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14.01.2026 11:54

Im August 2023 durchsuchte die Polizei Wohnungen mehrerer Personen, die angeblich das Archiv linksunten.indymedia.org betrieben haben sollen. Doch es gab weder einen ausreichenden Anfangsverdacht noch waren die Maßnahmen verhältnismäßig, entschied nun das Landgericht Karlsruhe.

Screenshot von linksunten.indymedia aus dem Jahr 2016
Screenshot der Open-Posting-Seite im Jahr 2016 CC-BY-SA 4.0 netzpolitik.org

Im vergangenen November entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Hausdurchsuchung bei einem Redakteur von Radio Dreyeckland unrechtmäßig war. Ihm wurde vorgeworfen, eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben, indem er einen Link auf das Archiv von linksunten.indymedia.org gesetzt hatte. Davon war er bereits 2024 freigesprochen worden.

Nun erklärte das Landgericht Karlsruhe weitere Hausdurchsuchungen im Zusammenhang mit Linksunten für rechtswidrig: die bei vermeintlichen Betreiber:innen des Archivs. Im August 2023 durchsuchte die Polizei mehrere Wohnungen von Personen, denen die „Aufrechterhaltung des organisatorischen Zusammenhalts dieser verbotenen Vereinigung“ vorgeworfen wurde. Das war gut ein halbes Jahr nach den Durchsuchungen bei Radio Dreyeckland

In einem Beschluss vom 30. Dezember kommt das Landgericht zum Ergebnis: Die Durchsuchungsanordnungen sowie die vorläufige Sicherstellung aufgefundener elektronischer Datenträger waren rechtswidrig.

Nicht verhältnismäßig, kein ausreichender Anfangsverdacht

Die Durchsuchungsbeschlüsse seien nicht verhältnismäßig gewesen, außerdem sei zweifelhaft, ob es überhaupt einen ausreichenden Anfangsverdacht wegen eines Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot gab. „Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Durchsuchung bei Radio Dreyeckland hatte das Landgericht leichtes Spiel“, sagt der Jurist David Werdermann von der Gesellschaft für Freiheitsrechte, der den Redakteur von Radio Dreyeckland in seinem Fall unterstützt hatte. „Es gab keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die verbotene Vereinigung weiterhin existiert. Das wurde der Staatsanwaltschaft und den Gerichten, die anders entschieden hatten, jetzt nochmal in aller Deutlichkeit unter die Nase gerieben.“

Das Landgericht bezweifelt unter anderem, dass die Existenz einer Archivseite automatisch auf eine fortbestehende Vereinigung hinweist. Außerdem sei das Archiv statisch, neue Beiträge im Sinne der früheren Open-Posting-Plattform sind auf der seit 2020 abrufbaren Seite ebenso wenig möglich wie Kommentare.

Aus dem entsprechenden Beschluss des Landgerichts wird deutlich, dass gegen die angeblichen Archivbetreiber:innen ermittelt wurde, weil im Radio-Dreyeckland-Verfahren von Anfang an fraglich war, ob die verbotene Vereinigung, die der beschuldigte Redakteur unterstützt haben soll, überhaupt existiert.

Nachdem das Verfahren gegen diesen Redakteur infolge eines Beschlusses vom Oberlandesgericht Stuttgart begonnen hatte, leitete die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen die vermeintlichen Archivbetreiber:innen und damit die Beschuldigten in der Fortführung einer verbotenen Vereinigung ein.

Fast 200 Datenträger

Bei den Hausdurchsuchungen stellte die Polizei „insgesamt knapp 200 Datenträger“ sicher, darunter Laptops, Festplatten und SD-Karten. Erkenntnisse gewannen die Ermittler:innen dadurch nicht. „Im Rahmen der Aufbereitung der Asservate sei aufgefallen, dass der überwiegende Teil verschlüsselt sei“, teilte das baden-württembergische Landeskriminalamt der Staatsanwaltschaft mit. Der Tatvorwurf ließ sich nicht erhärten, das Ermittlungsverfahren wurde im Mai 2025 eingestellt, die Datenträger zurückgegeben.

Der Beschluss zur Unrechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnungen und Sicherstellungen ist rechtskräftig, so das Landgericht Karlsruhe auf Nachfrage, „da eine weitere Beschwerde gegen den Beschluss nicht statthaft ist“.

Schon die Ermittlungen wegen angeblicher Bildung einer kriminellen Vereinigung in Bezug auf die frühere Open-Posting-Seite waren allesamt eingestellt worden. Das Vereinsverbot besteht unterdessen weiter. Das Bundesverwaltungsgericht wies mehrere Klagen dagegen im Jahr 2020 ab, entschied aber nicht zur Tragfähigkeit der Verbotsgründe. Der Grund: Nur die betroffene Vereinigung selbst sei befugt, ein Verbot anzufechten. Von den Klagenden hatte sich jedoch niemand zu einer Mitgliedschaft in derselben bekannt.


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14.01.2026 11:09

Die USA fordern automatisierten Zugriff auf biometrische Polizeidaten in EU-Staaten. Ein Anwalt äußert bei „Beck Online“ erhebliche Bedenken. Die Kommission beginnt trotzdem Verhandlungen mit hoher Geheimhaltung.

Flughafenhalle in Denver, im Hintergrund eine große US-Flagge
Visafrei in die USA einreisen? Daran sollen künftig neue Bedingungen geknüpft sein. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Andres Molina

Die US-Regierung verlangt von allen Teilnehmenden ihres Visa-Waiver-Programms (VWP), eine „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) abzuschließen. Das VWP ermöglicht Bürger*innen aus derzeit über 40 Ländern – darunter 24 von 27 EU-Mitgliedstaaten – eine visafreie Einreise in die USA für bis zu 90 Tage. Künftig soll dieses Privileg jedoch an neue Bedingungen geknüpft werden: Die USA fordern einen direkten Zugriff auf nationale Polizeidatenbanken mit Fingerabdrücken und Gesichtsbildern von Teilnehmerstaaten.

Von derartigen Abfragen betroffen wären nicht nur Reisende, sondern grundsätzlich alle Personen, deren Daten im Zuständigkeitsbereich von Grenz- und Polizeibehörden der USA verarbeitet werden. Weigern sich Staaten, diese „Grenzpartnerschaft“ einzugehen, sollen sie aus dem VWP ausgeschlossen werden.

Kommission erhält Verhandlungsmandat

Selbst innerhalb der Europäischen Union existiert kein System, das Polizeibehörden anderer Mitgliedstaaten einen unmittelbaren Zugriff auf nationale Datenbanken erlaubt. In Deutschland allein könnten davon fast sechs Millionen Menschen betroffen sein, die im polizeilichen Informationssystem INPOL mit Gesichtsbildern und Fingerabdrücken gespeichert sind. Rund die Hälfte der erfassten Personen sind Asylsuchende oder ausreisepflichtige Personen.

Kurz vor Weihnachten 2025 erteilten die EU-Staaten der Kommission in Brüssel trotzdem das Mandat, über ein Rahmenabkommen mit den USA zu verhandeln. Dieses soll die Grundlinien für die US-Datenabfragen festlegen. Die konkreten technischen, rechtlichen und organisatorischen Details müssen anschließend in bilateralen Umsetzungsabkommen geregelt werden.

Die Verhandlungsposition der EU bleibt jedoch geheim. Auf eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz verweigerte die Kommission den Zugang zu dem entsprechenden Dokument. Zur Begründung hieß es, eine Freigabe würde „die Position der Europäischen Kommission bei den Verhandlungen mit den USA schwächen“ und „den Schutz der internationalen Beziehungen beeinträchtigen“.

Erhebliche rechtliche Bedenken

Der Fachanwalt für Strafrecht und IT-Recht Jens Ferner bewertet das geplante Rahmenabkommen mit der EU äußerst kritisch. Die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geforderten Standards – ein im Wesentlichen gleichwertiges Schutzniveau, die Verhältnismäßigkeit von Überwachungsmaßnahmen und effektiver Rechtsschutz – stünden in „deutlichem Spannungsverhältnis zu den in den USA bestehenden Überwachungsbefugnissen“, schreibt Ferner in einem Gastkommentar für das Magazin „Beck Online“.

Ferner verweist auf die „Schrems II“-Entscheidung des EuGH, in der das Gericht das EU-US-Privacy-Shield für ungültig erklärt hatte, weil US-Überwachungsprogramme nicht auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt seien und Betroffene keinen ausreichenden Rechtsschutz genössen. Eine EBSP, die US-Behörden „einen quasi unmittelbaren Online-Zugriff auf biometrische Polizeidaten von Millionen Menschen“ einräume, sei mit dem „tradierten europäischen Daten- und Grundrechtsverständnis“ nicht vereinbar.

Ein unionskonformes Modell müsste mindestens strikte Zweckbindungen vorsehen und sensible Personengruppen wie Zeug*innen, Opfer und Berufsgeheimnisträger ausnehmen, so Ferner. Außerdem müsse eine EBSP am Treffer/Kein-Treffer-Prinzip anknüpfen: Zunächst wird abgefragt, ob ein Datensatz vorhanden ist, danach kann unter engen rechtlichen Voraussetzungen eine Übermittlung beantragt werden. Würden diese Vorgaben nicht eingehalten, sei „mit rechtlichen Auseinandersetzungen vor den Verfassungsgerichten und dem EuGH zu rechnen“.

Berüchtigte US-Behörde ICE könnte Daten nutzen

Der Austausch im EBSP soll auch Personen betreffen, die in „Grenz- und Migrationskontexten“ angetroffen werden. Damit könnten die Daten auch der Einwanderungs- und Zollbehörde ICE zur Verfügung stehen. Unter Präsident Donald Trump wurde diese Behörde massiv ausgebaut. Mit einem zweistelligen Milliarden-Dollar-Budget sind pauschal eine Million Abschiebungen pro Jahr avisiert.

Zum Einsatz kommen dabei unter anderem umstrittene Überwachungssoftware von Palantir sowie weitere fragwürdige IT-Werkzeuge. Ein direkter Zugriff auf europäische Polizeidaten würde diesen Überwachungs- und Abschiebeapparat erheblich stärken. Das hätte Folgen auch für linke politische Aktivist*innen, deren biometrische Daten nach erkennungsdienstlichen Behandlungen ebenfalls in nationalen oder europäischen Systemen gespeichert sind.

Im Herbst hatte die Trump-Administration eine vermeintliche deutsche „Antifa Ost“ auf eine Terrorliste gesetzt. Möglicherweise unter Befolgung damit verbundener Sanktionen kündigte die GLS Bank daraufhin der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe ihre Konten. Ein EBSP-Abkommen könnte in diesem Gefüge auch Einzelpersonen bei der US-Reise Repressalien bescheren.

Frist läuft Ende 2026 ab

Bislang hat nach öffentlich bestätigten Informationen lediglich Bahrain ein EBSP-Abkommen mit den USA abgeschlossen. Laut dem Heimatschutzministerium in Washington umfasst es den „automatisierten“ Austausch biometrischer Daten zur Bekämpfung von Terrorismus, organisierter Kriminalität sowie Drogen- und Migrantenschmuggel.

Die EU-Mitgliedstaaten müssen nun entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen sie einen solch weitgehenden Datendeal unterzeichnen wollen, um den visafreien Reiseverkehr im Rahmen des Visa-Waiver-Programms fortzuführen – oder daraus auszusteigen. Die von den USA gesetzte Frist endet am 31. Dezember 2026.


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13.01.2026 16:33

Die EU und verschiedene Länder prüfen, wie sie die Deepfake-Flut, die Grok ausspuckt, eindämmen können. Malaysia und Indonesien haben den Chatbot am Wochenende sperren lassen. In der EU könnte ein Eilverfahren dafür sorgen, dass Grok keine Deepfakes mehr produzieren darf.

Frau im Bikini liegt am Strand. Bild ist verpixelt und sie nicht genau zu sehen
Grok wird häufig genutzt, um Frauen im Bikini zu visualisieren. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com @alonsoreyes, Verpixelung netzpolitik.org

Seit vergangenem Freitag ist das Bildgenerierungs-Feature von Grok auf der Plattform X zahlenden User*innen vorenthalten. Von Seiten der Plattformbetreiber ist das bisher die einzige Reaktion, gegen die auf X kursierenden sexualisierten Deepfakes vorzugehen. Einzelne Staaten haben Grok bereits gesperrt. Währenddessen prüfen die EU und nationale Regierungen, auf welchen Rechtswegen sie die Verbreitung der Deepfakes stoppen und gegen die Plattform vorgehen können.

Ein Überblick

Den radikalsten Schritt sind bisher Indonesien und Malaysia gegangen. Seit Samstag ist die Chatbot-Funktion in Indonesien gesperrt. Digitalministerin Meutya Hafid hat sich dabei auf die Verletzung von Menschenrechten, der menschlichen Würde und den Schutz von Menschen im digitalen Raum berufen und auf die strengen Anti-Pornografie-Gesetze verwiesen. Am Sonntag hat auch Malaysia den Chatbot gesperrt. Die Kommunikations- und Multimedia-Kommission begründete die Entscheidung mit dem Missbrauch, den die Nutzung von Grok für explizit sexuelle Inhalte darstellt. Heute hat Malaysia zudem eine Klage gegen X angekündigt.

In Brasilien hat die Behörde für Verbraucherschutz die Regierung aufgefordert, die Nutzung von Grok zu blockieren.

Kanada schließt diesen Schritt aus. Stattdessen prüft die Regierung, ob die Veröffentlichung von Deepfakes auf Grundlage der geplanten Änderungen eines Antidiskriminierungsgesetzes rechtswidrig wäre.

In Australien kündigte die Online-Sicherheitsbehörde eSafety an, die von Grok generierten Deepfakes zu prüfen. Nach dem Online Safety Act sei es eventuell möglich, von X zu verlangen, dass es die Inhalte löscht.

Das IT-Ministerium in Indien hat sich laut Medienberichten schon am 2. Januar mit einer Anordnung an X gewandt. Es forderte die Löschung der Inhalte sowie einen Bericht zu den Maßnahmen innerhalb von 72 Stunden und verwies auf den indischen IT Act und die IT Rules. Der Techkonzern hat auf diese Forderung nicht reagiert.

Großbritannien hat X am 5. Januar zu einer Stellungnahme aufgefordert. Inzwischen hat die zuständige Medienaufsichtsbehörde Ofcom eine Untersuchung eingeleitet und prüft, ob Grok gegen den britischen Online Safety Act verstößt. Die Regierung hat derweil ein Gesetz angekündigt, das die nicht-konsensuelle Erstellung von sexualisierten Bildern und Videos verbieten wird. Zuvor hatte Premierminister Keir Starmer Ofcom die Befugnis zugesprochen, die Plattform zu sperren.

So reagieren US-Politiker

Inzwischen hat in den USA der republikanische Senator Ted Cruz die sexualisierten Deepfakes als Verstoß gegen den von ihm initiierten „Take it Down Act“ bewertet, der Plattformen verpflichtet, nicht-einvernehmlich veröffentlichte sexualisierte Bilder innerhalb von 48 Stunden zu löschen.

Weiterhin haben US-Demokraten mit einem Brief die CEOs von Google und Apple aufgefordert, die Grok-App aus ihren App Stores zu entfernen. Die Abgeordneten begründen ihre Forderungen mit den Servicerichtlinien der Unternehmen.

Google verfolgt strenge Richtlinien, nach denen Grok aus dem App Store ausgeschlossen werden müsste. Bislang ist die App jedoch noch erhältlich. Die Richtlinien von Apple sind hingegen nicht so detailliert. Aber der Konzern ist dafür bekannt, sie streng auszulegen. Auch hier ist die Grok-App noch verfügbar. Bisher hat sich keines der beiden Unternehmen zu den Forderungen geäußert.

In anderen Fällen, so schreiben die US-Abgeordneten, sei das Löschen von Apps ganz einfach gewesen. Beide Unternehmen hatten die Apps ICEBlock und Red Dot aus ihren App Stores entfernt, obwohl diese keine schädigenden oder illegalen Inhalte veröffentlichten. User*innen der Apps haben dort anonym Standorte von Mitarbeiter*innen der US-Abschiebebehörde ICE gepostet.

Es ist wenig überraschend, dass weder X selbst noch die eng mit X verbundene US-Regierung unter Donald Trump die Verletzung von Grund- und Persönlichkeitsrechten beendet. Stattdessen will das US-Verteidigungsministerium den umstrittenen Chatbot nun auch für das US-Militär nutzen, eben weil Grok keine ethischen Grenzen hat.

Die EU ist am Zug

Wenn die EU Groks Deepfakes verbannen möchte, muss sie also selbst gegen X vorgehen. Die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sagte, dass die EU den Schutz von Kindern nicht dem Silicon Valley überlassen werde und drohte im Fall von Tatenlosigkeit seitens X weitere Schritte an. Zuvor hatte die EU-Kommission X dazu angehalten, alle Dokumente, die Grok betreffen, bis Ende 2026 aufzubewahren.

EU-Kommissarin Henna Virkkunen sagte, dass X die Situation schnell auflösen müsse. In einer Pressekonferenz der EU-Kommission wurde bekannt gegeben, dass man bereits interne Unterlagen von X zum Komplex erhalten habe, die die Kommission nun auswerte. Bis wann mit einer Reaktion der EU zu rechnen sei, blieb dabei vage. Anstatt ein neues Verfahren zu den Deepfakes zu eröffnen, sei es möglich, die Vorwürfe in ein bereits laufendes Verfahren gegen X einzubeziehen, das sich unter anderem mit möglicher Wahlmanipulation beschäftigt.

Die nationalen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten sind im Fall von X nicht zuständig, sondern die EU-Kommission, da X als sehr große Online-Plattform in ihre Verantwortung fällt.

So lassen sich Deepfakes mit dem Digital Services Act bekämpfen

Sollte die EU-Kommission weitere Schritte einleiten, passiert das voraussichtlich auf Grundlage des Digital Services Act (DSA). Nach Einschätzung des Zentrums für Digitalrechte bietet der DSA zwei Möglichkeiten für die EU-Kommission, die Veröffentlichung der Deepfakes von Grok zu stoppen.

Option 1: „Normaler“ DSA-Verstoß. Netzsperren bzw. „vorübergehende Aussetzungen“ sind nur unter strengen Voraussetzungen und nach Verlauf eines mehrstufigen Verfahrens möglich. Erst danach – wenn X währenddessen nicht kooperiert hat – wäre eine vierwöchige Sperre der Plattform möglich. Die Entscheidung würde ein Gericht in Dublin treffen, da X dort seinen europäischen Hauptsitz hat. Lehnt das Gericht eine Netzsperre ab, wäre voraussichtlich der Rechtsweg bis zum europäischen Gerichtshof frei.

Option 2: Eilverfahren der EU-Kommission. Da sich das Standardverfahren nach einem DSA-Verstoß über Wochen, Monate bis Jahre strecken kann, bewertet das Zentrum für Digitalrechte und Demokratie ein Eilverfahren als aussichtsreicher. Nach Art. 70 DSA kann die EU-Kommission einstweilige Maßnahmen gegen Online-Plattform anordnen, wenn die „Gefahr einer schwerwiegenden Schädigung vorliegt“. Eine Netzsperre wäre über diesen Weg nicht möglich. Als einstweilige Maßnahme wäre aber vorstellbar, dass X dafür sorgen muss, dass Grok keine Bilder in sexualisierten Kontexten mehr generiert und verbreitet.

Einstweilige Maßnahmen können auch Bußgelder umfassen. Die EU-Kommission könnte Geldstrafen bis zu einer Höhe von einem Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen, sollte X nicht kooperieren.

Zusätzliche Handhabe ist in Aussicht

Der Artikel 113 des europäischen AI Act sieht eine Kennzeichnungspflicht für Deepfakes vor. Sollte dieser wie vorgesehen im August 2026 Inkrafttreten, könnte auf dieser Rechtsgrundlage gegen bereits kursierende Deepfakes vorgegangen werden.

Auch die europäische Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen könnte in solchen Fällen greifen. Die Richtlinie umfasst explizite Regelungen zum Umgang mit sexualisierten Deepfakes. Allerdings müssen sowohl EU-Rat als auch Parlament noch abstimmen, bevor die Mitgliedstaaten die Richtlinien innerhalb von drei Jahren auf nationaler Ebene umsetzen müssen. Die neuen Regelungen dürften wohl erst ab 2027 greifen.


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13.01.2026 16:10

Die Marine kauft für 1,9 Milliarden Euro acht große US-Drohnen zur Seeaufklärung und U-Boot-Jagd. Sie ergänzen acht Drohnen der gleichen Größe der Luftwaffe in Jagel. Beide Systeme dürfen auch im Innern fliegen.

Eine Drohne über dem Meer
Die deutsche SeaGuardian wird von Niedersachsen aus über Satellit gesteuert und kann in allen Klimazonen operieren. – Alle Rechte vorbehalten General Atomics

Die deutsche Marine hat acht besatzungslose Flugsysteme vom Typ MQ-9B bei dem US-amerikanischen Rüstungsunternehmen General Atomics bestellt. Das gab die Bundeswehr am Montag auf ihrer Webseite bekannt.

Die als SeaGuardian bezeichneten Drohnen sind demnach für die See-Fernaufklärung und U-Boot-Jagd vorgesehen und werden ab dem Jahr 2028 ohne Bewaffnung geliefert. Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hatte in seiner Sitzung am 17. Dezember rund 1,9 Milliarden Euro für dieses Großgeräte-Projekt „Unbemannter Anteil Maritime Airborne Warfare System“ (uMAWS) bereitgestellt.

Die SeaGuardian ist eine Drohne der sogenannten MALE-Klasse. Die Abkürzung steht für „Medium Altitude Long Endurance“ und bezeichnet Systeme, die in mittleren Höhen über lange Zeit im Einsatz bleiben können. Die US-Drohne hat eine Spannweite von 24 Metern und ist 11 Meter lang. Sie wird über Satellit gesteuert und kann in allen Klimazonen operieren.

Verlängerung des Vertrags ist möglich

Der Kauf der SeaGuardian erfolgt über die Beschaffungsagentur der NATO, die dafür eine „MQ-9B International Cooperation Support Partnership“ gegründet hat. Auch Belgien, Dänemark, Kanada und Großbritannien werden von NATO dabei unterstützt, die MQ-9B anzuschaffen und zu betreiben.

Die Marine hat bei General Atomics einen „Anfangsbetrieb“ für zwei Jahre bestellt. Zu den acht Drohnen gehören vier Bodenstationen; zwei MQ-9B SeaGuardian und eine Bodenstation bilden als Teil des uMAWS ein Aufklärungssystem. Zum Vertrag gehören auch die Versorgung mit Ersatzteilen und eine Bereitstellung des „betriebsnotwendigen Personals“. Optional ist eine Verlängerung des Vertrags um drei Jahre vereinbart.

Die acht Drohnen werden beim Marinefliegergeschwader im niedersächsischen Nordholz stationiert und von dort aus gesteuert. Wenn im Jahr 2030 die letzten Maschinen in Nordholz eintreffen, soll die ergänzende Ausstattung für die U-Boot-Jagd erfolgen. Dafür sind weitere zwei Jahre vorgesehen.

Als Sensoren haben die SeaGuardian Kameras und Radare an Bord, außerdem zwei Mehrzweck-Suchradare. Die Ausstattung zur U-Boot-Bekämpfung kann optional eingerüstet werden. Dazu gehören Kanister mit Sonarbojen zur Ortung unter Wasser. Die Drohnen ergänzen damit Fähigkeiten der von der Bundeswehr derzeit beschafften Seefernaufklärer P-8A Poseidon. Anders als die MQ-9B soll die P-8A Poseidon auch Waffen tragen.

Acht Heron TP bald komplett in Schleswig-Holstein

Die SeaGuardian-Drohnen basieren auf dem Modell Predator beziehungsweise dem Nachfolger Reaper, das die US-Luftwaffe vor einem Vierteljahrhundert erstmals in Dienst gestellt hat. Zusammen mit Israel hatten die Vereinigten Staaten damit lange Zeit ein Alleinstellungsmerkmal bei bewaffnungsfähigen Drohnen dieser Größe.

Das in Israel vergleichbare Modell Heron TP wird derzeit von der deutschen Luftwaffe beschafft, zwei dieser MALE-Drohnen sind dazu bereits aus Israel auf den Bundeswehrstützpunkt Jagel in Schleswig-Holstein verlegt worden. Die übrigen drei noch im israelischen Tel Nof stationierten deutschen Heron TP sowie drei zusätzlich bestellten Exemplare sollen nach jüngsten Angaben des Verteidigungsministeriums bis Mitte 2026 nach Jagel überführt werden.

Die Luftwaffe will die Heron TP auch im zivilen Luftraum fliegen, ein entsprechendes militärisches Musterzertifikat stammt von der israelischen Luftfahrtbehörde. Erst im vergangenen Jahr erhielt ebenfalls die MQ-9B ein solches Zertifikat aus Großbritannien. Damit darf die Drohne über dicht besiedelten Gebieten fliegen – was auf der Insel für Proteste sorgte.

Die Bundeswehr äußert sich nicht dazu, ob ihre SeaGuardian ebenfalls im zivilen Luftraum fliegen dürfen. Dort könnten die Drohnen dann auch im Innern überwachen. Der Hersteller lobt diese Fähigkeit und schreibt, die MQ-9B seien „auch für zivile Einsätze vom deutschen Hoheitsgebiet aus vielseitig einsetzbar“.


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13.01.2026 10:28

Polen tut sich schwer damit, den Digital Services Act vollständig umzusetzen. Nun ist ein lange überfälliges Gesetz am Veto des Präsidenten Karol Nawrocki gescheitert, der Zensur wittert. Damit ist der Konservative auf einer Linie mit Donald Trump – und um Meinungsfreiheit im Netz geht es nur am Rande.

Zwei Männer in Anzügen im Oval Office des Weißen Hauses.
Inzwischen polnischer Präsident: Karol Nawrocki im vergangenen September mit Donald Trump im Weißen Haus. – CC0 The White House

Polnische Internet-Nutzer:innen müssen weiterhin auf Teile des Digital Services Act (DSA) warten. Am Freitag legte der rechtsnationalistische Präsident Karol Nawrocki sein Veto gegen ein lange verhandeltes Gesetz ein. Mit diesem wollte die regierende Mitte-Rechts-Mehrheit das EU-Digitalgesetz auch in Polen verankern. Nun steht sie vor einem Scherbenhaufen.

In einer Erklärung verwies Nawrocki auf den Roman „1984“ von George Orwell und warf der Regierung die Errichtung eines „Wahrheitsministeriums“ vor. Ihm zufolge würden künftig Beamt:innen über die Meinungsfreiheit im Netz entscheiden. „Als Präsident kann ich kein Gesetz unterzeichnen, das in der Praxis einer administrativen Zensur gleichkommt“, so Nawrocki.

DSA in Kraft, aber ohne Aufsicht in Polen

Den DSA hat die EU vor bald vier Jahren beschlossen. Das Gesetz soll unter anderem mehr Sicherheit im Internet schaffen, Nutzer:innen mehr Rechte geben und zugleich Online-Dienste zu mehr Transparenz verpflichten. Grundsätzlich gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, einige Details müssen jene aber selbst regeln.

Weil Polen dies nicht rechtzeitig geschafft und insbesondere keine nationale Aufsichtsstelle (Digital Services Coordinator) benannt hat, leitete die EU-Kommission im Vorjahr ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein. Eine Verurteilung scheint angesichts der gegenwärtigen Blockade wahrscheinlich.

Gegen die Regulierung sozialer Medien hatte bereits die rechtsgerichtete PiS-Vorgängerregierung gewettert. Um angebliche Zensur im Internet zu verhindern, brachte etwa Ex-Premier Mateusz Morawiecki im Vorfeld des DSA ein einschlägiges Gesetz auf den Weg. Neben fragwürdigen Überwachungsbefugnissen sollte es Nutzer:innen die Möglichkeit geben, sich gegen aus ihrer Sicht ungerechtfertigte Sperren zu wehren. Letzteres entspricht grob den im DSA enthaltenen Verfahrenswegen.

Nachgebessertes Gesetz

Konkret stößt sich nun Präsident Nawrocki vor allem daran, dass die Regulierungsbehörden für Telekommunikation (UKE) sowie für Rundfunk (KRRiT) bestimmte Inhalte sperren lassen können, etwa bei Verdacht auf kriminelle Bedrohungen, Kindesmissbrauch oder Urheberrechtsverletzungen. Frühere Gesetzentwürfe hatten derartige administrativ verhängte Sperren vorgesehen, ohne dass Nutzer:innen sie formal hätten anfechten können.

Nach Protesten der Opposition, aber auch von Nichtregierungsorganisationen wie Panoptykon oder der Helsinki Foundation for Human Rights legte die Regierung im Sommer einen neuen Entwurf vor. Diesem hatte sie die Giftzähne gezogen, wie aus einer Analyse von Panoptykon hervorgeht. So soll bei Sperrentscheidungen stets ein unabhängiges Gericht das letzte Wort haben, außerdem können betroffene Nutzer:innen Einspruch einlegen, bevor eine etwaige Sperre in Kraft tritt.

Nawrocki stellte dies nicht zufrieden: „Statt einer echten richterlichen Kontrolle wurde eine absurde Lösung eingeführt: ein Einspruch gegen die Entscheidung von Beamt:innen, den Bürger:innen innerhalb von 14 Tagen einlegen müssen“, behauptete der Präsident.

Letzter Appell blieb fruchtlos

Aus Sicht der Regierung sowie von NGOs und Fachleuten ist an der Kritik jedoch nicht viel dran. Letzte Woche appellierten etwa über 100 Expert:innen aus der polnischen Zivilgesellschaft, darunter Psycholog:innen, Netzaktivist:innen und Menschenrechtler:innen, an Nawrocki beziehungsweise seine Frau, das nachgebesserte und längst überfällige Gesetz zu unterzeichnen. Marta Nawrocka setzt sich gegen Hass im Netz ein und hat jüngst angekündigt, deshalb eine eigene Organisation ins Leben rufen zu wollen.

„Expert:innen betonen, dass ein Veto gegen die Umsetzung der EU-Verordnung, die zum Schutz der Nutzerrechte angesichts von Giganten wie TikTok, Instagram und YouTube geschaffen wurde, Kinder einem noch stärkeren unkontrollierten Kontakt mit gefährlichen Inhalten sowie Technologieabhängigkeit und psychischen Problemen aussetzen wird“, heißt es in einem offenen Brief an Nawrocka.

Offenkundig hat der Appell nicht gefruchtet. Nicht nachvollziehen kann die Blockade etwa Katarzyna Szymielewicz, Präsidentin der Digital-NGO Panoptykon. „Das Veto des Präsidenten zerstört die Chance, Pol:innen, einschließlich der Jüngsten, besser vor den Interessen von (anti-)sozialen Medien wie X oder YouTube zu schützen“, sagte Szymielewicz. Dabei gehe es schlicht um die Implementierung des DSA. Es sei schwierig für die NGO, die Entscheidung des polnischen Präsidenten zu verstehen, so Szymielewicz.

Vize-Premier und Digitalminister Krzysztof Gawkowski warf dem Präsidenten vor, ein „Veto gegen Online-Sicherheit“ eingelegt zu haben, berichtet Politico. In einer Pressekonferenz wies er demnach die Argumente Nawrockis zurück und betonte, der Gesetzentwurf sehe ausdrücklich vor, dass Gerichte und nicht Beamt:innen über potenziell illegale Online-Inhalte urteilen sollen.

Internationaler Zankapfel „Inhaltemoderation“

Der Streit um den DSA fällt in eine Zeit, in der nicht nur polnische Erzkonservative, sondern auch ihre politischen Verbündeten in den USA gegen die Regulierung von Big Tech Sturm laufen. Vertreter:innen der US-Regierung, darunter Präsident Donald Trump sowie sein Stellvertreter, JD Vance, beklagen seit langem einen angeblichen „Zensur-Industrie-Komplex“ in Europa. Vance drohte etwa auf der letzten Münchner Sicherheitskonferenz sogar mit einem NATO-Ausstieg der USA, sollte die EU konsequent gegen Hassrede im Internet und generell gegen die Übermacht von Big Tech vorgehen.

Das sind nicht nur Sonntagsreden: Bereits am ersten Tag seiner aktuellen Amtszeit hatte Donald Trump eine Verfügung unterzeichnet, in der er das „Ende der Zensur von geschützter Rede“ ankündigte. Darunter fallen offenbar auch Verstöße gegen Transparenzvorgaben, die nichts mit Inhaltemoderation zu tun haben: Gegen eine im Dezember von der EU-Kommission verhängte Geldbuße gegen seinen Online-Dienst X reagierte der Trump-Verbündete und US-Milliardär Elon Musk mit Schaum vor dem Mund samt der Forderung, die EU abzuschaffen. Auch Meta-Chef Mark Zuckerberg freute sich öffentlich über die Rückendeckung der Trump-Administration, gegen vermeintliche Zensur im Ausland vorzugehen.

Zuletzt hat US-Außenminister Marco Rubio eine Reihe von Europäer:innen, unter anderem den ehemaligen EU-Digitalkommissar Thierry Breton und zwei Jurist:innen der deutschen NGO HateAid, zu im Land unerwünschten Personen erklärt. „Diese radikalen Aktivisten und instrumentalisierten NGOs haben die Zensurmaßnahmen ausländischer Staaten vorangetrieben – in jedem Fall mit dem Ziel, amerikanische Nutzer:innen und amerikanische Unternehmen ins Visier zu nehmen“, begründete Rubio die Einreiseverbote.

Lügenbarone wollen ungehindert weiter lügen

Um eine sachliche und ehrliche Debatte rund um Freiheit im Netz gehe es dabei nicht, analysiert der ehemalige UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit, David Kaye. „Perfekt“ sei der DSA wohl nicht, doch gebe es in der EU weder Zensur noch einen einschlägigen Zensurkomplex oder eine Diskriminierung abweichender Standpunkte, schreibt Kaye.

Letztlich handle es sich um blanke Lügen von Trump & Co., um ein gänzlich anderes Ziel zu erreichen: „Vielmehr verbreiten die Regierung und ihre Verbündeten die Falschbehauptung der europäischen Zensur als Teil einer konzertierten Aktion, um die Demokratie auf beiden Seiten des Atlantiks zu untergraben“, so Kaye.

Karol Nawrocki wiederum hat im vergangenen Sommer die Präsidentschaftswahlen mit hauchdünner Mehrheit gewonnen – mutmaßlich mit Hilfe des rechtsextremen rumänischen Politikers George Simion und seines Umfelds, wie kürzlich das Investigativmedium VSquare berichtete. Zum Kandidaten wurde der parteilose Historiker von der ultrakonservativen und jahrelang regierenden PiS-Partei nominiert.

Nawrocki stellt nun eines der Gegengewichte zur pro-europäischen KO-Regierung unter Premier Donald Tusk. Wiederholt hat er ihr mit Obstruktionstaktiken das Leben schwergemacht. Wie der öffentlich-rechtliche Radiosender Polskie Radio vorrechnet, hat Nawrocki in nur sechs Monaten mehr Vetos eingelegt als sein Vorgänger, der PiS-Politiker Andrzej Duda, in seiner zehnjährigen Amtszeit.

Unheilige Allianz

Ein Geheimnis um seine Loyalitäten macht Nawrocki jedenfalls nicht. Unter anderem besuchte er im Wahlkampf Donald Trump im Mai 2025 im Weißen Haus, um sich mit ihm im Oval Office ablichten zu lassen – inklusive nach oben gerecktem Daumen, einem Markenzeichen des US-Präsidenten. Zu den natürlichen Verbündeten des polnischen Rechtsnationalisten zählt aber auch der ungarische Premier Viktor Orbán, selbst wenn dessen Russlandnähe in Polen regelmäßig für Stirnrunzeln und sogar für abgesagte Staatsbesuche sorgt.

Doch solche Bündnisse sind nicht leicht aus dem Tritt zu bringen. Erst gestern hat der autoritär regierende Orbán dem aus Polen geflohenen Ex-Justizminister Zbigniew Ziobro Asyl gewährt. Der PiS-Politiker war mitverantwortlich für den polnischen Pegasus-Überwachungsskandal, bei dem unter anderem politische Gegner:innen ausgespäht wurden. Gegen Ziobro wurden Ermittlungen wegen Korruption eingeleitet, denen er sich durch die Flucht nach Ungarn entzogen hat. Ziobro weist die Vorwürfe zurück und wirft der Tusk-Regierung „politische Repression“ vor.


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12.01.2026 17:30

Gegen die Massenproteste im Iran setzt die Regierung dieses Mal eine Komplettabschaltung der Kommunikation ein. Während früher Mobilfunk und Internet temporär und regional blockiert wurden, sind diesmal auch das Satelliteninternet Starlink und Festnetztelefon betroffen.

Menschen protestieren auf einer nächtlichen Straße. Ein Mann hält einen brennenden Gegenstand in der Hand.
Das Bild soll einen Protest in der Stadt Bandar Azali am 8. Januar zeigen. Die Echtheit des Bildes lässt sich nicht unabhängig überprüfen. – unbekannt

Seit Dezember protestieren Menschen im Iran gegen die Regierung. Diese Proteste haben in den letzten Tagen an Fahrt aufgenommen und sich auf das ganze Land ausgeweitet. Das iranische Regime hat deswegen seit dem 8. Januar die Kommunikationswege in und aus dem Land fast komplett abgeschaltet. Laut dem Monitoringdienst Netblocks hat das Internet im Iran nur etwa ein Prozent seiner normalen Bandbreite und ist damit fast komplett dicht. Schon in den Tagen davor kam es zu regionalen Abschaltungen des Mobilfunks.

Bereits in der Vergangenheit hatte Irans Regierung immer wieder das Internet und auch den Mobilfunk im Land blockiert. Neu ist allerdings, dass das Regime auch gezielt gegen das Satelliten-Internet Starlink vorgeht – und das offenbar sehr wirksam. Laut einem Bericht des Exil-Medium Iran Wire soll es mehrere Zehntausend Starlink-Einheiten im Iran geben. Sie sind derzeit eine von wenigen Möglichkeiten für Menschen im Iran, Kontakt nach außen zu halten und Bilder der Proteste zu teilen.

Doch zu Beginn des Shutdowns sollen laut IranWire 30 Prozent der Leistung der Geräte gestört gewesen sein, am späten Donnerstagabend seien es schon etwa 80 Prozent gewesen. Verantwortlich dafür seien militärische Störsender, die aus Russland oder China stammen sollen, und über das ganze Land verteilt seien. Sie stören unter anderem das GPS-Signal, das Starlink-Stationen benötigen. Dennoch ist Starlink der Grund dafür, dass überhaupt Bilder und Videos von den Protesten aus dem Land gelangen.

Telefonie auch betroffen

Ein weiteres Novum ist bei dem jetzigen Blackout, dass auch ganz normale Telefonie betroffen sei. Der Exil-Iraner Kasra Amirabadi* berichtet, dass in der gut vernetzten Auslandscommunity ein sehr mulmiges Gefühl herrsche, weil der Blackout so komplett sei. „Bei anderen Protesten konnten wir zumindest telefonieren, aber auch das ist nicht mehr möglich“, so der Student gegenüber netzpolitik.org. „Das gab es noch nie.“

In der Community wundert man sich laut dem Studenten über hochauflösende Videos aus Hochsicherheitsbereichen, die viele Tote zeigen sollen und trotz des Blackouts aus dem Iran ins Ausland gelangen. „Es kann sein, dass das Regime solche Videos zur Abschreckung und Schwächung der Proteste selbst lanciert“, sagt Amirabadi. Beweise für diese Vermutung gibt es allerdings nicht.

Das Bild zeigt ein Diagramm der Netzwerkkonnektivität im Iran vom 5. bis 13. Januar 2026. Zu Beginn des Diagramms ist die Konnektivität nahezu bei 100 %, fällt dann aber am 8. Januar rapide auf etwa 1 % ab.
Diagramm der Organisation Netblocks.org zur Internetblockade im Iran. - Netblocks

Standard-Repressionswerkzeug im Iran

Ziel der Kommunikationsblockaden ist es, die Koordination und Mobilisierung der Protestierenden zu unterbrechen und zu erschweren. Zudem soll der Austausch über Protestaktionen und Vorfälle in anderen Landesteilen gestoppt werden, um den Protesten Momentum zu nehmen. Ein Ziel könnte zudem sein, die Kontrolle wahren zu wollen, was nach außen dringt. Ein solcher Kommunikationsblackout verschleiert das Ausmaß der Proteste und der Gewalt gegen die Demonstrierenden. Menschenrechtsorganisationen gehen mit heutigen Stand von mehr als 500 getöteten Personen aus.

Das iranische Regime geht schon fast traditionell mit Internetabschaltungen gegen Proteste vor. Bei den Protesten im Jahr 2017 und 2018 blockierte die Regierung einzelne Messenger wie Telegram, bestimmte Webseiten und temporär und regional den Mobilfunk. Bei der Revolte 2019 schaltete die Regierung für ganze sechs Tage das Internet ab.

Bei den Protesten nach dem Tod von Jina Mahsa Amini im Jahr 2022 schaltete das Regime Teile des Netzes und immer wieder temporär den Mobilfunk ab. Die jetzige Blockade stellt in ihrer Totalität allerdings alle bisherigen Abschaltungen in den Schatten. Derzeit sieht es auch so aus als könnte es der längste in der Geschichte des Iran werden.

Ziel ist ein abgeschottetes Netz

Wie Recherchen von netzpolitik.org, Correctiv und taz im Jahr 2022 aufdeckten, arbeitete der Iran offenbar mit Hilfe einer deutschen Tarnfirma daran, die wirtschaftlichen und finanziellen Kosten der Internetabschaltungen mittels eines iranischen Intranets abzufedern.

Durch Internetabschaltungen kommen Wirtschaft und behördliche Vorgänge im Land selbst zum Erliegen, es entstehen zusätzlich zu den menschenrechtlichen Auswirkungen für die Bevölkerung extreme volkswirtschaftliche Kosten für das Regime. Wie die Recherchen damals belegten, betrieb das Tarn-Unternehmen mehrere Datenzentren in Europa, die bei einer Abschottung des Internets den Betrieb des internen iranischen Netzes gewährleisten können sollten.

*Echter Name der Redaktion bekannt.


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12.01.2026 16:56

Der BND soll weiter massenhaft Kommunikationsdaten durchsuchen, aber sie künftig länger speichern und zusätzlich millionenfach Inhalte von Kommunikation analysieren. Zudem soll der Geheimdienst Hacking-Angriffe durchführen dürfen.

Blick auf das BND-Hauptquartier in Berlin-Mitte.
Das BND-Hauptquartier in Berlin-Mitte.

Es ist fast so sicher wie das Amen in der Kirche: Mit jeder neuen Legislaturperiode kommt auch die Forderung nach erneutem Ausbau der geheimdienstlichen Überwachung. Aktuell wird dem Bundesnachrichtendienst (BND) seine Wunschliste kredenzt. Tagesschau.de berichtet über die geplante erhebliche Ausweitung der BND-Befugnisse, über die sich derzeit die Bundesregierung abstimmt.

Sowohl Verkehrsdaten als auch Inhalte von massenhaft abgegriffener Kommunikation soll der Geheimdienst bis zu einem halben Jahr speichern und durchforsten dürfen. Am deutschen Internetknoten DE-CIX in Frankfurt/Main dürfte der BND neben dem eingehenden nun auch den ausgehenden Datenverkehr überwachen.

Das geplante neue Gesetz soll aber auch ganz andere Türen öffnen, die den Geheimen aktives Hacken und Sabotage erlauben würden. Der Geheimdienst dürfte dann in Netzwerke eindringen und sich an aktiven Hacking-Angriffen beteiligen, wenn nach BND-Anfrage nicht freiwillig kooperiert wird. Um Staatstrojaner auf informationstechnischen Systemen aufzubringen, sollen BND-Leute laut FAZ auch heimlich in Wohnungen einbrechen dürfen.

Manche der bekanntgewordenen Pläne sind noch vage und ohne technische Details. Erst der Wortlaut im geplanten Gesetz wird Klarheit bringen. Sicher ist aber: All diese Überwachungsmaßnahmen sind geheim, was einen Rechtsschutz für Betroffene fast unmöglich macht. Die Kontrolle dieser mächtigen Instrumente soll im Kern beim Nationalen Sicherheitsrat liegen, der im Kanzleramt angesiedelt ist. Sieht er eine „nachrichtendienstliche Sonderlage“ oder eine „systematische Gefährdung“ und stimmt das Parlamentarische Kontrollgremium zu, können die Geheimen loslegen.

Schon jetzt massenhafte Überwachung

Der deutsche Auslandsgeheimdienst darf bereits heute weiträumig abhören und Metadaten durchforsten. Zum einen erlaubt das derzeitige BND-Gesetz ihm das zur Gewinnung von Erkenntnissen aus dem Ausland, die außen- oder sicherheitspolitisch wichtig sind. Juristen nennen das die „strategische Fernmeldeaufklärung“. Praktisch ist es eine gewaltige Rasterfahndung direkt an den Glasfaserkabeln der Internetknoten, die in Echtzeit stattfindet. Zum anderen kann der Geheimdienst auch nach dem G10-Gesetz rasterfahnden, wenn es um das strategische Belauschen derjenigen internationalen Kommunikation geht, die in Deutschland beginnt oder endet.

Die massenhafte Überwachung der Ausland-Ausland-Kommunikation durch den BND wurde jahrelang ohne ausreichende gesetzliche Grundlage durchgeführt und war damit rechtswidrig. Im NSA-BND-Untersuchungsausschuss des Bundestags, der ab März 2014 die Praktiken des BND unter die Lupe nahm, blieb daran kein Zweifel. Das Kanzleramt schaffte in der Folge die gesetzlichen Grundlagen und ebnete den Weg für die bruchlose Fortführung der Massendatenanalysen, nur diesmal gesetzlich normiert. Einst Rechtswidriges und weitere neue Befugnisse sind seither legalisiert, weitere Reformen folgten.

Reporter ohne Grenzen (RSF) geht gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) seit März 2025 mit einer Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen das aktuelle BND-Gesetz vor. Der Schutz von Medienschaffenden sei darin nicht ausreichend berücksichtigt. Die umfassende Erlaubnis zur Überwachung auch von Journalisten gefährde die Pressefreiheit. Auch gegen die Staatstrojaner-Nutzung durch den BND geht RSF gerichtlich vor.

Den Argumenten von RSF und GFF schenkt das Kanzleramt nicht nur kein Gehör, sondern will die menschenrechtlich fragwürdigen Befugnisse noch drastisch ausweiten. Der BND soll weiter an einigen Internetknoten bis zu einer Obergrenze von 30 Prozent den gesamten Datenverkehr abgreifen dürfen. Dabei geht es um eine unsinnig hoch liegende Grenze von „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“, die bei den heutigen Kommunikationsgegebenheiten ohne Zweifel weit über dem liegt, was der BND technisch überhaupt leisten könnte. Aber statt die Massendaten wie bisher mit Filterbegriffen zu durchsuchen, soll er nach den neuen Vorstellungen künftig auch noch die Inhalte analysieren dürfen.

Der Vergleich zur Vorratsdatenspeicherung, den Juristen des Kanzleramts nach Angaben der Journalisten von WDR und NDR gezogen haben, wirkt hier reichlich schief. Da nicht jeder Provider in die Pflicht genommen wird, um alle Verbindungsdaten vorzuhalten, sondern nur große Internetknoten zur Kooperation gezwungen würden, wäre das Vorhaben keine Vorratsdatenspeicherung, so die namenlosen Juristen.

Allerdings bezog und bezieht sich die Vorratsdatenspeicherung nie auf anlasslos gespeicherte Inhaltsdaten, sondern auf Verkehrsdaten der Kommunikation. Für den BND hingegen sollen künftig auch die Inhalte der Kommunikation zur Analyse vorgehalten werden. Dagegen ist die seit zwanzig Jahren diskutierte und in Deutschland aktuell schon wieder geforderte Vorratsdatenspeicherung also ein quantitativ und qualitativ weit geringerer Eingriff in Grundrechte.

Gezieltes Hacken und Sabotage

Es ist weiter eine Art Wettrüsten im Gange. Denn die Erlaubnis zur Massenspeicherung und -analyse und zum ausgiebigeren Hacken für den BND begründet das Kanzleramt laut Süddeutscher Zeitung mit den Fähigkeiten anderer Geheimdienste. Die Gesetzesnovelle diene auch dazu, „mit der Leistungsfähigkeit relevanter europäischer Partnerdienste wieder Schritt zu halten“.

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Ein gezieltes Hacken oder Sabotieren ist eine glasklare Eingriffsbefugnis und damit weit weg von den Aufklärungsmaßnahmen, für die der BND geschaffen wurde, aber gefährlich nah am Gewaltverbot des Grundgesetzes, das selbstverständlich auch den Auslandsgeheimdienst bindet. Es mag sein, dass in der öffentlichen Wahrnehmung Hacking-Angriffe durch ihre Häufigkeit bei manchen Menschen ein gewisses Normalitätsgefühl hervorrufen. In Wahrheit ist aber eine Erlaubnis für aktives Hacken und Sabotage für den deutschen Auslandsgeheimdienst eine ganz erhebliche Ausweitung seiner Befugnisse, die nicht mal im Ansatz mit einer ausgewogenen Kontrollmöglichkeit durch das Parlament oder gar die Öffentlichkeit versehen werden kann. In diese Karten werden sie sich nicht blicken lassen.

Das wiegt umso schwerer, als dass gerade bei diesem Geheimdienst eine verbesserte Kontrolle eigentlich ein Muss wäre. Der BND ist in seiner Geschichte so oft beim Lügen erwischt worden, dass allein das Lesen der zugehörigen Wikipedia-Seiten über die Skandale Stunden einnehmen kann. Man könnte nach der Lektüre meinen, Gesetze interessieren die Geheimen ohnehin wenig.

Kaum oder nur schlecht kontrollierte geheime Instanzen mit Milliarden-Budget und so mächtigen Werkzeugen darf es in einer parlamentarischen Demokratie gar nicht geben. Schon gar nicht, wenn sie in ihrer Geschichte immer wieder bewiesen haben, dass sie die Kontrollgremien über technische Sachverhalte und Operationen gar nicht oder nur lückenhaft informieren.

Noch kein Zeitplan

Ein Zeitplan für das neue BND-Gesetz steht noch nicht. Die Ressort-Abstimmungen laufen aber bereits.

Der Deutsche Journalisten-Verband protestiert und sieht nach den vorab bekannt gewordenen neuen Plänen die Pressefreiheit in Gefahr. Um den mit hoher Sicherheit umfangreichen Gesetzentwurf genauer zu analysieren, muss er aber erstmal vorliegen. Dass auch diesmal wieder nur eine Simulation der Verbändebeteiligung stattfinden wird, ist nicht auszuschließen.


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12.01.2026 13:21

Am Donnerstag ist ein Gesetz in Kraft getreten, laut dem Anbieter von Social-Media- und Dating-Diensten untersuchen müssen, was britische Nutzer*innen einander zuschicken. So sollen Menschen vor ungewollten Dickpics geschützt werden.

Ein Penis aus rotem Weingummi
Plattformen, die das Versenden von ungewollten Penisbildern ermöglichen, drohen in Großbritannien harte Strafen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Eckhard Stengel

Wenn jemand unverlangt Fotos oder Videos verschickt, auf denen Genitalien zu sehen sind, heißt das in Großbritannien Cyberflashing. Seit 2023 ist es verboten, zumindest dann, wenn die Bilder die Empfänger*innen verängstigen oder erniedrigen sollen. Am Donnerstag ist nun eine Gesetzesänderung wirksam geworden, die als Folge Anbieter von Kommunikationsdiensten verpflichtet, Bilder von Genitalien zu filtern, bevor sie die Zielpersonen erreichen. Das Cyberflashing wird künftig als „priority offence“ behandelt, auf deutsch: priorisiertes Vergehen.

Das heißt, Social-Media- oder Dating-Plattformen müssen künftig sämtliche Inhalte analysieren, auch und vor allem Inhalte, die Nutzer*innen sich gegenseitig senden, bei denen also zuvor mindestens eine gewisse Vertraulichkeit angenommen werden konnte. Das zuständige Department for Science, Innovation & Technology unter Ministerin Liz Kendall schlägt in einer Pressemitteilung für die Analyse die Nutzung automatisierter Systeme vor, die Bilder von Genitalien erkennen und filtern.

Es droht Overblocking

Unternehmen, deren Maßnahmen zur Verhinderung von Cyberflashing nicht ausreichend sind, können mit einer Geldstrafe bis zur Höhe von zehn Prozent des weltweiten Umsatzes und mit einer Sperre in Großbritannien bestraft werden. Die NGO Open Rights Group geht davon aus, dass die Unternehmen mehr Inhalte sperren werden als notwendig, um Strafen zu vermeiden. Laut Reclaim the Net gehören zu den Unternehmen, die dem Gesetz unterworfen sind, auch die Anbieter von Messenger-Apps, Foren und Suchmaschinen.

Die Dating-Plattform Bumble wird in der Pressemitteilung vom Gesetzgeber lobend erwähnt. Dort erkennt eine sogenannte KI bereits Bilder, auf denen nackte Haut zu sehen ist. Die werden dann mit einem Unschärfefilter belegt, die Empfänger*innen werden vor dem Erhalt der Bilder gewarnt, können bei Wunsch aber dennoch darauf zugreifen.

Wie die Anbieter das Gesetz umsetzen sollen, ist jedoch noch nicht konkretisiert. Das soll nun die britische Medienaufsichtsbehörde Ofcom in Praxisrichtlinien ausarbeiten.


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11.01.2026 09:43

Zwischen dem aktuellen KI-Hype und der ersten Industrialisierung gibt es Parallelen, das zeigt sich besonders in der drohenden Entfremdung, analysiert unsere Kolumnistin. Aber es gibt Wege, die gleichen Fehler nicht nochmals zu machen.

Ein Schatten einer Person, die auf einer Treppe geht.
Müssen wir uns erst jahrelang entfremden? – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Elijah Sargent

Unsere Erfindungen sind meistens niedliche Spielsachen, die unsere Aufmerksamkeit von ernsten Dingen ablenken. Sie sind nur verbesserte Mittel zu einem unverbesserten Zweck – zu einem Zweck, der auf die einfachste Weise von vornherein hätte erreicht werden können.

Sparsamkeit, Walden oder Leben in den Wäldern, Henry D. Thoreau

Die heutige Degitalisierung wird sich in dieser Zeit mit dem tieferen Sinn hinter allerlei Digitalisierungsbemühungen, im Speziellen sogenannter Künstlicher Intelligenz, beschäftigen müssen. Dass KI jetzt wieder Thema sein muss, ist auch mir inzwischen selbst nervig, aber genau diese permanente Durchsetzung in jeglichen Bereichen des Arbeits- und inzwischen auch Privatlebens braucht leider immer eine klare Thematisierung. Im Wesentlichen soll es aber auch um die Entfremdung gehen, die wir gerade durchleben.

Den Ton für diese Kolumne setzt dazu ein gewisser Henry Thoreau, der in Walden die einleitenden Worte in einer Blockhütte ab 1845 im Wald ersann. Quasi als eine Art Aussteiger oder Einsiedler, der sich schon im 19. Jahrhundert vom Fortschritt der Industrialisierung eine Auszeit nahm und im Wald über die Welt nachdachte.

Im 19. Jahrhundert befand sich Thoreau inmitten des ersten Maschinenzeitalters und brauchte eine Pause im Wald. Ein emotionales Bedürfnis, das allzu viele im Bereich der Informationstechnologie in den letzten Jahren immer wieder selbst verspürt haben dürften. Denn heute befinden wir uns quasi im zweiten Maschinenzeitalter, dem der Künstlichen Intelligenz, das auch kognitive Arbeitskontexte erfassen wird.

Üblicherweise sind solche Momente in der Geschichte aber auch weitere Gelegenheiten zur Entfremdung. Zur Entfremdung von sinnvollen Zwecken, für die all diese neue Technik genutzt werden könnte. Zur Entfremdung vor allem für „einfache“ Arbeitende. Nicht zum ersten Mal.

Marx und Manchesterkapitalismus

Entfremdung bzw. entfremdete Arbeit ist ein zentrales Konzept im Werk von Karl Marx. In der Zeit der ersten Industrialisierung hat Marx eine vierfache Entfremdung des arbeitenden Individuums in Bezug auf seine Arbeit attestiert. Nach Marx geschieht diese Entfremdung zwischen dem arbeitenden Individuum und dem Kapitalisten zum einen auf Ebene des Produkts der eigenen Arbeit, weil das Produkt der Arbeit ja gar nicht mehr dem Individuum selbst gehört, sondern anderen. Die Entfremdung geschieht auch auf der Ebene der Tätigkeit, die keine eigenen Bedürfnisse mehr befriedigt und auch keine freie und bewusste Tätigkeit mit der Umwelt oder Gesellschaft ermöglicht. Letztlich entfremdet sich der Mensch vom Menschen selbst.

In die Zeit der Industrialisierung und von Marx fällt auch eine Phase des besonders auf die Interessen von Unternehmen ausgerichteten Kapitalismus, des sogenannten Manchesterkapitalismus. Eine Zeit, in der vor allem in Großbritannien, aber nicht nur dort, Kinderarbeit, lange Arbeitszeiten von bis zu 14 Stunden, Hungerlöhne, Armut und das Fehlen jeglicher sozialer und gesundheitlicher Schutzmaßnahmen etwa bei Arbeitsunfällen vollkommen normal waren. Gewerkschaften oder politische Interessenvertretungen wurden lange Zeit unterdrückt. Die Lage trotz all des vermeintlichen technischen Fortschritts für einen Großteil der Bevölkerung elend.

Gebessert hat sich die Lage ein wenig erst durch Gesetze zum Arbeitsschutz, etwa durch das Festlegen von maximalen Arbeitszeiten und durch das schrittweise Verbot von Kinderarbeit, zumindest für Kinder unter 12.

Nur scheint sich im zweiten Maschinenzeitalter vieles, was wir eigentlich aus der Geschichte gelernt haben sollten, wiederholen zu müssen. Denn im modernen Techkapitalismus droht sich sowohl die Entfremdung als auch das Elend auf die gleiche, wenn auch an diese Zeit angepasste, Art und Weise zu wiederholen. In beiden Industrialisierungen geht es auch immer um Maschinen, in der Industrialisierung etwa um Dampfmaschinen und Webstühle, in der KI-Industrialisierung um massive Rechenzentren.

Musk und Techkapitalismus

Eines der ersten wirklich riesigen, auf KI spezialisierten Rechenzentren, ist Colossus von xAI, einem Unternehmen, das von Elon Musk gegründet wurde. Colossus war zu seiner Eröffnung Mitte 2024 der damals wohl schnellste Supercomputer der Welt.

Im Hype um KI wird immer wieder von den weltverändernden Möglichkeiten von Künstlicher Intelligenz gesprochen. Medikamente können schneller entwickelt werden, indem Proteine besser modelliert werden können. Wetter kann besser vorhergesagt werden. Das wäre vielleicht sogar ein sinnhafter Einsatz von KI. Nur forciert Musk den „vermeintlich freien“ Einsatz von KI für ganz andere Zwecke und damit auch von Supercomputern wie Colossus.

Grok, der Chatbot von xAI, flutet seit einiger Zeit den ehemals relevanten Kurznachrichtendienst Twitter, jetzt unter Musks Eigentümerschaft X genannt, mit massenhaft sexualisierten Deepfakes. Die Diskussion nahm in den letzten Tagen zu. Der selbst nicht ganz widerspruchsarme Kulturstaatsminister Wolfram Weimer bezeichnete das als eine „Industrialisierung der sexuellen Belästigung“. Die ansonsten eher seriös aufbereitete Financial Times illustrierte die Plattform X wegen der Ereignisse als eine Deepfake-Pornoseite, deren Mitarbeitende dort als eine Ansammlung von Clowns in einem Zirkuszelt dargestellt wurden.

Der typische techkapitalistische Einsatz dieser Tage führt also ebenfalls zu einer mehrfachen Entfremdung. Menschen oder Künstler*innen, die ihrer Werke und möglichen Einnahmen daraus beraubt werden, sei es bei Texten, Bildern, Illustrationen, Musik oder Filmen. Menschen, die im Sinne von digitalem Kolonialismus für KI-Modelle abartigen Content labeln und sortieren müssen. Menschen, die sich bei dieser Tätigkeit fühlen, als würde ihr Leben enden. Gigantomanische Rechenzentren, die in den nächsten Jahren Musks Colossus locker um das fast Zehnfache übertreffen werden und sich dabei in keinster Weise um die Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft scheren. Energiebedarfe, die bis in den Gigawattbereich reichen, was dem Energiebedarf US-amerikanischer Großstädte wie Los Angeles entspricht. Ein Energiehunger, der mit zusätzlichen fossilen Energiequellen oder Atomreaktoren gestillt werden muss – bei denen aber die Entsorgung des Atommülls vollkommen unklar sind.

Dazu entfremdet sich auch noch das Finanzsystem immer weiter von der Realität überhaupt noch tragbarer Geschäftsmodelle. Moral ist dabei sowieso egal: Musks xAI sammelt weiter fleißig Geld ein und verbrennt es gleich wieder. Zuletzt fremdeln Anbieter von KI-Lösungen mit dem Konzept von Verantwortung für ihr eigenes Handeln. Hersteller von Chatbots zahlen lieber stillschweigend bei Gerichtsverfahren im Hintergrund Vergleiche, um nicht öffentlich in der Verantwortung für die Konsequenzen ihrer Produkte haften zu müssen.

Auf der anderen Seite starten Akteure wie OpenAI aber KI-Assistenten für die eigene Gesundheit – natürlich auf eigene Gefahr der Nutzenden.

Währenddessen wachsen die Rechenaufwände und die dafür notwendigen Rechenzentren in ihren Anforderungen immer weiter. Anwendungsfälle, die für die Menschheit von irgendeinem nachhaltigen Nutzen wären, werden aber damit kaum umgesetzt. Der Großteil der Rechenleistung wandert in Sprachmodelle, Videogeneratoren und Vision-Modelle. Eingesetzt als eher niedliche Spielsachen, ohne sich aber um ernste Dinge wie den Klimawandel oder die gesellschaftliche Ungleichheit zu scheren.

Grenzen und Wachstum

In manchen Momenten muss die fortschreitende KI-Industrialisierung aber immer wieder mit erstrebenswerten Zukunftsvisionen dargestellt werden, um sie weiter am Leben zu halten, teils geradezu mit marxistisch anmutenden Elementen.

Sam Altman, CEO von OpenAI, versprach etwa 2024 ein Grundeinkommen für alle – wenn denn bald GPT-7 superintelligent sein solle. 2024 veröffentlichte OpenResearch eine von Altman mitfinanzierte Studie zur Wirkung eines bedingungslosen Grundeinkommens, deren Erkenntnisse durchaus unterschiedlich interpretiert wurden.

Altmans Einsatz für ein Grundeinkommen sollte aber nicht ohne seine eigenen Hintergedanken interpretiert werden. Aufgrund des geradezu kannibalistischen Verbrauchs von Ressourcen, die Systeme wie die von OpenAI aufweisen, muss Altman zumindest irgendeine Vision anbieten, die seine Maschinerie am Leben halten kann. Aber Altman ist ein Betrüger, immer wieder.

Das Wachstum der KI-Branche wird aktuell gerade etwas gebremst durch das Erreichen des Limits von produzierbaren Rechenressourcen wie Arbeitsspeicher oder aus dem Internet aufgesaugten Inhalten. LLMs auf der anderen Seite zerstören gerade aktiv ihre eigenen aufgesogenen Inhalte, wie etwa im aktuellen Beispiel des Open Source CSS-Frameworks Tailwind, das in dieser Woche massive Entlassungen wegen KI offenlegte.

In der finanziellen Realität ist aber auch der KI-Primus OpenAI bei seinem Geschäftsmodell schon längst bei Überlegungen zu Erotikinhalten und Werbung angekommen. Dabei sind in die KI-Branche bereits bis 2024 Investitionen gesteckt worden, von denen mehrere Mondprogramme und Manhattan-Projekte finanziert hätten werden könnten.

Bei all diesen Anlässen für Entfremdung ist aber die Frage: Was sind die Alternativen? KI als Teil des Rentensystems? Das ist bei techkapitalistischen Unternehmen, die von der EU geradezu mit Samthandschuhen angefasst werden, schwerlich vorstellbar.

Entfremdung und Rebellion

Ein möglicher Weg aus dieser Entfremdung ist in Thoreaus Worten vom Anfang zu finden. KI in der heutigen Form sind oftmals nur verschlimmbesserte Mittel zu einem kapitalistischen Zweck mit all den schlimmen negativen Konsequenzen.

Politisch wird jetzt vielleicht gefordert, dass es „europäische KI“ brauche mit „europäischen Werten“. Im Wesen von aktuellen KI-Systemen sind aber, ganz gleich welcher Herkunft diese sind, Elemente angelegt, die sich nicht von dieser Technologie trennen lassen. KI ist eine konservative Technologie, sie begünstigt wenige Kapitalisten oder Faschisten immens, bringt einer Mehrheit nur wenige Vorteile und diskriminiert Minderheiten, sei es durch Bias oder schweren Zugang zu aktueller digitaler Technik. Darüber hinaus bleibt die erratische Art des Handelns ein Wesensbestandteil dieser Systeme.

Der Weg aus der Entfremdung ist zuallererst die Erkenntnis, dass KI und die Versprechungen, die sie bringen soll, oftmals aus einer überaus beschränkten Sichtweise kommen. Häufig findet das mittlere oder obere Management in den niedlichen KI-Spielzeugen die vermeintliche Lösung für viele Probleme.

Zu wenig Pflegepersonal im Krankenhaus? Lässt sich bestimmt mit KI-unterstützten Apps für Schichtplanung und Gig Economy „lösen“. Macht die Situation aber nur schlimmer. Zu wenig Geld im Gesundheitssystem? Muss nur mit digitalen Tools besser geleitet werden, am liebsten noch mit Kontaktgebühren. Am besten wäre es doch, gleich die Krankenkassen mit KI tagesaktuell auf Behandlungsdaten agieren zu lassen.

All diese durch KI unterstützten Lösungsvorschläge sind oftmals nur elitäre Projektionen. Lösungen, die nur für einen Teil von Problemen eines Themenbereichs funktionieren und aus Sicht des Managements damit die Lösung für alle Probleme sein müssten, es aber nicht sind.

Die technologische Entfremdung entsteht nicht durch diejenigen, die unrealistische Versprechungen mittels KI machen und verkaufen wollen. Versprechungen wie die einer Superintelligenz, die jetzt 2026 nur noch ein Problem entfernt sei, was eigentlich 2024 schon hätte kommen sollen.

Die technologische Entfremdung des digitalen Maschinenzeitalters entsteht durch zu viele Käufer*innen im Management von Unternehmen, im Gesundheitswesen oder in Verwaltungen [€], die diesen Versprechungen trotz ihrer überzogenen Vorhersagen und trotz ihrer negativen Konsequenzen weiter hinterherlaufen.

Die Frage ist nicht, ob KI in aktueller Form sinnvolle Anwendungen hat. Die Frage ist, ob wir uns als Gesellschaft erst noch einmal jahrelang entfremden müssen, um dann zu erkennen, dass wir vieles aus den Verheißungen von Digitalisierung und KI auch auf einfache oder andere Weise hätten erreichen können – ganz ohne die destruktiven Einflüsse des aktuellen Techkapitalismus.


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10.01.2026 11:00

Die 2. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 9 neue Texte mit insgesamt 72.901 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

in der zweiten Woche des Jahres hat uns unter anderem die anhaltende Tatenlosigkeit zum Chatbot Grok beschäftigt. Seit wir am Mittwoch über Musks polemische Reaktion und die leeren Worte der Sprecher*innen von X berichtet haben, geht die Woche ohne nennenswerte Reaktion der dort Verantwortlichen zu Ende.

Dafür hielt der Freitag ein Update des Chatbots bereit: Die Bildgenerierung von Grok ist nun nur noch zahlenden Abonnent*innen vorbehalten und steht nicht mehr allen Menschen auf der Plattform X zur Verfügung. Laut den Medienberichten ist das Tool aber noch über die Grok-App und -Website verfügbar. In Zukunft heißt es dann einfach: Wer in Musks dicke Tasche einzahlt oder einen kleinen Umweg nimmt, kann weiter sexualisierte Deepfakes verbreiten.

Die Frage bleibt, wie lange Regulierungsbehörden noch bei so etwas zusehen oder ob sie doch irgendwann in Aktion treten.

In den vergangenen Tagen war besonders Kritik aus Frankreich und Großbritannien gegenüber X laut zu hören. Der britischen Kommunikationsbehörde Ofcom steht inzwischen frei, Sanktionen gegen xAI und Grok zu verhängen. Laut des britischen Online Safety Act ist als letzter Schritt sogar eine Sperre von X möglich.

Die EU-Kommission geht einen anderen Weg. Sie hat am Donnerstag bei Musks Unternehmen angewiesen, dass dieses interne Dokumente und Daten zu Grok bis Ende 2026 aufbewahren muss. Zu einem späteren Zeitpunkt könnte dann eine Untersuchung beginnen.

Politiker*innen hängen zu sehr an der Plattform

Das eigentlich Verwunderliche an dieser neuen Episode des Absturzes der einstigen Informationsplattform ist jedoch die eher achselzuckende Reaktion von Abgeordneten, Bundesministerien und auch der EU-Kommission. Sie posten einfach weiter auf der Plattform X, als sei in den vergangenen Jahren, Monaten und Wochen nichts passiert.

Sie tun so, als habe Musk nicht X um eine funktionierende Moderation beraubt, als habe es keine Eingriffe des Milliardärs in Wahlkämpfe zu Gunsten rechter Parteien gegeben, als sei X noch eine normale Plattform und nicht ein Instrument zum Pushen rechtsradikaler Narrative geworden. Nun kommt also sexualisierte digitale Gewalt direkt aus Musks Chatbot dazu – und Ministerien und Abgeordnete berufen sich auf eine angebliche Informationspflicht, die sie quasi zum Bleiben auf der Plattform zwinge. Dabei gibt es seit Musks Plattformübernahme zahlreiche bekannte Stimmen und Institutionen, die einfach Schluss mit X gemacht haben.

Wir haben Bundestagsabgeordnete, zwei deutsche Ministerien und die EU-Kommission gefragt, warum sie immer noch auf X aktiv sind: Mehr Lavieren als in diesen Antworten geht kaum.

Euch ein schönes Wochenende mit Schneespaziergängen statt X

Laura


Trugbild: Nur hier für die Kommentare

Rezensions- und Kommentarspalten sind kleine Oasen des Internets. Denn überall dort, wo Menschen ins Netz schreiben können, entsteht Leben. Von Vincent Först –
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Datenzugang für Nutzer:innen und Forschung: „Wir haben das Recht auf unserer Seite“

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist. Von Anna Biselli –
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Argentinien: Per Dekret in die dunkle Vergangenheit

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert. Von Gastbeitrag, Nina Galla –
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Vorhersehbare Forderung: Gegen Stromausfall helfen keine Überwachungskameras

Die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nutzt die Notfallsituation in Berlin, um sich mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung zu profilieren. Sie will auch „Künstliche Intelligenz“ einsetzen. Doch mehr Kameras helfen nicht, wenn es eigentlich andere Maßnahmen braucht. Ein Kommentar. Von Constanze –
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Hacken & Kunst: „Kunst allein reicht nicht aus“

Helena Nikonole hat Kameras in Russland gehackt und Anti-Kriegsbotschaften verbreitet. Nun entwickelt die Künstlerin ein winziges Gerät, um ohne Internet Nachrichten zu verschicken. Mit kreativen und praktischen Lösungen will sich Nikonole einer zusammenbrechenden Welt entgegenstellen. Von Timur Vorkul –
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Hacking & Art: „Art alone is not enough“

Helena Nikonole hacked cameras in Russia and spread anti-war messages. Now the artist is developing a tiny device to send messages without using the internet. With creative and practical solutions, Nikonole aims to confront a collapsing world. Von Timur Vorkul –
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Digitale Gewalt: Musks Chatbot Grok verbreitet weiter sexualisierte Deepfakes

Nachdem sein Chatbot Grok weiterhin sexualisierte Bilder von prominenten Frauen und Minderjährigen erstellt, sieht sich Elon Musk mit möglichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Den Trend zu KI-generierten sexuellen Inhalten und digitaler Gewalt gegen weibliche Personen wird das wohl nicht aufhalten. Von Laura Jaruszewski –
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Chatbot-inspirierte Gewalt: KI-Hersteller entschädigen Familien

Immer wieder wird Chatbot-Herstellern vorgeworfen, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. In fünf Fällen wollen Character Industries und Alphabet die Klagen mit Geld aus der Welt schaffen. Damit sorgen die Unternehmen dafür, dass es weiterhin keinen Präzedenzfall gibt, nach dem Techunternehmen für ihre KI-Chatbots rechtliche Konsequenzen tragen müssen. Von Laura Jaruszewski –
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Digitale Gewalt: Abgeordnete, Ministerien und EU-Kommission bleiben auf Deepfake-Plattform X

X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben. Von Markus Reuter –
Artikel lesen


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09.01.2026 12:01

X hat sich in den letzten Jahren nicht nur zur rechten Propagandaschleuder entwickelt, die Plattform erlaubte seit Ende Dezember auch das Generieren von sexualisierten Deepfake-Bildern. Wir haben Politiker, Ministerien und EU-Kommission gefragt, warum sie trotzdem auf der degenerierten Plattform bleiben.

Auf einem Laptop wurde das Soziale Netzwerk X mit dem offiziellen Account von Bundeskanzler Friedrich Merz aufgerufen. Screenshot der Seite und des Accounts.
Auch Bundeskanzler Friedrich Merz postet unbeeindruckt weiter auf der Deepfake-Plattform X, die früher mal Twitter hieß. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Hanno Bode

Auf der Plattform X war es seit Ende Dezember möglich, mit dem Chatbot Grok sexualisierte Deepfakes von Erwachsenen und Minderjährigen zu erstellen. Eine Deepfake-Forscherin geht laut Bloomberg davon aus, dass stündlich etwa 6.700 sexualisierte Deepfake-Bilder mittels des Chatbots generiert wurden, die meisten davon von Frauen und ohne deren Zustimmung. Laut dem Bericht wurden solche Bilder auch nach einer Beschwerde-Meldung nicht durch die Moderation der Plattform entfernt. Nachdem die EU-Kommission am Donnerstag angewiesen hatte, dass X interne Dokumente zu Grok aufbewahren muss, hat die Plattform heute die Bildgenerierung eingeschränkt.

Die Plattform X, wie das frühere Twitter heute heißt, wird seit dem Kauf durch den rechtsradikalen Milliardär Elon Musk immer weiter abgewirtschaftet. Zu diesem Absturz gehörte nicht nur das Zusammenstreichen des Moderationsteams und eine Lockerung bei Regeln gegen Diskriminierung, sondern auch die Wiederzulassung zahlreicher rechtsextremer Accounts und die algorithmische Bevorzugung rechtsradikaler Inhalte.

Hinzu kam jetzt die massenhafte Erzeugung von sexualisierten Bildern gegen den Willen von Betroffenen und damit eine Form digitaler Gewalt. Trotz weltweiter Kritik und einer angeblichen Änderung der Plattform lief die Erzeugung der Bilder über Tage weiter.

Missbrauchsbeauftragte: „Verändertes Ausmaß“

Eine Sprecherin der Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bewertet das Generieren von Deepfakes auf X kritisch: „Die niedrige Zugangsschwelle verändert das Ausmaß. Was früher technisches Wissen und verdeckte Netzwerke erforderte, ist heute per Texteingabe möglich.“ Dabei seien die Produkte hochrealistisch. Sie ließen sich kaum von echten Aufnahmen unterscheiden.

„Durch KI-generierte Missbrauchsdarstellungen entsteht konkreter Schaden: Sexualisierung kindlicher Körper, Weiterverbreitung von Gewaltbildern und die Normalisierung einer Täterperspektive“, so die Sprecherin weiter.

Aufgrund der Degradierung der Plattform haben schon in der Vergangenheit zahlreiche Menschen, Medien und Institutionen X in Richtung anderer Plattformen wie LinkedIn, Bluesky oder ins Fediverse zu Mastodon verlassen. Auch die Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen ließ X im März 2024 zurück und postet dafür in anderen sozialen Medien.

Treue Nutzer:innen trotz Allem

Doch die Bundesregierung wie auch Bundestagsabgeordnete aller Parteien verbleiben immer noch auf der Plattform, sogar nachdem deren Eigentümer den Hitlergruß gezeigt und auf einer Demonstration zu Gewalt aufgerufen hatte. Auch die EU-Kommission unterhält zahlreiche Accounts auf der Plattform, obwohl der Eigentümer sie wüst beschimpft.

Wir haben deswegen exemplarisch beim Innen- und Familienministerium sowie zufällig ausgesuchten Bundestagsabgeordneten aller demokratischen Fraktionen, die X für ihre Kommunikation nutzen, angefragt, warum sie weiterhin auf so einer Plattform posten und ob sie nicht befürchten, dass die Plattform ihrer eigenen Reputation schaden könnte. Zudem haben wir in Brüssel die EU-Kommission gefragt, ob sie Konsequenzen aus den jetzigen Deepfakes zieht.

Abgeordnete von Grünen, Linken und Union zögern

Bei der Linken hatten wir die Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Ines Schwerdtner gefragt. Sie sagte, dass in Partei und Fraktion derzeit Gespräche über den weiteren Umgang mit X laufen würden. „Entscheidend ist, dass wir dabei zu einem gemeinsamen Vorgehen kommen.“ Ob und wann mit Ergebnissen in diesem Prozess zu rechnen ist, sagte Schwerdtner nicht.

Bei den Grünen hatten wir Britta Haßelmann, Konstantin von Notz und Agnieszka Brugger angefragt – und bekamen eine Sammelantwort der Pressestelle der Bundestagsfraktion. Die sagt lediglich, dass es für Politiker immer wichtig sei, den Dialog zu suchen und dafür auch Social Media zu nutzen. „Die Vorgänge auf X sind allerdings zweifellos indiskutabel“, heißt es weiter im Statement. Die Bundestagsfraktion beobachte die Entwicklungen der Plattform schon seit einiger Zeit mit Sorge und diskutiere auch die Konsequenzen in der Fraktion. Wann ein Punkt für Konsequenzen erreicht sei und warum man das Indiskutable diskutiere, sagte die Pressestelle nicht.

„Zunehmend eine Gratwanderung“

Bei der Union hat der Außenpolitiker Roderich Kiesewetter geantwortet: „Ich sehe die Nutzung von X zunehmend als Gratwanderung und bin zwiegespalten.“ Zwar sprächen die Veränderung der Diskussionskultur, die mangelnde Durchsetzung von Richtlinien, die Intransparenz der Algorithmen und auch die Ermöglichung von Deepfakes „eher dafür“ die Plattform zu verlassen, vieles davon treffe aber auch auf andere Plattformen zu.

Als Politiker sei es seine Aufgabe mit Argumenten und Inhalten Bürgerinnen und Bürger von politischen Lösungen oder Einschätzungen zu überzeugen und politisch zu kommunizieren. Solange die Abkehr von bestimmten Plattformen aus rechtlichen oder sicherheitsrelevanten Gründen nicht von Deutschland oder der EU empfohlen werde, setze er darauf, dass die EU durch Durchsetzung von Regelungen den Einfluss behalte.

„Die Gefahr, dass die Reputation leidet, gibt es leider bei vielen Internetmedien, insbesondere rechtspopulistischen, die z.B. Aussagen in seriösen Medien aus dem Zusammenhang reißen, verkürzen und zu Desinformationszwecken nutzen, dies halte ich persönlich für noch viel gravierender“, so Kiesewetter weiter.

Innen- und Familienministerium mit Standard-Antwort

Dürr fallen die Antworten der angefragten Ministerien aus. Das Bundesinnenministerium (BMI) antwortet auf die Frage, warum es weiterhin auf einer solchen Plattform poste: „Im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit informiert das BMI auf vielfältige Weise über seine Arbeit und kommt seinem verfassungsrechtlich gebotenen Auftrag nach, Bürgerinnen und Bürger über Regierungshandeln zu informieren.“ Auf die Frage, ob das Ministerium nicht eine Gefahr für seine Reputation in einem solchen Umfeld sehe, antwortet es lapidar: „Die Fortsetzung unserer Präsenzen auf Social Media Plattformen überprüfen wir fortlaufend.“

Eine ähnliche Antwort gibt auch das Familienministerium (BMBFSFJ). Es gehöre zur Erfüllung des Informationsauftrags, in den sozialen Medien mit verlässlichen Informationen präsent zu sein. „Dabei verstehen wir unsere Aktivitäten nicht als Unterstützung der Plattformen, sondern als Erfüllung unseres Informationsauftrages an den digitalen Orten, an denen Menschen sich informieren und austauschen.“ Das Ministerium beobachte „die aktuellen Entwicklungen auf den verschiedenen Plattformen genau“. Dazu gehöre auch, dass das Ministerium fortlaufend kritisch hinterfrage, auf welchen Plattformen es kommuniziere.

Ähnliche Antworten haben die Ministerien seit Monaten und auch schon unter der Ampel-Regierung gegeben.

EU-Kommission will „diversifizieren“

Kommissionssprecher Thomas Regnier sagte auf einer Pressekonferenz auf Nachfrage von netzpolitik.org: „Wir sind noch immer auf X aktiv, aber wir sind dabei, stark zu diversifizieren“. Man sei auf 14 Social-Media-Plattformen aktiv und überprüfe die Social-Media-Präsenz der EU-Kommission regelmäßig, das gelte auch für X.

Ähnlich wie die deutschen Ministerien argumentierte Kommissionssprecherin Arianna Podestà, dass es wichtig sei das „Publikum mit unseren Botschaften zu erreichen.“ Wenn dieses Publikum auf X sei, werde die EU-Kommission dort mit diesem in Kontakt treten.

Die Sprecherin dementierte den Vorwurf eines Journalisten, dass die EU-Kommission X bevorzuge. Was die Zukunft der EU-Kommission auf der Plattform angehe, wollte sich die Sprecherin nicht festlegen: „Nichts ist in Stein gemeißelt. Wir versuchen immer, unsere Präsenz zu verbessern.“


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08.01.2026 18:14

Immer wieder wird Chatbot-Herstellern vorgeworfen, die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen zu gefährden. In fünf Fällen wollen Character Industries und Alphabet die Klagen mit Geld aus der Welt schaffen. Damit sorgen die Unternehmen dafür, dass es weiterhin keinen Präzedenzfall gibt, nach dem Techunternehmen für ihre KI-Chatbots rechtliche Konsequenzen tragen müssen.

Smartphone, auf dessen BIldschirm character.ai steht.
Dem Chatbot-Hersteller Character Technologies wird vorgeworfen, dass die Nutzung seiner Chatbots Jugendliche schädige. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / SOPA Images

In den US-Bundesstaaten Florida, Texas, Colorado and New York handeln Google und Character Technologies Vergleiche mit fünf Familien aus, deren Kinder angeblich durch Chatbot-Nutzung zu Schaden gekommen sind. Der Fall, der die meiste Aufmerksamkeit erhielt, behandelt den Suizid eines 14-Jährigen Jungen. Der Jugendliche hatte eine emotionale Beziehung zum Chatbot „Dany“ von Character Technologies aufgebaut, der den Suizid des Jungen befürwortete.

In anderen Fällen hatten Chatbots von Character Technologies angeblich Jugendliche zu Gewalt gegen ihre Eltern oder selbstverletzendem Verhalten inspiriert. Die Bedingungen der Vergleiche sind bisher öffentlich nicht bekannt und werden nach Angaben von TechCrunch weiter verhandelt. Demnach wollen sich weder Sprecher*innen von Character Technologies, noch die Anwältin der Klägerin dazu äußern.

Haften Techkonzerne für ihre Chatbots?

Zwei ehemalige Google-Mitarbeiter gründeten 2021 den Chatbot-Hersteller Character Technologies. Drei Jahre später kehrten sie zu Google zurück. Im gleichen Zug erwarb der Konzern Lizenzen in Höhe von 2,7 Milliarden US Dollar von Character Technologies. Beide Gründer stehen als Angeklagte vor Gericht. Die Mutter des toten 14-Jährigen hat ebenfalls gegen Googles Mutterkonzern Alphabet geklagt. Sie argumentiert, dass das Unternehmen den Chatbot mitentwickelt hat. Google beteiligt sich nun auch an dem Vergleich.

Im Mai des vergangenen Jahres hatte die verantwortliche US-Bezirksrichterin Anne C. Conway entschieden, dass KI-Chatbots rechtlich als Produkte zu behandeln sind. Ihre Ausgaben seien nicht als geschützte Meinungsäußerung zu werten. Andernfalls hätte das die Chancen einer Haftungsklage stark verringert.

Gegenmaßnahme Altersbeschränkungen

Aktuell laufen in den USA sieben Verfahren gegen den Tech-Konzern OpenAI. Eine Klage stammt von den Eltern eines 16-Jährigen Jungen. Auch sie werfen dem Unternehmen vor, dass die KI den Jugendlichen bei der Selbsttötung unterstützt habe. OpenAI zieht sich bisher aus der Verantwortung. Der KI-Hersteller verweist auf die Missachtung der Sicherheitsmaßnahmen durch den 16-Jährigen.

Gleichzeitig führt das Unternehmen neue Tools zur Alterskontrolle und „Kindersicherung“ ein. Auch der KI-Hersteller Character Technologies hat neue Regelungen zur Altersüberprüfung eingeführt.

Präzedenzfall steht aus

Character Technologies und Google streben die nicht-öffentlichen Vergleiche wohl auch deshalb an, um Präzedenzfälle zu vermeiden, auf die sich Kläger*innen bei zukünftigen Verstößen berufen können. Außerdem ist der Schaden für die Reputation bei einem Vergleich vermutlich geringer als bei einer juristischen Niederlage.

Aline Blankertz von Rebalance Now, einem Verein der sich gegen Monopolisierung einsetzt, sagt: „Die kollektive Schutzwirkung der Gesetze wird dadurch untergraben, denn es bleibt offen, ob das Verhalten illegal war. Wir beobachten diese Tendenz in verschiedenen Rechtsbereichen.“

Blankertz erklärt auch, warum sich Kläger*innen auf Vergleiche einlassen: „Aus Sicht der einzelnen Geschädigten ergeben Vergleiche Sinn: Sie geben ihnen ein sicheres Ergebnis innerhalb kürzerer Zeit.“


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07.01.2026 17:51

Nachdem sein Chatbot Grok weiterhin sexualisierte Bilder von prominenten Frauen und Minderjährigen erstellt, sieht sich Elon Musk mit möglichen rechtlichen Konsequenzen konfrontiert. Den Trend zu KI-generierten sexuellen Inhalten und digitaler Gewalt gegen weibliche Personen wird das wohl nicht aufhalten.

Ein Smartphone-Bildschirm mit den KI-Apps OpenAI, Grok, Meta AI und Gemini
Der Chatbot Grok erstellt sexualisierte Deepfakes von Minderjährigen – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Salvador Rios

Seit Ende Dezember flutet Elon Musks KI-Chatbot Grok die Kurznachrichtenplattform X mit sexualisierten Deepfakes. User*innen haben das Programm aufgefordert, Bilder von bekannten Frauen und Minderjährigen mit nur minimaler Bekleidung und in sexualisierten Posen darzustellen. Inzwischen kursieren auch KI-generierte Bilder von bekannten Frauen in Hakenkreuz-Bikinis.

Auf den weltweiten Aufschrei folgte zunächst nur eine Reaktion des Chatbots selbst, der von „Schwachstellen in den Sicherheitsvorkehrungen“ schrieb, die behoben werden müssten. Elon Musk hatte sich über die Vorwürfe zuerst amüsiert, indem er ein Bild von sich selbst im Bikini postete. Dann kündigte ein Sprecher von X jedoch an, dass das Generieren und Verbreiten „illegaler Inhalte“ die gleichen Konsequenzen für Accounts haben werde, als würden sie die Inhalte selbst hochladen.

Zwar wurden inzwischen einzelne Inhalte gelöscht, weitere Konsequenzen erfolgten bisher jedoch nicht. Entsprechende Bilder kursieren zudem weiter auf der Plattform.

Betroffen sind vor allem Frauen und Kinder

Die Möglichkeit zur Erstellung sexualisierter Fake-Bilder hatte Musks KI-Unternehmen xAI kürzlich mit einem Update für den Chatbot geschaffen. Seit Dezember 2025 kann Grok durch den „Image Generation Release“ auch bestehende Bilder bearbeiten, die Nutzer*innen hochladen. Letzten Sommer hatte das Unternehmen bereits einen „Spicy Mode“ für pornographische Inhalte veröffentlicht, den das neue Feature ergänzt.

Die Bildbearbeitungsfunktion ist auch auf X verfügbar. Wollen User*innen damit Deepfakes erstellen, zum Beispiel von Menschen im Bikini, benötigt der KI-Chatbot dafür weder eine Zustimmung der Urheber*innen, noch erfahren diese von der Manipulation. Opfer der sogenannten Deepnudes sind – nicht nur in diesem Fall digitaler Gewalt – vor allem Frauen und junge Mädchen.

Auch die rechte Influencerin Ashley St. Clair, mit der Elon Musk ein gemeinsames Kind hat, gehört zu den Zielen. Ihre öffentliche Kritik an Musks Chatbot hat den Missbrauch jedoch nur verstärkt. Nutzer*innen hatten unter anderem Bilder von ihr als 14-Jährige, im Bikini und in nach vorne gebeugter Pose erstellen lassen. Wie St. Clair berichtet, habe es nach ihrer Beschwerde bei der Plattform zwölf Stunden gedauert, bis X das gefakte Kinderbild entfernt hat.

Ein Fall für den Digital Services Act

Nach eigenen Angaben will Ashley St. Clair nun ein kürzlich verabschiedetes US-Gesetz nutzen, um sich zu schützen. Der Take it Down Act soll Menschen helfen, gegen die nicht-einvernehmliche Verbreitung sexualisierter Bilder vorzugehen.

Einem Bericht von heise online zufolge prüfen in Frankreich derweil bereits Staatsanwälte, wie man mit dem Digital Services Act der EU auf die Fälle reagieren kann. Auch die Europäische Kommission sieht in den sexualisierten Bildern einen Fall für den Digital Services Act. Das Vorgehen reiht sich in laufende Untersuchungen gegen X wegen Verstößen gegen europäische Plattformgesetze ein.

Auch die britische Kommunikationsaufsicht Offcom verlangt Antworten von xAI zu der Thematik. Ebenso haben sich Regierungen von Malaysia und Indien kritisch geäußert.

Auch Meta und OpenAI setzten auf erotische Inhalte

KI-generierte Erotikinhalte sind inzwischen kein Nischenphänomen mehr. Vielmehr setzen KI-Firmen im großen Stil auf romantische und sexuelle Inhalte, um ihre Bots zu vermarkten. So kündigte Sam Altman, Vorstandschef von Open AI, im Oktober 2025 einen Erotik-Modus für ChatGPT an. Das Add-on ist noch nicht verfügbar und soll nach einer Altersprüfung nutzbar sein.

Meta wiederrum stand kürzlich in der Kritik, weil sein Chatbot Meta AI auf Facebook, WhatsApp und Instagram auch Minderjährigen romantische Interaktionen ermöglichte.

Im Fall eines Rentners aus New York führte eine romantische Konversation sogar zu einem tödlichen Unfall. Der 76-Jährige hatte sich in den Meta-Chatbot „Big Sis Billie“ verliebt und wurde von diesem aufgefordert, ihn an einer bestimmten Adresse zu besuchen. Der Chatbot beteuerte mehrmals, wirklich real zu sein. Auf dem Weg zu dem vermeintlichen Date stürzte und verstarb der Rentner.


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07.01.2026 15:27

Helena Nikonole hacked cameras in Russia and spread anti-war messages. Now the artist is developing a tiny device to send messages without using the internet. With creative and practical solutions, Nikonole aims to confront a collapsing world.

Helena Nikonole stands in front of the ‘Fairy Dust’ rocket, the mascot of the Chaos Computer Club, in the foyer of the Congress Centre Hamburg.
Helena Nikonole at the 39th Chaos Computer Congress – Alle Rechte vorbehalten Timur Vorkul

Artist and hacker Helena Nikonole has exploited the fact that surveillance cameras are used in many everyday situations in Russia and have built-in loudspeakers. In their work ‘Antiwar AI’ from 2022 to 2023, the Russian-born activist hacked numerous cameras that permanently monitor people in apartments, bars, hairdressing salons, food and clothing stores, and currency exchange offices. They used the speakers to broadcast a manifesto against Russia’s war in Ukraine, which suddenly intruded into people’s everyday lives as an acoustic message. In this way, Nikonole transformed this widespread and normalised surveillance technology into a subversive means of communication.

Helena Nikonole is a media artist, independent curator and doctoral candidate at the University of Applied Arts Vienna, where their research focuses on large language models and political ideologies. At the 39th Chaos Communication Congress, they presented their work at the intersection of art, activism and technology.

We spoke with them about interventions in surveillance systems, AI-generated propaganda sabotage, and one of their current projects: a portable device that will make it possible to send text messages completely independently of traditional mobile phone or internet providers. Such an alternative and decentralised communication network, also known as a mesh network, consists of several devices that communicate with each other via electromagnetic waves and exchange messages. The project is intended to benefit not only activists and people in war zones, but anyone interested in secure communication.

The German version of this text is available here.

„I could no longer continue my artistic practice in the same way as before“

netzpolitik.org: You hacked cameras and sent anti-war, anti-Putin messages to random people in Russia, intervening in bars, offices and hospitals. How did you come up with this?

Helena Nikonole: The inspiration for this work came from my old piece I started in 2016. Back then, I began experimenting for the first time with the Internet of Things and neural networks. I was training long short-term memory neural networks (LSTM) on large amounts of religious texts and using text-to-speech neural networks to generate audio. I then hacked cameras, printers, media servers, and all kind of Internet of Things devices all over the world to broadcast this audio. Because of the pseudo-religious nature of the text, the work was called „deus X mchn“.

For me, it was about exploring the potential of this technology — the Internet of Things and Artificial Intelligence — to merge and to be used in biopolitical context to control and surveil citizens. It was much more complex than simply spreading an activist message.

Then, when the full-scale invasion in Ukraine began in 2022, I fled Russia. I was very depressed and frustrated. Like many artists, I realized that I could no longer continue my artistic practice in the same way as before. That’s when I started hacking cameras in Russia and sending this AI-generated anti-war, anti-Putin manifesto. At first, I did this purely to cheer myself up. I call it „hacktherapy“.

„I would like to show this video in Russia, but it isn’t possible“

netzpolitik.org: How many cameras did you hack?

Helena Nikonole: I hacked cameras across the entire country, from Kaliningrad to Vladivostok, including Siberia and Central Russia. In total, I think it was around three or four hundred cameras. In the beginning, I didn’t record people’s reactions as I was doing it only for myself.

netzpolitik.org: You did that just for yourself, so no one else knew about it?

Helena Nikonole: My close friends knew, of course. But then a friend invited me to participate in an exhibition at the Marxist Congress in Berlin. She suggested that I do a reenactment of an even older work from 2014.

When the war in Ukraine began at that time, I was actually also very frustrated about how the West wasn’t really taking any real action. I remember that international festivals were taking place in Russia, with artists coming from various European countries. So I made an artistic intervention at a large open-air festival focused on art, technology and music. People were partying in the forest. I installed speakers playing gunshots to remind them that a war was happening only about eight hundred kilometers away. I simply wanted to remind them of what was happening so close by while they were partying, having fun, and listening to superstar artists performing live.

However, reenacting this piece in Germany didn’t make sense to me, because the context was completely different. Then another friend said, “You’re hacking cameras — why don’t you record it and present it as a documentation of the work at the exhibition?”. That’s how I started recording. Later, I edited the material, selected certain recordings, and organized them to create a kind of narrative.

netzpolitik.org: When you presented this project at the exhibition in Berlin, you made public for the first time that you were behind it. Weren’t you afraid of repression?

Helena Nikonole: I didn’t publish it online at that time. At first, I only showed it at the exhibition and made it public on the internet in 2024. I was not afraid because I’m not going back to Russia. I don’t think I could return because of this project and other works — and I also simply don’t want to.

Actually, I would like to show this video in Russia if that were possible, but it isn’t. Presenting the work to the public is always fun, but initially I didn’t think of it as an artwork. What mattered more to me was the actual practice of hacking cameras in Russia.

A dental patient lies on a stretcher with a mouth opener, a person in a white coat stands next to them. Screenshot from a surveillance camera in a dental practice in Russia.
Screenshot from the documentation of Helena Nikonole’s work ‘Antiwar AI’.

„I asked ChatGPT to write anti-Putin, anti-war propaganda“

netzpolitik.org: Let’s talk about the manifesto. You didn’t write it yourself. Why did you choose to generate it with AI?

Helena Nikonole: When I first started hacking the cameras, I used my own text. But at some point, I realized I couldn’t write it that way. I felt that when you intervene in public space, you need something very simple, very basic, very effective — a message that can reach different people across the country.

This was around the time ChatGPT was launched. As with “deus X mchn”, where I used AI-generated text, I decided to try ChatGPT here. I asked it to write anti-Putin, anti-war propaganda, and it replied “No, I cannot write propaganda”. So I asked it to describe different ways to manipulate mass opinion. It listed many approaches and strategies. Then I said, “Now please use these approaches to generate anti-Putin, anti-war message”, and it worked. So you can trick this AI quite easily.

I loved what it generated, because it used the same methods employed by the Russian media. What I particularly liked were phrases like “we are the majority who wants peace” or “join our movement, be with us”. I especially appreciated this when I saw people’s reactions in Russia. When the text said, “We are against the war” and “we are against Putin’s regime”, you could tell from their faces that some people were indeed opposed to Putin and the regime. For me, it was also a way to support them.

All media is controlled by the state, and even if people are against the war, they often cannot say so publicly. Sometimes they can’t even say it privately if they are unsure whom to trust. Between close friends, they might, but generally they stay silent because people can lose their jobs. I really enjoyed seeing that people were against the war, hearing this message, and realizing they were not alone.

Sending message over a mesh network without internet and mobile connection

netzpolitik.org: You are currently developing a wearable device with your team that is intended to help people communicate off-grid. How does it work? And did you envision it specifically for the Russian context?

Helena Nikonole: This project is about alternative means of communication. It is a non-hierarchical peer-to-peer network, meaning you can send messages from one device to another without internet or mobile connectivity. Initially, we envisioned it being used in critical situations such as internet shutdowns or war zones — for example, in Ukraine — or by activists who need private, secure communication without authorities or intelligence services knowing. We also thought about Palestinians in Gaza.

Of course, internet shutdowns in Russia were part of our thinking, although when we started the project, the situation there was not as severe as it is now. Over time, we realized that the project has become increasingly relevant more broadly. Anyone interested in private and secure communication can use it in everyday life.

Technologically, we see it as a series of wearable devices which function as transmitters. You connect your smartphone to the device and then send messages. The transmitter is based on long-range radio waves technology called LoRa. What’s great about LoRa is its resilience due to how it works — it can transmit over long distances. The world record for sending a LoRa message is around 1,330 kilometers. That was over the ocean, so it’s not very realistic, but even in urban environments, it can transmit between devices over ten to fifteen kilometers, which I find amazing.

„Distribute the device to people in war zones and activists for free“

netzpolitik.org: What exactly will the device look like? And what will you do once the device is ready?

Helena Nikonole: We want it to be open source and publish everything online. At the beginning, we considered using an existing PCB [Editor’s note: PCB stands for „Printed Curcuit Board“, a mechanical base used to hold and connect the components of an electric circuit and used in nearly all consumer electronic devices], but the available ones were too large, and we wanted the device to be as small as possible. That’s why we are developing our own PCB.

I was thinking about Lego — so that in an activist scenario, it could be hidden inside a power bank or a smartphone case. Or it could look like jewelry for people at a rave who don’t have mobile reception but want to send messages. In war zones, the design should be very basic. The priority there is not concealment but affordability.

We thought: what if we sell it at raves, with the cost of the most basic version included in the price? That way, we could distribute it for free to people in war zones and activists who really need it.

„Our prototype is already very small“

netzpolitik.org: How realistic is it to make the device that small?

Helena Nikonole: One of our major inspirations was the O.MG cable, a hacking device that looks like a regular cable. A hidden implant is embedded inside a USB-C cable, and when you plug it into a phone or laptop, it can hack the device. We thought it would be beautiful if our activist device could also take the form of a cable, with the antenna hidden inside. Then it wouldn’t need a battery, since it could draw power from the phone. You would plug it in, and it would immediately work as a transmitter.

This is technically possible, but it requires a very large budget. We don’t have that—we’re a very small team. At the moment, our prototype measures one by one centimeter. It can’t yet be hidden inside a cable, but it is already very small.

netzpolitik.org: There are other open source projects that aim to enable communication through decentralized networks without internet or mobile connections.

Helena Nikonole: The Meshtastic project also uses a LoRa-based network architecture, but the devices are not small. Also, they use PCBs manufactured in China. When using Chinese PCBs, you can never be sure whether there is a backdoor. We develop our PCBs ourselves and manufacture them in Europe, so we know exactly what’s inside. This allows us to guarantee transparency to the people who will use this technology.

„We need to move towards more practical action“

netzpolitik.org: What stands out about this and your other artistic hacktivist projects is how practical they are — how they intervene in and challenge reality, addressing what you call the “fundamental asymmetry of power”: “We as citizens are transparent, while states and corporations are opaque”. How did you arrive at this artistic practice, and what’s next?

Helena Nikonole: I’ve been frustrated with art for quite some time—maybe for five or even seven years. I felt the world was collapsing while we artists kept dreaming about better futures, producing purely speculative work or focusing on aesthetics. I had the sense that art alone is not enough, and that we need to move towards more practical action. Otherwise, by doing nothing — or not enough — we are, in a way, contributing to this collapsing world. That’s how I feel.

That’s why it is so important to create practical, creative solutions. As artists, we have creative capacities — the ability to think outside the box and to come up with new or disruptive ideas. So why not use that ability, that inspiration, and those resources to do something more practical at the intersection of art, technology, and activism? Why not address real problems instead of merely criticizing or raising awareness? There are so many artists who only raise awareness or critique issues.

That’s why we are launching a new initiative called “Radical Tools” in cooperation with the Wau Holland Foundation. We invite people from different backgrounds — hackers, artists, scientists, engineers, developers, creative technologists, and activists — to apply. We will fund political projects dealing with digital fascism, propaganda infrastructures, and the creation of new means of communication, among other topics. We aim to fund around ten projects, with up to ten thousand euros per project.


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07.01.2026 15:27

Helena Nikonole hat Kameras in Russland gehackt und Anti-Kriegsbotschaften verbreitet. Nun entwickelt die Künstlerin ein winziges Gerät, um ohne Internet Nachrichten zu verschicken. Mit kreativen und praktischen Lösungen will sich Nikonole einer zusammenbrechenden Welt entgegenstellen.

Helena Nikonole stands in front of the ‘Fairy Dust’ rocket, the mascot of the Chaos Computer Club, in the foyer of the Congress Centre Hamburg.
Helena Nikonole at the 39th Chaos Computer Congress – Alle Rechte vorbehalten Timur Vorkul

Dass Überwachungskameras in Russland in vielen Situationen des alltäglichen Lebens zum Einsatz kommen und über eingebaute Lautsprecher verfügen, hat die Künstlerin und Hackerin Helena Nikonole auszunutzen gewusst. In ihrem Werk „Antiwar AI“ aus den Jahren 2022 bis 2023 hat die aus Russland stammende Aktivistin zahlreiche Kameras gehackt, die Menschen in Wohnungen, Bars, Friseursalons, Lebensmittel- und Kleidungsgeschäften sowie Wechselstuben permanent überwachen. Über die Lautsprecher hat sie ein Manifest gegen den russischen Angriffskrieg in der Ukraine versendet, das als akustische Botschaft plötzlich in den Alltag der Menschen eindrang. Auf diese Weise hat Nikonole diese weit verbreitete und normalisierte Überwachungstechnologie in ein subversives Kommunikationsmittel verwandelt.

Helena Nikonole ist Medienkünstlerin, unabhängige Kuratorin und Doktorandin an der Universität für angewandte Kunst Wien, wo sie zu grossen Sprachmodellen und politischen Ideologien forscht. Auf dem 39. Chaos Communication Congress hat sie ihre Arbeiten an der Schnittstelle von Kunst, Aktivismus und  Technologie vorgestellt.

Wir haben mit ihr über Interventionen in Überwachungssysteme, KI-generierte Propagandasabotage und eins ihrer aktuellen Projekte gesprochen: ein tragbares Gerät, mit dem es möglich sein soll, Textnachrichten völlig unabhängig von traditionellen Mobilfunk- oder Internetanbietern zu verschicken. Solch ein alternatives und dezentrales Kommunikationsnetzwerk, auch Mesh-Netzwerk genannt, setzt sich aus mehreren Geräten zusammen, die über Funkwellen miteinander kommunizieren und Nachrichten austauschen. Das Projekt soll nicht nur Aktivist*innen und Menschen in Kriegsgebieten, sondern allen, die an einer sicheren Kommunikation interessiert sind, zugutekommen. 

Die Originalversion des Interviews auf Englisch ist hier verfügbar.

„Ich konnte meine künstlerische Praxis nicht mehr so fortsetzen wie zuvor“

netzpolitik.org: Du hast Kameras gehackt und Anti-Kriegs- und Anti-Putin-Botschaften an zufällige Menschen in Russland gesendet – in Bars, Büros und Ärzt*innenpraxen. Wie bist du darauf gekommen?

Helena Nikonole: Dieses Projekt ist von meinem älteren Werk inspiriert, das ich bereits 2016 begonnen hatte. Damals habe ich zum ersten Mal mit dem Internet der Dinge und neuronalen Netzwerken experimentiert. Ich habe Long Short-Term Memory (LSTM) neuronale Netze mit großen Mengen religiöser Texte trainiert und neuronale Netze dazu genutzt, um Text zu Sprache umzuwandeln. Dann habe ich Kameras, Drucker, Medienserver und alle möglichen Internet-der-Dinge-Geräte auf der ganzen Welt gehackt, um diese Audio-Botschaften auszusenden. Aufgrund des pseudo-religiösen Charakters der Texte habe ich dieses Werk „deus X mchn“ genannt.

Es ging mir darum, das Potenzial dieser Technologien – des Internets der Dinge und Künstlicher Intelligenz – zu erforschen, wenn sie miteinander verschränkt und in einem biopolitischen Kontext zur Kontrolle und Überwachung von Bürger*innen eingesetzt werden. Das war also viel komplexer, als einfach nur eine aktivistische Botschaft zu verbreiten.

Als dann 2022 die Vollinvasion der Ukraine begann, bin ich aus Russland geflohen. Ich war sehr deprimiert und frustriert. Wie vielen Künstler*innen wurde mir klar, dass ich meine künstlerische Praxis nicht mehr so fortsetzen konnte wie zuvor. Also fing ich damit an, Kameras in Russland zu hacken und dieses KI-generierte Anti-Kriegs-, Anti-Putin-Manifest zu senden. Anfangs tat ich das ausschließlich, um mich selbst aufzumuntern. Ich nannte es „Hacktherapie“.

„Ich würde dieses Video gern in Russland zeigen, aber das ist nicht möglich“

netzpolitik.org: Wie viele Kameras hast du gehackt?

Helena Nikonole: Ich habe Kameras im ganzen Land gehackt – von Kaliningrad bis Wladiwostok, in Sibirien und in Zentralrussland. Insgesamt waren es am Ende etwa drei- oder vierhundert Kameras. Am Anfang habe ich die Reaktionen der Menschen nicht aufgezeichnet, weil ich das nur für mich selbst gemacht habe.

netzpolitik.org: Das bedeutet, niemand wusste davon?

Helena Nikonole: Meine engen Freund*innen wussten es natürlich. Dann hat mich eine Freundin eingeladen, an einer Ausstellung im Rahmen des Marxistischen Kongresses in Berlin teilzunehmen. Sie schlug vor, dass ich eine Reinszenierung eines noch älteren Werks aus dem Jahr 2014 mache.

Als damals der Krieg in der Ukraine begann, war ich auch sehr frustriert darüber, dass der Westen keine wirklichen Maßnahmen ergriffen hat. Ich erinnere mich daran, dass internationale Festivals in Russland stattfanden, Künstler*innen aus verschiedenen europäischen Ländern kamen. Also habe ich auf einem großen Open-Air-Festival für Kunst, Technologie und Musik künstlerisch interventiert. Die Menschen haben im Wald gefeiert. Ich habe Lautsprecher aufgestellt, die Schussgeräusche abspielten, um die Anwesenden daran zu erinnern, dass nur etwa achthundert Kilometer entfernt ein Krieg stattfindet. Ich wollte sie einfach daran erinnern, was ganz in der Nähe passiert, während sie feierten, Spaß hatten und Superstar-Künstler*innen live zuhörten.

Eine Reinszenierung dieses Werks in Deutschland ergab für mich jedoch keinen Sinn, weil der Kontext ein völlig anderer war. Dann sagte eine andere Freundin: „Du hackst doch Kameras – warum zeichnest du das nicht auf und zeigst es als Dokumentation deiner Arbeit in der Ausstellung?“ So habe ich angefangen aufzunehmen. Später habe ich das Video geschnitten, bestimmte Aufnahmen ausgewählt und sie so angeordnet, dass eine Art Erzählung daraus entstanden ist.

netzpolitik.org: Als du dieses Projekt in Berlin in der Ausstellung gezeigt hast, wurde erstmals öffentlich bekannt, dass du dahintersteckst. Hattest du keine Angst vor Repressionen?

Helena Nikonole: Ich habe es damals nicht online veröffentlicht. Zunächst habe ich es nur in der Ausstellung gezeigt und erst 2024 im Internet öffentlich gemacht. Ich hatte keine Angst, weil ich nicht nach Russland zurückkehren werde. Ich glaube nicht, dass ich wegen dieses Projekts und anderer Arbeiten zurückkehren könnte – und ich möchte es auch einfach nicht.

Eigentlich würde ich dieses Video gerne in Russland zeigen, wenn das möglich wäre, aber das ist es nicht. Es macht immer Spaß, diese Arbeit öffentlich zu präsentieren, aber ursprünglich habe ich sie nicht als Kunstwerk verstanden. Wichtiger war für mich die tatsächliche Praxis des Kamera-Hackens in Russland.

Eine Patientin liegt mit einem Mundöffner auf einer Liege, eine Person in weißem Kittel steht daneben. Screenshot einer Überwachungskamera in einer Zahnarztpraxis in Russland.
Screenshot aus der Dokumentation des Werks „Antiwar AI“ von Helena Nikonole.

„Ich bat ChatGPT, Anti-Putin- und Anti-Kriegs-Propaganda zu schreiben“

netzpolitik.org: Lass uns über das Manifest sprechen. Du hast es nicht selbst geschrieben. Warum hast du dich entschieden, es mit KI zu generieren?

Helena Nikonole: Als ich anfing, die Kameras zu hacken, habe ich zunächst meinen eigenen Text verwendet. Aber irgendwann habe ich gemerkt, dass ich das so nicht schreiben kann. Ich hatte das Gefühl, dass, wenn man in den öffentlichen Raum interveniert, etwas sehr Einfaches, sehr Grundlegendes und sehr Wirksames braucht – eine Botschaft, die unterschiedliche Menschen im ganzen Land erreichen kann.

Das war ungefähr zu der Zeit, als ChatGPT rauskam. Wie schon bei „deus X mchn“, wo ich KI-generierten Text verwendet hatte, dachte ich mir, ich probiere mal ChatGPT aus. Ich bat es, Anti-Putin- und Anti-Kriegs-Propaganda zu schreiben, worauf es antwortete: „Nein, ich kann keine Propaganda schreiben.“ Also bat ich es, verschiedene Wege zu beschreiben, wie die Meinung der Massen manipuliert werden kann. Es listete viele Ansätze und Strategien auf. Dann sagte ich: „Bitte nutze diese Ansätze, um eine Anti-Putin-, Anti-Kriegs-Botschaft zu generieren“, und es funktionierte. Man kann diese KI also ziemlich leicht austricksen.

Ich mochte das Ergebnis sehr, weil es genau dieselben Methoden nutzte, die auch die russischen Medien verwenden. Besonders gefielen mir Formulierungen wie „Wir sind die Mehrheit, die Frieden will“ oder „Schließt euch unserer Bewegung an, seid Teil von uns“. Besonders gefallen hat mir, als ich die Reaktionen der Menschen in Russland gesehen habe. Wenn der Text ertönte: „Wir sind gegen den Krieg“ und „Wir sind gegen Putins Regime“, konnte man an den Gesichtern der Menschen erkennen, dass manche tatsächlich gegen Putin und das Regime waren. Für mich war das auch eine Möglichkeit, sie zu unterstützen.

Alle Medien werden nämlich vom Staat kontrolliert, und selbst wenn Menschen gegen den Krieg sind, können sie das oft nicht öffentlich sagen. Manchmal können sie es nicht einmal privat äußern, wenn sie nicht sicher sind, wem sie vertrauen können. Unter engen Freund*innen vielleicht – aber meistens sagen sie es nicht. Denn Menschen können ihre Jobs verlieren. Ich habe es also wirklich genossen zu sehen, dass Menschen gegen den Krieg sind, und als sie diese Botschaft gehört haben, verstanden haben, dass sie nicht allein sind.

Nachrichten über Mesh-Netzwerke senden

netzpolitik.org: Du entwickelst derzeit mit deinem Team ein tragbares Gerät, das Menschen möglich machen soll, abseits des Internets miteinander zu kommunizieren. Wie funktioniert dieses Gerät? Und hattet ihr dabei vor allem den russischen Kontext im Sinn?

Helena Nikonole: Dieses Projekt beschäftigt sich mit alternativen Kommunikationsmitteln. Es handelt sich um ein nicht-hierarchisches Peer-to-Peer-Netzwerk, das es ermöglicht, Nachrichten von einem Gerät zum anderen zu senden – ohne Internet oder Mobilfunkverbindung. Ursprünglich hatten wir Internetsperren oder Kriegsgebiete im Sinn, zum Beispiel in der Ukraine, oder auch Aktivist*innen, die privat und sicher kommunizieren müssen, ohne dass Behörden oder Geheimdienste davon erfahren. Wir dachten dabei auch an Palästinenser*innen im Gazastreifen.

Natürlich hatten wir auch Internetsperren in Russland im Blick. Aber als wir mit dem Projekt begonnen haben, war es noch nicht so schlimm wie heute. Mit der Zeit wurde uns klar, dass dieses Projekt allgemein immer relevanter wird. Denn jede Person, die an privater und sicherer Kommunikation interessiert ist, kann es im Alltag nutzen.

Technologisch gesehen, ist es eine Reihe tragbarer Geräte, die als Sender fungieren. Man verbindet das Smartphone mit dem Gerät und kann anschließend Nachrichten senden. Der Sender basiert auf einer Langstrecken-Funktechnologie namens LoRa. Das Besondere an LoRa ist die Robustheit – aufgrund ihrer Funktionsweise kann sie sehr große Distanzen überwinden. Der Weltrekord für eine per LoRa gesendete Nachricht liegt bei etwa 1.330 Kilometern. Das war zwar über der Ozeanoberfläche und daher nicht besonders realistisch, aber selbst in urbanen Umgebungen kann die Verbindung zwischen Geräten zehn bis fünfzehn Kilometer betragen. Das finde ich großartig.

„Geräte kostenlos an Menschen in Kriegsgebieten und an Aktivist*innen verteilen“

netzpolitik.org: Wie genau soll das Gerät aussehen? Und was werdet ihr tun, sobald das Gerät fertig ist?

Helena Nikonole: Wir wollen es als Open Source veröffentlichen und alles online zugänglich machen. Anfangs haben wir darüber nachgedacht, eine bestehende Platine zu nutzen. [Eine Platine verbindet elektronische Komponenten und ist in fast allen elektronischen Geräten verbaut, Anm. d. Red.]. Es gibt zwar einige Platinen, aber sie sind groß. Wir wollen unser Gerät aber so klein wie möglich bauen. Deshalb entwickeln wir unsere eigene Platine.

Ich habe mir das Gerät wie Lego vorgestellt, sodass es in bestimmten Fällen versteckt werden kann. Damit beispielsweise Aktivist*innen es in einer Powerbank oder in einer Smartphone-Hülle verstecken können. Oder es könnte wie Schmuck aussehen, zum Beispiel für Menschen auf Raves, die keinen Mobilfunkempfang haben, aber Nachrichten senden möchten. In Kriegsgebieten sollte das Design sehr einfach sein. Dort geht es weniger um Tarnung als darum, dass das Gerät sehr billig sein sollte.

Also haben wir uns überlegt: Was wäre, wenn wir es beispielsweise auf Raves verkaufen und im Preis die Kosten für die einfachste Version des Geräts enthalten sind? So könnten wir das Gerät kostenlos an Menschen in Kriegsgebieten und an Aktivist*innen verteilen, die es wirklich brauchen.

„Unser Prototyp ist bereits sehr klein“

netzpolitik.org: Wie realistisch ist es, das Gerät so klein zu machen?

Helena Nikonole: Eine unserer wichtigsten Inspirationen war das O.MG-Kabel. Das ist ein Gerät zum Hacken, das wie ein herkömmliches Kabel aussieht. In einem USB-C-Kabel ist ein verstecktes Implantat eingebaut, und wenn man es an ein Smartphone oder einen Laptop anschließt, kann es das Gerät hacken. Wir fanden die Idee schön, wenn auch unser Gerät für Aktivist*innen die Form eines Kabels haben könnte. Die Antenne wäre auch im Kabel versteckt. Dann bräuchte es keine eigene Batterie, da es den Strom direkt vom Smartphone beziehen könnte. Man würde es einstecken, und es würde sofort als Sender funktionieren.

Das ist technisch möglich, erfordert aber ein riesiges Budget. Wir haben kein so großes Budget. Wir sind ein sehr kleines Team. Derzeit ist unser Prototyp einen mal einen Zentimeter groß. Noch kann es zwar nicht in einem Kabel versteckt werden, aber es ist bereits sehr klein.

netzpolitik.org: Es gibt ähnliche Open-Source-Projekte, die ebenfalls versuchen, Kommunikation über dezentrale Netzwerke ohne Internet oder Mobilfunk zu ermöglichen.

Helena Nikonole: Das Meshtastic-Projekt basiert ebenfalls auf einer LoRa-Netzwerkarchitektur, aber die Geräte sind nicht klein. Außerdem nutzt das Projekt in China hergestellte Platinen. Bei diesen kann man nie sicher sein, ob es nicht eine Hintertür gibt. Wir entwickeln unsere Platine selbst und stellen sie in Europa her. So wissen wir genau, was drin ist. Dadurch können wir den Menschen, die diese Technologie nutzen, Transparenz garantieren.

„Wir müssen zu praktischeren Handlungsformen übergehen“

netzpolitik.org: Dieses und deine anderen künstlerisch-hacktivistischen Projekte sind erstaunlich praktisch – sie greifen direkt in die Realität ein und fordern die „grundlegende Asymmetrie der Macht“ heraus, wie du sie nennst: „Wir als Bürger:innen sind transparent, während Staaten und Konzerne intransparent sind.“ Wie bist du zu dieser pragmatischen künstlerischen Praxis gekommen? Und was steht bei dir als Nächstes an?

Helena Nikonole: Ich bin schon seit einiger Zeit frustriert von der Kunst – vielleicht seit fünf oder sogar sieben Jahren. Ich hatte das Gefühl, dass die Welt zusammenbricht, während wir Künstler*innen schon so lange von einer besseren Zukunft träumen, rein spekulative Arbeiten produzieren oder uns auf Ästhetik konzentrieren. Ich hatte den Eindruck, dass Kunst allein nicht mehr ausreicht und wir zu praktischeren Handlungsformen übergehen müssen. Denn wenn wir nichts tun – oder nicht genug –, tragen wir in gewisser Weise zu dieser kollabierenden Welt bei. So empfinde ich das.

Deshalb halte ich es für sehr wichtig, praktische und kreative Lösungen zu entwickeln. Als Künstler*innen verfügen wir über kreative Fähigkeiten – die Fähigkeit, über den Tellerrand hinauszudenken und neue oder umwälzende Ideen zu entwickeln. Warum also diese Fähigkeiten, diese Inspiration und diese Ressourcen nicht nutzen, um an der Schnittstelle von Kunst, Technologie und Aktivismus etwas Praktischeres zu tun? Warum nicht reale Probleme angehen, statt nur zu kritisieren oder Bewusstsein für etwas schaffen zu wollen? Es gibt so viele Künstler*innen, die nur Bewusstsein wecken wollen oder Kritik üben.

Deshalb starten wir nun eine neue Initiative namens „Radical Tools“ in Kooperation mit der Wau Holland Stiftung. Wir laden Menschen aus unterschiedlichen Kontexten ein – Hacker*innen, Künstler*innen, Wissenschaftler*innen, Software Entwickler*innen, Ingenieur*innen, Entwickler:innen, kreative Technolog*innen und Aktivist*innen –, sich zu bewerben. Wir werden politische Projekte fördern, die sich unter anderem mit digitalem Faschismus, Propagandainfrastrukturen und der Entwicklung neuer Kommunikationsmittel beschäftigen. Geplant ist die Förderung von etwa zehn Projekten mit bis zu zehntausend Euro pro Projekt.


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07.01.2026 12:34

Die Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey nutzt die Notfallsituation in Berlin, um sich mit der Forderung nach mehr Videoüberwachung zu profilieren. Sie will auch „Künstliche Intelligenz“ einsetzen. Doch mehr Kameras helfen nicht, wenn es eigentlich andere Maßnahmen braucht. Ein Kommentar.

Das Bild zeigt ein blaues Schild mit der Aufschrift "Polizei" in weißer Schrift. Darunter befindet sich eine Überwachungskamera und kleine CCTV-Logos. Im Hintergrund sind Gebäude zu erkennen.
Videoüberwachung der Polizei am Berliner Alexanderplatz. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Future Image

Nach dem mehrtägigen und noch anhaltenden Stromausfall im Südwesten von Berlin wegen eines Brandanschlags hat die Berliner Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD) mehr Videoüberwachung gefordert. Offenbar geht sie davon aus, dass mehr Kameras eine sinnvolle Konsequenz aus dem viele tausend Haushalte und Unternehmen betreffenden Krisenfall sein oder einen solchen gar verhindern könnten. Der Regierende Bürgermeister Kai Wegner von der CDU sekundierte eilig.

Giffey kündigt zugleich an, die vermehrte Videoüberwachung durch „Künstliche Intelligenz“ ergänzen zu wollen, etwa zur Wärmeerkennung. Vielleicht hat sie sich Kameras vorgestellt, die Wärmebilder aufzeichnen, unterstützt durch eine Software, die solche Bilder analysiert: eine automatische Menschenerkennung gewissermaßen, die auf magische Weise böse Absichten sichtbar macht.

Künstliche Intelligenz

Wir schrieben schon über maschinelles Lernen, bevor es ein Hype wurde. Unterstütze unsere Arbeit!

Nun könnte sich die Wirtschaftssenatorin für die Notfallhilfe und die bessere Versorgung, Unterbringung und Aufklärung von stromlosen frierenden Menschen einsetzen, denn der Stromausfall betrifft auch die Fernwärmeversorgung. Sie könnte sich mehr vorsorgende Gedanken machen, wie künftig bei Katastrophen oder absichtlichen Zerstörungen der Schaden für die betroffenen Menschen und die Wirtschaft minimiert werden kann.

Oder sie kann sich mitten in der Notfallsituation einfallsarm, aber vorhersehbar für mehr Videoüberwachung starkmachen. Schon nach kurzem Nachdenken erscheint das jedoch als keine schlaue Idee. Denn von Stromausfällen sind zumeist auch Kameras und auswertende Computer betroffen. Im Krisengebiet in Berlin waren auch Internet- und Telefonverbindungen gestört.

Videoüberwachung nicht sinnvoll

Videoüberwachung ist nicht geeignet, Anschläge zu erschweren oder gar zu verhindern. Denn die bloße filmende Kamera führt bekanntlich weder zu mehr Sicherheit noch zu mehr Resilienz. Zwar wird zuweilen behauptet, Kameras mit Mustererkennungssoftware könnten Gefährdungssituationen zuverlässig identifizieren oder gar durch ein schnelles Eingreifen nach Alarmierung verhindern. Die Realität sieht aber anders aus: unwissenschaftliche Schönfärberei in Hamburg, auch das Vorzeigebeispiel Mannheim ist keine Erfolgsgeschichte. Es bleiben doch nur Computer, die auf Menschen starren.

Interview zur Videoüberwachung: Computer, die auf Menschen starren

Die Sinnhaftigkeit der Forderung nach Videoüberwachung kann also nur darin liegen, bei absichtlichen Sabotagen die Tätersuche zu unterstützen. Allerdings können sich auch nur mäßig begabte Kriminelle sehr leicht unkenntlich machen.

Beim Berliner Stromnetz seien bereits drei Viertel der Leitungen vom Netzbetreiber oder anderen Privaten kameraüberwacht, sagte Giffey. „Was nicht videoüberwacht ist, ist auf öffentlichem Straßenland“. So sei das auch bei der am Samstag sabotierten Kabelbrücke in Berlin, meint die Senatorin. Allerdings wissen ortskundige Berliner, dass dort ein großes Heizkraftwerk an der Wasserkanalseite liegt. Das ist umzäunt und auch bewacht und wäre damit kein öffentliches Straßenland. Und an „gefährdeten Objekten“ ist es ohnehin geltendes Recht, dass Videoüberwachung möglich ist. Denn an solchen „gefährdeten Objekten“ dürfen Bildaufnahmen gemacht und auch aufgezeichnet werden.

Schlechtes Notfallmanagement

Mit fragwürdigen Maßnahmen wie Videoüberwachung kann der Berliner Senat nicht von der Tatsache ablenken, dass die Verwaltung nur ein schlechtes Notfallmanagement zeigte. Die Hilfen seien zu langsam und unvollständig gekommen, der Regierende Bürgermeister hätte sich rar gemacht.

Wer vom Stromausfall betroffen ist, dem nützt eben kein Bild eines Täters, der bei einer Sabotage gefilmt wird. Natürlich muss nach dem Ende der Krisensituation die Tätersuche priorisiert werden. Aber eine große Krise mit vielen betroffenen Menschen verlangt erstmal nach gut organisierter Hilfe und Notfallmaßnahmen, danach nach sinnvoller und bezahlbarer Vorsorge, zumal nicht nur Absicht, sondern auch Katastrophen und Unfälle ein ebenso großes Schadensbild erzeugen könnten.

Politiker neigen dazu, sich in Krisensituationen mit „Gummistiefel-Fotos“ und starken und einfachen Forderungen profilieren zu wollen. Genau das macht Giffey hier. Und eine Großkrise mit Stromausfall bei zehntausenden Haushalten bietet sich für ehrgeizige Politiker einfach an, selbst wenn die Forderung nicht so recht ins eigene Ressort passt und keinen Sinn ergibt. Videoüberwachung, gar mit „Künstlicher Intelligenz“, klingt aber immerhin modern. Bezahlbarer Bevölkerungsschutz und Krisenvorsorge sind hingegen die dicken Bretter, die eigentlich zu bohren wären.

Die halbe Stadt nun kameraüberwachen zu wollen, ist allerdings gar nichts Neues. Denn zur Wahrheit gehört, dass die Berliner Koalition ohnehin seit dem Sommer plant, die Anzahl der festinstallierten Videoüberwachungskameras dauerhaft auszubauen. Auch die automatische Verhaltenserkennung mit „Künstlicher Intelligenz“ war in dem Plan zur Ausweitung der Polizeibefugnisse schon enthalten.

Aktionismus statt solide Politik hat in Berlin eben Tradition. Wie sagte Joseph Weizenbaum so treffend: „Früher hat man dem Computer ein Problem übergeben, wenn man es verstanden hatte, heute ist es andersrum.“


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06.01.2026 13:21

Der argentinische Präsident Javier Milei baut die Demokratie ab und die Online-Überwachung aus. Jetzt hat die Regierung per Dekret buchstäblich über Nacht den Geheimdienst in eine Super-Überwachungsbehörde umgewandelt. Journalist*innen und Aktivist*innen sind alarmiert.

Demonstrierende in Buenos Aires, in einem Spiegel spiegeln sich Polizist*innen
Immer wieder kommt es in Argentinien bei Demonstrationen zu willkürlichen Verhaftungen und Repressionen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / ZUMA Press Wire

Die Feierstimmung über das neue Jahr hielt in Argentinien gerade einmal einen Tag an. Am 2. Januar wurde bekannt, dass die Regierung Milei zwei Tage zuvor in den letzten Minuten des alten Jahres das Notstandsdekret 941/2025 erlassen hatte. Das Dekret erweitert die Befugnisse des argentinischen Geheimdienst SIDE (Secretaría de Inteligencia del Estado) deutlich.

Demnach können ab sofort alle Aktivitäten des SIDE „verdeckt“ erfolgen. Agent*innen können zudem Verhaftungen ohne Haftbefehl vornehmen, zur Unterstützung kann der SIDE die Armee für Inlandseinsätze anfordern und Personenregister-Behörden müssen Daten an den Geheimdienst herausgeben.

Das Vorgehen weckt Erinnerungen an die argentinische Militärdiktatur. Argentinien hatte sich jahrelang vorbildlich darum bemüht, die Diktatur aufzuarbeiten, Milei dreht das Rad nun wieder zurück. „Dieses Dekret führt zur bisher gravierendsten Veränderung, da den Geheimdiensten seit der zivil-militärischen Diktatur keine derartigen Befugnisse eingeräumt wurden“, zeigt sich Beatriz Busaniche von der Stiftung Vía Libre besorgt.

Auch die Organisation La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional (CORREPI) erinnert die Maßnahme „an die schlimmsten Praktiken der dunkelsten Periode unserer Geschichte, der zivil-militärischen Diktatur von 1976-1983“, wie sie auf Instagram schreibt.

Inlandsspionage gegen Regierungskritiker*innen

SIDE verteidigt die Notwendigkeit der Reform auf X mit Verweis auf „die aktuellen globalen Herausforderungen und die neue Rolle, die die Argentinische Republik unter der Führung von Präsident Javier G. Milei auf der Weltbühne einnimmt“. Laut der Stellungnahme des Geheimdienstes, die auch die Tageszeitung Pagina 12 veröffentlichte, streben SIDE und Mileis Regierung „ein modernes, professionelles und effizientes nationales Nachrichtendienstsystem [an], das den höchsten demokratischen und republikanischen Standards entspricht.“

Diesem Ziel seien laut Regierung auch jene Teile der Reform verpflichtet, die den Umbau weiterer Behörden vorsehen. Die Regierung brüstet sich, damit der staatlichen Verfolgung von Journalist*innen und Bürger*innen ein Ende zu setzen.

Die Bürgerrechtsorganisation Centro de Estudios Legales y Sociales (CELS) kritisiert, dass es genau anders herum sei: Durch den Wechsel des Schwerpunkts des SIDE vom Schutz der nationalen Sicherheit auf Spionageabwehr insbesondere im Inland erlaube die Reform die Verfolgung von Aktivist*innen, Journalist*innen, Indigenen und anderen Regierungskritiker*innen überhaupt erst.

Diese Schlussfolgerung zieht auch Via Libre. Zudem erschwere der komplexer werdende Zuschnitt der Behörden und Sekretariate eine Kontrolle des Geheimdienstes, beklagt Busaniche.

Wie Javier Milei die Zivilgesellschaft systematisch schwächt

Die Reform steht für die wachsende Repression und Überwachung durch die argentinische Regierung seit dem Amtsantritt Mileis im Dezember 2023.

Der rechts-libertäre Politiker trat als Außenseiter zu Wahl an und kam nur durch die Unterstützung rechter Parteien an die Macht. Seither hat seine Regierung die Zivilgesellschaft in Argentinien systematisch geschwächt.

So schränkte die Regierung gleich zu Beginn das Recht auf öffentlichen Straßenprotest stark ein („Ley Antipiquetes“, zu Deutsch: Kundgebungsverbot). Es folgten Gesetze, die vordergründig den Drogenhandel bremsen sollen, dabei jedoch auch Aktivisti treffen („Ley Antimafia“) sowie eine Reform der Online-Überwachung („Ley Ciberpatrullaje“). Außerdem erhielt die Polizei eine neue „KI-Einheit“, die Unidad de Inteligencia Artificial Aplicada a la Seguridad, UIAAS.

Zivilgesellschaft ist unvorbereitet

Die Zivilgesellschaft Argentiniens ist insbesondere auf die zunehmende Online-Überwachung nicht ausreichend vorbereitet. Weil es keine Netzneutralität gibt, sind die Meta-Plattformen WhatsApp und Instagram weit verbreitet, Signal ist hingegen kaum bekannt, Mastodon schon gar nicht.

Zwar gibt es Nichtregierungsorganisationen, die Aufklärung zu digitalen Themen betreiben. Doch NGOs wie Via Libre, Asociación por los Derechos Civiles (ADC) oder Observatorio de Derecho Informático Argentino (ODIA) sind zu klein, um hier wirklich Einfluss geltend machen zu können.

Andere Organisationen wie CELS und Amnesty International Argentina sind zwar größer, haben jedoch alle Hände voll damit zu tun, die fortwährenden Attacken aus der Casa Rosada, dem Regierungssitz in Buenos Aires, gegen die Bevölkerung abzuwehren, Klagen einzureichen und Gerichtsprozesse zu führen. Dabei können sie durchaus Erfolge vorweisen. So erzielten CELS und andere Organisationen im vergangenen Jahr einen juristischen Sieg, als ein Bundesverwaltungsgericht das Kundgebungsverbot nach zwei Jahren für verfassungswidrig erklärte.

Gesichtserkennung wird ausgeweitet

Zivilgesellschaftliche Klagen führten im Jahr 2023 auch zu einem Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum (Sistema de Reconocimiento Facial de Prófugos, SRFP). Allerdings gilt dieses Verbot nur für die damalige Anwendung in der argentinischen Hauptstadt Buenos Aires. In anderen Städten kommt die Gesichtserkennung weitgehend ungehindert zum Einsatz.

Auf der Karte „Surveillance under Surveillance“ vom Chaos Computer Club Hamburg sind die Orte von Kamera-Überwachung weltweit kartografiert, auch argentinische Städte sind darunter. Wie viele Kameras es genau in Argentinien gibt und welche davon Gesichtserkennung einsetzen, ist unbekannt. Verschiedene Organisationen kommen dabei zu unterschiedlichen Einschätzungen.

Und laut der „SurveillanceWatch“ operieren in Argentinien aktuell 25 internationale Unternehmen der Überwachungs-Industrie. Unter ihnen sind Unternehmen wie Cellebrite, Clearview AI und Hikvision, deren Anwendungen in anderen Ländern für massive Kritik sorgen. In Buenos Aires wird die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum wahrscheinlich schon bald wieder angewandt, die dortige Staatsanwaltschaft hat im vergangenen Jahr Clearview-Lizenzen eingekauft.

Tausende Opfer durch Polizeigewalt

Die zunehmende Überwachung ist für die meisten Menschen in Argentinien nicht das größte Problem. Sie sind vielmehr damit beschäftigt, gegen die alltägliche Polizeigewalt sowie die Kürzungen im Gesundheits- und Bildungswesen zu kämpfen. Und auch die hohe Arbeitslosigkeit und steigenden Lebenshaltungskosten lassen die staatliche Überwachung und Repression in den Hintergrund rücken. „Sie verhaften uns sowieso, wenn sie wollen“, lautet der Tenor der politisch Aktiven.

Tatsächlich kommt es bei Demonstrationen regelmäßig zu willkürlichen Verhaftungen. Die Personen werden zwar meist schnell wieder freigelassen, harmlos ist der Kontakt zur argentinischen Polizei aber keineswegs.

Immer wieder erschießen Polizist*innen Menschen. Im Sommer 2025 töteten Beamt*innen in Buenos Aires ein siebenjähriges Kind; zuletzt kamen in den Tagen nach Weihnachten zwei Personen ums Leben. CORREPI zählt seit Ende 2023 mehr als 1.000 Tote und 1.500 Verletzte – inklusive Pressevertreter*innen – als Opfer staatlicher Gewalt.

Für 2024 hat CORREPI errechnet, dass die Stadtpolizei von Buenos Aires wegen ihrer Schusswaffeneinsätze zu den tödlichsten in ganz Argentinien zählt. Eine Polizeieinheit, mit der übrigens die Bayerische Landespolizei kooperiert, ohne das verwerflich zu finden.

Opposition will Dekret abwehren

Durch die Reform der Regierung Milei wird die Überwachung, die Repression und die Gewalt im Land weiter zunehmen. Die neue KI-Einheit UIAAS untersteht zwar dem Sicherheitsministerium und die Gesichtserkennung steht auf der Agenda der Staatsanwaltschaft der Hauptstadt. Doch es muss davon ausgegangen werden, dass es auch Verknüpfungen zur SIDE geben wird.

Manuel Tufró, Direktor für Justiz und Sicherheit bei CELS, ist wenig optimistisch, dass Parlament, Justiz und Zivilgesellschaft Transparenz herstellen können: „Es wird äußerst schwierig sein, die eingesetzten Werkzeuge der Gesichtserkennung, Spyware, KI und Techniken wie der Cyber-Patrouille zu ermitteln“, sagt Tufró, „da der Erlass festgelegt hat, dass alle Aktivitäten im Zusammenhang mit der SIDE ‚verdeckt‘ erfolgen müssen.“

Die parlamentarische Opposition will das jüngste Dekret zur Geheimdienst-Reform im Kongress abwehren. Wann und ob ihr das gelingt, ist allerdings offen. Nach der Zwischenwahl im Oktober ist sie geschwächt. Zugleich verfügt aber auch Milei über keine eigene Mehrheit im Kongress. Außerdem ist Sommerpause in Argentinien, der Kongress tagt erst wieder im März.

Am vergangenen Montag haben daher einige Abgeordnete eine gerichtliche Intervention beantragt. Sie fordern, dass das Dekret früher für verfassungswidrig erklärt wird, und ersuchen eine einstweilige Verfügung zu seiner sofortigen Aussetzung.

Internationale Aufmerksamkeit könnte diesem Widerstand guttun, damit dieses Dekret nicht wie das Kundgebungsverbot zwei Jahre in Kraft bleibt, bevor es dann gerichtlich annulliert wird.

Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.


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05.01.2026 09:11

Zwei Forschende haben verschiedene Wege genutzt, um an die Daten großer Plattformen zu kommen. In einem Vortrag auf dem 39. Chaos Communication Congress berichten sie von Hindernissen, aber auch davon, wie wertvoll das Recht auf Datenzugang ist.

2 Vortragende und 1 Moderierender stehen vor einer großen Beamer-Leinwand
Wegmann und Seiling während der Q&A zu ihrem Vortrag Screenshot: media.ccc.de

Daten sind das Herzstück von Plattformen wie YouTube, TikTok und Instagram. Dabei geht es nicht nur um die Inhalte wie Videos oder Fotos, sondern vor allem auch um die Daten der Nutzer:innen: Was klicken sie an? Mit welchen Inhalten interagieren sie? Was läuft in Dauerschleife?

Wie ihre Empfehlungssysteme horten Google, ByteDance, Meta und Co. diese Daten und geben sie nur ungern preis. Doch es ist möglich, an sie heranzukommen – für Forschende und auch Nutzer:innen selbst. Wie das funktioniert und welche Hürden auf dem Weg liegen, haben David Wegmann und LK Seiling auf dem 39. Chaos Communication Congress präsentiert.

Die Datenschutzgrundverordnung verhilft zum persönlichen Datensatz

Das wohl bekannteste Werkzeug, um an die eigenen Daten heranzukommen, ist die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Gemäß Artikel 15 hat eine Person das Recht, über sie verarbeitete Daten, Verarbeitungszwecke und andere Informationen von einem Datenverarbeiter zu erhalten.

Wegmann nutzte dieses Recht für seine Forschung zur Rolle von YouTube im demokratischen Diskurs. Dabei griff er auf Datenspenden von 1.064 Dän:innen zurück, die ihm ihre YouTube-Daten zur Verfügung stellten. Die Daten erhielt er, nachdem er 40.000 Personen um eine Datenspende gebeten hatte, berichtete er in dem Vortrag.

Dabei wurden auch die Probleme mit dem Datenzugang klar: Der Weg, die eigenen Daten herunterzuladen, ist nicht immer leicht. Bei großen Anbietern wie Google gibt es meist Möglichkeiten, über die Plattform direkt die Daten anzufordern. Bei anderen Diensten bekommen Nutzende teils erst auf mehrmalige Nachfrage Auskünfte auf Papier.

Doch selbst wenn die Daten wie bei YouTube digital über ein Online-Interface zur Verfügung stehen, bleibt es oft kompliziert: Unübersichtliche Dateien, Tabellen mit unklaren Spaltenbezeichnungen und die generelle Menge an Daten führen schnell zu Überforderung. Teils sind nicht alle Informationen enthalten, bei YouTube etwa, wie lange ein bestimmtes Video abgespielt wurde.

Tabelle mit JSON-File aus YouTube-Datenauskunft
Manche Spalten sind kryptisch, andere fehlen. - Screenshot: media.ccc.de

Ein weniger bekannter Weg für Nutzende, die eigenen Daten zu erhalten, geht über den Digital Markets Act, der besonders sogenannte Gatekeeper-Unternehmen im Blick hat. Er begründet für Nutzende das Recht auf Datenportabilität, damit es ihnen möglich ist, Anbieter zu wechseln, ohne ihre gesamten Daten bei einem anderen Dienst zu verlieren.

Datenauskünfte nach dem Digital Services Act geben andere Informationen

Nicht Betroffene selbst, aber Forschende können über den Digital Services Act (DSA) Daten von sehr großen Online-Plattformen anfordern. Seiling unterstützte Wegmann dabei, einen Antrag bei Google zu stellen.

Seiling sagt gegenüber netzpolitik.org: „Grundsätzlich gibt es im DSA zwei Arten von Forschungsdatenzugang. Einmal für öffentlich verfügbare Daten in Artikel 40 (12) und für allgemeine Daten in Artikel 40 (4).“ Bei Ersterem sollen Plattform-Anbieter Forschenden Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten ihrer Dienste geben, um systemische Risiken zu erforschen. Bei Letzterem geht es um privilegierten Zugang zu Daten, die teilweise nicht öffentlich sind und die ebenfalls zur Risikoerforschung genutzt werden sollen. Das können beispielsweise Informationen zu Moderationsentscheidungen sein. Dafür sind die Hürden höher, der Antrag auf Zugang zu diesen Daten läuft nicht über die Plattformen direkt, sondern über den jeweils zuständigen nationalen Koordinator für Digitale Dienste.

Da der DSA und das darin verbriefte Recht auf Datenzugang noch vergleichsweise neu sind, gibt es teilweise noch Unklarheiten, was Antragsprozesse oder den Umfang der entsprechenden Daten angeht.

„Der DSA spezifiziert nicht genau, was mit öffentlich verfügbaren Daten gemeint ist“, sagt Seiling gegenüber netzpolitik.org. „Meiner Auffassung nach müsste das auch Informationen zum Plattformdesign oder Inhaltsdaten etwa von Videos betreffen. Aber es ist noch nicht klar, wo genau da die Grenze verläuft.“

Für Wegmann waren die Hürden des Antragsprozesses zu den öffentlich verfügbaren Daten ein Problem. „Google verlangt, dass man beweist, dass man die Daten supersicher aufbewahren kann, und will technische Details zur Speicherung wissen. Wir speichern die nun mit den gleichen Vorkehrungen wie die Patient:innendaten der medizinischen Fakultät“, so der Forscher.

Dass im Vorfeld nicht klar sei, welche Bedingungen man für den Datenzugang erfüllen müsse, sei ein Problem für Wissenschaftler:innen. „Das hat mich Wochen an Arbeit gekostet, all diese Informationen herauszubekommen“, berichtet Wegmann.

Was ist Forschung?

Eine weitere Hürde liegt in der Frage, wer überhaupt laut dem Gesetz als „Forscher“ gilt. Für den Zugang zu öffentlichen Daten muss man nicht an eine Forschungseinrichtung angeschlossen sein. Aber dennoch muss der Antragstellende neben den technischen Voraussetzungen nachweisen, dass die Forschung „unabhängig von kommerziellen Interessen“ ist, und seine Finanzierung offenlegen.

Gerade derartig aufwendige Nachweisprozesse dürften für zivilgesellschaftliche Forschung eine Hürde darstellen, insbesondere dann, wenn sie sich über lange Zeiträume hinziehen.

Trotz der bestehenden Hindernisse sehen Wegmann und Seiling in den Datenzugangsrechten wichtige Werkzeuge. „Mir ist wichtig, dass die Hackercommunity versteht, dass wir das Recht auf unserer Seite haben“, sagt Seiling. „Das ist nicht zu unterschätzen.“ Indem über den Datenzugang Probleme identifiziert werden, ließen sich vielleicht auch Plattformen dazu bringen, Umbauten vorzunehmen. Und so steht auch auf ihrer Schlussfolie zum Vortrag die Aufforderung: „Du kannst [die Datenauskunftsrechte] nutzen, um Tech-Plattformen zur Verantwortung zu ziehen.“

Gerade weil diese Rechte ein mächtiges Werkzeug sind, ist es wichtig, sie aktiv zu nutzen und zu verteidigen. Auch gegen Bestrebungen der EU-Kommission, etwa im Digitalen Omnibus die Selbstauskünfte nach der DSGVO einzuschränken. Und so warnt Wegmann davor, dass Datenauskunftsrechte und andere Rechte zur Verhandlungsmasse gemacht werden, auch auf Druck der USA, die sich gegen europäische Tech-Regulierung stemmen.


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04.01.2026 07:36

Rezensions- und Kommentarspalten sind kleine Oasen des Internets. Denn überall dort, wo Menschen ins Netz schreiben können, entsteht Leben.

Ein KI-generiertes Bild, das eine Person mit Heiligenschein an einem Tisch zeigt. Vor ihr ein Laptop, ein Glas Rotwein und eine Schachtel Zigaretten.
Analoge und digitale Zufluchtsorte. – Public Domain Vincent Först mit ChatGPT

Gelegentlich sitze ich in der Kneipe und beobachte die Leute. An eine Szene erinnere ich mich besonders gern. Ein unscheinbarer Mann, flankiert von einem Rotweinglas und einer Zigarettenschachtel, haut kurz vor Mitternacht in die Tasten eines uralten Lenovo-Laptops – ein exzellentes Setup, um Poesie oder Tagebucheinträge zu verfassen. Doch ein flüchtiger Blick über die gebeugten Schultern offenbart ein schaurig-schönes Geheimnis: Der Mann schreibt Amazon-Rezensionen.

Wer viel auf Amazon kauft oder gar rezensiert, erntet in manchen Kreisen ein verächtliches Schnauben. Ähnlich sieht es mit Kommentaren in den sozialen Medien aus. „Da sind ja ohnehin nur Trolle oder Bots unterwegs“, lautet eine geläufige Meinung. Die feinen Leute veröffentlichen lieber gefahr- und witzlos auf Networking-Plattformen wie LinkedIn. Dabei verstecken sich in den Kommentar- und Rezensionsspalten des restlichen Internets die weitaus wichtigeren Texte.

Amazon-Rezensionen als Kunstform

Kevin Killian war der bislang wohl schillerndste Amazon-Rezensent. Der Schriftsteller erlitt in den frühen 2000er-Jahren einen Herzinfarkt und bekam deshalb Medikamente verschrieben, die ihn nach eigener Aussage „zu glücklich zum Schreiben“ machten. Um die Blockade zu überwinden, begann Killian Rezensionen auf Amazon zu veröffentlichen. So entstanden über einen Zeitraum von fünfzehn Jahren zigtausende Texte, von denen 2024 eine Auswahl als Buch mit dem Titel „Selected Amazon Reviews“ erschien.

Killian schreibt in diesen Texten hauptsächlich über Popkultur, darunter Filme wie „Scream 4″ („Manche sagen, der Film sei der Beste seit dem ersten Scream, ich gehe sogar noch weiter und sage, es ist der Beste aller Screams“) oder „Twilight“ bis hin zu Klassikern des französischen Kinos wie „Cléo from 5 to 7“ von Agnès Varda.

Mit viel Liebe zum Detail nimmt er auch gewöhnlichere Produkte unter die Lupe, zum Beispiel Ibuprofen-Tabletten („ihre heilenden Atome beschleunigen die Genesung meines Fußes“) oder eine Barbie-Puppe aus dem Jahr 2002. Mal klingt Killian wie ein normal neurotischer Bürger, dessen ganze Aufmerksamkeit auf ein zuvor gekauftes Kochbuch für Schongarer gerichtet ist, eine Rezension später bespricht er literarische Werke in Feuilleton-Qualität.

Killian bewertet meist großzügig mit fünf Sternen. Immer sind seine Rezensionen witzig, warmherzig und tiefgründig. Das sind Eigenschaften, die mit dem Einkaufserlebnis auf Amazon eigentlich nichts zu tun haben. Wenn sich Killian etwa über die Vor- und Nachteile eines Stabmixers auslässt, mit dem sich kostengünstig Mandelmilch im Hotelzimmer zubereiten lässt, blüht aber selbst die trostlose Shopping-Wüste auf. In dieser subversiven Begrünung liegt Killians großer Verdienst.

Kommentarspalten sind Zufluchtsorte

Nachdem Bilder und Videos den Text als vorherrschendes Medium im Netz abgelöst haben, gehören Kommentar- und Rezensionsbereiche zu den letzten Bastionen für das geschriebene Wort im Netz. Von Amazon bis Pornhub und YouTube – und eigentlich immer dort, wo Leute etwas schreiben können – lassen sich digitale Textschätze finden.

Wer flexibel genug ist, kann auch in Google-Maps-Rezensionen einen Schuss Gesellschaftskritik mit Radikalisierungspotenzial herauslesen. Etwa bei 1-Stern-Bewertungen von Michelin-Restaurants in Dubai („Ein einzelner Gang wurde von mehr als zehn Mitarbeitern zusammengestellt. Das war plump und unnötig“) oder in München („Ich war mit meinen Eltern dort, und unser Besuch bescherte uns ein kulinarisches Erlebnis, das zu keinem Preis akzeptabel wäre – geschweige denn für die 560 € pro Person, die wir bezahlten“).

Auch den Videos auf Instagram oder TikTok geben die Kommentare oft ihren letzten Schliff. Nicht umsonst sind die beliebtesten Reaktionen selbst meist Aussagen wie „I went straight to the comments“ (dt.: Ich bin gleich zu den Kommentaren gegangen) oder Popcorn-Emojis und GIFs, was so viel bedeutet wie: Hier folgt man aufmerksam dem Geschehen.

Manche Kommentare helfen auch über die Betrachtung selbst schlimmster Content-Verbrechen hinweg. Etwa wenn sich ein Mensch mit Rasierschaum einreibt und sich auf dem Wohnzimmerboden windet, um den Weg eines Spermiums zur Eizelle zu „simulieren“ und der Top-Kommentar mit über hunderttausend Likes kommentiert: „Stellt euch vor, ihr fahrt an einem Haus vorbei und dort drinnen passiert DAS.“

Auch die schönsten meiner persönlichen Netz-Erinnerungen hängen mit Kommentaren zusammen. Darunter eine Antwort auf die Frage nach dem Verbleib des Musikers „John Fitch“ unter seiner einzigen auf YouTube hochgeladenen EP mit dem grandiosen Song „Romantic Attitude“. „He’s alive and well in Philadelphia. He’s my dad. Still making music.😊“, schreibt die Tochter von Fitch dem Fragesteller zwei Jahre später in die Kommentare.

Das Netz mit Leben fluten

Leider bilden die positiven Lese-Erlebnisse eine Ausnahme in der digitalen Öffentlichkeit. Ein Klüngel aus politischen Aktivisten, Werbemachern, Plattformbetreibern, Geschäftsleuten und Trollen tut sein Bestes, um das Netz mit Müll zu fluten. Dagegen steht der Gedanke, dass auch kleine Textgattungen wie Rezensionen oder Kommentare in einem Haufen Schrott eine besondere Strahlkraft entwickeln können.

Einige denken sich nun: „Ja, aber die Trolle sind ohnehin in der Überzahl!“, „Lösch doch einfach TikTok!“ oder „Dann bestell eben nix bei Amazon!“. So einfach geht das aber nicht. Amazon, Google Maps und die sozialen Medien zählen zu den bedeutendsten Knotenpunkten im Netz, die täglich von unzähligen Menschen besucht werden. An ihnen kommen wir alle nur schwer vorbei.

Soll ich aus der Großstadt wegziehen, weil mich die Autos und Shopping-Malls stören? Nein. Ich unterstütze lieber die wenigen Orte und Menschen, die diese Stadt lebenswert machen. Gleichsam kann jeder Text im Netz, und mag er noch so unbedeutend scheinen, zu einer Oase in einer Wüste der digitalen Trostlosigkeit werden.


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03.01.2026 07:54

Die 1. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 14 neue Texte mit insgesamt 80.230 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser*innen,

das Jahr ist erst drei Tage alt und ich bin derzeit noch vor allem damit beschäftigt, die vergangene Woche zu verarbeiten. Der Jahreswechsel ist ja ohnehin für viele Menschen eine emotionale Zeit, für mich in jedem Fall. Das liegt nicht nur an diesem symbolisch aufgeladenen Datum, das zur Rückschau und zum Ausblick einlädt, sondern auch an dem Ereignis, das sich traditionell zwischen Weihnachten und Silvester abspielt: die jährliche Versammlung auf dem Kongress des Chaos Computer Clubs.

Es ist schwer in Worte zu fassen, was diese Veranstaltung ausmacht. Mehr als 15.000 Menschen kommen hier zusammen, um für vier Tage einen Ort zu erschaffen (mit Auf- und Abbau sind es noch mehr), der in vielerlei Hinsicht anders funktioniert als die Welt außerhalb. Sie programmieren, löten und knacken Schlösser zum Spaß. Vor allem aber sind sie solidarisch miteinander, sie vernetzen sich, sie teilen ihr Wissen und ihre Arbeitskraft. Sie schmieren Brötchen, kontrollieren den Einlass, bringen leere Flaschen weg und kümmern sich auch sonst rührend umeinander  – alles im Ehrenamt, alles selbstorganisiert. Das zu erleben, ist für mich jedes Jahr aufs Neue berührend und gibt mir Mut und Energie fürs neue Jahr.

Wenn mich jemand fragt, wie es auf dem Congress war, dann beschreibe ich meist genau diese Gefühle. Congress bedeutet Liebe, Dankbarkeit und Anerkennung. Ich fühle sie für viele der anderen Besucher*innen, die hier zusammenkommen. Denn es geht ja nicht nur um die Strukturen, die hier für eine viertägige Großkonferenz gemeinsam erbaut werden (auch wenn die unglaublich unterhaltsam und beeindruckend sein können). Viele der Menschen auf dem Congress arbeiten über das ganze Jahr daran, Strukturen zu schaffen und zu erhalten, die eine Gesellschaft besser machen. Sie kämpfen für Informationsfreiheit, gegen eine rassistische Migrationspolitik oder decken Sicherheitslücken auf. Die Vernetzung, Solidarität und Empathie, die es in Zeiten der faschistischen Bedrohung so dringend braucht und die in den vergangenen Jahren immer weiter abhandenkommt? Auf dem Congress findet man sie in allen Ecken.

Und wenn man das Glück hat, für eine Organisation wie netzpolitik.org zu arbeiten, dann bedeutet Congress umgekehrt auch: Liebe und Anerkennung zu erhalten. Menschen kommen nach den Vorträgen auf uns zu. In vielen der Talks greifen andere unsere Berichterstattung auf. Oder wie mein Kollege Markus Reuter schreibt:

„Es ist ein krasses Gefühl, einen Vortrag auf dem zu hören und der Speaker bittet plötzlich um Applaus für @netzpolitik_feed – und dann klatschen da mehr als 2000 Menschen für das Medium, für das Du arbeitest. Mehr Vertrauen und Anerkennung kann ich mir kaum vorstellen.“

Nach dem mehrtägigen Bad in dieser wohligen Gefühlssuppe saß ich dann gerade völlig übermüdet im Zug auf dem Rückweg nach Berlin, als ich die Nachricht erhielt, dass wir unser Spendenziel für das Jahr 2025 erreicht haben. Und das bereits am 30. Dezember. In nur sechs Wochen hatten uns sehr viele Menschen zusammen fast eine halbe Million Euro gespendet und so dafür gesorgt, dass unsere Arbeit weiter finanziert ist. Ich kam dann sehr müde und sehr glücklich zu Hause an. #blessed

Ich weiß, dass der Jahreswechsel für viele eine eher ernüchternde und deprimierende Zeit ist. Es ist verständlich und okay, sich angesichts der Weltlage mutlos zu fühlen. Fürs nächste Jahr wünsche ich euch, dass ihr einen Ort findet, der euch so gute Gefühle gibt wie mir der Congress.

Auf ein Neues

Chris


Sicherheitslücke: Wenn die Nachricht vom Fake-Doktor kommt

Das KIM-System soll garantieren, dass Ärzt:innen und Krankenhäuser geschützt sensible Gesundheitsdaten austauschen können. Auf dem Chaos Communication Congress weist der IT-Forscher Christoph Saatjohann nach, dass das System gravierende Sicherheitslücken aufweist. Verantwortlich dafür sei vor allem die Gematik. Von Daniel Leisegang –
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Maximaler Nervenkitzel: Das sind die Tricks der Glücksspiel-Industrie

Katsching und Klimper-klimper: Mit raffinierten Mechanismen fesseln Anbieter von Glücksspielen Menschen an die Geräte und verdienen Milliarden. In ihrem Vortrag auf dem 39C3 nimmt Forscherin Elke Smith die Tricks auseinander – und zeigt, wo Regulierung ansetzen könnte. Von Sebastian Meineck –
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Der Countdown läuft: Uns fehlen noch knapp 63.000 Euro!

Uns bleiben nur noch wenige Tage, um unser Spendenziel zu erreichen. Nur dann können wir unsere Arbeit wie gewohnt auch im kommenden Jahr fortsetzen. Spende jetzt! Von netzpolitik.org –
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Breakpoint: Netzpolitik ist Machtpolitik

Netzpolitik wird allzu oft als technische Detailfrage für Nerds verkannt. Doch dort verhandeln wir längst individuelle wie kollektive Freiheit, Hoheit und Macht. Zwischen staatlichen Kontrollansprüchen und der Dominanz globaler Techkonzerne geraten die Interessen der Nutzer:innen ins Hintertreffen. Von Carla Siepmann –
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bund.ee: Vertippt und umgekippt

Beim Umgang mit Domains kann einiges schiefgehen. Einige Probleme ließen sich leicht verhindern, das würde die IT-Sicherheit verbessern und es Betrüger:innen schwerer machen. Doch bei Bundesbehörden deckt ein Sicherheitsforscher immer wieder Probleme auf. Von Anna Biselli –
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Erfundene Quellen: Wie Chatbots die Wikipedia vergiften

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Digitale Brieftasche: „Auf einem ähnlich unguten Weg wie die elektronische Patientenakte“

Das Jahr Null der elektronischen Patientenakte war mit zahlreichen Problemen gepflastert. Gelöst sind diese noch lange nicht, warnt die Sicherheitsforscherin Bianca Kastl. Auch deshalb drohten nun ganz ähnliche Probleme auch bei einem weiteren staatlichen Digitalisierungsprojekt. Von Daniel Leisegang –
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Dezentrale Netzwerke: „Es braucht dauerhaft zivilgesellschaftliche Power“

Mastodon galt vielen als Alternative zu Twitter, nachdem Elon Musk die kommerzielle Plattform übernommen hatte. Marco Wähner sprach auf dem 39. Chaos Communication Congress darüber, warum das dezentrale Netzwerk mehr als nur eine Alternative ist und was wir als Zivilgesellschaft tun müssen, um dessen Idee zu stärken. Von Esther Menhard –
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Huduma Namba: Wie Kenias Zivilgesellschaft die Totalerfassung der Bevölkerung bekämpfte

Mit radikaler Verweigerung brachte die kenianische Zivilgesellschaft eine geplante Mega-Datenbank ihrer Regierung zu Fall. Wie das gelang und warum der Kampf noch nicht gewonnen ist, berichtete Inklusionsaktivist Mustafa Mahmoud Yousif auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Von Ingo Dachwitz –
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Digital Fights: Wir sagen tausend Male Dankeschön!

Die Finanzierung von netzpolitik.org für 2026 ist gesichert. Wir sind überglücklich und erleichtert. Vielen Dank euch allen! Ihr seid die beste Community der Welt. Von netzpolitik.org –
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Neutralität und Grundgesetz: Widerstand ist Pflicht

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein. Von Esther Menhard –
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Public Domain Day: Diese Werke sind ab heute gemeinfrei

Mit Beginn des Jahres 2026 gehen viele Kunstwerke, Schriften und Musikstücke in die Public Domain über. In Europa sind das die Werke von Urheber*innen, die im Jahr 1955 gestorben sind. Mit dabei sind Thomas Mann, Fernand Léger und Clemence Housman. Von Timur Vorkul –
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Strategien für politisches Engagement: Vier Vorträge vom Hackerkongress, die Mut machen

Politisch Einfluss nehmen, ohne auszubrennen. Privatsphäre verteidigen, obwohl die Zeichen auf Überwachung stehen. Demokratische Räume stärken – in braunen Nestern. Vier Vorträge vom 39C3 geben interessierten Menschen Motivation und praktische Tipps an die Hand. Von Sebastian Meineck –
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#304 Off The Record: Recherche-Highlights live vom 39C3

Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet! Von Ingo Dachwitz –
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03.01.2026 07:00

Der Podcast zum Jahreswechsel: Auf dem 39. Chaos Communication Congress haben wir Blicke hinter die Kulissen einiger unserer Lieblingsrecherchen des Jahres 2025 geworfen und kleine Ausblicke auf 2026 gewagt. Außerdem haben wir so viele Hörer:innenfragen wie noch nie beantwortet!

Vier lächelnde Menschen mit Headsets auf dem Kopf, eine Person streckt den Arm nach vorne und nimmt das Selfie auf
Ingo, Chris, Markus und Esther beim podcasten auf dem Congress

Wir waren live, das erste Mal seit fünf Jahren: Auf der Bühne des 39C3-Sendezentrums habe ich mit meinen Kolleg:innen Esther, Markus und Chris geplaudert. Wie war ihr Chaos Communication Congress bislang? Was hat in den letzten Wochen super geklappt und was weniger gut? Und vor allem: Wie liefen ihre Lieblingsrecherchen des Jahres ab?

Chris erzählt vom mSpy-Leak, für den wir 3,6 Millionen Nachrichten an den Support einer Überwachungs-App ausgewertet haben. Markus spricht über eine außergewöhnliche Crowd-Recherche zwischen Berlin und Belgrad. Und Esther berichtet von den Mühen der Berichterstattung über Verwaltungsdigitalisierung.

Außerdem beantworten wir Hörer:innenfragen: Welche Recherchen sind so richtig schief gelaufen? Wie viele Admins arbeiten bei netzpolitik.org? Und welche Drähte haben wir ins Parlament?


In dieser Folge: Chris Köver, Esther Menhard, Ingo Dachwitz und Markus Reuter.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.


Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.


Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.


Wir freuen uns auch über Kritik, Lob, Ideen und Fragen entweder hier in den Kommentaren oder per E-Mail an podcast@netzpolitik.org.


Links und Infos

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02.01.2026 11:57

Politisch Einfluss nehmen, ohne auszubrennen. Privatsphäre verteidigen, obwohl die Zeichen auf Überwachung stehen. Demokratische Räume stärken – in braunen Nestern. Vier Vorträge vom 39C3 geben interessierten Menschen Motivation und praktische Tipps an die Hand.

Vier Screenshots zeigen die Vortragenden der vier im Artikel besprochenen Talks.
Oben: Hannah Vos, Vivian Kube (links); Svea Windwehr, Chloé Berthélémy (rechts). Unten: Rahel Becker, Anna Kassautzki (links); Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben (rechts). CC-BY 4.0 39C3; Montage: netzpolitik.org

2025 war kein erbauliches Jahr für Grund- und Menschenrechte. Während die rechtsradikale Trump-Regierung die USA zu einer Autokratie umkrempelte, brachten Regierungen in der EU und Deutschland teils uralte Überwachungs-Vorhaben wieder voran, und ausgerechnet die deutsche Kanzlerpartei nahm wiederholt die demokratische Zivilgesellschaft ins Visier.

Wenig spricht dafür, dass sich der Tenor im Jahr 2026 ändern wird. Was tun, um nicht in Resignation und Verzweiflung zu verfallen?

Antworten hierzu liefern viele Vorträge vom jüngsten Chaos Communication Congress in Hamburg. Vier mit besonders praktischen Impulsen fassen wir hier kurz zusammen – sie kommen von Jurist*innen, Aktivist*innen und Insider*innen aus dem Bundestag.

1. Politisch Einfluss nehmen: Tipps von Bundestag-Insider*innen

Rahel Becker, Anna Kassautzki
Rahel Becker, Anna Kassautzki - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Wer Politik und Gesetzgebung selbst positiv beeinflussen möchte, bekommt im Vortrag „Power Cycles statt Burnout – Wie Einflussnahme nicht verpufft“ eindringliche und konkrete Tipps – mit besonderer Rücksicht darauf, dass man als engagierter Mensch nur begrenzt Zeit und Energie hat.

🗣️ Wer spricht da? Anna Kassautzki war von 2021 bis 2025 Bundestagsabgeordnete der SPD und stellvertretende Vorsitzende des Digitalausschusses. Rahel Becker hat sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin unterstützt, unter anderem beim Einsatz gegen das als Chatkontrolle bekannte Überwachungsvorhaben der EU.

💡 Was kann man lernen? Stück für Stück erklären Kassautzki und Becker, wie man zunächst die für das eigene Anliegen relevanten Köpfe identifizieren kann: etwa Abgeordnete (und deren Mitarbeitende) im zuständigen Ausschuss oder Abgeordnete aus dem eigenen Wahlkreis. Außerdem raten sie dazu, das eigene Anliegen prägnant zu verpacken: Auf einem One Pager mit konkreten Beispielen, die auch „Oma“ versteht. Schließlich geben sie Tipps, wie man Bündnisse schmiedet und sich im Netzwerk die Arbeit aufteilt, um sich Gehör zu verschaffen – zu strategisch klug gewählten Anlässen.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Für Menschen, die bereits politische Arbeit machen und sich einen Effizienz-Boost geben wollen – und für alle, die überlegen, damit anzufangen. „Wir glauben, dass es fundamental wichtig ist, dass nicht nur große Konzerne in den Büros von Abgeordneten sitzen“, sagt Rahel Becker, „sondern dass da auch sehr viel Zivilgesellschaft sitzt.“

2. Narrative ändern: Tipps von Digital-Aktivist*innen

Svea Windwehr, Chloé Berthélémy
Svea Windwehr, Chloé Berthélémy - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Der englischsprachige Vortrag „The Last of Us – Fighting the EU Surveillance Law Apocalypse“ unternimmt zunächst eine Zeitreise: von den frühen Angriffen auf Verschlüsselung in den Neunzigerjahren bis hin zu den frischen Plänen der EU-Kommission für ein Revival der Vorratsdatenspeicherung. Zuletzt gibt es einen Ausblick, wie sich Überwachungsvorhaben in Zukunft bekämpfen lassen.

🗣️ Wer spricht da? Svea Windwehr ist Co-Vorsitzende von D64, einem Verein für progressive Digitalpolitik, und Policy Advisor bei Mozilla. Chloé Berthélémy ist Policy Advisor bei European Digital Rights (EDRi), dem Dachverband von Organisationen für digitale Freiheitsrechte.

💡 Was kann man lernen? Die Aktivist*innen warnen vor einer Wende im Kampf gegen digitale Überwachung: Ob höchste Gerichte weiterhin gefährliche Vorhaben stoppen, sei inzwischen nicht mehr sicher. „Die digitale Zivilgesellschaft muss umdenken“, warnt Windwehr auf Englisch. „Es ist ein Kampf um Narrative, nicht um Gerichtsverfahren.“ Man müsse neue Wege finden, zu erzählen, warum Datenschutz und Privatsphäre wichtig sind. „Wenn wir das tun, glaube ich, dass Widerstand definitiv möglich ist und dass es noch Hoffnung gibt.“ Notwendig seien zudem breite Allianzen mit bisher ungewohnten Partnern – wie etwa Kinderschutz-Organisationen im Kampf gegen die Chatkontrolle.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Der stufenweise Ausbau staatlicher Überwachung zieht sich wie ein roter Faden durch die letzten drei Jahrzehnte: von den bereits in den 90ern gestarteten Crypto Wars über Fluggastdatenspeicherung und Vorratsdatenspeicherung bis hin zu Chatkontrolle. Der Vortrag zeichnet diesen Faden nach und gibt am Ende Impulse für Interessierte, die sich einbringen wollen.

3. Widerstand als Pflicht: Tipps von Jurist*innen

Hannah Vos, Vivian Kube
Hannah Vos, Vivian Kube - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Rechte bis Rechtsextreme von Union bis AfD nutzen die Forderung nach „Neutralität“ als Waffe gegen die demokratische Zivilgesellschaft. Der Vortrag „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ buchstabiert aus, in welchen begrenzten Fällen Menschen und Organisationen tatsächlich auf sogenannte Neutralität achten sollten – und wann sie ganz im Gegenteil beherzt Zivilcourage zeigen müssen. Hier haben wir ausführlicher darüber berichtet.

🗣️ Wer spricht da? Hannah Vos und Vivian Kube arbeiten beide als Rechtsanwält*innen in der Berliner Kanzlei KM8 und gehören zum Legal Team von FragDenStaat.

💡 Was kann man lernen? Egal, ob man Bundeskanzlerin oder Abgeordneter ist, Verwaltungsbeamt*in, Lehrer*in, Aktivist*in oder einfach nur angestellt in einem Unternehmen – Kritik und Widerstand gegen Menschenfeindlichkeit sind legal, möglich und in manchen Kontexten sogar Pflicht. „Es gibt keine Neutralität vor den Werten des Grundgesetzes“, bringt Hannah Vos es auf den Punkt.

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Der Vortrag entzaubert das sogenannte Neutralitätsgebot als Schreckgespenst, das in vielen Kontexten nicht oder nur unter bestimmten Voraussetzungen gilt. Wer bis zum Ende schaut (oder dorthin springt) erfährt zudem die Geschichte des Druckers Dieter Schlichting, der ein legendäres Grundsatzurteil erstritt: zur Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen, weil er keine Nazi-Prospekte drucken wollte.

4. Räume vor Ort stärken: Tipps von Antifaschist*innen

Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben
Lisa Zugezogen, Jaša Hiergeblieben - CC-BY 4.0 39C3

📋 Worum geht es? Bei zwei Landtagswahlen in Ostdeutschland könnte die AfD laut Umfragen im Jahr 2026 stärkste Kraft werden: Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Vor diesem Hintergrund berichten zwei Aktivist*innen vom Netzwerk Polylux, wie sie antifaschistische Projekte in Ostdeutschland fördern. Titel: „Aber hier Leben? Nein danke! …oder doch? Wie wir der autoritären Zuspitzung begegnen können“.

🗣️ Wer spricht da? Die Vortragenden Jaša Hiergeblieben und Lisa Zugezogen vertreten das seit 2019 aktive Netzwerk Polylux. Über Fördermitgliedschaften und Spenden verteilt der Verein Geld an Projekte im ländlichen ostdeutschen Raum.

💡 Was kann man lernen? Gerade im Gespräch mit Menschen aus dem Publikum gibt es motivierende Impulse. So kritisiert Jaša, dass die Brandmauer-Proteste (2024-2025) zwar für begrenzte Zeit Massen auf die Straße gebracht hatten, aber danach wieder verhallt sind. Polylux dagegen interessiert sich für nachhaltige Strukturen: zum Beispiel Gemeinschaften und Treffpunkte, die Menschen zusammenbringen, vor allem in rechtsextrem geprägten Regionen. Selbst wenn man sich am eigenen Wohnort nur mit wenigen coolen Menschen zusammenschließt, ist es „super wichtig zu wissen: Ich bin nicht alleine“, so Jaša. Und falls jemand für Westdeutschland ein ähnliches Netzwerk wie Polylux gründen möchte, „dann macht das, macht damit einfach los!“

🥽 Für wen lohnt sich der ganze Vortrag? Wer die strukturellen Probleme hinter rechtsextremer Radikalisierung besser verstehen will, findet in den Schilderungen der Aktivist*innen Erklärungen. Um die vorwiegend düsteren Aussichten aufzuhellen, berichten die beiden aber auch von erfolgreichen Projekten im Osten – wie dem ersten CSD in Grevesmühlen, Mecklenburg-Vorpommern.


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01.01.2026 07:31

Mit Beginn des Jahres 2026 gehen viele Kunstwerke, Schriften und Musikstücke in die Public Domain über. In Europa sind das die Werke von Urheber*innen, die im Jahr 1955 gestorben sind. Mit dabei sind Thomas Mann, Fernand Léger und Clemence Housman.

Das Gemälde "La grande parade (Le Cirque)" von Fernand Léger, 1949.
La grande parade (Le Cirque) von Fernand Léger, 1949. – Public Domain Fernand Léger

Am 1. Januar gibt es etwas zu feiern, und zwar den „Public Domain Day“. Tausende und Abertausende Kunstwerke von Autor*innen, Künstler*innen und Musiker*innen werden gemeinfrei. Sie sind damit nicht mehr urheberrechtlich geschützt, sondern gehen in die Public Domain über, also gewissermaßen in den Besitz der Allgemeinheit. Ab sofort dürfen sie ohne Einschränkungen kopiert, wiederverwendet, angepasst und weiterverbreitet werden.

Im europäischen Urheberverwertungsrecht gilt größtenteils das Prinzip „Leben + 70 Jahre“. Die sogenannte Regelschutzfrist schützt Werke für die Dauer von 70 Jahren nach dem Tod der Urheber*innen. Erst danach dürfen sie ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Mit dem heutigen Jahresanfang werden somit Werke von Urheber*innen gemeinfrei, die im Jahr 1955 verstorben sind.

Lesenswertes

Darunter sind in diesem Jahr die Werke des bedeutenden deutschen Schriftstellers Thomas Mann. Für seinen ersten Roman „Buddenbrooks“ erhielt er den Nobelpreis für Literatur, sein umfassendes Werk besteht aber auch aus Kurzgeschichten, Essays und Gedichten.

Die Schriftstellerin Clemence Housman blickt leicht lächelnd in die Kamera.
Clemence Housman vor einem Sufragetten-Transparent, ca. 1910.

Weniger bekannt, politisch aber mindestens spannend ist der französische Schriftsteller Léon Werth. Mit seiner kriegskritischen Erzählung „Clavel Soldat“ sorgte er kurz nach dem Ersten Weltkrieg für Aufsehen, seine Flucht vor den Nazis hielt er in „33 Tage“ und sein Zeugnis der Besatzungsjahre aus seinem Versteck im fast tausendseitigen Buch „Als die Zeit stillstand. Tagebuch 1940 – 1944“ fest. In „Cochinchine“ übte er außerdem Kritik am französischen Kolonialismus. Es ist eben jener Léon Werth, dem Antoine de Saint-Exupéry den „Kleinen Prinzen“ gewidmet hat.

In den Romanen der britischen Autorin und Holzschnitzerin Clemence Housman können Lesende Werwölfinnen und meerjungfrauenähnlichen Gestalten begegnen. Ihre Werke tragen Titel wie „The Were-Wolf“, „Unknown Sea“ und „The Life of Sir Aglovale De Galis“. Housman war in der Suffragettenbewegung aktiv und beschäftigte sich mit den sich wandelnden Geschlechterrollen am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

Sehens- und Hörenswertes

Neben den Werken des Franzosen Fernand Léger werden auch die Arbeiten des deutschen Malers Karl Hofer gemeinfrei. Er zählt zu den bedeutendsten Maler*innen der Moderne in Deutschland.

Aus dem musikalischen Bereich sind der Schweizer Komponist Arthur Honegger und der italienische Musiker Francesco Balilla Pratella zu nennen.

Urheberrecht: Alles andere als einfach

Die Schutzfristen unterscheiden sich von Land zu Land. So werden die Werke des spanischen Philosophen José Ortega y Gasset in verschiedenen europäischen Ländern bereits gemeinfrei, nicht aber in seinem eigenen Herkunftsland Spanien. Dort sind seine Schriften erst in zehn Jahren frei nutzbar.

Marlene Dietrich mit Zylinder und Frack.
Marlene Dietrich am Set des Films „Marokko“, 1930. - IMAGO / glasshouseimages

In den USA werden zum Jahreswechsel Werke für alle zugänglich, die im Jahr 1930 veröffentlicht wurden – unabhängig vom Todeszeitpunkt der Autor*innen. Darunter der Krimi „Mord im Pfarrhaus“ von Agatha Christie, in dem Miss Marple zum ersten Mal vorkommt.

Außerdem gehen dort gleich zwei Filme des Regisseurs Josef von Sternberg in die Public Domain über, in denen Marlene Dietrich mitgespielt hat: „Der blaue Engel“ und „Marokko“, in dem Dietrich in einer berühmten Szene, elegant gekleidet mit Zylinder und Frack, eine Frau küsst.

Albert Einstein und noch viele mehr

Neben der hier vorgestellten kleinen Auswahl gibt es viel mehr in die Gemeinfreiheit entlassene Werke zu entdecken. Listen mit Urheber*innen, die im Jahr 1955 verstorben sind, stellt die deutschsprachige und die englischsprachige Wikipedia zusammen.

Der bekannteste auf der Liste dürfte der Physiker Albert Einstein sein. Aber auch Veröffentlichungen des Mediziners und Mitentdeckers des Antibiotikums Penicillin, Alexander Fleming, sowie des Mathematikers Hermann Weyl sind nun zur freien Nutzung freigegeben.


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31.12.2025 07:00

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner pocht darauf, doch wer kann heutzutage noch neutral sein? Um die Demokratie zu verteidigen, sei Rückgrat sogar Pflicht, ordnen Hannah Vos und Vivian Kube auf dem 39. Chaos Communication Congress die Debatte rund ums Neutralitätsgebot ein.

Hannah Vos und Vivian Kube auf der Bühne vom 39c3, im Hintergrund ein blau beleuchteter Vorhang
Hannah Vos und Vivian Kube erklären die grundgesetzlichen Grenzen der Neutralität. – Alle Rechte vorbehalten Screenshot vom Recording des Vortrags

Zum Christopher-Street-Day wehte in den vergangenen Jahren die Pride-Flagge auf dem Dach des Reichstagsgebäude – außer in diesem Jahr. Im Juni machte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) Schlagzeilen, weil sie entschied, dass die Flagge nicht gehisst werden darf. „Wir müssen neutral sein, auch wenn das manchmal weh tut“, begründete Klöckner ihren Bruch mit der Tradition, Solidarität mit queeren Minderheiten zu demonstrieren.

Beifall für ihren Entschluss bekam Klöckner von der rechtsextremistischen Partei Alternative für Deutschland (AfD). Die wiederum nutzt die Rhetorik der Neutralität inzwischen als Waffe. Regelmäßig bringt sie Klagen vor Gericht, mit denen sie versucht, eine autoritäre Definition von Neutralität durchzusetzen.

Doch wieviel Neutralität gebietet das Grundgesetz (GG) eigentlich wirklich? Und wann ist laut GG statt Neutralität vielmehr Widerstand gegen rechte Angriffe auf demokratische Werte Pflicht?

Mit diesen Fragen beschäftigten sich Hannah Vos und Vivian Kube in ihrem Talk „Wer hat Angst vor dem Neutralitätsgebot?“ auf dem 39. Chaos Communication Congress in Hamburg. Die Juristinnen Vos und Kube kommen von der Initiative Gegenrechtsschutz, die zu FragDenStaat gehört. Sie berät und unterstützt Menschen und Organisationen aus Kultur, Journalismus oder Wissenschaft, die von rechts außen in Gerichtsverfahren verwickelt werden.

Neutralität hat Grenzen

Vos und Kube fragen: „Müssen wir neutral sein, auch wenn es weh tut, während sich andere Teile der Gesellschaft immer weiter nach rechts außen bewegen?“ Laut GG gebe es klare Vorgaben, wo Neutralität geboten ist und wo nicht. Dazu stellen Vos und Kube zunächst klar: Das eine Neutralitätsgebot gibt es im GG nicht. Stattdessen macht das GG für verschiedene Bereiche wie öffentliche Verwaltung, Schule oder Zivilgesellschaft konkrete Vorgaben zur Neutralität, setzt aber auch klare Grenzen.

Unterm Strich: Wenn es darum geht, demokratische Werte zu verteidigen und Angriffe auf diese abzuwehren, geht es nicht mehr um Neutralität, sondern um gebotenen Widerstand. Das mache unsere wehrhafte Demokratie aus.

In der öffentlichen Verwaltung haben Beamt:innen die Pflicht zur Verfassungstreue. Wenn Dienstanweisungen oder Vorgaben etwa gegen die Menschenwürde verstoßen, müssten Beamt:innen dagegen halten. Dabei sind sie nicht allein auf sich gestellt, im Rücken haben sie das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2017. Demnach seien neben der Garantie auf Menschenwürde die Kernelemente der freiheitlich-demokratischen Grundordnung das Demokratieprinzip sowie das Rechtsstaatsprinzip.

Ganz konkret listen Vos und Kube auf, was als Verstoß gegen die Menschenwürde gilt. Dazu zählen Aussagen wie: „Zugezogene können nie Teil der Gemeinschaft werden, denn ihnen fehlt die gemeinsame Geschichte, Kultur etc.“ Sie unterstellen etwa einen „gemeinsamen Volkswillen“ und negieren Interessenvielfalt.

Außerdem verstoßen alle rassistischen, frauenfeindlichen, antimuslimischen, antisemitischen, antiziganistischen, ableistischen und transfeindlichen Forderungen gegen die Menschenwürde. Als Malu Dreyer (SPD) nach den Veröffentlichungen des Recherche-Kollektivs Correctiv Anfang 2024 zu Demonstrationen gegen Rechts aufrief, habe sie mit Rückendeckung des GG gehandelt.

Freiheitlich-demokratische Grundordnung ist der Maßstab

Damals war Dreyer Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz und bezog über ihren Instagram-Account Stellung: „Der Begriff ‚Remigration‘ verschleiert, was die AfD und andere rechtsextreme Verfassungsfeinde vorhaben: Sie planen die Vertreibung und Deportation von Millionen Menschen aus rassistischen Motiven. So verschieben sie die Grenze weiter nach rechts und radikalisieren den gesellschaftlichen Diskurs.“

Den folgenden Rechtsstreit entschied das Bundesverfassungsgericht eindeutig zugunsten Dreyers, als die rheinland-pfälzische AfD eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshofs einreichen wollte.

Es gibt für Beamt:innen sogar eine Pflicht zur sogenannten Remonstration: Wenn eine Weisung von oben gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung und das GG verstößt, müssen sich Beamt:innen verweigern. Wenn sie das nicht tun, tragen sie die volle Verantwortung.

Wie das aussehen kann, zeigen mehrere Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge nach Informationen der Süddeutschen Zeitung (€). Diese sollen der Behörde Paroli geboten haben. Dabei geht es um afghanische Ortskräfte, die unter der alten Bundesregierung eine Aufnahmezusage bekommen hatten. Obwohl Verwaltungsgerichte bereits entschieden haben, dass diese Menschen nach Deutschland kommen müssen, um in Afghanistan nicht Folter und Tod ausgesetzt zu sein, lehnt die schwarz-rote Bundesregierung eine Aufnahme ab. Alexander Dobrindt (CDU) veranlasste entsprechende Widerruf-Schreiben. Doch mehrere BAMF-Mitarbeiter:innen verweigerten ihre Unterschrift.

Neutralität in der Schule

Auch in der Schule will die AfD ihr Neutralitätsregime durchsetzen. Dabei legt das GG auch hier klar fest: Lehrkräfte in der Schule dürfen etwa keine Parteiwerbung machen oder Schüler:innen gar dazu auffordern, eine bestimmte Partei zu wählen. Diese Neutralität hat aber Grenzen. Laut GG kann und soll es keine neutrale Schulbildung geben. Lehrkräfte sind demnach dazu verpflichtet, Schüler:innen im Sinne demokratischer Werte über faschistische und rassistische Inhalte aufzuklären. Sie müssen ihnen dabei helfen, kontroverse Inhalte einzuordnen.

Umso widersprüchlicher die Einschüchterungskampagne „Neutrale Schule“ von der AfD. Sie wollte ein sogenanntes Meldeportal einführen, auf dem Schüler:innen Lehrkräfte melden sollten, wenn die ihrer Meinung nach keinen neutralen Unterricht machen. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft sprach von einer „Denunziationsplattform“.

Was Klöckner betrifft, habe sie suggeriert, es gebe für die Bundestagsordnung eine rechtliche Pflicht zur Neutralität. Nur das habe sie dazu veranlasst, die Pride-Fahne auf dem Reichtagsgebäude zu verbieten. Doch diese Pflicht gebe es nicht, so Vos und Kube.

Zwar sei die Bundestagspräsidentin nicht verpflichtet, die Fahne hissen zu lassen. Aber sie ist auch nicht dazu verpflichtet, das Hissen der Fahne zu verbieten.


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30.12.2025 13:02

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Dann am Montag, den 29. Dezember, eine gute Nachricht: Es fehlten „nur“ noch 63.000 Euro. Allerdings bei gerade einmal zwei verbleibenden Banktagen. Die Nervosität blieb.

Doch dann schmolz die Summe Stunde für Stunde stetig herunter. Wir schöpften Hoffnung. Und seit heute um 11.59 Uhr haben wir endlich Gewissheit: Wir sind über der Ziellinie!

Wir sind erleichtert. Sehr erleichtert. Und überglücklich. Das ist das schönste Geschenk zum Jahresende.

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