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09.07.2026 17:59

Die Gesetzentwürfe zu digitalen Befugnissen für Sicherheitsbehörden haben im Bundestag viel Kritik eingesteckt. Wer will, kann mit einer Petition und E‑Mail-Aktion den Gegenwind verstärken.

Zwei Personen stehen in einem Pappkarton; eine mit einer Überwachungskamera, die andere mit einem übergroßen Kopf übergestülpt. Um sie herum Protestierende.
Zur Petitionsübergabe nur aus Pappmaché erschienen: Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). – Alle Rechte vorbehalten: Chris Grodotzki / Campact

Eine Pappmaché-Version von CSU-Innenminister Alexander Dobrindt springt aus einem Pappkarton, begleitet von einer riesigen Überwachungskamera. Diese Szene hat die NGO AlgorithmWatch vorbereitet, als sie am gestrigen Mittwoch eine Petition gegen das Überwachungspaket übergeben hat, pünktlich zur ersten Lesung der Gesetzentwürfe im Bundestag. Vor Ort waren die Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz (Grüne), Clara Bünger (Linke) und Maja Wallstein (SPD).

Durch die Reformen dürfte die Polizei automatisiert etwa Fahndungsfotos mit Social-Media-Beiträgen abgleichen und über Datenbanken hinweg Analysen durchführen. Mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen kritisieren das Paket scharf, unter anderem weil Behörden die Daten zum biometrischen Abgleich sogar an private Firmen im Ausland übermitteln könnten. Außerdem mache der Gesetzentwurf nicht klar, wie der Abgleich von Bildern gesuchter Personen mit im Netz verfügbaren Fotos funktionieren soll, ohne gegen die KI-Verordnung der EU zu verstoßen.

AlgorithmWatch hat die Petition Mitte April gestartet, nachdem Innen- und Justizministerium die drei Gesetzentwürfe zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse vorlegt hatten. Fast drei Monate später überweist der Bundestag die Gesetzentwürfe nun in die Ausschüsse – und die Petition zählt mehr als 167.000 Unterschriften. Zusätzlich hat die Organisation eine E‑Mail-Vorlage eingerichtet, mit der sich Interessierte in wenigen Klicks persönlich an Mitglieder des Bundestags wenden können.

„Genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen“

Vor fast leeren Reihen hielten die Abgeordneten am Mittwoch ihre Reden zu den Entwürfen. Eine halbe Stunde Aussprache gab es für das umfangreiche Paket. Der Entwurf „zur Änderung der Strafprozessordnung“ soll nun im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz beraten werden. Die Gesetzentwürfe „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit“ und „zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“ wandern in den Innenausschuss.

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Die Opposition hatte Anfang Juli Anträge vorgelegt. „Nein zu biometrischen Massenerkennungssystemen“, schreibt etwa die Linksfraktion. „Sie bauen eine autoritäre Infrastruktur, und diese Infrastruktur bleibt“, sagt Clara Bünger in ihrer Rede im Bundestag. „Eine biometrische Kartei von Millionen Menschen ist genau das Werkzeug, von dem Autoritäre träumen.“

Die Grünen kritisieren, dass die Regierung die Befugnisse für digitale Ermittlungen pauschal ausweiten will. „Wenn Sie das so verabschieden, sind Sie einmal mehr vor dem Bundesverfassungsgericht“, sagt Konstantin von Notz. Die Grünen fordern, die automatisierte Datenanalyse sowie die Fotofahndung im Netz solle stattdessen nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein.

AlgorithmWatch sieht keine Spielräume. „Die vorgeschlagenen Befugnisse sind europarechtswidrig, verletzen verfassungsrechtliche Mindestanforderungen und widersprechen datenschutzrechtlichen Grundsätzen“, schreibt die Organisation mit Blick auf den automatisierten biometrischen Abgleich mit öffentlich verfügbaren Daten aus dem Internet. Die Regierung solle die Entwürfe zurückziehen. In der E‑Mail-Vorlage an Bundestagsabgeordnete heißt es deshalb: „Stoppen Sie diese Überwachungspläne!“


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09.07.2026 17:21

Während sich Datenschutzbehörden in Europa gerade erst in Stellung bringen gegen die Überwachungsbrillen, entwickelt Meta offenbar schon an einer Brille, die dauerhaft aufzeichnet. Doch es regt sich immer mehr Protest gegen die übergriffige Technologie.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Meta arbeitet einem Bericht der Financial Times zufolge an einer Überwachungsbrille („smart glasses“), welche permanent Audioaufnahmen und alle paar Sekunden Fotos der Umgebung machen soll. Die Technologie wird euphemistisch „Super Sensing“ genannt, Nutzer:innen sollen dann die Meta-KI zu den Aufzeichnungen ihres Geräts befragen können.

Laut dem Tech-Medium The Verge sollen die Aufnahmen weder den Nutzer:innen noch Meta direkt zugänglich sein, sondern Metadaten aus diesen extrahiert werden und auf die Server des Unternehmens geladen werden.

Meta selbst wollte zwar gegenüber der Financial Times nichts zu „internen Prototypen“ sagen, verwies aber auf ein KI-Forschungsprojekt namens „Aria“, das angeblich Privatsphäre schützende Technologien entwickle. Dem Bericht zufolge verkauft Meta die Entwicklung der permanenten Überwachungsbrille offenbar als datenschutzfreundlich.

Dieser Logik entsprechend plane Meta, dass die Brille die permanenten Aufnahmen auch nicht durch eine Warnleuchte anzeigt, denn diese sei für „aktive Aufnahmeszenarien“ reserviert, heißt es in einem Whitepaper aus dem Jahr 2025, den The Verde verlinkt.

Schon aktuelle Generation ist gefährlich

Die beständige unkontrollierte Weiterentwicklung der Brillen zeigt, dass die existierenden Datenschutz- und Privatsphäre-Bedenken von der Industrie ignoriert werden. Zuletzt war Meta dabei aufgeflogen, in die existierende Brillengeneration Gesichtserkennung einbauen zu wollen. Nachdem WIRED darüber berichtet hatte, nahm der Konzern die Funktion vorerst aus der Programmierung.

Ich sehe was, was du nicht siehst

Doch schon die jetzt verfügbaren Überwachungsbrillen von Meta stehen massiv in der Kritik – und das nicht nur, weil sie für digitale Gewalt und unerlaubte Aufnahmen genutzt werden. Eine umfassende rechtswissenschaftliche Betrachtung stellte schon vor Jahren fest: „Smart Glasses bergen aufgrund fehlender Transparenz der Informationserfassung sowie mangelnder Kontrolle anschließender Informationsverarbeitung eine erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung der Privatsphäre und damit rechtlich verbürgter Persönlichkeitsrechte der von ihnen erfassten Personen.“

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Dabei gingen die Gefahren „weit über die bisher verwendeten Arten der optischen, akustischen und elektronischen Informationserfassung“ wie bei Videoüberwachung oder Smartphones mit Kameras hinaus. Problematisch ist dabei nicht nur die Tiefe des technischen Eingriffs, sondern auch die absehbare Breite ihrer Anwendung, wenn immer mehr Menschen die Brillen nutzen.

Werbeplakat an einer Bushaltestelle mit der Aufschrift 'The biggest advance in pervert technology since the trenchcoat' und einem Bild von einer Brille mit dem Text 'Hey Meta, start filming' sowie dem Schriftzug 'AI glasses | Meta'
Fake-Werbeplakat an einer Bushaltestelle. – Alle Rechte vorbehalten: Everyone Hates Elon

Proteste gegen die Brillen

Unterdessen gibt es aber auch immer mehr Protest gegen die Überwachungsbrillen. Eine britische Gruppe mit den Namen „Everyone hates Elon“ beispielsweise hängt falsche Werbe-Plakate im Namen von Meta auf. Darauf steht: „Der größte Fortschritt in Technologie für Perverse seit dem Trenchcoat“. Angespielt wird hier auf die Nutzer:innen der Brille, die heimlich Frauen aufnehmen und deren Bilder im Netz verbreiten.

Neben Aktivist:innen und Digital-Rights-Organisationen bringen sich auch die Datenschutzbehörden gegen die Überwachungsbrillen in Stellung.

Die französische Behörde CNIL hat im Mai eine Warnung vor den Brillen ausgesprochen. Sie stellten ein „erhebliches Risiko“ für die Normalisierung von Überwachung dar und könnten „zu einem tiefgreifenden Wandel unserer Gesellschaften führen“.

Auch der Europäische Datenschutzausschuss (EDPD) hat eine Arbeitsgruppe zum Thema eingerichtet. Ein Bericht soll diesen Sommer erscheinen. Nachdem Whistleblower:innen berichtet hatten, dass intime Aufnahmen aus Smart Glasses bei Datenarbeiter:innen landen, haben sich auch Abgeordnete des EU-Parlaments eingeschaltet und fordern Aufklärung.

Der Knackpunkt aus Sicht der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist die Frage, ob die kleine LED an der Brille den Anforderungen eines Hinweises genügt. Denn laut DSGVO darf nur gefilmt werden, wer erkennbar darauf hingewiesen wurde und zugestimmt hat („notice and consent“), egal ob das in der U‑Bahn oder auf einem Konzert geschieht. Verbraucherschützer:innen warnen, eine solche Einwilligung sei im Fall von Smart Glasses realistischerweise gar nicht möglich.


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09.07.2026 14:55

Eigentlich hat das EU-Parlament wiederholt die anlasslose Überwachung im Internet abgelehnt. Mit einem außergewöhnlichen Manöver gelang es der konservativen Parlamentspräsidentin Metsola, eine umstrittene Ausnahmeregelung dennoch durchzuboxen.

Parlamentspräsidentin Roberta Metsola blickt durch ein Guckloch.
EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola (EVP) setzt sich dafür ein, dass Online-Dienste freiwillig in unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen schauen dürfen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / newspix

Online-Dienste wie Google oder Meta dürfen wieder freiwillig unverschlüsselte Inhalte ihrer Nutzer:innen durchleuchten, um darin nach bekannten oder unbekannten Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu suchen. In einer chaotischen Abstimmung gab heute das EU-Parlament indirekt grünes Licht für die Verlängerung einer Ausnahmeregelung, die das anlasslose Scannen vertraulicher Inhalte erlaubt. Verschlüsselte Inhalte, etwa Nachrichten über Messenger wie Signal, Threema oder WhatsApp, sind davon jedoch ausdrücklich ausgenommen.

Ausgegangen ist die Abstimmung denkbar knapp: Zwar hat mit 314 Stimmen eine relative Mehrheit der Abgeordneten den als „Chatkontrolle 1.0“ bekannten Vorschlag des Rates abgelehnt. Allerdings wäre eine absolute Mehrheit von 360 Stimmen notwendig gewesen, um den Gesetzestext endgültig zu begraben. Auch mehrere Änderungsanträge des EU-Parlaments sind bei der Abstimmung durchgefallen. Befürwortet wurde hingegen ein Antrag der Grünen-Fraktion, verschlüsselte Inhalte nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes aufzunehmen.

Der Gesetzestext wandert nun wieder zurück an den Rat, der ihn binnen dreier Monate unverändert annehmen muss. Sollte dies scheitern, wird der Vermittlungsausschuss angerufen, in dem sich der Rat mit dem Parlament auf einen endgültigen Text einigen müsste.

Scharfe Kritik am Prozess

Kritiker:innen der anlasslosen Überwachung, etwa Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft, sprechen von einem „schlechten Tag für die europäische Demokratie“. Nur mit einem „miesen Verfahrenstrick vor der Sommerpause und gegen eine Mehrheit der Abgeordneten wurde heute die klare Position des Parlaments ausgehebelt“, sagt Macher gegenüber netzpolitik.org. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club bewertet dies als einen „herbe[n] Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.

Wenig Freude ist auch aus der Grünen-Fraktion zu vernehmen. „Das ist ein schwarzer Tag für Bürgerrechte und den Kinderschutz im Netz“, sagt Erik Marquardt, der im federführenden Ausschuss für bürgerliche Freiheiten sitzt. „Unter dem Vorwand von Kinderschutz wird Zuckerberg und Co. jetzt weiter die Möglichkeit eingeräumt, private Kommunikation in Europa auf ihren Plattformen zu überwachen“, so Marquardt.

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Grundsätzlich schützt die ePrivacy-Richtlinie die Vertraulichkeit privater Kommunikation, sie darf nicht ohne Weiteres überwacht werden. Eine vorübergehende Ausnahme hatte es jedoch Online-Anbietern möglich gemacht, die Inhalte ihrer Nutzer:innen freiwillig zu scannen, um dabei potenziell rechtswidriges Material aufzuspüren.

Ausnahmeregelung lief aus

Die seit dem Jahr 2021 geltende Ausnahmeregelung war im April ausgelaufen. Zuvor hatten es die EU-Institutionen nicht geschafft, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen. Während sich die EU-Kommission und die EU-Länder im Rat für eine Verlängerung einsetzten, kam es im EU-Parlament zu Spannungen: Letztlich stimmten sogar viele Christdemokraten im Parlament gegen den Vorschlag, obwohl die Fraktion als sichere Bank für eine Verlängerung galt.

Den für erledigt gehaltenen Ansatz holte schließlich Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus der Versenkung. In einem außergewöhnlichen Manöver brachte sie Ende Juni den EU-Rat dazu, seinen Vorschlag erneut an das Parlament zu senden. Über diesen Vorschlag sowie über von EU-Abgeordneten eingebrachte Änderungsvorschläge stimmte heute das Parlament in zweiter und finaler Lesung ab.

Indes schöpft etwa Simeon de Brouwer von der europäischen Digital-NGO EDRi (European Digital Rights) Hoffnung. So hätten mehrere Änderungsanträge nur knapp die absolute Mehrheit verpasst, darunter Vorschläge, das Scannen von unbekanntem Material auszunehmen oder sich bei der Überwachung auf verdächtige Personen zu beschränken.

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„Selbst wenn der Gesetzestext heute verabschiedet wurde, unterstreichen die Abstimmungsergebnisse, dass eine Mehrheit des Parlaments Massenüberwachung nach wie vor ablehnt“, sagt de Brouwer zu netzpolitik.org. Beide Seiten hätten heute gewonnen: Zwar sei einerseits die vorübergehende Ausnahmeregelung erneut verlängert worden, obwohl eine Mehrheit der Abgeordneten dagegen stimmte.

Andererseits sende diese Mehrheit jedoch ein deutliches Signal gegen Massenüberwachung an die Verhandlungsführer:innen, die derzeit parallel um die „unfreiwillige“ Chatkontrolle 2.0 feilschen. In diesem Verfahren würden wieder die üblichen Mehrheitsregeln gelten, so de Brouwer: Entsprechend sei das Mandat des Parlaments dadurch nicht untergraben, sondern gestärkt worden, hofft de Brouwer.

Verhandlungen zu Chatkontrolle 2.0 in der Zielgeraden

Um diesen langfristigen Ansatz ringt die EU seit geraumer Zeit. Neben einer dauerhaften Regelung für das Scannen unverschlüsselter Inhalte sollte der Vorschlag der EU-Kommission auch dafür sorgen, dass Material vor seiner Verschlüsselung durchleuchtet und gegebenenfalls an Behörden gemeldet wird – eine Technik, die als Client-Side-Scanning bekannt ist. Das Vorhaben löste großen Widerstand aus – ein „beispiellos breites Spektrum“ von Interessengruppen wehrt sich gegen die geplante Chatkontrolle.

Die Verhandlungen stecken seit Jahren fest, hauptsächlich weil das Parlament die massenweise und anlasslose Überwachung vertraulicher Inhalte ablehnt. Zuletzt zeigten sich die EU-Länder offen für einen Kompromiss, der für nicht-öffentliche Inhalte wie Cloud-Speicher und Kommunikation über Messenger von der verpflichtenden Chatkontrolle ausnimmt.


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09.07.2026 13:27

56 Empfehlungen haben Fachleute für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Sie fordern ein Sofortprogramm. Die Kommunen loben die Ideen, aber fragen sich, wer das bezahlen soll. Das Familienministerium will noch nicht über Geld sprechen.

Ein Grundschüler lässt seinen Kopf auf dem Tisch ruhen; das Gesicht ist nicht zu sehen.
"Jede Schule soll über mindestens eine medienpädagogisch qualifizierte Ansprechperson verfügen", empfehlen die Expert*innen. (Symbolbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Sven Simon; Bearbeitung: netzpolitik.org

Vor gut zwei Wochen hat ein Gremium aus Expert*innen insgesamt 56 Empfehlungen vorgelegt, um junge Menschen vor digitalen Gefahren zu schützen. Fachkräfte sollen Eltern, Kinder und Jugendliche begleiten, von der Schwangerschaft über die Kita bis zur Schule. Bundesweit sollen Erwachsene mehr über Digitales lernen; Grundschüler*innen sollen ein „KI-Seepferdchen“ absolvieren. Die Expert*innen sehen ihre Empfehlungen als „zusammenhängendes Ganzes“, die Bundesregierung solle daraus ein „Sofortprogramm“ machen.

Erste Reaktionen aus den Kommunen werfen nun die Frage auf, was davon Realität werden kann. Auf Anfrage von netzpolitik.org loben die deutschen Städte, Gemeinden und Landkreise zwar die Ideen, machen jedoch klar, dass es für die Umsetzung vor allem Geld und Personal braucht.

Das Bundesfamilienministerium will auf Anfrage noch nicht über Geld sprechen. Allerdings bestätigt eine Sprecherin, dass bis Ende des Jahres ein Sofortprogramm kommen soll. Auch das Expert*innen-Gremium ist mit seiner Arbeit noch nicht ganz fertig. Am 11. September soll es ausführliche Hintergründe zu den 56 Empfehlungen vorlegen. Wir haben die Positionen von Kommunen, Ländern und dem Bund im Überblick zusammengestellt.

Städtetag: „Städte eng einbinden“

👤 Wer ist das? Der Deutsche Städtetag vertritt rund 3.200 Städte und Gemeinden mit rund 54 Millionen Einwohner*innen.

📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen „enthalten viele fachlich sinnvolle Ansätze“, lobt Geschäftsführer Christian Schuchardt gegenüber netzpolitik.org. Aber: Viele Vorschläge würden Personal und Geld voraussetzen. „Angesichts der angespannten kommunalen Finanzlage und des anhaltenden Fachkräftemangels können viele Städte neue Aufgaben derzeit nicht aus eigener Kraft übernehmen.“ Schuchardt warnte vor neuen Projekten, die parallel entstehen. Stattdessen sollten vorhandene Angebote in Schulen und Jugendhilfe gestärkt werden.

💡 Was fällt auf? Die Städte wollen mehr Mitsprache. „Von der Bundesregierung erwarten wir nun, die Städte von Beginn an eng einzubinden“, schreibt Schuchardt. „Wünschenswert“ wäre es gewesen, wenn das bereits die Expert*innen-Kommission getan hätte.

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Städte- und Gemeindebund: „finanzielle Schieflage“

👤 Wer ist das? Der Deutsche Städte- und Gemeindebund vertritt nach eigenen Angaben rund 11.000 Kommunen, dabei sind auch kleinere Gemeinden.

📌 Was ist die Position? Wieder geht es ums Geld. Auf Anfrage lobt der Sprecher die Empfehlungen zwar als „Grundlage“, aber Knackpunkt sei „die finanzielle Schieflage der kommunalen Haushalte“. Bund und Länder müssten „neue oder erweiterte Aufgaben der Kommunen auskömmlich und dauerhaft finanzieren“.

💡 Was fällt auf? Der Verband nennt einige konkrete Punkte, die zwingend zum Sofortprogramm der Bundesregierung gehören müssten: Frühe Hilfen wie Medienbildung in Kita und Schulen, Sozialarbeit in der Schule und niedrigschwellige Beratung.

Landkreise bräuchten „erhebliche Ressourcen“

👤 Wer ist das? Der Deutsche Landkreistag vertritt die 294 Landkreise in Deutschland. Dort leben laut Landkreistag mehr als zwei Drittel der Bevölkerung.

📌 Was ist die Position? Der Landkreistag will die Empfehlungen sorgfältig auswerten, schreibt deren Pressesprecher auf Anfrage. „Schon jetzt ist aber erkennbar, dass die Umsetzung anspruchsvoll wäre und erhebliche zusätzliche Ressourcen voraussetzen würde – personell wie finanziell.“ Das sei bei allen guten Ansätzen der eigentliche Knackpunkt. Als Beispiele nennt der Sprecher unter anderem Jugendhilfe, Beratungsangebote und Sozialarbeit in der Schule.

Länder warten auf den Bund

👤 Wer ist das? Hessen hat gerade den Vorsitz in der Konferenz Jugend- und Familienminister*innen (JFMK) aller Bundesländer. Die 56 Empfehlungen hat Miriam Zeleke kommentiert, hessische Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen.

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📌 Was ist die Position? Die Empfehlungen dürften nicht nur zur Kenntnis genommen und abgelegt werden, mahnt Zeleke in einem öffentlichen Statement. Sie gehörten „mit Ressourcen hinterlegt und umgesetzt“. Hessen will die Empfehlungen demnach in die JFMK mitnehmen. Auf Anfrage von netzpolitik.org zeigt sich die JFMK in Wartehaltung. Einem Sprecher zufolge warte man auf den finalen Bericht der Expert*innen und das Sofortprogramm des Bundes.

💡 Was fällt auf? Wir wollten von der JFMK wissen, welche Empfehlungen die Länder direkt umsetzen wollen. Darauf gab es keine Antwort. Stattdessen schrieb ein Sprecher, „dass bereits Vieles umgesetzt ist“. Mit Blick auf Alterskontrollen verwies der Sprecher auf die kürzlich angekündigte Alterskontroll-App der EU, die sogenannte Mini-Wallet. Allerdings hatten die Expert*innen des Familienministeriums diese Lösung ausdrücklich abgelehnt.

Familienministerium: Sofortprogramm „bis Ende des Jahres“

👤 Wer ist das? Das CDU-geführte Familienministerium ist in der schwarz-roten Bundesregierung für Kinder- und Jugendschutz im Netz zuständig. Vor dem Hintergrund der internationalen Debatte um mehr Schutz für junge Menschen im Netz hat es die Expert*innen-Kommission einberufen.

📌 Was ist die Position? Das Familienministerium bezeichnet die Empfehlungen auf Anfrage als „belastbare Grundlage“. Nun würden Bundesressorts, Länder und EU-Ebene die Empfehlungen auswerten. Deutsche Städte und Gemeinden hat die Sprecherin in dem Kontext allerdings nicht erwähnt. „Für die Umsetzung soll ein Sofortprogramm bis Ende des Jahres 2026 eingerichtet werden.“ Von wem genau? Keine Antwort.

💡 Was fällt auf? Während mehrere kommunale Spitzenverbände vor allem die Finanzierung als Knackpunkt nennen, will das Ministerium derzeit nicht über Geld sprechen. Auch auf Fragen zur Priorisierung der 56 Empfehlungen gibt es keine Antwort.


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09.07.2026 08:04

Damit die Polizei Daten über psychisch Erkrankte von Kliniken bekommen kann, haben einige Bundesländer neue Regeln erarbeitet. Eine Umfrage zeigt: Weitere könnten bald nachziehen.

Flur auf der Akutstation der Klink fuer Psychiatrie der Charite in Berlin.
Die meisten Menschen kommen freiwillig in eine psychiatrische Klinik. Zwangseinweisungen und anderes regeln die PsychKGs der Länder. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / IPON

Wann kann eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrischen Klinik untergebracht werden? Welche Hilfen stehen Menschen mit psychischen Erkrankungen zu? Welche Rechte hat eine zwangsuntergebrachte Person, wenn es um Besuch, Kommunikation und anderes geht?

Aktuell diskutieren Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen eine Reform ihrer Psychisch-Kranken-Gesetze (PsychKG), die diese Fragen regeln. Die Landesgesetze, die sich in jedem Bundesland namentlich und inhaltlich etwas unterscheiden, behandeln in ihrer jüngsten Neufassung aber noch ein anderes Thema: Es geht um den Datenaustausch über Menschen, von denen eine Gefahr ausgehen könnte.

Der hessische Landtag hatte derartige neue Regeln bereits im Dezember 2025 verabschiedet. Dort müssen psychiatrische Kliniken nun die zuständige Polizeibehörde informieren, wenn eine vorher zwangsuntergebrachte Person entlassen wird – zumindest wenn sie wegen Fremdgefährdung eingewiesen wurde und theoretisch künftig wieder eine Gefahr von ihnen ausgehen könnte.

Das Gesetz in Hessen und die aktuellen Entwürfe aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, die sich in ihren genauen Regelungen durchaus unterscheiden, bekamen viel Kritik – sowohl von medizinischen Fachleuten als auch von Betroffenenvertretungen und Datenschützer:innen. Durch verpflichtenden Datenaustausch zwischen Klinik, Sozialpsychiatrischen Diensten und der Polizei fürchten die Kritiker:innen unter anderem weitere Stigmatisierung von erkrankten Personen, dass das ärztliche Vertrauensverhältnis beschädigt wird und dass sich der Fokus von Hilfen zu einem Generalverdacht verschiebt.

Die Gesetze in den Ländern, die Zwangsunterbringungen und ähnliches regeln, unterscheiden sich inhaltlich und namentlich. Wir benutzen in diesem Text die Abkürzung PsychKG als Sammelbegriff. Hier eine Übersicht, welches Gesetz in welchem Bundesland einschlägig ist:

  • Baden-Württemberg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Bayern: Bayerisches Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG)
  • Berlin: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Brandenburg: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen sowie über den Vollzug gerichtlich angeordneter Unterbringung für psychisch kranke und seelisch behinderte Menschen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Psychisch-Kranken-Gesetz – BbgPsychKG)
  • Bremen: Bremisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (BremPsychKG)
  • Hamburg: Hamburgisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (HmbPsychKG)
  • Hessen: Hessisches Gesetz über Hilfen bei psychischen Krankheiten
    (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Menschen mit psychischen Krankheiten (Psychischkrankengesetz- PsychKG M‑V)
  • Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für psychisch Kranke (NPsychKG)
  • Nordrhein-Westfalen: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG)
  • Rheinland-Pfalz: Landesgesetz über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (PsychKHG)
  • Saarland: Gesetz Nr. 2069 über Hilfen bei psychischen Erkrankungen (Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz – PsychKHG)
  • Sachsen: Sächsisches Gesetz über die Hilfen und die Unterbringung bei psychischen Krankheiten (Sächsisches Psychisch-Kranken-Gesetz – SächsPsychKG)
  • Sachsen-Anhalt: Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA)
  • Schleswig-Holstein: Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG)
  • Thüringen: Thüringer Gesetz zur Hilfe und Unterbringung psychisch kranker Menschen (ThürPsychKG)

Doch wie sieht es in anderen Bundesländern aus? Wer plant eine Reform der Psychisch-Kranken-Gesetze und wann? Wir haben bei allen Bundesländern nachgefragt, bei denen eine Überarbeitung länger her oder noch nicht im parlamentarischen Verfahren ist. Die Mehrheit der Bundesländer plant demnach, ihre PsychKG zu novellieren oder zumindest einzelne Abschnitte zu ändern. Viele wollen dabei auch die Befugnisse zum Datenaustausch ändern.

Hamburg plant einen „Paradigmenwechsel“

Hamburg arbeitet bereits an einem entsprechenden Entwurf, teilt ein Sprecher der dortigen Sozialbehörde auf Anfrage mit. Die Neufassung soll nicht weniger als einen „landesrechtlichen Paradigmenwechsel“ mit sich bringen, „weg vom Unterbringungsgesetz hin zu einem strukturgebenden Gesetz zur Versorgung und zum Schutz psychisch erkrankter Menschen“. Das legte bereits der Landespsychiatrieplan aus dem Jahr 2025 fest. Der besagt auch, dass eine Fertigstellung des Gesetzentwurfs bis Ende 2026 geplant ist.

Aber neben besseren Hilfeangeboten sind auch Datenaustauschbefugnisse bei dem neuen Entwurf ein Thema – „sofern Datenschutz-rechtlich umsetzbar“, schreibt der Sprecher.

In Baden-Württemberg ist eine geplante Reform im Koalitionsvertrag der neuen grün-schwarzen Landesregierung unter Ministerpräsident Cem Özdemir knapp erwähnt. Das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz solle fortgeschrieben und angepasst werden, heißt es da.

Einen genauen Zeitplan dafür hat die seit Mai bestehende Landesregierung noch nicht. Das zuständige Landesministerium für Soziales, Arbeit und Gesundheit antwortet auf Anfrage, der Zeitplan sowie die geplanten Maßnahmen seien davon abhängig, dass „der baden-württembergische Landtag als Haushaltsgesetzgeber die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt“.

Geplant ist laut einem Sprecher, die Kompetenzen der Sozialpsychiatrischen Dienste (SpDi) „um hoheitliche Aufgaben“ zu erweitern. Sie sollen Unterbringungen, also unfreiwillige Einweisungen, vorläufig anordnen und Amtshilfe organisieren dürfen. „Des Weiteren sollen regional verortet Krisen- und Notfalldienste als Anlaufstellen außerhalb der Regeldienstzeiten der SpDi aufgebaut werden“, so der Sprecher weiter.

Ebenso schreibt er:

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Außerdem soll die Ausweitung von Meldepflichten im Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz die Zusammenarbeit zwischen den Behörden verbessern.

Der Sprecher betont jedoch, dass man „ein Zentralregister über die Erfassung psychisch kranker Menschen“ weiterhin „grundlegend“ ablehne.

Keine Details aus Rheinland-Pfalz und dem Saarland

Auch Rheinland-Pfalz will in der aktuellen Legislatur der schwarz-roten Landesregierung, die im März 2026 begonnen hat, ein neues PsychKG auf den Weg bringen. Weitere Details kann oder will das dortige Gesundheitsministerium jedoch noch nicht offenbaren. Es sei „noch zu früh, um über den Entwicklungsstand zu berichten“, so ein Sprecher.

Es gebe jedoch seit Februar 2026 im Land eine jugendpsychiatrische Präventionsambulanz, um die Versorgung von schwer psychisch erkrankten Personen zu verbessern. Auch für Erwachsene seien derartige Ambulanzen im Aufbau, um „Gewaltpotenziale bei psychisch erkrankten Erwachsenen zu erkennen und zu adressieren sowie die zugrunde liegenden psychischen Erkrankungen gezielt zu behandeln“. Der Sprecher schreibt auch: „Nur, weil ein Mensch psychische Probleme hat, wird er nicht automatisch zum Risiko für die Gesellschaft.“

Keine Details, aber schon erste Arbeiten gibt es im Saarland, wo sich laut Sozialministerium eine „kleine Novelle“ auf der Arbeitsebene befinde. Worum es dabei geht und ob Datenaustausch eine Rolle spielt, verrät das Ministerium nicht. „Details können erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben werden“, so eine Sprecherin.

In Berlin soll die nächste Regierung die Reform steuern

In Berlin steht eine PsychKG-Reform in der kommenden Legislaturperiode an. Die beginnt, sobald sich nach den anstehenden Wahlen im September eine neue Landesregierung nach der derzeitigen schwarz-roten Koalition gebildet hat. Ob es dabei auch um neue Regelungen für einen Datenaustausch geht, beantwortet ein Sprecher der Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege noch nicht explizit.

Aber der derzeitige Gesundheitssenat, das wird aus seiner Antwort deutlich, legt den Fokus weniger auf Daten, sondern betont, dass „die bedarfsgerechte Versorgung und Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Vordergrund“ stehe und „der Schutz der persönlichen Rechte sowie die Wahrung der Selbstbestimmung der Betroffenen“ dabei „höchste Priorität“ hätten. Außerdem betont er, dass es keinen einfachen Kausalzusammenhang zwischen psychischer Erkrankung und Gewalt oder Straftaten gebe und eine „bedarfsgerechte psychiatrische und psychotherapeutische Behandlung“ ein „wesentlicher Baustein der Gewaltprävention“ sei.

Wie es um diese Versorgung in Berlin bestellt ist, soll eine Evaluation zeigen, die aktuell stattfindet. „Dabei werden insbesondere die bestehenden Versorgungsstrukturen für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen analysiert. Darüber hinaus sollen Empfehlungen zur Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung, zur Förderung der psychischen Gesundheit sowie zur Prävention psychischer Erkrankungen erarbeitet werden.“

Welchen Weg der künftige Senat einschlägt, wird aber mehr als von der Haltung des bisherigen Gesundheitssenats wohl von der künftigen Regierungskonstellation abhängen.

Sachsen-Anhalt evaluiert noch

Ebenfalls erst evaluieren, bevor es an die Änderungen geht, will das Land Sachsen-Anhalt. Im dortigen PsychKG ist eine Evaluierung vier Jahre nach Inkrafttreten vorgeschrieben. Die ist für das seit 2020 geltende Gesetz längst fällig und soll laut Gesundheitsministerium „bis einschließlich 2027 andauern“. Erst danach wolle man eine Novellierung des dortigen PsychKGs prüfen.

In Bayern gibt es seit dem Mai 2025 eine Arbeitsgruppe unter der Federführung des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales, an der auch „Vertreterinnen und Vertreter von Angehörigen und Betroffenenverbänden“ teilnehmen. Die Aufgabe dieser Gruppe ist es, „die Gefahren, die von einer kleinen Gruppe schwerst psychisch kranker Menschen ausgehen, möglichst zu minimieren“. Eine Sprecherin des Sozialministeriums schreibt: „Sie verfolgt einen offenen und differenzierten Ansatz, da das Thema vielschichtig und komplex ist und einer gründlichen, differenzierten Aufarbeitung bedarf. Dabei soll unnötige Stigmatisierung psychisch kranker Menschen vermieden werden, ohne die tatsächliche Gefahr zu verharmlosen.“

Das heißt auch nicht, dass durch die Arbeit der Gruppe Gesetzesänderungen anstehen. Sie werde „geeignete und nachhaltige Maßnahmen vorschlagen, die eine Behandlung dieser Menschen ermöglichen“. Zwangsweise Unterbringungen auszuweiten, so ein Sprecher des Ministeriums, sei aber nicht geplant. Erste Ergebnisse, so das Ministerium, „werden voraussichtlich Ende des Jahres vorliegen“.

Datenübermittlungsbefugnisse an die Polizei stehen bereits seit der Neuregelung 2018 im bayerischen Gesetz. Die Polizei sei außerdem „in den allermeisten Fällen ohnehin eine am Unterbringungsverfahren beteiligte Behörde“, so die Sprecherin des Sozialministeriums. Eine Neuregelung sei deshalb in Bayern nicht erforderlich.“

Keine konkreten Zeitpläne, das PsychKG zu überarbeiten, hat Brandenburg. Das dortige Gesundheitsministerium teilt jedoch mit, man beobachte „aktuelle Entwicklungen auf diesem Gebiet, auch in anderen Bundesländern“. Außerdem gebe es einen „kontinuierlichen Austausch mit dem Innenministerium, um zu entscheiden, ob und wann in unserem Handlungsrahmen ein Tätigwerden angezeigt ist“.

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Doch auch unabhängig von einer neuen Gesetzesgrundlage ist Datenaustausch ein Thema für das Bundesland: Wie „Datenaustausch zwischen Kliniken, Ärzten, Polizei, Sozialpsychiatrischen Diensten oder anderen Stellen verbessert werden kann, beschäftigt derzeit eine Arbeitsgruppe der Landesregierung, an der auch kommunale Vertreter beteiligt sind.“

Zusätzlich gibt es in Brandenburg eine weitere, ressortübergreifende Arbeitsgruppe zum „Umgang mit verhaltensauffälligen Geflüchteten“, die sich „mit fachlichen und organisatorischen Verfahrenswegen für den Umgang mit psychisch belasteten, unterstützungsbedürftigen oder sicherheitsrelevant auffälligen Geflüchteten“ befasst.

Wie Berlin auch betont Brandenburg jedoch, dass psychische Erkrankungen „nicht pauschal mit Gewaltbereitschaft gleichgesetzt“ werden dürften. „Maßgeblich bleibt die konkrete Einzelfallprüfung“, so ein Sprecher des Gesundheitsministeriums.

Schleswig-Holstein diskutiert „Optimierungen“

Schleswig-Holstein will laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums keine Novelle seines PsychKGs durchführen, es würden aber „verschiedene mögliche Änderungen im schleswig-holsteinischen Gesetz zur Hilfe und Unterbringung von Menschen mit Hilfebedarf infolge psychischer Störungen (PsychHG) geprüft und ressortübergreifend erörtert“. Dabei gehe es auch „um eine Optimierung der Informations- und Berichtspflichten sowie mögliche Verbesserungen hinsichtlich strukturierter Meldewege auf gesetzlicher Grundlage“.

Thüringen wiederum erarbeitet derzeit Änderungen an seinem PsychKG, will darin aber keine neuen Datenaustauschbefugnisse regeln. Es gehe bei der PsychKG-Reform um Nachbesserungen „vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie nach den Erfahrungen aus der Praxis der Sozialpsychiatrischen Dienste, der Kliniken und der psychisch kranken Menschen“. Zwang sollte möglichst vermieden werden, Sicherungs- und Zwangsmaßnahmen „auf das unbedingt notwendige Maß“ reduziert.

Nichts geplant in Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen

Keine Pläne für eine Erneuerung des Landes-PsychKGs hat Bremen. Dort gibt es unabhängig davon jedoch seit April 2025 eine „Ständige Konferenz zur Prävention von Gewalttaten durch psychisch kranke Menschen“, die aus einer früheren Arbeitsgruppe hervorgegangen ist. Dort treffen sich regelmäßig etwa Vertreter:innen aus dem Sozial‑, Gesundheits‑, und Innenbereich mit Polizei, Kliniken und Gerichten.

Sie sprechen laut dem Grundsatzpapier beispielsweise darüber, wie sie Meldewege verbessern können und erarbeiten Vorschläge zu Präventions- und Versorgungsangeboten. Neben derartigen strukturellen Fragen können die verschiedenen Institutionen jedoch auch Fallkonferenzen einberufen, um gemeinsam zu einer bestimmten Personen zu beraten. Das ist erlaubt „wenn eine akute und/oder anhaltende Gefährdungssituation“ bezüglich der Person besteht und eine einzelne Institution die Situation mit ihren eigenen Mitteln nicht mehr bearbeiten kann.

Eine knappe Absage an Reformpläne schickte das Gesundheitsministerium Mecklenburg-Vorpommerns. Auch andere Initiativen, die sich mit der Verhinderung von Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Krankheiten befassen, gebe es in der Zuständigkeit des Ministeriums nicht. Auch Sachsen hat offenbar keine Absichten, sein PsychKG erneut zu ändern. Dort gab es im Juni 2024 die letzte Novelle.

Dass ein Bundesland eine Änderung seines Psychisch-Kranken-Gesetzes plant und dabei auch Regelungen zu Datenaustausch angehen will, sagt noch nichts über deren künftigen Umfang aus. Doch die Gesetzgebungsbeispiele aus Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen lassen die Sorge zu, dass psychisch Erkrankte immer häufiger zur Sache der Polizei werden.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) hat im Februar 2026 Empfehlungen herausgegeben, wie neue PsychKGs und die darin enthaltenen Regelungen zu Zwangsunterbringungen gestaltet werden können. Die medizinische Fachgesellschaft schlägt vor, zwischen Meldepflichten und Melderechten zu unterscheiden.

Meldepflichten dürfe es nur sehr begrenzt und gegenüber Nicht-Sicherheitsbehörden wie den Sozialpsychiatrischen Diensten geben. Gegenüber der Polizei sollte es lediglich ein eng begrenztes Melderecht „für nicht-medizinische Informationen zum Gefahrenpotenzial der Person“ geben. Medizinische Informationen sollten „nur Personen in Einrichtungen weitergegeben werden dürfen, die selbst der Schweigepflicht unterliegen und die nicht Mitarbeitende einer Sicherheitsbehörde sind“.


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08.07.2026 14:31

Die Pläne des Koalitionsausschusses, die Informationsfreiheit faktisch abzuschaffen, geraten immer mehr ins Wanken. Nach großen Teilen der Zivilgesellschaft und den zuständigen Behörden stellen sich nun auch die SPD-Bundestagsabgeordneten dagegen. Wir veröffentlichen ein Positionspapier der SPD-Fraktion im Volltext.

Ein Berg aus Akten.
Bislang können Bürger:innen (fast) alle Akten des Staates anfordern. (Symbolbild) – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Wesley Tingey

Innen‑, Digital- und Rechtspolitiker:innen der SPD-Fraktion stellen sich deutlich gegen die Pläne des Koalitionsausschusses zur De-Facto-Abschaffung der Informationsfreiheit, die seit einer Woche auf massiven Widerstand aus der Zivilgesellschaft gestoßen ist. Das geht aus einem Positionspapier hervor, das netzpolitik.org im Volltext veröffentlicht.

In diesem Papier aus der SPD-Bundestagsfraktion heißt es deutlich: „Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen.“

Zwar zeigen sich die Abgeordneten offen für eine Überprüfung zu Veröffentlichungspflichten in Spezialgesetzen zu kritischen Infrastrukturen, generell halten sie das Informationsfreiheitsgesetz aber für sicher. Es enthalte heute schon „die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigten staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet“ hätten.

Gegenüber der eigenen Koalition machen die SPD-Abgeordneten eine klare Ansage: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“

Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz

Massiver Gegenwind


Der Koalitionsausschuss hatte am 2. Juli Pläne vorgestellt, die einer Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes nahekommen. Arne Semsrott von FragDenStaat sprach vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“.

Die Pläne beinhalteten unter anderem, dass die Bürger:innen bei Informationsfreiheitsanfragen ein „berechtigtes Interesse“ vortragen müssen und nicht wie heute der Staat begründen muss, wenn er Dokumente nicht freigibt. Gleichzeitig sollten nur noch natürliche Personen und zudem nur noch Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen anfragen dürfen.

Außerdem will die Koalition die Gebührenobergrenze von 500 Euro abschaffen, so könnten die Anfragen über Kosten noch mehr als heute abschreckend wirken. Einführen will der Koalitionsausschuss zudem ein generelles Schwärzen von Namen, was die Nachvollziehbarkeit der Informationen erschweren würde.

Gegen diese De-Facto-Abschaffung haben sich mehr als 100 zivilgesellschaftliche Organisationen ausgesprochen, darunter zahlreiche Medien- und Journalismusverbände. Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte sowie die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten hatten die Pläne mit deutlichen Worten abgelehnt.

Eine Petition gegen das Vorhaben hat in kürzester Zeit mehr als 400.000 Unterzeichner:innen gesammelt. Nun ist der Widerstand gegen die Pläne in der SPD-Fraktion selbst angekommen.

Die Digitalorganisation D64 hat unterdessen eine Aktion „Rettet das Informationsfreiheitsgesetz!“ gestartet. In der Graswurzel-Kampagne stellt D64 Musteranträge für Parteimitglieder von Union und SPD bereit, damit sich dort unterschiedliche Parteigliederungen für das Informationsfreiheitsgesetz und gegen die geplanten Änderungen aussprechen können.

Update 15:25 Uhr:
Die Pläne der Bundesregierung lösen nun auch international Befürchtungen aus. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch fordert die Bundesregierung in scharfen Worten auf, die geplante Abschaffung der Informationsfreiheit zu stoppen. Die Pläne würden „grundlegende Menschenrechte gefährden, die für Transparenz und die Beteiligung der Öffentlichkeit in einer rechtsstaatlichen Demokratie unerlässlich sind.“

 


Dokument






 

  • Dokument: Positionspapier der AG Inneres, AG Digitales und AG Recht der SPD-Bundestagsfraktion zur Informationsfreiheit
  • Datum: Juli 2026


„Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ist in diesem Jahr 20 Jahre alt geworden und die einfachgesetzliche Aktivierung des Grundrechts der Informationsfreiheit hat sich mit dem voraussetzungslosen Informationszugang bewährt. Ein moderner Staat und eine moderne Verwaltung braucht Transparenz.

Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt daher das Vorhaben, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) unter Wahrung des Rechts auf Informationszugang weiterzuentwickeln, zu vereinfachen und verständlicher sowie transparenter zu machen. Maßgabe dazu ist die Vereinbarung des Koalitionsvertrages, nach der wir das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren wollen. Dazu zählt insbesondere die Digitalisierung des Bearbeitungsprozesses, denn es ist nicht nachvollziehbar, dass die Bundesverwaltung auch nach 20 Jahre nach Inkrafttreten des IFG die Akten noch händisch schwärzt.

Selbstverständlich muss auch angesichts der dramatisch veränderten Sicherheitslage überprüft werden, ob die staatliche Resilienz und der Schutzbedarf etwa der kritischen Infrastrukturen sichergestellt ist. Nach unserer Einschätzung enthält das IFG die notwendigen Vorschriften zum Schutz der berechtigen staatlichen Sicherheitsbelange, die den Schutz seit zwanzig Jahren ausnahmslos gewährleistet haben. Überprüft werden müssen aber Veröffentlichungspflichten in den Spezialgesetzen etwa zu kritischen Infrastrukturen, da sich hier möglicherweise heute andere Einschätzungen ergeben. Es darf nicht zu einer Reduzierung der bestehenden Auskunftsansprüche für Bürgerinnen und Bürger, für Presse und Zivilgesellschaft kommen. Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus des Informationsfreiheitsgesetzes wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“


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08.07.2026 12:47

Nach dem Motto „Ausprobieren statt Abwarten“ brachte die Bundesregierung ein Gesetz durchs Parlament, mit dem die öffentliche Verwaltung neue Technologien testen darf. Die große Koalition hofft, so die Verwaltungsdigitalisierung anzukurbeln. Doch das das Reallabore-Gesetz widerspricht demokratischen Grundsätzen, wissenschaftlichen Standards und dem Prinzip der Transparenz.

Ralph Brinkhaus im Bundestag
Ralph Brinkhaus hat die Parlamentsinitiative fürs Bundeserprobungsgesetz mit angestoßen. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / dts Nachrichtenagentur

Mit Hilfe Künstlicher Intelligenz prüfen, ob eingereichte Anträge vollständig sind? Nicht alles, was technisch möglich ist, darf die öffentliche Verwaltung rechtlich tun. Wollen Behörden Technologien testen, brauchen sie sogenannte Erprobungs-Klauseln in einzelnen Gesetzen.

Ende Juni verabschiedete der Bundestag ein Gesetz, das Erprobungen auch dann erlaubt, wenn es eine solche Klausel nicht gibt: das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von „Innovationen“ in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens“. Der kurze Name: Bundeserprobungsgesetz, auch Reallabore-Gesetz. Den Entwurf des Bundeserprobungsgesetzes haben die Bundesregierung und Regierungsfraktionen wortgleich eingebracht.

Die Verwaltung soll also auch dann Technologien testen können, wenn es das jeweilige Gesetz wie etwa das Registerzensus-Erprobungsgesetz nicht explizit vorsieht. „Die allgemeine Erprobungsklausel ist wirklich ein Novum im Bundesrecht“, sagt Philipp Amthor (CDU), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung. Sie erlaube es Bundesbehörden, von Bundesrecht abzuweichen. „Dadurch können Verwaltungsverfahren unter anderem digitaler und bürgerfreundlicher gestaltet werden“, so Amthor.

Drei gravierende Probleme

Erprobungs-Klauseln in Gesetzen gibt es seit den 1960er-Jahren. Neu ist der umfassende Ansatz des Bundeserprobungsgesetzes. Im Vorfeld bewarb die parlamentarische Initiative um Ralph Brinkhaus (CDU) das Gesetz damit, man könne dringend benötigtem Fortschritt schneller den Weg ebnen. Kürzere Wege, damit Gesetze schneller angepasst werden können. Das läuft unter dem Schlagwort „regulatorisches Lernen“.

Laut Gesetz ist damit gemeint, dass die Verwaltung „Wissen über die Auswirkungen der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen, Verwaltungsverfahren“ erwirbt und anhand des Wissens das Gesetz „möglichst schnell“ angepasst werden kann. Das Wissen generiert die Verwaltung in sogenannten Reallaboren, also unter „möglichst realen“ Bedingungen. Die Erprobungsphasen sind dabei zeitlich begrenzt.

Doch hat das Gesetz mindestens drei gravierende Probleme, die der Forderung nach Innovation zuwiderlaufen und demokratische Mechanismen stören: Das Bundeserprobungsgesetz greift erstens empfindlich in den Grundsatz der Gewaltenteilung ein. Zweitens müssen Behörden ihre Erprobungen nicht wissenschaftlich evaluieren. Und schließlich verpflichtet das Gesetz sie auch nicht dazu, ihre Erprobungen öffentlich einsehbar zu dokumentieren. Wie und was die Verwaltung erprobt, entzieht sich damit weitgehend öffentlicher Kontrolle.

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Im Widerspruch zur Gewaltenteilung

„Gewaltenteilung schützt die Grundrechte und dient damit dem Schutz der Freiheit der Bürgerinnen und Bürger vor Machtmissbrauch“, so erklärt es das Bundesministerium der Justiz. Doch dieser demokratische Grundsatz wurde im Gesetz aufgeweicht. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sah nur Spezial-Erprobungsklauseln vor, etwa für die EUDI-Wallet, der digitalen Brieftasche für Bürger:innen, mit der sie sich ab dem 2. Januar 2027 online ausweisen können.

Erst über die Formulierungshilfe hat der Gesetzgeber einen allgemeinen Teil hinzugefügt und damit den Anwendungsbereich für die Erprobungsklauseln ausgeweitet: Demnach könnten Verwaltungen mit behördlicher Genehmigung für einen bestimmten Zeitraum aus dem normalen Verwaltungsverfahren ausscheren.

Dass eine Behörde als Teil der Exekutiven eine solche Entscheidung treffen darf, lasse sich „schwer mit unseren Gewaltenteilungsgrundsätzen in Einklang bringen“, sagt Sabine Fuhrmann, Rechtsanwältin und Vizepräsidentin der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Denn verbindliche Regelungen des Verfahrensrechts auszusetzen, obliegt normalerweise dem Parlament als Teil der Legislative.

Im Klartext: Normalerweise dürfen Verwaltungen nur auf Grundlage von geltendem Recht handeln. Mit dem neuen Gesetz können Behörden nun aber ihr Handeln auf der Basis interner Verwaltungsentscheidungen wesentlich ändern.

Erproben ohne System

Wie mehrere Sachverständige bei einer Anhörung im Mai anmerkten, sei außerdem nicht nachvollziehbar, dass das Gesetz keine Pflicht zur wissenschaftlichen Evaluierung enthalte. Die sei für „regulatorisches Lernen“ jedoch Voraussetzung, so etwa Carlo Zensus von der Bitkom. Wie geht es weiter, wenn das Reallabor erfolgreich war? Wie werden die Reallabore ausgewertet? Wann mündet eine erfolgreiche Erprobung in ein Gesetz? Diese Fragen lasse das Gesetz offen, kritisierte auch Moritz Heuberger von den Grünen bei der zweiten Lesung im Bundestag.

Warum Behörden nicht dazu verpflichtet sind, ihre Erprobungen wissenschaftlich auszuwerten, fragte Sonja Lemke von der Linkspartei im Digitalausschuss. „Es ist unsere Freiheit als Parlament zu entscheiden, wie wir mit der Sache umgehen oder nicht“, so die Antwort von Ralph Brinkhaus (CDU). „Wir halten sehr wenig davon, verpflichtende Mechanismen einzubringen, die die Souveränität des Parlamentes in seiner Entscheidungsfindung unterhöhlen. Das heißt, wir gucken uns an, was passiert ist, wir entscheiden dann, wie wir damit umgehen. Das ist unsere Aufgabe als höchster Souverän.“

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Brinkhaus’ Aussage sei ungewöhnlich, erklärt Fuhrmann gegenüber netzpolitik.org. Das Parlament sei nicht dazu gezwungen, Empfehlungen in einem Evaluationsbericht umzusetzen. Das folge aus der bloßen Pflicht zur Evaluation nicht. Ein solcher Bericht sei vielmehr dazu gedacht, den Souverän inhaltlich zu unterstützen. Auch mit einer Pflicht, die Ergebnisse aus Reallaboren wissenschaftlich zu bewerten, liege die Entscheidung klar beim Parlament.

Eigenwillige Definition

Dass die Definition der „Reallabore“ im Gesetz von der wissenschaftlichen Definition abweicht, die sich im Wissenschaftsbetrieb durchgesetzt hat, lässt zudem Zweifel am Innovationswillen der Gesetzgeber aufkommen. Das merkte etwa Oliver Parodi vom Karlsruher Institute of Technology bei der Sachverständigen-Anhörung im Digitalausschuss an. Wissenschaftliche Reallabore seien „Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die dazu dienen, in einem räumlich abgegrenzten gesellschaftlichen Kontext unter anderem wissenschaftliche wie gesellschaftliche Lernprozesse zu verstetigen.“

Dabei sei es wesentlich, dass Wissenschaft und Gesellschaft zusammenarbeiten. „Reallabore forschen in der, mit der und für die Gesellschaft und vereinen stets Forschungs‑, Gestaltungs- und Bildungsziele“, so Parodi in seiner Stellungnahme. Laut Bundeserprobungsgesetz sei die Beteiligung der Wissenschaft am Prozess der Erprobung aber nur optional.

Tests im Verborgenen

Was die Verwaltung erprobt und zu welchem Zweck, bleibt mit dem Gesetz zudem im Verborgenen. Denn das Gesetz enthält keine Pflicht zur Transparenz. Zwar gibt es eine Reallabore-Innovationsportal vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, bei dem auch die Federführung für das Bundeserprobungsgesetz liegt. Laut Ministerin Katharina Reiche soll die Plattform Vernetzung und Austausch von Wissen unterstützen und umfasst unter anderem die Themen Bildung, Energie und Klimaschutz, Gesundheitsdigitalisierung und eGovernment. Allerdings müssen die erprobenden Stellen ihre Projekte dort nicht melden, die Teilnahme ist freiwillig.

Von einem Transparenzregister, mit dem Bürger:innen etwa nachvollziehen können, ob der Bund oder ihre Gemeinde bestimmte Technologien erprobt und welche Verwaltungsdaten sie dabei verwenden, ist dieses Portal weit entfernt. Praktisch teste die öffentliche Verwaltung hier unter Ausschluss der Öffentlichkeit, kritisierte die Abgeordnete Lemke im Digitalausschuss.


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08.07.2026 09:34

Exzess bei KI-Befugnissen: Nun soll die Bundespolizei auch noch Videobilder in Echtzeit analysieren. Per Änderungsantrag erweitert die schwarz-rote Koalition die geplante automatisierte Überwachung massiv. Das Gesetz soll schon am Freitag im Bundestag beschlossen werden.

Ein belebter Bahnhof, eine Person ist mit einem roten Rechteck markiert.
Software soll auf Bahnhofs-Kameras Menschen identifizieren, ihr Verhalten einordnen und sie über mehrere Kameras hinweg verfolgen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Preston Foster

Zahlreiche Bundesländer haben ihren Polizeien bereits Software-gestützte Echtzeit-Videoanalyse erlaubt, nun zieht die Bundesregierung nach. Die Bundespolizei soll künftig automatisiert die Bilder von Kameras prüfen. Software soll nach bestimmten Gesichtern suchen und identifizieren, wer gerade was tut. Die Bundespolizei könnte die Technologien an Bahnhöfen, aber auch an Häfen und Flughäfen einsetzen.

Das geht aus einem Änderungsantrag zur Reform des Bundespolizeigesetzes hervor. Diese Reform, die neben weiteren drei Sicherheitsgesetzen gerade durch den Bundestag gedrängt wird, erweitert nun die geplanten KI-Überwachungsbefugnisse massiv. Bislang beinhaltete das „Sicherheitspaket“ die Erlaubnis, im Internet nach bestimmten Gesichtern zu suchen und Datenanalysen nach Palantir-Art durchzuführen. Nun kommt noch die automatisierte Auswertung von Videobildern hinzu. Der Antrag wurde gestern eingereicht und wird am heutigen Mittwoch im Innenausschuss debattiert. Das entsprechend reformierte Bundespolizeigesetz soll bereits am Freitag im Bundestag verabschiedet werden.

Mit zwei verschiedenen Technologien soll die Bundespolizei künftig die Live-Streams von Videokameras untersuchen dürfen. Eine wird aktuell bereits in Frankfurt am Main getestet. Dabei werden die Gesichter aller Passant*innen vermessen und mit einer Liste von gesuchten Gesichtern abgeglichen. Stimmt ein Gesicht im videoüberwachten Areal mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit mit einem gesuchten Gesicht überein, schlägt die Software Alarm.

Alles, was erlaubt ist


Die KI-Verordnung der EU setzt derartiger Live-Gesichtserkennung enge Grenzen. Sie darf nur in bestimmten Fällen angewendet werden. Die Bundespolizei soll beinahe alle diese Verbotslücken ausnutzen. Sie soll mit der Technologie nach Menschen suchen, die das Leben einer Person oder die Sicherheit der Bundesrepublik gefährden, nach Menschen, denen vorgeworfen wird, eine kriminelle Vereinigung gebildet zu haben, nach Menschen, die mutmaßlich Opfer von Entführung, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sind oder vermissten Personen, die sich in Lebensgefahr befinden. Die Maßnahme muss richterlich angeordnet werden, Treffer müssen von zwei Polizist*innen geprüft werden. Mit der Begrenzung glaubt die Bundesregierung, sich noch innerhalb des Rahmens der KI-Verordnung zu bewegen.

Die andere Technologie, mit der die Bundespolizei Videostreams durchsuchen soll, prüft automatisiert, was die abgebildeten Menschen gerade tun. Derartige Software wird bereits in der Mannheimer und der Hamburger Innenstadt erprobt. Berlin bereitet den Einsatz vor. Sie ordnet menschliche Bewegungen in Kategorien ein wie: „Tanzen“, „Rennen“ oder „einander Umarmen“. Findet sie etwa Bewegungen, die auf einen Kampf hindeuten, weist sie die wachhabenden Beamt*innen auf die Situation hin. Auch die Wahrnehmung mutmaßlich hilfloser Menschen führt zu einer derartigen Alarmierung. Die Hilflosigkeit wird dann wohl mindestens bei liegenden Tätigkeiten angenommen. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass dieser polizeiliche Fokus zu einer Diskriminierung von obdachlosen Menschen führt.

Außerdem soll die Software selbstständig Waffen detektieren und Personen, die einer Straftat verdächtig sind, automatisiert über mehrere Kameras hinweg verfolgen. Laut Gesetzesbegründung ist es auch möglich, Personen zu identifizieren, die sich ungewöhnlich lange in einem Bereich aufhalten. So sollen potenziell suizidale Menschen von der Umsetzung des Suizids abgehalten werden.

Laut dem Gesetzespaket dürfen die beiden Programme dann auch mit den Gesichtern und dem Verhalten von Bürger*innen trainiert werden. Nach zwei Jahren soll es eine Evaluierung der Befugnisse geben. Die wird „im Zusammenwirken mit“ einer wissenschaftlichen Einrichtung, also nicht unabhängig, erstellt.


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07.07.2026 15:13

Verbrämt als „Bürokratierückbau“ plant die Regierungskoalition das Plattmachen der Informationsfreiheit. Mehr als hundert Organisationen fordern heute in einem offenen Brief, den tiefen Einschnitt in Transparenzrechte und Pressefreiheit zu verhindern.

Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch
Lars Klingbeil (SPD) und Friedrich Merz (CDU) im Gespräch. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Political-Moments

Die Idee der Koalition aus CDU, CSU und SPD, den gesetzlichen Anspruch auf Informationsfreiheit in großem Maße zurückzufahren, stößt weiter auf starken Widerstand: Heute taten sich mehr als hundert Organisationen zusammen, um in einem offenen Brief dagegen zu protestieren. Die Informationsfreiheit dürfe nicht in so drastischem Maße beschränkt werden. Sie weisen auf den Umstand hin, dass gerade auch Skandale von Koalitionspolitikern mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) rausgekommen seien.

Eine Petition mit derzeit 370.000 Unterzeichnern, die sich explizit an die Sozialdemokraten richtet, fordert von der SPD-Fraktion im Bundestag: SPD, stoppt den Frontalangriff auf die Informationsfreiheit! Die Informationsfreiheit müsse bewahrt werden.

Lars Klingbeil, SPD-Chef und Vizekanzler, erklärte auf Nachfrage gestern in der Bundespressekonferenz nur, es gäbe „Schwachpunkte“ beim IFG. Das hätte die Regierung festgestellt. Er halte das Vorhaben aber für „vertretbar“, man wolle das IFG „reformieren und weiterentwickeln“.

Diese Haltung verwundert, denn in der vergangenen Legislaturperiode wollte die SPD in der Ampel-Koalition noch ein Bundestransparenzgesetz einführen. Es sollte die Informationsfreiheit erheblich ausbauen und Behörden dazu verpflichten, von sich aus Informationen freizugeben anstatt bei IFG-Anfragen nur zu reagieren.

„Keine lästige Pflicht der Verwaltung“


Der Begriff Informationsfreiheit beschreibt das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen. Schwarz-Schwarz-Rot preist diese staatliche Transparenz nicht mal mehr in Sonntagsreden, sondern plant unter dem Motto des „Bürokratierückbaus“ die faktische Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes. An staatliche Informationen zu gelangen, würde dann erheblich erschwert oder gar nicht mehr möglich sein. Auch die Gebühren für die wenigen Anfragen, die noch zugelassen wären, sollen explodieren.

Schwarz-Rot plant Frontalangriff auf Journalismus und Transparenz



Gestern kritisierten auch die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern die Pläne: Informationsfreiheit sei „keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns“.

Sie wehrten sich auch gegen die Begründung des Vorhabens: Neben dem „Bürokratierückbau“ war für die Unterminierung der Informationsfreiheitsrechte auch mit der staatlichen Resilienz argumentiert worden. Dem besonderen Schutzbedarf bestimmter Bereiche wie kritischer Infrastrukturen, aber auch „der Spionageabwehr, der Terrorismusbekämpfung oder auch der wissenschaftlichen Forschung“ wolle man stärker Rechnung tragen, schrieben die Koalitionäre.

Dieses Argument sei jedoch nur vorgeschoben, erklärten die Informationsfreiheitsbeauftragten. Das Auskunftsrecht biete nämlich bereits einen umfassenden Schutz für Sicherheitsinteressen.

Pressefreiheit bedroht


Der heute veröffentlichte offene Protestbrief richtet sich an die Bundesregierung, das Bundesinnenministerium und die Bundestagsabgeordneten im Innenausschuss. Die Unterzeichner, darunter Amnesty International, Greenpeace, LobbyControl, Wikimedia Deutschland, der Chaos Computer Club, der Naturschutzbund Deutschland (NABU), abgeordnetenwatch, FragDenStaat, die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju), Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband und Zeitungen wie der Freitag und die taz, kritisieren das rückwärtsgewandte Staatsverständnis der Koalition. Sie bezeichnen die geplanten Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz als einen „massiven Rückschritt für die gesellschaftlichen Freiheitsrechte“. Das Vorhaben sei alarmierend.

Besonders hart käme es für Journalisten und die Pressefreiheit, so die Unterzeichner:

Das IFG ermöglicht seit 20 Jahren, dass Korruption und Machtmissbrauch konsequent aufgedeckt werden. Sollten die geplanten Anpassungen von Ihnen umgesetzt werden, so wäre das nicht nur das Aus für einen Großteil der IFG-Anträge, sondern auch ein fataler Einschnitt in die Pressefreiheit in Deutschland.


Die Ideen entsprächen auch nicht dem Willen der Mehrheit der Menschen: „Ein Großteil der Bevölkerung (83 %) wünscht sich […] mehr proaktive Transparenz und Informationsfreiheit der Behörden.“




Offenlegung: Die Autorin ist ehrenamtlich Sprecherin des Chaos Computer Clubs, der zu den Unterzeichnern des offenen Briefes gehört. Als solche, aber auch als langjährige IFG-Nutzerin, als Autorin und Publizistin stehe ich vollumfänglich hinter dem Anliegen des Briefes.


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07.07.2026 13:11

Menschen sorgen sich wegen Sanktionsklauseln in Verträgen des ZDF um die journalistische Unabhängigkeit des Senders. Unser Kolumnist schlägt mehrere Maßnahmen vor, wie der Sender sowohl kritische Berichterstattung sichern als auch Mitarbeitende in den USA schützen kann.

Eine Mainzelmännchen-Ampel, alles außer dem roten Signal ist ausgegraut
Was wird durch die Sanktionsklausel eingeschränkt? CC-BY 4.0: PantheraLeo1359531, Bearbeitung: netzpolitik.org

Diktiert Donald Trump dem ZDF die Interviewpartner:innen? Diese Sorge hat mehr als 340.000 Menschen bewegt, eine Petition an den Intendanten des ZDF zu unterschreiben und ihn aufzufordern, die journalistische Unabhängigkeit des Senders zu sichern.

Es ist eine in vielerlei Hinsicht bemerkenswerte Petition: Nicht nur die schiere Anzahl an Unterschriften ist außergewöhnlich – mir wäre keine andere Unterschriftensammlung dieser Größenordnung bekannt, die den ÖRR betrifft –, sondern auch die Stoßrichtung der öffentlichen Debatte. Es sind nicht wie sonst so oft die Pauschalkritiker:innen, die laut ins Horn blasen und erklären, warum es den ÖRR im Allgemeinen und das ZDF im Besonderen nicht braucht. Sondern es ist eine breite Masse an Menschen, die ihrem Wunsch nach einem starken, unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk Ausdruck verleihen.

Ihre Sorge ist berechtigt, die Antwort darauf komplex: Nein, es gibt keine Anzeichen für einen Einfluss der US-Sanktionslisten auf die Berichterstattung des ZDF. Ja, wir müssen die Auswirkungen von Sanktionsregimes auf die Meinungs‑, Presse- und Rundfunkfreiheit kritisch diskutieren.

Journalistische Geschäftsbeziehungen


Grundsätzlich sind Sanktionen ein Mittel, um auf Verstöße gegen das Völkerrecht und Menschenrechtsverletzungen zu reagieren und damit die Stabilität der internationalen Ordnung zu fördern. In Deutschland drohen für Verstöße gegen das Sanktionsregime der EU – beispielsweise gegen Russland – oder der Vereinten Nationen empfindliche Freiheitsstrafen. Diese Sanktionen adressieren zum einen direkt (primär) bestimmte Unternehmen oder Einzelpersonen, indem sie beispielsweise Vermögenswerte beschlagnahmen oder einfrieren. Sie entfalten aber auch eine sekundäre Wirkung, indem sie (auch im Ausland ansässigen) Dritten wirtschaftliche Tätigkeiten unterschiedlicher Art mit den sanktionierten Personen unter Strafe verbieten. Das betrifft zum Beispiel den Im- und Export von Gütern oder auch andere Geschäftsbeziehungen.

Doch wie könnte das überhaupt die Berichterstattung des ZDF betreffen? Die journalistische Berichterstattung über ein Thema oder Interviews mit einer Person sind zunächst, ganz ohne Austausch von Waren und Dienstleistungen, keine wirtschaftlichen Beziehungen. Es gibt jedoch „Mitwirkendenverträge“, die beispielsweise mit den Teilnehmenden von Talkshows abgeschlossen werden und die die Grundlage für die Auszahlung von Reisekosten und Aufwandsentschädigungen bilden.

In diesem Rahmen fließt Geld – wenn auch nicht als Entlohnung, sondern lediglich zum Ausgleich des entstandenen Aufwands. Dabei ist es – soweit mir berichtet wurde – bei weitem nicht so, dass jeder Interviewpartner oder jede Talkshow-Gästin eine solche Entschädigung erhält. Bei Interviews sei es beispielsweise eher eine Ausnahme, während es bei Talkshows oft, aber auch nicht immer eine Aufwandsentschädigung gebe.

In diese Mitwirkendenverträge hat das ZDF eine Klausel aufgenommen, in der die Vertragspartner:innen bestätigen müssen, „weder direkt noch indirekt mit natürlichen oder juristischen Personen zusammenzuarbeiten, die auf einer nationalen oder internationalen Sanktionsliste oder sog. Terrorliste stehen, insbesondere solchen der EU, der UN, der OFAC [der zuständigen US-Behörde] oder anderer zuständiger Behörden“.

Das entspricht zum einen der oben skizzierten, aber nicht unproblematischen, unmittelbaren Verpflichtung, europäische und UN-Sanktionen umzusetzen. Zum anderen beinhaltet die Klausel auch einen Verweis auf die Sanktionslisten der USA, eine Folge der beschriebenen sekundären Wirkung: Das ZDF beschäftigt in den USA Journalist:innen und andere Arbeitnehmer:innen, außerdem hat der Sender dort Immobilien wie beispielsweise Studios. Mit dieser Klausel versucht der Sender, diese Menschen und Vermögenswerte vor dem Zugriff der US-Behörden zu schützen.

Zum Gebrauch und Missbrauch von Sanktionslisten


Die Kritik an Sanktionen ist so alt wie die Existenz der Sanktionsregime selbst. Sanktionen gegen einzelne Staaten können, je nach konkreter Ausgestaltung, auch die Zivilbevölkerung ganz empfindlich treffen und erhebliche humanitäre Auswirkungen haben. Auch ihre Wirksamkeit ist stark umstritten.

Sanktionen gegen Individuen schränken deren Grundrechte massiv ein – ohne Zugriff auf Bankkonten und Kreditkarten wird es zur Herausforderung, durch den Alltag zu navigieren. Das gilt aber nicht für alle Betroffenen gleichermaßen: Während russische Oligarchen wohl auch ohne Zugriff auf ihre Vermögenswerte in den USA oder Europa noch ein gutes Leben führen können, sind Journalist:innen oder Aktivist:innen ungleich härter betroffen.

Nun könnte man das als unkritisch(er) bewerten, wenn die Sanktionslisten tatsächlich reine „Schurkenlisten“ wären und jeder dort genannte Journalist in Wahrheit ein Propagandist und jede Aktivistin eine Terroristin wäre. Dem ist jedoch nicht so.

Insbesondere die Trump-Regierung nutzt Sanktionslisten gezielt, um Menschenrechtsverteidiger:innen und Vertreter:innen internationaler Organisationen zu bestrafen. So verhängten die USA im Dezember letzten Jahres Einreisesperren gegen die beiden Geschäftsführerinnen von HateAid, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, sowie den ehemaligen EU-Kommissar Thierry Breton. Noch umfangreicher sind die Sanktionen gegen die Richter:innen des Internationalen Strafgerichtshofs: US-amerikanische Unternehmen dürfen keine Geschäftsbeziehungen mehr mit ihnen eingehen, sodass Kreditkarten nicht mehr funktionieren, Bestellungen bei Amazon nicht mehr möglich sind und Zugänge zu E‑Mail-Konten gesperrt wurden. Diese Maßnahmen brachten die Staatengemeinschaft so sehr auf, dass unter anderem eine internationale Allianz von 79 Ländern sowie die EU und die UN die Rücknahme der Sanktionen forderten.

Auch EU- oder UN-Sanktionslisten sind nicht unproblematisch. So führte die mangelnde Transparenz über Vorwürfe und der fehlende Rechtsschutz für Betroffene zu zwei Grundsatzurteilen des Europäischen Gerichtshofs (Kadi I und Kadi II). Das Gericht stellte fest, dass auch bei Durchführung völkerrechtlicher Verpflichtungen die Verfassungsprinzipien der EU, etwa der Anspruch auf ein rechtsstaatliches Verfahren, nicht außer Acht gelassen werden dürfen.

Aktuell werden zudem intensiv die Sanktionen gegen Jacques Baud und Hüseyin Doğru diskutiert, die sich im EU-Gebiet aufhalten und denen die Verbreitung russischer Propaganda vorgeworfen wird, allerdings ohne dass ihnen strafrechtlich relevante Vorwürfe gemacht werden. Dies hat zur Folge, dass ihr Vermögen – abgesehen von einer finanziellen Ausstattung auf Höhe des Existenzminimums – eingefroren ist und sie das EU-Gebiet weder betreten noch verlassen dürfen. Diverse Unionsrechtler:innen wie die ehemalige deutsche EuGH-Richterin Ninon Colneric halten das Sanktionsregime in der aktuellen Form für unverhältnismäßig und grundrechtswidrig.

Freie Berichterstattung sichern


Die Sanktionsklauseln des ZDF bereiten zu Recht vielen Menschen, auch mir, Sorgen. Im ZDF-Fernsehrat haben wir sie in der letzten Sitzung Mitte Juni deshalb auch intensiv diskutiert. Da hilft es zwar etwas, wenn der ZDF-Intendant Himmler betont, dass der „freie und unabhängige Journalismus des ZDF von diesem Sanktionsregime nicht betroffen“ sei und bisher Mitwirkende noch nie wegen einer Unvereinbarkeit mit den Sanktionsregimen abgelehnt worden seien. Aber der fade Beigeschmack und kaum messbare Abschreckungseffekte in Redaktionen bleiben.

Das ZDF muss den Anwendungsbereich der besonders problematischen US-amerikanischen Sanktionslisten deshalb im Rahmen der angekündigten Überprüfung der Praxis auf ein absolutes Minimum reduzieren. Nur wenn es einen konkreten territorialen US-Bezug gibt, beispielsweise bei Formaten der in den USA ansässigen Journalist:innen, darf die Klausel überhaupt in Betracht gezogen werden, um offensichtliche Verstöße gegen das US-Recht zu vermeiden, die tatsächlich mit erheblichen Gefahren für die dort lebenden Personen verbunden wären.

Gleichzeitig muss der Sender uneingeschränkt die kritische Berichterstattung gewährleisten, beispielsweise in dem er auf Mitwirkendenverträge verzichtet oder die Formate von in Deutschland ansässigen Kolleg:innen übernommen werden. Zudem sollte die EU ihre „Blocking-Verordnung“ schärfen. Sie verbietet es Unternehmen in der EU unter Strafe, sich an bestimmten US-Sanktionen zu beteiligen. Zukünftig sollten hiervon alle Fälle erfasst werden, in denen Engagement für Demokratie, Menschenrechte und die internationale Ordnung sanktioniert werden.

Die Bindung an europäische (und damit auch UN-Sanktionslisten) kann ein deutsches Medienunternehmen nicht umgehen. Hier muss der Sender in Zweifelsfällen auf „Mitwirkendenverträge“ mit Interviewpartner:innen und Talkshowgästen, nicht allerdings auf die Mitwirkung selbst, verzichten, falls andernfalls Einschränkungen der journalistischen Freiheit drohen.

Gesamtgesellschaftlich brauchen wir darüber hinaus eine kritische Debatte über Nebenwirkungen von Sanktionslisten. Jedenfalls für den Bereich der journalistischen Berichterstattung braucht es umfangreiche Bereichsausnahmen, wie sie beispielsweise auch für anwaltliche Tätigkeiten bestehen. Die Angst vor möglichen Sanktionsverstößen darf nie dazu führen, dass die freie Auseinandersetzung über diese einschneidende Instrumente, auch mit den von ihnen Betroffenen, unterbunden wird.


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07.07.2026 08:23

Reporter ohne Grenzen klagt beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen den Einsatz von Staatstrojanern durch den BND. Anwalt Niko Härting will erreichen, dass der Gerichtshof den Schutz gegen die mächtigen Hacking-Instrumente verbessert.

EGMR
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. CC-BY-SA 2.0: Davide Restivo

Der Bundesnachrichtendienst hackt schon seit vielen Jahren. Und zuweilen geraten dabei Journalisten ins Visier des Auslandsgeheimdienstes, wie etwa die Spiegel-Reporterin Susanne Koelbl. Der BND darf mittlerweile bei drohenden Gefahren von internationaler erheblicher Bedeutung auf gesetzlicher Basis Staatstrojaner zum Einsatz bringen. Er kann die Schadsoftware etwa in Krisenregionen oder gegen Terrorgruppen anwenden, er beobachtet aber auch Themenfelder wie Migration und „Hacktivismus“. All das sind auch Berichterstattungs- und Recherchegebiete im Journalismus.

Daher erhob Reporter ohne Grenzen eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR): Die deutsche Gesetzgebung verstoße gegen die Menschenrechtskonvention, weil die Regelungen zur heimlichen Überwachungssoftware das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Pressefreiheit nicht ausreichend schützten. Gerade Journalisten bräuchten die Vertraulichkeit ihrer Chat-Gespräche oder E‑Mails. Das Hacken mit Staatstrojanern könne Informanten abschrecken. Das habe das Gesetz nicht ausreichend berücksichtigt.

Eine heimliche Überwachungsmaßnahme mit einem Staatstrojaner macht den Rechtsschutz für Betroffene und deren Kommunikationspartner fast unmöglich, da die geheime Schadsoftware beim Einsatz möglichst unentdeckt bleiben soll. Auch im Nachhinein werden Betroffene nur in Ausnahmefällen benachrichtigt. Die Kontrolle dieser mächtigen Hacking-Instrumente ist damit nur sehr eingeschränkt möglich.

Die Straßburger Richter des EGMR, die nur einen Bruchteil der an sie gerichteten Beschwerden annehmen, werden sich mit dem Anliegen von Reporter ohne Grenzen wohl näher befassen. Darauf deutet ein Schreiben des Höchstgerichts hin, in dem es die Bundesregierung zu einer Stellungnahme auffordert. Dieser Fragenkatalog vom Juni könnte ein Hinweis darauf sein, dass der Gerichtshof ein priorisiertes Musterverfahren einleitet.

Wir sprechen über die Beschwerde mit Niko Härting, der Reporter ohne Grenzen vor dem Gerichtshof vertritt. Härting ist Rechtsanwalt und Honorarprofessor an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin.

Einsatz von Staatstrojanern wird geprüft


Portraitfoto Niko Härting
Niko Härting.


netzpolitik.org: Die Richter in Straßburg prüfen nun das deutsche Gesetz, das dem BND den Einsatz von Staatstrojanern erlaubt. Ist der geheimdienstliche Einsatz von Staatstrojanern überhaupt mit der notwendigen Vertraulichkeit bei der Arbeit von Berufsgeheimnisträgern vereinbar?

Niko Härting: Beim Einsatz des Staatstrojaners durch die Geheimdienste kommen mehrere Eingriffsrisiken zusammen. Erstens erfolgt der Einsatz heimlich, ohne dass die Betroffenen dies merken und steuern oder eine gerichtliche Prüfung erwirken können. Zweitens ist der Rechtsweg gesetzlich ausdrücklich ausgeschlossen, so dass eine nachträgliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit nach geltendem Recht unmöglich ist. Und drittens ist die Streubreite des Trojaners groß, da nicht nur Daten und Informationen des Besitzers des Endgeräts, sondern auch die Kommunikation überwacht wird, die mit Dritten – auch etwa Journalistinnen und Anwälte – geführt wird. Dies ist mit dem Berufsgeheimnis nicht zu vereinbaren.

netzpolitik.org: Ist das Ziel der Beschwerde auch, dass der Gerichtshof neue Standards beim staatlichen Hacken setzt?

Niko Härting: Ja, zum Trojaner gibt es bislang keine Rechtsprechung des EGMR. Der Gerichtshof interessiert sich jetzt ausweislich seiner Fragen sehr für die technische Funktionsweise der Spyware und für die Auswirkungen auf das Schwachstellenmanagement. Das lässt auf eine Grundsatzentscheidung hoffen.

Wie kann ein Rechtsschutz für Journalisten aussehen?


netzpolitik.org: Wie sähe aus Ihrer Sicht ein moderner effektiver Rechtsschutz für Journalisten aus, die gehackt worden oder als Dritte mitbetroffen sind?

Niko Härting: Es bedarf – jedenfalls im Nachhinein – strenger, gerichtlich überwachter Mitteilungspflichten, und es muss – anders als heute – zur seltenen Ausnahme werden, dass der betroffene Journalist nichts von dem Eingriff erfährt. Auch der pauschale Ausschluss des Rechtswegs gehört abgeschafft.

netzpolitik.org: Sollten Menschen, die mit Staatstrojanern gehackt wurden, sowie mitbetroffene Dritte generell im Nachgang benachrichtigt werden, auch bei einer „Quellen-TKÜ“, also wenn der BND ein IT-System hackt, um danach laufende Kommunikation auszuleiten? Und sollte bei einer unrechtmäßigen Überwachung Anspruch auf eine Entschädigung bestehen?

Niko Härting: Wenn man das Gesetz liest, ist die Benachrichtigung der Betroffenen schon jetzt eigentlich vorgeschrieben. Allerdings gibt es viel zu viele Ausnahmegründe, die in der Praxis dazu führen, dass die Regel, nämlich die Benachrichtigung, zur seltenen Ausnahme wird. Der EGMR wird sich damit befassen müssen, ob diese Rechtspraxis menschenrechtswidrig ist. Entschädigungen, die auch jetzt bereits denkbar sind, sind demgegenüber nur ein schwacher Trost.

netzpolitik.org: Welche Konsequenzen müssten in Deutschland folgen, wenn Reporter ohne Grenzen in dem Beschwerdefall erfolgreich ist?

Niko Härting: Der EGMR wird dem deutschen Gesetzgeber hoffentlich klare Grenzen beim Einsatz des Staatstrojaners setzen und den Schutz der Journalisten und anderen Berufsgeheimnisträger vor Überwachung stärken. Gleichfalls ist zu hoffen, dass der Gerichtshof gerichtlichen Rechtsschutz gegen geheimdienstliche Maßnahmen in Deutschland einfordert und der absurden Lage ein Ende setzt, die wir derzeit haben.

Denn es wird immer behauptet, die Geheimdienste würden in Deutschland besonders „engmaschig“ kontrolliert. Das genaue Gegenteil ist der Fall. Die Kontrolle in Deutschland ist im internationalen Vergleich äußerst lax und soll jetzt durch die geplante Reform des Rechts der Nachrichtendienste weiter gelockert werden, indem man bei den Geheimdiensten die Datenschutzkontrolle bei der Bundesdatenschutzbeauftragten abschafft und dort Stellen streicht.

Sicherheit von Systemen gefährdet


netzpolitik.org: In Deutschland gilt das Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, das vom Bundesverfassungsgericht im ersten Staatstrojaner-Beschwerdeverfahren etabliert wurde. Ist es aus Ihrer Sicht in der deutschen Gesetzgebung ausreichend berücksichtigt?

Niko Härting: Nein, das Computer-Grundrecht, das das Bundesverfassungsgericht 2008 geschaffen hat, ist nie so richtig mit Leben gefüllt worden: weder durch spätere Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts oder anderer Gerichte noch durch den Gesetzgeber. Und beim Staatstrojaner ist das Computer-Grundrecht natürlich eigentlich ein zentrales Thema. Schauen wir einmal, was der EGMR jetzt zum menschenrechtlichen Schutz sagt.

netzpolitik.org: Angesichts des Fragenkatalogs des EGMR an die Bundesregierung: Wie fällt Ihre Bilanz aus, wenn es um die Risiken von Staatstrojanern geht? Wird die IT-Sicherheit von Privaten und von der Wirtschaft durch die Ausnutzung von Sicherheitslücken, die eben nicht gemeldet und geschlossen werden, so strukturell geschwächt, dass staatliches Hacken gar nicht zu rechtfertigen ist?

Niko Härting: Das ist eine Frage, die ein Computer Scientist besser beantworten kann als ein Jurist. Aber von den Experten hört man immer wieder die Warnung, dass unbemerkte Schwachstellen, die für staatliche Überwachung genutzt werden, die ganze Sicherheitsarchitektur von Systemen gefährden können.

netzpolitik.org: Vielen Dank für die Beantwortung der Fragen!


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06.07.2026 17:05

Nach den verheerenden Erdbeben in Venezuela versorgen NGOs die Menschen mit Satelliteninternet und Strom, um Kommunikation zu ermöglichen. Die Regierung lockert ihre Online-Zensur nur teilweise: X ist nach zwei Jahren Blockade wieder erreichbar, dutzende Nachrichtenseiten bleiben gesperrt.

Ein leicht unscharfes Foto in einem bergigen Dorf, im Vordergrund ein Schild mit der Aufschrift „Wifi: Gratis“, im Hintergrund Katastrophenhelfer:innen
Venezuela: Kostenloses Internet in den Ruinen soll vor allem Rettungskräfte unterstützen – Alle Rechte vorbehalten: Conexión Segura Y Libre

Am 24. Juni trafen zwei massive Erdbeben der Stärke 7,2 und 7,5 Venezuela, die heftigsten Beben seit über hundert Jahren. Sie sorgten für weite Zerstörung, die Zahl der Toten und Verletzten liegt aktuell bei über 3.300 beziehungsweise über 16.000 und steigt täglich. Besonders stark betroffen ist die Küstenregion des Bundesstaats La Guaira, der neben der Hauptstadt Caracas am Karibischen Meer liegt.

Auch der Internetbetrieb wurde durch Schäden an der Infrastruktur und Stromausfälle beeinträchtigt. Unmittelbar nach den Erdbeben fiel die landesweite Netzabdeckung auf 66 Prozent ihres Normalwerts, informiert „VE sin Filtro“ („Venezuela ohne Filter“), ein Programm der NGO „Conexión Segura Y Libre“ („Sichere und freie Verbindung“). Vier Tage nach den Erdbeben erreichte der nationale Wert immerhin schon 95 Prozent, in La Guaira hingegen nur 56 Prozent. Und auch heute, eineinhalb Wochen nach den Beben, fehlt in vielen Teilen von La Guaira nach wie vor jede Internetverbindung, berichtet uns der Geschäftsführer der NGO, Andrés Azpúrua.

Lebenswichtiges Internet


Dabei ist eine funktionierende Verbindung gerade lebenswichtig. Seit den Erdbeben befindet sich das Land – und insbesondere La Guaira – im Ausnahmezustand. Zuerst wollten alle wissen, ob ihre Familie und ihre Freund:innen die Katastrophe überlebt hatten. Millionen Venezolaner:innen versuchten dies aus dem Ausland in Erfahrung zu bringen. Während die Verbindung ausblieb, hatten sie keine Chance, die Menschen vor Ort zu erreichen, um sich ein Bild von der Situation zu machen. Nach und nach teilten die überlasteten Krankenhäuser online ganze Listen mit Patienteninformationen, die für viele die erste Information über ihre Angehörigen waren.

Gleichzeitig liefen die intensiven Rettungsarbeiten an, für welche die Kommunikation essenziell ist. In den sozialen Medien machen Menschen auf Stellen aufmerksam, die noch nicht geborgen wurden, auf Personen, von denen noch immer jede Spur fehlt, auf Werkzeuge und Materialien, die für die Arbeiten dringend gebraucht werden. Verschiedene Hilfsangebote für die Bevölkerung werden auch über das Internet koordiniert und verbreitet: Dolmetscher:innen für ausländische Rettungskräfte, wo es Notunterkünfte und Essen gibt, welche Sachspenden gerade gebraucht werden und welche nicht.

NGOs wie „Conexión Segura Y Libre“ und „Redes Ayuda“ („Hilfsnetzwerke“) fingen daher an, Internet-Hotspots in den besonders betroffenen Gebieten einzurichten. Dort können sich Rettungskräfte, Helfer:innen, medizinisches Personal sowie die Bevölkerung kostenlos mit dem Internet verbinden und ihre Smartphones mit Strom aufladen. Viele der aktiven Hotspots sind auf einer Website zentral einsehbar.

Das Internet kommt dabei über Starlink, das Satellitennetzwerk von Elon Musk. Das Unternehmen hatte am 26. Juni angekündigt, sein Angebot in den besonders betroffenen Gebieten Venezuelas einen Monat lang kostenlos zur Verfügung zu stellen. Doch um das Netzwerk nutzen zu können, braucht man ein Kundenkonto, die physische Ausrüstung und Strom. Allein der Strom fehlt in vielen Teilen der Region noch immer.

Transport aus Spanien


An ihrem ersten Hotspot in Carabellada, der seit dem 27. Juni verfügbar ist, hat die NGO „Conexión Segura Y Libre“ daher einen benzinbetriebenen Generator eingerichtet. Da Benzin in Venezuela in den benötigten Mengen allerdings nicht einfach zu bekommen ist, wird die Organisation bei weiteren Internetzugangspunkten Solarpanels nutzen. Im Moment sammeln sie für das Vorhaben Spenden. Von den angestrebten 8.000 Euro haben sie bisher über 3.000 Euro erhalten.

Von dem Geld haben sie sieben Starlink-Terminals und zehn Solarmodule in Europa gekauft, da das Material in Venezuela schwerer zu beschaffen oder viel teurer ist. Die dazu passenden Batterien und Generatoren hat die NGO bereits vor Ort. Anderes Material haben sie gebraucht erhalten. Andrés Azpúrua selbst wird mit dem Material am Dienstag nach Venezuela reisen. „Vielleicht schaffen wir es noch, weitere Ausrüstung vor dem morgigen Flug zu besorgen“, sagt er im Gespräch mit netzpolitik.org am Montag.

Die NGO versuche, so viel wie möglich mit anderen Organisationen wie „Redes Ayuda“ zu kooperieren, erzählt Azpúrua. Manchmal habe man an einem Ort mehr Antennen als Generatoren oder andersherum. Auch für den Transport haben sie bereits Unterstützung von anderen Organisationen erhalten.

Vor Ort werden sie wohl nicht nur kleine Hotspots aufbauen, sagt der Geschäftsführer: „Wenn wir eine Unterkunft oder ein Krankenhaus identifizieren, das eine Internetverbindung braucht, reicht eine Antenne vielleicht nicht aus, um den Bereich abzudecken. Dann muss ein Netzwerk mit Access Points aufgebaut werden, wie es üblich ist, nur dass das Internet über Starlink-Satelliten statt einem Glasfaseranschluss kommt.“ Aus diesem Grund wird der Spendenaufruf offen bleiben, um auch künftige Kosten abzudecken. Trotzdem betont Azpúrua: „Es handelt sich um eine Kampagne für einen konkreten Bedarf. Der Großteil der Hilfsgelder sollte an humanitäre Organisationen wie die Caritas gehen.“ Der Wiederaufbau werde schließlich lange dauern.

Darüber hinaus bieten die Telekommunikationsunternehmen Movistar, Digitel und Movilnet ihren Kund:innen SMS über Starlink an, die unabhängig von den Standard-Mobilfunknetzen funktionieren. Um das Angebot nutzen zu können, braucht man ein LTE-kompatibles Smartphone. Anrufe und Internet funktionieren darüber nicht.

X wieder verfügbar


Ähnlich wichtig wie die Internetverbindung sind die Plattformen, auf welchen die Menschen miteinander kommunizieren sowie die Webseiten, über welche sie sich informieren. Vor knapp zwei Jahren, im August 2024, sperrte die venezolanische Regierung X. Da der Zugang zu unabhängigen Medien ohnehin schon lange eingeschränkt wurde, war und ist X für die Verbreitung und den Konsum von Nachrichten in Venezuela sehr wichtig. Von über 200 blockierten Webseiten, die „VE sin Filtro“ auf ihrer Übersichtsseite dokumentiert, sind nach Angaben der NGO mindesten 65 Webseiten unabhängigen Medien zuzuordnen. Andere Seiten sind Informationsplattformen oder gehören zu Menschenrechtsorganisationen.

Nach den Erdbeben forderte die Organisation, dass sowohl X als auch die Nachrichtenseiten mit sofortiger Wirkung freigegeben werden müssten. „In einer Krise können Hindernisse für die Informationsbeschaffung Leben kosten“, schrieben sie.

Tatsächlich gab die venezolanische Regierung die Plattform X nach und nach frei. Erst war nur die Hauptdomain frei, was dazu führte, dass Bilder, Videos und Links weiterhin nicht funktionierten. Bei einem Telekommunikationsanbieter im Staatsbesitz funktionieren die Links noch immer nicht. Da die Freigabe der Plattform allerdings nie offiziell angekündigt wurde, ist davon auszugehen, dass sie nicht unbefristet anhalten wird, schreibt die mexikanische Zeitung El Gráfico. Dazu passend kursierten schon Meldungen, dass X zwischendurch erneut blockiert wurde.

Medien weiterhin gesperrt


Die Websites von Medien und Organisationen sind nach wie vor gesperrt. Neben Azpúruas NGO gibt es weitere Stimmen, welche die sofortige Freigabe der Seiten verlangen: eine Untersuchungskommission der Vereinten Nationen, Amnesty International und Miguel Henrique Otero, der Chefredakteur der venezolanischen Zeitung El Nacional, die selbst von der Zensur betroffen ist. Die Kommission der Vereinten Nationen schrieb am 25. Juni kurz nach den Erdbeben: „In diesen entscheidenden Stunden ist der Zugang zu Informationen eine Frage von Leben und Tod“. Amnesty International warnte ebenfalls, dass die Einschränkungen der Presse und von Online-Kommunikationskanälen „verlorene Menschenleben“ zur Folge haben könnten.

Für die Sperranordnungen ist die Telekommunikationsbehörde CONATEL verantwortlich. Chefredakteur Otero fordert, dass die Telekommunikationsunternehmen die Anordnungen nicht erfüllen sollen. Dabei richtet er sich besonders an das spanische Unternehmen Telefónica mit seiner Marke Movistar. Ein europäisches Unternehmen dürfe sich nicht auf behördliche Anordnungen berufen, um Beschränkungen durchzusetzen, welche grundlegende Rechte verletzen, schreibt Otero.


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06.07.2026 15:38

Die schwarz-rote Koalition behauptet, geplante Einschnitte bei der Transparenz würden der Sicherheit dienen und die Nutzung des IFG erleichtern. Die Informationsfreiheitsbeauftragten von Bund und Ländern widersprechen vehement und warnen: Die Pläne würden Deutschland zurück in die Zeit des „verschlossenen Obrigkeitswissens“ katapultieren.

Dunkle, schwarzr Gittertüen, an denen ein Schild mit der Aufschrift "Closed" steht
Union und SPD wollen zur Politik hinter verschlossenen Türen zurückkehren. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Masaaki Komori

Die Kritik an den Plänen der Bundesregierung zur Einschränkung der staatlichen Transparenz reißt nicht ab. Nach zahlreichen journalistischen und zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Oppositionspolitiker:innen warnt nun auch die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland: Die geplanten Änderungen würden zu einer faktischen Abschaffung der Informationsfreiheit im Bund und gleichzeitig zu mehr Bürokratie führen.

„Die Zeiten der Geheimnistuerei in Amtsstuben schienen überwunden“, heißt es in einer heute veröffentlichen gemeinsamen Pressemitteilung der Konferenz. Sie ist ein Zusammenschluss der Beauftragten für Akteneinsicht, Informationsfreiheit und Transparenz des Bundes und jener Bundesländer, in denen ein Informationsfreiheits- oder Transparenzgesetz besteht. In der Regel sind dies die gleichen Behörden, die auch für die Datenschutzaufsicht zuständig sind.

Angesichts des wachsenden Misstrauens gegenüber staatlichen Organisationen sei es das falsche Signal, die Kontrollrechte der Menschen massiv einzuschränken, so die Informationsfreiheitsbeauftragten heute. „Informationsfreiheit ist keine lästige Pflicht der Verwaltung, sondern eine historische Errungenschaft in Europa für mehr Transparenz staatlichen Handelns.“

Eine Petition der Transparenzorganisation FragDenStaat zum Schutz der Informationsfreiheit hat unterdessen bereits mehr als 300.000 Unterschriften in wenigen Tagen erhalten.

„Kommt einer Abschaffung nahe“


CDU, CSU und SPD hatten sich letzte Woche im Koalitionsausschuss auf ein Reformpaket mit 34 Maßnahmen geeinigt. Einer der Punkte: Weitreichende Änderungen am Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es regelt seit Anfang 2006, dass Bundesbehörden der Öffentlichkeit grundsätzlich Zugang zu relevanten Informationen gewähren müssen. Journalist:innen, Unternehmer:innen, zivilgesellschaftliche Organisationen oder anderweitig Interessierte können seitdem Anträge auf Herausgabe von Informationen stellen. Auch in der Arbeit von netzpolitik.org spielt das IFG eine wichtige Rolle.

Dass der Staat vor seinen Bürger:innen keine Geheimnisse haben sollte – oder wenn, dann nur in absoluten Ausnahmefällen – erscheint aus heutiger Perspektive geradezu selbstverständlich. Die Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes stellte 2006 jedoch einen Paradigmenwechsel dar, wie erst kürzlich die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Louisa Specht-Riemenschneider, hervorhob. Bis dahin galt schließlich das Preußische Amtsgeheimnis, dem zufolge Akten und Informationen staatlicher Behörden grundsätzlich geheim sind.

Dahin will die schwarz-rote Koalition dem Bekunden nach zwar nicht zurück, vielmehr verkauft sie ihre Pläne als Vereinfachungen, die Menschen die Nutzung des IFG erleichtern sollen. Mit diesem Framing geht die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten jedoch hart ins Gericht: „Die angekündigte Abkehr von einem voraussetzungslosen Zugang zu Verwaltungsinformationen kommt aus ihrer Sicht faktisch einer Abschaffung des Informationsfreiheitsrechts auf Bundesebene nahe“, so die Pressemitteilung.

„Rückkehr in die Zeit vor über 20 Jahren“


Die Hürden für Auskünfte nach dem IFG würden durch die Pläne der Koalition stark erhöht. In der Pressemitteilung kritisiert die Konferenz besonders, dass IFG-Anfragen nur noch dann möglich sein sollen, wenn die antragstellende Person ein „berechtigtes Interesse“ hat.

Dies sei eine „die Abkehr vom Prinzip des voraussetzungslosen Anspruchs auf Zugang zu amtlichen Informationen“. Nicht mehr der Staat müsse die Geheimhaltung begründen, sondern die Antragstellerr:innen müsse das Informationsinteresse rechtfertigen. „Dies wäre eine Rückkehr in die Zeit vor über zwanzig Jahren, als es noch gar kein Informationsfreiheitsgesetz gab und das Prinzip ‚verschlossenen Obrigkeitswissens‘ herrschte.

Anfragen sollen zudem nur noch dann möglich sein, wenn die fragende Person keine anderen Informationsrechte hat. Die Konferenz kritisiert außerdem, dass die Koalition den Kreis der antragsberechtigten Personen massiv einschränken will. So sollen nur noch Deutsche oder Bürger:innen eines EU-Landes mit Wohnsitz in Deutschland Auskunft erhalten. Vereinen, NGOs und anderen juristischen Personen soll der Informationszugang ganz gestrichen werden.

„Bürokratischer Aufwand würde erheblich steigen“


Weiter kritisieren die Informationsfreiheitsbeauftragten Pläne für steigende Gebühren und pauschale Ausnahmen für komplette Bereiche wie Kritische Infrastruktur oder wissenschaftliche Forschung. Schließlich sehe bereits das bislang geltende Gesetz einen umfassenden Schutz der inneren und äußeren Sicherheitsinteressen von Bund und Ländern vor. Schon heute würden es gesetzliche Ausnahmen ermöglichen, auf veränderte Sicherheitslagen zu reagieren.

„Es besteht deshalb daher gar kein Bedarf, darüber hinaus ganze Bereiche vom Informationszugang auszunehmen.“ Die Bundesregierung nutze „den Verweis auf die Sicherheit lediglich als Vorwand für nicht nachvollziehbare und nicht begründbare Beschränkungen der Informationsfreiheit.“

Dass die Änderungen dazu beitragen sollen, das IFG für Menschen verständlicher zu machen, erschließe sich der Konferenz nicht. Stattdessen würden der Verwaltung durch die umfassenden Einschränkungen zusätzliche umfangreiche Prüfungspflichten auferlegt werden:

Für jeden einzelnen Antrag müssten die Antragsberechtigung und das Informationsinteresse geprüft und jeder Bearbeitungsschritt für die nachfolgende Kostenerhebung dokumentiert werden. Der bürokratische Aufwand würde erheblich steigen.

“Verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern“


Vorige Woche hatte bereits Louisa Specht-Riemenschneider, die scheidende Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), deutliche Kritik an dem Vorhaben geübt. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, so die Juristin, die das Amt aus gesundheitlich Gründen aufgibt.

Von ihrem Nachfolger Moritz Hennemann ist bislang keine Einlassung zum Thema bekannt.

Stattdessen kritisierten nun auch zwei ehemalige BfDIs die Pläne der Regierung. In einer gemeinsamen Erklärung bezeichnen Peter Schaar und Ulrich Kelber die Beschlüsse des Koalitionsausschusses als „verheerend“. Schaar hatte das Amt von 2003 bis 2013 inne, Kelber von 2019 bis 2024.

„Die angekündigten Änderungen offenbaren ein verstörendes Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern sowie zivilgesellschaftlichen Organisationen“, so die beiden ehemaligen Bundesbeauftragten. Sie fordern: „Anstatt die Rechte der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken, brauchen wir mehr Transparenz staatlichen Handelns und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.“


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06.07.2026 14:28

Kein Online-Shopping, kein Flohmarkt-Besuch: Das Leben mit Bezahlkarte ist teuer und fremdbestimmt, berichtet Alexandra Keiner. Die Soziologin am Weizenbaum-Institut erforscht, wie Migrant*innen durch Finanzinfrastruktur kontrolliert werden. Sie sagt, die Bezahlkarte könne bald auch anderen Gruppen drohen.

Eine Übersetzungs-App. Output: "Sie machen uns das Leben so schwer wie möglich, in allen Bereichen"
Betroffene der Bezahlkarte haben Alexandra Keiner auch mit Hilfe von Übersetzungs-Apps von ihren Schicksalen berichtet. – Alle Rechte vorbehalten: privat

In vielen deutschen Kommunen erhalten Geflüchtete Transferleistungen nur noch auf eine „Bezahlkarte“. Überweisungen sind damit nur sehr eingeschränkt möglich, Bargeldabhebungen oft nur bis zu 50 Euro im Monat. Finanzkonzerne wollen das restriktive Konzept nun auf weitere marginalisierte Gruppen ausweiten, sagt Alexandra Keiner. Sie forscht am Weizenbaum-Institut zur Bezahlkarte. Im Interview mit netzpolitik.org spricht sie über die wirtschaftlichen Interessen hinter der Bezahlkarte, die Rücküberweisungen in die Herkunftsländer, die damit unterbunden werden sollen, und die Einschränkungen, die die Karte für Betroffene im Alltag mit sich bringt.

netzpolitik.org: Normalerweise werden Zahlungen in Deutschland mit einer Girokarte getätigt. Wie unterscheidet sich die Bezahlkarte davon?

Alexandra Keiner: Der wichtigste Unterschied ist: Bei der Bezahlkarte hast du kein eigenes Konto, sondern nur eine Prepaidkarte, die mit Guthaben aufgeladen wird. Du kannst nicht frei über dein Geld verfügen. Welche Einschränkungen die Bezahlkarte hat, entscheiden die Länder und Kommunen. Unternehmen setzen diese Entscheidungen technisch um.

Anbieter wie Publ°k, Secupay oder PayCenter geben die Karten aus und wickeln die Zahlungen ab. In 14 Bundesländern laufen die Zahlungen über das Netzwerk von Visa, in zweien über das von Mastercard. Das ist schon ein bisschen ironisch: Visa hatte jahrelang den Werbespruch „Die Freiheit nehm’ ich mir“, trägt aber tatsächlich dazu bei, Menschen einzuschränken und zu bevormunden.

Visa positioniert sich als Partner der Verwaltung


netzpolitik.org: Welches Interesse haben Visa und Mastercard daran, Bezahlkarten an Geflüchtete auszuteilen?

Alexandra Keiner: Die bekommen ja einen Anteil an jeder Zahlung. Je mehr Menschen solche Karten nutzen müssen, desto interessanter wird dieses Geschäft für die Kreditkartenunternehmen. Es überrascht deshalb auch nicht, dass Visa bereits vorgeschlagen hat, ähnliche Karten auch für weitere Transferleistungsempfänger*innen einzusetzen.

Gleichzeitig positioniert sich Visa gemeinsam mit Unternehmen wie Publ°k zunehmend als Partner für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Gemeinsam werben sie nicht nur für die Bezahlkarte, sondern auch für E‑Payment und andere digitale Bezahllösungen für Behörden und Kommunen.

Neue Möglichkeiten zur Kontrolle und Überwachung


netzpolitik.org: Gibt es noch weitere Einschränkungen mit der Bezahlkarte?

Alexandra Keiner: Je nach Bundesland und Ausgestaltung kann sie beispielsweise nur in einem bestimmten Gebiet genutzt werden. Ein Betroffener berichtete in einem Interview, dass seine Karte gesperrt wurde, nachdem er außerhalb des vorgesehenen Gebietes einkaufen wollte. Um sie zu entsperren, musste er zur Ausländerbehörde gehen, womit diese mitbekommt, dass er gegen räumliche Beschränkungen verstoßen hat. Die Bezahlkarte ist also nicht nur ein Zahlungsmittel, sondern schafft auch neue Möglichkeiten für staatliche Kontrolle und Überwachung.

Und Überweisungen sind nur ausnahmsweise möglich. Ursprünglich wollten die Innenminister*innen Überweisungen komplett ausschließen. Es hat sich aber schnell gezeigt, dass das im Alltag nicht funktioniert, weil Menschen Überweisungen tätigen müssen, beispielsweise für das Deutschlandticket oder einen Handyvertrag. Deshalb gibt es inzwischen in vielen Bundesländern eine sogenannte Whitelist. Darüber kann die Behörde bestimmte Empfänger, etwa die Deutsche Bahn oder Mobilfunkanbieter freischalten.

Schwierig wird es, wenn man einen Anwalt bezahlen muss. Man kann zwar beantragen, den Anwalt auf die Whitelist setzen zu lassen. Aber ob das klappt, entscheidet am Ende die Behörde und das kann dauern. Das kann zum Problem werden, wenn man schnell rechtliche Unterstützung braucht.

An den Wohnort gefesselt


netzpolitik.org: Wo wird die Bezahlkarte denn am repressivsten ausgestaltet?

In Interviews, die ich in Brandenburg geführt habe, wurde deutlich, dass die Bezahlkarte dort besonders restriktiv umgesetzt wird. Viele meiner Interviewpartner*innen berichteten, dass es keine Whitelist gibt oder sie zumindest nichts davon wussten. Dadurch wird zum Beispiel das Deutschlandticket zum Problem: Es kostet inzwischen 63 Euro, aber man kann nur 50 Euro Bargeld im Monat abheben. Ohne solidarische Strukturen, die Menschen zusätzlich mit Bargeld unterstützen, bedeutet das für viele, dass sie ihren Wohnort kaum noch verlassen können.

Durch die Bargeldbegrenzung fallen auch viele Möglichkeiten weg, Geld zu sparen. Flohmärkte, Kleinanzeigen oder auch die Tafel funktionieren oft nur mit Bargeld. Gleichzeitig ist Online-Shopping mit der Bezahlkarte gar nicht möglich. Dabei sind viele Produkte im Internet günstiger als im stationären Handel.

netzpolitik.org: Was halten Händler*innen von der Bezahlkarte?

Beim Einkaufen vor Ort gibt es Probleme. Die Bezahlkarte wird nicht überall akzeptiert. Händler zahlen bei einem Einkauf mit der Girokarte niedrigere Gebühren als bei Debitkarten wie der Bezahlkarte. Vor allem kleinere Händler nehmen deshalb oft keine Debitkarten an.

„Super demütigend“


Und dann ist es immer noch so, dass die Karte technische Probleme hat. Ich habe mit einem Betroffenen aus Bayern gesprochen, dessen Bezahlkarte an der Supermarktkasse nicht funktionierte. Er musste dann den gesamten Einkauf in die Regale zurückräumen. Alle im Laden haben das mitbekommen. Das war natürlich super demütigend.

Die internen Arbeitsdokumente der zuständigen Arbeitsgruppe zur Bezahlkarte zeigen außerdem, dass noch weitere Einschränkungen diskutiert wurden. Darin finden sich Vorschläge, den Kauf von Alkohol oder Zigaretten zu verbieten oder die Höhe und Häufigkeit von Einkäufen einzuschränken. Vieles davon wurde, teilweise auch aus technischen Gründen, nicht umgesetzt. Trotzdem zeigt sich daran, dass die Bezahlkarte auf einem grundlegenden Misstrauen gegenüber geflüchteten Menschen beruht. Offenbar geht man davon aus, dass ihr Umgang mit Geld kontrolliert und eingeschränkt werden muss.

netzpolitik.org: Grund, die Bezahlkarte einzuführen, war offiziell, dass damit Geflüchteten die Möglichkeit genommen werden soll, Transferleistungen in die Heimat zu überweisen. Du hast auch zu diesen Rücküberweisungen geforscht. Sind die denn so ein Riesen-Phänomen?

Nur sieben Prozent der Geflüchteten senden Geld in die Heimat


Alexandra Keiner: Es gibt eine aktuelle Studie, die besagt, dass nur sieben Prozent der Geflüchteten in Deutschland Geld in die Heimat schicken. Darunter sind aber nicht nur Asylbewerber*innen, sondern auch Geflüchtete, die bereits einen Job haben und gegebenenfalls mehr Geld zur Verfügung haben. Man kann davon ausgehen, dass Asylbewerber*innen, die rund 450 Euro im Monat bekommen, kaum Geld übrig haben, um es zu verschicken.

Aus der Forschung zu Rücküberweisungen wissen wir außerdem, dass sie für viele Familien eine wichtige Form der Unterstützung sind und das Geld in den meisten Fällen für Lebensmittel, Medikamente, Miete, Bildung oder andere grundlegende Ausgaben genutzt wird. Deshalb finde ich auch die Grundannahme problematisch, dass Geflüchtete ihr Geld nicht für ihre Familie ausgeben dürfen. Auch Menschen, die Sozialleistungen beziehen, dürfen selbst entscheiden, wofür sie ihr Geld ausgeben. Warum sollte das ausgerechnet bei Geflüchteten anders sein?

Für die politische Annahme hinter der Einführung der Bezahlkarte, dass Rücküberweisungen dazu führen, dass es mehr Migration gibt, gibt es keinen wissenschaftlich belegten Zusammenhang, das sehen auch die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages so.

„Sehr viel zusätzliche Arbeit“


netzpolitik.org: Wie aufwändig ist die Bezahlkarte für die ausstellenden Behörden?

Alexandra Keiner: Die Behördenmitarbeiter werden ein Stück weit zu Bankangestellten. Sie sind Ansprechpartner bei Problemen mit der Karte. Die regionale Beschränkung lässt sich beispielsweise aufheben, wenn der betroffene Mensch nicht der Residenzpflicht unterliegt oder nahe Verwandte in einer anderen Stadt hat. Den Antrag dazu müssen dann die Verwaltungsangestellten prüfen. Auch Anträge auf Mehrbedarfe, Überweisungen oder andere Ausnahmen müssen bearbeitet werden und in den Einstellungen der Bezahlkarte angepasst werden. Das ist sehr viel zusätzliche Arbeit.

Teilweise müssen die Betroffenen trotzdem persönlich erscheinen, um das Guthaben auf der Bezahlkarte freizuschalten. Solche Termine verursachen nicht nur zusätzlichen Aufwand für die Verwaltung, sondern auch für die Betroffenen. Ich habe mit einer Person in Thüringen gesprochen, die jeden Monat drei Busse nehmen muss, um da hinzukommen. Sie hat mir erzählt, dass sie vor diesen Terminen Angst hat, weil sie auch für Abschiebungen genutzt werden können.

Die Bezahlkarte in den Bundesländern


netzpolitik.org: Wo überall werden bereits Bezahlkarten ausgegeben?

Alexandra Keiner: Das ist gar nicht so einfach zu beantworten, weil das in den Bundesländern unterschiedlich geregelt ist. Nach meinem Kenntnisstand ist Nordrhein-Westfalen derzeit das einzige Bundesland, das den Kommunen ein Opt-out ermöglicht. Einige Kommunen haben von dieser Möglichkeit auch Gebrauch gemacht.

Brandenburg ist wiederum ein Sonderfall. Dort gibt es keine Weisung des Innenministeriums, die Kommunen zur Einführung der Bezahlkarte verpflichtet. Deshalb konnte sich beispielsweise Potsdam gegen die Einführung der Bezahlkarte entscheiden.

In den meisten anderen Bundesländern gibt es die Möglichkeit nach meinem Kenntnisstand nicht. Das heißt aber nicht, dass die Bezahlkarte dort schon überall ausgegeben wird. In Berlin zum Beispiel verzögert sich die Einführung schon seit Längerem.

Die Lösung: Gratis-Konten für alle


netzpolitik.org: Was wäre denn die saubere Lösung?

Alexandra Keiner: Eigentlich ist die Lösung ganz einfach: Auch Menschen im Asylverfahren sollten ein ganz normales, im besten Fall gebührenfreies Girokonto bekommen, wie andere Menschen auch.

Aus meiner Sicht geht es vor allem um finanzielle Selbstbestimmung. Menschen sollten selbst entscheiden können, wie sie ihr Geld ausgeben, ohne ständig kontrolliert und bevormundet zu sein. Das ist für mich echte Inklusion. Die Bezahlkarte macht dagegen genau das Gegenteil: Sie erinnert die Menschen jeden Tag daran, dass sie nicht Teil dieser Gesellschaft sind.

Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Einschränkungen in der Bezahlkarten-Praxis: freiheitsrechte.org/bezahlkarte

Update, 6.7.2026, 15.50 Uhr: Preis Deutschlandticket korrigiert.


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06.07.2026 08:36

Bei den Protesten gegen den AfD-Parteitag in Erfurt ging es auch um drohende KI-Überwachung. Viele Protestierende fürchten sich davor, dass Videoanalysen und Megadatenbanken Nazis in die Hände fallen. Bereits jetzt ist das Tech-Arsenal beeindruckend, mit dem die Polizei die Rechten absichert.

Polizei mit Helmen vor Wasserwerfer.
Die Thüringer Polizei erhielt Unterstützung aus dem ganzen Bundesgebiet. Hubschrauber und Wasserwerfer sind mit Kameras bestückt. CC-BY-SA 4.0: Timothy Froh

Erfurt am vergangenen Samstag: Eine Polizeikolonne bahnt sich ihren Weg durch eine Menge aus Menschen in gelben Westen. Wer im Weg steht, wird zur Seite geschubst. Protestierende kommen zu Fall. Einige skandieren: „Wir sind friedlich, was seid ihr?“ Dann plötzlich Gelächter: Der Letzte in der Kolonne ist ein Clown mit wütender Mimik, der den martialischen Stil der Polizist*innen imitiert.

Der Clown und die Menschen in den gelben Westen wollen den Bundes-Parteitag der AfD verhindern. Je nach Quelle sind dafür zwischen 31.000 und 50.000 Menschen angereist. Mehrere tausend Polizist*innen sollen sie davon abhalten. Thüringen ist eine AfD-Hochburg, die Partei ist hier mit Abstand stärkste Kraft.

Der Protest steht auf mehreren Ebenen im polizeilichen Fokus. Kameras auf Stäben, die Polizisten halten. Kameras auf den Wasserwerfern und unter dem Hubschrauber, der über dem Geschehen kreist. Vor allem mit der Kamera aus der Luft kann die Polizei aus großer Höhe und Distanz scharfe Porträts schießen. Mit der Internet-Gesichtersuche, die Bund und viele Landespolizeien einführen wollen, ließen sich dann beispielsweise Arbeitsstelle, Vereinsmitgliedschaften oder Social-Media-Profile der abgebildeten Person aufstöbern.

„Dann landet man in einer Datenbank“


Tom, einer der Demonstrierenden, fürchtet, dass eine kommende AfD-Regierung die Bilder nutzen könnte, um Gegner*innen zu identifizieren. Weitere in Thüringen geplante Polizei-Befugnisse, so wie die automatisierte Verhaltenserkennung oder der Aufbau einer KI-basierten Megadatenbank, könnten ebenfalls zur Ausforschung der Strukturen politischer Bewegungen genutzt werden, meint Tom. „Dann landet man in einer Datenbank, weil man auf einer Demonstration war“, sagt er.

Tom ist mit seiner Angst vor einer kommenden High-Tech-Überwachung nicht allein bei diesem Anti-AfD-Protest. Das polizeigesetzkritische Bündnis „ThürPAG stoppen“ stellt einen ganzen Demoblock. David vom Bündnis, der ebenfalls im Rahmen der Proteste in Erfurt ist, sagt: „Die Möglichkeit, Personen anhand von Daten aus dem Internet zu identifizieren, ist extrem einschüchternd.“ Versammlungsfreiheit brauche Anonymität. Sonst könnten staatliche Stellen Profile davon erstellen, wer mit wem bei welchen Protesten dabei ist, sagt David.

Das Bündnis ThürPAG stoppen verschickte dazu ein Statement: „Viele der geplanten Maßnahmen sind Werkzeuge aus dem Repertoire autoritärer Überwachungsstaaten. Wenn sie dann auch noch in die Hände einer rechtsextremen Partei wie der AfD fallen, dann droht eine Gängelung und Verfolgung demokratisch und antifaschistisch gesinnter Menschen in Thüringen.“ ThürPAG stoppen hat auch eine Petition gegen die thüringische Polizeigesetznovelle aufgesetzt.

Blockade auf Straße.
Protestler*innen blockieren den gesamten Gothaer Platz. – Gemeinfrei: Denis Glismann

„Wehrt euch, leistet Widerstand“


Die Hoffnung, den Parteitag zu verhindern, hatte sich früh zerschlagen. Die AfD-Delegierten waren bereits in der Nacht angereist. Anfangs blockieren Protestierende dennoch die Zufahrtswege. Doch nach und nach ziehen immer mehr Gruppen als Demonstrationszüge durch die Stadt und finden dann auf dem Gothaer Platz zusammen. Die Menge singt: „Wehrt euch, leistet Widerstand, gegen den Faschismus hier im Land.“ Vor genau 100 Jahren hielt die NSDAP rund 25 Kilometer entfernt ihren ersten Parteitag nach der Neugründung ab.

Plötzlich ertönen Buhrufe aus der Menge, Protestierende und Polizist*innen rennen los. Etwa zehn Beamte bilden eine schützende Traube um vier Menschen in grauer Weste, ausgestattet mit Helmen, Kameras und Mikrofon. Auf den ersten Blick ein Presse-Team, tatsächlich scheinen es rechte YouTuber zu sein. Ein Sprecher der Kundgebung fordert über ein Megafon von der Polizei, die Nazi-Streamer zu entfernen. Die Menge drumherum skandiert „Nazis raus“ – und die Polizei eskortiert sie schließlich davon.

Die Demo zieht daraufhin am zentralen Platz Erfurts vorbei, dem Anger. Hier hängen seit vergangenem Jahr zehn Spezial-Kameras, die mit je mehreren Objektiven gleichzeitig ganze Straßenzüge hochauflösend und scharf erfassen können. Die Aufnahmen werden 14 Tage lang gespeichert.

Demo zieht durch Innenstadt.
Die Demo zog nach den Blockadeaktionen durch die Erfurter Innenstadt. – Gemeinfrei: Denis Glismann

Software soll erkennen, wer was tut


Geht es nach der Thüringer Minderheitsregierung aus CDU, BSW und SPD sollen die Kameras bald mit Verhaltenserkennungs-Software ausgerüstet werden und Bewegungsmuster automatisiert in „problematisch“ oder „egal“ einteilen. Als die Demo vorbeizieht, hängen Blenden vor den Objektiven – zum Schutz des Versammlungsrechts. Doch als am Morgen zahlreiche Aktivist*innen über diesen Platz anreisten, waren die Blenden noch nicht heruntergeklappt.

Marla ist eine der Demonstrationsteilnehmenden. Die junge Juristin treiben ebenfalls sowohl der Rechtsruck, als auch die drohende KI-Überwachung um. Sie muss auf ihrem Arbeitsweg beinah täglich am Anger umsteigen. „Ich habe da jedes Mal ein mulmiges Gefühl“, sagt sie. Marla fürchtet zudem, dass Thüringen bei der Erstellung einer Datenbank für die KI-Auswertung auf Software von Palantir zurückgreifen könnte. Die Milliardäre hinter dem Unternehmen seien für faschistische Einstellungen bekannt, ihr Produkt „aus demokratischer Perspektive inakzeptabel“.

Was die Polizei bereits kann


Die Thüringer Polizei hat auch ohne die neuen, geplanten, KI-Werkzeuge ein beeindruckendes Überwachungsarsenal, mit dem sie den Protest abbilden und analysieren kann. Sie besitzt beispielsweise mehrere Drohnen, mit denen sie regelmäßig auch Großveranstaltungen kontrolliert. Wie viele Drohnen genau ihr zur Verfügung stehen und was die alles können, hält sie geheim. Videoaufnahmen können wohl als Mindestqualifikation vorausgesetzt werden. Im September 2025 waren 85 Thüringer Polizist*innen dazu befähigt, die Flugobjekte zu steuern.

Die Thüringer Polizei kann zudem Mobiltelefone mit IMSI-Catchern orten und abhören. Sie kann sie mit Cellebrite knacken und hat wohl ebenfalls Zugriff auf Kennzeichenscanner. Und sie kann zudem Staatstrojaner und Funkzellenabfragen nutzen.

2021 hat die thüringische Polizei beispielsweise nach Sachbeschädigungen per Funkzellenabfrage 138.000 Datensätze zu rund 11.000 Mobilfunkrufnummern erfasst: Standorte, SMS, wer mit wem telefonierte. Benachrichtigt wurden die Betroffenen nicht.

Ein Stadtplatz mit einem Kameraturm.
Der dunkle Turm vom Anger. Wird das große Auge auch bei zukünftigen Versammlungen verdeckt sein? – Gemeinfrei: Denis Glismann

Jetzt wird zurückgestarrt


Das Bündnis ThürPAG stoppen benennt auch seine Sorge vor einem weiteren geplanten Polizei-Tool: der elektronischen Fußfessel. Die kann nach dem aktuellen Gesetzentwurf schon bei einer Gefahr für Anlagen mit „unmittelbarer Bedeutung für das Gemeinwesen“ eingesetzt werden. Die Polizei könnte demnach Menschen, die Straßenblockaden ankündigen, mit elektronischen Peilsendern fesseln.

Der Clown, der anfangs so humorvoll die brutalen Polizist*innen imitierte, ist nicht allein angereist. Er hat eine ganze Truppe von Demo-Clowns dabei. Eine seiner Kolleg*innen, sie trägt einen bunten Hut zur roten Nase, baut sich vor einem Polizisten auf, das geschminkte Gesicht nur einen halben Meter vom Polizeihelm entfernt. Die Clownin starrt in die Augen hinter dem Visier – immer länger und länger. Den ganzen Tag schaute der Staat auf die Zivilgesellschaft – aus dem Hubschrauber, dem Wasserwerfer, den Mast-Kameras. Hier starrt jemand demonstrativ zurück.


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04.07.2026 06:52

Die 27. Kalenderwoche geht zu Ende. Wir haben 12 neue Texte mit insgesamt 120.074 Zeichen veröffentlicht. Willkommen zum netzpolitischen Wochenrückblick.

– : Fraktal, generiert mit MandelBrowser von Tomasz Śmigielski

Liebe Leser:innen,

Kontrolle ist, so schreibt der Duden, „dauernde Überwachung“ oder auch „Herrschaft, Gewalt, die man über jemanden, sich, etwas hat“. Es gibt Bereiche, da ist Kontrolle gut. Bei der Trinkwasserqualität zum Beispiel, damit die Menschen im brandenburgischen Zehdenick rechtzeitig vor Gesundheitsgefahren gewarnt werden können. Oder bei Chemikalien in Kleidung, die wir besser nicht auf unserer Haut tragen sollten.

Wenn es um Menschen und nicht Trinkwasser oder Textilien geht, sollte statt der Kontrolle etwas anderes im Vordergrund stehen: Vertrauen. Vertrauen ist das Fundament einer Demokratie, ohne Vertrauen sind keine Selbstbestimmung und keine Freiheit möglich.

In seiner ersten Regierungserklärung aus dem Mai 2025 sprach auch Bundeskanzler Friedrich Merz viel von Vertrauen. Vertrauen, sagte er damals, sei „Teil eines neuen Grundverständnisses“ der Koalition. Davon ist nichts mehr übrig geblieben.

Verpflichtende Krankschreibungen ab dem ersten Tag, über diese Idee aus den „Reformplänen“ der Regierung haben sich viele zu Recht aufgeregt. Doch das Misstrauen der schwarz-roten Bundesführung gegenüber denjenigen, für die sie Politik gestalten soll, zeigt sich an noch viel mehr Stellen: Nächste Woche findet die erste Lesung des Überwachungspakets im Bundestag statt. Diese Woche haben wir einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der zeigt, wie künftig das Netz gerastert werden soll, um mögliche Widersprüche zu Asyl- und Aufenthaltsanträgen zu finden. Und Berlin bekommt bald seinen ersten Verhaltensscanner, denn auch auf Länderebene ist der Trend zu einer Kontrollgesellschaft ungebrochen.

Für Unternehmen soll es dafür künftig weniger Kontrolle – oder in Regierungsworten: Bürokratie – geben. Berichtspflichten für die Konzerne sollen weitgehend wegfallen. Während Menschen, die auf Sozialleistungen angewiesen sind, Daten über ihr gesamtes Leben offenlegen und künftig damit rechnen müssen, dass ihre Daten noch freier ausgetauscht werden.

Da dachte ich: Wenn jemandem Unternehmen mehr am Herzen liegen als Menschen, dann ist dieser Mensch vielleicht als Konzern-Lobbyist besser aufgehoben als als Bundeskanzler.

Es grüßt mit einem Ohrwurm,

anna


Breakpoint: Who’s your Big Brother?

Überwachung macht Spaß, wenn man es selbst tut. Mit dem Gefühl, Kontrolle über Andere zu haben, vermarkten Großkonzerne ihre neuen Überwachungssysteme für den privaten Gebrauch. Doch was der Sicherheit oder Unterhaltung Einzelner dienen soll, schadet der Sicherheit und Freiheit von uns allen. Von Carla Siepmann –
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03.07.2026 16:33

Ein Mitglied des EU-Komitees zur Untersuchung von Staatstrojaner-Einsätzen in der EU wurde mehrfach selbst ausspioniert — während der Ermittlungen.

Stelios Kouloglou bei einer Anhörung: Er sitzt an einem halbrunden Tisch und dreht sich um in Richtung der Kamera.
Stelios Kouloglou nahm an zahlreichen Anhörungen des PEGA-Ausschusses teil – offenbar mit Spion in der Hosentasche. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Depositphotos

Nicht mal einen irreführenden Link habe Stelios Kouloglou angeklickt. Dennoch wurde das Mitglied des EU-Sonderausschusses, das in den Jahren 2022 und 2023 den Einsatz kommerzieller Staatstrojaner-Software und mögliche Verstöße gegen EU-Recht untersuchte, selbst Opfer mehrerer Angriffe. Das kanadische Citizen Lab hat heute einen Bericht veröffentlicht, demzufolge auch geheime Dokumente und Besprechungen ausgespäht worden sein könnten.

Stelios Kouloglou ist investigativer Journalist und war zwischen 2015 und 2024 Mitglied des EU-Parlaments. Im Jahr 2022 wurde er stellvertretendes Mitglied des PEGA-Komitees der EU, das als Reaktion auf das Pegasus Project gegründet wurde: Dieses hatte offengelegt, dass Menschen aus dem Journalismus, Aktivismus und der Politik sowie andere Bürger:innen weltweit mit der Software Pegasus ins Visier genommen worden waren. Der Ausschuss sollte die europäische Dimension des Skandals untersuchen und Konsequenzen erarbeiten.

Während der Spionage-Ermittlung ausspioniert


Pegasus ist ein Staatstrojaner des israelischen Unternehmens NSO Group, mit der sich iOS- und Android-Geräte ausspähen lassen. Als Staatstrojaner gelten Programme, mit denen Ermittlungsbehörden heimlich in IT-Systeme eindringen und diese überwachen.

Dem Citizen Lab der Universität Toronto zufolge ist dies der erste Nachweis, dass ein Mitglied des PEGA-Ausschusses Ziel eines Angriffs geworden war. Angestoßen wurde die Analyse durch das Opfer selbst: Im Mai dieses Jahres wandte sich Kouloglou an das Citizen Lab, das eine forensische Analyse seines iPhones durchführte. Das Ergebnis: Sein Gerät wurde gleich zwei Mal, am 21. Oktober 2022 und am 6. und 7. März 2023 mit Pegasus infiziert. Der erste Angriff lag in einer „besonders intensiven“ Arbeitsphase des Komitees zu einem vorläufigen Bericht über Überwachungsfälle. Zum Zeitpunkt des zweiten Angriffs trug Kouloglou zu Diskussionen um den finalen Ausschussbericht bei.

Das Citizen Lab schreibt die Angriffe keinem konkreten Klienten der NSO Group zu. Die Analyse würde aber darauf hinweisen, dass dieselben Angreifenden hinter den Attacken auf sieben russische und belarussische Journalist:innen und Aktivist:innen stecken könnten. Die Infektionen lassen sich mit derselben Apple-ID verbinden. Auf Kouloglous Smartphone kamen offenbar Infektionen in Belgien und Griechenland vor: Die Angreifenden könnten also über eine NSO-Group-Lizenz verfügt haben, die mehrere europäische Länder einschloss.

Alle Arbeit umsonst?


Das Citizen Lab ruft dazu auf, dass frühere Mitglieder des PEGA-Ausschusses und ihre Mitarbeitenden ihre Geräte analysieren lassen sollten. Es liege an der EU und auch nationalen Parlamenten, Angriffe auf ihre Parlamentsmitglieder und parlamentarische Prozesse zu untersuchen.

Dass die Analyse politisches Gehör findet, ist unwahrscheinlich: Die Empfehlungen des Komitees stauben ein. Seitdem haben abermalige Untersuchungen den Einsatz weiterer Staatstrojaner aufgedeckt. In Deutschland wurde noch in diesem Jahr ein Gesetzentwurf diskutiert, der der Bundespolizei erlauben würde, Geräte mit Schadsoftware zu infiltrieren.


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03.07.2026 12:07

Der KI-Expertenrat der UN hat den ersten globalen Wissenschaftsbericht zu Künstlicher Intelligenz vorgelegt. Er zeigt: Regulierung kann mit der rasanten Entwicklung von KI nicht Schritt halten.

UN-Generalsekretär António Guterres hält eine Rede, hinter ihm sind Nationalflaggen aufgestellt.
UN-Generalsekretär António Guterres betont, dass die Mitgliedsstaaten ohne gemeinsame Regeln jede Kontrolle über KI verlieren. (Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Pacific Press Agency

Das wissenschaftliche KI-Gremium der Vereinten Nationen hat am Mittwoch einen ersten vorläufigen Bericht zu den Chancen, Risiken und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz veröffentlicht. KI könne massive Fortschritte in der Medizin, der Landwirtschaft und vielen weiteren Feldern bringen. Doch die Kluft zwischen ihrer rapiden Entwicklung und der aktuellen KI-Regulierung kann dem Bericht zufolge katastrophale Folgen haben, etwa in der Biotechnologie oder Cybersicherheit.

Das Gremium sieht ein großes Dilemma. Auf der einen Seite sollen Regierungen möglichst evidenzbasiert handeln. Auf der anderen Seite entwickeln sich KI-Technologien so schnell, dass Regulierung zu spät komme, wenn wissenschaftliche Befunde feststehen. „Die Fähigkeiten Künstlicher Intelligenz entwickeln sich schneller weiter, als es möglich ist, sie zu messen oder regulieren“, heißt es im Bericht. Zudem könne KI aktiv über ihre Fähigkeiten hinwegtäuschen. Selbst unter den Industrieländern mangele es an technischer Expertise, um Gefahren fortschrittlicher KI-Modelle einzuschätzen.

KI verstärkt globale Ungleichheiten


Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf dem Digital Divide, der Spaltung im Zugang zu Technologien zwischen reichen und armen Ländern. Folgen der Technologie für die Umwelt würden den Globalen Süden stärker treffen als den Norden, verzerrte KI-Modelle und Deepfakes vor allem marginalisierten Gruppen schaden. Darüber hinaus geht es den Fachleuten um Mitbestimmung: Länder, die KI zwar einsetzen, aber keinen Einfluss auf ihre Entwicklung haben, würden Anschluss und Kontrolle verlieren. Zu investieren sei deshalb lokal: nicht nur in eigene Infrastrukturen, sondern auch in KI-Kompetenz und Regulierungsmaßnahmen.

Das Gremium aus 40 internationalen Forschenden verschiedener Disziplinen soll unabhängig von den Vereinten Nationen arbeiten. Seine Aufgabe ist nicht, direkte politische Maßnahmen vorzuschlagen. Vielmehr sollen die Fachleute den aktuellen Wissensstand aufzeigen, damit daraus entsprechende Schritte abgeleitet werden können. Unter Künstlicher Intelligenz fasst das Gremium alle Maschinensysteme, die „wahrnehmen, lernen und handeln“.

Vom 6. bis 7. Juli findet in Genf der erste Global Dialogue on AI Governance statt: Hier dient der Bericht als Grundlage für die Gespräche der UN-Mitgliedsstaaten. Die Arbeit des Gremius geht unterdessen weiter. Der Bericht soll kontinuierlich erweitert werden, außerdem plant das Gremium Berichte zu inhaltlichen Schwerpunkten wie KI und Umwelt oder KI und Kinderschutz.

„Wir können nicht mehr sagen, wir hätten von nichts gewusst“, sagte UN-Generalsekretär António Guterres auf der Pressekonferenz zum Bericht. „Was wir damit tun, hängt jetzt von uns allen ab.“


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03.07.2026 10:44

Die Bundesdatenschutzbeauftragte hält die Pläne der Bundesregierung für „undemokratisch“, Journalisten warnen vor einem Vertrauensverlust. Sie verweisen zudem auf Machenschaften von Koalitionspolitikern, die nur dank des Informationsfreiheitsgesetzes ans Licht kamen.

Berg im Nebel
So transparent wird die Sicht auf den Staat, wenn es nach der Bundesregierung geht. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Federico Bottos

Am gestrigen Donnerstag hatte die schwarz-rote Koalition ihre Pläne aus dem Koalitionsausschuss vorgestellt. Mit dabei: Ein Frontalangriff auf die Informationsfreiheit, den zahlreiche Medien- und Journalistenverbände scharf verurteilen. Vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“ ist da die Rede und davon, dass die Bundesregierung die Informationsfreiheit in die Tonne trete.

Mit ihrem Urteil sind die zivilgesellschaftlichen Organisationen nicht allein. Auch Louisa Specht-Riemenschneider, die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) teilt die Kritik. „Einige der vom Koalitionsausschuss genannten Anpassungen hätten eine erhebliche Tragweite, die im Ergebnis einer Abschaffung der seit zwanzig Jahren bestehenden Informationsfreiheit nahekämen“, sagte Specht-Riemenschneider gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND).

Aus ihrer Sicht werde der Grundgedanke eines grundsätzlich voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen in sein Gegenteil verkehrt. Denn in Zukunft sollen Anfragende ein „berechtigtes Interesse“ an den abgefragten Dokumenten darlegen. Bislang muss der Staat begründen, wenn er Informationen nicht herausgeben will. „Hier sollte daran festgehalten werden, dass der Staat im Einzelfall darlegen muss, dass das öffentliche Interesse der Transparenz entgegensteht“, so Specht-Riemenschneider gegenüber dem RND.

„Undemokratisch“


Specht-Riemenschneider kritisiert zudem, dass die Pläne in Zukunft eine große Anzahl von Menschen in Deutschland ausschließen würde. Die Koalition plant das Auskunftsrecht auf Deutsche und EU-Bürger:innen zu beschränken. Die Bundesdatenschutzbeauftragte sagt, dies führe zu einer undemokratischen Zwei-Klassen-Informationsfreiheit.

Kritik an den Plänen kommt auch von der Linkspartei. Die Digitalpolitikerin Sonja Lemke kritisiert, dass die Koalition die Informationsfreiheit de facto abschaffen will. „Mit den Angriffen auf das Informationsfreiheitsgesetz will die Bundesregierung ihre Hinterzimmerpolitik durchsetzen. Dabei ist Transparenz gegenüber den Bürger*innen in einer Demokratie Pflicht! Denn nur so können Interessenkonflikte und geheime Machenschaften aufgedeckt werden“, so Lemke gegenüber netzpolitik.org.

Sie verweist darauf, dass durch IFG-Anfragen „rechtswidrige Machenschaften“ von Regierungspolitikern aufgedeckt worden seien. „Sei es bei Spahn und seinen Maskendeals oder seiner Villa, Katharina Reiche mit ihrer Wirtschaftskumpanei oder bei Phillip Amthors Werbung für Augustus Intelligence: Diese Personen machen deutlich, warum es eine staatliche Transparenz mit einer klaren Benennung der Verantwortlichen braucht.“

Auf einen solchen Zusammenhang verweist auch der investigative Journalist Markus Grill auf Bluesky: „Die von der CDU/SPD-Regierung geplante massive Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wird die Arbeit investigativer Journalisten, und damit die Aufklärung über Missstände bzw. die Kontrolle der Regierung, sehr behindern. Viele Spahn-Enthüllungen z.B. wären ohne IFG unmöglich gewesen.“

Bundesregierung will zentrale demokratische Rechte beschneiden


Yannick Müller von D64 verweist gegenüber netzpolitik.org darauf, dass unter der Ampel-Regierung sogar ein bundesdeutsches Transparenzgesetz geplant war, das die Informationsfreiheit ausbauen sollte. „Die Einschränkung des IFG ergibt sich also nicht aus der Verwaltungspraxis heraus, sondern aus dem politischen Willen gegen mehr Transparenz“, sagt Müller.

Manfred Redelfs aus dem Investigativteam bei Greenpeace spricht von einem „massiven Schlag gegen Transparenz und Beteiligungsrechte“. Er schreibt: „Ausgerechnet in Zeiten, in denen viele Menschen mit den demokratischen Institutionen hadern, versucht die Bundesregierung, zentrale demokratische Rechte zu beschneiden. Vertrauen schafft man aber nicht durch Abschottung und Geheimhaltung, sondern nur durch Transparenz.“

Auf das Vertrauensproblem weist auch Lilli Iliev von Wikimedia Deutschland hin: „Das Vertrauen in Politik und Demokratie ist auf einem Rekordtief. Mit dem Rückbau in Sachen Transparenz wird das Misstrauen weiter zunehmen.“ Sie fordert deswegen: „Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger – für alle.“


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03.07.2026 08:07

Die Berliner Polizei hat sich für eine Verhaltensscanner-Software entschieden. Die automatisierte Überwachung des öffentlichen Raums soll noch in diesem Quartal am Kottbusser Tor starten. Später soll das System auch an weiteren hochfrequentierten Orten das Verhalten von Passant*innen analysieren.

Eine Installlation mit Postern auf denen Augenpaare abgedruckt sind und die an der Hochbahn-Station Kottbusser Tor hängen, Schriftzug scheint spiegelverkehrt durchs Glas.
Kottbusser Tor – Kreisverkehr (+U-Bahn-Station) unter Beobachtung. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com: Mikolas Voborsky

Die Berliner Polizei hat sich eine neue Software ausgesucht. Die analysiert, was Menschen tun, und teilt das in „egal“ und „problematisch“ ein. Dazu kommt eine spezielle Videokamera-Variante, die Bilder für die Analyse-Software liefert. Nicht nur die Auswahl, sondern auch die „validierende Teststellung“ des Systems sei abgeschlossen, so die Polizei zu netzpolitik.org.

Noch im dritten Quartal, also bis Ende September, wird voraussichtlich die erste Verhaltensscanner-Kamera am Kottbusser Tor installiert. Es wird die erste Kamera, die in Berlin für die Polizei anlasslos und legal den öffentlichen Raum filmt. Eine Zeitenwende.

Vasili Franco, innenpolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, sagt: „Die Videoüberwachungspläne des Senats sind Irrsinn. Seit Jahren belegen Studien, dass Videoüberwachung bestenfalls Kriminalität verlagert, aber nicht wirksam bekämpft.“

Das Verhaltensscanner-System soll automatisiert Gewalt- und Notsituationen erkennen und die kritischen Aufnahmen einer Person vorführen, die dann womöglich zu weiteren Maßnahmen greift. In Mannheim scannt ein derartiges System seit acht Jahren Passant*innen, oft ohne deren Kenntnis. Seit vergangenem Jahr ist die gleiche Technologie in Hamburg im Einsatz. Die Hälfte der Bundesländer hat die automatische Verhaltenskontrolle bereits erlaubt oder will sie erlauben.

Die Software diskriminiert Wohnungslose



Aus Mannheim ist bekannt, wie die Software funktioniert. Sie sucht nicht – was ihr erklärtes Ziel ist – nur Schläge oder Tritte, sondern detektiert auch „Tanzen“, „jemanden Umarmen“ und viele andere harmlose Tätigkeiten, um diese von einem Schlag oder Tritt abzugrenzen.

Wie die Berliner Polizei mitteilt, soll das Berliner System auch bei liegenden Personen Alarm schlagen. Um in Notsituationen schnell zu reagieren, so die Begründung. In Hamburg ist der Alarm bei „Liegen“ ebenfalls scharfgeschaltet. Auf den dort überwachten Plätzen halten sich, wie in Berlin am Kottbusser Tor, viele wohnungslose Menschen auf. Dass die Alarmierung einen diskriminierenden Fokus auf die bereits stigmatisierte Personengruppe legt, ist unumgänglich.

Nach dem Kottbusser Tor will die Berliner Polizei die Warschauer Brücke an die Videoüberwachung und das Verhaltenserkennungs-System anbinden, dann den Alexanderplatz und den Görlitzer Park mit umliegenden Arealen. All das sind hochfrequentierte Gebiete in Berlin.

Niklas Schrader, innenpolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus, sagt: „CDU und SPD schaffen eine Überwachungsdichte, der man sich kaum entziehen kann, wenn man sich durch den öffentlichen Raum bewegt. Zudem müssen alle Betroffenen damit rechnen, dass ihre Daten weiterverwendet werden, um die KI zu trainieren.“ Auch das erlaubt nämlich das neue Berliner Polizeigesetz.

Der Hersteller ist noch geheim



Am 26. Mai 2026 wurde das Vergabeverfahren abgeschlossen und der Entschluss für eine Software gefällt, so die Polizei. Sie weiß also seit über einem Monat, mit welcher Technologie sie die Menschen auf Straßen und Plätzen überwachen wird. Aber den Hersteller hält sie noch geheim.

Fünf Unternehmen hätten sich auf die Ausschreibung des Verhaltensanalyse-Systems beworben. Die Namen der Wettbewerber und des Gewinners sollen später öffentlich gemacht werden. Mannheim und Hamburg haben ihre Verhaltensscanner-Software vom Fraunhofer IOSB, aber auf dem Markt sind auch für Menschenrechtsverletzungen kritisierte Anbieter wie Hikvision.

Neben den genannten, mutmaßlich kriminalitätsbelasteten Orten will die Polizei auch im Objektschutz Verhaltensscanner-Technologie nutzen: am Berliner Rathaus, Alten Stadthaus und Jüdischen Museum. Hier ist der Betriebsstart für Ende 2026 geplant.


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02.07.2026 16:56

Die EU-Staaten wollen ein totes Gesetz zur freiwilligen Chatkontrolle zurückbringen. Im EU-Parlament regt sich Widerstand. Die Verhandlungen zur dauerhaften Chatkontrolle-Verordnung gehen in die Sommerpause. Wir veröffentlichen eingestufte Verhandlungsdokumente.

Außenminister Constantinos Kombos, Präsident Nikos Christodoulidis, stv. Europa-Ministerin Marilena Raouna.
Abschlusszeremonie der zyprischen EU-Ratspräsidentschaft. – Alle Rechte vorbehalten: Zyprische EU-Ratspräsidentschaft

Die EU-Staaten wollen die Datenschutz-Regeln wieder schwächen, damit Internet-Dienste Inhalte ihrer Nutzer durchsuchen dürfen. Der Rat hat heute eine neue vorübergehende Ausnahme der E‑Privacy-Richtlinie auf den Weg gebracht.

Wir veröffentlichen zehn interne Dokumente zu den Chatkontrolle-Verhandlungen.

Ausnahme ausgelaufen und wirkungslos



Die EU-Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation verbietet das Überwachen von Nachrichten ohne Einwilligung der betroffenen Nutzer. Von 2021 bis April hat eine vorübergehende Ausnahme Anbietern erlaubt, die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig zu scannen.

Im März stimmte das EU-Parlament gegen eine weitere Verlängerung. Damit lief die Ausnahme-Regel am 3. April aus. Befürworter der freiwilligen Chatkontrolle befürchten, dass ohne dieses Gesetz weniger Kindesmissbrauch im Internet gemeldet wird.

Doch das stimmt nicht, die Polizei erhält weiterhin massenhaft Hinweise. Einige Big-Tech-Unternehmen scannen einfach weiter und berufen sich dafür auf andere Rechtsgrundlagen.

Deutschland für freiwillige Chatkontrolle



Obwohl die Ausnahme-Regel für die freiwillige Chatkontrolle nicht notwendig ist und vom EU-Parlament abgelehnt wurde, soll sie wieder eingeführt werden. EU-Parlamentspräsidentin Roberta Metsola hatte einen neuen Anlauf gemacht.

Die Bundesregierung unterstützt den Vorschlag. Das Bundesinnenministerium wies die deutsche Delegation an: „Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-Verordnung hat höchste Priorität.“ Die deutsche Gesandte sagte in Brüssel, „dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe“.

Auch eine deutsche Beamte der EU-Kommission macht Druck. Die freiwillige Chatkontrolle „habe 15 Jahre sehr gut funktioniert“ – also lange vor der Ausnahme-Regel. Trotzdem drohen einige Unternehmen, „nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung [einzustellen]“. „Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das Parlament-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne.“

Abstimmen, bis das Ergebnis passt



Letzte Woche haben die EU-Staaten die Ratspräsidentschaft beauftragt, einen neuen Vorschlag vorzulegen. Den haben sie heute angenommen. Nur Italien hat Kritik geäßert.

Nächste Woche stimmt das EU-Parlament darüber ab, ob sie das Gesetzgebungsverfahren mit Dringlichkeit fortsetzen.

Wichtige Abgeordnete lehnen das ab. Die Berichterstatterin Birgit Sippel kritisiert das „unlautere Manöver“: „Als Berichterstatterin für die Interim-Verordnung werde ich eine Verlängerung zu den Bedingungen der Mitgliedstaaten nicht unterstützen.“

Auch die EU-Staaten sind „nicht sicher, ob eine Mehrheit im Parlament zustande“ kommt.

Keine Einigung bei Trilog



Gefährlicher als die vorübergehende Ausnahme ist die dauerhafte Chatkontrolle-Verordnung. Seit vier Jahren verhandeln die EU-Institutionen. Eine Einigung im Trilog ist weiterhin nicht in Sicht.

Die Kommission will Hoster und Kommunikations-Dienste verpflichten, die Inhalte aller Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Das Parlament will Internet-Dienste verpflichten, die Inhalte verdächtiger Nutzer auf Straftaten zu durchsuchen. Die EU-Staaten wollen keine Verpflichtung für Internet-Dienste, sie sollen Inhalte freiwillig scannen dürfen.

Die Trilog-Verhandlungen haben bisher vor allem wenige kontroverse Aspekte geeinigt. Darunter sind Pflichten zum Entfernen und Sperren bekannter Straftaten. Sprachnachrichten und Anrufe sollen nicht gescannt werden. Eine Altersverifikation wird nicht verpflichtend.

Verpflichtend oder freiwillig



Knackpunkt der Verhandlungen bleibt die Frage, ob Dienste-Anbieter die Inhalte ihrer Nutzer freiwillig scannen dürfen oder sogar gegen ihren Willen scannen müssen. Die Ratspräsidentschaft hat eine „Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten“ vorgeschlagen. Die EU-Staaten haben dazu keine einheitliche Position.

In der letzten Verhandlungsrunde auf Arbeitsebene wurde das Thema „nur kurz angesprochen“. Bisher hatte das EU-Parlament eine freiwillige Chatkontrolle „generell abgelehnt“. Jetzt sind die Abgeordneten bereit, „die freiwillige Aufdeckung zu prüfen“.

Das Parlament hat „aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe“.

Deutschland ist nicht gegen verpflichtende Chatkontrolle, „solange sie eine ergänzende Maßnahme zu freiwilligen Durchsuchungen“ darstellt. Der Umfang der freiwilligen Chatkontrolle sollte „nicht eingeschränkt werden und sich sowohl auf bekannte als auch auf unbekannte CSAM-Inhalte sowie auf Grooming beziehen“.

Keine Einigung im Sommer



Eine Einigung im Trilog wird es wohl nicht so bald geben. Gestern ist die EU-Ratspräsidentschaft von Zypern auf Irland übergegangen.

Letzte Woche war noch geplant, dass die technischen Verhandler im Juli noch zweimal tagen. Diese Woche sagen Verhandler, dass die Juli-Termine für technische Verhandlungen abgesagt sind. Der Trilog macht Sommerpause.

Der nächste politische Trilog ist „für den 29. September vorgesehen“. Dann ist Herbst – und das dritte Quartal fast vorbei.

Update: Zwei weitere Dokumente ergänzt.




Hier die Dokumente in Volltext:




  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-17 58505
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 17. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 17. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 17. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



In der Aussprache zu Dok. 10431/26 zeigte sich überwiegende Zustimmung zu den Vorschlägen des Vorsitzes. Es blieben jedoch zahlreiche Fragen zur konkreten Ausgestaltung der Sperr- und Auslistungs-Anordnungen offen. Unterschiedliche Auffassungen gab es zum Ausschluss von Audiokommunikation aus dem Anwendungsbereich. Auch wurde die vorgeschlagene forcemajeure Klausel (Zeile 44) von einigen Delegation als zu weitgehend erachtet.

Zur Frage des weiteren Verfahrens zur Aufdeckung von CSAM gab es nur wenige Wortmeldungen. Diese bezogen sich jedoch im Wesentlichen auf die Frage, ob und wie weit verschlüsselte Kommunikation aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werde.

Vorsitz wird am 26. Juni dem AStV einen Sachstand vorlegen und um Bestätigung bitten, dass mit dem Gesamtpaket zur Aufdeckung (Mischung aus freiwilliger Aufdeckung und Aufdeckungsanordnung, getrennt nach öffentlich zugänglichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) weiterverhandelt werden soll.

II. Im Einzelnen


zu Dokument 10431/26


Artikel 1 und 2


Zeilen 106a, 137



Der Ausschluss von Audiokommunikation und die vom EP vorgeschlagene Klarstellung zu Audio Tracking bei Videos wurde von uns ebenso wie von FIN, ITA und POL begrüßt. Für eine Beibehaltung von Audio im Anwendungsbereich sprachen sich hingegen FRAU, HUN und BGR aus. LTU erklärte, dem Ausschluss von Audio zustimmen zu können, wenn dies nur für nicht-öffentliche Inhalte gelte. FRA unterstützte ausdrücklich den Verweis auf die e‑evidence RL in Zeile 137. HRV bat hier um die Ergänzung von Metadaten, welche sich auch Inhaltsdaten ergäben. KOM gab zu bedenken, dass man hier präzise sein und festlegen müsse, ob Audio aus dem kompletten Anwendungsbereich herausgenommen werde oder nur bei der Aufdeckung. Ein Ausschluss aus dem kompletten Anwendungsbereich führe dazu, das Audio auch nicht Teil des Risikomanagements sein werde und Diensteanbieter Meldungen z.B. von Nutzern nicht verarbeiten dürften. Zudem sei nicht klar, ob es nur um gespeicherte Videos ginge oder livestreaming, das leider sehr relevant in diesem Kontext sei. Es sei auch nicht klar, was mit „embedded content“ sei oder mit animierten Bildern.

Zeile 129



Lediglich POL ging explizit auf den Textvorschlag ein und begrüßte die Idee der Verschiebung in einen EG. KOM hingegen sah es mit Hinweis auf den simplification Omnibus als notwendig an, dies im verfügenden Teil zu regeln.

Zeilen 130, 130a, 134



Wir betonten, dass die Anleitungen zum sexuellen Kindesmissbrauch in den Anwendungsbereich fallen müssten, zeigten uns aber flexibel, wie dies in der VO verankert werde (auch HRV). NLD sprach sich gegen eine eigene Definition aus. FRA plädierte dafür, dies Frage wie bei der CSA-RL zu handhaben (auch ITA, LTU). SWE legte hierzu PV ein. KOM erläuterte, dass man sich in der RL für eine getrennte Lösung entschieden habe, da die MS bei der konkreten Höhe der Strafen flexibel sein wollten. Dieses Problem bestehe bei der VO aber nicht. Eine ausdrückliche Nennung sei sinnvoll, auch weil man dann Hashes für solche Handbücher generieren und Löschung veranlassen könne.

Zeilen 141b (i.V.m. Artikel 13 und 48)



FIN begrüßte grundsätzlich die vorgeschlagene Definition (auch POL), machte aber klar, dass das konkrete Verfahren der „Eilmeldung“ bzw. wann ein solcher Fall eintrete noch nicht eindeutig sei. Auch müsse das Verhältnis zu Art. 18 DSA geklärt werden. KOM stimmte zu, dass man hier gerade beim Begriff „fortlaufender Missbrauch“ genauer definieren müsse, um zu viele (ungerechtfertigte) Meldungen zu vermeiden.

Artikel 14–15, Artikel 16–18, Artikel 18a‑c



FRA erneuerte seine Bedenken, dass Regelungen entgegen dem etablierten FRA Behördensystem geschaffen würden. Die Verfahren in den Zeilen 341c und h würden von der TCO-VO abweichen und seien zu langsam. Zu den Sperranordnungen komme von FRA ein Textvorschlag. Zur URL-Liste sei nicht klar, wie diese erstellt werde und ob sie tatsächlich nur bekanntes Material betreffen solle (ähnlich HUN). Auslistungs-Anordnungen schließlich sollten nicht zeitlich begrenzt sein (auch ITA, LTU).

HRV sah in dem gewählten Text für „force majeure“ ein zu einfaches Schlupfloch für die Diensteanbieter (auch SWE, HUN, BGR).

ITA erinnerte an die bekannte Haltung, dass Entfernungsanordnungen nur durch justizielle Stellen erlassen werden dürften (SWE deutlich dagegen). Im Falle der Art. 16–18 könne man eine direkte Übermittlung an Strafverfolgungsbehörden mit anschließender justizieller Überprüfung akzeptieren. ITA sei bereit, den Vorschlag des EP zu Art. 14 und 15 zu prüfen. Es müsse aber klar sein, dass dies das Verfahren nicht über Gebühr verlangsamen dürfe. ITA spreche sich zudem für die EP Forderung nach starken Entschädigungsregeln aus.

LVA zeigte große Skepsis gegenüber dem Wunsch des EP, die geklammerten Stellen in Zeilen 395–406 wieder aufzunehmen. Dies könne das Verfahren erheblich verlangsamen. (ähnlich LTU).

KOM erklärte, dass die URL Liste zu größtmöglicher Kohärenz führen werde. Die MS könnten die festgestellten URL live einspeisen. Dass die Liste „nur“ bekanntes Material enthalte, läge daran, dass die MS die URL nur melden würden, wenn CSAM dort festgestellt worden sei. Damit sei das Material automatisch bekanntes Material.

Artikel 43



Wir begrüßten die vorgeschlagene Verschlankung des Textes. FRA bat um Ergänzung der Interpol Datenbank in Art. 43d. KOM hingegen plädierte für eine klare und abschließende Beschreibung der Aufgaben des Zentrums. Das Zentrum habe eine zentrale Rolle in der Verordnung und das Mandat müsse klar beschrieben sein. Es sei nicht sinnvoll, dass die Aufgaben „über den ganzen Text verstreut würden“. KOM werde hierzu eine Textvorschlag vorlegen.

Artikel 66



HRV erneuerte, unterstützt von ITA, HUN und LUX, seine Forderung, den Technologieausschuss für alle MS zu öffnen. ITA sprach sich zudem gegen den von der KOM in der letzten Sitzung eingebrachten Vorschlag für eine Öffnung für nicht MS-Staatsangehörige aus. Dies unterlaufe die Bemühungen der EU für technologische Souveränität. FRA forderte, Bestimmungen zu Interessenskonflikten im Text aufzunehmen.

Artikel 89



FRA sah es als zu früh an, über diese Frage zu diskutieren. ITA sah es als ausreichend an, freiwillige Maßnahmen erst zuzulassen, wenn das EU Zentrum seinen Betrieb aufgenommen habe.

Vorsitz bat abschließend um evtl. weitere schriftliche Kommentare bis heute Dienstschluss.

zu Dokument 9659/26



Vorsitz dankte eingangs allen MS; die schriftliche Kommentare eingereicht hätten und bat um evtl. weitere Stellungnahmen.

FIN machte klar, verpflichtende Aufdeckung in interpersoneller Kommunikation mit nicht öffentlich zugänglichen Inhalten nicht akzeptieren zu können. In öffentlich-zugänglichen Inhalten sei dies akzeptabel. Freiwillige Aufdeckung müsse im Rahmen bleiben und keine Inhalte sondern lediglich „patterns“ identifizieren. FIN sei auch gegen eine Suche durch das Zentrum.

MLT und FRA erneuerten die Forderung, den Anwendungsbereich auf bekanntes und neues Material sowie Grooming zu erstrecken. FRA ergänzte, dass die Verordnung bewährte Verfahren nicht unterlaufen und erschweren dürfe.

Auch POL unterstrich noch einmal die bekannte Position, dass ein generelles Monitoring zu vermeiden sei und Aufdeckung im nicht-öffentlichen Bereich nur gezielt erfolgen dürfe.

NLD, unterstützt von LUX und ITA stellten die Frage, ob und in welcher Form verschlüsselte Inhalte vom Anwendungsbereich ausgeschlossen seien und baten dahingehend um Klarstellung im Text.

Vorsitz verwies hierzu lediglich auf die allgemeine Ausrichtung, welche Encryption nicht explizit ausschließe.

Abschließend informierte Vorsitz über die geplante Befassung des AStV am 26. Juni. Man wolle einen Sachstand aufbereiten und über den Ansatz zur Aufdeckung informieren. Man habe schon das Gefühl, dass man mit diesem Ansatz weiterarbeiten könne. Natürlich müsse man an den einzelnen Elementen arbeiten und insbesondere der jeweilige Anwendungsbereich sei problematisch. Man habe mit EP zumindest in Ansätzen zur Aufdeckung in öffentlichen Inhalten gesprochen. Hier sei EP aber bislang nur zur Anwendung auf bekanntes Material bereit. Am Rande der Sitzung sprach EP zudem davon, dass die MS im AStV auch rote Linien vorbringen könnten.

Einen von der KOM vorgeschlagenen Text zur Angleichung an den DSA werde man im nächsten ITM diskutieren und ggf noch diese Woche den MS vorlegen.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP: 49 – Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
  • Hier:
    1. Festlegung von Vorschriften zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern Vorbereitung des Trilogs
    2. Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer Sachstand und Leitlinien für die weiteren Beratungen
  • Dokument: 10499/26
  • Weisung


Weisung: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026


1. Ziel des Vorsitzes



Trilogvorbereitung zur CSA-VO sowie aktueller Stand und Leitlinien zur Interims-VO

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor



Die freiwillige Aufdeckung durch Anbieter schützt Kinder nicht nur vor sexuellem Missbrauch im Internet, sondern auch vor körperlichem sexuellem Missbrauch. Hinweise auf CSAM sind in vielen Fällen erste Ermittlungsansätze, die im Ergebnis zur Beendigung von anhaltendem Missbrauch führen. Gehen diese Hinweise zurück, bedeutet das auch einen Rückgang an Aufdeckung von laufendem Missbrauch.

Die schnellstmögliche Wiederherstellung der Rechtslage vor Auslaufen der Interims-VO hat daher höchste Priorität.

Die RP wird darin unterstützt, einen weiteren Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO zu verfolgen. Der Text einer solchen VO sollte sich möglichst nah an der ausgelaufenen Interims-VO halten. Einschränkungen gegenüber der bisherigen Interims-VO lehnen wir ab.

Die vorgeschlagene Laufzeit der VO bis 03.04.2028 wird unterstützt. Anstelle einer festen Laufzeit könnte die neue Interims-VO bis zum Inkrafttreten der CSA-VO gelten, um ein erneutes Auslaufen wie in diesem Jahr zu vermeiden.

In Bezug auf die Verhandlungen zur CSA-VO wird befürwortet, dass sich der Vorsitz weiterhin auf Grundlage des Kompromissvorschlags auf die entscheidenden Fragen der Aufdeckung konzentriert, abgeschichtet nach den vorgeschlagenen Arten der Aufdeckung, einschließlich der Aufdeckung durch das EU-Zentrum. Diese wesentlichen Fragen sollten nicht zurückgestellt werden, denn auch die weniger schwierigen Nebenbestimmungen können erst dann bewertet werden, wenn die grundsätzliche Ausgestaltung der VO absehbar ist.

3. Sachstand


Zur Interims-VO:



Mit dem Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist eine Rechtsgrundlage entfallen, die den Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von den nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte. Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung der Interims-VO war gescheitert, da sich EP und Rat nicht auf eine Position einigen konnten.

EP-Präs. Metsola signalisierte bei ER Bereitschaft, 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste Rat (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde und für die auch jetzt nicht sicher ist, ob Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei eigentlicher CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.

Zur CSA-VO:



Vorsitz hat Trilog intensiv vorangetrieben und zu vielen Teilen der VO Einigung mit EP erzielt. Zudem in Absprache mit KOM Angleichung an die Bestimmungen des DSA erreicht. Hinsichtlich der stark abweichenden Positionen des EP und des Rates zu Aufdeckung (EP setzt auf sehr stark eingegrenzte, aus Sicht der Praktiker nicht praktikable, Aufdeckungsanordnung, Rat auf Freiwilligkeit wie bei der Interims-VO) gab es erste Ideen des Vorsitz Diese zeichnen sich durch Mischung aus freiwilligen und verpflichtenden Maßnahmen und Trennung zwischen öffentlich zugänglichen Inhalten und nicht-öffentliche zugänglichen Inhalten aus. Angesichts bekannter kritischer Haltung des EP zur freiwilligen Aufdeckung dürfte Einigung schwierig werden.



  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-26 73442
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 26. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE
  • Betreff: 3036. AStV-2 am 26. Juni 2026
  • TOP 49: Preventing and combatting child sexual abuse – Interims-VO ist überraschend wieder im Spiel
  • Hier:
    1. Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse
    2. Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application
  • Bezug: 10449/26
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


3036. AStV-2 am 26. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung



Nachdem EP-Präsidentin Metsola das Aufleben der bereits am EP gescheiterten Interims-VO beim Europäischen Rat in der vergangenen Woche in Aussicht gestellt hatte, befasst sich der AStV-2 am 26. Juni mit deren Neuauflage. Die Sitzung erbrachte einen klaren Auftrag seitens der MS an die Vorsitz, das Angebot des EP für eine 2. Lesung zur Interims-VO anzunehmen und dazu schnellstmöglich einen angepassten Standpunkt des Rates in 1. Lesung vorzulegen. Es wurde dabei deutlich, dass die MS hierbei eine Übernahme des Textes der im April ausgelaufenen Interims-VO wünschten. Dem KOM Vorschlag, ggf. eine längere oder flexible Laufzeit bis zum Inkrafttreten der endgültigen CSA-VO vorzusehen, schlossen sich neben mir auch LVA, MLT, SVN und EST an. Ich unterstützte ebenso wie FRA, LVA und GRC den Appell der KOM, die Arbeiten zügig voranzutreiben, damit das EP in seiner Plenumssitzung Anfang Juli abstimmen könne.

Die Abfrage des Vorsitz, ob man im kommenden Trilog zur CSA-VO mit dem EP das Thema Aufdeckung auf Basis des vorgelegten Vorschlags (Mischung zwischen freiwilliger und verpflichtender Aufdeckung, getrennt nach öffentlichen und nicht-öffentlich zugänglichen Inhalten) aufgreifen solle, ergab kein eindeutiges Ergebnis.

Vorsitz sagte zu, noch unter eigenem Vorsitz einen Text für die Interims-VO vorzulegen und im Rat zu diskutieren. Zur Dauer der Verlängerung der Interims-VO sowie zum genauen Inhalt des am Montag stattfindenden Trilogs äußerte sich Vorsitz in seinen Schlussfolgerungen nicht.

II. Im Einzelnen



Vorsitz berichtete eingangs über den erzielten Fortschritt in den Trilogen. Man habe zu einem großen Teil der CSA-VO Einigung mit dem EP erzielt. Der Komplex Aufdeckung sei aber sehr schwierig. Vorsitz habe einen Kompromissvorschlag vorgelegt, der versuche, die weit auseinander liegenden Positionen des EP und des Rates zusammenzubringen. EP habe Bereitschaft signalisiert, sich damit zu befassen, lehne aber weiterhin freiwillige Aufdeckung ab. Vorsitz bitte daher um Leitlinien für den Trilog am 29. Juni. Es sei zu entscheiden, ob Vorsitz zunächst nur die weitestgehend geeinigten Textteile versuche abzuschließen (Option B) oder den Kompromissvorschlag zur Aufdeckung bereits in die Verhandlungen einbringe (Option A).

Des Weiteren sei es notwendig, auf ein Angebot des EP zu reagieren, doch noch eine Einigung zur Interims-VO zu suchen, um die derzeit bestehende Rechtslücke zu schließen. EP wolle die 2. Lesung durchführen. Hierfür brauche es einen neuen Text und eine Ratsposition in 1. Lesung. EP könne dann in 2. Lesung entscheiden, ob es den Text übernehme oder nicht. Sollte das EP nicht innerhalb von 3 Monaten entscheiden, gelte die Ratsposition als angenommen.

KOM (GD HOME, Beate Gminder) begrüßte den erzielten Fortschritt und sah im Kompromissvorschlag zur Aufdeckung den richtigen Ansatz. KOM sehe für den kommenden Trilog ausreichend Themen, die man abschließen könne. Ggf. könne man auch bereits das Thema Aufdeckung in öffentlich zugänglichen Inhalten ansprechen. Es sei wichtig, das derzeitige Momentum zu nutzen. Zur Interims-VO herrsche dringender Handlungsbedarf. Die darauf basierende Aufdeckung durch die Diensteanbieter habe 15 Jahre sehr gut funktioniert und die festgestellten und übermittelten Inhalte seien die Hauptquelle von Ermittlungen gewesen. Das EP-Angebot sei eine Chance, die man ergreifen müsse. Der Rat müsse nun schnell handeln, damit das EP-Plenum noch im Juli darüber abstimmen könne. Es gäbe Signale der Diensteanbieter, dass man ggf. nach der Sommerpause die freiwillige Aufdeckung einstellen werde. Hinsichtlich der Laufzeit der Interims-VO könne sich KOM auch einen längeren Zeitraum, ggf. auch eine Formulierung „bis zum Inkrafttreten der CSA-VO“ vorstellen, um zu vermeiden, dass man in 2 Jahren wieder vor der gleichen Problematik stehe.

Ich unterstrich, dass es um die Bekämpfung eines schweren Verbrechens gegen Kinder gehe und man deswegen keine Zeit verlieren dürfe (auch LVA und FRA). Insofern unterstütze ich die Ausführungen der KOM und plädierte für eine erneute Befassung des AStV in der nächsten Woche. Man müsse das Angebot des EP annehmen und die unveränderte Rechtslage wie vor Auslaufen der Interims-VO wiederherstellen. Auch hinsichtlich der Laufzeit unterstütze ich den Vorschlag der KOM. Dies könnte ein Weg sein, eine erneute Rechtslücke zu vermeiden. Hinsichtlich des Trilogs am kommenden Montag seien wir der Auffassung, dass man sich weiterhin auf die zentrale Frage der Aufdeckung konzentrieren müsse. Dieses könne man nicht zurückstellen, da auch die weiteren Bestimmungen der VO erst bewertet werden könnten, wenn die Fragen zur Aufdeckung geklärt seien.

Für eine Annahme des Angebots des EP und die Vorlage einer zur ausgelaufenen Interims-VO textidentischen Ratsposition sprachen sich alle MS außer ITA aus. Hierbei gaben BEL, LTU, MLT und POL zu bedenken, dass dies nicht die Verhandlungen zur CSA-VO negativ beeinflussen dürfe.

ITA lehnte eine Lösung wie die Interims-VO aus generellen Erwägungen ab. Man habe sich hierzu auf technischer Ebene bereits mehrfach geäußert.

Hinsichtlich der Abfrage, ob man beim kommenden Trilog auf Basis des Kompromissvorschlages bereits Verhandlungen zur Aufdeckung beginnen solle (Option A) oder ob man lediglich versuchen solle, im Grundsatz geeinigte Textteile zu finalisieren (Option B), ergab sich zwar eine grundsätzliche Zustimmung zum Kompromissvorschlag, aber ein uneinheitliches Bild zum weiteren Verfahren.

Für Option A sprachen sich neben mir auch ESP, FIN, LVA, SVK, NLD, DNK, POL, ROU und GRC aus. Option B wurde von FRA, PRT, HRV, AUT, CZE, MLT, SVN, HUN und SWE bevorzugt. Die übrigen MS äußerten sich nicht oder nicht eindeutig.

LUX sah ebenso wie EST, AUT (mit Hinweis auf Position des AUT Parlaments) und ITA noch technischen Diskussionsbedarf zum Kompromissvorschlag zur Aufdeckung. ITA bat insbesondere darum, das EP um Erläuterung zu bitten, wie die Aufdeckung nur für bestimmte Personen/Gruppen funktionieren soll (ähnlich AUT).

Vorsitz schlussfolgerte eine breite Unterstützung für eine Annahme des EP Angebots zur Interims-VO. Man werde eine Text für die Beratung auf technischer Ebene noch unter eigenen Vorsitz vorlegen und diskutieren.



  • DKOR-ID: BRUEEU 2026-06-30 54649
  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Datum: 30. Juni 2026
  • Von: Ständige Vertretung der BRD bei der EU
  • An: Auswärtiges Amt
  • Kopie: BMI, BMJV, BKAmt, BMBFSFJ, BMF, BMG, BMWE, BMDS
  • Betreff: Sitzung der JI-Referent*innen am 30. Juni 2026
  • Zweck: Zur Unterrichtung
  • Geschäftszeichen: 350.80


Sitzung der JI-Referent*innen zur CSA-VO am 30. Juni 2026


I. Zusammenfassung und Wertung


TOP 2: Proposal for a Regulation laying down rules to prevent and combat child sexual abuse


Outcome of the fifth trilogue on 29 June 2026



Vorsitz berichtete vom gestrigen Trilog, bei dem man für große Teile des Textes eine politische Einigung erzielen konnte. Eine neue Textfassung werde gerade von IRL vorbereitet. Man habe auch einen ersten kurzen Austausch zum Komplex Aufdeckung gehabt.

Folgende Einigung sei erzielt worden:

Zu Audio habe man sich darauf verständigt, Audio in Videos im Anwendungsbereich zu belassen. „Sprachnachrichten“ können gemeldet werden, aber unterliegen nicht der Aufdeckung. Anrufe sind nicht vom Anwendungsbereich umfasst.

Zur Altersverifikation gab es schwierige Verhandlungen, da der Rat diese verpflichtend haben wollte, das EP aber auf „kann“ bestand. Zudem bestand das EP auf eine lange Liste von Sicherungsmaßnahmen, die das Verfahren quasi unmöglich gemacht hätten. Daher sei man – im Zuge eines Gesamtkompromisses – davon abgerückt, Altersverifikation in den Risikominderungsmaßnahmen explizit aufzuführen. Anbieter könnten diese aber nach wie vor einsetzen. Im Gegenzug habe EP seine umfangreiche Liste zur Risikobewertung und zur Risikominderung aufgegeben.

Bei grenzüberschreitenden Entfernungs- und Auslistungsanordnungen habe man sich auf das TCO-Modell verständigt.

Die Verhandlungen zu den Sperranordnungen hätten dazu geführt, dass das EP die Ratsposition plus die Möglichkeit zur Klage akzeptiert habe. Zu den Behörden sei EP von seiner ursprünglichen Forderung, dass nur justizielle oder unabhängige Stellen diese ausstellen dürften, abgerückt. Es sei gelungen, eine Ausnahmeklausel zu formulieren, die die Möglichkeit offenhalte, dass dies Anordnungen in bestimmten Fällen auch durch die „zuständige Behörde“ ausgestellt werden könnten (mit anschließender justizieller Bestätigung).

Bei der Feststellung von CSAM habe man ebenfalls eine Formulierung gefunden, die nicht mehr auf der EP Forderung nach „faktischer Unabhängigkeit“ beruhe, sondern – mit engen Bedingungen – zulasse, dass Strafverfolgungsbehörden „zuständige Behörden“ sein könnten.

Zur Übermittlungsdauer von CSAM habe man sich aufgrund der sehr unterschiedlichen Mandate von EP und Rat auf „3 Monate für alles“ geeinigt.

Den Komplex Aufdeckung habe man nur kurz angesprochen. Man könne als erstes Ergebnis festhalten, dass EP zumindest Bereitschaft erklärt habe, die freiwillige Aufdeckung zu prüfen. Bislang habe EP dies generell abgelehnt. EP habe aber sehr deutlich gemacht, dass Ende-zu-Ende Verschlüsselung nicht unter den Anwendungsbereich fallen dürfe und keine Verpflichtung zur generellen Überwachung erfolgen dürfe. Dann sei man bereit, mit dem Vorschlag des Vorsitz zur Aufdeckung weiter zu arbeiten.

Auf Nachfrage ITA erläuterte Vorsitz, dass im Trilog die Frage, welche Art von CSAM in den Anwendungsbereich fallen solle, noch kein Thema war.

TOP 3: Proposal for a Regulation amending Regulation (EU) 2021/1232 as regards the extension of its period of application


Examination of Presidency text


Dok: 11100/26



Vorsitz erläuterte kurz die Beweggründe des gewählten Verfahrens. Man habe sich bewusst soweit als möglich an den damaligen KOM Vorschlag zur Verlängerung der Interims-VO gehalten. Es seien aber einige technische Anpassungen notwendig gewesen, da es sich nicht mehr um eine Verlängerung handele. Das Gültigkeitsdatum (April 2028) wolle man ebenfalls beibehalten. Es sei im Frühjahr vom Rat als ausreichend erachtet worden und nun sei man in den Verhandlungen zur CSA-VO ja deutlich weitergekommen. Es sei schwierig, dem EP nun erneut volle 2 Jahre vorzuschlagen. Dies könne ein falsches Signal sein. Der von der KOM vorgeschlagenen Lösung, die Laufzeit an die Verabschiedung der CSA-VO zu koppeln, berge die große Gefahr, beim EP starken Widerstand hervorzurufen. Man sehe nur dann eine realistische Chance, wenn nicht versuche, noch mehr Zeit „herauszuschlagen“.

Dieser Einschätzung stimmten im Wesentlichen alle wortnehmenden MS (POL, FRA, DEU, NLD, BEL, LTU, DNK, ESP, LVA, HRV, PRT, MLT, SWE, FIN) und zeigten sich daher flexibel, auch wenn vereinzelt der Wunsch nach einem längeren Zeitraum durchaus erkennbar war.

JD ergänzte, dass seine offene Formulierung, wie von der KOM vorgeschlagen, rechtlich auch nicht möglich sei.

Vorsitz schlussfolgerte Zustimmung für den vorgeschlagenen Text und die Festlegung auf eine Laufzeit bis zum 3. April 2028. Der Vorgang (mit entsprechender Ergänzung des Datums und kleinen technischen Änderungen) werde nun dem AStV vorgelegt und gehe anschließend in ein 24-stündiges schriftliche Verfahren. IRL (als Vorsitz ab morgen) erklärte, aufgrund der breiten Zustimmung den Vorgang im AStV als I‑Punkt behandeln zu wollen.

IRL unterstrich zudem, die Trilogverhandlungen zur CSA-VO mit dem zum Komplex Aufdeckungen gewählten Ansatz sowie der gleichen Intensität weiter verhandeln zu wollen. Derzeit plane man ITM am 2. und 13. Juli sowie JI-Referent*innen Sitzung am 14. Juli. Ein politischer Trilog sei für den 29. September vorgesehen. Ab September werde man sich dann auch mit der Sitzfrage des Zentrums befassen.



  • Geheimhaltungsgrad: Verschlusssache – Nur für den Dienstgebrauch
  • Von: BMI, Referat CI 6, Grundsatz Cyberfähigkeiten der Sicherheitsbehörden
  • An: Auswärtiges Amt, EU-Koordinierungsgruppe (EG11)
  • Beteiligte Referate im BMI: CI 8, ÖS I 1, ÖS I 4, L 3, E 2
  • Beteiligte Ressorts: BMJV, BMDS, BMBFSFJ, AA, BMF, BMWE, BKAmt
  • Betreff: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026
  • TOP: 7 – Verordnung zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/1232 hinsichtlich der Verlängerung ihrer Geltungsdauer
  • Hier:
    • Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates in erster Lesung und der Begründung des Rates
    • Beschluss über die Anwendung des schriftlichen Verfahrens
  • Dokument: 11248–26
  • Weisung


Weisung: 3037. AStV-2 am 1. Juli 2026


1. Ziel des Vorsitzes



Vorbereitung der Annahme des Standpunkts des Rates zur Interims-VO.

2. Deutsches Verhandlungsziel/ Weisungstenor



Zustimmung

3. Sachstand


Zur Interims-VO:



Mit Auslaufen der Interims-VO am 03.04. ist Rechtsgrundlage entfallen, die Anbietern nummernunabhängiger Telekommunikationsdienste (z.B. E‑Mail oder Messengerdienste) ein Abweichen von nationalen Regelungen zur Umsetzung des Verbots der Überwachung von Kommunikationsinhalten nach Art. 5 der e‑Privacy Richtline erlaubt hatte.

Es ist daher von einem Rückgang an Hinweisen auf CSAM auszugehen, der sich derzeit aber noch nicht eindeutig aus den vorliegenden Zahlen des BKA ablesen lässt.

Ursprünglich verfolgte Verlängerung war gescheitert, da EU und Rat sich nicht auf eine Position einigen konnten.

Nun hat EP-Präs. Metsola beim ER Bereitschaft signalisiert, eine 2. Lesung im EP durchzuführen. Hierfür müsste der Rat eine (neuerliche) Position in 1. Lesung annehmen, die bereits einmal vom EP abgelehnt wurde. Auch jetzt nicht sicher, ob eine Mehrheit im EP zustande käme. Zudem befürchtet Vorsitz eine Schwächung der Verhandlungsposition des Rates bei der eigentliche CSA-VO. CYP-RP bittet daher AStV um Festlegung, ob weiterer Versuch zur Verabschiedung der Interims-VO erfolgen soll.


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02.07.2026 14:52

Die Spitzen von Union und SPD wollen die Informationsfreiheit massiv einschränken. Die Zivilgesellschaft zeigt sich entsetzt und spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz“.

Vier Personen stehen an Rednerpulten vor den Flaggen der Europäischen Union und Deutschlands, drei Männer und eine Frau, die Frau trägt einen roten Blazer
Wollen die Informationsfreiheit schleifen: der bayerische Ministerpräsident Markus Söder, Bundeskanzler Friedrich Merz, Arbeitsministerin Bärbel Bas und Finanzminister Lars Klingbeil auf der heutigen Pressekonferenz. – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO / Mike Schmidt

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in der heutigen Form erlaubt es allen Menschen, zivilgesellschaftlichen Organisationen sowie Medien, Anfragen aller Art nach Dokumenten des Staates zu stellen. Die jeweiligen Behörden und Stellen müssen die vorliegenden Dokumente herausgeben – das macht staatliches Handeln transparent und hat schon so manchen Skandal aufgedeckt. Die Informationsfreiheit gilt als einer der Pfeiler einer freiheitlichen Demokratie, weil sie die Rechenschaftspflicht des Staates regelt.

Doch diese Informationsfreiheit ist der schwarz-roten Koalition offenbar ein Dorn im Auge. Im Koalitionsausschuss hat die Regierung beschlossen, die Informationsfreiheit massiv einzuschränken. Arne Semsrott von FragDenStaat spricht vom „schwersten Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik“. Zivilgesellschaftliche Organisationen sind entsetzt.

Koalition will IFG faktisch abschaffen

Hinter eher blumigen Worten im „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ verstecken sich gleich mehrere Vorhaben.

So sollen Informationsfreiheitsanfragen künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ möglich sein. Antragsstellende müssen demnach jedes Mal nachweisen, dass sie einen besonderen Anspruch auf Informationen haben. Weil dies viele Anfragen ausschließen würde, wäre das bestehende Recht auf Informationsfreiheit damit praktisch ausgehöhlt. Derzeit muss eine Person, die eine IFG-Anfrage stellt, nicht begründen, warum sie das tut.

Anfragende müssten künftig mit deutlich höheren Kosten rechnen. Bisher sorgt ein Gebührendeckel dafür, dass Anfragen nicht mehr als 500 Euro kosten. Dieser Deckel soll wegfallen und stattdessen die Gebühren „im Einklang mit dem Kostendeckungsprinzip“ angepasst werden. Schon heute versuchen manche Behörden die Anfragen mit Kosten abzuwehren. In Zukunft könnte eine einzelne Anfrage dann mehrere Tausend Euro kosten.

Auch dürften künftig nur noch natürliche Personen Anfragen stellen. Juristischen Personen will die Koalition dieses Recht entziehen. Das sind rechtlich selbstständige Organisationen wie ein eingetragener Verein, eine Stiftung oder ein Unternehmen. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe oder Amnesty International könnten demnach keine Anfragen mehr stellen.

Auch Menschen aus Drittstaaten könnten ausgeschlossen werden. Die Bundesregierung will prüfen, ob nur noch in Deutschland lebende Deutsche und EU-Bürger:innen Informationen verlangen dürfen. Personen, die eine Anfrage stellen, müssten dann ihre Staatsangehörigkeit nachweisen.

In den veröffentlichten Informationen sollen die Namen aller Behördenmitarbeiter:innen künftig geschwärzt werden. Es wäre dann nicht mehr nachvollziehbar, wer für behördliche Entscheidungen verantwortlich ist. Staatliches Handeln ließe sich so nicht mehr leicht nachvollziehen und Korruption schwieriger aufdecken.

Außerdem sollen Behörden die Freigabe von Informationen verwehren können, indem sie auf „komplexe Bedrohungslagen“ verweisen. Mit einer ähnlichen Begründung schränkte das Berliner Abgeordnetenhaus Ende März das Berliner Informationsfreiheitsgesetz und das Landesdatenschutzgesetz ein.

„Der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz“

Wir haben mehrere zivilgesellschaftliche Organisationen gefragt, was sie von den Plänen der Koalition halten. Sie lehnen diese unisono ab.

Der Journalist und langjährige Transparenzexperte Arne Semsrott von FragDenStaat sagt: „Das ist der schwerste Angriff auf staatliche Transparenz in der Geschichte der Bundesrepublik. SPD und Union brechen nicht nur ihren eigenen Koalitionsvertrag, sondern beschädigen Presse- und Informationsfreiheit massiv. Sie wollen die Informationsfreiheit de facto abschaffen.“

Schwarz-Rot will die Informationsfreiheit beschneiden.

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Hendrik Zörner vom Deutschen Journalisten Verband (DJV) ist empört: „Die Regierungskoalition tritt die Informationsfreiheit in die Tonne.“ Das geschehe ausgerechnet in einer Zeit, da transparente Informationen und Fakten unbedingt notwendig seien, um der Flut an Desinformation und faktenfreien Meinungen begegnen zu können. Das bisherige Informationsfreiheitsgesetz sei zwar nicht der große Wurf gewesen, aber man habe damit arbeiten können. „Die Informationsbeschaffung wird künftig schwieriger werden“, so Zörner weiter.

Daniel Drepper, Vorsitzender von Netzwerk Recherche, sagt: „Dieser Vorschlag ist ein Frontalangriff auf den investigativen Journalismus und auf eine zentrale Errungenschaft der Demokratie: Transparenz gegenüber ihren Bürger*innen.“ Wenn diese Pläne umgesetzt würden, sei das Informationsfreiheitsgesetz nicht reformiert, sondern abgeschafft. „Für Journalist*innen bedeutet dieser Angriff auf die Transparenz, dass es deutlich schwieriger wird, die Vorgänge in deutschen Behörden zu durchleuchten.“ Genau diese Art von Beschränkung sei offenbar gewollt: „Die Regierung versucht, die Kontrollfunktion der Medien zu begrenzen, indem bestehende Auskunftsrechte abgeschafft werden.“ Das sei in Zeiten zunehmender Skepsis gegenüber demokratischen Institutionen ein gefährlicher Kurs, so Drepper weiter.

Christian Mihr, Geschäftsführer Politik und Strategie von Reporter ohne Grenzen, sagt: „Es steht auf dem Spiel, ob die Öffentlichkeit in diesem Land in Zukunft noch an verlässliche Informationen kommt.“ Ob Redaktionen, internationale Rechercheverbünde, Exiljournalist*innen oder Organisationen wie Reporter ohne Grenzen – sie alle würden in Zukunft nur erschwert oder gar nicht mehr an staatliche Informationen gelangen, so Mihr. „Gleichzeitig wird der Umfang der Information geringer; durch übertriebene Schwärzungen verschwindet Verantwortlichkeit genau dort, wo öffentliches Interesse am stärksten wiegt.“

„Das ist eine katastrophale Fehlentscheidung“, sagt Anette Dowideit, CORRECTIV-Chefredakteurin. „Gerade in den jetzigen politischen Zeiten – in denen eine Partei erstarkt, die der Verfassungsschutz in Teilen als gesichert rechtsextremistisch einstuft – muss die Demokratie doch wehrfähiger gemacht werden. Stattdessen macht es diese Einschränkung den Journalistinnen und Journalisten deutlich schwerer, das Handeln von Politikern und Behörden kritisch zu begleiten.“

Auch Tom Jennissen von der Digitalen Gesellschaft äußert sich kritisch: „Mit der geplanten massiven Einschränkung der Informationsfreiheit schwächt die Bundesregierung ganz bewusst eine wesentliche Säule einer lebendigen Öffentlichkeit und zeigt ein erschreckend autoritäres Staatsverständnis. Intransparenz und Verantwortungsdiffusion untergraben das Vertrauen in öffentliche Institutionen, statt sie zu stärken.“

Warum das IFG wichtig ist

Doch nicht nur die Zivilgesellschaft sieht die Vorschläge der schwarz-roten Koalition kritisch. Auch Meike Kamp, die Berliner Beauftragte für Informationsfreiheit, sieht die Entwicklungen rund um Transparenzeinschränkungen mit Sorge: „Mehr denn je sollten der Staat und seine Behörden ein Interesse daran haben, dass das eigene Handeln von der Öffentlichkeit überprüft und nachvollzogen werden kann.“ Das schaffe Vertrauen und stärke die Demokratie.

„Mit großer Sorge beobachte ich daher die Tendenzen in Bund und Ländern, die Informationsfreiheit zu beschränken. Wir brauchen mehr Transparenz, nicht weniger. Für den Schutz kritischer Infrastrukturen gibt es schon heute ausreichende Ausnahmeregelungen“, so Kamp gegenüber netzpolitik.org.

Informationsfreiheit ist das Recht auf freien Zugang zu amtlichen Informationen. Sie ist eines der Grundpfeiler der Wissensgesellschaft. Dieses Recht basiert auch auf Artikel 5 des Grundgesetzes. Dort heißt es:

Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

Das Informationsfreiheitsgesetz gilt in Deutschland seit 2006 auf Bundesebene. Seitdem können Bürger:innen auf Antrag Einsicht in staatliche Verträge, Kommunikationen, Dokumente und Behördenabläufe bekommen.

Diese Option wird eifrig genutzt: Alleine bei FragdenStaat haben mehr als 130.000 Menschen in über 250.000 Anfragen Informationen befreit. Dazu kommen alle Anfragen, die nicht über das Transparenzportal gestellt wurden.

Schwarz-Rot bricht eigenen Koalitionsvertrag

Bereits in ihren Koalitionsverhandlungen hatten Union und SPD darüber diskutiert, das Informationsfreiheitsgesetz abzuschaffen, wie ein geleaktes Papier der Arbeitsgruppe für „Bürokratierückbau, Staatsmodernisierung, Moderne Justiz“ im März 2025 zeigte. Verhandlungsführer war Philipp Amthor (CDU), der heute Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung ist.

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Amthor war in den Augustus-Intelligence-Skandal verwickelt, der auch dank des Informationsfreiheitsgesetzes aufgedeckt wurde. Interne Unterlagen legten damals offen, wie der CDU-Abgeordnete dem US-Unternehmen Augustus Intelligence Zugang zum Bundeswirtschaftsministerium verschafft hatte.

Amthors Lobbyaktivitäten beherrschten im Sommer 2020 über Wochen die Schlagzeilen. Sie demonstrierten damals auch unzureichende Transparenzpflichten für Abgeordnete: Amthor hatte 2.800 Aktienoptionen mit einem Wert von bis zu 250.000 US-Dollar erhalten. Nach den damaligen Verhaltensregeln des Bundestages waren diese nicht veröffentlichungspflichtig.

Der Aufschrei über die geleakten Pläne der schwarz-roten Koalitionäre, das IFG abzuschaffen, war groß. Union und SPD nahmen daraufhin Abstand von dem Vorhaben. In ihrem Koalitionsvertrag spielte das Thema Transparenz von Politik und Verwaltung nur noch am Rande eine Rolle. Dort heißt es, die Regierung wolle das IFG „mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren“.

Das steht noch im Papier

Netzpolitisch relevant sind auch weitere Punkte des Papiers. So will die Koalition gegen den „Missbrauch von Sozialleistungen“ vorgehen und dafür die Vorschläge der Kommission zur Sozialstaatsreform schnellstmöglich umsetzen. Die Kommission will unter anderem den Datenschutz aufweichen und Verfahren weitgehend automatisiert „auch unter Nutzung von Künstlicher Intelligenz“ beschleunigen. Wohlfahrtsverbände befürchten, dass ohnehin benachteiligte Menschengruppen zusätzlich diskriminiert werden. Insbesondere die kommunalen Jobcenter sollen zum Datenaustausch verpflichtet werden. Noch im Juli sollen das Bundesarbeits- und das Bundesinnenministerium einen Aktionsplan vorlegen, der den „Missbrauch von Sozialleistungen“ bekämpfen soll.

Außerdem wollen Union und SPD den nationalen Datenschutz vereinfachen. Dafür will sie „alle vorhandenen Spielräume“ der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) „konsequent“ nutzen. Forschung und Wirtschaft sollen Daten so wohl ungehinderter nutzen können.

In eine ähnliche Richtung geht das Vorhaben, mit Blick auf den „Bürokratierückbau“ die Berichts- und Dokumentationspflichten gegenüber staatlichen Stellen weitmöglichst abzuschaffen.

Berichtspflichten umfassen etwa statistische Meldungen, regelmäßige Berichte an Aufsichtsbehörden oder Auskunftspflichten gegenüber der Verwaltung. Sie sind wichtig, um die Sicherheit von Beschäftigten, die Rechtskontrolle oder den Schutz vulnerabler Gruppen zu prüfen. Die Koalition will hier den Aufwand für Unternehmen senken und ein „Berichtsentlastungsgesetz“ verabschieden. Außerdem sollen für künftige Gesetze eine „Berichtspflichten-Bremse“ einführen. Am Ende sollen nur jene Berichtspflichten bestehen bleiben, deren Notwendigkeit die zuständigen Ministerien explizit begründen. Außerdem soll innerhalb eines Jahres jede vierte Dokumentationspflicht abgeschafft werden, sofern sie nicht durch EU- oder Verfassungsrecht zwingend ist.

Insgesamt 34 Maßnahmen geplant

Die Spitzen von Union und SPD haben sich gestern Abend auf zahlreiche Reformen geeinigt. Die insgesamt 34 Maßnahmen stellten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), Finanzminister Lars Klingbeil (SPD), Arbeitsministerin Bärbel Baas (SPD) und der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) heute Vormittag in einer Pressekonferenz vor.

Zu den wichtigsten Entscheidungen zählte Merz die Rentenreform bis zum Jahresende. Außerdem will die Koalition unter anderem die Reichensteuer erhöhen, „Zukunftsbranchen“ fördern und die Regeln für Krankschreibungen von Beschäftigten verschärfen.

Der Koalitionsausschuss ist ein informelles Gremium der schwarz-roten Bundesregierung. Es trifft die wichtigsten Richtungsentscheidungen und entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten innerhalb der Koalition. Dem Ausschuss gehören jeweils drei Personen aller Regierungsparteien an: Von der CDU sind das Bundeskanzler Friedrich Merz, Jens Spahn (Unions-Fraktionsvorsitzender) und Carsten Linnemann (CDU-Generalsekretär); von der CSU Markus Söder, Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und Alexander Hoffmann (Landesgruppenchef der CSU); von der SPD Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Matthias Miersch (SPD-Fraktionsvorsitzender).


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02.07.2026 11:03

Müssen Menschen im Netz künftig ihr Alter nachweisen oder nicht? Bei dieser Frage verstricken sich die vom Familienministerium einberufenen Expert*innen in Widersprüche. Der drohenden Massenüberwachung setzen sie wenig entgegen. Eine Analyse.

Nadine Schön, Karin Prien, Olaf Köller
Die Co-Vorsitzenden der Expert*innen-Kommission Nadine Schön (links), Olaf Köller (rechts) mit CDU-Familienministerin Karin Prien (mittig). – Alle Rechte vorbehalten: IMAGO/epd; Bearbeitung: netzpolitik.org

Kein Aspekt der aktuellen Jugendschutz-Debatte ist brisanter als Alterskontrollen für alle. Es droht ein Kontroll-Apparat, dem sich Menschen im Netz flächendeckend fügen sollen. Einmal eingerichtet ließe er sich mühelos in einen Apparat zur Massenüberwachung ausbauen: Tracking statt Datenschutz, Klarnamen statt Anonymität.

Der Deutsche Ethikrat hat die Probleme erkannt, als er Mitte Juni ausführlich vor den Gefahren von Alterskontrollen gewarnt hat. Dennoch hat der Ethikrat einen Spielraum für „verpflichtende“ Alterskontrollen gesehen. Bekräftigt hat das inzwischen eine weitere Gruppe aus Fachleuten: die vom Familienministerium einberufene Expert*innen-Kommission.

Sie hat am am 24. Juni ihre 56 Empfehlungen für Kinder- und Jugendschutz im Netz vorgelegt. Ähnlich wie der Ethikrat erkennen die Expert*innen zumindest einige Gefahren von Alterskontrollen an, raten von manchen Methoden ab. Andererseits sind Alterskontrollen eine zentrale Säule ihrer Empfehlungen. Wie geht das zusammen?

Zwar konnten sich die Expert*innen nicht darauf einigen, ob es wie in Australien ein einheitliches Mindestalter für soziale Medien geben soll – oder eher flexible Altersgrenzen je nach Dienst und Risiko. In beiden Fällen jedoch müssten Menschen im Netz nach Altersgruppen sortiert werden. Ohne Alterskontrollen scheint es den Expert*innen zufolge also nicht zu gehen. Aber mit ihnen geht es auch nicht, wie die Analyse zeigt.

Das sind die Lücken in der Argumentation


Aus den Warnungen und Empfehlungen der Expert*innen rund um Alterskontrollen entsteht kein schlüssiges Bild. Zentral ist folgende Passage:

Besonders problematisch sind Verfahren, die biometrische Merkmale auswerten oder anhand umfangreicher Verhaltens- und Nutzungsdaten auf das Alter schließen. Sie bergen Risiken für die Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und den Schutz vor Diskriminierung. Gleichzeitig droht eine weitere Machtkonzentration bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern, wenn diese zu zentralen Vermittlern digitaler Altersnachweise werden.


Damit fassen die Expert*innen mehrere Gefahren von Alterskontrollen treffend zusammen. Der Clou: Kurz darauf empfehlen die Expert*innen Methoden der Alterskontrolle, die zumindest manche dieser Gefahren ebenso mit sich bringen.

Zwar sollten primär Eltern prüfen, worauf ihre Kinder zugreifen; zwar sollten Daten zum Schutz der Privatsphäre auf dem Endgerät bleiben. Trotzdem könne es den Expert*innen zufolge als Ergänzung eine „verpflichtende“ Alterskontrolle geben, und zwar „durch Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“. Das wirft mindestens zwei Probleme auf.

Erstens: Diskriminierung. Altersschätzung per Kamera benachteiligt strukturell Menschen, deren Gesicht eine Software nicht korrekt einschätzen kann. Denkbare Gründe sind etwa sichtbare Verletzungen oder Behinderungen. Auch offizielle Dokumente sind eine Hürde, die vulnerable gesellschaftliche Gruppen weiter benachteiligen kann. Allein in Deutschland gibt es Schätzungen zufolge Hunderttausende Menschen ohne Aufenthaltstitel. Viele von ihnen dürften keine Papiere haben, die mit einer Alterskontroll-App kompatibel wären. Wie ist das mit dem Anspruch auf „Schutz vor Diskriminierung“ vereinbar?

Insbesondere für junge Menschen ist Altersschätzung schlecht geeignet. Wenn ein Mensch nicht sicher sagen kann, ob ein Teenager wie 16 oder wie 17 Jahre aussieht, dann kann das auch keine Software. In Deutschland hat die Kommission für Jugendmedienschutz deshalb mal einen Puffer festgelegt: „Personen müssen von dem System als mindestens 23 erkannt werden, um Zugang zu den ab 18 Jahren bewerteten Inhalten zu bekommen.“ Die Expert*innen-Kommission empfiehlt jedoch abgestufte Jugendschutz-Funktionen, je nachdem, ob jemand etwa 13, 16 oder 18 Jahre alt ist. Für diese feinen Altersstufen ist Software zur Alterseinschätzung zu grob.

Zweitens: Machtkonzentration. Ohne die mächtigen US-Konzerne Apple und Google scheint es derzeit nicht zu laufen. In der EU entstehen gerade zwei Lösungen, die das Alter datensparsam anhand offizieller Dokumente prüfen sollen, und beide sind von deren mobilen Betriebssystemen abhängig.

Zum einen ist da der im April vorgelegte Prototyp einer „Mini-Wallet“ für iOS und Google-basiertes Android. Der ist bei Fachleuten bereits durchgefallen. Unter anderem der Ethikrat und die Expert*innen des Familienministeriums lehnen die Mini-Wallet ab. Zum anderen ist da die geplante digitale Brieftasche, „EUDI-Wallet“. Die deutsche Version dieser Wallet wird zunächst auch nur für iOS und Google-basiertes Android entwickelt. Wie ist das mit dem Anspruch vereinbar, keine Macht bei großen Plattform- und Betriebssystemanbietern zu konzentrieren?

EUDI-Wallet: Alles auf eine Karte


Ausdrücklich empfehlen die Expert*innen die EUDI-Wallet als Methode der Alterskontrolle für „erhöhte rechtliche Anforderungen“ sowie für eine feste Altersgrenze nach australischem Vorbild. Hier zeigen sich zwei weitere Probleme.

Erstens: Ein empfindlicher Vorbehalt. Die Expert*innen knüpfen ihre Empfehlung der EUDI-Wallet an bestimmte Anforderungen. Das ihr zugrunde liegende Gesetz, die eIDAS‑2.0‑Verordnung, soll demnach „vollständig erfüllt“ sein. Genau das droht gerade zu scheitern. In der Umsetzung höhlt die EU-Kommission die Schutzrechte der digitalen Brieftasche aus. Einbußen in Datenschutz und Privatsphäre zeichnen sich ab. Wenn die EUDI-Wallet ihre eigenen Ansprüche nicht erfüllt, womit sollen Menschen dann ihr Alter nachweisen?

Zweitens: Keine Alternative. Selbst wenn doch alles klappt mit der EUDI-Wallet, ihre Nutzung muss „freiwillig“ sein. Wer sie nicht haben will, darf nicht eingeschränkt oder benachteiligt werden. Auch das steht in der eIDAS-Verordnung. Bloß, welche Methode der Alterskontrolle käme anstelle der EUDI-Wallet in Frage? Die Expert*innen nennen keine konkrete Lösung. Stattdessen betonen sie, was sie nicht wollen: keine Mini-Wallet, kein Vorzeigen von Pass und Gesicht vor der Kamera.

Was bei den Ausführungen der Expert*innen völlig unter den Tisch fällt: Alterskontrollen lassen sich mühelos umgehen, etwa mit VPN-Diensten. Genau das passiert gerade in Australien. An dieser Stelle kippt das Vorhaben ins Absurde. Wovor sollen die Kontrollen schützen, wenn junge Menschen auf der Suche nach Verbotenem einfach einen kleinen Umweg machen?

Wann sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken?


Das Ergebnis ist ernüchternd. Keine Methode der Alterskontrolle kann den von den Expert*innen selbst ins Feld geführten Ansprüchen voll gerecht werden. Es fehlt eine fundierte Abwägung: Unter welchen Umständen sollen Alterskontrollen Grundrechte einschränken? Sollte die Gesellschaft ein Stück weit Diskriminerung und Machtkonzentration in Kauf nehmen – und warum?

Diese undankbare Diskussion vermeiden die Fachleute. Stattdessen servieren sie ein unschlüssiges Nebeneinander von Empfehlungen und Warnungen.

Für die internationale Debatte um Alterskontrollen im Netz ist das leider symptomatisch. Ähnlich argumentieren auch die EU-Kommission und die G7-Staaten, CDU, SPD und Grüne: Wieder und wieder empfehlen Befürworter*innen von Alterskontrollen Methoden, die den selbst gesteckten Ansprüchen nicht genügen. Das Ergebnis kann nur enttäuschen.

Internationale Warnungen verhallen


Alterskontrollen sind nur eine von insgesamt 56 Empfehlungen der deutschen Expert*innen-Kommission. Es geht unter anderem auch um Aufklärung, Prävention und Bildung, um die Rolle von Eltern, Schulen und Jugendhilfe. Keine dieser Empfehlungen birgt allerdings so weitreichende Gefahren wie Alterskontrollen. Der deutsche Ethikrat schreibt:

Die Technologien sind Instrumente zur Unterscheidung und unterschiedlichen Behandlung von Nutzergruppen. Als solche können sie auch zweckentfremdet werden, und zwar sowohl zur Beschränkung des Zugangs für weitere Gruppen als auch des Zugangs zu anderen Inhalten, zum Beispiel zu Materialien zur sexuellen Aufklärung oder gar zu solchen, die politisch unerwünscht sind. Aufgrund dieser breiten Einsatzmöglichkeiten kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Altersbestimmungstechnologien als Zensurinstrument missbraucht werden.


Mehr als 400 internationale Forscher*innen aus IT-Sicherheit und Datenschutz warnten in einem offenen Brief vom März 2026: Die Einführung von Alterskontrollen ohne weitere Forschung sei „gefährlich und gesellschaftlich nicht hinnehmbar“. Es fehle ein klares Verständnis dafür, was diese Kontrollen anrichten können, für „Sicherheit, Privatsphäre, Gleichberechtigung“ und die „Autonomie“ aller Menschen.

Eine drittes Paket an Empfehlungen kommt noch


Derzeit erarbeitet noch ein weiteres – also ein drittes – Gremium Vorschläge zum Schutz junger Menschen im Netz, und zwar auf EU-Ebene. Teils gibt es bei den Gremien personelle Überschneidungen: Judith Simon ist Professorin an der Universität Hamburg zur Ethik in der Informationstechnologie. Sie ist Mitglied im Ethikrat und im deutschen Gremium und war zu Gast im EU-Gremium.

In einer Doppelrolle unterwegs ist der Co-Vorsitzende des EU-Gremiums, Jörg Fegert, Professor an der Uniklinik Ulm für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Er war auch Teil des deutschen Gremiums.

Am 13. Juli soll das EU-Gremium seine Ergebnisse EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen (CDU) vorlegen. Es könnte das netzpolitisch einflussreichste der drei Pakete werden, denn Plattformregulierung wird vor allem auf EU-Ebene verhandelt. Auch Familienministerin Karin Prien (CDU) sagte mit Blick auf die deutschen Fachleute: „Ich setze mich dafür ein, dass uns eine europäische Lösung gelingt.“

Gelingen kann aber nichts, solange sich die Politik und ihre Berater*innen um unangenehme Fragen drücken: Welche Nachteile wollen wir als Gesellschaft wirklich in Kauf nehmen – mit oder ohne Alterskontrollen?


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01.07.2026 14:04

Das Innenministerium will Behörden erlauben, automatisierte Systeme mit Daten aus Asyl- und Aufenthaltsverfahren zu trainieren. Dabei geht es nicht nur um das BAMF oder Ausländerbehörden, sondern auch um die Polizei. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf.

Dieses Bild zeigt eine Person mit orangefarbenen Haaren, die mit einer großen, abstrakten digitalen Spiegelstruktur interagiert. Die Struktur besteht aus Quadraten in verschiedenen Grün-, Orange-, Weiß- und Schwarztönen, die so zusammengesetzt sind, dass sie die Gestalt der Person widerspiegeln. Die Hand der Person ist ausgestreckt, als würde sie auf die Spiegelstruktur zeigen oder mit ihr interagieren. Hinter der Struktur sind orangefarbene Ströme aus Binärcode (Nullen und Einsen) zu sehen, die auf das digitale Raster zuströmen.
Welche Rolle sollen automatisierte Systeme in Asyl- und Visumsverfahren spielen? CC-BY 4.0: Yutong Liu & Kingston School of Art

Schon der frühere SPD-Bundeskanzler Olaf Scholz wollte Künstliche Intelligenz in Asylverfahren einsetzen. „Moderne“ Anwendungen sollen dazu beitragen, „Routineentscheidungen schnell und in großer Qualität“ zu treffen, verkündete er bei einem Besuch des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Sommer 2024.

Der Digitalminister der aktuellen schwarz-roten Regierung, Karsten Wildberger (CDU), sagte im Oktober, KI könne künftig „grundsätzlich“ über Asylgesuche entscheiden. Bei „sensiblen, wichtigen Entscheidungen“ müsse aber „ein Mensch drüberschauen“.

Nun will die Bundesregierung Fakten schaffen. Das Bundesinnenministerium arbeitet an einem Gesetzentwurf für den „Einsatz künstlicher Intelligenz in der Migrationsverwaltung“, dessen aktuellen Entwurf wir veröffentlichen. Wichtig dabei ist: „Migrationsverwaltung“ meint mehr als Asylanträge. Es geht dabei unter anderem auch um den Umgang mit Menschen, die keinen Asylstatus bekommen haben und etwa abgeschoben werden sollen. Und um Visumsverfahren, die bei der Ankündigung des Gesetzesvorhabens im vergangenen Jahr noch im Vordergrund standen.

Auswärtiges Amt und Bundesinnenministerium hatten damals gemeinsam ein Eckpunktepapier verfasst, das wir über eine Informationsfreiheitsanfrage erhalten haben. Dort hieß es:

Der Einsatz von KI im Visumverfahren setzt dabei den ersten Schritt, der dann auf weitere Migrationsbereiche ausgeweitet werden kann.

„KI für die gesamte Migrationsverwaltung“


Im aktuellen Referentenentwurf von Ende Juni aus dem Bundesinnenministerium sieht nichts mehr nach einem „ersten Schritt“ aus. Auf Anfrage von netzpolitik.org bestätigt ein Sprecher des Innenministeriums: „Der Einsatz von KI soll für die Migrationsverwaltung insgesamt Anwendung finden, das heißt insbesondere im Visumverfahren und aufenthaltsrechtlichen Verfahren, aber auch im Asylverfahren.“

Das Innenministerium will dafür das Asyl- und Aufenthaltsgesetz ändern, neue Paragrafen sollen die Grundlage für ein „automatisiertes Verfahrensmonitoring“ und den „automatisierten Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ schaffen. Außerdem regelt der Entwurf, wie Behörden auch personenbezogene Daten nutzen dürfen, um KI-Systeme zu entwickeln. Das soll nicht nur für die Behörden gelten, an die man bei Migration und Asyl unmittelbar denkt – also etwa BAMF und Ausländerbehörden.

KI-Training auch für Polizei und Arbeitsagentur


Die Regelungen würden für alle gelten, die mit der Umsetzung von Asyl- und Aufenthaltsgesetz zu tun haben. Das sind beispielsweise das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen, aber auch Polizeien, das Bundesverwaltungsamt, Arbeitsagenturen, Geheimdienste und andere. Sie dürften dann Daten „insbesondere zum Trainieren, Validieren und Testen von automatisierten Anwendungen“ nutzen – wenn sie diese im Rahmen von Asyl- und Aufenthaltsgesetz erhoben haben.

Nora Oppermann, Junior Policy Managerin bei der NGO AlgorithmWatch, schreibt dazu gegenüber netzpolitik.org: „Der Entwurf für das KI-Migrationsverwaltungsgesetz erlaubt nicht weniger als die systematische Ausbeutung von persönlichen Daten aus dem Migrationsprozess. Damit sollen neue KI-Systeme entwickelt werden, für die der Entwurf nahezu keine Begrenzungen vorsieht.“ Von einer regelbasierten Dokumentenerkennung bis zur vollautomatisierten Risikoeinschätzung sei „durch die pauschalen Formulierungen alles denkbar“, so Oppermann.

Sie fordert eine fundierte Diskussion, welche Entscheidungen in der Migrationsverwaltung abgegeben werden sollen, denn: „Schließlich geht es nicht um die richtige Formulierung für einen Gastbeitrag in der Zeitung, sondern um menschliche Schicksale und die Zukunft unserer Gesellschaft.“

Von „allgemein“ zu „individuell“



Das „automatisierte Verfahrensmonitoring“ soll sowohl für Asylverfahren als auch für aufenthaltsrechtliche Verfahren gelten. Es diene, so besagen es die geplanten Paragrafen, „ausschließlich der Gewinnung verallgemeinerungsfähiger Erkenntnisse, um die Verfahren weiterzuentwickeln, zu beschleunigen und die Qualität der Entscheidungen zu verbessern“.

Was auf den ersten Blick nach Prozessoptimierung mit wenigen Auswirkungen auf individuelle Asyl- oder Aufenthaltsverfahren klingt, kann sich aber ganz direkt auf neue Antragsprozesse auswirken. Mögliche Ideen, welche Hinweise ein solches Monitoring geben könnte, offenbart die Gesetzesbegründung.

Die Behörden könnten etwa die Informationen aus bisherigen Aufenthaltsverfahren mit denen eines aktuellen Antrags vergleichen und miteinander in Zusammenhang bringen – „werden Anträge von Personen mit bestimmten Eigenschaften besonders häufig abgelehnt oder positiv beschieden“. Oder die Plausibiltät von Angaben prüfen – „kommen Menschen mit bestimmten Namen typischerweise aus einer bestimmten Region und besuchen dort bestimmte Schulen“. Auch eine Art Alarm bei vermeintlich auffälligen Konstellationen kann sich das Innenministerium vorstellen – „beantragen Antragsteller mit dem vorgetäuschten Abschluss einer bestimmten Universität an einem bestimmten Ort besonders häufig den gleichen Aufenthaltstitel“.

Wer prüft die KI?



Doch was passiert dann mit diesen Angaben? Was wäre die Konsequenz daraus, wenn jemand ein Fachkräftevisum beantragt und zufällig von einer Hochschule kommt, die Betrüger:innen vorher schon häufiger als Referenz angegeben hatten? Was passiert, wenn eine Asylsuchende einen wenig gebräuchlichen Vornamen für ihre Herkunftsregion hat, etwa weil ihre Eltern wiederum Wurzeln in einer anderen Region haben?

Das Innenministerium beteuert, dass die individuelle Prüfung „vollständig in der Verantwortung der zuständigen Mitarbeitenden“ liege. Das heißt: Im Idealfall würden Bearbeiter:innen ein paar gezielte Fragen stellen, um sich statistische Auffälligkeiten erklären zu lassen. Aber bereits in der Vergangenheit kam es bei neuen Technologien im Asylbereich vor, dass sich Sachbearbeitende zu sehr auf die maschinell generierten Ergebnisse verlassen haben. Das nennt sich „automation bias“ und kann zu falschen Einschätzungen führen.

„Auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe“


Verstärkt wird diese Sorge durch die Erläuterung, die Erkenntnisse sollten „in die zukünftige Prüfungsintensität der Einzelfallentscheidungen über einen Antrag“ einfließen. Das entspricht offenbar der Überzeugung, es gebe „Routineentscheidungen“, die mit maschineller Unterstützung schnell zu den Akten gelegt werden können.

Die Juristin Sarah Lincoln kritisiert diese Entwicklung. Sie ist Legal Director bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte und bearbeitet insbesondere Fälle aus dem Migrations‑, Sozial- und Antidiskriminierungrecht. Lincoln schreibt: „Die Bundesregierung plant den Einsatz fehleranfälliger und diskriminierungsaffiner KI-Systeme ausgerechnet im Asylverfahren, wo über individuellen Schutz und Menschenleben entschieden wird und eine umfassende Einzelfallprüfung besonders wichtig ist.“ Auch wenn der Gesetzentwurf betont, dass KI nur unterstützen solle, „werden automatisierte Hinweise die behördliche Praxis im Einzelfall regelmäßig vorprägen und darüber entscheiden, welche Aspekte überhaupt noch vertieft geprüft werden“, fürchtet Lincoln. „Es ist ein wiederkehrendes Problem, dass gerade im sensiblen Migrations- und Asylrecht auf dem Rücken einer besonders vulnerablen Gruppe ohne Rücksicht auf  Datenschutz und individuelle Grundrechte neue Technologien erprobt werden.“

Clara Bünger, innen- und fluchtpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag, schreibt gegenüber netzpolitik.org: „Im Referentenentwurf ist davon die Rede, dass die personellen und organisatorischen Kapazitäten nicht ausreichen, um Verfahren im Migrationsrecht innerhalb der vorgesehenen Fristen zu bearbeiten. Das soll ausgerechnet mit dem Einsatz von KI ausgeglichen werden.“ Da sollten „die Alarmglocken schrillen“, so Bünger. KI tendiere dazu, Vorurteile zu verstärken und marginalisierte Gruppen zu benachteiligen, gerade wenn die Ergebnisse nicht sorgfältig überprüft werden. Daher schreibt sie: „Wenn es in den Behörden keine ausreichende Ausstattung mit gut qualifiziertem Personal gibt, ist genau das absehbar nicht gewährleistet.“

Behörden sollen automatisiert Social-Media-Plattformen durchsuchen können


Der „automatisierte Abgleich mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet“ dient laut Gesetzentwurf dazu, bei Zweifeln an Angaben aus einem Antrag automatisiert Informationen aus dem Netz abzugleichen. Dazu sollen Daten genutzt werden dürfen, die sich „nicht an einen spezifisch abgegrenzten Personenkreis richten“. Also Informationen aus Social-Media-Plattformen, Foren oder anderen Datenquellen, die nicht nur mit einem bestimmten Kreis an Personen geteilt wurden. Ein Sprecher des Innenministeriums schreibt: „Konkretisierend fallen darunter Daten, die jede Person ohne oder nach vorheriger Registrierung, Genehmigung oder Entgeltzahlung nutzen kann.“

Eine Behörde könnte damit beispielweise in Instagram-Accounts nach Hinweisen suchen, ob eine Person zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort gewesen ist. Oder auf LinkedIn schauen, ob dort Angaben zum beruflichen Werdegang mit den Angaben im Antrag übereinstimmen. Oder nach Quellen wie etwa Medienberichten zu einem geschilderten Ereignis suchen.

In die Entscheidung über etwa Asyl- oder Visumsanträge soll das „nur nach einer qualifizierten fachlichen Prüfung einfließen dürfen“.

Die Regelung ist eine Fortführung der sogenannten OSINT-Recherchen, die bereits heute stellenweise bei Asyl- und Aufenthaltsverfahren durchgeführt werden. Dabei suchen Behördenmitarbeiter:innen im Netz nach Informationen, um Angaben der Antragstellenden zu prüfen. Gibt es etwa Facebook-Profile des Antragstellers, die zu den Angaben passen? Auch in Seminaren zum „strategischen Rückkehrmanagement“ spielen OSINT-Techniken eine Rolle. Eine rechtliche Klarstellung dazu wünschte sich 2023 das Bayerische Landesamt für Asyl und Rückführungen, als der Bundestag das „Gesetz zur Verbesserung der Rückführung“ debattierte. Nun soll diese OSINT-Recherche nicht nur punktuell durch Mitarbeitende möglich werden, sondern durch automatisierte Tools.

Diskriminierung verboten?


Ein Grundproblem bei der Nutzung automatisierter Systeme ist es, dass sie Diskriminierungen und Verzerrungen reproduzieren und verstärken können. Im Gesetzentwurf heißt es dazu, Behörden müssten sicherstellen, „dass diskriminierende Algorithmen weder herausgebildet noch verwendet werden“. Die Begründung statuiert: „Damit wird dem Risiko algorithmischer Verzerrungen und unzulässiger Ungleichbehandlungen Rechnung getragen.“

Die Formulierung aus dem Gesetz ist wortgleich zu der aus dem hessischen Polizeigesetz, bei der es um automatisierte Datenanalyse für die Polizei geht. Gegen das Gesetz liegt aktuell eine Verfassungsbeschwerde vor.

Wie eine solche Diskriminierung verhindert werden soll und welche Schritte Behörden dafür durchführen müssen, erklären weder Gesetzestext noch Erläuterungen. Es findet sich lediglich ein allgemeiner Verweis auf Risikomanagementsysteme nach der KI-Verordnung der EU.

Lena Rohrbach von Amnesty International findet, das reicht nicht aus. Gerade weil die Schutzregeln der KI-Verordnung für Hochrisiko-Systeme nun durch ein weiteres EU-Gesetz erst später in Kraft treten. So entstehe laut der Fachreferentin für Menschenrechte im digitalen Zeitalter „eine klaffende Schutzlücke“. „Da die Entwürfe keine Transparenzvorgaben enthalten und die KI-Verordnung Ausnahmen von ihren Transparenzregeln für Migrationsbehörden vorsieht, wäre für Betroffene, Journalist*innen und Zivilgesellschaft kaum nachvollziehbar, welche Behörden KI einsetzen, um welche Systeme es sich handelt und welche Risiken damit einhergehen.“

Und es erscheint auch widersprüchlich, dass Systeme auf der einen Seite Auffälligkeiten entdecken und Prüfintensitäten steuern sollen, auf der anderen Seite aber nicht diskriminieren dürfen.

Dabei kann es leicht zu selbstverstärkenden Effekten kommen. Das lässt sich am oben bereits genannten Anwendungsfall illustrieren: Bei Visumsanträgen könnten Menschen von einer bestimmten Hochschule besonders intensiv geprüft werden, weil an dieser schon Betrugsfälle gab. Bei diesen Prüfungen werden sich in manchen Fällen wiederum weitere Auffälligkeiten ergeben. Bei „Routineentscheidungen“ von Antragsteller:innen einer anderen Hochschule würde häufiger nichts auffallen, denn hier schaut man nicht gesondert hin.

Diese Probleme sind bereits an automatisierten Systemen in den Niederlanden deutlich geworden. Ein Verfahren, das dort zur Prüfung von Visumsanträgen genutzt wurde, diskriminierte Menschen mit bestimmten Staatsangehörigkeiten und Eigenschaften. So wurden beispielsweise unverheiratete, nepalesische Männer zwischen 35 und 40 Jahren als Risikogruppe markiert.

Wie es mit dem Gesetz weitergeht


Derzeit befindet sich das geplante Gesetz im Stadium eines Referentenentwurfs. Das heißt, es ist noch nicht innerhalb der Regierung abgestimmt. Das Innenministerium hat den Entwurf an Verbände geschickt, damit diese Stellung nehmen können. Mitte Juli soll es dann vom Bundeskabinett beschlossen werden. Dann kann nach der sitzungsfreien Zeit im Sommer der parlamentarische Prozess im Bundestag starten.

Clara Bünger von den Linken im Bundestag kündigt an, dass sie sich gegen den Gesetzesvorschlag einsetzen wird: „Der Entwurf ist eine Komplettaufgabe von Grundregeln des Datenschutzes. Wieder einmal werden Grundrechtseinschränkungen zuerst an Schutzsuchenden getestet, weil sie eine geringe Beschwerdemacht haben. Später droht die Ausweitung auf andere Gruppen. Wir müssen dem jetzt einen Riegel vorschieben.“

Auch Wiebke Judith, rechtspolitische Sprecherin bei Pro Asyl, warnt eindringlich davor, „vorschnelle und breite Gesetzesgrundlagen zu schaffen“, denn „das geplante KI-Migrationsverwaltungsgesetz könnte die Weichen für Asyl‑, Visums- und Aufenthaltsverfahren komplett neu stellen“. Es drohten „neue Intransparenzen, unkritisch übernommene Fehleinschätzungen und kalte Maschinenlogik“. Sie schreibt: „Wenn KI-Anwendungen eingeführt werden sollen, sollten diese vorher von unabhängigen Expert*innen gründlich auf mögliche Grundrechtsverletzungen und negative Auswirkungen auf die Fairness der behördlichen Verfahren geprüft werden. Und es muss klar sein: Existenzielle Entscheidungen wie die über einen Asylantrag müssen in menschlicher Hand bleiben und dürfen nicht durch KI beeinflusst werden.“


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30.06.2026 18:01

Das Werkzeug Webloc soll Menschen anhand ihrer Handy-Standorte ausspionieren können. Zu den bislang bekannten Kunden gehören die US-Abschiebemiliz ICE und die abgewählte Orbán-Regierung in Ungarn. Jetzt ist klar: Auch Österreich hat zugegriffen.

Porträt von Innenminister Gerhard Karner (ÖVP); eine rote Stecknadel symbolisiert Standortdaten
Haben Handy-Standortdaten Begehrlichkeiten bei Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) geweckt? – Porträt: IMAGO / photonews.at; Grafische Elemente: Pixabay; Montage: netzpolitik.org

Wer in Österreich ein Handy nutzt, dessen genaue Standortdaten könnten auf den Bildschirmen dortiger Ermittler*innen landen. Das Innenministerium hat jüngst die Lizenz für eine Überwachungs-Software verlängert, die auf massenhaft erfassten Handy-Ortungen basiert. Das zeigt ein Dokument aus einem öffentlichen Vergabeportal. Zuerst berichtet hatte die Tageszeitung Der Standard.

Konkret geht es um das Werkzeug namens Webloc der US-Firma Penlink. Hierzu hatte im April das Citizen Lab der Universität Toronto einen Bericht veröffentlicht. Demnach soll Webloc Zugang zu einem Datenstrom von bis zu 500 Millionen Handys weltweit bieten. Zu den verfügbaren Daten sollen unter anderem genaue GPS-Standorte gehören sowie die einzigartigen Werbekennungen eines Geräts („mobile advertising ID“). Eine kurzfristige Presseanfrage von netzpolitik.org hat die US-Firma Penlink nicht beantwortet.

Den Weg der Daten von populären Handy-Apps in fremde Hände konnten die Recherchen zu den Databroker Files von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk seit 2024 zeigen. Angeblich nur zu Werbezwecken erhoben fließen die Daten über das Ökosystem der Werbe-Industrie an Datenhändler und von dort zu Überwachungsunternehmen. Betroffen sind potenziell alle Menschen, die ein Handy mit werbefinanzierten Apps nutzen und keine digitale Selbstverteidigung betreiben.

Mithilfe der Werbe-ID lassen sich solche Handy-Standortdaten mühelos zu Bewegungsprofilen verknüpfen. Sie geben oftmals unter anderem Wohnort und Arbeitsplatz preis, aber auch sensible Details über das Privatleben wie Besuche in Arztpraxen, Kliniken, religiösen Gebäuden oder Bordellen.

Der Fachbegriff für Erkenntnisse aus Daten der Werbe-Industrie ist ADINT. Sicherheitsbehörden können mit ADINT-Software diese Daten kinderleicht durchforsten: Ähnlich wie man etwa mit Google Maps nach Restaurants in der Nähe suchen kann, können Polizist*innen mit ADINT-Software nach Bewegungsprofilen von Menschen in einem bestimmten Areal suchen.

Fachleute sehen im Handel mit den Standortdaten einen Verstoß gegen die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung). Bereits 2024 schrieb das deutsche Verbraucherschutzministerium: „Die Übertragung von personenbezogenen Daten als Selbstzweck, also als reine Handelsware, ist aus unserer Sicht mit dem Datenschutzrecht nicht vereinbar.“ In Deutschland und Österreich bezweifeln Fachleute zudem, dass Sicherheitsbehörden solche Daten nutzen dürfen.

Zwei Jahre Überwachung, 1,85 Millionen Euro


Auf Anfrage von netzpolitik.org kommentiert das Innenministerium in Österreich den Einsatz von Webloc nicht direkt. „Über konkrete Softwarelösungen und deren Einsatz kann öffentlich keine Auskunft erteilt werden“, schreibt ein Sprecher. „Fakt ist, dass wir diese nur im Rahmen unserer gesetzlichen Möglichkeiten nutzen.“

Die erste Aussage ist nicht korrekt. Das Ministerium kann sich durchaus äußern, will das aber offenbar nicht. Die zweite Aussage ist nicht belegbar: Wenn das Ministerium über die Software schweigt, lässt sich auch nicht unabhängig prüfen, ob ihr Einsatz legal ist.

In der ausweichenden Antwort der Behörde stecken jedoch Hinweise darauf, wer die Software zu welchem Zweck einsetzen könnte: Zuständig ist demnach die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst; in einer kurzen Vorrede geht der Sprecher auf „extremistische und terroristische Straftaten“ ein.

Laut Vergabeportal hat Österreich schon einmal an Penlink gezahlt. Die Rede ist von einer „Verlängerung“ der Lizenz um weitere zwei Jahre. Kostenpunkt dieses Mal: rund 1,85 Millionen Euro. Zum Paket gehören demnach nicht nur Webloc, sondern auch weitere Produkte der Firma.

Deren Hauptprodukt heißt Tangles. Es soll dem Citizen Lab zufolge etwa soziale Medien, Foren, Telegram-Gruppen und andere Orte im Netz überwachen können. Kund*innen können demnach etwa nach Namen, Telefonnummern oder E‑Mail-Adressen suchen, um sich online verfügbare Informationen über eine Person anzeigen zu lassen. Bereits 2024 hatte Österreich eine Lizenz für Tangles gezahlt; das Zusatzprodukt Webloc taucht in dem älteren Dokument jedoch nicht ausdrücklich auf.

Tracking-Forscher: „Das ist anlasslose Massenüberwachung.“


Der Wiener Tracking-Forscher Wolfie Christl kritisiert den Einsatz von Webloc. Auf Mastodon schreibt er:

Auch wenn Webloc ’nur’ zur Überwachung von Einzelnen genutzt wird, sammelt und analysiert es täglich Daten über Millionen Unbeteiligte. Das ist anlasslose Massenüberwachung. Diese komplett zweckentfremdete Nutzung von Werbedaten für staatliche Überwachung ist ein Dammbruch.


Die Daten, auf denen Werkzeuge wie Webloc basieren, hält Christl mit Blick auf die DSGVO für illegal. Niemand in der Lieferkette habe eine gültige Einwilligung, um solche Daten für staatliche Überwachung weiterzugeben. Eine solche Einwilligung bräuchte es aber – und zwar von jeder betroffenen Person. „Eine andere DSGVO-Rechtsgrundlage als die Einwilligung ist kaum denkbar“, schreibt Christl.

Getrennt davon zu betrachten sei die Frage, ob das Innenministerium eine Rechtsgrundlage für die Nutzung der Daten habe. „Die österreichische Datenschutzbehörde muss eine Untersuchung einleiten“, schreibt der Forscher.

Datenschutzbehörde in Österreich weiß nichts Näheres


Auf Anfrage von netzpolitik.org teilt die Datenschutzbehörde in Österreich mit, sie habe „keine näheren Kenntnisse über den geplanten Einsatz der genannten Software durch das BMI“. Demnach sei man auch nicht vom Ministerium dazu konsultiert worden. Eine solche Konsultation sei nötig, wenn eine Behörde bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung ein hohes Risiko erkennen würde, erklärt der Sprecher.

Wird die Datenschutzbehörde nun aktiv? Eine klare Antwort gibt der Sprecher nicht, hält sich aber alle Türen offen: Man könne „jederzeit im Rahmen eines Beschwerde- oder amtswegigen Prüfverfahrens die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben überprüfen“.

Mit dem nun bekannt gewordenen Lizenzdeal ist Österreich das zweite EU-Land auf der Kundenliste von Webloc. Im April berichtete das Investigativmedium VSquare, dass die ungarische Regierung unter dem inzwischen abgewählten Premier Viktor Orbán Webloc-Lizenzen gekauft habe. In den USA soll die paramilitärische US-Abschiebebehörde ICE das Werkzeug nutzen können, um gezielt Menschen anhand ihrer Handy-Standorte aufzuspüren.

Deutschland hält Databroker-Deals geheim


Verwenden auch deutsche Sicherheitsbehörden Werkzeuge wie Webloc, oder kaufen sie sich die Standortdaten einfach selbst ein? Die Bundesregierung macht daraus ein Staatsgeheimnis. Ende 2025 hat sie nach einer Anfrage der Bundestagsabgeordneten Donata Vogtschmidt (Die Linke) die Auskunft verweigert; damals ging es um Bundeskriminalamt (BKA) und Bundespolizei.

Auch in den Ländern mauern die Regierungen. Eine Recherche von netzpolitik.org und Bayerischem Rundfunk im Juni hat gezeigt: In neun Bundesländern will sich die Polizei nicht über mögliche Databroker-Deals äußern. Nur in fünf Bundesländern hatte die Polizei solche Deals verneint.

In Brandenburg habe die Polizei zwar Daten von „beispielsweise Wirtschaftsauskunfteien“ erworben, nicht aber kommerzielle Standortdaten. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern hatte die Landespolizei eingeräumt, Standortdaten der Werbe-Industrie genutzt zu haben. Die dortige Datenschutzbehörde hat daraufhin eine Prüfung eingeleitet.

Opposition in Österreich: „nicht lockerlassen“


Wieso wollen sich so viele Behörden auf Bundes- und Landesebene nicht äußern? „Das Mauern gegenüber der Presse und uns allen lässt nichts Gutes ahnen“, sagte Florian Siekmann, innenpolitischer Sprecher der Grünen im bayerischen Landtag, mit Blick auf sein Bundesland. Und mit seiner Skepsis ist er nicht allein: In mindestens acht deutschen Bundesländern fordert die Opposition nach unseren Recherchen Aufklärung.

Auch in Österreich will die Opposition weiter Druck machen. Der grüne Abgeordnete Süleyman Zorba hatte bereits vergeblich versucht, Transparenz zu schaffen. „Erst hieß es, jede Auskunft gefährde die nationale Sicherheit. Nun ist der Einsatz der Software in öffentlichen Vergabeunterlagen dokumentiert“, fasst er gegenüber dem Standard zusammen.

„Ich werde nicht lockerlassen, bis Innenminister Gerhard Karner offenlegt, auf welcher gesetzlichen Grundlage das Ministerium handelt, welche Daten verarbeitet werden und wer deren Einsatz kontrolliert“, so Zorba weiter. Die Bevölkerung habe ein Recht darauf, zu erfahren, was mit ihren Daten geschieht.


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