netzpolitik.org
Bitte aktualisieren Sie PHP auf Version 8.2.0 (zurzeit: 8.1.2-1ubuntu2.23). Info
Während weltweit immer mehr Länder Prognosemärkte als Glücksspiel behandeln, baut die Trump-Regierung ihre Aufsichtsbehörde zum Anwalt der Branche um. In den USA sollen Krypto- und Prognosemärkte so unreguliert wie möglich wachsen können – und Familie Trump profitiert mit.

Wird Trump am 31. Mai tanzen? Die Chance steht laut Polymarket bei acht Prozent. Werden Frankreich, Großbritannien oder Deutschland den Iran bis zum 30. Juni angreifen? Die Chance steht bei drei Prozent.
Der Hype um Prediction Markets (deutsch: Prognosemärkte) hält an. Im April berichtete netzpolitik.org, wie das ethisch höchst fragwürdige und manipulationsanfällige Wettangebot immer populärer wird. Die beiden größten Plattformen Polymarket und Kalshi boomen: Zusammen verzeichneten sie im Jahr 2025 ein Handelsvolumen von rund 50 Milliarden US-Dollar. Im Jahr 2026 erreichten beide Plattformen zusammen dieses Volumen bereits im Frühjahr.
Die Plattformen unternehmen derweil große Anstrengungen, um auch Investmentfirmen und Hedgefonds für sich zu gewinnen. Auf Kalshi sei das Handelsvolumen institutioneller Anleger in den vergangenen sechs Monaten um 800 Prozent gestiegen, berichtet Reuters. Geht es nach den Plattformen, sollen ihre Angebote als legitime Anlageklassen neben anderen Finanzprodukten gelten.
Viele Staaten sehen das anders. Weltweit greifen immer mehr Länder gegen die Plattformen durch. So sperrte kürzlich Indonesien den Zugang zu Polymarket, nachdem auf der Plattform darauf gewettet wurde, ob und wann der indonesische Präsident seines Amtes enthoben wird. Einen Tag später verhängte auch Spanien eine Netzsperre gegen Polymarket und Kalshi und leitete zusätzlich Verfahren ein, weil die Plattformen ohne Glücksspiellizenz im Land aktiv gewesen sein sollen. Erst im April hatte Brasilien die Seiten gesperrt sowie die Regeln für „wett-ähnliche“ Produkte verschärft.
In Deutschland bleibt Polymarket dagegen im Netz frei zugänglich. Dort Wetten anzubieten oder daran teilzunehmen ist laut der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder jedoch strafbar. Eine einheitliche EU-Regelung für Prognosemärkte gibt es derweil nicht.
Die Reaktionen der unterschiedlichen Länder auf die Prognosemärkte eint dennoch eines: Sie sehen in den Ereigniswetten kein Anlageprodukt, sondern ein Glücksspiel – und gehen deshalb unter der Maßgabe von Glücksspielgesetzen gegen das Wettangebot vor.
US-Aufsichtsbehörde wird zum Anwalt der Branche
Ganz anders dagegen die USA. Dort gehen bislang nur einzelne Bundesstaaten gegen die Wetten vor. Der bisher umfangreichste Vorstoß kommt aus Minnesota. Dort sollen Prognosemärkte ab August verboten sein. Der US-Bundesstaat will damit vor allem junge Menschen schützen, die laut Studienlage zur primären Zielgruppe gehören. Der Generalstaatsanwalt von Minnesota, Keith Ellison, sagte in einer Stellungnahme, Prognosemärkte zielten auf Menschen mit geringem Einkommen und seien so konzipiert, dass sie süchtig machen. „Sie tragen dazu bei, dass die Superreichen noch reicher werden und der Rest von uns noch ärmer wird.“ Das Glücksspiel und die finanziellen Verluste gingen so immer früher los, erklärte er.
Trump hingegen fährt eine andere Linie. Die Gouverneure von Illinois und Minnesota, JB Pritzker und Tim Walz, bezeichnete er als „Abschaum“, dem man das Festlegen der Regeln nicht überlassen dürfe. Ihm zufolge müsse die ausschließliche Zuständigkeit der „Commodity Futures Trading Commission“ (CFTC) für Prognosemärkte gewahrt bleiben, damit diese Märkte ungehindert wachsen können.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Der demokratische Gouverneur von Illinois JB Pritzker bot eine andere Lesart an: „Der korrupteste Präsident in der Geschichte unseres Landes will sicherstellen, dass unsere Bundesstaaten die Prognosemärkte nicht regulieren können, damit seine Familie und seine Regierung weiterhin davon profitieren können.“ 16 verschiedene Bundesstaaten greifen aktuell zu rechtlichen Schritten gegen die Plattformen. Die CFTC verklagte bereits sechs davon.
Einem aktuellen Bericht der New York Times zufolge hat die CFTC in den vergangenen 16 Monaten der Trump-Administration den Plattformen praktisch bei jeder Gelegenheit juristisch unter die Arme gegriffen. Die Behörde habe unter anderem eigenes Personal abgebaut und kritische Beamte in den Zwangsurlaub geschickt sowie interne Ermittlungen gegen jene Mitarbeitende angestrengt, die unbequeme Fragen stellten – beispielsweise hinsichtlich der Geschäftsbeziehungen zwischen der Krypto-Börse Crypto.com und Trump Media & Technology Group, Trumps Medienunternehmen.
Analog dazu habe die CFTC die Durchsetzung der Rechtsvorschriften in der Krypto-Branche drastisch eingeschränkt und systematisch erfahrene Beamte entlassen, so der Bericht. Die Maßnahmen seien gegenüber den Beamten nicht begründet worden, aber die Botschaft klar gewesen: Macht diesen Branchen keinen Ärger.
Die CFTC versteht Prognosemärkte als bundesrechtlich regulierte Finanzmärkte und ihre Wettangebote als sogenannte „Event Contracts“. Also als ein Finanzprodukt neben anderen Finanzderivaten. Entsprechend sieht die Behörde die Zuständigkeit bei sich und nicht etwa bei den Glücksspielaufsichten einzelner US-Bundesstaaten. Der Begriff „Wette“ taucht in diesem Zusammenhang kein einziges Mal auf der Webseite der Behörde auf.

Das Geschäft der Familie Trump
Wer die CFTC führt, kommt heute selbst aus der Industrie, die sie beaufsichtigen soll. Im Januar 2025 ernannte Trump die Anwältin Caroline Pham zur Vorsitzenden der Kommission. Mit ihr begann der systematische Abbau von Regulierungen für Prognose- und Kryptomärkte. Sie drängte etwa auf die Einstellung eines Verfahrens gegen die Krypto-Börse KuCoin. Diese war kurz zuvor eine Partnerschaft mit dem Krypto-Unternehmen World Liberty Financial eingegangen, das wiederum der Familie Trump gehört. Inzwischen ist Pham als Chefjuristin sowie Verwaltungschefin bei der Kryptofirma MoonPay tätig, einem Geschäftspartner von Polymarket.
Ursprünglich sollte anschließend Brian Quintenz den CFTC-Vorsitz übernehmen. Doch Trump zog seine Nominierung zurück, nachdem Quintenz sich Ende 2025 den Zorn der Eigentümer der Krypto-Börse Gemini zugezogen hatte, berichtet Politico. Diese sind ebenfalls Geschäftspartner der Familie Trump.
Im Dezember 2025 ernannte Trump schließlich Michael Selig in die Kommission. Er war zuvor als Anwalt für Unternehmen beider Branchen tätig: Krypto- und Prognosemärkte. Pham schied aus und weil Trump die übrigen vier kommissarischen Posten der CFTC unbesetzt lässt, wurde Selig faktisch Alleinentscheider der Aufsichtsbehörde. Wo die Webseite der CFTC fünf Mitglieder behauptet, prangt dort tatsächlich nur ein Gesicht. Ob bei Klagen gegen die US-Bundesstaaten oder neuen Regeln für die Unternehmen: Eine Person entscheidet, wie die CFTC verfährt. Er mache einen „großartigen Job“, sagte Trump auf seiner Plattform Truth Social über Selig.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Und der muss es wissen, denn seine Familie steckt tief in beiden Branchen. Trumps börsennotiertes Medienunternehmen Trump Media & Technology Group kündigte im vergangenen Jahr eine eigene Prognosemarkt-Plattform an: Truth Predict. Der älteste Sohn des Präsidenten, Donald Trump Jr., berät sowohl Polymarket als auch Kalshi. Seine Investmentfirma 1789 Capital ist ein Investor bei Polymarket.
Trumps Amtstätigkeit korreliert so an mehreren Stellen mit den Geschäftstätigkeiten seiner Familie: World Liberty Financial profitierte beispielsweise kurz nach seinem Amtsantritt von einem Deal mit der Krypto-Börse Binance. Er begnadigte den Binance-Gründer Changpeng Zhao, der unter der Biden-Regierung im Jahr 2023 noch wegen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz verurteilt worden war. Seit der Begnadigung gingen auf Binance weiterhin Hunderte Millionen US-Dollar aus mutmaßlich kriminellen Quellen ein. Darunter über 400 Millionen US-Dollar von einer Plattform aus Kambodscha, die das US-Finanzministerium zuvor wegen krimineller Aktivitäten markiert hatte.
Insiderhandel bleibt ein Problem
Die New York Times veröffentlichte kürzlich einen weiteren Bericht, laut dem Dutzende von Wetten auf Polymarket Anzeichen von Insiderhandel aufweisen. Die Journalist:innen untersuchten dafür Wetten, die zeitlich besonders erfolgreich abgestimmt waren und von Konten stammten, die erst kürzlich eröffnet worden waren. Daneben auch solche Konten, die nur auf wenige verwandte Themen setzen, ohne jemals zu verlieren.
Ein aufsehenerregender Fall ereignete sich zu Beginn des Jahres. Die Vorstellung, dass Nicolás Maduro als venezolanischer Staatschef plötzlich abgesetzt werden könnte, erschien hier noch sehr unwahrscheinlich. Entsprechend gering war die Gewinnchance dafür auf Polymarket. Doch ein US-Militärangehöriger, der selbst an der Planung und Durchführung der US-Operation mitgewirkt hat, soll diese Insiderinformation eingesetzt haben, um über 400.000 US-Dollar auf Polymarket zu gewinnen. Der Geldfluss konnte offenbar ausreichend nachverfolgt werden, um Anklage zu erheben. Ähnlich war dies bei einem Google-Insider, der mit nicht öffentlich zugänglichen Informationen mutmaßlich über eine Million US-Dollar gewann.
Geldflüsse auf Polymarket nachzuverfolgen, ist schwierig, weil Nutzer:innen Pseudonyme verwenden und mit Kryptowährungen zahlen. Dies könnte sich bald jedoch ändern, da Polymarket ein Verifikationssystem einführen möchte. Laut eines Berichts von The Information sei dies eine Reaktion auf den Druck internationaler Regulierungsbehörden.
Auch im US-Kongress regt sich vereinzelt Widerstand. Der republikanische Vorsitzende des Aufsichtsausschusses im US-Repräsentantenhaus, James Comer, forderte Ende Mai interne Unterlagen von Polymarket und Kalshi an. Er möchte offenlegen, inwiefern die Plattformen Identitätsprüfungen und geografische Beschränkungen einsetzen oder auffällige Handelsmuster erfassen. Im April hatte der US-Senat zudem beschlossen, dass es den Senator:innen nicht mehr erlaubt ist, auf Prognosemärkten zu handeln.
Die Trump-Regierung gibt jedoch eine klare Linie vor: Die USA dürfen ihre Vormachtstellung in Krypto- und Prognosemärkten nicht abgeben. Die Plattformen sollen ungehindert wachsen können. Dies ergibt ein politisch konsistentes Bild: Wie schon bei der KI-Branche setzt die Trump-Regierung auf Deregulierung. Die Branche geht vor — und die Familie Trump profitiert mit. Die Grenzen zwischen Privatwirtschaft und staatlicher Politik verwischen so in einer Weise, die in der amerikanischen Geschichte beispiellos ist.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Der chinesische Online-Händler Temu schlampt im Umgang mit gefährlichen und illegalen Produkten, hat heute die EU-Kommission festgestellt. Nach X handelt es sich um den zweiten Online-Dienst, der gegen den Digital Services Act verstoßen hat.

Billige Schnäppchen haben meist einen Preis, der nicht auf dem Etikett steht. Giftige Schwermetalle in Ohrringen, unsicheres Kinderspielzeug oder überhitzende Ladegeräte: Verbraucherschutzorganisationen warnen seit Langem wiederholt vor Online-Ramschläden wie der aus China stammenden Handelsplattform Temu.
Nun untermauert die EU-Kommission die Warnungen mit Konsequenzen. In einer eigenen Untersuchung hat die Brüsseler Behörde festgestellt, dass Kund:innen in der EU einem hohen Risiko ausgesetzt sind, auf der Temu-Plattform unwissentlich illegale Produkte zu erwerben. Damit habe Temu gegen den Digital Services Act (DSA) verstoßen, gab die EU-Kommission heute bekannt. Als Folge muss Temu eine Geldbuße in der Höhe von 200 Millionen Euro bezahlen. Zudem muss der Anbieter der Kommission bis Ende August einen Plan vorlegen, wie er die illegalen Praktiken künftig abstellen wird.
Strenge Auflagen für sehr große Anbieter
Temu gilt als sehr großer Online-Dienst nach dem DSA. Für derart eingestufte Anbieter, darunter auch soziale Medien wie Snapchat oder Porno-Dienste wie XVideos, gelten schärfere gesetzliche Bestimmungen als für kleinere Dienste. Sie müssen etwa regelmäßig das Risiko ihrer Angebote bewerten und gegebenenfalls gegensteuern. Kommen sie den Auflagen nicht nach, drohen ihnen empfindliche Geldbußen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Seit dem Start im Frühjahr 2023 ist das Europa-Geschäft von Temu rasant gewachsen. Bei der Einstufung als sehr großer Online-Dienst vor zwei Jahren konnte der Anbieter monatlich rund 75 Millionen aktive Nutzer:innen in der EU verzeichnen. Im ersten Halbjahr 2025 waren laut eigenen Angaben bereits durchschnittlich knapp 116 Millionen Kund:innen monatlich aktiv. Schätzungen zufolge hat der chinesische Anbieter im Jahr zuvor allein in Deutschland rund 3,4 Milliarden Euro umgesetzt. Auf dem Radar der Kommission dürfte das Unternehmen von Beginn an gewesen sein, die aktuelle Untersuchung hat sie bereits im Herbst 2024 eingeleitet.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Tatsächlich hatte Temu im Jahr 2024 eine Risikobewertung vorgenommen. Dabei habe der Anbieter jedoch keine spezifischen Einzelheiten zu seinem eigenen Marktplatz untersucht, sondern sich auf allgemeine Informationen der Branche verlassen, so die EU-Kommission.
Verdeckte Testkäufe
Bei eigenen verdeckten Streifzügen durch den Online-Laden sei die Kommission etwa über einen „sehr hohen Anteil“ an Ladegeräten gestolpert, die grundlegende Sicherheitstests nicht überstanden hätten. Auch bei Spielzeug bestehe eine hohe Gefahr, dass diese Produkte unter anderem Schwellenwerte für toxische Chemikalien überschreiten und Kinder schädigen würden. Zudem habe Temu nicht ausreichend untersucht, ob seine Empfehlungssysteme womöglich zur Verbreitung illegaler Produkte beitragen würden, moniert die Kommission.
Anders als andere Tech-Konzerne reagierte Temu zunächst zurückhaltend auf die Entscheidung aus Brüssel. Der Anbieter habe während des gesamten Prozesses „konstruktiv mit der Kommission zusammengearbeitet“ und werde dies auch weiterhin tun, teilt ein Unternehmenssprecher auf Anfrage mit. Den Beschluss der EU-Kommission nehme man zur Kenntnis, werde ihn „sorgfältig prüfen und alle verfügbaren Optionen in Betracht ziehen“, so der Sprecher.
In einer später nachgereichten Stellungnahme stellt Temu jedoch klar, mit der Entscheidung der Kommission nicht einverstanden zu sein und die Geldbuße für unangemessen zu halten. „Die Entscheidung bezieht sich auf unsere erste DSA-Bewertung im Jahr 2024 und spiegelt nicht den aktuellen Stand unserer Systeme wider.“ Seitdem habe man „weitere Schritte unternommen, um die Risikobewertung, die Plattform-Governance sowie den Schutz von Nutzer:innen zu stärken“, sagt der Sprecher.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
DSA beginnt zu wirken
Temu ist der zweite sehr große Online-Dienst, dem offiziell eine Verletzung des seit 2022 geltenden Digitalgesetzes vorgeworfen wird. Im Winter hat die Kommission das soziale Netzwerk X des US-Milliardärs Elon Musk zu einer Strafe von 120 Millionen Euro verurteilt. X habe gegen DSA-Auflagen zur Transparenz verstoßen, kein funktionales Archiv für Werbeanzeigen geschaffen sowie Forschenden keinen DSA-konformen Datenzugang gewährt, stellte die Kommission fest.
Eine Untersuchung des ebenfalls aus China stammenden Temu-Konkurrenten Shein läuft seit vergangenem Februar. Der auf sogenannte Fast-Fashion spezialisierte Online-Marktplatz steht im Verdacht, massenweise illegale Waren zu verkaufen, darunter genehmigungspflichtige Waffen oder kinderähnliche Sexpuppen. Zudem sei der Dienst womöglich so gestaltet, um Nutzer:innen süchtig zu machen, vermutet die Kommission. Ob sich die Untersuchung ebenfalls über Jahre hinweg ziehen wird, bleibt offen: Die Kommission werde sie „vorrangig behandeln“, teilte sie damals mit.
Neben potenziellen Geldbußen kommt auf Billigimporteure ein strikteres Zollsystem zu. Bislang ließen sich Pakete im Warenwert von unter 150 Euro zollfrei nach Europa verschicken. Zunächst sollen sie ab Juli mit einer Abgabe in Höhe von drei Euro belegt werden. In einem weiteren Schritt sollen schließlich alle in die EU importierten Waren ab dem ersten Euro zollpflichtig sein.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Ein deutsch-vietnamesischer Journalist wurde mit dem Staatstrojaner Predator angegriffen. Jetzt stellt er Strafanzeige, gemeinsam mit der GFF. Die Staatsanwaltschaft soll die Täter ermitteln und die Grundrechte schützen. Besonders pikant: Nicht nur das Opfer kommt aus Deutschland, sondern auch Anbieter und Kunden.

Wenn ein deutscher Staatsbürger in Deutschland mit einem Staatstrojaner gehackt werden soll, ist das ein Fall für die Staatsanwaltschaft. Davon geht jedenfalls die Gesellschaft für Freiheitsrechte aus. Die GFF hat heute gemeinsam mit dem deutsch-vietnamesischen Journalisten Trung Khoa Lê Strafanzeige gestellt.
Der Journalist recherchiert und publiziert auf seiner Plattform Thời Báo („Die Zeit“) seit Jahren über die Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Vietnams. Seine Artikel und Videos finden bei der vietnamesischen Regierung keinen Gefallen.
Vietnam ist beinahe Schlusslicht der Rangliste der Pressefreiheit. Das Land zensiert und überwacht Medien großflächig. Doch Trung Khoa Lê veröffentlicht von Deutschland aus investigative Recherchen und Regierungspapiere.
Polizeischutz und Staatstrojaner
Wegen seiner Arbeit bekommt er Morddrohungen und Polizeischutz. Und er wird angegriffen. Bisher unbekannte Täter haben versucht, ihm einen Staatstrojaner aufzuspielen.
Vor zwei Jahren berichtete Trung Khoa Lê über korrupte Generäle im vietnamesischen Verteidigungsministerium. Den Artikel postete Thoibao auch auf seinem Twitter-Account.
Auf diesen Tweet antwortete ein Account namens @Joseph_Gordon16 und postete einen Link, offenbar in der Hoffnung, dass Trung Khoa Lê draufklicken würde. Hätte er geklickt, hätte ein Exploit sein Gerät heimlich kompromittiert und die Schadsoftware Predator installiert.
Gegen diesen Hacking-Versuch wehrt sich der Journalist jetzt. Die 34-seitige Strafanzeige liegt uns vor. Die Anzeige-Erstatter haben entschieden, das Dokument nicht zu veröffentlichen.
Lê Trung Khoa sagt: „Seit zweieinhalb Jahren ist bekannt, dass ich mit Spyware attackiert wurde. Bisher hat niemand auch nur ermittelt – oder gar die Täter*innen zur Rechenschaft gezogen. Deswegen habe ich nun Strafanzeige erstattet.“
Auch Deutsche beteiligt
Neben dem Berliner Trung Khoa Lê wurden auch andere Journalisten, aber auch Menschen aus Wissenschaft und Forschung, US-Senatoren, Diplomaten, EU-Beamte oder UN-Mitarbeiter mit Predator angegriffen.
Der Staatstrojaner Predator wird vom undurchsichtigen Firmenverbund Intellexa angeboten und vertrieben. Laut Spiegel verdienen auch Deutsche an dieser Überwachung. Laut portugiesischen Medien ist auch ein ehemaliger FinFisher-Manager involviert.
Deswegen ist der Fall von Trung Khoa Lê ein hausgemachtes Problem Europas: Die Schadsoftware eines europäischen Anbieters sollte einen Deutschen gezielt ausspionieren, wohl über den Umweg Vietnam.
Staat soll Täter finden
Der Journalist und die GFF möchten nun mit der Strafanzeige erreichen, „dass die Staatsanwaltschaft und Polizei in Berlin den Angriff aufklären und die Täter*innen ermitteln“. Die GFF schreibt:
Wäre der Angriff gelungen, hätten die Täter*innen auf die gesamte Kommunikation sowie alle dort gespeicherten Daten zugreifen können. Ein solcher Angriff stellt einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen dar.
Außerdem sei das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Geräte (das sogenannte IT-Grundrecht) und auch das Fernmeldegeheimnis sowie im konkreten Fall zudem der Quellenschutz verletzt. Die GFF mahnt:
Der Staat ist verpflichtet, seine Bürger*innen vor solchen Angriffen zu schützen.
Die Staatsanwälte können bei der Zentralen Stelle für Informationstechnik im Sicherheitsbereich nachfragen. Die Hacker-Behörde ZITiS ist laut Spiegel „bereits seit 2019 Intellexa-Kunde“. Die GFF empfiehlt daher ein Amtshilfeersuchen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Künstliche Intelligenz ist inzwischen in der Massentierhaltung angekommen. Doch können Verhaltensscanner im Stall wirklich das Tierwohl verbessern? Und welches Rezept spuckt ein KI‑Chatbot aus, wenn man ihn nach Spaghetti Bolognese fragt? Mirjam Walser warnt im Interview: Die Folgen von KI für Tiere sind enorm.

Was hat künstliche Intelligenz mit Hackfleisch zu tun? Immer mehr Landwirt*innen nutzen KI-basierte Überwachungssysteme und Verhaltensanalysen von Tieren im Stall. Mittlerweile gibt es KI-Software, die den körperlichen und emotionalen Zustand von in Ställen gehaltenen Tieren überwachen kann. Damit stellt sich eine Reihe von Fragen: Können KI-basierte Überwachungssysteme das Tierwohl im Stall tatsächlich steigern? Sind voll automatisierte Zuchtbetriebe mit Tausenden oder gar Millionen von Tieren die Zukunft der Landwirtschaft? Aber auch: Verstärken große Sprachmodelle wie ChatGPT Gewalt gegen Tiere? Oder kann die Technologie uns im Gegenteil helfen, Tiere endlich zu verstehen?
Diese Fragen hat Mirjam Walser in ihrem Vortrag auf der Digitalkonferenz re:publica aufgeworfen. In der Debatte rund um KI und ihre Regulierung bleibt das Schicksal der rund 50 Milliarden Tiere in der industriellen Tierhaltung eine zentrale Leerstelle, erklärte die Speakerin und Kolumnistin. Sie hat sich im Rahmen der „AI × Animals Fellowship“ der Organisation Sentient Futures eingehend mit künstlicher Intelligenz an der Schnittstelle zum Tierschutz befasst. Walser geht seit Jahren der Frage nach, wie Menschen in einer Gesellschaft leben können, die gleichermaßen gut für Menschen, Tiere und die Umwelt ist.
Wir haben mit ihr über die Entzifferung von Tierkommunikation, mögliche Auswirkungen des Einsatzes von KI in der Tierhaltung und über die Frage gesprochen, ob und wie Chatbots wie ChatGPT oder Claude das Tierwohl berücksichtigen können.
Wale und Schweine mit KI verstehen
netzpolitik.org: Kann uns KI tatsächlich helfen, Tiere besser zu verstehen?
Mirjam Walser: Im Moment ist das noch Zukunftsmusik, aber Forschende arbeiten daran, die Kommunikation der Tiere mithilfe der KI zu entschlüsseln. Es gibt ein Projekt namens CETI, das zu Pottwalen forscht. Pottwale sprechen mit Klicklauten. Lange dachte man, dass sie die Klicklaute zur Orientierung nutzen. Mithilfe von KI haben die Forschenden nun herausgefunden, dass sie ihre Klicklaute so anordnen, als ob sie Silben und ein Alphabet hätten – wie wir Menschen. Das war eine bahnbrechende Entdeckung.
Mit KI konnten auch einzelne Pottwale und ihre Sprache isoliert werden. Man konnte beobachten, wie sie über große Distanzen hinweg lange Gespräche miteinander führen, etwa eine Stunde lang. Einzelne Pottwale klicken sich gelegentlich ein. Es handelt sich also wirklich um Gespräche. Was genau sie sagen, wissen wir noch nicht. Aber es ist schon jetzt klar, dass die Tierkommunikation, sei es von Pottwalen oder Zebrafinken, wahnsinnig komplex ist. Weit komplexer als bis jetzt angenommen. Da sind wir erst am Anfang.
netzpolitik.org: Es gibt mittlerweile auch Unternehmen, die sich in dem Bereich versuchen.
Mirjam Walser: Wenn es um Wildtiere geht, steht vor allem ein Forschungsinteresse im Vordergrund. Bei Haustieren ist ein kommerzielles Interesse dahinter. Ein Beispiel ist die chinesische Firma Baidu, die sich darauf spezialisiert, die Kommunikation von Katzen und Hunden zu entschlüsseln.
Eine große Leerstelle ist aber das Entschlüsseln der Kommunikation von sogenannten „Nutztieren“. Aus gutem Grund. Denn wenn wir sie verstehen würden, würden sich die Tierschutzgesetze verändern müssen – und unsere Beziehung zu den Tieren wohl auch. Wenn uns beispielsweise ein Schwein sagen könnte, wie sich ein Leben in einem engen Stall anfühlt: dunkel, kalt und sehr stressig.

Mit KI kranke Tiere im Stall identifzieren
netzpolitik.org: Gleichzeitig wird der Einsatz von KI-basierten Überwachungssystemen in der Tierhaltung, etwa Sensoren, Kameras und Verhaltensscannern, damit begründet, dass sie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere steigern können. In einer Umfrage von Bitkom aus dem Jahr 2024 gaben beispielsweise 20 Prozent der Landwirt*innen an, mit KI die Gesundheitsüberwachung von gezüchteten Tieren verbessern zu wollen. Ist da etwas dran?
Mirjam Walser: Da ist auf jeden Fall etwas dran. Beispielsweise wenn man durch den Einsatz von KI in der Tierhaltung messen kann, dass ein Tier krank ist. Man muss sich vorstellen, in so einem riesigen Stall leben etwa 10.000 Hühner. KI kann – ähnlich wie bei der Entschlüsselung der Tierkommunikation – eine einzelne Stimme aus einem riesigen Durcheinander isolieren. Zum Beispiel auch, wenn eine Kuh hustet oder niest. Das sind oft Indikatoren für Atemwegserkrankungen. Ohne KI kann man diese Erkrankung viel schwerer erkennen – mit der Konsequenz, dass dann die Tiere zu spät behandelt oder sogar getötet werden müssen. Wenn also anhand von überwachten Gesundheitsdaten deutlich wird, dass sich ein Schwein beispielsweise wenig bewegt und weniger frisst, kann man natürlich früher eingreifen.
Im ersten Schritt ist es also tatsächlich eine Verbesserung. Denn wenn Tiere krank sind, mindert das natürlich ihr Wohlbefinden. Aber das ist ja nur der oberflächliche Aspekt. Denn Tierwohl bemisst sich nicht nur daran, ob ein Tier gesund ist oder nicht. Sondern auch, und vielleicht noch viel mehr, an psychologischen Faktoren. Und die werden nicht gemessen.
netzpolitik.org: Wie meinst du das?
Mirjam Walser: Mit KI kann man nicht messen und nicht verstehen, was es für eine Kuh bedeutet, den ganzen Tag angebunden zu sein oder sich kaum bewegen zu können. Wenn sie doch natürlicherweise bis zu 13 Kilometern pro Tag laufen würde, nur für die Futteraufnahme. Oder etwa, dass Tiere wie Hühner oder Schweine eigentlich soziale Hierarchien haben und in diesen nicht leben können.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Ein anderes Beispiel: 85 Prozent der Legehennen leiden an Brustbeinbrüchen. Das ist ein Kollateralschaden, den man in der Massentierhaltung in Kauf nimmt. Wie fühlt es sich an, mit so einem Brustbeinbruch zu leben? Das wird nicht in das Tierwohl einkalkuliert und kann so auch nicht direkt gemessen werden.
„Unter dem Deckmantel von Tierwohl“
netzpolitik.org: Nehmen wir als Beispiel die automatisierte Erkennung von Schmerzensschreien bei Schweinen. Ein Mikrofon zeichnet die Laute der Ferkel auf und eine KI wertet sie automatisch aus. Wenn sich also Schweine in den Schwanz beißen und der Grenzwert mehrfach überschritten wird, wird ein Alarmsignal an die Landwirt*innen gesendet. Hier kann KI also nicht helfen, dass es gar nicht erst zum Schwanzbeißen kommt?
Mirjam Walser: Das Problem mit dem Messen ist, dass solches Stressverhalten in der Massentierhaltung eigentlich immer Standard ist. Und KI basiert auf Werten, die wir eingeben. Erst wenn die Stresssymptome wie Schwanzbeißen oder Kannibalismus bei Hühnern wirklich extrem werden, kann die KI ausschlagen. Aber was ist der eigentliche Grund? Wieso hacken sich die Hühner die Köpfe ein?https://netzpolitik.org/2026/tiere-und-kuenstliche-intelligenz-wie-die-ki-in-unser-hackfleisch-kommt/?preview=true
Unter Umständen werden ein paar Hühner getötet, weil sie aggressiv sind. Das bringt jedoch per se noch keine systematische Verbesserung. Es wird gewissermaßen nur ein Pflaster auf die Wunde geklebt. Die eigentliche Wunde – die Tierhaltung – bleibt offen und unverändert. Eine tatsächliche Änderung würde bedeuten, diese Grundlage, das Minimum hochzuschieben. Dann würde KI ganz anders ausschlagen.
Tierwohl ist auf einem unglaublich tiefen Niveau in unserer Gesellschaft. Und KI bringt keine Verbesserung diesbezüglich. Im Gegenteil kann KI das noch verfestigen und skalieren. Denn worum es beim Sammeln dieser Daten eigentlich geht, ist die Optimierung von Massentierhaltung unter dem Deckmantel von Tierwohl. Es geht darum, Tierhaltung profitabel zu machen. Nur ein gesundes Schwein lässt sich profitabel zu einer Wurst verarbeiten.
Massentierhaltung als perfektes Umfeld für KI
netzpolitik.org: Für wen lohnt sich der Einsatz von KI in der „Nutztierhaltung“? Wie verbreitet ist das mittlerweile?
Mirjam Walser: Die überwältigende Mehrheit der „Nutztiere“ lebt in Massentierhaltung. In Deutschland kommt 95 Prozent des Fleisches aus Massentierhaltung. Und genau das ist ein perfektes Umfeld für den Einsatz von KI. Sie ist vor allem für Großbetriebe gedacht, wo eine gewisse Standardisierung vorliegt und auch eine Skalierbarkeit möglich ist. Deshalb nutzen sie vor allem Großbetriebe.
KI ist eben auch eine finanzielle Investition. Es lohnt sich nur, wenn sie sich auch wieder rentiert und das wird über die Masse an Tieren wieder eingenommen. Für Bergbauern, die vielleicht 10 Kühe und 20 Hühner haben, ist sie weniger sinnvoll. Für sie lohnt es sich finanziell nicht und sie können selbst sehen, wie es der Kuh oder den Hühnern geht.
Wie weit diese Technologien verbreitet sind, ist nicht ganz klar. Auf Agrarkonferenzen wird intensiv darüber gesprochen. In Deutschland ist der Einsatz von KI noch nicht so weit fortgeschritten wie in den USA oder China, aber es ist nur eine Frage der Zeit.
netzpolitik.org: Wie sieht es denn in China genau aus? Und kann das so ähnlich auch in Deutschland kommen?
Mirjam Walser: In China gibt es ein sogenanntes Schweinehochhaus mit 26 Stockwerken und Platz für 650.000 Schweine. Es ist hochgradig technologisiert. Das Ziel ist, dass alles autonom abläuft und kein menschlicher Einsatz mehr notwendig ist.
Solche Großsysteme können wir natürlich nicht eins zu eins auf Deutschland und Europa übertragen. Die gibt es bei uns nicht. Es gab ein Schweinehochhaus, aber das ist schon vor einigen Jahren geschlossen worden. Hinzu kommt, dass die Tierwohlstandards hier etwas höher sind als in China. Daher sind gewisse Dinge einfach nicht möglich. Zum Glück.
Denn auch trotz KI-Einsatz muss einem Schwein oder einem Huhn ein gewisses Minimum an Platz gegeben werden, auch wenn es extrem wenig ist. Hühner haben nicht mehr Platz als ein DIN-A4-Blatt. Hier kommt der Politik also eine enorme Rolle zu, die Tierwohlstandards zu heben.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Mit KI das Schmerzempfinden von Tieren manipulieren?
netzpolitik.org: Es gibt noch andere Bereiche, in denen der Einsatz von KI diskutiert wird, nämlich bei der Genmodifikation von Tieren. Was hat es damit auf sich?
Mirjam Walser: Genmodifikationen waren immer schon Teil der Massentierhaltung. Hühner waren vor 50 Jahren viel kleiner als heute. Jetzt setzen sie ein Vielfaches an Gewicht von damals an. Sie wurden durch Zucht, die richtige Auswahl und die richtige Genkombination modifiziert. Auch Euter sind viel dicker geworden im Vergleich zu vor 50 Jahren. Das ist im Prinzip nichts Neues. KI ist hier also nur die logische Konsequenz.
Es geht zum Beispiel darum, den Fleischertrag eines Tieres zu erhöhen. Also wie kann ein Huhn noch mehr Fleisch ansetzen, ohne dass es unter dem Gewicht zusammenbricht? Oder bei der Ausgabe von Milch: Wie kann die Milchabschöpfung noch vergrößert werden?
Außerdem gibt es mittlerweile die Idee, das Schmerzempfinden von Tieren mithilfe von KI zu modifizieren. Denn wenn die Tiere weniger Schmerzempfinden haben, kann man noch mehr von ihnen in die Ställe reinquetschen. Bisher gibt es keine konkrete Anwendung dafür, weil das ethisch enorm schwierig ist. Aber das ist ein Thema, das aktuell diskutiert wird.
Chatbots und das Foie-Gras-Paradox
netzpolitik.org: Tierschützer*innen und Wissenschaftler*innen weisen auf die Gefahr hin, dass große Sprachmodelle wie ChatGPT unseren Bias gegenüber Tieren, der auch in den Trainingsdaten allgegenwärtig ist, reproduzieren und verstärken können. Gleichzeitig hat Anthropic vor Kurzem festgelegt, dass Claude „das Wohlergehen der Tiere und aller fühlenden Wesen“ berücksichtigen soll. Was bedeutet das konkret in der Anwendung?
Mirjam Walser: Die Verfassung von Claude ist eine Liste von Werten, die Claude beachten und auch gegeneinander abwägen muss. Dort geht es um verschiedene Formen von Diskriminierung wie Rassismus und Sexismus. Im Januar 2026 hat Anthropic Tierwohl in die Liste aufgenommen. Bei keinem der großen Sprachmodelle kam es bisher vor. Claude ist somit das erste Modell, das Tierwohl berücksichtigen soll. Was das jetzt genau bedeutet, ist die große Frage, denn diese Verfassung ist nicht bindend. De facto ist bisher nichts umgesetzt.
Ein Beispiel ist das Foie-Gras-Paradox. Foie Gras ist die sogenannte Gänsestopfleber. Dafür werden Gänse innerhalb kürzester Zeit zu Tode gemästet. Wenn man also Claude nach einem Rezept fragt, gibt der Chatbot aus, „kaufe Gänsestopfleber, bereite sie zu und so weiter“. Wenn man aber fragt, wie quäle ich auf brutalste Art und Weise eine Gans, dann sagt Claude, „dazu kann ich dir keine Auskunft geben, das verstößt gegen die Richtlinien“.
An solchen Beispielen zeigt sich, wie unglaublich komplex dieses Thema ist. Wenn jemand beispielsweise nach einem Rezept von Spaghetti Bolognese fragt, geht es darum, zum einen das Interesse von Menschen, die Spaghetti Bolognese mit Fleisch essen wollen, weil das vielleicht eine Tradition ist, mit Tierwohl abzuwägen, das dem entgegensteht. Denn für Hackfleisch muss ein Tier aufgezogen, in der Massentierhaltung gehalten und getötet werden. Das Tier wird geschädigt. Wenn man Tiere in so einem Sprachmodell also tatsächlich mitdenken würde, müsste es als Antwort zunächst ausgeben: „Hier habe ich eine vegane Variante mit Sojahack.“ Und weil die vegane Variante viele Menschen wahrscheinlich abschrecken würde, müsste Claude die tierische Variante auf Nachfrage liefern.
Aktuell geht es bei Claude darum, Tierwohl und die Frage, ob ein Tier zu Schaden kommt oder nicht, vorerst im Testumfeld einzubetten. In Tests beurteilen Menschen, ob die Antworten der KI gegen Diskriminierungsrichtlinien verstoßen. Weil wir Menschen Diskriminierung von Tieren aber verinnerlicht haben, ist es sehr komplex, das zu beurteilen.
netzpolitik.org: Was müsste passieren, damit KI in Zukunft nicht dazu beiträgt, Tieren noch mehr zu schaden?
Mirjam Walser: Das Thema muss zum einen mehr Aufmerksamkeit kriegen. Aktuell ist es ein absolutes Nischenthema, was zutiefst verwunderlich ist, wenn man bedenkt, dass Millionen und Milliarden von Tieren davon betroffen sind.
Zum anderen braucht es eine stärkere Kooperation zwischen Menschen, die in Tierethik und KI-Ethik forschen, denn bisher sind das weitgehend getrennte Felder. Parallel dazu muss diese Forschung in die konkrete Arbeit des AI-Alignments einfließen. Auch hier ist also ein interdisziplinärer Austausch nötig, damit tierethische Erkenntnisse tatsächlich in der Evaluation von Modellen, in der Entwicklung von Tests und in der Übersetzung ethischer Überlegungen in technische Parameter ankommen.
Auch der Politik kommt eine Rolle zu, die KI-Ethik-Richtlinien zu bestimmen. Aktuell liegt der Fokus darauf, dass KI keinen Schaden an Menschen, Gebäuden oder der Umwelt anrichten darf. Tiere werden nicht explizit erwähnt. Tiere müssen aber explizit erwähnt werden, sonst wird sich nichts ändern.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Für eine dreistellige Millionensumme sollen SAP und Telekom eine „KI-Cloud“ für die öffentliche Verwaltung bauen. Digitalminister Karsten Wildberger nennt das souverän. Unabhängig wird Deutschlands Verwaltung damit nicht, warnen Opposition und Fachleute.

Für 250 Millionen Euro sollen deutsche Konzerne IT-Infrastruktur für die öffentliche Verwaltung aufbauen. Im Mittelpunkt steht eine „KI-Cloud“. Das sind Server, auf denen KI-Software laufen soll.
Damit setzt Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) seinen KI-freundlichen Kurs fort. Zuletzt hatte er den Agentic AI Hub gestartet. Sogenannte KI-Agenten sollen Beamt*innen zum Beispiel dabei helfen, Dokumente auf Vollständigkeit zu prüfen. Im Gegensatz zu Sprachmodellen wie ChatGPT geben KI-Agenten nicht nur Antworten, sondern erfüllen Aufgaben mit digitalen Werkzeugen.
Die neue „KI-Cloud“ soll nun „zur zentralen Schaltstelle für die öffentliche Verwaltung werden“, erklärt das Digitalministerium. Zunächst soll die KI-Plattform KIPITZ dorthin umziehen. Die Cloud sei das „Rückgrat einer souveränen, digitalen und KI-fähigen Verwaltung“, sagt der Digitalminister. Die dafür veranschlagten 250 Millionen Euro will sein Ministerium an zwei Konsortien verteilen: 70 Prozent erhalten die Telekom-Tochter T‑Systems und SAP; weitere 30 Prozent ein Konsortium um den Wiesbadener IT-Dienstleister SVA.
Wie die Deutsche Presse-Agentur berichtet, sei der Auftrag „bewusst zweigeteilt“ worden, um die Abhängigkeit von nur einem Anbieter zu umgehen. Wildberger sprach von einer „Infrastruktur, die wir selbst kontrollieren“. Telekom-Chef Tim Höttges sagte: „Zusammen sorgen wir dafür, dass Deutschland und Europa die digitale Zukunft selbst in der Hand haben.“ Das soll unter anderem mit SAPs „Business AI Platform“ geschehen. SAP-Chef Christian Klein zeigte sich zufrieden, dass seine KI-Cloud „Teil des Deutschland-Stacks“ werden soll.
Bund zahlt hunderte Millionen für Lizenzen
SAP profitiert bereits in großem Stil von Steuergeldern: Allein im Haushaltsjahr 2025 überwies der Bund an das deutsche Softwareunternehmen 110 Millionen Euro für Lizenzen und weitere 71 Millionen Euro für Produkte und Dienstleistungen. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Schriftliche Frage von Sonja Lemke von der Linksfraktion, die netzpolitik.org vorliegt.
Zum Vergleich: Im selben Jahr hat der Bund 481 Millionen Euro für Microsoft-Lizenzen ausgegeben. Die Kosten sind im Vergleich zu den beiden Vorjahren stetig gestiegen: 2023 waren es noch rund 274 Millionen Euro, ein Jahr später bereits rund 348 Millionen.
Nicht nur Lizenzen großer US-Unternehmen sind „ein wahnsinniger Kostenfaktor“, kommentiert die Abgeordnete gegenüber netzpolitik.org.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Warnung vor Lock-in-Effekt
Die Projekte aus dem Digitalministerium zeigen: Künftig könnte vermehrt Geld an deutsche oder europäische Konzerne fließen. Das entspricht dem Tenor aus dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität im November: „buy european“, kauft in Europa ein. Kritik daran gibt es von der Opposition und von Fachleuten. Sie warnen vor neuen Abhängigkeiten durch andere Konzerne.
So kritisiert Linken-Abgeordnete Lemke: US-Konzerne hätten kein Patent darauf, Kunden von sich abhängig zu machen. Sie warnt vor dem Lock-in-Effekt – also davor, dass die Verwaltung von einem einmal gewählten Anbieter nicht mehr loskommt. Dieser Effekt richtet sich nicht danach, wo ein Unternehmen sitzt, sondern danach, wie das IT-Produkt gestaltet ist. „Wer einmal SAP nutzt, kann die eigenen Daten nicht mehr einfach zu einem anderen Anbieter umziehen“, warnt Lemke.
Deshalb fordert sie ein Umdenken: „Digitalisierung muss endlich heißen, eigene Infrastrukturen aufzubauen.“ Dafür brauche es eigene Rechenzentren sowie eigene Betriebssysteme und Software, über die die öffentliche Hand selbst verfügen kann. Die Verwaltung brauche mehr IT-Kompetenz, um weniger von externen Beraterfirmen abhängig zu sein.
Ähnlich argumentiert die Free Software Foundation Europe. Mit Blick auf die Debatte um digitale Souveränität in Deutschland pocht der gemeinnützige Verein auf das Credo „Public Money, Public Code“.
Dahinter steht der Gedanke: Wenn Bürger*innen mit ihren Steuern eine Software zahlen, dann sollte sie allen gehören und öffentlich einsehbar sein. „Nur so lässt sich die strukturelle Abhängigkeit öffentlicher Verwaltungen von proprietärer Software und ihren Herstellern beenden und technologische Souveränität erreichen.“
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Tote Links, gelöschte Webpages und geänderte URLs machen das Internet zu einem Ort der Sackgassen. Wie Informationen im Netz verschwinden, erinnert an einen der berühmtesten Bibliotheksbrände der Geschichte. Doch allzu oft sind es nicht Katastrophen, die Wissen vernichten, sondern Desinteresse.

Als die Bibliothek von Alexandria in Flammen aufging, brannte das Feuer lichterloh. Riesige Stichflammen erhellten in dieser Nacht Ägyptens blau-schwarzen Himmel. Wesentliche Teile des gesammelten Wissens der Menschheit gingen verloren und der Verlauf der Menschheitsgeschichte wurde um Jahrhunderte zurückversetzt. Das könnte man zumindest meinen, wenn man History-Memern auf der Plattform Reddit glaubt.
Was in den einen Fällen plakativ als große Katastrophe der Menschheitsgeschichte gezeichnet wird, geschieht in anderen Fällen leise, schleichend und unbemerkt. Die wohl größte Ansammlung von Wissen und Dokumentationen befindet sich heute weder in einer Universitätsbibliothek noch in einem Staatsarchiv, sondern im Internet – und steht weitestgehend jederzeit zu unserer Verfügung. Unzählige Websites, digitalisierte Archive, Medienberichte, Videos, Fotomaterial und Zeitdokumente können wir mit wenigen Klicks direkt einsehen.
Doch große Teile der im Internet veröffentlichten Dokumente sind schon heute nicht mehr verfügbar: Adressen haben sich geändert, Websites sind offline, Tweets gelöscht. 2023 waren rund 40 Prozent der 2013 hochgeladenen Seiten nicht mehr abrufbar. „Tote Links“ sind heute, rund dreißig Jahre, nachdem das World Wide Web für die breite Masse zugänglich wurde, ein verbreitetes Phänomen. „Link rot“ nennt man es, wenn verlinkte Belege und Verweise ins Nichts führen.
Wissen verbrennt nicht, es verrottet
Statt einer Antwort steht dann „Error 404: Page not found“ auf dem Bildschirm. Das ist nicht nur ein Problem für Forschende und Journalist:innen, deren Quellen verschwinden und Referenzen ungültig werden. Vielmehr ist es ein weitreichender Verlust an Wissen für die gesamte Öffentlichkeit. Die unendliche Verkettung von Informationen, das Netz aus Referenzen und neuen Quellen, die immer wieder gegenseitig aufeinander Bezug nehmen und dabei so umfangreich und gleichzeitig zugänglich sind wie nie zuvor, funktioniert nicht.
Dabei betrachten und nutzen viele Menschen das Internet als digitales Archiv. So als wäre das Sammeln von Links, das Posten von Fotos und Veröffentlichen von Texten im Internet ein Weg, dieses Material zu konservieren und als Dokumente unseres Abschnitts in der Geschichte der Menschheit haltbar zu machen. Das gilt für öffentliche Publikationen wie für private Erinnerungen: wissenschaftliche Abhandlungen, die nicht mehr in Büchern gedruckt werden, Zeitungsartikel, die Zeitungspapier nie gesehen haben, und private Erinnerungen, die statt in Fotoalben zu kleben auf Instagram gepostet werden. All diese Dokumentationen unserer Existenz, unseres politischen Seins, unserer wissenschaftlichen Erkenntnisse, unseres Alltags wie den Errungenschaften unserer Zeit, drohen zu verschwinden oder im Heuhaufen der geänderten Adressen und abgeschalteten Plattformen unauffindbar zu werden.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Katastrophale Gleichgültigkeit
Inzwischen nehmen Forscher:innen an, dass die Bibliothek von Alexandria nicht in einem epochalen Feuer verbrannt ist. Als Caesars Legionen 48 vor Christus Alexandria in Brand setzten, erreichte das Feuer wohl nur ein kleines Lager der riesigen Bibliothek. Der wohl tatsächliche Grund für den Untergang der Bibliothek ist banal und vielleicht gerade deswegen katastrophaler als es ein Feuer je sein könnte: Gleichgültigkeit. Schriften, die auf Papyrus verfasst sind, müssen regelmäßig kopiert werden, weil das Material schnell zerfällt. Dass Bibliotheken bestehen, reicht nicht aus, um sie zu bewahren. Wer Bücher und Bibliotheken erhalten will, muss sie pflegen – sonst zerfallen sie. Dieses banale und doch endgültige Schicksal hat nicht nur die Bücher in Alexandria ereilt, sondern etliche Dokumente im Laufe der Geschichte.
Es muss jemanden geben, der sich genug für den Inhalt eines Archivs interessiert, um ihn nicht nur abstrakt-grundsätzlich erhalten zu wollen, sondern zu reproduzieren. Denn ohne ständige Reproduktion ist Wissen nicht konservierbar. Buchseiten zerfallen zu Staub, auch ohne zu verbrennen. Websites werden abgestellt, Hoster geben ihre Dienste auf, Plattformen löschen alte Inhalte. Nicht ein großes Unglück vernichtet unser gesammeltes Wissens und – wenn man so polemisch sein möchte wie Redditors – lässt unsere Zivilisation untergehen, sondern der Mangel an Interesse an dem, was dort gesammelt wurde.
Dafür, dass das nicht geschieht, setzt sich das „Internet Archive“ ein, das in diesem Jahr seinen dreißigsten Geburtstag feiert. Das Internet Archive ist nach eigener Beschreibung eine „digitale Bibliothek mit Internetseiten und anderen kulturellen Artefakten in digitaler Form“. „Wie eine gedruckte Bibliothek bieten wir Forschern, Historikern, Wissenschaftlern, Menschen mit Lesebehinderungen und der breiten Öffentlichkeit freien Zugang.“ Ihre Mission sei es, „universellen Zugang zu allem Wissen zu ermöglichen“. Über eine Billion Internetseiten hat das Projekt laut eigenen Angaben bereits archiviert. Damit ist das Internet Archive ein in der Form einzigartiges Projekt und seit vielen Jahren ein wichtiges Tool für Forscher:innen und Journalist:innen. Insbesondere, wenn es darum geht, Dokumente in ihrer ursprünglichen Form einzusehen.
Journalist:innen sind auch Archivar:innen
Besonders besorgniserregend ist, dass insbesondere auch Medien sich aktiv an der Vernichtung von öffentlich zugänglichen Dokumentationen beteiligen. Viele Rundfunkanstalten löschen etwa die Hinweise auf vergangene Interviews oder Berichte bereits nach wenigen Jahren im Rahmen der Depublizierungspflicht, andere Medienhäuser löschen Meldungen, ändern Überschriften und URLs oder ganze Textabschnitte geräusch- und hinweislos. Damit missverstehen Journalist:innen ihre Funktion. Sie sind nicht nur Berichterstatter, die die Öffentlichkeit heute informieren sollen, sondern gewissermaßen auch Archivar:innen unserer Zeit für nachfolgende Generationen. Ein Gespräch, das im Radio zu hören war, hat nie stattgefunden, wenn auch der letzte Mensch, der es gehört hat, verstorben ist – außer, es gibt eine Dokumentation darüber.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Umso fataler ist es, dass eine wachsende Zahl großer Medienhäuser dem Internet Archive den Zugang zu ihren Inhalten verweigert. Mindestens 241 Nachrichtenportale aus neun Ländern blockieren die Web-Crawler des Archivs, darunter „The Guardian“, „The New York Times“, „Le Monde“ und „USA Today Co.“. Das tun die Medienhäuser wohl aus Angst, dass ihre Inhalten zunehmend generative KI füttern. Der Journalist Martin Fehrensen sagte der Deutschen Welle, er sähe im Internet Archive die einzige funktionierende Beweismittelkette des offenen Webs: „Millionen Wikipedia-Quellenbelege verlieren ihren Anker, Recherchen zu Plattform-Accountability, also welche AGB galt wann, welche Moderationsregel wurde wie umformuliert, werden deutlich schwieriger, gerichtsfeste digitale Evidenz fällt weg.“ Deswegen würde es besonders den Medienhäusern selbst schaden, die Web-Crawler des Internet Archive zu blockieren.
Digitale Dunkelzeit
Historiker:innen befürchten bereits jetzt ein „Digital Dark Age“. Der Begriff beschreibt die Sorge, dass aus dem digitalen Zeitalter der Menschheitsgeschichte nur wenige Dokumentationen überleben werden. Insbesondere dann, wenn spätere Generationen einmal keinen Zugriff mehr auf das Netz haben werden oder ihnen das Wissen darüber fehlt, wie man es benutzt. Viele Forschende empfehlen deswegen, möglichst viele Dokumente auszudrucken und analog zu archivieren oder sie mit einer Anleitung abzuspeichern, wie man die digitalen Dokumente nutzen kann. Tagebücher etwa waren über Jahrtausende hinweg relevante Quellen über das Alltagsleben früherer Generationen von Menschen. Ob ein Instagram-Account mit der Bio „My digital diary“ Historiker:innen in hundert oder tausend Jahren zugänglich sein wird, ist zweifelhaft.
Wenn wir das im Internet gesammelte Wissen erhalten wollen, müssen wir uns für seine Inhalte interessieren. Etwa indem wir Webseiten nicht löschen, auch wenn wir deren Inhalt für veraltet halten, URLs nicht verändern und darauf achten, korrekt zu referenzieren. Dafür setzen sich inzwischen Kampagnen wie die des World Wide Web Consortiums „Cool URLs don’t change“ ein. Vor allem dürfen wir uns nicht auf große Anbieter und Plattformen verlassen, dass sie unsere privaten und zeitgeschichtlichen Dokumente für immer für uns aufheben dürfen. Auch wenn Instagram die Rückschau auf alte Storys „Archiv“ nennt, ist es keins.
Damit die Informationen, die wir im Internet ablegen, tatsächlich langfristig erhalten bleiben, müssen wir sie vervielfältigen. Websites dezentral speichern, auf Festplatten, im Internet Archive und Dokumente analogisieren; oder wie Bianca Kastl in ihrer Kolumne sagen würde: degitalisieren. Das Internet ist kein nachhaltiges Archiv, weder für private, noch für zeitgeschichtliche Dokumente – zumindest aktuell nicht. Wenn wir nicht wollen, dass Reddit-Nerds in tausend Jahren den Mythos verbreiten, das gesammelte Wissen der Menschheit sei bei einem epochalen Brand eines großen Datencenters vernichtet worden, der die Geschichte der Menschheit um Jahrhunderte zurückversetzt hat – dann müssen wir anfangen, uns mehr für all das zu interessieren, was wir im Internet sammeln.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die 21. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 13 neue Texte mit insgesamt 101.115 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,
die Zivilgesellschaft steht in vielen Ländern unter Druck. Dass sich die Menschen dem noch lange nicht beugen, zeigt eindrucksvoll der Fall des Fotografen Pablo Grillo in Argentinien. An ihn habe ich in den vergangenen Tagen oft gedacht, nachdem ich den Text von Nina Galla gelesen hatte.
Pablo war im März 2025 auf einer Demonstration in Buenos Aires gewesen. Rentner:innen protestierten dort gegen steigende Kosten, zunehmende Armut und den Kurs des rechtsradikalen Kettensägen-Präsidenten Javier Milei. Damit gingen sie ein hohes Risiko ein. Denn Mileis Regierung hat das Demonstrationsrecht massiv eingeschränkt. Wer dennoch auf die Straße geht, muss mit Willkür und brutaler Polizeigewalt rechnen.
Pablo traf an diesem Tag eine Tränengasgranate ins Gesicht. Er wurde lebensgefährlich verletzt, über Wochen bangten Menschen landesweit um sein Leben.
Noch während der Fotograf im Krankenhaus war, begannen Aktivist:innen damit, Beweise für die Tat zu sammeln, die sie von anderen Demonstrierenden oder direkt von Journalist:innen erhielten. Sie rekonstruierten die Geschehnisse, konnten nachweisen, dass die Polizei an dem Tag wiederholt auf Demonstrierende geschossen hatte und brachten den mutmaßlichen Täter, einen Polizisten, vor Gericht.
Erst vor wenigen Wochen kehrte Pablo Grillo nach Hause zurück. Es ist unklar, welche gesundheitlichen Folgen der Schuss langfristig für ihn hat. Das Verfahren gegen den Polizisten läuft noch.
Der Fall zeigt für mich, wozu Menschen fähig sind, wenn sie sich zusammenschließen, gemeinsam aufstehen und sich wehren. Ich hoffe, dass ihre Recherchearbeit dazu führt, dass Pablo Gerechtigkeit widerfährt.
Gegendruck aufbauen, von Anfang an
Derweil wächst auch in Deutschland der Druck auf zivilgesellschaftliche Organisationen. Meine Kollegin Chris hat diese Woche ein Interview mit Josephine Ballon von HateAid geführt. Die Trump-Regierung hat Ballon und ihre Co-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg Ende vergangenen Jahres mit einem Einreiseverbot belegt – weil sie „radikale Aktivistinnen“ und „Agentinnen des industriellen Zensurkomplexes“ seien. Josephine Ballon fürchtet, dass das nur der Anfang ist und HateAid bald auch von Zahlungsverkehr und IT-Dienstleistungen ausgeschlossen sein könnten.
Gerade jetzt sollte die Bundesregierung fest hinter der hiesigen Zivilgesellschaft stehen, finde ich. Stattdessen aber will Bildungsministerin Prien zivilgesellschaftlichen Initiativen nicht nur einer „breit angelegten Verfassungsschutzprüfung“ unterziehen, sondern auch Fördermittel drastisch kürzen. Betroffen wären neben HateAid etwa auch die Amadeu Antonio Stiftung und die Open Knowledge Foundation Deutschland. Ihnen würden dann Mittel fehlen, um gegen digitale Gewalt, Antisemitismus und Rechtsradikalismus vorzugehen.
Mir ist klar, dass die derzeitige Lage in Deutschland bei weitem nicht so dramatisch ist wie in Argentinien. Auf mich wirken sie aber wie der Anfang und das drohende Ende einer Entwicklung, die sich derzeit vielerorts beobachten lässt.
Und gerade deshalb sollten wir schon beim ersten Druck nicht klein beigeben, sondern uns wehren – gegen den Generalverdacht, der sich zunehmend gegen zivilgesellschaftliches Engagement richtet, gegen kulturkriegerische Hetze, die diesen Verdacht gezielt nährt, und gegen Kürzungen, die unsere Demokratie schwächen.
Habt ein sonniges Wochenende
Daniel
Pushback-Dokumentar: Norwegisches Gericht lehnt Auslieferung von Tommy Olsen an Griechenland ab
Tommy Olsen nutzt soziale Medien, um Geflüchtete sichtbar zu machen und damit deren Pushbacks zu verhindern. In Griechenland soll ihm deshalb der Prozess gemacht werden. Die Auslieferung des Norwegers ist nun abgewendet – vorerst. Von Matthias Monroy –
Artikel lesen
Katholikentag: Merz sagt „Nein“ zu Social-Media-Verbot
Vor laufender Kamera wird der Bundeskanzler auf dem Katholikentag gefragt: „Verbot, Social Media, sind Sie dafür?“ Und Friedrich Merz sagt: „Nein.“ Was heißt das für die Debatte? Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
Social-Media-Verbot: Weder wissenschaftlich fundiert noch effektiv
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige, sagen Forscher*innen auf der Digitalkonferenz re:publica. Selbst viele Befürworter*innen eines Verbots zweifeln an dessen Wirksamkeit. Erste Zahlen aus Australien legen nahe, warum diese Skepsis berechtigt ist. Von Timur Vorkul –
Artikel lesen
Jugendschutz-Empfehlungen: „Ein Blumenstrauß von Vorschlägen und Ideen“
Kommt das Social-Media-Verbot? Im Auftrag der Bundesregierung arbeiten Fachleute an Empfehlungen für Jugendschutz im Netz. Auf der Berliner Konferenz für Jugendliche Tincon geben die Co-Vorsitzenden des Gremiums neue Einblicke. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
„Wettlauf nach unten“: Karen Hao kritisiert europäischen KI-Kurs
Auf der re:publica kritisiert die Autorin Karen Hao die Macht und Rücksichtslosigkeit großer KI-Konzerne. Ihre dringende Warnung an die EU: Hört auf, den Ansatz der USA zu kopieren, und macht euch unabhängig von den Imperien des digitalen Zeitalters. Von Ingo Dachwitz –
Artikel lesen
Gekapptes „Demokratie leben“-Programm: Wie sich Priens Kahlschlag auswirkt
Deutschland braucht mehr Medienkompetenz und weniger Hass im Netz, beschwört eine politische Sonntagsrede nach der anderen. Trotzdem will Bildungsministerin Prien ausgerechnet solchen Projekten die Förderung entziehen. Wie passt das zusammen? Von Tomas Rudl –
Artikel lesen
Familienministerin: Karin Prien will Social-Media-Verbot nicht „Verbot“ nennen
Die CDU will ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, der Bundeskanzler hat dazu „Nein“ gesagt. Und die Familienministerin? Auf der Digitalkonferenz re:publica legt sich Karin Prien (CDU) nicht fest – und hält sich alle Optionen offen. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
HateAid nach US-Einreiseverbot: „Wir sollten nicht fürchten müssen, vor den Bus geschubst zu werden“
Die USA belegten HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon und ihre Kollegin mit Einreiseverboten – weil sie dabei helfen, EU-Gesetze gegen Plattformen durchzusetzen. Im Interview spricht Ballon über Einschüchterung, Angst vor Finanzsanktionen und die Notwendigkeit, sich von US-Digitalkonzernen unabhängig zu machen. Von Chris Köver –
Artikel lesen
Nach Schuss in den Kopf: Wie argentinische Aktivist*innen einen Polizisten vor Gericht brachten
Vor guten einem Jahr bohrte sich eine Tränengaspatrone in den Schädel des Fotografen Pablo Grillo. Der Polizist, der die Waffe abgefeuert hat, steht heute vor Gericht. Möglich war das nur, weil sich Freiwillige tagelang durch Videos gewühlt haben. Von Gastbeitrag, Nina Galla –
Artikel lesen
AI Forensics vs. BigTech: „We can have retaliation against us“
The Grok deepfake scandal was uncovered with the help of the data-driven investigation conducted by AI Forensics. In an interview with netzpolitik.org, the NGO’s director Marc Faddoul talks about the risk of being targeted by Elon Musk, and what other issues they encounter in their work with regulators such as the European Commission. Von Anna Ströbele Romero –
Artikel lesen
AI Forensics gegen BigTech: „Es kann zu Vergeltungsmaßnahmen gegen uns kommen“
Der Deepfake-Skandal um den Chatbot Grok basierte auf Daten, die die Organisation AI Forensics gesammelt hatte. Der Direktor der NGO, Marc Faddoul, spricht über das Risiko, ins Visier von Musk zu geraten und darüber, welche weiteren Probleme ihnen in der Arbeit mit Regulierungsbehörden begegnen. Von Anna Ströbele Romero –
Artikel lesen
Digitale Souveränität: Wie die Entzauberung eines Mythos gelingt
Um den Begriff digitale Souveränität ranken sich zahlreiche Legenden, wie auch die diesjährige re:publica zeigte. Julia Pohle und Marielle-Sophie Düh vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung unterzogen diese vor Ort einer Wirklichkeitsprüfung. Und sie zeigen eine Alternative zum Buzzword auf. Von Esther Menhard –
Artikel lesen
Öffentlichkeitsfahndungen: Wanted Dead or Alive
Eigentlich gibt es hohe Hürden dafür, wenn die Polizei mit einem Foto öffentlich nach Tatverdächtigen fahnden will. Doch zum einen setzen manche Öffentlichkeitsfahndungen auch für kleine Delikte ein, zum anderen stammen die Regeln dafür aus einer Zeit vor großen sozialen Medien. Athena Möller kritisiert im Grundrechte-Report 2026, dass sich trotz guter Vorschläge daran nichts ändert Von Gastbeitrag, Athena Möller –
Artikel lesen
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Eigentlich gibt es hohe Hürden dafür, wenn die Polizei mit einem Foto öffentlich nach Tatverdächtigen fahnden will. Doch zum einen setzen manche Öffentlichkeitsfahndungen auch für kleine Delikte ein, zum anderen stammen die Regeln dafür aus einer Zeit vor großen sozialen Medien. Athena Möller kritisiert im Grundrechte-Report 2026, dass sich trotz guter Vorschläge daran nichts ändert

Dieser Beitrag erscheint ab 27. Mai 2026 im Grundrechte-Report 2026 beim S. Fischer Verlag. Vorab-Auszug mit freundlicher Genehmigung von Verlag und Herausgeber:innen. Alle Rechte vorbehalten. Athena Möller studiert Rechtswissenschaft an der Universität Leipzig und ist Vorstandsmitglied der Internationalen Liga für Menschenrechte sowie Mitglied der Redaktion des Grundrechte-Reports.
„Pokémon-Karten-Dieb gesucht“, heißt es im November 2025 auf der Internetseite der Boulevardzeitung B.Z. über einem Fahndungsbild der Polizei, das einen jungen Mann in einer Drogerie zeigt: „Weil er die knapp 10 Euro für ein Exemplar der begehrten Pokémon-Mini-Tin-Box nicht bezahlen wollte, wird dieser Karten-Fan jetzt in Brandenburg von der Polizei gesucht!“
Die Polizei setzte hier zur Aufklärung einer Straftat auf eine Öffentlichkeitsfahndung über die Presse. Bei geringfügigen Delikten wie in diesem Fall liegt der Verdacht nahe, dass wir es mit einem unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, geschützt durch Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG , zu tun haben.
Derartige Meldungen waren 2025 beunruhigend oft zu finden, und nicht nur Datenschutz-Freaks sollte das alarmieren. Denn das Spektrum derer, die betroffen sein können, ist groß: Zeug*innen von Straftaten, Vermisste, Tatverdächtige, darunter auch fälschlich Verdächtigte.

So fahndete im Februar 2025 beispielsweise die Magdeburger Polizei mittels Presseaufrufen nach einem Mann, weil er ein Portemonnaie im Supermarkt gefunden und eingesteckt hatte. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei ihm aber um einen aufrichtigen Finder, und die Geldbörse war zum Zeitpunkt des Fahndungsbeginns schon längst wieder in den Händen der Eigentümerin. Die Fotos des zu Unrecht Verdächtigten lassen sich aber heute noch im Internet finden.
Wann sind Öffentlichkeitsfahndungen möglich?
§ 131b Absatz 1 der Strafprozessordnung (StPO), der Öffentlichkeitsfahndungen nach Beschuldigten regelt, weist ausdrücklich auf das Prinzip der Verhältnismäßigkeit hin, das streng gewahrt werden muss: „Die Veröffentlichung von Abbildungen eines Beschuldigten, der einer Straftat von erheblicher Bedeutung verdächtig ist, ist auch zulässig, wenn die Aufklärung einer Straftat […] auf andere Weise erheblich weniger Erfolg versprechend oder wesentlich erschwert wäre.“ Die grundsätzlichen Hürden zur Anordnung einer Öffentlichkeitsfahndung, die nach § 131c StPO von einem Gericht oder in dringenden Fällen von der Staatsanwaltschaft bzw. Polizei veranlasst werden kann, sind also bereits hoch.
So reicht es beispielsweise nicht, dass andere Aufklärungsmaßnahmen schwieriger wären; sie müssten wesentlich erschwert sein. Auch muss die Straftat, welcher die Person verdächtigt wird, von erheblicher Bedeutung sein. Dafür muss sie laut Bundesverfassungsgericht „mindestens dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzurechnen sein, den Rechtsfrieden empfindlich stören und dazu geeignet sein, das Gefühl der Rechtssicherheit der Bevölkerung erheblich zu beeinträchtigen“.
Bei einem Diebstahl von Pokémon-Karten im Wert von unter 10 Euro sind diese Anforderungen offensichtlich nicht erfüllt. Die Voraussetzungen, an welche Gesetz und Rechtsprechung die Öffentlichkeitsfahndung knüpfen, leuchten ein. Allerdings werden sie nicht nur in der Praxis offenbar umgangen, sondern von einigen Gruppierungen auch fundamental in Frage gestellt.
So kritisierten Vertreter*innen der Deutschen Polizeigewerkschaft, aber auch die AfD-Fraktionen im nordrhein-westfälischen Landtag und im Berliner Abgeordnetenhaus 2018, dass die Anforderungen an Öffentlichkeitsfahndungen zu restriktiv seien. Ihretwegen würden in der Regel zunächst andere Ermittlungsoptionen ausgeschöpft, wodurch man wertvolle Zeit verliere. In der Tat würde man der Strafjustiz durch Aufhebung dieser Voraussetzung einiges an Arbeits- und Zeitaufwand ersparen. Dieses Argument steht allerdings in lächerlichem Verhältnis dazu, dass die Bedingung für die Wahrung des rechtsstaatlichen Charakters eines Ermittlungsverfahrens essenziell ist.
Weniger rechtsstaatlich ist hingegen die Aussage der sächsischen Landesvorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft: „Vertraut uns einfach, dass wir tatsächlich nur den Täter an die Presse bringen und nicht einen Unverdächtigen.“
Dieses Zitat zeigt entlarvend, dass einige Polizeibeamt*innen offenbar kein Problembewusstsein dafür haben, dass es neben Täter*innen und Unverdächtigen auch zu Unrecht Verdächtigte gibt. Ganz zu schweigen davon, dass auch Bilder von Täter*innen nur in Ausnahmefällen veröffentlicht werden dürfen.
Eine Grundrechtseinschränkung, die mit der Zeit wächst
Seit der gesetzlichen Regelung der Öffentlichkeitsfahndung in den §§ 131b ff. StPO im Jahr 2000 wächst die von ihr ausgehende grundrechtliche Gefährdung täglich. Verantwortlich is das rasante Wachstum von digitalen Inhalten und Interaktionen. Einmal im Internet, wird personenbezogenes Bildmaterial unkontrolliert und weltweit heruntergeladen, vervielfältigt, geteilt und verbreitet. Dadurch kann die Polizei schon nach wenigen Stunden weder nachvollziehen, auf welchen Seiten und Netzwerken ein Fahndungsfoto veröffentlicht wurde, noch bei Fahndungseinstellung eine allumfassende Entfernung des Bildes sicherstellen. Je alltäglicher virale Trends, Memekultur, Cybermobbing und Hate-Storms werden, desto akuter ist die Gefahr für die Betroffenen, dass die Veröffentlichung ihres Bildmaterials ernsthafte und langfristige Folgen für ihr zukünftiges Leben hat.
Das Diffamierungspotenzial durch Öffentlichkeitsfahndungen ist also heute größer als je zuvor, die Rechtslage hat sich hingegen seit 25 Jahren kaum mehr geändert. In den für die Arbeit der Staatsanwaltschaften geltenden Richtlinien ist genauer geregelt, dass für Fahndungsaufrufe „private Internetanbieter […] grundsätzlich nicht eingeschaltet werden“ sollen. Publikationsorgane, „z. B. Presse, Rundfunk, Fernsehen“, dürfen aber wiederum um Mithilfe gebeten werden.
Diese Differenzierung ist leider längst veraltet und unzureichend, denn zum einen machen die Internetauftritte von Presse, Rundfunk und Fernsehen mittlerweile einen großen Teil ihrer Berichterstattung aus, zum anderen ist die Nutzung von sozialen Medien für eine öffentliche Fahndung an keiner Stelle geregelt. Das ist fatal, da gerade in diesem Bereich ein besonders hohes Risiko von Persönlichkeitsrechtsverletzungen besteht und ein endgültiges Löschen des Bildmaterials unrealistisch ist. Eine Aktualisierung und Konkretisierung der Rechtslage ist demnach dringend notwendig.
Mögliche Gesetzesreformen
Grundrechtseingriffe durch öffentliche Fahndungen dürfen nicht nur in Verwaltungsvorschriften geregelt werden. Eine Möglichkeit, die mittlerweile überdehnte Nutzung der Öffentlichkeitsfahndung wieder einzugrenzen, besteht in der Konkretisierung des Begriffs der „Straftat von erheblicher Bedeutung“. So könnte man den Anwendungsbereich beispielsweise auf Straftaten beschränken, die sich gegen das Leben oder in besonders schwerem Maß gegen die körperliche Unversehrtheit oder die Freiheit richten, und jene mit einschließen, bei denen von der gesuchten Person eine erhebliche Gefahr ausgeht.
Außerdem wäre es für den Schutz der Grundrechte förderlich, wenn für Öffentlichkeitsfahndungen nicht nur ein einfacher Tatverdacht ausreicht, sondern die betroffene Person unter dringendem Verdacht stehen muss. Auch könnte gesetzlich festgelegt werden, ob und in welchen Fällen der Einsatz von sozialen Medien gerechtfertigt ist – wie es die Konferenz der Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten übrigens schon 2014 gefordert hat.
Trotz einleuchtender und praktikabler Vorschläge für Gesetzesanpassungen ist das Parlament untätig geblieben. Diese Untätigkeit reiht sich ein in eine generelle Überforderung bei Ausbau digitaler Dienste und im rechtlichen Umgang mit ihnen. Denn das geltende Recht ist nicht mehr geeignet, Öffentlichkeitsfahndungen klar zu regeln und dabei den Grundrechtsschutz zu gewährleisten. Es wird von Polizei und Staatsanwaltschaften bei seiner Anwendung in besorgniserregendem Maß zu Lasten der Persönlichkeitsrechte überdehnt.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Um den Begriff digitale Souveränität ranken sich zahlreiche Legenden, wie auch die diesjährige re:publica zeigte. Julia Pohle und Marielle-Sophie Düh vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung unterzogen diese vor Ort einer Wirklichkeitsprüfung. Und sie zeigen eine Alternative zum Buzzword auf.

Für sie ist digitale Souveränität das Thema der re:publica 2026, sagte Astrid Maier, stellvertretende Chefredakteurin der Nachrichtenagentur dpa. Auf der Digitalkonferenz moderierte sie am Mittwoch eine Podiumsdiskussion dazu, wie deutsche Medienhäuser Software großer US-Konzerne einsetzen.
Maiers Eindruck verwundert wenig angesichts der Fülle an Talks, Podiumsdiskussionen und Workshops zu diesem Schlagwort – ganz gleich, ob es um sogenannte Künstliche Intelligenz, Cloud-Speicher, Rechenzentren oder Bezahlsysteme ging.
Allerdings verstanden die beteiligten Panel-Teilnehmer:innen unter digitaler Souveränität durchaus Unterschiedliches. Über Grundrechte sprach etwa re:publica-Mitgründer Markus Beckedahl. Thomas Jarzombek, Staatssekretär im Bundesdigitalministerium, will hingegen die europäische KI-Start-up-Szene stärken. Und auf dem Panel „Cut me loose: Wie der EU der digitale Befreiungsschlag gelingt“ plädierte die EU-Abgeordnete Alexandra Geese (Grüne) gemeinsam mit nextcloud-CEO Frank Karlitschek dafür, Open-Source bei IT-Unternehmen aus der EU einzukaufen. Ihr Gegenüber Axel Voss (CDU) sprach sich derweil für möglichst rasche Deregulierung aus.
Versäumte Fragen
Das breite Spektrum an Meinungen zum Thema lasse sich unter anderem damit erklären, dass die Debattierenden unterschiedliche oder sogar gegenläufige Verständnisse des Begriffs haben, lautet die Beobachtung von Julia Pohle und Marielle-Sophie Düh vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB). Aus ihrer Sicht versäumen wir es, in der Debatte zunächst drei Fragen zu stellen: Für wen soll digitale Souveränität erreicht werden? Von wem? Und zu welchem Ziel?
In ihrem Talk „Digitale Souveränität: Das Bullshit Bingo“ erklärten die beiden Politikwissenschaftlerinnen, welche Mythen die Debatte hemmen. So sei das zugrundeliegende Konzept, auch wenn der aktuelle Hype etwas anderes suggeriere, keineswegs neu. Spätestens der Bericht „Die Informatisierung der Gesellschaft“ der hochrangigen französischen Beamten Simon Nora und Alain Minc habe 1978 den Startschuss für die Debatte gegeben.
Darin richteten Nora und Minc vor knapp 50 Jahren einen dringlichen Appell an den französischen Präsidenten: „Es ist eine Frage der Souveränität. Der Kampf gegen die Übermacht der amerikanischen Industrie im Bereich der Computer-Technologie ist bereits verloren.“
Kein primär demokratisches Konzept
Auch den Mythos, dass „digitale Souveränität“ ein europäisches oder primär demokratisches Konzept sei, entzaubern Düh und Pohle.
Denn auch Länder in anderen Teilen der Welt streben nach digitaler Souveränität. So zielten etwa der IndiaStack in Indien oder die Initiative African Digital Compact der Afrikanischen Union darauf ab, ihre Wirtschaften mittels digitaler Technologien zu fördern.
Zugleich nutzen autokratische Länder das Konzept, um staatliche Kontrolle zu stärken. So hievte Russland das „souveräne Internet“ bereits im Jahr 2012 auf die staatliche Agenda; China tat Ähnliches schon 2010.
Damals schrieb das Informationsbüro des Staatsrats der Volksrepublik: „Das Internet ist eine Frage des wirtschaftlichen Wohlstands und Entwicklung, der staatlichen Sicherheit und gesellschaftlichen Stabilität, der staatlichen Souveränität.“ Der Staat müsse demnach im Netz die Hoheit haben und Regeln setzen. Das zentrale Ziel lautete: Informationskontrolle.
Um wen geht’s?
Dass der Begriff in der europäischen Debatte zugleich vielfältig genutzt wird, verdankt sich laut Pohle und Düh den drei Dimensionen, die er umfasst: Nutzer:innen, Staat und Wirtschaft.
Auf EU-Ebene stehe „digitale Souveränität“ quasi für eine allumfassende Heilsstrategie, die etwa die Kommission gerne ins Zentrum europäischer Digitalpolitik stellen würde, so Pohle. Doch das gebe der Begriff nicht her, da mit ihm unterschiedliche Ziele verknüpft seien, wie etwa der Schutz von Nutzerrechten, die Sicherheit von Infrastrukturen, die Unabhängigkeit der öffentlichen Verwaltung sowie – nicht zuletzt – die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit.
Der Schutz demokratischer Öffentlichkeiten habe im europäischen Diskurs lange Zeit im Vordergrund gestanden, sagte Pohle, die bereits seit 15 Jahren zum Thema forscht. Inzwischen dominiere aber die wirtschaftliche Dimension die Debatte.
Dass die einzelnen Stakeholder jeweils einen anderen Fokus haben, mache es schwer, das Konzept umzusetzen. „Wenn unklar ist, wie diese Dimensionen ineinander spielen und welche Ziele angestrebt werden sollen, ist auch unklar, was für Maßnahmen es braucht, um die zu erreichen“, so Pohle.
Mehr Rechenzentren sorgen nicht für mehr Datensouveränität
Diese Unklarheit erkläre wohl auch, warum insbesondere vermeintlich souveräne Cloud-Produkte von Amazon, Google und Microsoft derzeit stark nachgefragt seien.
Deren Versprechen seien jedoch überaus zweifelhaft, sagt Düh. Wenn eigene Rechenzentren tatsächlich zu digitaler Souveränität führen würden, müsste Deutschland bereits Cloud-Souveränität erreicht haben. Die Bundesrepublik ist nach den USA das Land mit den meisten Rechenzentren weltweit und rangiert damit noch vor China. Gleichzeitig aber seien „wir zu 80 Prozent von den US-amerikanischen Cloud-Anbietern abhängig“.
Allerdings sei das Versprechen der Tech-Konzerne aus den USA, wonach die in der EU gehosteten Daten sicher seien, hohl. Denn der US-amerikanische Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act, kurz CLOUD Act, verpflichtet sie unter bestimmten Bedingungen dazu, Daten gegenüber US-Behörden offenzulegen – auch wenn sich diese außerhalb der Vereinigten Staaten befinden.
Klar sagen, worum es geht
Wenn wir in der Debatte um digitale Souveränität weiterkommen wollen, so Pohles und Dühs Fazit, müssen wir auf den Begriff möglichst verzichten. Stattdessen sollten wir klar benennen, um was es uns konkret geht – um Wettbewerbsfähigkeit, um öffentliche Beschaffung, um Grundrechte, um Sicherheitspolitik.
Andernfalls laufen alle Beteiligten an der Debatte Gefahr, Forderungen stark zu machen, hinter denen sie eigentlich nicht stehen. Und das dürfte weder in unserem Interesse liegen noch einer konstruktiven Debatte zuträglich sein.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Der Deepfake-Skandal um den Chatbot Grok basierte auf Daten, die die Organisation AI Forensics gesammelt hatte. Der Direktor der NGO, Marc Faddoul, spricht über das Risiko, ins Visier von Musk zu geraten und darüber, welche weiteren Probleme ihnen in der Arbeit mit Regulierungsbehörden begegnen.

Bei der Durchsetzung europäischer Digitalgesetze sind die EU-Kommission und nationale Behörden nicht auf sich allein gestellt. Vor allem für die Sammlung von Beweisen stützen sie sich oft auf die Arbeit externer Organisationen wie AI Forensics.
Die gemeinnützige Organisation analysiert und untersucht die Algorithmen, die die Informationslandschaft prägen. Mit Sitz in Paris versteht sie sich als europäische Organisation, deren Mitarbeitende über den ganzen Kontinent verstreut sind.
In einem Interview mit netzpolitik.org erzählt Marc Faddoul, Gründer und Direktor von AI Forensics, von den Erfahrungen bei der Zusammenarbeit mit Regulierungsbehörden und zeigt auf, wie die Rahmenbedingungen verbessert werden könnten: durch flexible Finanzierung und rechtlichen Schutz.
Mitwirkung hinter den Kulissen
netzpolitik.org: Wir fragen oft, ob die EU-Kommission oder die nationalen Behörden über genügend Personal verfügen, um das Gesetz über digitale Dienste (DSA) durchzusetzen, aber niemand erwähnt jemals Mitwirkende wie euch. Ich nehme an, das liegt zum Teil daran, dass ihr nicht über alles sprechen dürft, was ihr zu Untersuchungen beitragt …
Marc Faddoul: In gewisser Weise bin ich manchmal selbst schockiert. Über die Rolle, die wir in diesen großen politischen Kontexten spielen, darüber, wie viel auf die Zivilgesellschaft zurückfällt.
Ich bin mir nicht einmal sicher, ob die Anzahl der Personen ausschlaggebend ist. Es geht eher um das spezifische Fachwissen, das für diese Arbeit erforderlich ist. Das ist nicht unbedingt das Profil, das von Institutionen angezogen wird.
Und auch die Methoden: Wir müssen oft unkonventionelle und „konfrontative Methoden“ anwenden, um unsere Arbeit zu erledigen. Das ist nicht das, was Institutionen am besten können.
netzpolitik.org: Fangen wir also ganz am Anfang an. Was genau macht ihr?
Marc Faddoul: Wir haben uns intensiv mit Empfehlungssystemen in sozialen Medien beschäftigt, da diese früher – und auch heute noch weitgehend – das einflussreichste algorithmische System bei der Auswahl der Informationen sind, die wir konsumieren. Wir beschäftigen uns zunehmend mit Chatbots, da diese zu den neuen Gatekeepern von Online-Inhalten werden.
Unsere Zielgruppe ist die breite Öffentlichkeit, meist über Journalist:innen. Und wir richten uns gezielter an Regulierungsbehörden und politische Entscheidungsträger:innen, um politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen und insbesondere bestehende Gesetze durchzusetzen.
Unsere Berichte sind stets datengestützt. Wir sammeln Daten, auch zu Systemen, für die es keine offiziellen Datenzugriffsmechanismen gibt. Dazu nutzen wir sogenannte „konfrontative Methoden“, die es uns ermöglichen, öffentlich zugängliche Inhalte direkt aus diesen Diensten zu scrapen und so zu analysieren, wie sie sich unter verschiedenen Bedingungen und für verschiedene Nutzende verhalten.
netzpolitik.org: Du hast die Durchsetzung von Gesetzen angesprochen. Gibt es neben dem Digital Services Act noch andere Gesetze, die ebenfalls von großer Bedeutung sind, oder ist das derzeit wirklich das wichtigste?
Marc Faddoul: Es ist definitiv das wichtigste.
Erstens, weil es auf europäischer Ebene angesiedelt ist. Wenn man es mit diesen riesigen Tech-Giganten zu tun hat, braucht man eine ausreichend starke wirtschaftliche Macht, um seine Regeln durchsetzen zu können.
Zweitens umfasst es durch den Begriff der systemischen Risiken eine Vielzahl von Aspekten: Integrität von Wahlen, Risiken für die psychische Gesundheit, durch Technologie begünstigte geschlechtsspezifische Gewalt. In diesem DSA-Artikel wird eine ganze Reihe von Risiken erfasst, was den DSA zu einem der bislang flexibelsten Rechtsrahmen macht.
Aber wir arbeiten nicht nur am DSA. Kürzlich haben wir diese Studie durchgeführt, die die Verbreitung nicht-einvernehmlicher intimer Bilder und die Produktion von Missbrauchs-Darstellungen durch Grok aufdeckt. Beide Themen werden auch von vielen anderen Gesetze abgedeckt, sowohl in Europa als auch weltweit. In diesen Fällen arbeiten wir auch mit anderen Regulierungsbehörden zusammen, etwa in Australien, Großbritannien und Kalifornien.
netzpolitik.org: Und wie genau arbeitet ihr mit den Regulierungsbehörden zusammen? Macht ihr diese auf bestimmte Themen aufmerksam oder erhaltet ihr Aufträge von ihnen?
Marc Faddoul: In vielen Fällen führen wir eigene Untersuchungen durch und machen die Regulierungsbehörden dann darauf aufmerksam. Das geschieht also wirklich auf eigene Initiative.
In anderen Fällen wenden sich die Regulierungsbehörden mit konkreten Anfragen an uns. Das kann gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Vertrags geschehen, muss aber nicht immer so sein.
Zum Teil unbezahlte Arbeit
netzpolitik.org: Und wenn es nicht bezahlt wird, warum macht ihr die Arbeit dann trotzdem?
Marc Faddoul: Wenn es unbezahlt ist, machen wir es trotzdem, weil es im Einklang mit dem Auftrag unserer Organisation steht, Plattformen gegenüber den Nutzenden und dem Gesetz zur Rechenschaft zu ziehen.
Aber natürlich gibt es Grenzen dafür, wie viel wir unter diesen Bedingungen leisten können, daher kann es nicht systematisch sein.
Es mangelt eindeutig an Finanzierungsmechanismen seitens der Institutionen, um das Ökosystem zu unterstützen. In gewisser Hinsicht entstehen zwar neue Mechanismen, aber sie sind noch recht begrenzt.
netzpolitik.org: Wer entscheidet über die Finanzierung und wie sollte sie eurer Meinung nach verbessert werden?
Marc Faddoul: Auf europäischer Ebene ist jetzt ein wichtiger Moment, da gerade die Verhandlungen über den mehrjährigen EU-Haushalt laufen. Ich denke, das ist eine große Chance, auf eine flexiblere Finanzierung hinzuwirken.
Einer der größten Kritikpunkte ist derzeit, dass ein Großteil der Mittel über Ausschreibungen des Horizont-Programms bereitgestellt wird. Bei denen handelt es sich in der Regel um dreijährige Projekte, die in einem großen Konsortium aus zehn oder mehr Organisationen durchgeführt werden müssen.
Das ist ziemlich unflexibel, da man drei Jahre im Voraus nicht vorhersehen kann, was am relevantesten sein wird.
Beispielsweise hat der Mechanismus zur Altersverifikation eine hohe Priorität erlangt. Das war vor zwei Jahren noch nicht der Fall. Es ist eine Veränderung in der politischen Agenda, die diesem Thema eine höhere Priorität einräumt.
netzpolitik.org: Okay, lass uns einmal darüber sprechen, wie sich die politische Agenda auf eure Arbeit auswirkt. In Brüssel heißt es, dass wichtige Entscheidungen in den DSA-Untersuchungen von Personen in hohen politischen Kreisen getroffen werden und es sich nicht um eine rein technische Durchsetzung handelt.
Marc Faddoul: Die Tatsache, dass dies ständig auf einer geopolitischen Ebene abgewogen wird, ist zum einen frustrierend für die Menschen, die an der Ausarbeitung dieser Untersuchung beteiligt sind, zum anderen aber vor allem unvereinbar mit den Aussagen jener Spitzenpolitiker:innen, die betonen, dass die Einhaltung europäischer Gesetze nicht verhandelbar sei und dass diese strikt durchgesetzt würden.
Zudem sendet dies ein falsches Signal an jene Plattformen und an feindselige Politiker:innen, dass sie tatsächlich Druck ausüben können, um diese Entscheidungen zu blockieren.
Und dann gibt es noch eine zweite Komponente, nämlich: Was wird durchgesetzt? Wo liegen die Prioritäten?
Hier gibt es viel Interpretationsspielraum, da der DSA sehr umfangreich ist. Er wird gerade eingeführt, und nicht alles wird mit derselben Geschwindigkeit und derselben Priorität umgesetzt.
Der politische Einfluss auf die Durchsetzung
netzpolitik.org: Was wird priorisiert?
Marc Faddoul: Die Themen, bei denen über das gesamte politische Spektrum hinweg sowie auf transatlantischer Ebene Einigkeit herrscht, etwa die Verbreitung nicht einvernehmlicher intimer Bilder. Selbst Melania Trump hat sich beispielsweise sehr für dieses spezielle Thema eingesetzt. Weitere Beispiele für Themen mit breitem Konsens sind Material von Kindesmissbrauch (CSAM) und die Altersüberprüfung. Es sind nach wie vor diese politischen Dynamiken, die bestimmen, wo der Druck angesetzt wird.
Auf der anderen Seite rückt Desinformation zum Klimawandel mittlerweile ganz nach unten auf der Prioritätenliste.
netzpolitik.org: Wie würdest du die Transparenz bei der Durchsetzung des DSA bewerten?
Marc Faddoul: Eins kann ich dir sagen: In den Untersuchungen, an denen wir beteiligt sind und in denen wir Beweismaterial vorgelegt haben, haben wir keine Ahnung, was darin steht oder wann sie veröffentlicht werden. Wir wissen nur, dass unser Material eingegangen ist.
Aber selbst dann können wir durch die Ergebnisse dieser Ermittlungen gefährdet werden.
Das ist bei der Untersuchung von X passiert. Die Geldbuße wurde verhängt, dann hat das US-Justizministerium die gesamte Ermittlungsakte mit unseren Namen darin ungeschwärzt geleakt.
Das hat also reale Konsequenzen für uns. Es kann zu Vergeltungsmaßnahmen gegen uns kommen, besonders wenn Elon Musk sehr aggressiv gegen die Geldbuße twittert und behauptet, das sei eine Zensur der Meinungsfreiheit in den USA, was natürlich völliger Unsinn ist.
Dennoch können wir in der Realität als Reaktion darauf schikaniert und angegriffen werden, aber wir hatten keinen Einfluss darauf, dass unser Name in diesen Akten erfasst wurde und dass sie veröffentlicht wurden. Und wir wurden nicht einmal wirklich über diesen Zeitplan informiert.
Das ist nicht direkt die Schuld der Kommission. Sie musste die Akte an Twitter weitergeben. Diese forderte das US-Justizministerium von Twitter an. Dann haben sie sie geleakt.
Wir sind ein zentraler Akteur bei der Aufarbeitung des Falls, haben aber keine Kontrolle und nicht einmal Informationen darüber, wie es weitergeht.
netzpolitik.org: Ihr könnt nicht nur durch Tweets oder Kommentare schikaniert werden, sondern es könnte auch rechtliche Konsequenzen geben, richtig? Gibt es dafür irgendeine Art von Schutz, oder werdet ihr da ganz allein gelassen?
Marc Faddoul: Das liegt ganz bei uns. Die Kommission hilft uns dabei in keiner Weise.
Hier haben wir eine klare politische Forderung, nämlich einen deutlich besser geschützten Raum für Menschen, die wie wir im öffentlichen Interesse recherchieren.
netzpolitik.org: Also, die wichtigsten Dinge, die ihr benötigt, sind eine bessere Finanzierung, rechtlicher Schutz, außerdem Transparenz – noch etwas?
Marc Faddoul: Nun, eigentlich halte ich es für unseren Schutz für gut, dass wir keine Einzelheiten zu den Fällen kennen. Ich würde das nicht als Forderung formulieren.
Die Finanzierung, auf jeden Fall. Sie sollte flexibler und kurzfristiger sein und nicht nur über große Konsortien laufen.
Und was den rechtlichen Schutz angeht, ja, auf jeden Fall. Ein sicherer Hafen für Forschung im öffentlichen Interesse und auch institutionelle Unterstützung, wenn wir von ausländischen Akteuren angegriffen werden, weil wir uns an der Durchsetzung demokratischer Regulierung beteiligen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
The Grok deepfake scandal was uncovered with the help of the data-driven investigation conducted by AI Forensics. In an interview with netzpolitik.org, the NGO’s director Marc Faddoul talks about the risk of being targeted by Elon Musk, and what other issues they encounter in their work with regulators such as the European Commission.

When it comes to enforcing the EU’s digital regulation against social media platforms like X and TikTok, the Commission and national authorities are not alone in collecting the necessary evidence. In many cases, they rely on the work that is done by outside actors, such as AI Forensics.
The non-profit organisation analyses and investigates the algorithms that shape the information landscape. Based in Paris, they consider themselves an European organisation, with people working from all across the continent.
In an interview with netzpolitik.org, Marc Faddoul, the founder and director of AI Forensics, reflects on the organisation’s experience of working with regulators and points out how the conditions could be improved: by providing flexible funding and legal protection.
Contribution behind the scenes
netzpolitik.org: We often ask whether the European Commission or the national authorities have enough staff to enforce the Digital Services Act (DSA), but no one ever really mentions contributors like you. I suppose it’s partly because you’re not allowed to talk about all your contributions…
Marc Faddoul: In a way I’m sometimes shocked myself. About the role we are given to play in those big scale politics, about how much falls onto civil society.
I am not even sure it is really a matter of number of people; it’s more about the specific expertise that is needed to do this job. That is not necessarily the profile that is drawn towards the institutions.
And also the methods: We often have to deploy unconventional and adversarial methods to do the work that we do, that is not what the institutions are best at doing.
netzpolitik.org: So, let’s start at the beginning. What is it that you do?
Marc Faddoul: We’ve done a lot of work on social media recommender systems, because they were, and are still to a large extent, the most influential algorithmic system in shaping the information we consume. We are working increasingly on chatbots, since they are becoming the new gatekeepers of online content.
Our audience is the general public, usually through journalists. And we do a more targeted dissemination to regulators and policymakers to inform policymaking processes and especially to enforce existing regulation.
Our reports are always data driven. We collect data, including on systems for which there are no official data access mechanisms. We do so by using what we call “adversarial methods” which allow us to basically scrape publicly available content directly from those services and therefore analyse how they behave in different conditions and for different users.
netzpolitik.org: You mentioned the enforcement of laws. Besides the DSA, are there any other laws that are also quite important, or is that really the most important one right now?
Marc Faddoul: It’s definitely the most important one.
Firstly, because it is at the European level. When you’re facing those huge tech giants, you need a strong enough market power to be able to impose your rules.
Secondly, it encapsulates a lot of things through this notion of systemic risks: electoral integrity, a risk to mental health, technology-facilitated gender-based violence. There’s a whole range of risks that are captured in this article, which makes it one of the more flexible legal frameworks to date.
But it’s not only the DSA we work on. Recently we have done this study exposing the dissemination of non-consensual intimate images and the production of CSAM content by Grok. For both of these there are a lot of other legal frameworks for which this is relevant, both in Europe and worldwide. On those cases we are also working with other regulators, including Australia, the UK and California.
netzpolitik.org: And how exactly do you work with regulators? Do you bring something to their attention, or do you get tasks from them?
Marc Faddoul: In many cases we do our own investigations and then we bring them to the attention of the regulators. So that’s really our own initiative.
In other cases, regulators can come to us with specific requests. That can be paid or contracted, but not always.
Sometimes the work is unpaid
netzpolitik.org: And when it’s not paid, why do you still do it?
Marc Faddoul: When it’s unpaid, we still do it because it’s aligned with the mission of our organization to hold platforms to account to the user and to the law.
But obviously there are limits to how much we can do under these modalities, so it cannot be systematic. There is clearly a lack of funding mechanisms available from institutions to support the ecosystem. In some respects, there are new mechanisms arising, but it’s still quite limited.
netzpolitik.org: Who decides about the funding and how should it be improved in your opinion?
Marc Faddoul: At the European level now is an important moment because of the ongoing negotiations around the EU’s multi-annual budget. I think this is a big opportunity to push for more flexible funding.
One of the big pain points right now is that a lot of the funding is available through Horizon calls, which are typically three-year projects that have to be done in a large consortium of ten organizations or more.
It is quite inflexible because you cannot anticipate three years in advance what will be most relevant to do.
For example, the age verification mechanism has become a big priority. That was not the case two years ago. It is a change in the political agenda that gives it a stronger priority.
netzpolitik.org: Ok, let’s go over how the political agenda affects your work. In Brussels, it is said that people in the top political sphere are the ones taking some important decisions around the DSA cases, and that it’s not a purely technical enforcement.
Marc Faddoul: The fact that this is being constantly weighed on a geopolitical scale, is both frustrating for people who are involved in building this case, but also, most importantly, incoherent with the statements by those political leaders who say that respecting European laws is not something that is negotiable and that they will be enforced strictly.
Also, it is sending a wrong signal to those platforms and to adverse politicians that indeed they can put pressure to block those decisions.
And then you have a second component which is: What are you enforcing? What are the priorities?
There’s a lot of room for interpretation because the DSA is big. It’s being rolled out and not everything is being implemented with the same speed and with the same priority.
Political climate influences enforcement
netzpolitik.org: What is being prioritised?
Marc Faddoul: Some topics that have consensus across the political spectrum and also transatlantic consensus include the dissemination of non-consensual intimate images. Even Melania Trump, for example, was quite involved in advocating for this specific issue. Other examples of topics with broad consensus include CSAM content and age verification. Still, those political dynamics define where we are putting the pressure on.
On the other hand, climate change disinformation is now being pushed towards the bottom of the list.
netzpolitik.org: How would you rate the transparency of how the DSA is being enforced?
Marc Faddoul: I can tell you one thing: in the cases we’re involved in, where we provided evidence, we have no idea about their content or when they’re going to come out. We only know it’s been received.
And even then, we can be exposed by the results of those investigations.
This happened with the X investigation. The fine was sent out, then the Department of Justice in the U.S. leaked the whole investigative file with our names in it, unredacted.
So, this is a real consequence for us. We can have retaliation against us, especially when Elon Musk tweets very aggressively against the fine, how it’s censoring US free speech, which is obviously complete nonsense.
But, still, in reality, we can be harassed and attacked in response, but we had no control over the fact that our name was captured in those files, over the fact that it was released, and over the fact that we are not even really informed about the timetable.
This is not directly the Commission’s fault. They had to give the file to Twitter. Then the Department of Justice requested the file from Twitter. And then they leaked it.
We are a pivotal actor in building this case, but we have no control, and even no information on what happens next.
netzpolitik.org: You can not only be harassed via tweets or comments, but there could also be legal consequences, right? Do you have any sort of protection for that or does that all lie on you?
Marc Faddoul: All on us. The Commission doesn’t help us with that in any way.
Here, we have a clear policy request: the creation of a much better safe harbour for people who do public interest research, like we do.
netzpolitik.org: So, the main things that you would need are better funding, legal protection, also transparency, something else?
Marc Faddoul: Well, in fact, I think for our protection it is good that we don’t have the details of the cases. I wouldn’t make it a request.
The funding, absolutely. It should be more flexible, shorter term, not only through large consortiums.
And on the protection, yes, absolutely. A safe harbour for public interest research and also institutional support when we get attacked by foreign actors for the work that we do in supporting enforcement of democratic regulation.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Vor guten einem Jahr bohrte sich eine Tränengaspatrone in den Schädel des Fotografen Pablo Grillo. Der Polizist, der die Waffe abgefeuert hat, steht heute vor Gericht. Möglich war das nur, weil sich Freiwillige tagelang durch Videos gewühlt haben.

In Argentinien ist Pablo Grillos Überlebenskampf zu einem landesweiten Symbol für Pressefreiheit geworden. Am 12. März 2025 schoss ihm ein Polizist während einer Demonstration mit einer Tränengaspatrone in den Kopf. Grillo rang tagelang um sein Leben.
Der Polizist, der den 36-jährigen Fotografen fast tötete, steht nun vor Gericht. Das ist allerdings nicht den Sicherheitsbehörden oder der Regierung zu verdanken. Zur Anklage kam es nur, weil das Kollektiv „Mapa de la Policia“ Aufnahmen der Demonstration mit Mitteln der digitalen Forensik auswertete, den Täter eindeutig identifizierte und ihm strafrechtlich relevantes Fehlverhalten nachwies.
Polizeigewalt sichtbar machen
Polizeigewalt gehört in Argentinien zum Alltag. Egal, ob es sich um Proteste gegen die Arbeitsreform, die Verwässerung des Gletscherschutzgesetzes, Kürzungen der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen oder die wöchentlichen Demonstrationen der Rentner*innen handelt – stets setzen Polizeieinheiten dabei gewaltsam ein Gesetz durch, das den Straßenprotest seit dem Amtsantritt von Präsident Javier Milei empfindlich einschränkt.
Die Polizeigewalt gab es jedoch schon vor Milei. Im Jahr 2022 hat das Kollektiv „Mapa de la Policia“ damit begonnen, diese Gewalt in Buenos Aires zu dokumentieren. Das Kollektiv besteht aus Einzelpersonen und in Argentinien renommierten zivilgesellschaftlichen Organisationen wie der Bürgerrechts-NGO „Centro de Estudios Legales y Sociales“ (CELS) und „La Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional“ (CORREPI); außerdem sind die regierungskritischen Publikationen „Grito del Sur“ und „crisis“ dabei.
Alex ist einer der Aktivist*innen des Kollektivs. Er erklärt, dass die Regierung das Ausmaß der Polizeigewalt vertuschen will. Die Karte diene dazu, die tagtägliche polizeiliche Gewalt gegen Straßenhändler*innen, Sexarbeiter*innen, Menschen mit Migrationsgeschichte und Obdachlose sichtbar zu machen.
Auf der Webseite des Kollektivs können Betroffene oder Zeug*innen über ein Formular Fälle melden und einer Kategorie zuweisen. Dazu zählen allgemeine unverhältnismäßige Gewaltanwendung oder der leichtfertige Schusswaffeneinsatz mit und ohne Todesfolge. Fälle, die strafrechtlich relevant sein können, verfolgt das Kollektiv mit forensischen Analysen und Rechtsbeistand. Außerdem sind Dienststellen gewalttätiger Polizisten ausgewiesen, um mögliche Versetzungen nachzuverfolgen, erklärt Alex.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.

Der Fall Pablo Grillo liest sich wie ein Krimi
Bereits seit längerem demonstrieren Renter*innen jeden Mittwoch in Buenos Aires für bessere Lebensbedingungen und bezahlbare Medikamente. Am 12. März 2025 ist jedoch eines anders als sonst: Zum ersten Mal beteiligen sich Fans der lokalen Fußball-Klubs an ihrem Protest, um ihm zusätzliche Aufmerksamkeit zu verschaffen.
Die damalige Sicherheitsministerin Patricia Bullrich hatte im Vorfeld gedroht, dass die Polizei streng durchgreifen werde, sollten die Demonstrierenden das Recht verletzen. Mitglieder des Kollektivs „Mapa de la Policia“ und der Fotograf Pablo Grillo sind vor Ort, um zu beobachten und zu berichten. Als sich auf der Demonstration herumspricht, dass Grillo schwer verletzt ist, reagiert das Kollektiv sofort. Die Chronik der Aufklärung liest sich wie ein Krimi.
Umgehend beginnt das Kollektiv Foto- und Videobeweise zu sammeln, was sich alsbald als hilfreich erweisen wird. Denn Ministerin Bullrich wird später behaupten, die Polizeibeamten träfe keine Schuld. Die Patrone müsse an einer Barrikade abgeprallt sein, die die Demonstrierenden selbst errichtet hatten. Doch schon wenig später kann das „Mapa“-Kollektiv erste Ergebnisse ihrer Analysen liefern: Sie nennen Uhrzeit, Art des Projektils sowie den Ort der Schussabgabe. Und sie können nachweisen, dass die Polizei an dem Tag wiederholt direkt auf Demonstrierende geschossen hat.

Wer hat sie verraten? Metadaten!
Innerhalb von Stunden wächst der Fall Grillo zu einem nationalen Skandal heran. Immer mehr Menschen schicken ihre Aufnahmen an das Kollektiv. Vier Tage lang werten die rund zehn Analyst*innen rund um die Uhr Unmengen an Material aus, darunter Fotos und Videos aus Smartphones, dem Fernsehen, von zivilgesellschaftlichen Drohnen und von Pressevertreter*innen. Standortdaten von Smartphones der Zeug*innen fließen ebenso in die Analysen ein wie Geräusche und sogar die Grüntöne der Uniformen der verschiedenen Polizeieinheiten der Hauptstadt. Sogenannte „Künstliche Intelligenz“ kann bei dieser hochsensiblen Feinarbeit nicht helfen, sagt Alex. Das sei Handarbeit.
Auch die letzten Aufnahmen aus der Kamera von Pablo Grillo sind unter dem gesammeltem Material. Zu diesem Zeitpunkt wusste noch niemand, ob der Fotograf überleben wird.
Nach vier Tagen präsentiert das Kollektiv das Gesamtbild. Die identifizierte Gaspatrone darf laut gesetzlichen Vorgaben aufgrund ihres Tötungsrisikos niemals direkt auf Körper gerichtet werden. Das Kollektiv kann jedoch beweisen, dass die Nationalgendarmerie (GNA) mehrfach direkt auf Demonstrierende gefeuert hat. Auch den Täter, der auf Grillo schoss, können sie eindeutig identifizieren: Héctor Guerrero. Und damit waren auch die Befehlsführer der Polizei-Operation bekannt, die die Verantwortung für den Polizeieinsatz tragen – und die Operation nach den ersten Schüssen auf die Demonstrierenden nicht stoppten.
Die Beweislage ist eindeutig, der Täter wird angeklagt
Die Beweise der „Mapa de la Policia“ waren bestechend eindeutig, sodass die Familie von Pablo Grillo mit Unterstützung von CELS und der Argentinischen Liga für Menschenrechte Klage gegen Guerrero wegen schwerer Körperverletzung unter Amts- und Waffenmissbrauch erheben konnte.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Das Kollektiv musste erst lernen, wie es die Beweise gerichtsfest macht. Beraten wurden sie von dem Forensiker Guillermo „Willy“ Pregliasco, der auch an der Auswertung der Bildmaterialien beteiligt war. Pregliasco ist Gerichtsmediziner beim renommierten argentinischen Forschungsinsitut „Consejo Nacional de Investigaciones Científicas y Técnicas“ (CONICET). Eine seiner Methoden diente als Inspiration für die US-amerikanische Serie „CSI Miami“. Außerdem unterstützte sie die Heinrich-Böll-Stiftung in Buenos Aires.
Das ganze Land nahm monatelang Anteil an der gesundheitlichen Rehabilitation von Pablo Grillo, der mehrfach operiert wurde. Erst nach mehr als einem Jahr, im April 2026, kehrte er nach Hause zurück. Grillo hat durch den Schuss Gehirnmasse verloren, bleibende Folgeschäden können derzeit nicht ausgeschlossen werden.
Die „Mapa de la Policia“ wird verfilmt
Das Verfahren gegen den Polizisten Guerrero läuft derzeit noch. Bei Instagram und TikTok kommuniziert das Kollektiv mittlerweile schwerpunktmäßig seine Leitfäden zum Schutz vor Polizeigewalt und stellt Angebote für psychologische und juristische Begleitung vor. Alex sagt, dass Aktivist*innen nicht zum „Chilling-Effekt“ beitragen wollen. Die Menschen hätten ohnehin schon Angst, an Demonstrationen teilzunehmen.
Dank der Beteiligung von NGOs und Presseorganen verspüren die Einzelpersonen im Kollektiv jedoch keine Angst. Die einzige Sorge, die Alex derzeit umtreibt, ist die Finanzierung seines Films: Er produziert eine Dokumentation über die „Mapa de la Policia“, eine Co-Produktion mit dem argentinischen Verband der Dokumentarfilmer*innen „Documentalistas de Argentina“ (DOCA). Die Produktion wird zumindest teilweise gefördert von der Rosa-Luxemburg-Stiftung in Buenos Aires und der Omega Research Foundation. Im Juni 2026 werden Mitglieder des Kollektivs in Berlin sein.
Nina Galla ist Pressesprecherin für AlgorithmWatch in Berlin. In ihrer Freizeit beschäftigt sie sich mit den Auswirkungen von KI in der Schule und schreibt seit 2025 über die digital-politische Entwicklung in Argentinien.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
HateAid nach US-Einreiseverbot: „Wir sollten nicht fürchten müssen, vor den Bus geschubst zu werden“
Die USA belegten HateAid-Geschäftsführerin Josephine Ballon und ihre Kollegin mit Einreiseverboten – weil sie dabei helfen, EU-Gesetze gegen Plattformen durchzusetzen. Im Interview spricht Ballon über Einschüchterung, Angst vor Finanzsanktionen und die Notwendigkeit, sich von US-Digitalkonzernen unabhängig zu machen.

Josephine Ballon ist es gewohnt, in der Öffentlichkeit zu stehen. Als Geschäftsführerin von HateAid gibt sie viele Interviews. Ihre Organisation unterstützt Betroffene bei digitaler Gewalt, etwa ein Paar, das derzeit gegen Google klagt, weil der Konzern geklaute Nacktbilder nicht aus der Suche löscht.
Auf diese Art von Aufmerksamkeit hätten Ballon und ihre Co-Geschäftsführerin Anna-Lena von Hodenberg aber wohl gerne verzichtet: Am 23. Dezember verkündete das US-amerikanische State Department, die beiden dürften fortan nicht mehr in die USA einreisen. Es bezeichnete sie auf X als „radikale Aktivisten“, die Zensur gegen US-Unternehmen vorangetrieben hätten. Der US-Außenminister Marco Rubio nannte sie „führende Akteure des weltweiten Zensur-Industriekomplexes“.
Dabei erfüllen Ballon und von Hodenberg mit HateAid eine ganz offizielle Rolle, die im europäischen Gesetz für digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) verankert ist: Als sogenannte Trusted Flagger betreiben sie eine Stelle, bei der illegale Inhalte auf Plattformen wie X oder TikTok gemeldet werden können. Dafür mussten sie sich offiziell bei der Bundesnetzagentur bewerben, die in Deutschland für die Aufsicht über das Gesetz zuständig ist. Es gelten strenge Auflagen, wie diese Arbeit abläuft.
Genutzt hat den beiden Geschäftsführerinnen das kaum. Sie bekamen nach der Meldung kurz vor Weihnachten zwar viel öffentliche Rückendeckung aus der Politik. Doch gegen die Einreiseverbote kann Deutschland diplomatisch derzeit wenig ausrichten. Und diese könnten auch nur der Anfang sein, berichtet Ballon im Videotelefonat vor der Digitalkonferenz re:publica.
netzpolitik.org: Die US-Regierung hat Ende 2025 Einreiseverbote gegen dich und deine Co-Geschäftsführerin verhängt und euch vorgeworfen, ihr würdet euch an „Zensur“ gegen US-Plattformen beteiligen. Wie hat das euer Leben verändert?
Josephine Ballon: Wir dürfen nicht mehr in die USA einreisen, mit hoher Wahrscheinlichkeit sind auch unsere Familienmitglieder betroffen. Genau wissen wir das aber nicht, denn wir wurden nicht direkt informiert. Ich habe keine E‑Mail bekommen, in der stand: Sie haben ein Einreiseverbot und das ist die Rechtsbehelfsbelehrung. Erfahren haben wir von den Sanktionen am Tag vor Heiligabend aus Nachrichten des State Departments auf der Plattform X.
„Das Einreiseverbot könnte erst der Anfang sein“
netzpolitik.org: Wie trifft euch diese Einreisesperre im Alltag?
Josephine Ballon: In die USA zu reisen, ist für uns weder persönlich noch beruflich zwingend notwendig. Was das angeht, haben sie sich die Falschen ausgesucht. Es schickt aber ein Signal an alle, die sich wie wir beruflich mit der Digital Services Act beschäftigen. Und das lautet: Anderen könnte das ebenso passieren. Zugleich könnte das Einreiseverbot auch erst der Anfang sein.
netzpolitik.org: Von den Richter*innen des Internationalen Strafgerichtshof ist bekannt, wie weit solche Sanktionen reichen können: Selbst europäische Banken haben ihnen die Konten gekündigt. Sie können keine Kreditkarten mehr nutzen, ihre E‑Mail-Konten wurden gesperrt, ihre Apple- und Google-Geräte unbrauchbar.
Josephine Ballon: Auch wir befürchten solche Finanzsanktionen, die sehr weitreichende Folgen für unseren Alltag hier in Deutschland hätten. Die könnten auch unsere Familien betreffen und alle weiteren Menschen, die mit uns oder HateAid als Organisation zu tun haben.
netzpolitik.org: Wie wahrscheinlich ist es, dass solche Sanktionen noch folgen könnten?
Josephine Ballon: Eine Anwältin aus den USA, mit der ich gesprochen habe, formuliert es so: Meistens bleibt ein Einreiseverbot ein Einreiseverbot. Aber immer, wenn Sanktionen verhängt wurden, ging dem ein Einreiseverbot voraus. Wir müssen das also ernst nehmen.
netzpolitik.org: Wie bereitet ihr euch auf ein solches Szenario vor?
Josephine Ballon: Wir lassen uns beraten, aber es ist gar nicht so leicht, Menschen zu finden, die sich damit auskennen. Wir beobachten die Lage in den USA und achten darauf, ob sich die Lage dort für uns weiter zuspitzen könnte. Wir versuchen uns auch mit Personen zu vernetzen, die sich im Ernstfall für uns einsetzen könnten.
„Wir haben gleich unser Paypal-Konto leergeräumt“
netzpolitik.org: Auch die Bankkonten von HateAid oder die Software, mit der ihr arbeitet, könnten dann betroffen sein. Was tut ihr, um euch auf solche Szenarien vorzubereiten?
Josephine Ballon: Wir haben gleich in der Nacht zu Heiligabend unser Paypal-Konto leer geräumt. Das Problem war dann, dass die Leute um 2 Uhr nachts, als die Nachricht bekannt wurde, angefangen haben zu spenden. Wir mussten das in den Tagen darauf also noch zwei Mal wiederholen.
Wir stellen uns außerdem so auf, dass wir nicht von einer einzigen Bank abhängig sind, die uns das Konto abschalten könnte. Wir ergreifen Maßnahmen, um den Grundbetrieb weiter laufen zu lassen, etwa Gehälter zahlen zu können. Und wir schauen auf unsere IT-Systeme, weil wir fürchten, dass wir im Zweifel nicht nur vom Zahlungsverkehr ausgeschlossen werden, sondern auch Microsoft uns aussperrt.
netzpolitik.org: Der Internationale Strafgerichtshof hat seine gesamte IT-Infrastruktur vor kurzem aus genau diesem Grund auf eine Open-Source-Lösung umgezogen. Erwägt ihr das auch?
Josephine Ballon: Auch wir versuchen, uns digital unabhängig zu machen von US-Unternehmen und arbeiten am Umstieg auf Open-Source-Lösungen. Bisher bedeutet Sicherheit für uns: Schutz vor Phishing-Angriffen oder vor Datenklau. Jetzt geht es um die Sicherheit, dass wir morgen noch in unsere E‑Mail-Konten kommen. In einem ersten Schritt haben wir all unsere Daten gesichert und dafür gesorgt, dass wir im schlimmsten Fall weiter das Team erreichen können, um nächste Schritte mitzuteilen. Der nächste Schritt ist, dass wir uns komplett unabhängig machen. Dieser Schritt ist aber offensichtlich noch nicht vollzogen, denn wir reden ja miteinander über Microsoft Teams.
netzpolitik.org: Die Nachricht von den Einreiseverboten gegen euch hat vergangenes Jahr sehr viel Aufmerksamkeit bekommen. Haben Förderer oder Partner*innen sich danach zurückgezogen?
Josephine Ballon: Wir haben Förderpartner verloren. Menschen, mit denen wir teils schon lange zusammenarbeiten, haben die Kooperation mit uns eingestellt, weil sie befürchten, durch uns auch ins Visier der US-Regierung zu geraten.
Eigentlich wird ein Einreiseverbot als vertraulich eingestuft – das haben wir später vom Auswärtigen Amt erfahren. Die US-Regierung hat sich in unserem Fall aber entschieden, es öffentlich auf X bekanntzugeben. Diese Prangerwirkung war also durchaus beabsichtigt. Leute überlegen sich jetzt, ob sie noch auf einem Foto mit uns sein wollen. Das verstehe ich einerseits persönlich. Auf der anderen Seite ist es traurig zu sehen, wie weit verbreitet so ein Gehorsam ist.
netzpolitik.org: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sicherte euch nach der Ankündigung die Unterstützung der Bundesregierung zu. Auch der Außenminister stellte sich hinter euch. Wie hat sich diese Unterstützung gezeigt?
„Wir sind ein Testballon“
Josephine Ballon: Die öffentliche Positionierung war wichtig. Uns war schnell klar: Wie die Maßnahmen wahrgenommen werden, wird auch davon abhängen, wer sich mit uns solidarisiert. Es war auch wichtig, um zu zeigen: Wir als Politiker*innen stehen hinter dem Digital Services Act und Menschen, die Rollen innerhalb des Gesetzes einnehmen, werden geschützt.
Wir hätten uns allerdings mehr praktische Unterstützung erhofft. Das Auswärtige Amt hat sich nicht mit uns in Verbindung gesetzt, dabei hatten wir sehr viele Fragen. Wir mussten uns selbst um einen Termin kümmern und haben erst drei Wochen später dort erfahren, dass ein Einreiseverbot eigentlich gar kein offizielles Sanktionswerkzeug ist. Es war die Sprache des State Department, die uns hier wohl bewusst einschüchtern sollte. Wir wurden mit sogenannten Magnitsky Sanctions bedroht, das sind Sanktionen, die für Menschenrechtsverbrechen eingeführt wurden. Wir wurden als radikale Aktivistinnen bezeichnet und als Agentinnen des industriellen Zensurkomplexes.
netzpolitik.org: Das klingt enttäuscht.
Josephine Ballon: Zum Teil war es sicher auch Überforderung. Wir waren ein Präzedenzfall und es wusste erst mal keiner so Recht, was man überhaupt tun kann.
Zugleich hätte es aus meiner Sicht auch genug Gründe für die Bundesregierung gegeben, diese Sanktionen persönlich zu nehmen. Denn wir wurden ja angegriffen für eine Funktion, die wir im Rahmen eines EU-Gesetzes erfüllen. Diese ist in einem Gesetz vorgeschrieben, wir mussten dafür einen Zulassungsprozess bei einer Behörde durchlaufen. Nach meinem Kenntnisstand wurde es gegenüber der US Regierung bisher nicht thematisiert.
Schon klar: Das Schicksal von Deutschland entscheidet sich nicht an uns. Aber wir sind ein Testballon. Die US-Regierung schaut, wie weit sie gehen kann und welche Folgen das hat. Und da gilt: Aus Sicht der USA hatte es gar keine Folgen.
netzpolitik.org: Die Sanktionen sind ein Angriff auf euch als Personen, der eigentliche Adressat ist aber die EU-Kommission, die mit einem neuen Regelwerk gegen US-Konzerne wie X, Google und Meta vorgeht. Wie sollte die EU auf diese Angriffe reagieren?
Josephine Ballon: Sie sollte den Digital Services Act entschieden durchsetzen. Es gibt viele Aufsichtsverfahren gegen US-Plattformen, die kurz vor dem Abschluss stehen müssten. Da muss man nicht erst wissenschaftliche Gutachten einholen, um zu verstehen, dass es sich dabei um Gesetzesverstöße handelt – etwa, wenn die Plattformen keine nutzerfreundlichen Meldewege anbieten. Trotzdem hat die Kommission bislang nur ein einziges Bußgeld verhängt. In ein paar weiteren Fällen mit TikTok hat man Verfahren mit einer Einigung beigelegt.
Eine entschiedene Durchsetzung wäre auch der beste Weg, um der Zivilgesellschaft und Forscher*innen zu zeigen, ihr steht auf der richtigen Seite. Wenn euch etwas passiert, könnt ihr euch dem Rückhalt der Institutionen sicher sein. Der DSA hat uns ja viel Transparenz versprochen und bisher nur wenig davon geliefert. Wir brauchen die unabhängige Forschung und die Berichte der Trusted Flagger, wenn wir uns nicht nur auf die Angaben der Plattformen verlassen wollen. Diese Menschen sollten wir versuchen zu beschützen, wenn wir wollen, dass dieses Gesetz funktioniert. Wir sollten nicht befürchten müssen, vor den Bus geschubst zu werden.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die CDU will ein Social-Media-Verbot für Minderjährige, der Bundeskanzler hat dazu „Nein“ gesagt. Und die Familienministerin? Auf der Digitalkonferenz re:publica legt sich Karin Prien (CDU) nicht fest – und hält sich alle Optionen offen.

Fünf Tage, nachdem Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) auf dem Katholikentag „Nein“ zum Social-Media-Verbot für Minderjährige gesagt hat, zeigt sich Familienministerin Karin Prien (CDU) zurückhaltend. Auf der Berliner Digitalkonferenz re:publica weicht sie entsprechenden Fragen aus dem Publikum eher aus.
„Ich habe mich nie für ein Verbot augesprochen, sondern für wirksame Altersbegrenzung“, sagt die Familienministerin am heutigen Mittwoch. Das ist ein Euphemismus, also eine Beschönigung. Unterm Strich ist eine „wirksame Altersbegrenzung“ dasselbe wie ein Verbot für Minderjährige.
Hintergrund sind die seit Monaten vorgebrachten Forderungen nach einem Social-Media-Verbot für Minderjährige nach australischem Vorbild, begleitet mit strengen Alterskontrollen. In Australien dürfen junge Menschen keinen Account auf Plattformen wie Instagram oder TikTok haben. Ein solches Modell wollen unter anderem die CDU, die SPD-Fraktion, mehrere EU-Mitgliedstaaten und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).
Ähnlich wie die Familienministerin hat Ursula von der Leyen den Begriff „Verbot“ jüngst gemieden – und lieber von „Aufschub“ gesprochen. Die wolkige Wortwahl der Spitzenpolitiker*innen könnte eine Reaktion auf die umfassende Kritik sein, unter anderem aus Kinderschutz, Medienpädagogik und Wohlfahrt, aus Forschung und IT-Sicherheit bis hin zu Elternverbänden. Die Kritiker*innen lehnen es ab, junge Menschen von gesellschaftlicher Teilhabe auszuschließen. Viele warnen zudem davor, eine technische Infrastruktur zur Kontrolle aller Nutzer*innen im Netz zu errichten.
Prien verweist auf Fachleute und EU-Staaten
Verbot, Aufschub, Begrenzung: Ändern sich nur die Worte oder auch die Inhalte? Zumindest bei ihrem Auftritt auf der re:publica lässt sich Prien nicht tief in die Karten blicken. Stattdessen setzt sie mindestens drei Akzente, die von der zentralen Streitfrage ablenken.
Erstens: Prien verweist auf das von ihr einberufene Expert*innen-Gremium, das bis zum 24. Juni Vorschläge für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorlegen soll. „Wir sind da mit unseren Überlegungen noch nicht am Ende und warten auf die Empfehlungen.“ Zugleich hielt sie sich alle Türen offen, falls die Regierung mit den Ergebnissen doch nicht zufrieden ist. „Klar ist immer, entscheiden muss die Politik.“
Zweitens: Prien erinnert daran, dass Social-Media-Regulierung vor allem europäisch ist. „Das werden wir mit unseren europäischen Nachbarn und Partnern tun müssen.“ Das ist korrekt – als größtes Land in der EU spielt Deutschland hierbei aber eine wichtige Rolle.
Drittens: Statt aufs Social-Media-Verbot näher einzugehen, lenkt die Ministerin den Blick auf andere Aspekte. „Wir brauchen eine Gesamtstrategie, die Befähigung, Schutz und Teilhabe gleichermaßen im Blick hat.“ Allerdings gibt es unter den diskutierten Maßnahmen keine, die so umfassend die Grundrechte von gleichermaßen jungen und älteren Menschen beträfe.
„Schade, dass sie nicht klar gemacht hat, wo sie steht“
Das Herumlavieren der Ministerin zeigt sich besonders deutlich bei einer Aussage zur Abwägung von Grundrechten. Grundrechte sind ein wichtiger Aspekt der Debatte, denn ein Social-Media-Verbot würde das Recht junger Menschen auf Information und Teilhabe einschränken; die damit verbundenen Alterskontrollen schränken je nach Ausgestaltung Datenschutz und Privatsphäre ein.
Prien sagt, zwar werde man immer abwägen müssen zwischen Kinder- und Jugendschutz und anderen Werten. „Aber beim Kinder- und Jugendschutz hört meiner Meinung nach der Spaß auf.“
Die Wortwahl fällt ins Auge, denn das Abwägen von Grundrechten ist kein Spaß; es geht um potenziell tiefe Eingriffe. Selbst beim Fokus auf Kinder und Jugendliche ist die Abwägung komplex. In einer Stellungnahme schreibt etwa das Deutsche Kinderhilfswerk: „Pauschale Verbote entmündigen Kinder und Jugendliche.“ Sie stünden in krassem Widerspruch zum Recht auf digitale Teilhabe, das die UN-Kinderrechtskonvention garantiert.
Die Publikumsfrage nach der aktuellen Position der Ministerin zum Social-Media-Verbot hatte Felix Preu gestellt. Er kümmert sich beim Bund der katholischen Jugend (BDKJ) um Digitalpolitik. Mit der Antwort der Ministerin ist er nicht so recht zufrieden, wie er gegenüber netzpolitik.org erklärt. „Ich finde es schade, dass sie nicht klar und transparent gemacht hat, wo sie im Moment steht.“ Er wünsche sich „ein klares Bekenntnis“, dass jungen Menschen Teilhabe ermöglicht wird. Verbote dürften nur das allerletzte Mittel sein, nachdem alle anderen Maßnahmen gescheitert sind.
Strenge Maßnahmen zum Schutz junger Menschen im Netz kann die EU auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) von Plattformen einfordern; erste Verfahren, etwa gegen TikTok, laufen bereits.
Kurz nach den Empfehlungen des deutschen Expert*innen-Gremiums Ende Juni soll auch ein Gremium auf EU-Ebene eigene Empfehlungen vorlegen. Die EU-Kommission könnte daraufhin noch bis Ende September einen passenden Gesetzentwurf vorlegen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Deutschland braucht mehr Medienkompetenz und weniger Hass im Netz, beschwört eine politische Sonntagsrede nach der anderen. Trotzdem will Bildungsministerin Prien ausgerechnet solchen Projekten die Förderung entziehen. Wie passt das zusammen?

Bei vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen ist Feuer am Dach. Vor einigen Wochen wurde bekannt, dass Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU) das Förderprogramm „Demokratie leben“ stark kürzen und umgestalten will. Mehr als 200 Projekte sollen nicht mehr unterstützt werden, darunter Initiativen von HateAid, der Amadeu Antonio Stiftung oder der Open Knowledge Foundation Deutschland.
Neben einzelnen Projekten trifft der Kahlschlag vor allem Netzwerke und Strukturen, die in den vergangenen Jahren entstanden sind und künftig aus der Förderung herausfallen sollen. Sie stehen vor dem Aus, sollte sich keine Lösung finden. Der Flurschaden wäre enorm: „Mit der Einstellung solcher Strukturen trifft es nicht nur einzelne Initiativen – es bricht ein ganzes Unterstützungs- und Innovationsökosystem weg“, sagt Lorenz Blumenthaler von der Amadeu Antonio Stiftung.
„Demokratie leben“ wurde ursprünglich, auch unter dem Eindruck der Mordserie des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), im Jahr 2015 ins Leben gerufen. Seitdem fördert das Bundesprogramm zivilgesellschaftliche Projekte, die sich, so bislang die Beschreibung des Ministeriums, „für ein vielfältiges und demokratisches Miteinander und die Arbeit gegen Radikalisierungen und Polarisierungen in der Gesellschaft einsetzen“.
Demokratieförderung „kein Lichtschalter“
Dies hatte sich das Modellprojekt Good Gaming Support der Amadeu Antonio Stiftung vorgenommen. Es richtet sich gegen Radikalisierung im Gaming, unterstützt angefeindete Nutzer:innen und bildet etwa Lehrer:innen oder Eltern weiter. Aktuell seien Rechtsextreme in der Spieleszene noch eine Minderheit, sagt Blumenthaler. „Ohne diese präventive Arbeit könnte sich das schnell ändern.“
Noch gravierender wäre indes der Wegfall des Kooperationsverbunds Rechtsextremismusprävention, sagt Blumenthaler. Zu den insgesamt sechs Partnern zählen unter anderem die Bundesarbeitsgemeinschaft Kirche + Rechtsextremismus und die Jugendbildungsstätte LidiceHaus, jährlich fließen dafür knapp 623.000 Euro. Über Jahre aufgebaute Expertise, belastbare Netzwerke und funktionierende Strukturen würden mit einem Schlag zerstört, warnt Blumenthaler. „Demokratieförderung ist kein Lichtschalter, den man beliebig an- und ausschalten kann.“
Vor dem selben Problem stehen andere Verbünde, etwa die Initiative Zukunft D, die die Demokratie in einer vernetzten Gesellschaft stärken soll. Sie wird getragen von AlgorithmWatch, aula, Liquid Democracy, der Schwarzkopf-Stiftung Junges Europa und Wikimedia Deutschland. Aktuell wird der Verbund jährlich mit rund 2 Millionen Euro gefördert, ab 2027 soll damit Schluss sein. „Das Ministerium hat ganz deutlich gesagt, dass die Kooperationsverbünde nicht mehr finanziert werden“, sagt Kristina Hübner von AlgorithmWatch.
Langfristige Initiativen besonders betroffen
Wie viele andere Verbünde hat Zukunft D seine Aktivitäten langfristig und vorausplanend angelegt, sagt Hübner. „Wir sind daher stark betroffen und müssen, um unserem Anspruch zum nachhaltigen Handeln gerecht zu werden, bereits in diesem Jahr gravierende Anpassungen vornehmen.“ Ob und wie dies möglich ist, werde derzeit mit dem Ministerium besprochen.
Was auf jeden Fall wegfallen werde, sei der Aufbau einer bundesweiten Struktur zu „Demokratie in der digitalisierten Gesellschaft“ mit Schwerpunktthemen wie Demokratie- und Medienbildung. Bedroht ist auch das Konferenzformat Digital Democracy Days.
Ausgleichen lässt sich der Wegfall der Mittel unter den aktuellen Voraussetzungen nicht, sagt Hübner. „Auch, wenn jetzt neues Geld kommt, ist ein Großteil dessen, was bisher geflossen ist, verschwendet, weil es in den Aufbau einer Struktur geflossen ist, die es nicht mehr geben wird“, sagt Hübner.
Aufreger Demokratieförderung
Schon vor dem Amtsantritt der schwarz-roten Regierung im Mai 2025 hatte sich abgezeichnet, dass sich viele einschlägige Initiativen Sorgen machen müssen. Als Reaktion auf Massenproteste gegen eine Zusammenarbeit mit der teils rechtsextremen AfD stellten die Unionsparteien in den Raum, dass an den Demonstrationen beteiligte und mitunter staatlich geförderte Projekte eine „Schattenstruktur“ aufgebaut hätten. Sie würden mit öffentlichen Mitteln indirekt linke Politik betreiben. In 551 Fragen einer Kleinen Anfrage wollten sie ergründen, inwieweit sich mit öffentlichen Mitteln unterstützte gemeinnützige Vereine politisch betätigen dürfen.
Zwar räumte Bildungsministerin Prien ein, den aggressiven Fragenkatalog für einen Fehler gehalten zu haben, doch inhaltlich bleibt sie bislang auf Linie: Das Programm wird umgebaut, ohne das Ergebnis einer laufenden Evaluation abzuwarten. Diese sei nicht zielführend, sagte Prien kürzlich in einem Interview mit Wiarda Blog. Aus ihrer Sicht könne die Evaluation „die notwendigen Erkenntnisse gar nicht bringen, weil sie auf der Programmebene läuft und nicht auf der Ebene der einzelnen Maßnahmen, zudem sind die Förderziele bislang eher diffus.“
Gerade so umfassende Vorhaben wie Demokratieförderung und der Aufbau von Strukturen lassen sich jedoch nicht so einfach in Excel-Tabellen packen. Demokratiefördernde Strukturen entstünden nicht im Jahresrhythmus, sagt Hübner von AlgorithmWatch. Dafür brauche es „Zeit, Vertrauen und verlässliche Verfahren“. Die Wirkung solcher Strukturen zeige sich oft dort, wo „einfache Outputmessung an Grenzen stößt: in Haltungen, Kompetenzen, Netzwerken und institutioneller Resilienz“, sagt Hübner.
All die Arbeit – alles umsonst?
Langfristig gedacht war etwa auch toneshift, ein aus sechs Partnerorganisationen bestehender Kooperationsverbund, darunter HateAid, Neue deutsche Medienmacherinnen und die Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK). Ursprünglich für den Förderzeitraum zwischen 2025 bis 2032 angelegt, wollte das Projekt eine bundeszentrale Infrastruktur gegen digitale Gewalt, Hassrede und Desinformation aufbauen.
Teils ist dies gelungen. Doch nach aktuellem Stand endet toneshift mit Ende 2026, sagt Hanna Gleiß von Das NETTZ. Die seit bald zehn Jahren aufgebaute Vernetzungsstelle gegen Hassrede koordiniert toneshift. Sollte das Bildungsministerium keine drastische Kehrtwende vollziehen, ist eine Neu-Antragstellung als Kooperationsverbund nicht mehr geplant. Zwar sei denkbar, so Gleiß, dass Folgeprojekte einzelner Träger im Rahmen von „Demokratie leben“ oder durch andere Fördergeber realisiert werden können. Aber nicht einmal das ist gesichert.
„Hass im Netz ist ein komplexes Thema, für das es keine einzelne Lösung gibt, sondern es braucht ein Zusammenspiel unterschiedlicher Ansätze“, sagt Gleiß. Dazu gehöre Regulierung genauso wie Medienkompetenz, Betroffenenberatung, Forschung, Antidiskriminierungsarbeit und vieles mehr. Aufbauend auf diesem breiten, systemischen Ansatz arbeite toneshift dafür, dass Präventions- und Interventionsmaßnahmen ineinander greifen.
Entstanden sind hierbei unter anderem geregelte Voraussetzungen für den Wissenstransfer in Regelstrukturen, etwa in die Kommunalpolitik, Bildungseinrichtungen oder Sportvereine, sagt Gleiß. Ein großer Teil der Arbeit passiert dabei im Hintergrund, insbesondere als Koordinierungsstelle: Governance-Prozesse müssen entwickelt und etabliert werden, gemeinsame Positionen erarbeitet und Beratungsangebote professionalisiert werden. Bricht die „Grundsicherung“ für die Verbund- und Netzwerkarbeit weg, dann weiß Gleiß nicht, „wo wir anderweitig Fördermittel dafür bekommen sollen“.
Medienkompetenz fällt nicht vom Himmel
Die medienpädagogische Bedeutung von toneshift sei erheblich, ergänzt Valentin Dander von der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK), ebenfalls Teil des Verbunds. Das Projekt verbinde Medienpädagogik systematisch mit politischer Bildung, entwickle curriculare Grundrisse und Qualitätsstandards für die Fachkräftequalifizierung. Ziel ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene in ihrer Kritik- und Handlungsfähigkeit im digitalen Raum zu stärken. „Medienbildung wird so zu einem zentralen demokratischen und präventiven Schutzfaktor gegen Radikalisierung, Desinformation und digitale Gewalt“, sagt Dander.
Vorgenommen hatte sich die GMK noch einiges für das langfristig geplante Projekt. Auf der Kippe stehen unter anderem eine Fachgruppe, die sich politischer Medienbildung widmen sollte oder ein gemeinsam mit dem Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ) entwickelter Atlas rund um Desinformation und KI.
Mit dem IDZ konzipierte Langzeitforschung zu digitalen Einflusskampagnen steht ebenfalls vor dem Aus, genauso wie Beratungs- und Unterstützungsangebote für Betroffene digitaler Gewalt. „Damit stünde nicht nur ein Einzelprojekt auf dem Spiel, sondern eine professionelle, bundesweit vernetzte, medienpädagogische Antwort auf zentrale demokratische Herausforderungen unserer Zeit wird in ihrer Arbeit und Wirkungsweise stark eingeschränkt“, sagt Dander.
Einsetzender Kahlschlag
Das Muster gleicht sich: Hochmotivierte Projekte, die vor den Trümmern ihrer Arbeit stehen und meist nicht wissen, wie es weitergehen soll. Manche spüren die Kürzungen indes jetzt schon, etwa das Projekt „Jugend.Macht.Code“ der Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF).
„Ursprünglich waren für das laufende Förderjahr 250.000 Euro eingeplant, sehr kurzfristig wurde uns mitgeteilt, dass die Mittel auf dem Niveau von 2025 gedeckelt sind – in unserem Fall 180.000 Euro“, sagt Henriette Litta von OKF. 70.000 Euro fehlen also bereits in diesem Jahr. „Ein vollständiger Wegfall der Förderung wird das Projekt in seiner jetzigen Form unmöglich machen und damit auch bisher geleistete Arbeit und Ergebnisse im Sand verlaufen lassen“, sagt Litta.
Eine überarbeitete Förderrichtlinie des Ministeriums wird für Juni erwartet. Diese sollte endgültig Klarheit schaffen – schließlich betont Ministerin Prien immer wieder zumindest grundsätzlich, wie wichtig die Arbeit solcher Projekte ist. Der taz sagte sie etwa im März: „Ein Schwerpunkt des neuen Programms wird die digitale Welt sein, die Extremismusprävention, der Einsatz gegen Antisemitismus, Frauenfeindlichkeit und Rassismus und andere Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit im Netz.“
Umgestellte Förderziele
Prinzipiell können sich Initiativen, mit Ausnahme von Innovationsprojekten und Trägern bundeszentraler Infrastruktur, erneut bewerben, solange sie „den zukünftigen präzisierten Förderzwecken entsprechen“, sagte Prien.
Allerdings werden sie wohl kleinere Brötchen backen müssen: „Die Vorstellung, man könnte über Förderprojekte die liberale Demokratie retten, halte ich leider für nicht realistisch“, sagte Prien heute auf der Digitalkonferenz re:publica. Zugleich stellt sie sich als Retterin des Förderprogramms dar: „Ich habe mich sehr dafür eingesetzt, auch gegen Widerstände, das Programm überhaupt zu erhalten.“
Zuletzt verfügte „Demokratie leben“ insgesamt über ein Jahresbudget von rund 190 Millionen Euro. Ob dieses vollständig erhalten bleibt, ist fraglich. Jedenfalls sei Deutschland laut Prien „das Land in der Welt, das am meisten Geld für Demokratieprojekte ausgibt, das finde ich auch super.“
Doch manche Projekte fürchten, dass die Hürden künftig dennoch zu hoch sein werden. Weder Prien noch Kanzler Merz machen ein Geheimnis daraus, dass sie den vorrangig durch konservative Medien entfachten Eindruck ausräumen wollen, „Demokratie leben“ bediene zu weit „das linksliberale Milieu“, wie es Prien ausdrückte.
Verschärfte Extremismusklausel
Sorgen bereiten neue Bestimmungen in aktuellen Zuwendungsbescheiden zur sogenannten Extremismusklausel, deren Auszug netzpolitik.org einsehen konnte. Demnach müssen sich Zuwendungsempfänger unter anderem verpflichten, sicherzustellen, keine extremistischen Strukturen oder Personen materiell oder immateriell zu unterstützen. Dazu soll etwa gehören, wenn Personen oder Organisationen aus extremistischen Strukturen „aktiv“ an öffentlich geförderten Veranstaltungen teilnehmen oder wenn öffentliche Mittel an andere Träger weitergegeben werden.
Für Projekte wirft das eine Reihe an Fragen auf, die weiterhin auf eine Antwort warten: Wie sollen zivilgesellschaftliche Gruppen solche Überprüfungen vornehmen; was genau macht eine „aktive Teilnahme“ aus; und was zählt zu den materiellen und immateriellen Leistungen, die gegebenenfalls zu unterbinden sind?
Schon in der Vergangenheit waren extremistische Organisationen von der Förderung ausgeschlossen, bisweilen wurden Nichtregierungsorganisationen sogar vom Inlandsgeheimdienst durchleuchtet. Nun sehen sich potenzielle Antragsteller jedoch einer rechtlichen Gefahr ausgesetzt, wenn sie künftig ausdrücklich „sicherstellen“ müssen, dass Steuermittel nicht an die Falschen fließen. Insgesamt sei dies „das Gegenteil von Demokratieförderung“, sagt die Darmstädter Professorin Julika Bürgin.
Die Sorgen schürt nicht zuletzt die Bundesregierung. Nicht nur hatte die Bildungsministerin bereits im Vorjahr eine „breit angelegte Verfassungsschutzprüfung“ geförderter NGOs angekündigt. Ihr Regierungskollege, der konservative Kulturstaatsminister Wolfram Weimer, zeigte derweil vor, wie das in der Praxis aussehen kann: Nach einer Überprüfung durch den Geheimdienst schloss Weimer drei Buchhandlungen nachträglich vom Deutschen Buchhandlungspreis aus, weil nicht näher bekannte „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über sie vorliegen würden.
Müssen zivilgesellschaftliche Organisationen fortan überprüfen, ob beispielsweise ein IT-Dienstleister oder ein Workshop-Teilnehmer ein „Deutschland verrecke“-Tattoo auf dem Oberarm trägt? Wir werden es bald erfahren.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Auf der re:publica kritisiert die Autorin Karen Hao die Macht und Rücksichtslosigkeit großer KI-Konzerne. Ihre dringende Warnung an die EU: Hört auf, den Ansatz der USA zu kopieren, und macht euch unabhängig von den Imperien des digitalen Zeitalters.

Die Journalistin Karen Hao ist mit ihrem 2025 erschienenen Buch „Empire of AI“ zu einer der prominentesten Kritiker:innen großer Tech-Konzerne und ihrer KI-Imperien geworden. Bei ihrer Eröffnungsrede auf der re:publica in Berlin nahm Hao am Montag aber nicht nur Unternehmen wie OpenAI, Google oder Microsoft ins Visier, sondern wusch auch der europäischen Politik den Kopf.
Haos wichtigste Botschaft: Die EU müsse aufhören, in der KI-Politik den USA hinterherzulaufen. Dort hätten das Silicon Valley und das Weiße Haus das mächtigste Bündnis seit dem britischen Empire und der East India Company gebildet. Wenn Europa versuche, deren Modell zu kopieren und dafür mühsam errungene Standards wie den Datenschutz aufzuweichen, zementiere man nur die Macht der neuen Imperien.
Wachstum um jeden Preis
Die Probleme mit der Lieferkette von KI, die Hao pointiert vorträgt, sind zumindest für netzpolitik.org-Leser:innen nicht neu: Rechenzentren und hochleistungsfähige Computerchips lassen den Strom‑, Wasser- und Ressourcenverbrauch massiv ansteigen. Gefüttert werden die großen Modelle mit Petabytes an Daten, die ohne Einverständnis der Urheber:innen oder Betroffenen abgegriffen wurden. Gesäubert, sortiert und gelabelt wird der Input von ausgebeuteten Datenarbeiter:innen.
Hao hat all diese Probleme aus der Nähe untersucht. Sie hat mit Datenarbeiter:innen in Kenia und den USA gesprochen, Proteste gegen Rechenzentren in Chile und Spanien dokumentiert sowie einmalige Einblicke hinter die Kulissen von Open AI erhalten. Als Ursache hinter den Problemen macht sie einen Ansatz großer Tech-Konzerne aus, den sie „Scale At All Costs“ nennt, also: Wachstum um jeden Preis.
Statt Probleme zu lösen, würden KI-Konzerne nur ein Rezept kennen: mehr von allem. Mehr Daten. Mehr Rechenkapazität. Mehr Nutzer:innen. Dafür würden sie alles in Kauf nehmen. Die von Big Tech verursachten CO2-Emmissionen seien seit 2020 um 150 Prozent gestiegen – also seit dem Jahr, in dem sie sich vorgenommen hatten, ihre Emissionen bis 2030 auf Null zu bringen.
Fahrräder statt Raketen
Statt diesen Ansatz zu kopieren, wie es derzeit geschehe, müsse Europa sich von den KI-Imperien lösen, sie zerschlagen und Alternativen aufbauen. Als solche nennt Hao kleinere, auf die Lösung bestimmter Probleme spezialisierte KI-Modelle, die im Gegensatz zu den großen General-Purpose-Modellen der Tech-Konzerne deutlich weniger Rechenkapazität benötigten.
Letztere vergleicht Hao mit Raketen. Sie seien zwar für einige wenige Zwecke gut geeignet, jedoch vollkommen überdimensioniert, um beispielsweise Verkehrsprobleme moderner Gesellschaften zu lösen. „Wenn jeder mit der Rakete von München nach Berlin reisen will, haben wir ein Problem“, so Hao. So wie Raketen ungeeignet seien, Transportprobleme zu lösen, sei General Purpose AI nicht die Lösung für die meisten digitalen Probleme.
„Baut lieber Fahrräder als Raketen“, lautet Haos Empfehlung. Als Beispiele für kleinere KI-Anwendungen nennt die Autorin das ursprünglich von Deep Mind entwickelte KI-Modell AlphaFold zur Analyse von Proteinstrukturen in der Molekularforschung. Für solche Modelle brauche man keine Supercomputer und keine Datenarbeit.
Gleiches gelte für spezialisierte KI-Tools zur Bekämpfung der Klimakrise, etwa bei der Vorhersage von Extremwetter, zur Optimierung von Lieferketten oder zur Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden. Auch Open-Source-Modelle und die Eurostack-Initiative könnten kurz- und mittelfristig helfen, aus der Abhängigkeit von Big Tech zu kommen.
„Stop Scaling!“
„Wir liegen im Wettrennen um KI so weit zurück“, diesen Satz höre sie häufig von Europäer:innen, so die Journalistin. Die Frage sei jedoch: Wie definiert man dieses Rennen, in dem Europa sich angeblich befindet? „Geht es darum, immer nur noch größere Raketen zu bauen? Dann ist das ein Wettlauf nach unten.“
Karen Haos klare Botschaft an Europa: „Stop Scaling!“ Die EU allerdings scheine dem US-Modell folgen zu wollen, so Hao. Wenn die EU etwa im Rahmen des digitalen Omnibus-Gesetzespakets die Datenschutzregeln zurückstutzen wolle, um die Nutzung personenbezogener Daten für KI zu erleichtern. Oder wenn sie einen massiven Ausbau der Rechenzentrumsinfrastruktur plane.
Dieser Weg werde nur zur Vertiefung der Abhängigkeiten von den USA führen. Ganz direkt, indem dafür große Mengen KI-Chips der Firma Nvidia angeschafft werden müssten. Aber auch indirekt, weil auch die Rechenzentrums-Infrastruktur nicht ohne Big Tech auskomme. Auch die Investments in eine europäische KI-Alternative wie Mistral hätten nicht zu mehr Unabhängigkeit geführt, schließlich sei das französische Unternehmen eine Partnerschaft mit Microsoft eingegangen.
Stattdessen müsse Europa das Wissensmonopol der KI-Imperien aufbrechen. Zum einen, indem es massiv in unabhängige KI-Forschung investiere. Zum anderen, indem es die Branche zu mehr Transparenz zwinge. Nur durch Regulierung könnten die US-Konzerne dazu gebracht werden, offenzulegen, wie viel Strom, Wasser und andere Ressourcen ihre KI-Modelle und Rechenzentren verbrauchen. Dass Microsoft und Lobby-Gruppen EU-Richtlinien beeinflusst hätten, die Transparenz in diesem Bereich verhindern, sei ein fatales Zeichen.
Dabei sei eine Abkehr Europas von den KI-Imperien auch geopolitisch geboten, schließlich hänge die US-Ökonomie und damit auch die Macht des US-Präsidenten vom Erfolg der Konzerne ab. Ein Großteil des Börsenwachstums der US-Wirtschaft gehe auf das Konto weniger KI-Unternehmen. Wenn man sie rausrechne, habe Europas Wirtschaft in den vergangenen Jahren an der Börse sogar besser performt.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Kommt das Social-Media-Verbot? Im Auftrag der Bundesregierung arbeiten Fachleute an Empfehlungen für Jugendschutz im Netz. Auf der Berliner Konferenz für Jugendliche Tincon geben die Co-Vorsitzenden des Gremiums neue Einblicke.

Schutz, Befähigung und Teilhabe – auf diesen drei Säulen sollen die Empfehlungen der Expert*innen-Kommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ fußen. Das haben die Co-Vorsitzenden des vom Familienministerium einberufenen Gremiums am heutigen Dienstag auf der Tincon erklärt. Die Jugendkonferenz läuft parallel zur Digitalkonferenz re:publica.
Manche würden behaupten, sie seien die „Social-Media-Verbots-Kommission“, erklärt Nadine Schön (CDU) den aufmerksam lauschenden Jugendlichen in Berlin. Aber: „Das sind wir überhaupt nicht“. Die Arbeit der Expert*innen sei deutlich breiter und beginne schon damit, wie die digitale Welt auf Babys wirkt. Schön ist ehemalige Bundestagsabgeordnete.
Das Ziel seien „evidenzbasierte Empfehlungen“, erklärt sie. „Handlungsempfehlungen machen, die wirklich funktionieren.“ Dabei gehe es nicht nur um Gesetze, sondern auch um die Rolle von etwa Eltern, Kitas, Schulen, Jugendarbeit und Ärzt*innen.
Dem Vernehmen nach sollen die Expert*innen ihre Empfehlungen am 24. Juni vorlegen. Bereits Ende April gab ein Zwischenbericht zum Forschungsstand Hinweise, in welche Richtung das gehen könnte. Aus dem Bericht geht hervor: Mit einem pauschalen Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild ist Kindern und Jugendlichen eher nicht geholfen. Dafür sind die Gefahren und Vorteile des Internets zu komplex.
Köller bei Altersgrenzen „hin- und hergerissen“
Dennoch hat der Zwischenbericht ein Social-Media-Verbot nicht ausdrücklich ausgeschlossen. Das vermeiden auch Nadine Schön und Olaf Köller auf der Tincon-Bühne. Köller, Professor für Erziehungswissenschaft und Pädagogische Psychologie in Kiel, sagt mit Blick auf feste Altersgrenzen, er sei „hin- und hergerissen“. Eine abschließende Antwort gibt er nicht. Es sei ein „ja, aber“ oder ein „nein, aber“. Kurzum: Die beiden Co-Vorsitzenden wollen nichts vorwegnehmen.
Was Schön jedoch schon verrät: „Es wird ein Blumenstrauß von Vorschlägen und Ideen sein.“ Weiter sagt sie, dass sich das Gremium viel mit dem Design der Plattformen befasse, das „dazu führt, dass man länger, als man vielleicht will, Social Media nutzt“.
Der Kontext sind sogenannte manipulative und suchtfördernde Designs wie endloses Scrollen oder Push-Benachrichtigungen, die Apps wie TikTok oder Instagram ihre schier unwiderstehliche Sogwirkung geben. Regulieren lässt sich das bereits heute auf Grundlage des Gesetzes über digitale Dienste (DSA); nachschärfen könnte das geplante Gesetz über digitale Fairness (DFA).
Kaum eine netzpolitische Forderung erzeugt gerade so viele Schlagzeilen wie ein Social-Media-Verbot nach australischem Vorbild. Seit mehreren Monaten machen Politiker*innen in der EU auf höchster Ebene Druck. Von den deutschen Ministerinnen für Justiz oder Familie über die SPD-Fraktion bis hin zu EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) fordern sie feste Altersgrenzen, begleitet von strengen Alterskontrollen für alle. Fachleute aus unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, Datenschutz und IT-Sicherheit warnen eindringlich davor.
Schön betont Unabhängigkeit ihres Gremiums
Bedeutet das nicht viel Druck für die Expert*innen Schön und Köller? Falls ja, lassen sie es sich jedenfalls nicht anmerken. „Wir sind eine unabhängige Kommission“, erklärt Schön den jungen Menschen auf der Tincon. „Das heißt, niemand darf uns irgendwas sagen.“ Es dürfe zwar jeder anrufen und seine Meinung teilen. „Aber uns hat niemand was zu sagen“.
Die formelle Unabhängigkeit gilt jedoch in beide Richtungen – auch die Bundesregierung kann sich von den Expert*innen nichts vorschreiben lassen. Mehr zu sagen hat ohnehin die EU-Kommission, denn der Großteil der Digitalregulierung ist europäisch. Parallel zu den Expert*innen auf Deutschland-Ebene arbeitet deshalb ein weiteres unabhängiges Gremium auf EU-Ebene. Teils gibt es personelle Überschneidungen.
Am 12. Mai scharrte EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen bereits hörbar mit den Hufen, als sie sagte: „Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen.“ Mit „Aufschub“ meint sie an dieser Stelle beschönigend ein Social-Media-Verbot für Minderjährige. Ein passendes Gesetz, so von der Leyen, könnte die EU-Kommission noch diesen Sommer vorlegen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Es gibt keine wissenschaftlichen Belege für ein pauschales Social-Media-Verbot für Minderjährige, sagen Forscher*innen auf der Digitalkonferenz re:publica. Selbst viele Befürworter*innen eines Verbots zweifeln an dessen Wirksamkeit. Erste Zahlen aus Australien legen nahe, warum diese Skepsis berechtigt ist.

Für die 17-jährige Emilia, die seit kurzem das Abitur in der Tasche hat und sich in ihrer Stadt als Jugendgemeinderätin engagiert, ist das von der Politik aktuell vorangetriebene Social-Media-Verbot für Minderjährige eine „impulsive Aktion“, die „die Versäumnisse der letzten Jahre wettzumachen versucht“. Zum einen habe die Politik vernachlässigt, Kinder und Jugendliche im Umgang mit Digitalmedien umfassend zu schulen. Zum anderen sei die junge Generation vor allem durch die vielen politischen Krisen psychisch belastet und fühle sich von der Politik alleingelassen, wie kürzlich auch die Trendstudie „Jugend in Deutschland“ zeigte. Das Schlimmste daran: Das Gefühl, von politischen Entscheidungsprozessen ohnehin ausgeschlossen zu sein, werde durch das diskutierte Social-Media-Verbot nur noch verstärkt.
Mit dieser Einschätzung ist Emilia nicht allein. Bei einem Panel mit Expert*innen aus der Wissenschaft auf der Berliner Digitalkonferenz re:publica beleuchtete sie die Perspektive der Jugendlichen zum Social-Media-Verbot. Auch die anderen Panelist*innen waren sich durchweg einig, dass das Vorantreiben eines pauschalen Social-Media-Verbots nichts anderes als reine Symbolpolitik ist.
„Ein pauschales Verbot vermittelt den Eindruck, dass endlich etwas getan wird“, sagte Hannes-Vincent Krause, Psychologe und Wirtschaftsinformatiker am Weizenbaum-Institut. Wissenschaftlich lasse sich so ein Verbot jedoch nicht halten – weder in Hinblick auf Notwendigkeit noch Effektivität. „Der Zusammenhang zwischen der Nutzungszeit von Social Media und mentaler Gesundheit ist genau so groß wie der Zusammenhang zwischen Kartoffeln-Essen und mentaler Gesundheit“, so der Panelist.
Social-Media-Verbot empirisch nicht haltbar
Auch laut einem aktuellen Diskussionspapier des Weizenbaum-Instituts gibt es bislang keine wissenschaftlichen Belege für „konsistente, starke negative Effekte“ sozialer Medien auf Minderjährige. Vielmehr ist die Wirkung kontextabhängig und kommt stark auf individuelle Dispositionen und die soziale Umgebung der Nutzenden an.
Statt also in einem angstgetriebenen Diskurs in „blinden Aktionismus“ zu verfallen und einzelne Plattformen grundsätzlich zu verbieten, brauche es eine klare Regulierung von problematischen Inhalten durch die Provider und eine angemessene Vermittlung von Medienkompetenz. Denkbar wären beispielsweise abgestufte Altersbeschränkungen für verschiedene Arten von Inhalten, die sich nicht für Minderjährige eignen, so der Forscher.
Auch laut Josephine B. Schmitt, wissenschaftliche Koordinatorin am Center for Advanced Internet Studies (CAIS), fehle es der aktuellen Debatte rund um das Verbot an wissenschaftlichen Fakten – etwas, was Expert*innen schon seit geraumer Zeit bemängeln. „Pauschale Social-Media-Verbote suggerieren politische Handlungsfähigkeit, verschieben die Verantwortung aber auf junge Menschen, statt Plattformen konsequent zu regulieren.“
Soziale Medien seien für Jugendliche nicht nur Risikoräume, sondern auch Orte für Information, Austausch, Selbstorganisation und gesellschaftliche Teilhabe. „Verbote lösen viele Probleme nicht, sondern verschieben sie in weniger sichtbare Räume“, so Schmitt.
Mehrheit befürwortet Verbot, aber glaubt nicht daran
Die Ergebnisse einer neuen repräsentativen Meinungsumfrage stellte Roland A. Stürz vom Bayerischen Forschungsinstitut für Digitale Transformation (bidt) auf dem Panel vor. Demnach sprechen sich zwei Drittel der Befragten (66 Prozent) für ein Verbot von Sozialen Medien für Kinder unter 14 Jahren aus. Mit steigender Altersgrenze nimmt die Zustimmung deutlich ab: Ein Verbot für unter 16-jährige findet keine Mehrheit mehr (46 Prozent). Bei einem Verbot für unter 18-jährige wendet sich das Blatt komplett: Hier sind mehr Menschen gegen ein Verbot (24 Prozent) als dafür (11 Prozent). Dass die Zustimmung zu einem Verbot von der Altersgrenze abhängt, ist bereits in anderen Umfragen, wie beispielsweise der des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), deutlich geworden.
Ein interessantes Ergebnis liefert die Umfrage, für die statista+ Research im Auftrag von bidt 2.500 Personen ab 16 Jahren befragt hat, dennoch: Die Mehrheit der Befragten (59 Prozent) glaubt nicht daran, dass ein gesetzliches Verbot wirksam sein wird. Selbst unter den Befürworter*innen des Verbots für unter 14-jährige glaubt mehr als die Hälfte (55 Prozent) nicht, dass das Verbot Kinder von der Nutzung Sozialer Medien abhalten wird. „Dahinter steckt in meinen Augen das legitime Bedürfnis der Menschen nach Klarheit bei der Regulierung von Sozialen Medien, da die bisherige Regulierung sehr komplex erscheint und damit schwierig in der Umsetzung ist“, erklärt Stürz in einer Pressemitteilung anlässlich des Panels.
Dieses paradoxe Ergebnis ließe sich jedoch auch so deuten, dass Umfragen, die lediglich nach Verboten fragen, zu kurz kommen und das differenzierte Meinungsbild der Menschen in Deutschland nicht gänzlich abbilden können. Wie die bereits erwähnte Umfrage des DIW zeigt, sehen die meisten Menschen sowohl Risiken als auch Chancen von Social Media und befürworten ebenfalls mehrheitlich alternative, weniger drastische Maßnahmen wie eingeschränkte Konten („Basisaccounts“), engere Begleitung der Social-Media-Nutzung von Kindern durch ihre Eltern und die Förderung von Medienkompetenz.
Häufig fehlt in solchen Umfragen zu Verboten außerdem der Aspekt der konkreten Umsetzung. Denn altersbasierte Verbote gehen oft mit Alterskontrollen per Ausweis oder KI-basiertem biometrischen Gesichtsscan für alle – nicht nur für Kinder und Jugendliche – einher. Die meisten Befragten wollen solche Kontrollen jedoch nicht haben, wie die Umfrage des Instituts YouGov im Auftrag des Internet-Branchenverbands eco herausgefunden hat.
Social-Media-Verbot in Australien hat keinen großen Effekt
Die Skepsis in der Bevölkerung gegenüber einem pauschalen Verbot kommt nicht von ungefähr. Sie deckt sich mit neuen Erkenntnissen aus Australien, wo ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 16 Jahren nun seit einem halben Jahr gilt. Seit Dezember dürfen sie Plattformen wie Instagram, TikTok oder Snapchat nicht mehr nutzen. Laut Schmitt ist eine überwältigende Mehrheit der australischen Jugendlichen – etwa 70 Prozent – dennoch weiterhin auf Social Media aktiv. Die Alterskontrollen umgehen sie mit von Fake Accounts, Fotos von Erwachsenen oder auch geschminkten Gesichtern, die die Software älter einschätzt als ungeschminkte. Lediglich 30 Prozent der Minderjährigen sind dem Verbot gefolgt.
„To be fair – alle Konzepte, die wir aufzeigen, sind deutlich komplexer als ein Verbot und erfordern viel Auseinandersetzung mit den Plattformen“, sagte Krause vom Weizenbaum-Institut. Gleichzeitig seien im Gesetz über digitale Dienste der EU bereits ausreichende Instrumente vorhanden, die die Politik zur Regulierung von Plattformen nutzen könnte, so Schmitt von CAIS.
In Australien seien zudem die Perspektiven Jugendlicher vor der Entscheidung kaum berücksichtigt worden, so die Forschenden. „Der wichtigste Punkt ist und bleibt aber die Einbeziehung von Jugendlichen selbst“, betonte Emilia. „Denn kaum jemand kann die Auswirkungen von Jugendschutzmaßnahmen auf die Lebenswelt der Jugendlichen so gut einschätzen wie die Jugendlichen selbst.“ Bei anderen Gesetzesprojekten erhalten Betroffene schließlich ebenfalls die Chance, Stellung zu nehmen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Vor laufender Kamera wird der Bundeskanzler auf dem Katholikentag gefragt: „Verbot, Social Media, sind Sie dafür?“ Und Friedrich Merz sagt: „Nein.“ Was heißt das für die Debatte?

Auf dem Katholikentag in Würzburg hat Friedrich Merz (CDU) eine Wende in der Debatte um soziale Medien und Alterskontrollen angedeutet. Auf die Frage nach seiner Position zum Social-Media-Verbot („Sind Sie dafür?“) sagte der Bundeskanzler: „Nein. Ich bin der Meinung, dass wir die Frage behandeln müssen, ob wir die Plattformen besser regulieren.“
Hintergrund sind internationale Forderungen, dass junge Menschen nach australischem Vorbild keine sozialen Medien mehr nutzen sollen. Ein entsprechendes Verbot wollen hochrangige Politiker*innen in Deutschland und der EU, darunter Familienministerin Karin Prien (CDU), der französische Präsident Emmanuel Macron und EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU).
Noch im Februar hatte der Kanzler im Podcast Machtwechsel „viel Sympathie“ für ein Verbot geäußert. Auf ein klares Ja zum Social-Media-Verbot bis 14 Jahre hatte sich die CDU per Parteitagsbeschluss kurz darauf geeinigt. Im April war der Kanzler Gast bei einem von Macron einberufenen virtuellen Gipfeltreffen von Befürworter*innen des Verbots in der EU.
„Hundertprozentige Zustimmung“ – aber wofür?
Dem entgegen steht das jüngste „Nein“ des Kanzlers auf dem Katholikentag am 15. Mai. Mit seinem Verweis auf „bessere“ Regulierung nähert sich Merz den Kritiker*innen eines Verbots an, die digitale Räume lieber sicherer machen wollen, statt junge Menschen auszusperren. In diese Richtung gehen Positionen von Fachleuten für unter anderem Kinderschutz, Medienpädagogik, Privatsphäre und IT-Sicherheit. Klappen soll das mit strengeren Regeln, etwa für algorithmisch sortierte Feeds oder manipulative Designs.
Zur Begründung seiner Position sagt der Kanzler:
Wie gehen wir so damit um, dass gerade Kinder und Jugendliche in ihrer wichtigsten Zeit, in der sie […] fürs Leben geprägt werden, so auch auf einen guten Weg gebracht werden, dass sie ihr Leben meistern können? Und wenn Social Media dazu beiträgt: hundertprozentige Zustimmung. Aber es gibt auch Risiken. Und über diese Risiken müssen wir sprechen.
Aus dem Zitat geht nicht klar hervor, wofür der Kanzler „hundertprozentige Zustimmung“ hat. Anscheinend hat es etwas mit dem Beitrag sozialer Medien fürs Leben junger Menschen zu tun. Im Kern verweist Merz an dieser Stelle jedenfalls auf Risiko-basierte Regulierung – das Gegenstück zu pauschalen Verboten. Dieses Modell verfolgt die EU etwa mit dem Gesetz über digitale Dienste (DSA) und mit Plänen für ein Gesetz über digitale Fairness (DFA).
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Zustimmung für seine Aussage bekam Merz direkt auf der Bühne von Lisa Quarch, Theologin beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ). Der Bund lehnt ein Social-Media-Verbot ab. Quarch pochte auf „Ausgewogenheit zwischen Teilhabe und Schutz“, woraufhin der Kanzler mehrfach nickte.
Merz sendet verschiedene Signale
Eine eindeutige Position lässt sich aus den Aussagen des Kanzlers vom Katholikentag allerdings nicht ableiten. Denn an anderer Stelle stärkt Merz die Forderung nach Altersgrenzen:
Wir haben eine Diskussion über die Frage Altersbegrenzung und Zugänge zu bestimmten Plattformen. Ich glaube, dass wir da auf dem richtigen Weg sind. Natürlich kann man alles umgehen. Aber wenn wir immer nur danach gehen, was man alles umgehen kann, dann können wir nichts mehr machen.
Merz versucht hier, ein zentrales Argument der Verbots-Gegner*innen zu entkräften: Dass Verbote keine Wirkung hätten, weil junge Menschen sie umgehen würden. Unklar ist, was Merz mit dem „richtigen Weg“ meint. Denn die Debatte um Altersbegrenzung geht in mehrere Richtungen. Viele prominent vorgebrachte Positionen sind nicht schlüssig oder ambivalent. EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen spricht inzwischen von „Aufschub“ statt „Verbot“ – meint jedoch das gleiche.
Was die Kommentare des Kanzlers zur Debatte mindestens zeigen: Die Meinungsbildung in der Bundesregierung geht weiter. Während der Kanzler verschiedene Signale sendet, hat sich die SPD-Fraktion im Bundestag im April für ein Social-Media-Verbot ausgesprochen. CSU-Politiker wie Markus Söder lehnen das Vorhaben jedoch ab. Noch im April hatte die Bundesregierung mitgeteilt, sie habe noch keine Position. Bis zum Sommer sollen Fachleute in Deutschland und auf EU-Ebene Empfehlungen für digitalen Kinder- und Jugendschutz vorlegen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Tommy Olsen nutzt soziale Medien, um Geflüchtete sichtbar zu machen und damit deren Pushbacks zu verhindern. In Griechenland soll ihm deshalb der Prozess gemacht werden. Die Auslieferung des Norwegers ist nun abgewendet – vorerst.

Das norwegische Berufungsgericht Hålogaland hat die Auslieferung des Aktivisten und Pushback-Dokumentars Tommy Olsen an Griechenland einstimmig abgelehnt. Das Gericht befand, dass die Handlungen, die griechische Behörden Olsen vorwerfen, nach norwegischem Recht keine Straftaten darstellen. Zudem erkannte es eine Gefahr der Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung, das in Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschrieben ist. Der Beschluss eines Verwaltungsgerichts, das im März die Auslieferung Olsens grundsätzlich erlaubte, ist damit nichtig.
Der Norweger Tommy Olsen kam 2015 als Freiwilliger auf die Insel Lesbos, um Schutzsuchende auf Booten als Ersthelfer in Empfang zu nehmen und ihre Ankunft zu dokumentieren. 2017 gründete er dazu von Tromsø aus Aegean Boat Report, zunächst als Facebook-Seite und auf Twitter mit zehntausenden Followern, seit 2018 als formell registrierte Nichtregierungsorganisation.
Postings gegen das Verschwinden
Aegean Boat Report empfängt über Handy und andere digitale Kanäle Videos, GPS-Koordinaten und Lageberichte von Geflüchteten auf See und veröffentlicht sie umgehend. Die Logik dahinter: Wenn die Ankunft der Menschen auf dem Festland oder Inseln in Griechenland öffentlich nachvollziehbar ist, können Behörden sie schwerer zurückweisen – oder die Betroffenen leichter dagegen gerichtlich vorgehen.
Griechische Grenztruppen sind seit Jahren dafür berüchtigt, Geflüchtete in türkische Gewässer oder über die Landgrenze in Richtung der Türkei zu entführen, damit diese keinen Asylantrag stellen können. In der Ägäis kommt es dabei immer wieder zu vielen Toten. Zuletzt hatten Küstenwächter im Februar ein Schlauchboot vor Chios gerammt, 15 Menschen starben dabei.
Vor zwei Wochen wurde ein Frontex-Bericht öffentlich, wonach auch die EU-Grenzagentur bestätigt, wie die Besatzung eines griechischen Patrouillenbootes bei einem Vorfall vor einem Jahr in der Ägäis mit Stöcken auf ein Boot mit 31 Migrant:innen einschlug. Dieses sei daraufhin gesunken, sieben Menschen starben, darunter ein Kind.
Vorwurf wegen „krimineller Vereinigung“
Griechische Behörden hatten Olsen im Dezember 2025 mit einem Europäischen Haftbefehl verfolgen lassen. Am 16. März klingelten schließlich vier Polizist:innen an seiner Wohnung in Tromsø und nahmen ihn vorübergehend in Auslieferungshaft. Die Vorwürfe gehen auf griechische Ermittlungen aus dem Jahr 2022 zurück. Darin geht es um die angebliche Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung, Schleusung sowie Beihilfe zur irregulären Einreise.
Alles netzpolitisch Relevante
Drei Mal pro Woche als Newsletter in deiner Inbox.
Die Anklage bezieht sich auf einen Vorfall, bei dem ein Geflüchteter, der zweimal von griechischen Behörden in die Türkei zurückgedrängt worden war, die Vorfälle auf Videos öffentlich machte. Als er beim dritten Versuch gemeinsam mit weiteren Schutzsuchenden in Griechenland ankam, informierten Olsen und der Aktivist Panayote Dimitras von der griechischen NGO Helsinki-Monitor – der ebenfalls angeklagt ist – die griechischen Behörden. So wollten sie sicherstellen, dass die Neuangekommenen Zugang zum Asylverfahren erhalten.
Olsen bestreitet alle Vorwürfe. Bereits nach seiner Festnahme hatte er auf dem X‑Account von Aegean Boat Report geschrieben: „Griechische Behörden wollen mich zum Schweigen bringen und haben deshalb eine Geschichte fabriziert, in der sie mich beschuldigen, mit Schleusern zusammenzuarbeiten.“
Griechenland wegen Pushbacks verurteilt
Das norwegische Berufungsgericht stützte sich bei seiner Entscheidung auch auf Erkenntnisse des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, auf Berichte von UN-Sonderberichterstattern sowie EU-Rechtsstaatsberichte, die ebenfalls schwerwiegende Bedenken bezüglich der Pushback-Praxis Griechenlands dokumentieren. Kritisiert wird darin auch die gezielte Verfolgung von Menschenrechtsverteidiger:innen in Griechenland.
Erst im Juni 2025 war Athen wegen illegaler Pushbacks vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt worden. Das Berufungsgericht erkannte ausdrücklich an, dass die Tätigkeiten, wie sie griechische Behörden auch Olsen anlasten, durch das Völkerrecht und die Meinungsfreiheit geschützte Aktivitäten sind.
Urteil mit europäischer Tragweite
Das Urteil kommentierte die Organisation am Freitag: „Dies ist nicht nur ein wichtiger persönlicher Sieg für Tommy Olsen. Es ist auch eine wichtige Entscheidung für Journalist:innen, Menschenrechtsverteidiger:innen, humanitäre Helfer:innen und alle, die Rechtsverletzungen an Europas Grenzen dokumentieren.“
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Olsens norwegischer Verteidiger Brynjulf Risnes sieht in der aktuellen Entscheidung des Berufungsgerichts eine Weichenstellung mit europäischer Tragweite, die „sowohl in Griechenland als auch in anderen Ländern Beachtung finden“ werde.
Auch sein griechischer Anwalt Zacharias Kesse kommentierte das Urteil als „deutliche Botschaft an die griechischen Gerichte und Staatsanwaltschaften hinsichtlich der Grenzen des Rechtsstaats, der Meinungsfreiheit und des Missbrauchs des Strafverfahrens“.
Kampf noch nicht beendet
Bereits in allen früheren, ähnlichen Prozessen gegen ihn in Griechenland war Olsen freigesprochen worden. „Das ist eine enorme Erleichterung“, sagte Olsen unmittelbar nach Bekanntgabe der aktuellen Entscheidung. „Auch meine Familie ist unglaublich erleichtert.“
Trotz des Erfolgs bleibt Olsens Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Der Europäische Haftbefehl Athens kann in anderen EU-Staaten vollstreckt werden. „Das macht meine Arbeit schwierig, und ich kann auch meine Familie nicht in den Urlaub ins Ausland mitnehmen“, sagte Olsen am Freitag.
Ob die Staatsanwaltschaft Revision einlegen und das griechische Auslieferungsersuchen vor den Obersten Gerichtshof bringen wird, war zunächst offen. Auch muss sich zeigen, ob die Justiz in Athen womöglich in Abwesenheit gegen Olsen verhandelt. Zunächst feierte der Aktivist mit seiner Familie. „Dieser Prozess war wohl schlimmer für sie als für mich“, sagte Olsen.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Die 20. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 10 neue Texte mit insgesamt 85.644 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser*innen,
soll Europa Jugendlichen den Zugang zu Social Media verbieten? Eigentlich berät darüber gerade ein Expert*innengremium, die EU-Kommission hat es einberufen. Doch Kommissionspräsidentin von der Leyen kann das Ergebnis scheinbar nicht abwarten. In einer Rede klang sie diese Woche bereits sehr festgelegt. „Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen“, sagte sie.
„Zeitlicher Aufschub“ ist ihr Euphemismus für „Verbot für Jugendliche“. Von der Leyen hat ihn aus der Kommunikationsstrategie zum Social-Media-Verbot der australischen Regierung übernommen. Auch ihre Aufforderung „Geben wir den Kindern die Kindheit zurück“, stammt von dort. Mein Kollege Sebastian hat ihre Rede analysiert und erklärt, warum ein Social-Media-Verbot Kinder nicht zwingend glücklicher macht. Es nimmt ihnen soziale Kontakte und eine Möglichkeit zum Erwerb digitaler Kompetenzen.
Sebastian hat auch aufgeschrieben, was von der Leyen in ihrer Rede noch alles ausgelassen hat. Zum Beispiel, dass die Alterskontroll-App, die sie kürzlich vorgestellt hat, die Menschen zur Nutzung von iOS oder Android zwingt. Menschen mit freien Betriebssystemen wären demnach ebenfalls von altersgeschützten Inhalten ausgesperrt.
Und dann könnte das Alterskontroll-System auch noch mindestens ein wichtiges Privatsphäre-Tool in Gefahr bringen.
Aktuell nutzen in Australien – wie auch in Großbritannien, wo ebenfalls ein Social-Media-Verbot für Jugendliche gilt – viele Heranwachsende Dienste für virtuelle private Netzwerke (VPN), um die Alterssperren zu umgehen. Damit wird ihr Datenverkehr über Länder ohne Alterskontrollen geleitet. Mit diesem Trick ließe sich auch ein europäischer Alterskontroll-App-Zwang umgehen.
Alterskontrollen können nicht effektiv durchgesetzt werden, so lange es unbeschränkte VPNs gibt. Das hat auch der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments erkannt und dazu festgestellt, dass man Jugendlichen ja auch den Zugang zu VPNs sperren könne. Der Schritt läge nahe, wäre aber hochproblematisch.
VPNs nutzen auch Volljährige, um sich beispielsweise mit ihrer Büro-IT zu verbinden, weil sie ihr Internet-Nutzungsverhalten nicht mit ihrem WLAN oder Internet-Zugangsanbieter teilen wollen, oder auch weil sie kritische Journalist*innen oder Aktivisti mit erhöhtem Datenschutzbedürfnis sind. Für all sie gälte dann, wie auch für die Social-Media-Nutzer*innen, eine Ausweispflicht. Denn um von der Leyens App nutzen zu können, müssen Menschen damit ihren Ausweis scannen – und ihr Gesicht.
Um Kinder vor nicht-altersgerechten Inhalten und suchterzeugenden Mechanismen zu schützen, bräuchte man allerdings gar nicht alle Nutzer*innen zu kontrollieren, sondern nur die Plattformen.
Winkt von Mastodon aus:
Martin
Degitalisierung: Fremde Autos
Lehrvideos über Gefahren im Straßenverkehr sind genauso notwendig wie der Versuch, immer sicherere Autos zu bauen. Digitale Risiken sind im Vergleich dazu noch mal besonders, denn sie haben eine weitere Risikokomponente. Verknüpft damit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Von Bianca Kastl –
Artikel lesen
„Gemeinsam kämpfen“: Das sagen Pornodarsteller*innen zur Deepfake-Flut
Aufnahmen von Pornodarsteller*innen liefern die Vorlage für sexualisierte Deepfakes. Aber die Öffentlichkeit sieht sie nicht als Opfer, kritisiert Ana Ornelas von der European Sex Workers’ Rights Alliance. Ein Interview über gestohlene Nacktaufnahmen, patriarchale Gewalt und Kontrollverlust.
Von Chris Köver –
Artikel lesen
Wissenschaftlicher Dienst des EP: Wer Kinder ausschließen will, muss Anonymität verbieten
VPNs sind ein Schlupfloch für Jugendliche, um Social-Media-Verbote zu umgehen. Das konstatiert eine Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes des Europäischen Parlaments. Er stellt deshalb eine Personalausweispflicht für die VPN-Nutzung in den Raum. Dabei sind Werkzeuge zur Identitätsverschleierung wichtige Bestandteile einer Demokratie. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen
Gemeinsames Europäisches Asylsystem: IT-Anpassungen in Deutschland kosten mindestens 150 Millionen Euro
Bis ein neues europäisches Asylsystem wirksam wird, ist es nur noch einen Monat Zeit. Die Mitgliedstaaten müssen dafür jede Menge Prozesse anpassen und IT-Systeme aktualisieren. In Deutschland wird das nicht nur knapp, sondern auch ziemlich teuer. Von Anna Biselli –
Artikel lesen
Iran dominiert im Slopaganda-Krieg: Mit Legosteinen gegen das Weiße Haus
Der Iran gewinnt mit KI-generierten Lego-Clips etliche Schlachten gegen die Trump-Regierung – zumindest im Netz. Millionenfach geklickt, weltweit geteilt: Der iranische Propaganda-Erfolg basiert auf einem Prinzip, das längst ein eigenständiges Genre geworden ist. Von Denis Glismann –
Artikel lesen
Statt Datenstrategie: Digitalministerium will KI-Agenten für die Verwaltung
Die Verwaltungsdigitalisierung ging in den vergangenen Jahren äußerst schleppend voran. Eine Ursache dafür: Die Verwaltung speichert ihr Wissen in Dokumenten ab statt als maschinenlesbare Daten. Statt das Problem anzugehen, macht sich das Digitalministerium für KI-Agenten stark. Die arbeiten jedoch intransparent und erzeugen übermäßig Fehler. Von Esther Menhard –
Artikel lesen
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Petition gegen Digitalzwang: 64.000 Menschen wollen das Grundgesetz ändern
Das Recht auf analoges Leben soll ins Grundgesetz – mehr als 64.000 Unterzeichner*innen fordern das in einer Petition. Interessierte können sich bis 21. Mai anschließen. Im Interview erklären die Initiator*innen: Der ausufernde Digitalzwang schadet der Demokratie. Von Martin Schwarzbeck –
Artikel lesen
„Es ist meine Überzeugung“: Von der Leyen kommt eigenen Fachleuten zuvor und will Social-Media-Verbot
Bevor sich ihre Jugendschutz-Expert*innen dazu äußern können, fordert Ursula von der Leyen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Unsere Analyse zeigt: Die Kommissionspräsidentin folgt dem Playbook der australischen Regierung. Von Sebastian Meineck –
Artikel lesen
re:publica 26: Dagegenhalten für ein besseres Morgen
Nächste Woche findet die diesjährige re:publica statt, die größte Konferenz für die digitale Gesellschaft in Europa. Das Programm bietet viele spannende Themen und Formate. Auf den Bühnen stehen auch Redakteur:innen und Autor:innen von netzpolitik.org. Von Daniel Leisegang –
Artikel lesen
Digitalministerkonferenz: Wildberger will Datenschutz für KI-Einsatz in der Verwaltung schleifen
Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz. Von Esther Menhard –
Artikel lesen
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Der durchdigitalisierte Staat soll her und das möglichst schnell. Darin sind sich Bund und Länder nach der Digitalministerkonferenz einig. Um Tempo zu machen, wollen die zuständigen Minister:innen mehr sogenannte Künstliche Intelligenz und weniger Datenschutz.

Bürokratieabbau, Registermodernisierung, DeutschlandID: Auf diese Themen blickt Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (CDU) schon seit längerem mit der KI-Brille. Spätestens seit Mittwoch weiß er die Länder dabei hinter sich. Auf der Pressekonferenz zur Digitalministerkonferenz (DMK) demonstrierten Wildberger, die hessische Digitalministerin Kristina Sinemus (CDU) und der Chef der Senatskanzlei Hamburg Jan Pörksen (SPD) Einigkeit bei diesem Thema. Alle drei betonten, dass man beim KI-Einsatz in der öffentlichen Verwaltung an einem Strang ziehe.
Seit 2024 treffen sich die Minister:innen, Senatoren und Staatssekretär:innen der Länder regelmäßig, um über digitalpolitische Entscheidungen zu diskutieren. Die fünfte DMK fand in Hamburg statt und knüpfte inhaltlich an die Föderale Modernisierungsagenda an. Die hatten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die Regierungschef:innen der Länder im Dezember beschlossen. Die 200 Maßnahmen der Föderalen Modernisierungsagenda zielen vor allem darauf ab, Bürokratie abzubauen. Bund und Länder wollen etwa bis Ende 2026 Berichtspflichten für die öffentliche Verwaltung prüfen, um mindestens die Hälfte von ihnen zu streichen.
Ein weiteres Ziel ist ein durchgehend digitalisierter Staat. Zwar lehnte die DMK einen Antrag Schleswig-Holsteins zu „digital only“ ab. Demnach sollen Verwaltungsbehörden nur noch rein digitale Prozesse anbieten und auf papiergebundene Arbeit verzichten. Doch die Uneinigkeit sei nicht inhaltlich begründet, so Sinemus und Wildberger, sondern darin, bis wann dieses Ziel erreicht sein soll. Das Ziel digital only sehen der Koalitionsvertrag und die Föderale Modernisierungsagenda vor. „Der Weg führt klar in diese Richtung“, sagt Wildberger.
Mit KI zurück an die Spitze
Und dieser Weg ist gepflastert mit KI-Projekten. Nur so ließen sich laut Digitalminister ein durchgehend digitaler Staat erreichen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken. Daher freut sich Wildberger nach eigenen Angaben auch über Deutschlands Wirkmacht beim KI-Omnibus auf EU-Ebene. Mit der jüngst erzielten Einigung erhalte die Industrie nun „mehr Freiraum“, so der Minister. Die Industrie solle auch bei der Umsetzung des Deutschland-Stacks eine wichtigere Rolle einnehmen.
Seinen Fokus auf generative KI hat Wildberger bereits zu seinem Amtsantritt eingenommen. Besonders deutlich wurde das etwa auf dem Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität im November vergangenen Jahres und auf der Münchener Sicherheitskonferenz im vergangenen Februar. Im November begrüßte der Minister ausdrücklich die Kooperation des französischen KI-Start-ups Mistral und des deutschen Softwareunternehmens SAP, die nun gemeinsam eine KI-Lösung für die öffentliche Verwaltung bereitstellen wollen. Und er unterzeichnete die deutsch-kanadische Absichtserklärung für nachhaltige Rechenzentren und „wertebasierte KI-Politik“.
Diese wertebasierte Politik sieht der Minister etwa in der bundeseigenen KI-Plattform KIPITZ vom ITZBund und im „preisgekrönten Projekt SPARK“ umgesetzt. Damit sei Deutschland bei KI-basierten Verwaltungsanwendungen sogar „weltweit führend“, lässt sich der Minister auf der Projektwebsite zitieren. Unter dem Projekt SPARK seien demnach mehrere KI-gestützte Genehmigungsverfahren entwickelt worden, die Beschäftigte wirksam entlasten sollen. Neben der Bundesverwaltung würden sie bereits im Stadtstaat Hamburg und im Land Mecklenburg-Vorpommern zum Einsatz kommen, so Wildberger.
Generative KI versus Datenschutz
Mit SPARK will Wildberger auch die schleppende Verwaltungsdigitalisierung adressieren. Fachleute sehen den Ansatz des Ministers kritisch, weil er KI einsetzt, statt Informationen in maschinenlesbare Formate zu übertragen, was die Automatisierung der Verwaltung deutlich beschleunigen und effizienter machen würde. Der Minister füge dem Problemberg nur noch weitere Schichten hinzu, so die Kritik.
Gleichzeitig will Wildberger Hindernisse aus dem Weg räumen, die aus seiner Sicht einer Nutzung von KI-Sprachmodellen im Wege stünden. Ganz oben auf der Liste: der Datenschutz. Laut Föderaler Modernisierungsagenda will der Bund spätestens Ende 2027 eine neue Regelung im Bundesdatenschutzgesetz vorschlagen, „die es öffentlichen Stellen zum Zwecke des Trainings und Einsatzes von KI erlaubt, personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren“.
Auch brauche es „eine stärker risikobasierte Ausrichtung der Datenschutz-Grundverordnung“, heißt es in der Modernisierungsagenda weiter, um etwa die Arbeit von KI-Reallaboren zu erleichtern. Das betreffe unter anderem die Einwilligung von Betroffenen und die Zweckbindung der verwendeten Daten.
Nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) wie auch nach dem Bundesdatenschutzgesetz dürfen personenbezogene Daten grundsätzlich nicht verarbeitet werden, es sei denn die betroffene Person willigt ausdrücklich ein oder es gibt für den entsprechenden Fall eine gesetzliche Grundlage.
Offene Fragen spielen keine Rolle auf der Digitalministerkonferenz
Die bestehenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen würden zu streng ausgelegt und übererfüllt, aus Angst, etwas falsch zu machen, sagte Wildberger am Mittwoch. Außerdem brauche es nicht 17 unterschiedliche Datenschutzgesetze und auch keine Pflicht für die Länder, eigene Datenschutzbeauftragte zu bestellen. Das alles bremse die Digitalisierung staatlicher Verwaltungsprozesse aus, etwa mit Blick auf den Datenaustausch zwischen Behörden.
Auch die Datennutzung, die für das Training von KI-Sprachmodellen eine wesentliche Voraussetzung ist, will der Minister erleichtern. Dazu müssten Bund und Länder an den geltenden Datenschutz-Rechtsrahmen ran, der sich mit dem Einsatz von KI nur schwer vereinbaren ließe, wie auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider im Dezember gegenüber netzpolitik.org sagte. So sei etwa unklar, wie man Betroffenenrechte und Löschansprüche bei KI-Systemen nach dem Training geltend macht, sagt Specht-Riemenschneider.
Derartige Fragen, die eigentlich einer größeren gesellschaftlichen Debatte bedürfen, tauchen im Beschluss zum „Paradigmenwechsel im Datenschutz“ der DMK allerdings nicht auf. Auch hier sind sich alle Beteiligten offenbar einig.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Nächste Woche findet die diesjährige re:publica statt, die größte Konferenz für die digitale Gesellschaft in Europa. Das Programm bietet viele spannende Themen und Formate. Auf den Bühnen stehen auch Redakteur:innen und Autor:innen von netzpolitik.org.

In der kommenden Woche werden viele von uns einen Rick-Astley-Ohrwurm haben. Denn das Motto der diesjährigen re:publica lautet „Never gonna give you up“. Im Fokus der Konferenz steht aber nicht (nur) der Titelsong des Internets, sondern das Dagegenhalten: Wie können wir solidarisch und zuversichtlich bleiben in Zeiten, in denen die Demokratie und das offene Netz unter immensem Druck steht? Und was ist unsere „Kampfansage für Morgen“?
Diesen Fragen gehen vom 18. bis 20. Mai zahlreiche Vorträge, Diskussionen und Workshops in der Station Berlin nach. Auch Redakteur:innen und Autor:innen von netzpolitik.org werden vor Ort sein und über aktuelle netzpolitische Themen sprechen.
Tag 1: Weiterkämpfen, digitale Befreiungsschläge und die Databroker Files
Gleich zu Beginn der re:publica diskutieren Constanze Kurz, Alice Hasters, Luisa Neubauer und Carolin Emcke am Montag um 11.15 Uhr auf Stage 2 über das Weitermachen in düsteren Zeiten. Aufgeben ist keine Option, so viel steht fest. Wie aber können wir optimistisch bleiben und uns gemeinsam für eine solidarische Gesellschaft einsetzen?
Im Anschluss geht es mit dem Thema digitale Souveränität weiter, das spätestens mit der zweiten Amtszeit von US-Präsident Trump intensiv debattiert wird. Wie kann der „digitale Befreiungsschlag“ der EU gelingen? Und was bringt er für Verbraucher:innen, Unternehmen und das Netz? Darüber sprechen Axel Voss, Alexandra Geese, Julia Pohle und Frank Karlitschek um 12.30 Uhr auf Stage 7, moderiert von Daniel Leisegang.
Seit zwei Jahren recherchieren netzpolitik.org und Bayerischer Rundfunk zum Handel mit Handy-Standortdaten. Er bedroht nicht nur unser aller Privatsphäre, sondern auch die nationale Sicherheit. Rebecca Ciesielski und Ingo Dachwitz zeigen Montagabend um 18.45 Uhr auf Stage 4 das ganze Ausmaß der Spionagegefahr und was passieren muss, um uns davor effektiv zu schützen.
Tag 2: Ein Jahr Überwachungs-GroKo, KI im Journalismus und Kontrolle bei den Öffentlich-Rechtlichen
Unsere Kolumnist:innen Erik Tuchtfeld und Svea Windwehr lassen am Dienstag um 10 Uhr auf Stage 7 das erste Jahr der Großen Koalition Revue passieren. Sie ordnen deren zahlreiche Überwachungsvorhaben ein, blicken nach Brüssel, wo die allwissenden Polizeibehörden der Zukunft geschaffen werden, und sie bringen Ideen mit, was wir gegen diese Massenüberwachung tun können.
Wir sind ein spendenfinanziertes Medium.
Unterstütze auch Du unsere Arbeit mit einer Spende.
Um 12.30 Uhr gehts dann auf der ARD ZDF Media Stage um die Frage, ob und wie die sogenannte KI im öffentlich-rechtlichen Journalismus mehr Vielfalt schaffen kann und was das für unsere Demokratie bedeutet. Mit dabei sind Anna-Verena Nosthoff, Andreas Grün, Gregor Schmalzried, Zamina Ahmad und Daniel Leisegang. Die Moderation übernimmt Alena Buyx.
Daran knüpft ebenfalls auf der ARD ZDF Media Stage um 16.15 Uhr eine weitere Veranstaltung an. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört uns allen. Doch wie funktioniert die Kontrolle in den Aufsichtsgremien? Und wie wird sichergestellt, dass die Interessen der Allgemeinheit berücksichtigt werden? Beate Bäumer, Claudia Schare und Erik Tuchtfeld stellen sich den Fragen des Publikums und geben Einblicke in ihre Arbeit; Konrad Spremberg moderiert.
Tag 3: Palantir, IT-Sicherheit und der Buckelwal als Hauptfigur
Am dritten und letzten Tag der re:publica erklären Constanze Kurz und Franziska Görlitz um 13:45 Uhr auf Stage 1, warum Palantir-Software ein grundrechtliches und grundsätzliches Problem darstellt, unabhängig vom US-Konzern dahinter. Sie legen dar, wie die Polizei Big-Data-Analysen nutzt, was das Bundesverfassungsgericht davon hält und wie wir uns gegen den gefährlichen Trend wehren können.
Um 15 Uhr cybert es im Atrium: Marcel Roth, Anke Domscheit-Berg, Caroline Krohn, Falk Steiner und unsere Kolumnistin Bianca Kastl diskutieren dann darüber, unter welchen Vorzeichen IT-Sicherheitsvorfälle in den Medien verhandelt werden. Denn oft stellt tagesaktueller Journalismus falsche Fragen und übersieht Gesamtzusammenhänge. Wie lässt sich das ändern?
Ebenfalls um 15 Uhr geht es auf Stage 6 dann noch einmal um Hoffnung und Aufmerksamkeit: In den vergangenen Wochen stand ein verirrter Buckelwal im Zentrum des Mediengeschehens. Warum aber werden Tiere zu medialen Hauptfiguren? Und was sagt das aus über unseren Umgang mit der ökologischen Krise? Darüber sprechen Patrick Stegemann und Janne Knödler gemeinsam mit den Moderator:innen Marlen Klaws und Serafin Dinges.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Bevor sich ihre Jugendschutz-Expert*innen dazu äußern können, fordert Ursula von der Leyen ein Social-Media-Verbot für Minderjährige plus Alterskontrollen. Unsere Analyse zeigt: Die Kommissionspräsidentin folgt dem Playbook der australischen Regierung.

In der seit Monaten laufenden Debatte um ein Social-Media-Verbot für Minderjährige hat Ursula von der Leyen (CDU) den Druck auf das von ihr einberufene Expert*innen-Gremium erhöht. In ihrer Rede auf dem Europäischen Gipfel zu künstlicher Intelligenz und Kindern in Kopenhagen sprach sie sich einmal mehr für ein solches Verbot aus. Zum Einsatz kommen soll dafür die geplante Alterskontroll-App der EU.
Im Vorfeld hatten mehrere EU-Staats- und Regierungschef*innen der Kommissionspräsidentin Druck gemacht, allen voran der französische Präsident Emmanuel Macron.
Die heutigen Äußerungen von Ursula von der Leyen sind ein Wink mit dem Zaunpfahl an das von der EU-Kommission selbst einberufene Gremium aus Fachleuten für Kinder- und Jugendschutz im Netz. Sie sollen bis zum Sommer Empfehlungen vorlegen. Nun dürfte den Expert*innen bewusst sein, dass die EU-Kommission dabei eine klare Erwartungshaltung hat.
Eine Überzeugung, die nichts vorwegnehmen soll
Konkret sagt von der Leyen:
Ohne Ergebnisse des Gremiums vorwegzunehmen: Es ist meine Überzeugung, dass wir einen zeitlichen Aufschub für soziale Medien in Betracht ziehen müssen. Je nachdem, wie die Ergebnisse ausfallen, könnten wir diesen Sommer einen Vorschlag für einen Rechtsakt vorlegen.
Zwei Aspekte fallen bei diesem Zitat ins Auge. Erstens: Die Kommissionspräsidentin nimmt klar Einfluss auf die Arbeit des Gremiums, auch wenn sie das mit dem vorangestellten Satz relativiert. Mit Blick auf ein Social-Media-Verbot für Minderjährige spricht sie von „Überzeugung“ und „müssen“. Dadurch macht sie klar: Falls die Expert*innen etwas anderes empfehlen, müssten sie ihr unmittelbar in die Parade fahren.
Zweitens: Von der Leyen spricht nicht von einem Verbot, sondern von einem „zeitlichen Aufschub“. In der englischen Fassung der Rede steht: „delay“. Diese Formulierung ist ein Euphemismus, also ein sprachliches Stilmittel zur Beschönigung. „Aufschub“ klingt weniger hart als „Verbot für Minderjährige“ – auch wenn es auf dasselbe hinausläuft.
Der Euphemismus ist jedoch keine Erfindung der Kommissionspräsidentin oder ihres Teams. Er stammt direkt aus der Kommunikations-Strategie der australischen Regierung, die von der Leyen in ihrer Rede als „Pionier“ bezeichnet. So schreibt die australische Aufsichtsbehörde am 10. Dezember 2025, als das australische Social-Media-Verbot in Kraft trat: „Es ist kein Verbot, es ist ein Aufschub, wann man Accounts haben darf.“
Emotionen statt Fakten
Die damalige Situation in Australien ist vergleichbar mit der in der EU. Während die Regierung auf ein Social-Media-Verbot mit Alterskontrollen drängt, warnen Fachleute aus den Bereichen Jugendschutz, Medienpädagogik, Bürgerrechte, Datenschutz und IT-Sicherheit eindringlich davor. Die Argumente australischer und europäischer Expert*innen sind im Kern die gleichen. Hier wie dort sprechen sich auch betroffene Jugendliche vehement gegen ein Verbot aus – zuletzt rund 30 europäische Jugendverbände. Die Reaktionen der Verbots-Befürworter*innen ähneln sich ebenso: strategische Kommunikation statt stichhaltige Argumente.
Besonders anschaulich macht das eine weitere Formulierung, die Ursula von der Leyen aus dem australischen Diskurs übernimmt. In ihrer Rede sagt sie: „Geben wir den Kindern die Kindheit zurück.“ In die gleiche Kerbe schlug die australische Kampagne „Let them be kids“ (auf Deutsch: „Lasst sie Kinder sein“). Dahinter steckte der Medienkonzern News Corp aus dem konservativen Murdoch-Firmenimperium.
Die Kommissionspräsidentin setzt an dieser Stelle nicht auf Fakten, sondern auf Emotionen. Über Kinder sagt sie weiter: „Ihre Seelen sind so empfindlich, ihre psychologische Verletzlichkeit ist so groß, psychische Wunden können sich auf das ganze Leben auswirken.“ Das ist korrekt – könnte aber ebenso ein Grund sein, junge Menschen nicht von sozialen Medien abzuschneiden, weil sie dort Gemeinschaft und Gleichgesinnte finden.
Im Vorfeld des australischen Social-Media-Verbots mahnte etwa die „Australian Psychological Society“: Ohne sinnvolle Alternativen könne der Entzug sozialer Medien eine Lücke ins soziale Leben junger Menschen reißen und Gefühle wie „Einsamkeit, Angst und Kummer“ erhöhen.
Vier Lücken in der Argumentation
Vier weitere inhaltliche Lücken stechen in von der Leyens Rede zum Social-Media-Verbot hervor.
Erstens: Die Kommissionspräsidentin sagt über Kinder: „Je mehr sie der digitalen Welt ausgesetzt sind, desto größer sind die Gefahren.“ Für diese Behauptung gibt es keine wissenschaftlichen Belege. Stattdessen zeigt die Forschung: Der Grad der Gefährdung lässt sich nicht anhand der Nutzungsdauer ablesen. Das geht auch aus dem Zwischenbericht der deutschen Jugendschutz-Expert*innen hervor, die im Auftrag des Familienministeriums den Forschungsstand zusammengefasst haben. Demnach sei es „entscheidend, nicht nur die Nutzungsdauer zu betrachten, sondern auch typische Nutzungsweisen sowie die Inhalte, denen Jugendliche ausgesetzt sind.“ Relevant seien demnach auch Persönlichkeit und Lebenslage junger Menschen.
Für eine im Frühjahr veröffentliche groß angelegte Studie hatten Forschende der Universität Manchester 25.000 Jugendliche zwischen 11 und 14 Jahren drei Schuljahre lang begleitet. Sie wollten wissen, ob die für Gaming und Social Media aufgebrachte Zeit ihrer psychischen Gesundheit schadet – und fanden darauf keine Hinweise.
Zweitens: Von der Leyen sagt, Kinder müssten die „Logik der sozialen Medien verstehen“ und „lernen, sich vor negativen Auswirkungen zu schützen und gleichzeitig die positiven Seiten zu nutzen“. Sie spricht von Lehrer*innen, „die Kindern helfen können, diese Kompetenzen von klein auf zu erwerben“. Mit einem Social-Media-Verbot ist das eher schwer zu vereinbaren: Kinder sollen demnach mehr digitale Kompetenzen aufbauen, obwohl die EU ihnen weniger Zugang zur digitalen Welt erlaubt.
Anders und schlüssiger argumentiert etwa der Präsident des Deutschen Lehrerverbands, Stefan Düll, in einer Stellungnahme vom Juni 2025. „Digitale Teilhabe ist Realität – und die muss man lernen, nicht verbieten“, schreibt er. Es könne nicht die Lösung sein, Jugendlichen „plötzlich mit dem 16. Geburtstag“ einen Zugang zu geben.
Drittens: Von der Leyen wiederholt ihre teilweise falschen Aussagen über die Alterskontroll-App der EU. Sie sagt erneut, die App „funktioniert auf jedem Gerät“. Das ist falsch. Die App funktioniert derzeit nur auf iOS und Google-basiertem Android – nicht etwa auf MacOS, Windows oder Linux. Das führt zu einem Handy-Zwang und zur Abhängigkeit von US-amerikanischen Tech-Unternehmen.
Weiter sagt von der Leyen, die App „bietet die höchsten Datenschutzstandards der Welt“. Das ist irreführend. Zum Beispiel ist der anonyme „Zero Knowledge Proof“ laut offiziellen Spezifikationen der App keine Pflicht („shall“), sondern nur eine Empfehlung („should“). Das heißt: Es gibt höhere Standards – und sie stehen sogar in den Spezifikationen der App selbst.
Viertens: Über das Social-Media-Verbot in Australien sagt die Kommissionspräsidentin: „Wir können die Fortschritte sehen“. Weniger Kinder und Jugendliche hätten Konten in den sozialen Medien. Das ist irreführend. Selbst die zuständige Aufsichtsbehörde in Australien hat festgestellt, dass viele unter 16-Jährige noch immer ihre Accounts haben oder neue erstellen, und deshalb Untersuchungen gegen Tech-Unternehmen angekündigt.
Der Erfolg der Regelung lässt sich zudem nicht anhand der Anzahl gesperrter Accounts messen – sondern daran, ob sich das Wohlbefinden von Kindern und Jugendlichen verbessert. Das muss noch erforscht werden.
Räume sicherer machen, Minderjährige ausschließen
Ein großer Teil der Rede handelt von Tech-Regulierung, die nicht nur Minderjährige betrifft, sondern alle. Das ist schlüssig, denn nicht nur Minderjährige sind Gefahren im Netz ausgesetzt. Auch unter Erwachsenen gibt es viele vulnerable Gruppen.
Von der Leyen sagt: „Technologieanbieter sind für die Sicherheit ihrer Produkte und deren sichere Verwendung verantwortlich.“ Der kommende Digital Fairness Act soll etwa „Design-Praktiken adressieren, die auf Abhängigkeit abzielen und schädlich sind“. Die Kommissionspräsidentin kritisiert zudem Geschäftsmodelle, die Aufmerksamkeit „als Ware nutzen“, sowie Spiele für junge Männer, „die darauf ausgelegt sind, sie zu manipulieren, damit sie immer mehr Geld ausgeben“.
Viele Kritiker*innen eines Social-Media-Verbots dürften diesen Ausführungen zustimmen. Im Kern fordern sie, dass Regulierung Risiken direkt adressieren sollte – sichere digitale Räume für alle statt Ausschluss von Minderjährigen. Die Kommissionspräsidentin will offenbar beides: digitale Räume sicherer machen und trotzdem Minderjährige davon ausschließen. Das ist nicht schlüssig.
Auf einer Pressekonferenz in Brüssel hieß es vonseiten der EU-Kommission: Man werde auf die Empfehlungen des Expert*innen-Gremiums im Juni warten. Noch im selben Sommer könne ein Gesetzentwurf folgen. Zeit sei dafür genug, der Sommer ende schließlich erst am 21. September.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
Das Recht auf analoges Leben soll ins Grundgesetz – mehr als 64.000 Unterzeichner*innen fordern das in einer Petition. Interessierte können sich bis 21. Mai anschließen. Im Interview erklären die Initiator*innen: Der ausufernde Digitalzwang schadet der Demokratie.

Bahn fahren, Pakete abholen, einen Termin beim Bürgeramt buchen: Unternehmen und Behörden machen Menschen ohne Smartphone oder Computer das alltägliche Leben zunehmend schwer. Der Verein Digitalcourage fordert deshalb ein Recht auf Leben ohne Digitalzwang.
Am 21. Mai wollen die Aktivist*innen ihre Petition Abgeordneten des Bundestags überreichen. Bis dahin können sich Interessierte anschließen.
Hinter der Petition stehen unter anderem Jonas Grill, Rena Tangens und Max Hampel. Im Interview erklären sie, in wie viele Lebensbereiche der Digitalzwang bereits vordringt, was daran gefährlich ist – und ob er sich stoppen lässt.
Deutsche Bahn will Fahrgästen App aufdrücken
netzpolitik.org: Jonas, Rena, Max – was genau ist Digitalzwang?
Tangens: Der Zwang, digitale Zugangswege zu verwenden. Dass man Dinge nur übers Internet erledigen kann oder dafür ein Smartphone besitzen muss oder eine bestimmte App installieren muss, um einen Dienst wahrzunehmen.
Grill: Auch wenn die analoge Alternative extrem unpraktisch ist, ist das eine Form des Digitalzwangs.
netzpolitik.org: Menschen haben über euren Digitalzwang-Melder hunderte Beispiele eingereicht.
Hampel: Uns erreichen neben diesen Meldungen täglich mehrere E‑Mails und Anrufe zum Thema.
netzpolitik.org: Wo ist der Zwang am schlimmsten?
Hampel: Ganz oft geht es um Mobilität. Da beschweren sich beispielsweise Menschen, dass es die BahnCard nur noch in der Bahn-App gibt.
Tangens: Ohne Account bei der Bahn bekommt man die nicht mehr. Als die Bahn das eingeführt hat, haben wir zig E‑Mails von empörten Bahnfahrer*innen bekommen, die daraufhin ihre BahnCard gekündigt haben. Eine Person schrieb, dass sie nun ihre Enkelkinder nicht mehr so oft besuchen könne. Die Bahn ist ein bisschen zurückgerudert und ermöglicht es vorläufig, den QR-Code am Schalter ausdrucken zu lassen. Aber prinzipiell versucht die schon beständig, die Leute dazu zu bringen, die Bahn-App zu benutzen, sie baut zum Beispiel Fahrkartenautomaten ab. Dabei sind in der Bahn-App einige Tracker drin. Die übermitteln, von wo bis wo und mit wem man fährt. Seit 2022 klagen wir vor dem Landgericht Frankfurt, dass die Bahn die Tracker entfernt.
Länger warten beim Bürgeramt
netzpolitik.org: Welche Fälle gibt es noch?
Grill: Viele Beispiele für Digitalzwang stammen auch aus dem Bereich Finanzen. Menschen können ihre Lohnabrechnungen nur noch online einsehen, ihre Steuererklärung nur noch mit Umständen analog machen, kein Geld mehr überweisen, weil Filialen zumachen und sie kein Onlinebanking haben. Viele Fälle stammen auch aus dem Bereich kulturelle Teilhabe. Da kommen Menschen nicht mehr zu Konzerten, weil Eventim nur noch digitale Karten verkauft. Und dann gibt es ganz banale Alltäglichkeiten, wie beispielsweise, dass die Sperrmüllabfuhr in manchen Gegenden nur noch über Onlineportale bestellt werden kann.
Hampel: Ein großes Thema ist auch Doctolib. Facharzttermine bekommt man oft nicht mehr, ohne diese Plattform zu nutzen. Und auf dem Amt ist es so, dass man mit einem Onlinetermin viel zügiger behandelt wird, als wenn man hingeht und eine Nummer zieht. Was auch viele Menschen betrifft, ist, was DHL mit den Packstationen macht. Die haben teils keinen Bildschirm mehr, man muss die über das eigene Smartphone bedienen. Dafür haben wir DHL 2023 einen BigBrotherAward verliehen.
Tangens: Menschen, die kein Handy haben, stehen dann vor der Packstation und kommen nicht an ihr Paket ran. Oder anderes Beispiel: Es gibt hier in Berlin viele Restaurants, wo man einen QR-Code scannen muss, um die Speisekarte lesen zu können. Da sind Leute ohne Smartphone einfach aufgeschmissen. Und das sind auch Menschen, die ein Anrecht darauf haben, an der Gesellschaft teilzuhaben.
Millionen Menschen in Deutschland leben offline
netzpolitik.org: Wie viele Leute schließt der Digitalzwang aus?
Tangens: In der Altersgruppe von 16 bis 74 Jahren waren – laut statistischem Bundesamt – zwei Millionen Menschen in Deutschland noch nie im Internet. Und dann muss man ja noch die Menschen 75 plus dazurechnen.
Hampel: Und die Menschen, die zwar ein Handy haben, aber nicht gut damit umgehen können. Meine Mutter zum Beispiel: Ihr Handy mit Bluetooth mit einer Packstation zu verbinden, das stellt die vor ein unlösbares Rätsel.
netzpolitik.org: Ist Digitalzwang nur ein Problem für Senior*innen?
Tangens: Das betrifft nicht nur alte Leute. Wir lernen auch viele junge Leute kennen, die keinen Bock haben, ständig ein Smartphone dabeizuhaben. Weil das so einen Druck erzeugt, in irgendwelchen Netzwerken dabei zu sein, ständig auf Nachrichten zu reagieren, sich mit anderen zu vergleichen. Und ich kenne einen Menschen, der sagt, er kenne sein Suchtpotenzial und lasse deshalb das Smartphone so oft wie möglich zu Hause – damit er nicht ständig auf Social Media ist. Er hat das mit Alkoholismus verglichen. Digitalzwang ist dann, als würde man einen trockenen Alkoholiker zwingen, immer einen Flachmann dabeizuhaben.
Hampel: Dazu kommt, du musst für viele Apps ja ein relativ aktuelles Smartphone besitzen und das kostet Geld. Das als Voraussetzung zu machen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist ja enorm diskriminierend.
Tangens: In Spanien engagiert sich ein Mensch gegen Digitalzwang, der aufgrund einer Parkinson-Erkrankung so zittert, dass es ihm schwerfällt, ein Smartphone zu bedienen. Und auch, wenn mir mein Smartphone gerade kaputt gegangen ist, muss ich doch grundlegende Dienste nutzen können.
Grill: Digitalzwang schließt Menschen aus, die körperliche Einschränkungen haben, die ihre Daten schützen möchten, die sich nicht privaten Unternehmen ausliefern möchten, das kann aus verschiedensten Gründen kommen.
„Das verbittert“
netzpolitik.org: Schadet der zunehmende Digitalzwang der Demokratie?
Hampel: Ja, weil sich Menschen von Grundversorgung ausgeschlossen fühlen. Viele haben die Befürchtung, durch die Digitalisierung Stück für Stück aus dem öffentlichen Leben zu fallen. Das verbittert, da fühlt man sich abgehängt. Und dann freuen sich die Populisten, die das Thema schon für sich entdeckt haben. Deswegen setzen wir uns mit der Petition und der politischen Arbeit dafür ein, dass die demokratischen Parteien im Bundestag das Thema ernst nehmen.
netzpolitik.org: Wie reagiert die Politik auf euch?
Tangens: Wir haben Vertreter aller demokratischen Parteien dafür gewinnen können, unsere Petition am 21. Mai feierlich entgegenzunehmen. Und die Koalitionsparteien scheinen tatsächlich nicht mehr so sicher, dass es eine gute Idee war, die „Digital-only“-Strategie für die Verwaltung in den Koalitionsvertrag zu schreiben.
netzpolitik.org: Was genau soll eure Petition ändern?
Tangens: Wir fordern, den Artikel drei des Grundgesetzes zu ergänzen. Darin gibt es diverse Eigenschaften, wegen derer ich nicht benachteiligt werden darf. Wir wollen ergänzen, dass ein Mensch, der einen digitalen Zugangsweg nicht nutzt, nicht deshalb benachteiligt werden darf. Ein juristisches Gutachten vom Netzwerk Datenschutzexpertise hält diese Grundgesetz-Erweiterung für möglich und sinnvoll. Und diese Regelung würde dann durch die sogenannte Drittwirkung nicht nur für den Staat, sondern auch für die Wirtschaft gelten. Das wäre ein absolut mächtiges Instrument. Wir wissen, dass wir für die Umsetzung einen langen Atem brauchen. Aber uns gibt es seit 1987. Ausdauer haben wir.
netzpolitik.org: Ich nehme an, die Petition kann man nicht nur online unterzeichnen?
Tangens: Wir haben auch viele tausend Unterschriften auf Papier erhalten. Der Briefträger hat schon gefragt, ob wir ein Preisausschreiben veranstalten.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
Werde Teil dieser einzigartigen Community und unterstütze auch Du unseren gemeinwohlorientierten, werbe- und trackingfreien Journalismus jetzt mit einer Spende.
