

Demnächst werden im Internet neue Symbole und Hinweise auftauchen. Am Sonntag treten weite Teile der KI-Verordnung in Kraft, und mit ihr neue Pflichten für die Kennzeichnung synthetisch generierter Inhalte. Ob Texte, Bilder, Video- oder Audiomaterial: In vielen Fällen müssen Anbieter, die KI-erstellte Inhalte in die Welt pusten, ausweisen und dokumentieren, ob und inwieweit bei der Erstellung Roboter im Spiel waren.

Grundsätzlich soll dies Desinformation eindämmen und zugleich das öffentliche Vertrauen steigern, wie es die EU-Kommission darlegt. Dazu sollen neben der Kennzeichnungspflicht sowie in KI-Inhalte eingewobene Markierungen auch weitere Ansätze beitragen. Nutzer:innen müssen etwa transparent darüber informiert werden, wenn sie mit einem KI-Chatbot und nicht mit einer realen Person sprechen, beispielsweise in Supportfällen. KI-Anbieter müssen zudem offenlegen, wenn sie automatisiert Emotionen oder, auf Basis biometrischer Daten, etwa das Alter oder Geschlecht zu erkennen versuchen.

Die Regeln stammen aus der EU-Verordnung zur Künstlichen Intelligenz (AI Act), die seit ihrer Verabschiedung vor gut zwei Jahren schrittweise in Kraft tritt. Abschließende Details dazu, wen die Kennzeichnungspflicht genau trifft und welche Inhalte auf welche Art markiert werden müssen, hat die Kommission indes erst kürzlich veröffentlicht. Gleich vorneweg: Private Nutzer:innen, die ihre Weihnachtskarten oder Mails von KI-Tools erstellen lassen, sind von den Auflagen ausgenommen. Sie gelten abgestuft für die Anbieter von KI-Modellen („Provider“) sowie für berufliche Nutzer:innen, die solche Modelle im Einsatz haben („Deployer“).

Detailliertes Regelwerk mit Löchern


Trotz des etwas spät nachgereichten Feinschliffs kommen die Regeln nicht überraschend, viele Unternehmen oder gleich ganze Branchen bereiten sich seit geraumer Zeit darauf vor. Nicht von ungefähr hat etwa die deutsche Musikindustrie jüngst angekündigt, Logos für gänzlich oder teilweise mit KI generierte Musikstücke einzuführen. Selbst wenn dies manche Expert:innen als ersten Schritt bewerten, der Hörer:innen Orientierung geben kann, wird auch Kritik laut: Schließlich verschwimmen im Produktionsprozess zunehmend die Grenzen, sodass sich mitunter nur schwer festhalten lässt, was menschliche Handarbeit und was synthetischer Output ist.

Genau diese Grauzonen sollen die Leitlinien aufhellen helfen. Das mit zahlreichen Beispielen garnierte, 51 Seiten lange Papier stellt einigermaßen klar, was von den Regeln erfasst wird und was nicht. Solange ein KI-System lediglich dazu eingesetzt wird, um unterstützende Editier-Funktionen zu nutzen oder die Bearbeitung das Ausgangsmaterial nicht substanziell verändert, entfällt die Logo-Pflicht. Dies gilt etwa, wenn eine KI-gestützte Grammatikprüfung über einen Text gelassen oder ein Video-Clip in ein neues Seitenformat umgerechnet wird.

Ebenfalls ausgespart bleiben Inhalte, bei denen offensichtlich sein sollte, dass sie nicht echt sind. Wenn in einem Werbeclip etwa zwei Mäuse über die Vorzüge einer bestimmten Käsesorte diskutieren, muss dies nicht ausdrücklich als künstlich generiert ausgewiesen werden. Anders bei KI-manipulierten Bildern, die etwa zwei echte Fußballer vor einem Stadium zeigen, die dort so nie standen: Dies gilt als Deep Fake und muss, um Desinformation zu vermeiden, entsprechend markiert werden.

Transparenz nur ein Baustein


Grundsätzlich sei die Kennzeichnungspflicht ein „sinnvoller Baustein, um mehr Transparenz in Bezug auf veröffentlichte Inhalte zu schaffen“, sagt Raphael Fischer, der an der Technischen Universität Dortmund zu solchen Fragen geforscht hat. Vertrauen entstehe allerdings nicht allein durch ein solches Label, sondern vor allem auch durch „Transparenz und Nachvollziehbarkeit von KI-Systemen und einen verantwortungsvollen Umgang mit dieser mächtigen Technologie“, so Fischer. KI-Labels könnten die Frage beantworten, ob KI eingesetzt wurde, „allerdings nicht, ob das Ergebnis korrekt, fair oder zuverlässig ist oder wie und wofür die Inhalte erstellt wurden.“

Forschung zeige, dass Kennzeichnungen vor allem als Orientierungshilfe wahrgenommen werden. „Sie können den Einstieg in eine informierte Bewertung erleichtern, sind aber kein Garant für Vertrauen oder Glaubwürdigkeit“, sagt Fischer. Zwar ließe sich im Idealfall auf einen Blick erkennen, ob KI an der Erstellung eines Inhalts beteiligt war. Doch Labels ersetzen „weder eine kritische Bewertung des Inhalts selbst noch schaffen sie Transparenz zur Funktionsweise oder Auswirkungen von KI“, so Fischer.

Hinzu kommt, dass die EU zwar entsprechende Icons vorgeschlagen hat, diese aber nicht verbindlich sind. Anbieter können also weiter eigene Süppchen kochen und beliebige eigene Kennzeichnungen verwenden, solange sie im Rahmen des KI-Gesetzes bleiben. Das gibt ihnen Spielraum bei der Gestaltung, untergräbt aber den größten Vorteil von Standardisierung: „Nutzende sollten nicht für jede Plattform ein neues Kennzeichnungssystem erlernen müssen“, sagt Fischer.

„Wenn Unternehmen parallel eigene Labels oder Symbole einführen, besteht die Gefahr eines Flickenteppichs, der auch eine gezielte Täuschung ermöglicht, wie zum Beispiel bei Bio-Zertifikaten oder Vertrauens-Siegeln“, warnt der Forscher. Für ein abschließendes Urteil ist es aber noch zu früh. „Wie stark die Icons tatsächlich wahrgenommen werden und das Verhalten beeinflussen, wird sich erst im praktischen Einsatz zeigen“, sagt Fischer.

Ansatz mit Grenzen


Ohnehin merkt man dem KI-Gesetz an, dass es sich um die Grenzen des eigenen Ansatzes bewusst ist: Im Blick hat es hier ein Ökosystem von Anbietern, die sich im Großen und Ganzen an die Regeln halten, um bei Verstößen drohenden Millionenstrafen aus dem Weg zu gehen. Gegen Desinformationskampagnen, die etwa Zweifel an Demokratien oder am Klimawandel säen, werden diese Regeln nichts ausrichten.

Auch die Entscheidung, digitalen Wasserzeichen oder KI-Detektoren eine verhältnismäßig untergeordnete Rolle zuzuweisen, zeigt in diese Richtung. Solche Ansätze wurden vor nicht allzu langer Zeit noch heiß debattiert – mit dem Ergebnis, dass die Technik unzuverlässig ist und KI-Fälschungen zugleich immer raffinierter werden. Ganz außen vor ist das Thema jedoch nicht: Vom Gesetz erfasste KI-Inhalte müssen in einem maschinenlesbaren Format preisgeben, dass eine KI ihre Finger im Spiel hatte.

Auch hier werden sich bösartige Akteure von den Regeln wohl nicht abschrecken lassen. Legitime Online-Dienste können diese Informationen jedoch zumindest theoretisch nutzen. Vorstellbar sind etwa soziale Netzwerke, die auf Wunsch KI-generierte Inhalte ausblenden oder Musik-Streamingdienste, auf denen Nutzer:innen „AI Slop“ aus ihren Playlisten verbannen können.

Medienkompetenz wichtiger denn je


Sich allein auf die Labels zu verlassen, greift aber zu kurz und kann sogar kontraproduktiv sein, wie die Forschung zeigt. Schließlich gibt ein KI-Label keine Auskunft darüber, ob ein Inhalt richtig oder falsch ist. Einer Studie zufolge können KI-Labels etwa dazu beitragen, dass Nutzer:innen falschen Inhalten mit KI-generierten Bildern seltener glauben. Zugleich ließ sich jedoch das Phänomen beobachten, dass falsche, aber ungekennzeichnete Inhalte eher als wahr eingeschätzt wurden, während wahre Inhalte mit KI-Labeln häufiger angezweifelt wurden.

„Ob die geplanten Kennzeichnungen der richtige Weg sind, wird sich noch herausstellen müssen“, sagt Rainer Rehak vom Weizenbaum-Institut: „Transparenz ist ja kein Selbstzweck“. Grundsätzlich sei die Grundmotivation unterstützenswert, denn letztendlich gehe es um „Authentizität, Orientierung und Verantwortlichkeit von Interaktion, ob direkt oder mediiert“, sagt Rehak. Hierbei sei reine Transparenz „natürlich der naheliegendste und vergleichsweise einfachste Weg“, so der Wissenschaftler – jedenfalls im Vergleich zu den Ansätzen, die er bevorzugt hätte, nämlich „weitergehenden Produktbeschränkungen, konkreteren Systemgestaltungsvorgaben oder auch klaren Verboten“.

So weit wollte die EU indes nicht gehen. Ähnlich den unzähligen KI-Produkten, die in den vergangenen Jahren aus dem Boden geschossen sind, gleichen die neuen Transparenzregeln eher einem Experiment, wie sich diese Technologie in die Gesellschaft integrieren lässt. „Die KI-Verordnung soll ja explizit KI ermöglichen, und jetzt müssen wir erst einmal damit umgehen“, sagt Rehak.


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30.07.2026 19:10

In einer Urabstimmung fordert die überwältigende Mehrheit der Grünen, den Palantir-Vertrag sofort zu kündigen. Doch die Landesregierung hält an ihrem Kurs fest. Dabei verlangen die Mitglieder alles andere als eine grundlegende Wende.

Cem Özdemir schaut angespannt in die Ferne.
Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) rückt nicht vom Palantir-Vertrag ab. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Zeichen ist klar: Bei einer Urabstimmung der Grünen in Baden-Württemberg sprachen sich 92 Prozent gegen die Einführung der Datenanalyse-Software Gotham in der Landespolizei aus. 40 Prozent der grünen Parteimitglieder beteiligten sich an der Stimmabgabe. Das Ergebnis: Ihren Fünf-Jahres-Vertrag mit dem US-Konzern Palantir solle die Landesregierung sofort kündigen.

Mit Palantirs Software soll die baden-württembergische Polizei Millionen Datensätze aus verschiedenen Quellen verknüpfen und nach Zusammenhängen durchsuchen. Die Mehrheit der Abstimmenden fürchet eine Rasterfahndung auf Knopfdruck. Außerdem gebe es die Gefahr, dass Daten an US-Behörden herausgegeben werden müssen.

Parteibasis und Regierungsfraktion im Konflikt


Die Landesregierung sieht das Ergebnis der Urabstimmung eher als Bestätigung des bestehenden Kurses. Der lautet: Das Land soll schnellstmöglich auf eine europäische Alternative umsteigen. Bis dahin – Palantir. Unter „schnellstmöglich“ versteht die Landesregierung wohl, was auch schon im Koalitionsvertrag steht: spätestens bis zum Jahr 2030. Ministerpräsident Cem Özdemir (Grüne) wiederholte, am Vertrag festhalten zu wollen. Erst vor wenigen Tagen stimmte die grüne Landtagsfraktion gemeinsam mit der CDU gegen einen Antrag der SPD, Gotham zu stoppen.

Im vergangenen Jahr schloss das von der CDU geführte Innenministerium einen millionenschweren Vertrag mit Palantir. Der grüne Koalitionspartner erfuhr davon erst im Nachhinein. Selbst wenn die Landesregierung der Urabstimmung folgen würde, müssten die 25 Millionen Euro Lizenzgebühren an den US-Konzern gezahlt werden, heißt es zu der Urabstimmung. Die CDU hatte den Vertrag mit Palantir ohne Ausstiegsklauseln unterschrieben.

Gegen Palantir, aber offen für automatisierte Datenanalyse


Die Initiator:innen der Urabstimmung schlagen Alternativen vor: Prominent dabei ist die Datenanalyse-Software ArgonOS aus Frankreich. Für diese hatte sich das Bundesamt für Verfassungsschutz entschieden.

Jede Datenanalysesoftware müsse „im Einklang mit unserer Verfassung und unserer Datenschutzgrundverordnung stehen“, heißt es in der Pressemitteilung zur Urabstimmung. Die Werte der digitalen Souveränität, informationellen Selbstbestimmung und Verfassungstreue seien mit dem US-amerikanischen Anbieter unvereinbar. Doch stehen die Grünen einer „sorgfältigen Nutzung automatisierter Datenanalysen in der Polizeiarbeit grundsätzlich offen gegenüber“.

Dass auch eine derartige Datenanalyse-Software aus Europa problematisch für Grund- und Freiheitsrechte wäre, spielt in der Urabstimmung keine Rolle. Möglichst viele Daten zu verknüpfen und automatisch zu analysieren, kann millionenfach auch unschuldige Menschen ins Visier der Sicherheitsbehörden rücken. Ein so umfangreiches Überwachungstool könnte in den falschen Händen auch weit über die aktuell genannten Ziele hinaus eingesetzt werden.


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29.07.2026 17:26

Einzelne EU-Staaten dürfen Plattformen wie TikTok derzeit nicht zu Alterskontrollen verpflichten, betont die EU-Kommission. Das könnte nationale Social-Media-Verbote zur Luftnummer machen. Unter anderem Frankreich und Österreich preschen mit eigenen Gesetzen voran.

Emmanuel Macron
Präsident Macron hat das Social-Media-Verbot zur Chefsache erklärt. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Chris Emil Janßen, Bearbeitung: netzpolitik.org

Keine soziale Medien unter 15 Jahren, darauf hat sich das französische Parlament jüngst geeinigt. Aber bei der Durchsetzung gibt es einen Haken: Frankreich darf Plattformen nicht zu Alterskontrollen verpflichten, zumindest nicht nach aktueller Rechtslage. Das betont die EU-Kommission in einer Stellungnahme vom 8. Juli, die auch auf Deutsch zu lesen ist.

Der Grund ist das EU-Gesetz über digitale Dienste (DSA), das bei der Regulierung von Plattformen Vorrang vor nationalen Gesetzen hat. So sieht der DSA nicht vor, dass einzelne Mitgliedstaaten noch strengere Pflichten für Plattformbetreiber einführen. Alterskontrollen sind laut DSA bloß eine von mehreren möglichen Maßnahmen für Plattformen, um junge Menschen besser zu schützen.

Hinzu kommt, dass Frankreich nach dem DSA für soziale Medien wie TikTok und Instagram nicht zuständig ist. Als „sehr große Plattformen“ fallen sie unter die Aufsicht der EU-Kommission.

Anlass der Stellungnahme ist das sogenannte Notifizierungsverfahren. Einfach ausgedrückt sagen Mitgliedstaaten Bescheid, welche neuen Vorschriften sie schaffen wollen. Nach einer Prüfung kann die EU-Kommission Einwände erheben, wenn sie Konflikte mit EU-Recht sieht, etwa „für den freien Verkehr von Diensten der Informationsgesellschaft“.

Stellungnahme macht Zwist sichtbar


Schon seit Monaten arbeiten EU-Staaten daran, das australische Modell nachzuahmen, also ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Der französische Präsident Emmanual Macron hat sich prominent dafür eingesetzt, ein ähnliches Modell nach Frankreich zu bringen. Verabschiedet hat das Parlament aber nur das Social-Media-Verbot ohne eine ausdrückliche Pflicht für Plattformen zu Alterskontrollen.

Dass der DSA dabei im Weg steht, ist keine Überraschung. So geht es aus dem Gesetzestext selbst hervor, und so erklären es auch Jurist*innen immer wieder, darunter die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags.

Spannend ist die aktuelle Stellungnahme der EU trotzdem, denn sie zeigt, wie sich EU-Kommission und Mitgliedstaaten – in diesem Fall Frankreich – unter Druck setzen.

Vordergründig könnte man den Eindruck gewinnen, beim Kinder- und Jugendschutz im Netz ziehen EU-Kommission und Mitgliedstaaten an einem Strang. Altersbeschränkungen und strenge Kontrollen wollen Kommission und fast alle Mitgliedstaaten gleichermaßen. Im April hatte Macron für dieses Thema zu einer Videokonferenz geladen. Zu Gast waren unter anderem EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU), Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die italienische Ministerpräsidentin Giorgia Meloni (Fratelli d’Italia). Das Ziel: koordiniertes Vorgehen.

Im Juli hat von der Leyen schließlich die Ergebnisse von zwei Gesundheits-Expert*innen vorgestellt, die im Auftrag der EU-Kommission Altersbeschränkungen und Alterskontrollen empfohlen haben. Dabei erwähnte von der Leyen auch die „Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten“. Bis Ende des Sommers wolle die Kommission einen eigenen Vorschlag für eine EU-weite Regelung machen. So weit, so harmonisch.

Anders ist der Tonfall jedoch beim Notifizierungsverfahren. Die Stellungnahme der EU-Kommission zeugt von Unstimmigkeiten. Im Zentrum steht die Frage, wie Frankreich das Social-Media-Verbot durchsetzen möchte. Wie, wenn nicht durch verpflichtende Alterskontrollen, soll das klappen? Diese Frage beschäftigt offenbar auch die EU-Kommission. Sie schreibt fast schon verwundert, der Entwurf „scheint“ sich auf das bloße Mindestalter zu beschränken – also ohne, dass Plattformen Alterskontrollen einführen müssten.

Dennoch betont die EU-Kommission sicherheitshalber, der Entwurf aus Frankreich solle nicht so ausgelegt werden, dass er Anbietern von Online-Plattformen über den DSA hinausgehende zusätzliche Verpflichtungen auferlegt. Denn solche Verpflichtungen würde die Kommission mit dem DSA als „unvereinbar ansehen“.

Macron verspricht mehr, als er halten kann


Die rechtlichen Spielräume für den französischen Vorstoß sind also sehr schmal. Entsprechend schmal ist auch der Text, auf den sich das Parlament letztlich geeinigt hat: Er beschreibt vor allem das Social-Media-Mindestalter von 15 Jahren ohne klare Vorgaben zur Durchsetzung. Zuvor hatten Plattformen wie Instagram und TikTok ihr Mindestalter selbst festgelegt, und zwar bei 13 Jahren.

Verkauft hat Emmanuel Macron sein Gesetz etwas anders. „Ich hatte es versprochen – jetzt ist es beschlossen“, prahlte er auf dem Twitter-Nachfolger X. Zum nächsten Schuljahr seien soziale Medien für unter 15-Jährige verboten. Ein reißerischer Videoclip soll die Gefahren sozialer Medien zeigen, etwa Inhalte zu Essstörungen und selbstverletzendem Verhalten. Die Botschaft: Das habe nun ein Ende.

Was sich für junge Menschen in Frankreich aber praktisch ändert, liegt zunächst in der Hand der Plattformen. Sie könnten nun freiwillig einen Beitrag dazu leisten, dass Minderjährige in Frankreich keinen Zugang mehr haben. Zumindest ein Stück weit geschieht das bereits – die Grenzen sind bei näherer Betrachtung fließend. Denn schon jetzt suchen beispielsweise TikTok, Instagram oder YouTube im Hintergrund nach Hinweisen auf Konten von Minderjährigen.

Dabei verarbeitet Software verschiedene Daten, zum Beispiel, wie Menschen die Plattform nutzen. Erhärtet sich ein Verdacht, verlangt die Plattform eine Altersprüfung. Im Gegensatz zu strengen Kontrollen, etwa auf Basis von Dokumenten, sind solche Systeme von außen jedoch kaum nachvollziehbar. Allein die Plattformen wissen, wie lax oder streng die Kontrollen sind.

Frankreich setzt einen Anker


Der Vorstoß aus Frankreich dürfte eher eine strategische Funktion haben, und zwar mit Blick auf die EU-Kommission, die gerade an einem eigenen Vorschlag arbeitet. Eine EU-weite Regelung könnte zum Beispiel den DSA nachschärfen, sodass es keine Hürden mehr gibt, Plattformen zu Alterskontrollen zu verpflichten.

Formell kann nur die EU-Kommission Gesetze vorschlagen, über die danach EU-Parlament und EU-Mitgliedstaaten verhandeln. Dabei kann sie jedoch auf Initiativen aus den EU-Ländern reagieren – etwa auf nationale Gesetze, die ohne einen EU-weiten Rechtsrahmen auf tönernen Füßen stehen.

So läuft es nun beim Social-Media-Verbot. Frankreich hat die eigene Position bereits in ein Gesetz gegossen, noch bevor die EU-Kommission ihren Aufschlag machen konnte. Damit setzt Frankreich einen Anker für die öffentliche Debatte und für kommende Verhandlungen. Was auch immer die EU-Kommission nun plant, sie muss sich dazu verhalten, zumal Frankreich eines der mächtigsten EU-Länder ist.

Mindestens zwei Passagen der Stellungnahme zeigen, dass auch die EU-Kommission die kommenden Verhandlungen schon im Blick hat. „Die Kommission betrachtet die Festlegung eines Mindestalters, ab dem Anbieter von Online-Diensten für soziale Netzwerke Minderjährigen den Zugang gewähren dürfen, als ein erstrebenswertes Ziel“, heißt es. Und: Nationales Recht könne eine „Übergangslösung“ sein, bis es EU-weite Vorschriften gibt. Das lässt sich als Entgegenkommen deuten.

Derweil macht nicht nur Frankreich Druck. Viele weitere EU-Mitgliedstaaten diskutieren oder planen nationale Social-Media-Verbote, darunter Griechenland und Spanien. Die deutsche Bundesregierung hat noch keine Position. Eine Übersicht hat die in Berlin ansässige Denkfabrik Interface veröffentlicht.

Es gibt Alternativen zu Verboten und Kontrollen


Jüngst hat die Bundesregierung in Österreich ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Die Altersgrenze liegt in diesem Fall bei 14 Jahren, auch strenge Alterskontrollen stehen drin. Die EU-Kommission wird nun auch diesen notifizierungspflichtigen Vorstoß prüfen. Es wäre folgerichtig, wenn sie auch Österreichs Pläne für verpflichtende Alterskontrollen zurückweist, weil die Rechtslage in der EU das nicht hergibt – noch nicht.

Während Regierungen und Parlamente EU-weit darum wetteifern, wer zuerst Verbote und Kontrollen verhängt, fällt etwas Wichtiges unter den Tisch. Es sind die dringenden Warnungen und Forderungen von Expert*innen aus unter anderem Kinderschutz, Elternverbänden, Medienpädagogik, IT-Sicherheit und Datenschutz. Sie sehen Altersbeschränkungen und Alterskontrollen kritisch oder lehnen sie ab. Neben Ausschluss und Diskriminierung droht ein Apparat zur Massenüberwachung.

Viele Fachleute pochen auf Alternativen, etwa sicherere, altersgerechte Räume, leicht zugängliche Werkzeuge für elterliche Kontrolle und ein Hilfssystem aus Vertrauenspersonen für Kinder, Jugendliche und Familien. Konkrete Konzepte dafür gibt es: Ein deutsches Expert*innen-Gremium hat insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen in der digitalen Welt besser zu schützen. Nur zwei davon handeln von Altersbeschränkungen und ‑kontrollen.


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28.07.2026 14:02

Mit der geplanten Geheimdienstreform sollen BND und Verfassungsschutz viele neue Befugnisse bekommen. In einem Krieg würden noch mehr Schranken fallen. Doch die Machtverschiebung zugunsten der Spion:innen kann schon deutlich vorher beginnen.

Person hält in rotem Licht ein Objektiv in der Hand.
Wie beobachtet der Geheimdienst, wenn der Ausnahmezustand eingetreten ist? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: maximalfocus

Im September 2025 verkündete Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU): „Wir sind nicht im Krieg, aber wir sind auch nicht mehr im Frieden.“ In der gleichen Woche forderte der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter mit Blick auf russische Drohnen in europäischem Luftraum, man müsse den Spannungsfall ausrufen. Das ist die Vorstufe des Verteidigungsfalls, bei der bereits eine Wehrpflicht wieder in Kraft treten würde. Ein in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie eingetretener Zustand, der Vorbereitungen zur Landesverteidigung ermöglichen soll.

Die Botschaft beider Äußerungen: Der lange angenommene friedliche Normalzustand existiert nicht mehr, Gesellschaft und Politik müssen sich darauf einstellen.

Eine Mehrheit, die Kiesewetters Schlagzeilen-trächtige Forderung unterstützte, fand sich nicht. Schon gar keine Zweidrittelmehrheit im Bundestag, der einen solchen Spannungsfall feststellen müsste. Doch Wehr- und Kriegstüchtigkeit als wichtiges Ziel ist seitdem nicht nur in Reden und Interviews von Sicherheitspolitiker:innen eingesickert. Sie findet sich auch in neuen Gesetzen. Darunter die geplante Geheimdienstreform, ein fast 700 Seiten schwerer Koloss, die zivilgesellschaftliche Verbände und andere Fachleute etwa als „uferlos“ und „in Teilen verfassungswidrig“ kommentieren.

Einige der neuen Regelungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) drehen sich darum, was passiert, wenn es zu einen Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall kommt. Denn dann sollen die deutschen Geheimdienste noch mehr dürfen als von der Reform sowieso schon vorgesehen – während die zugehörige Kontrolle gegen Null geht. Besonders dem BND würde in diesem Fall ein immenser Befugnisaufwuchs zuteil. „Der Bundesnachrichtendienst wird unmittelbar in die (aktive) Verteidigung der Bundesrepublik Deutschland eingebunden“, heißt es in der Begründung zu dem Gesetzentwurf. Um „technische, strukturelle oder organisatorische Voraussetzungen“ soll er sich auch schon vorher kümmern.

Im Ernstfall dürfte der Auslandsgeheimdienst dann öffentliche und nicht-öffentliche Stellen zur Mitwirkung verpflichten. Das heißt einerseits, er könnte – so steht es in der Begründung als Beispiel – das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bitten, ihm „bei der Umleitung von Telekommunikationsverkehren zu unterstützen“. Auf der anderen Seite kann der BND Unternehmen verpflichten, ihm zu helfen. Eine solche Hilfe kann viele Formen annehmen. Der Geheimdienst könnte Personal aus der Privatwirtschaft in Anspruch nehmen, wenn er etwa IT-Fachleute oder Sprachmittler:innen braucht. Er könnte auch IT-Systeme von Tech-Unternehmen und die darüber fließenden Daten mitnutzen. Oder gleich in Räumlichkeiten der Privatwirtschaft einziehen.

Auch der Bundesverfassungsschutz bekäme neue Möglichkeiten. Privatunternehmen müssten ihm „Auskünfte und technische Unterstützung“ geben, er dürfte Minderjährige als V‑Personen anwerben und wird mehr und mehr zur Polizei.

Schranken und Kontrolle fallen weg


Schwellen für den Einsatz von Geheimdienstinstrumenten fallen im Verteidigungs‑, Spannungs- oder Zustimmungsfall weitgehend weg. Der BND dürfte dann auch direkt Daten aus der Kommunikation mit Anwält:innen, Journalist:innen oder Seelsorger:innen verarbeiten. Das ist sonst grundsätzlich verboten. Außerdem fallen Schranken für Daten mit Inlandsbezug, während er sonst rein innerdeutsche Kommunikation in der Regel nicht überwachen darf.

Um dem BND zusätzlich Arbeit zu ersparen, würden auch fast alle Protokollierungs- und Dokumentationspflichten sowie große Teile des Kontrollapparats abgeschaltet. Im Verteidigungsfall entfallen sogar jegliche Vorabkontrolle und jegliche Mitteilungspflicht an den Unabhängigen Kontrollrat.

Auch der Bundesverfassungsschutz dürfte im Ernstfall die „Datenpflege in Dateisystemen“ großteils links liegen lassen, „wenn sie mit zusätzlichen Verwaltungsaufwänden verbunden sind.“ Datenschutzkontrollen können eingeschränkt werden und der Unabhängige Kontrollrat könnte dem Inlandsgeheimdienst Pauschalfreigaben für Maßnahmen erteilen, die sich ähneln.

Hendrik Hegemann, der am Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg unter anderem zu innerer Sicherheit forscht, sieht in der Kontrolleinschränkung ein Problem. „Die Kontrolle von Nachrichtendiensten ist sowieso schon eine herausfordernde Tätigkeit“, so der Politikwissenschaftler. Das liege zum einen an der personellen Ausstattung der Kontrollgremien, die nicht mit dem Apparat der Geheimdienste mithalten kann. Zum anderen aber auch an der riesigen Menge an Daten, die die Dienste verarbeiten. Wenn dann noch viele Protokollierungs–  und Berichtspflichten wegfallen, käme das „on top zu schon bestehenden Herausforderungen“.

Auch der frühere Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber kritisiert die weitreichenden Ausnahmen im Kontrollregime: „In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig“, schreibt er. „Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich.“ Das heißt: Was der BND im Ernstfall täte, würden sowohl die Öffentlichkeit als auch Kontrollinstanzen wohl niemals erfahren. Nicht einmal eine nachträgliche Diskussion wäre dann möglich.

Doch was sind eigentlich die Voraussetzungen dafür, dass die rechtsstaatlichen Hürden für den Geheimdienst derart abgebaut werden?

Was sind Verteidigungs‑, Spannungs- und Zustimmungsfall?


Der Verteidigungsfall tritt dann ein, wenn Deutschland „mit Waffengewalt angegriffen wird oder ein solcher Angriff unmittelbar droht“. Im Regelfall braucht es eine Zweidrittelmehrheit des Bundestages, um den Verteidigungsfall auszurufen. Er beschert dem Bundeskanzler etwa die Befehls- und Kommandogewalt über das Militär, Bundestag und Bundesrat schrumpfen im Krieg auf ein Notparlament mit dem Namen „Gemeinsamer Ausschuss“ zusammen, wenn der Bundestag nicht mehr arbeitsfähig ist. Das alles und mehr regelt das Grundgesetz.

Weniger genau beschreibt die Verfassung den Spannungsfall, die Vorstufe des Verteidigungsfalls. „Was das genau ist und was daraus folgt, ist gar nicht so klar“, sagt Politikwissenschaftler Hegemann. „Die Logik dahinter ist: Man muss nicht warten, bis feindliche Armeen mit ihren Panzern die Grenze überschreiten. Sondern man darf bestimmte Schritte davor schon einleiten: Etwa dafür sorgen, dass Lebensmittel und Energie vorgehalten werden oder Krankenhäuser sich vorbereiten.“

Welche Voraussetzungen dafür genau gelten, definiert das Grundgesetz nicht. Doch auch hier müssen zwei Drittel der Abgeordneten zustimmen.

Anders sieht das beim Zustimmungsfall aus, vereinfacht gesagt ist das so etwas wie ein teilweiser Spannungsfall. „Der Zustimmungsfall wird dann relevant, wenn der Bundestag einzelne Regelungen in Kraft setzen will, die im Spannungsfall gelten würden, aber den Spannungsfall insgesamt noch nicht ausrufen will“, sagt Hegemann. Für diese einzelnen Regeln reicht dann wie bei regulären Gesetzen grundsätzlich eine einfache Mehrheit im Parlament.

„Orientierung“ am Grundgesetz


Das geplante BND-Gesetz formuliert für alle drei Fälle Regeln. Vor allem aber ändert es den Mechanismus, wie der Zustimmungsfall für das BND-Gesetz ausgelöst werden kann. Das soll sich am Zustimmungsfall aus dem Grundgesetz „orientieren“, aber umgeht dabei das Plenum des Bundestags.

An die Stelle eines regulären parlamentarischen Verfahrens soll nämlich ein Vorschlag der Bundesregierung treten, dem das Parlamentarische Kontrollgremium zustimmen müsste. Dann könnten einzelne oder alle Regelungen des Gesetzes zum Spannungs- und Verteidigungsfall „freigeschaltet“ werden. Dass der Bundestag als Ganzes dabei außen vor bliebe, hat noch einen weiteren Effekt: „Eine Veröffentlichung ist nicht vorgesehen. Eine öffentliche politische Diskussion findet damit auch nicht statt“, schreibt der frühere Ministerialdirektor Peter Schantz in einer Stellungnahme auf Bitte der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF).

Das heißt: Es könnten Kontrollen wegfallen und Kompetenzen in Kraft treten, ohne dass es jemand mitbekäme. Schantz bewertet die Konstruktion als verfassungswidrig. „Derart weite und unbestimmte Befugnisse und Grundrechtseinschränkungen sind daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar“, so Schantz.

Auch Ulrich Kelber bezeichnet den eigens für den BND formulierten Zustimmungsfall als „verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament“.

Doch was wäre eine gute Lösung für den Ernstfall? Hegemann sieht das grundsätzliche Problem, dass Notstandsgesetze nicht gut zu hybriden Angriffen wie etwa Attacken auf IT-Systeme, Sabotage oder Desinformationskampagnen passen. „Hybride Angriffe haben keinen klaren Anfang und kein klares Ende“, so Hegemann. „Das ist anders, als es bei den Notstandsregeln gedacht war. Da ging man davon aus: Ein Notstand tritt ein und irgendwann endet er.“ Er glaubt daher nicht, dass es die Antwort sein kann, Notstandsregelungen, die für den Fall klassischer bewaffneter Konflikte gedacht waren, im Fall derartiger Bedrohungen zu nutzen. Aber – so der Forscher – man befinde sich da in einem Dilemma. „Wir müssen uns unterhalb dieser Schwelle Möglichkeiten überlegen, die gleichzeitig nicht der Normalzustand sind.“ Dann aber mit geregelter Kontrolle und Dokumentation.

Die geplanten Änderungen für die Geheimdienste befinden sich derzeit im Stadium eines Referentenentwurfs. Das bedeutet, sie sind innerhalb der Regierung noch nicht final abgestimmt. Ein Kabinettsbeschluss ist derzeit für Mitte August geplant. Dann kann die Bundesregierung ihren Entwurf dem Bundestag übergeben, der nach der parlamentarischen Sommerpause seine Arbeit am Entwurf beginnen kann.

Anmerkung d. Redaktion, 29. Juli: Halbsatz zur Rolle des Gemeinsamen Ausschusses zwecks Korrektur ergänzt.


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27.07.2026 17:49

Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin ist der Schock groß. Doch die Reaktionen der führenden CDU-Politiker lassen sich leicht als bloße Heuchelei entlarven. Ein Kommentar.

Kanzler Merz, Innenminister Dobrindt und Berliner Senatorin für Inneres Spranger legen Blumen in der Nähe des Anschlagsorts nieder.
Die Bestürzung und Beileidsbekundungen einiger Politiker fühlen sich für viele queere Menschen wie Hohn an. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Das Entsetzen, der Schock und die Trauer sind groß über den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day am Samstag. Ein mutmaßlicher Täter ist mit einem Kleintransporter in eine Menschenmenge am Rande des CSDs im Tiergarten gefahren und hat mindestens eine Person getötet sowie 29 weitere Menschen zum Teil schwer verletzt.

Bestürzungen und Beileidsbekundungen führender Politiker ließen nicht lang auf sich warten. Vielen Queers sind sie aber übel aufgestoßen. Denn an schamloser Heuchelei sind diese nicht zu überbieten.

Kanzler Friedrich Merz (CDU) beispielsweise hat an den Zusammenhalt appelliert und rief dazu auf, sich durch solche Taten nicht spalten zu lassen. Dabei beherrscht Merz die Kunst, die Gesellschaft zu spalten und Hetze zu verbreiten, selbst vorbildlich: Erinnert sei hier lediglich an seine Zirkuszelt-Aussage aus dem letzten Jahr. Damals verteidigte er die Entscheidung seiner Kollegin Julia Klöckner (CDU), anlässlich des CSD keine Regenbogenfahne auf dem Bundestag zu hissen, mit den Worten, der Bundestag sei „ja nun kein Zirkuszelt“, auf dem beliebig die Fahnen gehisst werden könnten.

Es fühlt sich wie Hohn an


Seit Jahren ist ein Anstieg von queerfeindlichen Anfeindungen, Gewalt und Hass gegen queere Menschen und Einrichtungen zu verzeichnen. Wie hat die Politik darauf reagiert? Mit Kürzungen. Viele zentrale Projekte der Aufklärungs- und Unterstützungslandschaft brechen weg, weil ihnen die Förderung gestrichen wird. Unter Stefan Evers, heute CDU-Bürgermeisterkandidat in Berlin, wurde beispielsweise queersensible Sexualaufklärung an Schulen eingestampft. Das bekommen viele queere Menschen zu spüren und gerade deshalb fühlt sich die nun bekundete Bestürzung wie Hohn an.

Edwin Florina Greve, Referent für Antidiskriminierung beim Migrationsrat Berlin, fasst es so zusammen: „Kanzler Merz, der Regierende Bürgermeister Wegner oder Finanzsenator Evers können mit ihren Worten nicht darüber hinwegtäuschen, dass unter ihrer Verantwortung queere Schutzräume, Unterstützungsangebote und Bildungsprogramme gekürzt oder gestrichen werden und insgesamt nach wie vor unterfinanziert sind.“

Erst kürzlich kam ein neuer Kahlschlag: Das CDU-geführte Familienministerium hat dem bundesweit einzigartigen Jugendnetzwerk Lambda die Finanzierung gestrichen. Damit haben queere Jugendliche, die Hilfe suchen oder mit queerfeindlicher Gewalt konfrontiert sind, in Zukunft möglicherweise keine Anlaufstelle mehr. Dabei steigt weiterhin die Zahl junger Menschen, die sich in akuten Krisen an den Verein wenden.

Dobrindts Angriff auf Rechte von trans Menschen und Zusammenarbeit mit der Taliban


Auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich anlässlich der „feigen, abscheulichen Attacke auf friedlich feiernde Menschen“ zutiefst erschüttert. Es ist aber eben derselbe Innenminister, der mit demokratisch äußerst fragwürdigen Manövern eine Verordnung zum Selbstbestimmungsgesetz durchzuboxen versucht, die trans Menschen ein Leben lang einem Zwangsouting bei Behörden unterzieht und ihre äußerst sensiblen Daten wie frühere Vornamen und Geschlechtseinträge automatisch an Sicherheitsbehörden übermitteln will.

Damit setzt er sich nicht nur kaltblütig über Bedenken der Betroffenen hinweg, die darin die Entstehung einer sogenannten Rosa Liste sehen. Er befeuert damit auch das rechtspopulistische Narrativ, dass trans Menschen generell zu misstrauen sei, und rückt sie in die Nähe von Extremismus- und Terrorverdacht.

Die Ermittlungen zum Anschlag sind noch nicht abgeschlossen. Der mutmaßliche Hauptverdächtige, den die Polizei am Sonntag erschossen hat, ist laut Polizeiangaben dem islamistischen Milieu zuzuordnen. Laut Ermittlungen hat er das Auto angemietet. Ob er bei dem Anschlag auch am Steuer des Fahrzeugs saß, ist bisher ungeklärt. Dobrindt sprach von einem mutmaßlich islamistischen Terroranschlag.

Es ist auch derselbe Innenminister, der schamlos mit der extremistischen islamistischen Terrorgruppe Taliban kooperiert, die lesbische, schwule, bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche sowie andere queere Menschen in Afghanistan verfolgt, vergewaltigt und ermordet und ihre systematische Vernichtung anstrebt. Dobrindt hat den Kontakt zu den Taliban seit 2025 intensiviert und direkte Gespräch geführt, mit dem Ziel, immer mehr Afghan*innen abzuschieben.

Ergebnis: Sowohl das Generalkonsulat in Bonn als auch die afghanische Botschaft in Berlin werden nun von einem Vertreter der Taliban geleitet. Vier weitere Taliban-Vertreter will Dobrindt nun willkommen heißen – und das obwohl Deutschland die Taliban-Regierung in Afghanistan offiziell gar nicht anerkennt. Abgeschoben werden sollen in einigen Bundesländern neuerdings nicht mehr nur straffällig gewordene Afghan*innen, sondern auch alleinstehende Männer, die sich nichts haben zuschulden kommen lassen.

Geheimdienstreform im Namen der queeren Community?


Es sollte nach der Gewalttat nicht lange dauern, bis Politiker den Anschlag auch für ihre politischen Ziele instrumentalisieren. Mehrere Unionspolitiker forderten erweiterte Befugnisse für Polizei und Geheimdienste. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm (CDU), sowie auch der stellvertretende Fraktionschef Günter Krings (CDU) drängten auf eine schnelle Verabschiedung der kürzlich ins Rollen gebrachten großen Geheimdienstreform direkt nach der parlamentarischen Sommerpause.

Auch Konstantin von Notz von den oppositionellen Grünen sagte in einem Interview, man müsse die Sicherheitsbehörden mit Befugnissen austatten. Darum gehe es auch in der aktuellen Geheimdienstreform.

Mit dieser Reform sollen der Bundesnachrichtendienst und der Verfassungsschutz mit Befugnissen in beispiellosem Ausmaß ausgestattet und laut Dobrindt zu „echten“ Geheimdiensten werden. Denn sie sollen nicht nur Informationen sammeln und beobachten, sondern auch – wie bisher die Polizei – etwa in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen zurückhacken dürfen. Dabei soll ihnen außerdem nicht so genau auf die Finger geschaut werden.

Während BND und Verfassungsschutz mächtiger denn je werden, soll noch stärker in Grundrechte der Bevölkerung eingegriffen werden. Wenn Menschen Sticker kleben oder Plakate abreißen, dürfte das nach den Plänen wohl ausreichen, damit der Verfassungsschutz sie beobachten darf. Wie das der queeren Community helfen soll, bleibt fraglich.

Zudem ist überhaupt nicht klar, ob fehlende Befugnisse der Polizei und der Geheimdienste bei diesem Anschlag ein Problem waren. Der mutmaßliche Attentäter stand unter polizeilicher Beobachtung: Diese hat ihn zeitweise observiert und auch sein Telefon überwacht, wie rbb24 berichtet. Auch seine Wohnung haben die Beamten bereits im Vorfeld des Anschlags durchsucht, nachdem dieser ein Foto von einer Waffe in sozialen Medien gepostet habe. Diese stellte sich als Spielzeugwaffe heraus. Zu behaupten, mit erweiterten Befugnissen hätte der Anschlag verhindert werden können, und diese als das Allheilmittel darzustellen, scheint hingegen ein Leichtes zu sein.

Nicht auf Kosten der queeren Community


Die vernichtende Kritik von zivilgesellschaftlichen Verbänden an diesem umstrittenen Umbau der Geheimdienste nun abschmettern und die Gesetzesnovelle auf Kosten der queeren Community durch den parlamentarischen Prozess durchpeitschen zu wollen, ist mindestens unsensibel. Das Innenministerium hat den Referentenentwurf erst vor einigen Wochen vorgestellt, er wurde im Kabinett noch nicht beraten.

Auch die automatisierte Datenanalyse, mit der die Geheimdienste sensible Daten massenhaft auswerten und Personenprofile erstellen können, und das Vorhaben, den öffentlichen Raum in Echtzeit lückenlos überwachen und biometrische Daten mit Bildern aus dem Internet abgleichen zu dürfen, dürfte kaum im Interesse von queeren Menschen sein. Das würde jedwede Anonymität zerstören, die zuweilen überlebenswichtig ist, wenn man nicht den geschlechtlichen oder sexuellen Normen der Gesellschaft entspricht.

Wir brauchen keine weiteren Grundrechtseingriffe. Was es jetzt braucht, ist die Förderung von Beratungs‑, Unterstützungs- und Aufklärungsprogrammen, Treff- und Kultureinrichtungen – und vor allen Dingen Selbstbestimmung.

Update, 28.7.2026, 14.28 Uhr: Wir haben die Aussage von Konstantin von Notz präzisiert.


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26.07.2026 09:18

Wenn Politiker:innen nicht mehr selbst reden, sondern Maschinen für sich sprechen lassen, mangelt es ihrem Auftritt an Authentizität. Doch gerade die macht einen Teil ihrer Legitimität aus. Denn in einer Demokratie sollten wir von Menschen repräsentiert werden, nicht von Robotern.

Ein Spielzeugroboter steht vor zwei Mikrofonen, im Hintergrund der Bundestag
Wer spricht? – Bundestag: Tim Hüfner, Spielzeugroboter: Emilipothèse, Mikrofon: Jon Tyson, Bearbeitung: netzpolitik.org

In einem Handbuch des IT-Unternehmens IBM aus dem Jahr 1979 steht ein bemerkenswerter Satz: „Ein Computer kann niemals zur Verantwortung gezogen werden. Daher darf ein Computer niemals Führungsentscheidungen treffen.“ Die Regel hat auch knapp 50 Jahre später nicht an Brisanz verloren. Denn die Vermutung liegt nahe, dass zahlreiche Unternehmen inzwischen auch kritische Entscheidungen an KI-Systeme auslagern. Aber was, wenn auch Politiker:innen ihre Funktion gar nicht mehr selbst ausüben, sondern eine Maschine mit der Ausführung beauftragen?

In den vergangenen Wochen haben Vermutungen Aufsehen erregt, dass mehrere Spitzenpolitiker allzu gerne KI ihren Job erledigen lassen. Mario Voigt, Dietmar Woidke und Karsten Wildberger gerieten in den Verdacht, ihre Reden und Gastbeiträge in Medien von KI-Programmen generieren zu lassen. Die Debatte darum, ob und inwieweit dies im Widerspruch zu ihrem Amt steht, wurde zurecht in Teilen heftig und emotional geführt.

Roboter sind keine Repräsentanten

Wir wählen, wer für uns spricht und wer für uns entscheidet. Die Menschen in der Bundesrepublik haben sich vor etwa 80 Jahren für eine repräsentative Herrschaftsform entschieden, bei der gewählte Volksvertreter:innen für die Bevölkerung sprechen und entscheiden. Anders als in direkten Demokratieformen, in der die Menschen immer wieder selbst Entscheidungen treffen. Zentrales Instrument dieser Demokratie sind die Repräsentant:innen selbst. Das heißt, einzelne Menschen, die uns durch ihre eigene Person vertreten.

Eben darin besteht auch ein wesentlicher Teil der Legitimität, die eine repräsentative Demokratie auszeichnet. Wir wählen Menschen zu unseren Vertreter:innen, die durch ihren Verstand, ihr Wesen, ihren Charakter und ihre Fähigkeiten geeignet erscheinen, uns besser zu vertreten als andere das könnten. Und die Legitimität der Repräsentant:innen besteht maßgeblich in ihrer Authentizität.

Legitimität durch Authentizität

In Reden, Äußerungen und Texten zeigt sich, was für ein Mensch die Person ist, die uns vertritt. Welche Meinungen sie hat, welche Werte sie ihren Entscheidungen zugrundelegt und worin ihr Wesen besteht. Dabei sind Reden, Auftritte und Äußerungen ein genauso großer Bestandteil von Politik wie Abstimmungen im Bundestag. Wird all das an eine Maschine ausgelagert, verlieren Repräsentant:innen ihre Authentizität – und damit auch ein Stück ihrer Legitimität.

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Menschen wollen von Menschen regiert werden. Darauf beruht das bürgerliche Herrschaftsideal, das sich nach den Revolutionen des 18. Jahrhunderts zu etablieren begann. Menschen sind demnach durch ihren eigenen Verstand dazu befähigt, andere zu vertreten, wenn ihre Mitbürger:innen sie dazu bestimmen. Diese Herrschaftsform kann man gut oder schlecht finden – solange aber keine andere in Deutschland Gültigkeit hat, ist es sie es, die politischem Handeln seine Berechtigung verleiht. Deswegen sollte nicht einmal der Eindruck entstehen, dass hinter dem Handeln eines gewählten Vertreters eine Maschine stehen könnte.

Lieber anecken als glattbügeln

Menschen zeichnet aus, dass sie differenzierte Charaktere sind. Sie haben komplexe Meinungen und Wertesysteme, ihre Worte klingen bestenfalls nicht nach hohlen Business-Phrasen und manchmal überraschen sie durch eine bestimmte Einstellung, die wir so nicht von ihnen erwartet hätten. Und: Sie haben immer auch ein eigenes Verhältnis sowohl zu dem Thema, über das sie sprechen als auch zu den Personen, mit denen sie kommunizieren. All das kann ein KI-System nicht.

Statt echten Gefühlen, kontroversen Äußerungen und komplexen Einstellungen klingen Ausgaben von KI-Systemen meist künstlich erzeugt, weichgewaschen, ausgelutscht.

Noch wichtiger aber als der Stil ist der Inhalt: ChatGPT und Claude bilden auch Positionen gerne sanfter, Meinungen weniger kontrovers und Ideen weniger radikal ab, als sie sind. Wenn Politiker:innen KI nutzen, um etwa Reden zu schreiben, dann laufen sie Gefahr, dass ihre eigene Positionen an Klarheit verlieren und sich damit weniger von denen anderer politischer Akteure unterscheidet.

Und es drängt sich die Frage auf: Wenn ein Repräsentant schon seine eigenen Äußerungen nicht mehr selbst formuliert – wieso sollten wir dann glauben, dass er nicht bald auch seine Entscheidungsfindung an Open AI oder Anthropic auslagert?

KI macht uns nur überflüssig, wenn wir sie lassen

Ähnlich verhält es sich mit dem Gebrauch von KI zur Textgenerierung durch Medienhäuser.

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Menschen, die Medien konsumieren, vertrauen zuallererst den Menschen, die die medialen Inhalte produzieren – den Journalist:innen. Die Standards und Fähigkeiten der Personen, die ein Medium gestalten, machen ein Medium erst vertrauenswürdig. Deswegen ist es weder innovationsfeindlich noch selbstbeweihräuchernd, wenn sich Redaktionen dazu entscheiden, keine KI für ihre Texte zu nutzen. Eine solche Entscheidung beruht vielmehr auf dem Wissen darum, was ihre Daseinsberechtigung ausmacht: die Authentizität und Integrität derer, die das Medium schaffen.

Wir vertrauen weniger einer Institution oder einem Amt als vielmehr den Menschen, die dessen Funktionen ausfüllen. Das gilt für Journalist:innen wie für Politiker:innen. Wenn sie aber ihre Arbeit von einer KI ausführen lassen, kann ich den Computer auch gleich selbst bedienen.

Das löst das Problem nicht – und damit zurück zu dem Eingangssatz aus dem IBM-Handbuch. Denn eine Maschine kann niemals zur Verantwortung gezogen werden.

Dass wir Menschen für ihr Handeln verantwortlich machen, wählen oder abwählen können, ist aber ein weiterer zentraler Grund dafür, warum Menschen demokratischen Systemen vertrauen. Wenn Politiker:innen also glauben, sie könnten ihre Arbeit kurzerhand von einer KI erledigen lassen – und sei es auch „nur“ zum Erstellen einer Rede oder eines Artikels –, dann stellen sie damit nicht nur die Legitimität ihrer eigenen Funktion infrage, sondern auch das Funktionieren des politische Systems selbst.


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25.07.2026 08:04

Die 30. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 95.849 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

freut ihr euch auch so, dass Friedrich Merz endlich wieder in der Vorhand ist? Erst kann er bei wichtigen Reformvorhaben punkten und jetzt kommt der große Befreiungsschlag durch Wechsel auf Top-Positionen seines Teams. Wobei: Vielleicht hat Merz den Neustart doch verstolpert, weil sein Wunschkandidat für den Posten des Verkehrsministers abgesagt hat?

Auch wenn um die Halbzeit-Sommerpausen-Bilanz noch gerungen wird, eines steht fest: Definitiv zur Hochform aufgelaufen ist mal wieder Politikjournalismus im Stil von Sportberichterstattung. Versteht mich nicht falsch: Natürlich sind Personalien und Aushandlungsprozesse wichtig – aber gab es nicht noch Inhalte, über die Menschen diskutieren und Medien berichten sollten?

Unausgewogen und gefährlich


Bei uns standen diese Woche zwei schwarz-rote Reformvorhaben im Fokus, die es in sich haben: die Aufrüstung der Geheimdienste und der Angriff auf die staatliche Transparenz.

Zur Geheimdienstreform haben wir zahlreiche Stellungnahmen durchwühlt, die in einer demokratieverachtend kurzen Frist eingereicht werden mussten und trotzdem eine deutliche Sprache sprechen: Verfassungswidrig! Verfassungswidrig! Verfassungswidrig! Denn Innenminister Dobrindt will die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz massiv ausbauen sowie gleichzeitig die Transparenz und externe Kontrolle ihrer Arbeit schwächen.

Diese „unausgewogene und gefährliche Mischung“ könne sich eine freiheitliche Demokratie nicht leisten, lautet auch das klare Fazit, das der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber in einem Gastbeitrag zieht.

Das Innenministerium agiert hier wieder mal nach dem Motto: Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten. Und man fragt sich unwillkürlich: Wenn zur gleichen Zeit das Informationsfreiheitsgesetz so weit geschleift werden soll, dass Behörden keine Transparenz mehr zu befürchten haben – heißt das, der Staat hat etwas zu verbergen?

Journalist:innen sollen ausgeschlossen werden


Das Informationsfreiheitsgesetz ist eine der zentralen demokratischen Errungenschaften der vergangenen 20 Jahre. Ihm haben wir es zu verdanken, dass das noch vom Geist des preußischen Obrigkeitsstaates beseelte Amtsgeheimnis aufgehoben wurde und Behörden auf Anfrage Informationen herausgeben müssen – von Protokollen und Vermerken über Verträge bis zu Studien und Daten.

Schon seit Anfang Juli wissen wir, dass die Spitzen von Union und SPD dieses Recht beschneiden wollen. Konkret sollen unter anderem neue Ausnahmen hinzukommen, Gebührendeckel gestrichen und der Kreis der Antragsberechtigten drastisch verkleinert werden. Nach einhelliger Meinung würde das dazu führen, dass die Informationsfreiheit im Bunde de facto abgeschafft werden würde.

Insbesondere Journalist:innen wären betroffen, weil sie im Rahmen ihrer Arbeit gar keine IFG‑, sondern nur noch Presseanfragen stellen könnten. Diese Woche konnte nun der MDR unter Berufung auf interne Vermerke aus dem Innenministerium berichten: Das ist kein Zufall, spätestens seit Februar 2026 arbeitet das Haus von Minister Dobrindt gezielt darauf hin, Journalist:innen und Transparenzplattformen wie FragDenStaat auszuschließen.

Doppelt dreist


Letzteres ist doppelt dreist, weil die Kolleg:innen von FragDenStaat nicht nur hervorragende Recherchearbeit machen, sondern mit ihrer Plattform dem IFG überhaupt erst zu seinem Recht verhelfen. So einfach wie dort kann man deutschen Behörden sonst nirgends Anfragen stellen, mehr als 130.000 Menschen haben die Möglichkeit bisher genutzt.

Auch für unsere Arbeit bei netzpolitik.org haben Informationsfreiheitsgesetze und FragDenStaat eine herausragende Bedeutung. Auf Presseanfragen erhält man viel zu oft keine Antwort, auf IFG-Anfragen fast immer. Und falls nicht, kann man die Bundesbeauftragte für Informationsfreiheit mit Bitte um Vermittlung anrufen.

Erst vor wenigen Wochen konnten wir aufdecken, dass deutsche Landeskriminalämter bei der Informationsbeschaffung auch auf Databroker zurückgreifen. Die haben Daten aus der Online-Werbung im Angebot, die in der Regel illegal gesammelt wurden. Dabei half uns auch das IFG, die Anfragen haben wir natürlich über FragDenStaat gestellt.

Wer FragDenStaat angreift, greift uns alle an


Um das klar zu sagen: Wer FragDenStaat angreift, der greift uns alle an. Und wer Transparenz schwächt, während er bei der Überwachung aufrüstet, der betreibt einen autoritären Umbau des Staates.

Also konzentrieren wir uns auf das Wesentliche: Das Thema sollte nicht sein, wie schnell die Merz-Regierung Reformen durchbekommt. Oder wer in der Koalition dabei die meisten Punkte macht. Sondern wir sollten darauf schauen, was Schwarz-Rot mit diesem Land vorhat und welche Folgen das für unsere Demokratie haben wird.

Wir bleiben für euch am Ball.

Euer Ingo


Trugbild: Eine Frage der Qualität

Der Einsatz sogenannter künstlicher Intelligenz im Kreativbereich ist schambehaftet und wird in der Regel argwöhnisch beäugt. Dabei zählt am Ende die Qualität eines Werkes – und die müssen wir erst einmal erkennen. Von Vincent Först –
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Offener Brief gegen ZDF-Entscheidung: „Wir halten die Absage für einen Fehler“

Die Entscheidung des ZDF, einen Auftritt des Rappers Danger Dan und des Pianisten Igor Levit aus dem Programm zu nehmen, schlägt hohe Wellen. In einem offenen Brief kritisieren mehrere Fernsehräte, dass der Sender damit die Chance vergeben habe, eine Debatte über den Umgang mit Rechtsextremismus anzustoßen. Von Erik Tuchtfeld –
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Justizstatistik 2024: Polizei hackt alle fünf Tage mit Staatstrojanern

Die Polizei nutzt immer öfter Staatstrojaner. Im Jahr 2024 durfte sie 129 Mal Geräte hacken und ausspionieren, 79 Mal war sie damit erfolgreich. Das ist neuer Rekord. Anlass sind wie immer vor allem Drogendelikte. Von Andre Meister –
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Chatbots und Schwangerschaftsabbrüche: Gut gemeint, schlecht informiert

Chatbots wirken auch bei persönlichen Fragen oft wie eine neutrale Instanz. Unsere Recherche zeigt, wie sehr das bei einem Schwangerschaftsabbruch täuschen kann – besonders dann, wenn man ChatGPT um Rat fragt. Von Mayya Chernobylskaya –
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Social-Media-Verbot bis 15 Jahre: Frankreich wählt den falschen Weg

Das französische Parlament hat sich auf ein Social-Media-Verbot für unter 15-Jährige geeinigt. Das wird die digitale Welt für junge Menschen nicht sicherer machen und gefährdet alle. Denn es bereitet den Weg für ein Internet, das nur noch mit Ausweiskontrolle zugänglich ist. Ein Kommentar. Von Sebastian Meineck –
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Geheimdienst-Gesetz: Maßlos, unkontrolliert und intransparent

Die Bundesregierung will den Geheimdiensten neue Befugnisse im bisher beispiellosen Ausmaß geben. Zugleich schwächt sie Betroffenenrechte, unabhängige Aufsicht und Möglichkeiten für Transparenz. Eine freiheitliche Demokratie kann sich diese unausgewogene und gefährliche Mischung nicht leisten. Von Gastbeitrag, Ulrich Kelber –
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FragDenStaat & Co.: Dobrindt will Transparenz-Plattformen aus dem Weg räumen

Jüngst hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz drastisch einzuschränken. Nun zeigt ein Bericht des MDR, dass Innenminister Dobrindt noch viel weiter gehen will, um staatliches Handeln im Geheimen zu belassen. Von Tomas Rudl –
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Unfairer Wettbewerb: EU-Kommission verhängt 890-Millionen-Euro-Strafe gegen Google

Die Suchergebnisse von Google sollen in Europa bald anders aussehen. Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals zwei Strafen gegen Google verhängt. Obwohl es um verhältnismäßig wenig Geld geht, dürfte die Entscheidung in den USA trotzdem für Unmut sorgen. Von Anna Ströbele Romero –
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Stellungnahmen zur Geheimdienstreform: „Ein erheblicher Überwachungsdruck für die Gesellschaft“

Das Urteil verschiedener zivilgesellschaftlicher Verbände und der Bundesdatenschutzbeauftragten fällt eindeutig aus: Die geplante Geheimdienstreform von Bundesinnenminister Dobrindt ist unverhältnismäßig und verletzt vielfach die Grundrechte. Verfassungsschutz und BND werden hingegen mächtiger denn je. Von Daniel Leisegang –
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Polizeigesetz-Erweiterung in Schleswig-Holstein: Schwarz-Grün will dich beim Autofahren filmen

Die Regierungskoalition von Schleswig-Holstein hat die sowieso schon überbordende Polizeigesetznovelle noch einmal deutlich verschärft. Künftig sollen KI-Kameras Handysünder jagen, bewaffnete Drohnen erlaubt und heimliches Filmen und Abhören einfacher werden. Von Martin Schwarzbeck –
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EU-Kommission: TikTok soll Teenager-Konten strenger abschirmen

TikTok macht es Fremden zu leicht, die Accounts von Minderjährigen zu finden. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt die Plattform damit gegen den Digital Services Act. Zu Alterskontrollen bei TikTok äußert sich Brüssel noch nicht. Von Anna Ströbele Romero –
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Digitaler Kolonialismus: Wie die US-Regierung afrikanischen Ländern Daten-Deals aufzwingt

Nach der Einstellung von USAID arbeiten die USA an Nachfolgeprogrammen zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern. Doch Hilfe beim Kampf gegen Ebola, HIV und Co. gibt es künftig nur noch gegen weitreichenden Zugang zu Gesundheitsdaten. Von Ingo Dachwitz –
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25.07.2026 07:56

Nach der Einstellung von USAID arbeiten die USA an Nachfolgeprogrammen zur Unterstützung der Gesundheitsversorgung in afrikanischen Ländern. Doch Hilfe beim Kampf gegen Ebola, HIV und Co. gibt es künftig nur noch gegen weitreichenden Zugang zu Gesundheitsdaten.

Menschen in Schutzanzügen mit medizinischen Utensilien
Mediziner:innen in Schutzanzügen in einem Ebola-Behandlungszentrum in der Demokratischen Republik Kongo – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Xinhua

Als Donald Trump Anfang 2025 seine zweite Amtszeit antrat, dauert es nicht lange, bis seine Regierung damit begann, ihr Programm globaler Hilfezahlungen (USAID) abzuwickeln. Unter Regie von Elon Musks DOGE wurden die USAID-Zuwendungen binnen weniger Wochen erst eingefroren und dann fast vollständig eingestellt. Die Gelder unterstützten unter anderem die Gesundheitsversorgung und den Infektionsschutz in zahlreichen afrikanischen Ländern. Prognosen gehen davon aus, dass ihre Streichung das Leben von Millionen Menschen kosten wird.

Eine Recherche des US-Mediums ProPublica aus dem Juni zeigt: Im Rahmen der America First Global Health Strategy nehmen die USA manche Unterstützung in geringerem Umfang wieder auf – aber offenbar nur, wenn Empfängerländer dem Ausverkauf von Gesundheitsdaten zustimmen. Die Verträge sehen demzufolge unter anderem weitreichende Zugangsrechte zu Gesundheitsdatensystemen, Patientenakten und Labordaten vor.

50 solcher Vereinbarungen will die US-Regierung mit unterschiedlichen Ländern abschließen, nach Informationen von ProPublica ist das bisher erst mit neun Ländern gelungen. Trotz Kritik aus der Zivilgesellschaft unterzeichneten etwa Nigeria, Kenia, Uganda und die Demokratische Republik Kongo die Vereinbarungen. Andere Länder wie Sambia, Simbabwe und Ghana haben die Forderungen der US-Seite zurückgewiesen.

„Wenn man das Angebot annimmt, wird man ausgebeutet. Wenn man es ablehnt, stirbt man“, so beschreibt der ugandische Rechtsanwalt und Digital-Rights-Experte Frank Ssekamwa die Lage gegenüber ProPublica. „Das ist der Inbegriff des digitalen Kolonialismus.“

Gesundheitsdaten gegen Gesundheitsversorgung


Obwohl die Vereinbarungen geheimgehalten werden, konnte ProPublica mehrere davon einsehen. Kenia etwa soll in fünf Jahren 1,6 Milliarden US-Dollar erhalten und garantiert den USA im Gegenzug sieben Jahre umfangreichen Zugang zu Gesundheitsdaten.

Ähnlich in Uganda, wo für sieben Jahre Datenzugang insgesamt 1,7 Milliarden US-Dollar an Hilfsgeldern fließen sollen, um tödliche Krankheiten wie Malaria, Tuberkulose, HIV und Polio zu bekämpfen. Das seien 45 Prozent weniger als vor Trumps Amtsantritt. Der Deal beinhaltet laut ProPublica eine Verpflichtung, den USA und ihren Vertragspartnern direkten Zugang zu neun Gesundheitsdatensystemen des Landes zu ermöglichen.

In den jeweiligen Ländern, aber auch in den USA sorgen die Vereinbarungen für Kritik, unter anderem wegen Datenschutzbedenken. Bei der Übermittlung von Gesundheitsdaten in die USA sollen direkte Identifikationsmerkmale wie Namen zwar entfernt werden. Trotzdem herrscht die Sorge vor, dass Personen identifiziert werden könnten und dadurch etwa Probleme bei der Beantragung von Visa bekommen könnten. Wenn Gesundheitsdaten durch Leaks im Netz landen, könne das auch vor Ort zur Diskriminierung von Infizierten führen.

Die Regelungen könnten zudem gegen nationale Datenschutzgesetze verstoßen, unter anderem deshalb sind in Kenia und Nigeria Gerichtsverfahren anhängig.

Wer profitiert?


Von dem Daten-Extraktivismus dürften US-Unternehmen in erheblichem Maße profitieren. Sie sollen laut ProPublica die Verarbeitung der Daten übernehmen und könnten damit auch eigene KI-Systeme trainieren. Gesundheitsdaten seien das neue Gold, die Branche ist milliardenschwer.

„Sobald Unternehmen diese Daten erhalten, entsteht daraus ein Mehrwert“, konstatiert Jane Munga vom Carnegie Endowment for International Peace. „Die Bevölkerung hat derweil überhaupt keine Möglichkeit zu erfahren, wie die Unternehmen ihre Daten nutzen werden.“

Gleichzeitig herrscht die Sorge, dass die afrikanischen Länder von neuen Impfstoffen oder Medikamenten ausgeschlossen werden können, die mit den Daten ihrer Bevölkerungen erreicht werden. Fünf der sechs eingesehenen Verträge enthalten laut ProPublica lediglich vage Formulierungen, dass man die Länder priorisieren solle. Nur Nigeria habe eine verbindliche Zusage für privilegierten Zugang zu Entwicklungen heraushandeln können, die mit Daten aus Nigeria erfolgten.

Eine Frage der Souveränität


Gesundheitsdaten gelten heute als strategisch wichtige Güter, viele Länder versuchen sie deshalb besonders zu schützen. Es geht bei den Vereinbarungen also nicht nur um Fragen von Ökonomie und Datenschutz, sondern auch von staatlicher Souveränität. In einem offenen Brief riefen Ende 2025 mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen die afrikanischen Staats- und Regierungschefs deshalb dazu auf, ihre Interessen zu wahren.

Wäre es andersherum, „würden die USA solchen Deals niemals zustimmen“, sagt Stephanie Psaki, die unter US-Präsident Biden Koordinatorin für die globale Gesundheitssicherheit war. Die aktuelle US-Regierung betont, dass ihre America-First-Strategie nicht nur auf Vorteile für die USA abziele, sondern auch darauf, die Gesundheitsversorgung vor Ort zu verbessern und gleichzeitig die Abhängigkeit afrikanischer Länder in diesem Sektor zu reduzieren.

Ein weiterer entscheidender Punkt ist laut ProPublica allerdings die Datenlage bei Seuchenausbrüchen. Durch den Austritt aus der Weltgesundheitsorganisation und weiterer Netzwerke zur Bekämpfung von Krankheiten würden den USA wichtige Daten zum Monitoring von Epidemien fehlen. Mit ihren Datendeals würden die USA diese Lücke nun schließen wollen.


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24.07.2026 16:26

TikTok macht es Fremden zu leicht, die Accounts von Minderjährigen zu finden. Nach Auffassung der EU-Kommission verstößt die Plattform damit gegen den Digital Services Act. Zu Alterskontrollen bei TikTok äußert sich Brüssel noch nicht.

Die EU-Kommission will, dass Jugendliche im Internet weniger sichtbar sind. – Vereinfachte Pixabay Lizenz: Lidia Nikole

Nach Ansicht der EU-Kommission sind die TikTok-Konten von Minderjährigen zu exponiert. Sie erreichten nicht das „hohe Maß an Privatsphäre und Sicherheit“, die das Gesetz über digitale Dienste (DSA) speziell für Minderjährige vorschreibt. Deshalb hat die Kommission heute vorläufig einen Verstoß gegen das Gesetz festgestellt.

Grundsätzlich begrüßt die Kommission, dass es auf TikTok spezifische Konten für Minderjährige gibt. 13- bis 15-Jährige haben standardmäßig ein privates Konto. 16- bis 17-Jährige können zwischen einem privaten oder öffentlichen Konto wählen. Laut der EU-Kommission geht die Plattform des chinesischen Mutterkonzerns ByteDance damit „in die richtige Richtung“. Es sei aber nicht genug.

Das stört die EU-Kommission


13- bis 15-Jährige können ihre TikTok-Konten ganz einfach öffentlich stellen. Die Kommission findet jedoch, dass es für diese Altersgruppe keine öffentlichen Konten geben sollte. Denn dann könne jeder, auch Menschen ohne TikTok-Konto, deren Inhalte sehen. Außerdem könnten auch private Konten über die „Following“- und „Followers“-Listen anderer Nutzer:innen gefunden werden. Auch ihre Profilfotos seien für alle sichtbar.

Für die 16- bis 17-Jährigen akzeptiert die Kommission zwar öffentliche Konten, lehnt aber ab, dass ihre Inhalte über TikTok hinaus sichtbar sind und dass ihre Inhalte über den „Für dich“-Feed anderen Nutzer:innen empfohlen werden. Die Kommission befürchtet, dass das öffentliche Auftreten von Minderjährigen auf TikTok zu unerwünschten Kontaktaufnahmen durch potenzielle Täter:innen sowie zu Cybermobbing führen könne.

„Gerade was die älteren Minderjährigen angeht, haben wir das Gefühl, dass diese Design-Entscheidungen viel stärker auf die Viralität der Inhalte ausgerichtet sind und nicht auf den Schutz der Minderjährigen“, sagte ein Kommissionsbeamter gegenüber Journalist:innen. Eine zweite Beamtin ergänzte: „Natürlich möchten wir, dass Jugendliche diese Plattformen nutzen, dass sie damit experimentieren, Inhalte teilen und dort aktiv sind, aber sie müssen dies auf sicherere Weise tun, damit sie nicht von böswilligen Akteuren kontaktiert werden oder Opfer von Cybermobbing werden.“

So soll TikTok nachbessern


TikTok bekommt jetzt Einsicht in die Dokumente der Kommission und kann auf die Vorwürfe reagieren. Dafür gibt es keine Frist. Die Kommission erwartet aber, dass TikTok die Kontoeinstellungen für Minderjährige ändere. Bis jetzt sei TikTok kooperativ gewesen.

Konkret verlangt die Kommission, dass die Inhalte von Minderjährigen nicht mehr über den Feed empfohlen werden und nicht außerhalb der Plattform zugänglich sein sollen. Die Inhalte von unter 16-Jährigen sollten standardmäßig nur für Personen sichtbar sein, die Nutzer:innen akzeptiert haben.

Sollte TikTok die Änderungen nicht ausreichend umsetzen, könnte die Behörde im letzten Schritt eine Geldstrafe verhängen, wie sie es zuvor in Verfahren gegen X, Temu und AliExpress getan hat. Die Strafe darf maximal sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Alterskontrollen noch kein Thema


Das Verfahren wurde im Februar 2024 eingeleitet. Im Februar diesen Jahres bemängelte die Kommission zudem das süchtig machende Design von TikTok. Hierzu gibt es noch keine abschließende Entscheidung.

In weiteren DSA-Verfahren zum Jugendschutz hatte die Kommission bislang festgestellt, dass auf anderen Plattformen Alterskontrollen nicht gut genug funktionieren. Für TikTok will die EU-Kommission das auch noch beurteilen. TikTok ist laut Kommission auch Teil eines Pilotprojekts für die Alterskontroll-App der EU. Für Bewertungen sei es zu früh, teilte eine Kommissionsbeamtin mit.


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24.07.2026 12:44

Die Regierungskoalition von Schleswig-Holstein hat die sowieso schon überbordende Polizeigesetznovelle noch einmal deutlich verschärft. Künftig sollen KI-Kameras Handysünder jagen, bewaffnete Drohnen erlaubt und heimliches Filmen und Abhören einfacher werden.

Ein fahrendes Auto im Fadenkreuz.
Mit Videoüberwachung, die automatisch Gegenstände und Verhalten detektiert, will Schleswig-Holstein gegen Handysünder vorgehen. – Vereinfachte Pixabay Lizenz: Tyler Clemmensen, Bearbeitung: netzpolitik.org

Die schwarz-grüne Regierungskoalition von Schleswig-Holstein treibt gerade ein Polizeigesetz durch den Landtag, das massive neue Befugnisse mit sich bringt: automatisierte Datenanalyse nach Palantir-Art sowie Videoüberwachung, die selbstständig Gesichter erkennt, Verhalten bewertet und Menschen über das Kameranetzwerk verfolgt. Gerade wartet der Innenausschuss des Landtages auf die schriftlichen Stellungnahmen von Expert*innen dazu.

Die Regierungskoalition nutzte die Zeit, um das Polizeigesetz noch einmal deutlich zu verschärfen. Mit einem Änderungsantrag will sie dem Gesetz weitere Befugnisse hinzufügen.

Demnach soll die Polizei von Schleswig-Holstein künftig in fahrende Autos filmen dürfen. Dabei soll Videoauswertungssoftware zum Einsatz kommen, die automatisch detektiert, ob die Autofahrenden elektronische Geräte in der Hand halten.

Unschuldigen frontal ins Gesicht filmen


Vermutlich nimmt die Zahl der Menschen tendenziell ab, die keine Freisprecheinrichtung im Auto haben und deshalb illegalerweise beim Autofahren mit dem Handy am Ohr telefonieren, oder die ihr Telefon nicht über Sprache steuern und deshalb darauf herumtippen müssen. Die Landesregierung von Schleswig-Holstein sieht in den Praktiken aber dennoch ein so großes Problem, dass sie zu dessen Behebung einer Unzahl von unschuldigen Autofahrenden und deren Mitfahrer*innen, frontal ins Gesicht filmen will – auch wenn „die von vornherein hierzu keinerlei Anlass gegeben haben“, so die Gesetzesbegründung.

Wird dabei ein Verstoß festgestellt, können die Videobilder dazu genutzt werden, um das Kennzeichen des Fahrzeugs auszulesen und auch die steuernde Person zu identifizieren. Die automatisierte Überwachung darf nur stichprobenhaft eingesetzt werden. Das heißt laut Begründung, dass die Polizei vorher festlegen soll, an welchem Straßenabschnitt sie wie lange die Fahrenden filmt. Ist die Zahl der erfassten Verstöße besonders hoch, darf die Polizei aber auch dauerhaft diese Verhaltenserkennungs-Kameras einsetzen.

Der Einsatz soll zudem offen erfolgen, was wohl darauf hinauslaufen wird, dass vor dem überwachten Straßenabschnitt ein Schild auf die Überwachung hinweist. Je nach Tempolimit auf diesem Streckenabschnitt ist die Wahrnehmbarkeit dieses Schildes dann mehr oder weniger gegeben.

„Höheres Maß an normenkonformem Verhalten“


Die schwarz-grüne Regierungskoalition hofft, so die Gesetzesbegründung, durch die präventive Maßnahme ein „höheres Maß an normenkonformem Verhalten“ zu bewirken, das letztlich Menschenleben schützen soll, die sonst durch eventuell abgelenkte Verkehrsteilnehmer*innen gefährdet seien.

Außerdem erlaubt der Änderungsantrag zum Polizeigesetz den Einsatz bewaffneter Drohnen zur Abwehr feindlicher Drohnen. Bewaffnung meint dabei die Ausrüstung mit Mitteln unmittelbaren Zwangs – also beispielsweise auch mit Netzen, die andere Drohnen zu Boden bringen.

Darüber hinaus werden mit dem Änderungsantrag auch die Hürden für heimliche Video- oder Audioaufnahmen gesenkt. Solche Aufnahmen sollen der Polizei beispielsweise schon erlaubt sein, wenn diese die sexuelle Selbstbestimmung einer Person bedroht sieht oder Gefahren für Infrastruktur „mit unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ erkennbar sind. Womöglich können damit auch heimlich Menschen abgehört werden, die beispielsweise drohen, eine Straße zu blockieren.

Update, 27.7.2026, 23.10 Uhr: Letzter Absatz gelöscht. Die dort erwähnte Ausnahme von den Berichtspflichten ist nicht Teil des Änderungsantrags, sondern des vorhergehenden Gesetzentwurfs.


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24.07.2026 11:49

Das Urteil verschiedener zivilgesellschaftlicher Verbände und der Bundesdatenschutzbeauftragten fällt eindeutig aus: Die geplante Geheimdienstreform von Bundesinnenminister Dobrindt ist unverhältnismäßig und verletzt vielfach die Grundrechte. Verfassungsschutz und BND werden hingegen mächtiger denn je.

Der Eingang des BND in Berlin
Black Box BND. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt kündigte im Februar eine „Zeitenwende bei Geheimdiensten“ an. Vor zwei Wochen hat sein Ministerium den Referentenentwurf für das „Gesetz zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ veröffentlicht. Das rund 700-seitige Gesetz soll die Arbeit des Verfassungsschutzes und des Bundesnachrichtendienstes grundlegend neu strukturieren.

Vertreter:innen der Zivilgesellschaft und die Bundesdatenschutzbeauftragte kritisieren das Gesetzesvorhaben scharf. Aus ihrer Sicht ist es in Teilen verfassungswidrig. Das Gesetz hebe das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei auf, senke die Hürden für Grundrechtseingriffe, gebe den Diensten erheblich mehr Befugnisse und beschränke zugleich die Kontrollmöglichkeiten.

Einhellig fällt auch die Kritik an der Beteiligungsfrist von gerade einmal sieben Werktagen aus, die das Bundesinnenministerium (BMI) den Verbänden für ihre Stellungnahmen eingeräumt hat. Besonders deutlich bringt die AG Kritis ihren Frust darüber zum Ausdruck: „Eine so kurze Frist ist der erneute ministerielle Mittelfinger ins Gesicht der Zivilgesellschaft!“

Verwässertes Trennungsgebot


Aus Sicht der Fachleute reißt der Gesetzentwurf gleich mehrere Trennmauern ein.

So sollen BND und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) künftig operative Befugnisse erhalten. Beide Dienste dürften dann etwa in IT-Systeme eindringen und bei Cyberangriffen zurückhacken. Diese Befugniserweiterung verwässere die historisch begründete Trennung zwischen den bislang überwachenden Nachrichtendiensten und der eingreifenden Polizei, schreibt die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Der Gesetzentwurf führe so nicht nur zu einer „Verpolizeilichung“ der Geheimdienstarbeit, sondern stelle „das gesamte verfassungsrechtliche Gefüge der Sicherheitsbehörden“ infrage, warnt die Nichtregierungsorganisation.

Darüber hinaus weiche der Entwurf die Trennung der Geheimdienste untereinander auf. Denn der Auslandsgeheimdienst BND soll auch beschränkte Überwachungsbefugnisse im Inland erhalten. Er dürfte dann etwa laufende Überwachungsmaßnahmen für einen Zeitraum von bis zu 72 Stunden im Inland fortsetzen, wenn eine überwachte Person in die Bundesrepublik einreist.

Zeitenwende für Spione



Das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, „dass sich die weiten Spielräume des BND bei der Gefahrenfrüherkennung nur dadurch rechtfertigen lassen, dass er über keine operativen Anschlussbefugnisse verfügt“, schreibt der Rechtsanwalt Peter Schantz, ehemals Ministerialdirektor im Bundesjustizministerium. Der Gesetzentwurf des BMI ziele nun aber darauf ab, dass der BND im Inland hoheitliche Befugnisse ausüben kann. Dessen ungeachtet soll er weiterhin weniger strengen Auflagen unterliegen als der Verfassungsschutz.

Für die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) stellt sich damit die Frage, „wie eine hinreichende Aufgabenabgrenzung zu den Inlandsnachrichtendiensten, den Polizeien, den Staatsanwaltschaften und der Bundeswehr zukünftig noch gewährleistet wird“. Die Arbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden überschneide sich immer mehr, was die Gefahr „rechtswidriger additiver Grundrechtseingriffe“ erhöhe, schreibt die Bundesdatenschutzbeauftragte in ihrer Stellungnahme.

Gesenkte Hürden, uferlose Zuständigkeiten


Auch die im Entwurf vorgesehenen Eingriffsschwellen der beiden Geheimdienste kritisieren die GFF, Peter Schantz und die BfDI als zu niedrig, zu unbestimmt und als verfassungswidrig.

Eigentlich darf der Inlandsgeheimdienst nicht ins Blaue hinein Informationen sammeln. Das Gesetz definiert deshalb Bedrohungsstufen, aus denen sich jeweils unterschiedliche Aufklärungsmaßnahmen und damit die Zulässigkeit von Grundrechtseingriffen ableiten sollen.

Die GFF kritisiert den aus ihrer Sicht unverhältnismäßigen Automatismus, der es dem Verfassungsschutz ermöglichen würde, bereits frühzeitig weitgehende Maßnahmen einzuleiten. Demnach sollen bereits Bagatellstraftaten eine „erhebliche Beobachtungsbedürftigkeit“ auslösen können. Konkret reiche dann bereits „das Kleben von Stickern oder das Abreißen von Plakaten“ aus, um die Grundrechte von Betroffenen einzuschränken, wie die GFF schreibt.

Auch „wenn die Vorgehensweise bei der Zielverfolgung planmäßig verschleiernd ist“, kann der Verfassungsschutz aktiv werden. Dazu könnten schon Vorkehrungen zur IT-Sicherheit oder zum Datenschutz zählen. Verdächtig wäre es also bereits, die eigene Festplatte oder den E‑Mailverkehr zu verschlüsseln. „Gerade besonders schutzbedürftige Personen, wie Aktivist:innen oder Journalist:innen, die Bedrohungen ausgesetzt sind, ergreifen derartige Maßnahmen“, schreibt die GFF.

Maßlos, unkontrolliert und intransparent



Auch im BND-Gesetz ließen die schwammig formulierten Qualifikationsstufen „die Zuständigkeit des BND bei praktisch jedem Auslandsbezug uferlos werden“, schreibt Peter Schantz. Begriffe wie „erhöhtes Gefährdungspotential“ böten keine rechtssichere Grundlage für schwere Grundrechtseingriffe. Auch soll der Einsatz des biometrischen Abgleichs im Internet bereits bei bloßer „Erforderlichkeit für die Auslandsaufklärung“ zulässig sein. Das aber sei die niedrigst denkbare Hürde für ein solch breit gestreutes Instrument, kritisiert Schantz.

Die BfDI kritisiert zudem, dass Auskunftsersuchen des BfV an öffentliche Stellen praktisch unbegrenzt und auch automatisiert erlaubt sein sollen. Der Verfassungsschutz könnte dem Gesetzentwurf zufolge quasi nach Belieben Personendaten von Finanzämtern, Universitäten, Gerichten oder Sparkassen abfragen.

Mehr Befugnisse I: Hacken und Zurückhacken


Dass der Gesetzentwurf die Hürden senken und zugleich die Befugnisse ausweiten will, zeigt sich aus Sicht der Fachleute insbesondere daran, dass die Dienste aktiv in fremde IT-Systeme eindringen und zurückhacken dürfen sollen. Die Gutachten bewerten dies als äußerst kritisch, in Teilen verfassungswidrig und als eine Gefahr für die allgemeine IT-Sicherheit.

Aus Sicht der GFF regelt das Gesetz nicht präzise genug, welche Möglichkeiten das „nachrichtendienstliche Eingreifen“ des Verfassungsschutzes umfasst. Mitunter werde erst in der Gesetzesbegründung klar, dass damit auch Staatstrojaner und Online-Durchsuchungen gemeint sind.

Der Begriff Staatstrojaner bezeichnet Software oder technische Werkzeuge, mit der sich eine Behörde heimlich Zugang zu einem IT-System verschafft. Dieses Eindringen ermöglicht dann die Online-Durchsuchung. Sie gilt als die eingriffsintensivste Maßnahme und ermöglicht den Zugriff auf sämtliche gespeicherten Daten eines IT-Systems, wie lokale Dateien, Fotos, Passwörter und den Browserverlauf.

Verfassungsrechtlich setzt die Online-Durchsuchung eine konkretisierte Gefahr für ein höchstes Rechtsgut voraus, wie Peter Schantz betont. Der Gesetzentwurf löse das jedoch nicht ein. Und die BfDI betont, dass bereits das Eindringen in IT-Systeme einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt, unabhängig vom Umfang der später erhobenen Daten. Der Gesetzentwurf verkenne damit das vom Bundesverfassungsgericht entwickelte Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme.

Besonders kritisch sehen die Fachleute, dass der Gesetzentwurf das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) dazu verpflichten würde, Schwachstellen an den BND zu übermitteln. Die AG Kritis warnt in ihrer Stellungnahme, dass IT-Sicherheit dadurch nicht gestärkt, sondern abgebaut werde. Wirtschaft und Betreiber kritischer Infrastrukturen müssten sich fragen, „wie vertrauenswürdig das BSI dann noch für sie sein kann, wenn alle hochsensiblen und unternehmensgefährdenden Informationen weitergegeben werden.“

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Mehr Befugnisse II: Automatisierte Datenanalyse


Verfassungsschutz und BND sollen außerdem personenbezogene Daten automatisiert auswerten dürfen. Diese Befugnis zur „qualifizierten Auswertung“ erachten die Gutachter als schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der nur unzureichend reglementiert sei.

Die GFF kritisiert, dass die Datenanalyse weder auf rechtmäßig erhobene Daten beschränkt sei, noch seien besonders sensible Daten von der Analyse ausgenommen. Ebenso sei die Palette der vorgesehenen Analysemethoden überaus breit und ermöglichten es dem Verfassungsschutz etwa, Personenprofile zu erstellen. Für Datenanalysen der Polizei sehe das Bundesverfassungsgericht die vergleichsweise hohe Eingriffsschwelle einer konkretisierten Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut vor. Den Einsatz von KI habe das Bundesverfassungsgericht im Gefahrenvorfeld sogar explizit ausgeschlossen. Die GFF bezweifelt daher, dass derart weitreichende Datenanalysen verfassungsrechtlich zulässig sind.

Besonders kritisch sehen die Fachleute die Neuerung, wonach KI-Systeme künftig autonom operative Maßnahmen auslösen, also etwa automatisch sogenannte Hackbacks einleiten und durchführen können sollen. „Ein Zwischenschritt menschlicher Bearbeitung leistet hier keine relevante Qualitätssicherung, verzögert aber Abwehr erfolgsgefährdend“, begründet das BMI diese Befugnis im Gesetzentwurf.

Schantz hält es für „unverantwortlich“, die Frage der Attribution, also die Zuweisung eines Angriffs zu einem Täter, an ein autonomes System zu delegieren. Auch die GFF fordert, dass solche Entscheidungen ohne menschliche Mitwirkung rechtlich auszuschließen sind. „Solche Interventionen können erhebliche Konsequenzen haben“, warnt die Bundesdatenschutzbeauftragte. „All dies birgt diverse verfassungsrechtliche Risiken.“

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Mehr Befugnisse III: Zugriff auf Videoüberwachung


Dass BND und BfV private und öffentliche Videoüberwachungssysteme mitnutzen dürfen sollen, bewerten die Gutachten ebenfalls als unverhältnismäßig, verfassungsrechtlich höchst bedenklich und als Schritt hin zu einer lückenlosen Überwachung des öffentlichen Raums.

Wenn der Verfassungsschutz in Echtzeit Kameras an Bahnhöfen oder in Einkaufszentren anzapfen darf, könne er damit den öffentlichen Raum weitgehend überwachen, so die GFF. Das aber sei „auch unter Berücksichtigung der vorgesehenen Eingriffsschwelle der erheblich beobachtungsbedürftigen Bedrohung unverhältnismäßig.“

Auch für den BND seien hier die Eingriffsvoraussetzungen ausgesprochen niedrig, warnt Peter Schantz. Der Gesetzentwurf „erlaubt potentiell den Zugriff auf jede Kamera im öffentlichen Raum (auch private Kameras in Autos, Drohnen oder Handys) und erfasst damit zwangsläufig eine Vielzahl unbeteiligter Personen in verschiedensten Situationen, z. B. Versammlungen“.

Sowohl Schantz als auch die BfDI kritisieren, dass für den Zugriff auf Videoüberwachungsanlagen keine Vorabkontrolle durch den Unabhängigen Kontrollrat vorgesehen ist.

Mehr Befugnisse IV: Biometrischer Datenabgleich


Dem Verfassungsschutz soll es außerdem erlaubt sein, in großem Umfang biometrische Abgleiche vorzunehmen und dafür auch Daten aus dem Internet zu nutzen.

Mit einer solchen „Datenerhebungs-Generalklausel“ würden massenhaft Daten völlig unbeteiligter Menschen abgeglichen, kritisiert die GFF. Die NGO verweist auf das sogenannte Flächendeckungsverbot, das das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 für die Kennzeichenerfassung gefordert hat. Es soll verhindern, „dass der Staat ohne hinreichenden Anlass den gesamten öffentlichen Raum nach potenziellen Treffern durchsucht“, so die GFF. Einen solchen Schutz brauche es auch im digitalen Raum.

Innenministerium lässt Datenkäufe in der Grauzone



Auch der BND soll biometrische Abgleiche im Internet durchführen dürfen. Peter Schantz kritisiert, dass es sich dabei „um eine neuartige Befugnis mit erheblicher Streubreite“ handle, für die „zu niedrige Eingriffsschwellen und keine ausreichende Vorabkontrolle“ vorgesehen seien.

Sowohl GFF als auch Schantz kritisieren, dass die Dienste künftig auf kommerzielle Gesichtersuchmaschinen wie etwa Pimeyes oder Clearview zurückgreifen könnten. Das stehe im Widerspruch zu deutschem und europäischem Recht. Der BND dürfe gesetzlichen Vorgaben nicht durch Outsourcing umgehen, so Schantz.

Weniger Kontrolle durch die Black Box


Die Kontrolle des BND und des Verfassungsschutzes soll verschlankt und beim Unabhängigen Kontrollrat (UKRat) gebündelt werden. Auch diese Umstrukturierung sehen die Fachleute negativ, weil dies die Aufsicht über die beiden Dienste schwäche und die öffentliche Transparenz einschränke.

So kritisiert die BfDI, dass die vorgesehenen Kontrollmöglichkeiten nicht mit den erweiterten Zuständigkeiten der Dienste Schritt halten könne. Dem UKRat fehle das Personal und die Fachkenntnis, um komplexe Maßnahmen wie KI-basierte Datenanalysen, Staatstrojaner oder Hackbacks wirksam zu prüfen. Eine rein juristische Kontrolle reiche hier nicht aus, betonen GFF und Peter Schantz. Ohnehin sei zu befürchten, „dass schon aus Kapazitätsgründen keine angemessene Kontrolle in allen Anwendungsfällen gewährleistet werden kann“, so die GFF.

Auf breite Kritik trifft auch die Entscheidung, dass die Bundesdatenschutzbeauftragte bei der Kontrolle der operativen Tätigkeit des BND und des BfV künftig außen vor bleiben soll. Damit werde die unabhängige Aufsicht über die Dienste nachhaltig geschwächt, schreibt die GFF. „Dies gilt insbesondere für die Kontrolle technischer Datenverarbeitungen und Schutzmaßnahmen im digitalen Bereich.“

Darüber hinaus befürchten die Fachleute, dass es künftig weniger Transparenz gibt. Denn laut Gesetzentwurf soll ein öffentlicher Bericht des UKRat erstmals für den Zeitraum 2028 bis 2030 erscheinen – im Jahr 2031 und damit fünf Jahre nach der geplanten Geheimdienstreform. Außerdem können Aufsichtsbehörden Berichte ganz oder teilweise untersagen, wie die BfDI schreibt. Damit droht eine weitere Abschottung der Dienste und ihrer Kontrolleure von der Öffentlichkeit.

Das geplante Gesetz schaffe „einen erheblichen Überwachungsdruck für die Gesellschaft in Deutschland“, mahnt die Bundesdatenschutzbeauftragte. „Nur durch einen öffentlichen Bericht können Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen, dass die Dienste einer Kontrolle unterliegen, selbst wenn diese ansonsten eher unsichtbar bleibt. Für die Legitimität nachrichtendienstlichen Handelns ist dies essentiell.“

Die bis zum Stichtag am 14. Juli eingegangenen Stellungnahmen hat das BMI bis heute nicht veröffentlicht. Auf Anfrage von netzpolitik.org erklärte das Ministerium: „Nach Abschluss der Klärung des Einverständnisses der Verbände ist eine Veröffentlichung der Beiträge geplant, zu denen dieses Einverständnis abgegeben wurde.“ Dafür braucht das Ministerium nun bereits ebenso lang, wie die Verbände und Behörden für die Erstellung ihrer fachlichen Einschätzungen.


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23.07.2026 17:36

Die Suchergebnisse von Google sollen in Europa bald anders aussehen. Im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) hat die EU-Kommission erstmals zwei Strafen gegen Google verhängt. Obwohl es um verhältnismäßig wenig Geld geht, dürfte die Entscheidung in den USA trotzdem für Unmut sorgen.

In der Google Suche ist ein Vergleichsdienst für Flüge integriert. CC-BY-NC-ND 4.0: netzpolitik.org

Wenn es nach der EU-Kommission geht, sollen Googles Suchergebnisse in Europa bald sichtbar anders aussehen. Erstmals hat die Behörde zwei Strafen gegen Google im Rahmen des Digital Markets Act (DMA) verhängt. Wegen wettbewerbswidrigem Verhalten in der Suche und im Play Store muss der Konzern insgesamt 890 Millionen Euro Bußgeld zahlen. Zudem muss Google seine Produkte anpassen, um faire Bedingungen im Wettbewerb zu schaffen.

Es ist das dritte Mal, das die Kommission Strafen im Rahmen des DMA verhängt. Bisher trafen sie Meta und Apple. Das Gesetz soll verhindern, dass große Digitalkonzerne ihre Position nutzen, um Wettbewerber zu benachteiligen und Nutzer:innen an das eigene Ökosystem zu binden.

Eigene Dienste in der Suche bevorzugt



Die erste Strafe in Höhe von 460 Millionen Euro erhält Google, weil das Unternehmen in seiner Suchmaschine nach Auffassung der Kommission eigene Angebote bevorzugt. Wer nach Hotels oder Flügen sucht, bekomme in der Google-Suche zunächst Googles eigene Vergleichsdienste präsentiert. Andere Angebote von Anbietern wie Skyscanner oder Booking.com seien weniger sichtbar.

In Zukunft muss Google seine Suchergebnisse so gestalten, dass eigene und konkurrierende Dienste gleich behandelt werden. Das Unternehmen kann dafür entweder die Sichtbarkeit konkurrierender Angebote erhöhen oder die der eigenen Dienste reduzieren, erklärt die Kommission. „Jeder Dienst, der auf Auffindbarkeit im Netz angewiesen ist, leidet unter Googles Verhaltensweise“, kommentiert Felix Styma, Koordinator der „Initative for Neutral Search“.

Die Entscheidung geht deutlich weiter als das frühere Verfahren gegen Google Shopping im Jahr 2017. Dieses stammte noch aus der Zeit vor dem DMA und handelte dem US-Konzern eine Wettbewerbsstrafe von 2,4 Milliarden Euro sowie Anpassungen der Suchergebnis-Seiten ein. Nun sind jedoch auch Maps, Übersetzungen, Spiele und Sportergebnisse betroffen.

Zuletzt zeigte sich das an der Fußball-Weltmeisterschaft: Wer nach den aktuellen Ergebnissen eines Spiels suchte, bekam viele Informationen direkt in der Google-Suche angezeigt. Damit klickten Nutzer:innen nicht mehr auf andere Angebote wie zum Beispiel die Seite Kicker. Darin sieht die Kommission eine Verzerrung des Wettbewerbs und einen Verstoß gegen den DMA.

Auch europäische Unternehmen und die Zivilgesellschaft fordern schon lange von der Kommission, den DMA hier umzusetzen, diese Praktik zu bestrafen und einen fairen Wettbewerb herzustellen.

Google Play schränkt App-Anbieter ein


Die zweite Strafe betrifft Verstöße im Zusammenhang mit dem Google Play Store für mobile Geräte und beträgt 430 Millionen Euro. Nach dem DMA müssen Entwickler ihre Kund:innen kostenlos auf alternative Kaufmöglichkeiten hinweisen und weiterleiten dürfen, etwa auf eigene Webseiten oder andere App-Stores. App-Anbieter seien jedoch sowohl technisch als auch vertraglich daran gehindert worden, Nutzer:innen über günstigere Angebote außerhalb des Play Stores zu informieren oder dort Verträge abzuschließen.

Zwar dürfe Google für die Vermittlung neuer Kund:innen grundsätzlich eine Provision verlangen, teilt die Kommission mit. Die Höhe der verlangten Gebühren sowie deren Laufzeit gingen jedoch über das hinaus, was mit dem DMA vereinbar sei.

Google hat bereits Änderungen angekündigt


Das Verfahren wurde vor zwei Jahren eröffnet. Seitdem gibt es einen konstanten Austausch zwischen der Behörde und dem Unternehmen: Die Kommission berichtet von 80 bis 90 Treffen mit Google.

Wie die Kommission erklärt, hat Google bereits mehrere Änderungen vorgeschlagen und teilweise getestet. Dazu gehören Anpassungen bei der Darstellung eigener Dienste in der Suche sowie Änderungen bei Sportinhalten und Werbeanzeigen.

Auch bei den Regeln für externe Kaufangebote im Play Store habe Google erste Anpassungen vorgenommen. Die EU-Kommission bewertet dies als Fortschritt, will jedoch prüfen, ob die Maßnahmen tatsächlich den Anforderungen des DMA genügen.

Besonders relevant ist die Entscheidung für Googles im Vorjahr eingeführte KI-Suche. Zwar waren die KI-Übersichten noch nicht Teil des eigentlichen Verfahrens. Nach Angaben der Kommission gelten die nun festgelegten DMA-Prinzipien künftig aber auch für diese Funktionen. Google darf also auch in KI-generierten Antworten eigene Dienste nicht bevorzugen.

Mehrere Studien haben bereits gezeigt, dass die KI-Übersicht von Google und generell Chatbots das Nutzungsverhalten beeinflussen. Klassische Internetangebote bekommen immer weniger Klicks ab, was das Geschäftsmodell vieler Medien und sonstiger Online-Dienste gefährdet.

0,22 Prozent des Jahresumsatzes


Google muss innerhalb von 60 Tagen Änderungen vornehmen. Andernfalls drohen weitere Strafzahlungen.

Im Vergleich zu dem Umsatz des Unternehmens fällt die heutige Strafe allerdings ohnehin gering aus: Sie beträgt 0,22 Prozent des weltweiten jährlichen Umsatzes, teilt die Kommission mit. Für die Höhe der Strafe berücksichtige Brüssel die Schwere und Dauer der Verstöße, es sei aber keine „Mathematik“, sagte eine Kommissionsbeamtin gegenüber Journalist:innen. Der DMA selbst erlaubt Bußgelder von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes.

Die grüne EU-Abgeordnete Alexandra Geese äußerte sich enttäuscht über die Höhe der Strafe. Diese stehe „in keinem Verhältnis“ zu dem Schaden, den Google der europäischen Wirtschaft zugefügt habe.

Google kann gegen die Entscheidungen vor Gericht vorgehen. Ob das Unternehmen diesen Weg wählt, bleibt vorerst offen. Der Nachrichtenagentur Reuters gegenüber äußerte sich der Spitzenmanager Kent Walker jedenfalls kritisch über die Entscheidung. Dies werde nicht den fairen Wettbewerb fördern, sondern zu einer Verschlechterung der Produkte führen. Die Beschwerde sei „von einer kleinen Gruppe eigennütziger Beschwerdeführer“ vorangetrieben worden, so Walker. Etwaige Änderungen am Produkt würden zu Lasten europäischer Unternehmen und Verbraucher gehen, so der Google-Manager.

Seitens der US-Regierung sind negative Reaktionen auf die heutige Entscheidung zu erwarten. In der Vergangenheit bezeichneten Regierungsvertreter den DMA offen als „Handelshemmnis“. Medienberichten zufolge wurde die Entscheidung monatelang aufgehalten, mutmaßlich, um der Trump-Regierung entgegenzukommen. Die Kommission bestätigte heute, dass sie vor der offiziellen Verkündung der Entscheidung sowohl Google als auch der US-Regierung Bescheid gab.

Gleichzeitig startet derzeit ein „Digitaldialog“ zwischen der Kommission und den USA. Die Kommission beharrt darauf, dass EU-Gesetzgebung nicht zur Verhandlung steht. Die USA hingegen wollen genau darüber sprechen.

„Längst überfällig“


In Europa fallen die Reaktionen auf die Strafen hingegen positiv aus. Max Bank von der NGO Rebalance Now bezeichnet die Strafe als „richtig und längst überfällig“. Nur mit entschlossenen Maßnahmen lasse sich die „übermäßige Marktmacht von Big Tech“ wirksam begrenzen.

Der Generaldirektor des europäischen Verbraucherverbands BEUC, Agustín Reyna, begrüßt die Strafen ebenfalls: „Google hat die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher:innen eingeschränkt und den fairen Wettbewerb auf den digitalen Märkten untergraben. Es war höchste Zeit, dass die Kommission das Gesetz durchsetzt.“

Dass die Strafe auf sich warten ließ, kritisiert Felix Duffy von LobbyControl: „Statt ihre eigenen Regeln zeitnah durchzusetzen, lässt sich die EU offenbar aus den USA unter Druck setzen und schwächt damit den Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger sowie demokratische Grundprinzipien.“

Fest steht, dass die Kommission in diesem Verfahren die Frist des DMA deutlich überschritten hat: Eigentlich müsste ein Verfahren nach zwölf Monaten zum Abschluss kommen. Die Kommission antwortet auf den Vorwurf, dass sie Google noch etwas Zeit geben wollte, um Lösungen vorzuschlagen, die mit dem Digitalgesetz vereinbar waren. Die Einhaltung des Gesetzes sei das höchste Ziel der Behörde, nicht das Verhängen von Strafen.


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23.07.2026 14:31

Jüngst hatte der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz drastisch einzuschränken. Nun zeigt ein Bericht des MDR, dass Innenminister Dobrindt noch viel weiter gehen will, um staatliches Handeln im Geheimen zu belassen.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will offenbar möglichst ungestört von der Zivilgesellschaft wirken. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Metodi Popow

Das Bundesinnenministerium (BMI) will offenbar weit stärker am Informationsfreiheitsgesetz (IFG) sägen, als bisher bekannt war. MDR-Recherchen zufolge will das Ministerium die Auskunftsrechte von Abgeordneten und Medien beschneiden, Online-Plattformen wie FragDenStaat ausschalten und zudem die Aufsicht- und Beschwerdestelle abschaffen. Das sollen bislang unbekannte Vermerke aus dem BMI von Anfang Februar 2026 belegen, die dem MDR vorliegen.

Demnach schlägt das BMI unter Alexander Dobrindt (CSU) vor, die Rechte von Abgeordneten und Journalist:innen einzuschränken. Laut Vermerk könnten sich diese entweder auf das Presserecht oder auf ihre parlamentarischen Auskunftsrechte berufen, um an staatliche Informationen zu gelangen. Bereits der Koalitionsausschuss hatte beschlossen, den Zugang nur noch natürlichen Personen zu gewähren, die „ein berechtigtes Interesse an einer Auskunft haben und diese nicht durch andere Regelungen erreichen können“.

Aus Sicht des BMI handelt es sich dabei um eine „Umgehung von inhaltlichen Einschränkungen“, für die es eine „Klärung“ brauche, schreibt der MDR. Worauf das BMI abzielt, ist jedoch gravierend: Zwar können Abgeordnete weiterhin etwa Kleine Anfragen oder Journalist:innen Presseanfragen stellen. Ein Recht auf eine inhaltlich substanzielle Antwort oder auf die Herausgabe behördlicher Unterlagen ist damit, anders als beim IFG, indes nicht verbunden.

Frontalangriff auf FragDenStaat


Zudem drängt das BMI laut MDR darauf, eine Identifikationspflicht für Menschen einzuführen, die IFG-Anträge stellen. In einem Vermerk macht das BMI klar, was hinter diesem Wunsch steckt: „Frageportale wie ‚Frag den Staat’ könnten demnach nicht weiterhin als ‚Strohmann’ eingesetzt werden“, zitiert der MDR aus dem Papier. Erst an zweiter Stelle werde die Sorge genannt, dass automatisierte oder KI-generierte Anträge in großer Menge gestellt werden könnten, womöglich auch von feindlichen ausländischen Staaten.

Die Online-Plattform FragDenStaat bietet seit dem Jahr 2011 einen niedrigschwelligen Zugang zum IFG und macht es einfach, Anträge an die richtigen Behörden zu stellen. Eigenen Angaben zufolge hat die Transparenzplattform mehr als 130.000 Menschen geholfen, Zugang zu amtlichen Informationen zu erhalten.

Arne Semsrott, Chefredakteur von FragDenStaat, wertet die Vorschläge aus dem BMI als Frontalangriff. „Alexander Dobrindt will FragDenStaat ausschalten“, sagt Semsrott zu netzpolitik.org. Dem Innenminister gehe es darum, sich öffentlicher Kontrolle zu entledigen. „Wenn er mit seinem Vorhaben durchkommt, ist das IFG tot“, sagt Semsrott.

Anwendungsbereich verengen, Aufsicht abschaffen


Auch an anderer Stelle möchte das BMI das IFG schwächen. Dem MDR nach will es die Bereiche Forschung und Lehre pauschal vom IFG ausnehmen sowie laufende Gesetzgebungsverfahren aus dem Anwendungsbereich lösen. Auskunft erhielt man gegebenenfalls also erst, wenn ein Gesetz beschlossen ist.

Weitere Einschränkungen wünscht sich das BMI zudem dabei, welche Behörden welche Dokumente liefern müssen. Demnach sollen Ämter keine Dokumente und Unterlagen mehr herausgeben dürfen, die nicht bei ihnen entstanden sind. Antragsteller:innen müssten also jede Behörde einzeln abklappern, um an die gewünschten Informationen zu kommen. Dies würde den Prozess nicht nur mühseliger, sondern auch teurer machen, da die Gebühren für IFG-Anfragen steigen sollen.

De facto abschaffen will das BMI auch die Kontrolle, indem es vorschlägt, ein Referat beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ersatzlos zu streichen. An diese im IFG verankerte Stelle können sich alle wenden, die ihr Recht auf Informationszugang als verletzt ansehen. Zudem kontrolliert der Bundesbeauftragte auch andere Bundesbehörden, wie sie mit dem IFG und Anfragen umgehen.

Der Angriff von Innenminister Dobrindt auf demokratische Rechte sei „noch weitreichender als bisher befürchtet“, sagt Manfred Redelfs, Auskunftsrechtsexperte von Netzwerk Recherche und 2005 einer der zivilgesellschaftlichen Mitinitiatoren des Bundes-IFG. „Jetzt soll auch die unabhängige Kontrollinstanz, die über die Anwendung des Informationsfreiheitsgesetzes wacht, ersatzlos gestrichen werden. Offenbar lässt es sich ohne Kontrolle ungestörter durchregieren“, sagt Redelfs.

Deutschland fällt aus der Zeit


Das IFG garantiert seit zwei Jahrzehnten den Zugang zu amtlichen Dokumenten und Informationen auf Bundesebene. Es wird von Bürger:innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen oder Medien genutzt, um staatliches Handeln transparenter zu machen oder Skandale aufzudecken. Während EU-Länder wie Österreich zuletzt aufgeholt und nach zähem Ringen die Amtsverschwiegenheit abgeschafft haben, würde Deutschland also den Rückwärtsgang einlegen.

Grundsätzlich hat der Koalitionsausschuss Anfang Juli beschlossen, das IFG massiv einzuschränken. Darauf folgte eine Protestwelle: Gegen die Pläne der schwarz-roten Bundesregierung ist ein Bündnis aus über 100 Organisationen und Medien auf die Barrikaden gegangen, zugleich hat eine Online-Petition inzwischen fast 600.000 Unterschriften gesammelt. Heftige Kritik gab es auch von der Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland, die vor einem Rückschritt in eine Zeit des „verschlossenen Obrigkeitswissens“ warnen.

Dies ist offenkundig auch beim Juniorpartner in der Koalition angekommen: In einem Positionspapier der SPD-Fraktion, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht hat, stellen sich die Abgeordneten gegen den geplanten Kahlschlag. Zwar sei eine stellenweise Reform denkbar, wie es im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Allerdings dürfe es nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürger:innen, für Presse und Zivilgesellschaft kommen, heißt es in dem Papier. „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

Update, 15:30: Einschätzung von Manfred Redelfs wurde nachträglich eingefügt.


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22.07.2026 17:09

Die Bundesregierung will den Geheimdiensten neue Befugnisse im bisher beispiellosen Ausmaß geben. Zugleich schwächt sie Betroffenenrechte, unabhängige Aufsicht und Möglichkeiten für Transparenz. Eine freiheitliche Demokratie kann sich diese unausgewogene und gefährliche Mischung nicht leisten.

Ulrich Kelber
Ulrich Kelber CC-BY-NC-ND 2.0: Fortune Global Forum

Deutschland braucht angesichts der unbestritten gewachsenen Bedrohungen für unsere Freiheit von innen und außen leistungsfähige Nachrichtendienste. Ich habe nie einen Widerspruch darin gesehen, Grundrechte klar zu verteidigen und zugleich einen wehrhaften Staat zu verlangen.

Da Nachrichtendienste aber nun mal im Verborgenen arbeiten und dabei tief in Grundrechte eingreifen können, muss ihre Macht klar begrenzt und wirksam kontrolliert werden. Rechtsstaatliche Kontrolle und Transparenz sind Voraussetzung dafür, dass starke Nachrichtendienste dauerhaft legitim und handlungsfähig bleiben.

Beispiellose Befugnis-Erweiterung


Der Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums geht leider in eine andere Richtung. Er setzt zwar einige verbindliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts um und führt für bestimmte eingriffsintensive Maßnahmen eine unabhängige Vorabkontrolle ein.

Zugleich erweitert er die Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND) und des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) in bisher beispiellosem Ausmaß.

Dem stehen deutlich eingeschränkte Betroffenenrechte, eine geschwächte Kontrolle und ein nahezu flächendeckender Rückzug bei der Informationsfreiheit gegenüber. Die amtierende Bundesdatenschutzbeauftragte warnt deswegen zu Recht vor deutlichen Zweifeln an der Verfassungskonformität.

Unabhängige Kontrolle geschwächt


Der Gesetzentwurf verlagert wesentliche Zuständigkeiten von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie der G‑10-Kommission zum Unabhängigen Kontrollrat (UKRat). Die Begründung dafür überzeugt nicht.

Stattdessen gehen über Jahrzehnte aufgebautes Fachwissen, institutionelles Gedächtnis und die Erfahrung aus hunderten Kontrollen verloren, selbst wenn einige Mitarbeiter:innen die Behörden wechseln sollten.

Die BfDI hat aufgrund ihrer breiten Zuständigkeiten im Datenschutz auch den für die Kontrollen unerlässlichen technischen Sachverstand, der keinesfalls noch einmal – und parallel – beim UKRat aufgebaut werden kann.

Datenschutz-Aufsicht zweigeteilt


In Zukunft wäre die Datenschutzaufsicht im Sicherheitsbereich zweigeteilt. Der UKRat wäre zuständig für BND und BfV.

Die BfDI wäre weiterhin zuständig u.a. für Militärischen Abschirmdienst, Militärisches Nachrichtenwesen, Bundeskriminalamt, Bundespolizei, Polizei beim Deutschen Bundestag, Zollfahndung, Staatsschutzjustiz beim Generalbundesanwalt, Financial Intelligence Unit, Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung, sicherheitsrelevante Register, Sicherheitsüberprüfungen nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz, Zentrale Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich und Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Wie soll das bei der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden aussehen? Wie sollen unterschiedliche Kontrollmaßstäben bei vergleichbaren Tätigkeiten vermieden werden?

Verlagerung der Aufsicht unverantwortlich


Aus der Erfahrung aus meiner Zeit als Bundesbeauftragter weiß ich: Entscheidend für eine effiziente und starke Kontrolle sind Unabhängigkeit, Ressourcen, Zugang zu allen relevanten Informationen und die Fähigkeit, Rechte im Konfliktfall durchzusetzen.

Genau hier bleibt der Entwurf hinter dem Allernotwendigsten zurück. Der UKRat wird einem verweigerten Einsichtsrecht nichts entgegensetzen können. Damit entscheiden am Ende die Nachrichtendienste und ihre Fachaufsicht darüber, was überhaupt kontrolliert werden darf.

Der interne Streit im UKRat, in dessen Verlauf 2024 Mitglieder den UKRat verließen, offenbart grundlegende Schwächen. Dort wurden unklare Rollen, unzureichende Verzahnung von Vorab- und Nachkontrolle, starke Leitungsbefugnisse des Präsidenten und fehlende öffentliche Nachprüfbarkeit beklagt.

Diese Probleme müssen dringend gelöst werden, um die wichtige Vorabkontroll-Funktion des UKRats zu legitimieren und zu stärken. In dieser Situation wesentliche Teile der Datenschutzaufsicht zum UKRat zu übertragen wäre unverantwortlich.

Prüffelder vorher offenlegen


Eine völlig befremdliche Regelung im Gesetzentwurf ist das „Prüfprogramm“. Es soll vom UKRat den Nachrichtendiensten für zwei Jahre im Voraus zugeleitet werden, selbst spätere Änderungen sind mitzuteilen.

Eine Aufsicht, die alle ihre Prüffelder lange vorher offenlegen muss, verliert aber die wichtige Möglichkeit, notfalls auch kurzfristig und ohne Vorwarnung kontrollieren zu können. So kann sie auf aktuelle Entwicklungen nicht reagieren. Es drohen blinde Flecke bei potenziellen Missständen.

Neben der historisch beispiellosen Ausdehnung der Kompetenzen der Nachrichtendienste und dem Umbau der Aufsicht bliebe die Öffentlichkeit auch jahrelang ohne Auskunft über die Praxis der neuen Regeln. Denn der erste öffentliche Bericht des Kontrollrats für seine neuen Aufgaben soll die Jahre 2028 bis 2030 umfassen und folglich frühestens 2031 erscheinen.

Fragwürdige Machtverschiebung


Zudem sollen Bundeskanzleramt oder Bundesinnenministerium Berichte ganz oder teilweise untersagen können – auch gegenüber dem Parlamentarischen Kontrollgremium. Mit der Idee von Unabhängigkeit ist das nicht zu vereinbaren.

Im Spannungs- und Verteidigungsfall will der Entwurf die Kontrolle zusätzlich reduzieren und Abstriche bei Datenpflege, Dokumentation und Protokollierung zulassen. In einer akuten Krise ist sicherlich Flexibilität im Handeln notwendig. Doch ohne verlässliche Aufzeichnungen ist nicht nur die laufende Aufsicht erschwert. Auch eine spätere Prüfung durch Gerichte, Parlament und Untersuchungsausschüsse wird unmöglich.

Noch weiter geht der neue „Zustimmungsfall“ des BND-Gesetzes: Er soll weitreichende Sonderbefugnisse und verringerte Kontrollen ermöglichen, ohne dass der Bundestag den Ausnahmefall als solcher beschließt. Das ist eine verfassungsrechtlich fragwürdige Machtverschiebung weg vom gewählten Parlament.

Zwei Jahre ohne Schutz


Die BfDI verliert ihre Zuständigkeit für individuelle Eingaben Betroffener sofort mit Inkrafttreten Anfang 2027, während der Kontrollrat solche Ersuchen erst ab 2029 bearbeiten soll.

Gerade bei geheimen Maßnahmen können Betroffene ihre Rechte aber meist nicht selbst wahrnehmen. Die unabhängige Aufsichtsbehörde übernimmt deshalb eine verfassungsrechtliche Kompensationsfunktion. Die Bundesbeauftragte weist deswegen zu Recht darauf hin, dass eine Aussetzung dieser Schutzfunktion für zwei Jahre die Rechtmäßigkeit des gesamten Systems unterminiert.

Der Übergang der Aufsichtsfunktion ist schlecht bzw. überhaupt nicht geregelt. Die vorgesehene Austauschmöglichkeit zwischen BfDI und UKRat ist völlig unzureichend. Konkrete Erkenntnisse über bestehende Mängel oder drohende Verstöße drohen verloren zu gehen. Eine Anschlussregelung der Zusammenarbeit von UKRat und den Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder (zuständig für die Landesämter für Verfassungsschutz) fehlt.

Dies erweckt bei mir schon fast den Eindruck gezielter Sabotage der unabhängigen Aufsicht.

Geheimhaltung kein Selbstzweck


Der Referentenentwurf betrifft auch das Informationsfreiheitsgesetz, zusätzlich zu dem vom Koalitionsausschuss angedachten Verschlechterungen. Schon heute sind die Nachrichtendienste davon ausgenommen, Bürger:innen Informationen zur Verfügung stellen zu müssen. Künftig soll diese Bereichsausnahme ausdrücklich auch ihre Aufsichtsbehörden und den UKRat erfassen.

Zusätzlich sollen nachrichtendienstbezogene Informationen bei praktisch allen anderen Bundesstellen dem Informationszugang entzogen werden, sobald sie von einem Dienst stammen, dessen Tätigkeit abbilden oder Rückschlüsse darauf zulassen.

Damit würde aus einer institutionellen Ausnahme eine wandernde Sperrwirkung mit unklarer Begrenzung. Die Geheimhaltung folgt der Information durch die gesamte Bundesverwaltung. Eine einzelfallbezogene Prüfung, ob eine Veröffentlichung tatsächlich ein Sicherheitsinteresse gefährdet, findet nicht statt.

Gefährliches Legitimations-Defizit


Als Begründung nennt der Entwurf unter anderem den Verwaltungsaufwand und die Möglichkeit, fremde Mächte könnten mit KI-gestützten Anfragen Behörden systematisch ausforschen.

Solche Risiken rechtfertigen Schutzvorschriften, Missbrauchsabwehr und die Schwärzung sensibler Angaben – aber keinen pauschalen Ausschluss unbedenklicher, historischer oder aufsichtsbezogener Informationen.

Informationsfreiheit ermöglicht Journalist:innen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft staatliches Handeln zu überprüfen. Da Betroffene wegen der Geheimhaltung kaum klagen können, ist öffentliche Kontrolle besonders wichtig.

Wenn der Staat den Diensten beispiellos mehr Befugnisse gibt, die Fachaufsicht schwächt und dann auch noch den Informationszugang massiv beschneidet, entsteht ein gefährliches Legitimationsdefizit des Rechtsstaats.

Gesetzentwurf verfehlt Balance


Der Rechtsstaat kann wehrhaft sein und dennoch seine Macht beschränken. Das für eine freie Gesellschaft notwendige Vertrauen in die wichtige Arbeit ihrer Nachrichtendienste entsteht nur durch klare Gesetze, wirksame Kontrolle und nachvollziehbare (öffentliche) Rechenschaft.

Diese Balance verfehlt der Referentenentwurf völlig.

Prof. Ulrich Kelber ist Diplom-Informatiker und Honorar-Professor für Datenethik. Er war Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.


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