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Die EU-Staaten wollen ein totes Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle zurückbringen. Im EU-Parlament regt sich Widerstand. Die Verhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle-Verordnung gehen in die Sommerpause. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Die EU-Staaten wollen die Datenschutz-Regeln wieder schwächen, damit Internet-Dienste Inhalte ihrer Nutzer durchsuchen dürfen. Der Rat hat heute eine neue vorübergehende Ausnahme der E‑Privacy-Verordnung auf den Weg gebracht.
Wir veröffentlichen neun interne Dokumente zu den Chatkontrolle-Verhandlungen.
Ausnahme ausgelaufen und wirkungslos
Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Von 2021 bis April hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.
Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die Ausnahme-Regel am 3. April aus. Befürworter der freiwilligen Chatkontrolle befürchten, dass ohne dieses Gesetz weniger Kindesmissbrauch im Internet gemeldet wird.
Doch das stimmt nicht, die Polizei erhält weiterhin massenhaft Hinweise. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen einfach weiter und berufen sich dafür auf andere Rechtsgrundlagen.
Deutschland für freiwillige Chatkontrolle
Obwohl die Ausnahme-Regel für die freiwillige Chatkontrolle nicht notwendig ist und vom EU-Parlament abgelehnt wurde, soll sie wieder eingeführt werden. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte einen neuen Anlauf gemacht.
Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag. Das Bundesinnenministerium wies die deutsche Delegation an: „Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-Verordnung hat höchste Priorität.“ Die deutsche Gesandte sagte in Brüssel, „dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe“.
Auch eine deutsche Beamte der EU-Kommission macht Druck. Die freiwillige Chatkontrolle „habe 15 Jahre sehr gut funktioniert“ – also lange vor der Ausnahme-Regel. Trotzdem drohen einige Unternehmen, „nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung [einzustellen]“. „Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das Parlament-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne.“
Abstimmen, bis das Ergebnis passt
Letzte Woche haben die EU-Staaten die Ratspräsidentschaft beauftragt, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Den haben sie heute angenommen. Nächste Woche stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob sie das Gesetzgebungsverfahren fortsetzen.
Wichtige Abgeordnete lehnen das ab. Die Berichterstatterin Birgit Sippel kritisiert das „unlautere Manöver“: „Als Berichterstatterin für die Interim-Verordnung werde ich eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten nicht unterstützen.“
Keine Einigung bei Trilog
Gefährlicher als die vorübergehende Ausnahme ist die dauerhafte Chatkontrolle-Verordnung. Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen. Eine Einigung im Trilog ist weiterhin nicht in Sicht.
Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.
Die Trilog-Verhandlungen haben bisher vor allem wenige kontroverse Aspekte geeinigt. Darunter sind Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten. Sprachnachrichten und Anrufe sollen nicht gescannt werden. Eine Altersverifikation wird nicht verpflichtend.
Verpflichtend oder freiwillig
Knackpunkt der Verhandlungen bleibt die Frage, ob Dienste-Anbieter die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig scannen dürfen oder sogar gegen ihren Willen scannen müssen. Die Ratspräsidentschaft hat eine „Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten“ vorgeschlagen. Die EU-Staaten haben dazu keine einheitliche Position.
In der letzten Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene wurde das Thema „nur kurz angesprochen“. Bisher hatte das EU-Parlament eine freiwillige Chatkontrolle „generell abgelehnt“. Jetzt sind die Abgeordneten bereit, „die freiwillige Aufdeckung zu prüfen“.
Das Parlament hat „aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe“.
Deutschland ist nicht gegen verpflichtende Chatkontrolle, „solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen“ darstellt. Der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle sollte „nicht eingeschränkt werden und sich sowohl auf bekannte als auch auf unbekannte CSAM-Inhalte sowie auf Grooming beziehen“.
Keine Einigung im Sommer
Eine Einigung wird es wohl nicht so bald geben. Gestern ist die EU-Ratspräsidentschaft von Zypern auf Irland übergegangen. Mitte Juli tagen die technischen Verhandler nochmal. Dann ist Sommerpause.
Der nächste politische Trilog ist „für den 29. September vorgesehen“. Dann ist Herbst – und das dritte Quartal fast vorbei.
Hier die Dokumente in Volltext:
2026-06-12: Aktueller Stand – Ratspräsidentschaft
2026-06-17: Stellungnahmen der Delegationen – Rat
2026-06-17: Sitzung der JI-Referent*innen – Protokoll
2026-06-22: Vorbereitung auf Trilog – Ratspräsidentschaft
2026-06-22: Aktueller Stand – Ratspräsidentschaft
2026-06-26: Ausschuss der Ständigen Vertreter – Weisung
2026-06-26: Ausschuss der Ständigen Vertreter – Protokoll
2026-06-29: Text der Präsidentschaft – Ratspräsidentschaft
2026-06-30: Sitzung der JI-Referent*innen – Protokoll
- DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-17 58505
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 17. Juni 2026
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
- Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 17. Juni 2026
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 17. Juni 2026
I. Zusammenfassung und Wertung
In der Aussprache zu Dok. 10431/26 zeigte sich überwiegende Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorsitzes. Es blieben jedoch zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Sperr- und Auslistungs-Anordnungen offen. Unterschiedliche Auffassungen gab es zum Ausschluss von Audiokommunikation aus dem Anwendungsbereich. Auch wurde die vorgeschlagene forcemajeure Klausel (Zeile 44) von einigen Delegation als zu weitgehend erachtet.
Zur Frage des weiteren Verfahrens zur Aufdeckung von CSAM gab es nur wenige Wortmeldungen. Diese bezogen sich jedoch im Wesentlichen auf die Frage, ob und wie weit verschlüsselte Kommunikation aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werde.
Vorsitz wird am 26. Juni dem AStV einen Sachstand vorlegen und um Bestätigung bitten, dass mit dem Gesamtpaket zur Aufdeckung (Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung, getrennt nach öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) weiterverhandelt werden soll.
II. Im Einzelnen
zu Dokument 10431/26
Artikel 1 und 2
Zeilen 106a, 137
Der Ausschluss von Audiokommunikation und die vom EP vorgeschlagene Klarstellung zu Audio Tracking bei Videos wurde von uns ebenso wie von FIN, ITA und POL begrüßt. Für eine Beibehaltung von Audio im Anwendungsbereich sprachen sich hingegen FRAU, HUN und BGR aus. LTU erklärte, dem Ausschluss von Audio zustimmen zu können, wenn dies nur für nicht-öffentliche Inhalte gelte. FRA unterstützte ausdrücklich den Verweis auf die e‑evidence RL in Zeile 137. HRV bat hier um die Ergänzung von Metadaten, welche sich auch Inhaltsdaten ergäben. KOM gab zu bedenken, dass man hier präzise sein und festlegen müsse, ob Audio aus dem kompletten Anwendungsbereich herausgenommen werde oder nur bei der Aufdeckung. Ein Ausschluss aus dem kompletten Anwendungsbereich führe dazu, das Audio auch nicht Teil des Risikomanagements sein werde und Diensteanbieter Meldungen z.B. von Nutzern nicht verarbeiten dürften. Zudem sei nicht klar, ob es nur um gespeicherte Videos ginge oder livestreaming, das leider sehr relevant in diesem Kontext sei. Es sei auch nicht klar, was mit „embedded content“ sei oder mit animierten Bildern.
Zeile 129
Lediglich POL ging explizit auf den Textvorschlag ein und begrüßte die Idee der Verschiebung in einen EG. KOM hingegen sah es mit Hinweis auf den simplification Omnibus als notwendig an, dies im verfügenden Teil zu regeln.
Zeilen 130, 130a, 134
Wir betonten, dass die Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch in den Anwendungsbereich fallen müssten, zeigten uns aber flexibel, wie dies in der VO verankert werde (auch HRV). NLD sprach sich gegen eine eigene Definition aus. FRA plädierte dafür, dies Frage wie bei der CSA-RL zu handhaben (auch ITA, LTU). SWE legte hierzu PV ein. KOM erläuterte, dass man sich in der RL für eine getrennte Lösung entschieden habe, da die MS bei der konkreten Höhe der Strafen flexibel sein wollten. Dieses Problem bestehe bei der VO aber nicht. Eine ausdrückliche Nennung sei sinnvoll, auch weil man dann Hashes für solche Handbücher generieren und Löschung veranlassen könne.
Zeilen 141b (i.V.m. Artikel 13 und 48)
FIN begrüßte grundsätzlich die vorgeschlagene Definition (auch POL), machte aber klar, dass das konkrete Verfahren der „Eilmeldung“ bzw. wann ein solcher Fall eintrete noch nicht eindeutig sei. Auch müsse das Verhältnis zu Art. 18 DSA geklärt werden. KOM stimmte zu, dass man hier gerade beim Begriff „fortlaufender Missbrauch“ genauer definieren müsse, um zu viele (ungerechtfertigte) Meldungen zu vermeiden.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.
Artikel 14–15, Artikel 16–18, Artikel 18a‑c
FRA erneuerte seine Bedenken, dass Regelungen entgegen dem etablierten FRA Behördensystem geschaffen würden. Die Verfahren in den Zeilen 341c und h würden von der TCO-VO abweichen und seien zu langsam. Zu den Sperranordnungen komme von FRA ein Textvorschlag. Zur URL-Liste sei nicht klar, wie diese erstellt werde und ob sie tatsächlich nur bekanntes Material betreffen solle (ähnlich HUN). Auslistungs-Anordnungen schließlich sollten nicht zeitlich begrenzt sein (auch ITA, LTU).
HRV sah in dem gewählten Text für „force majeure“ ein zu einfaches Schlupfloch für die Diensteanbieter (auch SWE, HUN, BGR).
ITA erinnerte an die bekannte Haltung, dass Entfernungsanordnungen nur durch justizielle Stellen erlassen werden dürften (SWE deutlich dagegen). Im Falle der Art. 16–18 könne man eine direkte Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden mit anschließender justizieller Überprüfung akzeptieren. ITA sei bereit, den Vorschlag des EP zu Art. 14 und 15 zu prüfen. Es müsse aber klar sein, dass dies das Verfahren nicht über Gebühr verlangsamen dürfe. ITA spreche sich zudem für die EP Forderung nach starken Entschädigungsregeln aus.
LVA zeigte große Skepsis gegenüber dem Wunsch des EP, die geklammerten Stellen in Zeilen 395–406 wieder aufzunehmen. Dies könne das Verfahren erheblich verlangsamen. (ähnlich LTU).
KOM erklärte, dass die URL Liste zu größtmöglicher Kohärenz führen werde. Die MS könnten die festgestellten URL live einspeisen. Dass die Liste „nur“ bekanntes Material enthalte, läge daran, dass die MS die URL nur melden würden, wenn CSAM dort festgestellt worden sei. Damit sei das Material automatisch bekanntes Material.
Artikel 43
Wir begrüßten die vorgeschlagene Verschlankung des Textes. FRA bat um Ergänzung der Interpol Datenbank in Art. 43d. KOM hingegen plädierte für eine klare und abschließende Beschreibung der Aufgaben des Zentrums. Das Zentrum habe eine zentrale Rolle in der Verordnung und das Mandat müsse klar beschrieben sein. Es sei nicht sinnvoll, dass die Aufgaben „über den ganzen Text verstreut würden“. KOM werde hierzu eine Textvorschlag vorlegen.
Artikel 66
HRV erneuerte, unterstützt von ITA, HUN und LUX, seine Forderung, den Technologieausschuss für alle MS zu öffnen. ITA sprach sich zudem gegen den von der KOM in der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag für eine Öffnung für nicht MS-Staatsangehörige aus. Dies unterlaufe die Bemühungen der EU für technologische Souveränität. FRA forderte, Bestimmungen zu Interessenskonflikten im Text aufzunehmen.
Artikel 89
FRA sah es als zu früh an, über diese Frage zu diskutieren. ITA sah es als ausreichend an, freiwillige Maßnahmen erst zuzulassen, wenn das EU Zentrum seinen Betrieb aufgenommen habe.
Vorsitz bat abschließend um evtl. weitere schriftliche Kommentare bis heute Dienstschluss.
zu Dokument 9659/26
Vorsitz dankte eingangs allen MS; die schriftliche Kommentare eingereicht hätten und bat um evtl. weitere Stellungnahmen.
FIN machte klar, verpflichtende Aufdeckung in interpersoneller Kommunikation mit nicht öffentlich zugänglichen Inhalten nicht akzeptieren zu können. In öffentlich-zugänglichen Inhalten sei dies akzeptabel. Freiwillige Aufdeckung müsse im Rahmen bleiben und keine Inhalte sondern lediglich „patterns“ identifizieren. FIN sei auch gegen eine Suche durch das Zentrum.
MLT und FRA erneuerten die Forderung, den Anwendungsbereich auf bekanntes und neues Material sowie Grooming zu erstrecken. FRA ergänzte, dass die Verordnung bewährte Verfahren nicht unterlaufen und erschweren dürfe.
Auch POL unterstrich noch einmal die bekannte Position, dass ein generelles Monitoring zu vermeiden sei und Aufdeckung im nicht-öffentlichen Bereich nur gezielt erfolgen dürfe.
NLD, unterstützt von LUX und ITA stellten die Frage, ob und in welcher Form verschlüsselte Inhalte vom Anwendungsbereich ausgeschlossen seien und baten dahingehend um Klarstellung im Text.
Vorsitz verwies hierzu lediglich auf die allgemeine Ausrichtung, welche Encryption nicht explizit ausschließe.
Abschließend informierte Vorsitz über die geplante Befassung des AStV am 26. Juni. Man wolle einen Sachstand aufbereiten und über den Ansatz zur Aufdeckung informieren. Man habe schon das Gefühl, dass man mit diesem Ansatz weiterarbeiten könne. Natürlich müsse man an den einzelnen Elementen arbeiten und insbesondere der jeweilige Anwendungsbereich sei problematisch. Man habe mit EP zumindest in Ansätzen zur Aufdeckung in öffentlichen Inhalten gesprochen. Hier sei EP aber bislang nur zur Anwendung auf bekanntes Material bereit. Am Rande der Sitzung sprach EP zudem davon, dass die MS im AStV auch rote Linien vorbringen könnten.
Einen von der KOM vorgeschlagenen Text zur Angleichung an den DSA werde man im nächsten ITM diskutieren und ggf noch diese Woche den MS vorlegen.
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
- An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
- Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
- Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
- Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
- TOP: 49 – Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
- Hier:
- Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Vorbereitung des Trilogs
- Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer Sachstand und Leitlinien für die weiteren Beratungen
- Dokument: 10499/26
- Weisung
Weisung: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
1. Ziel des Vorsitzes
Trilogvorbereitung zur CSA-VO sowie aktueller Stand und Leitlinien zur Interims-VO
2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor
Die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter schützt Kinder nicht nur vor sexuellem Missbrauch im Internet, sondern auch vor körperlichem sexuellem Missbrauch. Hinweise auf CSAM sind in vielen Fällen erste Ermittlungsansätze, die im Ergebnis zur Beendigung von anhaltendem Missbrauch führen. Gehen diese Hinweise zurück, bedeutet das auch einen Rückgang an Aufdeckung von laufendem Missbrauch.
Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-VO hat daher höchste Priorität.
Die RP wird darin unterstützt, einen weiteren Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO zu verfolgen. Der Text einer solchen VO sollte sich möglichst nah an der ausgelaufenen Interims-VO halten. Einschränkungen gegenüber der bisherigen Interims-VO lehnen wir ab.
Die vorgeschlagene Laufzeit der VO bis 03.04.2028 wird unterstützt. Anstelle einer festen Laufzeit könnte die neue Interims-VO bis zum Inkrafttreten der CSA-VO gelten, um ein erneutes Auslaufen wie in diesem Jahr zu vermeiden.
In Bezug auf die Verhandlungen zur CSA-VO wird befürwortet, dass sich der Vorsitz weiterhin auf Grundlage des Kompromissvorschlags auf die entscheidenden Fragen der Aufdeckung konzentriert, abgeschichtet nach den vorgeschlagenen Arten der Aufdeckung, einschließlich der Aufdeckung durch das EU-Zentrum. Diese wesentlichen Fragen sollten nicht zurückgestellt werden, denn auch die weniger schwierigen Nebenbestimmungen können erst dann bewertet werden, wenn die grundsätzliche Ausgestaltung der VO absehbar ist.
3. Sachstand
Zur Interims-VO:
Mit dem Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist eine Rechtsgrundlage entfallen, die den Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von den nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte. Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.
Ursprünglich verfolgte Verlängerung der Interims-VO war gescheitert, da sich EP und Rat nicht auf eine Position einigen konnten.
EP-Präs. Metsola signalisierte bei ER Bereitschaft, 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste Rat (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde und für die auch jetzt nicht sicher ist, ob Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei eigentlicher CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.
Zur CSA-VO:
Vorsitz hat Trilog intensiv vorangetrieben und zu vielen Teilen der VO Einigung mit EP erzielt. Zudem in Absprache mit KOM Angleichung an die Bestimmungen des DSA erreicht. Hinsichtlich der stark abweichenden Positionen des EP und des Rates zu Aufdeckung (EP setzt auf sehr stark eingegrenzte, aus Sicht der Praktiker nicht praktikable, Aufdeckungsanordnung, Rat auf Freiwilligkeit wie bei der Interims-VO) gab es erste Ideen des Vorsitz Diese zeichnen sich durch Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen und Trennung zwischen öffentlich zugänglichen Inhalten und nicht-öffentliche zugänglichen Inhalten aus. Angesichts bekannter kritischer Haltung des EP zur freiwilligen Aufdeckung dürfte Einigung schwierig werden.
- DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-26 73442
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 26. Juni 2026
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
- Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
- TOP 49: Preventing and combatting child sexual abuse – Interims-VO ist überraschend wieder im Spiel
- Hier:
- Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
- Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
- Bezug: 10449/26
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
I. Zusammenfassung und Wertung
Nachdem EP-Präsidentin Metsola das Aufleben der bereits am EP gescheiterten Interims-VO beim Europäischen Rat in der vergangenen Woche in Aussicht gestellt hatte, befasst sich der AStV-2 am 26. Juni mit deren Neuauflage. Die Sitzung erbrachte einen klaren Auftrag seitens der MS an die Vorsitz, das Angebot des EP für eine 2. Lesung zur Interims-VO anzunehmen und dazu schnellstmöglich einen angepassten Standpunkt des Rates in 1. Lesung vorzulegen. Es wurde dabei deutlich, dass die MS hierbei eine Übernahme des Textes der im April ausgelaufenen Interims-VO wünschten. Dem KOM Vorschlag, ggf. eine längere oder flexible Laufzeit bis zum Inkrafttreten der endgültigen CSA-VO vorzusehen, schlossen sich neben mir auch LVA, MLT, SVN und EST an. Ich unterstützte ebenso wie FRA, LVA und GRC den Appell der KOM, die Arbeiten zügig voranzutreiben, damit das EP in seiner Plenumssitzung Anfang Juli abstimmen könne.
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Die Abfrage des Vorsitz, ob man im kommenden Trilog zur CSA-VO mit dem EP das Thema Aufdeckung auf Basis des vorgelegten Vorschlags (Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) aufgreifen solle, ergab kein eindeutiges Ergebnis.
Vorsitz sagte zu, noch unter eigenem Vorsitz einen Text für die Interims-VO vorzulegen und im Rat zu diskutieren. Zur Dauer der Verlängerung der Interims-VO sowie zum genauen Inhalt des am Montag stattfindenden Trilogs äußerte sich Vorsitz in seinen Schlussfolgerungen nicht.
II. Im Einzelnen
Vorsitz berichtete eingangs über den erzielten Fortschritt in den Trilogen. Man habe zu einem großen Teil der CSA-VO Einigung mit dem EP erzielt. Der Komplex Aufdeckung sei aber sehr schwierig. Vorsitz habe einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der versuche, die weit auseinander liegenden Positionen des EP und des Rates zusammenzubringen. EP habe Bereitschaft signalisiert, sich damit zu befassen, lehne aber weiterhin freiwillige Aufdeckung ab. Vorsitz bitte daher um Leitlinien für den Trilog am 29. Juni. Es sei zu entscheiden, ob Vorsitz zunächst nur die weitestgehend geeinigten Textteile versuche abzuschließen (Option B) oder den Kompromissvorschlag zur Aufdeckung bereits in die Verhandlungen einbringe (Option A).
Des Weiteren sei es notwendig, auf ein Angebot des EP zu reagieren, doch noch eine Einigung zur Interims-VO zu suchen, um die derzeit bestehende Rechtslücke zu schließen. EP wolle die 2. Lesung durchführen. Hierfür brauche es einen neuen Text und eine Ratsposition in 1. Lesung. EP könne dann in 2. Lesung entscheiden, ob es den Text übernehme oder nicht. Sollte das EP nicht innerhalb von 3 Monaten entscheiden, gelte die Ratsposition als angenommen.
KOM (GD HOME, Beate Gminder) begrüßte den erzielten Fortschritt und sah im Kompromissvorschlag zur Aufdeckung den richtigen Ansatz. KOM sehe für den kommenden Trilog ausreichend Themen, die man abschließen könne. Ggf. könne man auch bereits das Thema Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten ansprechen. Es sei wichtig, das derzeitige Momentum zu nutzen. Zur Interims-VO herrsche dringender Handlungsbedarf. Die darauf basierende Aufdeckung durch die Diensteanbieter habe 15 Jahre sehr gut funktioniert und die festgestellten und übermittelten Inhalte seien die Hauptquelle von Ermittlungen gewesen. Das EP-Angebot sei eine Chance, die man ergreifen müsse. Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das EP-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne. Es gäbe Signale der Diensteanbieter, dass man ggf. nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung einstellen werde. Hinsichtlich der Laufzeit der Interims-VO könne sich KOM auch einen längeren Zeitraum, ggf. auch eine Formulierung „bis zum Inkrafttreten der CSA-VO“ vorstellen, um zu vermeiden, dass man in 2 Jahren wieder vor der gleichen Problematik stehe.
Ich unterstrich, dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe (auch LVA und FRA). Insofern unterstütze ich die Ausführungen der KOM und plädierte für eine erneute Befassung des AStV in der nächsten Woche. Man müsse das Angebot des EP annehmen und die unveränderte Rechtslage wie vor Auslaufen der Interims-VO wiederherstellen. Auch hinsichtlich der Laufzeit unterstütze ich den Vorschlag der KOM. Dies könnte ein Weg sein, eine erneute Rechtslücke zu vermeiden. Hinsichtlich des Trilogs am kommenden Montag seien wir der Auffassung, dass man sich weiterhin auf die zentrale Frage der Aufdeckung konzentrieren müsse. Dieses könne man nicht zurückstellen, da auch die weiteren Bestimmungen der VO erst bewertet werden könnten, wenn die Fragen zur Aufdeckung geklärt seien.
Für eine Annahme des Angebots des EP und die Vorlage einer zur ausgelaufenen Interims-VO textidentischen Ratsposition sprachen sich alle MS außer ITA aus. Hierbei gaben BEL, LTU, MLT und POL zu bedenken, dass dies nicht die Verhandlungen zur CSA-VO negativ beeinflussen dürfe.
ITA lehnte eine Lösung wie die Interims-VO aus generellen Erwägungen ab. Man habe sich hierzu auf technischer Ebene bereits mehrfach geäußert.
Hinsichtlich der Abfrage, ob man beim kommenden Trilog auf Basis des Kompromissvorschlages bereits Verhandlungen zur Aufdeckung beginnen solle (Option A) oder ob man lediglich versuchen solle, im Grundsatz geeinigte Textteile zu finalisieren (Option B), ergab sich zwar eine grundsätzliche Zustimmung zum Kompromissvorschlag, aber ein uneinheitliches Bild zum weiteren Verfahren.
Für Option A sprachen sich neben mir auch ESP, FIN, LVA, SVK, NLD, DNK, POL, ROU und GRC aus. Option B wurde von FRA, PRT, HRV, AUT, CZE, MLT, SVN, HUN und SWE bevorzugt. Die übrigen MS äußerten sich nicht oder nicht eindeutig.
LUX sah ebenso wie EST, AUT (mit Hinweis auf Position des AUT Parlaments) und ITA noch technischen Diskussionsbedarf zum Kompromissvorschlag zur Aufdeckung. ITA bat insbesondere darum, das EP um Erläuterung zu bitten, wie die Aufdeckung nur für bestimmte Personen/Gruppen funktionieren soll (ähnlich AUT).
Vorsitz schlussfolgerte eine breite Unterstützung für eine Annahme des EP Angebots zur Interims-VO. Man werde eine Text für die Beratung auf technischer Ebene noch unter eigenen Vorsitz vorlegen und diskutieren.
- DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-30 54649
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 30. Juni 2026
- Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMDS
- Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 30. Juni 2026
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 30. Juni 2026
I. Zusammenfassung und Wertung
TOP 2: Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
Outcome of the fifth trilogue on 29 June 2026
Vorsitz berichtete vom gestrigen Trilog, bei dem man für große Teile des Textes eine politische Einigung erzielen konnte. Eine neue Textfassung werde gerade von IRL vorbereitet. Man habe auch einen ersten kurzen Austausch zum Komplex Aufdeckung gehabt.
Folgende Einigung sei erzielt worden:
Zu Audio habe man sich darauf verständigt, Audio in Videos im Anwendungsbereich zu belassen. „Sprachnachrichten“ können gemeldet werden, aber unterliegen nicht der Aufdeckung. Anrufe sind nicht vom Anwendungsbereich umfasst.
Zur Altersverifikation gab es schwierige Verhandlungen, da der Rat diese verpflichtend haben wollte, das EP aber auf „kann“ bestand. Zudem bestand das EP auf eine lange Liste von Sicherungsmaßnahmen, die das Verfahren quasi unmöglich gemacht hätten. Daher sei man – im Zuge eines Gesamtkompromisses – davon abgerückt, Altersverifikation in den Risikominderungsmaßnahmen explizit aufzuführen. Anbieter könnten diese aber nach wie vor einsetzen. Im Gegenzug habe EP seine umfangreiche Liste zur Risikobewertung und zur Risikominderung aufgegeben.
Bei grenzüberschreitenden Entfernungs- und Auslistungsanordnungen habe man sich auf das TCO-Modell verständigt.
Die Verhandlungen zu den Sperranordnungen hätten dazu geführt, dass das EP die Ratsposition plus die Möglichkeit zur Klage akzeptiert habe. Zu den Behörden sei EP von seiner ursprünglichen Forderung, dass nur justizielle oder unabhängige Stellen diese ausstellen dürften, abgerückt. Es sei gelungen, eine Ausnahmeklausel zu formulieren, die die Möglichkeit offenhalte, dass dies Anordnungen in bestimmten Fällen auch durch die „zuständige Behörde“ ausgestellt werden könnten (mit anschließender justizieller Bestätigung).
Bei der Feststellung von CSAM habe man ebenfalls eine Formulierung gefunden, die nicht mehr auf der EP Forderung nach „faktischer Unabhängigkeit“ beruhe, sondern – mit engen Bedingungen – zulasse, dass Strafverfolgungsbehörden „zuständige Behörden“ sein könnten.
Zur Übermittlungsdauer von CSAM habe man sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Mandate von EP und Rat auf „3 Monate für alles“ geeinigt.
Den Komplex Aufdeckung habe man nur kurz angesprochen. Man könne als erstes Ergebnis festhalten, dass EP zumindest Bereitschaft erklärt habe, die freiwillige Aufdeckung zu prüfen. Bislang habe EP dies generell abgelehnt. EP habe aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe. Dann sei man bereit, mit dem Vorschlag des Vorsitz zur Aufdeckung weiter zu arbeiten.
Auf Nachfrage ITA erläuterte Vorsitz, dass im Trilog die Frage, welche Art von CSAM in den Anwendungsbereich fallen solle, noch kein Thema war.
TOP 3: Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
Examination of Presidency text
Dok: 11100/26
Vorsitz erläuterte kurz die Beweggründe des gewählten Verfahrens. Man habe sich bewusst soweit als möglich an den damaligen KOM Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO gehalten. Es seien aber einige technische Anpassungen notwendig gewesen, da es sich nicht mehr um eine Verlängerung handele. Das Gültigkeitsdatum (April 2028) wolle man ebenfalls beibehalten. Es sei im Frühjahr vom Rat als ausreichend erachtet worden und nun sei man in den Verhandlungen zur CSA-VO ja deutlich weitergekommen. Es sei schwierig, dem EP nun erneut volle 2 Jahre vorzuschlagen. Dies könne ein falsches Signal sein. Der von der KOM vorgeschlagenen Lösung, die Laufzeit an die Verabschiedung der CSA-VO zu koppeln, berge die große Gefahr, beim EP starken Widerstand hervorzurufen. Man sehe nur dann eine realistische Chance, wenn nicht versuche, noch mehr Zeit „herauszuschlagen“.
Dieser Einschätzung stimmten im Wesentlichen alle wortnehmenden MS (POL, FRA, DEU, NLD, BEL, LTU, DNK, ESP, LVA, HRV, PRT, MLT, SWE, FIN) und zeigten sich daher flexibel, auch wenn vereinzelt der Wunsch nach einem längeren Zeitraum durchaus erkennbar war.
JD ergänzte, dass seine offene Formulierung, wie von der KOM vorgeschlagen, rechtlich auch nicht möglich sei.
Vorsitz schlussfolgerte Zustimmung für den vorgeschlagenen Text und die Festlegung auf eine Laufzeit bis zum 3. April 2028. Der Vorgang (mit entsprechender Ergänzung des Datums und kleinen technischen Änderungen) werde nun dem AStV vorgelegt und gehe anschließend in ein 24-stündiges schriftliche Verfahren. IRL (als Vorsitz ab morgen) erklärte, aufgrund der breiten Zustimmung den Vorgang im AStV als I‑Punkt behandeln zu wollen.
IRL unterstrich zudem, die Trilogverhandlungen zur CSA-VO mit dem zum Komplex Aufdeckungen gewählten Ansatz sowie der gleichen Intensität weiter verhandeln zu wollen. Derzeit plane man ITM am 2. und 13. Juli sowie JI-Referent*innen Sitzung am 14. Juli. Ein politischer Trilog sei für den 29. September vorgesehen. Ab September werde man sich dann auch mit der Sitzfrage des Zentrums befassen.
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Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.
Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.
Koalition will IFG faktisch abschaffen
Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.
So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.
Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.
Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.
Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.
In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.
Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.
„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“
Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.
Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.
Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.
Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“
„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“
Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“
Warum das IFG wichtig ist
Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.
„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.
Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.
Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.
Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag
Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.
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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.
Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.
Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.
Das steht noch im Papier
Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.
Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.
In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.
Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.
Insgesamt 34 Maßnahmen geplant
Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.
Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.
Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).
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Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.
Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.
Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?
Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.
Das sind die Lücken in der Argumentation
Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:
Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.
Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.
Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.
Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolge Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?
Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.
Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.
Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?
EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte
Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.
Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?
Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.
Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?
Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?
Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?
Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.
Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.
Internationale Warnungen verhallen
Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:
Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.
Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.
Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch
Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.
In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.
Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“
Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?
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Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.
Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.
Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unter anderem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.
Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium hatten damals gemeinsam ein Eckpunktepapier verfasst, das wir über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten haben. Dort hieß es:
Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.
„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“
Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“
Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.
KI-Training auch für Polizei und Arbeitsagentur
Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Arbeitsagenturen, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.
Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.
Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“
Von „allgemein“ zu „individuell“
Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.
Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.
Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.
Wer prüft die KI?
Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?
Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.
„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“
Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.
Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“
Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“
Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können
Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“
Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.
In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.
Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.
Diskriminierung verboten?
Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“
Die Formulierung aus dem Gesetz ist wortgleich zu der aus dem hessischen Polizeigesetz, bei der es um automatisierte Datenanalyse für die Polizei geht. Gegen das Gesetz liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde vor.
Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.
Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“
Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.
Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: Bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.
Diese Probleme sind bereits an automatisierten Systemen in den Niederlanden deutlich geworden. Ein Verfahren, das dort zur Prüfung von Visumsanträgen genutzt wurde, diskriminierte Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften. So wurden beispielsweise unverheiratete, nepalesische Männer zwischen 35 und 40 Jahren als Risikogruppe markiert.
Wie es mit dem Gesetz weitergeht
Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.
Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“
Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.
Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.
Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.
Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.
Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.
Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.
Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro
Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“
Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.
In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.
Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.
Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.
Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“
Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:
Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.
Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.
Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.
Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres
Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.
Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.
Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.
Deutschland hält Databroker-Deals geheim
Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.
Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.
In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.
Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“
Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.
Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.
„Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.
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Kambodscha meldet, Hunderte von Scam-Fabriken geschlossen zu haben. Berichte von Amnesty International, der UN und Interpol widersprechen dieser Darstellung und zeigen, was tatsächlich mit den Zwangsarbeiter:innen geschieht.

Schon mal eine Betrugsnachricht via Social Media oder per SMS erhalten?
Hi, ist das die Nummer von David? :)
Es besteht die Chance, dass diese Nachricht aus einem „Scam Center“ – einer Fraud Factory – in Südostasien stammt. Laut Interpol stecken dahinter groß angelegte Betrugs-Ökosysteme, die auf Investment- und Liebesbetrug ausgelegt sind. Bei diesen Betrugsmaschen bauen die Täter oft über lange Zeiträume Vertrauen zu den Opfern auf. KI-Technologie treibe die Entstehung immer ausgefeilterer Methoden voran: KI-generierte Inhalte, manipulierte Audio- und Bilddateien und automatisierte Interaktionen, die über mehrere Plattformen hinweg simuliert werden.
Die Chance ist jedoch höher, dass hinter der Nachricht ein Mensch sitzt, der zum Betrügen gezwungen wird. Trotz der technischen Innovationen verlassen sich die kriminellen Organisationen weiterhin überwiegend auf die Ausbeutung von Zwangsarbeiter:innen.
Gezwungen von „chinesischen Gangstern“
Ein aktueller Amnesty-Bericht erzählt die Geschichte hinter den Betrugs-Chats aus der Perspektive dieser Opfer auf der anderen Seite: Eines davon ist Winta (kein Echtname). Winta suchte als 16-Jährige in Ost-Afrika nach einer Arbeit, ihre Mutter war kurz zuvor verstorben. Ein Mann habe Winta und ihrer Schwester Jobs auf einem Kreuzfahrtschiff angeboten und beide nach Sri Lanka gebracht. Doch von dort aus wurden sie laut des Berichts nach Myanmar und Laos verschleppt, wo „chinesische Gangster“ sie zur Arbeit in einer Scam-Fabrik zwangen.
Sieben Jahre später, im Jahr 2026, ist Winta in Kambodscha – weiterverschleppt in eine andere Anlage. Laut Amnesty wissen die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits seit vier Jahren von der Scam-Fabrik. Seit Beginn des Frühjahrs gehen die Behörden gegen einige davon vor. Doch Winta wird kurz vor dem Eintreffen der Polizei in eine andere Anlage gebracht – dort gefesselt und geschlagen – und zuletzt an einem Stadtrand nahe der thailändischen Grenze ausgesetzt. Die später eintreffende Polizei habe ihr und den anderen Opfern jedoch nicht geholfen, sondern gedroht: Die Ausgesetzten sollen die Gegend verlassen, ansonsten bringe die Polizei sie wieder zurück zur Anlage.
Seit Mitte 2025 verkündet Kambodschas Regierung historische Schläge gegen die transnational organisierten Syndikate – die Hintermänner der Scam-Fabriken. Amnesty International sowie ein UN-Bericht von Februar 2026 dokumentieren jedoch, dass ein Großteil der Anlagen weiterhin in Betrieb ist. Gleichzeitig behandeln die Behörden die Befreiten wie Kriminelle.
Cyberkriminalität in „industriellem Ausmaß“
Der UN-Bericht bezeichnet die Scam-Fabriken als Cyberkriminalitäts-Operationen in „industriellem Ausmaß“. Im Raum Südostasien arbeiten demnach mindestens 300.000 Menschen aus 66 Ländern in Scam-Fabriken. Die meisten davon unfreiwillig. Rund drei Viertel der Anlagen lägen den Satellitenbildern zufolge in der Mekong-Region, konzentriert vor allem in Kambodscha und Myanmar.
Den globalen Gewinn solcher Scam-Fabriken schätzt der UN-Bericht auf rund 64 Milliarden US-Dollar im Jahr. Davon entfallen 43 Milliarden US-Dollar allein auf die Mekong-Region (Kambodscha, Myanmar, Laos, Vietnam, Thailand). Ein weiterer Hotspot seien die Philippinen.
Eine zentrale Rolle spiele die rasante Expansion des digitalen und kryptobasierten Finanzwesens: Die Kriminellen nutzen Strohmann-Bankkonten und tauschen Gewinne in digitale Kryptowährungen um, verschieben diese über Krypto-Wallets. Außerbörsliche Broker waschen diese Gelder anschließend und führen sie den regulären Bankkanälen wieder zu.
Behördliches Eingreifen ist überwiegend inszeniert
Die kambodschanische Regierung behauptet seit Beginn ihrer Maßnahmen, mehr als 250 Anlagen geschlossen zu haben, so der Amnesty-Bericht. Sie habe in tausenden Fällen mit Strafverfahren und Abschiebungen gegen kriminelle Akteure reagiert. Zudem habe sie mehrere mutmaßliche Bandenchefs festgenommen.
Die Amnesty-Recherchen widersprechen diesem Bild. Im Jahr 2025 habe die Organisation 46 von 53 identifizierten Anlagen besucht. Im Jahr 2026 identifizierte sie 33 neue Anlagen und besuchte 29 davon. Entgegen den Regierungsbehauptungen fand Amnesty International nur bei 24 von diesen insgesamt 86 identifizierten Anlagen Belege für staatliches Eingreifen. Dies deute darauf hin, dass die Regierung nur in 25 Prozent der Fälle interveniert hat – ein starker Kontrast zur angeblichen Schließung von 250 Anlagen.
In Bezug auf die Strafverfahren kritisiert Amnesty mangelnde Transparenz: Die Regierungsangaben seien widersprüchlich und es gehe aus ihnen nicht hervor, ob Verfahren tatsächlich in Anklagen und Verurteilungen mündeten. Auch wer überhaupt verfolgt und untersucht werde – ob Betreiber, Eigentümer, Finanziers, hochrangige Akteure und mitschuldige Beamte –, habe die kambodschanische Regierung nicht offengelegt. Gleichzeitig gehe sie mit Klagen, Festnahmen und anderen Repressalien gegen Helfer:innen und unabhängige Journalist:innen vor, die über Scam-Fabriken berichten.
Razzia nach Absprache
Der Amnesty-Bericht identifiziert drei zentrale Muster:
- Die kambodschanischen Behörden handeln nicht aus eigenem Antrieb, sondern reagieren auf internationalen Druck. So beispielsweise als chinesische Bandenmitglieder einen südkoreanischen Studenten zu Tode folterten und damit eine diplomatische Krise auslösten.
- Selbst wo die kambodschanische Regierung intervenierte, habe Amnesty bei mindestens drei von 24 Anlagen festgestellt, dass der Betrieb sowie die Menschenrechtsverletzungen fortbestehen. Die Behörden greifen trotz Wissens darüber nicht ein.
- Mutmaßliche Absprachen zwischen den Managern der Anlagen und den lokalen Behörden haben die Effektivität der polizeilichen Maßnahmen signifikant untergraben. Die Opfer berichteten, die Betreiber hätten im Vorfeld der Razzien Warnungen erhalten und so Verlegungen zu anderen Anlagen vornehmen können.
In einer Fallstudie beschreibt Amnesty eine konkrete Anlage, die von der Polizei unangetastet blieb. Maskierte, bewaffnete Wachleute patrouillieren hier weiterhin die Tore und kontrollieren Fahrzeuge. Acht Opfer berichteten zudem übereinstimmend, die Polizei sei an diesem Ort regelmäßig vorbeigekommen, um Leichen abzuholen – und zum Kaffeetrinken. Ein ghanaisches Opfer habe einen Polizisten direkt auf Englisch angesprochen und um Hilfe gebeten. Der Polizist habe sie ignoriert.
Strafen und Folter gehören dazu
Der UN-Bericht widmet sich ebenfalls den Zuständen in den Anlagen und stützt sich dabei auf Interviews und schriftliche Aussagen von Betroffenen, Zeugenaussagen sowie Gesprächen mit Fachleuten.
Demnach hätten sämtliche Befragte schwere Misshandlungen erlebt, Misshandlungen mit angesehen oder selbst ausführen müssen. Wer die Vorgaben in den Betrugsfabriken nicht erfüllen konnte, dem drohten Strafen, Schläge oder der Weiterverkauf an andere Anlagen.
Der Zwang beginnt bereits mit dem Finanziellen: Die Verträge seien den Opfern oft erst nach der Ankunft vorgelegt worden. Ein Opfer aus Bangladesch etwa habe einen 18-Monats-Vertrag unterschreiben müssen, der ihn zu 200.000 Dollar „Gewinn“ verpflichtete. Ein thailändisches Opfer habe täglich Betrugserlöse von 9.500 US-Dollar generieren müssen. Geldstrafen folgten für Vergehen wie „Tastatur-Tragen“. Wer gehen wollte, hatte erfundene Rechnungen zu begleichen. Angehörige wurden per Videoanruf erpresst, indem diese den Misshandlungen zusehen mussten.
Arbeitstage konnten bis zu 19 Stunden lang sein. Gähnen, sprechen, singen oder die Beine übereinander schlagen konnte verboten sein. Bei morgendlichen Appellen konnten leistungsschwache Teams als Warnung an die übrigen gefoltert werden. Manche Opfer berichten, sie seien zur Strafe in Wassercontainern eingesperrt gewesen oder dass sie tagelang in völliger Dunkelheit ausharren mussten. Eine andere Person schilderte, seine Gruppe habe über Wochen so wenig Nahrung erhalten, dass die Kraft zum Stehen fehlte. Manche der Gefangenen seien bei Fluchtversuchen oder durch Folter gestorben.
Gewalt in jeder Form
Beide Berichte dokumentierten zudem, dass die sexualisierte Gewalt in den Scam-Fabriken seit 2024 zugenommen hat. Die Befragten berichteten, Opfer von Vergewaltigungen, erzwungener Prostitution sowie erzwungener Abtreibung geworden zu sein.
Auch psychische Gewalt habe zur Tagesordnung gehört, darunter Drohungen von Organraub oder das Gelände niemals lebend verlassen zu werden. Es herrschte eine allgegenwärtige Atmosphäre der Überwachung und Unsicherheit darüber, was gesagt und wem vertraut werden durfte.
Um Fluchtversuche zu verhindern, wurden manche Zwangsarbeiter:innen isoliert oder ihnen strafrechtliche Sanktionen außerhalb des Geländes angedroht. Ein vietnamesisches Opfer beschreibt, wie ihre Schwester nach einem Fluchtversuch mit einem Taser gefoltert und für eine Woche ohne Nahrung eingesperrt wurde.
Der Köder kommt aus vertrauter Quelle
Laut UN-Bericht beginnt die Rekrutierung bei der Mehrheit der Opfer durch vertraute Quellen wie Freunde oder Familienmitglieder. Die Anwerbung laufe professionalisiert mit mehrstufigen Bewerbungsverfahren ab: mit Tests, Vorstellungsgesprächen via Zoom und inszenierten Personalabteilungen. Werbevideos zeigten scheinbar zufriedene Angestellte an sauberen Arbeitsplätzen. Fast 80 Prozent der Befragten gaben zudem an, vorher nichts von der Existenz derartiger Scam-Fabriken gewusst zu haben.
Soziale Medien seien dem UN-Bericht zufolge der wichtigste Anwerbekanal und Facebook das meistgenutzte Netzwerk. Der Kontakt wandere von dort auf verschlüsselte Messenger wie Telegram, WhatsApp oder Signal. Künstliche Intelligenz durchforste soziale Netzwerke gezielt nach Menschen, die Anzeichen finanzieller Not zeigten.
Einige Opfer berichten, selbst zum Anwerben neuer Opfer gedrängt worden zu sein. Dafür habe es finanzielle Versprechen oder die Aussicht auf Freilassung gegeben.
Behörden behandeln Befreite wie Kriminelle
Tatsächliche Schließungen von Scam-Fabriken resultierten in Kambodscha darin, dass tausende Menschen auf den Straßen der Hauptstadt Phnom Penh strandeten, berichtet auch NPR. Demnach habe es nur ein einziges überfülltes Schutzhaus gegeben – mit einer langen Warteliste.
Statt Schutz erwarte viele Opfer bei den Behörden eine feindselige Bürokratie, unbezahlbare Geldstrafen für überzogene Visa und überfüllte Abschiebeeinrichtungen. Keine der befragten Befreiten sei laut Amnesty als Opfer von Menschenhandel anerkannt, obwohl alle völkerrechtlichen Definitionen erfüllten seien. Die kriminellen Banden haben zudem viele der Opfer als sogenannte „Money Mules“ eingesetzt – sie also dazu gezwungen, ihre Bankkonten für die Geldwäsche herzugeben. Ihnen drohen deshalb Strafverfahren und dauerhafte Bankensperren.
„Wer dem Tiger entkommt, trifft auf das Krokodil,“ beschreibt der UN-Bericht die Lage der Befreiten und fordert ein Non-Punishment-Prinzip: Der Staat darf Verschleppte nicht für Straftaten verfolgen, zu denen sie gezwungen wurden. Stattdessen muss er gegen die eigentlichen Hintermänner vorgehen, grenzüberschreitend gegen die organisierte Kriminalität durchgreifen und die Korruption in den eigenen Strukturen bekämpfen.
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Mit der Einführung des Digitalen Euro versprechen die EU-Institutionen, auch das Bargeld zu stärken. Parlament und Mitgliedstaaten wollen etwa „No Cash“-Schilder wirkungslos machen. Damit reagieren sie auch auf Kritik von Bargeld-Befürworter:innen.

Vergangene Woche einigte sich das Europaparlament als letzte der drei großen EU-Institutionen auf ein Gesetzespaket zum Digitalen Euro. Zusätzlich zur digitalen Zentralbankwährung sollen die geplanten Verordnungen aber auch das Bargeld stärken. Doch wie sieht diese Stärkung genau aus? Und worin unterscheiden sich die Pläne von EU-Kommission, Mitgliedstaaten und Europaparlament?
Konkret geht es um das „Single-Currency-Package“: Dieses enthält neben den Vorschlägen zum Digitalen Euro auch ein EU-Gesetz, das Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel („Legal Tender“) definiert.
Was bedeutet „gesetzliches Zahlungsmittel“?
Fragt man den Juristen Sebastian Omlor, ist das bitter nötig: „Die rechtliche Situation des Bargelds im Euroraum ist aktuell einigermaßen defizitär.“ Die Euro-Einführungsverordnung von 1998 stelle lediglich im Wortlaut knapp fest, dass sowohl Euro-Scheine als auch Euro-Münzen gesetzliches Zahlungsmittel seien. „In den Verordnungen der Europäischen Union oder auch mit dem staatlichen Recht etwa der Bundesrepublik Deutschland ist aber nirgends genauer niedergelegt, was wir denn unter einem gesetzlichen Zahlungsmittel verstehen“, erklärt Omlor, der Professor für Wirtschaftsrecht an der Uni Marburg ist und das Institut für das Recht der Digitalisierung leitet.
Omlor geht es vor allem um Rechtsklarheit und Rechtssicherheit. Doch hinter dem juristischen Konzept des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ stecken auch Fragen, die ganz konkret den Alltag betreffen. „Wann darf man denn sagen: ‚Ich als Händler nehme kein Bargeld‘? Oder: ‚Wir wollen nur Kreditkartenzahlungen’? Das sind die Details, die im Moment nicht konkret im Gesetz stehen“, erklärt Omlor. In anderen Worten: Es geht um eine gesetzliche Annahmepflicht und ihre Grenzen.
Ungleichbehandlung beim Digitalen Euro
Eine solche Annahmepflicht schreibt die Kommission in ihrem Vorschlag für eine Verordnung für das Bargeld vor. Doch sie will auch Ausnahmen verankern. Explizit nennt der Entwurf den Fall, dass jemand einen kleinen Geldbetrag mit einem großen Geldschein zahlt. Auch wenn ein Geschäft „ausnahmsweise“ kein Wechselgeld hat, soll die Pflicht zur Bargeldannahme wegfallen. Außerdem behält sich die Kommission das Recht vor, weitere Ausnahmen zu erlassen.
Aus Sicht von Professor Omlor ändert die Verordnung, so wie die EU-Kommission sie vorgelegt hat, fast nichts in der Geschäftsbeziehung zwischen Verkäuferin und Kunde. Das kritisieren Bargeld-Befürworter:innen. Denn anders als beim Bargeld will die EU-Kommission es beim Digitalen Euro deutlich schwerer machen, dass Geschäfte die Zahlung damit verweigern. „Das Schild ‚No Cash‘ wäre zulässig, das Schild ‚No Digital Euro’ wäre nicht zulässig“, bricht Omlor den Unterschied in der Annahmepflicht vereinfacht herunter.
Sebastian Omlor sieht das vor allem darin begründet, dass der Digitale Euro neu ist, während das Bargeld etabliert ist. „Das heißt, der Digitale Euro müsste jetzt den Markteintritt schaffen und jedenfalls so weit ausgerollt werden, dass es für mich als privaten Zahler attraktiv wird, damit zu zahlen.“ Um eine dafür notwendige breite Akzeptanzstruktur zu schaffen, hätte sich die EU-Kommission dazu entschlossen, die Annahmepflicht beim digitalen Euro strikter auszugestalten als das beim Bargeld der Fall ist.
Gegenwind von Bürger:innen, Parlament und Mitgliedstaaten
Die Bargeld-Branche sowie eine Initiative, die dem Namen nach ein angebliches „Bargeldverbot“ bekämpft, laufen gegen diese Ungleichbehandlung Sturm. Ihre Forderung: Die EU-Verordnung zum Bargeld müsse auch „No Cash“-Schilder verbieten. Eine entsprechende Petition, die unter anderem das zum Ziel hat, wurde Ende Mai in Straßburg übergeben.
Das Lobbyieren fürs Bargeld hatte offenbar Erfolg: Die EU-Mitgliedstaaten sehen in ihrem Vorschlag zum Gesetzentwurf der Kommission ein Verbot von „No Cash“-Schildern vor, zumindest wenn Kund:innen und Verkäufer:innen beide vor Ort sind. Gleiches gilt für das Europaparlament, das sich ebenfalls dazu entschied, No-Cash-Schilder auszuschließen.
Verkaufsautomaten dürfen Bargeld laut Parlaments-Mandat zwar ablehnen, allerdings muss der Zugang der Bevölkerung zu „essenziellen Dienstleistungen“ beachtet werden. Der Volt-Abgeordnete Damian Boeselager erklärt diesen Punkt so: „Sei es jetzt am Bahngleis oder auch im Supermarkt, es soll auch weiterhin die Möglichkeit geben, mit Bargeld zu zahlen, sodass sozusagen essenzielle Dienstleistungen auch weiter angeboten werden.“
Gegen das Geldautomaten-Sterben
Die Verordnung zum Digitalen Euro greift auch ein zweites Problem der Euro-Münzen und ‑Scheine auf: Es wird schwerer, sie zu bekommen. Laut Zahlen der Bundesbank sank in Deutschland die Zahl der Geldautomaten von 2018 bis 2023 um fast 14 Prozent. Das sind in absoluten Zahlen 8.000 Automaten. Zudem gibt es seit über 20 Jahren Jahr für Jahr weniger Bankfilialen, seit 2018 fielen alleine 9.000 Standorte weg.
Der Gesetzesvorschlag der Kommission begegnet dem Problem nicht direkt, verpflichtet aber die Staaten, in städtischen und ländlichen Gebieten „für einen hinreichenden und wirksamen Zugang zu Bargeld“ zu sorgen. Dafür müssen diese einen jährlichen Bericht erstellen und gegebenenfalls gegensteuern.
Rechtsprofessor Omlor sieht darin eine Stärkung des Bargelds. „Wir haben jetzt erstmals eine europarechtliche Vorgabe, die die Bargeldversorgung in der gesamten Union sichert“, sagt Omlor im Gespräch mit netzpolitik.org.
Die Mitgliedstaaten der EU wollen sich sogar selbst eine Pflicht auferlegen, Resilienzpläne für Bargeld zu erstellen. Auch das EU-Parlament ist für eine solche Pflicht. Hintergrund sind Sorgen vor Angriffen auf die Stromversorgung. In solchen Situationen wäre das bargeldlose Zahlen so gut wie unmöglich und die Nachfrage nach Münzen und Scheinen stiege stark an.
Nutzung des Bargelds geht in Deutschland zurück
Am Ende bleibt die Rolle des Bargelds auch eine Frage der Praxis. Denn je stärker Menschen Bargeld nutzen, desto mehr Anreize haben Politik und Unternehmen, eine breite Akzeptanz und Versorgung sicherzustellen. Der Trend geht in Deutschland allerdings in die andere Richtung: Die Bargeldnutzung gehe kontinuierlich zurück, schreibt die Bundesbank in einer kürzlich veröffentlichten Studie. Zum ersten Mal wurde die Mehrheit der erfassten Zahlungen unbar durchgeführt.
Gleichzeitig ist der gesellschaftliche Wert der Münzen und Scheine vielen klar. So gaben 80 Prozent der Befragten an, dass es „für Deutschland“ wichtig sei, bar zahlen zu können. Ob die Politik diesem gesellschaftlichen Anspruch gerecht werden kann, zeigt sich wohl auch dann, wenn Kommission, Parlament und Rat im Trilog über die finale Version der EU-Bargeld-Verordnung verhandeln. Die Verhandlungen könnten schon im Juli starten, sofern es im Europaparlament keinen Einspruch über das Mandat des Währungssausschusses gibt.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen.

Man muss sich die Gefangenen im Panopticon als glückliche Menschen vorstellen. Dafür bedarf es nur einer kleinen Anpassung: Der Wärter, der vom Turm in der Mitte des Gefängnisses alle Insassen jederzeit beobachtet, wird abgeschafft. Stattdessen müsste dafür gesorgt werden, dass sich alle Insassen jederzeit gegenseitig beobachten können.
Sicher würden sie sich mit dem Wissen, unter ständiger Überwachung zu stehen, nach wie vor unwohl fühlen. Der Gedanke aber, dass sie selbst ja auch andere überwachen können, würde ihr mulmiges Gefühl übertünchen. Denn es ist zwar überaus unangenehm, einen Blockwart zu haben – dafür aber umso erfreulicher, selbst einer zu sein.
Warum also nicht allen eine Freude und jeden zum Spitzel der anderen machen?
Überwache deinen Nächsten
Dieser Philosophie folgen Meta und Amazon anscheinend in jüngster Vergangenheit verstärkt.
Vor einigen Tagen brachte Meta seine „Smart Glasses“ in neuem, modischem Design auf den Markt. Die Brillen haben integrierte Kameras und Erkennungssysteme, mit dem die Träger:innen unbemerkt Aufnahmen von anderen Menschen in ihrer Umgebung machen können.
Und Amazon stellte vor Kurzem neue Überwachungskameras vor. Die „Klingelkameras“ ermöglichen es Nutzer:innen, die Umgebung vor ihrem Hauseingang zu jeder Tages- und Nachtzeit zu filmen.
Damit verfestigen die Konzerne eine neue Art der Überwachung, bei der nicht ein Staat oder Unternehmen direkt überwachen, sondern Menschen sich gegenseitig ausspähen – unbemerkt und jederzeit.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
Wir kämpfen für Transparenz. Mit deiner Unterstützung.
Die Unternehmen versprechen dabei einen jeweils besonderen Mehrwert. Ring Kameras sollen beim Auffinden eines in der Nachbarschaft entlaufenden Hundes helfen. Und seine Brille bewirbt Meta damit, dass die integrierte Kamera viel einfacher anzuwenden sei, als das Smartphone in der Hand zu halten. Zudem verfüge sie über eine Objekt- und Gesichtserkennung, was die Orientierung im Alltag erleichtern soll. (Menschen haben eine implementierte Objekt- und Gesichtserkennung, und zwar in der Großhirnrinde. Aber gut.)
Besonders perfide an den neuen Modellen der Meta-Brillen ist, dass sie kaum von herkömmlichen Brillen zu unterscheiden sind und es auch – wenn überhaupt – nur schwer zu erkennen ist, ob sie gerade filmen.
Produkte wie Meta-Brillen und Klingelkameras führen so einen Zustand konstanter Überwachung herbei, bei dem niemand mehr weiß, wann er wo von wem aufgezeichnet wird. Und zwar nicht von der Polizei oder einer privaten Sicherheitsfirma, sondern von den eigenen Nachbarn, den eigenen Freunden, vom eigenen Partner, beim Spazierengehen auf der Straße, beim Einkaufen im Supermarkt, beim betrunkenen Feiern im Club, beim Spielen auf dem Schulhof oder beim Geschlechtsverkehr im eigenen Bett.
Jeder will Big Brother sein
Es scheint widersinnig, dass so viele Menschen Systeme befürworten, die sie selbst in den intimsten Momenten beobachten und aufzeichnen können. Zumal sie selbst ständig beobachtet werden, wenn derartige Systeme massentauglich werden. Dennoch verwundert es nicht, dass so viele Menschen Meta-Brillen und Co. nutzen. Denn niemand möchte überwacht werden, aber jeder will selbst Big Brother sein.
Dabei ist diese Form der Überwachung von Gleichen durch Gleiche nicht so neu. Schon immer waren Überwachungssysteme darauf angewiesen, dass es Menschen gibt, die bereit sind, andere auszuspionieren und zu überwachen, obwohl sie selbst kaum Teil des Machtapparats waren. Das war auch eine zentrale Idee bei der philosophischen Entwicklung des Panopticons, das Gefängnis und Strafe „demokratisieren“ sollte.
Eines aber unterscheidet Denunzianten, Blockwarte und Spitzel von Besitzern einer Klingelkamera und Nutzer:innen von Meta-Brillen: Erstere wissen, dass ihr Handeln einem größeren System der Überwachung dient. Viele Nutzer:innen von Meta-Brillen und Klingelkameras scheinen hingegen zu glauben, die Überwachungsgeräte nur für ihren eigenen Mehrwert zu nutzen.
Alles netzpolitisch Relevante
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Dabei kaufen wir den Überwachungskonzernen nun lediglich die Drecksarbeit ab – und zwar buchstäblich zum Preis von 400 Euro für eine Meta-Brille. Unter Anleitung der Konzerne, die allzu gerne alles über uns wissen wollen, bauen wir uns nun unsere eigene Überwachungsstruktur, mit der wir uns gegenseitig ausspionieren. Im Gegenzug bekommen wir selbst ein bisschen Macht über die Menschen um uns herum.
Überwachung, um zu überwachen
Doch immer, wenn man von Überwachung spricht, ist jemand nicht allzu weit, der verkündet, er habe „habe ja nichts zu verbergen“. Solche Menschen kann man auch mit dem Argument, dass die Konzerne die gesammelten Daten weiterverarbeiten und dabei auch allzu gerne mit Exekutivbehörden zusammenarbeiten, nicht von der Gefährlichkeit derartiger Überwachungssysteme überzeugen. Das Problem ist hier jedoch nicht die Privatsphäre des Nutzers, der sie kauft, sondern die völlige Verletzung der Privatsphäre jeder einzelnen Person in seiner Umgebung. Ob man sich hier überwachen lässt oder nicht, das entzieht sich völlig dem Einfluss Einzelner, anders als etwa bei dem eigenen Gebrauch eines Smartphones oder digitaler Dienste.
George Orwell schrieb in seinem Roman „1984“: „Das Ziel von Verfolgung ist die Verfolgung. Das Ziel der Folter ist Folter. Das Ziel der Macht ist Macht.“ Und das Ziel von Überwachung ist häufig die Überwachung selbst. Überwachung gibt zuallererst denjenigen Macht, die von der Überwachung profitieren – und zwar weit mehr als jenen, die die Überwachung ausüben.
Was die Konzerne mit den gesammelten Daten genau anstellen, ist weitgehend unklar. Früher oder später werden sie diese Daten weiterverarbeiten – sei es zur Personalisierung von Werbung, dem Training hauseigener KI-Systeme oder zum Weiterverkauf an andere private oder staatliche Überwachungsdienste.
Ich will nicht in einem Zustand konstanter Überwachung leben, auch dann nicht, wenn ich selbst Menschen überwachen „darf“. Ich will mich im öffentlichen Raum bewegen können, ohne Angst zu haben, ständig gefilmt zu werden – egal ob von Überwachungsbrillen oder Klingelkameras. Das Panopticon ist Teil einer Philosophie, bei der konstante Überwachung – richtigerweise – als Teil einer Bestrafung betrachtet wird.
Die Überwachungsinteressen von Konzernen und die Machtfantasien derjenigen, die ihnen dabei helfen, sie zu verfolgen, stellen einen tiefen Einschnitt in unser aller Privatsphäre, Sicherheit und Freiheit dar. Diese neue Form der Überwachung hat das Ziel der Überwachung selbst – und wer sich heute eine Meta-Brille kauft, macht sich zu ihrem Komplizen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Die 26. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 16 neue Texte mit insgesamt 145.481 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,
ein Chemiewerk leitet sein Abwasser in einen See. Daraufhin wird den Kindern verboten, darin zu schwimmen. Mehr geschieht nicht.
Diesen Vergleich las ich in dieser Woche irgendwo. Vermutlich rund um die Empfehlungen, die eine Expert:innen-Kommission zu Jugendschutz im Netz veröffentlicht hat.
Die Fachleute haben das Problem, auf das der Vergleich hinweist, offenbar erkannt. Sie schlagen der Bundesregierung zwei Alternativen vor: Entweder verbietet sie Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren. Oder sie sorgt stattdessen dafür, dass die Plattformen etwa algorithmisch gesteuerte Endlos-Feeds und personalisierte Werbung abstellen.
Damit hat die Kommission, wie meine Kollegin Chris schreibt, den Ball ins Feld der Politik zurückgespielt und sie vor eine Wahl gestellt: Ihr könnt ein Verbotsschild am toxischen See aufstellen und das Baden untersagen. Oder ihr könnt das Chemiewerk dazu zwingen, keine giftigen Abwässer mehr einzuleiten. Das Wasser im See wäre damit wieder sauberer – nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für uns alle.
Familienministerin Karin Prien (CDU) hat sich bereits direkt nach der Veröffentlichung für das Verbotsschild ausgesprochen: Eine gesetzliche Altersgrenze sei „grundsätzlich“ der richtige Weg.
Ich wünschte, wir würden spätestens jetzt noch mal genauer auf die Folgen schauen, die eine solche Entscheidung hat. Ein Verbot würde die Teilhabe von Jugendlichen deutlich einschränken. Und AltersAusweiskontrollen wären das Ende der Anonymität im Netz.
Anonymität ist aber zentral für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie. Und gerade Jugendliche profitieren von einem freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz, etwa wenn es um sexuelle Orientierung und Aufklärung geht.
Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel weitere Nutzergruppen online ausgesperrt und politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich der Deutsche Ethikrat: Er warnt ausdrücklich vor „Missbrauch und Zensur“ und spricht sich auch deshalb gegen ein Social-Media-Verbot aus.
Bei alledem lohnt der Blick nach Australien, wo die aktuelle Debatte ihren Anfang genommen hat: Das dortige Verbot ist laut einer Studie weitgehend wirkungslos, weil minderjährige Nutzer:innen Fake-Accounts erstellen, Konten von älteren Personen nutzen oder mittels VPN ihren Standort verschleiern.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
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Mit anderen Worten: Die Jugendlichen ignorieren das Verbotsschild am Seeufer, überwinden den Zaun und schwimmen weiter im schmutzigen Wasser.
Kommt gut durchs heiße Wochenende!
Daniel
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Gefilmt, bestraft, zum Schweigen gebracht: Wie russische Überwachungssoftware die georgische Zivilgesellschaft unterdrückt
Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage. Von Gastbeitrag, Anonym –
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Auch nach fast 580 Tagen demonstrieren in der georgischen Hauptstadt Tiflis jeden Abend Hunderte Menschen gegen die autoritäre Regierung. Der gelang es, die Protestbewegung in Georgien zu brechen: mit physischer Gewalt – und mit Gesichtserkennungssoftware und einem Netzwerk aus KI-gestützten Kameras. Eine Reportage.

Mitte März 2025 erhält Nino einen Anruf vom Gericht. Der Assistent eines Richters am Stadtgericht von Tiflis erklärt der georgischen PR-Dozentin in ihren Vierzigern, sie sei zu einer Anhörung vorgeladen. Der Grund: Nino habe zweieinhalb Monate zuvor eine Straße in der georgischen Hauptstadt blockiert.
Der Anruf überrascht Nino. Zwar hat sie tatsächlich gegen die mutmaßliche Manipulation der letzten Wahlen und die Aussetzung der EU-Beitrittsgespräche protestiert. Und sie wusste schon lange, dass die Umgebung bei den Protesten rund um das georgische Parlament mit Überwachungskameras übersät ist. Allerdings hatte sie das Überwachungssystem nicht für so effektiv gehalten, dass sie leicht zu identifizieren wäre.
Bei der Anhörung einige Tage später sieht sie Videoaufnahmen, die sie bei der Demonstration zeigen – aufgenommen von eben jenen Überwachungskameras rund um das Parlament. Auf dem Video ist zu sehen, wie sie versucht, eine Straße zu überqueren, während ihr andere Demonstrant*innen von der gegenüberliegenden Seite entgegenkommen. Nino wird vorgeworfen, eine Straßenblockade initiiert zu haben.
Das System hatte sie mithilfe einer Gesichtserkennungssoftware identifiziert und als unrechtmäßige Demonstrantin registriert – die Geldstrafe beläuft sich auf 5.000 Georgische Lari, umgerechnet etwa 1.620 Euro. Doch schickt ihr das Gericht den Bußgeldbescheid nie zu. Stattdessen werden fünf Monate später Ninos Bankkonten gesperrt. Sie ist gezwungen, eine Crowdfunding-Kampagne zu starten, um die Geldstrafe zu begleichen. Erst einige Wochen später werden ihre Konten wieder freigegeben und Zahlungen gehen regulär ein und ab.
Ähnlich wie viele andere Betroffene in Tiflis kann sich Nino das Risiko weiterer Bußgelder nicht leisten, demonstrieren geht sie deshalb kaum noch. Ihr Fall entspricht dem vieler Menschen in Georgien, die seit 2025 nicht mehr an Demonstrationen gegen die Regierungspartei „Georgischer Traum“ teilnehmen. Die Partei ist seit 2012 an der Macht und wird hinter den Kulissen von ihrem Gründer Bidzina Iwanischwili gesteuert – einem Milliardär, der sein Vermögen im postsowjetischen Russland gemacht hat. Die erst kürzlich eingeführten Überwachungstechniken, zu denen Gesichtserkennungssoftware und ein umfangreiches Netzwerk aus KI-gestützten Kameras gehören, ermöglichten das, was physische Gewalt allein nicht vermochte: Den Behörden gelang es, die Protestbewegung zu brechen – indem sie Druck und Angst verbreiteten.
Von der EU-Kandidatur zu autoritärer Unterdrückung
2023 erhielt Georgien den Status als EU-Beitrittskandidat – ein Meilenstein, der für die meisten Menschen in Georgien weit mehr bedeutet als eine diplomatische Formalität: Die mögliche EU-Mitgliedschaft repräsentiert einen Weg in Richtung institutioneller Reformen, rechtlichen Schutzes und wirtschaftlicher Integration – und einen strukturellen Ankerpunkt gegen den Einfluss eines mächtigen und feindseligen Nachbarn. Die Meinungsfreiheit ist bereits seit mehr als zwei Jahrzehnten garantiert, sowohl gesetzlich als auch im täglichen Leben.
Nach den mutmaßlich manipulierten Parlamentswahlen vom 26. Oktober 2024 gehen viele Menschen in Georgien auf die Straße. Sie protestieren ununterbrochen für mehr als anderthalb Jahre. Das Europäische Parlament fordert eine Wiederholung der Wahl. Als Reaktion darauf verkündet Georgiens Premierminister Irakli Kobakhidze, seine Regierung werde den EU-Beitrittsprozess bis 2028 aussetzen. Dieser Schritt wird mehrheitlich als verfassungswidrig angesehen, da die georgische Verfassung alle öffentlichen Stellen ausdrücklich dazu verpflichtet, den Beitritt zu befördern. Zudem unterstützen 86 Prozent der Menschen in Georgien laut einer Umfrage von 2023 den Beitritt.
Je länger die Proteste anhalten, desto mehr Rechte verlieren die Demonstrierenden: Während 2023 Versammlungen ohne Genehmigung organisiert werden durften und die Meinungsfreiheit garantiert war, gilt im Jahr 2024 schon das Verhüllen des Gesichts als Ordnungswidrigkeit, und die Strafe für das Blockieren einer Straße steigt von 500 auf 5.000 GEL. Zwei Jahre später werden beide Handlungen zu Straftaten erklärt, und selbst das Versammeln auf einem Gehweg erfordert nun eine staatliche Anmeldung. Seit 2026 steht es zudem unter Strafe, die Regierung als illegitim zu bezeichnen oder sie online mit Ausdrücken zu kritisieren, die als beleidigend erachtet werden könnten. Transparency International kommt zu dem Schluss, dass „die vom ‚Georgischen Traum’ geänderten Gesetze die durch die georgische Verfassung garantierte Versammlungsfreiheit faktisch abgeschafft haben“.
Shako, eine Beamtin und Demonstrantin, die die repressiven Maßnahmen des Staates entschieden ablehnt, kommentiert: „Sie können den Protest nicht aus den Köpfen der Menschen verbannen – also versuchen sie, ihn von den Straßen zu verbannen.“
Für Nino hat die Geldstrafe für ihre angebliche Straßenblockade Auswirkungen, die ihr gesamtes Leben beeinflussen: „Jetzt gehe ich praktisch nicht mehr nach draußen – ich gehe nur noch zu den Demonstrationen.“ Damit meint sie die Versammlungen am Samstag, die jeweils ein spezifisches Thema adressieren. Sie unterscheiden sich von den allgemeinen Rustaveli-Protesten, die nach der Allee benannt wurden, auf der sich die Menschen täglich vor dem Parlamentsgebäude versammeln. „Ich habe das Geld [für die Strafe] innerhalb einer halben Stunde per Crowdfunding aufbringen können – aber was ist mit jemandem, der nicht über die gleichen Kontakte verfügt wie ich? Ich wollte andere nicht in eine Lage bringen, in der sie mich ständig unterstützen müssten. Also habe ich aufgehört, zu den Rustaveli-Protesten zu gehen.“
Ähnlich geht es Luka. Vor den Repressalien nahm das Leben des Winzers in seinen späten Zwanzigern einen typischen Weg: Weinfeste, sein Freundeskreis, ganz normale Wochenenden. Der Wendepunkt kam, als er mit ansehen musste, wie ein Polizist bei einem Angriff auf eine Demonstration einem Freund von ihm die Knochen brach. Danach war sein Leben nicht mehr dasselbe.
Luka ist seit November 2024 regelmäßig bei den Protesten dabei und hat bereits drei Bußgeldbescheide für Straßenblockaden erhalten. Im georgischen System werden die Bescheide allerdings nicht unmittelbar zugestellt: Die Briefe treffen erst Wochen oder Monate später ein. Bis dahin haben die Schulden bereits eine automatische Kontosperre ausgelöst. Für Luka bedeutet das, dass sein Konto jederzeit konfisziert werden kann. „Jetzt habe ich drei Strafzahlungen am Hals. Jeder Bescheid, der eintrifft, jede Beschwerde, die ich einreichen muss, jeder Anruf von einer unbekannten Nummer bereitet mir bis heute einen enormen Stress. Meine Lebensqualität verschlechtert sich mit jedem Tag, an dem sie [der Georgische Traum] an der Macht bleiben“, erläutert er.
Da sein eigenes Konto jederzeit gesperrt werden könnte, fängt Luka an, die Konten anderer Personen für Zahlungen zu nutzen. Geld auf seinem eigenen Konto anzusparen, ist nicht mehr möglich. Die psychischen Folgen wiegen allerdings schwerer, erklärt er.
Bis Dezember 2024 weiten sich die Proteste auf Dutzende Städte in Georgien aus; viele lokale Medien bezeichnen sie als die größten Demonstrationen seit der Unabhängigkeit des Landes im Jahr 1990. Die Regierung reagiert mit Brutalität: Die Polizei setzt Wasserwerfer und Gummigeschosse ein, um die Demonstrierenden zu unterdrücken, während physische Angriffe sowohl durch Ordnungskräfte als auch durch regierungsnahe „Tituschki“ (Söldner) dokumentiert sind.
Die Ombudsstelle erfasst 282 Fälle von körperlicher Misshandlung durch die Ordnungskräfte. Allein im November und Dezember 2024 werden mindestens 486 Menschen festgenommen. Dennoch kehren die Menschenmengen immer wieder zurück und verbringen selbst Weihnachten und Silvester auf der Straße. Es entstehen thematisch fokussierte Proteste unter der Anleitung von Lehrkräften, Kunstschaffenden, Sportler*innen und medizinischem Fachpersonal, die sich auf insgesamt 37 der 55 Städte in Georgien und mehr als 40 Städte im Ausland ausbreiten. Die Gewalt schreckt sie nicht ab.




Doch dann beginnen die Identifizierungen, und die ersten Bußgelder werden verhängt. Bis März 2025 erhalten die Demonstrierenden nach Angaben der Georgian Young Lawyers Association, dem Verband junger Anwält*innen in Georgien, insgesamt Strafen in Höhe von mindestens 2 Millionen GEL (rund 640.000 Euro). Schlagartig sind die Behörden in der Lage, Teilnehmende der Demonstrationen präzise zu identifizieren und nur wenige Wochen später vor Gericht zu bringen. Zunächst verstehen die Menschen nicht, wie sie so leicht ausfindig gemacht werden konnten. Die Antwort darauf war zu diesem Zeitpunkt bereits seit 13 Jahren vorbereitet.
Die Macht russischer Überwachungssysteme
Der georgische Überwachungsapparat entstand nicht aufgrund der Proteste von 2024. Nika Simonishvili, ein Anwalt, der Dutzende Fälle im Kontext der georgischen Proteste vor Gericht betreut hat, erfuhr nur zufällig von der Gesichtserkennungssoftware: „Während einer Verhandlung ist es einer Staatsanwältin herausgerutscht: ‚Wir benutzen Künstliche Intelligenz.‘ Die andere Vertreterin griff sie sofort am Arm: ‚Hör auf, sei still‘, sagte sie zu ihr. Daraufhin erklärte die Staatsanwältin: ‚Wir nutzen ein spezielles Programm‘“, erinnert sich Simonishvili.
Das „spezielle Programm“, das die Staatsanwältin versehentlich erwähnte, nennt sich Polyface. Seit 2013 besteht ein Vertrag zur Nutzung des Gesichtserkennungssystems zwischen dem georgischen Innenministerium und Papillon AO, einem Unternehmen mit Sitz in Moskau. Papillon AO wurde von der Schweiz, der Ukraine, Japan und den Vereinigten Staaten mit Sanktionen belegt. Seine Dienste werden in erster Linie von russischen Strafverfolgungsbehörden und von Staaten eingesetzt, die von Russland kontrolliert werden – darunter Tadschikistan, Turkmenistan, Kasachstan und Belarus.
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2008 war Russland, das Georgien nun also durch seine Überwachungstechnologien unterstützt, während eines fünftägigen Kriegs in das Land eingefallen und hatte anschließend die abtrünnigen Regionen Südossetien und Abchasien zu unabhängigen Staaten erklärt – eine Position, die von der internationalen Gemeinschaft nie anerkannt wurde. Seitdem sind russische Truppen in den Gebieten stationiert. Fast zwei Jahrzehnte später kontrolliert Moskau noch immer rund 20 Prozent des georgischen Staatsgebiets, und die sogenannten Verwaltungslinien, die das besetzte vom unbesetzten Georgien trennen, fungieren in der Praxis als eine lebendige und sich schleichend verschiebende Grenze.
Das Überwachungssystem wurde in den vergangenen elf Jahren fünf Mal aktualisiert und erhielt im Oktober 2024 eine unbefristete Lizenz. Laut einem Vertrag über ein Update aus dem Jahr 2018 sollen die Mitarbeitenden des georgischen Ministeriums direkt von russischem Personal geschult worden sein. Nach wie vor unterliegt eine Kernkomponente der staatlichen Sicherheitsinfrastruktur von Georgien der gesetzlichen Zuständigkeit des besetzten Gebiets. Das bedeutet, dass Papillon AO – wie jedes andere in Georgien aktive russische Unternehmen – nach russischem Recht verpflichtet ist, auf Verlangen mit russischen Sicherheitsdiensten zusammenzuarbeiten.
Automatisierte Repression
Mehrere Demonstrierende, die für diese Reportage interviewt wurden, haben sich während der Anhörungen zum ersten Mal in den Aufnahmen der Überwachungskameras gesehen und gaben zu, dass sie von der Präzision des Systems schockiert waren. „Ich bezeichne diese Kameras immer als ‚Seelenleser‘“, erklärt Simonishvili. „Dieser Zoom, den sie haben…“
„Levani (eine Freundin von mir) befand sich kaum am Rand des Bildausschnitts, aber die Kamera hatte so stark herangezoomt, dass jeder Gesichtsausdruck, jedes Lächeln sichtbar war. Das war unvorstellbar“, beschreibt Elene die Aufnahmen. Sie ist Forscherin, die sich mit Themen der Zivilgesellschaft beschäftigt und ein Jahr lang im Auftrag der Demonstrierenden die Aufnahmen von Protesten ausgewertet hat. Nino erinnert sich an einen Clip, der sich weit verbreitet hatte – die Kamera war so hochauflösend, dass der Text auf einem Blatt Papier in der Hand einer demonstrierenden Person vollständig lesbar war. In einem anderen Video war der Text auf dem Bildschirm eines Handys zu erkennen, den gerade jemand tippte.
Durch die Linse des Systems
Polyface 3.7.0, das neueste System-Update, das das georgische Innenministerium erworben hat, wurde Anfang Juni 2025 installiert. Zu diesem Zeitpunkt haben die massenhaften Identifizierungen aus der Ferne und die Ahndung von Verstößen bereits begonnen. Polyface basiert auf einem Deep-Learning-Algorithmus zur Bilderkennung, der von 3DiVi entwickelt wurde. Dabei handelt es sich um ein weiteres russisches KI-Unternehmen, das seinen Hauptsitz in Nowosibirsk hat und von einem russischen Staatsfonds für Risikokapitalanlagen unterstützt wird. Die Technik hinter Polyface 3.7.0 macht selbst bei schlechten Lichtverhältnissen hochauflösende Aufzeichnungen von großen Menschenmengen und kann individuelle Gesichter selbst unter Masken oder bei teilweiser Bedeckung identifizieren.
Aus der Ausschreibung geht hervor, dass das georgische Ministerium ausdrücklich Lizenzen für eine unbegrenzte Anzahl von Nutzer*innen angefordert hat; bis 2025 war das System auf 30 gleichzeitige Nutzer*innen begrenzt. Diese Änderung impliziert einen gestiegenen Bedarf zur Überwachung von Demonstrationen seitens des Ministeriums.
Um Gesichter mit Identitäten abzugleichen, nutzt das System die „Unified Information Bank“, eine Datenbank, die Zugriff auf Fotos aus dem georgischen Melderegister bietet. Die Software kann zudem Suchvorgänge anhand von zusätzlichen Bildern aus sozialen Medien und anderen externen Quellen durchführen, die dem System eingespeist werden – eine Funktion, die das Ministerium 2024 angefordert hat. Das neue Feature deutet auf einen Einsatz des Systems zur plattformübergreifenden Überwachung hin.
Durch den Abgleich von zuvor nicht veröffentlichtem Videomaterial der Überwachungskameras mit den Spezifizierungen der Ausschreibung seitens der georgischen Regierung und den öffentlich zugänglichen Unterlagen von Polyface können drei Einsatzmöglichkeiten der Software identifiziert werden:
- Automatisierte Identifizierung: Polyface scannt eine Live-Übertragung der Überwachungskameras, wählt jedes suchbare Gesicht in der Menschenmenge aus und setzt es für einige Sekunden in den Fokus – lang genug, um ein Foto abzuspeichern, mit dem die Person identifiziert werden kann. Anschließend wechselt das System zum nächsten Gesicht. Dieser Vorgang läuft kontinuierlich ab, ohne dass ein Mensch die Kamera bedient.
- Gesteuerte Suche: Die manuelle Steuerung einer Kamera wird von einem Menschen übernommen: Die Person richtet die Kamera auf ein Gesicht, zoomt heran und gleicht das Bild des Gesichts in Echtzeit mit der Datenbank ab. Der Vertrag von 2018 sieht vor, 30 individuellen Nutzer*innen gleichzeitig Zugang zu geben. Der Vertrag von 2024 hebt diese Nutzungsbeschränkung auf.
- Warnmeldungen zu Zielpersonen: Eine Liste von Personen von Interesse – Aktivist*innen, Organisator*innen von Protesten, Demonstrant*innen, die mit Bußgeldern belegt wurden, oder Personen, die bei früheren Razzien identifiziert wurden – wird vorab in das System geladen. Wenn eine Kamera eine Zielperson von dieser Liste entdeckt, markiert Polyface die Person sofort. Diese Funktion ist seit der ursprünglichen Anschaffung im Jahr 2013 Teil des Systems.
Im ersten Videoclip scheint die Kamera von einem Menschen bedient zu werden. Sie fokussiert auf die aktiveren Demonstrant*innen, die die Demonstration anzuleiten scheinen.
Im zweiten Videoclip bewegt sich die Kamera selbstständig oder halbautomatisch und verweilt jeweils einige Sekunden lang auf den Gesichtern – wann immer jemand aufblickt, sich umdreht oder ein Gesicht lange genug sichtbar wird, erfasst es die Kamera, bevor sie zum nächsten Bereich weiterschwenkt.
Beide Vorgänge entsprechen den dokumentierten Fähigkeiten von Polyface; es gibt keinen technischen Grund, der verhindern würde, dass sie parallel auf verschiedenen Kameras oder zu unterschiedlichen Zeiten ablaufen.
Unterdrückung durch Unsicherheit
Elene hat erlebt, wozu die Kameras fähig sind. Dass die Behörden im Nachhinein Aufnahmen von dem Zeitraum durchforsten könnten, zu dem sie an Protesten teilgenommen hat, lässt sie nicht mehr los. Eine Geldstrafe kann jeden Moment eintreffen – eine weitere Belastung, zusätzlich zu ihrer Erwerbslosigkeit und allem anderen, mit dem ihre Familie zu kämpfen hat.
Schon früh richten Aktivist*innen Hilfsfonds ein: Menschen spenden Geld, die Fonds begleichen die Strafzahlungen, und der Protest kann weitergehen. „Anfangs fühlte sich ein Bußgeld fast wie ein Abzeichen an – die Leute sammelten Geld für einen, es herrschte Solidarität“, sagt Elene. Dann konfisziert die Regierung die Konten und die Demonstrierenden sind wieder auf sich gestellt. „Ich habe diese Zeit genau beobachtet. Manche Menschen konnten überhaupt kein Geld aufbringen – Leute in Rente, Barkeeper*innen, Arbeiter*innen, Menschen, die von Sozialhilfe leben. Am Ende nahmen manche von ihnen Kredite auf.“
Da die Bußgelder erst Wochen oder sogar Monate später eintreffen, wird den Teilnehmenden klar, dass das Demonstrieren keine zeitlich begrenzte Handlung mehr ist. Sie wird zu einem permanenten, stets durchsuchbaren Datensatz innerhalb der Überwachungsinfrastruktur. „Die Software identifiziert nicht nur den Menschen – sie kann seine komplette Protestgeschichte rekonstruieren: wann jemand angekommen ist, wie lange die Person blieb, wie oft sie zurückkam. Sobald jemand bei einer Demonstration identifiziert wurde, kann das System ihn bei jeder anderen Veranstaltung mit Videoüberwachung ausfindig machen“, erklärt Giorgi Lubaretsi, ein georgischer Cybersicherheitsexperte.
Der Abschreckungseffekt zeigt Wirkung
Elene stellt fest, dass ihr Wissen darüber, wie leistungsfähig die Kameras sind, einen Einfluss darauf hat, wie sie sich durch die Stadt bewegt. „Ich bin schon lange nicht mehr durch das Parlamentsviertel gelaufen, nicht einmal bei Tageslicht. Die Dichte an Kameras dort ist enorm, deshalb nehme ich einen längeren Weg zur Arbeit. Einmal war die Straße wegen der Proteste bereits gesperrt, und ich habe aus Angst trotzdem den Tunnel genommen, um hinüberzukommen“, sagt sie und fügt hinzu: „Ich habe meine Kommunikation auf Facebook komplett eingestellt. Alles läuft jetzt über Signal. Ich spreche kaum noch mit jemandem auf öffentlichen Plattformen.“
Mehrere Demonstranten berichten, wie sie aus Angst vor einer Identifizierung aufgehört haben, Parolen zu skandieren, Trillerpfeifen zu benutzen, Plakate hochzuhalten, Fotos zu machen oder sogar auffällige Kleidung zu tragen.
„Ich wurde paranoid. Sobald ich das Haus verließ, verdeckte ich mein Gesicht. Ich trug unauffällige Kleidung und hatte trotzdem das Gefühl, identifiziert werden zu können“, beschreibt die 22-jährige Tamuna, eine Studentin und regelmäßige Demonstrantin, ihre damaligen Gefühle. „Keine Trillerpfeifen mehr, keine Plakate mehr. Ich vermied es, mit bestimmten Leuten zu sprechen oder in ihrer Nähe zu stehen – solche, von denen ich dachte, dass der Staat sie im Auge hat. Ich ging auch nicht mehr zu den Demonstrationen, weil an den Kreuzungen, an denen die Demonstrationszüge vorbeikamen, mittlerweile zu viele Kameras installiert waren. Ich meide diese Gegend immer noch, selbst bei Tageslicht.“
Die Masken, die Demonstrierende zum Schutz vor den Überwachungskameras vermehrt trugen, fangen an, die Demonstration anonymer zu machen. Die Teilnehmenden können in der Menge nicht mehr ihre Freund*innen ausmachen. Die Maßnahme, die eigentlich dem Eigenschutz dienen sollte, sorgt selbst für Beunruhigung. „Als alle anfingen, Masken zu tragen, bekam ich auf dem Rustaveli-Platz Angst. Man sieht keine Gesichter mehr, man verliert den Kontakt, man erkennt die Leute nicht mehr. Das ist sehr belastend“, sagt Nino.
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Die abschreckende Wirkung der intensiven Überwachung führt zu einer geringeren Bereitschaft der Menschen, an den Protesten teilzunehmen. „Das Ausmaß hat sich enorm verändert“, bestätigt Nino. „Als dann auch noch die Gelder beschlagnahmt wurden und keine Hoffnung mehr auf Hilfe bestand, kamen weitaus weniger Menschen auf die Straße.“
Tamuna blickt zurück auf ihren Optimismus zu Beginn der Proteste: „Ich hatte das Gefühl, auf der richtigen Seite der Geschichte zu stehen – das hatte für mich eine enorme Bedeutung. Ich habe fünf Tage pro Woche an den Protesten teilgenommen, ohne Ausnahmen.“ Doch der Einsatz des Überwachungssystems bringt eine drastische Änderung mit sich: „Als ich hörte, dass das Gericht Kameraaufnahmen nutzt, um Personen zu identifizieren, war meine erste Reaktion Wut. Wut darüber, beobachtet zu werden und ungerecht bestraft zu werden. Dann setzte allmählich die Angst ein. Ich änderte meinen Weg zu den Protesten. Ich begann, mein Gesicht zu verhüllen. Dann wurde auch das Verhüllen des Gesichts unter Strafe gestellt. Ich wollte die Strafen vermeiden, ich musste sie vermeiden. Diese Angst war einer der Hauptgründe, warum ich aufhörte, hinzugehen. Es war nicht meine Entscheidung.“
Elene beschreibt die Schuldgefühle, die darauf folgten: „Als ich aufhörte, zu den Demonstrationen zu gehen, schämte ich mich, als hätte ich mich wie ein feiges Kind verhalten. Anfangs konnte ich nicht einmal mit Freund*innen darüber sprechen.“
Der Beamte Shako erlebte ein ähnliches Trauma. Als das Blockieren von Straßen oder Gehwegen zu einer Straftat wurde und er hört, dass Kameras mit Gesichtserkennungssoftware die Demonstrierenden identifizierten, fällt seine Entscheidung schnell. Mit drei kleinen Kindern zu Hause kann er nicht länger das Risiko rechtfertigen, durch eine Verhaftung möglicherweise länger von ihnen getrennt zu werden.
Erekle, ein Lehrer aus Tiflis, ergänzt das Bild einer sich wandelnden Stimmung unter den Demonstrierenden. „Monatelang war ich fast jeden Tag dabei. Jetzt gehe ich nur noch selten“, sagt er. „Als das Blockieren der Straße unter Strafe gestellt wurde, bin ich auf den Gehweg ausgewichen. Als das Gesetz gegen Demonstrationen auf Gehwegen kam, habe ich mich noch weiter zurückgezogen. Es fühlt sich an wie ein Rückzug im Krieg. Aber das ist nicht das Ende der Schlacht. Sie [die Regierung] haben es immer noch nicht geschafft, das Feuer zu löschen.“
Die moralische Distanz zwischen jenen, die es weiterhin riskieren, an den Protesten teilzunehmen, und jenen, die es sich nicht mehr leisten wollen oder können, wird dabei immer größer. Seit mehr als anderthalb Jahren ist diese Situation für viele Menschen in Tiflis der Alltag.
Luka, der Winzer, geht immer noch regelmäßig zu den Protesten und ist wütend auf Menschen wie Nino, die damit aufgehört haben. „Ehrlich gesagt bin ich überrascht von Leuten, die wegen der Bußgelder nicht mehr hingehen. Hätten sie sich damals nicht einschüchtern lassen, als Masken noch erlaubt waren [um Kameras zu vermeiden], das Rumstehen auf den Gehwegen noch erlaubt war und es noch tausend Auswege gab, stünden wir heute stärker da.“
„Die Leute, die immer noch dort stehen, haben sich so weit von uns entfernt, sind so verletzt“, entgegnet Elene. Erekle fügt hinzu: „Das System verändert die Art und Weise, wie wir protestieren. Manchmal bremst es uns aus, spaltet uns oder versucht, die Aufmerksamkeit auf etwas anderes zu lenken. Die Gesellschaft zerbricht leichter als ein Pfirsich.“
Der demokratische Schein
Gesichtserkennungssysteme sind kein Alleinstellungsmerkmal autoritärer Staaten. Die gleiche Infrastruktur existiert in Städten überall in Europa und darüber hinaus. Der Unterschied liegt – fürs Erste – im politischen Willen. In Georgien führt er dazu, dass Proteste unterdrückt und zum Schweigen gebracht werden.
Eto Buziashvili, Forscher am Digital Forensic Research Lab des Atlantic Council in Washington, USA, fügt dem Bild eine strategische Dimension hinzu: „Papillon ist ein zentraler Bestandteil der russischen Sicherheitsinfrastruktur. Die Integration dieser Art biometrischer Technologie aus Russland in die nationale Infrastruktur stellt ein erhebliches Risiko für die nationale Sicherheit Georgiens dar. Der Einsatz feindlicher KI-Systeme ist ein Mechanismus zur langfristigen Dominanz der Informationsfreiheit von Bürger*innen eines anderen Landes.“
Buziashvili identifiziert zwei unterschiedliche Risiken: „Integritätsangriffe könnten darin bestehen, Software so zu programmieren, dass bestimmte Personen ‚ignoriert‘ werden – beispielsweise ausländische Geheimdienstmitarbeitende eines feindlichen Landes –, während gleichzeitig eine detaillierte Karte der Machtstrukturen im Gastland entsteht: von hochrangigen Beamt*innen bis zu bürgerlichen Aktivist*innen. Politische Dissident*innen können gleichzeitig gezielt ins Visier genommen werden.“
In diesem Fall ist der Einsatz importierter Technologie zur Beeinflussung der Regierungsgeschäfte nachvollziehbar. Buziashvili erinnert an den russischen Einmarsch in Georgien im Jahr 2008, als der georgische Internetverkehr über russische Server umgeleitet wurde – eine Taktik zur Isolierung der georgischen Regierung. „Wenn ein Gegner Zugang zu Datenbanken erhält, die für die Gesichtserkennung verwendet werden, kann er sie zur Erstellung von Geheimdienstprofilen nutzen. Es gibt einen tragischen Präzedenzfall: Als die Taliban die Macht in Afghanistan übernahmen, erhielten sie auch Zugang zu den biometrischen Systemen, die die USA errichtet hatten, und nutzten sie, um ebenjene Afghan*innen zu identifizieren und ins Visier zu nehmen, die mit den Vereinigten Staaten zusammengearbeitet hatten.“
Elene hat Monate damit verbracht, das Filmmaterial aus den Überwachungskameras zu sichten. Ob russische Behörden tatsächlich auf die Daten zugreifen, ist bisher nicht bestätigt. Doch für sie reicht schon die Möglichkeit, um ihr Angst zu machen: „Der Gedanke, dass ein anderes Land – und ausgerechnet Russland – meine biometrischen Daten haben könnte. Ich weiß nicht, was sie damit anstellen werden. Wir schlagen denselben Weg ein wie Russland. Das Ziel dieser Art von totaler Kontrolle ist es, dass ein Mensch ständig Angst empfindet, dass in ihm bei jeder Handlung, selbst der legitimsten, das Gefühl aufkommt, etwas Illegales, Falsches, Ungerechtes zu tun.“
Die Geldstrafen sind nur der Anfang. Auf dem Bürgersteig zu stehen, ohne sich vorher bei der Regierung angemeldet zu haben, ist mittlerweile ein Vergehen, das mit einer Gefängnisstrafe geahndet wird. Der Preis für das Teilnehmen an einer Demonstration in Georgien wird nicht mehr mit Geld gebüßt, sondern mit Freiheit.
Was auf dem Spiel steht, ist nicht weniger als die fundamentalste Frage der postsowjetischen Zeit Georgiens: Welchen Weg will das Land einschlagen? Seit den frühen 1990er-Jahren, als das Land die Unabhängigkeit von der Sowjetunion errungen hatte, und seit der Rosenrevolution von 2003, die zum Rückzug des Präsidenten Eduard Schewardnades führte, wurde diese Frage nicht mehr so heftig diskutiert. Was die Kameras letztlich aufzeichnen, sind keine Unruhen. Es handelt sich um die Verteidigung des verfassungsmäßigen Rechts, zu fordern, dass Georgien an seiner europäischen Zukunft festhält, für die sich seine Bürger*innen ausgesprochen haben.
Auch nach fast 580 Tagen versammeln sich jeden Abend weiterhin Hunderte, wenn nicht Tausende, um auf der Rustaveli-Allee zu protestieren – und jede einzelne Person wird beobachtet. „Früher war ihre Kapazität begrenzt, sie konnten vielleicht 2.000 Menschen aktiv überwachen“, schätzt Nino. „Diese neuen Kameras geben ihnen unbegrenzte Kapazität. Selbst eine ‚unbedeutende‘ Person kann nun kostengünstig verfolgt werden. Das ist das Beängstigende daran: Es spielt keine Rolle mehr, wie harmlos dein Verhalten ist.“
Um die Demonstrierenden vor polizeilichen oder juristischen Maßnahmen oder Folgen zu schützen, wurden Namen und persönliche Details verändert, sodass sie nicht identifiziert werden können. Eine englischsprachige Fassung findet sich hier.
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Bürger:innen stellen digitale Anträge und die Verwaltung bearbeitet sie. Damit sie an der richtigen Stelle ankommen, braucht es eine Transport-Infrastruktur. Bund und Länder haben sich nun auf eine Lösung dafür geeinigt und wollen sie bundesweit ausrollen. Scheitern könnte das jedoch schon an den Landesgrenzen.

Der Deutschland-Stack (D‑Stack) soll die Verwaltungsdigitalisierung ins Rollen bringen, so die Hoffnung von Bund und Ländern. Der D‑Stack besteht aus Komponenten, die alle bis zur Kommune nachnutzen können – ohne sie aufwändig selbst entwickeln zu müssen. Damit das funktioniert, müssen aber alle mitmachen. Mitte Juni feierten Bund und Länder eine große Einigung im Bund-Länder-Gremium IT-Planungsrat: Die Länder verpflichten sich, sich an drei Basiskomponenten des Stacks anzubinden und sie auch zu nutzen.
Eine der Komponenten ist das National-Once-Only-Technical-System (NOOTS), das dafür sorgen soll, dass Bürger:innen nur einmal ihre Daten angeben und nicht jeder Behörde neu übermitteln müssen. Die zweite sind die technischen Komponenten zu Identität wie die eID-Funktion des elektronischen Personalausweises und die geplante digitale Brieftasche EUDI-Wallet. Die dritte Komponente ist schließlich FIT-Connect, die Antragstellungen erleichtern soll.
Sie alle sind inzwischen Bestandteile des D‑Stacks, dem Prestige-Projekt von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Auch die Zielarchitektur für Postfach- und Kommunikationslösungen (ZaPuK) und die Zahlungsabwicklung (ZBDS) gehören zum Katalog an Basiskomponenten.
Man stehe entschlossen hinter dem D‑Stack und der Einigung, sagte Anke Pörksen, Staatssekretärin im Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung, beim Pressegespräch zur Sitzung. Das dürfte auch damit zusammenhängen, dass der Bund Konzeption, Pflege und Entwicklung der Komponenten eID, EUDI-Wallet, FIT-Connect und NOOTS zu großen Teilen finanzieren will. Davon verspricht man sich Fortschritt, der „zu spürbaren Erleichterungen für Bürger:innen sowie Unternehmen führen“ soll, so die gemeinsame Pressemitteilung.
Wie verbindlich ist die Verpflichtung?
Ob „die spürbaren Erleichterungen bei Bürger:innen“ tatsächlich ankommen, hängt jedoch stark von den Ländern ab. Während ein Staatsvertrag vom letzten Jahr die Länder ohnehin zu NOOTS verpflichtet, ist der neue Beschluss für FIT-Connect nur begrenzt verbindlich.
Bei FIT-Connect handelt es sich um ein Produkt der Föderalen IT-Kooperation (FITKO). Über die Infrastruktur werden Daten von Bürger:innen, Organisationen und Unternehmen an die Verwaltung transportiert. Das ähnelt einem bundesweiten Zustelldienst, der Anträge in einem standardisierten Format an die zuständige Stelle weiterleitet.
Das Ganze läuft über eine „einheitliche und leicht zu bedienende Schnittstelle“ und über alle föderalen Ebenen hinweg. Dabei setzt FIT-Connect auf international etablierte Standards auf und fördert die Übertragung von Antragsdaten in maschinenlesbarer Form. Eine gute Voraussetzung dafür, dass die Verwaltung davon wegkommt, mit PDFs zu arbeiten. Um die Anbindung zu erleichtern, unterstützt FIT-Connect mit technischen Komponenten und Know-how.
Wie die FITKO jedoch auf Anfrage mitteilt, hätten die Länder trotz Beschluss bestimmte Freiheiten. Denn „aus der Verpflichtung“ zur Anbindung im eigenen Land folge nicht, dass sie andere Transport-Infrastrukturen abschalten müssen. Außerdem könnten die Länder auch Lösungen wählen, „die von der standardmäßig vorgesehenen direkten Anbindung abweichen“.
FIT-Connect ist schon jetzt erfolgreich: Es sei bereits in allen Bundesländern im Einsatz, wobei Niedersachsen es bislang am meisten nutze, gibt die FITKO auf Anfrage an. Stark genutzte Leistungen seien auch schon „produktiv über FIT-Connect zu beziehen“: Man könne darüber etwa melden, wenn der Personalausweis verloren gegangen ist.
Vendor-Lock-in im Kleinen
Und doch kommen positive Effekte von FIT-Connect trotz der neuen Verpflichtung der Länder nicht unbedingt dort an, wo sie besonders nötig wären: bei den Kommunen. Während Bund und Länder FIT-Connect selbst schon länger kostenlos nutzen können, entstehen am Übergang zum Fachverfahren häufig hohe Kosten. Beim Fachverfahren handelt es sich um Software „auf der Basis von Datenbanken“. Die Verwaltung braucht sie, um ihre Aufgaben zu bearbeiten. Neben Datenbanken und Software-Anwendungen gehören häufig auch Schnittstellen zum Fachverfahren. Über die Schnittstellen kann die Verwaltung Daten zwischen verschiedenen Systemen austauschen.
Wenn Kommunen Fachverfahren, die sie bisher genutzt haben, an FIT-Connect anschließen wollen, sind sie stark vom Hersteller des jeweiligen Fachverfahrens abhängig. Der muss nicht nur die technische Anbindung umsetzen, sondern gibt auch die Preise vor. So würden die Hersteller Lizenzgebühren dafür verlangen, eine Adapter-Lösung zwischen ihren Fachverfahren und FIT-Connect zu bauen, sagt Hauke Traulsen, der bei der FITKO für das Produktmanagement zum FIT-Connect verantwortlich ist. Für jede Instanz würden fünfstellige Beträge fällig.
Die Belastung bestätigt auch der Deutsche Landkreistag (DLT) gegenüber netzpolitik.org. „Hohe Integrationsaufwände und Kosten“ entstünden dort, „wo unterschiedliche Transportstandards oder Postfachlösungen parallel bestehen und angebunden werden müssen.“
Daher würden die Kommunen schon lange „die Vorgabe von Basiskomponenten“ fordern, so der DLT. Der Beschluss zum D‑Stack werde dieser Forderung gerecht. Dass sich die Länder verpflichten und der Bund die Basiskomponenten finanzieren und sich für den Betrieb verantwortlich zeichnen will, stelle „wichtige Weichen“.
Jedoch bezahlt der Bund nicht dafür, die Komponenten in den einzelnen Ländern in die Breite zu bringen. Die Kosten tragen die einzelnen Länder. Der DLT mahnt daher: „Eine Flächendeckung funktioniert nur, wenn die Länder ihrer Verantwortung für die Kommunen gerecht werden.“ Dazu gehöre auch, den Aufwand zu finanzieren, der sich im Land bei der Anbindung ergibt.
Teure Doppelstrukturen
Das Land Nordrhein-Westfalen geht beim Thema Schnittstellen indes einen Sonderweg, mit dem Gesetz APIGATE NRW (€). Künftig sollen Anträge standardisiert über eine zentrale, landesspezifische Infrastruktur in die Kommunalverwaltungen weitergeleitet werden. Das Gesetz legt fest, dass Kommunen diese Infrastruktur nutzen müssen. Es funktioniert wie FIT-Connect, bestünde aber als parallele Struktur und würde auch bestehende Lösungen nicht ersetzen.
Bildlich gesprochen hängt das Land einen neuen, einheitlichen Briefkasten für digitale Anträge auf und lässt alle alten Briefkästen daneben hängen. Ein chaotisches Netz an Wegen, die Anträge vom Antragstellenden bis zum Amt nehmen. Kommunen hätten damit weitere Kosten – und die sind aus einem weiteren Grund schwer zu bändigen: Damit ein Antrag aus dem landeseigenen Gateway im Fachverfahren ankommt, muss der Hersteller die Software entsprechend umbauen. Auch das kostet die Kommunen Geld.
Für alle, die in NRW bereits FIT-Connect nutzen, bedeutet APIGATE Doppelstrukturen und zusätzliche Kosten. Das würde beispielsweise Behörden oder Organisationen betreffen, die über FIT-Connect an ein nationales Register angebunden sind. Zudem will die FITKO mit FIT-Connect auch das NOOTS stärker in die Breite bringen, so Traulsen. Wie sich APIGATE NRW zum NOOTS verhalten wird, scheint im Gesetz bislang nicht geklärt zu sein.
Am liebsten morgen
Wenn es nach dem Bund, IT-Planungsrat und der FITKO ginge, würden sich die Länder nun möglichst bald an die Basiskomponenten anbinden. Realistisch sei aber, dass ein Umstieg „in dieser Größenordnung wahrscheinlich drei bis fünf Jahre in Anspruch“ nimmt, so die FITKO auf Anfrage. Die Länder wollen sich in Sachen Anbindung noch in diesem Jahr auf einen Zeitplan in Form einer verbindlichen Meilensteinplanung festlegen.
Wer prüft, ob sich die Länder tatsächlich angebunden haben, sei laut FITKO noch nicht klar. Immerhin führe FIT-Connect einen Anbindungskatalog, in dem erfasst sei, wer sich angebunden hat.
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Der neue Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit war vorher Jura-Professor und gilt als Verfechter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes. Er wurde heute vom Bundestag gewählt.

Der Bundestag hat heute Moritz Hennemann zum neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) gewählt. Er wurde von der Unions-Fraktion vorgeschlagen und erhielt 391 Ja-Stimmen bei 122 Nein-Stimmen und 77 Enthaltungen. Der Jurist folgt damit auf Louisa Specht-Riemenschneider, die das Amt nach gut zwei Jahren aus gesundheitlichen Gründen aufgibt.
Hennemann ist seit 2023 Professor für Zivilrecht, Informationsrecht, Medienrecht und Internetrecht an der Universität Freiburg. Für wissenschaftliche Veröffentlichungen wurde der 1985 geborene Jurist mehrfach mit rechtswissenschaftlichen Auszeichnungen geehrt.
In seiner Publikationsliste finden sich neben zahlreichen Auseinandersetzungen mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auch zahlreiche Texte zu Datennutzungsgesetzen wie dem Data Act und dem Data Governance Act. Expertise zum Thema Informationsfreiheit, das neben dem Datenschutz zum Aufgabenfeld des BfDI gehört, hat der Jurist nicht vorzuweisen.
Hennemann gilt als Vertreter eines wirtschaftsorientierten Datenschutzes, der Daten als ökonomisches Gut sieht und die Nutzung von Daten für Innovation und Geschäftsmodelle betont. In einem Gastbeitrag in der FAZ begrüßte er Ende 2025 das Digital-Omnibus-Gesetzespaket der EU, das von Datenschutzbehörden, Forscher:innen und Zivilgesellschaft als Angriff auf die KI-Verordnung und die DSGVO kritisiert wird.
Verfechter einer „Datenrealpolitik“
Moritz Hennemann veröffentlichte in der Vergangenheit mehrfach gemeinsam Texte mit Louisa Specht-Riemenschneider. 2022 sprachen sie sich etwa in einem gemeinsamen Gastbeitrag in einem Background-Newsletter des Tagesspiegel für eine „Datenrealpolitik“ aus. Darin beschrieben sie „die Bildung effizienter und resilienter globaler Daten(handels)ökosysteme“ als „eine Zukunftsfrage der freien Welt“.
Auch die scheidende BfDI war vor ihrem Amtsantritt Jura-Professorin und gilt als Vertreterin eines innovationsorientierten Datenschutzes. In Fragen der Gesundheitsdigitalisierung etwa positionierte sie sich deutlich kompromissbereiter als ihr Vorgänger Ulrich Kelber. Sie betonte jedoch auch die Notwendigkeit, Schutzlücken im Datenschutz zu schließen und verwies dabei regelmäßig auf Databroker-Recherchen von netzpolitik.org und dem Bayerischen Rundfunk.
Mit dem Datenbarometer rief Specht-Riemenschneider eine wiederkehrende Erhebung zu Einstellungen der Bevölkerung zu unterschiedlichen Datenthemen ins Leben und forderte erst kürzlich die Einführung eines Bundestransparenzgesetzes. In der Debatte um eine Harmonisierung der Datenschutzaufsicht in Deutschland sprach sie sich für eine Zentralisierung der Aufsicht über die Wirtschaft bei ihrer Behörde aus. Pläne der Bundesregierung, ihrem Haus die Datenschutzaufsicht über den Bundesnachrichtendienst zu entziehen, kritisierte sie.
Eine öffentliche Ausschreibung oder ein anderweitig transparentes Verfahren für die Nachbesetzung der BfDI-Stelle fand nicht statt.
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Das BKA erhält weiterhin über 10.000 Hinweise auf Kindesmissbrauch pro Monat. Das Auslaufen des EU-Gesetzes zur freiwilligen Chatkontrolle hat daran nichts geändert. Die Parlamentspräsidentin will die freiwillige Chatkontrolle trotzdem wiederbringen – in einem beispiellosen Verfahren.

Das Bundeskriminalamt erhält weiterhin jeden Tag mehr als 500 Hinweise auf Kindesmissbrauch im Internet aus den USA. Ungefähr die Hälfte davon ist nicht strafrechtlich relevant.
Im April ist eine vorübergehende Ausnahme ausgelaufen, die Internet-Diensten eine freiwillige Chatkontrolle erlaubt hat. Entgegen mancher Befürchtungen sind die Meldungen der US-Organisation „Nationales Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder“ (NCMEC) danach nicht eingebrochen.
Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Ab 2021 hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.
Die Ausnahme galt ursprünglich für drei Jahre. Vor zwei Jahren wurde sie nochmal verlängert. Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die freiwillige Chatkontrolle am 3. April aus.
Drastischer Rückgang befürchtet
Das BKA warnte vor dem Ende der freiwilligen Chatkontrolle. Die Polizeibehörde warnte vor einem „drastischen Rückgang entsprechender Hinweise an die Strafverfolgungsbehörden“.
Auch die Innenminister von der Länder warnen. Letzte Woche schrieben sie auf ihrer Konferenz: „Ohne die Möglichkeit zur legalen und proaktiven Prüfung entsprechender Inhalte droht ein massiver Einbruch bei der Aufdeckung solcher Straftaten. Hiermit droht ein erheblicher Ermittlungs- und Schutzverlust.“
Vor zwei Wochen hat das BKA im Bundestag zugegeben, dass diese Sorge unberechtigt war. Jetzt haben wir diese Aussage auch offiziell und öffentlich.
Sorge unberechtigt
Die Linken-Abgeordnete Donata Vogtschmidt hat die Bundesregierung gefragt, wie viele Meldungen das BKA pro Monat erhalten hat, vor und nach dem Auslaufen der Ausnahme-Regel. Wir veröffentlichen die Antwort in Volltext. Hier als Diagramm:
Wir haben das BKA nochmal direkt gefragt. Dabei haben wir leicht andere Zahlen erhalten. Auch diese Antwort veröffentlichen wir in Volltext. Hier ebenfalls als Diagramm:
Die Zahlen zeigen, dass die US-Organisation NCMEC weiterhin jeden Monat zehntausende Hinweise von Internet-Diensten erhält und an das BKA weiterleitet.
Die Zahlen sind zwar leicht zurückgegangen. Aber auch bisher unterliegen die Zahlen „regelmäßig größeren Schwankungen“, so das BKA. „Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-Verordnung kann bisher nicht festgestellt werden.“
Kein konkreter Zusammenhang
Das vorübergehende Ausnahme-Gesetz ist zwar ausgelaufen. Aber einige Big-Tech-Unternehmen scannen trotzdem weiter. Das hatten Google, Meta, Microsoft und Snap auch öffentlich angekündigt. Sie stützen sich einfach auf andere Rechtsgrundlagen wie die EU-Verordnung über digitale Dienste oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Darüber hinaus erhält das BKA entsprechende Hinweise nicht nur von NCMEC, sondern auch aus anderen Quellen, zum Beispiel von Beschwerdestellen im INHOPE-Netzwerk oder aus eigenen Ermittlungen.
Die Praxis zeigt also: Ein EU-Gesetz für eine freiwillige Chatkontrolle ist nicht notwendig – entgegen aller Behauptungen.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Die nach wie vor zahlreich eingehenden Meldungen beim BKA widerlegen den befürchteten Blindflug nach Auslaufen der freiwilligen Chatkontrolle, den die Bundesregierung stets zur Rechtfertigung anführte, wenn sie Chatkontrollen forderte.“
Die Hälfte Falschmeldungen
Darüber hinaus zeigen die Zahlen erneut, dass NCMEC bei weitem nicht nur strafbare Inhalte an die Polizei meldet. Nur etwas mehr als die Hälfte der Meldungen ist auch „strafrechtlich relevant“. NCMEC meldet jeden Tag hunderte Inhalte an das BKA, die gar nicht illegal sind.
Die Abgeordnete Donata Vogtschmidt kommentiert: „Dass fast die Hälfte davon Falschmeldungen sind, die empfindliche Eingriffe in die intime Privatsphäre ausgerechnet von Minderjährigen darstellen, lässt mich außerdem stark an der derzeitige Meldepraxis zweifeln.“
Das BKA verschickt auch selbst Falschmeldungen über angebliche Kinderpornografie.
Präsidentin gegen Parlament
Einige Politiker wollen das ungültige und unnötige EU-Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle trotzdem nochmal verlängern. Vor drei Monaten hat das EU-Parlament gegen eine Verlängerung gestimmt.
Die EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola will das Gesetz trotzdem beschließen. Die maltesische Christdemokratin sagte den EU-Staaten letzte Woche, dass sie eine zweite Lesung des Gesetzes will.
Die Ratspräsidentschaft hat die EU-Staaten am Montag gefragt, ob sie das Gesetzgebungsverfahren „mit dem Standpunkt des Rates in erster Lesung“ fortsetzen wollen. Das geht aus einem Dokument der Ratspräsidentschaft hervor, das wir veröffentlichen. Zypern sagt selbst, dieses Verfahren „wäre beispiellos“.
Politische Sackgasse
Viele EU-Abgeordnete lehnen dieses Verfahren ab. Die Schattenberichterstatterin der Grünen Markéta Gregorová zeigt sich „äußerst überrascht“ über den Vorschlag. Dieses Vorgehen sei „inakzeptabel und untergräbt die Position des EU-Parlaments“.
Die liberale Schattenberichterstatterin Hilde Vautmans bezeichnet den Vorschlag als „politische Sackgasse“. Das Parlament hat das Gesetz „zweimal abgelehnt, und daran wird sich nichts ändern“.
Morgen treffen sich die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Dort diskutieren sie den Vorschlag der Parlaments-Präsidentin.
Parallel dazu geht der Trilog zur CSA-Verordnung weiter. Dort verhandeln die EU-Institutionen über dauerhafte Regeln zur Chatkontrolle. Neben der bereits stattfindenden freiwilligen Chatkontrolle könnten Internet-Dienste auch gegen ihren Willen zu einer Chatkontrolle verpflichtet werden.
Update (26.06.): Wir haben das Statement der Innenministerkonferenz ergänzt.
Hier die Dokumente in Volltext:
- Datum: 22. Juni 2026
- Von: Bundesministerium des Innern
- An: Donata Vogtschmidt, MdB
- Betreff: Schriftliche Frage Monat Juni 2026
- Hier: Arbeitsnummer 6/186
Schriftliche Frage Monat Juni 2026
Frage
Wie viele Hinweise auf Darstellungen sexualisierter Gewalt an Kindern sind im Jahr 2026 von NCMEC (National Center for Missing & Exploited Children) beim Bundeskriminalamt eingegangen (bitte nach Monat und strafrechtlicher Relevanz aufschlüsseln), und wie hoch ist bei strafrechtlich relevanten Hinweisen der Anteil Meldungen, bei denen der Tatverdächtige zumindest mutmaßlich minderjährig ist?
Antwort
Im Jahr 2026 sind beim Bundeskriminalamt (BKA) zwischen Januar und Mai insgesamt 91.242 Hinweise durch das National Center for Missing & Exploited Children (NCMEC) eingegangen. Die strafrechtliche Relevanzquote liegt bei rund 60 Prozent. Eine detaillierte Aufschlüsselung der eingegangenen Hinweise kann der folgenden Grafik entnommen werden:
NCMEC-Hinweiseingänge 2026
| Monat | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| strafrechtlich nicht relevant | 9.832 | 7.121 | 6.898 | 5.960 | 6.636 |
| strafrechtlich relevant | 10.985 | 14.411 | 12.071 | 9.613 | 7.775 |
| Gesamt | 20.817 | 21.472 | 18.969 | 15.573 | 14.351 |
Dem BKA liegen keine Angaben zum Anteil strafrechtlich relevanter Meldungen vor, bei denen der Tatverdächtige mutmaßlich minderjährig ist. Nach abschließender strafrechtlicher Bewertung des Hinweises durch das BKA im Rahmen der Zentralstellenfunktion wird dieser an die örtlich zuständige Landesbehörde weitergeleitet. Weitere Erkenntnisse, einschließlich des Alters des Tatverdächtigen, werden im Rahmen der dortigen Ermittlungen erhoben und sind dem BKA nicht zugänglich.
- Datum: 25. Juni 2026
- Von: Bundeskriminalamt
- An: netzpolitik.org
Das Bundeskriminalamt (BKA) kann nachfolgende Zahlen zu eingegangenen CSAM-Hinweisen für die Jahre 2023 bis 2025 zur Verfügung stellen:
| Jahr | Gesamt | NCMEC | DSA |
|---|---|---|---|
| 2023 | 180.287 | 180.287 | - |
| 2024 | 207.030 | 205.728 | 1.302 |
| 2025 | 221.544 | 220.141 | 1.403 |
Der nachfolgenden Tabelle können Sie die monatlichen Hinweiseingänge im Zeitraum Januar bis Mai 2026 entnehmen:
| Jahr 2026 | Januar | Februar | März | April | Mai |
|---|---|---|---|---|---|
| Gesamt | 20.888 | 21.536 | 19.054 | 15.643 | 14.463 |
| Quote strafrechtliche Relevanz | 53% | 67% | 64% | 62% | 54% |
Auslaufen
Um die Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen weiter zu stärken, hatten sich die europäischen Staaten Mitte 2021 auf die Interims-VO zur E‑Privacy Richtline verständigt, um Diensteanbietern in Europa die Möglichkeit zu geben, aktiv nach kinder- oder jugendpornografischen Inhalten in interpersoneller Kommunikation suchen zu können. Eine Verlängerung dieser Interims-VO konnte im europäischen Parlament keine Mehrheit finden, weshalb sie zum 04.04.2026 ihre Gültigkeit verlor. Ohne diese Meldungen sinken die Chancen für Polizei und Justiz, Missbrauch frühzeitig zu erkennen, die Opfer zu schützen und Täter strafrechtlich zu verfolgen. Ungeachtet der Tatsache, dass seit dem 04.04.2026 die Interims-VO ausgesetzt wurde, nimmt das BKA auch weiterhin Hinweise des NCMEC und anderer Stellen entgegen. Die Internetprovider melden weiterhin Verdachtsfälle über das NCMEC an die Strafverfolgungsbehörden, jedoch dürfte dies nach europäischer Gesetzeslage nun lediglich Sachverhalte umfassen, die z. B. durch Nutzermeldungen oder in moderierten Foren festgestellt werden. Die im BKA eingehenden Hinweise werden im Rahmen der Zentralstellenfunktion auf strafrechtliche Relevanz geprüft und an die in Deutschland örtlich zuständige Dienststelle weitergeleitet.
Es kann ein Rückgang der Zahlen in den letzten beiden Monaten im Vergleich zu den Vormonaten beobachtet werden. Die beim BKA verzeichneten monatlichen Hinweiseingangszahlen unterliegen jedoch regelmäßig größeren Schwankungen. Ein konkreter Zusammenhang mit dem Wegfall der Interims-VO kann bisher nicht festgestellt werden. Die Entwicklung wird in den kommenden Monaten weiterhin beobachtet und analysiert.
Hinsichtlich der Thematik weise ich zusätzlich auf das Bundeslagebild Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, abrufbar über nachstehende Verlinkung: https://www.bka.de/DE/AktuelleInformationen/StatistikenLagebilder/Lagebilder/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen/SexualdeliktezNvKindernuJugendlichen_node.html
Anmerkung: Für das Berichtsjahr 2025 ist das entsprechende Bundeslagebild noch nicht veröffentlicht. Mit einer Veröffentlichung ist im Sommer 2026 zu rechnen.
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Seit Kurzem muss das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kostenlos Rechtsauskunft anbieten. Neben menschlichen Mitarbeiter:innen arbeitet die Behörde auch an einer „virtuellen“ Lösung. Gleichzeitig will Innenminister Dobrindt der unabhängigen Asylverfahrensberatung die Förderung streichen.

„Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge auf Grund der gesetzlichen Zuständigkeiten weder Rechtsauskunft noch individuelle Rechtsberatung erteilen kann.“ Dieser Hinweis befindet sich bis zum heutigen Tag auf der Website des BAMF. Dabei stimmt das nicht mehr – zumindest wenn es um das Thema Rechtsauskunft geht.
Seit dem 12. Juni hat das Bundesamt, das für die Bearbeitung von Asylanträgen in Deutschland zuständig ist, neue Aufgaben. Es muss Antragstellenden kostenlos Informationen zum Asylverfahren geben, „auRA“ heißt dieses Angebot im BAMF. Das steht für „amtlich unentgeltliche Rechtsauskunft“. Dass diese Auskunft nun zum Portfolio der Asylbehörde gehört, liegt an der Reform des „Gemeinsamen Europäischen Asylsystems“ (GEAS), die Mitte Juni in großen Teilen in Kraft getreten ist.
Der verwirrende Hinweis ist wohl einer banalen Verzögerung bei der Aktualisierung auf der Website geschuldet. Ende Mai teilte das BAMF auf Anfrage mit, dass mit Start der Rechtsauskunft auch entsprechende Informationen auf der Seite des BAMF veröffentlicht würden. Die existieren auch, unter der Überschrift „Beratungsangebote“.
Auskunft ist keine Beratung
Dabei will die Rechtsauskunft auRA laut Antwort des BAMF eigentlich gar kein Beratungsangebot sein. „Die Rechtsberatung erfordert die rechtliche Prüfung des Einzelfalls“, schreibt es Sprecher des Bundesamtes. Die auRA hingegen sei eine „informatorische Auskunft“. Das heißt: Es geht nicht darum, Antragstellende zu ihrer konkreten Situation zu beraten. Vielmehr sollen sie allgemeine „Informationen zum Ablauf und zu Inhalten des Asylverfahrens“ bekommen „und werden über Ihre Rechte und Pflichten informiert“.
Diese Informationen bekommen Asylsuchende von Mitarbeitenden des BAMF derzeit in Einzel- und Gruppenterminen. Künftig soll es auch eine „virtuelle Rechtsauskunft“ geben, teilte das Bundesamt netzpolitik.org auf Anfrage hin mit.
Eine vollwertige und unentgeltliche Beratung statt einer bloßen Auskunft führen in Deutschland vor allem die unabhängigen Asylverfahrensberatungen durch. Seit 2023 wird diese, so ist es auch im Asylgesetz verankert, durch den Bund gefördert.
Mehr als 200 unabhängige Beratungsstellen in Gefahr
„Wir beraten Menschen ergebnisoffen und behördenunabhängig ab dem Moment, wo sie darüber nachdenken, einen Antrag zu stellen, bis hin zur unanfechtbaren Ablehnung des Antrags“, sagt Hanne Tijman. Sie arbeitet als Fachkraft beim „Haus der sozialen Vielfalt“ in Leipzig, einem sozialen Träger, der seit September 2025 Asylverfahrensberatung anbietet. Manche Menschen, so erzählt Tijman, kommen nur einmal zur Beratung, weil sie beispielsweise Hilfe dabei brauchen, einen Brief vom BAMF zu verstehen. Andere begleiten die Verfahrensberater:innen über eine lange Zeit, bereiten Asylsuchende auf ihre Anhörung vor, unterstützen sie dabei, Belege für ihre Fluchthistorie zusammenzustellen, erklären Bescheide und das Klageverfahren, mit dem sie gegen Ablehnungsbescheide vorgehen können.
Im letzten Jahr haben bundesweit 67.687 Menschen dieses Angebot der mehr als 200 Beratungsstellen in Deutschland in Anspruch genommen. Doch die unabhängige Asylverfahrensberatung steht vor einer ungewissen Zukunft, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt will wegen der angespannten Haushaltslage zum nächsten Jahr die Finanzierung aus Bundesmitteln streichen. Das würde für viele Beratungsstellen ihre Arbeit unmöglich machen.
„Wenn der Förderstopp kommt, bedeutet das das Aus für die Beratungsstellen“, sagt Tijman. Dabei gehe es, gemessen am Bundeshaushalt, gar nicht um riesige Summen. Insgesamt knapp 22 Millionen Euro wurden im Jahr 2025 von den verschiedenen Projektträgern abgerufen. Tijman fürchtet: „Länder oder Kommunen können das sicherlich nicht ausgleichen. Wenn die Bundesförderung wirklich wegfallen sollte, würde das bedeuten, dass wir unsere Tätigkeit zum 31. Dezember 2026 einstellen müssen. Das würde für Asylsuchende in ganz Deutschland faktisch das Ende des Zugangs zu unabhängiger Beratung bedeuten.“
Auch in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, in denen es vor der bislang gesetzlich festgelegten Förderung landeseigene Förderungen gab, wird es schwierig, berichtet Tara Bonyad, Asylverfahrensberaterin beim Sächsischen Flüchtlingsrat. „Als das im Bund geregelt wurde, haben sie die Förderung in den Ländern abgeschafft“, sagt Bonyad. „Wenn jetzt die Bundesförderung wegfällt, braucht es also wieder einen neuen Kampf.“
Allein auf Beratung durch reguläre Rechtsanwält:innen zurückzugreifen, sei für die Antragstellenden keine gute Option: „Manche der Erstaufnahmeeinrichtungen liegen in Städten, in denen es keine Anwält:innen gibt.“ Dann müssten Asylsuchende weite Wege auf sich nehmen. Und wenn anwaltliche Unterstützung notwendig ist, helfen die Beratungsstellen auch, eine Person mit der nötigen fachlichen Expertise zu finden, so Bonyad. „Allein nach Anwält:innen zu suchen ist für die Menschen teilweise sehr schwierig: Sie sind neu in Deutschland, haben nur wenig Zeit, um auf Bescheide zu reagieren und dann kommen auch noch Kosten dazu.“
„Beratung wichtiger denn je“
Noch hat Hanne Tijman Hoffnung, dass es im Zuge der anstehenden Haushaltsberatungen ein Einlenken gibt. Denn auch wenn die allgemeine Auskunft zum Asylverfahren durch das BAMF eine sinnvolle Ergänzung zum bestehenden Beratungsangebot sein könne, ein Ersatz sei sie nicht. „Eine Auskunft ist keine Einzelfallprüfung, die individuell auf die Flucht- und Lebensgeschichte der Person bezogen ist“, sagt sie. Im Gegensatz zu einer bloßen Auskunft könne ein individuelles Beratungsgespräch zu einer Anhörung schon mal mehrere Stunden in Anspruch nehmen. Da gehe es auch um viele sensible Fragen. Etwa bei queeren Geflüchteten, die sich darum sorgen, wie sie ihre Sexualität beim BAMF beweisen können. Und um die Frage, wie man die eigene Verfolgungsgeschichte glaubhaft darlegen kann.
Tara Bonyad sagt, dass die Asylverfahrensberatung auch Vorteile für das BAMF und andere hat: „Wir schauen gemeinsam mit den Menschen, was wichtig für ihre Anhörung ist und was nicht. Wir helfen dabei, Informationen für den Vortrag für die Anhörung zu strukturieren. Das bringt auch eine Entlastung für die Behörde und auch für die Verwaltungsgerichte, wenn wir mit den Antragstellenden schauen, ob es überhaupt Aussicht auf Erfolg hat, gegen Bescheide zu klagen.“
Eine ausführliche und unabhängige Beratung wäre gerade bei all den Neuerungen, die die Reform des Asylsystems nun mit sich bringt, dringend nötig, findet Wiebke Judith. Sie ist rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl und schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Durch das neue Asylrecht kommen neue Pflichten und Sanktionen auf asylsuchende Menschen in Deutschland zu, ihre Verfahren werden außerdem häufiger in beschleunigten Verfahren mit eingeschränktem Rechtsschutz entschieden werden.“ Unabhängige Beratung und Begleitung werde damit wichtiger denn je. Eine Infosession durch das BAMF, so Judith, „ist mit einer tatsächlichen Beratung nicht vergleichbar“.
„Ein struktureller Interessenkonflikt“
Damit Asylsuchende überhaupt von dem neuen Auskunftsangebot des BAMF erfahren, sollen sie noch vor der Antragstellung ein Angebot für ein Gruppengespräch bekommen. Aber auch später ist es für Antragstellende möglich, „über die gesamte Dauer des Verfahrens, auf Wunsch auch im Einzelfall, Rechtsauskünfte zu erhalten“. Für die Auskunft zuständig sind BAMF-Mitarbeitende, Sprachmittler:innen sorgen für die notwendige Übersetzung.
Neue Leute hat das Bundesamt für diese Aufgabe jedoch nicht eingestellt, obwohl es laut einem Sprecher mit einem Personalbedarf von 66 Vollzeitstellen für die Auskünfte rechnet. Das soll Bestandspersonal erledigen.
Asylorganisationen kritisieren, dass bei den Mitarbeitenden im BAMF ein Interessenkonflikt besteht. So schreibt Wiebke Judith von Pro Asyl: „Für die Betroffenen sind die Mitarbeitenden des BAMF ganz klar nicht unabhängig, sondern diejenigen, die über ihren Schutz oder ihre Abschiebung entscheiden werden.“
Auch Tijman sagt: „Bei der Auskunft ist das BAMF sowohl die informierende Behörde als auch diejenige, die am Ende über den Antrag entscheidet.“ Das ist für Tijman ein struktureller Interessenkonflikt. „Das würde auch zu Verunsicherung bei den Menschen führen, die Rat suchen.“ Sie nennt als Beispiel Widerrufsverfahren, bei denen das BAMF nach Erteilung eines Schutztitels noch einmal prüft, ob einer Person ihr Schutzstatus wieder entzogen werden kann. „Dann müssten Asylsuchende zur Behörde gehen, die den Entzug prüft, um sich bei der gleichen Behörde Auskünfte darüber einzuholen, wie sie gegen den Entzug vorgehen können. Das ist unserer Einschätzung nach ein Rollenkonflikt, der sich nicht auflösen lässt.“ Für Tijman ist klar, dass ein effektiver Zugang zu Rechtsschutz auch aus rechtsstaatlicher Sicht nur über behördenunabhängige Beratungsstellen gewährleistet werden kann.
Das BAMF selbst sieht darin weniger Probleme: „Ein etwaiger Interessenkonflikt wird durch die Steuerung des Personaleinsatzes und getrennte fachliche Zuständigkeiten für das Asylverfahren einerseits und der Gestaltung der auRA andererseits zuverlässig vermieden“, teilt ein Sprecher mit.
Doch künftig sollen neben menschlichen Ansprechpersonen offenbar auch andere Methoden für die Auskunft genutzt werden. Das BAMF arbeitet an einer „virtuellen Rechtsauskunft“, die derzeit konzeptioniert werde. Was genau bei dieser Auskunft passiert, ob es um einen Chatbot, einen Terminvereinbarungsservice oder etwas ganz anderes geht, dazu schweigt sich das BAMF aus. „Verbindliche Aussagen hinsichtlich Zeitplan, Finanzierung und genauer Ausgestaltung der virtuellen Rechtsauskunft können noch nicht getroffen werden.“
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Der Sächsische Landtag hat heute sein Polizeigesetz erheblich verschärft. Obwohl die Zivilgesellschaft deutliche Kritik übte, stimmten Abgeordnete von CDU, SPD und BSW für eine massive Ausweitung von Überwachungsmaßnahmen im Freistaat.

Der Sächsische Landtag hat heute beschlossen, der Polizei weitreichende Überwachungsbefugnisse einzuräumen. Die mit den Stimmen von CDU, SPD und dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) verabschiedete Reform des Polizeigesetzes ermöglicht etwa den Einsatz einer Plattform zur automatisierten Datenanalyse, die biometrische Suche nach Gesichtern im Netz sowie Verhaltensscanner und Gesichtserkennung.
Mit 60 zu 53 Stimmen votierte eine knappe Mehrheit des Sächsischen Landtags für die Verschärfung des Sächsischen Polizeivollzugsdienstgesetzes. Neben der CDU stimmte fast die ganze SPD-Fraktion zu (eine Enthaltung) sowie die Mehrheit der BSW-Abgeordneten. Grüne, Linke und die AFD stimmten dagegen.
Durch die Einigung von CDU und SPD mit der BSW-Fraktion wurde die Polizeirechtsnovelle im Vergleich zu den Entwürfen aus dem Kabinett an manchen Stellen abgeschwächt. So verabschiedete der Landtag erst heute einen Änderungsantrag, der die eigentlich geplante Einführung von Tasern für alle Polizist:innen zurücknahm.
Weitreichende Mittel zur „Gefahrenabwehr“
Nichtsdestotrotz schafft die heute verabschiedete Novelle viele neue und weit in die Grundrechte eingreifende Überwachungsbefugnisse. Zur Gefahrenabwehr darf die Polizei demnächst einsetzen:
- eine Datenanalyse-Plattform, die ähnlich wie Palantir Gotham funktionieren soll, aber nicht von Palantir kommen soll;
- KI-gestützte Videoüberwachung zur Nachverfolgung über mehrere Kameras, Erkennung von Verhalten, gefährlichen Gegenständen und Gesichtern (biometrische Fernidentifizierung);
- Systeme, die Gesichter und Stimmen biometrisch mit Internetdaten abgleichen;
- Staatstrojaner für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ);
- verdeckte Kennzeichenscanner.
Einige dieser neuen Befugnisse unterliegen einem Richtervorbehalt. Allerdings warnt das antifaschistische Aktionsbündnis „Leipzig nimmt Platz“, dass solche Vorbehalte in der Vergangenheit auch schon umgangen wurden. „Ein eindrückliches Beispiel hierfür war die rechtswidrige Beschlagnahmung des ‚Adenauer SRP+‘ des Zentrums für Politische Schönheit beim CSD in Döbeln Ende September 2025“, schreibt das Aktionsnetzwerk in einem offenen Brief.
Scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft
Nicht nur „Leipzig nimmt Platz“ kritisiert die sächsische Polizeirechtsnovelle. In den vergangenen Wochen waren die Warnungen aus der Zivilgesellschaft immer lauter geworden.
So schrieben drei sächsische Fanhilfen, also juristische Beratungsstellen für Fußballfans: „Mit diesem Gesetzesentwurf steht der Freistaat Sachsen an der Schwelle zu einem autoritären Überwachungsstaat; der gläserne Bürger wird dank KI-gestützter Analyse, ob mit oder ohne Palantir, zur grotesken Realität.“
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Viele sorgen sich zudem, in welche Hände die neu geschaffenen Befugnisse nach der nächsten Wahl fallen. „Wer heute die biometrische Massenüberwachung und Verhaltensscanner legalisiert, baut die Infrastruktur für den Techno-Faschismus von morgen“, sagte etwa Dirk Engling, Sprecher des Chaos Computer Clubs.
Die „Handlungsfähigkeit“ der Polizei stärken
Anders sah das Innenminister Armin Schuster (CDU). Die Polizeirechtsnovelle sei „das treffsichere Ergebnis einer fundierten Abwägung sowohl sicherheitspolitischer als auch bürgerrechtlicher Aspekte“, sagte Schuster in der heutigen Landtagsdebatte. Das neue Gesetz stärke „die Handlungsfähigkeit unserer Polizei und bewegt sich exakt im Korridor der anderen Bundesländer“, führte der Innenminister weiter aus. Sein Fraktionskollege Ronny Wähner warf den sächsischen Grünen vor, den Gesetzentwurf abzulehnen, obwohl sie ähnliche Polizeigesetze in anderen Bundesländern unterstützen würden.
Albrecht Pallas, der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, führte an, dass Sachsen nun das Bundesland mit den detailliertesten Regelungen für polizeilichen KI-Einsatz sein werde. „Die Polizei steht vor der Herausforderung, in immer kürzerer Zeit einen immer größeren Berg an digitalen Daten auswerten zu müssen, was die Möglichkeiten der händischen Analyse übersteigt“, erklärte Pallas.
Der innenpolitische Sprecher des BSW, Bernd Rudolph, betonte im Landtag die Anpassungen, die das seine Partei gemeinsam mit CDU und SPD erwirkt habe: „Nicht jede vorgesehene Erweiterung polizeilicher Befugnisse haben wir mitgetragen“. Wer heute Terrorgefahren abwehren oder Vermisste finden wolle, könne die technischen Möglichkeiten des Entwurfs aber nicht ignorieren, sagte Rudolph. Gleichzeitig räumte er ein, dass der Kompromiss mit CDU und SPD nicht alle Mitglieder seiner Fraktion überzeugt habe. Schon vorab war mit Gegenstimmen aus der BSW-Fraktion gerechnet worden.
Sachsen als „Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“
Von der Grünen-Fraktion rechnete der Abgeordnete Valentin Lippmann mit dem Gesetzentwurf ab. Er sprach von einer „Farce“ und „Grundrechts-Harakiri“. „Sachsen ist mit diesem Gesetzentwurf Vorreiter bei Freiheitseinschränkungen“, erklärte Lippmann. Das neue Polizeigesetz führe dazu, dass künftig KI bestimmt, ob von einer Person vermeintlich eine Gefahr ausgehe und dass Algorithmen bestimmen, ob eine Person in einer Menschenmenge kontrolliert werde.
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Rico Gebhardt von der Fraktion Die Linke kritisierte, dass der Entwurf der Staatsregierung sehr spät kam, obwohl der sächsische Verfassungsgerichtshof bereits im Januar 2024 geurteilt hatte, dass einige Befugnisse bis zum 30. Juni 2026 neu geregelt werden müssen. „Die Staatsregierung hat das Parlament absichtlich unter Zeitdruck gesetzt“, bemängelt Gebhardt.
Er warnte das BSW, dass KI-Systeme eine Blackbox blieben, egal, ob ein Gesetzestext das verbiete. Dass auf Palantir verzichtet werden soll, überzeugte den innenpolitischen Sprecher der Linken ebenfalls nicht: „Wenn am Ende ein Anbieter zum Zug kommt, der dasselbe macht wie Palantir, haben wir überhaupt nichts gewonnen.“
Gesetz gilt ab 1. Juli
Neben den Überwachungsmaßnahmen schafft die Polizeirechtsnovelle auch neue Befugnisse im Bereich Drohnenabwehr. Es enthält zudem ein Maßnahmenpaket gegen häusliche Gewalt sowie Änderungen, die das Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs nötig machte.
Das heute verabschiedete Gesetz tritt bereits am 1. Juli in Kraft. Grund ist die genannte Frist im Urteil des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs, nach dem andernfalls einige Befugnisse des aktuellen Polizeigesetzes ausgelaufen wären.
Eine weitere Normenkontrollklage gegen das heute beschlossene, viel weitreichendere Gesetz ist nach aktuellem Stand nahezu ausgeschlossen. Nötig sind hierfür 30 Stimmen im Landtag. Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 13 Stimmen.
Korrektur, 29. Juni: In einer früheren Version des Artikels, stand
fälschlicherweise, dass das Gesetz bereits am Tag nach der
Landtagsabstimmung in Kraft treten würde. Das Gesetz sieht jedoch
vor, dass die Novelle am Tag nach der Verkündung gilt. Wie das
Sächsische Innenministerium auf Nachfrage mitteilt, erfolgt die
Veröffentlichung des Gesetzes im Amtsblatt am Dienstag, 30. Juni
2026. Das Gesetz tritt somit zum 1. Juli 2026 in Kraft. Wir haben
das korrigiert und bedanken uns für den Hinweis des Lesers, der uns
auf den Fehler aufmerksam gemacht hat.
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Mit dem „Digitalen Omnibus“ will die EU nach der KI-Verordnung auch den Datenschutz schleifen. Das Gesetzespaket enthält einen einzigen Vorschlag, der nicht primär Unternehmen, sondern auch Nutzer:innen das Leben erleichtern soll. Er könnte das europäische Internet von Cookie-Bannern befreien, doch nach intensiver Lobby-Arbeit will der Rat den Artikel nun streichen.

Das Cookie-Banner ist wohl eines der hartnäckigsten Ärgernisse des Internets. Weil Nutzer:innen ohne ihr Einverständnis nicht getrackt werden dürfen, bombardieren Websites und Werbefirmen sie mit den Einwilligungsanfragen. Oft sind diese manipulativ gestaltet und häufig werden sie weggeklickt. Echte Selbstbestimmung für Nutzer:innen ist so nicht möglich. Die EU-Kommission hat deshalb einen Vorschlag gemacht, der die Banner weitgehend abschaffen könnte.
Im Rahmen des Digital-Omnibus-Gesetzespakets sollen Diensteanbieter nach dem Willen der Kommission verpflichtet werden, automatische Signale zu Tracking-Präferenzen zu beachten. Solche Signale könnten Nutzer:innen etwa über ihren Browser senden. Dagegen wenden sich seit längerem nicht nur Lobby-Organisationen der Tracking-Wirtschaft, sondern auch mehrere Länder wie Deutschland und Frankreich.
Ein kürzlich von Politco geleaktes Dokument aus dem Rat der EU-Mitgliedstaaten zeigt: Die Gegenwehr war erfolgreich. Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung des von der Kommission vorgeschlagenen Artikel 88b vor, in dem die Cookie-Revolution stattfinden sollte.
„Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die EU-Kommission will endlich die Cookie-Banner abschaffen, aber Google und einige EU-Mitgliedsstaaten wollen sie nun unbedingt behalten“, kommentiert Datenschutz-Aktivist Max Schrems von der Organisation noyb den Vorgang. „Jahrzehntelang wurde sich über EU-Bürokratie beschwert, aber in Wirklichkeit fürchtet sich die Tracking-Industrie dermaßen vor einer Möglichkeit, dass Verbraucher:innen einfach ‚Nein’ sagen können, dass nach etwas Lobbying alle umfallen.“
So könnte eine Zukunft ohne Cookie-Banner aussehen
Die Idee der EU-Kommission ist schnell erklärt: Einwilligungen oder Ablehnungen zum Online-Tracking sollen künftig nicht mehr über individuell gestaltete Banner auf den jeweiligen Websites abgegeben werden, sondern standardisiert und automatisiert durch maschinenlesbare Signale, die sogenannten Privacy Signals.
Praktisch hieße das etwa, dass Nutzer:innen ihre Präferenzen über Einstellungen im Browser, im Betriebssystem oder über spezialisierte Programme, sogenannte Einwilligungs-Agenten, festlegen könnten. Betreiber:innen von Websites und Werbefirmen müssten diese Signale laut Entwurf der Kommission „respektieren“. Sie dürften sie also nicht mehr ständig erneut nach Einwilligungen fragen. Ausnahmen sollen für journalistische Medien gelten, deren Werbefinanzierung man aufgrund ihrer Bedeutung für die Demokratie nicht gefährden wolle.
Die Idee hinter den Privacy Signals ist nicht neu, schon vor mehr als 15 Jahren implementierten einige Browser den „Do Not Track“-Standard. Mit dessen Hilfe konnten Nutzer:innen über einen einzigen Klick signalisieren, dass sie nicht getrackt werden wollen. Die Werbeindustrie ignorierte den Standard jedoch. Versuche des Europäischen Parlaments, Ende der 2010er-Jahre im Rahmen der ePrivacy-Reform ein ähnliches Signal verbindlich einzuführen, scheiterten am massiven Widerstand der Industrie.
In Deutschland schuf deshalb zuletzt die Ampel-Regierung einen rechtlichen Rahmen für „Dienste zur Einwilligungsverwaltung“, mit denen Nutzer:innen ihre Zustimmung oder Ablehnung für einzelne Websites managen können. Im letzten Moment verließ Digitalminister Volker Wissing jedoch der Mut und sein Ministerium sorgte mit einer Verordnung dafür, dass die Signale der Einwilligungsmanager nicht bindend sind, sondern von Trackern ignoriert werden können. Bislang hat die Bundesdatenschutzbeauftragte einen einzigen Einwilligungs-Manager zertifiziert.
Zuspruch aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft
Die EU-Kommission entschied sich bei ihrem Vorschlag für den neuen Artikel 88b für einen Mittelweg: Eine pauschale Ablehnung jeglichen Trackings ist nicht vorgesehen, stattdessen ein Management für jede einzelne Website. Dafür sollten die Signale verbindlich sein, die Tracking-Industrie hätte sie – mit der Ausnahme bei journalistischen Medien – nicht weiter ignorieren dürfen.
Dieser Ansatz stieß auf breite Zustimmung in Forschung und Zivilgesellschaft. Anfang Juni veröffentlichten zahlreiche Wissenschaftler:innen von europäischen Universitäten einen offenen Brief, in dem sie die Notwendigkeit einer derartigen Regelung betonten. „Das derzeitige Einwilligungssystem der EU versagt in demokratischer, sozialer und marktwirtschaftlicher Hinsicht – und es versagt beim Schutz genau jener Menschen, denen es eigentlich dienen sollte“, heißt es darin.
Artikel 88b biete „eine einmalige Chance“. Er könne das digitale Ökosystem der EU „von endlosen Pop-ups hin zu einer interoperablen, maschinenlesbaren Rechteinfrastruktur verändern, die einfach und reibungslos funktioniert“. Die Implementierung von Privacy Signals sei nicht nur technisch machbar, sondern passe auch gut zum Ansatz der EU, die seit Jahrzehnten Gelder für die Forschung an Privatsphäre-schützenden Technologien bereitgestellt.
Der Vorschlag könne zudem nicht nur Nutzer:innen das Leben leichter machen, sondern könne auch Unternehmen erleichtern, sich an geltendes Recht zu halten. Allerdings schlugen die Wissenschaftler:innen mehrere Nachbesserungen vor, damit die Regelung die erwünschte Wirkung erziele.
Auch der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte mehrere Vorschläge unterbreitet, wie der neue Ansatz wirksamer werden könne. Anbieter sollten etwa die Signale nicht nur „respektieren“, sondern auch umsetzen müssten.
Mitgliedstaaten kritisieren fehlende Folgenabschätzung
„Artikel 88b im Digital-Omnibus könnte die kaputte Einwilligungspraxis im Datenschutz reparieren“, findet auch Jan-David Franke von Wikimedia Deutschland im Gespräch mit netzpolitik.org. Wo Cookie-Banner Verantwortung auf einzelne Nutzende abwälzen würden, würde ein verbindliches Privacy Signal sie wieder dort verorten, wo sie hingehört: bei den Unternehmen, die mehr als das Nötige an Daten wollten. Franke warnt: „Wer das aus dem Digital-Omnibus streicht, baut nicht Bürokratie ab, sondern schwächt das Vertrauen in europäischen Datenschutz insgesamt.“
Doch genau danach sieht es gerade aus. Seit Monaten berät der Rat der Mitgliedstaaten über seine Position zum Daten-Omnibus und die Cookie-Regelung ist einer der umstrittenen Punkte. Mächtige Länder wie Deutschland, Frankreich und Polen haben sich immer wieder vehement gegen die Privacy Signals ausgesprochen. Dabei führten sie Ratsdokumenten zufolge mögliche negative Konsequenzen für die europäische Wirtschaft ins Feld. Die EU-Kommission habe die Maßnahme ohne Folgenabschätzung vorgeschlagen, das sei problematisch.
Mit ihrem Drängen haben die Staaten offenbar Erfolg: Der jüngste Kompromissvorschlag der zypriotischen Ratspräsidentschaft sieht eine vollständige Streichung von Artikel 88b vor. Die Initiative für Privacy Signals wäre damit einmal mehr Geschichte – jedenfalls dann, wenn sich der Rat bei den anstehenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament und der Kommission durchsetzen würde. Bereits am Freitag könnte der Rat seine Position beschließen.
Kritik an Verhalten der Bundesregierung
Daran gibt es scharfe Kritik aus der Zivilgesellschaft. „Die Bundesregierung betreibt in Brüssel offenbar gezielte Interessenvertretung zugunsten der Adtech- und Verlagsindustrie und auf Kosten der Verbraucher:innen“, schreibt auf Anfrage etwa Florian Glatzner vom Verbraucherzentrale Bundesverband. „Ausgerechnet die Regelung, die Nutzer:innen endlich eine einfachere Kontrolle über Tracking und Profilbildung ermöglichen würde, soll gestrichen werden.“
Besonders sauer stößt dem Verbraucherschützer die Begründung der Bundesregierung auf, mit der sie sich gegen Artikel 88b ausgesprochen hat: eine fehlende Folgenabschätzung für digitale Geschäftsmodelle. Gleichzeitig fordere sie bei anderen, deutlich weiterreichenden Änderungsvorschlägen wie einer Neudefinition personenbezogener Daten keine Folgenabschätzung. Das wirke wenig konsistent, so Glatzner. „Vielmehr entsteht der Eindruck, dass hier ein Vorwand genutzt wird, um die einzige verbraucherfreundliche Maßnahme im gesamten Paket zu verhindern.“
Auch Max Schrems von noyb hält nicht mit Kritik hinter dem Berg: Cookie-Banner seien keine Erfindung des Datenschutzes, sondern der Tracking-Industrie, denn ohne Einwilligung gebe es kein Online-Schnüffeln. „Jetzt hat man Angst, dass eine einfachere Möglichkeit, ‚Ja’ oder ‚Nein’ zu sagen, Umsatzeinbußen bei Google und Co zur Folge hat.“ Daher lobbyiere die Tracking-Industrie, „was das Zeug hält“, um das Cookie-Banner zu behalten.
Google warnte vor Folgen
Besonders einflussreich war offensichtlich ein Lobby-Papier von Google, das unter der Überschrift „Verschwunden mit einem Klick“ vor drastischen Folgen der Privacy-Signal-Lösung für die Online-Wirtschaft warnte. Ausgehend von der Erkenntnis, dass deutlich weniger Menschen ihre Zustimmung zum Tracking geben, wenn sie einfache Einstellungsmöglichkeiten haben, zeichnete der US-Konzern das Bild von einer Regelung, die Europa mindestens 40 bis 50 Milliarden Euro kosten würde.
Dies nicht etwa, weil weniger Geld für Werbung ausgegeben würde, sondern weil die Werbung ohne Tracking-Cookies weniger effizient sei und deshalb weniger Umsatz für die Werbekunden generieren würde. Mal abgesehen davon, dass dies eine hochgradig spekulative Schätzung ist, dürfte das Unternehmen dabei vor allem sein eigenes Geschäftsinteresse im Blick haben: Google ist der größte Werbekonzern der Welt. 132 Milliarden Dollar Gewinn machte er in 2025, so viel wie kein US-Unternehmen je zuvor, den Großteil davon mit Werbung.
Unterstützung erhielten Googles Lobbyist:innen erneut von Verbänden der Deutschen Digitalwirtschaft wie Bitkom und dem Bundesverband Digitalwirtschaft (BVDW). Auch deutsche Handels- und Werbeorganisationen wie der Deutsche Handelsverband, der E‑Commerce-Verband oder der Markenverband unterzeichneten einen offenen Brief des BVDW und sprachen sich mit drastischen Worten gegen die Regelung aus.
Zum wiederholten Male stellten sich im Kampf gegen Datenschutz und für Tracking auch deutsche Medienverbände an die Seite von Google, namentlich der Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger sowie der Medienverband der freien Presse.
Deutsche Datenschutz-Forscher:innen haben den Aussagen der Werbe-Industrie in einem offenen Brief an die Bundesregierung vehement widersprochen. Es sei nicht haltbar, dass die Einführung von Privacy Signals automatisch zu wirtschaftlichen Verlusten führe. Vielmehr könne Artikel 88b dazu führen, dass Nutzer:innen mehr Informationen hätten und sie deshalb sowohl Risiken als auch Vorteile besser einschätzen können. Die Einwilligungsrate könne für vertrauensvolle Dienste dadurch sogar steigen.
Der digitale Omnibus als „Geschenk an Big Tech“
Bereits an diesem Freitag könnte der Rat seine Position zum Daten-Omnibus beschließen. Dabei steht noch bei mehreren kritischen Punkten eine Einigung aus. So hat die EU-Kommission beispielsweise vorgeschlagen, klarzustellen, dass Unternehmen personenbezogene Daten ohne Einwilligung der Betroffenen für das Training von KI-Modellen nutzen dürfen. Zudem sollen pseudonymisierte Daten unter Umständen von der DSGVO ausgenommen werden.
Beides hatte – anders als der Vorschlag zu Privacy Signals – massive Kritik von Datenschutzbehörden und Zivilgesellschaft ausgelöst. Die EU-Kommission betont, sie wolle mit dem Omnibus-Paket lediglich ihre Digitalgesetzgebung harmonisieren und vereinfachen. Kritiker:innen sprechen von einer De-Regulierungsagenda und einem Angriff auf Grundrechte.
Dass sie den digitalen Omnibus insgesamt als problematisches Vorhaben sehen, zeigte gestern erneut eine Veranstaltung von Digital-Rights- und Verbraucherschutz-Organisationen in Brüssel und Berlin. „Der Schutz von Grundrechten durch bestehende EU-Digitalgesetze muss jetzt verteidigt und durchgesetzt werden, statt sie auszuhöhlen“, sagte etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft. „Wir fordern, dass die EU-Kommission für die Menschen in der EU kämpft und nicht für die Interessen von US-amerikanischen Big-Tech-Unternehmen.“
Nach Analysen von Anti-Lobby-Organisationen stammen zahlreiche Vorschläge im Omnibus von dem Wunschzettel der großen US-Tech-Konzerne. Von „Vereinfachung” und „Bürokratieabbau” zu sprechen, lenke deshalb von der Realität ab, so Macher. „In Wirklichkeit erleben wir gerade den bislang größten Rückbau von Digitalrechten in der EU. Dieses Geschenk an Big-Tech-Unternehmen ist gleichzeitig ein Einknicken vor dem Druck der US-Regierung.“
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Im Auftrag der Bundesregierung haben Fachleute Empfehlungen für Jugendschutz im Netz erarbeitet. Sie schlagen neben einem EU-weiten Social-Media-Verbot unter 13 Jahren auch vor, die Plattformen stärker in die Pflicht zu nehmen – und spielen den Ball so zurück an die Politik.

Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen bauen die Empfehlungen auf, die die Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ heute vorgestellt hat.
Seit Herbst 2025 haben die 18 Mitglieder der vom Familienministerium einberufenen Kommission, darunter Jurist*innen, Bildungsforscher*innen und Mediziner*innen, an den Empfehlungen gearbeitet. Die Leitfragen: Was brauchen Kinder in den verschiedenen Phasen ihres Aufwachsens – und wer trägt die Verantwortung dafür?
Die Empfehlungen reichen vom Babyalter bis zur Volljährigkeit und richten sich an verschiedene Menschen und Institutionen, die Kinder beim Aufwachsen im Digitalen begleiten – Eltern ebenso wie Schulen, Kitas, Ärzt*innen oder Jugendhilfe. Vor allem enthalten sie aber zahlreiche Handlungsempfehlungen für die Politik.
In der öffentlichen Debatte geht es allerdings vor allem um eine Frage: Sollten Kinder und Jugendliche aus Sozialen Medien ausgesperrt werden? Und falls ja: bis zu welchem Alter? Bereits vor der Vorstellung der Empfehlungen hatten sich Politiker*innen beider Regierungsparteien für ein solches Verbot ausgesprochen – bis hin zu Bundeskanzler Merz, der erst Sympathien bekundete und später zu einem „Nein“ umschwenkte.
Schutz, Befähigung und Teilhabe: „Die drei Dimensionen bedingen einander“, heißt es dazu in den Empfehlungen: „Schutz darf nicht in pauschalen Ausschluss münden, Befähigung darf nicht strukturelle Verantwortung auf Kinder abwälzen, Teilhabe darf nicht heißen, junge Menschen unbegleitet zu lassen.“ Verantwortung dürfe nicht allein auf Eltern oder die Kinder selbst geschoben werden. Vielmehr müssten auch Plattformen dafür geradestehen, wenn es um die Gestaltung ihrer Produkte geht.
Das klingt nach einem salomonischen Urteil, das die Interessen und Bedürfnisse aller Seiten abwägt und zu einem Mittelweg kommt. Aber was heißt das konkret?
- Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
- Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
- Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
- Was sagt die Kommission zu eine einem Handy-Verbot an Schulen?
- Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
- Was war der Arbeitsauftrag?
- Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
- Was passiert auf Ebene der EU?
- Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Was sagt die Kommission zum Social-Media-Verbot?
Die Kommission empfiehlt, Social Media für Kinder unter einem Mindestalter von 13 Jahren zu verbieten – allerdings nur als eine von zwei Alternativen. Unter der Überschrift “Risiko- und designorientiert regulieren” empfiehlt sie, das bereits existierende Gesetz für digitale Dienste (DSA) weiter zu schärfen.
Der DSA sieht bereits vor, dass Plattformen in der EU Kinder und Jugendliche besonders vor Gefahren schützen müssen, allerdings kritisieren die Expert*innen die Vorschriften als zu allgemein. Auch bemängeln sie, dass der DSA Plattformen nicht zu strengen Alterskontrollen verpflichtet. Zugleich schreiben sie, dass pauschale Social-Media-Verbote ab 15 oder 16 Jahren nach australischem Vorbild zu kurz greifen, “weil sie sehr unterschiedliche Dienste gleich behandeln, Teilhabe behindern und Umgehung fördern”.
Sie schlagen daher für die Konkretisierung der EU-Regeln zwei Alternativen vor und verschieben damit die Entscheidung für oder gegen ein Verbot an die Politik:
Alternative 1: gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für Social-Media-Accounts mit wirksamer Altersprüfung und abgestuften Schutzstandards für 13–16 und 16–18 Jahre.
Alternative 2: keine einheitliche Altersgrenze, sondern dienst- und funktionsspezifische Beschränkungen nach Risikobewertung des jeweiligen Angebots (z. B. algorithmische Feeds, offene Kontaktfunktionen, Livestreams).
In beiden Fällen gelte: „Nationale Alleingänge“ sollten vermieden werden und die Regeln EU-weit einheitlich sein.
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) bevorzugt offenbar den ersten Vorschlag: „Für die eigenständige Nutzung sozialer Medien sehe ich grundsätzlich in dem Vorschlag einer gesetzlichen Altersgrenze von 13 Jahren den richtigen Weg – in Verbindung mit einer wirksamen Altersüberprüfung und abgestuften Schutzvorkehrungen für Jugendliche bis 18 Jahre.“ Für Kinder jünger als 13 solle ein „gesetzlicher Erlaubnisvorbehalt“ gelten, der nur nachweislich kindgerechte und risikoarme Angebote zulässt.
Prien will sich für eine europäische Lösung einsetzen.
Was sagt die Kommission zu Alterskontrollen?
Als Teil der ersten Alternative – Social-Media-Verbot – geben die Expert*innen auch eine Empfehlung für strenge Alterskontrollen ab – denn ohne diese lässt sich ein Mindestalter von 13 Jahren nicht durchsetzen.
Zugleich kritisieren sie, dass Plattformen derzeit weitgehend selbst entscheiden können, wie sie das Alter von Nutzer*innen prüfen. „Biometrische oder verhaltensdatenbasierte Verfahren gefährden Privatsphäre und Selbstbestimmung.“ EU und Bund sollten daher klare Vorgaben dafür machen, mit welchen Methoden Alterskontrollen stattfinden dürfen und dabei bestimmte Mindeststandards festlegen. So solle etwa nur das Erreichen eines Mindestalters an die Plattform kommuniziert oder das biometrische Daten nur auf dem Endgerät verarbeitet werden.
Nimmt die Kommission auch Plattformen in die Pflicht?
Ja, ergänzend zu den genannten Alternativen für die Schärfung der europäischen Regeln im DSA. Weil die Gefahren für Minderjährige nicht nur in einzelnen Inhalten, sondern in der Gestaltung der Dienste selbst liegen, müssten auch diese für einen „Jugendschutz by Design and Default“ sorgen, schreiben die Expert*innen.
Konkret empfehlen sie, für die Accounts von Minderjährigen einen verbindlichen Katalog von sicheren Voreinstellungen einzuführen. Er soll beispielsweise algorithmisch gesteuerte Feeds, personalisierte Werbung, suchtverstärkenden Funktionen oder manipulative Designs wie Endlos-Scrolling verbieten.
Dadurch verlagere sich der Schutz auf die Gestaltung der Plattform und sei nicht mehr davon abhängig, wie medienkompetent einzelne Kinder oder Eltern sind.
Was sagt die Kommission zu einem Handyverbot an Schulen?
Politiker*innen hatten in der Vergangenheit immer wieder ein bundesweites Handyverbot an Schulen gefordert. „Die private Gerätenutzung im Unterricht lenkt erheblich ab, erschwert eine konzentrierte Lernatmosphäre und schränkt in den Pausen das soziale Miteinander ein“ schreibt die Expert*innenkommission dazu. „In Mobbingsituationen kann sie verstärkend wirken.“
Die Fachleute kritisieren, dass die Regeln je nach Bundesland oder Schulform derzeit unterschiedlich ausfallen und empfehlen eine „weitgehende Einschränkung“ von privaten Handys an Schulen, die auch in den Schulgesetzen verankert wird.
An Grundschulen und bis einschließlich der siebten Klasse sollen private Geräte im Unterricht wie in den Pausen bundesweit verboten werden, so die Empfehlung. Ab der achten Klasse sollen Schulen gemeinsam mit ihren Schüler*innen Nutzungskonzepte erarbeiten.
Welche Empfehlungen spricht die Kommission für Eltern aus?
Um die Bildschirmzeit in den ersten Lebensjahren zu reduzieren, sollen Eltern nach der Geburt bessere Beratungsangebote erhalten, die generell ausgebaut und besser unterstützt werden sollen. Es außerdem sinnvoll, Eltern im Umgang mit den Bildern ihrer Kinder zu sensibilisieren.
Zugleich empfehlen die Expert*innen, ähnlich wie bei der Einführung der gewaltfreien Erziehung, auch eine gesetzliche Regelung, die die Rechte von Kindern um einen „Schutz vor digitaler Vernachlässigung“ erweitert. Eltern sollen also im Zweifel auch dafür verantwortlich gemacht werden können, wenn sie ihre Erziehungspflichten im Digitalen vernachlässigen.
Auch für diese Empfehlung äußerst Familienministerin Prien „große Sympathie“.
Was war der Arbeitsauftrag?
Ende 2025 hatte das Bundesfamilienministerium die Kommission einberufen. Die 18 Mitglieder kommen aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Medizin, Psychologie, Kriminologie, Pädagogik und Bildungsforschung.
Ihre Arbeit wurde zuletzt vor allem vor dem Hintergrund eines diskutierten Social-Media-Verbotes wahrgenommen. Der eigentliche Arbeitsauftrag ist jedoch wesentlich breiter und beginnt schon mit der Frage, wie die digitale Welt auf Kleinkinder wirkt.
Der Auftrag an die Fachleute war, zunächst eine Bestandsaufnahme der Forschungslage zu machen und darauf basierend Empfehlungen abzugeben. Die Leitfrage lautet: Wie können Kinder und Jugendliche die beste Chance auf Teilhabe im Netz bekommen und zugleich vor Gefahren geschützt werden?
Warum wurden die Ergebnisse vorgezogen?
Ursprünglich war geplant, dass die Kommission ein Jahr lang arbeitet. Dann hat zum Jahresbeginn die Diskussion um ein Social-Media-Verbot in Deutschland und in der EU stark angezogen – nachdem Australien im Januar ein solches Verbot eingeführt hat. Der Bundeskanzler bekundete seine „Sympathien“ für ein Social-Media-Verbot und schwenkte später zu einem Nein um, Fachpolitiker*innen der SPD veröffentlichten ein Forderungspapier.
Das Familienministerium geriet unter Druck und entschied, den Bericht auf einen Termin vor der Sommerpause vorzuziehen.
Bereits Ende April erschien außerdem ein Zwischenbericht zum Forschungsstand. Er schloss ein Social-Media-Verbot nicht aus. Zugleich ging daraus hervor, dass ein pauschales Verbot nach australischem Vorbild Kindern und Jugendlichen eher nicht hilft. Dafür seien die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.
Was passiert auf Ebene der EU?
Wichtiger als die Entwicklung in Deutschland ist im Zweifel ohnehin, was die EU-Kommission festlegt, denn die Regulierung des Internets erfolgt überwiegend gesamteuropäisch. Auch dort machen Politiker*innen jedoch massiven Druck für ein Verbot und Alterskontrollen.
Die EU-Kommission hat ebenfalls ein Gremium eingesetzt, das Empfehlungen zum Jugendschutz abgeben soll. Teils sitzen darin die gleichen Personen wie in der Expert*innenkommission des Familienministeriums. Die Ergebnisse werden zum 13. Juli erwartet. Danach wird die EU-Kommission ihr weiteres Vorgehen planen.
Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen machte allerdings schon vor der Veröffentlichung klar, wohin die Reise gehen soll. „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie im Mai. Mit „Aufschub“ ist in diesem Fall gemeint: Ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unterhalb einer bestimmten Altersgrenze.
Warum würde ein Social-Media-Verbot das Internet für alle umkrempeln?
Um Jugendliche unterhalb eines bestimmten Alters von Plattformen fernzuhalten, müsste das Alter aller Internet-Nutzer*innen verlässlich geprüft werden. Nach derzeitigem Stand der Technik passiert das entweder über die Kontrolle von Ausweispapieren, über eine biometrische Erfassung des Gesichts, mit der das Alter geschätzt wird, oder mit einer Kombination aus beiden Verfahren.
Auch für einen Altersnachweis mit der App, die die EU-Kommission vor einigen Wochen als „datensparsame“ Alternative und vermeintlichen „Goldstandard“ vorgestellt hat, müssten Nutzer*innen zunächst ihr Gesicht biometrisch scannen lassen.
Fachleute kritisieren, dass mit den Voraussetzungen für solche Alterskontrollen auch die technische Infrastruktur geschaffen wird, um Menschen im Netz verlässlich zu identifizieren. Anonym könnte dann niemand mehr auf den Plattformen unterwegs sein. Das ist allerdings eine wichtige Voraussetzung für eine freie Meinungsäußerung und viele weitere wichtige Grundrechte in einer Demokratie.
Für Jugendliche hätte eine solche Deanonymisierung ebenfalls negative Folgen. Auch sie profitieren davon, freien und anonymen Zugang zu Informationen im Netz zu bekommen, etwa zu sexueller Orientierung oder Aufklärung.
Eine weitere, womöglich noch größere Gefahr: Mit der gleichen Infrastruktur könnten nach einem Regierungswechsel auch weitere Nutzergruppe aus dem Netz ausgesperrt oder politisch unliebsame Inhalte blockiert werden. Das kritisierte kürzlich auch der Deutsche Ethikrat, der ebenfalls beauftragt war, sich zu einem Social-Media-Verbot zu äußern. Die Fachleute in diesem Gremium sprachen sich – aus den genannten Gründen – klar gegen ein solches Verbot aus.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Das Europäische Parlament hat für den Digitalen Euro votiert. Im weiteren Aushandlungsverfahren zwischen Parlament, Rat und Kommission stehen dann Haltelimits, Gebühren und Offline-Zahlungen im Fokus. Eine Einführung des digitalen Zentralbankgeldes ist frühestens ab 2029 möglich.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung (Econ) im Europäischen Parlament hat heute für die Einführung des Digitalen Euro (D€) gestimmt und damit den Weg für das Trilog-Verfahren zwischen EU-Parlament, Rat und Kommission freigemacht.
Sollte der Digitale Euro als gesetzliches Zahlungsmittel eingestuft werden, müssen ihn die meisten Unternehmen und Händler im Euro-Währungsraum annehmen.
Die Mitgliedstaaten hatten sich bereits im Dezember 2025 auf eine Position geeinigt. Die Einigung hatte sich hingezogen. Grund waren strittige Fragen zwischen Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion auf der einen Seite und den Mitgliedern der sozialdemokratischen, liberalen und grünen Fraktionen auf der anderen.
EU-Parlament will mehr Datenschutz
Das Europäische Parlament will durch den Digitalen Euro Datenschutz und Privatsphäre bei digitalen Zahlungen verbessern.
Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ würden integriert werden. Mit Technologien wie „Zero-Knowledge-Proofs“ können Transaktionen überprüft werden, ohne dass personenbezogene Daten offengelegt werden müssen. Diese würden nur in dem Umfang verarbeitet, der für das Funktionieren des Systems unbedingt erforderlich ist. Die EZB hätte keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, heißt es in der Pressemitteilung des EU-Parlaments.
Offline-Funktion nur in physischer Nähe
Besonders datenschutzfreundlich soll die Offline-Funktionalität des Digitalen Euro werden. Transaktionen von Mobilgerät zu Mobilgerät sollen ohne aktive Internetverbindung möglich sein. Dabei soll auf Datenspeicherung verzichtet werden, was die gleiche Anonymität wie bei Bargeldzahlungen ermögliche.
Die Offline-Funktion läuft über das Herunterladen von „Tokens“ auf das Endgerät, die zur Bezahlung von Gerät-zu-Gerät versendet werden. Für die Offline-Transaktionen soll es Zahlungslimits geben können, um illegalen Aktivitäten wie Geldwäsche vorzubeugen.
Eine konkrete Grenze bei der physischen Distanz zwischen den Nutzungsgeräten ist nicht vorgesehen. Dadurch werden die maximalen Übertragungsgrenzen von Technologien wie Bluetooth, NFC oder WLAN vollständig nutzbar sein.
Gebühren sollen geringer als bei Privatanbietern ausfallen
Das EU-Parlament möchte zudem einen „no-worse-off“-Grundsatz, wonach Händler für den Digitalen Euro auf keinen Fall höhere Kosten tragen müssen als bei Kreditkarten oder andere vergleichbare Zahlungsmittel privater Anbieter.
Für die Festlegung der Zahlungsgebühren soll eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren gelten: Innerhalb dieses Zeitraums sollen die Gebühren anhand der durchschnittlichen Kosten vergleichbarer Zahlungsmittel gedeckelt werden.
Gemeinsam mit der Verordnung zum Digitalen Euro beschloss der Ausschuss auch seine Position zur Bargeld-Verordnung. Damit will die EU die Rolle von Euro-Scheinen und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel stärken. Zudem soll weiterhin verpflichtend gelten, dass Standorte mit sogenannten essenziellen Dienstleistungen Bargeld annehmen müssen, „selbst wenn dort nur noch Automaten stehen, sei es jetzt am Bahngleis oder im Supermarkt“, sagt der Europaabgeordnete Damian Boeselager (Volt) gegenüber netzpolitik.org.
EU-Kommission und EZB sollen Haltelimits festlegen
Ein Kernpunkt der bisherigen Verhandlungen war eine Begrenzung der maximalen Summe, die eine Person am D€ halten dürfe. Haltelimits sollen verhindern, dass die Nutzer:innen zu viel Bankguthaben in Digitale Euros umtauschen und den Banken damit die privaten Einlagen ausgehen. Die Bankenlobby befürchtet damit eine Verdrängung ihres Fiatgelds. Expert:innen und die Europäische Zentralbank (EZB) befürchten hingegen, dass zu geringe Haltelimits den Digitalen Euro weniger attraktiv machen.
Das EU-Parlament fordert, dass die EZB einen technischen Bericht mit einer empfohlenen Obergrenze erstellt. Die Kommission soll auf dieser Grundlage dann eine Obergrenze per delegiertem Rechtsakt festlegen. Das konkrete Haltelimit soll abschließend zwar von der EZB festgelegt werden, dieses Limit bewegt sich aber im Rahmen der Obergrenze, die von der Kommission vordefiniert wird.
Ihr Haltelimit sollen Nutzer:in auf mehrere Konten aufteilen können. Unternehmen oder Vereine hingegen sollen keine D€ halten dürfen. Entsprechende Geldtransfers an diese würden demnach auf ihre regulären Bankkonten überwiesen.
Trilog-Verhandlungen kommen
Laut des Fortschrittsberichts der EZB soll es erste Pilot-Ausgaben des Digitalen Euro ab Mitte 2027 geben. Eine öffentliche Ausgabe des Digitalen Euro zum 1. Januar 2029 sei demnach noch möglich, „wenn wir es schaffen, uns bis Ende 2026 mit den Mitgliedsstaaten noch zu einigen im Trilog”, so Boeselager.
Der Digitale Euro würde in der Folge auch die Abhängigkeit der Eurozone von US-amerikanischen Kreditkartenanbietern reduzieren. Politisch motivierte Sanktionen gegen Einzelpersonen – wie zuletzt bei einem Richter des Internationalen Strafgerichtshofs – könnten damit eingeschränkt werden.
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Eigentlich sollen Handy-Durchsuchungen bei Menschen, die abgeschoben werden sollen, nur die Herkunft klären. Doch eine Recherche zeigt: Zufallsfunde landen bei der Polizei. Juristen sehen darin einen fragwürdigen Grundrechtseingriff.

Ausländerbehörden melden mutmaßliche Hinweise auf Straftaten, die sie bei der Durchsuchung von Computern und Handys von abzuschiebenden Personen finden, an die Polizei oder den Zoll. Das zeigen die Antworten der zuständigen Behörden und Ministerien in den Bundesländern auf Anfrage von netzpolitik.org.
In Bayern kam es etwa in den vergangenen fünf Jahren zu 12 solcher Meldungen, teilt ein Sprecher des zuständigen Landesamtes für Rückführungen mit. „Die Mitteilung strafrechtlich relevanter ‚Zufallsfunde’ erfolgt jeweils in Form einer Verdachtsmeldung an die sachlich zuständige Polizeidienststelle sowie an die zuständige Ausländerbehörde.“
In Nordrhein-Westfalen liegt die Aufgabe seit 2022 bei der Zentralen Ausländerbehörde Essen. Dort arbeiten drei Personen in einer „Stabsstelle Datenforensik“ an der Durchsuchung. 2024 kam es in sieben Fällen zu Zufallsfunden während der Auswertung, im Jahr 2025 in sechs Fällen, schreibt eine Sprecherin der Stadt Essen. Gebe es Anhaltspunkte für eine Straftat, würden diese angezeigt – als Beispiele nennt sie „Fälle von Kinderpornographie oder Tötungsaufzeichnungen“.
Auch Berlin, Hessen und Niedersachsen bringen Zufallsfunde zur Anzeige. Allerdings erfassen die Länder nicht, wie oft das geschieht. In Hamburg sei es bislang zu keinem Fall gekommen.
Dafür schreibt die Sprecherin aus Niedersachsen, an welche Art von Behörden die Meldungen gehen, darunter: „Polizei, Staatsanwaltschaft, Finanzverwaltung oder Zoll“.
Was das Aufenthaltsrecht vorsieht
Ausländerbehörden dürfen seit mehr als zehn Jahren die Datenträger von ausreisepflichtigen Personen durchsuchen, die abgeschoben werden sollen. Voraussetzung ist, dass die Identität oder Herkunft der Person nicht mit anderen Mitteln geklärt werden kann. Die Durchsuchungen sind in vielen Bundesländern inzwischen Standard.
Nachdem die Behörden dafür anfangs bei den jeweiligen Landeskriminalämtern andockten, haben inzwischen mehrere Bundesländer eigene Abteilungen für die forensischen Untersuchungen etabliert. Die Ausländerbehörden können die Datenträger einziehen und zur Auswertung einschicken.
Laut Aufenthaltsrecht dienen die Durchsuchungen dazu, Hinweise auf die Identität oder Herkunft einer Person zu erlangen. Anhand von angerufenen Telefonnummern, Dokumenten auf einem Handy oder verwendeten Sprachen soll die Behörde darauf schließen, welches Herkunftsland für die Person Passpapiere ausstellen könnte. Zahlen dazu, wie erfolgreich dieses Vorgehen im Sinne der Behörden ist, werden nicht erfasst.
Eine Weitergabe von Informationen an Ermittlungsbehörden ist im Aufenthaltsrecht nicht vorgesehen. Die Betroffenen sind auch keiner Straftat beschuldigt, sie haben lediglich keine Papiere, die ihre Herkunft bestätigen könnten.
Laut den Behörden ist dies aber auch nicht notwendig. Die Sprecherin der Stadt Essen verweist etwa auf das nordrhein-westfälische Datenschutzgesetz als Rechtsgrundlage.
Die Sprecherin der Landesaufnahmestelle Niedersachsen schreibt: „Einschlägig sind die rechtlichen Normen der Strafprozessordnung, des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Aufenthaltsgesetzes.“
„Kein Verbot“ als Freifahrtschein
Auch das Landesamt für Rückführungen in Bayern legt ein fehlendes Verbot im zuständigen Paragrafen im Aufenthaltsrecht als Erlaubnis aus: Die „Zulässigkeit einer Datenweitergabe“ bemesse sich an den allgemeinen Datenschutzregeln im Bundesland (BayDSG). Dieses erlaube die Weitergabe, „da die Daten zur Erfüllung der Aufgaben der Polizei zur Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten erforderlich sind“.
In Hessen schließlich zieht das Innenministerium das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) heran. Es regele auch die Datenübermittlung zwischen Gefahrenabwehr– und Polizeibehörden, soweit die Kenntnis dieser Daten zur Erfüllung der Aufgaben der empfangenden Stelle erforderlich erscheint. Die Ausländerbehörden im Land gelten laut Verordnung als Gefahrenabwehrbehörden.
Schwere der Tat muss maßgeblich sein
Der Jurist Davy Wang koordiniert bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte Fälle von Betroffenen, deren Datenträger laut Aufenthaltsrecht eingezogen oder durchsucht werden. Er sagt: Finden Ausländerbehörden bei der Durchsuchung von Datenträgern zur Feststellung der Identität oder Staatsangehörigkeit Anhaltspunkte für Straftaten und leiten diese an Ermittlungsbehörden weiter, dann sei das eine „zweckändernde Weiterverarbeitung“. „Sie begründet einen neuen Grundrechtseingriff und braucht eine eigenständige Rechtsgrundlage.“
Entscheidend sei deswegen, dass die Verantwortlichen nach der Schwere der jeweiligen Tat unterscheiden. Laut Verfassung dürften vorliegende Daten nur dann für einen neuen Zweck genutzt werden, wenn sie dafür mit vergleichbar eingriffsintensiven Mitteln hätten erhoben werden dürfen. „Die vollständige Auswertung von Datenträgern, die teilweise höchstsensible private Daten beinhalten, greift besonders tief in die Grundrechte der Betroffenen ein.“
Eine Übermittlung sei daher nur bei hinreichend schweren Straftaten zulässig, bei leichteren Delikten und Ordnungswidrigkeiten dürfte sie unverhältnismäßig sein, sagt er. „Ansonsten wird die Datenträgerauswertung im Aufenthaltsrecht zum Einfallstor für eine Strafverfolgung, die auf direktem Weg unzulässig gewesen wäre.“
Anders gesagt: Weil Ladendiebstahl, Fahren ohne Führerschein oder der Besitz von Drogen in geringen Mengen in Deutschland keine Durchsuchung von Smartphone oder Computer rechtfertigen, dürften solche Delikte auch im Fall einer zufälligen Entdeckung bei der Datenträgerdurchsuchung von den Ausländerbehörden nicht an die Polizei gemeldet werden.
Regierung hält an Durchsuchungen fest
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte, die mit strategischen Verfahren Grundrechte schützt, hält die Durchsuchungen für nicht verfassungskonform. Vor Gericht hat der Verein gegen das BAMF gewonnen, das ebenfalls Handyforensik einsetzt: Die Behörde darf nicht mehr pauschal von allen Schutzsuchenden ohne Identitätspapiere das Handy verlangen, sondern muss prüfen, ob es mildere Mittel zur Feststellung von Identität und Herkunft gibt.
Fachleute bezweifeln, dass die Handydurchsuchungen überhaupt Vorteile für das erklärte Ziel der Identitätsfeststellung bringen. Das BAMF etwa schaut auf Anrufhistorie, Browserdaten oder auch Geodaten auf den Geräten, um Sprachen oder Länderbezüge herauszufinden. Diese seien aber wenig aufschlussreich, um auf die Identität oder Staatsbürgerschaft einer Person zu schließen, kritisiert die GFF.
Die Bundesregierung will trotzdem weiter an der Rechtsgrundlage für die Maßnahme festhalten. Zuletzt hatte die Ampelregierung das Asyl- und Aufenthaltsrecht weiter verschärft und dabei die Befugnisse der Ausländerbehörden noch erweitert: Sie dürfen nun auch in die Privaträume von Menschen eindringen, die abgeschoben werden sollen, um darin nach Dokumenten oder Geräten zu suchen. Außerdem darf neben den Daten auf Computer oder Handy nun auch alles durchsucht werden, was Betroffene in der Cloud gespeichert haben.
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Eigentlich soll die Clearingstelle Urheberrecht im Internet illegale Streaming-Plattformen sperren. Tatsächlich macht sie dabei immer wieder Fehler. Die 18-jährige Lina deckt sie auf. Der neueste Fail: Die CUII hat eine nicht existierende Domain aus Versehen gesperrt.

Lina ist zurück. Die 18-jährige Studentin hat mit ihren Recherchen die Grundlage für bereits sieben Texte auf netzpolitik.org gelegt. Und jetzt hat sie schon wieder einen Skandal aufgedeckt.
Lina ist Fan der Netzneutralität. Wenn in Deutschland Websites gesperrt werden, dann soll das doch bitte auf der Grundlage von Gesetzen geschehen, findet sie.
Linas Erzfeind ist die CUII. Das steht für Clearingstelle Urheberrecht im Internet. Es ist die Geschäftsstelle eines Vereins, in dem sich deutsche Internetprovider gemeinsam mit Groß-Eigentümern von Urheberrechten organisieren – wie zum Beispiel der Deutschen Fußball Liga, der Musik- oder der Filmindustrie.
Lina geht es ums Prinzip
Die privatwirtschaftliche Organisation sperrt regelmäßig Domains, weil auf deren Websites urheberrechtlich geschützte Werke abrufbar sein sollen. Die Sperre geschieht per Domain-Namen-System, ist also leicht zu umgehen. Aber Lina geht es ums Prinzip.
Immer wieder findet sie Domains, die CUII zu Unrecht gesperrt hat. Auch in der neuesten Sperr-Runde hat sie wieder einige Fails aufgestöbert. Die gesperrten Seiten switchroms.me und megakino.tw existieren gar nicht mehr. Mit stikeout.im hat die CUII zudem eine Domain gesperrt, die es nie gab. Gemeint war wohl strikeout.im, die CUII hat vermutlich per Tippfehler die falsche Domain gesperrt.
„Dass sowas niemandem auffällt, ist schon interessant“, sagt Lina, und: „Es ist schade, wie die CUII weiterhin so achtlos mit unserem offenen Internet umgeht, und so simple Fehler weiterhin begeht.“
Lange hatte Lina Zugang zur jeweils aktuellsten CUII-Sperr-Liste. Ein CUII-Mitglied hatte diese wohl versehentlich offen ins Netz gestellt. Diese Liste ist inzwischen offline, doch Lina gibt deshalb nicht auf. Aktuell scannt sie gemeinsam mit Freunden das gesamte Internet nach Domains, die von der CUII gesperrt wurden. So fand sie auch die aktuellsten Fails. „Meine Liste der gesperrten Seiten ist jetzt wieder ziemlich aktuell“, sagt sie.
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Die grüne Partei diskutiert das Für und Wider der Zusammenarbeit der Polizei mit dem US-Konzern Palantir. Die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ wird Anfang Juli in Baden-Württemberg stattfinden. Auch in Nordrhein-Westfalen votierten die Landesgrünen einstimmig gegen Palantir. Aber es geht fast nur um den Tech-Giganten und kaum darum, die automatisierte Datenanalyse zu hinterfragen.

Die Mitglieder der grünen Partei wollen in der Frage der aktiven Palantir-Nutzung bei der Polizei kein Auge mehr zudrücken und machen Druck: In Baden-Württemberg läuft gerade eine Urabstimmung gegen den Einsatz, in Nordrhein-Westfalen hat die Landesdelegiertenkonferenz gestern beschlossen, die Landesregierung aufzufordern, die Nutzung von Palantir bei der automatisierten Datenanalyse zu stoppen.
Die automatisierte Datenanalyse mit oder ohne Hilfe der Palantir-Software steht in der Kritik, weil auch millionenfach völlig Unbeteiligte und Unverdächtige mit in eine solche Datenrasterung gelangen. In mehreren Bundesländern laufen Verfassungsbeschwerden, die sich gegen die entsprechenden Regelungen in den Landespolizeigesetzen wenden. Besonders aber die Kooperation mit dem US-Konzern begegnet wachsender Skepsis, weil die mit ihm verbundenen Milliardäre Peter Thiel und Geschäftsführer Alexander Karp den engen Schulterschluss mit US-Präsident Donald Trump suchen. Weil der wiederum ein kaum vorhersagbares Verhalten an den Tag legt und nicht mehr als verlässlicher Bündnispartner gilt, wird die Zusammenarbeit vermehrt als Sicherheitsrisiko und als Problem für die digitale Souveränität betrachtet.
Doch so sehr sich viele Grüne gegen Palantir sträuben und basisdemokratischen Druck aufzubauen versuchen: Es geht in erster Linie gegen den Mulitimilliardenkonzern und weniger um die Frage, welche Befugnisse die Polizeien beim automatisierten Durchleuchten ihrer Datenbanken umsetzen dürfen.
Innerparteilicher Streit
In einigen Bundesländern in Deutschland ist die Polizei Vertragspartner von Palantir: Nordrhein-Westfalen und Hessen nutzen die Software des US-Konzerns schon viele Jahre, Bayern und Baden-Württemberg haben damit erst später begonnen. An der Basis der auch grün regierten Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg rumort es, besonders seit der Ruf des Konzerns in den letzten Monaten merklich gelitten hat.
Der Vertrag mit Palantir läuft in Nordrhein-Westfalen Mitte Oktober 2026 aus. Anders als die Unionsinnenminister in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen hatte sich NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) vor wenigen Tagen für eine europäische Lösung statt Palantir ausgesprochen. Nach fast einem Jahrzehnt Zusammenarbeit ist also ein Ende in Sicht.

Im Ländle hingegen ist die Zusammenarbeit erst wenige Monate alt. Der innerparteiliche Streit um den US-Konzern war bei den Grünen hochgekocht, nachdem 2025 eine Petition mit 13.000 Unterstützern und einer nachfolgenden Anhörung im Landtag ohne Folgen blieb. Auch Baden-Württembergs Datenschutzbeauftragter Tobias Keber hatte in dieser Anhörung nochmals seine schon zuvor deutliche Kritik an dem „hochinvasiven Instrument“ der automatisierten Datenanalyse bekräftigt.
Doch zu diesem Zeitpunkt war der Vertrag mit dem Tech-Giganten schon besiegelt. Er war im März 2025 geschlossen worden. Die CDU informierte den grünen Koalitionspartner darüber offenbar erst im Nachhinein. Doch die grünen Abgeordneten im baden-württembergischen Landtag votierten nicht etwa für eine Rückabwicklung des Vertrags, sondern nickten letztlich einen Deal ab, der den Weg für die Palantir-Software bei der Polizei freigab: die Vergrößerung des Nationalparks Schwarzwald gegen die Einführung von Palantir-Software.
Daraufhin taten sich enttäuschte Grüne zusammen, um eine Urabstimmung zu erzwingen. Sie verlangen darin den sofortigen Stopp der Palantir-Einführung und erst recht des praktischen Einsatzes.
Die benötigten 1.242 Menschen für diese Urabstimmungsinitiative sind schon vor ein paar Tagen erreicht worden. Nun haben die Ortstermine im Ländle begonnen, um über die Abstimmung zu informieren.
26.000 Mitglieder können abstimmen
Die Parteizentrale der Landesgrünen war gezwungen, eine E‑Mail an alle 26.000 Mitglieder zu senden, um ihnen diese Urabstimmung bekannt zu machen, die Anfang Juli als Papierwahl stattfinden wird. Die Grünen-Mitglieder können sich über das Für und Wider der Abstimmung nun Gedanken machen.
Der grüne Landesverband Baden-Württemberg teilt auf Anfrage von netzpolitik.org mit, dass die Urabstimmung „Stoppt Palantir, sofort!“ entsprechend der Urabstimmungsordnung unterstützt wird und zwar „organisatorisch, personell und finanziell, ohne die inhaltliche Meinungsbildung der Mitgliedschaft zu beeinflussen“. Ein Pressesprecher betont, dass bereits im Wahlprogramm zur Landtagswahl eine europäische Alternative zu Palantir bis spätestens 2030 gefordert war und auch im Koalitionsvertrag mit der CDU vereinbart sei: „Wir setzen uns daher dafür ein, dass der bestehende Vertrag gekündigt wird, sobald eine europäische Alternative einsatzbereit ist, spätestens jedoch bis 2030.“
Der Pressesprecher wertet ein positives Mitgliedervotum für den Palantir-Stopp „als Bestärkung dieses Kurses“.
Ende Juli wird das Ergebnis feststehen, das der neue Ministerpräsident in Baden-Württemberg, Cem Özdemir, nicht wird ignorieren können. Denn fände die Urabstimmung eine Mehrheit, widerspräche sie dem aktuellen Koalitionsvertrag mit der CDU. Darin hatte sich die grün-schwarze Landesregierung zwar darauf verständigt, sich „weiterhin aktiv und intensiv dafür einzusetzen, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird“. Doch in der Urabstimmung wird ein sofortiges Ende der Zusammenarbeit verlangt.
CDU-Landesverband hält sich bedeckt
Dass Palantir in Baden-Württemberg kaum noch Unterstützer hat, wird auch beim Koalitionspartner der Grünen deutlich: Nicht einmal die CDU im Ländle setzt mehr auf den in der letzten Legislaturperiode noch hofierten Anbieter. Der CDU-Landesverband von Baden-Württemberg lässt auf Anfrage von netzpolitik.org wissen, dass „im Bereich der Sicherheitsbehörden […] die geopolitische Gesamtlage eine zunehmende europäische Eigenständigkeit“ erfordere.
Die Frage, ob und wie sich der CDU-Landesverband für die Kündigung des für Baden-Württemberg abgeschlossenen Vertrags mit Palantir einsetzt, bleibt allerdings unbeantwortet. Die Palantir-Urabstimmung der Grünen kommentiert der Landesverband trotz Anfrage nicht.
Klar ist nur: Die CDU im Süden geht in Richtung digitale Souveränität. Eine Pressesprecherin erklärt: „Darum setzen [wir] uns weiterhin aktiv und intensiv dafür ein, dass spätestens bis zum Jahr 2030 eine europäische Alternative zu Palantir bereitgestellt wird.“ Man werde die „bereits auf den Weg gebrachte Entwicklungskooperation“ zügig vorantreiben.
Schluss mit Palantir in NRW
Auch weiter nördlich in Nordrhein-Westfalen ist die Ablehnung von Palantir so geschlossen wie nur denkbar: Die Landesdelegiertenkonferenz der NRW-Grünen stimmte am Sonntag ohne eine einzige Gegenstimme für ein Ende der Palantir-Nutzung im Bundesland: „Schluss mit Palantir – europäische Technologie-Souveränität ist nicht verhandelbar“. Die schwarz-grüne Landesregierung ist damit aufgefordert, aus dem Vertrag mit Palantir auszusteigen und im Zuge der Neuausschreibung keinen neuen Vertrag mit dem Unternehmen einzugehen.
Der ursprüngliche Text des Antragstellers Jürgen Blümer hatte die Landesregierung noch aufgefordert, die Nutzung von Palantir sofort zu stoppen und auch „sofort mit der Ausarbeitung eines verfassungskonformen Polizeigesetzes zu beginnen“, wie Blümer auf Anfrage von netzpolitik.org mitteilte. Im letztlich abgestimmten Antrag sind beide Forderungen aber herausgenommen worden. „Auch wenn ich es gerne schneller hätte, muss ich mich den Fakten beugen, dass derartige Prozesse nun einmal länger dauern“, sagte der grüne Antragsteller.
Es geht also nur um die Beendigung der Nutzung der Software von Palantir, wie Julia Höller, die stellvertretende Fraktionsvorsitzende im Landtag und Sprecherin für Innenpolitik, in ihrer kurzen Rede vor dem Parteitag deutlich machte. Sie setzte sich dafür ein, „unabhängig von Tech-Oligarchen“ zu werden und „endlich Schluss mit Palantir“ zu machen. Der US-Konzern widerspreche „grundlegend unseren Werten“, und mit „Feinden der Freiheit“ dürfe es keine Kooperation geben.
Die automatisierte Datenanalyse an sich stellte sie aber keineswegs in Frage – trotz erheblicher Kritikpunkte an der Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelungen. Höller forderte, „keine neuen Verträge mit Palantir“ einzugehen, im selben Atemzug rief sie aber dazu auf, eine „europäische Alternative“ zu suchen. Wichtig sei, dass diese „nicht dem US CLOUD Act“ unterliege.
Das US-Gesetz schreibt US-Unternehmen Pflichten vor, die sie zu einer Herausgabe von Informationen an nationale Behörden zwingen können. Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte moniert, dass der polizeiliche Datenbestand „nicht kontrollierbaren Zugriffen der US-Behörden unterliegen“ könne, vor allem beim nun gesetzlich erlaubten „KI-Training“. Die NRW-Datenschützerin senkte generell den Daumen, was dieses „KI-Training“ anbelangt, weil „im Gesetz nicht ansatzweise ausreichende Maßnahmen“ geregelt seien, um den Risiken angemessen zu begegnen.
Höller machte unzweideutig klar, dass sie dennoch an der automatisierten Datenanalyse und dem bestehenden Polizeigesetz festhalten wolle. Sie begründete das mit den Floskeln, die auch Polizeivertreter gern verwenden: „Bedrohungen sind real“, Polizeien „brauchen moderne Werkzeuge“. Damit machte sie sich indirekt die Argumentation zu eigen, dass es ohne eine automatisierte Datenanalyse nicht möglich sei, Gefahren abzuwehren. Sie rühmte sich dabei mit dem 2025 aktualisierten Polizeigesetz in NRW, das jetzt mehr Kontrolle und Nachvollziehbarkeit beim Softwareeinsatz brächte. Das grüne Publikum des Parteitags applaudierte.
Für Höller ist die Alternative zu Palantir „nicht gar keine Software“, sondern eben eine „europäische Alternative“. Die Idee, dass es auch moderne Werkzeuge für die Polizei geben kann, die keine automatisierte Datenrasterung durchführen, kam ihr offenbar nicht.
Wo ist der Konflikt mit der CDU?
Der NRW-Antragsteller Jürgen Blümer betont gegenüber netzpolitik.org, dass er auch das Ziel verfolgt habe, die Grünen im Ländle zu unterstützen: „Die Urabstimmung gegen Palantir in Baden-Württemberg sollte Rückenwind erhalten.“ Das sei mit Unterstützung der NRW-Landtagsfraktion „gelungen“.
Er sagt aber auch: „Es wird da einen Konflikt mit der CDU geben.“ Worin dieser Konflikt bestehen soll, ist aber gar nicht klar. Denn der kampferprobte jahrelange NRW-Innenminister Reul hat sich zwar gegen Palantir positioniert, mitnichten jedoch gegen die automatisierte Datenanalyse. Der schwarze Reul und die grüne Höller liegen also in Sachen automatisierter Überwachung auf einer Linie.
Nun hofft Blümer auf Hilfe für seine Position: „Was nun helfen kann, ist die Unterstützung der Zivilgesellschaft, die in ihrer Mehrheit diesen von Reul gewünschten Überwachungsstaat ablehnt.“ Dazu zählt für ihn auch die Ablehnung des Einsatzes von „KI“ bei der Polizei.
Blümer nimmt kein Blatt vor den Mund: „Der Zugriff von Sicherheitsbehörden auf Werkzeuge, deren innere Logik sich nicht mehr darstellen lässt – und sich damit einer Kontrolle durch Politik und Zivilgesellschaft entzieht –, stellt aus meiner Sicht einen klaren Verfassungsbruch dar. Wir können es uns als Gesellschaft in einer Zeit des heraufziehenden Faschismus nicht leisten, einen unkontrollierbaren Überwachungsapparat auf die Menschen loszulassen.“
Die Urabstimmung in Baden-Württemberg wird zeigen, welche Position die grüne Basis einnimmt: ein sofortiger Schlussstrich unter den Palantir-Vertrag oder das Palantir-Ende auf die lange Bank schieben. Doch über die automatisierte Datenanalyse an sich wird auch im Ländle nicht abgestimmt.
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Die digitale Brieftasche befindet sich auf der Zielgeraden. Und auf den letzten Metern hat die EU-Kommission die Schutzrechte der Nutzer:innen weiter ausgehöhlt. Die Bürgerrechtsorganisation epicenter.works mahnt zur Vorsicht.

Dass geltendes Recht nicht immer eins zu eins umgesetzt wird, zeigt sich derzeit in Brüssel. Dort verhandelt die EU-Kommission mit den Mitgliedstaaten die technischen Details zur EUDI-Wallet. Die digitale Brieftasche soll Ende des Jahres EU-weit an den Start gehen; in Deutschland soll es am 2. Januar 2027 so weit sein.
Am vergangenen Donnerstag hat das zuständige eIDAS Committee wichtige Entscheidungen zur EUDI-Wallet getroffen. Diese waren zuvor vertagt worden, nachdem sich das Komitee auf der vorangegangenen Sitzung am 6. Mai nicht einigen konnte. Grund waren „fundamentale Probleme“ mit einem Entwurf der Kommission für einen sogenannten Durchführungsrechtsakt. Der konkretisiert, wie genau Vorgaben aus einem Gesetz umzusetzen sind.
Bei einem der Streitthemen zog die Kommission nun den Kürzeren, was für Wallet-Nutzer:innen Vorteile bedeutet. Bei anderen konnte sie sich jedoch größtenteils durchsetzen, was die Schutzrechte der Nutzer:innen deutlich aushöhlt – auch wenn der Gesetzestext diese explizit einfordert.
Besserer Schutz gegen Datensauger
Einen Dämpfer bekam die Kommission beim Thema„relying parties“ (zu deutsch: „vertrauende Beteiligte“). Das können Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sein. Sie müssen sich laut eIDAS-Verordnung, die der europäischen Wallet zugrundeliegt, vorab in einem EU-Mitgliedstaat registrieren. Dabei müssen sie darlegen, welche Daten sie zu welchem Zweck von den Nutzer:innen anfordern werden. Soziale Netzwerke sollen etwa keine Gesundheitsdaten aus der Wallet ihrer Nutzer:innen abfragen dürfen.
Die Kommission wollte, dass vertrauende Beteiligte je nach Mitgliedstaat sogenannte Registrierungszertifikate nicht verpflichtend, sondern nur optional erhalten sollen. Eine Mehrheit der Mitgliedstaaten, darunter auch die Bundesrepublik, sprach sich letzte Woche für eine solche Verpflichtung aus.
Registrierungszertifikate sollen technisch sicherstellen, dass die Vorgaben eingehalten werden. Sie fungieren wie ein Datenausweis, mit dem sich Unternehmen gegenüber Wallets legitimieren und der Abfragekategorien beschränkt.
Ihre Ablehnung gegenüber verpflichtenden Registrierungszertifikaten begründet die Kommission damit, dass sich alle Beteiligten an geltendes Recht zu halten hätten. Bürgerrechtsorganisationen wie epicenter.works machen sich hingegen für technische Vorkehrungen stark, damit vertrauende Beteiligte gar nicht erst in die Versuchung kommen, mehr Daten abzufragen als es ihnen erlaubt ist.
In die gleiche Kerbe schlägt der Europäische Datenschutzbeauftragte. Er betont, dass es ohne verpflichtende Registrierungszertifikate erheblich schwieriger wäre, „zu überprüfen, ob die von der auf das Wallet angewiesenen Partei angeforderten Attribute in den Geltungsbereich ihrer registrierten Attribute fallen“.
Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.
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Die Entscheidung des Komitees zugunsten einer Verpflichtung führt dazu, dass Wallet-Nutzer:innen künftig größeres Vertrauen darin haben können, dass Unternehmen und Behörden tatsächlich nur jene Daten abfragen können, die ihnen auch zustehen.
Frei wählbare Pseudonyme sind „nicht mehr realisierbar“
Durchgesetzt hat sich Kommission mit ihrem Vorschlag zum Thema Pseudonyme. Die Verordnung sieht vor, dass sich Wallet-Nutzer:innen – sofern rechtlich keine weiteren Daten erforderlich sind – mit frei gewählten Pseudonymen gegenüber Unternehmen und Behörden ausweisen können. So sollen sie ihre Identität und ihre persönlichen Daten vor übermäßigen Zugriff schützen können.
Auch hier stellt sich die Kommission auf den Standpunkt, dass die rechtlichen Vorgaben klar seien und es keiner technischen Festlegungen bedürfe. Sie will die Anbieter lediglich dazu verpflichten, eine spezifische Schnittstelle (WebAuthn) für den pseudonymen Login bei Webdiensten anzubieten. Anbieter wissen dann etwa, dass sich ein Mensch und kein Bot anmeldet. Ein frei gewähltes Pseudonym, wie es die Verordnung vorgibt, ist das nicht.
Aus Sicht von Bürgerrechtler:innen schränkt dies die Schutzrechte von Nutzenden deutlich ein. Außerdem verstoße der Beschluss gegen die Vorgaben der eIDAS-Verordnung.
epicenter.works warnte bereits im Vorfeld vor den Folgen dieser Entscheidung: Sollten die technischen Anforderungen nicht festlegen, wie etwa Unternehmen die rechtlichen Vorgaben konkret umsetzen müssen, bestehe die Gefahr, „dass Pseudonyme zwar formal zulässig bleiben, in der Praxis jedoch – aufgrund von Anforderungen, die Nutzende indirekt zur Offenlegung ihrer Identität zwingen – nicht mehr realisierbar sind.“
Biometrische Bilder kommen in die Wallet
Auch bei der Frage, ob biometrische Gesichtsdaten in die Wallet aufgenommen werden, setzte sich die Kommission weitgehend durch.
Die Kommission wollte das Passfoto verpflichtend in jenen Datensatz aufnehmen, der zur Identifizierung von Nutzer:innen verwendet wird. Bislang soll dieses „Minimum-Datenset“ den vollen Namen, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Nationalität enthalten.
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Das eIDAS Comittee votierte am Donnerstag mehrheitlich für ein Passfoto als weiteres Datenfeld. Allerdings können sie den Bürger:innen die Möglichkeit geben, sich gegen die Aufnahme eines solchen Bildes zu entscheiden (Opt-out).
Daher hängt es nun von den einzelnen EU-Staaten ab, wie sie diese Vorgabe in ihren jeweiligen nationalen Wallets umsetzen. Zu den Ländern, die sich in der Sitzung am 6. Mai gegen die verpflichtende Weitergabe von Gesichtsbildern ausgesprochen haben, gehören unter anderem Spanien, die Niederlande, Italien und Deutschland.
epienter.works sieht die Entscheidung in zweierlei Hinsicht kritisch. Zum einen könne nun „jedes Mal, wenn ein Bürger das Wallet nutzt, […] ein signiertes Gesichtsbild an das anfragende Unternehmen oder die anfragende Behörde übermittelt werden.“ Es ließen sich leicht Situationen vorstellen, „in denen Nutzer unter Druck gesetzt werden könnten, ihre biometrischen Daten herauszugeben“.
Zum anderen sei das Vorgehen der Kommission demokratisch bedenklich, da die eIDAS-Verordnung keine klare Rechtsgrundlage für eine derart umfangreiche Verarbeitung biometrischer Daten vorsieht. Darüber hinaus habe die Kommission dem EU-Parlament in den Trilog-Verhandlungen zugesichert, dass biometrische Informationen kein fester Bestandteil des EUDI-Wallets sein würden. Dieses Versprechen habe sie nun gebrochen.
epicenter.works mahnt zur Vorsicht
Nach den jüngsten Beschlüssen des eIDAS Comittee zeigt sich epicenter.works ernüchtert vom bisherigen Prozess, den die Nichtregierungsorganisation von Beginn an aktiv begleitet hat.
Seit Jahren wird um die rechtliche und technische Ausgestaltung der Wallet gerungen. Und gerade in den vergangenen Monaten habe die Kommission immer wieder versucht, die rechtlichen Vorgaben der eIDAS-Verordnung zu dehnen oder gar auszuhebeln, kritisiert epicenter.works.
Die Brieftasche werde sich nun an der Praxis messen lassen müssen. Und die NGO mahnt zu Vorsicht: Die Bürger:innen sollten zunächst „unabhängige Prüfungen“ abwarten, bevor sie die digitale Brieftasche nutzen – insbesondere dann, wenn Tracking ein Problem sein könnte.
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Mehr Verletzte und weiter viele Tote durch Polizeischüsse, dazu mehr Taser-Einsätze: Aktuelle Zahlen aus Bund und Ländern zeigen, dass der Gebrauch polizeilicher Distanzwaffen deutlich zunimmt. Das widerlegt die Argumente von Taser-Befürwortern.

Die Polizeien der 16 Bundesländer setzten im vergangenen Jahr erneut häufiger Schusswaffen ein. Im vergangenen Jahr schossen Beamt*innen in 77 Einsätzen auf Personen (2024: 74, 2023: 65, 2022: 60). In 51 Fällen wurden dabei Menschen verletzt. 2024 waren es noch 37 Verletzte, im Jahr davor 33. Die meisten Schussabgaben gegen Personen erfolgten offiziell in Notwehrlagen; an zweiter Stelle steht „Fluchtvereitelung bei Verdacht eines Verbrechens oder eines gleichgestellten Vergehens“. Auch die Zahl der Warnschüsse stieg mit 50 Fällen weiter an.
Die Zahl der bei Polizeieinsätzen getöteten Personen ging hingegen wieder zurück – allerdings lediglich auf das übliche Niveau: Laut offizieller Zählung starben im Jahr 2025 insgesamt 16 Menschen. Im Jahr 2024 hatten Polizist*innen 21 Menschen erschossen, das war der höchste Wert seit Beginn der bundesweiten Erfassung von Polizeischüssen im Jahr 1984.
Die Angaben stammen aus der aktuellen Statistik „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch (SWG)“, die von der Deutschen Hochschule der Polizei (DhPol) in Münster geführt wird. Zuständig dafür ist das Polizeitechnische Institut der DhPol. Den Auftrag für die jährlich erstellte Statistik gab die Innenministerkonferenz (IMK) von Bund und Ländern. Dort wird sie jeweils auf der Frühjahrstagung vorgestellt.
Bis vor zwei Jahren war die Jahresstatistik nur über Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich. Inzwischen wird sie von der IMK auch auf ihrer Webseite veröffentlicht; seit letzter Woche ist sie dort auch für 2025 abrufbar.
Alternative Dokumentation liefert zusätzliche Details
Seit 1976 führt auch die Zeitschrift „CILIP – Bürgerrechte & Polizei“ eine Chronologie zu polizeilichen Todesschüssen. Dort werden für 2025 insgesamt 17 Todesopfer gezählt. Die Abweichung von den Zahlen der Behörden könnte darauf zurückzuführen sein, dass ein Todesermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
So kann es vorkommen, dass eine Person zwar durch einen Polizeischuss getroffen wird, letztlich aber an anderen Verletzungen verstirbt. Von außen lässt sich dies kaum überprüfen: Anders als CILIP veröffentlicht die DhPol keine Details zu ihren Zahlen.

Von den 2025 insgesamt 93 abgegebenen tödlichen oder nicht-tödlichen Schüssen auf Personen werden nach Angaben der DhPol bis auf sieben Fälle nahezu alle als „Notwehr/Nothilfe“ eingestuft. Demnach habe jeweils eine „Leibes- und Lebensgefahr“ vorgelegen. Die Einordnung folgt dabei der Bewertung der zuständigen Staatsanwaltschaften. In diesen Fällen kommt es nach Abschluss der Todesermittlungen nicht zu einer Anklage – außer die Opfer oder ihre Hinterbliebenen versuchen, dies gerichtlich zu erzwingen.
Neue Kategorie „Schüsse auf Personen in Fahrzeugen“
Die Statistik der DhPol enthält auch Zahlen zu Polizeischüssen auf „Sachen“. Deren Zahl stieg erneut deutlich an und lag 2025 bei 113 Fällen. 2024 waren es noch 80, im Jahr zuvor lediglich 23. Zu den „Sachen“ gehören aus Behördensicht auch Tiere, diese werden aber gesondert gezählt: 17.203 Mal schoss die Polizei im vergangenen Jahr etwa nach Wildunfällen oder bei Tollwutverdacht auf Tiere. Seit den 1990er Jahren hat sich diese Zahl etwa verzehnfacht.
Als „Sachen“, auf die von der Polizei geschossen wird, gelten auch Fahrzeuge. Befinden sich darin Personen, müssen diese Fälle jedoch als Schüsse auf Personen klassifiziert werden. In den vergangenen zwei Jahren hatte es mehrere solcher Einsätze mit Verletzten und im Fall eines Baggerfahrers mit einem Toten gegeben. In der diesjährigen Statistik hat die DhPol hierfür erstmals die Kategorie „Schusswaffengebrauch gegen Personen in Fahrzeugen“ eingeführt. Darin werden 38 Fälle gezählt.
Starker Anstieg des Schusswaffeneinsatzes bei psychischen Ausnahmesituationen
Viele Polizeischüsse richten sich gegen Menschen in psychischen Ausnahmesituationen. Nach einer Auswertung von CILIP ist deren Anteil an der Gesamtzahl der durch Polizeischüsse getöteten Personen in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gestiegen. In den fünf Jahren von 1976 bis 1980 lag dieser bei weniger als sechs Prozent. Im Zeitraum von 2019 bis 2023 waren es bereits 47 Prozent.
Das Phänomen ist auch der Innenministerkonferenz bekannt. Im Protokoll ihrer Frühjahrssitzung 2022 steht, es würden „vermehrt herausragende schwerste Gewaltstraftaten durch Personen mit psychischen Erkrankungen verübt“. Dadurch sei ein „Handlungsdruck für die beteiligten behördlichen Strukturen in Bezug auf den Umgang mit diesen Menschen“ entstanden. Eine eigene Kategorie in der jährlichen Schusswaffenstatistik gibt es jedoch nicht.
„Die Innenminister*innen nutzen spektakuläre Einzelfälle, um eine allgemeine Gefährlichkeit von Menschen in oder mit psychischen Problemen zu unterstellen“, so Norbert Pütter von CILIP. „Damit verfestigen sie ein Feindbild, das tödliche Polizeischüsse befördert.“
Als „Fälle von polizeilichem Schusswaffengebrauch“ zählt die DhPol außerdem „unbeabsichtigte Schussauslösungen“. Deren Zahl hat sich gegenüber dem Vorjahr etwa verdoppelt. In 16 Fällen richteten Polizist*innen ihre Waffe gegen sich selbst. In der Statistik werden diese Vorfälle als „Selbsttötung/Selbsttötungsversuch“ geführt.
Immer mehr Taser-Einsätze in Deutschland
Die Zeitschrift CILIP dokumentiert neben dem Schusswaffengebrauch auch Taser-Einsätze mit Todesfolge. Seit 2018 sind elf solcher Fälle registriert. Nach offizieller Darstellung und Obduktionsberichten war die Elektrowaffe jedoch in keinem dieser Fälle unmittelbar todesursächlich: Die Betroffenen seien stattdessen meist an Herzstillstand oder Kreislaufversagen gestorben.
Immer mehr Bundesländer setzen Taser nicht mehr nur in Spezialeinheiten, sondern auch im regulären Streifendienst ein. Zu den ersten gehörten Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Bremen – dort allerdings nur in Bremerhaven – sowie das Saarland. Inzwischen gehören Taser auch in Hessen und Berlin zur regulären Ausstattung.
Taser-Statistiken wieder unter Verschluss
Seit 2020 führt die DhPol auf Bitten der IMK auch eine Statistik zu Taser-Einsätzen. Diese enthält deutlich mehr Informationen als die Schusswaffenstatistik und dokumentiert unter anderem das Alter der Betroffenen. CILIP erhielt diese jährlich erstellten Dokumente für die Jahre 2020 bis 2023 über IFG-Anfragen. Für die Folgejahre wurden die Daten jedoch als Verschlusssache eingestuft, nachdem ein oder mehrere Bundesländer Angaben zu Spezialeinheiten als „vertraulich“ behandeln wollten.
„Der Staat muss über die Ausübung seines Gewaltmonopols Transparenz schaffen. Die offziellen Statistiken müssen deshalb nicht nur detailliert sein, sondern auch der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden“, kritisiert deshalb Laura Schmitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Universität Münster im Forschungsprojekt „SAFE – Schusswaffengebrauch im Polizeidienst“ auf Anfrage von netzpolitik.org.

Nach mehreren IFG- und Presseanfragen der CILIP und der Zeitung „nd“ liegen die Zahlen inzwischen auch für 2024 und 2025 vor. Auch hier ist ein deutlicher Anstieg sichtbar: Im Jahr 2025 registrierten die Bundesländer insgesamt 1.321 Taser-Einsätze – darunter zählt aber auch, wenn die Waffe lediglich gezogen, aber nicht ausgelöst wurde. 1.118 der gesamten Fälle verliefen nach Angaben der Landespolizeien erfolgreich.
Die meisten Taser-Einsätze erfolgten auch im letzten Jahr in Nordrhein-Westfalen (2025: 347, 2024: 217), Rheinland-Pfalz (2025: 253, 2024: 100) und Brandenburg (2025: 178, 2024: 207). In fast der Hälfte aller Fälle verzeichneten die Bundesländer Verletzte; allerdings waren dies zumeist oberflächliche Verbrennungen der Haut, die durch die Pfeilspitzen an den Elektroden verursacht werden, sowie Schürfwunden.
Taser sind keine Alternative
Die flächendeckende Verbreitung von Tasern in immer mehr Bundesländern und auch bei der Bundespolizei rechtfertigen Innenminister*innen und Polizeigewerkschaften damit, dass diese eine Alternative zu Schusswaffengebräuchen seien. Anfang des Jahres beschloss deshalb auch Baden-Württemberg eine zweijährige Testphase. In Sachsen-Anhalt einigte sich der Landtag im März ebenfalls auf die Einführung als zusätzliches Ausstattung im Streifendienst – auch für Einsätze in Menschenmengen.
Eine solche Alternative sind Taser den Recherchen von CILIP und „nd“ nach aber nicht – im Gegenteil. Schusswaffeneinsätze mit immer mehr Verletzten und immer noch vielen Toten sowie die zunehmenden Taser-Einsätze sprechen vielmehr dafür, dass immer mehr Polizeibeamt*innen eine zusätzliche und mitunter tödliche Waffe zur Verfügung steht. Davon sind besonders Menschen in psychischen Ausnahmesituationen betroffen.
Taser werden oft auch gegen unbewaffnete Personen eingesetzt. Damit ist ein weiteres Argument der Befürworter widerlegt: Die Elektrowaffe sollte demnach helfen, dass mehr Menschen Polizeieinsätze überleben, wenn diese mit Hieb- oder Stichwaffen hantieren. In 57 Prozent der bundesweiten Einsätze wurden Taser jedoch letztes Jahr gegen Unbewaffnete gerichtet.
Korrektur, 26. Juni 2026, 15.15 Uhr: Im Text stand ursprünglich, dass im vergangenen Jahr in 46 Fällen Menschen durch Schusswaffeneinsatz verletzt wurden. Tatsächlich waren es 51. Wir haben die Zahl korrigiert.
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Die Oberstaatsanwaltschaft von Belgrad ermittelt gegen die demokratische Protestbewegung. Sie wirft dieser vor, den Einsatz einer Schallkanone am 15. März 2025 simuliert zu haben, um einen Bürgerkrieg zu starten. Aktivist:innen sprechen von Repression und Einschüchterung.

Am 15. März des vergangenen Jahres protestierten Hunderttausende in der serbischen Hauptstadt Belgrad gegen die Regierung von Aleksandar Vučić. Auf dem Höhepunkt der Demonstration am Abend wurde eine weiterhin unbekannte Schallwaffe gegen die Demonstrierenden eingesetzt. Sie teilte die schnell auseinanderlaufende Menschenmenge auf einer Länge von mehr als einem Kilometer in der Mitte durch. Die Protestorganisator:innen brachen daraufhin die Großdemonstration aus Sicherheitsgründen ab – und warfen der Regierung den Einsatz der Waffe vor.
Der Fall bekam internationale Beachtung, auch durch gemeinsame Recherchen von netzpolitik.org mit Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien. Zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Land wandten sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Das Gericht forderte Serbien auf, in Zukunft den Einsatz solcher Waffen zu verhindern. Welche Art von Waffe eingesetzt wurde, war Gegenstand verschiedener Untersuchungen.
„Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung“
Laut dem Medium Nova.rs würde nun gegen vier unterschiedliche Gruppen ermittelt. Die erste Gruppe bestehe aus den Personen, die an einem Studentenplenum im Januar 2025 teilgenommen hätten. Die zweite Gruppe seien die angeblichen Ausführenden, also diejenigen, die die Bewegungen der versammelten Bürger koordiniert hätten, sagte Oberstaatsanwalt Markovic laut dem Bericht.
Ihm zufolge wird auch gegen eine dritte Gruppe ermittelt: Personen, die mediale Unterstützung leisteten, Behauptungen über die Schallkanone in sozialen Netzwerken und den Medien veröffentlichten. Als vierte Gruppe bezeichnete er Menschen, die an der Dokumentation und medizinischen Aufarbeitung des Falles beteiligt gewesen seien.
Personen in Serbien, mit denen netzpolitik.org in Kontakt ist und die aufgrund der Ermittlungen anonym bleiben wollen, sehen die Ermittlungen einerseits als vollkommen absurd an, andererseits als klare Repression und Einschüchterung der demokratischen Protestbewegung.
Interaktive Karte
Im Nachgang der Ereignisse hat die International Research Group, die aus Hackern, Aktivisten und Journalisten aus Deutschland und Serbien besteht, eine interaktive Karte erstellt. Die Karte trägt verfügbares Material zusammen und soll dazu beitragen, die Vorgänge am 15. März in Belgrad zu rekonstruieren. Die Karte wurde fortlaufend von mehreren Akteuren aktualisiert und enthält auch nicht-verifiziertes Material. Sie lässt deshalb nur mit Einschränkungen zuverlässige Rückschlüsse zu.
Rot = Ereignisse. Blau = Kameraaufnahmen des Vorfalls. Gelb = Verdächtiges / Auffälliges / Hinweise. Grün = Zusätzliches Material
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Bald feiert Funk, das Jugendangebot von ARD und ZDF, seinen zehnten Geburtstag. Das zentrale Ziel bei der Gründung, junge Menschen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen, hat Funk erreicht. Nun wird es Zeit, die Messlatte höher zu legen.

Mit dem Start ihres gemeinsamen Jugendangebots „Funk“ haben ARD und ZDF eines der größten und radikalsten Experimente in der öffentlich-rechtlichen Geschichte gewagt: völlig ohne linearen Sender im Hintergrund öffentlich-rechtliche Inhalte für junge Zielgruppen direkt auf den großen kommerziellen Plattformen publizieren.
Zehn Jahre später bestreitet kaum jemand ernsthaft, dass das Experiment geglückt ist. Und zwar nicht nur weil es gelungen ist, junge Zielgruppen mit öffentlich-rechtlichen Inhalten zu erreichen: rund 80 Prozent der 14- bis 29-Jährigen nutzen Funk. Die vielen unterschiedlichen Formate verbunden mit der Herausforderung, an einer sich ständig wandelnden, jungen Zielgruppe dranzubleiben, machen Funk zu einem kreativen Experimentier- und Innovationsfeld.
Längst wechseln auch Menschen und deren Know-how von Funk zurück in die Anstalten – von Wissenschaftsjournalistin Mai Thi Nguyen-Kim bis hin zum aktuellen ARD-Vorsitzenden und HR-Intendanten Florian Hager, der sich seine Sporen mit dem Aufbau von Funk verdient hat. In dem Maße, in dem Reichweite auf Drittplattformen und Publikumsinteraktion auch für andere Zielgruppen an Bedeutung gewinnen, nimmt auch die Bedeutung dieses Know-how-Transfers zu.
Aber gerade weil die Sinnhaftigkeit von Funk insgesamt – anders als die einzelner Funk-Formate – inzwischen nicht mehr ernsthaft in Frage gestellt wird, sollte der zehnte Geburtstag Anlass sein zu fragen: Sollte Funk nicht mehr leisten, als junge Zielgruppen auf Kommerzplattformen zu erreichen? Es gibt drei konkrete Stellen, an denen man die Messlatte für Funk künftig höher legen sollte.
1. Wo sind die Live-Formate, die gemeinsam junge Öffentlichkeit herstellen?
Live ist demokratische Gegenwart: Wenn bei einem (stundenlangen) Live-Stream auf YouTube oder Twitch das Publikum gleichzeitig, gemeinsam und interaktiv teilnimmt, erzeugt das ein anderes Öffentlichkeitsgefühl als der hunderttausendfach isoliert konsumierte, perfekt geschnittene Clip.
Und auch wenn Funk auf Twitch schon präsent ist, fehlt es am Programmatischen und Innovativen. Wo sind wiederkehrende Live-Formate, die mehr sind als gelegentliche Streams? Wo sind Live-Debattenformate, Live‑Q&As, Live-Erklärstücke zu aktuellen Kontroversen, Live-Korrekturen von Falschinformationen? Wo sind neue öffentlich-rechtliche Live-Formate, die die neuen digitalen Möglichkeiten auszureizen versuchen?
2. Wo bleiben tagesaktuelle Nachrichtenformate für die Funk-Zielgruppe?
Mehr und neue Live-Formate könnten auch eine Antwort auf eine weitere, öffentlich-rechtliche Leerstelle sein: Funk fehlt es an eigenen, tagesaktuellen Nachrichten-Formaten. Selbst der wöchentliche Nachrichtenüberblick „Die Woche – der Funk-Podcast“ wurde Ende 2025 eingestellt.
Es ist eine besondere Herausforderung, junge Zielgruppen mit tagesaktuellen Nachrichteninhalten zu erreichen, wenn die über immer weniger Erfahrung mit klassischen Print- und Fernsehnachrichten verfügen. Aber genau deshalb sollte Funk diesem Bereich eine höhere Prioriät einräumen.
3. Welchen Beitrag leistet Funk für eine dezentral-offene Digitalinfrastruktur jenseits von Big Tech?
Wenn öffentlich-rechtliche Medien im digitalen Zeitalter ihren demokratischen Auftrag erfüllen wollen, müssen sie mehr als nur öffentlich-rechtliche Inhalte liefern. Zentral für Digitalen Public Value ist auch ein öffentlich-rechtliches (Selbst-)Verständnis als gemeinwohlorientierter Infrastrukturanbieter.
Und gerade weil Funk Reichweite und öffentlich-rechtliche Budgets hat, wäre es prädestiniert, dort zu investieren, wo Marktlogiken strukturell versagen: in offene Protokolle, Interoperabilität und Portabilität. Kurz: in digital-öffentliche Räume.
Es ist völlig nachvollziehbar, dass sich Funk in den ersten zehn Jahren darauf konzentriert hat, auf kommerziellen Drittplattformen zu reüssieren. Wäre das nicht gelungen, Funk wäre keine zehn Jahre alt geworden. Doch der alleinige Fokus auf die großen, datenkapitalistischen und werbefinanzierten Kommerzplattformen passt nicht mehr in eine Welt, die dringender denn je nach öffentlich-rechtlichen Ausweichrouten verlangt.
Diese Erkenntnis dürfte sich inzwischen auch bei den Funk-Verantwortlichen durchgesetzt haben. Seit dieser Woche verfügt auch Funk über eine eigene Instanz bei Mastodon (und witzelt zum Start, dass sogar 3sat früher dran war). Und bereits einen Monat davor hatte Funk-Chef Philipp Schild öffentlich mehr Engagement in diesem Bereich angekündigt:
Wir brauchen Alternativen zu den Plattformen der Big-Tech-Konzerne. Mit AT Protocol und Mastodon existieren technische Systeme, die das ermöglichen würden. Aber: Die Nutzenden – gerade in der Funk-Zielgruppe – wollen nicht auf einen großen Content-Pool und einen guten Vorschlagsalgorithmus verzichten. Genau hier liegt die eigentliche Aufgabe.
In der Tat ist das eine ebenso wichtige wie ambitionierte Aufgabe. Dass Funk sich zutraut, hier einen substanziellen Beitrag zu leisten, ist erfreulich. Aber es ist auch höchste Zeit. In diesem Sinne: Alles Gute für die nächste Funk-Dekade!
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