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Die 47. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 20 neue Texte mit insgesamt 132.907 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Kundinnen und Kunden,
Ihr seid eine:r von 450 Millionen. Von 450 Millionen „customers“ auf dem europäischen Binnenmarkt, die Start-ups, mittlere Unternehmen und Großkonzerne erreichen sollen.
Fühlt ihr euch von dieser Ansprache irritiert? Ich mich auch. Aber so sieht euch offenbar der deutsche Digitalminister, zumindest wenn es nach seiner Eröffnungsrede auf dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität diese Woche geht.
Da ist viel die Rede von Wachstum durch sogenannte KI, einem Rennen der Innovation, dem sich kleine und mittelständische Betriebe anschließen sollen. Der Minister spricht die an, die für ihn dabei offenbar eine Rolle spielen: Firmen, Investoren, Forschende, politische Institutionen. Die Menschen in Europa, also in der Denke Wildbergers die Kund:innen, spielen keine aktive Rolle.
Eine solche Digitalpolitik ist ein Problem. Denn sie führt dazu, dass Regeln nur noch für Unternehmen gemacht werden. Wir sehen das gerade am Digital-Omnibus, einem Gesetzespaket, das die EU-Kommission diese Woche vorgestellt hat. Während Industrieverbände jubeln, ist die Zivilgesellschaft schockiert vom Schnellabbau von Datenschutzregeln und großzügigen Fristverschiebungen für riskante KI-Systeme. Meine Kollegen Ingo und Daniel haben Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu zusammengestellt.
Aber nicht nur die industriefreundliche Politik wird einem mit einer derartigen Verkäufer-Mentalität auf die Füße fallen. Denn Europa besteht nicht vor allem aus Kund:innen, sondern aus vielen Millionen Menschen, die unsere digitale und analoge Welt gestalten wollen und können. Wer ihre Stimmen ignoriert, ihre Ideen als irrelevant abtut, ihre Expertise weglächelt, verschenkt die Zukunft. Wir wollen die digitale Welt nicht als Produkt kaufen, wir wollen sie gestalten.
Wir von netzpolitik.org sehen es seit vielen Jahren als eine unserer Kernaufgaben, der Zivilgesellschaft bei netzpolitischen Diskussionen eine Stimme zu geben. Der Digitalminister hat in seiner Rede schmerzhaft demonstriert, dass das heute wichtiger ist als je zuvor. Wir müssen laut sein, um uns Gehör zu verschaffen, und das schaffen wir nicht allein.
Diese Woche haben wir euch wieder vermehrt um finanzielle Unterstützung gebeten, denn das Jahresende naht. Wie immer brauchen wir noch jede Menge Geld, um unsere Arbeit zu finanzieren, die durch eure Spenden ermöglicht wird. Als Spender:innen seid ihr für uns aber weit mehr als Kund:innen unserer journalistischen Produkte. Ihr seid wie wir Teil einer digitalen Zivilgesellschaft, die für ein Internet kämpft, das nicht den Konzernen, sondern den Menschen dient. Danke dafür!
Ein schönes winterliches Wochenende wünscht euch
anna

Gipfel zur Digitalen Souveränität: Europa braucht den Mut, seine Souveränität zu teilen
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Das angekündigte Reformpaket ist da und die EU-Kommission bleibt auf Konfrontationskurs: Statt den Datenschutz zu vereinfachen, schleift sie Grundrechte. Statt europäischen Unternehmen zu helfen, kommt sie Big Tech entgegen. Ein Kommentar. Von Ingo Dachwitz –
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Regierungen werden autoritärer, Konzerne mächtiger, die Überwachungsinstrumente zahlreicher. Es braucht jetzt eine Zivilgesellschaft, die für unser aller Grundrechte kämpft. Mit diesen digitalen Tools kannst du dich für eine freie und solidarische Gesellschaft einsetzen. Von netzpolitik.org –
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Gerichtsverfahren beschleunigen, die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und Bürger*innen den Zugang zum Recht erleichtern. Dabei benachteiligt sie jedoch die Gruppe der Beklagten und stößt bei Expert*innen auf Kritik. Von Esther Menhard –
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Psychisch-Kranken-Gesetz in Niedersachsen: Gefährlich per Verwaltungsvorschrift
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FAQ zum „Digitalen Omnibus“: Was plant die EU-Kommission bei KI und Datenschutz?
Mit ihrem „Digitalen Omnibus“ will die Kommission Regeln für risikoreiche KI-Systeme um mehr als ein Jahr hinauszögern und den Datenschutz deutlich einschränken. Industrieverbände begrüßen den Schritt, Verbraucherschützer:innen sind alarmiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Gesetzespaket. Von Ingo Dachwitz, Daniel Leisegang –
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Digitaler Omnibus: Wie Medien aus Angst vor Komplexität eine Debatte verzerren
Bei sperrigen Themen gerät die Komplexität unter die Räder. Das neue große Gesetzespaket der EU reduzierten einige Medien auf das Thema Cookie-Banner – und gaben dabei die Kritik von Datenschützer:innen teilweise falsch wieder. Sowas muss echt nicht sein. Ein Kommentar. Von Markus Reuter –
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European Business Wallet: EU-Kommission plant digitale Identität für Unternehmen
Unternehmen in der EU sollen eine digitale Identität erhalten. Der Vorschlag der EU-Kommission ist Teil des „Digital Omnibus“-Gesetzespakets und gleicht der geplanten digitalen Brieftasche für die EU-Bürger:innen. Von Daniel Leisegang –
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Medienaufsicht: Pornofilter für Betriebssysteme kommt
Mit Brandenburg hat auch das letzte Landesparlament für eine Reform des Jugendmedienschutzes gestimmt. Eltern sollen Geräte künftig mit einem Klick in einen Schutzmodus versetzen können. Außerdem wird es für die Medienaufsicht einfacher, Netzsperren zu verhängen. Von Chris Köver –
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Mit Brandenburg hat auch das letzte Landesparlament für eine Reform des Jugendmedienschutzes gestimmt. Eltern sollen Geräte künftig mit einem Klick in einen Schutzmodus versetzen können. Außerdem wird es für die Medienaufsicht einfacher, Netzsperren zu verhängen.

Anbieter von Betriebssystemen wie Apple, Google oder Microsoft müssen demnächst sicherstellen, dass diese mit einer „Jugendschutzvorrichtung“ ausgestattet sind. Das sieht eine Novelle des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) vor, die von den Bundesländern verabschiedet wurde. Das Parlament von Brandenburg hatte am Mittwoch als letztes Bundesland den Weg dafür freigemacht.
Laut der Reform sollen Spielekonsolen, Smartphone, Smart-TVs und andere Geräte, die „Zugang zu Telemedien ermöglichen“, bereits auf der untersten Software-Ebene einen Filter bieten, der dafür sorgt, dass etwa der Weg zu Pornoseiten versperrt bleibt.
Eltern sollen diesen Schutzmodus mit nur einem Klick aktivieren können und dabei auch das Alter der Kinder einstellen können. Der Vertrag bezeichnet das als „One-Button-Lösung“. Anschließend sollen Browser auf dem Gerät nur noch verfügbar sein, wenn sie über „eine gesicherte Suchfunktion“ verfügen. Was das ist, wird im Text nicht näher definiert. Auch für Apps gilt, dass sie der Altersangabe entsprechen müssen.
Umstrittene Novelle
Die neuen Regeln treten am 1. Dezember 2027 in Kraft und gelten nur für Geräte, die neu in den Handel kommen. Alte Geräte, für die keine Softwareupdates mehr bereitgestellt werden, sind davon ausgenommen. Für Geräte, die bereits produziert werden, gilt eine Übergangsfrist von drei Jahren ab Bekanntgabe der neuen Regeln.
Auf die umstrittene Novelle hatten sich die Ministerpräsidenten der Länder bereits vor einem Jahr geeinigt. Tech-Konzerne wie Google und Microsoft wehrten sich gegen die Auflagen und verwiesen darauf, dass sie bereits Lösungen für den Jugendschutz anböten. Die neuen Vorschriften würden zu vielen rechtlichen und technischen Problemen führen. Auch Verbände wie die Free Software Foundation kritisierten die Pläne. Es sei etwa unklar, wie Anbieter von freier Software die Vorgaben umsetzen sollten.
Geldhahn abdrehen, Domains sperren
Zusätzlich zu den Jugendschutzfiltern bekommt die Jugendmedienaufsicht zwei weitere Werkzeuge an die Hand, um Betreiber von Pornoseiten unter Druck zu setzen. Die erste gilt der Sperre von sogenannten Ausweichdomains. Hintergrund ist der Kampf der deutschen Medienaufsicht gegen Pornoseiten, die sich weigern, das Alter ihrer Nutzer*innen zu kontrollieren. Die Medienaufsicht will diese Alterskontrollen gemäß deutschem Recht erzwingen und lässt die Seiten widerspenstiger Betreiber sperren. Internetprovider wie die Telekom müssen dann verhindern, dass ihre Kund*innen die Seiten aufrufen können.
In der Vergangenheit hatte diese Methode wenig Erfolg. XHamster und Pornhub haben einfach binnen kürzester Zeit alternative Domains eingerichtet, ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem die Behörde immer einen Schritt hinterher war. Mit der Novelle gilt, dass die Medienaufsicht in Zukunft auch für diese neuen Domains Netzsperren schneller anordnen darf – ohne gesondertes Verfahren.
Das zweite Werkzeug richtet sich gegen Zahlungsdienstleister und soll den Geldfluss an Pornoseiten kappen. Die jeweils zuständige Landesmedienanstalt darf nun etwa Visa oder Paypal anweisen, keine Zahlungen mehr für bestimmte Seiten abzuwickeln, wenn diese „unzulässige Angebote“ zeigen.
EU-Kommission vs. deutsche Medienaufsicht
Kritiker*innen weisen darauf hin, dass diese Maßnahmen wenig bringen, wenn es damit geht, Jugendliche von Pornoseiten fernzuhalten. So lassen sich Netzsperren mit wenigen Klicks umgehen, zum Beispiel durch VPN-Dienste, die vorgeben, eine Seite aus einem anderen Land aufzurufen. Der Download solcher Software steigt in allen Regionen rasant an, in denen Pornoseiten entweder gesperrt sind oder Alterskontrollen einführen – zuletzt etwa in Großbritannien.
Verpflichtende Alterskontrollen, wie die Medienaufsicht sie zudem vorschreiben will, würden außerdem bedeuten, dass alle Nutzer*innen von Pornoseiten ihr Alter nachweisen müssten. Die Medienaufsicht empfiehlt dafür etwa, dass die Seiten die Ausweise der Besucher*innen kontrollieren oder das Alter per biometrischer Gesichtserkennen schätzen sollen.
Einer der größten Anbieter, Pornhub, wehrt sich aktuell vor Gericht gegen die aus Deutschland angeordneten Netzsperre. Betreiber Aylo ist auf dem Standpunkt, dass nicht die Medienaufsicht, sondern die EU-Kommission für Pornhub zuständig sei. Die gesetzliche Grundlage dafür ist das Gesetz über digitale Dienste (DSA). Als EU-Verordnung habe es Vorrang gegenüber nationalen Gesetzen wie dem JMStV.
Auch der DSA sieht vor, dass Anbieter von Pornoseiten mehr für den Schutz von Minderjährigen tun müssen, er schreibt dafür aber keine verpflichtenden Alterskontrollen vor, sondern verpflichtet Anbieter lediglich dazu, “Risiken” für den Jugendschutz selbst einzuschätzen und zu minimieren. Derzeit designiert die EU-Kommission mehrere Pornoseiten zudem als „Sehr Große Online-Plattform“ und sieht damit striktere Auflagen für sie vor.
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Unternehmen in der EU sollen eine digitale Identität erhalten. Der Vorschlag der EU-Kommission ist Teil des „Digital Omnibus“-Gesetzespakets und gleicht der geplanten digitalen Brieftasche für die EU-Bürger:innen.

Wenn Unternehmen mit Behörden kommunizieren, wird es oft kompliziert. Dann braucht es Unterschriften per Hand, Firmenstempel oder Vollmachten. Die EU-Kommission will das nun ändern.
Sie hat am Mittwoch ihre Pläne für die „European Business Wallet“ vorgestellt. Mit der digitalen Brieftasche sollen sich Unternehmen innerhalb der EU grenzüberschreitend etwa gegenüber Behörden authentifizieren, mit diesen kommunizieren und Dokumente austauschen können.
Das Vorhaben ist Teil des „Digital Omnibus“-Gesetzespakets und soll Verwaltungsprozesse vereinfachen. Den Unternehmen verspricht die Kommission Einsparungen in Höhe von insgesamt mehr als 160 Milliarden Euro pro Jahr.
Nutzung ist freiwillig, soll aber Standard werden
Dem vorgelegten Gesetzentwurf ging im Sommer eine vierwöchige, öffentliche Konsultation voraus, die Mitte Juni endete.
Dem Entwurf zufolge soll nur die Verwaltung dazu verpflichtet sein, die Wallet einzusetzen; für Unternehmen besteht diese Pflicht nicht. Zugleich betont die EU-Kommission, dass die Wallet „zum Standardinstrument für einen sicheren und effizienten Austausch“ zwischen Unternehmen und öffentlichen Stellen in der gesamten EU werden soll.
Sowohl private Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen können eine Wallet anbieten. Sie müssen sich vorab bei der Aufsichtsbehörde ihres EU-Landes notifizieren lassen. In Deutschland sind dafür das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und die Bundesnetzagentur (BNetzA) zuständig. Wollen EU-Institutionen eine Wallet anbieten, übernimmt die Kommission die Aufsichtsfunktion.
eIDAS-Verordnung als Grundlage
Der Vorschlag für die Business-Wallet baut auf den Plänen zur elektronischen Bürger-ID auf, wie sie in der eIDAS-Verordnung (eIDAS 2.0) geregelt ist. Das EU-Gesetz, das im Mai 2024 in Kraft trat, ist auch die rechtliche Grundlage für die EUDI-Wallet, mit der sich ab Ende 2026 alle EU-Bürger:innen digital ausweisen können. Derzeit werden dafür in Brüssel die technischen Anforderungen verhandelt.
Ursprünglich sollte die EUDI-Wallet selbst auch für Organisationen und Unternehmen nutzbar sein. Die Pläne hatten sich allerdings als zu komplex herausgestellt. Bereits zu Jahresbeginn hatte die Kommission daher eine eigene digitale Brieftasche für Unternehmen angekündigt.
Die Business-Wallet soll der EUDI-Wallet ähneln, zugleich aber über besondere Funktionen für Unternehmen verfügen. Die technischen Standards und Anforderungen dafür will die EU-Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und dem privaten Sektor ausarbeiten. Außerdem sind „großangelegte Pilotprojekte“ geplant. In einem Anhang zum Gesetzentwurf definiert die Kommission bereits ein umfassendes Berechtigungs- und Zugriffsmodell.
Bevor es aber ins Detail gehen kann, müssen noch das EU-Parlament und der Rat über den Vorstoß der Kommission verhandeln. Danach haben die öffentlichen Verwaltungen in der gesamten EU voraussichtlich zwei Jahre Zeit, die europäische Business-Wallet einzuführen.
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Bei sperrigen Themen gerät die Komplexität unter die Räder. Das neue große Gesetzespaket der EU reduzierten einige Medien auf das Thema Cookie-Banner – und gaben dabei die Kritik von Datenschützer:innen teilweise falsch wieder. Sowas muss echt nicht sein. Ein Kommentar.

Das Digitalpaket der EU, auch digitaler Omnibus genannt, verschlechtert die Rechte von Bürger:innen auf verschiedenen Ebenen. Es beschneidet Auskunftsansprüche, schiebt dringend erforderliche KI-Regulierung auf, schränkt den Anwendungsbereich der Datenschutzgrundverordnung ein und baut gleichzeitig aus, was Unternehmen als „berechtigtes Interesse“ bei der Datennutzung erklären können. Zum Beispiel die Nutzung unserer persönlichen Daten für KI-Systeme ohne Einwilligung.
Und ja, die Kommission will auch die nervigen Cookie-Banner weniger nervig machen. Wer sich gestern in deutschen Medien zu dem Thema informieren wollte, konnte oftmals den Eindruck bekommen, dass es bei diesem großen Paket nur um diese eine Sache geht. Die Tagesschau etwa titelte: „EU will Cookie-Klicks im Internet reduzieren“.
Das ist ja toll, die EU hilft uns, wie beim Mobilfunk-Roaming. Super! Toller, schöner Omnibus!
Grob verzerrt dank dpa
Ursprung dieses positiven Framings des Gesetzespaketes scheint eine Agenturmeldung der dpa zu sein, denn Aufmachung, Aufbau und Einordnung ähneln sich in vielen Artikeln zum Thema, unter anderem beim Spiegel, MDR, der Zeit, Bild.de, Web.de oder 20min.ch.
In einem dpa-Video zum Thema wird gar suggeriert, dass sich die Kritik der Datenschützer gegen die neuen Cookie-Regeln richte. Diese seien ein Einknicken vor der Tech-Lobby, heißt es dort. Hier wird die Gesamtkritik an zahlreichen Maßnahmen des Digitalpaketes als ausgerechnet gegen den von Bürgern positiv wahrgenommenen Teil des Pakets gerichtet dargestellt. Eine grobe Verzerrung der Kritik, ausgelöst durch Verkürzung und Komplexitätsreduktion.
Die dpa und mit ihr alle Medien, die die Meldung wenig bearbeitet übernommen haben, sind damit auch einem Spin der EU-Kommission auf den Leim gegangen: Die hatte in den vergangenen Tagen stets behauptet, ihre Pläne würden die eigene KI- und Datenschutzregulierung gar nicht schwächen. Gleichzeitig stellt sie in ihrer Kommunikation ziemlich klug die Vorschläge zu Cookie-Bannern nach vorne.
Traut den Menschen doch mal etwas zu!
Nun sind die Cookie-Banner tatsächlich Teil des Gesetzespaketes, und sicherlich könnte man die neuen Cookie-Regeln als nicht weit genug gehend kritisieren. Oder nachfragen, warum ausgerechnet Medien als große Treiber der Cookie-Flut von der neuen Regel ausgenommen werden sollen.
Der Fokus der Kritik von Daten- und Verbraucherschützern am Digitalen Omnibus war aber ein komplett anderer. Sie sehen Grundprinzipien des Datenschutzes in Gefahr. Cookies fanden dort nur am Rande statt. Doch das ist bei dieser Art der Berichterstattung egal, denn die Cookie-Banner sind eben der Inhalt des Omnibusses, der den Leser:innen am bekanntesten ist. Und dann bekommt der Bauer eben genau das, was er immer schon frisst.
So eine Herangehensweise täuscht über das gesamte Paket und dessen Gefahren hinweg. An diesem Beispiel zeigt sich auch, dass viele Medien den Leser:innen einfach zu wenig Komplexität, Details und Erklärungen zutrauen. Alles muss easy peasy widerstandslos reinballern statt konkret und komplex im Kopf anzukommen. Der Leser darf nicht ins Nachdenken kommen oder herausgefordert werden, sondern wird seicht bespielt. Schade!
Den Leser:innen hilft das natürlich nicht, dass ihnen kaum mehr als der Cookie-Banner zugetraut wird – mal ganz abgesehen davon, dass bei dieser Darstellung fälschlicherweise in den Köpfen hängen bleibt, dass das EU-Paket eigentlich doch ganz gut sei und die nervigen Datenschützer das irgendwie bremsen wollen. Und das ist dann eben grob daneben.
Die Arbeit von netzpolitik.org finanziert sich zu fast 100% aus den Spenden unserer Leser:innen.
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Mit ihrem „Digitalen Omnibus“ will die Kommission Regeln für risikoreiche KI-Systeme um mehr als ein Jahr hinauszögern und den Datenschutz deutlich einschränken. Industrieverbände begrüßen den Schritt, Verbraucherschützer:innen sind alarmiert. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Gesetzespaket.

Offiziell will die EU-Kommission mit ihrem gestern vorgestellten Omnibus-Paket eine Reihe europäischer Digitalgesetze in Einklang bringen. Das soll nach eigener Aussage vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen sowie europäischen Start-ups helfen.
Durch Bürokratieabbau, Vereinfachung der EU-Rechtsvorschriften und einen besseren Datenzugang „schaffen wir Raum für Innovationen und deren Vermarktung in Europa“, sagt die zuständige Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen. „Dies tun wir auf europäische Art und Weise: indem wir sicherstellen, dass die Grundrechte der Nutzer:innen in vollem Umfang geschützt bleiben.“
Vor allem die deutsche und die französische Regierung haben sich jüngst für weitgehende Änderungen und Deregulierung eingesetzt. Aber auch die US-Regierung hat in den vergangenen Monaten den Druck auf die EU und ihre Mitgliedsländer erhöht, die europäischen Standards bei den Datenschutz- und Verbraucherschutzrechten zu senken.
Wir beantworten die zentralen Fragen zum „Digitalen Omnibus“: Welche kritischen Veränderungen strebt die Kommission bei der Regulierung von sogenannter Künstlicher Intelligenz an? Inwiefern will sie den Datenschutz aufweichen? Und verschaffen weniger Cookie-Banner den Nutzer:innen mehr Rechte?
- Was plant die EU-Kommission mit Blick auf die KI-Verordnung?
- Warum sollen KI-Systeme mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung trainiert werden dürfen?
- Inwiefern will die Kommission die Datenschutzgrundverordnung einschränken?
- Was schlägt die Kommission zu Cookies vor?
- Warum sollen Unternehmen aus Sicherheitsgründen auf unsere Geräte zugreifen dürfen?
- Wie sollen Betroffenenrechte eingeschränkt werden?
- Wie fallen die Reaktionen auf den Vorschlag aus?
- Was hat die Kommission auf den letzten Metern gestrichen?
- Wie geht’s jetzt weiter?
Was plant die EU-Kommission mit Blick auf die KI-Verordnung?
- Die Kommission will die Umsetzung eines Teils der KI-Verordnung um fast eineinhalb Jahre nach hinten schieben. Das betrifft vor allem die sogenannten Hochrisiko-Systeme. Konkret geht es um zwei Fristen.
- Erstens beim Einsatz bestimmter KI-Anwendungen, wie sie im Anhang III der KI-Verordnung definiert sind. Das betrifft Systeme, die etwa in Beschäftigungsverhältnissen, bei der Migrationskontrolle oder bei biometrischer Videoüberwachung zum Einsatz kommen.
- Die ursprüngliche Frist für die Umsetzung dieser Regeln war der 2. August 2026. Nun sollen Unternehmen sechs Monate mehr Zeit erhalten, die hier genannten Anforderungen umzusetzen.
- Zunächst aber muss die Kommission die hierfür erforderlichen Standards finalisieren. Das muss sie nun bis Juni 2027 tun, damit die Regeln, wie von der Kommission angekündigt, ab Dezember 2027 gelten können.
- Zweitens verschieben sich die Umsetzungsfristen für hochriskante KI-Systeme etwa im Medizin-, Justiz- oder Maschinenbereich. Deren Vorgaben finden sich in Anhang I der KI-Verordnung. Solche Anbieter sollen die Vorgaben sogar erst ab Dezember 2028 einhalten.
- In beiden Fällen will die Kommission die Regulierung offenkundig verzögern, damit europäische Anbieter im KI-Wettlauf aufholen können. Ebendies hatten Vertreter:innen der deutschen und der französischen Regierung auch auf dem „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ betont. Dabei geht die Kommission mit ihrem Vorschlag noch über die Forderungen der deutschen und französischen Regierung hinaus. Sie hatten eine Verzögerung von 12 Monaten gefordert. Als Begründung dafür gab Henna Virkkunen an, dass die Kommission die notwendigen Standards noch nicht ausgearbeitet habe.
Warum sollen KI-Systeme mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung trainiert werden dürfen?
- In den vergangenen Jahren gab es wiederholt einen Aufschrei, wenn Unternehmen wie Meta oder LinkedIn entschieden, die Daten ihrer Nutzer:innen für das Training von KI-Modellen zu nutzen, ohne die Einwilligung ihrer Nutzer:innen einzuholen. Die Kommission will klarstellen, dass dies rechtmäßig ist.
- Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sieht unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten vor. Neben der Einwilligung, die Nutzer:innen den stärksten Schutz bieten soll, gibt es zum Beispiel auch das sogenannte berechtigte Interesse. Datenverarbeiter:innen müssen hierbei in einer Abwägung zu dem Schluss kommen, dass ihre Interessen die der Nutzer:innen überwiegen, müssen diesen aber eine Widerspruchsmöglichkeit anbieten.
- Genau das haben Meta, LinkedIn und Co. getan – und die Widerspruchsmöglichkeit dabei so umständlich gestaltet, dass sie möglichst wenige Leute nutzen können.
- Dagegen hatte die Verbraucherzentrale NRW mit einem Eilantrag beim Oberlandesgericht Köln geklagt und verloren. Zuvor hatte bereits der Europäische Datenschutzausschuss den Weg für KI-Training auf Basis des berechtigten Interesses geebnet.
- Die EU-Kommission will diese Lesart nun gesetzlich festschreiben. Zum Schutz der Nutzer:innen soll es Informations- und Widerspruchsmöglichkeiten geben.
- Das Problem: Einige Datenschutzexpert:innen kritisieren das „legitime Interesse“ als Rechtsgrundlage schon seit langem, unter anderem, weil die Risiken nicht absehbar seien. KI-Firmen könnten in der Regel nicht sagen, wessen Daten verarbeitet werden und ob dabei besonders geschützte sensible Daten eingeflossen seien, schrieb etwa Jura-Professorin Paulina Jo Pesch in einem Gastbeitrag auf netzpolitik.org.
- Die EU-Kommission begründet den Freifahrtschein für das Training und den Betrieb von KI-Modellen damit, dass Europa im KI-Wettrennen aufholen soll und europäischen Firmen mehr Innovationen ermöglicht werden müsse. Der KI-Markt wird jedoch von großen Tech-Firmen aus den USA dominiert, sodass vor allem diese von dem Schritt profitieren dürften. Auf Nachfrage bei einer Pressekonferenz am Mittwoch konnte die Kommission nicht erklären, wie die Maßnahme europäischen Unternehmen beim Aufholen helfen soll.
Inwiefern will die Kommission die Datenschutzgrundverordnung einschränken?
- Die Kommission will pseudonymisierte Daten überwiegend nicht mehr als personenbezogene Daten definieren und vom Schutz durch die DSGVO ausnehmen. Solche Ausnahmen soll es künftig etwa dann geben, wenn es unwahrscheinlich ist, dass der Datenverarbeiter eine betroffene Person über ihre Daten identifizieren kann.
- Pseudonymisierung meint in der Regel, dass Daten keine direkten Identifikationsmerkmale wie den Namen oder die Telefonnummer einer Person enthalten. Stattdessen werden Pseudonyme vergeben, etwa individuelle IDs.
- Das Problem: Anders als bei einer Anonymisierung ist es bei der Pseudonymisierung oft leicht möglich, die betroffene Person zu re-identifizieren. Wir haben das erst jüngst in der Databroker-Files-Recherche vorgeführt, bei der wir von Datenhändlern kostenlos Millionen Standortdaten aus Belgien erhielten. Die Daten enthielten keine Namen, sondern waren lediglich pseudonymen Werbe-IDs zugeordnet. So konnten wir die einzelnen Standorte zu Bewegungsprofilen zusammensetzen und mit einfachen Mitteln hochrangiges Personal der Europäischen Union identifizieren und ausspionieren.
- Die EU-Kommission beruft sich bei ihrem Vorschlag auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Dieser hatte die Definition personenbezogener Daten in der Vergangenheit mehrfach weit ausgelegt. Im September 2025 entschied er erstmalig, dass Pseudonymisierung dazu führen kann, dass diese Definition, was personenbezogene Daten sind, enger gefasst wird.
- Kritiker:innen wenden ein, dass die Kommission mit ihrem Vorschlag weit über das Urteil des EuGH hinausgeht und zudem vorherige Rechtsprechung zur weiten Auslegung des Personenbezuges ignoriert.
- Die Datenschutzorganisation noyb kritisiert zudem, dass der vorgeschlagene „subjektive Ansatz“, bei dem von Fall zu Fall entschieden wird, ob pseudonymisierte Daten personenbezogen sind, zu Chaos führen und Datenschutz verhindern werde. Das sei wie ein Waffengesetz, das nur dann gelte, wenn der Besitzer einer Waffe freiwillig sage, dass er damit jemanden erschießen wolle. Es drohten deshalb endlose Debatten darüber, was die tatsächlichen Möglichkeiten und Absichten eines Unternehmens zur Re-Identifikation sein könnten. Die DSGVO wäre dann kaum noch durchsetzbar.
- Auch die Fraktionen der Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen im Europaparlament warnten vor der Änderung. „Diese Definition schafft erhebliche Rechtsunsicherheit und große Lücken für Unternehmen und würde den Anwendungsbereich der Verordnung drastisch einschränken. Es stellt sich die Frage, ob die Verordnung dann überhaupt noch Adressaten hätte“, schrieben etwa führende sozialdemokratische Abgeordnete.
Was schlägt die Kommission zu Cookies vor?
- Cookie-Banner gelten als Symbol für den gescheiterten Datenschutz im Netz. Unternehmen dürfen das Online-Verhalten von Menschen eigentlich nur tracken, wenn diese freiwillig und informiert zugestimmt haben. Cookie-Banner lassen Nutzer:innen aber oft weder eine freie Wahl, noch informieren sie sie ausreichend über das Tracking. Dabei kann eine Einwilligung hier weitgehende Folgen haben, denn Tracking-Firmen sehen sie als Freifahrtschein, um uns komplett zu durchleuchten, in Kategorien zu stecken und unsere Daten an Databroker zu verschleudern.
- Die Kommission will der Cookie-Banner-Flut und der „Zustimmungsmüdigkeit“ bei den Nutzenden begegnen und „den Weg für automatisierte und maschinenlesbare Angaben zu individuellen Präferenzen und deren Berücksichtigung durch Website-Anbieter ebnen, sobald entsprechende Standards verfügbar sind“.
- Konkret bedeutet das: Browser, Apps, Betriebssysteme oder Einwilligungsmanager sollen Signale an Websites senden, die individuelle Entscheidungen der Nutzenden übermitteln, ob diese Cookies annehmen oder ablehnen wollen.
- Website-Anbieter sollen rechtlich verpflichtet werden, diese Signale zu akzeptieren und maximal alle sechs Monate erneut nachzufragen, ob man nicht doch Tracking-Cookies akzeptieren möchte.
- Ausgenommen von dieser Regel sollen Medienanbieter (media service providers) sein – „angesichts der Bedeutung des unabhängigen Journalismus in einer demokratischen Gesellschaft und um dessen wirtschaftliche Grundlage nicht zu untergraben“.
- Die Kommission schlägt zudem vor, dass die Mitgliedsstaaten diese Regeln durch nationale Gesetze aushebeln können.
Warum sollen Unternehmen aus Sicherheitsgründen auf unsere Geräte zugreifen dürfen?
- Technisch gesehen geht es bei Cookies darum, dass andere (kleine) Dateien auf unseren Rechnern und Telefonen speichern und auslesen dürfen. Dieser Zugriff auf den Speicher kann auch anderen Zwecken als Werbe-Tracking dienen. Für einige davon will die EU-Kommission eine Art Freifahrtschein ausstellen, etwa für das Erstellen von Besucherstatistiken, für das Bereitstellen von angefragten Diensten oder für Sicherheitszwecke.
- Es wäre dann klargestellt, dass es beim Setzen von Cookies oder anderweitigem Zugriff auf den Gerätespeicher für diese Zwecke keine vorherige Einwilligung braucht.
- Die Datenschutzorganisation noyb sieht vor allem die weitgehenden Befugnisse für Sicherheitszwecke kritisch, weil nicht klar genug definiert ist, was damit gemeint ist und weil Unternehmen Sicherheitsgründe vorschieben könnten: „Während die allgemeine Richtung der Änderungen verständlich ist, ist die Formulierung extrem freizügig und würde auch exzessive „Durchsuchungen“ von Nutzergeräten zu (winzigen) Sicherheitszwecken erlauben.“
Wie sollen Betroffenenrechte eingeschränkt werden?
- Auch eine zentrale Errungenschaft der DSGVO kommt unter Druck: die Betroffenenrechte. Anträge auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten sollen künftig abgelehnt werden können, wenn sie „missbräuchlich“ seien. Die Ausübung dieser Rechte soll nur noch gestattet sein, wenn sie „Datenschutzzwecken“ dient.
Wie fallen die Reaktionen aus?
- European Digital Rights (EDRi), die Dachorganisation europäischer Digital-NGOs, lässt kein gutes Haar am Vorschlag der EU-Kommission. Dieser berge die Gefahr, ein „über Jahrzehnte hinweg mühsam aufgebautes regelbasiertes System zu zerstören“. Dadurch würden „die Grundlagen von Menschenrechten und der Digitalpolitik in der EU gefährdet“.
- Auch der Datenschutzexperte Max Schrems und seine Organisation noyb bekräftigen ihre Kritik an den Plänen. Sie warnen: Die EU-Kommission wolle „Kernprinzipien der DSGVO zerstören“.
- Vom deutschen Verbraucherzentrale Bundesverband kommt ebenfalls Kritik. „Statt unter dem Deckmantel von Entbürokratisierung Verbraucherschutz und Grundrechte abzubauen, muss die EU für klare Regeln sorgen und gleichzeitig das bestehende Schutzniveau erhalten“, sagt Verbandsvorständin Ramona Pop. „Mit ihren Plänen setzt die EU jedoch das Vertrauen der Verbraucherinnen und Verbraucher aufs Spiel.“
- Industrieverbände zeigen sich hingegen eher erfreut – sowohl über den deutsch-französischen Vorstoß in dieser Woche als auch über die Gesetzesvorschläge der Kommission. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft etwa befürchtet allerdings auch neue Komplexität statt Vereinfachung.
- Und der Branchenverband Bitkom e. V. verlangt, „mehr Mut, Bürokratie und Überregulierung drastisch zu reduzieren“. Zugleich fordern Bitkom und der Verband der Automobilwirtschaft, die DSGVO grundsätzlich zu überarbeiten.
Was hat die Kommission auf den letzten Metern gestrichen?
- Nicht mehr enthalten ist ein Vorschlag, Online-Tracking auf Basis anderer Rechtsgrundlagen als der Einwilligung zu ermöglichen. Dies hätte bedeutet, dass Tracking-Firmen das Online-Verhalten von Menschen auch ohne Einwilligung auf Basis ihres „berechtigten Interesses“ hätten rechtfertigen können.
- Der geleakte Zwischenentwurf sah vor, dass die Vorgaben des Artikel 9 der Datenschutzgrundverordnung aufgeweicht werden. Durch diesen Artikel sind Daten besonders geschützt, aus denen die „ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen“. Außerdem gehört dazu „die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person“. Diese sensiblen Daten hätten enger definiert werden sollen. Besonders geschützt wären dann nur noch jene Daten gewesen, die die genannten Informationen explizit offenbaren. Das ist nun offenbar erst einmal vom Tisch.
Wie geht’s jetzt weiter?
- Der Omnibus nimmt nun den normalen Weg der EU-Gesetzgebung. Die Vorschläge der Kommission werden also unter den 27 EU-Staaten im Rat sowie im Europäischen Parlament diskutiert. Die einzelnen Institutionen kommen zu eigenen Positionen und müssen sich im Anschluss im sogenannten Trilog-Verfahren einigen.
- Die EU-Kommission macht bei ihren Vereinfachungsvorhaben allerdings ordentlich Druck. Statt wie üblich Jahre soll die Beratung am besten nur wenige Monate in Anspruch nehmen.
- Im Parlament wird bereits Kritik am digitalen Omnibus laut. So haben Sozialdemokraten und Grüne bereits angekündigt, gegen die Aushöhlung des Datenschutzes zu stimmen. Nach der gestrigen Vorstellung der Vorschläge positionierte sich auch die Linke dagegen.
- Allerdings könnte die konservative EVP-Fraktion erneut mit Stimmen der extremen Rechten wie bereits beim ersten Omnibus-Paket am 13. November eine Mehrheit bilden und auch dieses Gesetzespaket durchwinken.
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Die Polizei in Niedersachsen soll künftig Daten zu vermeintlich gefährlichen Personen erhalten, die zwangsweise in eine Klinik eingewiesen wurden. Was gefährlich heißt, soll das Land definieren. Fachleute halten das für „verfassungsrechtlich bedenklich“.

Jedes Jahr sind Millionen Menschen in Deutschland von einer psychischen Erkrankung betroffen. Allein 4,3 Millionen antragspflichtige Einzel-Psychotherapien meldete das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung im Jahr 2023. Im Jahr 2024 wurden mehr als 850.000 Menschen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken behandelt. Der Großteil der Betroffenen tut das freiwillig.
Eine bundesweite Übersicht, wie viele Menschen hingegen gegen ihren Willen in eine Psychiatrie eingewiesen werden, gibt es nicht. Eine Zwangseinweisung ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Es muss beispielsweise die akute Gefahr bestehen, dass eine Person sonst sich selbst oder andere gefährden würde. Den Rahmen für sogenannte öffentlich-rechtliche Unterbringungen geben die Länder in ihren Psychisch-Kranken-Gesetzen (PsychKG) vor. Die regeln, wann eine unfreiwillige Unterbringung möglich ist, wie sie dokumentiert wird und ob Zahlen dazu öffentlich verfügbar sein sollen.
An einem neuen PsychKG arbeitet derzeit das Land Niedersachsen. Es soll dazu führen, dass unter anderem Polizei und Kliniken leichter Daten austauschen können. Der dortige Sozialminister Andreas Philippi (SPD) kündigte es als Reaktion auf einen Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im Mai 2025 an. Damals verletzte eine Frau mehrere Menschen mit einem Messer, als sie anscheinend wahllos auf Umstehende einstach. Kurz vor der Tat war die Frau aus einer Psychiatrie entlassen worden. Dort habe es zum Zeitpunkt der Entlassung keinen medizinischen Befund gegeben, der eine weitere zwangsweise Unterbringung gerechtfertigt hätte.
Bundesweite Diskussion über psychisch erkrankte Personen
Diese und andere Taten mutmaßlich psychisch erkrankter Täter:innen führten zu einer bundesweiten Diskussion. Im Dezember wollen die Innenminister:innen erneut über den Umgang mit psychisch erkrankten Personen beraten. Dann soll die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Früherkennung und Bedrohungsmanagement“ erneut berichten. Es geht dabei darum, wie mögliche Gewalttaten durch psychisch erkrankte Personen verhindert werden können und wie Behörden dazu Daten austauschen können.
Im Rahmen dieser Diskussion erschienen Menschen mit bestimmten psychischen Erkrankungen politisch und medial immer wieder als Sicherheitsrisiko. Grundsätzlich geht jedoch von psychisch Erkrankten kein höheres Gewaltrisiko aus, vielmehr sind sie selbst überdurchnittlich häufig Opfer von Straftaten. Statistisch erhöhte Werte gibt es bei bestimmten Konstellationen, etwa bei gleichzeitigem Substanzmissbrauch oder bei nicht angemessener Behandlung psychotischer Erkrankungen. Gewichtige Einflüsse auf Gewaltpotenziale von Menschen liegen in soziodemografischen und sozioökonomischen Faktoren, unabhängig von einer möglichen Erkrankung. Doch gerade oftmals intensive mediale Berichterstattung mit Mutmaßungen zu psychischen Erkrankungen von Täter:innen trägt zu einer verzerrten Gefahrenwahrnehmung bei.
Und sie führt zu zahlreichen politischen Forderungen und Aktionen – von besserer psychiatrischer und sozialer Versorgung über Register für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen bis zur Einzelüberprüfung bereits polizeilich aufgefallener Menschen.
Ein Fall für die Polizei
Auch Niedersachsen, das Nachbarbundesland Hamburgs, wollte offenbar nicht auf die nächste Runde der Innenminister:innen warten. Am 4. November einigte sich die Landesregierung auf ein neues niedersächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz (NPsychKG), zu dem derzeit Verbände Stellung nehmen können und der bald im Landtag besprochen werden soll.
Was auffällt: In der vorgelegten, vollständigen Neufassung des NPsychKG spielt die Polizei eine wesentlich größere Rolle als bisher. Denn Kliniken, in denen sich Menschen mit einer Zwangseinweisung befinden, sollen künftig den zuständigen sozialpsychiatrischen Dienst und örtliche Polizeibehörden informieren, „sofern der betroffene Mensch festgelegte Merkmale aufweist, die einen Verdacht für die Gefährdung Dritter vermuten lassen“. Damit dürfte spätestens bei einer Entlassung nicht mehr nur die Frage im Vordergrund stehen, wie die weitere Genesung einer Person unterstützt werden kann. Sondern immer auch, ob sie ein Fall für die Polizei werden könnte.
Doch auch andersherum sieht der Entwurf für ein neues NPsychKG eine mögliche Datenübermittlung vor, nämlich von der Polizei an den sozialpsychiatrischen Dienst und die entsprechende Klinik. Das soll insbesondere dann passieren, wenn eine Person aufgrund einer Fremdgefährdung und im Rahmen eines polizeilichen Vorganges zwangseingewiesen wird. Stellt eine der drei involvierten Stellen dann ein „erhebliches Fremdgefährdungspotenzial“ fest, müssten sich nach dem Entwurf diese drei und „die Wohnsitzgemeinde“ zu einer Fallkonferenz treffen und über die betroffene Person diskutieren.
Droht ein Melderegister für psychische Erkrankungen?
Niedersachsen ist mit dieser Verschiebung von medizinischer Hilfe hin zu polizeilicher Einbindung nicht allein. Eine ähnliche Gesetzesänderung diskutiert derzeit auch der hessische Landtag. Ein Unterschied: In Niedersachsen soll die Einschätzung des mutmaßlichen Gewaltrisikos anhand von Merkmalen ermittelt werden, die das zuständige Ministerium in einer öffentlichen Verwaltungsvorschrift festlegt. Hessen verweist hingegen auf eine medizinische Einschätzung bei der Entlassung.
Verbände wie die hessische Landesarbeitsgemeinschaft der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie kritisierten die geplante Datenweitergabe in Hessen als Stigmatisierung und einen „für die sozialpsychiatrische Arbeit erschwerenden Faktor“. Der hessische Städtetag lehnt die vorgesehene Änderung ebenfalls ab, da er die Entlassung „von einem Schritt in die Autonomie und Genesung zu einem potenziellen Sicherheitsrisiko“ mache, „das staatlicher Überwachung bedarf“.
Zum vorliegenden Entwurf in Niedersachsen äußert sich gegenüber netzpolitik.org die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN). Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, schreibt auf Anfrage zur Datenübermittlung an die Polizei: „Wir sehen hier die Gefahr, dass Niedersachsen durch die Hintertür ein Melderegister für psychische Erkrankungen einführt.“ Ein solches hatte unter anderem CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann für psychisch erkrankte Gewalttäter:innen gefordert.
Die Regelung verletze „sowohl die Persönlichkeitsrechte als auch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, so Gouzoulis-Mayfrank. „Es ist unklar, was diese bestimmten, festgelegten Merkmale sind. Zudem bleibt im aktuellen Entwurf offen, zu welchem Zweck die Daten weitergegeben werden sollen oder wer sie erfragen darf. Demnach ist die Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahmen zumindest fraglich.“
„Der öffentlichen Kontrolle entzogen“
Dass die entsprechenden Merkmale für eine vermeintliche Gefährlichkeit in einer Verwaltungsvorschrift festgelegt sein sollen, kritisiert die DGPPN auch. „So ist der Vorgang der parlamentarischen und damit der öffentlichen Kontrolle entzogen. Wir halten das für verfassungsrechtlich bedenklich“, so die Präsidentin des Verbands.
Bedenklich ist auch der Eindruck, der durch eine solche Gesetzgebung entsteht. Dem Titel des Gesetzes nach geht es um die „Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen“. Durch die Änderungen drängt sich jedoch der Eindruck auf, psychisch erkrankte Menschen würden zunehmend vor allem als Sicherheitsrisiko und nicht vorrangig als unterstützungsbedürftige Personen gesehen.
Das zeigt auch eine Veränderung in NPsychKG, die Voraussetzungen für eine unfreiwillige Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik formuliert. Bislang – so ist es im Großteil der Landesgesetze zu Zwangseinweisungen und -maßnahmen geregelt – können Menschen gegen ihren erklärten Willen in einer Klinik eingewiesen werden, wenn von ihnen eine akute Gefahr für sich selbst oder andere ausgeht.
Niedersachsen will Menschen jedoch auch bei einer sogenannten Dauergefahr für Dritte unterbringen können, „bei der der Eintritt des schädigenden Ereignisses zwar unvorhersehbar, aber wegen besonderer Umstände des Einzelfalls jederzeit zu erwarten ist“.
Kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial
Gegen diese Aufweichung des Gefahrbegriffs hat sich die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen in einer Resolution klar positioniert. Sie setzt sich „für eine evidenzbasierte und wissenschaftlich fundierte Diskussion rund um das Thema Gewalt im Kontext psychischer Erkrankungen ein“. Und die ergibt bei psychisch erkrankten Personen eben kein generell erhöhtes Gewaltpotenzial.
Doch auch in den sehr seltenen Fällen, in denen eine psychische Erkrankung und ein erhöhtes Gewaltpotenzial kausal zusammenhängen, wäre eine polizeiliche Erfassung betroffener Personen nicht die Lösung. Stattdessen könnte ein möglicher Datenaustausch zwischen Behandelnden und Behörden das Vertrauen von Hilfesuchenden beschädigen und sie dadurch abschrecken, sich Hilfe zu suchen. Die Folge wäre ein erhöhtes Risiko für die gesamte Gesellschaft, wenn schwere Erkrankungen unbehandelt bleiben.
„Das beste Mittel der Gewaltprävention ist die konsequente Therapie psychischer Erkrankungen.“ Zu diesem Ergebnis kommt ein Positionspapier der DGPPN aus dem Juni 2025. Der Verband fordert daher unter anderem, vor allem niedrigschwellige Behandlungsangebote für erkrankte Personen zu erweitern, soziale Integration und Teilhabe zu fördern sowie sozialpsychiatrische Dienste auszubauen.
Dazu finden sich Passagen im geplanten Gesetz, das besagt, dass Zwangseinweisungen nur dann erfolgen sollen, „wenn Hilfen keinen Erfolg versprechen“. In Niedersachsen sollen die sozialpsychiatrischen Dienste künftig etwa rund um die Uhr erreichbar sein, auch außerhalb regulärer Öffnungszeiten. Nach einem stationären Aufenthalt sollen sie ambulante Hilfen anbieten, um Betroffenen bei Bedarf weitere Unterstützung zukommen lassen zu können.
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Mit einem neuen Gesetz will die Bundesregierung Gerichtsverfahren beschleunigen, die Digitalisierung in der Justiz vorantreiben und Bürger*innen den Zugang zum Recht erleichtern. Dabei benachteiligt sie jedoch die Gruppe der Beklagten und stößt bei Expert*innen auf Kritik.

Eine Bürgerin reicht online Klage ein, nutzt dafür eine Kommunikations-Plattform, über die alle wichtigen Dokumente mit dem Gericht und der Anwältin geteilt werden. Die Verhandlung erfolgt über Video und die Richterin verkündet das Urteil auf digitalem Weg. So in etwa soll das Gerichtsverfahren der Zukunft aussehen, wenn es nach der Bundesregierung geht. Das spart Zeit, denn mündliche Verhandlungen sind optional und der Stoff des Streits kann digital strukturiert und den Beteiligten direkt zugänglich gemacht werden.
In der Nacht zum Freitag beschloss der Bundestag das „Gesetz zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit“. Die Bundesregierung will damit nicht nur Gerichtsverfahren beschleunigen, sondern auch den Bürger*innen den Zugang zum Recht erleichtern, erklärte Daniel Rinkert von der SPD.
Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zielt auf den Bereich des Zivilrechts, also auf einen Bereich, der das Leben von Bürger*innen direkt betrifft. Zunächst soll das Online-Verfahren nur an Fällen erprobt werden, wo es um reine Geldforderungen von bis zu 10.000 Euro geht.
Geldforderung über Online-Klage
Klassische Fälle von Geldforderungen: Jemand bringt einen Anspruch auf Schadensersatz vor, wenn etwa bei einem Unfall das Auto oder das Fahrrad beschädigt wurde. Aber auch alle Zahlungsklagen an Amtsgerichten fallen in den Erprobungsbereich von Online-Verfahren.
Fälle, wo jemand seine Rechnung nicht bezahlt hat, etwa bei Mietrückständen oder wenn jemand einen Kaufvertrag nicht einhält. Bei familienrechtlichen Angelegenheiten soll es vorerst keine Online-Verfahren geben, also etwa da, wo es um Unterhalt geht.
Bekanntes Beispiel für Geldforderungen sind auch Verfahren, wo Fluggäste von ihren Fluggastrechten Gebrauch machen. Wenn ein Flug deutlich verspätet gestartet oder ganz ausgefallen ist, können sie eine Entschädigung erhalten. Inzwischen gibt es gerade in diesem Bereich mehrere Rechtsdienstleister, etwa Flightright oder MyFlight. Ihr Geschäftsmodell besteht darin, solche Fälle massenhaft abzuwickeln. Betroffene können hier ohne Anwalt online an ihre Entschädigung kommen, die Klage und das Verfahren übernimmt Flightright, ohne dass Betroffene sich weiter kümmern müssen.
Ins Online-Verfahren hineingezogen
Ähnlich bequem soll das Online-Verfahren sein, das die Bundesregierung nun erproben und entwickeln will. Das Versprechen: Bürger*innen können vom Sofa aus (ohne anwaltliche Hilfe) eine Klage online einreichen – barrierefrei, sicher und einfach. So weit, so fair.
Doch das Gesetz hat einen Haken. Es benachteiligt die Beklagten. Sobald eine Person Klage online einreicht, setzt sie ein Online-Verfahren in Gang. Das Problem: Die beklagte Person wird unweigerlich in das Online-Verfahren hineingezogen. Nach dem neuen Gesetz kann sie nicht auf einem analogen Verfahren bestehen.
Das setze die beklagte Person enorm unter Druck und sei vor allem für Beklagte riskant, die keine Anwältin oder keinen Anwalt haben, sagt Sabine Fuhrmann gegenüber netzpolitik.org. Fuhrmann ist Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Im Oktober sprach sie als Sachverständige in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz. Zusammen mit anderen Kolleg*innen der BRAK hat sie zudem das Gesetz von Anfang an beratend begleitet. Und von Anfang an habe sie der Bundesregierung dringend empfohlen, den Beklagten im Gesetz eine Exit-Strategie einzuräumen.
Damit könnten sie selbst entscheiden: „Lasse ich mich auf ein Online-Verfahren ein, fühle ich mich dem gewachsen? Bin ich damit einverstanden, weil ich die nächsten zwei Jahre ohnehin in Australien bin und gar nicht in persona vor dem deutschen Gericht auftreten möchte? Oder gehe ich zu meinem Amtsgericht und erkläre, warum ich die 3.000 Euro nicht bezahle, die XY von mir verlangt.“
Mündliche Verhandlung optional
Der klassische Klageweg läuft auf Papier ab und es gibt zwingend eine mündliche Verhandlung. Beim Online-Verfahren gibt es die nicht unbedingt. Vielmehr soll laut Gesetz der Richter nach freiem Ermessen entscheiden, ob er die Parteien sehen will oder nicht. Der Beklagte wird demnach künftig nicht mehr unbedingt in einer mündlichen Verhandlung angehört. „Sein Wort dringt womöglich nicht mehr bis zum Richter vor, so wie wir es von Zivilprozessen kennen“, erklärt Fuhrmann.
Dabei ist die mündliche Verhandlung im Online-Verfahren auch für den Richter wichtig: Bei der Frage „Traue ich dem Beklagten zu, dass er dies oder jenes gemacht oder nicht gemacht hat?“ kann er sich von den Parteien buchstäblich ein Bild machen. Das sei nach Fuhrmann ein wichtiger Aspekt für die Überzeugungsfindung des Gerichts. Mit der großen Arbeitsbelastung drohe die mündliche Verhandlung zur Ausnahme zu werden.
Entscheidet sich eine Richterin gegen die mündliche Verhandlung, hat der Beklagte frühestens im Berufungsverfahren die Chance, vor das Gericht zu treten, und auch nur, wenn der Streitwert bei über 1.000 Euro liegt.
Online-Hürde hängt Menschen ab
Laut Gesetz sollen Bürger*innen ihre Klage auf einem Online-Portal einreichen können, das gleichzeitig auch als Kommunikationsplattform dienen soll. Der DigitalService des Bundes hat bereits angefangen, eine solche Plattform zu entwickeln. Dass die beklagte Person, die in ein Online-Verfahren involviert ist, dazu gezwungen ist, über ein Online-Portal zu kommunizieren, stelle laut Fuhrmann nicht nur für wenig digitalversierte Menschen eine Hürde dar.
Vorausgesetzt die beklagte Person hat den Brief vom Gericht überhaupt verstanden, so muss sie sich auf dem Portal zunächst registrieren und anschließend identifizieren. Die gesamte Kommunikation mit dem Gericht und weiteren beteiligten Stellen soll dann darüber laufen. Das werde für viele, gerade ältere Menschen zum Hindernis, die sich mit Online-Diensten schwertun.
Andere könnten schon daran scheitern, dass sie die notwendigen technischen Geräte nicht besitzen. Aus ihrem beruflichen Alltag weiß Fuhrmann, viele Mandat*innen haben nur ein Smartphone, wenn überhaupt. Inwieweit sich die Plattform auch über eine mobile Anwendung nutzen lässt und wie nutzerfreundlich diese ist, muss sich noch zeigen.
Auch sprachliche Hürden benachteiligen Beklagte, etwa wenn sie Analphabeten oder keine Muttersprachler sind. So seien Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen im Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt, stellte Elvira Iannone vom Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) als Sachverständige bei der öffentlichen Anhörung zum Gesetz im Oktober fest.
Unfair
Die Bedrängnis, in die Beklagte geraten könnten, verschärft sich unter Umständen auch durch eine ins Gesetz geschriebene Frist. Um zu erklären, dass sie sich gegen eine Klage verteidigen wollen, müssen Beklagte eine Frist von zwei Wochen einhalten, nachdem sie Post vom Amt erhalten haben. Das sei viel zu kurz angesetzt, so Fuhrmann. Es sei viel zu wenig Zeit, um sich mit der Komplexität des Verfahren als Laie auseinanderzusetzen oder im Falle das Falls doch noch einen Anwalt zu suchen.
Ob sie dabei überhaupt eine Anwältin oder einen Anwalt finden, hänge vom verfügbaren Angebot ab. Die BRAK beobachte seit Jahren, dass gerade in ländlichen Gebieten die Zahl der Kanzleien zurückgeht, berichtet Tanja Nitschke, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin der BRAK. „Natürlich kann man sich auch an Anwält*innen irgendwo in Deutschland wenden, die dann telefonisch oder per Zoom-Call beraten.“ Das sei aber für Betroffene schwierig, die angesichts sensibler Angelegenheiten den persönlichen Kontakt suchen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Menschen nicht selten zu Unrecht beklagt werden. Kläger*innen vertauschen Adressdaten – etwa Energiedienstleister, die Forderungen geltend machen und den falschen Markus Müller anschreiben. So etwas komme viel zu häufig vor, erklärt Fuhrmann. Die Betroffenen können in einem solchen Fall nicht einmal wissen, dass eine Klage droht.
Reine Digitalgerichte
Die Online-Verfahren sollen zunächst an Pilot-Gerichten getestet werden. Wie weit die Vision von Digitalgerichten gehen soll, bleibt zunächst unklar. Ganz auf reine Digitalgerichte zu setzen, empfindet Dirk Behrendt, Richter am Amtsgericht Neukölln und Mitglied des Bundesvorstands der Neuen Richter*Innenvereinigung (NRV), als „nicht verlockend“. Das erklärte er als Sachverständiger bei der öffentlichen Anhörung im Oktober.
Sabine Fuhrmann sagt, sie begrüße wie auch ihre Kolleg*innen von der BRAK die Digitalisierung in der Justiz allgemein und im Gerichtsverfahren im Besonderen. Doch könne eine vollständig ins Digitale übertragene Justiz ihrer wichtigen Rolle im Rechtsstaat nicht gerecht werden. Dass es Gerichtsgebäude gibt, zu denen Bürger*innen mit ihrem Anliegen auch hingehen können, mache den Rechtsstaat wahrnehmbar.
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Regierungen werden autoritärer, Konzerne mächtiger, die Überwachungsinstrumente zahlreicher. Es braucht jetzt eine Zivilgesellschaft, die für unser aller Grundrechte kämpft. Mit diesen digitalen Tools kannst du dich für eine freie und solidarische Gesellschaft einsetzen.

Wir haben ein Problem im Stadtbild. Vor allem in den Zentren großer Städte. Menschen fühlen sich dort bedroht. Und die Gründe dafür bedrohen unsere demokratische Gesellschaft.
Anders als Friedrich Merz glaubt, heißt das Problem nicht Migration, sondern Videoüberwachung, Gesichtserkennung und Verhaltensscanner. Denn dazu kommen Vorratsdatenspeicherung, Chatkontrolle, Palantir-Datenanalyse und vieles mehr. Das ergibt eine Welt voller Kontrolle und Misstrauen – und gepaart mit dem Rechtsruck: ein dystopisches Szenario.
Die gute Nachricht: Wir stehen der autoritären Entwicklung nicht wehrlos gegenüber. Es gibt viele Möglichkeiten, sich dagegen zu engagieren. Wenn Einzelne etwas tun, sind es Nadelstiche. Wenn viele mitmachen, kann daraus ein digitaler Riot werden. Wir alle können der Glitch sein, die Störung in der Matrix.
1. Politiker*innen kontaktieren
Findest du, das Bundesverfassungsgericht sollte ein AfD-Verbot prüfen? Dann schreib das doch Politiker*innen in Bundestag, -rat und -regierung. Die können eine solche Prüfung einleiten. Baden-Württemberg soll die Finger von Palantir-Überwachungssoftware lassen? Kontaktiere Grüne aus dem Ländle, die regieren da. Willst du, dass der Jugendclub in deiner Gegend weiter existiert? Dann teil das kommunalen Politiker*innen mit, die finanzieren ihn mit.
Deutsche und europäische Politik wird von Menschen gemacht, die interessiert, was Wähler*innen wollen. Und sämtliche Politiker*innen von der Kommissionspräsidentin bis zum kommunalen Abgeordneten nutzen E-Mail-Adressen und haben Profile auf verschiedensten Plattformen. Gerade der*die Abgeordnete deines Wahlkreises hat sicher ein Ohr für dich. Und selbst wenn deine Nachricht es nicht bis zu einem Regierungs- oder Parlamentsmitglied schafft, erreicht dein Anliegen zumindest dessen Mitarbeiter*innen.
Wer sein Anliegen mit einer Frage verbindet, kann Politiker*innen auch über abgeordnetenwatch.de kontaktieren. Die Antwort wird dann dort veröffentlicht. Auch so könnt ihr Politiker*innen zeigen, womit sie sich beschäftigen sollen – und gleichzeitig für mehr Transparenz sorgen.
So geht’s: Regierungs- oder Parlaments-Website der gewünschten Ebene (EU, Bund, Land, Kommune) suchen (zum Beispiel mit DuckDuckGo), mit den Namen der Abgeordneten zu deren Website, dort auf „Kontakt“ oder „Impressum“ klicken, da ist meist eine E-Mail-Adresse zu finden. Social Media: Name dort suchen. Deine Abgeordneten: wahlkreissuche.de und dann etwa im Bundestag nach dem Wahlkreis suchen. Anschließend Nachricht tippen, abschicken. Und/oder: abgeordnetenwatch.de.
2. Staatliches Handeln durchleuchten
Das Informationsfreiheitsgesetz ist wie eine Taschenlampe, mit der sich staatliche Behörden durchleuchten lassen. Bundesbehörden und -organe müssen viele Dokumente auf Anfrage herausgeben. Personen- und firmenbezogene Informationen werden dabei meist geschwärzt.
So kann jede*r von uns Informationen befreien, die im Kampf für eine offene und demokratische Gesellschaft nützlich sein können: Dokumente zu Pfeffersprayeinsätzen gegen Demonstrierende, Beschwerden wegen Rassismus gegen Beamt*innen, Unterlagen zu Treffen mit Lobbyist*innen.
So gehts: fragdenstaat.de besuchen, ab da ist es fast selbsterklärend.
3. Informationen durchstechen
In deiner Behörde, Firma, Partei oder Religionsgemeinschaft passieren Sachen, die du nicht mit deinem Gewissen vereinbaren kannst? Dann werde doch Whistleblower*in. Oft hilft es, wenn die Öffentlichkeit von einem Missstand erfährt, im besten Fall wird er beendet. Informationen und Beratung für potenzielle Whistleblower*innen bietet der Verein Whistleblower Netzwerk.
So geht’s: Laut des Hinweisgeberschutzgesetzes darfst du Informationen über Vergehen ungestraft weitergeben, ja nicht einmal gekündigt werden, wenn du dich an eine interne oder externe Meldestelle wendest. Die muss laut Gesetz deine Identität vertraulich behandeln.
Alternativ kannst du dich dazu entscheiden, die Presse über den Missstand zu informieren. Dabei solltest du mit Bedacht vorgehen, um Betroffene und dich selbst zu schützen. Du kannst – wenn es um Netzpolitik geht – uns eine verschlüsselte E-Mail schicken. Kolleg*innen von beispielsweise SZ, Spiegel, taz, Stern, NDR oder WDR nehmen auch Hinweise zu anderen Themen über das Hinweisgebertool SecureDrop entgegen. Es schützt die Identität der Einreichenden etwa so effektiv wie eine über den Tor-Browser verschickte, verschlüsselte Mail von einer frischen, nicht personalisierten E-Mail-Adresse.
4. Daten löschen
Eine ganze Industrie arbeitet daran, unsere persönlichen Daten zu erheben und damit Geld zu verdienen. Auch Polizeien und Geheimdienste interessieren sich dafür. Wenn dieser Datenschatz in die Hände autoritärer Regime fällt, lässt sich ein sehr gefährliches Kontrollniveau erreichen. Was gegen die Bedrohung hilft? Daten anfordern, Daten löschen lassen und bei Missständen womöglich die Datensammelnden verklagen.
So geht’s: Wie man Selbstauskünfte anfordert, haben wir ausführlich beschrieben. Über datenschmutz.de kannst du die Informationen anfordern, die Polizeien und Geheimdienste über dich speichern. Bei Daten, die unrechtmäßig erhoben wurden, kannst du die Löschung einfordern. Informationen aus privatwirtschaftlichen Datensammlungen bekommst du mit Hilfe von datenanfragen.de. Der Dienst unterstützt auch bei Lösch-Ersuchen. Wenn Konzerne bei der Datensammlung zu weit gegangen sind, kannst du sie auch verklagen. Aktuell laufen beispielsweise Klagen gegen Facebook und Google, die für die Klagenden 2.000 Euro bringen können. Wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast, kannst du deine Ansprüche auch für 50 beziehungsweise 40 Euro verkaufen.
5. Demos anmelden
Straßenprotest ist unverzichtbar, um ordentlich Rabatz zu machen. Gemeinsam mit der massenhaften persönlichen Präsenz für ein Anliegen einzutreten, sendet ein deutliches Zeichen an Entscheider*innen. Nicht selten in der Geschichte sind sogar Regierungen durch Proteste auf der Straße gestürzt worden.
Straßenprotest gibt es nicht vom Endgerät aus. Aber zumindest die Anmeldung und Bewerbung von Demonstrationen lässt sich online erledigen. Und praktische Tipps für deine erste Demo haben wir auch.
Was du vorhast, musst du der zuständigen Versammlungsbehörde mitteilen – und zwar in der Regel mindestens 48 Stunden, bevor du anfängst, öffentlich dafür zu werben. Eine Mail reicht aus, viele Städte und Kommunen bieten auch Onlineformulare zur Demo-Anmeldung. Berlin veröffentlicht die angemeldeten Demonstrationen sogar. So könnt ihr schauen, welche Anliegen ihr gerne unterstützen möchtet.
So geht’s: Suche im Internet, bei welcher Behörde du eine Demonstration in der Stadt deiner Wahl anmelden kannst. Im Zweifelsfall frag die Polizei (nicht via 110). Dann schreibst du der Behörde eine Mail mit Namen, Geburtsdatum und Adresse der anmeldenden und der versammlungsleitenden Person sowie Ort, Zeit und Thema der Demo, gegebenenfalls noch Streckenverlauf und Zahl der Ordner*innen und (Lautsprecher-)Wagen. Anschließend meldet sich meist jemand bei dir, um Details abzusprechen. Danach darfst du dein Anliegen auf die Straße tragen. Was du sonst noch beachten musst – und was du tun kannst, damit du nicht alleine demonstrieren musst, steht hier.
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6. Mitstreiter*innen unterstützen
Zum Glück gibt es eine starke Zivilgesellschaft, die für die Grund- und Freiheitsrechte und für die Einhegung autoritärer Bestrebungen eintritt. Menschen und Organisationen, die intensiv in diese Auseinandersetzung eingebunden sind, kann man unterstützen. Die Liste der organisierten Streitenden für eine freie, offene und demokratische Gesellschaft ist lang – mit welchen Gruppen und welchen Kämpfen man sich solidarisch erklärt, ist eine ganz persönliche Entscheidung. Manche von uns sind Fans von (unter anderem!) SeaWatch, Cadus, democ, FragDenStaat, Correctiv, dem Adenauer SRP+, der Gesellschaft für Freiheitsrechte oder European Digital Rights.
So geht’s: Sende ihnen Geld (lieber per Online-Überweisung als per PayPal) oder verbreite ihre Inhalte über Social Media und Nachrichten an Bekannte und Freunde.
7. Petitionen einreichen
Du hast der Regierung etwas zu sagen, willst Druck machen für ein Anliegen, das dich interessiert oder dich gegen ein geplantes Vorhaben aussprechen? Reich eine Petition ein!
Das geht per Online-Tool der Bundesregierung. Deine Petition muss geprüft und – mindestens mit der Art der Erledigung – beantwortet werden. Wenn du dich für eine öffentliche Petition entscheidest und innerhalb von sechs Wochen 30.000 digitale Unterstützer*innen findest, darfst du in einer Sitzung des Petitionsausschusses des Bundestages für dein Anliegen werben – und der Ausschuss muss dann öffentlich darüber beraten.
Auch die Bundesländer müssen sich mit Petitionen befassen. Das Recht, dass deine Petition angehört wird, gilt für sämtliche öffentlichen Stellen: Bürgermeister*innen, Schulamt, Ausländerbehörde und so weiter. Petitionen an das Europäische Parlament könnt ihr über dessen Petitionsportal einreichen. Und wer mit einer Europäischen Bürgerinitiative eine Million Stimmen sammelt, sorgt dafür, dass sich die Europäische Kommission mit dem Anliegen beschäftigen muss.
Es gibt auch nicht-staatliche Anbieter von Petitionsplattformen. Die dort gehosteten Anliegen sind ebenfalls gelegentlich Bestandteil von Kampagnen, die Entscheidungen beeinflussen.
So geht’s: Die verschiedenen Petitionsplattformen durchscrollen und digital signieren, was du für wichtig hältst. Oder selbst eine Petition aufsetzen, zum Beispiel bei Bundestag und Ländern. Bekannte private Petitionsplattformen sind unter anderen WeAct von Campact, innn.it oder openpetition.org.
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Das angekündigte Reformpaket ist da und die EU-Kommission bleibt auf Konfrontationskurs: Statt den Datenschutz zu vereinfachen, schleift sie Grundrechte. Statt europäischen Unternehmen zu helfen, kommt sie Big Tech entgegen. Ein Kommentar.

Die Europäische Kommission hat heute Nachmittag Pläne für die Überarbeitung mehrerer Digitalgesetze vorgestellt. Der „digitale Omnibus“, wie das Sammelgesetz genannt wird, soll unter anderem die KI-Verordnung, IT-Sicherheitsgesetze, den Data Act und die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) anpassen. Von uns veröffentlichte Entwürfe hatten Befürchtungen genährt, die EU-Kommission plane „den größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“, vor allem beim Datenschutz.
Diese Sorgen bestätigen sich nun weitgehend. Auch wenn ein paar Regeln weniger unter die Räder kommen, ist der digitale Omnibus tatsächlich auf Crash-Kurs mit digitalen Grundrechten.
Unter anderem sollen KI-Unternehmen eine Art Freifahrtschein für das Training ihrer Systeme mit personenbezogenen Daten erhalten. Die Kommission will klarstellen, dass Menschen hierfür nicht gefragt werden müssen, sondern lediglich über eine Widerspruchsmöglichkeit verfügen. Zudem sollen Regeln für gefährliche KI-Systeme aus dem AI Act aufgeschoben werden.
Die wohl weitreichendste Änderung wäre eine Neudefinition dessen, was als personenbezogene Daten verstanden wird. So sollen pseudonymisierte Daten teilweise ausgenommen werden. Die Kommission will zudem Betroffenenrechte schleifen: Unternehmen und Behörden sollen zudem weitreichende Möglichkeiten bekommen, Auskunfts- oder Löschanfragen von Betroffenen abzuweisen.
Getriebene im KI-Rennen
Dass diese Pläne hochgradig problematisch sind, darauf haben bereits im Vorfeld der heutigen Vorstellung mehr als 120 zivilgesellschaftliche Organisation sowie Sozialdemokraten, Liberale und Grüne im Europäischen Parlament hingewiesen. Und auch jetzt hagelt es Kritik von Verbraucherschutz- und Grundrechtsorganisationen.
Motiviert sind die Pläne durch den Wunsch der EU-Kommission, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu steigern. Sie treibt vor allem die Sorge um, im globalen KI-Wettrennen den Anschluss zu verlieren, wie Kommissionsvizepräsidentin Henna Virkkunen und die Kommissare Valdis Dombrovskis und Michael McGrath auf einer Pressekonferenz heute deutlich machten. „Europa muss sich verändernden Technologien und Märkten anpassen“, so Virkkunen.
Mal abgesehen davon, dass viele Europäer:innen wohl lieber weniger als mehr KI in ihrem Leben haben wollen: Die Kommission kann auch auf explizite Nachfrage nicht erklären, wie der Abbau von Datenschutzregeln europäischen Unternehmen in einem Markt helfen soll, der von US-amerikanischen und chinesischen Firmen dominiert wird.
Reform ja, aber bitte nicht so
Um das einmal klar zu sagen: Die Datenschutzgrundverordnung ist nicht perfekt. Es gibt Reformbedarf. Das zeigen nicht zuletzt unsere Recherchen bei netzpolitik.org. Seit Jahren decken wir auf, dass das Schutzversprechen der DSGVO in manchen Bereichen unerfüllt bleibt, allen voran bei Online-Tracking und Datenhandel. Verantwortlich dafür ist vor allem die schleppende Durchsetzung, aber auch der Gesetzestext selbst.
Das Grundproblem der DSGVO ist der falsch verteilte Nerv-Faktor. Während kleine Unternehmen, Menschen in Vereinen oder Blogger:innen sich oft überfordert fühlen, haben große Digitalkonzerne leichtes Spiel. Allen voran Big Tech mit seinen Heeren an Anwält:innen weigert sich bis heute beharrlich, die DSGVO umzusetzen. Strafzahlungen, die ihnen die Kommission aufbrummt, preisen Meta, Google und Co. ein – was sind schon ein paar Milliarden Bußgeld bei einem Jahresgewinn von 100 Milliarden Dollar?
Hier müsste die EU-Kommission ansetzen, wenn sie ihr Mantra von der wertegeleiten Digitalisierung ernstnimmt. Gerne auch mit echten Vereinfachungen. Stattdessen räumt sie vor allem den Überwachungskapitalisten und KI-Räuberbaronen weitere Hürden aus dem Weg. Von den vorgeschlagenen Änderungen, so die Einschätzung der Datenschutzorganisation noyb, würden die großen Tech-Konzerne am meisten profitieren. Für die meisten anderen bringe die Reform eher mehr Rechtsunsicherheit als weniger.
Das eine tun, das Gegenteil behaupten
Das alles versucht die Kommission in ein Verfahren zu pressen, das eigentlich nur für technische Änderungen und Vereinfachungen gedacht ist. Ein Omnibus, das sagen selbst Freunde der Datenindustrie, ist kein geeignetes Werkzeug für eine derart umfassende Reform. Noch vor wenigen Wochen kommunizierte die Kommission deshalb in alle Richtungen, die DSGVO solle erst 2026 im Rahmen eines Digital Fitness Checks wohlgeordnet überarbeitet werden.
In anderen Teilen hält der Omnibus zwar, was er verspricht. Vier verschiedene Gesetze zur Datennutzung will er zu einem zusammenfassen. Die Regeln für Cookies und Tracking sollen fortan nicht mehr in zwei unterschiedlichen Rechtsakten stehen. Und Unternehmen sollen IT-Sicherheitsvorfälle nur noch einer Stelle melden müssen. All das vereinfacht die Dinge und ist zu begrüßen.
Bei der Datenschutzgrundverordnung aber liefert die EU-Kommission einen überhasteten und verstolperten Reformvorschlag, der im Eiltempo die Arbeit eines Jahrzehnts europäischer Digitalpolitik einzureißen droht. Selbst Vorschläge, die die Flut an Cookie-Bannern reduzieren sollen, wirken unausgegoren und enthalten riesige Schlupflöcher für Medienunternehmen.
Derweil behauptet die Kommission steif und fest, sie schlage lediglich Vereinfachungen vor. Gleichzeitig wahre sie „die höchsten europäischen Standards in Bezug auf Grundrechte, Datenschutz, Sicherheit und Fairness“. Von Vereinfachung sprechen, während man einen Kahlschlag plant und von Werten, wenn man an Wertschöpfung denkt, – diese Form des orwellschen Neusprech kennen wir sonst eigentlich von Populisten und Diktatoren wie Trump oder Putin.
Wobei: Dass sie die Konseqeunzen der eigenen Vorschläge lieber nicht klar kommuniziert, kann man durchaus nachvollziehen. Die EU-Kommission opfert hier dem KI-Hype Europas Position als globales Vorbild bei der demokratischen Gestaltung der digitalen Welt.
Wo bleibt die Digitalisierung, die den Menschen dient?
Mit ihrem Vorschlag verlässt die EU-Kommission jenen Pfad, der als ein dritter Weg der Digitalisierung galt. Nicht der Wild-West-Kapitalismus der USA sollte Vorbild sein, nicht der staatlich gesteuerte Digitalkapitalismus Chinas, sondern etwas Eigenes. Europa ist die einzige digitale Großmacht, die Freiheit und Fairness garantieren will. Das droht nun vorbei zu sein.
Die Kommission kann sich bei ihrem Kurs der Unterstützung Deutschlands und Frankreichs sicher sein. Auf dem gestrigen „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ beschworen Vertreter:innen beider Regierung die Stärke Europas. Unabhängigkeit durch Innovation und Innovation durch Deregulierung, so lautet jetzt das neue Mantra. Merz, Wildberger und Co. merken offenbar gar nicht, wie sehr ihr „Erst machen, dann regulieren“-Ansatz dem Sound des Silicon Valley ähnelt.
Für Stimmen aus der Zivilgesellschaft war auf dem Gipfel kein Platz. Es könnte wohl den Innovationsgeist stören, wenn jemand darauf hinweist, dass beim KI-Wettrennen bereits die Prämisse verkehrt ist, weil Big Tech die Regeln vorgibt. Jetzt lässt man die USA gewinnen, von denen man sich doch gerade unabhängig machen wollte.
Es ist damit nur konsequent, dass der deutsche Digitalminister auf dem Gipfel von Europäer:innen vor allem als „Kunden“ und nicht als „Bürgern“ spricht. In einem Punkt allerdings hat er durchaus Recht: Europa darf sich nicht aufs Regulieren beschränken, sondern muss auch selbst gestalten. Das Ziel muss eine Digitalisierung sein, die nicht Konzernen, sondern Menschen dient. Dafür aber fehlt sowohl der deutschen Regierung als auch der EU-Kommission jeglicher Plan.
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Der in Berlin unter Polizeischutz stehende Chefredakteur des Nachrichtenportals und sein Mitarbeiter sind in Vietnam wegen staatsfeindlicher Propaganda angeklagt. Die Anklage richtet sich gegen einen Kritiker, der seit Jahren über politische Entwicklungen in Vietnam berichtet. Dem Mitarbeiter droht jahrelange Haft.

Der in Berlin lebende Journalist Trung Khoa Lê und sein Mitarbeiter Đỗ Văn Ngà sind in Vietnam wegen staatsfeindlicher Propaganda angeklagt worden. Am Montag teilte das Ministerium für öffentliche Sicherheit mit, es habe Ermittlungen aufgenommen wegen des Verdachts der „Herstellung, Speicherung, Verbreitung oder Weitergabe von Informationen, Dokumenten oder Gegenständen gegen die Sozialistische Republik Vietnam“. Lê betreibt von Berlin aus das vietnamesischsprachige Nachrichtenportal thoibao.de („Die Zeit“). Er hat aus vietnamesischen Staatsmedien von den Ermittlungen erfahren.
Die Ermittlungsbehörde des Ministeriums hat gegen beide Journalisten einen vorläufigen Haftbefehl erlassen. Während sich Lê in Deutschland aufhält und vor einer Überstellung nach Vietnam vorerst sicher ist, befindet sich sein freier Mitarbeiter Đỗ Văn Ngà bereits in Haft.
Laut Lê sei Đỗ Văn Ngà am 8. November aus Thailand nach Vietnam geflogen, um seinen Reisepass zu verlängern. Zuvor hat der 48-jährige im thailändischen Exil für Thoibao gearbeitet und unter Pseudonym geschrieben. Der Journalist sei aufgrund seiner Kontakte in die vietnamesische Politik und Zivilgesellschaft unentbehrlich für die Redaktion.
„Ich fordere die Bundesregierung auf, sich für die Freilassung des Journalisten Đỗ Văn Ngà einzusetzen“, sagt Lê. Er befürchtet, dass sein freier Mitarbeiter zu 10 bis 12 Jahren Gefängnis verurteilt werden könnte. Dem Chefredakteur zufolge haben vietnamesische Agenten den Computer und das Mobiltelefon des Journalisten in Thailand beschlagnahmt, bevor das Ministerium am Montag die Anklage öffentlich bekannt gab.
„Staatsfeindliche Aktivitäten“
Mit dem Artikel 117, der „staatsfeindliche Aktivitäten“ unter Strafe stellt, hat das Regime bereits in der Vergangenheit Journalist*innen, Aktivist*innen sowie Nutzende von Sozialen Medien verfolgt, die von der offiziellen Linie abweichen. Im Jahr 2022 hatten zivilgesellschaftliche Organisationen in einer Petition gefordert, dieses und zwei andere umstrittene Gesetze, mit denen politische Dissident*innen verfolgt werden, abzuschaffen.
Die Anklage und das noch zu fällende Urteil werde die Regierung dazu nutzen, um eine Fahndungsanzeige an Interpol zu übermitteln und seine Bewegungsfreiheit einzuschränken, vermutet Lê.
Wegen seiner kritischen Berichterstattung gilt er im Einparteiensystem Vietnams als Staatsfeind. In Berlin steht er unter dem Schutz des Landeskriminalamtes, nachdem er Morddrohungen von mutmaßlichen Anhänger*innen des Regimes erhalten hat.
Jahrelange Repressionen
Lê kämpft seit Jahren gegen Zensur und Angriffe auf sein Exilmedium Thoibao. Zuletzt hat ihn Vietnams größter privater Konzern VinGroup vor ein Berliner Gericht gebracht. Der Konzern hat Lê und 67 weitere auf Vietnamesisch publizierende Journalist*innen und Blogger*innen in und außerhalb Vietnams abgemahnt, Falschinformationen über die Unternehmensgruppe und und deren Gründer, den Milliardär Phạm Nhật Vượng, zu verbreiten.
Auch Facebook löscht Posts und Konten der Redaktion, wodurch die Einnahmen über Werbung stark eingebrochen sind. Facebook ist Thoibaos wichtigste Einnahmequelle und zugleich die wichtigste Informationsquelle in Vietnam, wo offizielle Medien aufgrund der staatlichen Zensur als wenig glaubwürdig gelten.
Thoibao berichtet seit 2008 zu politischen Entwicklungen in Vietnam und weltweit und versteht sich als Gegenöffentlichkeit zu ebendiesen zensierten Medien. Die Redaktion hat 20 Mitarbeitende und erreicht mit thoibao.de 20 Millionen Zugriffe pro Monat, davon 95 Prozent aus Vietnam. Seitdem die Trump-Administration vietnamesischsprachige Medienangebote der Sender Voice of Amerika und Radio Free Asia eingestellt hat, nimmt die Leser*innenschaft rasant zu.
In der Rangliste der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen jährlich veröffentlicht, steht Vietnam auf Platz 173 von 180 Staaten weltweit.
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Digitalminister Wildberger singt auf dem Digitalisierungsgipfel ein Loblied auf die „digitale Souveränität“. Bis er konkret auf den US-Konzern Palantir und seine Software angesprochen wird. Dann wird klar: Seine schönen Worte sind nur Makulatur. Ein Kommentar.

Wer erwartet hatte, dass nach dem gestrigen Gipfeltreffen zur Europäischen Digitalen Souveränität ein digitaler Ruck durchs Land gehen oder dort auch nur irgendwas Überraschendes angekündigt werden würde, konnte nur enttäuscht werden. Dafür sind solche Treffen wohl nicht gemacht. Die Reden der Spitzenpolitiker waren durch erwartbare Plattitüden gekennzeichnet, aber eben auch durch Widersprüchlichkeiten beim großen Thema der Konferenz. Denn was unter „digitaler Souveränität“ verstanden wird, scheint keineswegs klar.
Eigentlich beschreibt das Konzept der „digitalen Souveränität“ die Fähigkeit, dass genutzte Hardware und Software oder auch IT-Dienstleistungen vom Nutzer oder Auftraggeber – hier der Staat oder seine Behörden – selbstbestimmt gestaltet werden können. Das soll zu mehr Unabhängigkeit, Resilienz und auch Nachhaltigkeit führen und dem Vermögen, selbständig entscheiden zu können, ob man Abhängigkeiten von Anbietern eingeht oder vermeidet.
Das klingt gut und modern, hinter dieser Idee können sich die Spitzenpolitiker aus Deutschland und Frankreich versammeln. Haben sie auch, denn ohne Ausnahme betonten gestern alle, künftig auf mehr „digitale Souveränität“ setzen zu wollen. Seitdem im Weißen Haus die Devise „America first“ aktiv umgesetzt wird, ist das Konzept diesseits des Atlantiks in aller Munde.
So auch bei Digitalminister Karsten Wildberger (CDU).
In seiner Rede hatte Wildberger sich und das Publikum gefragt: „Was heißt digitale Souveränität ganz konkret?“ Dahinter verberge sich „etwas ganz, ganz Wichtiges“, es bedeute nämlich, dass „wir in Europa, in Deutschland Technologie wieder selber nicht nur nutzen wollen als Kunden, sondern selber entwickeln wollen und selber Produkte bauen“.
Er beklagte, dass wir „zu sehr über die Zeit Kunde geworden“ seien „von Lösungen anderer“. Das aber „wäre fatal, wenn das so bliebe im Zeitalter von KI“, so Wildberger weiter.
Als der Digitalminister nach Palantir gefragt wurde
Dem dürften viele zustimmen. Als es aber wirklich mal konkret wird, werden seine schönen Worte Makulatur. Als Wildberger nach seiner Rede von Johannes Kuhn vom Tagesspiegel auf den Streit um die Software von Palantir angesprochen wird, zeigt sich, dass es mit der digitalen Souveränität nicht so weit her ist.
Im August hatte Wildberger gesagt, dass er der Nutzung von Palantir-Software für die Polizeibehörden des Bundes offen gegenüber stehe. Nun wollte der Journalist wissen, ob sich diese Position geändert habe.
Die Debatte war damals ausgelöst worden, nachdem die Pläne für ein Sicherheitspaket mit einem Referentenentwurf Gestalt angenommen hatten. Darin steckte auch die automatisierte polizeiliche Datenanalyse, für die der US-Konzern Palantir den deutschen Polizeien eine Softwarelösung anbietet.
Palantir
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Anders als Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD), die Palantir gegenüber skeptisch war und auf die Vereinbarkeit mit „rechtsstaatlichen Grundsätzen“ pochte, sagte der Digitalminister: „Wir sollten […] Technologien nutzen, um unseren Staat und unsere Demokratie zu schützen. Wenn ein Anbieter eine solche Technologie bereitstellt, sollten wir in sie investieren. Wir sollten aber auch europäische Unternehmen haben, die solche Lösungen bieten können.“
Wildbergers abgespeckte digitale Souveränität
Souveränitätsgipfel hin oder her, der Digitalminister bleibt auch heute bei dieser Haltung. Er antwortet auf die Frage von Kuhn, dass die Software von Palantir eine „weltweit extrem mächtige Lösung“ sei, das gelte sowohl im zivilen als auch im militärischen Bereich. Damit wiederholt er die vom US-Konzern gern betonte Saga einer quasi konkurrenzlosen Stellung im Markt. Naturgemäß wird das von alternativen Anbietern ganz anders dargestellt, technisch sei Palantir den Konkurrenten ebenbürtig. Wildberger sagt dann:
Wenn man mit so einer Lösung arbeitet, auch in einem nationalen Kontext, dann hängt es sehr davon ab, wie man diese Lösung implementiert, auch von der Architektur lokal. Wie werden die Daten gehalten, wie ist sichergestellt, dass die Daten nicht rausfließen etc. Und das ist durchaus möglich.
Möglich ist das ohne Zweifel, aber das wäre eine bis zur Unkenntlichkeit abgespeckte Version von „digitaler Souveränität“. Denn man bleibt ja bloßer Kunde und entwickelt gar nichts selber, sondern begibt sich sehendes Auges in eine langfristige Abhängigkeit, die nur ein absolutes Minimum an Datensicherheit in Aussicht stellt.
Fatal, um Wildberger selbst zu zitieren.
Es passt nicht zusammen
Ob das im Fall von Software von Palantir aber auch tatsächlich so gehandhabt wird, weiß der Minister gar nicht. Denn er habe „keine Kenntnis darüber, wie es im Einzelfall ausgestaltet“ werde. Worüber er aber immerhin Kenntnis habe, sei, dass „diejenigen, die das gegebenenfalls nutzen“, also die Polizeibehörden, „diese Fragen ganz, ganz vorne auf der Agenda haben“.
Dem Minister scheint zu schwanen, dass seine anfängliche Definition der „digitalen Souveränität“ mit der proprietären Palantir-Lösung des US-Konzerns, die sensible polizeiinterne Datenbanken miteinander verknüpft und deren Inhalte analysiert, nicht recht zusammengeht. So fügt er an:
Der nächste Satz ist mir sehr wichtig. Wir sind auch dabei, als Ministerium, uns Technologie aus Europa anzuschauen, die vieles kann, vielleicht nicht immer so weit ist, vielleicht sogar einiges besser kann. Und natürlich muss dann auch unser Anspruch sein, auch solche Technologie in Europa zu haben.
Die Palantir-Konkurrenz wird es freuen. Dass das Digitalministerium offenbar dabei ist, nun nach Alternativen zum abgründigen US-Tech-Konzern zu suchen, wäre allerdings ein nur kleiner Schritt in Richtung „digitale Souveränität“.
Eine Sprecherin des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung erklärt auf Nachfrage von netzpolitik.org, dass sich der Minister grundsätzlich dafür ausgesprochen hätte, im Sicherheitsbereich die neuesten Technologien zu nutzen. Sie fügt aber hinzu: „Er spricht sich hier nicht für oder gegen eine bestimmte Software aus.“ Die ebenfalls gestellte Frage, wie deutsche Behörden beim Einsatz von Palantir digital souverän bleiben könnten, beantwortet sie nicht.
Grundrechte nur im Disclaimer
Auf der Strecke bleibt mal wieder die Frage nach den Grundrechten. Zwar baut Wildberger in seine Rede einen „Disclaimer“ ein, den er auch so nennt. Er betont, „Datenschutz, Sicherheit, Grundrechte von Bürgerinnen und Bürgern“ stünden „nicht zur Debatte“, sie seien „essentiell wichtig und notwendig“. Dennoch zieht sich nach diesem „Disclaimer“ durch seine gesamte Rede die Forderung, alle vermeintlichen Innovationsbremsen wie Regulierung und Datenschutz endlich zu lockern.
Palantir bietet eine Softwarelösung für ein Vorhaben an, dass die rechtlich vorgeschriebene Zweckbindung polizeilich aufgenommener Daten weitgehend hinfällig macht und damit verfassungsrechtlich auf dünnem Eis steht. Der US-Konzern, der solche in Software gegossene Praktiken in seinem Mutterland jahrelang durchführen und verfeinern dürfte, hat auch deswegen einen Wettbewerbsvorteil, weil er solche „Innovationsbremsen“ wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ignorieren konnte.
Dass Wildberger bei Fragen nach automatisierter polizeilicher Datenanalyse kein Wort über die massiven Eingriffe in Grundrechte von Millionen Menschen verliert, ist überaus bedauerlich, aber auf schwarz-roter Koalitionslinie. Aber dass die Software von Palantir auch nach seiner eigenen Definition nicht „digital souverän“ ist, hätte dem Digitalminister wenigstens auffallen können.
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In einem Kartellrechtsverfahren hat ein US-Richter es abgelehnt, den Meta-Konzern als Monopolisten einzustufen. An den Übernahmen der Konkurrenten Instagram und WhatsApp sei nichts auszusetzen, der Markt funktioniere, so das wegweisende Urteil. Für Kritiker:innen des Unternehmens ist es eine herbe Niederlage.

Meta hat vor einem US-Gericht einen wegweisenden Erfolg errungen. In einem Kartellrechtsverfahren entschied gestern ein US-Bundesrichter, dass der US-Konzern bei der Übernahme der damals aufstrebenden Konkurrenten Instagram und WhatsApp nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen hat.
Meta, das der Gründer Mark Zuckerberg im Jahr 2004 als Facebook in die Welt setzte, habe keine Monopolstellung inne, urteilte der Richter des U.S. District Court im District of Columbia. Eine von der klagenden Handelsbehörde FTC (Federal Trade Commission) geforderte Zerschlagung des Social-Media-Konzerns ist damit vorerst vom Tisch.
Die vor knapp fünf Jahren eingereichte Klage hatte Meta unterstellt, seine Marktmacht im Bereich sozialer Medien missbraucht zu haben. Um diese dominante Stellung abzusichern, habe sich der Konzern seine damals schärfsten Konkurrenten einverleibt – erst den Photo-Dienst Instagram für eine Milliarde US-Dollar im Jahr 2012, zwei Jahre später den Messenger WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar.
Völlig veränderte Marktsituation
Diesem Argument wollte sich der Richter nicht anschließen, zu sehr habe sich zwischenzeitlich die Lage geändert. Mit Anbietern wie TikTok, YouTube und anderen herrsche ausreichend Wettbewerb: „TikTok – von Meta als schärfster Konkurrent angesehen – betrat erst vor sieben Jahren den Markt“, schrieb Richter James Boasberg in seinem Urteil, und habe den Markt seitdem überrannt.
Entsprechend sei der Vorwurf der FTC, Meta habe dem Wettbewerb geschadet, nicht nachvollziehbar. So beharre die Handelsbehörde weiterhin darauf, dass „Meta mit denselben alten Konkurrenten wie im vergangenen Jahrzehnt konkurriert, dass das Unternehmen in diesem kleinen Marktsegment eine Monopolstellung innehat und diese durch wettbewerbswidrige Übernahmen aufrechterhalten hat“, so der Richter. Diese Behauptungen habe die Behörde nicht belegen können.
Die Klage hatte fast von Beginn an mit Gegenwind zu kämpfen. Eingereicht hatte sie die FTC im Jahr 2020, in der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump. Kaum ein halbes Jahr später hat der gleiche Richter die Klage verworfen, weil es der Behörde nicht gelungen sei, eine Monopolstellung Metas nachzuweisen. Ausgestattet mit robusteren Argumenten reichte die FTC die Klage erneut ein, diesmal unter der Federführung der von Joe Biden neu bestellten FTC-Chefin Lina Khan.
Schwer nachweisbare Hypothese
Doch schon damals warnten manche Beobachter:innen, dass die teils neuartigen Argumente der Behörde einen schweren Stand vor Gericht haben würden. Demnach sei der Nachweis der Hypothese schwierig, dass Meta nicht so dominant geworden wäre, wenn es die konkurrierenden Anbieter nicht übernommen hätte.
In einer Stellungnahme begrüßte der Konzern das Urteil. „Die heutige Entscheidung des Gerichts erkennt an, dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist“, so Metas Top-Juristin Jennifer Newstead. Die FTC prüft noch, Berufung gegen das Urteil einzulegen, die Chancen stehen Beobachter:innen zufolge jedoch schlecht. Meta dürfte das Urteil als Zeichen interpretieren, ungestört weiter andere Tech-Firmen zu übernehmen.
Für Kritiker:innen des Unternehmens und der gegenwärtigen Verhältnisse im digitalen Raum ist die Entscheidung eine herbe Niederlage – zumal der Ansatz, gegen die Übermacht von Big Tech gerichtlich statt gesetzgeberisch vorzugehen, zu einem guten Teil der Dysfunktionalität des US-Kongresses geschuldet ist.
Obwohl die Debatte, ähnlich wie in Europa und anderen Weltregionen, über den besten Regulierungsansatz der Branche seit geraumer Zeit tobt, ist es den US-Abgeordneten bis heute nicht gelungen, etwa mit EU-Digitalregeln vergleichbare Gesetze zu beschließen. Das fordert nun der ehemalige FTC-Regulierer Alvaro Bedoya: „Wenn die Gerichte die Macht von Meta nicht einhegen können, muss nun der Kongress handeln.“
Neben diesem Verfahren laufen derzeit noch eine Reihe weiterer gerichtlicher Auseinandersetzungen in den USA rund um große Tech-Konzerne, darunter Wettbewerbsklagen gegen Amazon und Apple. Zuletzt hatte jedoch ein Bundesrichter, trotz einer von ihm festgestellten Monopolstellung des US-Konzerns auf dem Markt für Online-Suche, eine Zerschlagung des Unternehmens abgelehnt.
Zugleich steht ein finales Urteil in einem anderen Verfahren gegen Google aus. Auch in diesem Fall attestierte eine Bundesrichterin dem Unternehmen ein Monopol, diesmal im Markt für Online-Werbung. Abhilfemaßnahmen will sie in den kommenden Monaten vorstellen.
Kampf gegen Big Tech auch in der EU
Letzterer Fall dürfte potenziell mehr Einfluss auf die Debatte in der EU haben, sagt die Ökonomin Aline Blankertz von der Nichtregierungsorganisation Rebalance Now. Erst im September hat die EU-Kommission ebenfalls festgestellt, dass Google seine Marktmacht in der Online-Werbung missbraucht hat. Abgeschlossen ist das Verfahren jedoch noch nicht, auch hier steht eine Zerschlagung zur Debatte.
„Die EU hat im hiesigen Verfahren von Google einen klar unzureichenden Vorschlag bekommen, um Adtech-Interessenkonflikte zu lösen, und wartet nun vermutlich auf die US-Entscheidung“, sagt Blankertz. Daher gebe es weiterhin auf beiden Seiten keine finale Absage an Zerschlagungen. Allerdings sei die politische Unterstützung aktuell bestenfalls zurückhaltend, so Blankertz: „In den USA stehen Big Tech weiterhin unter Trumps Schutz und die EU verhält sich weitgehend unterwürfig und vermeidet eine Konfrontation.“
Angesichts der aktuellen Deregulierungsbestrebungen auf EU-Ebene sei bemerkenswert, „dass der Digital Markets Act als praktisch einzige Regulierung positiv hervorgehoben wird, auch gestern beim deutsch-französischen Gipfel“, sagt die Ökonomin. Das wenige Jahre alte EU-Digitalgesetz sieht Zerschlagungen als Möglichkeit vor, wenn Unternehmen systematisch gegen ihn verstoßen.
Ein Automatismus sei dies jedoch nicht, zudem gehe es eher um „einen Horizont von Jahren als von Monaten“, dämpft die Expertin die Erwartungen. Doch das Thema Durchsetzung von Wettbewerbsrecht, das strukturelle Maßnahmen wie eine Zerschlagung beinhaltet, „ist sicher nicht vom Tisch“, sagt Blankertz.
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Radio-Dreyeckland-Redakteur Fabian Kienert verlinkte linksunten.indymedia.org und kassierte dafür eine Hausdurchsuchung. Jetzt entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Maßnahme gegen die Pressefreiheit verstieß.

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Hausdurchsuchung bei Fabian Kienert, Redakteur bei Radio Dreyeckland, nicht mit der Pressefreiheit vereinbar war. Auch Privaträume unterlägen diesem Schutz, wenn dort Redaktionsmaterial aufbewahrt würde. Und ein tragfähiger Anfangsverdacht, der die Hausdurchsuchung gerechtfertigt hätte, habe nie existiert. Es ist eine Entscheidung, die den Schutz von Redaktionen vor dem Zugriff durch Polizei und Staatsanwaltschaft stärkt.
Kienert sagt: „Ich hoffe, dass die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dazu beiträgt, dass Polizei und Staatsanwaltschaft weniger leichtfertig mit Grundrechten umgehen.“
Die zugrunde liegende Verfassungsbeschwerde hatte Kienert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereicht. Verfahrenskoordinator David Werdermann sagt: „Durchsuchungen in Redaktionsräumen und Wohnräumen von Journalist*innen gefährden das Redaktionsgeheimnis und den Quellenschutz. Ein so schwerer Eingriff in die Pressefreiheit kann nicht auf vage Vermutungen gestützt werden.“ Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts fiel am 3. November, die Gesellschaft für Freiheitsrechte machte das Urteil heute bekannt.
Hausdurchsuchung wegen eines Links auf linksunten.indymedia.org
Auslöser der Hausdurchsuchung bei Kienert war ein Link. Kienert hatte ihn in einer Meldung auf der Website von Radio Dreyeckland gesetzt. Er schrieb darüber, dass Ermittlungen gegen eine Gruppe von Personen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung im Zusammenhang mit linksunten.indymedia.org eingestellt worden waren. Und er schrieb auch, dass die linksradikale, offene Posting-Plattform unter ihrer Adresse weiter als Archiv einsehbar sei.
Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass Kienert mit dem Link eine kriminelle Vereinigung unterstützt. Das Amtsgericht Karlsruhe erließ einen Durchsuchungsbeschluss, das Oberlandesgericht Stuttgart bestätigte ihn später.
Die Polizei durchsuchte Kienerts Wohnung, die Wohnung des Geschäftsführers von Radio Dreyeckland und betrat auch die Redaktionsräume. Bei Kienert stellte sie Laptop, Handys und zahlreiche USB-Sticks sicher.
Kienert siegt auf ganzer Linie
Vor etwas mehr als einem Jahr wurde Kienerts Freispruch rechtskräftig. Weil die verbotene Vereinigung linksunten.indymedia.org zum Zeitpunkt der Link-Setzung gar nicht mehr existiert habe, hätte Kienert sie mit dem Link auch nicht unterstützen können, so die Argumentation des Gerichts. Zuvor waren bereits die Durchsuchungen der Redaktionsräume und der Wohnung des Geschäftsführers für rechtswidrig erklärt worden.
Und nun folgt die nachträgliche Bewertung, dass auch die Hausdurchsuchung bei Kienert ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Pressefreiheit war. Kienert hat auf ganzer Linie gewonnen. Ob das Setzen eines Links generell eine verbotene Unterstützungshandlung sein könnte, wird jedoch auch von diesem Urteil nicht geklärt.
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Auf dem heutigen „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ verkündete die Bundesregierung nicht weniger als einen radikalen Kurswechsel: Digitale Souveränität versteht sie vor allem als Rennen um die „Innovationsführerschaft“. Dafür will sie hart erkämpfte Regularien schleifen. Die Zivilgesellschaft durfte nur zuschauen.

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und der französische Präsident Emmanuel Macron haben zu einem Gipfel geladen, dem „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“. Entsprechend hoch waren die Erwartungen: Ein Aufbruchssignal sollte von dem Gipfel ausgehen – an Europa, aber auch in die USA und nach China. Im Fokus stand dabei das Bestreben, in der EU die digitale Souveränität zu stärken. Darunter verstanden alle Beteiligten das Ziel, im digitalen Sektor die wirtschaftlichen Abhängigkeiten zu außereuropäischen Anbietern zu reduzieren.
Um dieses Ziel zu erreichen, will das deutsch-französische Tandem nicht nur bestehende Schutzrechte abbauen, sondern Regulierung vom Kopf auf die Füße stellen. „Product first, regulation second“, lautete das Credo von Digitalminister Karsten Wildberger (CDU). Erst müsse man das Produkt bauen, so der Minister, und danach die Risiken evaluieren. Die KI-Verordnung verfolgt bislang den genau entgegengesetzten Ansatz: eine risikobasierte Regulierung, bevor eine neue Technologie auf den Markt kommt.
Angesichts dieser Agenda verwundert es nicht, dass Vertreter:innen der Zivilgesellschaft nur einen Platz im Zuschauerraum erhielten. Und es ist sicher kein Zufall, dass die EU-Kommission just einen Tag nach dem Gipfel ihren „Digitalen Omnibus“ vorstellen wird – ein umfassendes Gesetzespaket, das darauf abzielt, Verbraucher:innenrechte und KI-Regulierung in der EU zu schleifen.
Die EU zum Spitzenreiter machen
Merz und Macron hielten zum Abschuss des Gipfels Reden, in denen sie ihre Vorstellungen der gemeinsamen Zusammenarbeit skizzierten. Auf den rund zehn Panels des Tages saßen unter anderem Bundesdigitalminister Wildberger, seine französische Amtskollegin Anne Le Hénanff und EU-Kommissions-Vizepräsidentin Henna Virkkunen. Daneben waren Vertreter:innen von großen europäischen Unternehmen wie SAP, Telekom, Mistral und Siemens vertreten.
Wildberger betonte, die EU gemeinsam mit Frankreich zum „Spitzenreiter bei Schlüsseltechnologien“ machen zu wollen. Und „digitale Souveränität geht nicht ohne KI“, betonte der Minister. Seine französische Amtskollegin Le Hénanff unterstrich, dass Frankreich und Deutschland „von dem Ehrgeiz getrieben“ seien, Unternehmen wettbewerbsfähiger zu machen.
In diesem Sinne ging es auf dem Gipfel viel um Wertschöpfung und Innovationsgeist, Hochleistungsrechner und Quantenforschung. Und alle Seiten betonten, dass es nun wichtig sei, ins Machen zu kommen und das Tempo zu erhöhen. Das Rennen sei noch nicht vorbei, die Aufholjagd könne aber nur gelingen, wenn man „den Fuß von der Bremse“ nehme, so Wildberger.
Weniger Hürden, mehr Überholspur
Die Regierung verengt den Begriff der digitalen Souveränität damit auf ökonomische Aspekte. Besonders deutlich wurde das in der Keynote von Bundeskanzler Merz. Der forderte nicht weniger als die „Innovationsführerschaft“ für Europa, um so der Dominanz der USA und Chinas zu entkommen. Die EU-Staaten sollten bereit sein, dafür den entsprechenden Ordnungsrahmen zu schaffen, dann aber sei die Wirtschaft am Zuge. Macron forderte in seiner Keynote unter anderem weniger Regulierung: „Wenn wir den USA und China das Feld überlassen, haben wir eine gute Regulierung, aber regulieren am Ende nichts mehr.“
Beide verwiesen auf den „Digitalen Omnibus“, den die EU-Kommission morgen vorstellt. Das umfassende Gesetzespaket verfolgt ebenfalls das Ziel, den Fuß von der Bremse zu nehmen. Laut Kommission soll es Regeln vereinfachen, überlappende Gesetze in Einklang bringen und Bürokratie abbauen. Der im Vorfeld von netzpolitik.org veröffentliche Zwischenstand lässt hier allerdings wenig Gutes erahnen.
Demnach will die Kommission die Datenschutzgrundverordnung erheblich schwächen und die Umsetzung zentraler Teile der KI-Verordnung für zwölf Monate aussetzen. Vor allem sensible personenbezogene Daten sowie Hochrisiko-Systeme bei sogenannter Künstlicher Intelligenz wären von den Änderungen betroffen. Das Ziel ist es also, Regulierung zu bremsen, damit Start-ups auf die Überholspur kommen.
Deklaration für mehr Deregulierung
Die Kommission treibt damit ebenfalls jene Umkehr an, die auch das deutsch-französische Tandem forciert: Erst mal machen, dann regulieren. Auf eine griffige Formel brachte das Vorgehen der Parlamentarische Staatssekretär im Digitalministerium, Thomas Jarzombek, am Gipfeltag. Er strebt eine Disruption „wie vor 150 Jahren“ an. Damals wurde das Auto erfunden und niemand habe darüber diskutiert, ob es Verkehrstoten geben kann, so der Staatssekretär. Von diesem damaligen Geist brauche man heute wieder mehr, statt sich mit „regulatorischen Dingen“ selbst im Wege zu stehen.
Ins gleiche Horn stößt offenbar der Wortlaut der „Declaration for European Digital Sovereignty“. Die von Österreich initiierte Abschlusserklärung des Gipfels wird am Abend verabschiedet und ist rechtlich nicht bindend. Sie formuliert den Anspruch der EU, in kritischen Bereichen künftig unabhängig von Drittstaaten zu bleiben. Dafür brauche es langfristig auch private Investitionen in Hochleistungsrechner, Halbleiterfertigung oder Quantenforschung. Gleichzeitig aber müsse die EU private regulatorische Hürden abbauen, wie das Handelsblatt berichtet.
Zivilgesellschaft als fünftes Rad am Wagen
Nennenswerte Kritik am Deregulierungs-„Aufbruch“ der Bundesregierung war auf dem Gipfel nicht zu hören. Das könnte damit zusammenhängen, dass die Zivilgesellschaft auf den Panels nicht vertreten war, sagte Julia Pohle vom Wissenschaftszentrum für Sozialforschung in Berlin (WZB) gegenüber netzpolitik.org. „Die hätten womöglich über Gemeinwohl und Nachhaltigkeit gesprochen und das scheint nicht zum offiziellen Diskurs zu passen.“ Dass europäische digitale Souveränität demokratischen Werten und Grundrechten dienen soll, fiel damit hinten runter, so Pohle.
Auch Henriette Litta, Geschäftsführerin bei der Open Knowledge Foundation Deutschland, zeigte sich enttäuscht. Zwar begrüße sie, dass der Gipfel eine konsequente europäische Perspektive einnehme. „Ansonsten gab es aber keine Diskussionen und auf der Bühne kamen nur blumige Konsenspositionen vor“, sagte Litta gegenüber netzpolitik.org.
Rund 70 Vertreter:innen der Zivilgesellschaft hatten laut Digitalministerium zugesagt, zu dem Gipfel zu kommen. Insgesamt 150 Einladungen hatte das Ministerium zuvor an zivilgesellschaftliche Organisationen verschickt. Einige von ihnen hatten bereits vor dem Gipfel die Sorge geäußert, dass der geplante Gipfel sich auf Großprojekte und KI fokussiere. Weder diese Sorge noch die Forderungen aus der Zivilgesellschaft wurden jedoch angehört.
So hatten das Bündnis „Offene Netzwerke und demokratische Öffentlichkeit. Dezentral, souverän und fürs Gemeinwohl!” und die Agora Digitale Transformation unter anderem öffentliche Investitionen in digitale Infrastrukturen gefordert. Als Beispiel nannten sie eine jährliche Förderung in Höhe von 30 Millionen Euro für das Fediverse sowie mehr Präsenz öffentlicher Behörden und Ministerien auf offenen Plattformen. Außerdem schlugen sie vor, dass freie und offene Software ohne Gewinnerzielungsabsicht gemeinnützig werden müsse, um die digitale Souveränität zu stärken.
Keine dieser vorgeschlagenen Maßnahmen hat die Bundesregierung auf ihrem Gipfel aufgegriffen. Vielleicht wollte sie auch die Harmonie des Tages nicht stören.
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Universitäten dürfen bei Online-Prüfungen die Studierenden nicht schrankenlos überwachen. Eine Betroffene von der Universität Erfurt hat geklagt und jetzt gewonnen: Gesichtserkennung und Biometrie sind tabu beim sogenannten Proctoring.

Während der Pandemie nutzten viele Universitäten sogenannte Proctoring-Systeme. Diese sollen Betrug bei Online-Prüfungen der Studierenden verhindern, zeichnen sich aber durch tiefe Eingriffe in Datenschutz und Privatsphäre aus. So mussten die Studierenden teilweise ihr gesamtes Zimmer filmen, einer Gesichtserkennung zustimmen und dem Überwachungssystem Zugriff auf quasi den ganzen Computer geben. Schon damals gab es Beschwerden von Studierenden und Landesdatenschutzbeauftragten.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) kritisierte in einem Gutachten, dass die Grundrechte der Studierenden bei Online-Prüfungen unter die Räder geraten seien. Die Nichtregierungsorganisation suchte damals nach Betroffenen und klagte zusammen mit diesen gegen die invasive Software. Nun hat das Thüringer Oberlandesgericht am Montag über eine Klage entschieden und klargestellt, dass die Videoüberwachung von Studierenden bei Online-Prüfungen rechtswidrig ist, wenn dabei biometrische Daten verarbeitet werden. Das verstoße gegen die Datenschutzgrundverordnung, heißt es in der Pressemitteilung der GFF.
Betroffene erhält Schadenersatz
In dem in Thüringen entschiedenen Fall nutzte die Universität Erfurt demnach die Anwendung Wiseflow, die die Studierenden unter anderem mittels Gesichtserkennung überwacht. Damit wollte die Universität sicherstellen, dass stets die gleiche Person vor dem Monitor sitzt. Wiseflow verarbeitete biometrische Daten und leitete sie darüber hinaus an den Dienstleister Amazon Web Services weiter. Diese Praxis hat das Gericht nun für rechtswidrig erklärt und der Klägerin zudem einen Schadensersatz zugesprochen.
„Die Software hat damals starke Ängste in mir ausgelöst. Ich wusste nicht, wie sie funktioniert und was mit meinen Daten passiert. Aber ich hatte keine andere Wahl, weil ich mit meinem Studium vorankommen wollte“, erklärt Klägerin Jennifer Kretzschmar. „Ich bin froh, dass das Gericht jetzt festgestellt hat, dass die Überwachung rechtswidrig war. Hoffentlich achtet die Universität die Grundrechte der Studierenden bei Prüfungen künftig.“
Die GFF geht davon aus, dass das Urteil auch Signalwirkung für andere Bereiche, etwa die Überwachung am Arbeitsplatz, habe.
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Die EU-Staaten einigen sich auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle. Internet-Dienste sollen Kommunikation freiwillig lesen dürfen, werden aber nicht dazu verpflichtet. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll und den Gesetzentwurf. Nach dem formellen Beschluss beginnen die Trilog-Verhandlungen.

Die EU-Staaten haben sich auf eine gemeinsame Position zur Chatkontrolle geeinigt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.
Letzte Woche hat die Rats-Arbeitsgruppe das Gesetz besprochen. Wir veröffentlichen ein weiteres Mal das eingestufte Protokoll der Sitzung.
Morgen wollen die Ständigen Vertreter die Position offiziell beschließen.
Update 19.10.: Ein Sprecher des Rats sagt uns: „Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Woche verschoben.“
Drei Jahre Streit
Seit dreieinhalb Jahren streiten die EU-Institutionen über die Chatkontrolle. Die Kommission will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte ihrer Nutzer anlasslos auf Hinweise zu Straftaten zu durchsuchen und diese bei Verdacht an Behörden zu schicken.
Das Parlament bezeichnet das als Massenüberwachung und fordert, nur unverschlüsselte Inhalte von Verdächtigen zu scannen.
Eine Mehrheit der EU-Staaten will eine verpflichtende Chatkontrolle. Eine Sperrminorität lehnt das jedoch ab. Jetzt hat sich der Rat auf einen Kompromiss geeinigt. Internet-Dienste werden nicht zur Chatkontrolle verpflichtet, dürfen aber eine freiwillige Chatkontrolle durchführen.
Absolute rote Linien
Die dänische Ratspräsidentschaft will den Gesetzentwurf „schnellstmöglich“ durch den Rat bringen, „damit die Trilogverhandlungen zeitnah begonnen werden können“. Das Feedback der Staaten soll sich auf „absolute rote Linien“ beschränken.
Die Mehrheit der Staaten „unterstützten den Kompromissvorschlag“. Mindestens 15 sprachen sich dafür aus, darunter Deutschland und Frankreich.
Deutschland „begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen“.
Italien sieht auch die freiwillige Chatkontrolle skeptisch. „Man befürchte, das Instrument könne auch auf andere Delikte ausgeweitet werden, daher habe man Schwierigkeiten, den Vorschlag zu unterstützen.“ Politiker haben bereits gefordert, die Chatkontrolle auf andere Inhalte auszuweiten.
Absoluter Minimalkonsens
Andere Staaten bezeichneten den Kompromiss „als absoluten Minimalkonsens“. Sie haben sich „eigentlich mehr gewünscht – insbesondere im Sinne von Verpflichtungen“. Einige Staaten „zeigten sich deutlich enttäuscht über die vorgenommenen Streichungen“.
Vor allem Spanien „sah verpflichtende Maßnahmen weiterhin als erforderlich an, leider sei eine umfassende Einigung dazu nicht möglich gewesen“. Auch Ungarn „sah Freiwilligkeit als alleiniges Konzept als zu wenig an“.
Spanien, Ungarn und Bulgarien schlugen „eine Verpflichtung für die Anbieter vor, zumindest in offenen Bereichen aufdecken zu müssen“. Die dänische Ratspräsidentschaft „bezeichnete den Vorschlag als ehrgeizig, griff ihn aber nicht auf, um weitere Diskussionen zu vermeiden“.
Dänemark wies explizit auf die Überprüfungsklausel hin. Damit „halte man sich die Möglichkeit von Aufdeckungsanordnungen zu einem späteren Zeitpunkt offen“. Ungarn betonte, „dass diese Möglichkeit auch genutzt werden müsse“.
Keine Verpflichtung
Die dänische Ratspräsidentschaft hatte öffentlich verkündet, dass die Chatkontrolle nicht verpflichtend sein soll, sondern freiwillig.
Der ausformulierte Kompromissvorschlag war jedoch widersprüchlich. Den Artikel zur verpflichtenden Chatkontrolle hatte sie gestrichen. Ein anderer Artikel sagte jedoch, dass Dienste auch freiwillige Maßnahmen durchführen sollen.
Mehrere Staaten haben gefragt, ob diese Formulierungen „zu einer faktischen Verpflichtung führen könnten“. Die Juristischen Dienste stimmten zu: „Die Formulierung sei in beide Richtungen auslegbar“. Die Ratspräsidentschaft „stellte klar, dass es im Text lediglich eine Verpflichtung zur Risikominderung gäbe, nicht aber eine Verpflichtung zur Aufdeckung“.
Am Tag nach der Sitzung verschickte die Ratspräsidentschaft den wahrscheinlich endgültigen Gesetzentwurf des Rats. Darin steht explizit: „Keine Bestimmung dieser Verordnung ist so auszulegen, dass sie den Anbietern Aufdeckungspflichten auferlegt.“
Schaden und Missbrauch
Die verpflichtende Chatkontrolle ist nicht das einzige Problem im geplanten Gesetz. Auch die freiwillige Chatkontrolle ist eigentlich verboten. Die EU-Kommission kann ihre Verhältnismäßigkeit nicht belegen. Viele lehnen die freiwillige Chatkontrolle ab, darunter die EU-Kommission, der Europäische Datenschutzbeauftragte und die deutsche Datenschutzbeauftragte.
Eine Reihe an Wissenschaftlern kritisiert den Kompromissvorschlag. Die freiwillige Chatkontrolle bezeichnen sie als nicht angemessen. „Ihr Nutzen ist nicht nachgewiesen, während das Potenzial für Schaden und Missbrauch enorm ist.“
Das Gesetz fordert auch verpflichtende Altersprüfungen. Die Wissenschaftler kritisieren, dass Altersprüfungen „ein inhärentes und unverhältnismäßiges Risiko schwerwiegender Datenschutzverletzungen und Diskriminierung mit sich bringen, ohne dass ihre Wirksamkeit garantiert ist“. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet eine „weitgehende Abschaffung der Anonymität im Netz“.
Jetzt folgt Trilog
Die EU-Staaten werden diese Punkte nicht weiter diskutieren. Die dänische Ratspräsidentschaft „bekräftigte, am Kompromissvorschlag ohne die spanischen Vorschläge festzuhalten“.
Morgen Nächste Woche tagen die Ständigen Vertreter der EU-Staaten. Im Dezember tagen die Justiz- und Innenminister. Diese beiden Gremien sollen den Gesetzentwurf als offizielle Position des Rats beschließen.
Danach folgt der Trilog. Dort verhandeln Kommission, Parlament und Rat, um aus ihren drei eigenen Gesetzentwürfen einen Kompromiss zu erzielen.
Hier ist das Dokument in Volltext:
- Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
- Datum: 13. November 2025
- An: Auswärtiges Amt
- Kopie: BKAmt, BMI, BMJV, BMF, BMWE, BMBFSFJ
- Betreff: Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. November 2025
- Zweck: Zur Unterrichtung
- Geschäftszeichen: 350.80
Sitzung der RAG Strafverfolgung am 12. November 2025
I. Zusammenfassung und Wertung
Schwerpunkt der Sitzung bildete TOP 3 – Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (11596/25). Grundlage der Aussprache bildete der mit Dok. 14092/25 am 6. November von der DNK Präsidentschaft übermittelte Kompromisstext.
Die Mehrzahl der wortnehmenden MS brachten ihre Unterstützung für den jüngsten Kompromissvorschlag zum Ausdruck.
Nachdem Vorsitz eine ausreichende Mehrheit für den Kompromisstext festgestellt hatte, kündigt er Vorlage im AStV am 19. November (I-Punkt) sowie im JI-Rat im Dezember an.
II. Im Einzelnen
TOP 1: Adoption of the agenda
Annahme ohne Änderungen.
TOP 2: Information by the Presidency
Präs. verwies auf die nächsten Sitzungen der Temporary Core Group zu den Polizei-Netzwerken (als VSK) am 25.11. und der RAGS-P am 03.12.2025. Schriftliche Bemerkungen zu dem Papier der Präs. zu den Polizei-Netzwerken vom 06.11. würden bis 13.11.2025 erbeten.
TOP 3: Proposal for a Regulation of the European Parliament and of the Council laying down rules to prevent and combat child sexual abuse (14092/25)
Vorsitz eröffnete die Sitzung zunächst mit einer Zusammenfassung der am Text vorgenommenen inhaltlichen Änderungen, verwies auf den äußerst knappen Zeitplan aufgrund des Auslaufens der Interims-VO und kündigte eine schnellstmögliche Behandlung im AStV und Dezember-JI-Rat an, damit die Trilogverhandlungen zeitnah begonnen werden können. MS seien ausdrücklich gebeten, sich auf eine kurze Bewertung des Kompromisstextes und absolute rote Linien zu beschränken.
Zahlreiche wortnehmende MS (DEU, FRA, AUT, LUX, SVN, LVA, LTU, SVK, MLT, ROU, IRL, CYP, wohl auch POL, FIN, EST) unterstützten den Kompromissvorschlag, wenngleich der Regelungsumfang teilweise als absoluter Minimalkonsens betrachtet wurde (ESP, LTU, BGR) und man sich eigentlich mehr – insbesondere im Sinne von Verpflichtungen – gewünscht habe.
DEU trug weisungsgemäß vor und begrüßte sowohl die Streichung der verpflichtenden Maßnahmen als auch die dauerhafte Verankerung freiwilliger Maßnahmen sowie die Beibehaltung des EU-Zentrums und bekräftigte dessen Bedeutung.
ESP sah verpflichtende Maßnahmen weiterhin als erforderlich an, leider sei eine umfassende Einigung dazu nicht möglich gewesen. Daher schlage man – unterstützt von BGR und HUN – eine Verpflichtung für die Anbieter vor, zumindest in offenen Bereichen aufdecken zu müssen. Es sei zahlreiches CSAM offen abrufbar. Um zumindest dessen Verbreitung zu verhindern, müsse eine Verpflichtung der Anbieter möglich. Zudem solle in Artikel 43 eine Funktion des EU-Zentrums verankert werden, die es dem EU-Zentrum ermögliche, die Anbieter zur Ordnung zu rufen, wenn diese ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.
Vorsitz bezeichnete den Vorschlag ESPs als ehrgeizig, griff ihn aber nicht auf, um weitere Diskussionen zu vermeiden. Mittels Überprüfungsklausel halte man sich die Möglichkeit von Aufdeckungsanordnungen zu einem späteren Zeitpunkt offen.
POL unterstützte grundsätzlich die Richtung des Textes, legte aber weiterhin einen Prüfvorbehalt ein und kündigte an, die endgültige Positionierung nachzuliefern.
Auch HUN sah Freiwilligkeit als alleiniges Konzept als zu wenig an und legte PV ein. Zudem bitte man den JD-Rat um Einschätzung, ob nach dem jüngsten Textvorschlag innerhalb E2EE Kommunikation aufgedeckt werden könne (ähnlich HRV). Ein Ausschluss freiwilliger Maßnahmen in E2EE sei eine rote Linie. Generell dürfe es keinen Rückschritt hinter den status quo geben.
Vorsitz entgegnete daraufhin, Rechtsgrundlage sei weiterhin die DSGVO. Der aktuelle Textvorschlag sei keine Verschlechterung, sondern eine Verbesserung, da er gewährleiste, dass die Anbieter das, was sie bisher erfolgreich täten, auch weiterhin tun könnten und zudem die Zusammenarbeit auf EU-Ebene gefördert werde.
FIN verwies auf die Notwendigkeit der Befassung des eigenen Parlaments (auch SWE), sah den Vorschlag aber grundsätzlich positiv. CZE legte ebenfalls PV mit Hinweis auf die laufende Regierungsbildung ein.
ITA legte Prüfvorbehalt ein und verwies auf seine Ausführungen im AStV am 05.11.. Zu überlegen sei, ob im Rahmen ausschließlich freiwilliger Aufdeckungen das Recht auf Privatsphäre der Nutzer ausreichend gewahrt werden könne. Man befürchte, das Instrument könne auch auf andere Delikte ausgeweitet werden, daher habe man Schwierigkeiten, den Vorschlag zu unterstützen.
Vorsitz verwies diesbezüglich auf die soliden Rechtssysteme mit entsprechenden Garantien in den MS, die die Basis des Vorschlages bilden.
FRA erinnerte eindringlich, dass man schnell vorankommen und eine Lösung finden müsse.
SVN, LTU, SVK, NLD und LVA sahen die Verhinderung einer Regelungslücke als oberste Priorität und begrüßten die Streichung der verpflichtenden Aufdeckungsanordnungen. Das EU-Zentrum werde unterstützt.
NLD bat zudem JD-Rat um Einschätzung, ob die Formulierungen in Artikel 4 und 5 ggf. zu einer faktischen Verpflichtung führen könnten.
Vorsitz stellte klar, dass es im Text lediglich eine Verpflichtung zur Risikominderung gäbe, nicht aber eine Verpflichtung zur Aufdeckung.
ROU, SWE und HRV zeigten sich deutlich enttäuscht über die vorgenommenen Streichungen, erklärten sich aber aufgrund der eingefügten Überprüfungsklausel dennoch mit dem Vorschlag einverstanden. HRV ergänzte, dass diese Möglichkeit auch genutzt werden müsse. SWE sah die Überprüfungsklausel jedoch als zu komplex an.
IRL unterstrich, der Ergänzung in Art. 14a und 18aa betreffend die Notwendigkeit einer richterlichen Bestätigung innerhalb 72 Stunden nicht zustimmen zu können, da dies im common law System nicht möglich sei (ebenso MLT).
HUN bemängelte, die Frage nach E2EE sei nicht angemessen beantwortet worden. Probleme diesbezüglich habe es bislang nur im Rahmen privater Kommunikation gegeben, der ESP Vorschlag beziehe sich aber ausschließlich auf open spaces.
Vorsitz stellte klar, dass man nicht vorhabe, diese Punkte erneut zu diskutieren. Es solle weiterhin möglich bleiben, was auch jetzt möglich sei und bat JD-Rat um Beantwortung zu Art. 1 Abs 5.
JD-Rat führte zu Art. 1 Abs. 5 aus, dass er keine Änderung der Interims-VO sähe. Die Ausnahmen dürften angewendet werden, wenn eine Rechtsgrundlage dafür gegeben ist. Den Providern werde nicht verboten, Maßnahmen innerhalb E2EE Inhalten zu ergreifen. Art. 1 Abs 5 ändere nichts an der jetzigen Rechtslage. Die Frage von NLD zu einer faktischen Verpflichtung sei schwierig zu beantworten. Es sei zwar nicht verpflichtend, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, aber die Formulierung sei in beide Richtungen auslegbar.
KOM betonte den Mehrwert und die Relevanz des EU-Zentrums und stimmte ESP zu, in Bezug auf Aufdeckungsanordnungen in öffentlich zugänglichen Bereichen. Auch öffentlich sei viel CSAM verfügbar, daher sei der Vorschlag gut und wichtig und es sei nur schwer vorstellbar, dass eine aktive Suche nach CSAM durch das EU-Zentrum auf Widerstand stoßen könnte.
Vorsitz bedankte sich für die breite Unterstützung und bekräftigte, am Kompromissvorschlag ohne die ESP Vorschläge festzuhalten. Man werde jedoch versuchen, vor Übersendung an den AStV eine textliche Lösung – z.B. einen Verweis auf nationales Recht – zu den von MLT und IRL vorgetragenen Bedenken zu finden.
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Deutschland folgt dem globalen Trend von weniger Freiheiten im Netz. Insgesamt verschlechtert sich dieses Jahr die Lage in 27 Ländern. Das zeigt der aktuelle „Freedom on the Net“-Report.

Der „Freedom on the Net“-Bericht wird einmal jährlich von der Nichtregierungsorganisation (NGO) Freedom House herausgegeben. Auch der diesjährige setzt die Tradition der vorausgegangenen Berichte fort. Zum 15. Mal in Folge zieht das Freedom House eine negative Bilanz, wenn es um Zugangsbeschränkungen, Limitationen für Inhalte und Verstöße gegen Nutzerrechte im Internet geht.
Anhand dieser drei Kategorien bewertet das Freedom-House-Team mit externen Fachleuten 72 Länder, in denen 89 Prozent aller Internet-Nutzer*innen leben. Die NGO nutzt dafür einen Fragenkatalog, der Themen wie staatliche Zensur oder die für den Zugang zum Internet nötige Infrastruktur abdeckt. Jedes Land bekommt so einen Wert zwischen 1 und 100 zugeordnet. Damit entsteht auch ein Gesamteindruck der globalen Lage der Freiheit des Internets.
Um die globale Lage steht es laut Bericht schlecht: Den 27 Ländern mit Punktverlusten stehen nur 17 mit Verbesserungen gegenüber. Auch Deutschland büßte drei Punkte ein. Vermehrtes Vorgehen von Politikern gegen Memes und Kritik im Netz, Einschüchterung von Journalist*innen durch Rechtsextreme und Cyberangriffe aus Russland spielten hier laut Freedom House eine Rolle.
Kritik und Zukunftsvisionen
Auch die USA verloren drei Punkte im Vergleich zum Vorjahr. Allerdings liegt der durch den Bericht untersuchte Zeitraum zwischen Juni 2024 und Mai 2025. Die Untersuchung schließt also nur die ersten vier Monate der zweiten Amtszeit von Donald Trump ein.
Freedom House erhielt bis zur Aussetzung der US-Auslandshilfen finanzielle Unterstützung vom US-amerikanischen Staat. Weitere Unterstützer von Freedom House sind das niederländische Außenministerium und Google. Freedom House betont allerdings seine Unabhängigkeit gegenüber Weisungen von Spendern.
Um die Freiheit des Internets wieder zu stärken, spricht die Organisation sich für eine Zusammenarbeit zwischen Gesetzgebern, Unternehmen und Akteuren aus der Zivilgesellschaft aus. Eine große Chance für den erleichterten Zugang zum Internet sieht Freedom House in satellitenbasierten Internetdienstleistern. Eine mögliche Altersverifikation online und ähnliche Maßnahmen, die Anonymität im Netz abbauen, lehnt die NGO hingegen ab. Zwischen Chancen und negativen Entwicklungen bleibt für Freedom House aber eins klar:
Die Faktoren, die zur Verbesserung der Internetfreiheit führen, sind von Land zu Land unterschiedlich, jedoch ist unabhängiger zivilgesellschaftlicher Aktivismus ein konstanter Motor für Veränderung und der Förderung der Achtung der Menschenrechte.
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Die Debatten werden feindseliger, die politischen Machtverhältnisse verschieben sich. Wir halten dagegen: Mit investigativen Recherchen, Analysen, Leaks und einem langen Atem kämpfen wir für die Grund- und Freiheitsrechte aller. Dafür brauchen wir deine Unterstützung. In diesem Jahr fehlen uns noch 443.000 Euro.

Mit der vollen Härte des Rechtsstaats … glitch … im großen Stil abschieben … distortion … im Stadtbild noch dieses Problem … bug … Wir werden sie entzaubern … error!
Die Debatten werden feindseliger, die politischen Machtverhältnisse verschieben sich. Rechtsradikale Parteien legen in Umfragen weiter zu. Die „politische Mitte“ übernimmt deren Rhetorik und Forderungen. Immer lauter werden die Rufe, die Brandmauer einzureißen und die Rechtsradikalen „in die Verantwortung zu nehmen“. Um sie „zu entzaubern“.
All das befeuert eine menschen- und grundrechtsfeindliche Politik. Es zerstört Empathie und zersetzt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Und es ist mehr als nur ein Glitch in der politischen Matrix. Wir stehen an einem Demokratie-Kipppunkt.
Jetzt oder nie
Wir halten dagegen. Wir wollen eine freie, offene und solidarische Gesellschaft. Wir kämpfen gemeinsam für die Grundrechte aller.
- Wir brennen für Grund- und Freiheitsrechte. Mit unserer journalistischen Arbeit hinterfragen wir die Scheinlösungen autoritärer Law-and-Order-Politik. Wir kämpfen für informationelle Selbstbestimmung, Meinungs- und Versammlungsfreiheit, für Verbraucher:innen- und Datenschutz, Transparenz und Informationsfreiheit. Und wir verstärken die Stimmen der demokratischen Zivilgesellschaft.
- Wir fackeln nicht lange. Der Überwachungsstaat ist nicht erst ein Problem, wenn er von Rechtsradikalen übernommen wird. Deshalb berichten wir schon dann, wenn neue Kontrolltechnologien an Geflüchteten getestet werden. Wenn Arbeitssuchende durchleuchtet werden. Wenn chronisch Kranke ihre Daten hergeben müssen. Weil auch sie eine starke Lobby brauchen – und weil sich eine offene und freie Gesellschaft gerade im Umgang mit Marginalisierten zeigt.
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Eine EU-Transparenzdatenbank soll öffentlich besser nachvollziehbar machen, wie Online-Dienste Inhalte moderieren. Doch eine aktuelle Studie zeigt grundlegende Mängel auf und warnt: Die Datenbank kann, so wie sie aufgebaut ist, ihre Ziele gar nicht erreichen.

Wie oft löschen Online-Dienste eigentlich Inhalte ihrer Nutzer:innen? Welche Gründe geben sie an, wenn sie eingreifen? Welche Inhalte laufen besonders Gefahr, von den Anbietern wegmoderiert zu werden? Und wie genau verbreiten sich illegale Inhalte im Netz?
Zumindest einen Teil dieser Fragen soll eine eigens eingerichtete, öffentlich zugängliche EU-Datenbank beantworten. Sie ist Teil des Digital Services Act (DSA), mit dem die EU auf die Übermacht von Online-Diensten reagiert hat. Das Digitalgesetz schreibt weltweit erstmals verbindliche Regeln für Anbieter fest, die unter anderem zu mehr Transparenz im digitalen Raum sorgen und zugleich Nutzer:innen mehr Rechte verschaffen sollen.
Nach einem leicht holpernden Start befüllen inzwischen über 200 Anbieter die Datenbank, wie aus ihren Statistiken hervorgeht. Demnach haben sie in den vergangenen sechs Monaten knapp vier Milliarden Moderationsentscheidungen an die Datenbank übermittelt. Fast die Hälfte davon wurden vollständig automatisiert getroffen. Meist sollen die Nutzer:innen gegen die Hausregeln der Anbieter verstoßen haben. Illegale Produkte auf Online-Marktplätzen wie Google Shopping machen demnach den Löwenanteil der Inhalte aus, zu denen sie den Zugang gesperrt haben.
„Datenbank erfüllt ihre Ziele nicht“
Eine aktuelle Studie der Universität Zürich übt nun scharfe Kritik an der Datenbank sowie ihrem zugrundeliegenden Design. Zwar stelle die DSA-Transparenzdatenbank einen Schritt in Richtung Transparenz dar, weise aber weiterhin erhebliche Mängel auf, heißt es in der Studie. So habe sie mit eingeschränkter Benutzerfreundlichkeit und Zugänglichkeit zu kämpfen, zudem würden Schlüsseldaten für die Überprüfung und Überwachung der Verbreitung illegaler Inhalte fehlen. Ferner gebe es Bedenken hinsichtlich der Konsistenz, Zuverlässigkeit und Validität der Daten, welche die Online-Dienste nahezu in Echtzeit an die Datenbank melden müssen.
„Entsprechend erfüllt die Datenbank ihre Ziele nicht“, schreibt das vierköpfige Forschungsteam um Professorin Natascha Just. Einige Defizite könnten sich wohl mit den konkreten Empfehlungen und Vorschlägen beheben lassen, die das Team in den Raum stellt. Zugleich plädieren die Forschenden jedoch auch „für eine Überprüfung der regulatorischen Ziele selbst“, die der gegenwärtige Ansatz verfehle.
Es ist bemerkenswert, dass „eigentlich zwei von drei Zielen, die für die Datenbank formuliert wurden, mit dem Setup gar nicht erreicht werden können“, sagt Samuel Groesch, Ko-Autor der Studie, gegenüber netzpolitik.org. So soll die Datenbank ein Monitoring der Verbreitung von illegalen Inhalten ermöglichen, und sie soll Moderationsentscheidungen überprüfbar machen, sagt der Forscher. „Beides ist aber mit den verfügbaren Daten nicht möglich.“
Wer entscheidet, was illegal ist?
Dies beginne schon dabei, die Erkenntnisse aus dem Datenmaterial sicher zu interpretieren, wenn man erstmal die Grafiken und Balkendiagramme im Dashboard der Datenbank hinter sich lässt. Denn bei genauerer Betrachtung werde schnell klar, sagt Groesch, dass „Definitionen, Reporting und Dokumentation viele Schwachstellen“ haben, sodass eine verlässliche Interpretation kaum möglich ist.
Illustrieren lässt sich das am Beispiel vermeintlich illegaler inhalte. Mit der Datenbank lässt sich zwar die Anzahl und der Anteil der Inhalte abfragen, die Plattformen als illegal eingestuften haben. Wie bisher liegt dies aber im Ermessensspielraum der Anbieter selbst: „Die Plattformen müssen Inhalte nicht auf Rechtmäßigkeit prüfen und können illegale Inhalte auch als Verstöße gegen Community Standards klassifizieren“, sagt Groesch.
Dies sei für die Plattformen einfacher, aber „damit werden diese Inhalte im Datenbank-Output nicht als illegal ausgewiesen“. Auf dieser Basis lasse sich keine verlässliche Aussage darüber treffen, wie hoch der Anteil illegaler Inhalte tatsächlich ist. Zudem könne der aktuelle Zustand zu falschen Aussagen verleiten, indem nur sehr wenige Inhalte als illegal gemeldet werden und das Problem geringer erscheint, als es womöglich ist.
Zumindest die EU-Kommission nutzt die Datenbank
Auf diese Schwächen angesprochen, verweist die EU-Kommission auf den gesetzlichen Rahmen, den ihr der DSA vorgibt. Relevant ist insbesondere Artikel 17 der EU-Verordnung. Der Abschnitt macht den Anbietern eine Reihe an Vorgaben, wie sie sich gegenüber Nutzer:innen verhalten müssen, wenn sie ihre Inhalte moderieren und gegebenenfalls einschränken. Genau diese Entscheidungen und Begründungen gegenüber Nutzer:innen fließen danach in die Transparenzdatenbank ein und bilden ihre Datengrundlage. „Die technischen Anforderungen der DSA-Transparenzdatenbank spiegeln diese rechtlichen Anforderungen wider“, sagt eine Sprecherin der Kommission zu netzpolitik.org.
Sinnlos sei die Datenbank keineswegs, beteuert die Sprecherin. So sei die Datenbank zum einen „eine wertvolle Ressource für die Überwachung der Einhaltung des DSA durch die Kommission“. Zum anderen sei die Studie aus Zürich samt ihrer Verbesserungsvorschläge nicht nur „willkommen“, sondern ein Beispiel für einen „wachsenden Korpus wissenschaftlicher Literatur zur Inhaltsmoderation“, der vor dem DSA in dieser Form nicht möglich gewesen wäre.
Plattformen stärker zur Rechenschaft ziehen
Ähnlich legt auch die Nichtregierungsorganisation AlgorithmWatch den Status Quo aus. Zwar würden die Autor:innen der Studie „zurecht“ die Schwächen der Transparenzdatenbank thematisieren, sagt Eva Lejla Podgoršek. Ein grundsätzliches Versagen beim Erreichen ihrer Ziele könne sie der Datenbank jedoch nicht attestieren.
Selbst wenn sich die Verbreitung illegaler Inhalte nicht im Detail belastbar monitoren lasse, spiele aus Sicht zivilgesellschaftlicher Organisationen ein weiteres, wenn auch nicht explizit formuliertes, Ziel eine wichtige Rolle: „Nämlich Plattformen stärker zur Rechenschaft zu ziehen und mehr Einblick in die bislang undurchsichtige Praxis der Inhaltsmoderation zu gewinnen. Vorher gab es gar keine Daten – jetzt immerhin einige, wenn diese auch (noch) unzureichend sind“, so Podgoršek.
Auch der Schweizer Forscher Groesch will mit der „kritischen Analyse der Datenbank nicht die generelle Existenz in Zweifel ziehen“. Doch trotz der verbesserten Transparenz rund um die Moderationspraktiken der Anbieter seien die Ziele, so wie sie jetzt formuliert seien, nicht erreichbar. Zudem bestehe die Gefahr, dass „überhöhte Erwartungen erzeugt, die nicht eingelöst werden können“, sagt Groesch.
Daran würden auch die Verbesserungsvorschläge des Forschungsteams kaum etwas ändern, etwa trennscharfe Kategorien, mehr Dokumentation seitens der Online-Dienste sowie erweitertes Reporting. „Für die tiefgehende Überprüfung von Moderationsentscheidungen müsste stets der moderierte Content vorliegen“, sagt Groesch. Allerdings wäre es offenkundig problematisch, wenn derartiges Material öffentlich und an einer Stelle gesammelt zugänglich wäre.
Datenbank „Teil eines größeren Transparenzrahmens“
Zugleich sieht der DSA einen speziellen Zugang für die Forschung vor. Dieser erlaubt potenziell tiefere Einblicke in die Funktionsweise der Online-Dienste, sobald sich die Anlaufschwierigkeiten wie Klagen von Anbietern gelegt haben. Ob die Transparenzdatenbank hierbei eine Rolle spielen kann, bleibt jedoch offen. „Inwieweit Daten aus der Transparenzdatenbank mit dem Datenzugang für die Forschung nach Artikel 40 DSA verbunden werden können, um auch einzelne Entscheidungen überprüfbar zu machen, wird sich in Zukunft noch zeigen“, so Groesch.
In jedem Fall sei die Datenbank in Kombination mit anderen Mechanismen des DSA Teil eines größeren Transparenzrahmens, sagt Podgoršek von AlgorithmWatch. Entscheidend sei dabei, dass sämtliche Bestandteile, einschließlich der Risikobewertungen und des Datenzugangs für die Forschung, zuverlässig funktionieren. „Aus unserer Sicht besteht hier aktuell noch erheblicher Verbesserungsbedarf, ohne den die Transparenzdatenbank nur eingeschränkt aussagekräftig ist.“
Korrektur, 18.11.: Es geht um die „Konsistenz, Zuverlässigkeit und Validität“ der Echtzeitdaten und nicht der halbjährlichen Berichte. Wir haben die Stelle präzisiert.
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Die Regierungskoalition des Landes Berlin hat ihr neues Polizeigesetz nach einer Anhörung von Sachverständigen nur minimal angepasst. Bei der automatisierten Gesichtserkennung soll die Überwachung sogar noch weiter ausgebaut werden als bisher geplant.

Die Berliner Schwarz-Rote Landesregierung möchte der Hauptstadt ein neues Polizeigesetz (ASOG) verpassen. An diesem gab es schon bei der Sachverständigenanhörung Ende September viel Kritik. Dort sprachen Expert:innen von einer „Abkehr von der grundrechtsfreundlichen Politik“: So soll neben einem automatischen Datenabgleich mit biometrischen Daten auch er Einsatz von Videoüberwachung mit Verhaltensscannern sowie der Einsatz von Staatstrojanern möglich werden.
Heute fand die 2. Lesung im Berliner Innenausschuss statt. Eingeflossen ist die Kritik der Sachverständigen in einen aktualisierten Vorschlag jedoch kaum, laut Opposition hat sie die Koalition in ihrem Änderungsantrag nicht ausreichend berücksichtigt. Von Kosmetik ist die Rede.
Besonders brisant: Eine Änderung erweitert nun sogar die Befugnisse der Polizei noch einmal. Demnach soll die Polizei künftig biometrische Daten zu Gesichtern und Stimmen auch von Kontakt- und Begleitpersonen der Verdächtigen mittels automatisierter Anwendungen biometrisch mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgleichen dürfen.
„Grundrechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Personen“
In einer Stellungnahme (PDF) kritisiert die Berliner Datenschutzbeauftragte, dass die ausdrückliche Einbeziehung von Kontakt- und Begleitpersonen den Personenkreis der Betroffenen erheblich erweitere. Damit würde die Streubreite des ohnehin intensiven Eingriffs weiter erhöht. Die Polizei erlange einen „erheblichen Beurteilungsspielraum“. Entsprechend berge das Gesetz das Risiko, dass Personen einbezogen werden, die tatsächlich in keiner Weise an der Straftatenbegehung beteiligt sind.
Dabei verweist die Datenschützerin, dass dies im Kontext der biometrischen Fernidentifizierung, die bereits aufgrund der Nutzung künstlicher Intelligenz und der Vielzahl durchsuchter Internetquellen eine hohe Streubreite aufweist, zu einer „Potenzierung der Grundrechtsbeeinträchtigungen unbeteiligter Personen“ führe. Die Datenschutzbeauftragte hält dies für nicht verhältnismäßig.
Einfallstor für eine Superdatenbank
Kritik kam in der Ausschusssitzung von den Grünen und der Linken. Gegenüber netzpolitik.org mahnte der grüne Innenpolitiker Vasili Franco, dass die Kritik aus der Sachverständigenanhörung nicht genug berücksichtigt worden sei. „Stattdessen wird der biometrische Abgleich im Internet von Kontakt- und Begleitpersonen und die weitgehende Verwendung von Verkehrs- und Nutzungsdaten zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen möglich gemacht. Durch das Polizeigesetz kann zukünftig jedermann in Berlin zur Gefahr gemacht werden, sobald man in das Visier der Polizei gerät“, so Franco weiter.
Dass in der Vergangenheit Informationen durch Sicherheitsbehörden nicht rechtzeitig zusammengeführt wurden, dürfe nicht als Einfallstor für eine Superdatenbank und Datenanalysen mit unklarer Zweckbestimmung dienen, so Franco. „Ein gutes Polizeigesetz muss konkrete Antworten darauf geben, was die Polizei darf und was sie nicht darf.“
„Grundrechtseingriffe von extremer Intensität“
Auch der linke Innenpolitiker Niklas Schrader sagt, dass die Koalition mit ihrem Änderungsantrag vor allem redaktionelle und kosmetische Änderungen vorgenommen habe. „Insgesamt bleibt es bei einem massiven Überwachungsausbau, den CDU und SPD planen“, sagt Schrader gegenüber netzpolitik.org.
Mit neuen Instrumenten wie der KI-gestützten Videoüberwachung mit Verhaltensanalyse oder der Verknüpfung und automatisierte Auswertung von Polizeidaten könnten potentiell alle Berliner:innen polizeilich erfasst werden, so Schrader weiter. Das geplante ASOG enthalte „verfassungsrechtlich bedenkliche Regelungen und Grundrechtseingriffe von extremer Intensität und Streubreite“. Sein Fazit fällt dementsprechend kritisch aus: „SPD und CDU in Berlin oder CSU in Bayern, das nimmt sich in der Innenpolitik mittlerweile nichts mehr.“
Protest von Bürgerrechtsorganisationen
Mehrere Bürgerrechtsorganisationen hatten zuletzt die Pläne für das neue Polizeigesetz kritisiert und einen Stopp des Gesetzgebungsverfahrens gefordert. In einem offenen Brief monieren die Organisationen den möglichen Einsatz einer orts- und verhaltensübergreifenden Analyseplattform zum biometrischen Abgleich mit über das Internet öffentlich zugänglichen personenbezogenen Daten und die automatisierte Verhaltensmustererkennung.
Zudem lasse das Polizeigesetz zu, dass Datenbestände der Polizei losgelöst von konkreten Anlässen dauerhaft zusammengeführt werden könnten. Hierdurch entstünde eine Superdatenbank mit „Möglichkeiten zum Erstellen von Bewegungsprofilen, Verhaltensmuster- und Sozialkontaktanalysen“. In einem Interview mit der taz kritisierte Lukas Theune, Geschäftsführer des Republikanischen Anwalt:innenverbandes (RAV), der Gesetzentwurf solle der Polizei gläserne Bürger:innen ermöglichen.
Das neue Polizeigesetz soll am 4. Dezember im Berliner Angeordnetenhaus beschlossen werden.
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Digitale Souveränität ist ein Thema, das nicht nur Europa betrifft. Daher lohnt es sich, bei dem Thema global zu denken. Das ist ein Kraftakt, aber der Bedarf ist enorm. Ein Kommentar.

Die Bundesregierung lädt zum „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“. Erwartet werden rund 900 Fachleute aus Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Am Dienstag wollen sie in Berlin über technologische Unabhängigkeit und Digitalisierung sprechen.
Im Mittelpunkt steht das deutsch-französische Tandem, das hier vorangehen will. Daniela Schwarzer, Vorständin der Bertelsmann Stiftung, sprach jüngst von einer „historischen Chance für Europa“. Sie hat recht: Mehr digitale Souveränität ist zwingend notwendig – und zugleich eine einmalige Möglichkeit, Europas digitale Zukunft neu zu gestalten. Dafür wäre zu wünschen, dass sich „digitale Souveränität“ nun nicht nur im Gipfeltitel, sondern endlich auch im politischen Handeln widerspiegelt.
Doch warum eigentlich nur europäische digitale Souveränität? Ganzheitlich gedacht – von Chips über Code bis zu Produktionskapazitäten – ist sie ein gewaltiger Kraftakt. Beim Code, also den Anwendungen, von KI-Modellen über Office-Software bis zu IT-Sicherheitslösungen, hat Europa eine solide Ausgangsbasis. In manch anderen Bereichen muss es diese erst noch aufbauen.
Code kann universell sein
Gerade deshalb sollte der Blick weiter reichen: Warum den Code nur europäisch denken, wenn er universell sein kann? Wie beim Internet zu seinen Anfängen: offene Standards, weltweite Zugänglichkeit, gemeinsame Weiterentwicklung. Europa könnte digitale Souveränität als globale Führungsaufgabe begreifen – und zumindest auf der Code-Ebene weltweit bereitstellen.
Denn die Herausforderungen – Abhängigkeiten, Sicherheitsrisiken, hohe Kosten – betreffen nicht nur Europa. Auch Brasilien, Kenia oder Indonesien stehen vor denselben Problemen. Digitale Souveränität sollte daher nicht am Bosporus oder an der Straße von Gibraltar enden, sondern als internationales Angebot verstanden werden: als Beitrag zur globalen Zusammenarbeit, zur Entwicklungszusammenarbeit wie zur Außenwirtschaft.
Dafür braucht es politische Grundsatzentscheidungen – und darauf aufbauend gezielte Förderungen und Prioritäten. Zentral wäre ein klarer Fokus auf Open Source: Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Anpassungsfähigkeit als Grundprinzip. Warum nicht gebündelte europäische – oder globale – Kapazitäten für ein voll konkurrenzfähiges offenes Alternativsystem zu Microsoft Office aufbauen?
Teure, gute Investitionen
Solche Vorhaben kosten insgesamt Milliarden, aber sie wären gut investiert: in Unabhängigkeit, Innovation und Sicherheit. Europa hat die Chance, Vorreiter einer neuen, offenen Digitalära zu werden – statt Nachzügler im Wettlauf weniger IT-Großkonzerne.
Das deutsch-französische Tandem könnte hier mit gutem Beispiel vorangehen. Warum etwa Millionen an den US-Konzern Palantir zahlen, um Polizeisoftware zu lizenzieren, statt eine eigene, grundrechtskonforme Lösung zu entwickeln? Eine europäische Anwendung, die verschiedene Datenquellen rechtskonform durchsuchbar macht, könnte Polizeiarbeit effizienter und zukunftsfester machen. Die Blackbox Palantir oder zu weitreichende Analysen wären damit passé.
Oder warum keine Medienplattform schaffen, die Inhalte grenzüberschreitend bündelt, KI-gestützt übersetzt und so hochwertige Informationen weltweit zugänglich macht?
Offene Standards senken Markteintrittsbarrieren, fördern Innovation und tragen zum Bürokratierückbau bei, in dem sie Abstimmungsaufwand für gleich gelagerte Problemlösungen reduzieren. Durch standardisierte interoperable Verfahren und Systeme können Prozesse effizienter gestaltet werden.
Der Bedarf ist enorm.
Derzeit wird in Deutschland viel über den Aufbau eines Deutschland-Stacks gesprochen, einzelne Bundesländer präsentieren eigene Lösungen. Gleichzeitig ist Deutschland bereits international als Gründungsmitglied der GovStack-Initiative für die Digitale Verwaltung unterwegs. Die GovStack-Initiative unterstützt weltweit Regierungen bei der Erstellung von flexiblen, kostengünstigeren digitalen Lösungen nach dem Baukastenprinzip. Darauf sollte man jetzt aufbauen.
Digitale Souveränität ist tatsächlich eine historische Chance – aber nur, wenn wir sie global denken: als Aufbruch in eine offene, freie und nachhaltige digitale Welt. Denn der Bedarf an Alternativen zu US-amerikanischen oder chinesischen Angeboten ist enorm. Europa kann den nächsten Schritt der Digitalisierung mitgestalten – wenn es Mut hat, seine Souveränität zu teilen.
Malte Spitz ist Mitglied im Nationalen Normenkontrollrat und unter anderem Berichterstatter für das neue Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Außerdem ist er Mitgründer und Generalsekretär der Gesellschaft für Freiheitsrechte.
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Die 46. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 20 neue Texte mit insgesamt 142.154 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

Liebe Leser:innen,
mit Omnibussen assoziiere ich eigentlich gute Dinge. Sie sind für alle da, wie ihr lateinischer Namensursprung klarmacht. Omnibusse gibt es aber nicht nur im öffentlichen Nahverkehr, sondern auch in der Gesetzgebung. Und da ist der Omnibus diese Woche in meiner Gunst deutlich gesunken.
Genauer gesagt der „digitale Omnibus“, den die EU-Kommission bald offiziell präsentieren will. Vor rund einer Woche haben wir vorläufige Entwürfe zu dem Digitalgesetzespaket veröffentlicht. Es geht dabei um grundlegende Änderungen, etwa an der Datenschutzgrundverordnung und der KI-Verordnung der EU. Aber das sind keine Änderungen zum Guten für Nutzer:innen – mit dem Paket werden wichtige Grundsätze der Gesetze geschliffen.
Die Reaktionen waren deutlich: 120 zivilgesellschaftliche Organisationen nannten die Pläne den „größten Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“. Fraktionen aus dem EU-Parlament von Liberalen bis zu den Grünen sehen die Vorreiterrolle Europas in der Digitalpolitik bedroht.
Es ist aber nicht der einzige Omnibus, der wie ein Räumpanzer grundrechtliche Garantien mit der Schaufel aus dem Weg schafft. Das EU-Parlament stimmte am Donnerstag für das „Omnibus-I“-Paket – und schwächte damit das Lieferkettengesetz der EU extrem ab. Das torpediert nicht nur menschenrechtliche Standards, sondern die Europäische Volkspartei hat dafür auch eine Mehrheit mit den Rechtsaußen-Fraktionen erreicht und eine Brandmauer abgerissen.
Ich finde: Omnibusse, egal ob im Verkehr oder in der Gesetzgebung, sollten für alle da sein und nicht nur ein Geschenk an Unternehmen. Omnibusse, die allein im Zeichen des Bürokratieabbaus durch Grundrechte rasen, müssen wir stoppen.
Ein gutes Wochenende wünscht euch
anna
Degitalisierung: Sei ein Esel
Menschen sind irgendwie auch Herdentiere, die kopflos in eine Richtung mitlaufen. Im KI-Enthusiasmus müssen wir aber nicht blind aufgescheuchten Innovationsherdentieren folgen. Dafür brauchen wir vielleicht nur ein besseres Wappentier, das mehr Bewusstsein hat als jede sogenannte künstliche Intelligenz. Von Bianca Kastl –
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Palantir in Baden-Württemberg: Polizei soll mit deinen Daten Software trainieren dürfen
Eine Änderung des Polizeigesetzes von Baden-Württemberg soll der Landespolizei erlauben, Software mit personenbezogenen Daten zu trainieren und zu testen. Sie könnte damit auch Klarnamen oder Gesichtsfotos unschuldiger und unverdächtiger Personen in Systeme wie von Palantir einspeisen. Von Martin Schwarzbeck –
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Menschenrechte: Das Grundrecht auf digitale Integrität und sein Erfolg in der Schweiz
In immer mehr Kantonen in der Schweiz wird ein neues Grundrecht auf digitale Integrität verankert. In Zürich wird darüber am 30. November abgestimmt. Bislang verfängt das Konzept, welches das Persönlichkeitsrecht um das Digitale erweitern will, allerdings nur in der Schweiz. Von Markus Reuter –
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„Trumpsche Gesetzgebungspraktiken“: Max Schrems kritisiert Grundrechte-Kahlschlag
Die Europäische Kommission plant offenbar eine DSGVO-Reform mit der Abrissbirne. Der Datenschutzexperte Max Schrems und die Organisation noyb lassen kein gutes Haar an dem Vorschlag, den wir veröffentlichten. Die Pläne würden „40 Jahre europäische Grundrechtsdoktrin über den Haufen“ werfen. Von Ingo Dachwitz –
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Interne Dokumente: EU-Staaten wollen Chatkontrolle-Gesetz ohne weitere Änderungen
Die EU-Staaten wollen Internet-Diensten dauerhaft eine freiwillige Chatkontrolle erlauben. Viele Staaten bedauern, dass es keine ausreichende Mehrheit für eine verpflichtende Chatkontrolle gibt. Weitere Änderungen lehnen sie strikt ab. Wir veröffentlichen das eingestufte Verhandlungsprotokoll und den neuen Gesetzentwurf. Von Andre Meister –
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Polizeigesetz: Auch NRW will mit deinen Daten Überwachungs-Software füttern
Die Polizei von Nordrhein-Westfalen soll künftig personenbezogene Daten wie Klarnamen oder Gesichtsbilder nutzen dürfen, um damit Überwachungs-Software zu trainieren. Die geplante Gesetzesänderung reiht sich ein in ähnliche Projekte in anderen Bundesländern. Von Martin Schwarzbeck –
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Grundsatzentscheidung: GEMA klagt erfolgreich gegen OpenAI
Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Training ihrer Modelle verwenden? Das Landgericht München gibt in dieser Grundsatzfrage Musiklizenzenverwalter GEMA recht. OpenAI habe mit ChatGPT gegen Urheberrecht verstoßen und soll nun Schadensersatz zahlen. Von Paula Clamor –
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„Künstliche Intelligenz“: Ursula von der Leyen als Papagei der Tech-Bosse
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen macht sich die Übertreibungen der Tech-Bosse über „Künstliche Intelligenz“ zu eigen. Dagegen protestieren nun Wissenschaftler: Die EU sollte eher ein Auge auf die Fehlentwicklungen bei der KI haben, statt den Tech-Bossen die Füße zu küssen. Ein Kommentar. Von Constanze –
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Rechte von Beschäftigten: Niemand soll durch einen Algorithmus gefeuert werden
EU-Abgeordnete fordern neue Regeln für den Einsatz von Algorithmen am Arbeitsplatz. Beschäftigte sollen wissen, wann KI über sie entscheidet und wie das funktioniert. Bei besonders sensiblen Entscheidungen sollen Menschen immer das letzte Wort haben. Von Anna Ströbele Romero –
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Anhörung zum MAD-Gesetz: „Eine Erweiterung im Verborgenen ist untunlich“
Dass es ein neues MAD-Gesetz geben soll, begrüßten Sachverständige im Bundestag. Doch selbst wenn der Entwurf für eine neue Rechtsgrundlage des Militärgeheimdiensts auf Gegenliebe stößt, kritisierten die Fachleute, dass die Geheimdienstbefugnisse nicht abschließend definiert werden sollen. Von Anna Biselli –
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Fingerabdrücke und Gesichtsbilder: EU-Staaten uneins über US-Zugriff auf Polizeidaten
Washington fordert transatlantischen Zugriff auf biometrische Polizeidatenbanken. Das geforderte Abkommen betrifft alle 43 Teilnehmer des Programms für visafreie Reisen. Nun werden die Positionen der EU-Mitglieder dazu bekannt. Von Matthias Monroy –
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Hungrig nach Daten: Das geheimnisvolle KI-Programm von Europol
Die EU-Polizeiagentur Europol ist nicht nur an immer mehr Daten interessiert, sondern experimentiert auch mit KI-Tools, um sie zu verarbeiten. Ob automatische Einstufung von Missbrauchsdarstellungen oder Gesichtserkennung – den KI-Ambitionen stehen nur schwache Kontrollmechanismen gegenüber. Von Gastbeitrag, Apostolis Fotiadis, Giacomo Zandonini und Luděk Stavinoha –
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Digitale Souveränität: Neues Bündnis fordert mehr Engagement für offene Netzwerke
In der kommenden Woche treffen sich in Berlin die Regierungschefs von Deutschland und Frankreich mit der EU-Kommission zu einem Souveränitätsgipfel. Ein neues Bündnis aus der Zivilgesellschaft stellt vier Forderungen auf, um mit offenen sozialen Netzwerken unabhängiger zu werden. Von Markus Reuter –
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Digitaler Omnibus: „Größter Rückschritt für digitale Grundrechte in der Geschichte der EU“
Die Europäische Kommission arbeitet an Plänen für einen Kahlschlag bei ihren Regeln für die digitale Welt. Das belegen unter anderem Dokumente, die wir veröffentlicht haben. Im Europäischen Parlament und in der Zivilgesellschaft formiert sich dagegen massiver Widerstand. Von Ingo Dachwitz –
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Verschärftes Aufenthaltsgesetz: Kölner Ausländeramt hortet Handys von Geflüchteten
Seit Jahresbeginn hat das Ausländeramt Köln 130 Datenträger von Geflüchteten eingezogen – und gibt sie „bis zur Ausreise“ nicht mehr zurück. Andere Städte sind deutlich zurückhaltender. Das Ministerium in NRW will mit der Praxis nichts zu tun haben. Von Chris Köver –
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Baden-Württemberg: Grüne geben Polizeidaten für Palantir frei
Die grün-schwarze Regierung in Stuttgart winkt die automatisierte polizeiliche Datenanalyse und damit den Einsatz von Software von Palantir durch. Die Grünen machten das nach einem politischen Kuhhandel zu einem Nationalpark möglich. Eine „Experimentierklausel“ im Gesetz gibt außerdem polizeiliche Datenschätze für kommerzielle Unternehmen frei. Von Constanze –
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Digital Markets Act: EU-Kommission unterstellt Google Diskriminierung von Nachrichtenseiten
Eine Spam-Richtlinie von Google führt womöglich dazu, dass Medien in den Suchergebnissen immer wieder ausgeblendet werden. In der Konsequenz verlieren sie Werbeeinnahmen. Grund genug für die EU-Kommission, um ein zweites Verfahren nach dem Digital Markets Act gegen den Konzern Alphabet zu eröffnen. Von Anna Ströbele Romero –
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EU rüstet auf: Drohnenverteidigung soll Menschen an Grenzen abwehren
Die EU-Kommission plant eine umfassende Drohnenabwehr für die Außengrenzen der Europäischen Union. Sie soll allerdings nicht nur gegen russische Drohnen, sondern auch gegen Migrant*innen eingesetzt werden. Davon profitiert vor allem die Rüstungsindustrie, während Menschenrechte auf der Strecke bleiben. Von Timur Vorkul –
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Digitale Souveränität: Think Tank empfiehlt mehr Investitionen in Big-Tech-Alternativen
Vor dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität werden die Appelle an die Bundesregierung lauter, gemeinwohlorientierte Alternativen zu Facebook und Co. zu stärken. Offene Netzwerke wie das Fediverse sollen mit konkreten Maßnahmen aus der Nische geführt werden. Von Markus Reuter –
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#302 Off The Record: Über Zahlen und Daten, die Geschichten erzählen
In der neuen Folge unseres Hintergrund-Podcasts lernt ihr unsere Geschäftsführerin Anke kennen und erfahrt, warum wir mit den Databroker Files weitermachen. Außerdem sprechen wir darüber, was netzpolitik.org und eine Zeitung in den 90ern gemeinsam haben. Von Ingo Dachwitz –
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In der neuen Folge unseres Hintergrund-Podcasts lernt ihr unsere Geschäftsführerin Anke kennen und erfahrt, warum wir mit den Databroker Files weitermachen. Außerdem sprechen wir darüber, was netzpolitik.org und eine Zeitung in den 90ern gemeinsam haben.

Lernt Anke Prochnau kennen, unsere Geschäftsführerin und Vorständin! Sie erzählt uns von ihrer Zeit bei der taz in den 90ern; von den Jahren bei attac, als dem Bündnis die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde; und von den Geschichten, die ihr die Zahlen über netzpolitik.org erzählen. Auch ein brandheißer Filmtipp unserer Team-Cineastin darf nicht fehlen.
Ganz andere Geschichten erzählen die Daten, mit denen Sebastian und Ingo in den letzten Monaten gearbeitet haben: metergenaue Standorte von Spitzenpersonal der EU, die wir und unsere internationalen Recherchepartner von Datenhändlern erhielten. Sie sprechen von einer unkontrollierten Gefahr für sehr viele Menschen und vom Versagen der Europäischen Union beim Datenschutz.
In dieser Folge: Anke Prochnau, Ingo Dachwitz und Sebastian Meineck.
Produktion: Serafin Dinges.
Titelmusik: Trummerschlunk.
Hier ist die MP3 zum Download. Wie gewohnt gibt es den Podcast auch im offenen ogg-Format. Ein maschinell erstelltes Transkript gibt es im txt-Format.
Unseren Podcast könnt ihr auf vielen Wegen hören. Der einfachste: in dem Player hier auf der Seite auf Play drücken. Ihr findet uns aber ebenso bei Apple Podcasts, Spotify und Deezer oder mit dem Podcatcher eures Vertrauens, die URL lautet dann netzpolitik.org/podcast.
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Links und Infos
Hausmitteilungen
- Die ersten Texte unserer Praktikantin Paula
- Die ersten Texte unserer Brüssel-Korrespondentin Anna
- Der Transparenzbericht für das 3. Quartal von netzpolitik.org
Aus dem Maschinenraum
- Abschiedszeilen der taz Bremen für Anke 1997: „D-Anke“!
- Blogpost von Attac: „Zehn Jahre ohne Gemeinnützigkeit“
- Ankes Filmtipp: Mr. Nobody Against Putin
Thema des Monats: Databroker Files
- Der Haupttext der neuen EU-Recherche: Datenhändler verkaufen metergenaue Standortdaten von EU-Personal
- Die Zusammenfassung der neuen EU-Recherche: Das Wichtigste zur Spionage-Gefahr durch Handy-Standortdaten in der EU
- Bericht über die neuen Sicherheitsempfehlungen der EU-Kommission: Rundmail warnt EU-Angestellte vor Gefahr durch Tracking
- Leak zum digitalen Omnibus: EU-Kommission will Datenschutzgrundverordnung und KI-Regulierung schleifen
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Vor dem Gipfel zur europäischen digitalen Souveränität werden die Appelle an die Bundesregierung lauter, gemeinwohlorientierte Alternativen zu Facebook und Co. zu stärken. Offene Netzwerke wie das Fediverse sollen mit konkreten Maßnahmen aus der Nische geführt werden.

Nach dem Bündnis „Offene Netzwerke“ hat nun auch die Agora Digitale Transformation ein Policy Paper veröffentlicht und empfiehlt mehr Investitionen in und Projekte für offene Plattformen. Europas digitale Öffentlichkeit hänge heute an der Infrastruktur weniger globaler Plattformkonzerne. Was als Komfort begonnen habe, sei längst ein sicherheits-, wirtschafts- und demokratiepolitisches Risiko geworden. Deswegen bestehe Handlungsbedarf, um die digitale Souveränität zu stärken. Der Zeitpunkt für die Veröffentlichung ist bewusst gewählt, denn am 18. November findet in Berlin der „Gipfel zur Europäischen Digitalen Souveränität“ des Digitalministeriums statt.
Grundidee der Empfehlungen ist, dass „bestehende, funktionierende Lösungen aus der Nische in den Mainstream“ geführt werden sollen. Die bestehenden „Nischen-Plattformen“ könnten aufgrund einer Reihe von Mängeln und Herausforderungen ihr Marktpotenzial nicht verwirklichen. Dazu gehören laut dem Papier (PDF) unter anderem Design, Produktentwicklung, Rechtssicherheit, Skalierbarkeit oder auch der Schutz vor Desinformation.
Geld für Entwicklung
Die Agora zählt sowohl das Fediverse wie auch das auf dem AT-Protokoll aufbauende BlueSky zu den offenen Plattformen. Um diese zu fördern, seien mehrere Schritte nötig. Dazu zählt der Thinktank Innovationsförderung und Wissensaustausch. Zur Koordination des Themengebietes empfehlen die Autor:innen die Gründung einer „Agentur für resiliente Kommunikation (ARK)“, diese könne Synergien mit der Bundesagentur für Sprunginnovationen SPRIND und der ebenfalls dort angesiedelten Sovereign Tech Agency (STA) nutzen.
Bei der Innovationsförderung sollen konkrete Verbesserungen offener Plattformen bei der Nutzbarkeit oder der Produktentwicklung angeschoben werden, ebenso sollen Ressourcen für den Aufbau eigener Plattform-Instanzen öffentlicher und zivilgesellschaftlicher Träger bereitgestellt werden.
Beim Thema Rechtssicherheit erwarten sich die Autoren unter anderem Rechtshilfe für Startups im Bereich der offenen Plattformen, ebenso wie eine Art Open-Source-Datenbank zur Erkennung von Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder sowie die Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Unterhalts offener Plattforminfrastruktur.
Mehr öffentliche Inhalte auf offene Plattformen
Gleichzeitig solle zu den offenen Plattformen geforscht werden. Hierbei stellt sich Agora unter anderem Potenzialanalysen vor, die Chancen und Bedarfe gemeinwohlorientierter Plattformen und Protokolle für Wirtschaft, Sicherheit und Demokratie in Deutschland und Europa konkret aufzeigen und identifizieren.
Auf der Inhaltsebene empfehlen die Autor:innen, dass öffentlich-rechtliche Inhalte nicht nur über die Mediatheken, sondern auch über offene Plattforminfrastrukturen zugänglich gemacht werden. Wie auch das Bündnis „Offene Netzwerke“ fordert Agora die Einführung des „+1-Prinzips“. Dieses zielt auf die Bundesregierung, Behörden sowie öffentliche Institutionen ab, die öffentliche Mittel nutzen, um auf kommerziellen Plattformen zu kommunizieren.
Sie sollen mindestens eine gemeinwohlorientierte Plattform gleichwertig aktiv bespielen müssen. Nutzer:innen, die auf dem Laufenden bleiben möchten, wären damit nicht gezwungen, Accounts bei kommerziellen Plattformen anzulegen. Gleichzeitig könne das „+1-Prinzip“ dezentrale Netzwerke zusätzlich beleben und stärken, so die Hoffnung.
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Die EU-Kommission plant eine umfassende Drohnenabwehr für die Außengrenzen der Europäischen Union. Sie soll allerdings nicht nur gegen russische Drohnen, sondern auch gegen Migrant*innen eingesetzt werden. Davon profitiert vor allem die Rüstungsindustrie, während Menschenrechte auf der Strecke bleiben.

Geht es nach den Plänen der EU-Kommission, sollen Drohnenabwehrsysteme künftig die Außengrenzen der Europäischen Union schützen. Die geplante Aufrüstung richtet sich jedoch nicht nur gegen potenziell militärische Bedrohungen etwa aus Russland, sondern auch gegen Menschen auf der Flucht. Recherchen von netzpolitik.org zeigen, dass sich zuständige Behörden mit konkreten Plänen bedeckt halten – während Menschenrechtler*innen eindringlich warnen.
Die Pläne zur europäischen Drohnenabwehr sehen aktuell ein EU-weites System zur Erkennung, Verfolgung und Neutralisierung von fremden Drohnen vor. Allerdings soll es auch für zivile Zwecke eingesetzt werden. Demnach soll es „helfen, nicht verteidigungsbezogene Bedrohungen oder andere Gefahren zu bewältigen, die an jeder EU-Grenze auftreten können“, heißt es im Vorschlag der EU-Kommission. Dazu gehören neben dem Schutz kritischer Infrastrukturen auch transnational organisierte Kriminalität und die „Instrumentalisierung von Migration“.
Umfassendes Aufrüstungsprogramm
Das europäische Anti-Drohnensystem ist eines von vier zentralen Projekten eines umfassenden Aufrüstungsprogramms „Defense Readiness Roadmap 2030“, mit dem sich die EU-Kommission etwa auf einen potenziellen Angriff Russlands vorbereiten will. Die militärische Großmacht überzieht die Ukraine seit nunmehr knapp vier Jahren unter anderem mit massiven Luftangriffen. Den 16-seitigen Entwurf stellte die Kommission am 16. Oktober vor.
Neben der „Europäischen Drohnenabwehr-Initiative“ sieht dieser Fahrplan für die Verteidigung des Staatenbundes auch die „Eastern Flank Watch“ vor, die die Verteidigung östlicher Mitgliedstaaten verbessern soll, sowie einen Raketenabwehrschirm und ein Weltraumschutzschild. Die Drohnenabwehr hat demnach besondere Dringlichkeit und soll bis Ende 2027 voll funktionsfähig sein.
Technisch soll das System aus einer Mischung aus Maschinengewehren und Kanonen, Raketen, Flugkörpern und Abfangdrohnen bestehen, die feindliche Drohnen rammen oder in deren Nähe explodieren können. Auch die Ausstattung mit elektronischen Störsystemen und Laserwaffen ist geplant.
Wie alles begann
Angesichts des gehäuften Eindringens mutmaßlich russischer Drohnen in den EU-Luftraum seit September dieses Jahres sind Rufe nach einer verstärkten Drohnenabwehr laut geworden.
Die NATO setzt bislang vor allem millionenteure Kampfflugzeuge, Hubschrauber und Patriot-Raketen ein, um feindliche Drohnen abzuschießen, die nur wenige Tausend Euro kosten. Das Militärbündnis hat auch Kampfflugzeuge nach Estland entsandt, nachdem jüngst drei russische Kampfjets in den estnischen Luftraum eingedrungen waren.
Weitere Vorfälle von nicht identifizierten Drohnen über Flughäfen in Dänemark und Deutschland in den zurückliegenden Wochen bestärkten die europäischen Staats- und Regierungschefs offenkundig darin, dass die EU dringend einen besseren Schutz vor Flugsystemen ohne Pilot*innen benötigt.
Zu Beginn hatten EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) und Vertreter*innen östlicher EU-Staaten noch für einen sogenannte Drohnenwall an der östlichen EU-Flanke geworben. Diese Idee hatte von der Leyen am 1. Oktober bei einem informellen Treffen der Staats- und Regierungschefs in Kopenhagen vorgestellt.
Vom „Drohnenwall“ zur „European Drone Defence Initiative“
Allerdings reagierten die Vertreter*innen etlicher EU-Staaten sowohl auf das Konzept als auch auf den Namen skeptisch. In den darauffolgenden Tagen zweifelte unter anderem der französische Präsident Emmanuel Macron an, dass sich entlang der rund 3.000 Kilometer langen EU-Außengrenze mit Russland ein solcher Drohnenwall errichten lasse. Die Regierungschef*innen Italiens und Griechenlands, die Postfaschistin Giorgia Meloni und der Konservative Kyriakos Mytsotakis, kritisierten, dass von dem Militärprojekt vor allem östliche Mitgliedsländer profitieren würden. Andere Regierungsvertreter*innen mahnten, dass Brüssel sich damit zu sehr in Fragen der nationalen Verteidigung einmische.
Die Kommission weitete das Projekt daraufhin auf die gesamte EU aus und versah ihn zugleich mit einem neuen Namen: European Drone Defence Initiative. Außerdem überzeugte sie offenbar zögerliche EU-Mitgliedsstaaten mit dem Argument, dass das neue Drohnenabwehr-System künftig auch beim Grenzschutz und gegen undokumentierte Migration eingesetzt werden soll.
Waffen gegen „Migration als Waffe“?
Damit traf sie offenkundig einen Nerv. Anfang Oktober hatte das Europäische Parlament in seinem Beschluss zu den wiederholten Verletzungen des Luftraums der EU-Mitgliedstaaten betont, dass auch die Südflanke der EU vor „direkten Sicherheitsherausforderungen“ stehe.
Knapp zwei Wochen später plädierte Meloni dafür, dass die EU auch gegen jene Bedrohungen aufrüsten müsse, „die aus den Konflikten und der Instabilität im Nahen Osten, in Libyen, im Sahel und am Horn von Afrika entstehen.“ In Anspielung auf Putin sagte sie: „Wir wissen, dass unsere Rivalen in diesen Regionen ebenfalls sehr aktiv sind. Gleichzeitig sind wir uns der Risiken bewusst, die aus dem Terrorismus und der Instrumentalisierung von Migration erwachsen können.“
Mit dem wachsenden Einfluss Russlands in Libyen warnten Politiker*innen wie Meloni, aber auch der EU-Migrationskommissar Magnus Brunner, dass Russland die Migration aus dem nordafrikanischen Land als „Waffe“ gegen die EU instrumentalisieren könnte. Seit Jahren werfen sowohl die Kommission als auch verschiedene europäische Regierungschefs Russland und Belarus vor, einen „hybriden Krieg“ gegen die EU zu führen, indem sie fliehende Menschen aus dem Mittleren Osten und Afrika an die polnische EU-Grenze schleusen und sie zu einem undokumentierten Übertritt nötigen. NGOs gehen davon aus, dass Dutzende Menschen wegen dieser Politik ihr Leben verloren haben.
Rüstungsunternehmen als „die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“
Dass Menschen, die sich auf den Weg zu den EU-Grenzen machen, als Bedrohung gesehen werden, die es zu neutralisieren gilt, stelle eine ernste Gefahr für Migrant*innen in ohnehin prekären Situationen dar, warnt Chris Jones, Leiter der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gegenüber netzpolitik.org. „Der Einsatz von Drohnenabwehr-Systemen zur Überwachung und Kontrolle von Migration würde im Kontext der aktuellen Migrationspolitik Menschen unweigerlich in extreme Gefahr bringen“, so Jones weiter.
Chloé Berthélémy von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) kritisiert, dass die Verschmelzung von militärischen und zivilen Anwendungen „vor allem dem militärisch-industriellen Komplex“ zugutekomme. „Diese florierende Industrie ist für viele Waffenexporte aus Europa in andere Regionen der Welt verantwortlich, die wiederum die Ursachen für Vertreibung vorantreiben: Menschen sind gezwungen, vor Konflikten, Krieg und Armut zu fliehen“, sagt Berthélémy. Dieselben Unternehmen erzielten nun zusätzliche Gewinne, indem sie Überwachungs- und Verteidigungstechnologien als vermeintliche Lösung für Migration verkaufen.
„Die Rüstungsunternehmen erweisen sich damit als die wahren Profiteure des Vertreibungskreislaufs“, so Berthélémy weiter. „Das Geld, was die EU für den Ausbau von Militär- und Überwachungssystemen ausgibt, könnte stattdessen in die tatsächliche Unterstützung und Aufnahme von Menschen investiert werden, die Schutz suchen.“
Projekt soll Anfang 2026 starten
Am 23. Oktober einigten sich die EU-Staats- und Regierungschefs auf einem Gipfeltreffen in Brüssel vorerst darauf, für konkrete Projekte zur besseren Verteidigung gegen Drohnen zusammenzuarbeiten. Die in der Abschlusserklärung gefundene Formulierung bleibt dabei deutlich hinter dem ambitionierten Plan der EU-Kommission zurück – weder der Name noch die Fristen zur Fertigstellung haben hier Eingang gefunden.
Laut Gipfelerklärung will die EU ihre Drohnenabwehr-Initiative mit Hilfe zweier Quellen finanzieren: Einerseits will sie auf das 150 Milliarden Euro schwere „Security Action For Europe“-Darlehen (SAFE) zugreifen, andererseits auf das Programm für die europäische Verteidigungsindustrie (EDIP), das insgesamt 1,5 Milliarden Euro bereitstellt. Das SAFE-Darlehen ist ein Kreditprogramm der Europäischen Union, das es Mitgliedstaaten ermöglicht, zu niedrigen Zinsen Kredite aufzunehmen, um etwa Waffen zu kaufen.
Bis zum Ende dieses Jahres sollen sich Mitgliedsstaaten, die die Drohnenabwehr-Initiative anführen wollen, zunächst in einer sogenannten „Fähigkeitskoalition“ einfinden. Lettland und die Niederlande haben sich bereits dazu bereit erklärt. Der Start des Projekts ist auf Anfang 2026 terminiert.
Bundespolizei setzt bereits Drohnen ein
Wir haben uns bei den Regierungen verschiedener EU-Staaten erkundigt, wie sie zu der geplanten zivilen Anwendung der Drohnenabwehr stehen.
Das lettische Verteidigungsministerium schrieb uns daraufhin nur, dass „die nationale Verteidigung und die Stärkung der kollektiven Sicherheit die vorrangigen Ziele bleiben“.
Das polnische Verteidigungsministerium schrieb, dass es bereits über ein breites Spektrum an Technologien verfüge, das zur Überwachung und Verteidigung der eigenen Grenzen zum Einsatz komme. Im Hinblick auf die mögliche zivil-militärische Anwendung der Drohnenabwehr hoffe das Ministerium, dass die „Umsetzung dieses wichtigen Vorzeigeprojekts unsere Bemühungen zur Sicherung der gemeinsamen EU- und NATO-Grenzen unterstützt wird“.
Die Bundespolizei setzt jetzt schon Drohnen für die Grenzfahndung entlang von grenzüberschreitenden Straßen „zur Dokumentation und Aufklärung relevanter Vorfälle“ ein.
Weder das deutsche Verteidigungsministerium noch das Bundesinnenministerium (BMI) wollten sich zu unserer Anfrage äußern, ob die Bundesrepublik plant, die europäische Drohnenabwehr im Kampf gegen undokumentierte Migration einzusetzen.
Auf unsere Frage, mit welcher Position sich die Regierung in die Diskussion des Projekts eingebracht hat, schrieb eine BMI-Sprecherin nur, dass die genaue Ausgestaltung der geplanten Drohnenabwehr derzeit noch Gegenstand laufender Abstimmungen auf nationaler und europäischer Ebene sei. Und ein Sprecher des Verteidigungsministeriums teilte gegenüber netzpolitik.org mit, dass das deutsche Verteidigungsministerium in den kommenden Jahren 10 Milliarden Euro in Drohnen und Drohnenabwehr investieren werde.
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